Autor: aha-dietmar (Seite 353 von 365)

Internationales Auen Symposium

Zons am Niederrhein
6. bis 8. September 2016

Öffentliche Einladung zur Teilnahme!

Hiermit laden die Organisatoren der Veranstaltung (Prof. Dr. Bernd Gerken von der Fördergemeinschaft Tierökologie und Martin Görner von der Arbeitsgemeinschaft Artenschutz Thüringen, AAT) zum Internationalen Auensymposium in Zons am Niederrhein vom 6.-8. September 2016 ein. Im Brennpunkt stehen Europäische Fließgewässer und ihre Auen.

Die Veranstaltung findet im Kreismuseum Zons, großer Vortragssaal, Schloßstraße 1, D-41541 Dormagen statt. (Tel: +49 2131 928 4119, Fax: +49 2131 928 84119, http://www.rhein-kreis-neuss.de/imagefilm).

23 Referentinnen und Referenten aus Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich aus staatlichen und kommunalen Behörden, nationalen und internationalen Verbänden, Ingenieurbüros und der Politik beziehen Position zu den wesentlichen Fragen um die Zukunft unserer Fließgewässer und der Auenlandschaften. Forschungsergebnisse und Visionen für die Zukunft des Lebens am fließenden Wasser werden ebenso betrachtet wie Aspekte und Abhilfemöglichkeiten der durchweg menschgemachten Hochwassergefahren.

Fließgewässer und ihre Auen sind Hotspots der Artenvielfalt, Lebensadern der Landschaft, Produktionsstätten der Natur für Holz, landwirtschaftliche und Gartenprodukte, Rohstofflagerstätten und dazu Lebens- und Wirkraum des Menschen, der Erholung gerne nahe am Wasser und bei alten, bizarren Bäumen sucht.

Das Symposium wird hauptsächlich im großen Saal der Feste Zons stattfinden. Es bietet Gelegenheit mit den Fachleuten persönlich zu sprechen und sich im Rahmen von Exkursionen über die Tätigkeit zweier Biologischer Stationen in den Auen des deutschen Niederrheins inmitten eines der größten Ballungsräume Europas zu informieren. Daher sei auch besonders auf die beiden Exkursionen in die nahe gelegene Rheinaue hingewiesen, die am Nachmittag des 7. und ganztags am 8.9. stattfinden.

Ergänzend zum Vortragspart des Symposiums gibt es einen gemütlichen Rahmen, in dem jeweils am 6. und 7.9. ein geselliger Abend mit weiteren Fachbeiträgen geboten wird.

Das Symposium klingt bei einer auentypischen Speise im Haus Bürgel in den Urdenbacher Kämpen bei Düsseldorf am 8. September aus.

Die Veranstalter bitten herzlich um Anmeldung bis zum 1. September. Kurz entschlossene Besucher sind dennoch willkommen, doch bietet der Vortragssaal nur für 100 bis max. 120 Teilnehmende Platz, und es könnte daher eng werden!

Die Anmeldung erfolgt am besten direkt formlos per e-mail an ag-artenschutz@freenet.de oder per Anruf unter Telefon +49 3641 605625, oder Post an AAT, Thymianweg 25, D – 07745 Jena.

Die Teilnehmergebühr beträgt Euro 40,- zugunsten Konto der AAT, Sparkasse Jena, IBAN DE52 8305 3030 0000 0531 20.

Der Besuch der Tagung wird auf Wunsch als Fortbildungsveranstaltung bescheinigt, sie ist Teil des Programms des Bildungswerks der AAT, Jena.

Aus dem Programm-Flyer entnehmen Sie bitte auch Kontakt-Anschriften zu Hotels und Privatunterkünften – eine frühzeitige Buchung wird dringend empfohlen!

Der Kreisverwaltung Neuss danken wir vielmals für die kostenlose Überlassung der Räumlichkeiten für die Vortrags- und Abendveranstaltungen.

Der regionalen und überregionalen Presse danken wir herzlich für die Bekanntgabe dieses Termins. Wir freuen uns über Ihre Berichterstattung zu Inhalten des Symposiums, in dessen Rahmen auch eine Resolution zur Zukunft der Nutzung, des Schutzes und der Entwicklung publiziert wird.

Gerne klären wir den Termin für eine Presseinformation, die am 6. oder 7.9. stattfinden kann. Kontaktaufnahme über die oben genannten Adress-Angaben bzw. per Email an Prof. Gerken (bghaliotis@gmail.com), der auch für telefonische Informationen zur Verfügung steht (Termin bitte vorher per e-mail vereinbaren).

AHA fordert kein Marathon im Naturschutzgebiet Peißnitz Nordspitze

Im Naturschutzgebiet Peißnitz Nordspitze sind gemäß § 4 der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes alle Handlungen verboten, die das Naturschutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder nachhaltig beeinträchtigen. Zur Vermeidung von Gefährdungen und Störungen ist es im Naturschutzgebiet untersagt sportliche Veranstaltungen durchzuführen.

Auf der Internetseite zum 15. Mitteldeutschen Marathon am 9. Oktober 2016 ist die Strecke des Halbmarathons veröffentlicht. Die Strecke führt demnach direkt durch das Naturschutzgebiet Peißnitz Nordspitze.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) drückt sein Unverständnis aus, dass die Möglichkeit bestehen soll, tausende Sportler durch das Naturschutzgebiet laufen zu lassen.

Diese Absicht ist offenbar begünstigt durch die Asphaltierungen der Wege, welche schon unverantwortlicher Weise auf der Peißnitz vorgenommen worden ist.

Der AHA ist der Auffassung, dass bei einer ernsthaften Suche, alternative Routen der Veranstaltung zur Verfügung stehen können.

Nunmehr fordert der AHA den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und seine Verwaltung in ihrer Eigenschaft als zuständige Untere Naturschutzbehörde auf, im Sinne des Naturschutzes zu handeln und keine Befreiung von dem Verbot sportlicher Veranstaltungen im Naturschutzgebiet Peißnitz Nordspitze zu gewähren.

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster ein

Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 30.07.2016 nahm sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schwerpunktmäßig dem Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster und ihrer Auenlandschaft an.
Den Einstieg der Fahrradexkursion bildete die Besichtigung eines im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen in den Jahren 2014/2015 in einer gemeinsamen Aktion der Agrargenossenschaft Beyern e.G. und des Naturschutzvereins „Elsteraue“ Falkenberg/Elster e.V. errichteten Feuchtgebietes in unmittelbarer Nähe zur Scheidelache. Trotz der deutlich erkennbaren Auswirkungen der Trockenheit, zeichnete sich eine deutliche standortgerechte Entwicklung ab. Eine derartige Bereicherung von Natur und Landschaft mit ihrer Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten kann zudem als Ort der Umweltbildung und wissenschaftlichen Beobachtung und Betreuung dienen.
Ebenfalls deutlich gekennzeichnet von Trockenheit, aber auch Eutrophierung ist die 31,985 km lange Scheidelache, welche ein sehr wichtiges Rückgrat für einen allumfassenden Biotop- und Grünverbund bildet und zudem mit seiner von Bibern beeinflussten Gewässerdynamik, einen sehr wichtigen Schutzzweck für das ca. 110 ha große Naturschutzgebiet „Schweinert“ darstellt. Um jedoch mehr seine ökologische und hydrologische Bedeutung entfalten zu können, bedarf die Scheidelache breitere, mindestens 10 m breiter Gewässerschonstreifen. Als ein Vorbild kann das bereits erwähnte Feuchtgebiet fungieren.
Im Anschluss daran suchten die Exkursionsteilnehmer den Neugraben im Vorfeld der Ortslage Bomsdorf auf. Zur Entstehung und Entwicklung des 30 km langen Neugrabens, sei aus den Ausführungen des Annaburger Geschichtsfreunds Edwin Kretzschmann zitiert:

„Dieser künstlich angelegte Wasserlauf hatte eine Breite oben 8,00 Meter, unten 6 Ellen und auf jeder Seite eine Erhöhung mit einer Breite von einer Elle. Er hat eine Länge von 30 km. Am Bau waren ca. 2.300 Mann aus den umliegenden Ämtern zwangsweise zur Arbeit an der Fertigstellung Neugrabens in Fronarbeit durch den Kurfürsten heranbeordert wurden. Begonnen wurden die Arbeiten bei dem Dorfe Grabo am 26. Juni 1576 und beendet wurden diese am12 Oktober 1577 bei dem Dorfe Neumühl. Der Graben hatte die Aufgabe Elsterwasser für die umfassend angelegten Teiche und Gräben zum Schloss Annaburg zu bringen. Das Elsterwasser des Neugrabens hatte für die Einwohnerschaft von Annaburg bis nach dem 2. Weltkrieg, also bis nach1945, eine besondere Bedeutung. Da das Elsterwasser damals sehr sauber und weich war, wurde es an den so genannten Schöppen ( Treppen ) von den Bewohnern gern zum waschen genommen. Später um 1835 wurde an der Herzbergerstrasse für das Knabenerziehungsinstitut ein Schwimmbassin ausgehoben, welches den Ab und Zufluss durch den Neugraben hatte. Bis nach 1945 konnte hier die Annaburger noch baden gehen. Zur kurfürstlichen Zeit wurde die Fließkraft des Grabens für fünf Wassermühlen genutzt. Auf seinem Lauf hat der Graben durch die Heide auf einer Strecke von ca. 10 km allein 10 zu befahrene Brücken zu unterqueren. Dies sind: die Torgauer, Zätsch, Rotten, Bank, Bretzel, Zschernick, Hegeholz, Kreutz, Schulter und Rotebruch-Brücke.“, Zitat Ende.

Weiter sind in den Ausführungen erwähnt, dass in den dreißiger Jahren, der Reichsarbeitsdienst im dritten Reich hat den stark verschlammten und stellenweise mit Strauchwerk verwachsenen Neugraben beräumte, die Ufer stellenweise mit neuen Faschinen ausgeflochten hatte. Weiterhin schachtete man den Graben tiefer aus und beseitigte starke „hemmende“ Biegungen. Somit erhielt der Graben eine größere Fließgeschwindigkeit. Angesichts der zu erwartenden schrittweise voranschreitenden Eintiefung ist mit zunehmender Austrocknung des Umlandes zu rechnen. Insofern gilt es eher einer Mäandrierung zu befördern.

Die 198,5 km lange Schwarze Elster, welche bei Kindisch im Lausitzer Hügelland im Freistaat Sachsen entspringt, dann das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, das Senftenberger-Finsterwalder Becken, dabei den Freistaat Sachsen und die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie u.a. die Ortschaften Elstra, Kamenz, Milstrich, Wittichenau, Hoyerswerda, Elsterheide, Senftenberg, Ruhland, Lauchhammer, Elsterwerda, Bad Liebenwerda, München in Uebigau – Wahrenbrück, Herzberg und Jessen durchfließt und letztendlich südlich von Elster (Elbe) in die Elbe mündet, bildet trotz massiver wasser- und bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames entwicklungsfähiges und schützenswertes Fluss- und Auensystem.

29-Herzberg Blick Von Brücke Lindenstraße Auf Schwarze Elster Flussaufwärts Nach Südosten (1)

29-Herzberg Blick Von Brücke Lindenstraße Auf Schwarze Elster Flussaufwärts Nach Südosten (1)

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Nichtsnutz voller Wasser

Dieser Artikel wurde zuerst im Neues Deutschland am Mittwoch, 27. Juli 2016 veröffentlicht. Der Autor des Artikels ist Hendrik Lasch.

Der Saalekanal ist wirtschaftlich und ökologisch nicht zu rechtfertigen – und dennoch nicht tot zu kriegen

 

Die Kosten wären weit höher als der Nutzen, die Auswirkungen auf die Natur enorm: Der geplante Kanal an der unteren Saale ist Umweltschützern ein Graus. Die Politik aber hält eisern an dem Vorhaben fest.

Kurz hinter der Eisenbahnbrücke von Calbe herrscht auf der Saale für einen Moment so etwas wie reger Verkehr. Zugestanden: Es sind keine Binnenschiffe, die da gen Elbe ziehen. Sie haben auch weder Kies noch Zement geladen. Vielmehr handelt es sich um zwei elegante Ruderboote älterer Bauart, in denen je vier Wasserwanderer den Samstag genießen. Aber immerhin: Es ist mal etwas los auf dem Fluss. Dann verschwinden die Boote hinter einer Biegung. Auf sie warten noch etliche ausladende Bögen und Mäander; erst dann haben die Sportsfreunde die Elbe erreicht.
Andreas Liste steht am Ufer an der Stelle, an der von dem gewundenen Fluss eine Art Wasserautobahn abzweigen soll. Hinter einem frisch gemähten Deich zeugen Weiden und ein von Brennnesseln umsäumter Tümpel von einem alten Flussarm; daneben wächst Mais, so weit das Auge reicht. Hier, sagt Liste, soll der Kanal beginnen. Knapp zehn Kilometer lang, drei Meter tief und mehr oder weniger schnurgerade. Bei Barby soll er in die Elbe münden. Ein Segen für die darbende Schifffahrt auf der Saale, sagen die einen. Ein nichtsnutziges Monstrum, das der Natur schadet und wertvolle Flussauen unwiederbringlich zerstört, warnen andere. »Wenn der Kanal gebaut würde«, sagt

Andreas Liste, »wäre die Saale nicht mehr der Fluss, den wir kennen.« Liste kennt die Saale aus dem Effeff, so wie viele Flüsse in Südostdeutschland. Der stämmige Mann ist Vorsitzender des »Arbeitskreises Hallesche Auenwälder« (AHA), eines Vereins, dessen Name etwas in die Irre führt: Er kümmert sich nicht nur um Schutz und Erhalt von gewässernahen Landschaften in Halle. Fast im Wochentakt begeben sich Mitglieder und Interessenten auf Exkursionen an Elbe und Mulde, Weiße oder Schwarze Elster. Sie freuen sich über Reste intakter Auenwälder; sie entwickeln Ideen, wie diese zu erhalten sind; und sie engagieren sich gegen Vorhaben, die aus ihrer Sicht unzulässig in die Natur eingreifen. Eines ihrer prägnantesten Feindbilder ist der Saalekanal. »Ein Irrwitz«, sagt Liste: »Ein Bauwerk, das niemand braucht.«

Für die Behauptung kann sich Liste auf offizielle Zahlen von gänzlich unverdächtiger Seite stützen. Sie stehen im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 ab Seite 177. Hier hat das Bundesministerium für Verkehr Vorhaben aufgelistet, mit denen binnen 15 Jahren das Wasserstraßennetz in Deutschland ertüchtigt werden soll. Unter der Nummer W 32 findet sich der Saalekanal. Eine schmale Spalte in der Tabelle ist mit dem Kürzel NKV überschrieben; es steht für »Nutzen-Kosten-Verhältnis«. Projekte wie die Vertiefung der Fahrrinne an der Außenweser kommen auf ein NKV von 31,6: Für jeden investierten Euro sollen 31,60 Euro zurückfließen. Im Fall des Saalekanals liegt der Wert bei gerade mal 0,2; niedriger ist er bei keinem anderen aufgeführten Vorhaben. Die Zahl bedeutet, dass den Baukosten – sie werden in dem Dokument auf 133,8 Millionen Euro beziffert – ein Nutzen gegenübersteht, der gerade mal ein Fünftel dieser Summe beträgt. Kritiker ätzen und sprechen von »hocheffektiver Geldvernichtung«.

Es gibt auch Stimmen wie die von Manfred Sprinzek. Der fast 72-Jährige steht dem »Verein zur Hebung der Saaleschifffahrt« vor, einem von regionalen Firmen unterstützten Lobbyverein, der den Fluss wirtschaftlich beleben will und im Kanalbau alles andere als eine Verschwendung von Steuergeld sieht. Er sei vielmehr notwendig als »Lückenschluss« in Richtung Elbe und »vollende« den Ausbau der Saale, der in den 1930er Jahren vorangetrieben, aber wegen des begonnenen Zweiten Weltkrieges am Unterlauf nicht vollendet wurde. Eine geplante Schleuse bei Klein Rosenburg wurde damals nicht mehr errichtet. Nach 1989 holte man die Pläne zunächst wieder hervor, legte sie wegen gravierender Auswirkungen auf die Umwelt aber 2001 endgültig zu den Akten. Statt dessen entstand die Idee, den Kanal als »Abkürzung« in die Landschaft zu klotzen. Mit diesem, sagt Sprinzek, werde eine »wirtschaftliche Schifffahrt« erst möglich. Die Argumentation stößt vor allem im CDU-geführten Verkehrsministerium von Sachsen-Anhalt auf offene Ohren.

Nachdem das Essener Planungsbüro Planco im Jahr 2012 prognostiziert hatte, auf dem Kanal würden nur magere 560 000 Tonnen Fracht pro Jahr befördert, gab Ressortchef Thomas Webel ein Gegengutachten in Auftrag. Ein Dresdner Büro errechnete ein Frachtaufkommen von 1,4 Millionen Tonnen. Es ist eine Zahl, mit der sich der Bau wesentlich besser rechtfertigen ließe – die allerdings selbst Webels Ressortkollegen in Berlin nicht übernehmen. Im Entwurf des BVWP wird der Saalekanal »außerhalb des Kernnetzes« eingeordnet. Kriterium dafür: eine erwartete Frachtmenge von weniger als 600 000 Tonnen im Jahr.

Der Fakt, dass auf dem Kanal kaum Güter transportiert werden und die hohen Baukosten nicht annähernd wieder eingespielt werden können, ist indes nicht das einzige Argument, das gegen das Bauwerk spricht. Naturschützer wie Andreas Liste nennen weitere. Er verweist auf den Verlust an wertvollem Ackerland – der Flächenbedarf für den Kanal wird auf knapp 60 Hektar beziffert. Er erwartet zudem große hydrologische Probleme. Die Region zwischen Calbe und Barby liegt schon jetzt im Regenschatten des Harzes. Wegen des Klimawandels wird erwartet, dass sich die jährliche Regenmenge um ein Drittel auf 300 Liter je Quadratmeter verringert. Auch derzeit herrscht Trockenheit in der Region; das Laub der Bäume und Sträucher nimmt deshalb teilweise schon die Herbstfärbung an. Dass die Saale in einer solchen Situation auch noch den Kanal zusätzlich mit Wasser versorgen solle, sei »ein Problem«, sagt Liste. Eingegriffen wird zudem in Schutzgebiete. Ein Expertengremium hat im Rahmen eines Umweltberichtes derlei Auswirkungen für alle Projekte des BVWP 2030 berechnet. Für den Saalekanal beziffern sie die »Nutzensumme« auf minus 7,7 Millionen Euro. Es ist der mit Abstand schlechteste Wert aller aufgeführten 28 Wasserbauprojekte.

Und doch müssen die Gegner zähneknirschend zur Kenntnis nehmen: Der Saalekanal ist nicht tot zu kriegen. Er wird im Entwurf des neuen BVWP zwar nicht mehr in der Kategorie »vordringlicher Bedarf« geführt wie in dem derzeit noch geltenden Planungsdokument; vielmehr rutscht er in die Kategorie »weiterer Bedarf«; er steigt also gewissermaßen von der ersten in die zweite Liga ab. Angesichts der im Bundesetat zur Verfügung stehenden Mittel ist jedem nüchternen Betrachter klar, dass für einen Baubeginn am Kanal jedenfalls bis zum Jahr 2030 kein Spaten in die Erde gerammt wird. Aber wenn es sich die Abgeordneten des Bundestages, die das letzte Wort zum Bundesverkehrswegeplan haben, nicht in der paramentarischen Beratung noch anders überlegen, bleibt das Vorhaben im Bund auf der Tagesordnung. Und auch das Land gibt es nicht endgültig preis. Zwar sind die Grünen, die seit April mit CDU und SPD in Magdeburg regieren, gegen den Kanal; eine Äußerung von CDU-Landeschef Thomas Webel, wonach die Ökopartei mit dem Koalitionsvertrag auch dem Kanal zugestimmt habe, sorgte vor der offiziellen Bildung des Bündnisses für viel Zoff. Wolfgang Aldag, Verkehrsexperte der Fraktion, sagt ein Vierteljahr später klipp und klar: »Wir stehen dem Kanal seit jeher skeptisch gegenüber.« Daran habe sich mit Eintritt in die Regierung »nichts geändert«. Der Bau sei »aus ökonomischen und ökologischen Gründen abzulehnen«.

Im Koalitionsvertrag aber finden sich statt einer klaren Absage ein paar verklausulierte Sätze, wonach alle Koalitionspartner »unbeschadet unterschiedlicher Haltungen« zu Projekten des BVWP die »Ergebnisse der Bewertungsverfahren anerkennen«und »keine abweichenden oder weiterführenden Initiativen ergreifen«. Im Verkehrsministerium liest man das so, dass »alle Koalitionspartner der Einordnung des Vorhabens zustimmen «, wie Sprecher Peter Mennicke formuliert. Im Klartext dürfte das heißen: Bis Ende der Legislaturperiode 2021 passiert beim Kanal nichts, danach werden die Karten je nach politischer Konstellation neu gemischt.Umweltschützer sehen im Festhalten am Kanal vor allem eine Gefahr: Der Druck, später auch die Saale und die Elbe auszubauen, bleibt erhalten. »Was nützen zehn Kilometer Kanal, wenn es davor und danach Flachwasserabschnitte gibt?!«, sagt Andreas Liste. Zwar enthält der Koalitionsvertrag auch eine sehr deutliche Absage an den Ausbau der Elbe. Auch in diesem Fall aber gilt: Der Vertrag gilt bis 2021. Liste jedenfalls kann die Argumente der Befürworter schon jetzt herbeten. Bisher wurde unter Verweis auf den Ausbau des Saalehafens in Halle, in den 30 Millionen Euro investiert wurden, auf den Bau des Saalekanals gedrängt. Sei der errichtet, werde mit Hinweis auf das investierte Geld der nächste Schritt gefordert werden: »Das ist ein Vehikel, um sich auch an der Elbe vergreifen zu können.«

Geht es nach Liste und seinen Mitstreitern, sollten Bund und Land statt dessen einen Schlussstrich ziehen. Sie sollten die Pläne »endgültig stoppen, statt weiter Geld und Personal dafür einzusetzen«, sagt er, schwingt sich aufs Rad und fährt auf einem Feldweg zwischen Mirabellenbüschen den Ruderern hinterher. Vielleicht, hofft er, geht es ja genügend Abgeordneten im Bundestag wie ihm: Er hat vom Saalekanal den Kanal voll.

AHA hält Abriss des Planetariums auf der Peißnitz für dringend erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält ein Abriss des Planetariums auf der Peißnitz in Folge der Hochwasser im Jahre 2011 und 2013 für dringend geboten. Von daher unterstützt der AHA grundsätzlich den bereits am 26.11.2014 mehrheitlich gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates das Gasometer auf dem Holzplatz zum Neubau des Planetariums zu nutzen. Der AHA hält es aber in dem Zusammenhang für erforderlich rechtzeitig und vollumfänglich in die entsprechenden Planungen einzubeziehen.

Der Standort des in den Jahren von 1976 bis 1978 erbauten Raumflugplanetariums „Sigmund Jähn“ galt schon damals auf Grund seiner Lage im Hochwassereinzugsgebiet nicht als unumstritten. Zwar erreichten die Hochwasser in den Jahren 1979, 1982 und 1988 keine kritische Höhe, zeigten aber auf, an welchem Standort sich das neugebaute Planetarium befindet. Bereits die Hochwasser u.a. im Frühjahr 1994, zum Jahreswechsel 2002/2003 sowie im Winter 2011 erreichten durchaus kritische bis sehr kritische Wasserhöhen, welche dann letztendlich mit dem Hochwasser im Sommer 2013 ihren vorläufigen Höhepunkt fand.

Bei allen durchaus nachvollziehbaren Argumenten aus der Sicht des Denkmalschutzes, gilt es auf der ca. 60 ha großen Peißnitzinsel, welche eine sehr wichtige Rolle in der Saaleaue als Überflutungsraum einnimmt, andere Prioritäten einzuräumen, wozu die bauliche Freiräumung von Retentionsflächen gehören muss.

Der AHA hält es daher für ökologisch und ökonomisch unverantwortlich den Standort des Planetariums aufrecht zu erhalten, da jederzeit Hochwassersituationen eintreten können, welche die Höhen der Hochwasser der Jahre 1994 und 2013 noch weit übertreffen können. Die Hochwasser -beispielsweise aus den Jahren 1595 und 1799- haben dahingehend schon andere Dimensionen aufgezeigt.

Nach Auffassung des AHA ist sogar eine Prüfung der Beräumung weiterer Bauten auf der Peißnitz dringend erforderlich. Ferner erscheint es für den AHA erforderlich, schnellstmöglich die ebenerdigen Gewölbe des Peißnitzhauses baulich wieder zu öffnen, um ein weitgehend ungehindertes Durchströmen von Hochwasser unter dem Haus hindurch zu ermöglichen. Eine entsprechende finanzielle Unterstützung –z.B. aus Mitteln der „Fluthilfe“- scheint hier sehr angemessen.

Der AHA appelliert an die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nunmehr den Beschluss des halleschen Stadtrates vom 26.11.2014 unverzüglich umzusetzen.

AHA fordert Stopp der Fortsetzung der Erweiterung des „Saaleparks“ in der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der angedachten weiteren Erweiterung des „Saaleparks“ im Stadtteil Günthersdorf der Stadt Leuna erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamte Region. Dazu gab der AHA bereits am 05.10.2014 und 04.02.2015 entsprechende Stellungnahmen ab, welche folgende inhaltliche Schwerpunkte beinhaltet und der Stadt Leuna und dem Landkreis Saalekreis vorliegen:

Zu 1.5. Derzeitiger Zustand des Plangebietes, vorhandene Nutzungen, Seiten 8 und 9

  • Im Einzugsbereich von Weißer Elster und Luppe findet, laut eigener Angaben auf Seite 67 der vorvorherigen Planungsdokuments oben, bereits jetzt eine gewerbliche Nutzung auf einer Fläche von 124.216 m² = 12,42 ha statt. Das bedeutete bereits damals ein Verlust von entsprechender Fläche von Retentions- und Ackerfläche. Auf Grund der Tatsache, dass gegenwärtig laut Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt in Deutschland noch immer täglich 80 bis 90 ha Boden einer Neuversiegelung zum Opfer fallen, ist das ein verheerendes Signal.
  • Die nunmehrige Nutzung hat bekanntlich zu einer enormen Zunahme des Autoverkehrs in der Region geführt. Eng damit verbunden sind vermehrte Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub.
  • Die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg wiesen zu Recht auf massive Kaufkraftverluste in ihren Innenstädten hin. Diese Kaufkraftverluste führten nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Verkaufseinrichtungen in den drei Städten, sondern sorgten zudem für ebengenannte Mehrungen der Belastungen von Umwelt, Natur sowie von Lebens- und Wohnqualität vor Ort.

Die nunmehrige angedachte Weiterbebauung lässt jedoch folgende Mehrbelastungen erwarten:

  • Laut eigenen Ausführungen im vorherigen Dokument unter Punkt 7.3. auf Seite 55 ist mit einer vermehrten täglichen Verkehrsbelastung im Umfang von 1.180 Kfz.-Fahrten zu rechnen, was eine stündliche Belastung von 49,17 Kfz.-Fahrten bedeutet. In der Regel ist an Wochenenden mit noch höheren Belastungen zu rechnen.
  • Laut Angaben unter Punkt 9.4. im vorvorherigen Dokument ist mit einem weiteren Verbau von weiteren 18,70 ha zu rechnen. Das bedeutet, dass die bisher verbaute Fläche im Umfang von 12,42 ha auf insgesamt 31,12 ha anwächst, wobei die Neuversiegelung eine weitere Neuversiegelung von 60 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} ausmacht. Eine Entwicklung in einem ökologisch vielfältigen und durchaus bereits mit Auenwäldern, Sukzessionsflächen, Feuchtgebieten, Fließgewässern, Wiesen- und Hochstaudenflächen besiedeltem potenziellem Entwicklungsgebiet und möglichen Biotopverbundraum bedeutet eine derartige Bebauung einen Totalverlust, welcher durch die auf den Seiten 84 bis 89 dargestellten „Ausgleichsmaßnahmen“ keinesfalls „Ausgleich“ finden können.
  • Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflussung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bodenversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit höheren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rechnen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tagebaue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
  • Die unter Klima/Luft dargelegten Auswirkungen einer Bebauung auf die Kaltluftentstehung finden zu wenig Gewicht und die Prognosen der Kaltluftverteilung auf ein verbautes Gebiet können über die potenzielle zusätzliche Erwärmung des Gebietes keinesfalls hinwegtäuschen.
  • Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild –siehe auch Seiten 77 und 78- bei einer naturnahen Entwicklung gilt es noch mehr hervorzuheben.
  • Die bisherigen Planungen der Stadt Leuna –siehe Seite 10 bis 19- gehen von ganz anderen Ansätzen in diesem Gebiet aus, welche von keiner weiteren Verbauung geht und von daher auch beizubehalten gilt.
  • Die auf den Seiten 58 bis 61 dargestellten Fachgesetze bedürfen einer entsprechenden Erweiterung durch die europäischen Rechtsgrundlagen wie die FFH-Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Zu letzterem gehören der Schutz, die Entwicklung und die Verbesserung der Zustände von Fließ- und Standgewässer sowie des Grundwassers. Die angedachten Bebauungspläne tragen zu einer Verschlechterung der Zustände bei, welche nicht zugelassen sind. Besonders auch die Entwicklung des Günthersdorfer Grabens bedarf einer naturnaheren Veränderung und zwar indem es gilt die Verrohrung zu beseitigen.

Zu 2.4. Flächennutzungsplanung der Stadt Leuna, Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, Seiten 14 bis 18

Diese Planung hält noch immer an einer verantwortungslosen expansiven Bauweise für Gewerbegebiete fest, obwohl deren obengenannten schädigenden Wirkungen hinlänglich bekannt sind. Eine flächenmäßige Ausweitung ist daher verantwortungslos und bedarf einer strikten Ablehnung der Kommunalaufsicht.

Zu den Ausführungen unter 2.4.2. auf Seite 15 sei noch folgendes erklärt:

  • Es ist zutiefst undemokratisch, unseriös und unfachlich bereits im Planungs- und Diskussionsprozess zum Städtebaulichen Leitbild „Leuna 2020plus“ vollendete Tatsachen zu schaffen wollen. Das angedachte Vorhaben ist im gesamtstädtischen und ebenso überregionalen Prozess zu betrachten.
  • Es ist nicht nachvollziehbar, worin die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Umsetzung des Bebauungsplanes liegen soll. Wie bereits unter zu a) erklärt ist jedoch eine gesamtstädtische und überregionale Auswirkung ordnungsgemäß zu betrachten. Versorgungsengpässe können auf keinen Fall als Begründung dienen.
  • Noch weniger nachvollziehbar ist das Vorhaben, wenn die Stadt Leuna keine Sortimentslisten vorlegen kann, welche die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg berücksichtigt bzw. einbezieht.

Zu 2.4.3. Vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB, Seiten 15 bis 17

  • Es ist nicht erkennbar, wo ein wichtiger Grund liegen soll, um eine vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes liegen soll. Auf Grund der zu erwartenden örtlichen, regionalen bis überregionalen Beeinflussungen gilt es eher genaustens und vollumfänglich eine Abwägung auch zum gegenwärtigen Flächennutzungsplan vorzunehmen.
  • In einem Flächennutzungsplan muss gemäß § 5 Absatz 1 BauGB folgendes enthalten sein, Zitat: „Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“, Zitat Ende. Somit hebt sich die gesamträumliche Betrachtungsweise hervor, welche bei Umsetzung des Ansinnens der Planer eine untergeordnete Rolle spielen dürfte.
  • Von daher gilt es im Interesse der Allgemeinheit und der Unterordnung von Partikularinteressen die Flächennutzungsplanung abzuwarten.
  • Mit der Erstellung des Flächennutzungsplanes ist nicht die Inkraftsetzung durch die Stadt Leuna gleichzusetzen. Eine umfassende öffentliche Beteiligung hat kritisch die Planung unter die Lupe zu nehmen. Die Schaffung vollendeter Tatsachen ist dabei als fachlich-inhaltlich sehr bedenklich und als zutiefst undemokratisch anzusehen. Insofern ist ein vorzeitiger Bebauungsplan im Interesse der Allgemeinheit und zur Abwehr umwelt-, natur- und landschaftsschädigender Partikularinteressen auszuschließen.

Zu 2.5. Bauleitplanung, derzeit bestehende baurechtliche Gegebenheiten für Bebauung im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes – Bestehende Bebauungspläne für den Geltungsbereich Nr. 55, Seiten 17 bis 19

In der vorherigen Ausgabe waren alleine mit 27.740 m² = 2,77 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 2,77 ha, was einer Größe von rund 2,565 Fußball-feldern -2,77 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 2,565 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Zu 3. Städtebauliche Konzeption für das Plangebiet, Seiten 21 und 25

  • Das Vorhaben orientiert nicht nur auf Erhöhung der Neuversiegelung von etwa 4,1 ha um weitere 7,8 ha, sondern befördert die Zunahme des Transportverkehrs mit einhergehender Belastung für Umwelt, Natur und Landschaft. Hinzu kommt, dass bereits jetzt schon laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt tagtäglich ca. 81 ha Boden der Verbauung zum Opfer fällt. Ein verheerender Weg, welchen offenbar die Verantwortlichen Stadt Leuna, gegen jegliche Vernunft gehen möchte.
  • Von einer Nichtzunahme des Kraftfahrzeugverkehr bei der Belieferung der Neuanlagen sowie umgekehrt durch den Kundenverkehr auszugehen, ist illusorisch und grob fahrlässig.
  • Die Flächen unter a) zeigen ja auf, dass sogenannte Bilanzierungen und Ausgleichsmaßnahmen den Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutz keinesfalls diesen Namen verdienen.

Zu 7.2. Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, Seiten 55 bis 58

Die dargestellten Auswirkungen sind nicht nur eine Belastung für die Verkehrsinfrastruktur, sondern auch für Umwelt, Natur und Landschaft. Dies manifestiert sich nicht nur über die Flächenversiegelung, sondern auch durch Verlärmung, Feinstaubbelastung und mit Abgasen. Von daher sind diese Überlegungen der Planung sofort und unverzüglich zu beenden.
Bereits eine zusätzliche Belastung von maximal 3.398 Kfz.-Fahrten am Tag bedeutet, dies bei einem modernen Mittelklasse PKW ein Co2-Ausstoß in Höhe von 150 g pro Kilometer ein Gesamtausstoß von gesamt 509.700 g = 509,7 kg pro Kilometer und Tag. Ferner geht man pro Auto von einer Stellfläche von 20 m² pro Auto aus. Im konkreten Fall kann man somit durchaus von einer zusätzlichen Parkfläche von 67.960 m² = ca. 6,8 ha ausgehen. Alleine diese zusätzlichen Umweltbelastungen sind deutliche Indizien für die Steigerung der Umweltprobleme.

Zu 7.3. Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, Seiten 58 und 60

Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 7,8 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 3.510 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 273.780 m³ pro Jahr = 27.3780.000 l pro Jahr, was in etwa 75.008,00 Liter pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.

Zu 9. Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a BauGB, Seiten 60 bis

Im Umweltbericht gibt man nun eine Zunahme der versiegelten Fläche im Umfang von 127.760 m² = 12,78 ha an. Das ist ein wesentlich größerer Flächenumfang als in den vorangegangenen Teilen der Planungsunterlagen vermerkt.
Im Falle der Planung ist mit einer flächendeckenden, mindestens 12,78 ha großen Neuversiegelung zu rechnen, was alle natürlichen Bodenfunktionen beendet sowie Acker-flächen, Grün- und Gehölzbestände komplett zerstört. Ferner kann auch nicht von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegangen werden, da keine entsprechende Flächenentsiegelung erfolgt und zudem diese Flächen sich noch nicht so strukturreich entwickelt haben können. Insofern hat eine Umsetzung des Vorhabens massive Zerstörung an Natur und dem Landschaftsbild sowie an der Umwelt zur Folge.

Ergebnis

In den vorangegangenen Unterlagen ging man von einer bisherigen Versiegelung im Umfang von 124.216 m² = 12,42 ha und von einer Neuversiegelung im Umfang von weiteren 18,70 ha aus. Das zusammengerechnet ergibt eine Neuversiegelung im Umfang von 31,12 ha. Diese Angaben erscheinen realistischer.

Nunmehr spricht man von einer Neuversiegelung im Umfang von 12,78 ha aus, was somit eine aktuelle Gesamtversiegelung im Umfang von 25,2 ha.

Das angedachte Vorhaben ist weder ökologisch, noch ökonomisch akzeptabel. Mit der zusätzlichen Versiegelung von mindestens 12,78 ha und maximal 18,70 ha gehen wertvolle Landschafts- und Naturräume sowie unversiegelter Boden verloren.
Desweiteren bedeutet dies folgendes:

  • Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 12,78 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 57.510 m³ pro Jahr = 57.510.000 l pro Jahr, was in etwa 157.561,64 Liter = 157,56 m³ pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.
  • Alleine mit 12,78 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 12,78 ha, was einer Größe von rund 11,83 Fußballfeldern -12,78 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 11,83 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Entgegen jeglicher neuer Erkenntnisse zur Klimaveränderung damit veränderter Wetterbedingungen und Zunahmen von Hochwasserereignissen sowie des noch immer voranschreitenden Verlustes bzw. Einschränkung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen beabsichtigt die Stadt Leuna erneut Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anzurichten. Gerade die Region Schkopau-Merseburg-Leuna müsste angesichts jahrzehntelanger Verschmutzungen der Umwelt durch Buna und Leuna ein besonderes Maß an Sensibilität dafür aufbringen.

Genau aber daher hat der verstärkte Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft eine entscheidende Rolle zu spielen. Das Gleiche trifft für den Erhalt und die Weiterentwicklung vielfältig lebendiger Innenstädte z.B. in Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg zu.

Daher ist es für den AHA vollkommen unverständlich, dass der Landkreis Saalekreis in Übereinstimmung mit der Mehrheit des Stadtrates der Stadt Leuna die Bebauung wider besseren Wissens genehmigt hatten. Dies bedeutet eine unverantwortliche Fortsetzung der Fehler aus den neunziger Jahren, einer verfehlten Umwelt-, Natur- Landschaftsschutzpolitik, welche weiterhin an eine ebenso wenig nachhaltige Bau- und Wirtschaftspolitik anknüpft. Somit verdeutlicht sich immer mehr, dass die gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Zustände, keinesfalls zu einer Änderung der Herangehensweise beitragen.

Der AHA fordert nunmehr das Land Sachsen-Anhalt auf die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz und die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses des Landkreises Saalekreises sofort zu stoppen.

Die nunmehr geplante Erweiterung der Verkaufsfläche des Möbehauses Höffner um weitere 9.000 m² = 0,9 ha verschärft das Gesamtproblem. Von daher fordert der AHA das Vorhaben und die dazugehörigen sofort zu stoppen.

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