Bekanntlich gehören der Erhalt und der Schutz von Natur, Umwelt und Landschaften zu den zwingenden und lebensnotwendigen Aufgaben der gesamten Gesellschaft. Nur leider ist immer wieder festzustellen, dass man dem Erfordernis bei Weitem nicht immer die notwendige Beachtung bzw. den gebotenen Umfang einräumt. Dies entsprechend aber einzufordern, sehen Umwelt- und Naturschutzorganisationen, wozu auch der heutige am 23.02.1991 gegründete ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört, als ihren hauptsächlichen Zweck an.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führte dazu am Samstag, den 28.02.2026 eine Veranstaltung zum 35. Jahrestag der Gründung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, den 28.02.2026; Ort: Klubhaus Crossen, Hauptstraße 12 / Eingang Elsterstraße in 07613 Crossen an der Elster, Beginn: 10.00 Uhr durch.
Dabei hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit einer vielfältigen Veranstaltung auf seine Wurzeln hingewiesen, welche bis in das Jahr 1980 zurückreichen, fachlich-inhaltliche Aktivitäten vorgestellt, seine Vorhaben für die Zukunft erläutern sowie sehr wichtige Themen im Rahmen von sehr wertvollen Vorträgen und einer Exkursion in die Aue der Weißen Elster im thüringischen Crossen aufgegriffen.

Zur näheren Veranschaulichung des Inhaltes und des Anliegens der Veranstaltung war bildete folgender „Programmablauf zu der Veranstaltung zum 35. Jahrestag der Gründung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, den 28.02.2026 “ die fachlich-inhaltliche Basis:
Programmablauf zu der Veranstaltung zum 35. Jahrestag der Gründung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 28.02.2026
Ort: Klubhaus Crossen, Hauptstraße 12 / Eingang Elsterstraße
07613 Crossen an der Elster

Beginn: 10.00 Uhr.

  • 10.00 bis 10.05 Uhr
    Eröffnung
    durch Herrn Andreas Liste, Vorsitzender des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
  • 10.05 bis 10.20 Uhr
    Geschichte, Gegenwart und Zukunft des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA
    Es spricht: Herr Andreas Liste, Vorsitzender des AHA
  • 10.20 bis 10.40 Uhr
    Die Streuobstwiese „Am Landhaus“ in Dessau-Roßlau und die lokale Vogelwelt – zwischen Stadtgrün und Aue,
    vorgestellt von Herrn Fritz Hertel (AHA)
  • 10.40 bis 11.00 Uhr
    Die Wiedervernässung des Zerbster Rathsbruches – Renaturierung eines ehemaligen Niedermoores,
    erläutert von Herrn Harald Junker (Bürgerinitiative „Zerbst blüht auf“ e.V.)
  • 11.00 bis 11.15 Uhr
    Pause
  • 11.15 bis11.35 Uhr
    Auen in der Stadt Gera,
    vorgestellt von Herrn Harry Bück (AHA)
  • 11.35 bis 11.55 Uhr
    Wölfe in Deutschland – Fakten statt Mythen
    es spricht dazu Herr Dr. habil. Hans-Holger Liste (Allianz Wolf Brandenburg)
  • 11.55 bis 12.35 Uhr
    Diskussion
  • 12.35 bis 13.35 Uhr
    Mittagspause
  • 13.35 bis 16.05 Uhr
    Exkursion zur Weißen Elster und zum Floßgraben
  • 16.05 bis 16.35 Uhr
    Auswertung und Abschluss der Veranstaltung
  • Gegen 16.35 Uhr
    Ende der Veranstaltung

Nach seiner Begrüßung gab der Vorsitzende des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Einblicke in die „Geschichte, Gegenwart und Zukunft des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -“ Als Einstieg stellte er die Geschichte des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen dar:

Geschichtlicher Abriss des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –

  • Mai 1980 Beginn von ornithologisch-botanischen Beobachtungen im Geschützten Gehölz (GG) Restauenwald Peißnitznordspitze im Rahmen der Fachgruppe Ornithologie Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU) im Kulturbund (KB) der DDR
  • 16.01.1983 Gründung des Arbeitskreises Umweltschutz (AKUS) Halle in der GNU im KB der DDR im „Club der Werktätigen“ in Halle-Büschdorf
    Leiter: Jürgen Bernt-Bärtl
  • 29.05.1983 Gründung der Patenschaftsgruppe des AKUS Halle in der GNU im KB der DDR im GG Restauenwald/Peißnitzspitze
    Leiter: Andreas Liste
  • 01.09.1983 Bildung der Arbeitsgemeinschaft „Sozialistische Landeskultur“ am „Haus der Jungen Pioniere“ auf der Peißnitz
    Leiter: Frank Schmidt (stellv. Leiter o.g. Patenschaftsgruppe)
  • 16.07.1987 Ausdehnung der Aktivitäten auf die gesamte Peißnitzinsel und Umbildung zur Peißnitzgruppe des AKUS Halle in der GNU im KB der DDR
    Leiter: Sebastian Seckinger
  • Januar 1990 Auflösung des AKUS Halle mit Beschluss zur Aufgliederung in die einzelnen territorialen und thematischen Gruppen (z.B. Interessengemeinschaft Verkehrsökologie, Peißnitzgruppe des AKUS)
  • 24.03.1990 Gründung des Arbeitskreises Auenwald Peißnitz im Kulturbund Halle e.V.
    Leiter: Jürgen Dittrich
  • 23.02.1991 Gründung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. im Heinrich-und-Thomas-Mann-Club
    Vorsitzender: Andreas Liste
  • Juni 2019 Anerkennung als Umwelt- und Naturschutzvereinigung gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) durch das Umweltbundesamt für die Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie für das Land Sachsen-Anhalt
  • 11.11.2025 Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Ferner gab er Informationen zur Mitgliederstruktur und zu den umfassenden „Vorschlägen für Schwerpunkte im Jahre 2026“. Bereits daraus lässt sich ableiten, wie sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – massiv für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften in den Freistaaten Sachsen und Thüringen und im Land Sachsen-Anhalt, aber auch in den Ländern Berlin, Brandenburg und Niedersachsen einsetzt.

In dem Vortrag „Vorstellung der AHA-Obstwiese in Dessau und der lokalen Vogelwelt – zwischen Stadtgrün und Aue“ stellte gewohnt fachlich fundiert Fritz Hertel – AHA – die Betreuung der Streuobstwiese „Am Landhaus“ und nahm die angestrebte Betreuung der Streuobstwiese „An der Braunschen Lache“ in den Blick. Seine Ausführungen beruhen auf folgender Ausgangssituation:
Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verständigt. In Folge dessen hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsabsprachen zwischen Stadt Dessau-Roßlau und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Er führte aus, dass auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ gegenwärtig 50,00 Obstbäume stehen. Dieser Obstgehölzanzahl teilt sich in 12,00 bestimmte Apfelsorten, eine Birnensorte, eine Mirabelle, drei Zwetschgen und eine Kirschpflaume. Die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen finden auf das gesamte Jahr verteilt statt und beinhalten Pflanz-, Schnitt-, Mahd- und Erntearbeiten. Erfreulicherweise gelang es dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen Schäfer zu gewinnen, dessen Schafe die Aufgabe der Mahd übernommen haben. Zwischenzeitlich erfolgte auch das Anbringen von Nistkästen.
Nunmehr orientiert sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der für die ca. 5.713,9 m² = 0,57139 ha große Streuobstwiese „Braunsche Lache“ mit ihren momentan 65,00 Obstgehölzen. Der dringende Wunsch auch diese Streuobstwiese nicht nur zu erhalten, zu schützen und weiter zu entwickeln, stellt jedoch für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine neue umfassende personelle, fachliche und organisatorische Herausforderung dar, welche es zu bewältigen gilt.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2026/03/Vortrag_Obstwiese-Dessau_Hertel_klein.pptx

Der nächste und dreiundsechzigste Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, den 20.06.2026 geplant.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau.

Die Wiedervernässung des Zerbster Rathsbruches – Renaturierung eines ehemaligen Niedermoores“ war die Überschrift des Beitrages von Harald Junker (Bürgerinitiative „Zerbst blüht auf“ e.V.). Auf der Grundlage der eindrucksvollen Vorstellung und Definition von Mooren sowie ihrer umfassenden ökologischen und hydrologischen Bedeutung erfolgte eine sehr interessante Darstellung eines Wiedervernässungsvorhabens im Rathsbruch. Dazu sei folgendes als Ausgangssituation erwähnt:
Die ca. 34,00 bzw. 34,00 km lange Nuthe mit ihren drei Hauptquellflüssen, ihren Nebengewässern, Auen und angrenzenden Natur- und Landschaftsräumen bildet einen schützenswerten und schutzbedürftigen Teil von Umwelt, Natur und Landschaft in den Städten Zerbst (Anhalt) und Coswig (Anhalt), welche zu den sachsen-anhaltinischen Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg gehören.
Zudem bildet die gesamte Nutheaue einen sehr bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum zwischen der Elbe und ihrer Aue sowie dem Hohen Fläming.
Ein besonders schützenswerten Teil des Gesamtgebietes, welches von Neuen Graben und Boner Nuthe durchflossen ist, bildet der zu den Städten Zerbst (Anhalt) und Coswig (Anhalt) sowie zu den sachsen-anhaltinischen Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg gehörige Rathsbruch. Kernstück bildet das bereits am 30.03.1961 angeordnete, 11,69 ha große Naturschutzgebiet „Rathsbruch“

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/rathsbruch

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/verordnung61.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/ansichten_karten/karten/rathsbruch.pdf

Das Naturschutzgebiet „Rathsbruch“ ist eingebettet in das „mit einer Gesamtgröße von ca. 820 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 44 km“ nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) ausgewiesene Schutzgebiet Obere Nuthe-Läufe (FFH0059) sowie des 9.816,4534 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Westfläming“ und des 5.228,73 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Zerbster Nuthetäler“

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=129&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0059.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/obere-nuthe-laeufe

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg68

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg68.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg77

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg77.pdf

Einen der bedeutsamsten Teile dieses Gebietes der Nutheaue bildet der hauptsächlich von Fließ- und Standgewässern, Auen- und Bruchwäldern, Wiesen und Moorlandschaften geprägte Rathsbruch.
Die Auen-, Bruch- und Moorlandschaft Rathsbruch stellt bereits im gegenwärtigen Zustand ein arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsbestandteil dar. Dabei waren in der Vergangenheit u.a. einen Eisvogel und Tagpfauenaugen bei der Bestäubung von Wasserdost zu beobachten. Zudem existieren von Bibern angelegte Altdämme in der Boner Nuthe und im Rathsbruch, welche schon einen deutlich Eindruck für eine künftige wiedervernässte Moorfläche vermitteln. Im Kerngebiet des Naturschutzgebietes „Rathsbruch“ befindliche Waldgebiete, welche eine Mischung aus Auen- und Bruchwald darstellen. Hauptgehölzarten sind u.a. Gemeine Esche, Schwarzerle, Spitz- und Bergahorn, Frühblühende Traubenkirsche, Gemeine Hasel und Flatterulme, tragen zur Bereicherung des Gesamtnatur- und landschaftsraumes bei. In angrenzenden Gebieten kommen zum Beispiel noch Stieleiche, Grauerle, Zitterpappel, Spätblühende Traubenkirsche, Faulbaum und Kreuzdorn hinzu. Die Wiesen- und Gewässerrandbereiche sind u.a. von Blutweiderich, Wasserdost, Schwertlilien, Gänsefingerkraut, Kohldistel, Simsenarten und Sumpfziest geprägt. Auf einigen Teilen der Wiesen sind Sukzessionen der Schwarzerle erkennbar. Positiv auffällig ist die naturnahere Entwicklung der Wiesen.
Insbesondere im Gebiet nördlich des Neuen Gräben sind mit Zutun der Biber aufgestaute Feucht- und Moorgebiete entstanden, welche in Folge der bisher besseren Niederschlagssituation im Jahr 2024 gut mit Wasser gefüllt sind.
Diese Feucht- und Moorgebiete vermittelten einen Grobüberblick wie einer Wiedervernässung des Gesamtgebietes Rathsbruch mit den Kerngebieten um Boner Nuthe und Neuen Graben aussehen kann.
Jedoch zeigte das Gesamtgebiet und der Umfeld erste, unübersehbare Austrocknungserscheinungen auf Grund ausbleibender Niederschläge sowie windbedingter Verdunstungen und Austrocknungen.

Eine umfassende öffentliche Vorstellung des Vorhabens mit Einordnung in den Gesamtraum ist mit folgender Fahrradexkursion vorgesehen:

Samstag, den 02.05., um 10.00 Uhr
Gemeinsame Fahrradexkursion zum Rathsbruch
mit der Zerbst blüht auf e.V. zur Erläuterung seiner Wiedervernässung. Weiterer
Verlauf zum Kupferhammer Thießen, zum NSG „Buchholz“ und durch die Rosselaue bis zum Bahnhof Roßlau
Treffpunkt: Bahnhof Zerbst
Dauer: ca. 6 Stunden

Die „Auen in der Stadt Gera“ stellte umfassend und mit Engagement Harry Bück – AHA – vor.
Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30,00 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 10.05.2025 nahm nunmehr eine Gruppe bestehend aus Mitgliedern des AHA die Weiße Elster und ihre Aue zwischen den Städten Gera und Zeitz in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und -beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
Zu Beginn der Fahrradexkursion legten Mitglieder des AHA dar, dass die Weiße Elster eine naturnahere Entwicklung und umfassende Rückgaben von Retentionsflächen bedarf. Ferner sind weitere Verbauungen im Überflutungsraum der Weißen Elster auszuschließen.
Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Mensch hat seit seiner Existenz im zunehmenden Maße Umwelt, Natur und Landschaft geprägt und sich zu Nutze gemacht. Insbesondere mit Beginn der Industrialisierung nahmen die Eingriffe stetig zu. Nunmehr weiß man, welche Wirkungen diese Zerstörungsaktivitäten zur Folge haben. Nicht nur Tier-, Pflanzen- und Pilzarten verschwanden und verschwinden, sondern ganze Natur- und Landschaftsräume haben an Arten- und Strukturreichtum verloren sowie das Klima verändert sich immer rasanter.
Heiße Sommer, einhergehend mit mehrmonatigen Trockenphasen und anderen Wetterextremen sind erkennbare Zeugnisse für diese sehr bedrohlichen Veränderungen.
Jedoch ist nicht erkennbar, dass ein sehr großer Teil der Menschen und mit ihnen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, daraus die notwendigen Lehren gezogen haben. Dies lässt sich daraus ableiten, dass weiter Boden- und Grünflächen der Versiegelung für neue Verkehrstrassen, Wohn- und Gewerbegebiete sowie für Freizeit, Sport und Tourismus zum Opfer fallen.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es Geras Mitte im Sinne des Schutzes und der Entwicklung von Natur und Umwelt zu entwickeln. Dazu gehören die Entsiegelung von Bodenflächen, der Erhalt bestehender Grünbereiche und die Entwicklung des Gebietes zwischen Kultur- und Kongresszentrum Gera, Breitscheid-Straße und De-Smit-Straße zu einem „Zentralpark Gera“ mit Wiesen, Gehölz- und Aufenthaltsbereichen. Dies trägt zu einer optischen Aufwertung des Stadtbildes bei und erhöht die Strukturvielfalt in einer potentiellen „Geras Grünen Mitte“. Ferner führt das zur besseren Aufnahme von Niederschlagswasser und Abkühlung innerhalb des Teiles des Stadtgebietes. Zudem ist davon auszugehen, dass sich so die Qualität und Attraktivität als Aufenthaltsbereich für die Bevölkerung Geras und ihrer Gäste erhöht. Flankiert kann zudem eine Forcierung von Fassaden- und Dachbegrünung sowie Montage von Solaranlagen auf Dachflächen erfolgen.
Somit besteht auch eine klimatische Aufwertung im Stadtzentrum von Gera. Eine Einbettung in ein umfassendes Grün- und Biotopverbundsystem mit anderen Park- und Grünanlagen, der Fluss- und Auenlandschaften von Weißer Elster, Brahme und Erlbach, Geraer Stadtwald und dem 164,00 ha großen FFH-Gebiet „Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald“ sorgt dafür das sich Gera grüner und somit lebenswerter entwickelt. Dies muss das Ziel jeglicher Stadtplanung in Gera sein.

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-230-schluchten-bei-gera-und-bad-koestritz

Ziemlich am Anfang der Fahrradexkursion nahm die Exkursionsgruppe die Nahtstelle des Mühlgrabens mit dem Gessenbach im Dreieck B 92 & Zwötzener Straße in Augenschein. Obwohl der ca. 12,00 km lange Gessenbach mit in einem Einzugsgebiet von ca. 30,00 Quadratkilometern in die Bundesgartenschau im Jahr 2007 in den Städten Gera und Ronneburg eingebunden war, erscheint dieser Bereich vollkommen ver- und überbaut und somit vollkommen naturfern. Ein Zustand, welcher katastrophal ist und keinesfalls der Zielrichtung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht.

https://web.archive.org/web/20210517220852/http://gera.homepage.t-online.de

https://www.gartentechnik.de/News/2008/02/14/das_gessental_der_buga_gera_und_ronneburg

https://www.umweltbundesamt.de/wasserrahmenrichtlinie#undefined

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Ferner führt in der „Vorbereitung 3. Bewirtschaftungsplan (2021-2027) nach § 83 WHG“ vom 14. 12.2020 das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat Flussgebietsmanagement u.a. folgende besorgniserregende „Allgemeine Angaben zur Gewässergüte“ an, Zitat:

Der gegenwärtige ökologische Zustand der Oberflächenwasserkörper (OWK) Gessenbach, Wipse und Fuchsbach wird als „unbefriedigend“ und der des Pöltzschbaches als „schlecht“ bewertet. Das Ziel eines guten ökologischen Zustandes wird somit in keinem der genannten OWK erreicht.
Bereits mit der Fortschreibung des BEWIRTSCHAFTUNGSPLANS ELBE 2015-21 wurden für die OWK Pöltzschbach, Fuchsbach und Wipse weniger strenge Bewirtschaftungsziele1 festgelegt. Diese bezogen sich auf den Schadstoff Uran und den Parameter Sulfat.
Die Bewirtschaftungsziele und deren Einhaltung wurden im Messzeitraum 2015 bis 2019 überprüft. Hieraus ergibt sich ein einzelfallbezogener Anpassungsbedarf. Darüber hinaus wird fallweise die erstmalige Festlegung von abweichenden Bewirtschaftungszielen für andere Parameter erforderlich.
Einerseits betrifft dies den OWK Wipse aufgrund der 2016 geänderten Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und die damit verschärfte Umweltqualitätsnorm.
Andererseits werden in diesen vom Altbergbau beeinflussten Gewässern die Orienterungswerte einiger chemisch-physikalischer Parameter überschritten, die eingehalten werden sollten, um eine mindestens gute Zustandsbewertung der Biokomponenten Makrophyten und Phytobenthos, Fische und Makrozoobenthos zu erreichen. Die 2015 festgelegten weniger strengen Bewirtschaftungsziele für Sulfat in Wipse, Fuchsbach und Pöltzschbach werden aufgrund der Messergebnisse 2015-19 an die tatsächlichen Gegebenheiten angepaßt, sowie für den Gessenbach erstmals festgelegt. Zusätzlich wurden für die OWK Wipse und Pöltzschbach Zielwerte für Cadmium, Kalium und Magnesium vorgeschlagen. Für den OWK Pöltzschbach werden außerdem weniger strenge Bewirtschaftungsziele für Chlorid und Ammonium-Stickstoff erforderlich.
Wie zuvor werden in allen vier OWK erhöhte Konzentrationen des Schadstoffes Uran gemessen. Auch wenn Uran nicht in den Anlagen 6 oder 8 OGewV geregelt ist, kommt dem Stoff in den betroffenen OWK die Eigenschaft eines Leitparameters für die Bewirtschaftung zu. Uran wirkt – wie andere Schwermetalle auch – chemisch giftig. Die schon bestehenden Bewirtschaftungsziele für Uran in Pötschbach, Fuchsbach und Wipse werden an die tatsächlichen Gegebenheiten in den OWK angepasst.“, Zitat Ende

https://aktion-fluss.de/wp-content/uploads/OWK-Wismut-20201214.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier massiven Handlungsbedarf, um schnellstmöglich und vollumfänglich Wasserqualitäten zu schaffen, welche Umwelt, Natur und Landschaften nicht weiter derartig belasten. Immerhin leben und arbeiten zahlreiche Menschen in der Region sowie findet Agrarnutzung zur Ernährung statt.
Ferner erfordert nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Gesamtverlauf des Gessenbaches einer aktuellen wissenschaftlichen Betrachtung, wozu – neben den obengenannten Schwerpunkten – die Bedeutung des Fließgewässers als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, der Biotop- und Grünverbund sowie die Funktion als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor gehören müssen.
Zahlreiche Dokumentationen zeigen Erfolge in der Sanierung des Gessentals auf, lassen aber auch weitere Anstrengungen im Interesse des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaften erkennen.

https://www.wise-uranium.org/uwisaw3.html

https://ronneburg.dilewe.de/inhalt/gessenbach/index.html

Im Rahmen der Fahrradexkursion erfolgte bereits am Anfang die Thematisierung Umgang mit Kleingartenanlagen im Bereich der Weißen Elster am Beispiel der Genehmigungsplanung Kleingartenverein „Zwötzener Brücke“ e.V. Gaststätte … Kleingartenverein „Huth“ e.V. … Karl-Harnisch-Stadion in Gera-Zwötzen, Freianlagenplanung des Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Bauvorhaben: „Hochwasserschutz Weiße Elster, Gera-Zwötzen bis Gera-Liebschwitz, Fluss-km : 125+914 bis 123+480, Planungsfreigabe: TLUG Jena, Jena, den 30.11.18“

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Wasser/Wasserbau/Bilder/Plan_110a_Lageplan_T2.pdf

Diese Genehmigungsplanung ist wiederum in die Planung des Freistaates Thüringen unter der Überschrift „Weiße Elster, Hochwasserschutz Gera Zwötzen“ eingebunden

https://tlubn.thueringen.de/wasser/wasserbau-gewaesserunterhaltung/projekte/weisse-elster/hws-gera-zwoetzen

Nach den ebengenannten Planungen ist vorgesehen, die Kleingartenverein „Huth“ e.V. konsequent zu beräumen und abzutragen. Die Planungen beruhen leider nicht auf einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche ökologische und soziale Entwicklungsmöglichkeiten für das Gebiet aufzeigt.
Nach Auffassung des AHA dienen Kleingartenanlagen als natürliche Refugien vieler Tier- und Pflanzenarten. Kleingärten tragen sehr effektiv zum Artenschutz gerade innerhalb von Städten bei. Dabei gilt es zu bedenken, dass insbesondere Insekten als Bestäuber unverzichtbar sind. Für den Artbestand und Bienenweiden braucht es nicht nur in städtischer Obhut, sondern mehr und mehr auch durch die Förderung und Pflege im Privatsektor. Kleingärten sind daher unverzichtbarer Bestandteil, wenn es darum geht, Bienen und andere Insekten langfristig zu schützen. Die relativ große Gartenanlage des Kleingartenvereins „Huth e.V.“ bietet dafür alle Voraussetzungen.
Dieses Areal kann als zusätzliche Retentionsfläche dienen, ohne dass Pächter ihre Parzelle beräumen müssen.
Im Bereich des Weges entlang der Weißen Elster im Bereich des Karl-Harnisch-Stadions stellten die Exkursionsteilnehmenden fest, dass eine Fällung von mindestens 44 Bäumen erfolgte. Dabei fielen zum Beispiel Arten wie Spitzahorn, Feldahorn, Eschenahorn, Silberweide und Hybridpappel der Motorsäge zum Opfer. Neben der unbegründeten Zerstörung von Lebens- und Rückzugsräumen von zahlreichen Tierarten, hat man so dem Landschaftsbild massiven Schaden zugefügt. Hier gilt es neben dem Schutz der begonnen sukzessiven Entwicklung, eine Wiederanpflanzung zu prüfen.
Hinsichtlich der Rückgabe von weiteren Retentionsflächen schlägt der AHA folgende Flächen vor:

► Ackerfläche südwestlich des Kleingartenvereins „Huth e.V.“
Größe nach eigenen Messungen:
Länge 197,17 m x Breite 161,54 m = 31.850,05 m² = 3,18 ha

► Ruinen zwischen Weißer Elster und Ruckdeschelstraße
Größe nach eigenen Messungen:
Länge 133,57 m x Breite 326,34 m = 43.589,23 m² = 4,36 ha

Hier gilt es nach Auffassung des AHA wissenschaftlich-technisch sowie rechtlich die jeweilige Umsetzung zu prüfen. Der AHA gibt hier zu bedenken, dass es sich um eine Gesamtfläche im Umfang von immerhin 7,54 ha handelt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legte im Bereich des Parks „An der Spielwiese“ seinen Vorschlag der aktiven Wiedereinbindung dieses Teils der Aue Weißen Elster dar. Mit ca. 7.801 m² = 0,78 ha Größe besteht so die Möglichkeit umfassend Hochwasser aufzunehmen. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m sind das in etwa 3.900,50 m³ Wasser. Dies entspricht einer Wassermenge von 3.900.500 Liter. Bei Bedarf gilt es zu prüfen, inwieweit Mobile Hochwasserwände eine Abschirmung zu den südlich und westlich angrenzenden Wohngebieten ermöglichen können.

Gleiches Thema beschäftigte die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Zusammenhang der nunmehr bereits umgesetzten Wohnbebauung im Heinrichs-Quartier im Hochwassereinzugsgebiet der Weißen Elster zwischen Tschaikowskistraße, Heinrichstraße, Heinrich-Schütz-Straße und Lortzingstraße. Eigene Messungen haben ergeben, dass hier die Bebauung von ca. 12.827,33 m² = 12,83 ha Aue der Weißen Elster erfolgte. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m hat man so einen Retentionsraum im Umfang von schätzungsweise 6.413,67 m³ Wasser entzogen. Dies entspricht einer Wassermenge von 6.413.670 Liter. Die Herangehensweise ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchaus mit der einstigen Bebauung des sächsischen Röderau-Süds in der Elbaue zu vergleichen, wo nach der Verneinung des Charakters als Flussaue im Jahr 1992, entgegen der Auffassung des Umweltfachamtes, durch Umweltministerium, eine Bebauung mit Häusern für 415 Bewohnern stattfand. Die spätere Beräumung des Gebietes kostete dem Steuerzahler 40 Millionen Euro. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist die Bebauung nicht rechtmäßig entstanden und somit ebenfalls ein Rückbau vorzunehmen.
Einige Meter weiter setzt sich das Problem fort. Laut eines dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegenden, undatierten Entwurfes einer „Begründung zum Bebauungsplan B/151/18 `Wohnpark Mozartstraße`“ beabsichtigt die Stadt Gera auf einer Fläche von 8.212,00 m² = 0,82 ha eine Bebauung mit Wohnhäusern vorzunehmen. Dazu ist auf Seite 12 des ebengenannten Dokumentes, unter „Bauweise (§ 22 Bau NVO)“ folgendes vermerkt, Zitat:
„Begründung: Die Bauweise ergibt sich aus dem Planungswillen der Stadt zur Bebauung des Quartiers. Im Nordosten ist eine geschlossene Bauweise für zwei aneinandergrenzende Wohnhäuser (dreigeschossige Mehrfamilienhäuser) geplant. Daran schließen sich südlich zwei Doppelhäuser an, die zur bestehenden Bebauung an der Franz-Liszt-Straße überleiten. Westlich der verlängerten Mozartstraße sind drei Einzel- bzw. Doppelhäuser) geplant, die mit ihrer offenen Anordnung den Übergang zum westlich anschließenden Stadtwald bilden. Das geplante Wohnquartier hebt sich somit einerseits von der südlich angrenzenden Bebauung ab, bildet jedoch zugleich den Übergang von dieser Bebauung zu den nördlich anschließenden Sportanlagen.“, Zitat Ende
Unter Punkt „2.1 Regionalplan Ostthüringen“ ist folgendes im Bezug des Hochwassereinzugsgebietes vermerkt, Zitat: „Der Standort des geplanten Wohngebietes ist im Regionalplan Ostthüringen (2012) als Siedlungsfläche übernommen worden, der in diesem Bereich mit dem Vorranggebiet Hochwasserschutz Weiße Elster / Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (HW 10) überlagert ist. „Mit der Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen in die Vorranggebiete Hochwasserschutz wird das erhebliche Risiko einer möglichen Überflutung dieser Siedlungsbereiche und die Notwendigkeit der Planung und Realisierung funktionsfähiger Hochwasserschutzmaßnahmen und -anlagen zum Schutz dieser Siedlungsbereiche vor Hochwasser schon auf regionalplanerischer Ebene sehr deutlich gemacht“ (Begründung zum Z 4-2 RP-OT 2012). Mit der Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahme westlich der Weißen Elster in Gera wurde ein funktionsfähiger Hochwasserschutz hergestellt, der auf ein Hochwasserereignis HQ100 ausgelegt ist. Damit wurden der westlich gelegene Siedlungsbereich und damit auch das Plangebiet vor Hochwasser geschützt. Diese Flächen stehen zugleich als Retentionsräume nicht mehr zur Verfügung. Eine Bebauung ist daher mit dem Ziel 4-2 des Regionalplanes Ostthüringen vereinbar.“, Zitat Ende
Unter dem Punkt „2.3 Rechtliche Festsetzungen und Regelungen nach Fachgesetzen“ ergänzt man noch folgende Vorstellung, Zitat: „Thüringer Wassergesetz (ThürWG) / Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Der Standort befindet sich formell noch im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster, obwohl die Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates Thüringen im Bereich Tschaikowskistraße im sogenannten Bauraum 1 bereits abgeschlossen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Obere Wasserbehörde im Seite 10 TLUBN das Aufhebungsverfahren erst durchführen wird, wenn alle Hochwasserschutzmaßnahmen an der Weißen Elster abgeschlossen sind. Da die Maßnahmen für den Bereich Tschaikowskistraße und damit für das Plangebiet bereits umgesetzt sind und somit für das Plangebiet keine Hochwassergefährdung mehr besteht, wird von der Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplanes ausgegangen.“, Zitat Ende
Diese Aussagen zeugen deutlich davon, dass man selbst aus den Hochwasserereignissen der Jahre 2011 und 2013 nichts gelernt hat. Nicht Einschränkungen von Retentionsflächen der Weißen Elster sind die aktuellen Aufgaben, sondern die Rückgabe von überflutungsfähigen Altauen an den Fluss gehört zu den aktuellen Aufgaben. Hochwassersituationen richten sich im zeitlichen Auftreten nicht an menschliche Festlegungen. Zudem haben vermehrte Hochwasser ihre Ursache in der unvermindert fortgesetzten Bodenversiegelung, einer von wenig Nachhaltigkeit geprägten Landwirtschaft, welche zunehmend zu Bodenverdichtungen führt sowie der zunehmende Verlust an Waldgebieten in Folge von Trockenheit und starker Sommerhitze – insbesondere in den Jahren 2018 bis 2020. Abgesehen davon, dass Deiche nicht vollständig Hochwasser abhalten, sondern Qualmwasser ebenfalls zu Überflutungen führen können, aber ein Abfluss sich schwieriger gestalten kann, da ein Deich den Abfluss während eines sinkenden Hochwassers behindert.
Vom Faulenzerweg, welcher sich an der Nahtstelle zwischen Geraer Stadtwald und Aue der Weißen Elster befindet, führte der Blick zum Elsterstrand zu einer Diskussion zum Sinn und Zweck der offensichtlich immer noch vorhandenen Pläne des Oberbürgermeisters der Stadt Gera, diesen wiederherzustellen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt dies einen unverantwortlichen Eingriff in die Aue der Weißen Elster und Ressourcenverschwendung von Sand dar. Zudem teilt der AHA die Sorgen und Bedenken von Anglervereinen, das von der Abschwemmung von Sand eine akute Bedrohung von Laichplätzen von Fischen ausgeht.
Im direkten Einzugsbereich der Weißen Elster regt der AHA zahlreiche Aktivitäten an, wozu naturnahe, unregelmäßige Mahd in der Parkanlage am Biermannplatz, den Schutz und Erhalt der Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und der Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke gehören. Erfreulicherweise findet teilweise bereits eine Umsetzung des Mahdvorschlages für die Parkanlage am Biermannplatz statt. Optimaler ist jedoch eine Ausdehnung auf die gesamte Fläche. Zur Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke schlägt der AHA seit längerem vor, dass man verlassene Gartenparzellen nicht erneut verpachtet. Die dabei zu erwartenden möglichen Fristen von bis zu 25 bis 30 Jahren gilt es in Kauf zu nehmen, um soziale Härten zu vermeiden und zudem generell die gesellschaftliche Akzeptanz für die Wiederausweitung von Retentionsflächen zu erhöhen. Ferner hält es der AHA für dringend geboten eine wissenschaftliche Konzeption zu entwickeln, welche den Umgang und Zukunft des Pflanzenbestandes von verlassenen und baulich beräumten Kleingärten beinhaltet und den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Grünbereiche als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sichert sowie der Verbesserung des Stadtklimas dient. Derartige Grundlagen sind für eine öffentliche Diskussion und demokratische Teilhabe der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiative dringend geboten. Der AHA kann sich beispielsweise vorstellen bestehende Obstgehölzbestände zu Streuobstwiesen durch Erweiterungspflanzungen zu entwickeln, welche eine Betreuung durch die Bevölkerung erfahren.
Angesichts des möglicherweise zu erwartenden Hochwassers in Folge der Schneeschmelze und Regenfällen, ermahnt der AHA alle Verantwortlichen im Freistaat Thüringen und Kommunen endlich nachhaltig mit der Weißen Elster und ihrer Aue umzugehen. Dazu zählt u.a. die Rückgabe von Retentionsflächen und Verhinderung von Neubauten im Hochwasserraum und angrenzender Bereiche.
Dabei gilt es u.a. zu berücksichtigen, dass die Begradigungsmaßnahmen der Weißen Elster und die damit einhergehende Eintiefung des Flusses sowie der Klimawandel offensichtlich zur Austrocknung des Mühlgrabens beigetragen haben. Dabei spielt der Mühlgraben eine sehr wichtige hydrologische, ökologische und stadtgestalterische Rolle. Beispielsweise im Kreuzungsbereich Kantstraße und Schellingstraße durchgeführte Versiegelungen der Ufer und der Sohle verschärfen das Problem. Der Mühlgraben, welcher ein Altarm der Weißen Elster ist, war bis zur streckenweisen Verrohrung in den 1960er Jahren, ein offenes Fließgewässer mit einer Länge von 6.350,00 m.
Die am 22.08.2014 als „Freie wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master of Engineering im Studiengang Landschaftsarchitektur der Fachhochschule Erfurt – Studie zur nachhaltigen Führung und gestalterischen Ausprägung des Mühlgrabens Gera im Kontext des städtebaulichen Umfelds“ kann durchaus als Diskussionsgrundlage dienen. Für den AHA ist jedoch ein naturnaheres Herangehen erforderlich.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2021/09/Masterarbeit-Muehlgraben.pdf

Dies betrifft insbesondere die Abschnitte zwischen Parkanlage am Biermannplatz, über den Park an der früheren Biermannvilla und Mündungsgebiet des Bieblacher Baches bis zur Rückkehr in den nunmehrigen Verlauf der Weißen Elster. Gerade in den letzteren Bereichen haben sich weitgehend standortgerechte, sukzessive Gehölzbestände entwickelt, welche es eigentlich unbedingt zu erhalten gilt. Das trifft natürlich u.a. ebenfalls für den Park der früheren Biermannvilla zu. Ferner ist ernsthaft die Aufhebung der Verrohrungen zu prüfen.
Die Basis war bisher der auf nachfolgender Karte ersichtliche einstige Zustand

Nunmehr errichtet die Raiffeisenbank nach eigenem Bekunden „Elegantes & hochwertige Eigentumswohnungen“ in 32 Wohneinheiten mit 2 – 5 Zimmern und Wohnraum zwischen 59,00 und 143,00 m². Dabei zerstörte man nicht nur den kompletten Park der früheren Biermannvilla, sondern erfolgt eine komplette Überbauung des Mühlgrabens in dem Bereich.
Diese Bauaktivitäten zerstörten einen sehr wertvollen Gehölzbestand, welcher mit dem Mühlgraben als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten diente, das Stadtbild verbesserte sowie zur Verbesserung des Klimas beitrug. Mit dieser Bebauung zerstört die Raiffeisenbank mit offensichtlicher Unterstützung von Politik und Verwaltungen der Stadt Gera dieses ökologisch bedeutsame Refugium, obwohl die Stadt Gera kein Problem mit Wohnungsmangel besitzt.
So weist die aktuell veröffentlichte „Entwicklungskonzeption Wohnen/Stadtumbau Gera“ u.a. auf folgende Angaben hin, Zitat:

Auf Grund des stetigen Bevölkerungsrückganges seit Anfang der 90er Jahre und den damit verbundenen Wohnungsleerständen (ca. 12.000 Wohnungen), wurde durch die Stadt Gera gemeinsam mit den größten Wohnungsunternehmen ein Konzept zur Wohnungsmarktstabilisierung erarbeitet und im Juni 2002 unter dem Namen „Entwicklungskonzeption Wohnen (EKW)“ durch den Stadtrat beschlossen. Die EKW war Grundlage für die Möglichkeit eines geförderten Rückbaus der leerstehenden Häuser und Wohnungen im Bund-Länderprogramm Stadtumbau Ost. Bis 2021 wurden ca. 7.500 Wohnungen im Rahmen des Stadtumbaus Ost in Gera zurückgebaut. Eine Stabilisierung im wohnungswirtschaftlichen Sinne war gelungen. Die Kosten des Leerstands im „seriellen Wohnungsbau“ konnten reduziert werden……
Im Rahmen der Analyse der EKW 2035 wurde festgestellt, dass der Wohnungsleerstand wieder auf mehr als 8.000 Wohnungen angestiegen ist. Nahezu 4.500 der leerstehenden Wohnungen sind in mehrgeschossigen Gebäuden, die vor 1918 erbaut wurden. Auch bis 2035 ist davon auszugehen, dass sich der Leerstand aufgrund der prognostizierten Haushaltsentwicklung weiter ausbreiten wird – nach vorliegender Prognose auf etwa 10.500 Wohnungen.“, Zitat Ende

https://www.gera.de/bauen-stadtentwicklung/stadtplanung-gestaltung/konzepte/entwicklungskonzeption-wohnen/stadtumbau-gera

Anstatt angemessen, ökologisch nachhaltig und sozial verantwortlich den Wohnungsleerstand zu bekämpfen, setzen sich die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Gera eher für die Schaffung von eleganten und hochwertigen Eigentumswohnungen ein und zerstört dabei lieber Gehölz- und Wiesenflächen sowie drängt in Retentionsflächen der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer vor.
Das ist unverantwortlicher Umgang mit dem dringenden Recht von sozialverträglichem Wohnen sowie mit Umwelt, Natur und Landschaften.
Neben der Tatsache, dass u.a. soziale Verbesserungen dringend geboten sind, um die Abwanderungen zu mindestens zu stoppen, gilt es zuerst den hohen Wohnungsleerstand zu beseitigen, ehe man erneut Flächenverbrauch für neue Einfamilienhäuser zulässt. Das verlangen ökologische, klimatische und hydrologische Erkenntnisse, Vernunft und Erfordernisse.
Der AHA regt daher erneut und mit Nachdruck an, die ca. 13.217,97 m² = 1,32 ha große Fläche massiv zu entsiegeln, bis zum naturgewachsenen Boden zu beräumen und eine Sukzession zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es die Fläche der Weißen Elster als Retentionsraum zurückzugeben. Dieser Bereich kann sich so nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen und Teil eines größeren Grün- und Biotopverbundes entwickeln, sondern zum verbesserten Eintrag von Sauerstoff, Luftfeuchtigkeit sowie Kalt- und Frischluft und somit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Lebens- und Wohnqualität der Menschen beitragen. Ferner führen derartige Grünbereiche zur Auflockerung und Verbesserung des zumeist stark versiegelten Stadtbildes.
Ein Exkursionsteilnehmer gab zu bedenken, dass im Untergrund des Geländes ein verrohrter Mischkanal eines Cubabaches mit Abwasser verläuft. Für den AHA ist das Anregung diese Angelegenheit gründlich zu recherchieren sowie entsprechende Untersuchungen und Nachforschungen anzustoßen. Im Falle der Richtigkeit der Angaben gilt es in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie den Fließgewässerverlauf wieder zu öffnen und von der Abwasserlast zu trennen bzw. zu befreien.
Zudem sind Komplettberäumungen von Müll und Unrat auf dem Gesamtgelände und im Mühlgraben erforderlich. Die vom AHA am 25.03.2023 durchgeführte ehrenamtliche Beräumung von zahlreichem Müll im Mühlgraben darf nicht Gewohnheitscharakter erhalten. Die eigentliche Verantwortung tragen die Stadt Gera und die jeweiligen Flächeneigentümer.
Nach Ansicht des AHA scheint es ratsam zu sein, im Rahmen einer Gesamtentwicklung der Weißen Elster und ihrer Aue ebenfalls für den Mühlgraben ein wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu entwickeln, welche dem Schutz und der Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt, der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, von Stadtbild und -klima sowie der Entwicklung von bestehenden bzw. weiterer Biotop- und Grünverbundachsen und -räumen dienen.
Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Pächtern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben. Insbesondere die in nachfolgender Karte rot eingerahmte Altaue der Weißen Elster zwischen Stadtbahnbrücke, Mühlgraben, Kantstraße/Ernststraße und Weißer Elster sowie unter Einbeziehung des blau eingerahmten Gebietes zwischen Stadtbahnbrücke, Leibnizstraße und Mühlgraben gehören dazu.

Dazu gehört nach Ansicht des AHA ebenfalls zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen.
Dabei müsste der Stadt Gera mit der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten am 25. November 2005 der dringend sorgsame Umgang mit Retentionsflächen geläufig sein.

https://www.gera.de/verwaltung-buergerservice/stadtverwaltung/dezernate-aemter-abteilungen-referate/dezernat-stadtentwicklung-bau-und-umwelt/umweltamt/gewaesser-und-bodenschutz/ueberschwemmungsgebiete

Sehr problematisch sieht der AHA Pläne entlang der Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg schätzungsweise 75 standort-prägende und ökologische bedeutsame Bäume (Linden) gegen eine Betonmauer zu tauschen, welche wasserbaulich Hochwasser abhalten soll. Abgesehen davon, dass dies im Fall der Fälle kein Qualmwasser abhält, drückt das wieder einmal mehr aus, dass man statt obengenannter Rückgaben von Altauen an das Flusssystem, wieder einmal auf wasserbaulichen Umgang mit Hochwasser setzt.

Wie Gehölzbestände der Zerstörung sowie Neuversiegelung von Böden zum Opfer fallen zeigt erschreckend die Dokumentation des Freistaates Thüringen zu „Weiße Elster Gera, HWS Cubabrücke – Untermhäuserbrücke rechts“ auf:

https://tlubn.thueringen.de/wasser/wasserbau-gewaesserunterhaltung/projekte/weisse-elster/hws-gera-cuba-untermhaus-re

Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben.
Dazu gehören nach Ansicht des AHA zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen.
Ein ganz besonderes Augenmerk in der Stadt Gera lenkte die Exkursionsgruppe auf die Mündungsgebiete von Brahme und Erlbach. Bei der Brahme gilt es unbedingt anzumerken, dass 102 ha zum Schutzgebiet 177/5038-303 nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Brahmeaue gehören. Dementsprechend gilt es die Schutzwürdigkeit, die Entwicklung hin zu naturnaheren Strukturen sowie ihre Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten und den Biotop- und Grünverbund zu prüfen und zu beachten. Daher ist es für den AHA unverständlich, warum man im Mündungsbereich der Brahme in die Weiße Elster im Abschnitt Paul-Vopel-Weg und gewässeraufwärts massive Ausholzungen vorgenommen hatte. Dabei muss auch Unterhaltungsverbänden bekannt sein, dass Gehölze als Sauerstoff-, Frischluft und Feuchtigkeitsspender, Kohlendioxidspeicher sowie als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungiert. Darüber hinaus vermindert die Beschattung die Erwärmung des Gewässers und die damit beschleunigte Verdunstung. In Zeiten des Klimawandels und des zu Recht angeprangerte Artensterben kann man entsprechendes verantwortungsvolles Verhalten erwarten. Gleiches gilt für Pläne in dem Raum einen Campingplatz und einen aufgeständerten Sanitärtrakt zu errichten. Der AHA bekräftig, dass wir nicht ein Mehr, sondern ein Weniger an Verbauung benötigen und zudem sich der Tourismus den Erfordernissen des Schutzes, der Entwicklung und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimawandels ein- und unterordnen zu hat. Stattdessen hält es der AHA für wesentlich bedeutsamer intensiver für bestehende Gastronomieeinrichtungen und Campingplätze zu werben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schlägt vor in der gemeinsamen Aue von Weißer Elster und Brahme auf einer ca. 2,2 ha großen Fläche eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Streuobstwiese kann zu einer ökologischen, landschaftlichen, kulturhistorischen und touristischen Bereicherung der Stadt Gera beitragen.
Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus, in Unterscheidung zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen. Auf Streuobstwiesen stehen hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten und Sorten. Streuobstwiesen sind meist charakterisiert durch eine Bewirtschaftung ohne Einsatz synthetischer Behandlungsmittel. Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung). Die Imkerei spielt zur Bestäubung eine wichtige Rolle. Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas. Für die Streuobstwiese eignen sich nur robuste, veredelte oder unveredelte Hochstämme. Obwohl die Wildformen meist hohe Ansprüche an Boden und Klima stellen, wurden spezielle widerstandsfähige Sorten gezüchtet. Die Sortenvielfalt hat stets einen regionalen Bezug; traditionelle Artenzusammensetzung und Sortenauswahl weisen einen sehr hohen Spezialisierungsgrad an unterschiedliche Standorte und Nutzungen auf. Von den über 3.000 Apfelsorten Mitteleuropas sind nur 60 im deutschen Handel: Streuobstwiesen sind das Genreservoir alter Regionalsorten (so genannte alte Obstsorten). Auf extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen komplettiert je nach Artenzusammensetzung, Standortfaktoren und Zweitnutzung (Weide, Wiese, Acker) eine artenreiche Tierwelt (Fauna) die Lebensgemeinschaft (Biozönose). Insbesondere ist die Streuobstwiese ein wichtiger Lebensraum für Vögel und Gliederfüßer (Insekten und Spinnen).
Auf der gegenwärtig intensiv als Weidefläche genutzten, nach eigenen Messungen und Berechnungen ca. 21.961,35 m² = ca. 2,20 ha großen Fläche, welche sich östlich der Weißen Elster und nördlich der Brahme befindet, handelt es sich um ein Territorium, welches unbeschattet und gut erreichbar ist. Es ist ferner von einem fruchtbaren Boden auszugehen.
Alles positive Kriterien zur Errichtung einer Streuobstwiese. Bei einem Flächenbedarf pro Obstbaum im Umfang von ca. 10,00 m x 10,00 m = 100,00 m² berechnet der AHA die Möglichkeit der Pflanzung von ca. 220 Obstgehölzen. Dabei bietet sich die Pflanzung von Sorten zahlreicher Obstarten wie zum Beispiel Äpfel, Birnen, Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen, Quitten sowie Wal-, Schwarz- und Haselnüssen an. Die Pflanzung, Pflege, Betreuung, Mahd und Ernte kann in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen erfolgen, welche ebenfalls umweltbildende und regionalverbindende Aspekte beinhalten. Eine Zusammenarbeit mit einem Schäfer erscheint sinnvoll zu sein.
Nach Ansicht des AHA kann das Vorhaben nur unter aktiver Beteiligung der Bevölkerung gelingen. Daher gilt es umfassend u.a. Einrichtungen von Wissenschaft und Bildung sowie die Medien einzubeziehen.
Nunmehr gilt es u.a. die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln sowie gemeinsam der Stadt Gera und dem jeweiligen Eigentümer Möglichkeiten einer Umsetzung des Vorhabens zu beraten.
Ebenfalls in dem Kontext betrachtet hatte der AHA im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 05.12.2022 beschlossen, einen Vorschlag für einen Naturerkenntnispfad in und an der Aue der Weißen Elster im Norden der Stadt Gera zu erarbeiten.
Dabei ist vorgesehen die ökologische sowie landschafts- und stadtgestalterische Bedeutung des Gebietes herauszustellen sowie die Möglichkeit der Anknüpfung an bestehende Naturlehrpfade zu prüfen.
Als mögliche räumliche, örtliche und fachliche Schwerpunkte sind dabei ggf. folgende Standorte vorgesehen:
Die Parkanlage am Biermannplatz, die Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und die Flächen der langjährigen Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke, der Mühlgraben, der Bereich der früheren Industriebrache zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße, die Mündungsgebiete von Cubabach, Bieblacher Bach und Brahme sowie das Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg mit seinen schätzungsweise 75 standortprägenden und ökologisch bedeutsamen Bäumen (Linden).
Dazu gehört im konkreten Fall, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Gera mit dem am 31.03.2016 mit Unterschrift der damaligen Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn in Kraft gesetzten Beschluss des Stadtrates vom 17.12.2015 in Kraft gesetzten Bebauungsplan B/135/11 „Wohnen in Untermhaus, Biermann-Quartier“ ein vernichtendes Signal für ein etwa 69,94 m x 71,21 m = 4.980,43 m² = rund 0,50 ha großes Gehölz gesetzt hatten. Die Abholzungen finden sogar bis weit in den Monat März hinein statt, wobei der § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz folgendes regelt, Zitat: „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, Zitat Ende
Diese Regelung hat u.a. den Hintergrund, dass Tiere während der Brut- und Setzzeit geschützt sind. Abgesehen davon, dass mit der Massenabholzungen ein Park zerstört hat, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten geboten hat, als Frischluftspender und Kohlendioxidspeicher diente sowie das Stadtbild aufwertete.
Im konkreten Fall gilt es daher gemäß § 69 Bußgeldvorschriften, Absatz 3, Nummer 13 Bundesnaturschutzgesetz zur Anwendung zu bringen, welcher folgendes regelt, Zitat:
entgegen § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 einen Baum eine Hecke, einen lebenden Zaun, ein Gebüsch oder ein anderes Gehölz abschneidet, auf den Stock setzt oder beseitigt“, Zitat Ende, anzuwenden und daher die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Ferner fordert Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die zuständige Staatsanwaltschaft auf, die strafrechtliche Relevanz der Umwelt- und Naturzerstörung zu prüfen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt ferner den Park wieder sukzessiv entstehen und den Mühlgraben unverbaut naturnah entwickeln zu lassen.
Das Mündungsgebiet des Erlbaches im Nordwesten der Stadt Gera kann dabei ein weiteres bedeutsames Beispiel für umfassende Rückgabe an Aue sein. Hier verhindert momentan ein Deichdreieck, welches im Süden durch BAB 4, im Nordwesten dem Erlbach und einem weiteren Deich sowie nordöstlich der Weißen Elster gegenübersteht. Ein möglicherweise dann ausgedeichtes Gebiet bietet dann Weißer Elster und Erlbach ökologischen Entwicklungsraum sowie dem Hochwasser Ausdehnungsfläche, welche durchaus in nordwestlicher Richtung bei einer Deichentfernung Ausdehnung und somit verbesserten Abfluss finden kann. Hier erscheint es sinnvoll zu sein, neben der Deichentfernung, Möglichkeiten der sukzessiven Entwicklung eines umfassenden Auenwaldes mit Wiesenbereichen zuzulassen. Ferner erscheint es wichtig, Querbauwerke aus dem Erlbach zu entfernen und mit Störsteinen und -hölzern die natürliche Mäandrierung zu befördern. Der AHA hält in so einem Fall eine wissenschaftliche Untersuchung und Konzipierung für notwendig, welche basierend auf umfassenden Erfassungen u.a. von Fauna und Flora, Vorschläge zur Entwicklung des Gesamtgebietes enthalten sollte.
Gleiches gilt es zu prüfen und zu untersuchen in der Aue der Weißen Elster zwischen Gera und Bad Köstritz sowie nördlich von Bad Köstritz, wo neben der häufig fehlenden Gewässerschonstreifen, die Deiche direkt an den Ufern stehen und sogar vereinzelte massive Verschotterungen stattgefunden haben.
Im Bereich des Mündungsgebietes des Stübnitzbaches an der Grenze der Städte Gera und Bad Köstritz mahnte der AHA an zu prüfen, inwieweit ein Rückbau von Sohlbefestigungen im Bereich der Brücke Köstritzer Weg erfolgen kann. Nur so kann eine durchgehende naturnahe Entwicklung des Baches stattfinden. Zum Zeitpunkt stellten die Mitglieder der Exkursionsgruppe eine intensive rotbraune Gewässerfärbung fest, welche auf eine intensive Bodenerosion schließen lässt. Ausgeräumte Agrarlandschaften und weit fortgeschrittene Monokulturen zum Beispiel bestehend aus Raps und Mais sowie schwere Technik haben zu Bodenverdichtungen geführt, welche das dringend notwendige Einsickern von Niederschlagswasser erschwert und je nach Hanglage zum verstärkten oberflächigen Abfluss des Wassers führt. Mit dem Abtrag des Bodens gelangen vermehrt ebenfalls Nährstoffe und Pestizide in die Gewässer. Diese Auswirkungen sind schon seit Jahrzehnten in den Ozeanen erkennbar.

Das Thema „Wölfe in Deutschland – Fakten statt Mythen“ griff wissenschaftlich fundiert Dr. habil. Hans-Holger Liste (Allianz Wolf Brandenburg) auf.
In seinen Ausführungen spannte er den Bogen von der Entstehung der Säugetieren, der über die damit verbundenen Entwicklung der Wölfe, zum Verhältnis zwischen Wölfen und Hunden, ihrer sehr großen Bedeutung für Umwelt, Natur und Landschaften, ihr Sozialverhalten, ihre Lebensräume und Wanderbewegungen bis hin zu dem Verhältnis zwischen Mensch und Wolf, den sich daraus ergebenden Bedrohungen für den Wolf und andere Wildtiere und dringender Schutzmaßnahmen für den Wolf. Das abschließende Zitat im Vortrag bringt es zusammenfassend auf den Punkt:

Sie sind da, weil sie da sind, weil sie uns der Schöpfer gegeben hat – oder die Natur oder die Evolution …Wir haben die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, sie zu erhalten.“
Ulrich Wotschikowsky (†30. August 2019) über die Rückkehrer Luchs und Wolf
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Im Rahmen der Exkursion zur Weißen Elster und zum Floßgraben nahmen die Teilnehmenden der Exkursion zuerst die Wehranlage und den Abzweig zum Floßgraben in Augenschein. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erläuterte die bereits zur Fahrradexkursion am 23.06.2018 getätigten Erläuterungen der beiden Mitarbeiter der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling zu Überlegungen die Weiße Elster im Bereich ihres Altverlaufes im Bereich der Ochsenwiese wiederzubeleben. Somit erreicht man wieder eine Laufverlängerung, schafft neue Entwicklungsräume und ermöglicht somit einen barrierefreien Verlauf des Flusses, ohne die Bespannung des Floßgrabens in Gefahr zu bringen.
Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Mit der Weißen Elster, der Rippach, der Pleiße und Luppe verknüpft, verlor der jedoch der Floßgraben durch den zunehmenden Ersatz von Brennholz durch Braunkohle immer mehr an Bedeutung. Im Jahre 1864 ereilte der Elsterflößerei die endgültige Einstellung. Während Teile verlandeten, andere Abschnitte dem Bergbau zum Opfer fielen, bestehen u.a. in Crossen, bei Lützen und in Leipzig noch deutlich erkennbare Abschnitte. Dies manifestiert sich z.B. im Abschnitt zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in der Pleiße sowie in dem wiederbelebten Elstermühlengraben.
Die Überlegungen und Planungen des Fördervereins Elsterfloßgraben e.V. den Elsterfloßgraben wiederzubeleben, verbindet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit der dringenden Vorstellung, dass keine massive Veränderung des Landschaftsraumes durch Wegeneubau z.B. mit Asphalt und Beton erfolgt. Auf jeden Fall gehört das begrüßenswerte Vorhaben des Freistaates Thüringen zu den Aktivitäten, die Weiße Elster wieder durchlässiger zu gestalten und entwickeln zu lassen. Diese biologische Durchlässigkeit findet eine rechtliche Basis in der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wies erneut auf die bedrohlichen Pläne in der Aue zwischen Weißer Elster und Floßgraben sowie nordöstlich von Crossen, Ortsteil Ahlendorf den Aufschluss eines Kiesabbaus zu beginnen. Ein Abbau von Kies in der Aue der Weißen Elster führt zur Zerstörung von Landschaft und Natur, beraubt der Weißen Elster Entwicklungs- und Retentionstraum, beeinträchtigt das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora sowie führt zu umfassenden Störungen im Wasserhaushalt in der Aue und dem Umland. Gerade wenn man bedenkt, dass mit der jährlichen Niederschlagsmenge im Umfang von 549 mm eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m². Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr. Somit ist von massiven Wasserverlusten auszugehen. Ferner besteht die Gefahr bei Eindringen von Hochwasser, dass Schmierstoffe und Chemikalien in den Fluss, in das Grundwasser und in die Aue gelangen können. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Schaffung von baulichen Strukturen wie der Bau von Transportstraßen für den Abtransport der Abbauprodukte mit Hilfe von schweren LKW. Einhergehend damit ist mit vermehrter Abgas- und Lärmbeeinträchtigung zu rechnen, was zudem die Wohn- und Lebensqualität in Crossen und anderen Orten an der Transportstrecke massiv reduzieren lässt. Daher war man sich schnell einig, dass der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Ausbreitungsraum für Hochwasser und nicht zuletzt als Erholungsraum für die zumeist stressgeplagte Menschheit Vorrang vor Abbau von Kies und den damit verbundenen Beeinträchtigungen, Zerstörungen und Störungen haben muss. Daher gilt es die Aktivitäten zum Schutz der Weißen Elster auch im Raum Crossen zu intensivieren und zu koordinieren. Noch dazu es ist ein offenes Geheimnis ist, dass der Bergwerksbetreiber Ausweitungen in der Aue der Weißen Elster und in Richtung des 421 ha großen FFH- und Vogelschutzgebietes Zeitzer Forst plant.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt stattdessen an, auf diesen Flächen eine Mischentwicklung aus sukzessiv entstehenden Auenwäldern, Wiesen und nachhaltiger Landwirtschaft zu ermöglichen. Somit erhöht sich unweigerlich die Arten- und Strukturvielfalt erheblich und erfahren Biotop- und Grünverbund entlang der Weißen Elster noch mehr Bedeutung. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf seine „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren zum Neuaufschluss des Kiessandtagebaus Ahlendorf“ vom 15.04.2023.
Ein- und angebunden dazu ist das länderübergreifende, arten- und strukturreiche, vielfältige Waldgebiet Zeitzer Forst zu sehen. Den Schutzcharakter unterstreichen im Freistaat Thüringen das Europäische Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet DE 5038-304 mit der Landesnummer 43 „Zeitzer Forst“ mit einer Fläche von 401,05 ha, einem Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-Gebiet 133

„Zeitzer Forst“ (DE 5038-304) mit einer Fläche von 421,00 ha und das 327,40 ha große Naturschutzgebiet „Zeitzer Forst“.

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-43-zeitzer-forst

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh133-map

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/SPA_MaP/SPA_43_AB_MonitBericht_Myotis_20171120.pdf

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/ffh_133_map_ab.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-341-zeitzer-forst

Im Land Sachsen-Anhalt sind folgende Schutzgebiete zu nennen:

Das ca. 1.712,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet „Zeitzer Forst“ (EU-Code: DE 5038-301, Landescode: F156/S31: TEIL SPA), das ebenso ca. 1.712,00 ha große FFH-Gebiet “Zeitzer Forst“ (EU-Code: DE 5038-301, Landescode: F156/S31: TEIL FFH) sowie das ca. 5.100,00 ha große Landschaftsschutzgebietes „Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst“ mit der Codierung: LSG0043BLK

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=931&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/F156S31_SPA.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=68&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/F156S31_FFH.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/zeitzer-forst

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/zeitzer-forst-0

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg43

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/VO/LSG0043BLK_VO-1998.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg43.pdf

Mit der Auswertung und dem damit verbundenen Abschluss der Veranstaltung, welche noch einmal die fachlichen Inhalte zusammenfasste, den Dank an die Vorbereitung, Durchführung und die Referenten beinhaltete sowie mit einer Würdigung der Veranstaltungsstätte Klubhaus Crossen, Hauptstraße 12 / Eingang Elsterstraße 07613 Crossen an der Elster abschloss, endete eine fachlich-fundierte Veranstaltung mit regen Kontakten und Gesprächen und einer geschmacklich beeindruckenden Mittagsmahlzeit. Mit dem Wissen, dass der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur seine Aktivitäten fortsetzt, sondern weiter verstärkt entfaltet, traten die Teilnehmenden an der Veranstaltung ihre jeweiligen Heimwege an.

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.03.2026