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AHA verurteilt Orchideenvernichtung in Wimmelburg

Der Friedhof in Wimmelburg ist von mehreren Rasenflächen geprägt. Auf der zentralen Fläche im westlichen Teil wachsen auf der Nordseite seit Jahren Orchideen, welche man trotz Hinweisen auf deren Existenz bis zum Jahr 2019 vor der Blütezeit gemäht hatte.
Es handelt sich dabei um Exemplare der Braunroten Stendelwurz, welche wie alle Orchideenarten durch das Naturschutzrecht besonders geschützt ist.
Im Jahr 2020 nahm der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine besondere Kennzeichnung der Fläche im Vorfeld der Blütezeit vor, um einen deutlich erkennbaren Hinweis auf die Existenz der Orchideen zu geben. Ferner gab der AHA entsprechende Informationen u.a. die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra weiter. Nach Abschluss der Vegetationszeit erfolgte eine Entfernung der Kennzeichnung.
Im Jahr 2021 nahm der AHA wieder eine deutliche Kennzeichnung des Orchideenstandortes vor.
Trotz der vielfältigen Informationen zum Bestand der Orchideen sowie der deutlichen Kennzeichnung vor Ort und des damit verbundenen Wissens zur Existenz der Orchideen fanden Mahdarbeiten vor der Blütezeit statt, was somit zur umfassenden Vernichtung der 20 gezählten Exemplare führte.
Nunmehr fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf, unverzüglich zu klären wer diese Vernichtungsmahd zu verantworten hat. Ferner hält es der AHA für dringend geboten, den Orchideenstandort endlich vollumfänglich zu schützen und somit alle Aktivitäten in dem Bereich darauf abzustimmen.
Dabei weist der AHA auf die besondere Verantwortung des Landkreises Mansfeld-Südharz in ihrer Eigenschaft als untere Naturschutzbehörde sowie der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra hin.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.06.2021

Fotos: Werner Zabel

AHA führt Fahrradexkursion entlang der Parthe durch

Ein Etappenziel – die Seegeritzer Pappel

Samstag, den 12.06.,um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“
entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Wei­ße Elster
Treffpunkt: Bahnhof Taucha
Dauer: ca. 5 Stunden

Die insgesamt ca. 48 km lange Parthe gehört zu den wichtigsten Nebengewässern der Weißen Elster und bedeutsamsten Fließgewässern in Leipzig und Umland. Große Teile des Fließgewässers sind naturnaher bzw. naturnah oder bergen das Entwicklungspotenzial dahingehend in sich. Insbesondere im Raum der Städte Leipzig und Taucha stellen sich das Fließgewässer und seine Aue recht vielfältig sowie arten- und strukturreich dar. Ebenso hat die Parthe eine entscheidende Rolle als Biotop- und Grünverbund sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet mit den dazu gehörenden Ventilationsbahnen. Dies hat nicht nur Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern insbesondere auch als Siedlungs- und Erholungsgebiet für zahlreiche Menschen im Einzugsgebiet der Parthe.
Dass die wichtige Bedeutung der Parthe und ihrer Aue Anerkennung und Würdigung findet, zeigt beispielsweise die flächendeckende Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt im Rahmen seiner Regionalgruppe Leipzig und Umland sich verstärkt dem Schutz, der Entwicklung und dem Erhalt der Parthe und ihrer Aue anzunehmen. Dazu gehört unter anderem Möglichkeiten zu finden, die Aue von ihrem naturfernen Korsett in Teilen der Stadt Leipzig zu befreien.
Ferner sieht der AHA einen weiteren Schritt in Sachen zukunftsunfähiger Verkehrspolitik, welche wider jeder umwelt- und klimapolitischen Vernunft, weiter auf neue Straßen setzt. Anstatt qualitativ das Verkehrssystem zu verbessern, in dem das vorhandene Schienennetz optimaler einbezogen wird, plant man quantitativ Landschafts-, Natur-, Lebens- und Erholungsräume zu zerschneiden, zu versiegeln und im Falle einer Umsetzung des Vorhabens die Region mit weiteren Lärm, Abgasen und Feinstaub zu belasten. Als ob bestehender Flug- und Verkehrslärm sowie massive und voranschreitende Bodenversiegelungen nicht schon genug Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anrichten.
Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Der AHA fordert daher eher den Schienenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr zu befördern, den hier lebenden Menschen keine weiteren Belastungen bestehend aus weiterem Lärm, Abgasen und Feinstaub zuzumuten sowie der Partheaue als Bestandteil einer vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft keine weiteren Zerschneidungen und Versiegelungen aufzubürden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt in dem Zusammenhang am Samstag, den 12.06.2021 eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“ entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster durch. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA auf die Bedeutung der Parthe, Beeinträchtigungen und Bedrohungen, Möglichkeiten zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung sowie auf den Gedanken zur Ausweisung des Einzugsgebietes der Weißen Elster zwischen Gera und der Mündung in die Saale in Halle (Saale) als UNESCO-Welterbe hinzuweisen. In dem Zusammenhang möchte der AHA Möglichkeiten der Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und dabei u.a. die Inhalte und Ziele der im Aufbau begriffenen Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen.
Der AHA lädt somit alle Interessenten zu der Fahrradexkursion ein. Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Taucha.

Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.06.2021

AHA hält besonderen Schutz von Fuhne und Ziethe dringend erforderlich!

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) tragen Fließgewässer zur Belebung von Landschaft und Ortschaften bei. Zudem bilden Fließgewässer meistens das Rückgrat von Biotop- und Grünverbünden sowie bieten selbst Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Das bildete die Grundlage für eine Fahrradexkursion des AHA am Internationalen Tages der Umwelt am 05.06.2021, welche von Köthen nach Bernburg führte.
Die erste Station bildete der ca. 29,2 ha große Ziethebusch im Nordosten der Kreisstadt Köthen. Erfreulicherweise war festzustellen, dass sich der Zustand des Ziethebusches im zunehmenden Maße naturnaher entwickelt, was sich in einem steigenden sukzessiven Aufwuchs an standortgerechten Gehölzen, in der Existenz von einer zunehmend ausgeprägten Schichtung des Gehölzes in Baum-, Strauch- und Krautschicht sowie des Verbleibes von Totholz im Bestand anzeigt. Es ist jedoch ansatzweise deutlich erkennbar, dass das im Ziethebusch befindliche Grabensystem einer gewissen Bewirtschaftung unterliegt.
Nach Auffassung des AHA gilt es die naturnahere Entwicklung des Ziethebusches zu sichern und dabei auch über die weitere Bewirtschaftung der Grabensysteme zu sinnieren. Bekanntlich hat ein Wald – wie der Ziethebusch – eine sehr wichtige hydrologische Ausgleichsfunktion. In feuchten Phasen nimmt der Wald das Wasser massiv auf und gibt sie in trockenen Zeiträumen schrittweise an die Umgebung ab. Von dieser „Schwammfunktion“ profitieren das Klima der gesamten Stadt, die Landwirte und Kleingärtner im Umfeld. Nicht zuletzt gilt es zu beachten, dass der Ziethebusch ein Restauenwald der ca. 24.5 km langen Ziethe ist. Offenbar haben aber Begradigungsmaßnahmen zu einer zunehmenden Eintiefung des bei Scheuder entspringenden Fließgewässers 2. Ordnung geführt. Das hat zur Folge, dass eine stärkere Austrocknung der umliegenden Auenlandschaft führt und mögliche Hochwasser sich nicht rechtzeitig in dem Raum ausbreiten können. Diesem Prozess kann man durch gezielte Unterstützung der Mäandrierung durch Störhölzer oder -steine befördern. Dabei ist es aber wichtig, dass Gewässerschonstreifen beidseitig von mindestens 10 m gesichert bleiben, um gewässerbegleitend eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen, welche Mäander sowie sukzessiv entstandene und sich entwickelnde Gehölz-, Kraut- und Staudenbestände enthält. Ferner sind Sohl- und Uferbefestigungen, aber auch Ablagerungen von Müll und Unrat zu entfernen.
Im Bereich des Ziethebusches erscheint es sinnvoll zu sein eine sukzessive Ausweitung auf ein nördlich der Ziethe angrenzendes, ca. 4,7 ha großes Ackerstück zu prüfen. Somit könnte der Ziethebusch seine hydrologischen, ökologischen, stadt- und landschaftsprägenden Funktionen ausweiten und verstärken.
Dieses Ansinnen führte dazu, dass die Mitgliederversammlung des AHA am 02.10.2017 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Ziethebusch, Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld“ beschlossen hatte.
Der AHA formulierte dazu folgendes Anliegen, Zitat:

1. Anliegen

Auenlandschaften zählen bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. In den Auenlandschaften entlang der Ziethe bestehen zum Beispiel mit dem Zehringer Busch, dem Ziethebusch, dem Restauenwald bei Trinum und dem Park in Biendorf noch großflächigere Gehölzbestände. Jedoch haben frühere und gegenwärtige menschliche Aktivitäten zu massiven Veränderungen geführt. Dazu gehören landwirtschaftliche Nutzung, Gewässerbegradigungsmaßnahmen, Verbauungen, Wasser- und Luftverschmutzungen von Industrie und Autoverkehr sowie nicht zuletzt Naherholung und Tourismus. Einerseits bieten diese Auenlandschaften vielfältige und zumeist artenreiche Strukturen, aber andrerseits sind alle natürlichen und häufig auch naturnahen Strukturen verloren gegangen. Im Ziethebusch sind erfreulicherweise weitgehend geschlossene Gehölzbestande erhalten geblieben, welche deutliche Entwicklungstendenzen zu Strukturen eines naturnahen, standortgerechten Hartholzauenwaldes mit Weichholzauenbereichen aufzeigen. Dies gilt es zu erhalten und zu schützen bzw. gar auszuweiten, um u.a. Biotop- und Grünverbünde zu stärken. Dabei sollte aber der Wert für Naherholung und sanften Tourismus sowie Bildung und Wissenschaft erhalten blieben. Genau diese vielfältigen Interessen gilt es umfassenden wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu soll der nachfolgende Rahmenplan beitragen.“, Zitat Ende

Gleiches gilt für die Aue der Ziethe zwischen Ziethebusch und dem ca. 8,77 ha großen Zehringer Busch sowie den Zehringer Busch selbst.
Zu dieser Aue zählt auch ein östlich an den Ziethebusch angrenzendes ca. 5,66 ha großes Ackerstück, welches sich als Mischfläche aus sukzessiver Erweiterung des Ziethebusches und Herstellung einer Streuobstwiesenfläche eignet. Ferner gilt es nach Ansicht des AHA den Mündungsbereich eines östlichen Grabenbereiches vollkommen zu entsiegeln. Der AHA begrüßt zwar die Beseitigung der Betoneinbauten, sieht aber mit dem Einbau von Porphyrschotter die Renaturierung keinesfalls als abgeschlossen an. Abgesehen davon, dass die erneute Versiegelung klar gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL-EU) verstößt.
Der Zehringer Busch ist erfreulicherweise als ein sich sukzessiv entwickelnder, weitgehend naturnaherer Restauenwald entlang der Ziethe gekennzeichnet. Mit seinen eingebetteten Feuchtsenken, welche offenbar einst zum Zietheverlauf gehörten, gestaltet sich das Gehölz als arten- und strukturreiches Biotop und Landschaftsbestandteil. Offenbar ist dankender- und erfreulicherweise der Flächen- und Waldeigentümer bestrebt den Zehringer Busch nach Maßstäben eines Naturschutzgebietes bzw. Naturdenkmales zu erhalten, zu schützen und zu betreuen.
Nach Auffassung des AHA erscheint es sinnvoll zu sein dem Zehringer Busch – insbesondere nach Norden und Westen – weitere sukzessive Erweiterungsräume einzuräumen, welche mindestens zur Verdopplung des Restauenwaldes führen sollte.
Für den AHA verdeutlicht sich zusammenfassend, dass mit dem Ziethebusch, der Ziethe, Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereichen entlang der Wege und Gräben sowie mit dem Zehringer Busch im Stadtgebiet ungemeine ökologische und landschaftliche Schutz- und Entwicklungspotenziale existieren. Andrerseits sind auch hier fehlende Gewässerschonstreifen, begradigte und versiegelte Gewässerbereiche, mangelnde Vielfalt an Agrarkulturen sowie entwicklungsfähiges Wegbegleitgrün prägend, welche noch viel Handlungs-, Schutz- und Entwicklungsbedarf erfordern.
Von daher hält der AHA die Erarbeitung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf der Ziethe, aber auch speziell für den Ziethebusch und den Zehringer Busch sowie des Verbundraumes zwischen beiden Restauenwäldern, für dringend erforderlich.
Als wissenschaftliche Partner kann sich der AHA zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt in Bernburg vorstellen. Im Interesse einer umfassenden und fundierten Datenerhebung sollte die Erarbeitung der Konzeption eine komplette Vegetationsperiode umfassen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erklärt sich in dem Zusammenhang bereit die Betreuung vor Ort zu übernehmen. Dazu möchte der AHA sein kooperatives Mitglied Bürgerbündnis für Köthen e.V. umfassend begleiten und unterstützen.
Der AHA hat den Rahmenplan bereits Ende des Jahres 2017 der Hochschule Anhalt, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen zur Verfügung gestellt. Nun hofft der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA, dass so schnell wie möglich die wissenschaftliche Bearbeitung beginnen kann.
Im Bereich des Verlaufes der Ziethe der Brücke Am Dreiangel war – wie im ganzen Verlauf – sinkende Wasserstände zu beobachten.
Der AHA bekräftigt immer wieder die Unterstützung für die von der vom Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. auch über die weiteren Aktivitäten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Fasanerie. Dabei gilt einen großen Dank für das Wirken des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. auszudrücken.
Der Gesamtverlauf der Ziethe ist häufig davon gekennzeichnet, dass selbst die gesetzlich festgelegten Gewässerschonstreifen unbeachtet bleiben und dort wo sie ansatzweise Beachtung finden, ein arten- und strukturreicher Gehölz-, Kraut- und Staudenbestand besteht und sich weiterentwickelt. In umnittelbarer Nähe der Ziethe bedeuten u.a. die Gehölzbestände in Trinum und Biendorf eine sinnvolle Ergänzung, welche womöglich in deutlichen Ansätzen verdeutlicht, wie der ursprüngliche Verlauf des Gewässers und seine Auenlandschaft ausgesehen haben müssen. Inwieweit die Grün- und Biotopanbindungen von entfernteren Gehölzbeständen wie z.B. die Fasanerie in Köthen und des Parkes am Wasserschloss in Großpaschleben möglich sein könnte, gilt es einer wissenschaftlich fundierten Untersuchung zu unterziehen.
Der Kontrast zwischen einer von der Ziethe ihrer Aue und ihren Nebengewässern vielfältig geprägten Landschaft sowie ausgeräumten Agrarflächen lässt sich u.a. ganz deutlich im Raum zwischen den Ortschaften Zabitz und Kleinpaschleben erkennen.
Ferner zeigt ein Blick von der Brücke zwischen Kleinpaschleben und Mölz über die B 6n auf, welche Zerschneidungswirkung Verkehrstrassen haben.
Das Mündungsgebiet der Ziethe in die Fuhne zwischen Plömnitz und Preußlitz ist erfreulicherweise von einem ausgedehnten Röhrichtgebiet geprägt. Jedoch sind deutliche Tendenzen einer voranschreitenden landwirtschaftlichen Nutzung in das Gebiet hinein zu erkennen. Diesen Trend gilt es nicht nur zu stoppen, sondern gezielt wieder zurückzudrängen. Nur so lassen sich u.a. Beobachtungen wie balzende Kiebitze und jagender Rotmilane nicht nur beständiger, sondern auch häufiger vermelden.
Erfreulicherweise zeichnen sich in der Fuhne zwischen Baalberge und der Kernstadt von Bernburg naturnahere Entwicklungen im Fluss ab. In den Ortslagen ist er jedoch häufig noch mit engen sowie im Ufer und Sohle befestigten Zuständen konfrontiert. Die Fuhne mit ihrer Gesamtlänge von ca. 59 km zwischen den Mündungen in das Spittelwasser der Mulde in Jeßnitz und in die Saale in Bernburg stellt einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund zwischen beiden Flusssystemen dar. Zudem dient die Fuhneaue vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum, Ein Beispiel bildete die Beobachtung eines Weißstorches bei Baalberge in Richtung Bernburg.
Nach Auffassung des AHA verdeutlichte diese Fahrradexkursion erneut, dass sich die Anbaukultur verstärkt auf Raps und Mais einengt. Von einst in der DDR bis zu 25 angebauten Ackerkulturen sind maximal 6 – 7 Anbaukulturen übriggeblieben. Das Fehlen von Humusmehrern wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum) führen unweigerlich zur Verschlechterung der Zustände von Böden sowie Einschränkung von Nahrungs- und Lebensräumen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Hier ist dringend Abhilfe erforderlich.
Die vorletzte Station bildete in Bernburg der Fuhneverlauf ab der Brücke Parkstraße bis zur Einmündung in die Saale im Bereich der Köthenschen Straße. Während der erste Teil dieses Fuhneabschnittes und die direkte Einmündung in die Saale weitgehend durchaus naturnahere Strukturen aufweisen, zeugen Abschnitte dazwischen von massiven Ufer- und Sohlbefestigungen mit Beton und Steinen. Hier gilt es Möglichkeiten wissenschaftlich zu untersuchen, ein Rückbau der Befestigungen zu prüfen, um dem Fließgewässer eine freie Entwicklung zu ermöglichen.
Mit dem westlich angrenzenden Gelände von Solvay und der unweit des Fuhnemündungsbereich befindlichen Müllverbrennungsanlage verbindet der AHA die berechtigten Proteste der Bürgerinnen und Bürger Bernburgs sowie ihrer Vereine, Verbände und Initiativen für eine saubere Müllverwertung, welche insbesondere im Jahre 2008 mit Petitionen, Protestexkursionen, Offenen Briefen und Presseerklärungen ihren besonderen Höhepunkt fanden.
Mit Unverständnis nimmt der AHA immer wieder die Tatsache auf, dass noch immer Deichsysteme ein ungehindertes Ausbreiten von Hochwasser im Dröbelschen Busch auf der Nordseite der Saale ausschließt. Hier vertreten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Auffassung, dass hier Schlitzungen dieses Deichsystems Abhilfe schaffen können.
Ferner hält es der AHA für dringend geboten für die Fuhne und ihre Nebengewässer – wie z.B. Ziethe und Rieda – eine flächendeckende Schutz- und Entwicklungskonzeption wissenschaftlich zu erarbeiten. Als Beispiel dazu kann die 2002 fertiggestellte Diplomarbeit „Kartierung und Auswertung der ökomorphologischen Strukturgüte des Zörbiger Strengbaches – hinsichtlich des Sanierungsbedarfes und der naturnahen Gestaltung“ dienen. Dazu gilt es ganz besonders die regionalen Potenziale der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt in Bernburg und Köthen sowie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung sowie bestehende wissenschaftliche Arbeiten einzubeziehen.
Auf dem Weg zum Dröbelschen Busch in Höhe Am Werder, war fortgesetzt festzustellen, dass massive Abwassereinleitungen erfolgen, welche auf Grund von aufsteigenden kondensiertem Wasserdampf, von erhöhten Wassertemperaturen sowie Ablagerungen im Auslaufbereich von belastetem Abwasser zeugen. Angesichts heutiger technischer Möglichkeiten von Wasserkreisläufen in Betriebseinrichtungen und der Reinigung von Abwasser wiederholt der AHA mit Nachdruck die Forderung, dass nach einer unverzüglichen Untersuchung der Qualität des Abwassers sofortige Abhilfe zu schaffen ist. Die Saale ist bereits sehr weit über Gebühr mit Nährstoffen, Schwermetallen und Salzen belastet.
Im Bereich der früheren, einst im Jahr 1931 errichtete und nunmehr beräumte 30.227 m² = 3,02 ha großen Gartensparte Stadtbreite e.V. war festzustellen, dass das Gelände mit einem Stromzaun eingezäunt ist und Kühe dort weiden. Der AHA bekräftigt dabei erneut, dass die Beräumung andere Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet haben, welche in der Saaleaue Bestand haben können. Eine flächendeckende Zerstörung von Gehölzen, Wiesen- und Staudenflächen stößt beim AHA immer wieder auf vollkommenes Unverständnis. Während nach Auffassung des AHA die Beräumung sämtlicher Bebauungen und Versorgungsleitungen dringend erforderlich war, gilt es Gehölze, Wiesen- und Staudenflächen zu erhalten. So wäre denkbar, die Obstgehölze in eine künftige Streuobstwiese zu integrieren, Wiesen- und Staudenflächen zu erhalten sowie Sukzessionsflächen für auentypische Gehölze zu ermöglichen.
Nach fortgesetzter Auffassung des AHA erscheint es sinnvoll eine wissenschaftliches Schutz- und Entwicklungskonzeption für die zu beräumenden Kleingartenanlagen zu erstellen. Es bietet sich dazu an, wenn Wissenschaftler und Studierende der Hochschule Anhalt in Bernburg eine derartig wichtige wissenschaftliche Bearbeitung durchführen. Daher appelliert der AHA an den Landkreis Salzlandkreis, den Flächeneigentümer Stadt Bernburg sowie nicht zuletzt an die Hochschule Anhalt in Bernburg unverzüglich ein derartiges Vorhaben anzugehen. Der AHA bietet im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten seine Mithilfe an.
Gleichermaßen ist im Ergebnis der Beräumung der im Jahr 1922 gegründeten Kleingartenanlagen des 4,6427 ha großen Gartenvereins Grosse Aue e.V. heranzugehen. Hier ist sogar noch die gesonderte Entsorgung von Asbest zu realisieren. Die einst im Jahr 1932 errichte 1,2199 ha große Kleingartenanlage Saalestrand e.V. sowie die 1920 gegründete, 3,0171 ha große Kleingartensparte „Eisenbahner“ e.V. haben nunmehr bereits eine Beräumung erfahren. Hier gilt es nach Auffassung des AHA eine Entwicklung in Richtung Streuobstwiese anzugehen. Immerhin handelt es sich um eine Fläche von insgesamt 4,237 ha.
Im Blickfeld des Hochwassers betrachtet ist es nach Meinung des AHA absolut unverständlich, dass trotz umfassender Einsprüche, Hinweise und Mahnungen, der Bau der B6n und nunmehrigen B 185 stattgefunden hat. Nicht nur, dass massive Rückstausituationen von Hochwasser und Einschränkungen von Retentionsflächen stattfindet, erfolgt eine Totalzerschneidung des nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützten Nienburger Auwald-Mosaik, wozu u.a. das Naturschutzgebiet Sprohne im Mündungsgebiet der Bode in die Saale bei Nienburg und der Dröbelsche Busch gehören. Ein Ziel des FFH-Gebietes ist nämlich den Biotopverbund, den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der einzelnen und zusammenhängenden Auenlandschaften und -biotope sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Erweiterung der Retentionsflächen.
Der ca. 67 ha große Dröbelsche Busch ist jedoch noch von weiteren Beeinträchtigungen geprägt. So verursachten vergangene und im Januar 2014 durchgeführte Abholzungen massive Eingriffe, welche den sich durchaus naturnah entwickelnden Auenwald nachhaltig geschädigt haben. So führten die nun entstandenen Lichtungen zu Lichtverhältnissen, welche auf den nährstoffreichen Böden die Entwicklung von nitrophilen Stauden befördern und zudem die gut vorankommene Sukzession der Stieleiche massiv behindern. Daran können auch die plantagenartigen Nachpflanzungen von Stieleichen nichts ändern, welche beispielsweise womöglich nunmehr an Standorten stehen, wo die Natur die Entwicklung der Stieleiche nicht zulassen würde, durch Unterschneidungen in den Forstbaumschulen keine weiterwachsenden Pfahlwurzeln besitzen, welche die Wasseraufnahme und die Standfestigkeit beeinträchtigen sowie zudem umfassender Pflege und damit verbundener Eingriffe bedürfen. Zudem stellt der Dröbelsche Busch ein sehr wichtiges Brutgebiet von Wespenbussard, Schwarz- und Rotmilan dar. Schwankende Brutbestände zeugen von der Sensibilität dieser Greifvögel auf Veränderungen in ihrem Brutraum, wo womöglich auch Brutbäume betroffen waren. Der AHA bekräftigt daher seine seit Jahrzehnten aufgestellte Forderung des AHA endlich diese Abholzungen zu beenden und den Dröbelschen Busch einer naturnahen Entwicklung zu überlassen. Ferner regt der AHA immer wieder an, dass es dringend wissenschaftlich zu prüfen gilt, inwieweit eine sukzessive Ausweitung des Dröbelschen Buschs möglich und ökologisch sinnvoll erscheint. Eben besteht noch immer die dringende Notwendigkeit die Kopfweidenbestände im Südostteil des Saaleauenwaldes zu beschneiden. Der AHA könnte sich vorstellen im Rahmen von Arbeitseinsätzen diese Maßnahmen zu realisieren.
Nunmehr hat erfreulicherweise eine intensivere Betreuung der ca. 2,7 ha großen Streuobstwiese „Am Werder“ begonnen, welche sich westlich des Dröbelschen Buschs und nordöstlich der Saale, direkt an der Straße „Am Felsenkeller“ zum Kläranlage befindet. Gegenwärtig hat sich verstärkt und standortgerecht eine artenreiche Auenwiese in der Streuobstwiese herausgebildet, welche es in unregelmäßigen Abständen zu mähen gilt. Die Obstgehölzbestände bedürfen dringend einer regelmäßigen Pflege. Einigen Neupflanzungen stehen massive Abgänge von Obstgehölzen gegenüber, was einst zu großflächigen baumfreien Flächen im nördlichen, zentralen und südlichen Bereich der Streuobstwiese geführt hat. Nach ersten Berechnungen des AHA vor Ort ist eine Neubepflanzung einer Fläche von etwa 6.332,39 m², was in etwa 0,63 ha entspricht, erforderlich. Bei einem Pflanzraum pro Baum von 10 m x 10 m = 100 m² ergibt sich ein Bedarf an neu zu pflanzenden Obstgehölzen im Umfang von 63 Bäumen. Dabei sind noch nicht alle Lücken in den bestehenden Obstgehölzreihen berücksichtigt, welche noch einen geschätzten Zusatzbedarf an weiteren 13 Obstgehölzen erfordert. Somit liegt der geschätzte Gesamtbedarf bei 76 Obstgehölzen. Nach Auffassung des AHA erscheint eine Nachpflanzung mit Äpfeln, Pflaumen, Birnen, Süß- und Sauerkirschen, Gemeiner Hasel und Walnuss sehr sinnvoll. Der AHA erklärte dabei nochmals sein Interesse, an dem Schutz, dem Erhalt, der Entwicklung, der Betreuung und der Pflege der Streuobstwiese mitzuwirken und dazu u.a. Interessenten aus der Bevölkerung sowie die Hochschule Anhalt in Bernburg, die Schulen und die Kreisvolkshochschule mit einzubeziehen. Jedoch erfordert das einer Mitwirkung des Flächeneigentümers und des Pächters der Streuobstwiese. Der AHA sieht hier weiterhin den Flächeneigentümer Landesforst Sachsen-Anhalt, aber auch den Landkreis Salzlandkreis und die Stadt Bernburg gefordert.
Die im Jahr 2018 erfreulicherweise erfolgten größeren Nachpflanzungen von Obstbäumen haben offensichtlich schwer unter den in den Jahren 2018 bis 2020 aufgetretenen Niederschlagsarmut und Sommerhitze gelitten. Im Nordbereich der Streuobstwiese ist fast die Hälfte der neugepflanzten Obstbäume vertrocknet. Hier gilt es Nachpflanzungen vorzunehmen und Möglichkeiten der Wässerung der neugepflanzten Obstbäume zu prüfen.
Der ehrenamtliche, gemeinnützige und seit dem Jahr 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein AHA möchte jedenfalls seine Aktivitäten erhöhen, wozu die in Aufbau befindlichen Orts- und Regionalgruppen in Bitterfeld-Wolfen und Wettin-Könnern-Bernburg sowie die Unterstützung seines kooperativen Mitgliedes Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. gehören. Wer Interesse hat mit dem AHA Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

Sitz des Vereins

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen, OT Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 991 78 36
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 6

06420 Könnern (Saale)

Tel.: 034691 524 35
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.06.2021

Fotos: Andreas Liste

AHA setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in Erfurt und Umland ein

Wasseramsel am Gera-Flutgraben

Die mit 214.174 (Stand: 31.12.2020) Menschen bewohnte, 26.988 ha große Hauptstadt des Freistaates Thüringen Erfurt ist sehr stark durch den Fluss Gera geprägt. Die Gera, welche aus der Vereinigung der Wilden und Zahmen Gera in Plaue entsteht, zählt mit Saale, Werra, Unstrut und Ilm zu den bedeutsamsten Fließgewässern des Freistaates Thüringen. Die Länge des Flusses gibt man z.B. mit 67,00, 72,00 und 85,00 km an. Die Größe des Einzugsgebietes umfasst ca. 1.092,00 km². Zur Geraaue gehört durchaus auch der 5,4 km lange Flutgraben, welcher in den Jahren 1890 bis 1898 entstand und als Aufnahmegewässer für Hochwasser der Gera dient.
Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) organisierten und am Samstag, den 28.05.2021 durchgeführten Fahrradexkursion betrachteten die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Gera und ihre Aue zwischen den Städten Erfurt und Gebesee.
Zu Beginn nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den Flutgraben in Augenschein, welcher zum Exkursionszeitpunkt recht gut mit Wasser gefüllt war. Nachdem in den Jahren 2018 bis 2020 die Wasserstände wie auch generell in der Gera sehr stark im Sinken begriffen waren, hatten die bisherigen Niederschläge zu einer gewissen Entspannung beigetragen. Positiv nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den weitgehend gut ausgeprägten Grünbereich entlang des Flutgrabens und der Gera zwischen Hauptbahnhof und Brücke Motzstraße in Augenschein. Man war übereinstimmend der Auffassung, dass der von Gehölzen, Wiesen, Rasen, Blumenrabatten sowie Kräutern und Stauden geprägte Bereich vermehrt Fortsetzung in die Wohngebiete erhalten sollte, um den Biotop- und Grünverbund sowie die garantiert klimatisch positiven Auswirkungen nicht nur zu stabilisieren, sondern noch auszuweiten. Ferner gilt es die naturnaheren Entwicklungen im Flutgraben zu sichern, um noch besser als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora fungieren zu können.
Auffällig ist jedoch der hohe Versiegelungsgrad von Gera und Flutgraben im Uferbereich. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass es einer wissenschaftlich fundierten Konzeption bedarf, um zu prüfen inwieweit Entsiegelungen im Ufer-, aber auch Sohlbereich möglich ist, um so die Möglichkeit als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora zu verbessern sowie die Gewässerdynamik zu erhöhen. Gleiches trifft für die zahlreichen Wehranlagen im Stadtgebiet zu, welche nicht nur als Rückstau fungieren, sondern eine Wanderung von Fischen von unten und nach oben ausschließen. Womöglich besteht nur die Möglich mit Sohlgleiten die Höhenunterschiede der weitgehend stark begradigten Gera zu überwinden. Trotzdem empfiehlt es sich nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe auch, zu prüfen, inwieweit die Wiederanbindung von weiteren Altverläufen möglich ist.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe schätzten ein, dass der Abschnitt der Gera zwischen dem größeren Umfeld des Nordparkes und der Brücke Riethstraße durchaus eine interessante Mischung aus naturnaherer Entwicklung und wasserrbaulicher Maßnahmen darstellt. Jedoch bedarf es einer Verstetigung der ansatzweise erkennbaren Mäandrierung der Gera durch Störsteine und -hölzer sowie eines Erhaltes der Kies- und Schotterbereiche als Brutraum für Vogelarten wie Flussregenpfeifer sowie als Laichraum für Amphibien und Fische. Ferner gilt es den Gehölz- und Krautbestand entlang der Gera zu schützen und sukzessive Erweiterungsmöglichkeiten zuzulassen. Auch hiervon profitieren Fauna und Flora. Blühende Gehölze und Kräuter sind zudem nicht nur eine optische Aufwertung für die Bevölkerung, sondern bieten zahlreichen Insekten Nahrung. Dementsprechend gilt es das Mahdregime in den Parkanlagen Erfurts zu entwickeln. Während es im Südwesten Erfurts sehr positive Ansätze gibt, ist eine minimierte, unregelmäßige und parzellisierte Mahd u.a. auch im Nordpark zu empfehlen.
Im Bereich der Straße der Nationen nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Umverlegung des Marbaches vom Grundsatz her positiv auf. Sie waren sich aber auch einig, dass für die künftige Entwicklung des Marbaches im Mündungsgebiet in die Gera mehr Naturnähe und Möglichkeit der Sukzession benötigt und eigentlich keiner Bepflanzung bedarf. Neben der Tatsache, dass eine sukzessive Entwicklung die Ansiedlung einer standortgerechten Fauna und Flora befördert, besteht so die Möglichkeit eine wissenschaftliche Begleitung des Fließgewässers und seiner Aue vorzunehmen.
Vom Grundsatz her begrüßten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ebenfalls die Veränderungen in der Geraaue im Bereich von Teichmanns Hof. Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe wäre jedoch eine Bereitstellung eines Raumes zur Entwicklung einer naturnahen Mäandrierung sinnvoller gewesen. Diesen Prozess kann man durch Störsteine und -hölzer umfassend befördern. Die gegenwärtige Variante ist zudem mit massiven Verbau von Steinen verbunden, welche wiederum als immer rarer werdender Rohstoff aus Steinbrüchen stammt, welche massiv Umwelt, Natur und Landschaft beim Abbau, bei der Aufbereitung und beim Abtransport beeinträchtigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigte an dieser Stelle seine immer wieder vorgetragene Auffassung, dass Eingriffe in und Fließgewässern so gering wie möglich und nötig zu halten sind und mehr Raum zur naturnahen Entwicklung gegeben sein muss. Die baulichen Eingriffe sind auf Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, Unrat und Müll sowie auf die Initierung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen beschränkt bleiben. Nur an Stellen, wo eine Wiedererntwicklung von Mäandrierungen und Furkationen ausgeschlossen bleiben muss, sollte die Herstellung von Sohlgleiten erfolgen.

Je weiter nördlicher der Fluss Gera die Stadt Erfurt quert, desto deutlicher lässt sich die Notwendigkeit erkennen den Hochwasser- und Entwicklungsraum dringend auszuweiten und dabei das bestehende Potential des Fließgewässers zu nutzen bzw. einzubeziehen. Einzelne Maßnahmen des Freistaates Thüringen zur Herstellung der Barrierefreiheit haben durchaus sehr positive Spuren hinterlassen. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erscheint es jedoch hilfreicher zu sein, die natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten und -kapazitäten der Gera und ihrer Aue besser zu nutzen bzw. einzubeziehen. Ansatzweise beispielhaft gilt es die Maßnahmen zur Herstellung einer Mäandrierung in Erfurt-Gispersleben zu nennen. Nach Auffassung des AHA erscheint es nachhaltiger zu sein, Uferzonen nicht mit Steinpackungen zu befestigen, sondern durch Störsteine und -hölzer die naturnahe Mäandrierung zu befördern. Dies ist auch dem Gesichtspunkt der Gefahr der weiteren Eintiefung der Gera zu sehen.
Die Aue der Gera ist von einer gewissen Vielfalt an Landschaft und Natur geprägt. Jedoch auffällig sind der stark gerade Verlauf und die Flussnahe hohe Eindeichung, welche sich bis zur Einmündung in die Unstrut erstreckt. Nach Auffassung des AHA sind hier umfassende Veränderungen erforderlich. Dazu zählen Möglichkeiten der Rückverlegungen der Deiche bis an die Ortslagen heran zu prüfen und ggf. umzusetzen. Somit besteht die Möglichkeit der Gera wieder mehr Retentionsraum zurückzugeben. Zumeist geht das mit Schaffung und Schutz von bestehenden vielfältigen Natur- und Landschaftsbestandteilen einher. Es ist nach Ansicht der Mitglieder der Exkursionsgruppe davon auszugehen, dass Teile von Mahlgera und Mühlgera einst Altverläufe einer bestimmt von vielfältiger Furkation geprägter Gera waren. Gerade im Abschnitt zwischen den Orten Andisleben und Ringleben, wo Gera und Mahlgera eng beieinander fließen, drängt sich massiv der Eindruck auf. Sehr wichtig ist es dabei bestehende Gehölzbestände nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern deren sukzessive Entwicklung und Ausweitung massiv zu sichern.
Ansonsten steht die weitläufige Gehölzarmut in dem Raum einer Landschafts- und Naturstrukturvielfalt entgegen und befördert gerade bei Hitze- und Dürrephasen wie in diesem Sommer die Winderosion. Eng damit verbunden ist eine Beförderung der Mäandrierung der Gera durch Eintrag von Störhölzern.
So steigen die Möglichkeit der Entwicklung und Ausweitung von Lebens- und Rückzugsräumen für Tier- und Pflanzenarten. Ebenso erfolgt eine Abpufferung der Einträge von Nährstoffen und Pestiziden aus der Landwirtschaft.
Somit ließe sich zum Beispiel auch die Biotop- und Grünverbundfunktion der Gera zwischen Erfurt und Umland zur Unstrut optimieren.
Am Ende der Fahrradexkursion hielten sich die teilnehmenden Mitglieder der Exkursionsgruppe an der Unstrut im Bereich der Einmündung der Gera auf. Dabei drückten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ihre Genugtuung darüber aus, dass der Mündungsbereich der Gera in die Unstrut frei von Verbauungen ist. Ferner erwähnten sie, dass die letzten Abschnitte der Gera vor der Einmündung in die Unstrut Ansätze von Mäandrierungen mit Prall- und Gleithängen bilden. Diesen Prozess gilt es zu schützen und zu erhalten. Das bedeutet im konkreten Fall u.a. ein Verzicht auf irgendwelche Verbauungen mit Steinschüttungen. Ferner ist es dringend sowohl Unstrut als auch Gera natürliche Retentionsflächen zurückzugeben, indem man Deichschlitzungen und -rückverlegungen bis hin zu kompletten Deichentfernungen vornimmt.
An der Stelle sei ferner erwähnt, dass die ca. 192,00 km lange Unstrut als ein sehr bedeutsamer Nebenfluss der Saale fungiert und in seinem über 6.000 km² großen Einzugsgebiet Flüsse wie die Wipper (Einzugsgebiet: 647,00 km²), Helbe (414,00 km²) und Helme (1.318,00 km²) aufnimmt; rechtsseitig sind neben der Gera (1.092,00 km²) die Gramme (357,00 km²) und die Lossa (394,00 km²) zu nennen. In dem Zusammenhang regt der AHA an, u.a. Möglichkeiten länderübergreifend wissenschaftlich zu untersuchen, wie eine Wiederanbindung von Altmäandern der Unstrut erfolgen kann.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der Konstellation die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt und deren Umland einzusetzen bzw. einzubringen. Dabei ist sich der AHA der Entwicklungspotentiale sehr bewusst, welche es nun gilt verstärkt zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel die Wiederanbindung von Altauen an das Hochwasserregime des Flusssystems der Gera, weitere Beendigung und Rückbau von Verbauungen, Aufschüttungen, Bodenversiegelungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Prüfung der besseren Wiederanbindung von Altverläufen an das Gesamtflusssystem sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen. Dazu können nach Ansicht des AHA ganz besonders die Fließgewässersysteme von Gera bis Unstrut beitragen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA beabsichtigt zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der sehr bedeutsamen und ebenso vielfältigen Auenlandschaft Erfurts und des Umlandes seine Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. In dem Zusammenhang möchte der AHA Interessenten einen Raum geben sich für diese Ziele einzusetzen. Dazu strebt der AHA die Bildung einer Regionalgruppe Erfurt und Umland an.
Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.05.2021

Fotos: Dietmar Hörner

AHA hält verstärkten Schutz der Auenlandschaft zwischen Gera und Zeitz für dringend geboten

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 26.05.2021 nahmen nunmehr Mitglieder des AHA die Weiße Elster und ihre Aue zwischen der Stadt Bad Köstritz und der Gemeinde Köstritz in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, die Vor-Ort-Einschätzung von Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und -beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
In der Aue zwischen Bad Köstritz und Caaschwitz, wo im Zuge des letzten Hochwassers im Juni 2013 die Weißer Elster kraftvoll ihren ca. 1 km langen Altverlauf zuströmte, verschafften sich die beiden AHA-Mitglieder einen aktuellen Überblick zu den im 48,00 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz befindlichen Altverlauf der Weißen Elster mit seinen Randgebiet. Laut dem AHA vorliegendem „Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“ (DE 5038-302) Abschlussbericht“ vom November 2017, 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, 4.2.1 Einleitung und Übersicht sind folgende geschützte Tierarten vorhanden bzw. haben hier einen potientiellen Lebensraum, Zitat:
Bei den Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie handelt es sich um Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Nach dem SDB ist für das FFH-Gebiet die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) gemeldet. Untersuchungen zu Fledermausarten des Anh. II der FFH-RL wurden nicht beauftragt. Hierbei sind ausschließlich vorhandene Daten der Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen (FMKOO) sowie Daten des FIS Naturschutz zu nutzen. Das untersuchte Artspektrum der Arten des Anhang II der FFH-RL erfolgte auf Grundlage vorliegender Daten (siehe Tab. 4.9 Datengrundlage Fauna). Daraus resultierend wurden in der Kartiersaison 2016/ 2017 Erfassungen des Fischotters (Lutra lutra) sowie des Kammmolches (Triturus cristatus) durchgeführt….
Die Arten und ihre Bewertung
Vorliegende Daten belegen ein Vorkommen von fünf Arten des Anhang II der FFH-RL im FFH-Gebiet. Innerhalb des FFH-Gebietes erfolgte die Ausweisung von einer potenziellen Habitatfläche (Fischotter) und einer aktuellen Habitatfläche (Kammmolch). Eine Ausweisung von Habitaten für Fledermäuse war im Leistungsbild nicht gefordert. Des Weiteren sind im Fachbeitrag Wald die Arten des Anhang II der FFH-RL Hirschkäfer (Lucanus cervus) und Eremit (Osmoderma eremita) dokumentiert. Daten im FIS Naturschutz belegen ein Vorkommen der Arten in ca. 500 m Entfernung im Uferbereich der Saale. Eine Überprüfung auf Präsenz der Art im FFH-Gebiet ergab 2017 keine Nachweise. Die Arten werden im Rahmen des vorliegenden FB Offenland nicht weiter thematisiert. In der nachfolgenden Tab. 4.10 werden diese Arten nicht gelistet….
Fazit
Aktuell ist für das FFH-Gebiet nur die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) als Anhang II-Art der FFH-RL gemeldet. Auf Grundlage vorliegender Daten wird fachgutachterlich eine Aufnahme der Arten Großes Mausohr (Myotis myotis) und Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) sowie Fischotter (Lutra lutra) und Kammmolch (Triturus cristatus) in den SDB empfohlen. Aufgrund der geringen Datenlage zu Hirschkäfer (Lucanus cervus) und Eremit (Osmoderma eremita) ist eine Aufnahme derzeit nicht anzuraten.

Zitat Ende
Unter Punkt 4.4 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder besonders wertgebende Arten sind folgende Angaben, enthalten, Zitat:
Für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie besteht aufgrund ihrer Bestandssituation bzw. ihrer hohen Schutzwürdigkeit europaweit ein besonderes Schutzbedürfnis. Dieses gilt auf ganzer Fläche und damit auch außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse. Mittels Datenrecherchen konnten Vorkommen von 17 Arten im FFH-Gebiet ermittelt werden. Nach SDB sind der Kleine Wasserfrosch (Rana lessonae), die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), die Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), dieWasserfledermaus (Myotis daubentonii), die Fransenfledermaus (Myotis nattereri), das Braune Langohr (Plecotus auritus)und die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) gemeldet.“, Zitat Ende
U.a. die Angaben zum Kleinen Wasserfrosch – Rana lessonae (CAMERANO, 1882) und zum Europäischer Laubfrosch – Hyla arborea (LINNAEUS, 1758) gelten als sehr wichtiger Hinweis für einen guten Wasserstand in dem Altverlauf der Weißen Elster, welcher in Folge von Wassermangel und starker Eutrophierung, mit Verlandungstendenzen zu kämpfen hat. Eine wie ursprünglich geplante Parallelverlegung eines Bogens der Weißen Elster, welcher zudem zur Wiederherstellung einer Gewässerverlängerung führt, gibt eher Gewähr, dass bei Hochwassersituationen verstärkt wieder Wassereinströmungen erfolgen. Die nunmehr favorisierte abgespeckte Variante erfüllt diese Bedingungen keinesfalls.
Auf der Basis der Angaben unter den Punkten 4.2.2.2 Mopsfledermaus – Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774); 4.2.2.3 Bechsteinfledermaus – Myotis bechsteinii (KUHL, 1817); 4.2.2.4 Mausohr – Myotis myotis (BORKHAUSEN, 1797); 4.3.2.1 Schwarzstorch – Ciconia nigra (LINNAEUS, 1758); 4.3.2.2 Schwarzspecht – Dryocopus martius (LINNAEUS, 1758) und 4.3.2.6 Grauspecht – Picus canus (GMELIN,1788) sieht sich der AHA bestärkt großräumig eine sukzessive Wiederentstehung eines Auenwaldes zuzulassen. Dies dient zudem als verstärkter Stau- und Speicherraum für Hochwasser, sorgt für eine Reduzierung der Fließgeschwindigkeit sowie fungiert als Reinigungsraum für das Hochwasser, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Der AHA verweist natürlich auch auf die weiteren Angaben zu Fauna und Flora, welche die Basis für einen arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraum bietet, welchen es umfassend zu schützen gilt. Insofern regt der AHA an, die unter Punkt 6.1 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der Schutzobjekte aufgeführte und hier zitierte Anregung „Eine Neuausweisung des FFH-Gebietes als NSG unter Berücksichtigung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele ist zur nationalrechtlichen Sicherung der europäischen Schutzgebietskulisse zu empfehlen.“ Zu folgen. Nach Auffassung des AHA ist jeglicher Publikumsverkehr aus dem FFH-Gebiet herauszuhalten. Der nordöstlich und nördlich vorbei geführte, leider mit Asphalt vollständig versiegelte Weg reicht aus, um die Natur und Landschaft vollumfänglich genießen zu können.
Die unter Punkt 2.3 Geschützte Gebiete Überschwemmungsgebiete aufgeführten, hier zitierten Rechtsgrundlagen „Das FFH-Gebiet Nr. 134 befindet sich fast ausnahmslos (abzgl. ca. 1,4 ha) gemäß der am 10.01.2006 in Kraft getretenen Rechtsverordnung im Überschwemmungsgebiet „Weiße Elster I“ (Thüringer Verordnung über die Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Weißen Elster im Landkreis Greiz, in der kreisfreien Stadt Gera und im Saale-Holzland-Kreis zwischen der Straßenbrücke Meilitz und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt vom 25. November 2005 (StAnz Nr. 2/2006, S. 39-40), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juni 2006 (StAnz Nr. 30/2006, S. 1176)).“ sowie die Darstellungen unter der Abb. 2.1 Lage der Überschwemmungsgebiete im FFH-Gebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“ bedürfen nach Meinung des AHA einer umfassenden Überarbeitung, da die Angaben und Erkenntnisse zu den Hochwassersituationen zu den Jahren 2011 und 2013 keine Berücksichtigung finden konnten.
Ferner erscheint es sinnvoll zu sein, in die Entwicklungsmaßnahmen Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung des Gleinabaches einzuplanen. Das Ingenieurbüro für Planung und Umwelt (IPU) hat die Gewässerstrukturklassen des Fließgewässers, welches in den Altverlauf der Weißen Elster mündet, von vollständig und mäßig verändert eingestuft. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen, wozu u.a. Möglichkeiten einer verbesserten Wasserführung, die Einhaltung von Gewässerschonstreifen von jeweils mindestens 10 m, der Verbleib von Altholz sowie die Ermittlung von Einträgen aus Haushalten, Gewerbe und Landwirtschaft gehören. Ggf. ist das Einbringen von Störsteinen notwendig, um die Mäandrierung zu befördern.
Ähnlich sieht es der AHA für den Schutz und Entwicklung des Seifartsdorfer Baches. Hier regt der AHA zudem an, die bestehenden Restbestände eines Obstbestandes im Bereich der Verbindungsstraße zwischen Caaschwitz und Silbitz zu erneuern und mindestens nach südlicher Richtung auf mindestens 1 ha zu erweitern.
In der Gemeinde Crossen bekräftigte der AHA seine Unterstützung der bereits zur Fahrradexkursion am 23.06.2018 von den beiden Mitarbeiter der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling erläuterten Überlegungen die Weiße Elster im Bereich ihres Altverlaufes im Bereich der Ochsenwiese wiederzubeleben. Somit erreicht man wieder eine Laufverlängerung, schafft neue Entwicklungsräume und ermöglicht somit einen barrierefreien Verlauf des Flusses, ohne die Bespannung des Floßgrabens in Gefahr zu bringen.
Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Mit der Weißen Elster, der Rippach, der Pleiße und Luppe verknüpft, verlor der jedoch der Floßgraben durch den zunehmenden Ersatz von Brennholz durch Braunkohle immer mehr an Bedeutung. Im Jahre 1864 ereilte der Elsterflößerei die endgültige Einstellung. Während Teile verlandeten, andere Abschnitte dem Bergbau zum Opfer fielen, bestehen u.a. in Crossen, bei Lützen und in Leipzig noch deutlich erkennbare Abschnitte. Dies manifestiert sich z.B. im Abschnitt zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in der Pleiße sowie in dem wiederbelebten Elstermühlengraben.
Die Überlegungen und Planungen des Fördervereins Elsterfloßgraben e.V. den Elsterfloßgraben wiederzubeleben, verbindet der AHA mit der dringenden Vorstellung, dass keine massive Veränderung des Landschaftsraumes durch Wegeneubau z.B. mit Asphalt und Beton erfolgt. Auf jeden Fall gehört das begrüßenswerte Vorhaben des Freistaates Thüringen zu den Aktivitäten, die Weiße Elster wieder durchlässiger zu gestalten und entwickeln zu lassen. Diese biologische Durchlässigkeit findet eine rechtliche Basis in der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Der AHA weist zudem erneut auf die bedrohlichen Pläne in der Aue zwischen Weißer Elster und Floßgraben sowie nordöstlich von Crossen, Ortsteil Ahlendorf den Aufschluss eines Kiesabbaus zu beginnen. Ein Abbau von Kies in der Aue der Weißen Elster führt zur Zerstörung von Landschaft und Natur, beraubt der Weißen Elster Entwicklungs- und Retentionstraum, beeinträchtigt das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora sowie führt zu umfassenden Störungen im Wasserhaushalt in der Aue und dem Umland. Gerade wenn man bedenkt, dass mit der jährlichen Niederschlagsmenge im Umfang von 549 mm eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m². Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr. Somit ist von massiven Wasserverlusten auszugehen. Ferner besteht die Gefahr bei Eindringen von Hochwasser, dass Schmierstoffe und Chemikalien in den Fluss, in das Grundwasser und in die Aue gelangen können. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Schaffung von baulichen Strukturen wie der Bau von Transportstraßen für den Abtransport der Abbauprodukte mit Hilfe von schweren LKW. Einhergehend damit ist mit vermehrter Abgas- und Lärmbeeinträchtigung zu rechnen, was zudem die Wohn- und Lebensqualität in Crossen und anderen Orten an der Transportstrecke massiv reduzieren lässt. Daher war man sich schnell einig, dass der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Ausbreitungsraum für Hochwasser und nicht zuletzt als Erholungsraum für die zumeist stressgeplagte Menschheit Vorrang vor Abbau von Kies und den damit verbundenen Beeinträchtigungen, Zerstörungen und Störungen haben muss. Daher gilt es die Aktivitäten zum Schutz der Weißen Elster auch im Raum Crossen zu intensivieren und zu koordinieren. Noch dazu es ist ein offenes Geheimnis ist, dass der Bergwerksbetreiber Ausweitungen in der Aue der Weißen Elster und in Richtung des 421 ha großen FFH- und Vogelschutzgebietes Zeitzer Forst plant.
Der AHA regt stattdessen an, auf diesen Flächen eine Mischentwicklung aus sukzessiv entstehenden Auenwäldern, Wiesen und nachhaltiger Landwirtschaft zu ermöglichen. Somit erhöht sich unweigerlich die Arten- und Strukturvielfalt erheblich und erfahren Biotop- und Grünverbund entlang der Weißen Elster noch mehr Bedeutung. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf seine „Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Ahlendorf“ vom 14.04.2019.
In Bezug auf Crossen weist der AHA darauf hin, dass der ehrenamtliche und gemeinnützige Verein am 23.02.2021 auf 30 Jahre seiner Gründung als eingetragener Verein zurückblickt und dies am Samstag, den 27.02.2021 im Rahmen einer Exkursion gewürdigt hatte und seine ursprünglich an dem Tag geplante Veranstaltung im Klubhausen Crossen am Samstag, den 26.02.2022 nachholen möchte. Dazu sind Vorträge und Diskussionen sowie eine Exkursion zur Weißen Elster, zum Flossgrabenwehr und in die dazugehörige Auenlandschaft zwischen Crossen und Ahlendorf geplant. Die genaueren Planungen gehen nunmehr in die fortgeschrittene Phase.
Neben den dargestellten ökologischen Realitäten, Problemen, Schutzwürdigkeiten und -erfordernissen sowie unterbreiteten Vorschlägen, zeigt sich für den AHA, dass sich Landes-, Regional- und Kommunalplanungen häufig keine Abstimmung zueinander aufweisen, sondern auch konträr stattfinden.
Darüber hinaus ist dringende und zügige wissenschaftlich fundierte Neuausrichtung der Landes-, Regional- und Kommunalplanungen erforderlich, um den Erfordernissen des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Landschaft und Natur sowie des voranschreitenden Klimawandels Rechnung tragen zu können. Bei fortgesetzter Ignoranz der Entwicklungen und Notwendigkeit der massiven Änderungen der Planungen kann es zu verstärkten negativen Folgen für Mensch, Natur, Umwelt, Landschaft und Klima kommen. Die langjährige Trockenheit ist neben der Zunahme von Stürmen und möglicher Entwicklung hin zu kurzzeitigen monsunartigen Regenfällen, als deutliches Zeichen der Veränderungen zu werten.
Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz. Dazu dient die begonnene Bildung einer länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Gera-Zeitz. In dieser AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.05.2021

FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“ – Fachbeitrag Offenland zum Managementplan

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Isabell Schneider

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