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AHA hält Schutz und Erhalt der Dübener Heide und der Mulde für dringend geboten!

Weiterhin mit sehr großem Interesse und zugleich mit ebenso zunehmender großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die die Entwicklung der Dübener Heide, mit ihren Wald- und Wiesengebieten, Fließgewässern und ihren Auen sowie der darin lebenden Fauna und Flora.
Dies führte dazu, dass einzelne Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Pfingstmontag, den 24.05.2021 zu einer ca. neunstündigen und länderübergreifenden Fahrradexkursion vom Kemberger Stadtteil Radis durch die Dübener Heide sowie entlang der Mulde und ihrer Aue bis nach Eilenburg aufbrachen.
Der Einstieg in das 31.679 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“ war im Försterweg in Richtung Ochsenkopf. Dabei fiel erfreulicherweise die stark ausgeprägte Sukzession innerhalb der Forsten bestehend aus Gemeiner Kiefer auf. Vorrangig ist die Rotbuche vertreten. Ferner kommen u.a. Traubeneiche, Hängebirke, Bergahorn und Spätblühende Traubenkirsche vor. Daraus lässt sich ableiten, dass die Natur somit für eine standortgerechte, arten- und strukturreichere sukzessive Verjüngung sorgt. Insofern sind Aufforstungen unter Hinzunahme der aus Nordamerika stammenden Douglasie als nicht zielführend anzusehen. Noch bedenklicher ist der offensichtliche Plantagenbestand von Weißtanne zum Selbsternten unweit des Kemberger Stadtteiles Ochsenkopf zu sehen. Solche Flächen sind von monokulturellen Strukturen geprägt und gehören nicht in einen in Entwicklung befindlichen arten- und strukturreichen Wald.
Neben den noch festzustellenden Schäden aus den Jahren 2018 – 2020, welche von starker Trockenheit und Sommerhitze geprägt waren, haben die jüngsten Niederschläge offensichtlich und erfreulicherweise zu einer gewissen Stabilisierung von Feuchtgebieten und Weihern geführt. Damit sind aber keinesfalls die Defizite im Grund- und Schichtwasserbereich ausgeglichen. Ganz besonders zu schützen sind da zahlreiche Feuchtgebieteb und Weiher, welche vorrangig als aus Niederschlägen gespeiste Himmelsgewässer in Tonlinsen eingebettet sind. Dazu zählt es eine gewisse Beschattung durch Großbäume zu belassen und mechanische Eingriffe und Verschmutzungen aller Art zu unterlassen.
Bedauerlicherweise waren häufig überfahrene Blindschleichen auf den erfreulicherweise nicht komplett versiegelten, aber zumeist schlecht ausgeschilderten Wegen zu finden. Hier bedarf es mehr Aufmerksamkeit und eines strikten Verbots des Befahrens mit Kraftfahrzeugen.

Im Bereich des Hammerbaches beginnend ab Quellgebiet, ist erfreulicherweise eine umfassende Naturnähe, häufig eingebettet in einen Weichholzauenwald, vorrangig bestehend aus Schwarzerle. Offensichtlich haben der streckenweise schneereichere Winter 2020/2021 und die jüngsten Niederschläge auch hier zu einer gewissen hydrologischen Entspannung beigetragen. Beispielsweise im Bereich Eisenhammer im Anschluss an die Einmündung des Forstgrabens Gabels-/Schwedenwiesen bestehen gut ausgeprägte Mäander und Gewässerschlingen. Das gilt es unbedingt zu schützen und zu erhalten.
Ferner haben weiterhin die Auseinandersetzungen zum Schutz und Erhalt des Bibers in der Dübener Heide eine besonders herausgehobene Bedeutung.
Mit der vom Landkreis Wittenberg sanktionierten Beseitigung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes sind nach Auffassung des AHA bereits sehr massive und bestandsbedrohende starke Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet erfolgt. Andere bzw. weitere Eingriffe sind nicht akzeptabel, da sie auf die endgültige Bestandszerstörung beim Biber hinauslaufen.
In dem Blickwinkel betrachtet ist ferner die Genehmigung der Beseitigung von 13 von 19 Biberdämmen als skandalös und unverantwortlich anzusehen.
Jedoch gilt es fortgesetzt nicht nur festzuhalten, dass der Biber eine sehr streng geschützte Art ist, sondern das Gesamtgebiet Bestandteil des 958 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“ ist. Dieses Gebiet durchquert u.a. der ca. 9 km lange Hammerbach, welcher ein Teil des Namens des Schutzgebietes darstellt. Laut dem Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt ergibt sich folgende Gebietsbeschreibung, Zitat:

Das FFH-Gebiet erstreckt sich im zentralen Buchen-Gebiet der „Dübener Heide“ nördlich von Tornau und Söllichau in ost-westlicher Ausdehnung. Neben großflächigen Buchen- treten auch Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Wälder als forstlich bedingte Waldgesellschaften auf Buchen-Waldstandorten auf. Verbreitet sind ebene Hochflächen ausgebildet, die von markanten Talungen zerschnitten werden. Das Hammerbachtal verlässt als kleines Wiesentälchen das Waldgebiet zwischen Eisenhammer und Tornau nach Süden.“, Zitat Ende

Zur Fauna führt das Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt aus, Zitat:

Am Hammerbach wurden Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) nachgewiesen. Vom Biber existieren zwei Ansiedlungen. Durch Biberdämme entstandene Aufstauungen des Baches führen zum örtlichen Absterben der Bachauenwälder. Auf Grund der vorhandenen Strukturvielfalt hat das Gebiet eine große Bedeutung als Quartier- und Jagdgebiet für waldbewohnende Fledermäuse. Zu nennen wären hier die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), von denen regelmäßig besetzte Wochenstubenquartiere bekannt sind. Brandtfledermaus (Myotis brandtii) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) reproduzieren sehr wahrscheinlich ebenfalls im Gebiet. Großes Mausohr, Fransen- und Bartfledermaus (Myotis myotis, M. nattereri, M. mystacinus) nutzen das Gebiet als Jagdlebensraum.
Vereinzelte Zufallsbeobachtungen von Kriechtieren deuten auf ein regelmäßiges Vorkommen der Schlingnatter (Coronella austriaca) in den Buchenwäldern mit Heidelbeer-Unterwuchs hin. In feuchten Waldbereichen am Bachufer lebt der Moorfrosch (Rana arvalis), der vermutlich in den Stau- und Mühlteichen am Eisenhammer reproduziert. Während der Hammerbach von Tornau an abwärts sogar von Bachneunauge (Lampetra planeri) und dem Steinbeißer (Cobitis taenia) besiedelt wird, kommen im Verlauf des Baches innerhalb des FFH-Gebietes gar keine Fischarten vor. Vom Hirschkäfer (Lucanus cervus) gibt es Nachweise für die Bereiche Tornau-Eisenhammer, Tornau und Söllichau aus den Jahren 2000 bis 2009. Die Art hat hier wahrscheinlich eine geringe Reproduktionsrate.
“, Zitat Ende

Ferner gehört das Gesamtgebiet zum 31.679 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“

Der AHA fordert weiterhin mit aller Deutlichkeit und Nachdruck nun endlich ordentliche belastbare Fakten zu liefern und daher stattdessen nunmehr die hydrologischen Verhältnisse zu untersuchen, welche womöglich nicht nur auf einer „spezifischen geologischen Situation in der Stauchungszone der Endmoräne“ beruht, sondern ggf. auch mit generellen hydrologischen Veränderungen in Folge des Bergbaus und seiner Einstellung zu tun haben kann.

Weiterhin verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge die einst geplante Veräußerung einer ca. 1.400 m² großen Wiese im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Eisenhammer im Ortsteil Tornau der Stadt Gräfenhainichen. Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH hatte diesen Landschaftsbestandteil als „bebaubare Fläche“ eingestuft. Bisher hat der AHA keine belastbare Rückreaktion, ob diese Vorhaben und Einschätzungen eine positive Wendung gefunden hat.
Für den AHA war und ist diese Vorgehensweise vollkommen unverständlich und genauso inakzeptabel. Bekanntlich gehören Wiesen mit ihrer Fauna und Flora mit zu den bedeutsamsten Natur- und Landschaftsbestandteilen, sie dienen sehr vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum und erhöhen somit zudem die Arten- und Strukturvielfalt. Insbesondere Insekten aller Art profitieren von dem sehr hohen Teil an Blühpflanzen. Neben der sehr großen Bedeutung des Schutzes und Erhaltes der Vielzahl und Anzahl von verschiedenen Insektenarten an sich, sind sie ein sehr wichtiger Bestandteil der Nahrungskette für Lurchen, Kriechtieren, Vögeln und Säugetieren. Diese Bedeutung manifestiert sich vor Ort zum Beispiel durch ein ausgeprägtes Vorkommen von Zauneidechsen und womöglich noch zu bestimmenden weiteren Eidechsenarten.
Zudem dient die Wiese, umfassenden Beobachtungen zur Folge, als Nahrungsgebiet für diverse, noch zu bestimmende Fledermausarten.
Diese sehr entwicklungsfähige Wiese befindet sich in direkter Nachbarschaft zum bereits erwähnten 958 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“. Neben der Tatsache, dass es für den AHA unverständlich erscheint, dass die erfreulicherweise unbebaute und bisher im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt befindliche Wiese sich nicht innerhalb der Grenzen des ebengenannten FFH-Gebietes befindet, bedürfen alle Veränderungsmaßnahmen in unmittelbarem Anschluss an das Schutzgebiet nach EU-Recht einer Überprüfung der FFH-Verträglichkeit. Dem AHA sind solche Maßnahmen und Aktivitäten nicht bekannt.
Zudem dient die Wiese als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, welche in Zeiten der voranschreitenden Klimaerwärmung, eine dringende Versorgung angrenzender Wohngebiete und des benachbarten FFH-Gebietes mit Frisch- und Kaltluft garantiert bzw. garantieren kann.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Auch aus diesem Grund heraus betrachtet, verbietet sich eine Verbauung der Wiese und der damit einhergehenden Zersiedlung am Randbereich von Tornau.
Daher fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt auf, das Verkaufsverfahren der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH unverzüglich zu stoppen bzw. rückgängig zu machen bzw. Auskunft über den gegenwärtigen Sachstand abzugeben.
Zudem empfiehlt der AHA eine ordnungsgemäße und vollständige Erfassung der Artenzusammensetzung von Fauna und Flora der Wiese sowie eine damit verbundene Überprüfung der Eingliederung in das 958 ha große Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“.
Mit dem Übertritt der Grenze vom Land Sachsen-Anhalt zum Freistaat Sachsen im Bereich der Stadt Bad Düben rückte die Betrachtung der Exkursionsgruppe auf den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der 147,00 km langen Vereinten Mulde mit einem Einzugsgebiet von 7.400 km². Dabei möchte der AHA an seine im Rahmen einer Presseerklärung vom 16.09.2020 dargelegten Sichtweise zu dem angedachten Polder Löbnitz nordwestlich von Bad Düben erinnern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert nach wie vor angesichts der letzten wiederholt starken Hochwasser u.a. in den Jahren 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 in Folge der Schneemelze in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des AHA nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen „Hochwasserschutz“, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht.
Nunmehr beabsichtigt der Freistaat Sachsen im Rahmen der Umsetzung des Projektes zum Bau und Gestaltung des ca. 1.500 ha großen Polder Löbnitz, welcher gezielt Hochwasserspitzen der Vereinigten Mulde auffangen sowie eine Einströmung von Hochwasser über die Goitzsche und den Lober-Leine-Kanal in das Land Sachsen-Anhalt verhindern soll, auf 500 m bei Wellaune einen Teilstück des Deiches bzw. Wirtschaftsweges abzusenken. Nordwestlich davon errichtet das Land Sachsen-Anhalt den ca. 250 ha großen Polder Rösa.
Mit der Absenkung des Deiches bei Wellaune nimmt der Freistaat Sachsen die Fällung von 250 Bäumen in Kauf. Medienberichten zu Folge hat man auf einer Länge von 750 m bereits 327 Bäume gekennzeichnet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht hier eine verheerende Vernichtung von Gehölzen, welche keine sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ersetzen oder ausgleichen können. Baumfällungen sind nicht nur ein falsches Signal in Sachen Schutz, Erhalt und Entwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft, Umwelt und Natur, sondern senden ebenfalls die vollkommen falschen Signale im Zuge des Klimawandels und -schutzes aus. Offenbar haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Freistaates Sachsen noch immer nicht begriffen, dass insbesondere die Trocken- und Hitzejahre 2018 bis 2020 klare Anzeichen des sich verschärfenden weltweiten Klimawandels darstellen. Neben dem dringenden Ausstieg aus der Nutzung der fossilen Energieträger, der Änderung der Verkehrs-, Bau- und Ansiedlungspolitik, gilt es anstatt von Abholzungen, von einer dringend notwendigen Mehrung von Gehölzen anzugehen. Im Zuge einer wissenschaftlich fundierten Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption des gesamten Fluss- und Auenraums der gesamten Muldeverläufe sind dabei u.a. die Ausweisung von Sukzessionsräumen zur Wiederherstellung von standortgerechten Auenwäldern und -wiesen zu untersuchen und vorzunehmen. Solche Maßnahmen müssen einhergehen müssen einhergehen mit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zum Umgang mit dem Hochwasser.
Insbesondere die Vereinte Mulde, welcher ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe ist, bedarf einer entsprechenden Betrachtung. Der 124 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen.
Jedoch ebenfalls sind auch die Fluss- und Auenlandschaften von Zwickauer Mulde und von Freiberger Mulde einzubeziehen.
Dabei müssen insbesondere die Höhen und Abflussmengen sowie die Dauer der Hochwasser der Jahre 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 Berücksichtigung finden, um das Mindestmaß an Rückgabe von Altaue an das Hochwasserregime der Mulde ermitteln zu können. Ferner ist allgemein bekannt, dass gerade Auenwälder Hochwasserspitzen brechen, Hochwassermengen aufnehmen und Wasserspeichern sowie wie ein Rechen für Sedimente und Schwemmgut fungieren. Darüber hinaus hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dringend geboten den Umfang der gesamten Altaue zu erfassen und auszuloten, inwieweit eine Rückgabe an das Flusssystem der Mulde möglich ist. Dazu ist es zudem wichtig Rückbaumaßnahmen in der Aue sowie im Ufer- und Sohlbereich der Mulde möglich ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat immer wieder das Thema zu seinen Muldekonferenzen in den Jahren 1997 und 2007 in Raguhn sowie im Jahr 2017 in Muldenstein aufgegriffen. Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltungen des Freistaates Sachsen haben bisher leider nicht daran teilgenommen.
Hochwasser gehören zum Flussregime dazu und sind Ursache dafür, dass Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Begradigungen, Deichbaumaßnahmen bis an die Flüsse heran, Flächenversiegelungen, massiver Verlust von Wäldern sowie Bodenverdichtungen in der Landwirtschaft in Folge des Einsatzes von schwerer Technik und zunehmender Anbau von Monokulturen beeinträchtigen die Speicher- und Pufferfunktion der Böden und führen zu schnelleren Hochwassersituationen bei stärkeren Niederschlagsphasen. Oft einhergehend mit Bodenerosionen hat der Mensch somit Hochwasser erst zu Katastrophen gemacht.
Die mit umfassenden Steuermitteln finanzierten Baumaßnahmen zur Errichtung von Poldern und als sogenannten „Hochwasserschutz“ verkauften Aktivitäten führen dagegen zu keinem Millimeter Rückgabe von Altaue an den Fluss. Das angedachte und zumeist sehr schnelle Einströmen von Hochwasser bei entsprechender Hochwasserhöhe führt stattdessen zu katastrophalen Bedingungen für Fauna und Flora in den Poldergebieten, da insbesondere Wucht und Schnelligkeit des Vordringens der Wassermassen Tieren nicht ausreichend die Möglichkeit der Flucht bieten. In Sachsen konnte man das zum Beispiel bei den Hochwassersituationen in den Jahren 2011 und 2013 in Leipzig bei der Betätigung des Auslaufwerkes der Nahle zur plötzlichen Flutung der Burgaue feststellen.
Somit ist unschwer erkennbar, dass die offiziell angedachte Fällung von 250 Bäumen, aber potenziell bedrohten 327 Bäumen im Zuge der Absenkung des Deiches bei Wellaune, ein weiterer Ausdruck des verfehlten Umganges mit Hochwasser sowie dem Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fluss- und Auenlandschaften, aber auch beim schützenden und erhaltenden Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft – auch im Zuge des hauptsächlich vom Menschen verursachten Klimawandels – darstellt.
Auf Grund der der akuten Bedrohung von 250 bzw. 327 Bäumen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nicht nur den Erhalt der Gehölze ein, sondern ein generelles anderes Denken, Planen und Handeln beim Umgang mit Hochwasser als einen Teil des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft ein. Nur so ist ein nachhaltiger Erhalt und Schutz der Lebens- und Rückzugsräume von Mensch, Fauna und Flora möglich.
Dazu sind die Erstellungen von wissenschaftlich fundierten Konzeptionen und breite öffentliche Beratungen und Diskussionen erforderlich.

Im Rahmen der Fahrradexkursion am 24.05.2021 stellte die Exkursionsgruppe immer wieder fest, dass die Mulde weitgehend unverbaut durch ihre Aue fließen kann. Wichtig ist es dabei, dass dies keine Veränderung erfährt sowie die Aue wieder Retentionsflächen zurückerhält und die Verbindung zu den Altverläufen erhalten bleibt. Ein richtiger Schritt zum Schutz des Gebietes der Mulde zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg war die Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“ vom 20.12.2001. Das etwa 1.453,00 ha große Naturschutzgebiet umfasst Flächen im engeren Raum der Muldeaue zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg.
Mit Sorge jedoch nahm die Exkursiongruppe den stark ausgebauten und ebenso eingetieften Schwarzbaches in Augenschein. Nach Auffassung des AHA erscheint es hier sehr sinnvoll zu sein im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption naturnahe Alternativen aufzuzeigen, öffentlich zu beraten und letztendlich umzusetzen.

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der AHA bereit daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.
Ferner sieht der AHA die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Mensch, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.
Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide-Mulde-Elbe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.05.2020

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Isabell Schneider

AHA fordert nachhaltigen Schutz von Dölauer Heide und Lindbusch!

Das 740 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ bildet eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt. Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dies drückt sich u.a. auch in dem 62 ha großen Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden ca. 20,6 ha großem Naturschutzgebiet Lindbusch aus. Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken. Der AHA verweist in dem Zusammenhang auf seine im Sommer 2007 der Stadt Halle (Saale) vorgelegte Konzeption zur Entwicklung des einst im Jahre 1932 angelegten, ca. 5 km langen Naturlehrpfades in der Dölauer Heide. Ferner bekräftigt der seinen Vorschlag des AHA zur Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Entwicklungskonzeptes mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan.
Insbesondere die Dölauer Heide zeigt an einigen Stellen noch immer Folgen des stürmisch geprägten Gewitters vom 07.07.2015 auf, was sich in punktuellen oder flächendeckenden Windbruch manifestierte. Ferner haben die besonders starken Trockenjahre 2018, 2019 und 2020 massive Spuren hinterlassen. Erkennbar durch zahlreich abgestorbene Bestände der Waldkiefer. Nach Auffassung des AHA ermöglichen nur sukzessive Entwicklungen die Gestaltung stabiler, arten- und strukturreicher Waldbestände, welche eine Chance haben, den massiven Klimaveränderungen etwas entgegenzusetzen. Die bisherige Forstwirtschaft ist mit ihren Massenabholzungen und ihren weitgehenden monokulturellen und strukturarmen Aufforstungen zum Scheitern verurteilt. Dazu tragen u.a. die Kappungen der Pfahlwurzeln in Folge von Unterschneidungen und Rodungen in der jeweiligen Forstbaumschule bei. Auf Grund der Verschärfung der Trockenphasen und Zunahme der Stürme an Häufigkeit und Stärke brauchen Bäume intakte, weiter wachsende Pfahlwurzeln mehr denn je.
Für den Heidesee hatte der AHA im Rahmen seiner Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren „Sanierung Tagebaurestloch Heidesee in Halle (Saale) vom 06.08.2001 u.a. einen umfassenden Schutz und Erhalt der Gehölz- und Röhrichtbereiche eingefordert und hat sich recht ausführlich in seinen Ausführungen zum Teil Überlauf zum Saugraben geäußert.
Sorgen bereitet der momentane Zustand der Streuobstwiesen nördlich und nordwestlich des Heidesees. Hier sind zunehmender Abgang von Süßkirschen und große Lücken im Obstgehölzbestand erkennbar. Hier gilt es neben Schnittarbeiten umfassende Nachpflanzungen vorzunehmen. Andernfalls droht der schleichende Verlust der Streuobstwiese.
Im Bereich zwischen dem ca. 20,6 ha großen Naturschutzgebietes „Lindbusch“, dem 0,84 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Lößhohlweg bei Granau“, dem 1,5 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Feldgehölz südöstlich des Lindbusches“ und der Dölauer Heide gilt es verstärkt auf extensivere Landschaftsformen mit der Möglichkeit der Entwicklung von sukzessiven Gehölzbrücken zwischen den vier Schutzgebieten zu orientieren. Erste Ansätze sind bereits im Umfeld des NSG „Lindbusch“ zu erkennen, wo u.a. Bestände von Sonnenblumen und Luzerne wachsen.

Mit sehr großer Sorge erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass seit dem Jahre 2019 die Mountainbikeszene intensiv den westlichen Teil des Nordhanges Lindbusch für ihre illegalen Fahrten nutzt. Dabei sind serpentinenartige Strecken am Hang mit mehreren Kehren im Westen und Osten entstanden. Dadurch ist das Gebiet massiv in verschiedenen Höhenlagen durchschnitten und dementsprechend auch die Pflanzenteppiche. Diese sind durch die Fahrwege erheblich geschädigt. Die Spurenlage und aktuelle Beobachtungen zeigen, dass aktuell eine massive Befahrung der Strecke stattfindet. Die Hindernisse am nördlichen Rand sind unzureichend.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass Lindbusch und Dölauer Heide zum ca. 705,00 ha großen Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle ((EU-Code: DE 4437-308, Landescode: FFH0122)) gehört. Laut § 1 Absätze 3 und 4 der „ANLAGE NR. 3.128 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “DÖLAUER HEIDE UND LINDBUSCH BEI HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-308, LANDESCODE: FFH0122)“ gehören folgende Natur- und Landschaftsbestandteile dazu, Zitat: „Das Gebiet umfasst einen Waldkomplex am nordwestlichen Stadtrand von Halle, dessen Grenze im Norden die Bebauung Heide-Nord, Dölau und Lieskau bildet, dabei den Kuhberg, den Langen Berg und den Kellerberg einschließt, im Osten von dem Brandbergweg entlang des Krankenbergs und im Süden von dem Siedlungsbereich Heide-Süd und Nietleben begrenzt wird, wobei der Kröllwitzer Berg, der Kirschberg und die Große Sandbreite aus dem Gebiet ausgeschlossen sind. Im äußersten Südwesten liegt das Naturschutzgebiet Lindbusch entlang Über dem Lindbusch im Gebiet und wird von dort im Westen von der südlichen Bebauung Lieskaus und dem Waldheil begrenzt.“, Zitat Ende
Hinsichtlich der der im FFH-Gebiet enthaltenen Schutzgebiete beinhaltet das Dokument folgende Angaben, Zitat: „Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Bischofswiese“ (NSG0117) und „Lindbusch“ (NSG0116) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037SK), überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037HAL), ist eingeschlossen von dem Naturpark „Unteres Saaletal“ (NUP0006LSA), umfasst die Flächennaturdenkmale „Waldohreulenschlafplatz Dölauer Heide“ (FND0002HAL) und „Diptamstandort Dölauer Heide“ (FND0003HAL).“, Zitat Ende.
Auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zu „Natura 2000 in Sachsen-Anhalt“ sind zur faunistischen und floristischen Ausstattung des FFH-Gebietes „Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle“ (FFH0122) folgende Angaben enthalten, Zitat:

Lebensraumtypen und Flora

Bestimmend für die Wälder des Gebietes sind die Bestände des FFH-LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (106 ha). Ihre Baumschicht prägen Trauben-Eiche (Quercus petraea), Winter-Linde (Tilia cordata), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Hainbuche (Carpinus betulus), Flatter-Ulme (Ulmus laevis) und Wild-Birne (Pyrus pyraster). In der unteren Baum- und der Strauchschicht treten Feld-Ulme (Ulmus minor), Hasel (Corylus avellana), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Liguster (Ligustrum vulgare), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna) oder Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) hinzu. Die artenreiche Feldschicht prägen im Frühjahr u. a. Maiglöckchen (Convallaria majalis), Schattenblümchen (Maianthemum bifolium), Vielblütige Weißwurz (Polygonatum multiflorum), Echtes Lungenkraut (Pulmonaria officinalis), Echte Sternmiere (Stellaria holostea) sowie Wald- und Wunder-Veilchen (Viola reichenbachiana, V. mirabilis). Im Sommer erscheinen Wald-Zwenke (Brachypodium sylvaticum), Wald-Reitgras (Calamagrostis arundinacea), Wald-Knaulgras (Dactylis polygama), Verschiedenblättriger Schwingel (Festuca heterophylla), Nickendes und Einblütiges Perlgras (Melica nutans, M. uniflora), Ausdauerndes Bingelkraut (Mercurialis perennis), Berg-Segge (Carex montana) und vereinzelt Türkenbund-Lilie (Lilium martagon).
Auf frischeren Standorten weisen diese Wälder Übergänge zum FFH-LRT 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (108 ha) auf. In Bereichen ärmerer Standorte bilden sich bodensaure Eichenwälder heraus, in denen auch Stiel-Eiche (Quercus robur) sowie Hänge- und Moor-Birke (Betula pendula, B. pubescens) in der Baumschicht Anteile gewinnen. Da diese jedoch nur auf Sandebenen FFH-relevant sind, können sie nicht dem LRT 9190 zugeordnet werden.
Einziger Offenland-Lebensraumtyp ist ein Halbtrockenrasen südlich des Lindbusches, der dem FFH-LRT 6210 Kalk-Trockenrasen (2 ha) zugerechnet werden kann. Aufgrund der fortgeschrittenen Ruderalisierung wird er als Minimalausprägung des LRT bewertet. Weitere typische Arten sind Wiesenhafer (Helictotrichon pratense), Knack-Erdbeere (Fragaria viridis), Echtes Labkraut (Galium verum), Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus), Wiesen-Salbei (Salvia pratensis) und Gelbe Scabiose (Scabiosa ochroleuca).

Fauna

Die Strukturvielfalt sowie die ortsnahe Lage des Gebietes sind Gründe dafür, dass hier eine artenreiche Fledermausfauna anzutreffen ist. Nach Hahn (mdl. Mitt.) sind besonders das individuenreiche Vorkommen der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), aber auch das Auftreten des Großen Mausohrs (Myotis myotis) von Bedeutung. Daneben nutzt eine Vielzahl weiterer Arten wie Brandt-, Bart-, und Fransenfledermaus (Myotis brandtii, M. mystacinus, M. nattereri), Großer und Kleinabendsegler (Nyctalus noctula, N. leisleri), Zwerg-, Mücken- und Rauhautfledermaus (Pipistrellus pipistrellus, P. pygmaeus, P. nathusii) sowie Breitflügelfledermaus und Braunes Langohr (Eptesicus serotinus, Plecotus auritus) das Gebiet als Nahrungshabitat bzw. findet hier seine Fortpflanzungsstätten.
Auf trockenen und offenen Bereichen des Waldgebietes, besonders an den Waldrändern, leben Zauneidechsen (Lacerta agilis). In den Kleingewässern der Dölauer Heide wurde der Kammmolch (Triturus cristatus) nachgewiesen, der aber ebenso wie der Moorfrosch (Rana arvalis) nur kleine Bestände bildet. Für einzelne Bereiche der Heide gibt es zahlreiche Altnachweise vom Eremit (Osmoderma eremita). Ein ausgewiesenes Habitat mit aktuellem Vorkommen der Art besteht in den Alteichen im Umfeld des „Harzklubstieges“., Zitat Ende

In der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung desmNaturschutzgebietes „Lindbusch“, Landkreis Saalkreis“ vom 20.04.1995 ist im Schutzzweck § 3 folgendes festgelegt, Zitat:

(2) In weiten Bereichen ist ein durch Eichen geprägter Mischwald (Galio-Carpinetum) ausgebildet. Hier findet man typische kontinentale Florenelemente, wie z.B. die Türkenbundlilie. Trockenwarme Standorte werden durch vereinzelt auftretende Exemplare des Weißen Diptam charakterisieri. Weiterhin kommen im Gebiet seltene Pilzarten, wie z.B. der Blumenerdstern, vor. Außerdem leben in dem Gebiet seltene und schützenswerte Tierarten, wie z.B. Rotmilan, Schwarzmilan, Mittelspecht, Spitzmausarten, Waldohreule sowie verschiedene Insektenarten, wie der seltene Prachtkäfer Agrilus aurichalceus oder der Bockkäfer Rhopalopus femoratus. Der durch Eichen geprägte Mischwald soll im Rahmen weitgehend unbeeinflußter Sukzessionsprozesse erhalten bleiben, wobei die Duldung der natürlichen Verjüngung im Mittelpunkt stehen wird. Der in Teilen naturnah ausgeprägte Waldrand ist ebenfalls von hohem ökologischen Wert, wobei jedoch der ständige, auch in das Waldinnere hineinreichende Nährstoffeintrag zurückgedrängt werden muß. Dem Wald südwestlich vorgelagert befinden sich Halbtrockenrasen mit unterschiedlichen Stadien der Verbuschung, die dem Cirsio-Brachypodietum zuzuordnen sind. Hier findet man z.B.Neuntöter, Raubwürger, Wachtel, Goldammer und Sperbergrasmücke als Brutvögel. Außerdem dienen die blütenreichen, u.a. mit Alant und Purpurfetthenne bestandene Flächen zahlreichen Insektenarten als Weide.

(3) Der naturraumtypische Charakter dieses Gebietes mit seinen vorgenannten geologischen Geländeformen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensgemeinschaften sollen erhalten, gepflegt und entwickelt werden.“, Zitat Ende

Aktuell ist bemerkenswert,dass die erwachsenen Raupen des Weißfleckwidderchens geeignete Plätze für ihre Verpuppung aufsuchen und der Türkenbund Blütenstände ausbildet.
Die Aktivitäten der Mountainbiker führen eindeutig zur Störung wildlebender Tiere oder ihren Entwicklungsformen sowie zur Beschädigung und Zerstörung von Pflanzen oder Teile von ihnen, was nach § 3 Nummern 2 und 3 der Verordnung verboten ist. Je nach Anzahl der teilnehmenden Mountainbiker sind nach § 3 Nummer 12 der Verordnung trifft auch das Verbot zu, „sportliche, touristische und sonstige Massenveranstaltungen durchzuführen“.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalkreises, der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Salzatal auf alles zu tun, um den Schutz und den Erhalt von Dölauer Heide und Lindbusch zu gewährleisten. Dazu gehören der Stopp aller Massenabholzungen und die Beförderung der sukzessiven Entwicklung beider Schutzgebiete.
Speziell zum NSG „Lindbusch“ haben das Land Sachsen-Anhalt, der Landkreis Saalekreis und die Gemeinde Salzatal alles zu unternehmen, um die zerstörerischen Aktivitäten der Mountainbiker sofort zu beenden sowie durch geeignete Absperrmaßnahmen und Kontrollen derartige und andere Störungen bzw. Zerstörungen in der Zukunft auszuschließen.
Die zerstörerischen Aktivitäten in der Dölauer Heide zeigen nach Ansicht des AHA die Notwendigkeit auf, sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt einzusetzen. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, kann sich dazu an folgende Anschrift des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.05.2021

VO_NSG_Lindbusch20.04.1995
VO_NSG_Lindbusch20.04.1995Karte
EHM_FFH0122_AC
FFH0122
NSG Lintbusch ist großer GefahrNEU
Eine aktuelle Bestandsaufnahme am 23.05.2021

Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle (FFH0122)

Fotos: Werner Zabel

Wanderexkursion entlang der Fuhne bis zur Brödelgraben-Einmündung

Blick in den Brödelgraben

Bezogen auf die Beschreibung des Fuhnetals von Siegmar von Schultze-Gallera in seinem Buch „Wanderungen durch den Saalkreis“, war das Fuhnetal ein „gewaltiges Sumpfgebiet, das die Fuhne ehemals mit der Saale bildete“. Der westliche Teil, ausgehend von der Ortschaft Wieskau, war trockener und damit auch urbarer, während der östliche Teil bis zur Mulde von großflächigen feuchten Wiesen geprägt war. Der östliche Verlauf der Fuhne ab Wieskau ist ein künstlich geschaffener Graben, der sogenannte „Landgraben“. Dieses ehemalige Sumpfgebiet wurde in den vergangenen Jahrhunderten durch zahlreiche Gräben entwässert.
Die Wanderexkursion am 22.05.2021 entlang der Fuhne bis zur Einmündung des Brödelgrabens in die Fuhne von Mitgliedern des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), begann am Bahnhof Wolfen-Bitterfeld. Der Weg führte uns zuerst zur Fuhnebrücke in Wolfen, einem ehemaligen Grenzpunkt zwischen Kursachsen und Anhalt. Anschließend ging es weiter in das Naherholungsgebiet „Fuhneaue“ Wolfen zum Gondelteich.
Was war das Besondere in diesem Jahr ? Durch die reichlichen Niederschläge der vergangenen Wochen wirkte der Gondelteich, mit den Fontänen seines Springbrunnens, einladend. Wegen der Trockenheit im vergangenen Jahr war, die Vermüllung des Gondelteiches durch den niedrigen Wasserstand gut sichtbar. Dieses Jahr war der Teich gut mit Wasser gefüllt und kein Müll zu erkennen.
Auf dem „Fuhnetalwanderweg“ bis zum Erlen-Eschenwald „Reudener Busch“ beeindruckten uns die üppig blühenden großflächigen Wiesen. Ursache eines kleinen Abstechers von unserem Weg war ein sichtbarer Rückstau der Fuhne. Wir entdeckten zwei Biberburgen unweit voneinander. Bei näherer Betrachtung der Umgegend konnten wir die Aktivitäten der Biber der vergangenen Jahre bestaunen. Bemerkenswert waren am Ufer die ausgeprägten Biberrutschen.
Den „Reudener Busch“ durchquerten wir, entlang eines Grabens, über einen kleinen Pfad. Wir erlebten das Krachen der Bäume vom Wind über uns und nahmen ein Dickicht vieler abgebrochener Äste und umgestürzter Bäume neben uns wie eine Wildnis wahr. Der Wiesenweg entlang der Fuhne bis zur Einmündung des Brödelgrabens in die Fuhne war ein Erlebnis. Das reichliche Wasser der Fuhne und das frische Grün am Ufer, zwei große Biberburgen, eine davon in unmittelbarer Nähe der Einmündung des Brödelgrabens mit einem deutliche Rückstau des Wassers, die Farben der großflächigen Wiesen mit scharfem Hahnenfuß, unterschiedlichster Segge-Gräser, Wiesen-Fuchsschwanz und Federgras wirkten beeindruckend. Der Wind bewegte alles in rhythmischen Wellen. Es war ein Naturschauspiel. Auf unserem Weg erlebten wir den Wind auf freien Strecken mit fast orkanartigen Böen.
Unser Rückweg auf dem Fuhnetalwanderweg führte uns vorbei an Feldern mit Raps, Gerste und Luzerne sowie dem Kiesabbaugebiet Reuden-West.

Was bleibt. Die Spuren der Trockenheit der vergangenen Jahre waren an den Bäumen gut zu erkennen. Die reichlichen Niederschläge der letzten Wochen hatten die Fuhne und Gräben gut mit Wasser gefüllt. Üppiges Grün überall. Unzähliges Blühen am Wegesrand u.a. mit Wiesen-Labkraut, Weiße und Purpurrote Taubnessel, Große Sternmiere, Gras-Sternmiere, Hirtentäschelkraut, Wiesenkümmel, Phacelia, Lavendel, Echter Kamille, Storchschnabelgewächsen, Sauerampfer und Scharfem und Kriechendem Hahnenfuß.
Unsere ständigen Begleiter waren das Brausen des Windes und der Gesang der Vögel. Es war eine Exkursion für die Sinne.

Text: Sabine Schauer
Fotos: Dietmar Hörner

AHA fordert Freihaltung der Flächen des ehemaligen Textima-Geländes von jeglicher Bebauung!

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Stadt Gera diesen dringenden Schutzanspruch verstärkter in die eigene Stadtplanung aufnimmt.
Laut eines dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorliegenden, undatierten Entwurfes einer „Begründung zum Bebauungsplan B/151/18 ‚Wohnpark Mozartstraße‘“ beabsichtigt die Stadt Gera auf einer Fläche von 8.212,00 m² = 0,82 ha eine Bebauung mit Wohnhäusern vorzunehmen. Dazu ist auf Seite 12 des ebengenannten Dokumentes, unter „Bauweise (§ 22 Bau NVO)“ folgendes vermerkt, Zitat:
Begründung: Die Bauweise ergibt sich aus dem Planungswillen der Stadt zur Bebauung des Quartiers. Im Nordosten ist eine geschlossene Bauweise für zwei aneinandergrenzende Wohnhäuser (dreigeschossige Mehrfamilienhäuser) geplant. Daran schließen sich südlich zwei Doppelhäuser an, die zur bestehenden Bebauung an der Franz-Liszt-Straße überleiten. Westlich der verlängerten Mozartstraße sind drei Einzel-bzw. Doppelhäuser) geplant, die mit ihrer offenen Anordnung den Übergang zum westlich anschließenden Stadtwald bilden. Das geplante Wohnquartier hebt sich somit einerseits von der südlich angrenzenden Bebauung ab, bildet jedoch zugleich den Übergang von dieser Bebauung zu den nördlich anschließenden Sportanlagen.“, Zitat Ende
Unter Punkt „2.1 Regionalplan Ostthüringen“ ist folgendes im Bezug des Hochwassereinzugsgebietes vermerkt, Zitat: „Der Standort des geplanten Wohngebietes ist im Regionalplan Ostthüringen (2012) als Siedlungsfläche übernommen worden, der in diesem Bereich mit dem Vorranggebiet Hochwasserschutz Weiße Elster / Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (HW 10) überlagert ist. „Mit der Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen in die Vorranggebiete Hochwasserschutz wird das erhebliche Risiko einer möglichen Überflutung dieser Siedlungsbereiche und die Notwendigkeit der Planung und Realisierung funktionsfähiger Hochwasserschutzmaßnahmen und -anlagen zum Schutz dieser Siedlungsbereiche vor Hochwasser schon auf regionalplanerischer Ebene sehr deutlich gemacht“ (Begründung zum Z 4-2 RP-OT 2012). Mit der Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahme westlich der Weißen Elster in Gera wurde ein funktionsfähiger Hochwasserschutz hergestellt, der auf ein Hochwasserereignis HQ100 ausgelegt ist. Damit wurden der westlich gelegene Siedlungsbereich und damit auch das Plangebiet vor Hochwasser geschützt. Diese Flächen stehen zugleich als Retentionsräume nicht mehr zur Verfügung. Eine Bebauung ist daher mit dem Ziel 4-2 des Regionalplanes Ostthüringen vereinbar.“, Zitat Ende
Unter dem Punkt „2.3 Rechtliche Festsetzungen und Regelungen nach Fachgesetzen“ ergänzt man noch folgende Vorstellung, Zitat: „Thüringer Wassergesetz (ThürWG) / Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Der Standort befindet sich formell noch im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster, obwohl die Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates Thüringen im Bereich Tschaikowskistraße im sogenannten Bauraum 1 bereits abgeschlossen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Obere Wasserbehörde im Seite 10 TLUBN das Aufhebungsverfahren erst durchführen wird, wenn alle Hochwasserschutzmaßnahmen an der Weißen Elster abgeschlossen sind. Da die Maßnahmen für den Bereich Tschaikowskistraße und damit für das Plangebiet bereits umgesetzt sind und somit für das Plangebiet keine Hochwassergefährdung mehr besteht, wird von der Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplanes ausgegangen.“, Zitat Ende
Diese Aussagen zeugen deutlich davon, dass man selbst aus den Hochwasserereignissen der Jahre 2011 und 2013 nichts gelernt hat. Nicht Einschränkungen von Retentionsflächen der Weißen Elster sind die aktuellen Aufgaben, sondern die Rückgabe von überflutungsfähigen Altauen an den Fluss gehört zu den aktuellen Aufgaben. Hochwassersituationen richten sich im zeitlichen Auftreten nicht an menschliche Festlegungen. Zudem haben vermehrte Hochwasser ihre Ursache in der unvermindert fortgesetzten Bodenversiegelung, einer von wenig Nachhaltigkeit geprägten Landwirtschaft, welche zunehmend zu Bodenverdichtungen führt sowie der zunehmende Verlust an Waldgebieten in Folge von Trockenheit und starker Sommerhitze -insbesondere in den Jahren 2018 bis 2020. Abgesehen davon, dass Deiche nicht vollständig Hochwasser abhalten, sondern Qualmwasser ebenfalls zu Überflutungen führen können, aber ein Abfluss sich schwieriger gestalten kann, da ein Deich den Abfluss während eines sinkenden Hochwassers behindert.
An der Stelle möchte der AHA ferner darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Da ist folgende Aussage unter dem Punkt „Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne)“, Seite 8 der aktuellen Bebauungsplanung überhaupt nicht hilfreich, Zitat: „Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Wohnpark Mozartstraße“ liegt vollständig im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B/87/99 „BUGA 2007 – Hofwiesenpark“ der Stadt Gera (Bekanntgemacht am 27.01.2006).“, Zitat Ende
Derartige Pläne entstanden vor den Hochwasserereignissen der Jahre 2011 und 2013, obwohl schon zu dem Zeitpunkt bekannt gewesen sein muss, dass es sich um eine Retentionsfläche der Weißen Elster handelt.
Selbst die folgende eigene Einschätzung in den ersten beiden Absätzen auf Seite 15 schreckt nicht vor einer Bebauung ab, Zitat: „Bei den Flächen des Plangebietes handelt es sind infolge von Gipsauslaugungen um ein aktives Erdfallgebiet mit einem hohen Gefährdungsrisiko. Das Gebiet wird der Gefährdungsklasse B-b-I-3 gem. Subrosionskataster der TLUG zugeordnet. Im Ergebnis konkreter Baugrunduntersuchungen werden ggf. konstruktive Anpassungen von Bauvorhaben erforderlich.
Erläuterung: Das Plangebiet liegt im Bereich natürlicher Gipsvorkommen. In Folge von Auslaugungsprozessen kann es zu Erdfallerscheinungen kommen, die zu Anpassungen in der statischen Sicherheit führen können.
“, Zitat Ende
Man rechnet durchaus mit Erdfällen, als Kriterium für eine Nichtbebauung lässt es die planende Stadt Gera nicht zu.
Vollkommen unbeachtet bleibt die Bedeutung des Standortes als Biotop- und Grünverbundes zwischen Weißer Elster und Stadtwald, welches zudem dem Frischluftaustausch dienen kann.
Es besteht zudem auch keine Wohnungsnot in der Stadt Gera, was einen derartigen Schritt vielleicht rechtfertigen könnte.
Laut Stadtverwaltung Gera hatte die Stadt mit Stand vom 31.03.2021 eine Einwohnerzahl von 93.167 Einwohner. Mit Stand vom 31.09.2020 lag die Einwohnerzahl noch bei 93 833 Personen. Das bedeutet für diesen Zeitraum einen Rückgang von 666 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Zudem weist die „Sozialstatistik der Stadt Gera“, Stand: 28. Februar 2020, auf Seite 16, unter den Punkten 3.1. für das Jahr 2018 einen Wohnungsbestand für Wohnzwecke im Umfang von 60.508 Wohnungen und davon einen marktaktiven Leerstand von 10,2 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} = 6.171,82 Wohnungen aus.
Neben der Tatsache, dass u.a. soziale Verbesserungen dringend geboten sind, um die Abwanderungen zu mindestens zu stoppen, gilt es zuerst den hohen Wohnungsleerstand zu beseitigen, ehe man erneut Flächenverbrauch für neue Mehrfamilienhäuser zulässt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erkennt in dem Entwurfes einer „Begründung zum Bebauungsplan B/151/18 `Wohnpark Mozartstraße`“ der Stadt Gera eine grobe Missachtung ökologischer, klimatischer und hydrologischer Erkenntnisse, Vernunft und Erfordernisse, da man eine Altaue der Weißen Elster sowie ein potentiellen Biotop- und Grünverbund zwischen Stadtwald und Weißer Elster verbaut und dabei noch die Gefahr von Erdfällen missachtet.
Alles Gründe, was eine derartige Bebauungsplanung ausschließen muss. Daher fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Freistaates Thüringen und der Stadt Gera auf, den Fortgang des Bebauungsplans B/151/18 „Wohnpark Mozartstraße“ sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA wiederholt und mit Nachdruck seinen Wunsch und Bereitschaft sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählen selbstverständlich auch das Stadtgebiet Gera sowie der Abschnitt der Weißen Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz. Daher hatte die Mitgliederversammlung des AHA vom 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.05.2021

Fotos: Karolin Zinkeisen

Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz und eine naturnahe Entwicklung an der Zorge für die Gemeinden Windehausen, Bielen und das Industriegebiet Heringen/Helme

I. Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

Als Einstieg sei aus folgender Presseerklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)vom 09.08.2021 zitiert:

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung von Helme, Zorge und Thyra für erforderlich!

Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 08.08.2020 organisierten und durchgeführten Fahrradexkursion entlang der Zorge, Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen und dem Ort Berga-Kelbra haben sich die Mitglieder der Exkursionsgruppe intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.
Der Start war in Nordhausen am Bahnhof und erste Station bildete dabei die Zorge im Bereich der Brücke Bahnhofsstraße. Hier stellten die Anwesenden fest, dass die langanhaltende Dürre deutlich ihre Spuren hinterlassen hat und das Bestreben des Fließgewässers deutlich zu erkennen ist, Mäandrierungen ausprägen zu wollen, um die Begradigung aufzubrechen, was aber durch überwachsene Ufer- und Sohlbefestigungen nicht zum Erfolg führt. Positiv war jedoch festzustellen, dass die Zorge einen gewissen Grünraum besitzt, wo sich neben nitrophilen Rasenflächen, Weichholzauenbereiche – vorrangig bestehend aus Silberweide – entwickeln können. Der Niedrigwasserstand der Zorge brachte außerdem eine umfassende Vermüllung des Fließgewässers zu Tage. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass hier eine umfassende Beräumung des Mülls und Unrates erfolgen muss. Ab dem Bereich der Thomas-Müntzer-Brücke verdeutlichte sich verstärkt der begradigte Charakter der Zorge. Erkennbar sind zudem Einleitungen wie zum Beispiel im Bereich des Strohmühlenwegs. Besorgniserregend nahm die Exkursionsgruppe auf, dass im Gewässerabschnitt bis Bieler die Zorge in Folge der Dürre starke Niedrigwasserstände aufzeigt. In dem Abschnitt führten lediglich das Klärwasser geruchlich stark mit Waschmittel durchsetztes und vom Roßmannsbach durch Sedimente geprägtes Wasser hinzu.
Die Zorge lässt deutliche Tendenzen ab Bieler in Richtung Mäandrierung erkennen, was jedoch die Schaffung eines mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens erfordert.
Erfreulich war, dass diesmal Aue der Zorge im Stadtgebiet von Nordhausen keiner Mahd unterzogen war. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass die Mahden unregelmäßig, außerhalb der Gehölzbereiche sowie in mehreren Abschnitten erfolgen sollten, um so eine noch höhere Artenvielfalt zu ermöglichen sowie ausreichend Blütenangebote für Insekten und Deckungsangebote für Tiere sichern und anbieten zu können. Im Bereich der Gehölzbereiche besteht die Gefahr der Beschädigung der Gehölze und stellt eine Behinderung einer wünschenswerten Sukzession dar.
Mit Entsetzen mussten die Mitglieder der Exkursionsgruppe feststellen, dass sich massiver Autoverkehr zu den Kiesseen zwischen Nordhausen und Windehausen bewegten, trotz eindeutiger Verbote viele Menschen, darunter viele Familien, in den Kiesseen badeten. Dabei hatten viele Personen ihre Kraftfahrzeuge auf den Wiesen und Staudenflächen entlang der Zorge und an den Kiesseen abgestellt sowie häufig richtig häuslich niedergelassen. Diese Zustände sind vollkommen inakzeptabel, da damit massive Störungen und Zerstörungen von Natur, Landschaft und Umwelt einhergehen sowie hohe Brandgefahr besteht. Hier sind sehr dringend der Freistaat Thüringen, der Landkreis Nordhausen sowie die Städte Nordhausen und Heringen (Helme) gefragt.
Der Weg zwischen dem Kiessee südlich von Windehausen und Zorge sowie Heringen ist ein Beispiel von ausgeräumter Agrarlandschaft. Hier entwickelte die Exkursionsgruppe den Gedanken entweder beidseitig vielfältige Obstalleen anzulegen oder einen sukzessiven Gehölzsaumen entwickeln zu lassen. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe geht es darum vermehrt arten- und strukturreiche Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzen zu schaffen, das Landschaftsbild aufzuwerten und nicht zuletzt das immer weiter voranschreitende Abpflügen und Beackern von Wegsaumen zu stoppen.
Mit gewissem Befremden nahmen die Teilnehmenden der Exkursion die Staustufe der Helme in Heringen in Augenschein. Dabei zählte die ca. 74 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Der gegenwärtig stark begradigte Zustand der Helme ist dagegen als besorgniserregend anzusehen und die Beseitigung der Mäander hat zum Bau von Querbauwerken geführt. Einst sorgten die Mäander für die Überwindung der Höhenunterschiede, was nun wasserbauliche Queranlagen wahrnehmen sollen. Dabei führen oberhalb derartiger Wasserbauwerke der Rückstau zu Sedimentablagerungen und die Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit zur Verringerung des Sauerstoffeintrages. Damit verbunden sind perspektivische Verschlechterungen der Wasserqualität mit Einschränkungen der Lebensqualität für zahlreiche Wasserorganismen. Perspektivisch gilt es die Mäandrierung zu befördern, indem u.a. eine Beseitigung von Uferbefestigungen erfolgt und mit mindestens beidseitig 10 m Gewässerschonstreifen ein Entwicklungsraum entsteht. Erfreulicherweise versucht der Fluss außerhalb der befestigten und begradigten Bereiche Mäandrierungen zu entwickeln. Bekanntlich erschweren aber Ufer- und Sohlbefestigungen auch den hydrologischen Austausch mit dem Umland. In dem Zusammenhang berieten die Exkursionsteilnehmer über die Entwicklung des streckenweise deutlich erkennbaren Gewässerschonstreifens. Derartige Tendenzen in Richtung naturnaherer Entwicklungen sind zudem im Mündungsbereich der Zorge in die Helme erkennbar. Dieser Prozess ist nur optimal möglich, wenn Schwemmgut aus Totholz sowie umgebrochene Gehölze im Gewässer verbleiben und nur Müll und Unrat eine Entfernung erfahren. Neben einer Beförderung einer naturnaheren Entwicklung der Fließgewässer ist damit die Verbesserung der Nutzung von Lebens- und Rückzugsräumen von Tier- und Pflanzenarten gegeben. Beispielsweise die Beobachtungen einer Wasseramsel und von zwei Eisvögeln unterstreichen diese Notwendigkeit.
Ebenfalls nahmen die Teilnehmenden an der Exkursion entlang der Zorge ab dem Stadtgebiet von Nordhausen bis zur Einmündung in die Helme in Heringen die zunehmende Ausbreitung von Drüsigem Springkraut und Japanischem Staudenknöterich und orientalisches Zackenschötchen zur Kenntnis. Begünstigung findet diese Ausbreitung noch, wenn man Gartenabfälle in der Natur ablagert, wie an einem Pappelgehölzstück zwischen Mündungsgebiet Roßmannsbach und Bieler geschehen. Hier bedarf es einer Beräumung der Ablagerung und einer gezielten mechanischen Bekämpfung beider Neophyten. Der AHA ist dazu bereit seine entsprechenden Erfahrungen zur Verfügung zu stehen und bei Interesse mit Arbeitseinsätzen daran mitzuwirken.
Während in dem Bereich die durchaus vorhandene sukzessive Gehölzentwicklung Förderung erfahren sollte, erscheinen u.a. im Bereich der Aumühle Rückverlegung von Deichanlagen bis zu den Ortslagen heran sinnvoll zu sein. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Nach Meinung der Mitglieder der Exkursionsgruppe gilt es die Durchlässigkeit der Helme nicht weiter einzuschränken wie zwischen Aumühle und Berga geschehen, sondern durch gezielte Zulassung der Mäandrierung den Strukturreichtum und Durchlässigkeit wiederherzustellen. Es sind nicht mehr Bauanlagen in den Flusssystemen, sondern eher weniger Verbauungen dringend vonnöten.
Erfreulicherweise haben sich nach Meinung der Mitglieder der Exkursion die Gehölzbestände nach den massiven Abholzungen entlang des Parallelweges zum Sielgraben weitgehend wieder erholt. Offenbar in Folge des Orkans Anfang Juli 2015 vorgenommen, hatten die Ausholzungen Ausmaße angenommen, welche den Gehölzbeständen noch mehr Schaden zugefügt und damit zudem ihre Funktion als Lebens- und Rückzugstraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten massiv beeinträchtigten. Die Situation verschärfte sich zudem, indem man das Schnittgut nicht vor Ort beließ, sondern flächendeckend beräumte. Die nunmehr erfolgten und eingezäunten Gehölzpflanzungen sind zwar gut gemeint, gilt es aber einer sukzessiven Entwicklung nachzuordnen. Ferner könnten aufgeschichtete Gehölzteile ebenfalls als Lebens- und Rückzugstraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren.
Ferner mussten die Mitglieder der Exkursionsgruppe entlang des Weges zwischen Aumühle und Berga feststellen, dass das Ufer des Sielgrabens auf der Seite des Freistaates Thüringen erfreulicherweise einen blühenden Bestand an Wiesen- und Staudenpflanzen aufwies. Zahlreiche Insekten suchten rege diese arten- und strukturreichen Nahrungsquellen auf. Auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt hat man den blühreichen Uferbewuchs komplett abgemäht und somit u.a. den Insekten die Nahrung beraubt. Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe ist so eine Vorgehensweise inakzeptabel.
Begrüßenswert haben die Mitglieder der Exkursionsgruppe die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm des Kelbrastausees aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 74 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser-Badraer Schweiz-Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenso sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft auch hier der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor. Ferner beschädigte man entlang der Thyra auf den letzten Metern vor der Einmündung mit der Entnahme von sturmgeschädigten Gehölzen den gesamten gewässerbegleitenden Gehölzbestand in dem Abschnitt. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe äußerte ihr Unverständnis im Hinblick auf den noch deutlich erkennbaren inakzeptablen Umfang der Abholzungsmaßnahmen im Jahre 2015. In dem Zusammenhang entwickelten die Exkursionsteilnehmer die Überlegungen ein ca. 4,8 ha großes Ackerstück nordwestlich der Einmündung der Thyra in die Helme, eingegrenzt im Südwesten von der Thyra, im Nordwesten von der Neuen Kiesgrube und im Nordosten vom Gehölz bestandenen Damm der früheren Kyffhäuser Kleinbahn als Sukzessionsgebiet für einen Auenwald in der Aue der Thyra umzuwidmen. Dies trägt zur Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt bei und dient bei Hochwasser als „Schwamm“ für die zusätzlichen Wassermassen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe gilt es endlich Alternativen zu dem Thyra-Wehr in der Lindenstraße in Berga zu schaffen, um die ökologische und hydrologische Durchlässigkeit der Thyra weitgehend wieder herzustellen. Besonders deutlich lässt sich die dringende Notwendigkeit ableiten, da der Niedrigwasserstand der Thyra zum Trockenfallen des Wehres geführt hat und die Fischtreppe zwar wasserdurchströmt ist, aber momentan ganz bestimmt nicht vollumfänglich für die Fischwanderung geeignet erscheint. Hier sollte nun mal endlich die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen. Dies entspricht auch eher den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche eigentlich umgesetzt sein müsste. Ein weiteres Schweigen und Aussitzen durch Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und Landkreis Mansfeld-Südharz, aber auch der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga ist vollkommen unverantwortlich und inakzeptabel.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen halten es die Mitglieder der Exkursionsgruppe für sehr sinnvoll, eine sehr komplexe und wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme, ihr Einzugsgebiet – u.a. der Zorge und der Thyra – sowie direkt angrenzender Gebiete entwickeln zu lassen. Dabei sollten die Prüfung der Wiederanbindung von Altverläufen und abgetrennter Mäander sowie die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein.
Nach Überlegungen der Mitglieder der Exkursionsgruppe bietet sich ferner an im leerstehenden Gebäude des Bahnhofs Berga-Kelbra ein umfassendes Tourismuszentrum mit Informations-, Bewirtungs- und Übernachtungsmöglichkeiten in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Harz und Kyffhäuser einzurichten. Dies trägt zur verbesserten Information von Einheimischen und Touristen bei und befördert den Tourismus und hebt die Bedeutung von Ort und Bahnhof.
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer – wie Zorge und Thyra – und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme sowie eine Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.

Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Zitat Ende

II. Zu Planungsunterlagen – Erläuterungsbericht

Zu 2 Rechtfertigung des Vorhabens und der Einzelmaßnahmen
Zu 3.6.1 Leitbild Fließgewässertyp
Zu 3.7.3 Bergbau

Auch der Umgang mit Fließgewässern bedarf einer Gesamtwissenschaftlichen Betrachtung. Ein G) „ein Hochwasserschutzkonzept (HWSK) [28] mit Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes zur Hochwasserableitung und für den Hochwasserrückhalt“ reicht dazu nicht aus. Daher hält der AHA weiterhin die Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme und ihre Nebengewässer wie z.B. Zorge und Thyra für dringend geboten.
Im Rahmen der Erstellung dieser wissenschaftlichen Konzeption gilt es die Möglichkeiten der Wiederherstellung eines naturnahen Verlaufes der ebengenannten Fließgewässer zu betrachten und Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten. Deichrückverlegungen, die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen sowie das Belassen von Hölzern und Steinen in den Fließgewässern aus Gründen der Bestärkung der Mäandrierung sowie als Unterschlupf-, Brut- und Laichplatz für verschiedene Tierarten finden grundsätzlich die volle Zustimmung. Um diese Entwicklung nachhaltig und flächendeckend zu ermöglichen bedarf es jedoch eines beidseitigen Gewässerschutzstreifens von mindestens 10 m. Eng damit verbunden ist es wichtig, dass die Fließgewässer durch Strömungsaktivitäten den Standort, den Umfang und die Artenzusammensetzung einer sukzessiven Entwicklung in den Uferbereichen bestimmen. Gehölzpflanzungen von Menschenhand können keinesfalls diese Kriterien korrekt erfüllen.
Eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung von Helme und Zorge kann eine massive Behinderung durch die laut Planungsunterlagen planfestgestellten Kiesabbau-Abbaufelder Bielen-Ost, Windehausen-West und Windehausen-Ost. Dazu zählen hydrologische Veränderungen durch veränderte Fließverhalten von Grund- und Schichtwasser, Zunahme von Wasserverdunstungen sowie Zerstörung von Auenlandschaften in ihrer Bodenstruktur und Ausschluss als Retentionsflächen. Insofern ist mit massiven Beeinträchtigungen der gesamten Auenlandschaften zu rechnen.
Diese Tatsachen lassen deutlich erkennen, dass bisher eine wissenschaftliche Gesamtbetrachtung des Raumes nicht erfolgte und somit eine künftige konzeptionelle Betrachtung und Herangehensweise massiv erschwert ist.
Die Zurückhaltung von Hochwasser aus einem Industriegebiet zeugt davon, dass der Standort der Anlagen in einem Überschwemmungsgebiet vollkommen ungeeignet ist und über räumliche Veränderungen mit Freiräumung von Retentionsflächen gründlich zu prüfen gilt.

Zu 4 Art und Umfang des Vorhabens – Hochwasserschutz

Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen lassen nicht in aller Deutlichkeit umfassende Deichrückverlegungen erkennen. Abgesehen von der Schaffung sogenannter Flutmulden ist offensichtlich keine Rückgabe von Retentionsflächen entlang von Zorge und Helme vorgesehen. Darüber hinaus fehlen Überlegungen zur sukzessiven Ausweitung von Auenwald- und Auenwiesenbeständen um zusammen mit größeren Retentionsflächen mögliche Hochwasserwellen durch größere Überflutungsflächen und Schwammwirkungen von Auenwäldern nicht stark aufbauen zu lassen bzw. besser brechen zu können. Somit gilt es den technischen Umgang mit Hochwasser mit flächendeckender Überprüfung von Rückbau von Bauten und Flächenentsiegelungen, Verbesserung der Vielfalt von Anbaukulturen mit einhergehender Fruchtfolge unter massiver Einbindung von Humusmehrern und Wiederherstellung von Flurholzbeständen im Biotop- und Grünverbund zu anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen das Aufnahmevermögen der Böden von Niederschlags- und Hochwasser umzusetzen. Abgesehen davon, dass somit eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt einhergeht. Derartige Planungsansätze sind in den Planungsunterlagen leider nicht zu finden.
Die Aue von Helme und Zorge sind weitgehend agrarisch geprägt und die Fruchtbarkeit der Ackerflächen rührt von den angeschwemmten Sedimenten. Daher haben Menschen bewusst in solchen Gebieten gesiedelt. Insofern besteht schon immer einer enger Zusammenhang von Fließgewässern, Auen und Landwirtschaft.
Die aufgeführten Maßnahmen sollen mit massiven Wegeertüchtigungen einhergehen, was im konkreten Fall mit umfassenden Bodenversiegelungen einhergeht. Insofern ist es paradox, wenn man Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser ergreifen möchte, aber durch neue steuerfinanzierte Flächenversiegelungen neue Ursachen für vermehrte Hochwassersituationen schafft.

Zu 5 Art und Umfang des Vorhabens – Gewässerentwicklung
Zu 6 Bauausführung
Zu 7 Auswirkung des Vorhabens

Diese Maßnahmen lassen sich schwer von den anderen Maßnahmen trennen. Nach Auffassung des AHA gilt es, unter Berücksichtigung des rasant voranschreitenden Klimawandels, einhergehend mit sehr langen Trockenphasen und sehr heißen Sommer, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Entfernung von Sohl- und Uferbefestigungen zum Beispiel die betonierte Durchfahrt in Bieler. Dabei gilt es Ausgangsstandorte zu suchen, welche nicht mit Rodungen verbunden sind.
  • Konsequente Aufhebung von Deichsituationen durch Schlitzungen zw. Komplettrückbau. Dies hat sich nach Schutzwürdigkeit des Standortes sowie Bestand von Fauna und Flora zu richten.
  • Keine Beseitigung von Gehölzen, da diese zumeist sukzessiv entstanden, eine wichtige Einheit mit dem Fließgewässer bildet, als Brut- und Lebensraum für zahlreiche Tierarten dient – z.B. immer wieder Beobachtungen des Eisvogels bei Windehausen -. Zudem dienen die Gehölze der Gewässerbeschattung, welche gegen Erhitzung und Verdunstung sowie übermäßige Verkrautung dient. Letzteres kann die Entwicklung von Laichstandorten behindern. Zudem tragen herunterhängende Gehölzteile und Totholz zur Beförderung der Mäandrierung bei.
  • Belassen und Schutz von begonnener Mäandrierung sowie der damit verbundenen Entwicklung von Prall- und Gleithängen – gekoppelt mit sukzessiven Gehölzbeständen z.B. gut im Bereich der Einmündung der Zorge in die Helme zu beobachten. Bauliche Abflachungen sind daher auszuschließen. Dem Fließgewässer ist die Entscheidung für solche Standorte zu überlassen. Menschliche Eingriffe sind da störend.
  • Bauliche und künstliche Aufweitungen der Zorge sind zu unterlassen, da eine extreme Verringerung der Fließgeschwindigkeit mit einhergehendem verringertem Sauerstoffeintrag zu rechnen ist. Dies kann der Entwicklung und dem Bestand an Fischen und Wasserinsekten schaden. Eng damit können Beeinträchtigungen beim Bestand von Fraßfeinden wie Eisvogel eintreten. Zudem behindern solche Maßnahmen eine Mäandrierung. Mäandrierungen können aber u.a. auch zu natürlichen Flussaufweitungen führen, welche aber vom Fluss bestimmt entsprechend lokal existent sind.
  • Keine Entfernung des reichlich in der Zorge vorhandenen Geschiebes aus Kies und Steinen. Diese dienen der Fließvielfalt, geben Material zur Umgruppierung im Sohlbereich des Gewässers und verhindert so auch eine Eintiefung sowie fungieren als potentielle Laichplätze für Amphibien und Fische.
  • Sicherung eines beidseitig jeweils mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens, um eine umfassende naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören sukzessive Entwicklungen von Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen mit verbundenen Eintrag von Totholz in den Flusskörper, Stärkung der Biotop- und Grünverbundfunktion sowie die ungestörte Mäandrierung.
  • Die Entfernung von den beiden Arten des Staudenknöterichs ist nur durch Ausfrieren bzw. ständige Mahd und manuelle Entfernung der Pflanzenbestände im Frühstadium möglich. Eine angedachte mechanische Entfernung von Wurzeln kann zu Teilungen der Rhizome und somit zur verstärkten Vermehrung und Ausbreitung führen.
  • Den Riesenbärenklau gilt es manuell durch Abstechen in der zeitigen Austriebsphase, vorzugsweise im April, zu bekämpfen. Nicht nur der Erfolg ist größer, da ein Blühen und Aussamen nicht möglich sind und die Arbeiten besser durchführbar sind, sondern auch Gesichtspunkte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes können somit wesentlich besser zur Geltung kommen.
  • Pflanzungen jeglicher Art gilt es unbedingt zu unterlassen, um biologische Einschränkungen der Mäandrierungen auszuschließen, den Eintrag von standortfremden Gehölzen zu unterbinden, einen notwendigen Pflegeaufwand auszuschließen sowie stattdessen eine Sukzession an den dafür geeigneten Stellen zuzulassen. In dem Zusammenhang sei ferner darauf hingewiesen, dass Baumschulware in der Regel unterschnitten ist und somit eine Kappung der Pfahlwurzeln erfolgte, welche zumeist nicht wieder nachwächst. Das hat zur Folge, dass dem jeweiligen Gehölz der Zugang zu Wasser in tieferen Schichten verwehrt bleibt und Standfestigkeitsprobleme bestehen. Angesichts der Zunahme von extremen Trockenphasen und Sturmereignissen eine schlechte Basis zur Entwicklung von Gehölzen. Sukzessiv entwickelte Gehölzbestände sind in der Regel standortgerecht, besitzen ein ausgeprägtes Wurzelsystem sowie sind arten- und strukturreicher. Saat- und Pflanzgut zur generativen und vegetativen Ausweitung der Gehölzbestände sind an der Zorge ausreichend vorhanden.

III. Schlussbemerkungen

Grundsätzlich ist eine Befreiung der Zorge von standortfremden Bestandteilen wie Sohl- und Uferbefestigungen sowie die Beförderung einer naturnaheren Entwicklung zu begrüßen. Gleiches trifft für die ansatzweise Rückgabe von Retentionsflächen an Helme und Zorge zu.
Jedoch lassen planfestgestellte weitere Kiessabbaustätten und die Errichtung von Industrieanlagen in die Aue von Helme und Zorge erkennen, dass eine vollständige gesamträumliche Betrachtung dringend geboten ist sowie bereits planfestgestellte und gebaute Anlagen auf den Prüfstand gehören. Daher hält der AHA die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten, länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme und ihre Nebengewässer für dringend geboten.
Ferner lässt man der Zorge zu wenig Raum und Möglichkeit zur naturnahen Entwicklung. Dazu zählen Rodungen, angedachte Gehölzneupflanzungen und Aufweitungen des Fließraumes. Als einzige bauliche Maßnahmen sind die Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen, Deichrückverlegung sowie Beseitigungen von Bebauungen und Bodenversiegelungen erforderlich. Hier gilt es aber Verfahren anzuwenden und Standorte zu suchen und zu finden, welche die Abholzung von Gehölzen und unnötige Bodenbeanspruchungen ausschließt.
Ansonsten gilt es der Eigendynamik des Fließgewässers und der sukzessiven Entwicklung des Fließgewässers zu überlassen. Dazu bedarf es jedoch beidseitig eines mindestens jeweilig 10 m breiten Gewässerschutzstreifens.
Daher bedarf es nach Ansicht des AHA einer alternativen Herangehensweise und Planung.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.05.2021

Stellungnahme zum Entwurf- und Genehmigungsplanung zum Hochwasserschutz – HQ 100 für das Betriebsgelände der ZPR

I. Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Dabei gilt es zu erwähnen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Der nunmehrige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dazu folgendes vermerkt, Zitat:

Flächenschutz
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat Ende
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Eingangs gilt es festzustellen, dass sich die Betriebsanlage entlang der Saale komplett im Überflutungsraum der Saale befindet. Darauf gehen weder Erläuterungsbericht, noch „Landschaftspflegerischer Fachbeitrag“ und die „UVP-VORPRÜFUNG“ ein.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fehlen in beiden Unterlagen die erforderlichen Prüfungen und Darstellungen der Ergebnisse, inwieweit das Unternehmen Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen zur Rückgabe von Auen- und Überflutungsraum ermöglichen kann und danach die Errichtung von Hochwasserbauwerken unter den Gesichtspunkten zu prüfen. Es sind alle Teile der Gesellschaft gefordert derartige Überprüfungen und ggf. Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Insbesondere gilt es die verbauten bzw. versiegelten Flächen im bzw. am Saalebogen im Bereich der L 1093 bzw. nördlich und nordöstlich des Saalewehres auf Möglichkeit des Rückbaus und Entsiegelung zu überprüfen.
Der „Landschaftspflegerischer Fachbeitrag“ und die „UVP-VORPRÜFUNG“ können keine zeitnahen Erfassungen von Fauna und Flora aufweisen, welche eine Betrachtung von schützenswerten Beständen von Tieren und Pflanzen zulassen. Bereits die Darstellungen unter den Punkten „3.3.1 HNaturschutzrechtliche Ausweisungen“ und „5.1.3 Tiere“ „Landschaftspflegerischer Fachbeitrag“ zeigen auf, dass die Nähe zu einem FFH-Gebiet sowie die Feststellung von Vorkommen von Fledermausarten und des Fischotters einer tieferen und umfassenderen Betrachtung bedarf. Diese fahrlässige Herangehensweise passt zu der überhaupt nicht nachvollziehbaren Feststellung unter Punkt „3 Ergebnis nach UVPG“ der „UVP-VORPRÜFUNG“, welche folgende zitierte Aussage beinhaltet: „die Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Weiter braucht kein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt werden, da das Eintreten von Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG bereits von der UNB des Landkreises systematisch geprüft und die fraglichen Bereiche für die Baumaßnahme freigegeben wurden.“, Zitat Ende
Dabei beinhaltet diese „UVP-VORPRÜFUNG“ unter Punkt „4.3 Potential Säugetiere und Vogelarten“ keine gesicherten bzw. erfassten Angaben, sondern beruht auf Mutmaßungen und kann somit nicht für eine gründliche, fachliche Betrachtung des tatsächlichen Bestandes von Fauna und Flora Anwendung finden und lässt somit eine Einschätzung der entsprechenden Gefährdungs- und Bedrohungssituation zu.
Ferner ist unverständlich, wie laut Angaben unter Punkt „4.2 Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall (UVP-Vorprüfung)“, Punkt 1.16., Rodung folgende zitierte Aktivität stattfand: „Ufergehölze im Bereich Neubau und Sanierung: artenschutzrechtliche Verbotstatbestände wurden durch die Untere Naturschutzbehörde bereits bearbeitet, und die fraglichen Bereiche für die Baumaßnahmen freigegeben.“, Zitat Ende
Dabei ist ein ordnungsgemäße naturschutzfachliche und -rechtliche Betrachtung, Wertung und Beurteilung in dieser Planungsphase erforderlich, welche eine dürftige Bestandserfassung bzw. -analyse aufweist.
Insofern erscheint obengenannte Wertung unter Punkt „3 Ergebnis nach UVPG“ der „UVP-VORPRÜFUNG“ nicht nachvollziehbar und somit inakzeptabel.

III. Schlussbemerkungen

Die vorliegenden Planungsunterlagen lassen keine gründliche und fachlich-inhaltliche Basis erkennen, welche eine ordnungsgemäße Feststellung, Aus- und Bewertung des Bestandes von Fauna und Flora und deren Schutzwürdigkeit zulassen sowie Möglichkeiten der Rückgabe von Auen- und Retentionsflächen an die Saale aufzeigen.
Insofern ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. eine umfassende, fachlich-fundierte und gründliche Überarbeitung der Planungsunterlagen erforderlich. Dem Unternehmen müsste das ein Bedürfnis sein, wenn man den Darstellungen im ZPR Imagefilm 2017 folgt.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.05.2021

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