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AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung von Helme, Zorge und Thyra für erforderlich

Die ca. 74 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.

Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.

Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10 m gewährleistet.

Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer –wie Zorge und Thyra- und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme sowie einer Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.

Diese Themen sind Inhalt einer ca. vierstündigen Fahrradexkursion Samstag, den 18.08.2018 entlang bzw. durch die Auen der Zorge ab der Stadt Nordhausen entlang der Helme bis Bahnhof Berga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra.

Die Fahrradexkursion beginnt 10:00 Uhr am Bahnhof Nordhausen, Ausgang Bahnhofsplatz und endet am Bahnhof Berga-Kelbra.

Wer noch Fragen zur Fahrradexkursion bzw. Interesse an die AHA-Arbeit hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2018

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2018 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2018“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 22 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
Im Monat August 2018 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Insektenfauna geplant:

August 2018

Samstag, den 18.08.2018, um 10.00 Uhr
Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken) des Salegaster Forstes: Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2018“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen im OT Wolfen
Leipziger Straße 81 in 06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de; Internet: http://www.aha-halle.de

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elbe ein

Die Elbe, mit 1.091 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer -Nordsee-mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.

Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.

Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Ferner haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt. Weiterlesen

AHA fordert mehr Schutz und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft im Bereich der Auen von Elbe und Ohre sowie angrenzender Schutzgebiete

Die Elbe, mit 1.091 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer -Nordsee-mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.

Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.

Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäi-sche Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotte-rungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Ferner haben wasserbauliche Einschrän-kungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.

Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tou-rismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Hal-le (Saale) e.V. (AHA), dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Gleiches gilt für die 103 km lange Ohre, welche in Niedersachsen im Landkreis Gifhorn entspringt, den 278,00 km² = 27.800 ha große Naturpark Drömling, das ca. 10.340 ha = ca. 103,40 km² Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“, die Städte Haldensleben und Wolmirstedt bevor es in der Gemeinde Rogätz im ca. 261 ha großen Naturschutzgebiet „Rogätzer Hang – Ohremündung“ in die Elbe mündet. Dabei tangiert der Fluss mehrere nach der europäischen Fauna-Flora-Handlungsrichtlinie (FFH) und nach der ebenfalls europäischen Vogelschutzrichtlinie (SPA) geschützte Gebiete, wozu die Schutzgebiete

FFH-Gebiete „Drömling, DE-3533301“,„Grabensystem Drömling, DE-3532301“, die FFH-Gebiete „Jeggauer Moor, DE-3433301“ und „Stauberg nördlich Oebisfelde, DE-3531301“ und ist Teilbereich des EU SPA (European Union Special Protection Area) 3532401“ sowie Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung (FFH0038).

Daraus verdeutlicht sich die besondere ökologische Bedeutung der Flüsse Elbe und Ohre sowie ihrer Auen als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere- und Pflanzen, Biotop- und Grünverbund, als Regulierer des Wasserhaushaltes sowie nicht zuletzt als Wohnumfeld und Erholungsgebiet für die Menschen.

Das enge Verhältnis zur der insgesamt ca. 8,5 km² großen Colbitz-Letzlinger Heide liegt dabei klar auf der Hand. Daher nimmt der AHA mit fortgesetzten Unverständnis zur Kenntnis, dass in der Colbitz-Letzlinger Heide noch immer Militärs aus zahlreichen Mitglieds- und Freundesstaaten der NATO massiv und intensiv Krieg üben. Nach dem Beginn der militärischen Nutzung im Jahr 1934, bestand nach der Nutzung der Streit-kräfte der UdSSR bzw. GUS in den Jahren 1945 und 1994, die sehr große Chance, dass das größte unbewohnte Gebiet Deutschlands zwischen den Städten Gardelegen, Haldensleben, Wolmirstedt und Tangermünde gelegen, eine friedliche Nutzung erfährt. Insbesondere als der Landtag Sachsen-Anhalts im Jahre 1991 die zivile Nutzung der größten nicht landwirtschaftlich genutzten Freifläche Deutschlands mit seinem Reservoir von ca. 3,5 Mrd. Kubikmeter Trinkwasser beschloss, was in etwa das 30-fache Fassungsvermögen der Rappbodetalsperre ausmacht und allein 700.000 Menschen –einschließlich der Landeshauptstadt Magdeburg- mit Trinkwasser bester Qualität versorgt.

Ein weiteres massives Problem sieht der AHA in der Planung der Ausweitung der Aktivitäten K+S KALI GmbH, Werk Zielitz. Im Rahmenbetriebsplan Haldenkapazitätserweiterung II – HKE II sowie den dazugehörigen Planungsunterlagen lässt das Unternehmen deutlich erkennen, welche Vorhaben angedacht sind. So beabsichtigt man zusammen mindestens 229,7 ha zur „Auffahrung von 340 Mio. t Rückstand über einen Zeitraum von ca. 34 Jahren“ sowie von Infrastrukturmaßnahmen zu nutzen. Ebenso ist „zur Sicherstellung der Salzabwasserentsorgung des Werkes Zielitz ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des Salzabwassers in die Elbe“ vorgesehen.

Die alle aufgeführten geplanten Aufhebungen von Verboten bilden die Grundlage für die Zerstörung von mindestens 232,1 ha arten- und strukturreichen Naturbestandteilen und Landschaften.
Im Rahmen der benannten nationalen und europäischen Schutzgebieten ist vorgese-hen zudem 200 ha Wald zu roden. Bereits aus den Planungsunterlagen ist zu entneh-men, dass ein dichtes Netz an Schutzgebieten besteht.

Die angedachte komplette Zerstörung des FFH-Gebiet „Fledermausquartier Bunker Dornberg“ (DE 3636-303) und 200 ha Wald bilden ebenso die Härtepunkte des Vorhabens. So musste das Unternehmen die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG für folgende FFH- und SPA-Gebiete untersuchen:

FFH-Gebiet „Fledermausquartier Bunker Dornberg“ (DE 3636-303), FFH-Gebiet „Elbaue bei Bertingen“ (DE 3637-301), FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Derben und Schönhausen“ (DE 3437-302), FFH-Gebiet „Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung“ (DE 3736-301), FFH-Gebiet „Untere Ohre“ (DE 3735-301), FFH-Gebiet „Erlen-Eschenwald westlich Mahlwinkel“ (DE 3636-30) sowie SPA-Gebiet „Elbaue Jerichow“ (DE 3437-401).

Der AHA sieht die Gefahr, dass sich die schon bestehenden Belastungen aus der Salzgewinnung und deren Folgen weiter verschärfen und zu massiven Zunahmen der Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaft führen.

In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass laut WASSERGÜTESTELLE EL-BE die Elbe in Magdeburg einen Chloridgehalt im Umfang von 203 mg/l Cl und in Tangermünde in Höhe von 144 mg/l CL aufweist. Das Umweltbundesamt führt zu Salzbelastungen folgendes aus, Zitat: „Gewässerorganismen können ab Konzentrationen über 200 mg/L von Chlorid-Ionen geschädigt werden. Manche Süßwasserorganismen verschwinden erst bei Konzentrationen von mehr als 500 mg/L. Eine biologische Verödung tritt ab 5 g/L ein.“, Zitat Ende. Somit besteht keine Möglichkeit mehr noch mehr salzhaltiges Wasser in die Elbe und andere Fließgewässer einzuleiten. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie lässt auch keine Verschlechterung der Qualität von Grundwasser zu.
Aus diesem Grund gilt es nach Auffassung des AHA das Begehren der K+S KALI GmbH, Werk Zielitz auf Haldenkapazitätserweiterung II – HKE II sowie „zur Sicherstellung der Salzabwasserentsorgung des Werkes Zielitz“ die “wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des Salzabwassers in die Elbe“ zu verwehren.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften ein.

Der AHA erklärt sich daher bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Auenlandschaften von Elbe und Ohre sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Industrie, die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken.
Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatori-schen Tätigkeiten und Aktivitäten länderübergreifend im Bereich der Elbe und der Ohre zu intensivieren.

In dem Zusammenhang möchte der AHA eine länderübergreifende ehrenamtliche Re-gionalgruppe für Elbe und Ohre aufbauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren Haldenkapazitätserweiterung II, Werk Zielitz

Zu I. Rahmenbetriebsplan Haldenkapazitätserweiterung II – HKE II

Zu 1.2 Antrag und Antragsgegenstand
Zu 3.1 Vorhabenbeschreibung
Zu 6.1 Allgemeines, Laufzeit des Vorhabens und Zeitplan
Zu 8.2.2.1 Biotoptypen, Flora und Vegetation

Das angedachte Vorhaben ist von einer massiven Einflussnahme auf Umwelt, Natur und Landschaft sowie damit verbunden auf Wasser und Boden geprägt. Dazu zählen insbesondere die angedachte Inanspruchnahme von zusammen mindestens 229,7 ha zur „Auffahrung von 340 Mio. t Rückstand über einen Zeitraum von ca. 34 Jahren“ sowie von Infrastrukturmaßnahmen. Ebenso ist „zur Sicherstellung der Salzabwasserentsorgung des Werkes Zielitz ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des Salzabwassers in die Elbe“ vorgesehen.
Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass laut WASSERGÜTESTELLE ELBE die Elbe in Magdeburg einen Chloridgehalt im Umfang von 203 mg/l Cl und in Tangermünde in Höhe von 144 mg/l CL aufweist. Das Umweltbundesamt führt zu Salzbelastungen folgendes aus, Zitat: „Gewässerorganismen können ab Konzentrationen über 200 mg/L von Chlorid-Ionen geschädigt werden. Manche Süßwasserorganismen verschwinden erst bei Konzentrationen von mehr als 500 mg/L. Eine biologische Verödung tritt ab 5 g/L ein.“, Zitat Ende. Somit besteht keine Möglichkeit mehr noch mehr salzhaltiges Wasser in die Elbe und andere Fließgewässer einzuleiten. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie lässt auch keine Verschlechterung der Qualität von Grundwasser zu.

Zu 1.3 Wasserrechtliche Erlaubnisse
Zu 2.5 Raumordnerische Belange

Es sei darauf hingewiesen, dass laut WASSERGÜTESTELLE ELBE die Elbe in Magdeburg einen Chloridgehalt im Umfang von 203 mg/l Cl und in Tangermünde in Höhe von 144 mg/l CL aufweist. Das Umweltbundesamt führt zu Salzbelastungen folgendes aus, Zitat: „Gewässerorganismen können ab Konzentrationen über 200 mg/L von Chlorid-Ionen geschädigt werden. Manche Süßwasserorganismen verschwinden erst bei Konzentrationen von mehr als 500 mg/L. Eine biologische Verödung tritt ab 5 g/L ein.“, Zitat Ende. Somit besteht keine Möglichkeit mehr noch mehr salzhaltiges Wasser in die Elbe und andere Fließgewässer einzuleiten. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie lässt auch keine Verschlechterung der Qualität von Grundwasser zu.

Zu 1.4 Von der Planfeststellung ersetzte behördliche Entscheidungen
Zu 8.2.2.1 Biotoptypen, Flora und Vegetation
Zu 8.4.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Die alle aufgeführten geplanten Aufhebungen von Verboten bilden die Grundlage für die Zerstörung von mindestens 232,1 ha arten- und strukturreichen Naturbestandteilen und Landschaften.
Im Rahmen der benannten nationalen und europäischen Schutzgebieten ist vorgesehen zudem 200 ha Wald zu roden. Bereits aus den Planungsunterlagen ist zu entnehmen, dass ein dichtes Netz an Schutzgebieten besteht.
Die angedachte komplette Zerstörung des FFH-Gebiet „Fledermausquartier Bunker Dornberg“ (DE 3636-303) und 200 ha Wald sowie die Beeinträchtigung anderer Schutzgebiete sind nicht ersetzbar und hinnehmbar.
Daher ist dem Vorhaben die Zustimmung zu verweigern.

Weblinks: https://lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen/rahmenbetriebsplan-hke-ii-werk-zielitz/

AHA fordert nachhaltigen Schutz, Erhalt und Betreuung sowie Umgang mit dem Harz, der Selke und ihrer Aue

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat sich am 04.08.2018 zum wiederholten Mal ab Stiege Teile des insgesamt ca. 70 km langen Laufes der Selke angeschaut.
Zu Beginn der Fahrradexkursion am 04.08.2018 berieten die Mitglieder der Exkursionsgruppe folgende Themen:

Nachhaltiger Schutz des Harzes – Hängebrücke „Titan RT“

Mit großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschiedene Vorhaben im 2.226 km² großen Mittelgebirge Harz, welche an verschiedenen Stellen den Bestand und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft des bedeutsamen und vielseitigen Natur- und Landschaftsraum bedrohen. Dazu zählen insbesondere Pläne im Selketal zwei Hochwasserrückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf zu errichten, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sowie Pläne der Stadt Wernigerode Teile des ihr anvertrauten Harzraumes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.

Als ob derartige Überlegungen und Planungen nicht ausreichen, beabsichtigen nun ein Bündnis aus dem Betreiber der Hängebrücke „Titan RT“ an der Rappodetalsperre Harzdrenalin und Forstbetrieb Oberharz, 8.000 m² = 0,8 ha Wald zu roden, um 240 Parkplätze errichten zu können.

Für den AHA ist es unverantwortlich und skandalös, dass ein öffentlicher Waldbesitzer Sachsen-Anhalts so leichtfertig Wald opfert, um weitere Flächen neu versiegeln zu las-sen und den Anstieg des Autoverkehrs im Bereich des Trinkwasserspeichers zu beför-dern. Schon alleine die Genehmigung des Vorhabens des rein auf privaten Gewinn des Unternehmens Harzdrenalin ausgerichtet ist, erscheint schon an sich nicht nach-vollziehbar. Offenbar haben die verantwortlichen Behörden mit gönnerhafter Großzügigkeit ein unnötiges Tourismusprojekt genehmigt, welches entweder ein zu erwarten-des vermehrtes Autoaufkommen nicht berücksichtigt hat oder nach nicht unüblicher Salamitaktik von Behörden im Harz, eine spätere Abholzung von 8.000 m² Wald bewusst mit einkalkuliert hat, um einen zusätzlichen Parkplatz errichten zu lassen.

Der AHA sieht hier einen eklatanten Verstoß gegen einfachste Grundsätze des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, indem man Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, sauerstoffproduzierende und kohlendioxidspeichernde Bäume für weiteren Beton und Asphalt sowie Produzenten von Lärm, Abgasen und Fein-staub opfert. Neben europäischen Richtlinien nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Wasserrahmenrichtlinie, scheinen zudem die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in Sachsen-Anhalt, Deutschlands Verpflichtungen aus dem Klimaschutzab-kommen wenig bzw. gar nicht zu interessieren.

Ein derartiges Vorhaben bringt ferner klar zum Ausdruck, dass man für rückwärtsge-wandten Tourismus- und Bauvorhaben im Interesse privaten Profites, weiterhin rück-sichtslos Teile von Umwelt, Landschaft und Natur zu vernichten gedenkt. Ferner schei-nen öffentliche, steuerfinanzierte öffentliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf Verluste öffentliches Eigentum derartig misszuverwalten. Nach Auffassung des AHA gilt es daher seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalts die strafrechtliche Relevanz sowie die Vergeudung von öffentlichen Mitteln und Eigentum zu prüfen. Weiterlesen

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