Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:

Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen.
Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende

https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8557

https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/misc/Deutscher_Erdueberlastungstag_zwei_Tage_frueher_als_vergangenes_Jahr.pdf

Dabei lagen zum Beispiel einst die globalen Überlastungstage in den Jahren 1971 und 1973 in den Monaten Dezember.

https://www.germanwatch.org/de/overshoot

Zusammen mit Bulgarien liegt besorgniserregend der Erdüberlastungstag in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2026 nunmehr am 10.05.2026

https://overshoot.footprintnetwork.org/newsroom/country-overshoot-days

https://overshoot.footprintnetwork.org/content/uploads/2025/12/GFN-Country-Overshoot-Day-2026_Smallest.jpg

Zu einem vernünftigen und zukunftsfähigen Umgang mit unserer Erde gehört ebenfalls ein sorgsamer und nachhaltiger Umgang mit unserer Umwelt, Natur und Landschaften, welchen Mensch, Fauna, Flora und Funga, gleichermaßen zum Schutz und Erhalt von Lebens- und Rückzugsräumen benötigen.

In dem Zusammenhang betrachtet stellen Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit dar. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Bei der fortgesetzten Gesamtbetrachtung haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Innerhalb von Siedlungsgebieten aller Art verschärft sich die Situation der Gehölze durch unbegründete Fällungen, unsachgemäßen und respektlosen Umgang, Beschädigungen und Verletzungen aller Art, chemische Belastungen durch Auftaumittel etc. sowie nicht zuletzt durch Stress, welcher sich in Folge von Hitze, Niederschlagsarmut und Austrocknung entwickelt und verschärft. Hier gilt es nicht nur massiv Einhalt zu gebieten, sondern zudem den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Gehölzen auf neue fachliche, ökologische, städtegestalterische, moralische und nicht zuletzt rechtliche Grundlagen zu stellen.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen auch weitläufig die Auenlandschaften von Oder, Spree und Dahme sowie ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Lebens- und Wohnraum sowie Naherholung und Tourismus. Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.

Dazu gehört auch die Spree, welche gesamt eine Länge von 382,00/403,00 km und ein Gesamteinzugsgebiet von 10.110,00 km² aufweist.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Das Landes für Umwelt des Landes Brandenburg weist mit Datum vom 04.05.2015 folgende Eckdaten auf, Zitat:

Steckbrief:
Quellgebiet: liegt im Oberlausitzer Bergland bei Neugersdorf (Sachsen), mündet in die Havel in Berlin-Spandau
Länge: 382 km gesamt, davon in Brandenburg 218 km
Einzugsgebiet: 10.100 km2 (gesamt), davon in Brandenburg 7.155 km²
Gewässertyp:
Gewässer I. Ordnung (teilw. schiffbares Landesgewässer, im Berliner Raum Bundeswasserstraße)
Die Spree hat im Land Brandenburg für die Schifffahrt eine mittlere, für die Trinkwassergewinnung und die landwirtschaftliche Bewässerung eine hohe Bedeutung. Hoch ist auch ihr Wert für Freizeit und Erholung (sehr hoch im Spreewald) sowie für den Natur- und Landschaftsschutz. Die Belastung durch kommunale Abwässer ist mäßig, durch industrielle Abwässer gering. Kaum Energiegewinnung durch Wasserkraft.

Gewässergüte:
Landesgrenze bis Oberspreewald Güteklasse II-III (kritisch belastet)
Oberspreewald bis Berlin Güteklasse II (mäßig belastet)

Die Spree verbindet das Oberlausitzer Bergland über das Berliner Flussseengebiet mit dem Elbe-Havel-System. Obwohl vor allem der Spreeoberlauf durch den seit mehr als 100 Jahre betriebenen Braunkohleabbau stark geprägt worden ist, besteht im gesamten Gebiet der Spree eine hohe Konzentration und enge räumliche Verflechtung naturnaher Biotope. Diese dienen einer Vielzahl stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tierarten als Brut-, Aufzucht-, Nahrungs- oder Rasthabitat. Als Beispiele seien Fischadler, Weißstorch, Bekassine, Döbel, Steinbeißer, Schlammpeitzger und Rotbauchunke genannt.
Unterhalb der Stadt Cottbus speist die Spree eine europaweit einmalige Niederungs- und Auenlandschaft – den Spreewald. Das auch als Venedig der Sorben bezeichnete Gebiet wird von ca. 1.300 Kilometern Wasserläufe durchzogen, die sich zu einem Labyrinth mit über 300 Gewässern verzweigen. Aufgrund seines Strukturreichtums besitzt der Spreewald eine hohe Bedeutung für verschiedene Lebensgemeinschaften, beispielsweise die stabilen Populationen der hochgradig gefährdeten Fischotter und Schwarzstörche. Auch die Randgebiete verfügen über ökologisch wertvolle Refugien. Erwähnenswert sind hier die Wasservogelrast- und Wasservogelbrutplätze an den Peitzer Teichen, ebenso wie die naturnahen Verlandungsbereiche und seltenen Wasserpflanzengesellschaften des Neuendorfer Sees, der von der Spree durchflossen wird.
Der Spreewald wurde 1990 zum UNESCO-Biosphärenreservat erklärt und bildet einen wichtigen Bestandteil des landesweiten Netzes von Großschutzgebieten.
Von allen großen brandenburgischen Flüssen hat die Spree die beste Wasserqualität. Drei Viertel des gesamten Flusslaufs sind mäßig belastet, nur im Spremberger und Cottbuser Raum führen kommunale und industrielle Abwassereinleitungen zu einer schlechteren Einstufung.
Mit der Schaffung eines Talsperrensystems im oberen und mittleren Spreebereich (1958 bis 1972) wurden für das gesamte Einzugsgebiet gute Voraussetzungen zur Vermeidung und Minderung von Hochwasserschäden geschaffen. Diese Wasserspeicher liegen mit Ausnahme der Talsperre Spremberg im Bundesland Sachsen.
Im Zuge der Sanierung der Tagebau-Restlöcher im Lausitzer Braunkohlenrevier wird derzeit mit Brandenburger Unterstützung das Speichersystem Lohsa II/ Bärwalde in Sachsen errichtet. Ab dem Jahr 2005 soll so insbesondere in Trockenzeiten zusätzliches Wasser zur Trink- und Brauchwasserversorgung für Brandenburg und Berlin sowie zum ökologischen Erhalt des Spreewaldes zur Verfügung stehen.“, Zitat Ende

https://web.archive.org/web/20160317021554/http://www.lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.327431.de

Zudem hat die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Anwendung zu finden. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Ein besonders schutzwürdiger und geschützter Abschnitt der Spree – neben dem Spreewald – befindet sich im Grenzraum zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, wozu ebenfalls die Gebiete der Stadt Fürstenwalde (Spree) sowie der zum Amt Scharmützelsee gehörende Gemeinde Langewahl und zum Amt Odervorland gehörende Gemeinde Berkenbrück zählen.
Alles Gemeinden, welche eng mit dem Landschafts- und Naturraum Spree verbunden sind. Der Schutz dieses Landschafts- und Naturraumes drückt sich in folgenden Schutzgebieten aus:

  • FFH-Gebiete „Spree (Fürstenwalde bis Berlin)“ & „Müggelspreeniederung“
    Größe laut Managementplanung Natura 2000 für die FFH-Gebiete „Spree (Fürstenwalde bis Berlin)“ & „Müggelspreeniederung“, 2.1 Allgemeine Beschreibung, Zitat:
    Der vorliegende Managementplan behandelt den Abschnitt der Spree ab Fürstenwalde bis zum Dämeritzsee an der Stadtgrenze zu Berlin. Innerhalb dieses Abschnitts liegen zwei Teile des FFH-Gebietes „Spree“ (Teil Fürstenwalde bis Berlin), zwischen denen das FFH-Gebiet „Müggelspreeniederung“ mit einer Größe von 630 ha verläuft (siehe auch Karte 1). Das FFH-Gebiet „Spree“ hat eine Gesamtgröße von etwa 2324 ha und zieht sich von Cottbus durch die Landkreise Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und Oder-Spree“, Zitat Ende

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-mueggelspreeniederung/#

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/FFH-MP-559-651.pdf

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/FFH-MP-559-651-Kurzfassung.pdf

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/ffh-559-651-k1a-uebersicht.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/spree

  • Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ – Größe: rund 24.023,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212852

  • Naturschutzgebiet „Spreetal zwischen Neubrück und Fürstenwalde“ Größe: rund 1.343,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_spreetal#1

https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_104_2021-Anlage%202.pdf

https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_104_2021-Anlage%203.pdf

https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_104_2021-Anlage%201.pdf

https://mluk.brandenburg.de/n/nsg-spreetal/Uebersichtskarte-NSG-Spreetal.pdf

Daraus leitet sich eine sehr große Verantwortung u.a. für das Land Brandenburg, den Landkreis Landkreis Oder-Spree, die in bzw. an den Schutzgebieten gelegenen Gemeinden und Ortschaften sowie für die hier lebenden und arbeitenden Menschen ab.

Laut Unterlagen zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fürstenwalde/Spree umfasst die geplante gewerbliche Baufläche 54,00 ha und die Unterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langewahl geben eine geplante Baufläche im Umfang von 185,00 ha an. Angesichts der Tatsache, dass es um eine mehr oder minder gemeinsame gewerbliche Bebauung gehen soll, ist von einer drohenden Verbauung von einer Gesamtfläche von mindestens 239,00 ha auszugehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht perspektivisch die Flächenangaben in der „Machbarkeitsstudie GIV Fürstenwalde Ost/Langewahl“ unter Punkt „1.3 Untersuchungsgebiet“ auf Seite 2 als realistischer an. Hier sind folgende Flächenangaben vermerkt:

Stadt Fürstenwalde (Spree): 66,60 ha (16,00 %)
Zum Amt Scharmützelsee gehörende Gemeinde Langewahl: 351,00 ha (84,00 %)
Gesamtfläche: ca. 417,60 ha (100,00 %)
Laut „Flächennutzungsplan der Stadt Fürstenwalde/Spree 37. Änderung – Begründung, Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“, Punkt „7.6 Wald und Landwirtschaft“, Seite 30 sind folgende massive Eingriffe geplant, Zitat:
„Durch die FNP-Änderung werden etwa 56,7 ha Waldflächen durch die künftige Darstellung als gewerbliche Baufläche oder Grünfläche in Anspruch genommen, über beide Kommunen hinweg sind es 252,6 ha.“, Zitat Ende

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Langewahl 2. Änderung – Begründung Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“, Punkt „7.6 Wald und Landwirtschaft“, Seiten 29/30 enthält folgende Angaben zur angedachten Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaften, Zitat:
„Durch die FNP-Änderung werden etwa 196 ha Waldflächen durch die künftige Darstellung als gewerbliche Baufläche oder Grünfläche in Anspruch genommen, über beide Kommunen hinweg sind es 252,6 ha.“, Zitat Ende

Dabei gilt es zu beachten, dass Wälder als sehr wichtiger Bestandteil von intakter und lebendiger Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde bildet. Sie bieten zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.

https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Waldfibel.pdf?__blob=publicationFile&v=9

https://www.bmz.de/de/service/lexikon/wald-14934

https://naturdetektive.bfn.de/lexikon/zum-lesen/lebensraeume/land/alles-ueber-den-wald.html

https://www.ufz.de/index.php?de=36065

Um Wälder zu erhalten und naturnah entwickeln lassen zu können, bedarf es einer sukzessiven Entwicklung, um stabile, standortgerechte Waldgebiete entwickeln lassen zu können. Sie dienen so als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.
Die geplanten Baumaßnahmen sind zudem mit einer drohenden Verstärkung der Verkehrsentwicklung verbunden, welche Umwelt, Natur und Landschaften, aber konkret auch verstärkt Wälder und Auen bedrohen können.

Unter Punkt „7.3 Verkehr“, Seite 25 gehen die „Flächennutzungsplan der Stadt Fürstenwalde/Spree 37. Änderung – Begründung, Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“ folgendermaßen ein, Zitat:

Der Änderungsbereich ist straßenseitig gut angebunden. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist das Gebiet dagegen derzeit kaum zu erreichen. Für die Entwicklung eines großflächigen Gewerbestandortes muss die verkehrliche Erschließung für alle Verkehrsarten ertüchtigt und die regionale Einbindung ausgebaut werden. Grundlage hierfür wird eine Verkehrsuntersuchung sein müssen, die herausarbeitet, mit welchem planinduzierten Verkehr zu rechnen ist, wie sich dieser auf die Tageszeiten verteilt und in welche Richtungen bzw. aus welchen Richtungen er zu- oder abfließt.“, Zitat Ende

Der „Flächennutzungsplan der Gemeinde Langewahl 2. Änderung – Begründung Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“, Punkt 7.3 Verkehr, Seite 25 beinhaltet den gleichen Wortlaut.
Dabei weisen Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz umfassend auf die zerstörerischen Wirkungen derartiger Zerschneidungen hin.

https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-landschaftszerschneidung#die-wichtigsten-fakten

https://www.bfn.de/zerschneidung-und-wiedervernetzung

Ferner besagt die allgemeine Erfahrung, dass in Folge derartiger Straßenbaumaßnahmen mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergeht. Darauf wiesen bereits Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mit Sondergutachten vom Juli 2005 u.a. auf Seite 77 und das Umweltbundesamt mit der Ausarbeitung Determinanten der Verkehrsentstehung vom August 2005, unter Punkt 5. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsentstehung, Seiten 46-51 hin.

https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2004_2008/2005_SG_Umwelt_und_Strassenverkehr.pdf?__blob=publicationFile

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2967.pdf

Zudem gibt es schon längst neue Erkenntnisse zu Auswirkungen von Straßenneubauten zur gesamten Verkehrsentwicklung. Dazu gehört das Wissen, dass Straßenneubau neuen Verkehr induziert. Dies greift die Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestag vom 01.06.2021 „Straßenbau und Verkehrsentwicklung“, insbesondere auf den Seiten 8 bis 16 auf. Dabei sei zum Beispiel ein Zitat im vorletzten Absatz auf Seite 11 angeführt: „Ein Ausbau des Straßennetzes um ein Prozent in einer Region führt dazu, dass der Autoverkehr dort um ein Prozent zunimmt – und zwar in weniger als zehn Jahren. ‚Eine Verdoppelung der Straßen‘, bringt Turner das Ergebnis auf den Punkt, ‚verdoppelt den Verkehr‘. Mehr Autobahnen seien daher kein probates Mittel zur Bekämpfung des Staus.“, Zitat Ende

https://www.bundestag.de/resource/blob/855100/a3a015f40fee3b8182c41bc48c362277/WD-5-044-21-pdf-data.pdf

In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Daher fordert die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen flächendeckenden und umfassenden Schutz und Erhalt der Spree, ihrer Auen sowie angrenzenden Landschafts- und Naturräume. Dazu ist es jedoch notwendig alle Pläne für jegliche Verbauungen aller Art unwiderruflich zu stoppen.

Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz und Erhalt sowie der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet hierfür eine sehr gute Plattform und ist dafür über folgende zentrale Anschrift erreichbar:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 15.03.2026