Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bericht zur 59. Sitzung der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und Luftschadstoffe (FLK) für den Flughafen Leipzig/Halle am 09.06.2021 und Sondersitzung am 21.09.2021 – Stand: 05.10.2021 wurde wie üblich, auch kurz über die eingereichten Fluglärmbeschwerden berichtet. Wie mit den Beschwerden umgegangen wird, wird wie stets nicht erwähnt. Im Bericht heißt es u.a.:

In Bezug auf die Beschwerdesituation gibt es keine signifikanten Änderungen. Es kam jedoch zum Ausdruck, dass betroffene Bürger aus der Gemeinde Radefeld trotz der häufigsten hohen Maximalpegel keine Beschwerden mehr einreichen, da sie seit über 10 Jahren diesem nächtlichen Fluglärm ausgesetzt sind und ihre Beschwerden keine Verbesserungen bewirkt haben. Die Anzahl der Fluglärmbeschwerden an die Städte Halle/Saale und Markleeberg ist gestiegen.

Im Zeitraum 01.09.2020 – 30.04.2021 gingen – 4.983 über den DFLD generierte digitale Beschwerden von 98 Beschwerdeführern und – 92 schriftliche oder telefonische Beschwerden von 35 Beschwerdeführern bei dem Flughafen Leipzig/Halle ein.

Aber ist es nicht irreführend, wenn nur die Fluglärmbeschwerden, die ausschließlich direkt an den Flughafen LEJ gegangen sind, gezählt und auch erwähnt werden? Wie geht der Flughafen mit diesen Beschwerden um?

Hat es schon einmal eine Antwort an die Beschwerdeführer gegeben?

Ich persönlich habe seit dem Ruhestandseintritt von Herrn Semrau im Jahr 2013 zumindest noch keine einzige Antwort auf meine zahlreichen Beschwerden vom Flughafen bekommen. Eigentlich müssten alle fluglärmbetroffenen Menschen für jede Nacht mindestens 70 Beschwerden verschicken, in denen sie nachts durch den unzumutbaren Fluglärm mit Schalldruckpegeln von 75 bis weit über 80 Dezibel (dB(A)) aufwachen oder gar nicht erst einschlafen können. Doch viele haben mittlerweile resigniert, weil sich eben nichts am nächtlichen Lärminferno durch die Frachtmaschinen ändert und die Staatsregierung weiterhin bewusst in Kauf nimmt, dass die Menschen krank werden, s.o. Bürger von Radefeld.

Wie viele Beschwerden gab es im genannten Zeitraum zusätzlich an anderen Stellen, wie bspw. bei Bürgermeistern oder Ortsvorstehern, beim SMWA, SMUL Sachsen, sächsische Staatsregierung oder aber auch bei der DFS, der Luftaufsichtsbehörde in Dresden oder dem LBA?

Werden diese Fluglärmbeschwerden zentral irgendwo erfasst? Wenn nicht, dann sollte in den künftigen Berichten darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den erwähnten Beschwerden nur um einen Bruchteil an Beschwerden handelt und die FLK eben nicht weiß, wie viele Bürger sich tatsächlich beschwert haben!

Im FLK-Bericht wird der nächste Beratungstermin am 23.11.2021 erwähnt. Wo kann man eine Tagesordnung zu dieser Beratung finden? Mir jedenfalls ist es nicht gelungen, im Internet irgendwelche Informationen zu dieser Beratung zu finden. Warum scheut man eine Offenlegung der Themen und fördert damit weiter die Intransparenz solcher Beratungen? Haben die Bürger nicht auch ein Recht darauf zu erfahren, mit welchen Themen sich die FLK im Vorfeld beschäftigt???

Dass es auch völlig transparent zugehen kann, zeigen die Beratungen der Fluglärmkommission Frankfurt – Kommission zur Abwehr des Fluglärms -, für jedermann nachzulesen unter https://www.flk-frankfurt.de/seite/de/flk/035/-/Sitzungen.html

Ich bedanke mich für eine zeitnahe Beantwortung im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Pohl
IG Nachtflugverbot und Bürger von Rackwitz