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AHA hält besonderen Schutz des NSG Peißnitznordspitze in Halle für dringend notwendig!

Eine Veranstaltungsmeldung des Kulturbundes der DDR wird für den 16.01.1983 kurz und knapp unter „Art der Veranstaltung: Gründungsveranstaltung des Arbeitskreises Umweltschutz““, „Vorsitzender des Arbeitskreises: Jürgen Bernt-Bärtl“ und als „Ort: Büschdorf, Klub der Werktätigen“ vermerken. Was so lapidar und formell klingt, war die Einleitung einer neuen Etappe in der Geschichte des Kulturbundes der DDR und ganz besonders seiner 1980 gegründeten Gesellschaft für Natur und Umwelt – GNU -. Bis dahin setzte sich die GNU aus Fachgruppen wie z.B. Ornithologie, Entomologie und Botanik zusammen. Nunmehr bestand der Wunsch eine Gruppe entstehen zu lassen, welche fachübergreifend als ehrenamtliches Sammelbecken für gesellschaftlichen Umwelt- und Naturschutz in der Stadt Halle (Saale) fungieren sollte. Die Erwartungen von allen Seiten waren groß. Da seien beispielhaft die Staatsmacht, die Stadtleitung Halle des Kulturbundes und der Stadtvorstand Halle der GNU zu nennen, welche sich eine gewisse gelenkte Ventilfunktion erhofften. Dann interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nun sich verstärkt öffentlich in Fragen Umwelt- und Naturschutz einmischen bzw. einbringen wollten. Die offizielle Eröffnungsveranstaltung am 20.02.1983 verdeutlichte diese Anliegen noch mehr und der Arbeitskreis Umweltschutz – AKUS – gab sich auf Grundlage dessen seinen ersten Arbeitsplan. Dabei spielte Büschdorf und der dort existente Alttagebau Hufeisensee eine große Rolle in der Arbeit des jungen AKUS. Neben Eingaben, Diskussionsrunden und Exkursionen fanden schon im ersten Jahr des Bestehens des AKUS zahlreiche Arbeitseinsätze am Hufeisensee statt.
Jedoch blieb der Hufeisensee nicht lange das einzige große Vorhaben des AKUS. Mit dem Engagement von drei jungen Ornithologen, welche sich seit dem Frühjahr 1980 mit dem Restauenwald Peißnitznordspitze beschäftigen, kommt ein weiteres Projekt zum AKUS dazu. Am 29.05.1983 entsteht schließlich eine Patenschaftsgruppe Restauenwald Peißnitznordspitze, welche sehr schnell die Zielsetzung des AKUS mitbestimmte. Ihr Wirken ist es zu verdanken, dass die Peißnitznordspitze sich nunmehr ungestörter entwickeln konnte und am 01.09.1983 eine Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ am damaligen Haus der Jungen Pioniere ihre Arbeit aufnahm. Ferner entstanden im Jahr 1984 die ersten Ideen zur Wiederherstellung eines einstigen zugeschütteten Feuchtbiotopes als Amphibienlaichgewässers. Von 1987 bis 1989 erarbeitete die Peißnitzgruppe dazu eine Konzeption. Mit Hilfe der damaligen Sowjetarmee und der Stadt Halle (Saale) erfolgte schließlich in den Jahren 1990 bis 1992 die Umsetzung der Konzeption. Die nunmehrige Unterschutzstellung der Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet im Jahre 1990 geht schließlich auch auf die Aktivitäten dieser Gruppe zurück.
Anfang des Jahres 1984 entsteht das Projekt „Grüne Wände“, was das ohnehin gespannte Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes noch weiter verschärft. Der Ansatz Wände zu begrünen wird als „Grüne Wende“ falsch verstanden und führte letztendlich zur Absetzung von Jürgen Bernt-Bärtl als Vorsitzenden des AKUS am 20.09.1984. Die Umbenennung der Aktion in „Grüne Hauswände“ und später in „Begrünte Architektur“ sorgte für eine gewisse Entspannung im Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes und konnte somit ihr wertvolles Tun ungestörter entfalten.
Nach der kurzen Leitung durch Hans-Eberhard Franze übernahm Dr. Peter Bliss noch im Jahr 1984 den Vorsitz des AKUS. Mit ihm kam die Idee eines Vorhabens zur Wiederherstellung der Kreuzer Teiche und die Errichtung eines Weihers am Amselgrund in den AKUS. Die von ihm und Michael Krüger im Jahre 1987 erstellte umfassende Konzeption bildet noch heute den Rahmen für Maßnahmen in dem Gebiet.
Der AKUS war nunmehr unentbehrlicher Bestandteil der Umweltarbeit der Stadt Halle (Saale) geworden. Die Erfahrungen und Fachkenntnisse seiner Mitglieder waren nach langzeitlichen Versuchen der Ignoranz und der Zerschlagung des AKUS nicht mehr wegzudenken. Seine Gedanken und Vorstellungen flossen u.a. in die Stadtordnung vom 11.06.1987 (z.B. Verbot der Verwendung von chemischen Auftaumitteln) ein sowie fanden bei Überlegungen zur Entwicklung von Grünverbundachsen im Stadtgebiet Halles Berücksichtigung.
Der AKUS und sein Wirken veranlasste auch in Potsdam eine derartige Gruppe zu gründen. So entstand auf Grundlage der nunmehr langjährigen Erfahrungen des AKUS am 07.04.1988 die Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz und Stadtökologie (später Stadtgestaltung), kurz ARGUS, welcher heute noch mit gleichem Namen als eingetragener Verein weiter existiert. Ein prominentes Mitglied war damals der spätere bzw. ehemalige Ministerpräsident des Landes Brandenburg Matthias Platzeck. Ferner nutzte der AKUS alle Möglichkeiten sich mit anderen entsprechenden GNU-Gruppen zu vernetzen. Dafür boten die Öko-Kirmes der IG Stadtökologie in Berlin-Köpenick, die Treffen beim ARGUS in Potsdam sowie nicht zuletzt die vom AKUS und dem Stadtvorstand Halle der GNU am 11.06.1989 im halleschen Heinrich-und-Thomas-Mann-Klub organisierte und durchgeführte Öko-Kirmes genügend Gelegenheiten.
Der AKUS hatte zeitweise sogar an die 40 Mitglieder, wovon alleine 12 Mitglieder zur Peißnitzgruppe gehörten. Innerhalb des AKUS entstanden bis zu seiner Selbstauflösung im Januar 1990 immer mehr Gruppen. Dazu gehörten zum Beispiel die Interessengemeinschaft (IG) Verkehrsökologie, die IG Müll und IG Öffentlichkeitsarbeit.
Im Januar 1990 endete die Arbeit des AKUS. Die einzelnen AKUS-Gruppen arbeiteten nunmehr eigenständig. Einige Gruppen existieren noch heute. So entstand aus der Peißnitzgruppe im März 1990 zunächst der Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kulturbund e.V., welcher die direkte Basis für den am 23.02.1991 gegründeten Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bildete. Die IG Verkehrsökologie ließ sich ebenfalls als eingetragener Verein eintragen. Im Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. fanden die IG Müll sowie Öffentlichkeitsarbeit ihr neues zu Hause.
Der AKUS entwickelte sich immer mehr zu einem sehr aktiven und unverzichtbaren Bestandteil der halleschen Umweltarbeit. Nach anfänglich besonders starker Behinderung seiner Arbeit konnte sich der AKUS im zunehmenden Maße einen bedeutsamen Platz erkämpfen. Die in der 7-jährigen AKUS-Arbeit gesammelten Erfahrungen haben u.a. auch in der Tätigkeit des AHA Eingang gefunden.
Um an das Wirken des vor 40 Jahren gegründeten AKUS zu erinnern und auch im Gedenken an den 20. Todestag des am 17.01.2003 gestorbenen Jürgen Bernt-Bärtl, fand am 30.05.2023 folgende Veranstaltung statt:

Dienstag, den 30.05.2023, um 17.00 Uhr
40. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz
des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983
Exkursion durch das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“
Treffpunkt: Peißnitzhaus (ehem. Pionierhaus)
Dauer: ca. 3 Stunden

Bekanntlich besteht die dringende Notwendigkeit Natur und innerstädtisches Grün so unberührt wie möglich entwickeln zu lassen. Dazu zählt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – insbesondere auch die Fluss- und Auenlandschaft der Saale im zentralen Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Natur- und Landschaftsbestandteile fungieren als Rückzugs- und Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbund, als Kalt- und Frischluftkorridore sowie nicht zuletzt als Retentionsfläche des Flusses. Moderne und nachhaltige Stadtplanung berücksichtigt genau diese Herangehensweise und beinhaltet richtigerweise eher die Erweiterung und Vernetzung von verschiedenen und gleichartigen Natur- und Grünräumen.
Dazu zählen ganz besonders Landschaft und Natur im Bereich des Amselgrundes und des ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze sowie die angrenzenden Bereiche von Saale/Wilder Saale. Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
So ist es aus Sicht des AHA bereits unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze.
Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt !
Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze heran und die durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel haben zu unverantwortlichen Eingriffen geführt. Mit der unverantwortlichen Freigabe der Wilden Saale im Sommer 2018 in der Freigabe der Wilden Saale für den Bootsverkehr, besteht die Gefahr weiterer baulicher und forstlicher Eingriffe in das äußerst vielfältige und sensible, arten- und strukturreiche Auengebiet. Die Gefahr massiver Holzungen und der Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers sind keinesfalls gebannt. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an dem NSG bei.
Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
Ferner betrachtet der AHA seine Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung seit dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des AHA mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten ! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“. Ferner gilt es die Sperrung der Wilden Saale sofort wiederherzustellen.
Wie der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nun Medienberichten entnehmen konnte, beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen jeglicher ökologischen und fachlichen Vernunft und Sachverstand in den kommenden Tagen mit der Schotterung des Weges im ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze und FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ zu beginnen. Dafür nahm man wohl rund 230.000 Euro in die Hand, um standortfremdes Material im NSG und FFH-Gebiet zu verbauen und so insbesondere die Wurzelbereiche der ohnehin von der jahrelangen Trockenheit und Sommerhitze gebeutelten wegnahen Großbäume wie bis ca. 300 Jahre Stieleichen zu schädigen. Darüber hinaus erschweren solche Wege die Querung durch Klein- und Kleinsttiere. Offenbar haben ein Teil der halleschen Stadträte und der Verwaltung noch immer nicht begriffen, dass es sich um einen der arten- und strukturreichsten Auenwälder im Stadtgebiet von Halle (Saale) handelt und nicht um eine Parkanlage. Außerdem sorgen insbesondere Hochwasser für eine Beseitigung dieser standortfremden Wege und zur Verteilung des Schottermaterials im Auenwald.
Auf Grund dessen forderte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder den sofortigen und unwiderruflichen Stopp der angedachten Durchführung dieser ökologisch katastrophalen Baumaßnahme, welche mit einer unsachgemäßen Verwendung von Steuermitteln einhergehen würde.
Der AHA fordert weiterhin den Rückbau der Asphaltierung der Wege auf der Peißnitzinsel, insbesondere am Südrand des NSG Peißnitznordspitze.
Seit Anfang August 2021 war zu beobachten, wie wieder Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale erfolgte. Dabei griff man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021 und vom 30.09.2021 forderte der AHA, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen gewesen, dass bekanntlich die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit offensichtlicher Duldung bzw. Zustimmung durch das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg wieder verstärkt in Halle (Saale) das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttete, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern. Offensichtlich ist bei den Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes der zerstörerische Umgang mit Flüssen weiter Primat deren Handelns. Das alte Denken und Handeln ist deutlich weiter präsent, indem man nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt-, landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.
Dabei bedrohen die Folgen der Baumaßnahmen auch das Saaleufer des 10 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) Peißnitznordspitze. Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund. Ferner dienen die Uferzonen der Saale zum Beispiel immer wieder als Brut- und Aufenthaltsplatz des Eisvogels. Die Massenabholzungen und Verschotterungen stören bzw. zerstörten jedoch diese Aufenthaltsräume und Brutplätze.
Daher fordert der AHA den sofortigen und vollständigen Rückbau der Uferschotterungen sowie das Ende jeglicher Abholzungen und Baumaßnahmen an den Ufern der Saale.
Ferner ruft der AHA die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet hierfür eine sehr gute Plattform.

Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 31.05.2023

Fotos: Dietmar Hörner

AHA hält verstärkten Schutz der Fluss- und Auenlandschaft der Ecker geboten

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung von Fließgewässern und deren Auenlandschaften sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit möchte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des 25,60 km langen Nebenflusses der Oker Ecker einsetzen, welcher ein Einzugsgebiet im Umfang von 77,75 km² aufweist und auf der Grenze der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt im Nationalpark Harz am Ostrand des Brockenfelds entspringt.
Im weiteren Verlauf bildet die Ecker auf langer Strecke die Grenze zwischen den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bzw. zwischen den Landkreisen Goslar und Harz. In der jüngeren Geschichte war das Gebiet zwischen den Jahren 1945 bis 1990 von der Grenze zwischen der Britischen und Sowjetischen Besatzungszone bzw. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik gekennzeichnet.
Ausgedehnte Auen, weitgehend naturnahere Strukturen prägen zum Beispiel den Abschnitt zwischen Bad Harzburg und dem Ortsteil Abbenrode der Gemeinde Nordharz. Besonders die gemeinsame Aue mit dem Nebenfluss Blaubach sowie der vorgelagerte Bereich der Ecker zeugen von umfassender Schutzwürdigkeit, welcher sich insbesondere durch Einbezug in verschiedene Schutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt zeigt. In der „ANLAGE NR. 3.58 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “ECKER- UND OKERTAL“(EU-CODE: DE 4029-301, LANDESCODE: FFH0044)“, welche im § 1 Absatz 2 „eine Gesamtgröße von ca. 267 ha“ aufweist, ist unter § 1 Absatz 4 folgendes vermerkt, Zitat:

Das Gebiet grenzt an das Europäische Vogelschutzgebiet „Vogelschutzgebiet Hochharz“ (SPA0018) sowie an das FFH-Gebiet „Hochharz“ (FFH0160), umfasst das Naturschutzgebiet „Okertal“ (NSG0171) und überschneidet sich mit dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA), dem Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“ (NP0001LSA) sowie dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ (LSG0032WR).“, Zitat Ende

Die Ecker hat mit dem Beginn der Flößerei im Jahr 1580 und der damit verbundenen fortgesetzten Ausräumung im Oberlauf im Jahr 1585 sowie verschiedener noch existenter Querbauwerke einiges an Naturnähe verloren. Die Flößerei endete im Jahr 1838 mit der Inbetriebnahme der Eisenbahnstrecke Braunschweig-Bad Harzburg.
Ebenfalls zählt durchaus die im Jahr 1943 in Betrieb genommene ca. 68,0 ha große Eckertalsperre dazu.
Ferner weist das Wasserkörperdatenblatt, Stand Dezember 2016, einen schlechten chemischen Gesamtzustand (3) auf Grund des Vorhandenseins von Quecksilber und Cadmium sowie eine ökologische Gewässergüte zwischen gut (2) und mäßig (3) aus.
In der „Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen“ ist folgendes vermerkt, Zitat:

Die Ecker im Harzvorland hat ein gutes Entwicklungspotential hin zum guten ökologischen Zustand (unabhängig vom chemischen Zustand), hat sie doch schon den guten Zustand für das Phytobenthos und den mäßigen Zustand für Makrozoobenthos und Fische erreicht. Als Hauptdefizite sind die z.T. immer noch fehlende Durchgängigkeit durch Querbauwerke und die zu Trockenzeiten sehr geringe Wasserführung zu nennen, die durch diverse Abschläge (Stimmecke, Eckergraben u.a.) und den Rückhalt der Talsperre verursacht werden. Die geringe Wasserführung hat wahrscheinlich den auch fürs Makrozoobenthos entscheidenden negativen Einfluss auf die Strukturgüte – durch Sedimentation von Feinsedimenten, infolgedessen Kolmation der Kiessubstrate – und die Wasserqualität (durch verringerte Strömungsgeschwindigkeiten und stärkere Erwärmung des Wassers im Sommer). Es erscheint daher vordringlich, eine ökologisch begründete Mindestwasserführung in der Ecker zu regeln. Parallel dazu sollte ein Niedrigwasserprofil durch das Einbringen von Strömungslenkern und Belassen von Kiesbänken und Totholzstrukturen gefördert und gestaltet werden.

Nachdem in Wiedelah die Sohlrampe am Abschlag zum Eckergraben und weitere Abstürze durchgängig gestaltet wurden und werden, sollten auch die verbleibenden Abstürze umgebaut werden. Die bereits bestehenden Sohlgleiten sollten auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Teilweise, z.B. in Abbenrode scheint es keine Niedrigwasserrinnen in den Gleiten zu geben. Wahrscheinlich würde sich der gute ökologische Zustand bald einstellen, wenn die Durchgängigkeit an den Querbauwerken und eine ökologische Mindestwasserführung gewährleistet würde.“, Zitat Ende

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – leiten sich daraus eine ständige wissenschaftliche Betreuung ab, um eine aktuelle Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche die Schutzwürdigkeit, die Entwicklungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten, die bestehenden naturfernen Einflüsse – wie zum Beispiel Querbauwerke -, die Verbesserung der Wasserqualität, die Bedeutung als Biotop- und Grünverbund entlang des Fluss- und Auensystems, in den Harz und in das Harzvorland hinein, die Einflüsse und Bedrohungen durch verstärkte Niederschlagsarmut und Sommerhitzen sowie durch Naherholung und Tourismus, Verkehrs- und Bausituation, Industrie und Bergbau, Forst- und Landwirtschaft betrachten und dazu Wertungen und Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Ecker, ihrer Aue, ihrer Nebengewässer und angrenzender Natur- und Landschaftsräume enthalten sollte.
Der Zustand des streckenweise mit Fichten monokulturell geprägten Harzes, welcher insbesondere in Folge der von besonders starken Niederschlagsarmut und Sommerhitze geprägten Jahre 2018 bis 2022 bietet nunmehr die Chance einer sukzessiven, standortgerechten Neuentwicklung. Die naturnaheren Laubmischwälder, zum Beispiel zwischen den Städten Bad Harzburg und Ilsenburg sowie der Gemeinde Nordharz u.a. bestehend aus Rotbuche, Traubeneiche, Bergahorn und Weißbuche, zeigen mit ihrer umfassenden Naturverjüngung Ziele auf, welche es anzustreben gilt.
Diese länderübergreifenden Betrachtungen gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption Ecker mit einzuarbeiten, da die gegenseitigen Einflüsse und Verbindungen nicht unbeachtet bleiben dürfen.
Darüber hinaus ist eine zügige wissenschaftlich fundierte Neuausrichtung der Landes-, Regional- und Kommunalplanungen dringend erforderlich, um den Erfordernissen des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Landschaft und Natur sowie des voranschreitenden Klimawandels Rechnung tragen zu können. Bei Nichtbeachtung der Entwicklungen und Notwendigkeit der massiven Änderungen der Planungen kann es zu verstärkten negativen Folgen für Mensch, Natur, Umwelt, Landschaft und Klima kommen. Die langjährige Trockenheit ist neben der Zunahme von Stürmen und möglicher Entwicklung hin zu kurzzeitigen monsunartigen Regenfällen, als deutliches Zeichen der Veränderungen zu werten.
Dazu bedarf es ebenfalls einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen.

Der AHA bekräftigte sein Interesse, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Ecker von Quelle bis zur Mündung einzusetzen.
In dem Zusammenhang sieht sich der AHA auch als Plattform für Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen möchten.
Daher kann sich der AHA die Bildung einer länderübergreifenden Regionalgruppe Ecker vorstellen. In dieser ehrenamtlichen AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.05.2023

Fotos: Andreas Liste

Zum naturschutzfachlichen Wert der Halde des Eduardschachtes bei Hettstedt

Die Halde des Eduard-Schachtes (Betriebszeit 1864-1905) gehört zu den letzten noch weitgehend erhaltenen Tafelberghalden der 2. Schachtreihe. Die Halde hat eine mittlere Höhe von 37 m, bedeckt ca. 15,5 ha Fläche und hat ein Volumen von 2,17 Mio. m3. Mit ihrer exponierten Lage ist sie – vor allem für das Wippertal – ein dominierendes Landschaftselement.
Den besonderen naturschutzfachlichen Wert der Halde machen die unterschiedlichen Sukezessionstadien der Vegetationsentwicklung aus. Von offenen Haldenbereichen mit einer ausgeprägten Krustenflechtenvegetation über Schwermetallrasen auf Ausschlägen, Furchenschwingel-Trockenrasen auf Zechsteinkalk, Trockengebüsche und Pionierwaldbereiche finden sich auf der Halde eine Vielzahl von Biotoptypen mit zum Teil seltenen und gesetzlich geschützten Tier- und Pflanzenarten. Besonders zu nennen sind die Charakterarten der Schwermetallvegetation, die Frühlingsmiere (Minuartia verna ssp. hercynica) und die Galmei-Grasnelke (Armeria maritima s. l.), die nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt ist, aber auch die Orchideenarten Braunroter und Breitblättriger Sitter (Epipactis atrorubens, Epipactis helleborine). Aktuell kommen auf der Halde mindestens 130 Blütenpflanzenarten vor.
In der Haldenkonzeption der Landkreise Mansfelder Land und Sangerhausen wurde die Halde 1995 als naturschutzfachlich hochwertig eingestuft. An besonders bemerkenswerten Vogelarten der Halde sind dort u. a. Braunkehlchen, Steinschmätzer, Neuntöter, Goldammer, Dorn- und Gartengrasmücke aufgeführt. Von den Reptilien ist insbesondere die Zauneidechse (Lacerta agilis) zu nennen.

Halde des Eduardschachtes mit der Ortslage Großörner (Juli 2006).

Auf die artenreiche, vor allem auf den offenen Gesteinsflächen ausgebildete Krustenflechtenflora hat bereits Huneck (2006) hingewiesen. Insgesamt wurden durch ihn auf den Bergbau- und Schlackehalden im Mansfelder Revier 96 Flechtenarten (davon 68 Krusten-, 14 Strauch- und 14 Laubflechten) nachgewiesen. Einige dieser Flechtenarten, wie zum Beispiel Acarospora rugulosa, Lecidea inops, Stereocaulon nanodes und Stereocaulon vesuvianum, sind an metallhaltige Substrate angepasst und deshalb vor allem auf den Ausschlägebereichen zu finden, andere kommen auf den Halden vor allem wegen der offenen, konkurrenzarmen Wuchsorte vor.

Eine artenreiche Krustenflechtenvegetation ist vor allem auf den Ausschlägen anzutreffen, hier im östlichen Haldenbereich (Mai 2007).

Die auf der Halde verbreitet und in verschiedenen Sukzessionsstadien vor allem auf Ausschlägen vorkommenden Schwermetallrasen sind entsprechend der FFH-Richtlinie (Anhang I, Lebensraumtyp 6130) geschützt und gehören zu den nach § 30 BNatSchG und § 37 NatSchG LSA gesetzlich geschützten Biotoptypen. Verbreitungsschwerpunkte von Schwermetallstandorten im außeralpinen Mitteleuropa sind in Deutschland die ehemaligen Erzbergbaugebiete in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen. Deshalb hat das Land Sachsen-Anhalt und hier insbesondere der Landkreis Mansfeld-Südharz eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Schwermetallrasen.

Schwermetallrasen mit der Frühlingsmiere (Minuartia verna) als Charakterart im östlichen Bereich der Halde (Mai 2023).

Auf dem westlichen Haldenplateau, das schüttungsbedingt großflächige, flache Senken aufweist, in denen sich Feinerde sammeln kann, ist auf Zechsteinkalk der Furchenschwingel-Rasen (Festucetum rupicolae) sehr großflächig ausgebildet (ca. 2 ha).

Furchen-Schwingel-Rasen auf Zechsteinkalk im westlichen Bereich der Halde (September 2009).

Furchenschwingel-Rasen mit Blühaspekt der Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias) auf Zechsteinkalk im mittleren Bereich der Halde (Mai 2007).

In den 1930er Jahren wurden in mehreren Teilbereichen der Halde Begrünungsversuche durchgeführt und Robinie, Berg- und Feld-Ahorn, Schwarz- und Pyramidenpappel, Lärche, Stiel- und Trauben-Eiche sowie verschiedene Wildrosenarten angepflanzt. Die bepflanzten Haldenteile sind heute locker mit diesen Gehölzen bestockt, die Krautschicht hat überwiegend Trockenrasencharakter, stellenweise sind artenreiche Schwermetallrasen ausgebildet.

Renaturierter Bereich am östlichen Rand des Plateaus (Mai 2023).

Renaturierter Plateaubereich der Halde, im Vordergrund natürliche Sukzession auf Ausschlägen (September 2009).

In Teilbereichen des Osthanges und im sich anschließenden Haldenfußbereich bis an die B180 reichend ist ein gut entwickeltes Birken-Espen-Vorwaldstadium ausgebildet. Birke (Betula pendula) und Espe (Populus tremula) sind hier zu etwa gleichen Teilen bestandsbildend. Die nur lückig ausgebildete Krautschicht wird vor allem durch Fragmente der Schwermetallrasen gebildet.

Birken-Espen-Pionierwald am Osthang der Halde (September 2009).

Golddistel (Carlina vulgaris)…

und Stängellose Kratzdistel (Cirsium acaule) – xerotherme Elemente der Haldenflora des Eduardschachtes.

Literatur:
Baumbach, H. (2000): Beitrag zur Flora und Vegetation von Bergbau-, Hütten- und Stollenhalden im Mansfelder und Sanger­häuser Revier. Schr. R. Mansfeld-Museum N. F. 5: 105-118.

  • (2005): Genetische Differenzierung mittel­europäischer Schwermetallsippen von Silene vulgaris, Minuartia verna und Armeria maritima unter Berücksichtigung biogeo­graphischer, montanhistorischer und physiologischer Aspekte. Dissertationes Botanicae 398: 1-128.
  • (2008): Zur Situation der Schwermetallrasen und ihrer Standorte im östlichen und südöstlichen Harzvorland. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 40 (2): 3-19.
  • (2013): Der Mansfelder und Sangerhäuser Kupferschieferbergbau. In: Baumbach, H., H. Sänger & M. Heinze (2013): Bergbaufolgelandschaften Deutschlands, Weissdorn-Verlag Jena: 312-372
    Huneck, S. (2006): Die Flechten der Kupferschieferhalden um Eisleben, Mansfeld und Sangerhausen. Mitt. florist. Kart. Sachsen-Anhalt Sonderheft 4: 1-62.
    Mansfeld Kombinat (1981): Haldenkonzeption für die Kreise Eisleben, Hettstedt und Sangerhausen sowie prognostische Betrachtungen zur landeskulturellen Entwicklung in den Jahren nach 1980. VEB Mansfeld Kombinat Wilhelm Pieck, Lutherstadt Eisleben.
    Wege, F.-W. (2000): Das Haldenkonzept der Landkreise Mansfelder Land und Sangerhausen. Schr. R. Mansfeld-Museum N. F. 5: 2-13.

Erfurt, den 28.05.2023

Dr. Henryk Baumbach,

Aktuelle Situation Mai 2023

Bilder: Werner Zabel

Beitrag der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) vom 06.06.2023

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2023 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2022 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
In dem Monat Mai 2023 ist folgende ca. vierstündigeErfassung der Avifauna geplant:

Samstag, den 27.05., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwalds „Reudener Busch“
Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftli­che Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Bitte bringen Sie ihr eigenes Fernglas mit. Leider können wir Ihnen keine Ferngläser zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Hinweis: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Evangelisches Kirchspiel Wolfen

Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 991 78 36
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste,
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.05.2023

Der AKUS wäre 40 Jahre geworden

Dienstag, den 30.05., um 17.00 Uhr
40. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz
des Ar­beitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Um­welt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983
Exkursion durch das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“
Treffpunkt: Peißnitzhaus
Dauer: ca. 3 Stunden

Eine Veranstaltungsmeldung des Kulturbundes der DDR wird für den 16.01.1983 kurz und knapp unter „Art der Veranstaltung: Gründungsveranstaltung des Arbeitskreises Umweltschutz““, „Vorsitzender des Arbeitskreises: Jürgen Bernt-Bärtl“ und als „Ort: Büschdorf, Klub der Werktätigen“ vermerken. Was so lapidar und formell klingt, war die Einleitung einer neuen Etappe in der Geschichte des Kulturbundes der DDR und ganz besonders seiner 1980 gegründeten Gesellschaft für Natur und Umwelt – GNU. Bis dahin setzte sich die GNU aus Fachgruppen wie z.B. Ornithologie, Entomologie und Botanik zusammen. Nunmehr bestand der Wunsch eine Gruppe entstehen zu lassen, welche fachübergreifend als ehrenamtliches Sammelbecken für gesellschaftlichen Umwelt- und Naturschutz in der Stadt Halle (Saale) fungieren sollte. Die Erwartungen von allen Seiten waren groß. Da seien beispielhaft die Staatsmacht, die Stadtleitung Halle des Kulturbundes und der Stadtvorstand Halle der GNU zu nennen, welche sich eine gewisse gelenkte Ventilfunktion erhofften. Dann interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nun sich verstärkt öffentlich in Fragen Umwelt- und Naturschutz einmischen bzw. einbringen wollten. Die offizielle Eröffnungsveranstaltung am 20.02.1983 verdeutlichte diese Anliegen noch mehr und der Arbeitskreis Umweltschutz – AKUS – gab sich auf Grundlage dessen seinen ersten Arbeitsplan. Dabei spielte Büschdorf und der dort existente Alttagebau Hufeisensee eine große Rolle in der Arbeit des jungen AKUS. Neben Eingaben, Diskussionsrunden und Exkursionen fanden schon im ersten Jahr des Bestehens des AKUS zahlreiche Arbeitseinsätze am Hufeisensee statt.
Jedoch blieb der Hufeisensee nicht lange das einzige große Vorhaben des AKUS. Mit dem Engagement von drei jungen Ornithologen, welche sich seit dem Frühjahr 1980 mit dem Restauenwald Peißnitznordspitze beschäftigen, kommt ein weiteres Projekt zum AKUS dazu. Am 29.05.1983 entsteht schließlich eine Patenschaftsgruppe Restauenwald Peißnitznordspitze, welche sehr schnell die Zielsetzung des AKUS mitbestimmte. Ihr Wirken ist es zu verdanken, dass die Peißnitznordspitze sich nunmehr ungestörter entwickeln konnte und am 01.09.1983 eine Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ am damaligen Haus der Jungen Pioniere ihre Arbeit aufnahm. Ferner entstanden im Jahr 1984 die ersten Ideen zur Wiederherstellung eines einstigen zugeschütteten Feuchtbiotopes als Amphibienlaichgewässers. Von 1987 bis 1989 erarbeitete die Peißnitzgruppe dazu eine Konzeption. Mit Hilfe der damaligen Sowjetarmee und der Stadt Halle (Saale) erfolgte schließlich in den Jahren 1990 bis 1992 die Umsetzung der Konzeption. Die nunmehrige Unterschutzstellung der Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet im Jahre 1990 geht schließlich auch auf die Aktivitäten dieser Gruppe zurück.
Anfang des Jahres 1984 entsteht das Projekt „Grüne Wände“, was das ohnehin gespannte Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes noch weiter verschärft. Der Ansatz Wände zu begrünen wird als „Grüne Wende“ falsch verstanden und führte letztendlich zur Absetzung von Jürgen Bernt-Bärtl als Vorsitzenden des AKUS am 20.09.1984. Die Umbenennung der Aktion in „Grüne Hauswände“ und später in „Begrünte Architektur“ sorgte für eine gewisse Entspannung im Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes und konnte somit ihr wertvolles Tun ungestörter entfalten.
Nach der kurzen Leitung durch Hans-Eberhard Franze übernahm Dr. Peter Bliss noch im Jahr 1984 den Vorsitz des AKUS. Mit ihm kam die Idee eines Vorhabens zur Wiederherstellung der Kreuzer Teiche und die Errichtung eines Weihers am Amselgrund in den AKUS. Die von ihm und Michael Krüger im Jahre 1987 erstellte umfassende Konzeption bildet noch heute den Rahmen für Maßnahmen in dem Gebiet.
Der AKUS war nunmehr unentbehrlicher Bestandteil der Umweltarbeit der Stadt Halle (Saale) geworden. Die Erfahrungen und Fachkenntnisse seiner Mitglieder waren nach langzeitlichen Versuchen der Ignoranz und der Zerschlagung des AKUS nicht mehr wegzudenken. Seine Gedanken und Vorstellungen flossen u.a. in die Stadtordnung vom 11.06.1987 (z.B. Verbot der Verwendung von chemischen Auftaumitteln) ein sowie fanden bei Überlegungen zur Entwicklung von Grünverbundachsen im Stadtgebiet Halles Berücksichtigung.
Der AKUS und sein Wirken veranlasste auch in Potsdam eine derartige Gruppe zu gründen. So entstand auf Grundlage der nunmehr langjährigen Erfahrungen des AKUS am 07.04.1988 die Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz und Stadtökologie (später Stadtgestaltung), kurz ARGUS, welcher heute noch mit gleichem Namen als eingetragener Verein weiter existiert. Ein prominentes Mitglied war damals der spätere bzw. ehemalige Ministerpräsident des Landes Brandenburg Matthias Platzeck. Ferner nutzte der AKUS alle Möglichkeiten sich mit anderen entsprechenden GNU-Gruppen zu vernetzen. Dafür boten die Öko-Kirmes der IG Stadtökologie in Berlin-Köpenick, die Treffen beim ARGUS in Potsdam sowie nicht zuletzt die vom AKUS und dem Stadtvorstand Halle der GNU am 11.06.1989 im halleschen Heinrich-und-Thomas-Mann-Klub organisierte und durchgeführte Öko-Kirmes genügend Gelegenheiten.
Der AKUS hatte zeitweise sogar an die 40 Mitglieder, wovon alleine 12 Mitglieder zur Peißnitzgruppe gehörten. Innerhalb des AKUS entstanden bis zu seiner Selbstauflösung im Januar 1990 immer mehr Gruppen. Dazu gehörten zum Beispiel die Interessengemeinschaft (IG) Verkehrsökologie, die IG Müll und IG Öffentlichkeitsarbeit.
Im Januar 1990 endete die Arbeit des AKUS. Die einzelnen AKUS-Gruppen arbeiteten nunmehr eigenständig. Einige Gruppen existieren noch heute. So entstand aus der Peißnitzgruppe im März 1990 zunächst der Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kulturbund e.V., welcher die direkte Basis für den am 23.02.1991 gegründeten Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bildete. Die IG Verkehrsökologie ließ sich ebenfalls als eingetragener Verein eintragen. Im Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. fanden die IG Müll sowie Öffentlichkeitsarbeit ihr neues zu Hause.
Der AKUS entwickelte sich immer mehr zu einem sehr aktiven und unverzichtbaren Bestandteil der halleschen Umweltarbeit. Nach anfänglich besonders starker Behinderung seiner Arbeit konnte sich der AKUS im zunehmenden Maße einen bedeutsamen Platz erkämpfen. Die in der 7-jährigen AKUS-Arbeit gesammelten Erfahrungen haben u.a. auch in der Tätigkeit des AHA Eingang gefunden.
Um an das Wirken des vor 40 Jahren gegründeten AKUS zu erinnern und auch im Gedenken an den 20. Todestag des am 17.01.2003 gestorbenen Jürgen Bernt-Bärtl, findet am 30.05.2023 folgende Veranstaltung statt:

Dienstag, den 30.05.2023, um 17.00 Uhr
40. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz
des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983
Exkursion durch das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“
Treffpunkt: Peißnitzhaus (ehem. Pionierhaus)
Dauer: ca. 3 Stunden

Wer noch mehr zu der Geschichte des AKUS und den gegenwärtigen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 23.05.2023

AHA hält besonderen Schutz der Natur und Landschaft in Halles Nordwesten sowie der angrenzenden Bereiche von Petersberg, Wettin-Löbejün und Salzatal für dringend notwendig!

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – widmet sich nunmehr seit 43 Jahren u.a. dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung der arten- und strukturreichen Umwelt, Natur und Landschaft im Raum Stadt Halle (Saale), Gemeine Petersberg, Stadt Wettin-Löbejün und Gemeinde Salzatal.
In dem Blickwinkel nahmen am 18.05.2023 Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit dem Fahrrad diesen Natur- und Landschaftsraum in Augenschein.
Die Fahrradexkursion begann im Bereich der 15,14 km langen Götsche und deren direkten Einzugsgebiet. Dazu zählen neben der Auenlandschaft, Wiesen, Streuobstwiesen sowie nicht zuletzt Ackerflächen. In mehreren Konzeptionen aus den Jahren 2003 und 2004 hebt der AHA das ökologische und landschaftliche Potenzial, das naturnahe Entwicklungspotenzial und nicht zuletzt die Notwendigkeit der Freihaltung von Bebauungen aller Art im Einzugsbereich des Fließgewässers hervor. Nur so lässt sich das Götschegebiet als Lebens-, Rückzugs-, Biotopverbund- und Frischluftzufuhrraum sichern und weiterentwickeln. Das entspricht zudem der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzen ist.
Die zwischen Magdeburger Chaussee und Götsche aufgestellten Solaranlagen haben zu einer massiven standortfremden Übernutzung von einstigem Feldraum geführt. Ferner hat diese Bebauung zum Verlust eines wertvollen Kaltluft-Entstehungsgebietes für die Bewohnerinnen und Bewohner von Sennewitz geführt. Anstatt endlich verstärkt Dach- und Wandflächen als Standorte für solche Solaranlagen zu nutzen hat man diesen flächendversiegelnden Weg gesucht. Der AHA hält es daher für notwendig im Rahmen eines Energiekonzeptes der Region, geeignete Standorte zu suchen und zu prüfen um Konflikte mit dem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz auszuschließen.
Ferner befasst sich der AHA weiterhin mit der sehr kontrovers geführten Diskussion zur Entwicklung der früheren Kaserne an der Grenze zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Sennewitz. Nach Auffassung des AHA gilt es eine Gestaltungs- und Nutzungskonzeption für das einst militärisch genutzte Gelände im Einzugsgebiet der 15,14 km langen Götsche zu erarbeiten, welche alle Befindlichkeiten und Interessen aufgreift.
Der AHA hält es in dem Zusammenhang für dringend geboten, das Einzugsgebiet der Götsche nicht zu verbauen bzw. einzuschränken. Darüber hinaus schlägt der AHA vor der Götsche die Grünbereiche im nordöstlichen Bereich der einstigen Kaserne als Teil seiner Aue zurückzugeben.
Die Bebauung ist daher nach Meinung des AHA auf die bereits verbaute Fläche zu beschränken.
Nach Auffassung des AHA bestehen ggf. zudem Altlasten auf dem Gesamtgelände der Kaserne, welche es zu untersuchen und bei Vorkommen unverzüglich und vollständig zu beseitigen gilt.
Ferner besteht die Gefahr, dass bei Umsetzung der Pläne zur Errichtung eines Gewerbegebietes vermehrte Ziel- und Quellverkehre entstehen.
Angesichts der kontroversen Diskussionen ist es nach Meinung des AHA wenig hilfreich, wenn der Flächeneigentümer Finsterwalder Transport und Logistik GmbH nun Unterlassungsschreiben versendet und somit den Konflikt noch weiter anheizt. Das Unternehmen muss sich bewusst sein, dass Eigentum verpflichtet und es dazu gehört, dass weitere Verbauungen im Einzugsbereich der Götsche inakzeptabel sind.
Daher sind die Stadt Halle (Saale) und die Gemeinde Petersberg als Planungsbehördenden gefordert einer weiteren Flächenversieglung unverbauten Landes Einhalt zu gebieten. Ferner müssen die Stadt Halle (Saale) und der Landkreis Saalekreis als untere Umwelt- und Wasserbehörden agieren.
Dazu gehört auch, dass transparent und unter Einbeziehung aller Verantwortlichen, Betroffenen und Interessenten die Vorbereitung und Erstellung einer Gestaltungs- und Nutzungskonzeption stattfindet. Ggf. kann das nach Meinung des AHA auch in Form einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bestehend aus Flächeneigentümer, der Stadt Halle (Saale), dem Landkreis Saalekreis, der Gemeinde Petersberg, Anwohnern sowie Organisationen vorbereitet, begleitet und ausgewertet werden. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Darüber hinaus bekräftigt der AHA sein Interesse an der Bildung einer Arbeitsgruppe
Zum Schutz, zum Erhalt und naturnahen Entwicklung der Götsche. Als Handlungsgrundlagen können dazu der „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Götsche unter Einbeziehung des Nehlitzer und des Gutenberger Baches“ vom 08.01.2001, die „Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Götsche im Abschnitt zwischen den Gemeinden Teicha und Sennewitz (beide Landkreis Saalkreis)“ vom 01.12.2003 sowie die „Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Götsche im Abschnitt zwischen den Gemeinden Wallwitz und Sennewitz (Landkreis Saalkreis)“ vom 02.08.2004 dienen.
Daher verfolgt der AHA ferner mit großer Sorge, dass die Stadt Halle (Saale) und die Gemeinde Petersberg im Bereich Magdeburger Chaussee, Binnenhafenstraße und Brachwitzer Straße eine bisher unversiegelte Ackerfläche als Gewerbefläche neuverbauen möchte.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Angesichts der deutschlandweiten, besorgniserregend voranschreitenden Bodenversiegelung hält der AHA für sehr bedenklich.
Anstatt bereits versiegelte Flächen für solche Vorhaben und erst einmal die tatsächliche Auslastung vorhandener Gewerbegebiete zu überprüfen, beabsichtigt man im Widerspruch zur Agenda 21 und jeglichen umweltpolitischer Vernunft Bodenfläche neu zu versiegeln. Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) und die Gemeinde Petersberg dringend auf, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen. Im Falle einer nicht mehr angestrebten landwirtschaftlichen Nutzung der über 7 ha großen Flächen in Halle (Saale) und der ca. 21 ha großen Flächen in der Gemeinde Petersberg, hat der AHA immer wieder seine Bereitschaft erklärt, eine Konzeption zur weiteren Entwicklung der Flächen zu erstellen und vorzulegen.
Im Mündungsbereich der Götsche in die Saale hält der AHA die erfolgten Baumaßnahmen für vollkommen ungeeignet. Der begradigte und befestigte Gewässerverlauf erfüllt zudem keinesfalls das Kriterium der ökologischen Durchlässigkeit. Somit entspricht der gegenwärtige Zustand keinesfalls den Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie der EU sowie eines angemessenen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes.
Stattdessen schlägt der AHA die Beförderung der Mäandrierung anzugehen bzw. maximal mit einer Sohlgleite den Mündungsbereich zu gestalten.
Ferner beobachten Mitglieder des AHA immer wieder, dass Angler und andere Personen immer wieder mit dem Auto direkt an die Saale heranfahren und dabei noch Umwelt und Natur beschädigen und vermüllen. Das muss endlich, konsequent und unwiderruflich sein Ende finden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in den Landschafts- und Naturräumen in Halles Nordwesten sowie in Fortsetzung in der Gemeinde Petersberg, in der Stadt Wettin-Löbejün und der Gemeinde Salzatal eine sehr schützenswerte Region, welche sich sehr vielfältig darstellt. Als Kernstück fungiert das Saaletal, welches von den Lunzbergen und den Brachwitzer Alpen sowie dem Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy eingerahmt ist. Die Lunzberge sind als ca. 64 ha großes Naturschutzgebiet „Lunzberge“ ausgewiesen, während die nördlich gegenüberliegenden Brachwitzer Alpen den Status eines ca. 152 ha großen Naturschutzgebietes „Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ besitzen. Beide Naturschutzgebiete sind insbesondere von Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Hangwäldern, Gehölzgruppen und temporären Feuchtgebieten geprägt.
Im Bereich der Saaleaue bei Brachwitz hat der AHA immer wieder seine Positionen zu in den Jahren 2000 und 2005 errichteten Steganlagen in Salzmünde und in Brachwitz dargelegt. Einst illegal, mit nachträglicher Genehmigung errichtet, wirken sich derartige Anlagen nachteilig auf das Landschaftsbild und den Entwicklungsraum der Fließgewässer aus sowie bilden Hindernisse bei Hochwasserereignissen. Eng damit verbunden zeigt sich besorgniserregend die Zunahme des Motorbootverkehrs auf der Saale, welche neben der Uferverbauungen zu verstärkter Belastung mit Abgasen, Lärm und Wellenschlag sowie eine Zunahme des illegalen Campierens am Ufer der Saale führt. Häufig bleibt zudem eine Unzahl von Müll zurück. Infolgedessen sind deutliche Beeinträchtigungen der Ufervegetation erkennbar, welche u.a. auch als Brutrevier und Rückzugsgebiet für Wasservögel dient. Hier fordern die Exkursionsteilnehmer eine massive Veränderung. Zudem bekräftigt der AHA immer wieder, dass die Errichtung des Saaleseitenkanals und die Forstsetzung des Baus des Saale-Elster-Kanals diesen Prozess nur verschärfen kann.
Entlang der Saale besteht am Fuße der Lunzberge und des Waldgebietes in den Hanglagen von Neuragoczy eine ca. 125 ha große Aue, welche den Namen Roitzschwerder im Landkreis Saalekreis trägt und im Stadtgebiet von Halle (Saale) die Bezeichnung „Die Aue“ führt. Hier hält der AHA die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für dringend geboten. Dieser Teil der Saaleaue, welcher momentan einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt und im Ostteil großräumig sehr lange als Kleingartenanlage diente, war einst mit Saalealtarmen durchzogen und bis zur Abholzung Anfang des 19. Jahrhunderts waldbewachsen. In engster Bindung zur Saale sowie in Anknüpfung zum NSG Lunzberge und mit wechselseitiger Wirkung zum NSG Porphyrlandschaft bei Brachwitz, bedarf es einer massiven Veränderung, dieses Teils der Saaleaue, wozu eine streckenweise Sukzession eines Auenwaldes, extensive landwirtschaftliche Nutzung und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten gehören könnten.
Die nunmehr erfolgte Beräumung der bisherigen, im Jahre 1932 gegründeten Anlage des Kleingartenvereins „Saaletal Lettin“ e.V. in der Uferstraße in Halle-Lettin mit Mitteln aus dem Fluthilfe-Fond im Umfang von insgesamt 4,2 Millionen Euro fand immer grundsätzlich die Zustimmung des AHA. Jedoch hatte der AHA immer wieder bekräftigt die Nachnutzung der 173 Gärten mit einer Fläche von 86.224 m² = 8,6 ha einer differenzierten Betrachtung zu unterziehen. So könnte sich der AHA vorstellen, dass z.B. die Obstbäume und Wiesen gemeinsam oder in Angrenzung zueinander die Basis einer neuen und umfassenden Streuobstwiese bilden könnte. So erscheint es notwendig und sinnvoll zu sein die Finanzen für eine vollständige Beseitigung der Bauten, Versorgungsleitungen, Verkehrstrassen und anderen Bauten zu nutzen sowie für die Einrichtung und Erhalt ebengenannter Streuobstwiese, standortgerechter Gehölzflächen und von Auenwiesen zu verwenden. Jedoch bedarf der Abriss der Bauten einer umfassenden Vorabuntersuchung, ob z.B. Fledermäuse und verschiedene Vogelarten hier Unterschlupf gefunden haben.
Für die weitere Entwicklung der Flächen des bisherigen Kleingartenvereins „Saaletal Lettin“ e.V. schlägt der AHA noch immer auch hier die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption vor, welche eine Abstimmung zu einer Gesamtentwicklung der Saaleaue Roitzschwerder/Die Aue in Einbettung zu den Naturschutzgebieten „Lunzberge“ und ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ enthalten sollte.
In dem Zusammenhang betont der AHA das Erfordernis eines sorgsamen Umgangs mit der bestehenden Naturausstattung nicht nur in den Naturschutzgebieten, sondern auch mit allen angrenzenden Gebieten mit ihren sehr wichtigen Funktionen als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum.
Dazu zählt ganz besonders ebenfalls das Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy. Der vielfältige Gehölzbestand mit seinen mehr oder minder stark ausgeprägten Unterholzbestand aus Sträuchern und Jungbäumen bietet zahlreichen Tierarten Unterschlupf und Nahrung. Eine losgelöste Betrachtung von den beiden Naturschutzgebieten und der Saaleaue ist somit nicht möglich.
Die nunmehr angedachte Nutzung der Flächen für den Ausbilder für Pferd und Reiter Christian Schurig ist aus Sicht des AHA ungeeignet, um eine nachhaltige Entwicklung dieses Teils der Saaleaue zuzulassen.
Die in Folge des Orkans von Anfang Juli 2015 praktizierten Abholzungen im Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy haben unverantwortlicher Weise zu größeren und kleineren Kahlschlägen geführt. Somit erleidet der Gehölzbestand vorrangig durch die ebengenannten Abholzungen umfassenden Schaden. Dabei hätte es genügt Gehölze zu entfernen, welche sich direkt an Wegen, Straßen und Gebäuden befinden, um Schaden von den Menschen abzuhalten.
Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Saaleradwanderweges zwischen Halle-Lettin und Neuragoczy zu einer Asphaltstraße. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischen Vernunft eine Fortsetzung der flächendeckenden Zerschneidung wertvoller Landschaften im unteren Saaletal mit Asphalttrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegeltem Boden komplett zu versiegeln. Somit entstanden weitere fast unüberwindbare Hindernisse für Klein- und Kleinstlebewesen, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Landschaft, Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so konnte auch die Gefahr für die Fahrradfahrer und Fußwanderer gesenkt werden.
Der AHA weist darauf hin, dass derartige Baumaßnahmen zur weiteren Zerschneidung von Landschaft und Natur sowie Aufheizung der offenen Landschaft beitragen. Dabei tragen im zunehmenden Maße nicht nur Politik und Verwaltungen die Verantwortung, sondern auch die Befürworter einer Beförderung des Fahrradverkehrs mit umwelt- und naturfeindlichen Mitteln und Methoden. Somit haben diese Kräfte vereint, auf Kosten der Steuerzahler, den Fahrradtourismus im Widerspruch zum Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft gesetzt. Eine sehr verhängnisvolle Entwicklung, welche es schnell, konsequent und unverzüglich zu stoppen gilt.
Am Hechtgraben am Südrand von Heide-Nord verweist der AHA auf seine zwischen den Jahren 2000 und 2001 vorgelegten drei konzeptionellen Vorschläge. Im Interesse der ökologisch positiven Gesamtentwicklung des Gewässers als Biotop- und Grünverbundraum zwischen der Dölauer Heide und der Saale bzw. zu den Lunzbergen sowie den Wohngebieten in Heide-Nord und Dölau sind umfassende Maßnahmen erforderlich. Die bereits vorliegenden Unterlagen der MLU und von TRIOPS bilden dazu bereits fundierte Grundlagen. Ebenso die bereits angelaufenen Planungen seitens der Stadt Halle (Saale). Der AHA möchte diese Aktivitäten fachlich und schöpferisch-kritisch begleiten und unterstützen. Auf Grund des notwendigen schnellen Handlungsbedarfes ist eine alsbaldige Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption unter Einbeziehung des Schachtgrabens und des Haßgrabens erforderlich. Mit Hilfe von Wissenschaftlern, Studenten, Schülern und interessierten Bürgern soll dies erfolgen, wobei neue Bestandserfassungen an vorhandenen Erfassungsdaten in biologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht und deren Auswertung anknüpfen müssen. Als wichtigen Nebeneffekt sieht der AHA die schnelle und umfassende Sensibilisierung und Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort. Das Interesse besteht, hat die Veranstaltung am 27.02.1999 deutlich und viel versprechend gezeigt. Darauf gilt es nunmehr entsprechend aufzubauen.
Dazu gehört aktuell auch den Raum des Hechtgrabens im Abschnitt der früheren Lettiner Kaserne räumlich auszuweiten.
Hinsichtlich der Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz erinnert der AHA immer wieder daran, dass trotz deutlich und klar aufgeführter Bedenken die Vernichtung eines Teils eines Bruchwaldes und ein weitgehender Abfluss des Wassers nach Norden stattfand. Darüber hinaus erfolgte ein massiver Eingriff in den Waldrand des 740 großen Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“, welches eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist immer wieder darauf hin, dass der Bruchwald im Bereich der Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz, das 740 große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“, welches eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt, das Naturschutzgebiet „Brandberge“ sowie der Hechtgraben und seine Aue eines umfassenden Schutzes bedürfen. Bereits jetzt beeinträchtigen Dölauer Straße, Brandbergweg, Nordstraße und Waldstraße einen dringenden und ungehinderten Biotop- und Grünverbund der obengenannten Gebiete untereinander und mit der Saaleaue.
Jedoch führt eine Ausweitung der Nordstraße für eine Straßenbahnstrecke nach Halle-Lettin zu weiteren massiven Schädigungen des Bruchwaldes im Bereich der Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dölauer Heide“, des Naturschutzgebietes „Brandberge“ sowie des Hechtgrabens und seiner Aue.
Daher hält der AHA die gegenwärtigen Planungen für die Straßenbahn für sehr problematisch. Bereits jetzt zeigen die Markierungen an Bäumen in den Saumstreifen des NSG Brandberge und des LSG Dölauer Heide entlang der Nordstraße zwischen den Abzweigen zu Dölauer Straße und Waldstraße den bedrohlichen Umfang der angedachten Bauarbeiten auf, welche u.a. wieder einmal auf Massenfällungen hindeuten. Derartige Aktivitäten bedeuten unverantwortliche Eingriffe in Waldsaumstreifen sowie in ein NSG und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Ebenso gilt es endlich den Hechtgraben und seine Aue von Bebauungen freizuhalten und von negativen Eingriffen aller Art zu verschonen. Hier gilt es der sukzessiven Entwicklung den absoluten Vorrang einzuräumen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weisen immer wieder und mit Nachdruck darauf hin, dass das 740 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) bildet. Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dies drückt sich u.a. auch in dem 62 ha großen Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden ca. 20,6 ha großem Naturschutzgebiet Lindbusch aus. Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.
Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geben immer wieder in dem Zusammenhang zu bedenken, dass Lindbusch und Dölauer Heide zum ca. 705,00 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle ((EU-Code: DE 4437-308, Landescode: FFH0122)) gehören. Im § 1 Absatz 4 ANLAGE NR. 3.128 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “DÖLAUER HEIDE UND LINDBUSCH BEI HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-308, LANDESCODE: FFH0122) ist dazu folgendes vermerkt, Zitat:

Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Bischofswiese“ (NSG0117) und „Lindbusch“ (NSG0116) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037SK), überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037HAL), ist eingeschlossen von dem Naturpark „Unteres Saaletal“ (NUP0006LSA), umfasst die Flächennaturdenkmale „Waldohreulenschlafplatz Dölauer Heide“ (FND0002HAL) und „Diptamstandort Dölauer Heide“ (FND0003HAL).“, Zitat Ende

Damit ist deutlich erkennbar, welche Schutzbedeutung die Dölauer Heide besitzt und sich daraus ein entsprechender Umgang ableiten muss.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordern daher nun schon seit mehreren Jahrzehnten alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalkreises, der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Salzatal auf alles zu tun, um den Schutz und den Erhalt von Dölauer Heide und Lindbusch zu gewährleisten. Dazu gehört der Stopp aller Massenabholzungen und die Beförderung der sukzessiven Entwicklung beider Schutzgebiete.
Bereits zu Beginn nahmen die die Anwesenden den Saaleabschnitt im Bereich der Saale und der Wilden Saale mit Blick auf das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze. , Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
Wie immer wieder dargelegt und bekräftigt besteht bekanntlich die dringende Notwendigkeit Natur und innerstädtisches Grün so unberührt wie möglich entwickeln zu lassen. Dazu zählt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – insbesondere auch die Fluss- und Auenlandschaft der Saale im zentralen Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Natur- und Landschaftsbestandteile fungieren als Rückzugs- und Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbund, als Kalt- und Frischluftkorridore sowie nicht zuletzt als Retentionsfläche des Flusses. Moderne und nachhaltige Stadtplanung berücksichtigt genau diese Herangehensweise und beinhaltet richtigerweise eher die Erweiterung und Vernetzung von verschiedenen und gleichartigen Natur- und Grünräumen.
Dazu zählen ganz besonders Landschaft und Natur im Bereich des Amselgrundes und des ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze sowie die angrenzenden Bereiche von Saale/Wilder Saale. Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
So ist es aus Sicht des AHA bereits unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze.
Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt!
Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze heran und die durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel haben zu unverantwortlichen Eingriffen geführt. Mit der unverantwortlichen Freigabe der Wilden Saale im Sommer 2018 für den Bootsverkehr, besteht die Gefahr weiterer baulicher und forstlicher Eingriffe in das äußerst vielfältige und sensible, arten- und strukturreiche Auengebiet. Die Gefahr massiver Holzungen und der Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers sind keinesfalls gebannt. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an dem NSG bei.
Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
Ferner betrachtet der AHA seine Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung seit dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des AHA mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“. Ferner gilt es die Sperrung der Wilden Saale sofort wiederherzustellen.
Nunmehr hat die die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen jeglicher fachlichen und grundsätzlichen Vernunft sowie unter Ignoranz vielfältiger Proteste aus der Bevölkerung heraus, den Wegebau und die damit verbundene Schotterung durchgeführt. Zuvor hat man massiv 40 Jahre alte Sukzession zerstört, indem man offenbar einen vom Landschaftsarchitekturbüro Haselbach entwickelten Maßnahme-Übersichtsplan vom 15.06.2020 zu Grund legt, welcher auf den gesamten Restauenwald verteilt sechs „Aufforstungsflächen zur Kompensation von Eingriffen gemäß Genehmigung“ beinhaltet. Dabei hat man insgesamt eine Fläche von 1.200 m² = 0,12 ha veranschlagt. Im Verhältnis auf die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes im Umfang von 10 ha sind somit alleine diesen Zerstörungen von sukzessiven Auenwaldbereichen 12 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} der Gesamtfläche des Naturschutzgebietes zum Opfer gefallen. Die Schädigungen bzw. Zerstörungen der Strauch- und Feldschicht sind deutlich erkennbar. Die Herangehensweise erinnert sehr stark an den Vernichtungsfeldzug im „Trothaer Wäldchen“ und die noch existenten Pläne für die naturgeschützte Rabeninsel.
Schon die Überschrift des Wegebauvorhabens Fluthilfemaßnahme – „FHM Nr. 190 Nordspitze Peißnitz Wiederherstellung Rundweg“ ist vollkommen irreführend und überhaupt nicht zutreffend. So entsteht der falsche Eindruck als gäbe es keinen Rundweg mehr. Das ist eine vollkommen falsche Darstellung. Der Rundweg ist bestens existent und findet reichlich Anklang. Medienberichten zu Folge nimmt die Stadt Halle (Saale) für diese zerstörerischen Eingriffe im ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze und Bestandteil des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ rund 230.000 Euro in die Hand, um standortfremdes Material zu verbauen und so insbesondere die Wurzelbereiche der ohnehin von der jahrelangen Trockenheit und Sommerhitze gebeutelten wegnahen Großbäume wie bis ca. 300 Jahre Stieleichen zu schädigen. Ferner gehen mit den Bauarbeiten u.a. die Beseitigung von mehrjährigen sukzessiven Beständen von Stieleichen sowie von Kraut- und Staudensaumen einher. Darüber hinaus erschweren solche Wege die Querung durch Klein- und Kleinsttiere. Worin da ein naturnaher Ausbau zu sehen sein soll, bleibt das Geheimnis des zuständigen Beigeordneten Halles für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf. Offenbar haben ein Teil der halleschen Stadträte und der Verwaltung noch immer nicht begriffen, dass es sich um einen der arten- und strukturreichsten Auenwälder im Stadtgebiet von Halle (Saale) handelt und nicht um eine Parkanlage. Außerdem sorgen insbesondere Hochwasser für eine Beseitigung dieser standortfremden Wege und zur Verteilung des Schottermaterials im Auenwald.
Zu der Vorgehens- und Herangehensweise passt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Anfang Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, welche somit die damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte erhalten hat, überhaupt nicht beteiligt hat.
Auf Grund der obengenannten Darlegungen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen und unwiderruflichen Stopp der begonnen ökologisch katastrophalen Baumaßnahmen, welche mit einer unsachgemäßen Verwendung von Steuermitteln einhergehen würde. Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einst bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet.
Der AHA bekräftigt immer wieder sein absolutes Unverständnis aus, dass man den massiven, teilweise für die Ufervegetation zur Wilden Saale zerstörerischen Um- und Ausbau der Talstraße nicht nutzte, um entweder die Straße leicht anzuheben und Durchlässe für Amphibien und Hochwasser zuzulassen oder dies zu mindestens für Amphibien mit Röhren zu ermöglichen. Dabei ist den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale), aber auch den Aufsichtsbehörden, bekannt, welche ökologische und hydrologische Bedeutung dieser Teil der Saaleaue besitzt. Abgesehen davon, dass man diesen Umbau ohne öffentliche Beteiligung begonnen hatte.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legt immer wieder dar, dass bekanntlich Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen gehören. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.
Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA als seine vorrangige Aufgabe an.
Aus dem Grund verfolgt der AHA weiterhin und verstärkt mit großer Sorge, die seit Anfang August 2021 erfolgten Abholzungen und darauffolgenden Verschotterungen mit Porphyrsteinen. Bereits die wiederholten Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale haben massiven Schaden angerichtet. Dabei greift man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen bisher u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021 und 30.09.2021 forderte der AHA, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen, dass man das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttet, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern.
Offenbar liegt dem Frevel zuletzt entscheidend in dem im Rahmen des einstimmig gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates vom 29.05.2019 zum „Verzicht auf Variantenbeschluss für Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ sowie der im nichtöffentlichen Teil des halleschen Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben am 20.11.2020 gefasste „Vergabebeschluss: FB 66-B-2020-019 – Stadt Halle (Saale) – 198 HW Uferbefestigung – Uferbefestigung der Saale“
Diese Beschlüsse beinhalten keine Begutachtung der Tatsache, dass Teile des Verbauungsgebietes Bestandteil zu den Naturschutzgebieten „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ gehören. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ davon betroffen. Ferner hat man in das Landschaftsschutzgebiet „Saale“ eingegriffen.
In der Beschlussvorlage für den halleschen Stadtrat vom 04.03.2019 ist unter Punkt 1.4 folgendes vermerkt, Zitat: „Die Ergebnisse der Gewässermessungen zeigen, dass entlang der erfassten Messbereiche ca. 18.000 m2 schadhafte Schüttung vorhanden sind.“, Zitat Ende. Die Anlage „Regelquerschnitt“ beziffert die Breite der Schüttung auf 2,00 m und die Breite auf 0,4 m Dicke. Offensichtlich möchten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) 1,8 ha Saaleufer verbauen.
Den halleschen Stadträten sowie der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kommt überhaupt nicht der Gedanke, dass Steinschüttungen in keiner Weise dem Naturell des Flusses Saale und ihrer Aue entsprechen. Die immer wieder dargestellte Behauptung, dass es sich nur um Unterhaltungsmaßnahme handelt ist fachlich und sachlich daher nicht haltbar. Noch dazu der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR nach langen und zähen Beratungen mit der Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra und dem Rat des Bezirkes Halle in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erreicht hatte, dass solche Abholzungen und Steinschüttungen stattfinden. Zudem erfordern die obengenannten Schutzkategorien, dass neue Prüfungen nach EU- und Nationalrecht zu erfolgen haben.
Die nunmehrigen Maßnahmen haben zur Beschädigung bis Zerstörung auentypischer Ufervegetation mit Unterschlüpfen und Brutmöglichkeiten für Wasservögel, dem Eisvogel, Amphibien, Spinnen und Insekten geführt.
Nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen hat man zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt-, landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.
Ferner schreckt die umwelt-, landschafts- und naturfeindlich agierenden Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht dafür zurück, damit zudem Biotop- und Grünverbünde unter Einbeziehung der Naturschutzgebiete „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ sind. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“, welche sich in enger Korrelation mit geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge befinden, zu stören.
Daher fordert der AHA den Deutschen Bundestag, den Bundesrat sowie die Bundesregierung auf solche Störungen und Zerstörungen von Landschaft, Umwelt und Natur sofort und unwiderruflich einzustellen. Dazu gehört es, dass man endlich Flüsse nicht als Bundeswassserstraße betrachtet, sondern nunmehr ihre Funktion als sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum und somit als sehr wichtigen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft anerkennt und das Handeln daran ausrichtet. Dazu bedarf es der Zulassung naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten und keiner Abholzungen und Verbauungen.
Darüber hinaus mahnt der AHA erneut und mit Nachdruck bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung von Bund, Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) an, den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Befriedigung des Bedürfnisses der Naherholung für alle Bevölkerungsgruppen endlich ernst zu nehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben nachzukommen sowie unverzüglich diese Zustände zu ändern. Nach Auffassung des AHA ist eine Fortsetzung dieser Entwicklung nicht mehr tolerierbar und bedarf eines entsprechenden Handelns.
In dem Zusammenhang fordert der AHA nicht nur den sofortigen Stopp der Zerstörungsarbeiten auf Kosten der Steuerzahler, sondern den unverzüglichen Rückbau der Steinschüttungen. Ferner gilt es ernsthaft Regressforderungen gegenüber den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu prüfen. Außerdem hält es der AHA für dringend erforderlich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Halle die strafrechtliche Relevanz untersucht und ggf. Anklage gegen die Verantwortlichen erhebt.
Nach fortgesetzter Auffassung des AHA nimmt das 15,2 ha große Geschützte Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche eine sehr bedeutsame Funktion in Halles Natur- und Landschaftsraum ein. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiet nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung.
Der AHA drückt immer seinen dringenden Wunsch aus, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt.
In Gesamtbetrachtung der Fahrradexkursion sieht der AHA die dringende Notwendigkeit den Natur- und Landschaftsraum im Nordwesten Halles sowie der angrenzenden Gebiete in Petersberg, Wettin-Löbejün und Salzatal flächendeckend zu schützen und zu erhalten, die naturnahe und sukzessive Entwicklung zu befördern, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzen zu betrachten sowie ihrer Rolle als Biotop- und Grünverbundraum mit Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebieten und -korridoren zu sehen. Nur eng damit verbunden und dem angepasst können vernünftige Lebens- und Wohnqualitäten sowie damit verbundene Aktivitäten zur Erholung funktionieren.
Dazu gehört aber auch, dass Zerschneidungen dieses sehr wertvollen Landschafts- und Naturraumes mit Verkehrstrassen wie die Bundesautobahn 143 unterbleiben müssen.

Der AHA sieht daher die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet hierfür eine sehr gute Plattform an.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.05.2023

Fotos: Andreas Liste

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