Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen dazu. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen.
Diese Umwelt, Natur und Landschaft ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen.
Die 181,00 km lange Schwarze Elster mit einem Einzugsgebiet von 5.705,00 km² , welche bei Kindisch im Lausitzer Hügelland im Freistaat Sachsen entspringt, dann das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, das Senftenberger-Finsterwalder Becken, dabei den Freistaat Sachsen und die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie u.a. die Ortschaften Elstra, Kamenz, Milstrich, Wittichenau, Hoyerswerda, Elsterheide, Senftenberg, Ruhland, Lauchhammer, Elsterwerda, Bad Liebenwerda, München in Uebigau-Wahrenbrück, Herzberg und Jessen durchfließt und letztendlich südlich von Elster (Elbe) in die Elbe mündet, bildet trotz massiver wasser- und bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames entwicklungsfähiges und schützenswertes Fluss- und Auensystem.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Bereits die Ausbaumaßnahmen in den 50er und 60er Jahren des 19. Jahrhundert haben, welche im Abschnitt 8 km oberhalb von Senftenberg bis 6 km oberhalb der Kremitzmündung in Folge von Durchstichen zum Wegfall von Mäandern, zu massiven Begradigungen und zu einer Wasserlaufverkürzung um etwa 30 km sowie Flussnahen Eindeichungen geführt und bilden eine sehr entscheidende Grundlage für verheerende Störungen im Fluss- und Auenbereich der Schwarzen Elster. Ferner fanden im Zeitraum der Jahre 1945 bis 1969 weitere massive Ausbaumaßnahmen im Bereich 6 km oberhalb der Kremitzmündung bis zur Mündung in die Elbe statt, welche einen stark begradigten und vollständig eingedeichten Fluss hinterließen. Somit verlor der einst stark mäandrierende Unterlauf seine besondere Strukturvielfalt. Des Weiteren führten großflächige Erschließungen von Braunkohlefeldern zwischen Hoyerswerda und Lauchhammer sowie 13 Talsperren zu weiteren massiven, flächendeckenden und raumübergreifenden anthropogenen Einflüssen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster.
Dipl. Biol. Michael Unruh beschrieb die Entwicklung der Schwarzen Elster in seinem Beitrag „Zur Wassermolluskenfauna im Gebiet der unteren Schwarzen Elster (Sachsen-Anhalt) (Mollusca: Gastropoda et Bivalvia)“ vom 01.07.2023, auf den Seite 3 und 4 folgendermaßen, Zitat:
„Nutzungsgeschichte von Schwarzer Elster, Neugraben und Landlache: „…der einst fischreichste Fluss Mitteldeutschlands war mit seinen schönen Mäanderbögen und zahllosen Altwässern bis zur beginnenden Regulierung im 19. Jahrhundert wegen der vielen und großen Welse berühmt.“ (MLU 2014). Die erste großflächige Flussregulierung, welcher zahlreiche Mäander zum Opfer fielen, erfolgte nach Max von dem Borne (1882, zit. nach MLU 2014) im Jahre 1882. Der zweite massive Ausbau begann nach dem Zweiten Weltkrieg und zog sich mit Unterbrechungen bis 1969 hin. Diese Phase der Flussregulierung hatte zur Folge, dass neben der Flussbegradigung auch die verbliebenen Mäander beseitigt wurden, uferseits erfolgte vollständige Eindeichung. Infolge dessen kam es zur verstärkten Sohlerosion, die mit dem Einbau von Sohlschwellen oberhalb der Stadt Jessen abgepuffert werden sollte. Zwischen Schweinitz und Jessen sind die Ufer der Schwarzen Elster fast durchgängig mit Wasserbausteinen bzw. Schotter befestigt, der Abschnitt von Jessen bis zur Mündung blieb dagegen ohne Sohl- und Uferverbau. Das Hyporheal (Gewässersohle), über weite Strecken uniform und strukturarm, wird abschnittsweise infolge verminderter Sohlschubspannung heterogen. Innerhalb dieser Segmente wechseln sich Kolke, Wechselwasserzonen und Bereiche unterschiedlicher Kornfraktionierung ab. Sie sind in Kombination mit emers und submers wachsenden Hygrophyten Rückzugshabitate für Fische und Wirbellose. In qualitativer und quantitativer Hinsicht limitiert, eignen sich diese Bereiche auch als Initiale möglicher Dispersion von Muscheln und Schnecken.“, Zitat Ende
https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/114134/1/hercynia_volume_56_6465.pdf
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH beschreibt die Entwicklung der Gegend um Plessa, Lauchhammer und Schwarzheide zusammengefasst folgendermaßen, Zitat:
„Die Gegend um Plessa, Lauchhammer und Schwarzheide war vor Beginn der Bergbautätigkeit durch Kiefernwälder geprägt. Die Schwarze Elster verlief vielarmig in den weiten Sümpfen der Niederung. Der Reichtum dieser spärlich besiedelten Gegend bestand neben Ton- und Braunkohlen, aus ausgedehnten Raseneisenerzvorkommen. Um 1850 setzte der Braunkohlenbergbau nördlich der heutigen Stadt Lauchhammer ein.
In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts brach die Blütezeit der Kohleindustrie an. Es entstand eines der größten zusammenhängenden Tagebaugebiete der ehemaligen DDR. Um an tiefer liegende Kohleflöze zu gelangen, wurde das Grundwasser abgesenkt. Der Fluss Schwarze Elster wurde reguliert und zum Hauptvorfluter für die Braunkohlenindustrie. Seit dem Ende der Braunkohle-Ära Anfang der neunziger Jahre steigt das Grundwasser allmählich wieder auf vorbergbauliches Niveau.“, Zitat Ende
Nunmehr setzen das brandenburgische Landesamt für Umwelt (LfU) in Zusammenarbeit mit dem Landesanglerverband ein Projekt um, bei dem beide Organisationen eine Stützrampe unterhalb der Brücke Plessa in den Flusslauf bauen möchten. Dafür ist geplat mehr als 200 Tonnen Wasserbausteine in das Flussbett einzubringen und abschließend mit einer Kiesschicht abzudecken. Der Wasserstand oberhalb der Schwelle soll somit eine Anhebung des Wasserstandes um bis zu 30 Zentimeter erfahren.
https://www.mz.de/panorama/rampe-aus-200-tonnen-steinen-soll-schwarzer-elster-helfen-4289015
https://www.dernewsticker.de/news.php?id=560367
Der Landesdienst Brandenburg schreibt dazu am 21.07.2026 folgendes, Zitat:
„Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat in Zusammenarbeit mit dem Landesanglerverband Brandenburg den Bau einer Stützschwelle in der Schwarzen Elster unterhalb der Brücke Plessa (Ortrander Straße) im Landkreis Elbe-Elster angekündigt.
Ziel der Maßnahme sei es, den Wasserstand im Bereich der Hammergrabenmündung moderat anzuheben und damit die Lebensbedingungen für Fische sowie die Wasserstände im angrenzenden Auenwald zu verbessern, teilte das LfU am Dienstag mit. Hintergrund der Maßnahme sind Wasserstandsverluste, die im Zuge der Beräumung von Eisenhydroxid-Schlamm in der Schwarzen Elster aufgetreten sind. Dies hatte im Vorjahr zu einer durchschnittlichen Absenkung der Sohle um 40 bis 50 Zentimeter zwischen Plessa und Kahla geführt und nachfolgend auch den Wasserspiegel in der Strecke gesenkt. Die Bauarbeiten beginnen am 22. Juli und sollen noch im Juli abgeschlossen sein. Für das Bauwerk werden über 200 Tonnen Wasserbausteine in Form einer Rampe in das Flussbett eingebracht und abschließend mit einer Kiesschicht abgedeckt.
Diese Bauweise soll neben der Wasserstandserhöhung auch eine wichtige Habitatfunktion für die für die Schwarze Elster charakteristischen Fischarten wie Barbe, Rapfen und Flussneunaugen sichern. Durch das Bauwerk wird der Wasserstand oberhalb der Schwelle um bis zu 30 Zentimeter angehoben. Die Initiative des Landesanglerverbandes habe wesentlich zur Projektentwicklung beigetragen, so das LfU.“, Zitat Ende
https://www.dernewsticker.de/news.php?id=560367
Diese Baumaßnahme stellt nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weitere punktuelle bauliche Eingriffe in die Schwarze Elster dar, deren Auswirkungen auf das gesamte Fluss- und Auensystem noch nicht absehbar sind, dem Fluss kein Stück mehr Naturnähe bringt und zudem zu keinem Tropfen mehr Wasser führt. Dabei gehört es zum Allgemeinwissen, dass die massiven und flächendeckenden Tagebautätigkeiten – insbesondere der jahrhundertelange Braunkohleabbau – nicht nur Landschaften, Natur und Umwelt beeinträchtigte, sondern auch gigantische Grundwasserabsenkungen zur Zerstörung des gesamten Wasserhaushaltes führte.
Zudem verursachten die Abbaumaßnahmen eine Entstehung von vielfältigen eisenbelastetem Wasser, was u.a. den Fließgewässern Spree und Schwarze Elster zuströmt. Wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12288 – Untersuchungen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH zur Eisenocker- und Sulfatbelastung der Spree, vom 22. 02. 2013 aufzeigt, ist das Problem jahrzehntelang bekannt. Zu den Verantwortlichkeiten führte sie damals aus, Zitat:
„Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bewirtschaftung der Fließgewässer 1. Ordnung, zu denen die Spree und die Kleine Spree gehören, obliegt in ihrer hoheitlichen Zuständigkeit den Ländern. Die aktuelle und zukünftige Belastung der Spree hat vielschichtige Ursachen. Neben dem schon immer im Boden vorhandenen Eisen (sogenannte geogene Grundbelastung) wirken mehr als 100 Jahre Braunkohleabbau in der Lausitz.
Beim Braunkohlebergbau ist dabei zwischen der Verantwortung des aktiven Bergbaus, des Bergbaus ohne Rechtsnachfolge (in Zuständigkeit der Länder) und dem Sanierungsbergbau der bundeseigenen Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) zu unterscheiden.
In Kenntnis der komplexen Situation im Flusseinzugsgebiet mit der bergbaulichen Beeinflussung wurde bereits im Jahr 2000 die länderübergreifende Arbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße unter Beteiligung der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt gebildet, die aus hoheitlicher Sicht die Grundsätze für die Flussgebietsbewirtschaftung erarbeitet und in Handlungsempfehlungen für die jeweiligen Landesbehörden untersetzt. In diese Arbeitsgruppe ist auch die LMBV aktiv eingebunden.
Die LMBV ist als Projektträger und Unternehmen des Bundes für die Sanierung der stillgelegten Tagebaue und Veredelungsanlagen in der Lausitz und in Mitteldeutschland verantwortlich. Die Finanzierung der Braunkohlesanierung erfolgt im Rahmen von Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den ostdeutschen Braunkohleländern (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen). Zum 1. Januar 2013 ist das Verwaltungsabkommen V Braunkohlesanierung (VA V BKS) in Kraft getreten. Über die Projekte, die im Rahmen der Braunkohlesanierung konkret umzusetzen sind, wird im Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) entschieden. Mitglieder im StuBA sind sowohl Vertreter des Bundes als auch der ostdeutschen Braunkohleländer.“, Zitat Ende
https://dserver.bundestag.de/btd/17/124/1712444.pdf
Mit der Wasserbehandlungsanlage Plessa möchte die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) zum „Schutz der Schwarzen Elster durch langfristige Minderung der Eisenbelastung“ beitragen.
https://www.lmbv.de/wp-content/uploads/2024/04/LMBV_Infoblatt-WBA-Plessa_20240419_Web.pdf
Hinsichtlich der Wasserknappheit sei zudem u.a. auf die Niederschlagsentwicklung der letzten zehn Jahren in dem Einzugsraum verwiesen.

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=48
Der Vergleich mit den Monats-, Jahres- und Jahreszeitenwerte für Temperatur, Niederschlag und Sonnenschein im längeren Betrachtungszeitraum lässt im Vergleich zum Jahr 2026 weitgehend eine negative Veränderung der Niederschlagsmengen sowie überwiegend eine positive Entwicklung der Temperaturen und der Sonnenscheindauer erkennen:

https://www.wetterkontor.de/de/wetter/deutschland/monatswerte-station.asp?id=10490

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=48
Daraus ist zu schlussfolgern, dass all die obengenannten Faktoren wie die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft sowie Hydrologie im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster eine wissenschaftliche, länderübergreifende Schutz- und Entwicklungskonzeption erfordern, welche das gesamte Fluss- und Auensystem im Blick haben.
Der Abschlussbericht zum Projekt „Hydro- und Sedimentgeochemie im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster – aus dem Verbundprojekt „Elbe-Nebenflüsse“, Phase II, des BMBF, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 1997“ von Prof. Dr. Dres. h.c. German Müller, Dr. Uwe Naumann und Dr. Hansi Schilling, veröffentlicht in „Heidelberger Beiträge zur Umwelt-Geochemie Band 10“ kann dazu eine Basis bilden.
https://edocs.tib.eu/files/e001/243163770.pdf
Im Mittellauf der Schwarzen Elster zeigen die Schutzgebiete nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) FFH-Gebiet „Mittellauf der Schwarzen Elster 4446-301 / FFH-Nr. 495 und 4345-303 / FFH-Nr. 629“ (3.157,00 ha); „Alte Elster und Riecke“ 4345-301 / FFH-Nr. 73 (2.733,20 ha) und „Fluten von Arnsnesta“ 4245-301 / FFH-Nr. 231 (113,40 ha, die Naturschutzgebiete „Alte Elster und Riecke“ und „Schweinert“ sowie die Landschaftsschutzgebiete „Elsteraue“ (5.953,22 ha), „Elsteraue zwischen Herzberg und Übigau“ (2.118,64 ha) und „Kiebitzer Baggerteich“ (179,59 ha) die Schutzbedürftigkeit und -würdigkeit aus.
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittellauf-der-schwarzen-elster
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212832
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsgschweinert_2016
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_arnsnesta/2
Im Unterlauf der Schwarzen Elster und im Mündungsgebiet in den staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, welcher ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern entwässert und seine Aue entsprechend prägt, drücken zahlreiche europäische und nationale Schutzgebiete die Schutzbedürftigkeit und -würdigkeit aus.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Dazu zählen das ca. 527,00 ha FFH-GEBIET “UNTERE SCHWARZE ELSTER“ (EU-CODE: DE 4143-301, LANDESCODE: FFH0071), das ca. 3.921,00 ha große EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIET “MÜNDUNGSGEBIET DER SCHWARZEN ELSTER“ (EU-CODE: DE 4142-401 LANDESCODE: SPA0016) sowie des 442,00 ha großen Naturschutzgebietes „Untere Schwarze Elster“.
Eine umfassende Beschreibung dieser Schutzgebiete ist den wissenschaftlichen Artikeln der Goethe-Universität Frankfurt am Main „Vegetationskundliche und faunistische Untersuchungen im NSG „Untere Schwarze Elster“: 1. Vegetation“ (Guido Warthemann, Birgit Krummhaar) und „Vegetationskundliche und faunistische Untersuchungen im NSG „Untere Schwarze Elster“ : 2. Fauna“ (Klaus-Jürgen Seelig, Bernd Simon, Uwe Zuppke) zu entnehmen.
https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/34289
Hier gilt es neben der Beachtung der zahlreichen europäischen und nationalen Schutzgebiete ebenfalls die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei der Artikel 1, 2, 4 und 5 schließen derartige Zerstörungsaktivitäten aus, zu berücksichtigen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE
In dem gesamten Kontext betrachtet hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die aktuellen Baumaßnahmen in der Schwarzen Elster im Bereich Plessa nicht geeignet eine nachhaltige und naturnahere Entwicklung der Schwarzen Elster zu ermöglichen, welche die geologischen und ökologischen Gesichtspunkte ordnungsgemäß berücksichtigen.
Daher fordert der vom Umweltbundesamt im Jahre 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche den gegenwärtigen Zustand, die notwendigen Schlussfolgerungen sowie Vorschläge zur Entwicklung und zum Schutz der Schwarzen Elster enthalten muss.
Dabei bilden insbesondere die einst abgetrennten Mäander einen sehr vielfältigen, bedeutsamen und schützenswerten Bestandteil des Fluss- und Auensystem. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Schwarzen Elster, auch im Blick auf die Elbe, zu intensivieren.
Im Rahmen einer vom gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für den Samstag, den 25.07.2026, organisierten ca. achtstündigen Fahrradexkursion entlang der Schwarzen Elster und der Elbe zwischen der Stadt Falkenberg (Elster) und der Lutherstadt Wittenberg möchte der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein anhand der zu besichtigenden Situation vor Ort seine Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt, zur Entwicklung und Betreuung der Schwarzen Elster darlegen.
Die Fahrradexkursion beginnt um 10.00 Uhr in Falkenberg (Elster), Ecke Friedrich-Engels-Straße/Bahnhofstraße, unweit des Bahnhofs und endet am Bahnhof Lutherstadt Wittenberg.
Ferner findet die Fahrradexkursion grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Inhaltlich bilden ferner der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von den noch zwischen Stadt Falkenberg (Elster) und der Mündung in die Elbe bei Zahna-Elster erkennbaren, mehr oder minder großen ca. 60 Altverläufen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes sowie die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes, die Arbeitshauptschwerpunkte. So soll es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch verstärkt gelingen, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen Einzugsbereiches der Schwarzen Elster einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen.
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ehrenamtliche Regional-, Orts- und Arbeitsgruppen in der Region der Schwarzen Elster und der Elbe bilden. In diesen AHA-Gruppen können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 22.07.2026

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