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AHA fordert nachhaltigen Umgang mit Hochwasser

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert angesichts der wiederholt aufgetretenen starken Hochwasser in Folge von Schneeschmelzen in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des AHA nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen Hochwasserschutz, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht.

So beabsichtigt das Land Sachsen-Anhalt zwischen Rattmannsdorf und Benkendorf im Landkreis Saalekreis einen insgesamt 3,6 km langen sowie zwischen 1,50 m und 2,80 m hohen Deich zu verlegen und verspricht somit den Anwohnern einen praktisch hundertprozentigen Schutz vor Hochwasserfluten im Ausmaß des Jahres 2013. Ferner plant man einen 666 ha großen Polder in der Aue der Weißen Elster südlich von Oberthau zwischen der Grenze zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Sachsen und Sachsen-Anhalt mit einem Fassungsvermögen von 12,3 Millionen Kubikmeter Wasser zu errichten. Alle Planungsflächen befinden sich in Auenlandschaften, also den natürlichen Hochwasserräumen der Fließgewässer ! Daher sind Deichrückverlegungen nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch als wesentlich günstiger anzusehen.

Was man den Menschen vor Ort offenbar immer wieder verheimlicht, dass sich Hochwasser nicht an die Statistiken der Menschen halten, das Wasser als Druck- bzw. Qualmwasser unter den Deichen hindurchfließt sowie ein Überschreiten des Hochwassers des Jahres 2013 in Höhe und Dauer noch im unendlichen Maße möglich sein kann. Ferner erklärt man den Leuten nicht, dass Qualmwasser hinter den Deichen schlechter abfließt, weil die Deiche den Abfluss behindern. In dem Blickfeld betrachtet ist es auch unverantwortlich den Menschen in Röpzig, ebenso denen im halleschen Planena, Maßnahmen zu einem hundertprozentigem „Hochwasserschutz“ zu versprechen. Warum schenken Landesregierung und sein Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) den Menschen vor Ort nicht reinen Wein ein und erklären ihnen, dass dies auf Dauer unrealistisch erscheint. Stattdessen erwecken diese Behörden unverantwortlicher Weise Hoffnungen, welche bei höheren und längeren Hochwassern wie im Jahr 2013 unnötigerweise Leben und Gesundheit der Menschen sowie deren Sachwerte einer nicht absehbaren Gefahr aussetzen. Jedoch stehen diese Politiker und Verwaltungen in einer Eidespflicht, Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden.

Gleiches ist beispielsweise für das Land Brandenburg aus Medienmeldungen zu entnehmen. Anstatt auch hier endlich u.a. den Flüssen Elbe, Havel, Oder, Neiße, Schwarzer Elster und der Spree ihren Großteil ihrer Aue oder gar den kompletten Umfang der zwischenzeitlichen Altaue zurückzugeben, schafft man auch hier wasserwirtschaftliche Kunstobjekte, welche ein Aufstauen von Hochwasserwellen verhindert, sondern erst reagiert, wenn das Hochwasser umfassend angestiegen ist. Ebenso bleiben vermehrte Ursachen für Hochwasser unbeleuchtet.

Dabei erfolgten bereits im Jahre 1994 Befliegungen, welche das Ausmaß des damaligen Frühjahrshochwassers aufnahmen und somit die Basis für entsprechendes Flutkartenmaterial bildeten. Diese Daten und die neueren Erkenntnisse müssen nach Auffassung des AHA als Basis für ein länderübergreifendes, nach Flussgebietssystem geordnetes Konzept zum Umgang mit Hochwasser dienen. Dazu empfiehlt es sich nach dem Prinzip der 5 bzw. 7 Wasserwirtschaftsdirektionen aus DDR-Zeiten, länderübergreifende Fachbehörden einzurichten, welche genau nach diesem räumlichen Prinzip fungieren. Dazu gilt es zudem die Kommunen, die Bevölkerung sowie deren Vereine, Initiativen und Verbände mit einzubeziehen. Dies kann zum Beispiel in Form von Beiräten geschehen. Nur so lässt sich ein ordentlicher Umgang mit Hochwasser wissenschaftlich konzipieren und darauf basierend regeln und umsetzen.

Bisher missachten die Verantwortlichen nämlich die Tatsache, dass eingeengte Flüsse hohe Hochwasserpegel aufstauen und natürliche Retentionsräume wie die Flussauen erst gar nicht derartige Hochwasserwellen bzw.- pegel aufkommen lassen, da sich das Wasser vornherein in einem größeren Raum ausbreiten kann. Daher sind alle Anstrengungen u.a. verstärkt auf Deichrückverlegungen zu lenken, um genau diese Auen wieder an das Hochwasserregime der Flüsse und Bäche anzuschließen. Von einem derartigen Umgang mit Hochwasser profitiert ebenfalls die jeweilige Aue mit ihren Auenwäldern, Auenwiesen, Altarmen, Schlammflächen, Feuchtgebieten etc. Diese Natur- und Landschaftsräume sind geradezu auf diese Hochwasser angewiesen, da sie für deren lebenswichtige und –notwendige Durchfeuchtung sorgen. Als Basis für weitere Deichrückverlegungen sind die obengenannten Hochwasserkarten im Ergebnis der Kartierungen während des Hochwassers im Frühjahr 1994 sowie der Erfahrungen der jüngsten Hochwasser im Januar 2011 und Juni 2013 zu nutzen. Somit hat es schon lange Zeit für die „gründlichen Vorbereitungen“ für die Deichrückverlegungen gegeben, welche nach Auffassung des AHA nicht effektiv genutzt wurden. Neben den Deichrückverlegungen gilt es verstärkt Versiegelungen aller Art auszuschließen, Entsiegelungen und Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Immerhin werden in Deutschland laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt täglich ca. bis 80 ha Boden neu versiegelt.

Das entspricht im Jahr in etwa der Fläche der Stadt München. Ebenso sind weitere Fließgewässervertiefungen durch massive Ausbaggerungen zu unterbinden. Letzteres verringert den Ausbreitungsraum für Hochwasser, erhöht die Fließgeschwindigkeit und die damit verbundene Zerstörungskraft sowie entwässert in trockenen Jahreszeiten verstärkt die angrenzende Aue. Ferner sind auf zahlreichen Flächen die sukzessive Wiederentstehung von Auenwäldern zu zulassen, welche Hochwasser binden, Schwemmgut und Schlick herausfiltern, Fließgeschwindigkeiten reduzieren sowie einen portionierten Abfluss des Wassers ermöglichen.

Weiterhin gilt es zu prüfen, inwieweit die Wiedereinbindung von Altverläufen mit Einschluss von Altauen ein größeres Fassungsvermögen von Wasser ermöglicht. Selbstverständlich bedarf es einer Untersuchung von Fauna und Flora, um eine Zerstörung wertvoller, über Jahrzehnte entstandener Biotope weitgehend bis ganz auszuschließen. Auch das geht nur länderübergreifend.

Der AHA sieht in den derzeitigen Planungen und angedachte Maßnahmen im Freistaat Thüringen zum Projekt: „Gewässer brauchen mehr Raum: Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Gewässerstruktur an der Weißen Elster von Gera-Milbitz bis zur Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt“ ein sehr gutes Vorbild wie man länderübergreifend auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt verfahren sollte.

Eine Herangehensweise, welche der AHA im Übrigen u.a. auch für Elbe, Saale, Mulde, Oder, Neiße, Unstrut, Helme und Schwarze Elster immer wieder anmahnt. Unverständlicherweise spart man auch das nicht gerade sehr populäre Thema der Umsiedelungen aus. Dazu zählen beispielsweise insbesondere Häuser, welche seit 1990 in die Auen gebaut wurden, aber auch in den Gebieten bestehende Kleingartenanlagen. Der AHA vertritt die Auffassung auch dieses Thema verstärkt in die Diskussion im Umgang mit dem Hochwasser einzubringen.

Leider muss der AHA feststellen, dass Bund, Länder und Kommunen weiter wertvolle Zeit verstreichen lassen, um einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser anzugehen. Dabei ist immer festzustellen, dass das die steuerfinanzierten Hochwasserbehörden bzw. – betriebe z.B. Sachsens, Sachsen-Anhalts und Brandenburgs permanent alternative Vorschläge und Mahnungen vollkommen ignorieren und dabei stattdessen weiter an wenig hilfreichen Ideen festhalten. Zusammengefasst erklärt: Polder in Altauen zu errichten hält an der Aufstauung von Hochwasser in den Fließgewässern fest und berücksichtigt nicht, dass weite Auen die Hochwasserwellen senken. Hochwasser, wie beispielsweise in den Jahren 1994, 1997, 2002, 2010, 2011 und 2013 können jederzeit wiederkommen. Bereits die Hochwasser im August 2010 und im September 2010 sowie die jüngsten Hochwasser im Januar 2011 und Juni 2013 zeigten dies wieder einmal ganz deutlich auf.

Daher fordert der AHA die vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel, gekoppelt mit den Finanzierungen durch die Länder dahingehend zu nutzen, um endlich den Flüssen und Bächen mehr Aue als Überflutungsraum zurückzugeben. Der immer noch favorisierte technische Wasserbau in Form von Ausbau bestehender Deiche und sogenannter Hochwasserrückhaltebecken, aber auch die immer wieder als Wundermittel gepriesenen Polder, sind nicht geeignet nachhaltig mit künftigen Hochwasser umzugehen und schon gar nicht um die Ursachen der vermehrten Hochwasser anzugehen. Ferner bekräftigt der AHA die Notwendigkeit, die Verantwortung für Fließgewässer nicht nach Ländern, sondern nach deren Einzugsgebieten zu ordnen. Die großen Flüsse wie Donau, Rhein, Elbe und Oder gilt es in die entsprechende Verantwortung des Bundes zu übernehmen.

Auf Grund des permanenten Unvermögens seitens der politischen Verantwortlichen endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser voranzutreiben und umzusetzen sind nunmehr dringend die Bürgerinnen und Bürger gefordert. Der AHA beabsichtigt daher eine Arbeitsgruppe Hochwasser zu bilden, welche ehrenamtlichen Interessenten die Möglichkeiten bietet, Vorschläge und Gedanken zusammenzutragen und daraus konzeptionelle Vorschläge zu erarbeiten. Wer Interesse daran hat in so einer Arbeitsgruppe mitzuarbeiten, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746; Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de; Internet: https://www.aha-halle.de

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Am Montag, den 24.10.2016 findet mit dem 139., das zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2016 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.

Bei dem Treffen steht weiterhin thematisch mit an erster Stelle die beabsichtigte Umgestaltung der Thomasiusstraße mit Pflanzung von 61 Bäumen nach dem voraussichtlichen Ende der Bauarbeiten im Juni 2018.

Ebenfalls zählt ganz akut dazu, die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen Planungen für den obengenannten Deich zu betrachten.

Ferner ist vorgesehen, in Anknüpfung an die gemeinsamen Protestexkursionen von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 29.09.2015 zum Hufeisensee sowie am 21.10.2015 zum Gimritzer Damm und der Heideallee weitere Aktivitäten auszuloten. Dazu zählt die Vorbereitung der gemeinsamen Protestexkursion von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 31.10.2016 zum Gimritzer Damm und der Heideallee, welche 14:00 Uhr am Peißnitzhaus auf der Peißnitzinsel startet.
Ebenso zählt die angedachte, überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Bedrohung des Gehölzbestandes vor Ort sowie des Biotop- und Grünverbundes zwischen Dölauer Heide, Hechtgrabenaue und Umland. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken.

Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. In dem Blickwinkel betrachtet trifft das auch auf das angrenzende Gelände des früheren Schlachthofes zu.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatten bereits ihre sehr großer Sorge bezüglich der aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel ausgedrückt. Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen im Falle der Umsetzung, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So beabsichtigt man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zu zerstören. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv von der Säge bedroht. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 27 Bäumen vor. Hierzu gilt es unbedingt zu beraten und das künftige Vorgehen abzustimmen.

Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle – Neustadt und im Bereich der Freiimfelder Straße.

Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die laufenden Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor und im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen sowie die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale). Ebenso stehen die weiteren Planungen für das Jahr 2016 und die ersten Überlegungen für das Jahr 2017 auf der Tagesordnung.

In dem Zusammenhang gilt es die gemeinsame öffentliche Begehung von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) in das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ am Freitag, den 07.10.2016 auszuwerten.

Das Treffen der Initiative „Pro Baum“ am 24.10.2016 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2016

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2016 ist die Fortsetzung eines Pro-jektes aus den Jahren 2014 und 2015 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2016“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 22 Tagen, jeweils aufgeteilt im Früh-jahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
Im Monat Oktober 2016 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:

September

Samstag, den 29.10.2016, um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2016“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme und ihres Einzugsgebietes für erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich seit vielen Jahren für den Schutz und Entwicklung der Helme sowie u.a. ihrer Nebengewässer Zorge und Thyra sowie des Gesamtraumes der Goldenen Aue zwischen Südharz und Kyffhäusergebirge ein. Dazu gehören die Schaffung der Möglichkeiten einer sukzessiven Wiederherstellung der Mäandrierungen der Fließgewässer, die Sicherung und Freihaltung von Gewässerschonstreifen mit einer beidseitigen Mindestbreite im Umfang von 10 m sowie die Rückgabe umfassender Retentionsflächen durch Deichrückverlegungen.

Dabei empfindet es der AHA begrüßenswert, dass in einem gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar sind. Dagegen ruft der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor. Hier erscheint die Beseitigung von Uferbefestigungen dringend vonnöten. Erfreulicherweise versucht der Fluss außerhalb der befestigten und begradigten Bereiche Mäandrierungen zu entwickeln. Bekanntlich erschweren Ufer- und Sohlbefestigungen auch den hydrologischen Austausch mit dem Umland. Während in dem Bereich die durchaus vorhandene sukzessive Gehölzentwicklung Förderung erfahren sollte, erscheinen u.a. im Bereich der Aumühle Rückverlegung von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran sinnvoll zu sein. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.

Mit Sorge nimmt der AHA immer wieder das Thyra – Wehr am Ortsausgang Berga wahr, welche trotz Fischtreppe eine unüberwindbare Barriere für aufwärts wandernde Fische darstellt. Hier sollte die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen.

Die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes Schlossberg bedürfen eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd. Vorstellbar wäre nach Ansicht des AHA die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält.

Im Bereich der Helme unterhalb von Aumühle haben eingetragene Zweige von Silberweiden zu einer Störwirkung mit Chancen zu einer naturnaheren Entwicklung mit Mäandrierung geführt. Diese Entwicklung gilt es nach Ansicht des AHA unbedingt zu sichern bzw. weiter zu befördern.
Der AHA verfolgt momentan mit sehr großem Interesse die Diskussion zur Absenkung des Wasserspiegels der Talsperre Kelbra. Nach Auffassung des AHA gilt es eine klare länderübergreifende Verordnung zum Ablassen des Stauwassers in der Talsperre Kelbra zu erlassen, um den Schutz der dortigen Fauna und Flora zu sichern und dabei eine entsprechende Arten- und Strukturvielfalt zu ermöglichen. Dazu zählen insbesondere die Funktion als Rast- und Nahrungsplatz für den Kranich, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Wasservögel, Amphibien, Fische, Insekten und Spinnen. Dazu ist es aber notwendig, dass die Auenlandschaft als Ganzes mit seinen Beständen an Gehölzen, Wiesen, Hochstauden sowie Röhricht und Schilf einen umfassenden Schutz genießt. Dazu bedarf es nach Ansicht des AHA u.a. einer wissenschaftlichfachlich fundierten und rechtlich eindeutigen Verordnung, welche das Ablassen des Stauwassers regelt. Von daher sind nun die Landesregierung von Sachsen-Anhalt und die Staatsregierung des Freistaates Thüringen, aber auch die Landkreise Mansfeld-Südharz, Kyffhäuserkreis und Nordhausen gefordert.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA für sehr sinnvoll, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74 km lange Helme, die etwa 38km lange Zorge und die ca. 20 km lange Thyra, ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sein.

Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dazu könnte ein entscheidender räumlicher und inhaltlicher Schwerpunkt die vom sehr aktivem Förderverein Numburg e.V. betreute Naturschutzstation bilden. Dies bedarf jedoch einer noch intensiveren Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld – Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.

Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die BürgerInnen und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.

Der Zielstellung eines intensiven Schutzes und Erhaltes sowie einer nachhaltigen Entwicklung der Helme, ihrer Aue und ihres Einzugsgebietes sowie angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile dient folgende Fahrradexkursion des AHA:

Samstag, den 29.10.2016
Fahrradrundexkursion zur Helme –mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra- und zum Helmestausee bei Berga-Kelbra
Treff : um 10:00 Uhr Bahnhof Berga-Kelbra
Ende: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Ent-wicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzuggebietes, Nebengewässer und angrenzen-den Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.

Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA hält Schutz und Erhalt des „Grünen Bandes „für dringend geboten

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) muss beim Schutz, Erhalt und Entwicklung des „Grünen Bandes“ der Natur-, Landschafts- und Umweltschutz das unangefochtene Primat haben!

Das „Grüne Band“, welches den Verlauf der einstigen Staatsgrenze zwischen der DDR und BRD markiert, eine Länge von 1.393 km aufweist, entlang der westlichen Landesgrenzen von Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verläuft, ein bundesweit relevantes Biotopverbundsystem darstellt sowie auf einer Idee von mehreren Umweltverbänden, Stiftungen und Naturschutzbehörden in neun Bundesländern aus dem Jahr 1989 beruht, gilt es von jeglicher natur-, umwelt- und naturbeeinträchtigenden Nutzung freizuhalten. In dem vom Bundesamt für Naturschutz im Jahre 2006 herausgegebenen und federführend vom Landesverband Bayern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) erarbeiteten Studie „Naturschutzfachliche Schwerpunktgebiete im Grünen Band“ gehören von insgesamt 32 allein im Freistaat Thüringen folgende 15 „Schwerpunktgebiete Grünen Band“ dazu: Grenzübergreifend zu den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen mit landesweiter Bedeutung Nr. 17: Mackenröder Wald, grenzübergreifend in das Land Niedersachsen das Entwicklungsprojekt bundesweit Nr. 18: Unteres Eichsfeld von Weilrode bis Freienhagen, die an das Land Hessen grenzende landesweit bedeutsame Nr. 19: Offenland zwischen Rohrberg und Bornhagen, die ebenfalls an das Land Hessen grenzende, bundesweit bedeutende Nr. 20: Offenland von Lindewerra bis Treffurt, die landesweit bedeutende, auch an das Land Hessen grenzende Nr. 21: Werraaue von Wartha bis Sallmannshausen, die ebenso bundesweit bedeutsam ebenso an das Land Hessen grenzende Nr. 22: Komplex Ulsteraue bis Geisa, die genauso bedeutsame, an Bayern und Hessen grenzende Nr. 23: Kuppenrhön von Geismar bis zum Staufelsberg, die auch an Bayern grenzende bundesweit bedeutsame Nr. 24: Henneberg bis einschließlich Schlechtsarter Schweiz, das an Bayern grenzende landesweite Entwicklungsprojekt Nr. 25: Thüringer Grabfeld bei Hellingen, die ebenso an Bayern grenzende, landesweit bedeutsame Nr. 26: Kreck/Rodachaue, die bundesweit bedeutsamen an den Freistaat Bayern grenzenden Gebiete Nr. 27: Offenland von NSG Bischofsau bis NSG Mürschnitzer Sack und Nr. 28: Feuchtstandorte vom NSG Mürschnitzer Sack bis Neuhaus-Schierschnitz, die an Bayern grenzende landesweit bedeutsamen Gebiete Nr. 29: Tettautal bis Lauenstein und Nr. 30: Zwergstrauchheiden östlich Reichenbach sowie die bundesweit bedeutsame, an Bayern grenzende Nr. 31: Fränkisches und Thüringer Moschwitztal bis Saaletal bei Hirschberg.

Diese Entwicklung und ökologische Bedeutung erfordert, dass der Naturschutz eben nicht anderen Entwicklungsmöglichkeiten zurückstehen darf. Damit widerspricht der AHA eindeutig der Auffassung der Thüringer Staatsekretärin für Kultur und Europa. Der AHA hält stattdessen einen umfassenden Schutz, eine nachhaltige Entwicklung und Betreuung für dringend notwendig sowie die Prüfung einer möglichen räumlichen Ausweitung für erforderlich.

Ferner ist der AHA bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeit fachlich-inhaltlich daran mitzuwirken.

Wer Interesse noch mehr zu den Aktivitäten des AHA zu erfahren, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“

Nach den vorliegenden Dokumenten und Unterlagen beabsichtigt der Vorhabenträger. Auf einer Gewinnungsfläche von ca. 55,5 ha einen Steintagebau bei Ballenstedt zu errichten. Hinzu sind Lager- und Stellflächen im Umfang von 10,8 ha sowie Fördertrassen im Umfang von bis zu 3,74 ha und ca. 3,6 km Länge vorgesehen. Allein für die Stelzen der Seilbahnanlage geht man von einer Flächeninanspruchnahme im Umfang von 200 m² pro Stelze und der Rodung eines 8 m breiten Waldstreifens aus.

Das bedeutet, dass der Vorhabenträger insgesamt mindestens 70,04 ha in Anspruch nehmen möchte.

Ferner plant der Vorhabenträger bei der offenbar bevorzugten Variante Seilbahn eine dort ca. 46 Millionen Tonnen Gestein bis zu einer Tiefe von 50 m im Zeitraum von ca. 41 Jahren abzubauen. Dabei unterteilt man in drei Zonen Abraum, 1. Zone und 3. Zone. Dabei umfasst der geplante Abraum 10 m sowie die jeweiligen Zonen eine Mächtigkeit von jeweils 20 m.

Das Arbeitszeitregime soll dem Steintagebau Rieder Rieder entsprechen, also Förderung, Aufbereitung in Rieder und Abfrachtung der Produkte werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr. Abfrachtung mittels SLKW und LKW über Eulenbachtal zur L 242.

Folgende Schutzgebiete sind von dem angedachten Abbauvorhaben direkt bzw. indirekt betroffen:

  • das 620 ha große FFH-Gebiet „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“. 700 m vom geplanten Tagebau entfernt, von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht
  • Das 16.998 ha große SPA-Gebiet „Nordöstlicher Unterharz“ ist ferner von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht.
  • das 4.522 ha groß FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ 600 m entfernt vom geplanten Tagebau
  • FFH-Gebiet Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt
  • 2 Landschaftsschutzgebiete: LSG Harz und nördliches Harzvorland, LSG Harz
  • 4 Naturschutzgebiete: NSG Gegensteine-Schierberg, NSG Alte Burg, NSG Burgesroth-Bruchholz, NSG Selketal
  • 5 flächenhafte Naturdenkmale und 12 Naturdenkmale

Alleine die bestehenden Schutzgebiete weisen die herausgehobene Schutzwürdigkeit und –bedürftigkeit aus, welche im Übrigen ganz gut in den entsprechenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgearbeitet sind. Ein Eingriff in Form des geplanten Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ manifestiert sich u.a. mit an erster Stelle mit der angedachten Fällung von Bäumen im Mindestgesamtumfang von 70,04 Inanspruchnahme für den Tagebau und ca. 3,74 ha für die Fördertrasse nach Rieder. Somit ist von einer Fällung von Bäumen im Gesamtumfang von mindestens 73,78 ha auszugehen. Schon alleine diese Fällungen stellen einen massiven Eingriff in einen arten- und strukturreichen Raum dar, welcher eine sehr wichtige Nahtstelle im übergreifenden Biotop- und Grünverbund dieses Teils des Nordharzes darstellt. Dabei spielen die Verbindungsachsen zum Selketal und zu dem Gebiet um die Gegensteine eine sehr wichtige Rolle. Der angedachte neue Steintagebau bildet im Falle der Umsetzung ein neues Hindernis, wo die vollumfänglichen Folgen nicht absehbar sind. Ferner gehört dieser Raum zu einem sehr wichtigen Raum für Naherholung und Tourismus im näheren Sinne für die Stadt Ballenstedt sowie im ferneren Sinn für die Städte Quedlinburg und Falkenstein.

Die teilweise temporär vorhandenen Fließgewässer Uhlenbach, Siebersteinsbach, Amtmannstal, Margeretenschlucht, Rotkehlchenschlucht, Getel, Markstal und Gamwinde sowie Sauerbach dienen zudem noch als Entstehungsgebiete und Ventilationsbahnen für Kalt- und Frischluft. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge zwischen 550 bis 570 mm lässt sich deutlich erkennen, dass Wasser eine große Rolle zur Entwicklung des Gesamtgebietes bildet. Jegliche Veränderungen können zu unvorhersehbaren Entwicklungen im Gesamtraum führen. Insbesondere ist bei den angedachten bergbaulichen Eingriffen mit einer dauerhaften Unterbrechung der Wasserzufuhr zum Markstal und Gamwinde sowie dem Sauerbach zu rechnen. Ein dauerhafter Entzug von Wasser aus Fließ- und Standgewässern eröffnet die Gefahr einer umfassenden Veränderung von Struktur, Fauna und Flora.

Ähnlich ist es mit der Entstehung von Lärm bei Sprengung, Abbau und Abtransport des Gesteins zu sehen. Nicht nur eine massive Veränderung von Struktur und Zusammensetzung von Umwelt, Natur und Landschaft führen zu Beeinträchtigungen in der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, sondern auch Lärm- und Staubentwicklung.

Die Schlussfolgerungen, dass ein Tagebau in dem angedachten Umfang und Entfernung zu den FFH-Gebieten „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“ und „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ bei Entfernungen von 600 bzw. 700 m keine erheblichen Beeinträchtigungen haben sollen, ist eine sehr gewagte Feststellung und entspricht auch nicht den bisherigen Ausführungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung, welche u.a. eine Fülle an sensiblen Tierarten wie z.B. Luchs, Wildkatze und Fledermäuse aufweisen. Ebenso ist häufig von einem Prozess auszugehen, welcher sich von kurz- bis langfristig entsteht und entwickelt.

Somit ist zudem deutlich zu erkennen, dass das angedachte Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ gegen jede Form eines sehr notwendigen, wissenschaftlich- fachlich fundierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz gerichtet ist. Zudem verstößt das Vorhaben gegen die Grundansinnen der nach europäischen Recht verabschiedeten „RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ sowie RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Diese rechtlichen Rahmen gehen von einer notwendigen Verbesserung der ökologischen Situation aus und lassen einer Verschlechterung der Zustände keinen Raum.

Daraus ist zu schlussfolgern, dass eine Genehmigung des Vorhabens Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ weder fachlich, noch rechtlich in Frage kommen kann. Darüber hinaus gilt es sparsam mit den Bodenschätzen und Rohstoffen umzugehen. Das setzt u.a. voraus, dass laufende und geplante Bau- und Verkehrsprojekte auf den Prüfstand gehören.

Weitere ausführliche Informationen unter: http://www.ballenstedt.de/rathaus-und-buergerservice/steintagebau-harzer-grauwacke-ballenstedt

Nein zum geplanten Grauwackeabbau zwischen Meisdorf, Ballenstedt … Hier unterschreiben: openpetition.de/!yclnx

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