Schlagwort: Stellungnahme

AHA begrüßt grundsätzlich Wiederaufbau und Nutzung der Böllberger Mühle als Wasserkraftanlage

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt grundsätzlich den Wiederaufbau und die Nutzung der Böllberger Mühle als Wasserkraftanlage. Nach Auffassung des AHA bietet die Böllberger Mühle ein umfassendes Potenzial für eine umwelt-, landschafts- und naturschonende Nutzung für touristische und gastronomische Zwecke sowie zur Erzeugung von Elektroenergie aus Wasser.

Jedoch betrachtet der AHA mit großer Sorge das seit dem Jahre 2012 im Beteiligungsverfahren befindliche Konzept von Vorhabenträger Karl-Josef Thiemeyer für die Wasserkraftanlage (WKA) Böllberger Mühle. Insbesondere sieht der AHA eine nicht unerhebliche Gefahr für den 1,8 ha großen Mühlwerder, welcher sich seit dem Ende der zehnjährigen Nutzung als Station „Junge Touristen“ im Jahre 1990 zunehmend als Hartholzauenwald entwickelt, wozu mehrere ca. 300 jährige Altstieleichen sowie sukzessiver Gehölzaufwuchs -u.a. aus Stieleichen, Gemeine Eschen, Flatter- und Feldulmen bestehend- sowie eines Weichholzauengürtes, welcher sich an Saale und am um 1100 errichteten Mühlgraben, ausbreitet. Diese Bereiche bilden neben der potentiellen Entwicklung eines standortgerechten Saaleauenwaldes, ideale Lebens- und Rückzugsgebiete für zahlreiche Tierarten. Insbesondere auffällig sind häufige bzw. vereinzelte Beobachtungen von Eisvogel, Grünspecht, Graureiher sowie gelegentlich von Beutelmeise und Wasseramsel.

Die bisher vorgelegten Unterlagen des Herrn Thiemeyer weisen massive Eingriffe in den Mühlgraben mit Fällungen der am Ufer wachsenden Weichholzaue und die Beseitigung von Teilen der Nordspitze des Mühlwerders.

Ferner beabsichtigt Herr Thiemeyer die Fischaufstiegsanlage zu Lasten des Mühlwerders zu errichten. Der AHA hat hier alternativ vorgeschlagen den Standort am Westrand des Böllberger Wehres zu prüfen, um eben Eingriffe im Mühlwerder auszuschließen.

Nach Auffassung des AHA sollte stattdessen im Auslaufbereich des Mühlgrabens der Uferbereich als Überströmungsbereich existent bleiben. Eine Öffnung des alten Auslaufes mit Beseitigung des Schlammes aus dem Mühlgraben ist dafür vollkommen ausreichend. Inwieweit Abträge im Nordbereich mit geringem Steilufer entstehen sollte der Fließdynamik überlassen werden. Hinsichtlich des Verbleibs des stark mit Schwermetallen und aromatischen Kohlenwasserstoffen belasteten Schlamms verweigert leider Herr Thiemeyer jegliche Auskunft. Er vertritt die Auffassung dies nur der unteren Boden- und Abfallbehörde erklären zu müssen. Der AHA fordert jedoch schon eine diesbezügliche, allumfassende Transparenz in der Planungsphase. Dazu gehört selbstverständlich auch Angaben zum angedachten Verbleib der stark kontaminierten Schlämme aus dem Mühlgraben zu machen. Die Schaffung einer Kiesbank im Bereich des Mühlgrabens begrüßt der AHA.

Darüber hinaus hatte der AHA die Überlegung eingebracht, den alten Schornstein des Heizhauses soweit zu ertüchtigen, um ihn als Nistgelegenheit für Störche herrichten zu können, welche bisher Herr Thiemeyer leider aus Kostengründe ablehnt. Problematisch sieht der AHA auch, dass die Hochwasser der Jahre 2011 und 2013 nicht angemessen Berücksichtigung finden.

Im Zusammenhang mit dem Schutz für Fische verweist der AHA auf die Anwendung eines Fischschonrechens für Rechen und Rechenreinigungsmaschine, welche von der Uni Kassel, Versuchsanstalt und Prüfstelle für Umwelttechnik und Wasserbau – FischSchonRechen entwickelt und angeboten wird.

Äußert kritisch betrachtet der AHA die angedachten sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf der Rabeninsel vorzunehmen, welche zum Naturschutzgebiet und Schutzgebiet nach der europäischen Flora-Habitat-Richtlinie „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehört. Der AHA hält Abholzungsmaßnahmen von Eschenahorn und Hybridpappeln sowie forstlich geprägte Nachpflanzungen für äußerst ungeeignet der seit vielen Jahren voranschreitenden, naturnaheren Sukzession von klassisch auenwaldtypischen Gehölzen wie z.B. Stieleiche, Gemeine Esche, Feldahorn sowie Flatter- und Feldulme hilfreich zu sein. Eher ist mit massiv störenden Eingriffen und mit Verschlechterungen in der Auenwaldstruktur und –zusammensetzung zu rechnen.

Der AHA sieht daher beim Konzept des Herrn Thiemeyer ungemeinen Nachbesserungsbedarf, um die Erzeugung von Elektroenergie aus Wasser in der WKA in Halle-Böllberg zu Recht als ökologisch, sauber und nachhaltig bezeichnen zu können. Bisher erfüllen die Pläne des Herrn Thiemeyer diesen Anspruch noch nicht vollumfänglich.

Wer Interesse hat noch mehr und tiefgreifender zu den Positionen des AHA zur geplanten Reaktivierung der Wasserkraftanlage Böllberger Mühle – welche der Umwelt- und Naturschutzverein in vier Stellungnahmen vom 22.04.2012, 03.11.2013 und 12.01.2014 hineingeschrieben hat – sowie zu seiner am 03. Juli 1996 dem damaligen Regierungspräsidium Halle und der Stadt Halle (Saale) vorgelegten „Konzeption zum Schutz, Erhalt, Pflege und Betreuung des Mühlwerders in Böllberg“ zu erfahren ist recht herzlich zu folgender ca. vierstündigen Exkursion eingeladen:

Samstag, den 22.02.2014
Winterexkursion zum Holzplatz, zu den Pulverweiden, zur Unteren Aue und zur Rabeninsel
Treff: um 10.00 Uhr Kreuzung Holzplatz/Mansfelder Straße, Ecke früherer Karstadt

Anhang:

Konzeption Mühlwerder Halle NEU

Stellungnahme WKA Böllberger Mühle 03.11.2013

Stellungnahme WKA Böllberger Mühle 03.11.2013 Erwiderung 12.01.2014

Stellungnahme WKA Böllberger Mühle 22.04.2012

Stellungnahme WKA Böllberger Mühle 22.04.2012 Erwiderung 12.01.2014

Stellungnahme zum Entwurf Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“

Zu A.1:

Der im Osten der Stadt Halle (Saale), unweit des Flusses Reide gelegene, ca. 70 ha große Hufeisensee nimmt regional gesehen eine sehr bedeutende Rolle ein. Einst als Kohletagebau begonnen und später für den Abbau von Kies genutzt, beschäftigt seit Jahrzehnten die Verantwortlichen die Frage der künftigen Nutzung. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt noch immer keine Konzeption vor, welche den vielfältigen Interessen an dem mit ca. 6,6 Millionen m³ gefüllten See gerecht wird. Weder die Verantwortungsträger zu DDR-Zeiten, noch der frühere Eigentümer, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), noch der gegenwärtige Eigentümer Stadt Halle (Saale) haben diese notwendige Grundlage für eine ordnungsgemäße Zukunft zu Wege gebracht.
Anstatt nunmehr eine alle Interessen abgewogenes Nutzungs- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, liegt nunmehr ein sehr stark auf Umnutzung auf sogenannten „Freizeit- und Sportraum“ orientierter Entwurf des Bebauungsplanes vor.
Die Planungen vernachlässigen folgende wichtige Aspekte:

  • Der Hufeisensee ist ein Alttagebau und die geologischen Setzungsprozesse können noch nicht abgeschlossen sein. So das schon aus dem Grund Neubebauungen vollkommen inakzeptabel sein können.
  • Die angestrebten Erweiterungen der wassersportlichen Nutzung bergen die Gefahr der verstärkten Lärm- und Abgasbeeinträchtigungen in sich, was die Wohn- und Erholungsqualität, aber die Bedeutung als Lebens- und Brutraum für verschiedene Tierarten beeinträchtigen kann.
  • Die Errichtung einer Golfanlage auf einer technisch und baulich abgedichteten Altdeponie birgt die Gefahr in sich, dass Schädigungen der Abdeckungen zu erneutem Eindringen von Niederschlagswasser und wieder verstärktem Schadstoffeintrag in den See zur Folge haben können.

Die angedachte Planungsverfahren vermittelt klar und deutlich den Eindruck die künftige Entwicklung dem angedachten Golfplatz unterzuordnen. Eine umfassende wissenschaftliche Bearbeitung des Hufeisensees, welches die vielfältigen Interessen und Notwendigkeiten wie Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Forst- und Landwirtschaft, Tourismus, Naherholung und Sport sowie als weitere Wohnumgebung der Menschen liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. legte am 11.06.2001 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, welche die Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg sowie die damalige Oberbürgermeisterin und der damalige Beigeordnete für Planen und Umwelt der Stadt Halle (Saale) gleichermaßen erhalten haben.

Zu 3.1.1.:

Mit den gegenwärtigen Planungen tragen zu umfassenden Störungen und Zerstörungen der ökologischen Funktionen bei. Insbesondere die Errichtung der Golfanlage im Bereich der Altdeponie und die damit verbundenen Erweiterungsbauten sowie die überdimensionalen Ausweitung der Wassersportanlagen im zentralen Bereich des Hufeisensees/Innenkippe – TG 4- sorgen für massive Einschränkungen der ökologischen Funktion des Gebietes. Somit besteht nicht nur die ernsthafte Gefahr, dass bestehende Rückzugs- und Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten bedroht sind, sondern auch die Funktion eines Vorbehaltgebietes für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems.

Zu 3.1.2.:

Die gegenwärtige Flächennutzungsplanung geht richtigerweise von einer besonderen ökologischen und landschaftlichen Bedeutung des Gesamtgebietes aus. Dem haben sich die Planungen für Naherholung/Tourismus und Sport ein- bzw. unterzuordnen. Das ist nicht nur wichtig, weil sich weitgehend sukzessiv ein vielfältiger Natur- und Landschaftsraum entwickelt hat, sondern in Folge der bergbaulichen Nutzung und teilweisen Nutzung als Mülldeponie bestimmte Gefahren für die Umwelt und Sicherheit bestehen.
Die Errichtung einer Golfanlage gehört nicht zu den zwingenden Pflichtaufgaben der Stadt Halle (Saale). Nach den getätigten Ausführungen beabsichtigt man nun die gesamte Flächennutzungs- und Bebauungsplanung diesem Vorhaben unterzuordnen. Golfsport gehört nicht zu den Sportarten, welche a) dem allgemeinen Interesse entspricht und b) schon dann keine Ausgabe öffentlicher Mittel rechtfertigt, wenn massive Kürzungen im sozialen Bereich und der innerstädtischen Entwicklung dem gegenüberstehen. Ebenso erfolgt ungerechtfertigterweise eine Überhöhung dieser partikularinteressierten Sportart Golf gegenüber dem eindeutig dem öffentlichen Interesse unterliegendem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Zu 3.1.3., 3.2., 6.1. und 11.1:

Eine Unterordnung des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes unter die Belange des sogenannten „Freizeit- und Sportraums“ stellt eine Verschlechterung der Entwicklung des Hufeisensees in den letzten Jahrzehnten sowie eine ungerechtfertigte Überbewertung von Freizeit und Sport dar. Die gegenwärtige sukzessive Entwicklung der bestehenden Gehölz- und Röhrichtbestände gilt es nicht nur zu sichern, sondern weiter zu entwickeln. In dem Blickfeld betrachtet sind Gehölzpflanzungen nicht notwendig, da sich durch die Sukzession arten- und standortgerechte Pflanzenbestände entwickeln können. Ebenfalls sind die vereinzelt vorhandenen Kleingewässer als Lebensraum zahlreicher Amphibien- und Insektenarten zu sichern. Um sich einen genauen Überblick zur Schutzwürdigkeit zu verschaffen sind jedoch umfassende Erfassungen an Fauna und Flora dringend erforderlich. Diese Erfassungen sollten mindestens eine vollständige Vegetationsphase umfassen. In dem Zusammenhang erscheint eine Erfassung bestehender und die Entwicklung potentieller Biotop- und Grünverbindungen dringend vonnöten. Insbesondere der Biotop- und Grünverbund zur Reideaue nimmt hier eine herausragende Rolle ein. Dieser Biotop- und Grünverbund zur Reideaue bedarf sogar noch einer entsprechenden räumlichen Ausweitung bzw. Erweiterung. In den Unterlagen fehlen zudem Überlegungen und Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Kaltluftentstehungs- und –ventilationsbahnen.
Anhand der Kartierungen sowie deren Sichtung und Wertungen besteht die Möglichkeit unter so gering wie möglichen Beeinträchtigungen für Natur, Umwelt und Landschaft Badestrände auszuweisen. Jedoch sind ebenfalls im Vorfeld Untersuchungen zur Wasserqualität, Wasserströmungen sowie eng damit verbundene Einflussnahmen seitens der Deponie erforderlich. Darüber hinaus ist die Nutzung von Motorbooten über das gegenwärtige Maß hinaus komplett auszuschließen. Die Ausweisung eines Rundweges im unversiegeltem Zustand gekoppelt mit einem Naturerkenntnispfad wird durchaus begrüßt. Diese Wege sind aber gegenüber Kfz.-Verkehr zu sperren. Die Schaffung von weiteren Stellplätzen im Hufeisenseebereich gilt es angesichts der guten Anbindungen mit ÖPNV sowie wegen für Fußgänger und Radfahrer auszuschließen. Bestehende Stellplätze sind dafür ausreichend. Eine Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes Hufeisensee erscheint jetzt schon dringend geboten zu sein.
Der Golfplatz als Ganzes gilt es in Zweifel zu stellen. Erstens erscheint die Errichtung auf dem einstigen Deponiegelände ungeeignet zu sein und zweitens sollte sich die Stadt Halle (Saale) auf die Förderung von Breitensportarten konzentrieren. Hinsichtlich der einstigen Deponie kann gegenwärtig Niemand explizit das tatsächliche Gefährdungspotenzial darlegen, welches von ihr ausgeht. Mit der Abdeckung des Geländes ist die Gefahr keinesfalls gebannt. Ggf. ist perspektivisch davon auszugehen das gesamte Deponiegelände komplett zu beräumen. Schon die Tatsache, dass der ungetrennte Müll und Schutt im unteren Bereich von Wasser durchströmt ist, welches ungehindert mit dem Wasser des Hufeisensees und dem Grundwasser korreliert.
Zudem sollte die Stadt Halle (Saale) im Rahmen der gegenwärtigen Haushaltssituation mehr am Interesse der Allgemeinheit orientieren. Golfsport gehört definitiv nicht dazu. Zudem ist nicht erkennbar, wer die Verantwortung für den Golfplatz und wer die Kosten des Ganzen trägt. Ferner scheint nicht geregelt zu sein, wer bei Aufgabe der Golfanlage für den Rückbau baulicher Anlagen verantwortlich ist.Der gegenwärtige Zustand der einstigen Deponie stellt sich zudem eindeutig als § 30-Biotop dar. Vielfältige Gehölz- und Röhrichtbestände sowie ausgedehnte nitrophile Stauden und Wiesenbestände bilden einen sich immer weiter entwickelnden Natur- und Landschaftsraum, den es nunmehr vielfältig und umfassend zu kartieren und auch zu erhalten gilt.

Zu 3.3.:

Bereits aus obengenannten Gründen sind die angedachten Errichtungen eines Golfplatzes sowie eines Campingplatzes planungs- und baurechtlich weiterhin auszuschließen.

Zu 3.4.:
Auf Grund der angedachten massiven Eingriffe in Umwelt und Natur hat eine Beteiligung der anerkannten Umweltverbände zu erfolgen.

Zu 5.1.:

Ein städtebauliches Zielkonzept ohne angemessene Berücksichtigung des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft blenden die entsprechenden Verantwortungen der Stadt Halle (Saale) unzulässigerweise aus und haben somit einen unvollständigen Charakter.
Nach Angaben der Planungen sind vorgesehen wertvolle Schilf- und Saumstreifen im West und Nordbereich zu zerstören, was zu massiven Zerstörungen von Lebens- und Rückzugsräumen zahlreicher tier- und Pflanzenarten führt. Der Hufeisensee ist ganz jährig z.B. ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Vogelarten dar.
Von daher sind derartige Ausweitungen der sportlichen Nutzungen sowie die Neueinführung der Golfanlage mit den dazugehörigen baulichen Anlagen und zusätzlichen verkehrlichen Anlagen komplett auszuschließen.

Zu 5.2., 5.3. und 6.3:

In den Planungszeichnungen und –unterlagen ist nicht erkennbar, wie die räumliche Ausdehnung der Badestrände aussehen soll. Die Einrichtung der Bademöglichkeiten gilt es auf jeden Fall insbesondere im Nord- und Westbereich räumlich stark einzuschränken. Jegliche Befestigungen der Wege mit Asphalt oder Beton gilt es auszuschließen, um a) die Landschaft nicht zu zerschneiden, b) unüberwindbare Hindernisse für Klein- und Kleinsttiere zu schaffen und c) nicht den Verkehr mit Motorrädern, Mopeds und Motorrollern zu begünstigen. Die Verbindungsmöglichkeit zwischen Hufeisensee und Reide entlang des Überlaufes gilt es auf die gegenwärtig entwickelte Qualität zu belassen, um a) die ebengenannten Situationen herbeizuführen und somit b) den Biotop- und Grünverbundcharakter des Gebietes nicht einzuschränken oder gar zu zerstören. Zusätzliche Stellplätze sind nicht erforderlich, da das Gebiet gut mit dem Fahrrad und zu Fuß erreichbar ist. Ebenso besteht die Möglichkeit den ÖPNV so zu organisieren, dass entlang der Zufahrtsstraßen Haltestellen eingerichtet werden könnten. Die Errichtung einer Fußgängerbrücke am südwestlichen Teil ist aus folgenden Gründen als problematisch anzusehen:

  • Das Gebiet zählt zu dem bedeutsamsten Rückzugsgebiet des Bibers und von verschieden Vogelarten. Der Bau einer Brücke könnte zur Verdrängung beitragen und die Einflugsbahnen behindern.
  • In dem Bereich entwickelt sich sukzessiv ein interessanter, natur- und landschaftsprägender Pflanzenbestand, welcher zudem als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungiert.
  • Ein derartiges Bauwerk stört bzw. beeinträchtigt nachhaltig das Landschaftsbild und die Sichtachse in Richtung Norden.

Eine Errichtung einer Golfanlage mit Neben- und Anschlussbauten am Hufeisensee an dem Standort ist aus bekannten Gründen aus Sicht des Umwelt- und Landschutzes sowie des mangelnden öffentlichen Interesses nicht akzeptabel. Die bisher getätigten Angaben zu den Untersuchungen und derer Ergebnisse sind keinesfalls detailliert dargestellt worden. Dies ist aber notwendig, um die Gefahr, welche von der Deponie ausgeht aufzuzeigen, zu werten und zu wichten. Die lapidaren Darlegungen, dass Bodenmodellierungen nur durch Bodenaufträge möglich sind reichen dazu nicht aus, weil dabei veränderte Bodendrücke und angedachte Baumaßnahmen und deren Folgen damit keinesfalls ausreichend Würdigung finden. Dafür Eingriffe in den Pflanzenbestand vorzunehmen ist nicht akzeptabel, da sich sehr wertvolle, arten- und strukturreiche Bereiche entwickelt haben. Sie dienen zudem als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten sowie dienen zur Aufwertung des Landschaftsbildes und tragen zur Verbesserung des Klimas bei.

Zu 6.1.:

Ein städtebauliches Zielkonzept ohne Berücksichtigung des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft blenden die entsprechenden Verantwortungen der Stadt Halle (Saale) unzulässigerweise aus und haben somit einen unvollständigen Charakter.
Nach Angaben der Planungen sind vorgesehen wertvolle Schilf- und Saumstreifen im West und Nordbereich zu zerstören, was zu massiven Zerstörungen von Lebens- und Rückzugsräumen zahlreicher tier- und Pflanzenarten führt. Der Hufeisensee ist ganz jährig z.B. ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Vogelarten dar.

Zu 7.:
Die hier aufgeführten Angaben begründen schon an sich die Nichtmachbarkeit der angedachten Vorhaben in dem Entwurf des Bebauungsplans. Insofern dienen sie zur Begründung zur Ablehnung der Vorhaben. Nur so kann die Stadt Halle (Saale) ihren allgemeinverpflichtenden Aufgaben und Fürsorgeverantwortungen nachkommen.

Zu 11.2.:
Das die angedachten Maßnahmen zu einem positiven Image der Stadt Halle (Saale) sind unterstellte Vermutungen, welche durch nichts bestätigt erscheint. Angesichts der zu befürchtenden Beeinträchtigungen für Umwelt, Natur und Landschaft ist eher mit einem negativen Image zu rechnen. Auf Grund der fortgesetzten Unbelehrbarkeit und fehlenden Lernbereitschaft ist es in dem Zusammenhang notwendig die Öffentlichkeit umfassend über die drohenden Gefahren in Kenntnis zu setzen.

Zu 11.3.:
Die angedachten Planungen tragen zu massiven Störungen des Ortsbildes bei. Insbesondere die zu der Golfanlage zugeordneten Bebauungen tragen zu negativen Veränderungen bei. Ebenso die angedachte Brücke über den Südwestteil des Sees. Diese Beeinträchtigungen des Ortsbildes sind zudem eng mit ökologischen Problemen und Störungen des Landschaftsbildes verbunden.

Zu 11.4. und 11.5:
Schon eine geringe Mehrung des Verkehrs stellt zusätzliche Belastungen der Umwelt dar. Dazu zählen Verlärmungen, Abgas- und Feinstaubbelastungen, Störungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie weitere Zunahmen von Flächenversiegelungen. Angesichts der bekannten Bedrohungen für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima ist auch mit Beeinträchtigungen für den Mensch sowie des Wertes als Naherholungsraum zu rechnen.

Zu 11.6.:
Inwieweit es wirklich wirtschaftliche Effekte positiver Art geben könnte ist zur Zeit überhaupt nicht erkennbar. Insofern sind die Annahmen spekulativ. Eine genauere Bezifferung und Prognose wäre sinnvoll gewesen.

Zu 12.2.:
Die Auswirkungen der sogenannten Europachaussee sind spekulativer Art und sind durch nichts belegt. Bereits jetzt müsste ja schon der sogenannte Entlastungseffekt erkennbar sein. Diesen gilt es zu bestreiten, da eine fortgesetzte massive Verkehrslenkung in das Stadtzentrum gar keine nennenswerte Entlastung zulassen kann. Zudem sind keine Verkehrseinschränkungen erkennbar.
Ein ökologisches Verbundsystem kann sich mit den geschilderten Maßnahmen nicht ausreichend genug entwickeln. Anstatt weitere Verbauungen vorzunehmen und verstärkt motorisiert Besucherströme heranzuführen, gilt es eher über räumliche Ausweitungen des Gesamtgebietes und der Verbindungsräume nachzudenken. Insbesondere in Richtung Reide gilt es den bestehenden Verbindungsraum räumlich zu erweitern. In diesen Erweiterungsraum ließen sich durchaus auch unversiegelte Wegeverbindungen einbinden. Ebenso gilt es im näheren Umfeld des Hufeisensees weitere Räume zu erhalten, um eine vielfältigen Landschaftsraum entstehen zu lassen. Das könnte in Form einer Mischung von prioritären Sukzessionsgebieten, Schaffung von Streuobstwiesen und einer extensiven Landwirtschaft erfolgen. Darin einzubetten sind touristischen und sportliche Nutzungen.

Zu 13.:
Die dort getätigten Angaben bestätigen nur den bestehenden und entwicklungsfähigen Arten- und Strukturreichtum, welcher noch zu klärender Schutzmaßnahmen und –einstufungen bedarf. Ebenso erfolgt eine Unterstreichung der klimatischen Bedeutung des Gebietes. Im Falle der Umsetzung der Planungen ist jedoch mit massiven Beeinträchtigungen, Störungen bzw. Zerstörungen in vielfältiger Form zu rechnen. Die daraus herausgetroffenen Bewertungen gehen jedoch leider nicht auf die Belange von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz ein, sondern beschäftigen sich eher damit die Rechtfertigung für die Bebauungsplanung zu geben. Somit besteht ein massiver Widerspruch zwischen Analyse und Bewertung. Die Zusammenfassung der Bewertung bestätigt diesen massiv vorgetragenen Widerspruch.
Eine Einschränkung des Raumes für Baden und Beibehaltung der gegenwärtigen Wassersportnutzung sowie der Ausschluss der Errichtung des Golfplatzes und der Nebenanlagen und der flächendeckenden Versiegelung von Flächen –z.B. für Wegebau- könnten die Grundlage für weitere ökologisch orientierte Entwicklung bilden.

Abschließendes

Die Auswirkungen der Planungen auf Landschaft, Umwelt und Natur sind eben gegenwärtig nicht voll umfänglich absehbar. Es fehlen nachweislich wissenschaftlich-fachliche Dokumente, welche sich ordnungsgemäße langjährige Kartierungen nennen können. Einzigst die kontinuierlichen ornithologischen Erfassungen und Kartierungen geben Auskunft zu Entwicklung und Bestand der Avifauna und ihrer unmittelbaren Brut- und Lebensräume. Andere Erfassungen weisen nicht die erforderliche Langzeitigkeit aus.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass der Hufeisensee eine Bergbaufolgelandschaft ist, wo bestimmte Entwicklungsprozesse –wie Bodensetzungen und Einpegelungen von Wasserströmungen- noch lange nicht abgeschlossen sind. Man spricht von Entwicklungszeiträumen von 100 Jahren, so dass der Hufeisensee sich noch mitten in dem Entwicklungsprozess befindet. Die tragischen Ereignisse am Concordiasee in Nachterstedt –„Investor“ war auch da der frühere hallesche Wirtschaftsdezernent Norbert Labuschke- sollten hier Mahnung genug sein.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erneut die unverzügliche Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale). Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. legte dazu am 11.06.2001 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, welcher der Stellungnahme beiliegt.
Die gegenwärtigen Planungen sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. als wissenschaftlich-fachlich nicht ausgereift, zu stark auf eine sehr bedenkliche Golfanlage orientiert sowie somit nicht allen Erfordernissen und Bedürfnissen des Landschaftsraumes Hufeisensee gerecht werdend an.
Somit ist das Vorhaben strikt abzulehnen.

Andreas Liste
Vorsitzender

AHA betrachtet Pläne zum Weiterbau des Saale-Elster-Kanals weiterhin mit sehr großer Skepsis

Mit unvermindert sehr großer Skepsis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Überlegungen zu einem Weiterbau des Saale-Elster-Kanals bis zur Saale bei Kreypau aufgenommen. Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen-Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teueres, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle – Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.
Ferner wären auch massive bauliche Maßnahmen an dem 8 km langen nicht gebauten Teil erforderlich. Als Beispiel sei die Notwendigkeit erwähnt, dass ein 22 m Höhenunterschied zwischen Saale und dem Kanal zu überwinden wäre. Dazu plante man damals in Wüsteneutzsch bei Kreypau eine große Schleuse, welche als Doppelschleuse ausgelegt war und der Hub der beiden Schleusenkammern jeweils 10 Meter betragen sollte. Auch wenn die obere Schleusenkammer noch zu ca. 75% fertiggestellt wurde, begann man bei der unteren Schleusenkammer lediglich mit den Erdarbeiten für die Fundamente. Trotz alledem müsste womöglich ein kompletter Neubau erfolgen. Darüber hinaus ist man zwar heute ohne weiteres in der Lage Schleusen mit 30 m Hubhöhe zu errichten und zu betreiben, aber im konkreten Fall stellt sich die Frage nach dem Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Besonders dann, wenn es sich nur um einen Kanal vorrangig für motorisierte Hobbyschiffer handeln soll.
Nicht unbeachtet bleiben darf, dass sich in dem bereits existierenden Kanalteil eine eigene Fauna und Flora entwickelt hat, welche im Falle eines weiteren Ausbaus, Schaden davontragen könnte. Das trifft im Übrigen auf die gesamte Saale-Elster-Luppe-Aue zu. Desweiteren befindet sich der Raum zwischen Halle und Leipzig im Regenschatten des Harzes und ist daher von Niederschlagsarmut gekennzeichnet. Auf Grund des voranschreitenden Klimawandels ist mit einer umfassenden Verschärfung dieser Situation und somit mit einer weiteren Wasserverknappung zu rechnen.
In dem Blickfeld betrachtet, ist der AHA der Auffassung dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die nunmehr 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt.
Auf Grund der Brisanz des Vorhabens fordert der AHA die Verantwortlichen und Geldgeber des Gutachtens im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen, im Landkreis Saalekreis sowie in den Städten Halle (Saale) und Leipzig auf, die Machbarkeitsstudie endlich der Öffentlichkeit vollumfänglich und lückenlos spätestens im Monat September 2012 vorzustellen. Das ständige Verkünden von propagandistischen Lobpreisungen über die Medien reichen da nun wahrlich nicht aus.