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AHA führte Exkursion zur Bösen Sieben sowie zu Goldgrundbach, Kliebigbach und Dippelsbach durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatte am Samstag, dem 27.04.2019, eine ca. zehnstündige Exkursion u.a. entlang des Goldgrundbaches, des Kliebigbaches und des Dippelsbaches bis zur Bösen Sieben durchgeführt. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigte der AHA die Vielfältigkeit von Fließgewässern, deren Schutz, Erhalt und Entwicklung darlegen.

Zu Beginn der Exkursion betrachteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das momentan ausgetrocknete Bett des Saugrundbaches in Wimmelburg. Dabei erörterten sie die besondere geologische Situation und die eng damit verbundene Bergbaugeschichte der Region. Dazu gehören in Folge des Bergbaus veränderte Untergründe und hydrologischer Situationen. In dem Zusammenhang diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auch über die Notwendigkeit des Erhaltes und Schutzes der vielfältigen Halden. Dabei sind insbesondere die nunmehrige landschaftsgestalterische Wirkung sowie die Entstehung besonderer, häufig auf Schwermetallen und Salzen beruhender besonders wertvoller Biotope mit ihrer Fauna und Flora zu erwähnen. Daher darf es keinesfalls zur Zerstörung und Beseitigung der Haldenlandschaft kommen.

Im Bereich des Zusammenflusses von Saugrundbach und Wolferöder Graben diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den massiven Verbau der Ufer und Gewässersohle. Hier bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Entsiegelung, um die beiden Fließgewässer naturnaher entwickeln lassen zu können. Dies entspricht u.a. auch dem Ansinnen der Wasserrahmenrichtlinie der EU.

Ferner besichtigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Ergebnisse eines Arbeitseinsatzes am Samstag, dem 06.04.2019, im Bereich des Saugrundbaches und des Wolferöder Grabens in Wimmelburg, welcher der Eindämmung der Ausbreitung des Riesenbärenklaus diente, indem die Bekämpfung der Jungpflanzen erfolgte. Alle Anwesenden waren sich im Ergebnis der umfassenden Erläuterungen von Mitgliedern des AHA einig, dass es hier noch umfassender und massiver Anstrengungen bedarf, den Riesenbärenklau nachhaltig zurückzudrängen und seine Ausbreitung womöglich gar zu unterbinden.

Der Verlauf des Goldgrundbaches im Mittel und -oberlauf ist häufig ebenfalls von Sohl- und Uferversiegelung geprägt. Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine umfassende Entsiegelung vorzunehmen. Gleichermaßen ist eine Einhaltung des Gewässerschonstreifens dringend vonnöten. Dies ist nicht nur zur Unterbindung von Nährstoffen und Pestiziden erforderlich, sondern ermöglicht eine naturnahe und standortgerechte sukzessive Entwicklung. Dies trägt zur Vielfalt an Biotopen, Arten und Strukturen bei, verhindert das ungehinderte Ablaufen von Niederschlagswasser und nimmt Hochwasser auf.

Beim Aufenthalt an der „Neuen Hütte“ nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Entsetzen den baulichen Zustand der ab Frühjahr 1787 erbauten, im Jahre 1794 vollständig in Betrieb genommenen und am 27.08.1801 stillgelegten Anlage in Augenschein. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es unbedingt den Gebäudekomplex mit seinen Anlagen zu sichern und auf der Basis eines wissenschaftlich fundierten Konzeptes baulich zu rekonstruieren und als Stätte der Bergbaugeschichte und Tourismus der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung zu stellen. Dazu ist jedoch ein deutliches Bekenntnis der anliegenden Gemeinden, aber auch das Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz dringend erforderlich.

Mit großer Sorge erörterten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Zustand der Streuobstwiesen am Hunderücken. Es sind deutliche mechanische Schäden und Brandeinwirkungen erkennbar. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist eine dringende Pflege und sachgerechte Betreuung vonnöten. Dazu zählt neben der Beendigung der ebengenannten Beeinträchtigungen, die Klärung der Eigentums- und ggf. Pachtverhältnisse, der Feststellung des bestehenden Gehölzbestandes nach Arten, Sorten und Zustand sowie die Durchführung umfassender Schnitt- und Pflanzarbeiten.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer entdeckten in unmittelbarer Nähe zur Bahnunterführung, dass massiv Siedlungs- und Gartenabfälle in der Landschaft verbracht worden. Hier fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine unverzügliche Beräumung und Kontrolle des Gebietes, um eine erneute bzw. weitere Vermüllung zu vermeiden. Ebenso zeichneten sich die Wege im Kliebigbachtal durch massive Störungen und Zerstörungen an der Wegestruktur aus, welche deutlich vom Befahren mit Kraftfahrzeugen herrührte und dadurch zu schweren Beeinträchtigungen im Bereich des Kliebigbaches führten.

Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es ebenfalls diesen Aktivitäten unverzüglich zu unterbinden. Ferner ist die Ermittlung der Verursacher und Bestrafung der Verursacher zu veranlassen. Diese Eingriffe haben zu massiven Schädigungen in Natur und Landschaft geführt. Dies bedroht den naturnahen und natürlichen Zustand des Kliebigbaches im Mittel- und Oberlauf. Gerade der Ober- und Mittellauf ist davon geprägt und hat daher einen bundesweiten Vorbild- und Beispielcharakter. Insgesamt gesehen haben alle Bäche der Region einen ungemeinen hohen Wert. Das trifft auch auf ihre Bedeutung für die Umweltbildung zu.

Dazu ist es nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer aber auch erforderlich keine Abholzungen oder bzw. und Baumaßnahmen in dem Gebiet vorzunehmen. Das Gleiche gilt für den massiv vorgenommen Ausbau der Waldwege. Dabei fungieren Wege auch als Wandergebiet für Tiere aller Arten.

Für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellen sich der Ober- und Mittellauf des Dippelsbaches durchaus auch als naturnah dar. Auch hier sind umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich, um dies auch in der Zukunft zu sichern.

Mit Sorge betrachteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zudem den betonierten Auslauf des Teiches, welcher eine ökologische Durchlässigkeit nicht zulässt. Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer wissenschaftlich fundiert Abhilfe zu schaffen.

Im Bereich der Erholungs- und Bildungsstätte „Dippelsbachgrund“ am Rande der Gemeinde Ahlsdorf sorgte ein massiver Verbau der Aue des Dippelsbaches bei den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern für großes Unverständnis. Nicht nur, dass diese Bauten in der Retentionsfläche des Dippelsbaches stehen, behindern diese die Entwicklungsmöglichkeiten des Fließgewässers, wozu das Mäandrieren gehört. Es ist zudem mit Einspülungen von verschmutzten Niederschlagswasser und Reinigungsmitteln zu rechnen. Daher ist ein unverzüglicher Rückbau der Verbauungen zu prüfen, was letztendlich auch der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) entspricht.

Im Anschluss daran zeichnet sich der Verlauf des Dippelsbaches in Ahlsdorf durch massive Begradigungen und Verbauungen bis hin zu streckenweisen Verrohrungen aus. Dies endet auch nicht beim Zusammenfluss mit dem Viethsbach, welcher den Beginn der 15,22 km langen Bösen Sieben darstellt. Ebenso in Hergisdorf ist dann die Böse Sieben in enges Bett gezwängt und von umfassenden Abholzungen im Uferbereich geprägt. In Hergisdorf gelangt dann vollständig verbaut der im Mittel- und Oberlauf von Natürlichkeit geprägte Kliebigbach in die ebenfalls begradigte und befestigte Böse Sieben. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein erschreckender Unterschied. Mit Wohlwollen nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Mäandrierungsansätze der Bösen Sieben ab Mühlweg bis Wimmelburg auf.

Im Bereich der Bösen Sieben in Wimmelburg, wo neben der Wasserarmut durch die Wirkung des Regenschattens des westlich angrenzenden Harzes, kalkbedingtes Karst-gebiet in niederschlagsarmen Zeiten zur Versickerung des Baches führen kann, hat man das Fließgewässer in großen Strecken in Sohle und Ufer befestigt, um genau das verhindern zu können. Dies entspricht ebenfalls nicht einer naturnahen Entwicklung, welche u.a. in der WRRL Eingang gefunden hat.

In dem Blickwinkel betrachtet kann sich der AHA vorstellen, nach vollständiger Beräumung der Halde im Bereich Thomas-Müntzer-Straße, Eislebener Straße und Hüttenstraße sowie der Einmündung des Goldgrundbaches, der Bösen Sieben einen großen Teil der Altaue zurückzugeben. Hier könnte sich sukzessiv eine arten- und struktur-reiche Auenlandschaft aus Gehölzen, Wiesen, Hochstauden und Feuchtgebieten entwickeln, welche einer massiven Beeinflussung durch die Wechselwirkung und den Um-fang von Hoch- und Niederschlagswasser unterliegen. Somit ließen sich mehrere sehr wichtige Interessen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Hydrologie mit Umgang mit Hochwasser sowie Wohn- und Lebensqualität verbinden.

Der AHA regt daher eine Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Ent-wicklungskonzeption an. Da könnten sich u.a. Wissenschaftler und Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Anhalt in Bernburg einbringen.

Insbesondere im Bereich der Bösen Sieben in Wimmelburg zwischen Abschnitt Verbindungsstraße/Unterdorf und An der B 80/Unterdorf mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass die Uferbereiche mit Haldenschotter und darüber mit Erdeaufschüttungen überprägt und im Gewässerbett massive weniger groben Schotter eingebracht worden ist. Dabei scheinen die Verantwortlichen dieser Baugeschehen die dringend zu befürchtende Belastung des Haldenschotters mit Schwermetallen und zu erwartende Radioaktivität zu massiven bis bedrohlichen Einflüssen und Beeinträchtigungen auf die Menschen, Umwelt, Natur, Landschaft und das Gewässer führen kann. Diese Zustände wirken womöglich auf die nachfolgenden Gewässer und deren Umwelt ein. Ferner behindert der im Ufer- und Sohlbereich Schotter insbesondere bei Gewässerniedrigständen die vollständige Bespannung mit Wasser. Das hat zum Beispiel massiven Einfluss auf die Fauna im Fließgewässer, wo neben der Verstärkung der Einschränkung der Durchlässigkeit, sich u.a. diese Trockenstellen sich zu tödlichen Fallen entwickeln können. Darüber hinaus behindern derartige Baumaßnahmen die Entwicklung einer Gewässerflora, welche u.a. als Unterschlupf- und Laich- bzw. Eiablageplatz für Amphibien, Fische und Insekten dienen kann. Ein Zustand, welcher auch auf den Nebenfluss Dippelsbach zutrifft.

Ferner erörterten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Verbauung der Bösen Sieben nordöstlich des Parkplatzes Kloster Wimmelburg, An der B 80/Platz der LPG im Bereich des Gewerbegeländes am Unterdorf im weitläufigen Einmündungsbereiches des Saugrundbaches. Der AHA erläuterte seine immer wieder vorgetragene Forderung, dass auch die Böse Sieben eines naturnaheren Verlaufs bedarf sowie in dem Zusammenhang alles zu prüfen und zu unternehmen ist, um neben der Schaffung der Rahmenbedingung für eine umfassende sukzessive Eigenrenaturierung, ebenfalls die Rückgabe von verbauten Überflutungsflächen auf der Tagesordnung stehen müssen. Dazu bedarf es der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Stattdessen mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit sehr großem Entsetzen und Empörung feststellen, dass im Bereich des Gewerbegeländes am Unterdorf im weitläufigen Einmündungsbereiches des Saugrundbaches massive Begradigungsarbeiten einhergehend mit umfassenden Uferbefestigungen mit vergitterten Steinpackungen stattfinden. Diese Arbeiten zerstören jegliche mögliche naturnahe bis natürliche Entwicklungsmöglichkeiten des Fließgewässers, was u.a. von Mäandrierung mit den typischen Wechselwirkungen von Prall- und Gleithängen und damit verbundenen Sedimentverlagerungen gekennzeichnet sind. Mit der baulichen Schaffung eines verbauten, begradigten und naturfernen Fließgewässers auf Kosten des Steuerzahlers, zeigt das für das Fließgewässer verantwortliche Land Sachsen-Anhalt erneut auf, dass Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, eines ordnungsgenäßen Umgangs mit Hochwasser sowie selbst die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie kaum bis gar keine Rolle spielen. Diese Baumaßnahmen reihen sich in das fortgesetzte rein bzw. vorrangig rein wasserbauliche Herangehen an die Betreuung und Entwicklung von Fließgewässern.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fordern daher den sofortigen Stopp der Ausbaumaßnahmen, die Entfernung der Uferverbauungen sowie die Schaffung naturnaherer Verhältnisse an und in der Bösen Sieben auf der Basis einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Ferner ergeht eine Information an die EU-Kommission, weil nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein klarer Verstoß gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie vorliegt.

Ebenso gilt es wissenschaftlich fundierte Überlegungen zum überbauten Bereich von Pfaffengrundbach und dem vollständigen versiegelten Mündungsbereiche des Kliebigbaches und des Goldgrundbaches in die Böse Sieben zu erarbeiten, auszuwerten, öffentlich zu beraten und womöglich umzusetzen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigte gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, dass er im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Mitwirkung an einer natur- und umweltverträglichen Konzipierung für die Böse Sieben und ihrer Ursprungs- und Nebengewässer sowie angrenzender Landschaften und Naturbestandteilen dringend interessiert ist. Darüber hinaus möchte sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA auch für den Schutz und Erhalt von Fließ- und Standgewässer in und um Eisleben einsetzen, wozu u.a. das Einzugsgebiet der Bösen Sieben, des Süßen und des zögerlich wieder entstehenden Salzigen Sees mit seinen Zu- und Durchflüssen von Zellgrundbach und Weida sowie das angrenzende Einzugsgebiet der Salza gehören.

Wer Interesse hat an einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe in Eisleben und Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra sowie Umland mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.05.2019

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste

Schluss mit der verstärkten Tötung von Wildtieren!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verfolgt mit sehr großer Sorge und Abscheu das verstärkte Streben in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, Wildtiere auf der Basis fadenscheiniger Begründungen zu verfolgen und zu töten.
In einer sehr seltsamen, aber nicht verwunderlichen Eintracht haben Politik, Lobbyverbände der Landwirte, Jäger und Waldeigentümer sowie zahlreicher angeblich unabhängiger Medien zum Halali auf allemöglichen Tierarten gerufen. Man verunglimpft sie u.a. als Problemtiere und Plagen. Dabei lässt man jeglichen Respekt gegenüber Leben vermissen.
An erster Stelle ist der Wolf zu nennen, welcher angeblich alles bedroht und tötet, was vier oder zwei Beine hat. Dem folgt nunmehr mit angedachten Massentötungen – das Wildschwein, von dem es nach Medienberichten angeblich ca. 900.000 Tiere geben sollen und es mutmaßlich hauptsächlich die Afrikanische Schweinepest verbreitet. Reh- und Rotwild stehen auch auf der Abschussliste, weil man ihnen ohne Beweise, die Zerstörung der Wälder zu Last legt. Hinzu kommen nun Kegelrobbe und Kormoran, weil sie unter Verdacht stehen, massenhaft Fischen den Garaus zu machen.
Nicht zu vergessen der Biber, welcher nichts Besseres zu tun hat, als den Menschen die Deiche zu zerstören, eigene Dämme zu bauen, um die Landschaften zu überfluten.
Man könnte ja glatt vermuten, dass sich immer mehr Tiere gegen den Menschen verschworen haben. Nein, das ist es aber nicht. Es ist eine Mischung aus alten Mythen und Märchenbüchern, Profittreiberei in Land- und Forstwirtschaft und bei der Jagd sowie haltlosen, zumeist kaum oder gar nicht wissenschaftlich untermauerten Theorien, welche das Leben der Wildtiere bedrohen.
Die Politik im Bund und in den Ländern ist offenbar in nicht unbekannter Arroganz und Ignoranz von der Richtigkeit ihres Handelns überzeugt. So bedroht und beschimpft der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies (SPD) Wolfsschützer, welche sich für das Leben des „Problemwolfes“ „Roddy“ einsetzen und somit gegen die skandalöse Tötung des streng geschützten Tieres agieren. Dann lassen sich angeblich unabhängige Medien umfassend und fast erfreut über parteiorientierte, einseitige und überhaupt nicht repräsentative Umfragen der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt aus, welche sich mal lieber um die Aufarbeitung CDU-gesteuerter Wahlfälschungen in Stendal kümmern sollte. Eine Reaktion der grünen Umweltministerin Prof. Dr. Dalbert? Fehlanzeige! Offenbar schüchtern unverfrorene Anweisungen des CDU-Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff im wilhelminischen Stil im Zusammenhang des staatlich unterstützten und geplanten Zerstörungsfeldzuges im Oberharz in Schierke doch irgendwie ein.
Dabei scheinen diese Leute zu vergessen, dass ein ähnliches aggressives Vorgehen dazu führte, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte.
Neben zahlreichen skandalösen Wolfsverordnungen auf Länderebene, nimmt sich nun auch der Bund im nunmehrigen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD des Themas an. Das sieht dann so aus, Zitat:

„Weidetierhaltung
Die Weidetierhaltung ist aus ökologischen, kulturellen und sozialen Gründen sowie zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft zu erhalten. Im Umgang mit dem Wolf hat die Sicherheit der Menschen oberste Priorität. Wir werden die EU-Kommission auffordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können. Unabhängig davon wird der Bund mit den Ländern einen geeigneten Kriterien- und Maßnahmenkatalog zur Entnahme von Wölfen entwickeln. Dazu erarbeiten wir mit der Wissenschaft geeignete Kriterien für die letale Entnahme. Wir wollen, dass Wölfe, die Weidezäune überwunden haben oder für den Menschen gefährlich werden, entnommen werden.“ Zitat Ende

Dazu passt der Persilschein für die Jagd, Zitat:

„Jagd
Wir erkennen die Jagd als nachhaltige Nutzungsform an und wollen sie weiterhin stärken.“, Zitat Ende

Um das Schwarzwild nunmehr ganzjährig massakrieren zu können hat das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nunmehr eine „Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten“ erlassen, worin es als Kernbotschaft heißt, Zitat:

„Artikel 2: Die Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten sieht eine Aufhebung der Schonzeit vor. Durch die dadurch ermöglichte ganzjährige Bejagung soll eine erhebliche Ausdünnung der Schwarzwildpopulation er-reicht werden, wodurch insbesondere das Risiko der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest vermindert werden soll.“, Zitat Ende

Da entblödet man sich nicht im rot-rot regierten Brandenburg über das bundesjagdrechtlich verbotene Töten von Wildschweinen mit Pfeil und Bogen zu sinnieren. Tiere zu quälen und zu massakrieren, ob in zu engen Ställen, auf dem Weg zu den Schlachthöfen, beim Schlachten oder in freier Natur scheint parteiübergreifend mehr oder minder viel positiven und produktiven Widerhall und Anklang zu finden. Medien sekundieren das Ganze noch, indem sie von Tierplagen und Problemtieren fabulieren. Bessere Werbung für Rechtfertigung von Gewalt gegenüber Leben geht bald gar nicht mehr.

Entweder weiß man es wirklich nicht oder man stellt sich bewusst unwissend, weil man ignoriert, dass das Schwarzwild nicht zur schnellen Massenverbreitung der Afrikanischen Schweinepest beiträgt. Das zur Hauptverbreitung des Virus insbesondere die tierquälerischen Lebendtransporte quer durch Europa, Asien und Afrika, die katastrophalen, unhygienischen Verhältnisse in zahlreichen Massentierställen sowie das unachtsame Wegwerfen entlang der sprunghaft angestiegenen Autobahn- und Straßentrassen beitragen, verschweigt man in diesem einst von der CSU und nunmehr von der CDU geführten Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Das da der Deutsche Bauernverband Beifall klatscht, nachdem er bereits den Abschuss von 70 Prozent (!) der Schwarzwildbestände gefordert hat, ist klar. Die Versäumnisse der Landwirtschaft bleiben ja weitgehend unbenannt. Der Koalitionsvertrag des Jahres 2018 hält sich bekanntlich unter dem Punkt „Tierschutz, Tierwohllabel und Nutztierhaltung – Deutschland soll beim Tierschutz eine Spitzenposition einnehmen.“ sehr allgemein. Das Einzige was klar und eindeutig Erwähnung gefunden hat, ist der Kampf gegen diejenigen, welche die grausame Tierhaltung und das häufige Wegschauen der Behörden aufdecken, in dem sich CDU, CSU und SPD auf folgendes einigten, Zitat „Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden.“ Da sind die Feindbilder also schnell verortet und die Agrarindustriellen und ihre Lobbyverbände können weiter beruhigt und vom Staat geschützt ihre schmutzigen Geschäfte betreiben.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben. Eng mit den Monokulturanbau, der eng damit verbundenen Verringerung der Feldkulturenvielfalt sind die vermehrten Gaben von mineralischen Düngemittel, das Ausbringen von Gülle aus den Massentieranlagen sowie nicht zuletzt das Festhalten an dem umfassenden Verteilen von Pestiziden gekoppelt. Das schädigt nachweislich die Bestände an Fauna und Flora in der offenen Fläche, behindert Biotop- und Grünverbünde und reduzierte bzw. reduziert Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. Das hat vermehrte Konzentrationen von Tieren auf verringerte geeignete Lebens- und Rückzugsräume und eine Fehleinschätzung zu den tatsächlichen Wildbeständen, Verringerung von Humusanteilen, einhergehender Verdichtung von Böden und Erosionen durch Wind und Wasser sowie verstärkte Einträge von Bodenbestandteilen, Nähr- und Giftstoffen in Fließ- und Standgewässer zur Folge. Diese Störungen von Umwelt, Natur und Landschaft einhergehend mit Begradigungen, Sohl- und Uferbefestigungen sowie zu geringen oder gar nicht vorhandenen Gewässerschonstreifen, haben zur massiven Verarmung der Struktur und Artenvielfalt an Fauna und Flora sowie anhaltenden Verschmutzung der Gewässer beigetragen. Ergänzung findet das Ganze durch vielerorts erfolgenden Einleitungen von ungereinigten Abwässern und Niederschlagswasser von Straßen und Grundstücken.
Gekoppelt mit in Fließgewässern eingebauten Querbauwerken wie Wehren, haben insbesondere Fischarten schwere Lebensbedingungen und führen somit zu Stagnationen oder fortgesetzten Rückgängen an Bestandszahlen.
Also auch hier ist der Mensch für die massiven Beeinträchtigungen an Umwelt, Natur und Landschaft sowie Fauna und Flora verantwortlich und nicht der Kormoran.
Ähnlich ist es mit der Überfischung in den Meeren und Ozeanen zu sehen, wo man u.a. die Kegelrobbe verantwortlich zeichnen möchte.

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten, zu schützen und zu entwickeln sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.
Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirt-schaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der nunmehrige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dazu folgendes vermerkt, Zitat:

„Flächenschutz
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat Ende

Nach Auffassung des AHA, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Versiegelungsgrades, viel zu hoch. Noch dazu die drei Parteien auch weiterhin und gleichzeitig die Fortsetzung der Flächenversiegelung für Verkehrstrassen, Gewerbeflächen und Wohngebieten fördern möchten.

Der AHA fordert und erwartet mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern zum Schutz, Erhalt und einer damit verbundenen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft und einen sofortigen Stopp der vermehrten Tötung von Wildtieren und einer vermehrten und massiven Hass- und Drohkulisse zum Beispiel gegenüber dem Wolf, dem Schwarz-, Rot-, Dam- und Rehwild, dem Biber, der Kegelrobbe sowie dem Kormoran und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs.
Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.
Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.04.2019

Auenökologiesymposium

Das 3. Auenökologiesymposium findet vom 09.09. – 12.09.2019 erneut in der Alten Börse zu Leipzig statt.

Am Abend des 09.09.2019 beginnt das 4 tägige Programm mit einer Eröffnungsveranstalung des Unternehmerverbandes Sachsen in Kooperation mit NuKLA. Das diesjährige Symposium steht unter dem Arbeitstitel

“Wirklich alte Bäume und Natur-bewegtes Wasser für Auenwälder Europas! Die Landwirtschafts- und Forstklausel im BNatSchG ist zu aktualisieren. Die Abkehr vom Försterwald in europäischen Auen steht an und die  systematische Revitalisierung aller europäischen Fließgewässer ist einschließlich der Bundeswasserstraßen durchzusetzen”.

Referentenanfragen bitte an Prof. Dr. Bernd Gerken per Mail: s.a.m.nukla@nukla.de

Zusammen mit der sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt haben wir vom NuKLA e.V. vom 31.05. – 02.06.2017 im Rahmen der 4. AULA-City-Tagung das erste Internationale Leipziger Auenökologiesymposium ins Leben gerufen. Neben interessanten Vorträgen anerkannter Wissenschaftler gab es auch begleitende Exkursionen in den Leipziger Auwald sowie eine Podiumsdiskussion als Finale. Kernfrage des Auenökologiesymposium war es, ob und wie man dem Ökosystem Auwald mehr regelmäßige Flutungen zukommen lassen könnte.

Zur Erinnerung: dem Leipziger Auwald fehlt schon seit Jahrzehnten eine natürliche Hochwasserdynamik. Bereits seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert trugen etliche Baumaßnahmen für Hochwasserschutz als auch zur Gewinnung von Bauland dazu bei, dass weite Flächen der Aue immer mehr austrocknen, was bedeutet, dass dieser Lebensraum immer mehr bedroht ist und zahlreiche streng geschützte Arten ihre Lebensgrundlagen verlieren – auch heute noch.

Zwar gab und gibt es mehrere Projekte, bei denen versucht wurde und wird, Teile des Leipziger Auwaldes wieder zu vernässen (Burgauenbach, Paußnitzflutung, Lebendige Luppe), aber diese zeigen kaum Wirkung (Burgauenbach) oder vernässen nur kleinere Areale. Doch reicht es aus, ein paar Flächen hin und wieder künstlich zu fluten und den Hauptteil des Auwaldes weiter trocken fallen zu lassen? Wäre es nicht effizienter und auch einem nachhaltigen, modernem Hochwasserschutz dienlich, den Flüssen mehr Raum zugunsten einer natürlichen Hochwasserdynamik zu geben? Es würde für uns langfristig nicht nur den Erhalt eines wunderbaren Lebensraumes bedeuten, sondern auch die Qualität unseres Wassers in Leipzig erhöhen, und gutes Wasser ist auch für uns Menschen eine lebenswichtige Ressource.

Es gibt Ideen, es gibt Ansätze, es gibt Möglichkeiten dazu. Einige Musterprojekte aus anderen Regionen wurden ebenfalls auf der Tagung vorgestellt: es ist viel möglich wenn man nur will!

Im September 2018 wird es ein weiteres Auenökologiesymposium geben.

Hier finden Sie zum Programm für das Auenökologiesymposium 2018:

https://www.nukla.de/auenoekologiesymposium/programm-2018/

Unter folgendem Link können Sie sich anmelden:

https://www.nukla.de/auenoekologiesymposium/anmeldung-2018/

Sie können sich aber auch per E-Mail an info@nukla.de
oder per Fax (032 – 226 474 389) anmelden.

Wir freuen uns auf Sie.

Die Exkursion zum Tag des Baumes fand statt!

Planmäßig zum Tag des Baumes fand die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V., die Initiative „Pro Baum“ und die Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel am Donnerstag, dem 25.04.2019, gemeinsam organisierte ca. zweieinhalbstündige Exkursion ab Ecke Delitzscher Straße/Landsberger Straße, entlang des Schlachthofes bis zur Ecke Magdeburger Straße/Forsterstraße in Halle (Saale) statt. Treff war 17.00 Uhr Ecke Delitzscher Straße/Landsberger Straße
Zu Beginn der Exkursion besichtigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Bereich der Landsberger Straße. Für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bedeutet das weiterhin eine umfassende Umgestaltung der Landsberger Straße mit der Pflanzung von Straßenbäumen anzugehen. Laut einer Erfassung der die Initiative „Pro Baum“ vom 24.08.2013 könnte einreihig 22 und beidseitig eine Pflanzung bis zu 44 Bäumen erfolgen. Hinzu gilt es Nebenbereiche in offene, grüne Bereiche umzugestalten, um die Umwelt in dem Wohngebiet und Aufenthaltsräume für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie ihren Gästen in vielfältiger Form zu verbessern. Unmittelbar danach nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer von außen den Komplex des früheren Schlachthofes an der Freiimfelder Straße in Augenschein. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten fest, dass es in der Stadt Halle (Saale) zahlreiche Industrieruinen gibt, wozu u.a. die alte Brauerei, die einstigen Gelände von GRAVO-Druck und letztendlich der frühere Schlachthof gehören. Nach der Wende durch zum Teil eigenartige Machenschaften von Treuhand und Glücksrittern in den endgültigen Ruin getrieben, manifestieren diese Objekte doch einen sehr großen Teil Geschichte der Stadt Halle (Saale). Somit sehen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine große Verantwortung der politischen Verantwortlichen von Stadtrat bis Oberbürgermeister und seine Verwaltung, hier initiative Wirksamkeit zu entfalten. Das trifft auch für den 1893 ins Leben gerufenen Schlachthof mit seinen zahlreichen, auf einer ca. 56 ha großen Fläche befindlichen historischen Gebäude zu. Alle Versuche privater „Investoren“ haben weder den Verfall gestoppt, noch einen tragfähigen Betrieb ermöglicht. Nun sollte man die Chance ergreifen diesen Komplex einer vielfältigen Planung zur künftigen Nutzung zu unterziehen. So könnten dort eine Markthalle, Werkstätten und Ateliers bis hin zu Wohnstandorten entstehen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sehen eng damit verbunden eine umfassende Umgestaltung des Viertels zwischen Freiimfelder Straße, Landsberger Straße und Gelände der Deutschen Bahn anzugehen. Dabei bilden die gegenwärtigen Kunstprojekte in der Landsberger Straße eine sehr wichtige Ausgangsbasis.
Somit sehen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine große Verantwortung der politischen Verantwortlichen von Stadtrat bis Oberbürgermeister und seine Verwaltung, hier initiative Wirksamkeit zu entfalten. Das trifft auch für den 1893 ins Leben gerufenen Schlachthof mit seinen zahlreichen, auf einer ca. 56 ha großen Fläche befindlichen historischen Gebäude zu. Alle Versuche privater „Investoren“ haben weder den Verfall gestoppt, noch einen tragfähigen Betrieb ermöglicht. Nun sollte man die Chance ergreifen diesen Komplex einer vielfältigen Planung zur künftigen Nutzung zu unterziehen. So könnten dort eine Markthalle, Werkstätten und Ateliers bis hin zu Wohnstandorten entstehen. Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sehen eng damit verbunden eine umfassende Umgestaltung des Viertels zwischen Freiimfelder Straße, Landsberger Straße und Gelände der Deutschen Bahn anzugehen. Dabei bilden die gegenwärtigen Kunstprojekte in der Landsberger Straße eine sehr wichtige Ausgangsbasis.
Schließlich begaben sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer in das Medizinerviertel. Mitglieder der Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel hatten hier bisherige zahlreiche Aktivitäten entfaltet, wozu das Aufstellen bzw. Ausbringen von Blumenkübeln und Samenbomben sowie die Pflege und Betreuung der Pflanzen, Öffentlichkeitsarbeit und Planungsgedanken für das Wohnviertel gehören. Ebenso besprachen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die von Mitgliedern der Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel durchgeführten Kartierungen, welche ein Potenzial von 87 zu pflanzender Bäume in 9 Straßen des Medizinerviertels Halle (Saale) ermittelt hatten. Diese Erfassung soll als Grundlage für Gespräche mit der Stadt Halle (Saale), aber auch mit den Bewohnern des Medizinerviertels dienen. Hier sieht man Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter gleichermaßen angesprochen. Im Rahmen der Exkursion stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder heraus, dass es gilt auch wieder immer mehr Fassaden- und Dachbegrünungen in die Planungen und Umsetzungen einzubeziehen, wozu auch hier eine umfassende Beteiligung der Stadt Halle (Saale), Haus- und Wohnungseigentümer sowie der Mieterinnen und Mieter dringend erforderlich macht. Das nunmehrige Vorhaben von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) Fassadenbegrünung wieder zu befördern ist nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer der richtige Weg. Neben der finanziellen Förderung regen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine verstärkte öffentliche Kampagne an, welche neben der Fassadenbegrünung auch die Dachbegrünung beinhalten sollte. Ferner schlagen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Verzicht auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit der Beantragung von Genehmigungen vor. Zum Abschluss der Exkursion, welcher von einem intensiven und sehr interessantem Meinungsaustausch mit einem Hauseigentümer in der Forsterstraße geprägt war, bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die dringende Notwendigkeit eines fortgesetzten und intensiveren Engagements zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V., die Initiative „Pro Baum“ sowie der Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel erfahren möchte kann sich dazu an folgende Anschriften wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de


Medizinerviertel Bürgerinitiative für ein Grünes
c/o Atelier friese8
Friesenstraße 8

06112 Halle (Saale)

E-Mail: medizinerviertel@medienstadt.info

Andreas Liste
Vorsitzender des AHA
und der Initiative „Pro Baum“

Halle (Saale), den 26.04.2019

Fotos: Dietmar Hörner

AHA, Initiative „Pro Baum“ und Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel führen Exkursion zum Tag des Baumes durch

Zum Tages des Baumes führen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V., die Initiative „Pro Baum“ und die Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel am Donnerstag, dem 25.04.2019, gemeinsam eine ca. dreieinhalbstündige Exkursion ab Ecke Delitzscher Straße/Landsberger Straße, entlang des Schlachthofes bis zur Ecke Magdeburger Straße/Forsterstraße in Halle (Saale) durch.
Treff: 17.00 Uhr Ecke Delitzscher Straße/Landsberger Straße
Im Rahmen der Exkursion ist angedacht die Möglichkeiten zur weiteren Begrünung von zentralen Gebieten in der Stadt Halle (Saale), Bedeutung und Schutzwürdigkeit von Gehölzen sowie Vorschläge zur Entwicklung und Gestaltung der Gebiete in der Landsberger Straße, des Geländes des früheren Schlachthofes und des Medizinerviertels darzulegen. Die drei Organisationen möchten dabei auch praktische Aktionen erläutern,
wozu die Auszählung von möglichen Baumstandorten durch Mitglieder der Initiative „Pro Baum“ sowie das Aufstellen bzw. Ausbringen von Blumenkübeln und Samenbomben durch Mitglieder und Freunde der Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel gehören.
Ferner ist es Ziel der Veranstaltung Möglichkeiten gemeinsamer Aktionen bzw. Aktivitäten von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V., die Initiative „Pro Baum“ und die Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel zu erörtern und ggf. bereits konkreter zu planen. Nach Auffassung von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V., Initiative „Pro Baum“ und Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel
muss es Ziel der Exkursion zum Tag des Baumes sein, Bevölkerung, Politik, Verwaltung, Vermieter und Wirtschaftsunternehmen verstärkt für einen Schutz, Erhalt, Betreuung und Ausweitung von Grün im halleschen Stadtgebiet zu sensibilisieren sowie letztendlich zur Mitarbeit zu bewegen.

Andreas Liste
Vorsitzender des AHA
und der Initiative „Pro Baum

Halle (Saale), den 19.04.2019

AHA hält Freiraum für Spree weiter für dringend geboten!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), ein ehrenamtlicher und gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzverein, welcher in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg, in den Freistaaten Sachsen und Thüringen, aber auch im Land Berlin seine Aktivitäten entfaltet, verfolgt seit vielen Jahren mit großer Aufmerksamkeit und Sorge sowie mit ebenso großem Interesse die Diskussion um den Spreeabschnitt zwischen der Eisenbrücke und Michaelbrücke im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das eher als „Mediaspree“ bekannte Vorhaben von Unternehmen die offenen Bereiche der Spree zu verbauen hat zurecht umfassenden Widerstand hervorgerufen, wie ja das Abstimmungsergebnis von 87 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} gegen das Vorhaben „Mediaspree“ bei dem Bürgerentscheid im Juli 2008, aufzeigt.
Der AHA betrachtet dabei weiterhin mit großem Unverständnis und Sorge wie man hier mit dem nun dokumentierten Bürgerwillen umgegangen ist und hält es daher für weiterhin dringend geboten das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 13.07.2008 nun endlich umzusetzen und Profitinteressen Einzelner dafür zurückzustellen.
In östlicher Richtung bestehen nun weitere Planungen zu Verbauungen am Ufer der Spree. Dazu hatte das Bezirksamt Berlin-Lichtenberg am 05.03.2019 Bebauungsplanentwurf XVII-4 “Ostkreuz” beschlossen und der Bezirksverordnetenversammlung vorgelegt, welche voraussichtlich am 16.05.2019 über den Planungsentwurf entscheidet.
Dabei ist die Nordwestspitze der/des 1,6 km langen Rummelsburger Bucht bzw. Rummelsburger See, welcher eine Seefläche von ca. 45 ha aufweist und misst an der breitesten Stelle 330 m misst. Der einstige Spreeverlauf war ab 1850 von industrieller Nutzung geprägt. Eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin (UEP II) und von der Europäische Union (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung -EFRE) von der Freie Universität Berlin, Institut für Geographische Wissenschaften im Zeittraum vom 01.11.2013 bis 30.11.2015 erstelltes Projekt „RuBuS – Bilanzierung und physikochemische Charakterisierung der gegenwärtigen Sedimentdynamik in der Rummelsburger Bucht“ schildert sehr eindrucksvoll und besorgniserregend zugleich die Entwicklung und den gegenwärtigen Zustand der Rummelsburger Bucht bzw. des Rummelsburger Sees. Bereits die nachfolgend zitierte Schilderung des Untersuchungsgebietes und der Entstehung der Rummelsburger Bucht lassen die Entwicklung und die Problemsituation deutlich erkennen:

„Die Rummelsburger Bucht bzw. der Rummelsburger See ist ein Teilstück eines alten Spreearmes im östlichen Zentrum von Berlin….. Die Bucht hat eine Länge von 1,6 km und misst an der breitesten Stelle 330 m. Die Seefläche beträgt mehr als 45 ha. Die maximale Tiefe der Bucht wird mit 4,3 bis 4,8 m angegeben, die mittlere Tiefe liegt bei ca. 2,3 m. Das Volumen des Wasserkörpers beträgt ungefähr 1,1 Mio. m³. Auf Grund der Stauregelung der Spree unterliegt der Wasserstand nur geringen Schwankungen. Der Gewässerboden ist fast durchgängig mit mehr als 1 m mächtigem Faulschlamm bedeckt, lediglich an einigen Uferzonen sowie im südöstlichen Teilbecken befinden sich wenige Bereiche, welche keine Bedeckung des Sandes mit Schlammablagerungen aufweisen (WOLTER & RIPL 1998, WERNER 2011). Zuflüsse zur Rummelsburger Bucht sind neben der Spree, die bis Stralau ein Einzugsgebiet von 9707 km² entwässert, der Ruschegraben im Norden sowie der Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben (MHG) am südöstlichen Ende des Nordufers…., die jeweils der Oberflächenentwässerung und dem Überlauf der Kanalisation städtischer Gebiete dienen. Der Ruschegraben entwässert eine Fläche von 9,38 km², während der MHG ein Einzugsgebiet von 27 km² umfasst. Beide Gräben sind im Unterlauf verrohrt. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen 1999 wurde der Zufluss der Spree und des MHG durch das Einbringen einer Spundwand von der Rummelsburger Bucht abgetrennt, es besteht lediglich eine Verbindung durch eine 18 m breite Öffnung etwa in der Mitte der Spundwand (Abb. 6). Die Länge der Bucht verringerte sich dadurch auf etwa 1,2 km und die Ausdehnung beträgt gegenwärtig etwas mehr als 33 ha(SENSTADT 2001, WOLTER & RIPL 2001). Seit dem Bau der Spundwand hat vor allem der Zufluss aus dem stark versiegelten Einzugsgebiet des Ruschegrabens einen Einfluss auf die Bucht.
Entstanden ist die Rummelsburger Bucht durch mehrfache Verlagerungen des Hauptstroms der Spree in der Vergangenheit. Ehemals verlief dieser in Verlängerung der langgestreckten Rummelsburger Bucht und umschloss die Stralauer Insel im Norden. Der südliche Flussarm entspricht dem heutigen Hauptstrom … Durch die Verlandung des ehemaligen Gerinnes der Spree nordwestlich von Stralau entstand die heutige Rummelsburger Bucht (HEILMANN 1929).“, Zitat End

Die umfassende und intensive jahrzehntelange industrielle Nutzung führte zur umfassenden Belastung der Böden, des Schlammes und der Sedimente im und am Rummelsburger See. Die am Projekt beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Institutes für Geographische Wissenschaften der Freie Universität Berlin ermittelten dabei Kohlenstoff, Stickstoff, Phosphor, Schwefel, auch die Metalle Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium, Eisen, Mangan, Zink, Aluminium, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel und Blei sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Polychlorierte Biphenyle (PCB), extrahierbare organische Halogenverbindungen (EOX), flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX), leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) und Cyanide.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Berlin hat zudem im Zusammenhang der im Jahr 1999 zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung begonnenen und im Jahr 2001 beendeten Maßnahmen, folgende Angaben zur Geschichte des Rummelsburger Sees veröffentlicht, Zitat:

„Da See und Umfeld im Zweiten Weltkrieg allerdings Ziel umfangreicher Luftangriffe waren, musste vor der Sanierung eine Kampfmittelsuche auf einer Fläche von ca. 375.000 Quadratmetern gestartet werden. Geborgen wurden 5.200 Kilogramm Kampfmittel, darunter 5 Bombenblindgänger. Danach wurden insgesamt 70.000 Kubikmeter Schlamm entnommen, an Land transportiert und aufbereitet. 60.000 Kubikmeter hochbelasteter Filterkuchen fiel an.“, Zitat Ende

Diese Angaben lassen vermuten, dass auch das angedachte Bebauungsplangebiet als Altverdachtsfläche einzustufen ist, da es einst direkt von der industriellen Nutzung, welche Ausgangspunkt der umfassenden Belastung von Böden und Wasser waren, eingerahmt war. Im Vorfeld der Weltjugendspielen 1973 erfolgte die Beseitigung des Schiffsfriedhofes im Nordwesten der Bucht.
In diesen sensiblen und stark belasteten Mündungsbereichen von Ruschegraben und Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben (MHG) beabsichtigt nun das Bezirksamt Berlin-Lichtenberg von der Bezirksverordnetenversammlung eine Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf XVII-4 “Ostkreuz” zu erhalten. Dabei möchte man u.a. Wohnungen errichten sowie Einzelhandel, Büros und Ärzte ermöglichen. Gleichzeitig ist vorgesehen mit der Bebauung von offensichtlich stark belasteten Flächen, die Beseitigung von entstandenen bzw. sich sukzessiv entwickelnden Gehölz-, Stauden- und Wiesenstandorten in Kauf zu nehmen. Dabei benötigen die Ufer der Spree nicht mehr, sondern eher weniger Bebauung.
Eigentlich müsste schon zu bedenken geben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 66 ha stattfindet, was in etwa 92,44 Fußballfeldern mit den internationalen Maßen 68 m x 105 m = 7.140 m² = 0,714 ha und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 24.090 ha entspricht. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29 760 ha beträgt.
Stattdessen gilt es gezielt die Beräumung des bundeseigenen hoch eutrophen und stark belasteten Gewässers Rummelsburger Bucht anzugehen, was u.a. den Regelungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Während die „Berliner Zeitung“ vom 16.01.2016 Sanierungskosten im Umfang von 250 Millionen Euro schreibt, gibt der „Der Tagespiegel“ in einem Beitrag vom 23.05.2017 „nur“ noch ein Betrag von 20 Millionen Euro an. Angesichts des Sanierungsumfanges erscheint der letztgenannte Betrag wenig realistisch zu sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es daher für notwendig von einer zusätzlichen Verbauung der bestehenden und potentiellen Natur- und Grünbereiche Abstand zu nehmen und stattdessen die vollständige Beräumung der Rummelsburger Bucht anzugehen sowie wissenschaftliche Konzeptionen zur Renaturierung von Ruschegraben und Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben (MHG) zu erstellen und öffentlich zu diskutieren.
Nach weiterbestehender Auffassung des AHA gilt es zudem auch diesen Spreeabschnitt weitgehend seine räumliche Offenheit behalten, um eine weitere sukzessive Entwicklung von Grünraum zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um vereinzelte Grünräume, als Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten, Raum eines sanften Tourismus für die Bevölkerung und ihren Gästen sowie als Entstehungs- und Ventilationsraum für Kalt- und Frischluft nicht nur zu erhalten, sondern noch weiter entwickeln zu lassen. Darüber hinaus trägt Grün zur umfassenden Auflockerung eines oft stark und umfassend verbauten Stadtraumes bei. Nach Meinung des AHA sollte sogar eine Prüfung dahingehend erfolgen, inwieweit eine weitere Aufweitung und Vernetzung bestehender Grünbereiche zu zusammenhängenden Grünräumen entlang des 44 km langen Spreeabschnittes in der deutschen Hauptstadt möglich ist. Dazu bieten zum Beispiel die Mündungsbereiche von Erpe/Neuhagener Fließ, Wuhle und Panke sehr gute Ansätze und Möglichkeiten, um die Biotop- und Grünverbünde in das Stadtgebiet und bis in das Land Brandenburg hineinzuführen sowie räumlich und strukturell auszuweiten.
Ferner könnte so eine dringend notwendige Entsiegelung von Uferbereichen der Spree stattfinden, um das Nebengewässer der Havel im Einzugsbereich der 1.091,47 km langen Elbe ökologisch und auch touristisch durchgängiger zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch der Bereich des Zentrums, beispielsweise vom Areal des Alexanderplatzes bis zum Hauptbahnhof, kein Tabu darstellen. Angesichts der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) der EU im gewissen Sinne fachlich und rechtlich gesehen auch eine Verpflichtung.
Der AHA verweist zwar auf die gegenwärtige weitgehende verschärften Wasserarmut der Spree in Folge der nunmehr ausbleibenden Abpumpungen von Grundwässern der jetzt endlich stillgelegten Braunkohletagebauen aus dem 2.500 km² großem Lausitzer Gebiet und der noch anhalternden, langwierigen Wiedereinpegelung der jahrzehntelangen abgesenkten Grundwasserspiegel, was aber nach Abschluss des hydrologischen Veränderungsprozesses in einigen Jahrzehnten, eine nachhaltige Veränderung des Wasserregimes zur Folge haben wird. Trotz der Trockenheit im Zeitraum vom April 2018 bis Oktober 2018 andauernde Trockenheit, kann das eine erfreuliche Mehrung der Wassermengen der Spree bedeuten und womöglich perspektivisch auch zu Hochwassersituationen führen. Dafür benötigt man dann jedoch auch Retentionsflächen in der nunmehr verbauten innerstädtischen Berliner Spreeaue. Was liegt da näher, dass es gilt unverbaute Spreeabschnitte nicht Beton, Asphalt und Stahl zu opfern, sondern stattdessen nicht nur zu erhalten, sondern eher noch räumlich auszuweiten. In dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein, die gegenwärtig stattfindende sukzessive Entwicklung der Uferbegrünung noch weiter zu entwickeln und weiteren Raum zu geben sowie durch einen, unversiegelten geschickt geführten Uferweg nicht zu beeinträchtigen.
Der AHA weist ferner darauf hin, dass alle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der Spree keinesfalls eine rein Berliner Angelegenheit darstellt, sondern in einer Gesamtentwicklung im 148.268 km² großem Elbeeinzugsgebiet zu sehen ist. Die insgesamt ca. 400 km lange Spree ist als Nebengewässer der ca. 325 km langen Havel somit Bestandteil dieses gesamten Gebietes.
In dem Blickfeld betrachtet, gilt es einen vollkommen neuen Umgang mit der Berliner Spree, ihrer Auen, ihrer Nebengewässer sowie der damit verbundenen Fragen wie Ökologie, Wohn- und Erholungsqualität sowie nachhaltiges Wirtschaften zu entwickeln.

Der heutige AHA ist bereit, seine nunmehr 39 Jahre gesammelten Erfahrungen einzubringen und im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an einer ökologisch orientierten Entwicklung der Spree, ihrer Nebengewässer und ihres Umfeldes mitzuwirken.
Daher beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Landesgruppe in Berlin zu bilden, welche sich der ebengenannten Thematik annehmen soll.
Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.04.2019

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