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AHA fordert massiven Schutz des Bibers in der Oderaue

Mit großem Interesse und zugleich mit ebenso fortgesetzter großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Medienmeldungen aufgenommen, dass der Gewässer- und Deichverband Oderbruch sich Gedanken macht, wie er den Biber eindämmen kann. Das reiht sich in das generelle Vorgehen der rot-roten Landesregierung in Land Brandenburg ein, welche am 01.05.2015 eine neue Biberschutzverordnung erlassen hatte. Mit dieser Verordnung, welche in Ausnahmefällen den Abschuss von Bibern zulässt, hat das Land Brandenburg einer inakzeptablen Lockerung des Schutzes des Bibers vorgenommen. Wieder einmal muss der Schutz von Deichen und der jahrhundertalte Aufschrei der Landwirte dafür herhalten, um dem Biber erneut an das Fell gehen zu können. Ferner besteht die Gefahr sich den weniger strengeren Schutzmaßnahmen für den Biber im EU-Nachbarland Polen anzupassen.

Dabei haben die Verantwortlichen vergessen, dass die heute 855 km lange Oder mit einer Gesamtfläche der internationalen Flussgebietseinheit im Umfang von 122.512 km², in den Jahren von 1747 bis 1753 durch massive Ausbaumaßnahmen eine Verkürzung um 190 km erfahren musste. Dabei schnitt man Mäander ab, begradigte das Flussufer und verlegte im Oderbruch den Fluss von Westen nach Osten. Ferner erfolgten massive Eindeichungen und Trockenlegungen von einstigen Sumpflandschaften, um Ansiedlungen und Landwirtschaft zu ermöglichen. Die Zersiedlung des Oderraumes fand selbst nach den jüngsten Hochwassern in den Jahren 1997 und 2010 kein Ende. Somit zerstörte der Mensch einstige vielfältige Fluss- und Auenlandschaft, drang immer weiter in Lebens- und Rückzugsräume von Tieren und Pflanzen vor sowie reduzierte zudem Überflutungsraum.
Darüber hinaus hat sich offenbar eine politische Mehrheit in Brandenburg noch immer nicht gründlich genug mit dem Thema Biber, dessen Schutz und der Gründe der dringend notwendigen Beibehaltung des Schutzes beschäftigt.

Bereits seit dem frühesten Mittelalter verfolgte der Mensch den Biber. Zum einen diente das Fleisch, des irrtümlicherweise zum Fisch erklärten Säugetiers, sowie das Fell als Grund der massiven Bejagung. Das führte dazu, dass der Biber bereits im 12. Jahrhundert in England und im 16. Jahrhundert in Italien vollständig sowie zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland nahezu ausgerottet war. Nur eine Restpopulation Elbebiber hatte zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland überlebt. Zurzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6.000 Tiere, welche sich auf Grund massiver Schutzmaßnahmen selbstständig wieder ausbreiten konnten bzw. durch Umsiedlungen einst verlorengegangene Räume erneut bevölkern. Im Land Brandenburg kommen schätzungsweise bis 1.800 Tiere vor.

Die Lebensweise des Bibers, wozu der markante Biberdamm für seine Biberburgen gehört, hat eine sehr wichtige ökologische und hydrologische Bedeutung in den Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen. Mit dem Anstauen von Wasser entstehen neue Landschafts- und Naturräume, verbunden mit sehr günstigen Nahrungs- und Lebensbedingungen für Säugetiere, Wasservögel, Amphibien, Fischen und Insekten sowie wassergebundenen Pflanzen. Darüber hinaus trägt der Biber durch seine Fällungen von Bäumen zur Verjüngung von Auenwäldern sowie den Transport und Verbau von Weidenästen und –zweigen zur Vermehrung der Weide bei. Somit erfahren Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen eine umfassende Ausweitung ihrer ohnehin schon hohen Arten- und Strukturvielfalt.

Zudem sorgen derartige Anstauungen für ein geregeltes Grund- und Schichtwassersystem, wovon auch angrenzende Flächen profitieren. Somit zählen durchaus Land- und Forstwirtschaft auch zu den Profiteuren des Bibers.

Nur nehmen die Bedrohungen des Bibers durch die zunehmende Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft -u.a. durch Verkehrs- und Versorgungstrassen- sowie die Zerstörung von Feuchtgebieten, Gewässerausbau und intensive Gewässerunterhaltung stark zu. Etwa die Hälfte der aufgefundenen Biber im Land Brandenburg, sind laut Auskunft des hiesigen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen.

Diese besorgniserregenden Entwicklungen bedürfen nach Auffassung des AHA nicht nur eines umfassenden Einhalts, sondern einer umfassenden, unverzüglichen Gegensteuerung. Dazu gehört der Stopp weiterer Landschaftszerschneidungen aller Art, Rückbau nicht benötigter Versiegelungen auf dem Lande und in den Gewässern, Zulassung von eigenständigen Renaturierungen in Fließ- und Standgewässern, Beseitigung von baulichen Hindernissen und damit Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Fließgewässer, Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen beidseitig der Gewässeroberkante, Rückkehr zu einer größeren Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft mit einhergehender wissenschaftlich fundierter Fruchtfolge, Anbaukultur und Wiedererhöhung eines miteinander verknüpftem Flurholzsystems bestehend aus Achsen und Inseln im Grün- und Biotopverbund, Schaffung ausreichender Möglichkeiten zur Renaturierung einer brutal ausgekohlten Landschaft, Beförderung und Umsetzung der wissenschaftlicher fundierter Maßnahmen im Kampf gegen die fortschreitende Verockerung der Fließgewässer in Folge jahrhundertlanger brachialer Bergbaumaßnahmen sowie einer eng damit verknüpften vielfältigen, wissenschaftlich fundierten Umweltbildungsarbeit.

Darüber hinaus gilt es auch an der Stelle auf die enge Verknüpfung zum nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser hinzuweisen. So dürfte den politisch Verantwortlichen in Brandenburg die Forderungen zahlreicher Wissenschaftler und Organisationen nicht entgangen sein, dass flächendeckend und länderübergreifend bzw. bundesweit den Flüssen und Bächen verstärkt ihre Auen zurückzugeben sind, um zum einen wieder Hochwasserräume zurückzuerhalten und zum anderen Auenlandschaften wieder mehr Entwicklungsraum zu ermöglichen. Hierzu gehört unabdingbar der Biber als ein grundlegender natürlicher „Landschaftsgestalter“ mit dazu. Nicht der Biber ist das Problem, sondern das mehr oder minder weit vorgerückte Eindringen des Menschen in die Fluss-, Bach- und Auenlandschaften, um sie zu nutzen, zu „regulieren“ und nicht selten umfassend zu verbauen.
Daher darf es aus Sicht des AHA weder in Europa, noch in der Bundesrepublik und ihren Bundesländern, keinen einzigen Abstrich am strengen Schutz des Bibers geben !

Allein im Land Brandenburg bedarf es entsprechender, länderübergreifend bzw. bundesweit abgestimmter und koordinierter Maßnahmen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Umsetzung eines gemeinsam erstellten Konzeptes zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser sowie einer arten- und strukturreicheren, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft . Insbesondere zu nennen sind dabei in Brandenburg u.a. die Elbe, Oder, Neiße, Havel, Spree und Schwarze Elster sowie deren Nebengewässer.

Von daher ergeht seitens des AHA erneut die dringende Aufforderung an die Mitglieder des Landtages und der Landesregierung Brandenburgs unverzüglich aus der Biberschutzverordnung die Abschusserlaubnis zu entfernen, mit der flächendeckenden Rückgabe von Auen u.a. Lebensräume für den Biber und Überflutungsräume den Flüssen und Bächen zurückzugeben, damit obengenannte Maßnahmen zur Umsetzung kommen und zudem auch im EU-Mitgliedsland Polen die alternativlosen strengen Schutzmaßnahmen Einzug halten. Es ist erschreckend, dass ausgerechnet eine rot-rote Regierung derartig niedrigere Standards im Schutz der Biber orientiert. Somit fügt man dem Schutz von Umwelt-, Natur-, Landschaft und Klima massiven Schaden zu.

Dabei gehen u.a. mit der ungezügelten Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen zahlreiche landwirtschaftliche Flächen verloren. Zudem engen diese Trassen zusätzlich den Bewegungsraum der Tiere ein und erhalten ihre öffentliche Resonanz bei Berichten über zunehmende Wildunfälle. Die tagtägliche bundesweite Flächenversiegelung schlägt mit etwa 66 ha und in Brandenburg mit durchschnittlich 3,2 ha zu Buche. Selbst der vom Umweltbundesamt für Brandenburg gesetzte Zielwert für den Zeitraum von 2017 bis 2020 von 1,3 ha pro Tag liegt noch in weiter Ferne.
Ferner sorgen fortschreitende Verarmung der landschaftlichen Kulturen von einst in der DDR 25 auf nunmehr etwa 5 – 6 Anbaukulturen für eine unverantwortliche Einengung der landschaftlichen und ökologischen Vielfalt. Der zunehmend fehlende Anbau von Humusmehrern wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemischen zerstören zudem durch fehlende Auflockerung der Boden zur Verfestigung dieser bei. Dies hat zur Folge, dass u.a. Wasser nicht mehr in den Boden eindringen kann und somit entweder die Bodenerosion oder Staunässe oder beides verursacht bzw. befördert. Zudem findet mit der Bodenerosion auch ein Abtrag von mit Mineraldüngern ausgebrachter Nährstoffe und mit Pestiziden belasteter Bodenbestandteile statt, welche letztendlich in Gräben, Bächen und Flüssen landen.

Für diese massiven Fehler, welche sich rasant immer mehr zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem entwickeln, trägt allein der Mensch die Verantwortung und nicht der Biber.

Bürgermeisterin der Stadt Leuna verwechselt Planfeststellungsbeschluss zur Begradigung der Saale und Saale-Elster-Kanal

Ein Irrtum ist da der Bürgermeisterin der Stadt Leuna Dr. Dietlind Hagenau unterlaufen, als sie nach einer alten Behördenentscheidung, einem sogenannten Planfeststellungsbeschluss vom 29.11.1934, suchte und fündig wurde. Demnächst feiert genau am 29. November 2017 dieses Dokument seinen 83. Geburtstag.
Im Jahr 2016 ging eine Meldung durch die hiesigen Medien. Sowohl „Mitteldeutsche Zeitung“* als auch „Leipziger Volkszeitung“** berichteten über das sensationelle Ereignis im Leunaer Stadtarchiv. Ein vergilbtes Papier ward gefunden, dem große Bedeutung beigemessen wird. Ein Dokument, was die Bürgermeisterin in der MZ vom 08. März 2016, folgendem Satz veranlasste, Zitat: „Also ich sehe es so, dass wir für den Weiterbau des Saale-Elster-Kanals noch immer Baurecht haben.“, Zitat Ende
Hat eigentlich irgendjemand das Dokument gelesen? Haben es die Berichterstatter wenigstens einmal durchgeblättert? Wenigstens die erste halbe Seite angeschaut, die als Foto in den eigenen Zeitungen erschienen ist. Offenbar nicht!
Für den AHA ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, woraus sich aus diesem Dokument ein bestehendes Baurecht für den Saale-Elster-Kanal ableiten soll. In dem angeblich alles entscheidenden Planfeststellungsbeschluss geht es nämlich nicht einmal um den Kanal.
Es befasst sich mit dem: „Ausbau des Saaledurchstichs in der Gemeinde Leuna“. Das ist bereits oben auf der ersten Seite –Zeitungsfoto- lesbar. Wenn es sich um den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Saale-Elster-Kanals handeln würde, hätten dort die drei entscheidenden Worte stehen müssen: „Saale“, „Elster“ und „Kanal“. Tun sie aber nicht!
Mitglieder des AHA haben sich nun die Mühe gemacht und die Abschrift des 6-seitigen Dokuments gelesen. Daraus lässt sich anhand von nachfolgenden Textstellen ableiten, dass der Planfeststellungsbeschluss nichts mit der geplanten Kanalverbindung von Leipzig zur Saale zu tun hat:
Bereits die fotografierte halbe Seite in der MZ, später auch noch in anderen Zeitungen abgebildet, lässt anhand von Begriffen und Formulierungen, wie „Saaledurchstich in der Gemeinde Leuna“ und „Fährangelegenheit“, Zweifel aufkommen, dass es um den Kanalbau geht.

  1. „Saaledurchstich“ (Seite 1 Zeile 2): Was ist ein Durchstich? Laut Wikipedia bezeichnet Durchstich eine Technik im Strom- oder Flussbau zur Flussbegradigung eines mäanderförmigen Flusslaufes durch Abkürzen von Flusskurven. Die Definition eines Kanals ist selbstverständlich eine andere.
  2. Gebietsbeschreibung (Seite 1 Zeile 2):
    Es geht um eine Baumaßnahme „in der Gemeinde Leuna“.
    Der Saale-Elster-Kanal sollte von Leipzig zur Saale führen und bei Kreypau in die Saale münden. 1934 gab es die Gemeinde Leuna am linken Saaleufer und die Gemeinde Creypau am rechten. Durch den Bau des Saale-Elster-Kanal wurde Leunaer Gemeindegebiet nicht berührt, schlicht und einfach, weil die Gemeinde Leuna am anderen Ufer der Saale liegt.

    Zum besseren Verständnis muss man wissen, wo die Saale früher floss und Kenntnis von den Gemeindegrenzen haben. Der alte Flussverlauf ist immer noch die Grenze zwischen Göhlitzsch (Leuna) und Creypau (damals noch mit „C“ geschrieben).
    Bis ca. 1870er bog die Saale – von Kreypau kommend – etwa in Höhe des heutigen Fährhauses scharf nach rechts ab und umfloss im weiten Bogen das gesamte Göhlitzscher Holz. Nahezu entgegengesetzt der heutigen Fließrichtung kam sie unterhalb des Fährhauses wieder an, querte die Stelle des heutigen Flussbetts und führte mit dem „Toten Saalearm“ eine weite Schlinge nach links aus. Ungefähr ab der Höhe des Plastikparks stimmen alter und neuer Saaleverlauf wieder überein.
    Es fanden in diesem Gebiet zwei Begradigungen statt, die erste in den 1870er und die zweite Mitte der 1930er Jahre. Die alten Gemarkungsgrenzen (Gemeindegrenzen) blieben dennoch bestehen. Somit hat Göhlitzsch (Leuna) mit dem „Holz“ ein rechtssaalisches Territorium und Kreypau dehnt sich linkssaalisch bis zur Mitte des „Toten Arms“ aus.

  3. Betroffene im Planfeststellungsbeschluss (Seite 1 Zeilen 7-13):
    „Der Gemeindekirchenrat zu Creypau, der Oswald Teichmann in Creypau, der Waldemar Jauck in Creypau, die Gemeinde Creypau, der Ulrich Seibicke – man ahnt es schon – in Creypau…“ und die „Gemeinde Leuna“.
    Namen anderer Orte, wie Günthersdorf, Kötschlitz, Dölzig, Burghausen, Rückmarsdorf, die Stadt Leipzig, alle am Kanal gelegen, werden nicht im Papier erwähnt.
    Wenn es im Dokument um den Bau des Saale-Elster-Kanals gehen würde, so hätten die sich o.g. Gemeinden selbst, die Grundeigentümer aus diesen Orten und die Stadt Leipzig mit Sicherheit für ihre eigenen Interessen im Planfeststellungsverfahren eingesetzt. Sie taten es nicht, weil sie nicht betroffen waren.
    Anhand der alten Kreypauer Grundbücher ließe sich belegen, dass es ausnahmslos um Grundstücke zwischen Fährhaus und Eisenbahnbrücke Leuna geht.
  4. Fähre (Seite 1 Zeile 16):
    „Die Fährangelegenheit“ Wozu braucht ein neu zubauender Kanal eine Fähre? Er benötigt sie nicht. In der geplanten Kanaltrasse finden sich in Kreypau und Wüsteneutsch die Reste zweier unvollendeter Brücken. Und weiter (Seite 4 Pkt. 9. Zeilen 11-19): „Bei Km 0,480 besteht eine Personenfähre. Diese wird von der Gemeinde Leuna betrieben und zwar auf Grund des Fährpachtvertrages vom 8. Februar und 5. März 1929 mit Nachträgen.“ Es handelt sich um die ehemalige Fähre zwischen Leuna und dem Göhlitzscher Holz. Davon zeugen heute die Betonpfeiler und das Fährhaus.
    Die Saalekilometrierung hat im Laufe der Zeit einige Änderungen erfahren. Heute ist es Flusskilometer 121,222, zum Zeitpunkt der Planfeststellung war es Flusskilometer 0,480. Davor trug die Stelle die Bezeichnung: „Flusskilometer 60,145“. Dass es ich um ein und dieselbe Örtlichkeit – sprich Fähre – handelt, kann anhand Fährpachtvertrages der Gemeinde Leuna vom 8.2. und 5.3.1929 (mit Nachträgen) nachvollzogen werden.

    Und weiter (Seite 4 Pkt. 9. Zeilen19-24): „Es wird beabsichtigt, im Einvernehmen mit der Gemeinde Leuna, diese Personenfähre als Wagenfähre auszubauen und zu betreiben, um den Eigentümern von Creypau, welche im Saalebogen gelegene Grundstücke besitzen, die Zufahrt auf ihre Grundstücke zu ermöglichen.“
    Das mit „Saalebogen“ bezeichnete Gebiet liegt heute zwischen der Saale und dem „Toten Saalearm“. Die dortigen Felder und Wiesen gehören auch immer noch zur Gemarkung Kreypau („An den Wiertwiesen“ und „In den Ruthen“).
    Den Bauern aus Kreypau sollte damals weiterhin eine akzeptable Zufahrt auf ihren Grund und Boden gewährleistet werden. Da der „Landweg“ wegen der Flussbegradigung nicht mehr möglich war, sollte die Fähre wagentauglich gemacht werden.

  5. Hochwasser (Seite 3 Zeile 1):
    Hier findet sich erstmals im Dokument der „Elster-Saalekanal“ auf. Und gleich nochmal (Seite 3 Zeile 5). Aber in einem völlig anderen Zusammenhang!
    Der Gemeindeschulze von Creypau erklärte: „Wir befürchten eine Erhöhung und einen langsameren Abfluß des rückgestauten Hochwassers und zwar durch den Bau des Dammes des Elster-Saalekanals“. Darauf die Erwiderung seitens der Behörde: „Die Fragen bezüglich eines erhöhten Rückstaus ist nicht in diesem Verfahren zu erörtern, sondern in dem Verfahren, das den Ausbau des Elster-Saalekanals betrifft“.
    Hier steht es schwarz auf weiß – besser blau auf gilb – es geht NICHT um den Bau des Kanals.

    Und weiter (Seite 4 letzte Zeile, Seite 5 Zeilen 1-6). „Die Ansprucherheberin [Gemeinde Kreypau] macht selbst geltend, daß lediglich durch den Bau des Dammes des Elster-Saale-Kanals eine Erhöhung und ein langsamerer Abfluß des rückgestauten Hochwassers befürchtet wird. Die Regelung dieses Anspruches gehört daher nicht in dieses Verfahren, sondern in das Ausbauverfahren des Elster-Saale-Kanals.“

  6. Grundwasserverhältnisse (Seite 3 Pkt. 5. Zeilen 7-12):
    Gemeindeschulze von Creypau: „Die Grundwasserverhältnisse werden durch den Saaledurchstich wesentlich verändert.“ Erwiderung: „Wir können eine Veränderung der Grundwasserverhältnisse durch den Saaledurchstich nicht anerkennen.“
    Es handelt sich um eine befürchtete Veränderung des Grundwasserspiegels infolge der Saalebegradigung.
  7. Anspruch auf Beibehaltung des ursprünglichen Saaleverlaufs (Seite 3 Zeilen 19 – 22):
    „Es liegt keine Verletzung des Rechts vor, insbesondere haben die Antragsteller [Ammoniakwerke] nicht das Recht, daß die Stromsaale ihren jetzigen Lauf beibehält.“
    Und weiter (Seite 5 Zeilen 24-26): „Insbesondere hat die Ansprucherheberin [Ammoniakwerke] kein Recht, zu verlangen, daß die Stromsaale – wie bisher – an ihren Grundstücken vorbeiläuft.“
    Damit werden die Ansprüche auf Beibehaltung des Saaleverlaufs – an der alten Rollschuhbahn und unterhalb von Ufer- und Windmühlenstraße entlang – zurückgewiesen. Es geht wiederum explizit um eine Baumaßnahme am Saalestrom.
  8. Göhlitzscher Holz, Verfüllung Saalealtarm und Aufforstung (Seite 3 Pkt. 7 Zeilen 23-38):
    „Die Forderung muß abgelehnt werden, weil…“ Die Gemeinde wollte aufforsten und begehrte dazu Mutterboden (in einer Schichtstärke von 50 cm).
    Und weiter (Seite 5 Zeilen 29-35): „Mit dem anfallenden Baggerboden soll der alte, etwa seit 1870 totgelegte, im Eigentum der Gemeinde Leuna stehende Saalearm, soweit der Baggerboden reicht, auf Niveauhöhe aufgefüllt werden.“ „Die Gemeinde beabsichtigt, die Auffüllung aufzuforsten.“ „Schon allein durch die unentgeltliche Auffüllung des toten Saalearms erwächst der Gemeinde ein erheblicher Vorteil.“
    Das 1870 abgetrennte Altgewässer am Göhlitzscher Holz sollte verfüllt werden, praktischerweise gleich mit dem Material, das in unmittelbarer Nachbarschaft anfiel. Damals legte man eben (noch) Wert auf kostensparendes Bauen.
  9. Wasserspiegelgefälle (Seite 5 Zeilen 7-10):
    „Durch die Herstellung des Durchstichs wird der Saaleverlauf um 920 – 730 = 230 m verkürzt und das Wasserspiegelgefälle von 0,30 0/00 auf 0,40 0/00 verstärkt.“
    Es geht also konkret um einen Durchstich, also um eine Flussbegradigung. Mit der Verkürzung der Flusslänge kommt es zwangsläufig zur Steigerung des Gefälles.
    Ein Kanal sollte idealerweise kein Gefälle aufweisen. Höhenunterschiede in einem Kanal werden durch Schleusen ausgeglichen.
    In der Rechnung zur Saaleverkürzung liegt offenbar ein Schreibfehler im Original vor.
  10. Abschlussdamm und stillzulegenden Saalearm (Seite 5 Zeilen17-20):
    „In dem Abschlußdamm, der das neue Flußbett von dem stillzulegenden Saalearm trennen soll, wird von der Unternehmerin ein genügend großer Durchlaß angebracht, um einen ausreichenden Wasserwechsel im Altarm der Saale zu ermöglichen.“
    Damit wird der Damm beschrieben, der heute in Höhe des Fährhauses Saale und Saalealtarm trennt und über den der Saaleradwanderweg führt.
    Und weiter (Seite 5 Zeilen21-24): „Die Unternehmerin ist nicht verpflichtet, den Altarm von Zeit zu Zeit zu entschlammen, oder sonstige Maßnahmen zu treffen, die eine Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke der Ansprucherheberin verhindern.“
    Es geht um die Auswirkungen auf den – heute so genannten – Toten Saalearm.

Sollten die letzten Zweifel noch nicht ausgeräumt sein, empfiehlt der AHA als erstes eine Prüfung der Quellen vorzunehmen, die im Planfestellungsbeschluss genannt sind. Die alten Grundbücher der Flur Kreypau können eingesehen werden, um zu ermitteln, wo die namentlich aufgeführten Eigentümer ihre Wiesen und Felder hatten.
Weiterhin empfiehlt es sich den Fährpachtvertrag der Gemeinde Leuna vom 08.02. bzw. 05.03.1929 zu prüfen und die Aufforderung zur Stellungnahme seitens des Regierungspräsidiums mit dem zugehörigen Antwortschreiben der Gemeinde Leuna zur Planfeststellung vom 21.09.1934 (Blatt 9 und 10 der Beiakten I im Planfeststellungsverfahren). Es ist davon auszugehen, dass diese Dokumente sich im Fundus des Stadtarchivs Leuna befinden.

Wozu diente also der vorliegende Planfeststellungsbeschluss?
Es sollte die Saale begradigt und damit verkürzt werden.

Wo sollte dies geschehen?
Zwischen Fährhaus Leuna und der Eisenbahnbrücke.

Was wird im Beschluss nicht behandelt?
Der Saale-Elster-Kanal.

Kann aus dem Planfeststellungsbschluss ein Baurecht für den Saale-Elster-Kanal abgeleitet werden?
Nein, nicht einmal mit viel Phantasie !

Der AHA fordert nun die Bürgermeisterin der Stadt Leuna auf, nicht nur den aus der Nazizeit stammenden Planfeststellungsbeschluss vom 29.11.1934 zu prüfen, sondern alle diesbezüglichen Dokumente und Absichten. Abgesehen davon, dass es sehr umstritten sein sollte ein Nazidokument zu Grunde zu legen, gilt es klar festzustellen, dass er auch räumlich nichts mit einem Saale-Elster-Kanal zu tun hat.
Weitere Angaben und Details sind unter folgendem Link nachlesbar:

https://www.leuna-kritisch.de/irrtum-vom-amt-saale-und-saale-elster-kanal-verwechselt/

Ferner besteht bei Interesse die Möglichkeit mit dem AHA unter folgender Anschrift Kontakt aufzunehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Quellen:
* Mitteldeutsche Zeitung vom 08.03.2016: „Saale-Elster-Kanal Baurecht seit über 80 Jahren?“
** Leipziger Volkszeitung: vom 11.05.2016: „Saale-Elster-Kanal erlebt Comeback – Alte Papiere von 1934 befeuern neue Pläne“

Bild 1: vor dem Bau (Mitte der 1920er Jahre) Blick von Osten auf die Gartenstadt Leuna (Quelle: Landesarchiv Sachsen-Anhalt I_525_FS_Nr_G_4901), blaumarkiert: Saaledurchstich

Bau (Mitte der 1920er Jahre) Blick von Osten auf die Gartenstadt Leuna-Ohne

Bau (Mitte der 1920er Jahre) Blick von Osten auf die Gartenstadt Leuna-Ohne

Fazit: Das Dokument führte zum Baurecht. Es wurde gebaut. Das Baurecht ist erloschen.
Hier das Ergebnis, Bild 2:

Bau (Mitte der 1920er Jahre) Blick von Osten auf die Gartenstadt Leuna - Hier das Ergebnis

Bau (Mitte der 1920er Jahre) Blick von Osten auf die Gartenstadt Leuna – Hier das Ergebnis

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Im Rahmen der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 28.10.2017 organisierten und durchgeführten Fahrradrundexkursion entlang der Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen den Orten Berga – Kelbra und Auleben haben sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.

Begrüßenswert haben die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aue der Thyra zwischen Berga und der Einmündung weitgehend einer naturnaheren Entwicklung und teilweise kombiniert einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen.
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AHA führt Exkursion in Leipzigs Pleiße-Elster-Aue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 04.11.2017 eine ca. dreieinhalbstündige Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieser Auenlandschaft sowie Möglichkeiten zu deren Schutz und Weiterentwicklung aufzuzeigen. Dazu gehört ferner über Potenziale der Ausweitung von Retentionsflächen, die naturnahe und standortgerechte Entwicklung des Auenwaldes sowie die Nutzung für Wissenschaft, Bildung, Naherholung und Tourismus zu beraten.

Dabei beabsichtigt der AHA eigene Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und zur Weiterentwicklung der Auenlandschaft darzulegen. Dazu zählen die Vorrangigkeit einer naturnahen Entwicklung, die Ausweitung von Retentionsflächen und das Ende flächendeckender Abholzungen.

Ebenfalls ist vorgesehen Vorstellungen zu den Gedanken zur Ausweisung der Elsteraue als UNESCO-Weltkulturerbe vorzustellen.

In dem Zusammenhang möchte der AHA Varianten der Mitwirkung von ehrenamtlichen Interessenten aufzeigen und seiner Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen.

Treff ist 10.00 Uhr an der Straßenbahnhaltestelle „Koburger Brücke“ der Linie 9 in Richtung „Markleeberg-West“. Enden wird die Exkursion spätestens am Hauptbahnhof Leipzig.

Wer mehr zu der Exkursion und des Aktivitäten des AHA in der Stadt Leipzig und ihrem Umland erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Initiative „Pro Baum“ begrüßt Förderung von Fassadenbegrünung in der Stadt Halle (Saale)

Die Initiative „Pro Baum“ hat mit großem Interesse Medienberichte aufgenommen, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) Hauseigentümer bei der Fassadenbegrünung unterstützen möchten. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ ist der sehr begrüßenswerte Vorstoß längst überfällig, nachdem in der Vergangenheit häufig Hauseigentümer eher Schikanen und Widerständen der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) ausgesetzt waren, wenn sie sich dieses Themas praktisch annahmen und dabei keine Mittel scheuten, um einen Beitrag zur Verbesserung der Umwelt, des Klimas und des Stadtbildes zu leisten.

In dem Zusammenhang weist die Initiative „Pro Baum“ darauf hin, dass bereits im Jahr 1984 der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU) im Kulturbund der DDR (KB) mit der Arbeitsgruppe „Begrünte Architektur“ eine sehr wichtige Grundlage zur Fassadenbegrünung in der Stadt Halle (Saale) schaffte. Nach anfänglichen massiven Widerstand im Rat der Stadt Halle, beim halleschen KB und auch bei der GNU in Halle, gelang es den AKUS-Mitgliedern mit fachlich fundierter Arbeit und Hartnäckigkeit die entsprechende notwendige öffentliche Akzeptanz herzustellen. In den Folgejahren fanden auch zahlreiche praktische Aktivitäten statt, wozu u.a. die Bepflanzung von Wohngebäuden im Umfeld des Thälmannplatzes –heute Riebeckplatz-, im Paulusviertel, in Büschdorf und am Raumflugplanetarium auf der Peißnitz gehörten. Im Jahr 1987 gaben schließlich der Rat Stadt Halle, Abteilung Umweltschutz und Wasserwirtschaft zusammen mit der GNU Halle im Rahmen der Broschürenreihe „Natur und Umwelt in Halle“ im „Informationsblatt 13“, „Stadtbegrünung (1)“ Informationen zu „Kletterpflanzen in der Stadt“ heraus. Darin sind Erläuterungen zu Arten, positiven Wirkungen sowie Ratschläge zu Pflanzung, Pflege und Betreuung von Kletterpflanzen enthalten.

Leider endete ab dem Jahr 1990 die öffentliche Beförderung der Fassadenbegrünung im Stadtgebiet von Halle (Saale).

Das nunmehrige Vorhaben von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) Fassadenbegrünung wieder zu befördern ist nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ der richtige Weg. Neben der finanziellen Förderung regt die Initiative „Pro Baum“ eine verstärkte öffentliche Kampagne an, welche neben der Fassadenbegrünung auch die Dachbegrünung beinhalten sollte. Ferner schlägt die Initiative „Pro Baum“ den Verzicht auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit der Beantragung von Genehmigungen vor.

Darüber hinaus mahnt die Initiative „Pro Baum“ weiterhin einen generellen besseren und verstärkten Schutz sowie eine weitere Mehrung von Gehölzen im Stadtgebiet von Halle (Saale) an.

Die Initiative „Pro Baum“ möchte daher weiter und verstärkt für den Schutz, Erhalt, Betreuung und Erweiterung der Gehölzbestände aktiv sein. Daher sind interessierte Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Verbände, Vereine und weitere Organisationen aufgerufen in der Initiative „Pro Baum“ mit- und zusammenzuarbeiten.

Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:

Initiative „Pro Baum“
c/o
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: initiativeprobaum@yahoo.de

AHA und NABU führten gemeinsame mykologische Exkursion durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. führten planmäßig im Hochherbst 2017 am 21.10.2017 ihre gemeinsame mykologische Exkursion in das ca. 92 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Brandberge“ durch. Bekanntlich bildet das Naturschutzgebiet einen sehr wichtigen arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum, welcher sich aus Trocken- sowie Halbtrockenrasen und Zwergstrauchheiden auf Porphyrkuppen, Kleingewässer und Röhrichte, Bruchwald, anmoorige Standorte, Ruderalstellen sowie magere Ackerflächen zusammensetzt. Neben dieser Bedeutung, dient das NSG als Biotopverbundraum zwischen den Landschaftsschutzgebieten „Dölauer Heide“ und Saaletal.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erfuhren sehr viel Fachkundiges zu Pilzen, ihrer Vielfalt und ihrer ökologischen Bedeutung. Alleine an dem Tag entdeckte man 47 verschiedene Pilzarten. Ferner tauschten sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer über den notwendigen Schutz von Pilzen aus. Dazu gehören unbedingt der Schutz und Erhalt von Vielfalt und Bestand von Umwelt, Natur und Landschaft. Die Pilze nehmen dabei im Stoffkreislauf eine sehr wichtige Funktion bei der Umwandlung von organischer in anorganischer Substanz wahr. Sie bilden eine sehr wichtige Station bei der müllfreien Entsorgung von organischen Zerfallsprodukten in der Natur.

Ferner hat die Sukzession seit Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu einem vielfältig strukturreichen Gehölzbestand entwickelt. Diese Gehölzbestände reihen sich in die obengenannte Vielfalt an Natur- und Landschaftsbestandteile und –strukturen ein.

Alle Anwesenden waren sich sehr schnell einig, dass das NSG Brandberge eines besonderen Schutzes bedarf. Dafür gilt es sich massiv einzusetzen.

Fotos: Christine Fröhlich Weiterlesen

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