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Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck

I. Zu Begründung

Zu 1.3 Lage im Raum und Geltungsbereich, Seiten 7 – 9
Zu 2.1.1 Landesentwicklungsplan, Seiten 17

Die positive, unbegründete Darstellung der Bauentwicklungen der Bundesautobahmen 2, 14, 19 und 24 entspricht keinesfalls einer modernen und dringend notwendigen Herangehensweise an Fragen des Umganges mit Umwelt, Natur und Landschaft sowie einer daraus resultierenden Entwicklung des Klimas, einer Bau- und Verkehrspolitik. Dazu gehören die Reduzierung des Ausstoßes von CO2, NOx, Feinstaub und nicht zuletzt die Belastung mit Lärm. Dazu zählen Reduzierung von Transporten sowie die Stärkung des Schienen-Personennahverkehrs (SPNV) und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch Erhalt, Wiederherstellung und Herstellung der Anbindung in der Fläche. Ganz besonders zu nennen sind Fragen der Flächenversiegelung.
Laut Ausführungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.05.2021 beträgt die tägliche durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche 1,0 ha. Das entspricht im Jahr einer Fläche von 12 ha. Nach Auffassung des AHA ist keine Neuversiegelung von Flächen zu rechtfertigen. Unversiegelter Boden ermöglicht Wasseraufnahme, lässt Gasaustausch zu, bietet für Fauna sowie Flora Lebensraum und ermöglicht Abkühlung der Luft. Insofern gilt es die Flächennutzungsplanung danach auszurichten.

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Zu Wasserstraßen und Binnenhäfen (3.3.3):

Die hier unkommentierten Darstellungen widersprechen eindeutig den zuvor geschilderten Ansinnen zu Vorranggebiete für Natur und Landschaft (4.1.1); Vorranggebiet für Hochwasserschutz (4.1.2); Schienennetz (3.3.1) und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft(4.2.1). Ein Ausbau des Stromes Elbe bedeutet Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft, massive Eingriffe in Struktur, Hydrologie und Fließsystem der Elbe sowie massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Derartige Gedanken berücksichtigen keinesfalls die Tatsache, dass die Elbe ein Niedrigwasserfluss ist und das Niederschlagsmengen massiv abnehmen. Insbesondere die Jahre 2018 bis 2020 haben dies deutlich aufgezeigt. Ferner bedeutet die Eintiefung der Elbe einen verstärkten Entzug von Wasser aus der angrenzenden Aue. Das bedeutet nicht nur Austrocknung von Natur und Landschaft, sondern u.a. auch für Landwirtschaft und Gartenbau.
Da die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck davon direkt betroffen ist gilt es unbedingt und mit Nachdruck Protest und Einspruch gegen solche Planungen zu erheben.

Zu 2.2.2 Bebauungspläne, Seiten 30 – 31

Die Auflistung von 28 rechtskräftigen Bebauungsplänen und Vorhabens- und Erschließungsplänen zeugen davon, dass für eine nunmehrige Flächennutzungsplanung umfassende Rahmenwirkungen eingeschränkt sind.

Zu 2.5 Integriertes gemeindliches Entwicklungskonzept (IGEK) Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck

Zu Landschaftsnahes Wohnen – gute Nachbarschaft – ordentliche Versorgung, Seite 36
Die Angaben unter 3.1.1Bevölkerungsentwicklung rechtfertigen keine Neuausweisung von Neubaugebieten. Abgesehen davon die Wirkungen von Flächenneuversiegelungen und der Erhöhung von Ziel- und Quellverkehren von Motorisierten Individualverkehren.

Zu 3.3 Wirtschaft und Gewerbe

Die Ausweisung von Gewerbeflächen gilt es auf die mit Rechtskraft festgelegten Flächen zu beschränken, um weitere Flächenversiegelungen und Verstärkung von Verkehrsströmen zu vermeiden. Ggf. sind nicht genutzte Gewerbeflächen rechtskräftig wieder aufzuheben, um Natur, Landschaft, Landwirtschaft und Gartenbau Flächen zurückzugeben.

Zu 4.1.4 Sondergebiete

Eine Verlagerung von weiteren Transportkapazitäten auf die Elbe ist nur mit Schiffen möglich, welche dem Fluss angepasst sind und nicht umgekehrt. Bereits die die erwähnten unkommentierten Darstellungen zu Wasserstraßen und Binnenhäfen (3.3.3) widersprechen den zuvor geschilderten Ansinnen zu Vorranggebiete für Natur und Landschaft (4.1.1); Vorranggebiet für Hochwasserschutz (4.1.2); Schienennetz (3.3.1) und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft(4.2.1). Ein Ausbau des Stromes Elbe bedeutet Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft, massive Eingriffe in Struktur, Hydrologie und Fließsystem der Elbe sowie massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Derartige Gedanken berücksichtigen keinesfalls die Tatsache, dass die Elbe ein Niedrigwasserfluss ist und das Niederschlagsmengen massiv abnehmen. Insbesondere die Jahre 2018 bis 2020 haben dies deutlich aufgezeigt. Ferner bedeutet die Eintiefung der Elbe einen verstärkten Entzug von Wasser aus der angrenzenden Aue. Das bedeutet nicht nur Austrocknung von Natur und Landschaft, sondern u.a. auch für Landwirtschaft und Gartenbau.
Daher gilt es im Interesse einer zukunftsfähigen, ökologisch orientierten Entwicklung der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck die Entwicklung des Hafens davon abhängig zu machen, dass ein Ausbau der Elbe und ihrer Aue unterbleibt.

Im Interesse einer dezentralen, ortsnahen Nutzung von erneuerbaren Energiequellen aus Wind- und Sonnenkraft sowie der Beachtung des Schutzes von Vogelarten und des Landschaftsbildes sowie der Unterlassung neuer Bodenflächen ist auf eine gezielte Förderung der Nutzung von Dachflächen für Solaranlagen und grundstücksbezogen Windkraftkleinanlagen zu orientieren. Eine andere Herangehensweise ist nicht nachhaltig und somit nicht zukunftsfähig.

Zu 4.2.4 Kulturelle Einrichtungen, Seite 68

Der Bevölkerung und ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen muss eine kostenfreie Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen möglich sein. Eine gemeinnützige Tätigkeit ermöglicht im öffentlichen Interesse sich für vielfältige Belange einzusetzen und ist in der Regel nicht mit einer wirtschaftlichen Einnahmequelle verbunden. Dies kommt der Verbandsgemeinde zugute.
Nur so ist eine Umsetzung wahrer demokratischer Beteiligungsformen möglich. Was auch mit einer Erhöhung der Attraktivität der Verbandsgemeinde einhergehen kann.

Zu 4.3 Verkehr, Seiten 69 – 74
Zu 4.3.2.1 Fußläufige Erschließung
Zu 4.3.2.2 Radwegenetz

Möglichkeiten der sicheren Nutzung von Wegen und Straßen für Fußgänger und zum Fahren mit dem Fahrrad gilt es zu intensivieren. Dazu gehört es Fußgängerüberwege zu schaffen, Beschilderungen vorzunehmen und Kartenmaterial zur Verfügung zu stellen sowie auch Verkehrsbeschränkungen für Kfz. Zu prüfen.
Wichtig ist aber, diese Erschließungen nicht mit der Versiegelung von Wegen zu verbinden. Neben der Tatsache der zusätzlichen Bodenversiegelungen entstehen zumeist unüberwindbare Hindernisse für Klein- und Kleinsttiere. Sie fallen nicht nur der menschlichen Nutzung zum Opfer, sondern sind mangels der Wirkung ihrer Tarnung schneller Opfer für Fraßfeinde und gerade Asphaltflächen erhitzen sich bei massiver Sonneneinstrahlung. Zudem bedeutet das auch Verletzungsgefahren für Haustiere wie Hunde.
Zudem regt der AHA an, anhand alter Katasterkarten alte, insbesondere in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts umgepflügte Wege zu ermitteln und als unversiegelte Verbindungswege wieder zu aktivieren. Diese gilt es mit Begleitgrün bestehend aus Wiesen- und Saumstreifen sowie Obstgehölzen, Kopfweiden bzw. sukzessiven Gehölzstreifen aufzuwerten.

Zu 4.5.1 Innerörtliche Grünbereiche und Parkanlagen

Hier regt der AHA an, diese Grünbereiche und Parkanlagen als Biotop- und Grünverbünde groß- und kleinräumiger miteinander zu vernetzen. Ferner gilt es verstärkt Wiesenbereiche durch unregelmäßige, partielle Mahden entwickeln zu lassen. Die entstehenden Blühwiesen, welche die Möglichkeit der Ausreifung und Aussamung erhalten müssen, dienen Insekten als Nahrungs- und Lebensraum, reduzieren die Verdunstung und verbessern das jeweilige Ortsbild.
Eine Einbindung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine, Verbände und Initiativen scheint sinnvoll zu sein.

Zu 4.6 Wasserflächen und Häfen, Seiten 78 – 79

Im Interesse einer besseren Entwicklungsmöglichkeit von Fließgewässern, der besseren Nutzung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie zur Nutzung als Achsen von Biotop- und Verbundräumen gilt es Gewässerschutzstreifen beidseitig von mindestens 10 m zu belassen.

Zu 4.7 Flächen für die Landwirtschaft, Seiten 79 – 80

Die Landwirtschaft ist momentan häufig von Monokulturen, Anbaukulturarmut, mangelhafter Fruchtfolge sowie fehlender Strukturvielfalt geprägt.
Während zu DDR-Zeiten noch ca. 25 Anbaukulturen zur Anwendung kamen und diese in eine entsprechende Fruchtfolge eingebunden waren, greift man heutzutage auf etwa 7 Anbaukulturen zurück. Ferner gilt es in Form von sukzessiver Möglichkeiten die Entwicklung von Gehölz-, Stauden- und Wiesenbeständen zuzulassen. Wie unter Zu 4.3.2.1 Fußläufige Erschließung und zu 4.3.2.2 Radwegenetz können dazu wiederhergestellte Wege beitragen.

Zu 4.8 Wald, Seite 80

Hier sollte die Einflussnahme auf sukzessive Waldentwicklung liegen. Das sollte nicht nur bei den bestehenden Beständen, sondern auch in Erweiterung bestehender Waldbestände finden. Insbesondere als Begleitgrün von Fließgewässern und Wegen. So lassen sich arten- und strukturreiche Wälder entwickeln, welche Entwicklungsmöglichkeiten entlang von Fließgewässern haben sollten.
Wälder dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum, als Sauerstoffspender und Kohlendioxidspeicher und Naherholungsgebiet, sondern als sehr wichtiger Wasserspeicher. Angesichts der voranschreitenden Klimaveränderung eine sehr bedeutsame Funktionsvielfalt.

Zu 5.3.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Seite 86

Hier gilt vorrangig die sukzessive Entwicklung der Natur zu befördern und menschliches Eingreifen auf Beseitigung von Flächenversiegelung, Schadstoffen und anderen naturfernen Bestandteilen beschränkt bleiben. Ferner sind bei Pflegemaßnahmen und Streuobstwiesen und Wiesen menschliche Eingriffe erforderlich. Dieser Grundsatz sollte das Handeln der Verbandsgemeine bestimmen.

Zu 5.4 Überschwemmungsgebiete und Hochwasserschutz, Seiten 87 – 89

Es ist korrekt, darauf zu orientieren, Bebauungen und Ablagerungen von Schadstoffen aller Art aus Überschwemmungsgebieten fernzuhalten. Jedoch gilt es aber auch verstärkt den Rückbau bestehender Bauten, von Flächenversiegelungen sowie Deichrückverlegungen zu prüfen. Daher ist es unzureichend dies zu erwähnen, ohne konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Daher schlägt der AHA vor, dies nachzuholen.
Ferner regt der AHA an, Standorte einstiger Auenwälder festzustellen und hier wieder Sukzessionen zuzulassen. Auenwälder dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum, als Sauerstoffspender und Kohlendioxidspeicher und Naherholungsgebiet, sondern als sehr wichtiger Wasserspeicher. Angesichts der voranschreitenden Klimaveränderung eine sehr bedeutsame Funktionsvielfalt. Ferner reinigen sie Hochwasser und brechen Hochwasserwellen in ihrer Wucht.
Im Übrigen ist der Begriff „Hochwasserschutz“ irreführend. Auen und Fließgewässer sind eng miteinander verbunden und benötigen einander. Dazu gehört auch Hochwasser. Hochwasser zur Katastrophe hat der Mensch mit seinen Einschränkungen der Auen, Flächenversiegelungen, Beseitigung von Wäldern und fehlender Arten- und Strukturvielfalt mit Fruchtfolge und Bodenverdichtungen gemacht. Daher ist der Begriff „Umgang mit Hochwasser“ als korrekter anzusehen.

II. Zu Umweltbericht

Leider ist der Umweltbericht, trotz einiger richtiger Anregungen und Vorschläge zu allgemein gehalten. Konkrete Erfassungen zu Fauna und Flora fehlen. Somit ist nur eine bedingte Zustandsanalyse möglich. Gleiches gilt zu Luft-, Wasser- und Bodenqualitäten. Hier ist entsprechende Nacharbeit anzuraten.
Ansonsten sei auf die Ausführungen zur Begründung verwiesen.

III. Abschließendes

Die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck hat das Potential einer arten- und strukturreichen Natur und Landschaft, in der eine entsprechende Wohn- und Lebensqualität und Landwirtschaft eingebettet ist. Insbesondere der Einfluss der Elbe, ihrer Aue, ihrer Nebengewässer und Einzugsgebiet sind hier prägend und als Chance zu sehen. Das erfordert aber eine der angepassten Entwicklungspolitik in Sachen Verkehr, Bau und Gewerbe.
Laut Ausführungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.05.2021 beträgt die tägliche durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche 1,0 ha. Das entspricht im Jahr einer Fläche von 12 ha. Dies gilt es auf 0,00 ha zu reduzieren, um einer nachhaltigen Entwicklung Vorschub zu leisten.
Daher hält es der AHA für erforderlich nicht nur die Neuversiegelung zu stoppen, sondern Flächenentsiegelungen vorzunehmen, mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen zu erhalten bzw. wieder einzurichten sowie Deichrückverlegungen zu prüfen. Mit der damit verbundenen Möglichkeit naturnahe Entwicklungen zuzulassen, dies mit bestehenden und neuen Biotop- und Grünverbundräumen, Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten und -korridoren zu koppeln sowie den Schutz, die Pflege, Betreuung und Erweiterung von Streuobstwiesen voranzutreiben, besteht so die Möglichkeit Umwelt, Natur, Landschaft und Klima besser zu schützen und zu entwickeln.
Daraus entwickelt sich eine verbesserte Wohn-, Lebens- und Erholungsqualität, höhere Arten- und Strukturvielfalt von Fauna und Flora, ein verbesserter Umgang mit Hochwasser sowie Verbesserung der Klimasituation.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.06.2021

Stellungnahme zum Wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 68 Abs. 1 WHG – Ausbau eines Gewässers im Naherholungsgebiet „Nordstrand“ im Rahmen der Entwicklung eines Sondergebietes „Sportanlagen und Freizeit“

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist grundsätzlich darauf hin, dass der anstehende massive Klimawandel zu starker Überhitzung und Mangel von Niederschlägen beiträgt. In der Regel geht man im Erfurter Raum von jährlichen Niederschlagsmengen im Umfang von 539,00 mm aus, in den letzten drei Jahren maß man folgende jährliche Niederschlagswerte:

Jahr 2018: 377,1 mm
Jahr 2019: 351,1 mm
Jahr 2020: 498,1 mm

Das Hydrogutachten definiert unter den Punkten 5.3. und 6.5. eine jährliche Verdunstungsmenge für offene Wasserflächen im Umfang von 600,00 bis 650 mm und geht bei Hitzejahren von einer jährlichen Verdunstungsmenge im Umfang von 650,00 bis 700 mm aus. Ansonsten bemisst man im Erfurter Raum eine jährliche Verdunstungsmenge im Umfang von 500,00 bis 600,00 mm. Lediglich im Steigerwald und im Steiger-Will- roder Forst erreicht man höhere jährliche Werte im Umfang von 600,00 bis 650 mm bzw. 650,00 bis 700,00 mm.

Mit den geringeren Niederschlagsmengen einhergeht die geringere bis ausbleibende Grundwasserneubildung.

Schon alleine diese Fakten sprechen nicht für das Vorhaben. Stattdessen erscheint es sinnvoller sein in dem Gebiet von intensiver Landschaft abzurücken, stattdessen eine extensivere Landwirtschaft mit Wiesenelementen, sukzessiven Gehölz- und Staudenflächen zu entwickeln bzw. entstehen zu lassen.

Eine Eingliederung bzw. Neuentwicklung von Biotop- und Grünverbünden unter Einbindung der Gera und ihrer Aue erscheint nachhaltiger und somit sinnvoller zu sein.

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Zu TEIL I ERLÄUTERUNGSBERICHT

Zu 2.3.1 Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zu 2.1.4 Geologische Verhältnisse
Zu 3.2 Größe und Begrenzung der Antragsfläche
Zu 4 Wasserwirtschaftliche Planung

Diese bisherigen Beschlüsse und Planungen der Landeshauptstadt Erfurt berücksichtigen in keiner Weise die massiven Veränderungen des Klimas, welche sich auch im Raum Erfurt zeigen. Folgende Fakten zeigen auf, dass hier eine massive Veränderung der Beschlüsse und Planungen erfolgen müssen:

In der Regel geht man im Erfurter Raum von jährlichen Niederschlagsmengen im Umfang von 539,00 mm aus, in den letzten drei Jahren maß man folgende jährliche Niederschlagswerte:

Jahr 2018: 377,1 mm
Jahr 2019: 351,1 mm
Jahr 2020: 498,1 mm

Das Hydrogutachten definiert unter den Punkten 5.3. und 6.5. eine jährliche Verdunstungsmenge für offene Wasserflächen im Umfang von 600,00 bis 650 mm und geht bei Hitzejahren von einer jährlichen Verdunstungsmenge im Umfang von 650,00 bis 700 mm aus. Ansonsten bemisst man im Erfurter Raum eine jährliche Verdunstungsmenge im Umfang von 500,00 bis 600,00 mm. Lediglich im Steigerwald und im Steiger-Willroder Forst erreicht man höhere jährliche Werte im Umfang von 600,00 bis 650 mm bzw. 650,00 bis 700,00 mm.
Mit den geringeren Niederschlagsmengen einhergeht die geringere bis ausbleibende Grundwasserneubildung.
Darüber hinaus ist bei einer Einpegelung des Wassers des angedachten Gewässers in die Horizontale von Abweichungen in den Wasserständen des Umfeldes auszugehen, was erkennbar in den Planungsunterlagen keine Berücksichtigung gefunden hat.
Zudem weist das hydrologische Gutachten u.a. unter Punkt 7.1. auf erhöhte Nitratwerte sowie erhöhte Schwermetallwerte von Blei, Chrom, Kupfer und Nickel im Grundwasser hin. Während man als Verursacher der höheren Nitratwerte offensichtlich die Landwirtschaft sieht, ist die Herkunft der höheren Schwermetallwerte in der Deponie Galgenberg zu sehen.
Schon alleine diese Fakten sprechen nicht für das Vorhaben. Stattdessen erscheint es sinnvoller sein in dem 11,4 ha großen Gebiet von intensiver Landschaft abzurücken, stattdessen eine extensivere Landwirtschaft mit Wiesenelementen, sukzessiven Gehölz- und Staudenflächen zu entwickeln bzw. entstehen zu lassen.
Eine Eingliederung bzw. Neuentwicklung von Biotop- und Grünverbünden unter Einbindung der Gera und ihrer Aue erscheint nachhaltiger und somit sinnvoller zu sein.

III. Schlussbemerkungen

Das Vorhaben berücksichtigt keinesfalls den in der massiven Schädigung von Umwelt, Natur und Landschaft begründeten Klimawandel. Gerade die Jahre ab 2018 zeigen das deutlich auf. Neben zahlreichen wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Veränderungserfordernissen sind Standortplanungen und Rohstoffgewinnung keinesfalls auszuschließen. Wasser ist ein sehr kostbares und so wie der Boden kein vermehrbares Gut. Daher ist ein umfassendes Umdenken in der Stadtplanung erforderlich.
Das angedachte Abbauvorhaben ist daher abzulehnen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.06.2021

Stellungnahme zum geplanten Ersatzneubau der Brücke über die Schwarza am Oberhammer in Katzhütte, BW 04

I. Grundsätzliches

Auch wenn das nicht zum konkreten Planungsverfahren nicht dazugehört, sei darauf hingewiesen, dass bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größere Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf.
In Katzhütte im Planungsgebiet sind massive naturferne räumliche Einschränkungen der Schwarza erkennbar, welche eigentlich einer wissenschaftlichen Betrachtung bedürfen, um ggf. Alternativen herausarbeiten zu können. Da gilt es u.a. auch die Art und Weise der Verkehrsführungen und Standorte von Verkehrsbauwerken einzuordnen.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Zu Kurzerläuterung

Die „Feststellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Bauwerkes“ sollte anhand vergangener Hochwassersituationen erfolgen und nicht nur auf einer „1D-Wasserspiegellagenberechnung der Schwarza“ beruhen. Abgesehen davon, dass für den Standort eine 3D-Berechnung genauer und angemessener erscheint. Daher regt der AHA eine entsprechende Überarbeitung der Berechnung an. Dabei gilt es auch die Hochwassereignisse im Februar 2021 zu berücksichtigen. Ferner ist zu erwähnen, dass beispielsweise der Pegel Katzhütte am 13.04.1994 einen HQ von 68,9 m³/s und am 27.01.2002 im Umfang von 44,7 m³/s gemessen hat. Insofern greift ein HQ100 = 41,19 m³/s bei weitem nicht vollumfänglich.

III. Schlussbemerkungen

Angesichts der Vielfalt der Schwarza, ihrer Naturferne in Katzhütte sowie einer Gesamtbetrachtung des Flusssystems mit seiner Aue regt der AHA die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Schwarza an. Speziell für Katzhütte bedeutet das, Möglichkeiten zur Beendigung der Naturferne zu untersuchen, zu werten und ggf. Vorschläge zur Beseitigung dieses Zustandes zu erarbeiten. Insofern kann ein nunmehriger Ersatzneubau der Brücke über die Schwarza am Oberhammer in Katzhütte, BW 04 die Gefahr der Schaffung vollendeter Tatsachen in sich bergen.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.06.2021

Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ in Dessau-Roßlau

Der Arbeitseinsatz des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA) zu Mahd-Arbeiten auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ fand, wie geplant, am Samstag, dem 19.06.2021, statt.
Es war heiß und schwül. Das ca. 1,50 m hohe Gras, durchwachsen von u.a. Brombeersträuchern, Brennnesseln und Disteln, war ausgetrocknet. Ein Mitglied des AHA hatte bereits 07.00 Uhr mit einem kleinen Traktor mit Mähwerk mit den Mahd-Arbeiten begonnen. Ab 10.00 Uhr unterstützten zwei weitere Mitglieder des AHA mittels einer Motorsense und einem Heurechen die Arbeiten. Die Wiese konnte, durch die technische Aufwertung mit einem Traktor, komplett gemäht werden. Ohne diese technische Unterstützung und diesen zeitigen Beginn der Arbeit, nur mit der sonst vorhandenen Ausrüstung von zwei Motorsensen, Handsensen sowie den drei anwesenden Mitgliedern des AHA, wäre dieser Arbeitseinsatz nicht durchführbar gewesen. Nach insgesamt ca. 6 Stunden konnten wir die Arbeiten abschließen.

Vor dem gemeinsamen Zusammensitzen unter dem Pavillon (mit einer neuen Plane), sahen wir uns die Schäden am Gartenhaus und am Gartenzaun an. Zwei Totbäume waren umgestürzt. Einer davon beschädigte das Dach des Gartenhauses. Das Giebelblech ist verbogen. Die Dachschindeln sind stellenweise beschädigt und durchlöchert. Zaunfelder des Gartenzaunes wurden aus den Pfosten gerissen und niedergedrückt.
Drei weitere Bäume sind akut umsturzgefährdet, mit Fallrichtung auf das Gartenhaus.
Um den Charakter eines Nutzgartens einer Kleingartenanlage umfassender zu erfüllen, erhält der Garten ein Gemüsebeet. Mit der Anlage des Beetes wurde bereits begonnen. Zukünftig kann dann etwas Gemüse geerntet werden.

Text und Fotos: Sabine Schauer

Stellungnahme zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung Pleiße, Gößnitz – Hochwasserschutzmaßnahmen

Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Die im Drei-Linden-Brunnen in Ebersbrunn bei Zwickau entspringende, einst 115 km lange und in Folge von Bergbaumaßnahmen zwischen Regis-Breitingen und Markkleeberg umgesetzten Begradigungsmaßnahmen um ca. 25 km auf ca. 90 km verkürzte Pleiße mit ihrem Einzugsgebiet von 1.473,6 km² besitzt ein umfassendes Entwicklungspotential. Dieses Entwicklungspotential liegt in der Mindestwiederherstellung naturnaherer bis naturnaher Strukturen einschließlich der umfassenden Rückgabe von Retentionsflächen.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

Zu den Verfahrensunterlagen
Zu Erläuterungsbericht
Zu 1 Veranlassung, Auftragsgegenstand und Zielstellung

Die in der „Tabelle 1: Planungsziele/ Hydraulische Randbedingungen.“ aufgeführten Teilprojekte erfüllen nicht vollumfänglich die erforderlichen Notwendigkeiten.

Zu Position 1: Hochwasser richtet sich nicht nach menschlich gesetzten Zeiträumen, sondern ergibt sich aus Zusammenhang von Wetterlagen sowie räumlichen Ausgangssituationen, wozu Grad der Flächenversiegelung, Naturnähe des Fließgewässers und Größe der bestehenden Retentionsflächen zählen.

Zu Position 2: Die Nutzung möglicher Retentionsflächen reicht nicht mehr aus. Es gilt auf die Nutzung von mindestens erforderlichen, besser ursprünglichen Retentionsflächen zu orientieren. Der Begriff Brachflächen ist zu allgemein und gibt nicht ausreichend die womöglich bestehende und potentiell mögliche Entwicklung von Auenlandschaften wider. Was bedeutet Nutzbarmachung von Brachflächen? Es fehlen die Ziele Rückbau von Bauten und Flächenversiegelungen sowie künstlicher Bodenaufschüttungen.

Eine Position zum Themenfeld Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz fehlt komplett. Ebenso die dringend notwendige wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung des Gebietes.

Zu 2.2 Handlungsschwerpunkte
Zu 3.1 Gewählte Lösung

Alle Maßnahmen, welche mit Deichrückverlegungen verbunden sind, sind grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch dürfen derartige Maßnahmen nicht zur Erhöhung der Versiegelungsanteils durch neue Straßen zu und entlang der Deichanlagen führen.
Die Beseitigung von Gehölzen ist zu unterlassen, um a) nicht noch mehr Naturferne zu erzeugen, b) potentielle Ausgangsbasen für mögliche sukzessive Entwicklungen von Auenwaldstrukturen zu ermöglichen, c) Lebens- und Rückzugsräume für Tierarten wie Beutelmeise und Eisvögel zu sichern und d) das Landschafts- und Stadtbild nicht zu verschlechtern.
Um dem Fluss mehr Raum zu geben, die Strukturvielfalt zu verbessern sowie die Wucht des Hochwassers zu nehmen gilt es die Mäandrierung zu befördern, indem ggf. Störsteine und -hölzer in das Fließgewässer Eingang finden. Dazu ist zudem ein Rückbau bestehender Ufer- und Sohlbefestigungen dringend geboten. Neue Uferversiegelungen sind zudem auszuschließen.
Ferner sind unbedingt folgende Maßnahmen zu prüfen:

  • Rückbau der Sportanlage im Bereich der Bahnstraße mit Einbindung des nordöstlich angrenzenden Auengebietes als sukzessives Entwicklungsgebietes eines Auenwaldes und Raumes einer naturnahen Entwicklung der Pleiße
  • Prüfung des vollständigen bzw. teilweisen Rückbaus der Vollversiegelungen südwestlich und nordöstlich des Mündungsgebietes des Moorbaches in die Pleiße. Bestehende Gehölzbereiche bieten die Basis einer späteren sukzessiven Entwicklung.
  • Sukzessiver Leerzug der Kleingartenanlage, indem eine Neuverpachtung leerstehender Gärten unterbleibt. So können soziale Härten unterbleiben. Für die Fläche der später bisherigen Kleingartenanlagen ist die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und
  • Entwicklungskonzeption erforderlich. Zum Beispiel kann eine Umentwicklung zu einer Streuobstwiese und arten- und strukturreichen, unregelmäßig gemähten Auenwiese erfolgen.
  • Wiedereinbeziehung des Festplatzes im Bereich des Freiheitsplatzes in das Hochwasserregime der Pleiße

Zu 2.4.1 Vorhandene Berechnungsmodelle

Angesichts der umfassenden Bebauungen im Bereich der Pleiße in der Stadt Gößnitz ist eine 2D-Modellberechnung nicht ausreichend, sondern eine 3D-Modellberechnung dringend erforderlich, um die Bauten angemessen berücksichtigen zu können.

III. Schlussbemerkungen

Die angedachten Vorhaben in Richtung Deichrückverlegungen und Rückgabe von Retentionsflächen sind grundsätzlich zu begrüßen.
Ansonsten ist die Herangehensweise zu wasserbaulich geprägt und lässt der Natur kaum Entwicklungsmöglichkeiten. Die begradigte Erscheinung der Pleiße bleibt nach diesen Planungen praktisch vollständig erhalten. Möglichkeiten der Rückgabe weiterer Retentionsflächen – z.B. im Mündungsbereich des Moorbaches – bleiben vollkommen unbetrachtet.
Dabei bietet das Fluss- und Auensystem der Pleiße punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bildet Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungiert als Ventilationsbahnen sowie übt sehr wichtige Funktion als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dient das Gebiet als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. regt ohnehin eine länderübergreifende Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption von Quelle bis Mündung in den Flutgraben der Weißen Elster in der Stadt Leipzig an.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 31.06.2021

Für AHA hält nachhaltigen Schutz der Auen an Parthe und Weißer Elster/Luppe/Nahle für dringend geboten

Bekanntlich gehört die insgesamt ca. 48 km lange Parthe zu den wichtigsten Nebengewässern der Weißen Elster und bedeutsamsten Fließgewässern in Leipzig und Umland. Davon durchfließt die Parthe auf einer Länge von 12,6 Kilometer das Stadtgebiet von Leipzig. Die Parthe ist ein Fließgewässer 1. Ordnung.
Das Quellgebiet der Parthe liegt südöstlich der Stadt Bad Lausick, Ortsteil Glasten. Insbesondere in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts erfolgten massive Begradigungsmaßnahmen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) führte am Samstag, den 12.06.2021 planmäßig seine nunmehr elfte Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“ entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster durch.

In der Stadt Taucha fällt im Park in der Partheaue mit eingebetteten Schöppenteichen und Parthe auf, dass neben dem erfreulichen reichlich vorhandenen Gehölzbestand diesmal auch sehr begrüßenswert flächendeckend, ungemähte Wiesen das Bild prägen. Nach fortgesetzter Auffassung des AHA gilt es eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zu entwickeln, welche eine dauerhafte Umwandlung in Wiesenflächen sowie einen fachlich fundierten Umgang mit den Gehölzen und Gewässern zum Ziel hat. Bei den Mahden empfiehlt es sich eine Parzellierung vorzunehmen und so aufgeteilt unregelmäßige Mahden ermöglicht. So könnte beispielsweise eine Fläche einmal und eine andere Fläche zweimal im Jahr eine Mahd erfahren. Das Ziel muss es sein, dass sich eine arten- und strukturreiche Wiese entsteht, welche u.a. mit zahlreichen blühenden Pflanzen bewachsen ist und somit zahlreichen Insekten als Nahrung dient. Ferner gilt es eine standortgerechte Entwicklung von Gehölzbeständen zuzulassen. Als Gehölze seien da die Schwarzerle, die Gemeine Esche, die Silberweide, der Feldahorn und die Stieleiche genannt. Darüber hinaus ist das als Beitrag zur Umweltbildung zu sehen, da Beobachtungen und Kartierungen von verschiedenen Tier- und Pflanzenarten möglich sind. Abgesehen davon, dass sich der stadtgestalterische Wert des Parks erhöht. Der AHA hält beispielsweise eine Einbindung der Schulen Tauchas in den Phasen der Erstellung und Umsetzung einer wissenschaftlich fundierten Schutz und Entwicklungskonzeption für sehr sinnvoll und daher dringend geboten.
Große Teile des Fließgewässers sind naturnaher bzw. naturnah oder bergen das Entwicklungspotenzial dahingehend in sich. Jedoch sind die umfassenden Begradigungsmaßnahmen genauso deutlich zu erkennen, wie die Vielzahl noch immer vorhandenen Versiegelungen im Sohl- und Uferbereich in den Städten Taucha und Leipzig. Eng damit verbunden ist die Notwendigkeit der Erweiterung der Retentionsflächen, um besser und umfassender Hochwasser aufnehmen zu können. Zum Beispiel die Hochwassermarke vom 06.06.2013 an der Brücke über die Parthe bei Taucha-Seegeritz sollte die diesbezüglichen Notwendigkeiten verdeutlichen. So empfiehlt es sich beispielsweise in Taucha im Bereich südöstlich Am Weinberg und südwestlich Am Schmiedehöfchen sowie in Leipzig-Thekla im Bereich südöstlich Am Keulenberg und südwestlich der Bundesautobahn 14 die Wiederbelebung alter Parthemäander wissenschaftlich zu prüfen und darauf aufbauend umzusetzen. Neben der Wiederherstellung einer strukturellen Vielfalt und Rückkehr zu einem längeren Flusssystem, besteht so die Möglichkeit besser Sohl- und Uferbefestigungen zu beräumen. Ferner verbessern sich räumlich gesehen auch der Raum für Lebens- und Rückzugsbereiche für Tiere und Pflanzenarten. Abgesehen davon entspricht eine derartige Vorgehensweise den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
In Taucha-Graßdorf im Bereich der Ecke Graßdorfer Straße und Seegeritzer Weg regt der AHA erneut und mit Nachdruck die Wiederherstellung eines stark verlandeten Teichs an, um hier Lebensräume u.a. für Amphibien und Insekten wiederherzustellen. Derartige Maßnahmen benötigen jedoch im Vorfeld einer wissenschaftlich fundiert vorzubereiten.
Ebenfalls mit Sorge nimmt der AHA die verstärkte forstwirtschaftliche Nutzung des Weinbergholzes zwischen Tauchas Stadtteilen Graßdorf und Seegeritz auf. Das Gehölz mit seinem hohen Arten- und Strukturreichtum an Fauna und Flora mit seinen Hang- und Auenwaldstrukturen stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzen dar und bildet einen sehr wichtigen Bestandteil eines Biotop- und Grünverbundes u.a. entlang der Parthe, seines Nebengewässers Lösegraben sowie bis hin zum Staditzteich, Staditzgraben und dem dortigen Gehölzgebiet.
Im Abschnitt zwischen Seegeritz und Plaußig weist der Verlauf der Parthe und ihre umfassendes naturnahes Entwicklungspotential auf, welche als beispielhaft anzusehen ist und daher eines besonderen Schutzes bedarf. Dazu sind jedoch eine Beibehaltung sowie eine Ausweitung extensiver landwirtschaftlicher Nutzungsformen dringend geboten. Darüber hinaus ist die Beseitigung der Verrohrung des Hasengrabens im Mündungsbereich in die Parthe erforderlich. Stattdessen könnte eine kleine, stabile Brücke eine Querung des Parthenebengewässers ermöglichen. Der Hasengraben war bisher auf Grund der langanhaltenden Hitze und Trockenheit in den Jahren 2018, 2019 und 2020 komplett ausgetrocknet. Diesmal war wieder fließendes, aber stark verockertes Wasser in dem Nebengewässer der Parthe festzustellen.
Mit Schreiben vom 07.10.2018 an den Bürgermeister der Stadt Taucha Tobias Meier regte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) an, zwei neue Schwarzpappeln (Populus nigra) am Standort der einstigen Seegritzer Pappel am Rand der Aue der Parthe zu pflanzen. Ferner ergänzte der AHA, dass es dabei aber die abgestorbene Pappel als Lebens- und Nahrungsstandort für zahlreiche Tierarten unbedingt zu erhalten gilt. Die Reaktion von den Verantwortlichen in der Stadt Taucha fiel bzw. fällt erfreulicherweise positiv aus. Nunmehr erfolgte mutmaßlich am 11.12.2019 die Neupflanzung der zwei Schwarzpappeln. Eigentlich hatte der AHA vorgeschlagen, eine öffentliche Pflanzaktion durchzuführen, um ein gemeinsames Signal mit der Stadt Taucha und Interessenten für Belange des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes setzen zu können. Trotz der Tatsache, dass die Pflanzaktion nicht in einem derartigen Rahmen stattfand, begrüßt der AHA natürlich die Pflanzung der beiden Schwarzpappeln, welche ein deutliches Signal für die ebengenannten Anliegen setzt. Ferner bedankt sich der AHA bei den Verantwortlichen der Stadt Taucha für die Durchführung der Pflanzung. Die Exkursionsgruppe nutzte den Ort auch zu einer umfassenden Rast.
Dabei mussten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion feststellen, dass die Wiese zwischen dem Hasengraben an der Grenze zur Stadt Leipzig, In der Parthenaue, der Hauptstraße und der Parthe in einem Stück gemäht war und zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion mit einem Traktor eine umfassende Heuwendung stattfand. Der AHA bekräftigt in dem Zusammenhang den dringenden Wunsch, partielle Mahden orientiert nach Standorten von Bodenbruten und Verstecken für Jungtiere wie Rehen und Feldhasen durchzuführen. Ferner dienen partielle Mahden dem Erhalt und Schutz von Blühwiesen als Nahrungsraum von Insekten und Spinnen sowie um das Ausreifen von Saatgut zu ermöglichen, um die Arten- und Strukturvielfalt der Wiesen zu erhöhen.
Der AHA begrüßt es generell immer mehr Wiesenflächen naturnaher entwickeln zu lassen und dazu den Weg einer extensiven Nutzung zu gehen. Wie bereits zum Park in Taucha geschildert, bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. So sollte das auch in der Partheaue in Leipzig-Plaußig zwischen Hasengraben und Rüdgengraben geschehen. Ziel muss es sein, dass eine naturnahe, standortgerechte Wiesenfläche entsteht. Nur so lassen sich stabile Wiesenbestände entwickeln mit den dazugehörigen Arten und Strukturen. Insofern sieht der AHA das Projekt zum Mahdgutübertrag aus der Umgebung des Abtnaundorfer Parks und der Grünlandansaat mit einer gewissen Skepsis.
In Anknüpfung an die erfolgreiche Renaturierung des Rüdgengrabens in Plaußig durch den Zweckverband in den Jahren 1992/1993, erscheint es sinnvoll in räumlicher Anknüpfung, Möglichkeiten zur Unterstützung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen zu prüfen. Damit besteht die Möglichkeit die Struktur des Rüdgengrabens weiter zu verbessern und somit auch die Artenvielfalt zu erhöhen.
Im Bereich der Parthebrücke Plaußig-Grundstraße ist die Erweiterung der Barrierefreiheit voll und ganz zu begrüßen. Nunmehr gilt es die letzten Betonreste ebenfalls aus der Uferzone zu entfernen. Ferner erscheint es empfehlenswert, umgestürzte Bäume vor Ort zu belassen, wenn von ihnen keine unmittelbare Gefahr für Menschen ausgeht. Diese tragen zur Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt der Parthe und der angrenzenden Aue bei.
Der AHA regt ferner an u.a. im Bereich zwischen den Leipziger Stadtteilen Plaußig und Thekla die Wiederbelebung von Altverläufen der Parthe wissenschaftlich fundiert zu prüfen. Für die Parthe und ihrer Aue ist mit der Verbesserung der Struktur und Artenvielfalt zu rechnen sowie davon auszugehen, dass eine bessere Aufnahme von Hochwasser erfolgt.
Mit großer Sorge und großem Unverständnis hat der AHA erneut die Folgen der nunmehr abgeschlossenen mehrjährigen Bauarbeiten im Bereich der Partheaue am Bahndamm an der Kiebitzstraße aufgenommen, was zu massiven Schäden in dem sukzessiven Gehölzbestand und in den Feuchtgebieten geführt hat. Hier bedarf es einer unverzüglichen Beräumung der Aufschüttungen und von Baumaterialien.
Erfreulicherweise haben sich die Sukzessionen im Abtnaundorfer Park entlang der Parthe und im Umfeld des Parkteichs Abtnaundorf gefestigt und teilweise ausgeweitet. Im Zusammenhang mit dem Parkteichgraben Abtnaundorf und den umfassenden Wiesenflächen besteht hier ein ökologisch wertvoller Landschaftsbestandteil mit sehr hohem Naherholungswert.
Hinsichtlich der Parthe im unmittelbaren zentralen Stadtgebiet von Leipzig könnte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zudem vorstellen, eine Prüfung vorzunehmen, inwieweit eine Umsiedlung von Gewerbeflächen sowie der Kleingartenanlage „An der Parthe“ entlang des Fließgewässers zwischen Volbedingstraße, Mariannenpark, Rackwitzer Straße und Brandenburger Straße mit einhergehender nachfolgender Entsiegelung der Flächen und des Fließgewässers möglich ist. Darüber hinaus gilt es eine schrittweise Beräumung der Garten- und Sportanlagen im Mündungsgebiet der Parthe in die Weiße Elster im Raum nordwestlich des Heuweges bis Slevogtstraße und Luppe sowie südöstlich bis Waldstraße zu untersuchen. Eine Reduzierung mit abschließender Beräumung die Gartenanlagen kann beispielsweise schrittweise durch Nichtneuverpachtung aufgegebener Gärten erfolgen. Im Anschluss ist dann eine vollständige Rückgabe als Überflutungsraum für Weiße Elster/Luppe und Parthe vorzunehmen.
Hier bekräftigt der AHA, dass im Rahmen eines wissenschaftlich-fundierten, länderrübergreifenden und ökologisch orientiertem Konzeption zum Umgang mit Hochwasser für die Weiße Elster, Möglichkeiten des Rückbaus von Deichen und die Wiederanbindung von Altauen möglich ist. Eng damit verbunden ist ebenfalls länderübergreifend ein wissenschaftlich fundiertes Konzept für die Wiederanbindung der Altarme der Weißen Elster zu erstellen.
Eine derartige Verbesserung der hydrologischen Situation haben im Blickwinkel des Anstiegs von Grundwasser sowie der klimabedingten Reduzierung der Jahresniederschlagsmengen zu erfolgen. Eine Wiederanbindung der Altauen sowie von wasserbaulich abgetrennten Altarmen bzw. Altverläufen an das direkte Wasserregime von Weißer Elster, Luppe und Nahle tragen ferner zur Erweiterung der Hochwasserräume und der eng damit verbundenen Erweiterung der Arten- und Strukturvielfalt bei. Nicht zu vernachlässigen ist zudem der verbesserte Austausch von Kalt- und Frischluft mit dem Umland der Fluss- und Auenlandschaft, wozu ganz besonders die Wohngebiete der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören.
Mit dem nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerks beabsichtigen offenbar der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig nicht vom verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umgangs mit Hochwasser abzuweichen. Dieser vorrangig durch Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks geprägte Weg, scheint weiterhin die Handlungsrichtlinien des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig zu dominieren.
Ferner gilt es nun sofort und unwiderruflich die Massenabholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz zu beenden und stattdessen eine natürliche Sukzession zuzulassen und zu befördern. Einhergehend mit der Wiederanbindung der Altauen an das Überflutungssystem von Weißer Elster, Nahle und Luppe besteht so die ernstzunehmende Möglichkeit der Weiterentwicklung von standortgerechten Auenwäldern. Insbesondere die heißen und trockenen Sommer der Jahre 2018 und 2019 haben flächendeckend zu starken Stresssituationen in der Tier- und Pflanzenwelt geführt, könnte aber ein massives Zurückdrängen des Spitzahorns zur Folge haben. Somit verdeutlicht sich wieder, dass die Natur als mächtigster Landschaftsgestalter fungiert und daher forstwirtschaftliche Eingriffe vollkommen unnötig sind, sondern eher Schaden anrichten. Der AHA regt ferner an, dieses Jahr zu nutzen, um gezielt die zahlreich vorhandenen Eicheln der Stieleichen von Wegen abzusammeln und in bzw. an Auenwaldbereichen und freigeholzten Lichtungen auszubringen, um eine entsprechende Sukzession zu befördern. Derartige Sammel- und Verteilungsaktionen lassen sich u.a. bestens mit Kindern und Jugendlichen umsetzen und verbinden dabei sinn- und wertvoll praktische Arbeit mit theoretischen Umweltbildungsaktivitäten.
Von daher hält der AHA einen Runden Tisch zum Start der Erstellung einer länderübergreifenden Hochwasser-, Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Weiße Elster und Luppe sowie ihrer Auen für dringend geboten, um noch im 32. Jahr nach der politischen Wende in der einstigen DDR die noch nicht erledigten Hausaufgaben in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, ökologisch orientierter Entwicklung von Stadt, Landschaft und Tourismus sowie Umgang mit Hochwasser in Gemeinschaft aus Bevölkerung und ihrer Verbände, Vereine und Initiativen sowie Wissenschaft, Politik und Verwaltung sachlich-kritisch anzugehen.
Neben den Freistaaten Sachsen und Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt gilt es auch die Tschechische Republik mit einzubinden.
Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten daran mitzuwirken. Ferner möchte der AHA eine Plattform für Interessenten darstellen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und im Aufbau begriffenen Regionalgruppe Leipzig und Umland an einer nachhaltigen, wissenschaftlich fundierten Wende in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einer darauf abgestimmten Entwicklung von Stadt, Landschaft und Tourismus sowie Umgang mit Hochwasser zu arbeiten.
Interessenten können sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.06.2021

Fotos: Isabell Schneider

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