Die mit 241.134 Menschen bewohnte, 201,84 km² große sachsen-anhaltinische Landeshauptstadt Magdeburg ist sehr stark durch den insgesamt 1.094 Kilometer langen Strom Elbe geprägt. Das Magdeburger Stadtgebiet durchquert die Elbe auf einer Länge von 21,1 km. Im Ostteil der Stadt lässt sich noch deutlich die einstige Furkation der Elbe erkennen, wobei insbesondere die Alte Elbe die einstige vielfältige Struktur noch am ehesten abbildet. Mit dem ca. 125 ha großen, im Nordosten der Großstadt an der Grenze zur Einheitsgemeinde Biederitz gelegenen Biederitzer Busch sowie dem im Südosten befindlichen 282,25 ha großen Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ sind noch sehr arten- und strukturreiche Restauenwälder existent. Dazwischen bildet insbesondere der zwischen Stromelbe und Alter Elbe ab dem Jahre 1871 als englischer Landschaftspark gestaltete, 200 ha große Rotehornpark einen sehr bedeutsamen Naherholungsraum für die Bevölkerung. Weiterlesen
Autor: aha-dietmar (Seite 321 von 365)
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 20.05.2016, eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zum Ziethebusch, zur Ziethe und zum Mündungsbereich in die Fuhne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne bis zur Mündung in die Saale in Bernburg durch.
Die Fahrradexkursion startet um 10:00 Uhr am Bahnhofsvorplatz, Eingang Bahnhof Köthen und endet am Bahnhof Bernburg.
Im Rahmen der Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA die Schutzwürdigkeit der Fließgewässer Ziethe und Fuhne, ihrer Auenlandschaften, ihrer vielfältigen Struktur- und Artenvielfalt, ihrer Bedeutungen als Biotop- und Grünverbundraum sowie ihrer Funktionen als Retentionsraum darzulegen.
Dabei bilden ganz besonders der Ziethebusch, der Park am Wasserschloss in Großpaschleben, die Auenwaldreste in Trinum und Biendorf, der Mündungsbereich der Ziethe in die Fuhne bei Plömnitz sowie das Mündungsgebiet der Fuhne in die Saale in Bernburg (Saale) sehr wichtige Exkursionsschwerpunkte.
Ferner ist Inhalt der Fahrradexkursion, das vom Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V initiierte und durchgeführte Bürgerbegehren „Fasanerie / Ziethebusch“ sowie die Eröffnung des Weges zu einem Bürgerentscheid zu erläutern.
Ferner möchte der AHA Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Mitwirkung zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Auenlandschaften von Ziethe und Fuhne sowie angrenzender und verbundener Landschaften und Naturbestandteile aufzeigen.
Wer noch mehr zu den Aktivitäten in dem Exkursionsgebiet und zur Fahrradexkursion an sich erfahren möchte, kann sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten des AHA wenden:
I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2017 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2017“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 22 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
Im Monat Mai 2017 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Vogelfauna geplant:
Mai
Samstag, den 20.05.2017, um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden
Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2017“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktdaten:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Die 245,4 km lange Weiße Elster, welche im tschechischen Teil des Erzgebirges in As entspringt, dann das Vogtland, Ostthüringen zwischen Greiz und Gera, die Leipziger Tieflandbucht zwischen Zeitz und Leipzig, auf einer Länge von 23 km die Stadt Leipzig durchfließt sowie westlich von Schkeuditz wieder Sachsen-Anhalt erreicht und letztendlich bei Halle-Beesen in die Saale mündet, bildet trotz bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Die vielfältigen Auenwälder, Auenwiesen, Feuchtgebiete und Gewässersysteme haben daher einen sehr vielfältigen Schutzstatus. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie stressgeplagten Menschen zur Erholung und Entspannung.
Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich daher sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die Weiße Elster zwischen den Städten Zeitz und Leipzig zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Zeitz, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Nun möchte der AHA diese Gedanken einer interessierten Öffentlichkeit sowie den Verantwortlichen im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen erneut und vertieft vorstellen. Dabei soll es nach Auffassung des AHA auch verstärkt gelingen, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen Einzugsbereiches der Weißen einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen.
Dazu hat der AHA vorgesehen am Samstag, den 24.06.2017, eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion durch die Aue der Weißen Elster zwischen Zeitz und Leipzig durchzuführen. Die Fahrradexkursion beginnt 10.00 Uhr am Bahnhof Zeitz, Ausgang Baenschstraße unweit der Weißen Elster und endet am „Leipziger Eck“, wo die Pleiße in das Elsterflutbett einmündet.
Im Rahmen der Fahrradexkursion ist vorgesehen im FahrradStop, Bornitzer Weg 01 in 06729 Göbitz/Gemeinde Elsteraue ein Halt einzulegen, um bei einem Imbiss Erläuterungen zu den Vorhaben in der Elsteraue geben zu können.
In dem Zusammenhang bittet der AHA um eine verbindliche, schriftliche Voranmeldung bis zum 30.05.2017.
Der Kontakt ist folgendermaßen möglich:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Zu Begründung
Zu 1.1. Lage des Plangebietes
Die geplante Inanspruchnahme von erneut 12,6 ha stellt einen weiteren Beitrag zur weiter hohen täglichen Flächenversiegelung in Deutschland für Gewerbe-, Wohn- und Verkehrsflächen. Laut Unweltbundesamt und Statistischem Bundesamt liegt der Wert bei 66 ha pro Tag, was in etwa im Jahr die Fläche der Stadt Leipzig ergibt. Auf das Jahr hochgerechnet: 66 ha/Tag x 365 Tage im Jahr = 24.090 ha = 241 km². Im Vergleich dazu hat die Stadt Leipzig gegenwärtig eine Fläche von 297,6 km² = 29.760 ha.
Die Stadt Leuna umfasst eine Fläche von 86,7 km² = 8.670 ha. Selbst, wenn man die Flächen der Städte Merseburg -54,71 km² = 5.471 ha- und Bad Dürrenberg -36,13 km² = 3.613 ha- dazurechnet, kommen diese drei Städte zusammen „nur“ auf eine Flächengröße im Umfang von 177,5 km² = 17.754 ha. Diese Zahlenvergleiche sollen die momentanen gesamtdeutschen Ausmaße der Versiegelung pro Tag und hochgerechnet im Jahr verdeutlichen.
Ferner lässt das gegenwärtige Planungsverfahren deutlich erkennen, dass Möbel Höffner den bisherigen Bebauungsplan Nr. 55 nutzte, um sich räumlich weiter auszudehnen und immer mehr Flächen für private Profitinteressen zu versiegeln. Somit ist schon an dieser Stelle deutlich zu erkennen, dass private Interessen über öffentliche Interessen stehen soll. Die Mehrheit des Stadtrates der Stadt Leuna und die Bürgermeisterin der Stadt Leuna Frau Dr. Hagenau haben das bereits an der Stelle gröblichst missachtet, indem man alle Bedenken unqualifiziert unberücksichtigt ließ. Inwieweit hier Interessenverquickungen existent sind gilt es ggf. in einem anzuberaumenden Verfahren zu prüfen, zu werten und womöglich daraus Konsequenzen abzuleiten.
Zu 1.5. Derzeitiger Zustand des Pkanungsgebiets, vorhandene Nutzungen, Seite 8
In der Tat bestehen in Fortsetzung zu dem nordöstlich überplanten 18,70 ha bildet auch hier eine gewisse Vielfalt in der Landschaft den prägenden Charakter, welche auf der bestehenden Zusammensetzung aus landwirtschaftlich genutzter Fläche, Gehölzflächen, Hochstaudenbereiche sowie grundwasserbeeinflusster Mulden und Gräben. Eine Überbauung im Umfang von 12,6 ha führt unweigerlich zur Zerstörung eines bestehenden Biotop- und Grünverbundsystems, potenziellen sukzessiven Entwicklungsgebietes mit Lebens- und Rückzugsraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten sowie Kaltluftentstehungsgebietes.
Die Planungen und deren Umsetzungen zur Errichtung des „Saaleparks“ in Günthersdorf haben zu folgenden Problemen geführt:
- Im Einzugsbereich von Weißer Elster und Luppe findet bereits jetzt eine gewerbliche Nutzung auf einer Fläche von 124.216 m² = 12,42 ha statt. Das bedeutete bereits damals ein Verlust von entsprechender Fläche von Retentions- und Ackerfläche. Mit der bisherigen Bebauungsplanung kämen noch weitere 18,70 ha hinzu, was bereits jetzt die bebaute Fläche von 31,12 ha anwachsen lässt. Die nunmehrige Nutzung hat bekanntlich zu einer enormen Zunahme des Autoverkehrs in der Region geführt. Eng damit verbunden sind vermehrte Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub.
- Die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg wiesen zu Recht auf massive Kaufkraftverluste in ihren Innenstädten hin. Diese Kaufkraftverluste führten nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Verkaufseinrichtungen in den drei Städten, sondern sorgten zudem für ebengenannte Mehrungen der Belastungen von Umwelt, Natur sowie von Lebens- und Wohnqualität vor Ort.
Die nunmehrige angedachte Weiterbebauung lässt jedoch folgende Mehrbelastungen erwarten:
- Laut eigenen Ausführungen unter Punkt 3. auf Seite 24 ist mit einer vermehrten täglichen Verkehrsbelastung im Umfang von 260 Kfz-Fahrtentagen zu rechnen, was auf das Jahr hochgerechnet 94.900 zusätzliche Kfz.-Fahrten bedeutet.
- Mit der nunmehr angedachten Erweiterung der versiegelten Flächen um 12,6 ha würde sich so die versiegelte Fläche auf nunmehr auf 43,7 ha erhöhen. Eine Entwicklung in einem ökologisch vielfältigen und durchaus bereits mit Auenwäldern, Sukzessionsflächen, Feuchtgebieten, Fließgewässern, Wiesen- und Hochstaudenflächen besiedeltem potenziellem Entwicklungsgebiet und möglichen Biotopverbundraum bedeutet eine derartige Bebauung einen Totalverlust, welcher durch die auf den unter Punkt 9.2.3. auf Seiten 93 bis 102 dargestellten „Ausgleichsmaßnahmen“ keinesfalls „Ausgleich“ finden können.
- Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflussung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bodenversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit höheren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rechnen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tagebaue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
- Die unter Klima/Luft dargelegten Auswirkungen einer Bebauung auf die Kaltluftentstehung finden zu wenig Gewicht und die Prognosen der Kaltluftverteilung auf ein verbautes Gebiet können über die potenzielle zusätzliche Erwärmung des Gebietes keinesfalls hinwegtäuschen.
- Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild –siehe auch Seite 73- bei einer naturnahen Entwicklung gilt es noch mehr hervorzuheben.
- Die auf die unter Punkt 9.1.3., den Seiten 57 bis 65 dargestellten Fachgesetze und Planungsgrundlagen vernachlässigen die notwendigen fachlichen und rechtlichen Schlussfolgerungen auf das aktuelle Planungsvorhaben. Wie bereits der Bebauungsplan Nummer 55, trägt auch seine 1. Änderung zu einer Verschlechterung der Zustände bei, welche nicht zugelassen sind.
Zu 1.6. Vegetation im Planungsgebiet
Die agrarkulturell geprägte Fläche zeigt andrerseits eine sukzessive Entwicklung auf, welche es in Anknüpfung an andere Schutzgebiete der Region sowie unter Berücksichtigung der hydrologischen Bedingungen zu beachten gilt.
Zu 1.8. Umgebung des Planungsgebietes
Hier sei u.a. auf die vorangegangenen Stellungnahmen zur Bebauungsplanung Nr. 55 sowie auf die zu Punkt 1.5. verwiesen.
Zu 2. Übergeordnete Planungen und sonstige Vorhaben
Der LEP 2010 hat sich ebenfalls an gesetzliche Rahmenbedingungen zu orientieren. Dazu zählen u.a. die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 hat dazu u.a. folgendes geregelt, Zitat:
„(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflächengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen
Systems erreicht wird.“, Zitat Ende
Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schutzes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.
Ferner besagt der Artikel 6, der RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen folgendes aus, Zitat:
„Artikel 6
(1) Für die besonderen Schutzgebiete legen die Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen fest, die gegebenenfalls geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder in andere Entwicklungspläne integrierte Bewirtschaftungspläne und geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art umfassen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen, die in diesen Gebieten vorkommen.
(2) Die Mitgliedstaaten treffen die geeigneten Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten.
(3) Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung und vorbehaltlich des Absatzes 4 stimmen die zuständigen einzelstaatlichen Behörden dem Plan bzw. Projekt nur zu, wenn sie festgestellt haben, daß das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird, und nachdem sie gegebenenfalls die Öffentlichkeit angehört haben.“, Zita Ende
Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) weist unter § 22
Absatz 1 in Verbindung mit § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes folgende „Gesetzlich geschützte Biotope“ aus, Zitat:
„(1) Gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes sind zusätzlich:
1. temporäre Flutrinnen in Überschwemmungsgebieten und Auen,
2. hochstaudenreiche Nasswiesen,
3. planar-kolline Frischwiesen,
4. naturnahe Bergwiesen,
5. Halbtrockenrasen,
6. natürliche Höhlen, aufgelassene Stollen und Steinbrüche,
7. Streuobstwiesen,
8. Hecken und Feldgehölze außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen sowie
9. Reihen von Kopfbäumen.§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt entsprechend.“, Zitat Ende
Im Planungsgebiet lassen sich durchaus 1. und 8. Als „Gesetzlich geschützte Biotope“ nach o.g. geltenden Recht einordnen.
Daraus lässt sich folgendes schlussfolgern:
1.) Die geplanten Bauarbeiten führen zur Zerstörung von Feldgehölzen sowie zu starken Beeinträchtigungen von Flutrinnen, bergen die Gefahr der negativen Beeinflussung des Pfeifengraswiese bei Günthersdorf (FFH 0283), einstweilige Sicherstellung als GLB, Verordnung vom 30.6.2011, Beeinträchtigungen an Qualität und Quantität des Grundwassers sowie die Zerstörung eines Kaltluftentstehungsgebietes und eines sich entwickelnden Biotopverbundes.
2.) Die unter 2.3.1. dargelegten Einwendungen der Stadt Leuna begründen nicht die Notwendigkeit des Bebauungsplans Nr. 55 und seiner 1. Änderung, da sie vom vorherigen Ist-Zustand ausgeht. Ferner vernachlässigt diese Positionierung die naturschutzfachlichen und –rechtlichen Verantwortungen, welche die Stadt Leuna zu tragen hat.
3.) Auf Grund der o.g. Feststellungen ist die Feststellung unter Punkt 2.1.1. letzter Satz überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Planungen den dort aufgeführten Zielen und Grundsätzen entsprechen, wenn man o.g. Gesichtspunkte ausblendet.
Zu 3. Städtebauliche Konzeption für das Plangebiet
Die hier aufgeführten Positionen sind rein von möglichen bzw. angedachten betriebswirtschaftlichen Erwägungen der KRIEGER Grundstück GmbH und des Unternehmens Höffner geprägt und blendet komplett die Bedürfnisse im öffentlichen Interesse aus. Neben der typischen Planungen auf der Verwendung des öffentlich finanzierten Autobahn- und Straßennetzes sowie der damit verbundenen Belastungen für Mensch, Umwelt, Natur und Landschaft sind vorrangig umfassende, bereits o.g. Beeinträchtigung vor Ort zu erwarten.
Die angegebenen zusätzlichen Belastungen im Umfang von 260 Kfz-Fahrtentagen ergeben auf das Jahr hochgerechnet 94.900 zusätzliche Kfz.-Fahrten. Eine Rechtfertigung zur Zerstörung von Landschaft, Umwelt und Natur aus Gründen eigener Gewinnoptimierung gilt es öffentlich und planerisch zu ächten. Somit ist kein öffentliches Interesse des Vorhabens zu erkennen.
Abschlussbemerkungen
Entgegen jeglicher neuer Erkenntnisse zur Klimaveränderung damit veränderter Wetterbedingungen und Zunahmen von Hochwasserereignissen sowie des noch immer voranschreitenden Verlustes bzw. Einschränkung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen beabsichtigt die Stadt Leuna erneut Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anzurichten. Gerade die Region Schkopau-Merseburg-Leuna müsste angesichts jahrzehntelanger Verschmutzungen der Umwelt durch Buna und Leuna ein besonderes Maß an Sensibilität dafür aufbringen.
Genau darauf orientiert, muss sich verstärkter Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft ableiten lassen und diesen Gesichtspunkten endliche eine entscheidende Rolle einzuräumen. Das Gleiche trifft für den Erhalt und die Weiterentwicklung vielfältig lebendiger Innenstädte z.B. in Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg zu.
Insofern gilt es zu beschließen die Planungen zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks – Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna, Ortsteil Günthersdorf dahingehend zu beenden, dass eine Durchführung des angedachten Vorhabens nicht erfolgt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA am Samstag, den 06.05.2017 eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe in die Weiße Elster.
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