Autor: aha-dietmar (Seite 295 von 365)

AHA fordert weiterhin und verstärkt nachhaltigen Schutz des Harzes

Mit großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das weitere und fortgesetzte Festhalten der Stadt Wernigerode an dem Vorhaben aufgenommen, Teile des ihr anvertrauten Harzes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.

Dazu sei erneut aus dem Bericht des Ausschusses für Umwelt und Energie des Landtages Sachsen-Anhalt und Vertretern der Stadt Wernigerode am 09.09.2016 zitiert:

Vor Ort diskutierten sie über einen möglichen Ganzjahreserlebnisbereich am Berg inklusive Skipiste, die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Chancen für die Region sowie mögliche Gefahren für die Natur.
Skilanglauf und Wandern haben in Schierke eine jahrzehntelange Tradition. Und wenn es nach der Stadt Wernigerode und vieler ihrer Bürger geht, dann könnten Einheimische und Gäste ab Dezember 2017 auch die Skipisten runtersausen. Denn die Stadt plant für ihren seit 2009 eingemeindeten Ortsteil Schierke den „ganz großen Wurf“: Seilbahn auf den Winterberg mit Beschneiungsanlage, Vernetzung des Skigebietes mit Braunlage, Bau einer Fußgängerzone mit Promenadencharakter durch den Ort, Neubau einer Arena mit vielfältiger Winter- und Sommernutzung sowie die Errichtung eines echten Ortszentrums auf dem Gebiet der ehemaligen Grund- und Sekundarschule mit neuen Hotels, Haus des Gastes und alles, was das Herz eines Touristen begehrt. Langfristiges Ziel ist es, „Schierke am Brocken“ als attraktiven Freizeit- und Erholungsort mit überregionaler Bedeutung deutlich zu stärken.

Investitionen in Höhe von 25 Millionen Euro
Das Gesamtinvestitionsvolumen liege bei etwa 25 Millionen Euro, erklärte Andreas Meling, Sprecher der Stadt Wernigerode in seiner Präsentation vor den Abgeordneten. Davon würden etwa 7 Millionen Euro von der Stadt Wernigerode übernommen, die entsprechende Fördermittel beim Land beantragt habe. Die übrigen knapp 18 Millionen übernehme ein privater Investor. „Wenn der Investor im Januar 2017 weiß, dass er bauen kann, fängt er im März an und will am 15. Dezember 2017 das erste Mal Skifahren“ – ein ambitionierter Zeitplan, der aber durchaus realisierbar sei, so Meling.

Christiane Hopstock, Ortsbürgermeisterin von Schierke, erinnerte daran, dass Schierke in den letzten 25 Jahren wegen des angrenzenden Nationalparks Harz kaum Entwicklungsmöglichkeiten gehabt habe. Mit dem privaten Investor gebe es nun eine einmalige Chance, die nie wieder kommen werde. Außerdem sei man bereits mittendrin in der Entwicklung, die bisher vom Land Sachsen-Anhalt unterstützt worden sei. In den vergangenen Jahren wurde beispielsweise eine Ortsumfahrung mit großem Parkhaus gebaut, ein Konzertpavillon im Kurpark errichtet und mit der Umgestaltung der Schierker Feuerstein Arena begonnen. Die Mehrheit der Schierker stehe vorbehaltlos hinter dem Projekt und fügte sie hinzu: „Wir Schierker lieben unsere Natur und würden einen Teufel tun und sie zerstören.“

Umweltverträglichkeitsprüfung läuft

Knackpunkt bei dem Großprojekt dürfte dennoch der Eingriff in die Natur werden, schließlich sollen laut Planung 20 Hektar Wald- und Moorgebiet aus einem geschützten Gebiet des Naturparks entnommen werden – eine Fläche etwa so groß wie 28 Fußballfelder, in unmittelbarer Nähe des Nationalparks Harz. Als Träger der Planung hat die Stadt Wernigerode im Sommer 2016 bei der obersten Landesentwicklungsbehörde Sachsen-Anhalts ein Raumordnungsverfahren beantragt, bei dem unter anderem eine Umweltverträglichkeits- und FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt. Bis November 2016 soll das Verfahren abgeschlossen sein. Danach erhoffen sich Stadt und Investor Klarheit, ob es „unüberbrückbare Hürden für das Projekt gibt“ oder „Genehmigungsfähigkeit“, erklärte Stadtsprecher Meling.

Skepsis seitens des Umweltministeriums

In der anschließenden Diskussionsrunde im Rathaus Schierke gab es neben vielen positiven Stimmen auch kritische Fragen einzelner Abgeordneten. Zum Beispiel zum geplanten Naturspeichersee für die Beschneiungsanlage und die Auswirkungen auf die Kalte Bode, aus dem das Wasser entnommen werden soll. Ebenfalls kritisch hinterfragt wurden die Auswirkungen durch die Fragmentierung der Landschaft auf Flora und Fauna sowie die anvisierten Auslastungszahlen der Skianlage vor dem Hintergrund des Klimawandels.

Und natürlich wurde auch die Frage diskutiert, ob es der richtige Weg sei, für das Projekt 20 Hektar Wald und Moorgebiete zu opfern. Eher skeptisch äußerte sich auch ein Vertreter des Umweltministeriums. Dort werde das Projekt nicht als prioritär angesehen, es müssten eine ganze Reihe an Fragen gelöst werden, bis sich das Ministerium damit anfreunden könnte. , Zitat Ende

Zwischenzeitlich hatte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, mit ihrer Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert an der Spitze, ihre berechtigten Einwände gegen die geplanten massiven Eingriffe am Rand des Nationalparkes Harz dargelegt, welche zusammengefasst sich insbesondere auf die besonders schützenswerten 20 Hektar Wald- und Moorgebiet sowie der anderen Auswirkungen auf Kalte Bode und einen Schlag gegen den Klimaschutz beziehen. Das dabei der Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (CDU), der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel (CDU) und der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD) Belange des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes als unbeachtlich ansehen, ist dabei nicht verwunderlich, sondern zeugen von verheerender Kontinuität in der Landesregierung. So wie sich diese Mitglieder der Landesregierung Sachsen-Anhalt u.a. zum Verbau des Landes mit Autobahnen und Straßen, zum Umgang mit dem Wolf sowie zu dem Ausbau von Elbe und Saale verhalten, verherrlichen diese Leute auch die Vorhaben in Schierke. Dabei spielen offenbar EU-Regelungen zum Umgang mit Natur und Gewässern sowie das Klimaschutzabkommen von Paris keine oder maximal eine untergeordnete Rolle.

Nunmehr scheint der sogenannte Investor Gerhard Bürger aus Hildesheim ein weiteres Ass aus dem Ärmel zu ziehen – den sachsen-anhaltinischen Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Hartmut Möllring im Zeitraum von 2013 bis 2016 und davor in Niedersachsen 10 Jahre von 2003 bis 2013 Finanzminister. Dieser Mann mit dem Parteibuch der CDU ist bisher immer wieder und deutlich mit seiner Abneigung gegenüber Arbeitnehmerrechten sowie in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz in Erscheinung getreten. Daher verwundert es nicht, dass der steuerlich finanzierte Pensionär nun sein Insiderwissen aus seiner dreijährigen Zeit in Sachsen-Anhalts CDU/SPD-Regierung und seine bestimmt noch sehr guten Kontakten zu den gegenwärtigen Regierenden in Magdeburg -insbesondere zur CDU- , aber auch zur SPD nutzt, um private Profitadressen über das Allgemeinwohl zu stellen. Der AHA fordert daher, dass derartige Verquickungen sofort und unwiderruflich zu unterbinden sowie andere bisherige bzw. gegenwärtige Seilschaften offenzulegen und endgültig zu kappen sind.

Ferner stellt sich die Stadt Wernigerode noch immer ein Armutszeugnis aus, indem sie aufzeigt mit Umwelt-, Natur- und Landschaftszerstörungen an touristische Attraktivität gewinnen zu wollen. Anstatt mit den bestehenden Schön- und Besonderheiten der Natur und Landschaft des Harzes zu locken und darauf einen vielfältigen und sanften Tourismus abzustimmen und zu entwickeln, möchte man stattdessen landschafts- und naturfremde Verbauungen vornehmen.

Der nunmehrige Gipfel des Unvermögens des sachsen-anhaltinischen CDU-Ministerpräsidenten mit Belangen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes umzugehen, ist die Anweisung an die grüne Umweltministerin, im Rahmen eines Flächentausches, die für das Seilbahnprojekt wichtigen Waldflächen, der Stadt Wernigerode zu übertragen. Somit verstärkt sich das skandalöse Bild der tiefen und offenbar unerschütterlichen Kumpanei von CDU-Mitgliedern in der Landesregierung mit dem im privaten Profitinteresse agierenden „Investor“ und eine Duldung und Unterstützung durch den SPD-Wirtschaftsminister erkennt. Dass da die Umweltministerin Dalbert hier von „Harz-Mafia“ spricht, ist da mehr als verständlich !

Dabei müsste auch bei der überwiegenden Zahl der Abgeordneten des Landtages des Landes Sachsen-Anhalt, der Landesregierung und der Stadt Wernigerode sowie anderer Befürworter des Vorhabens ferner angekommen sein, dass die Schneewahrscheinlichkeit auf Grund des Klimawandels sinkt. Dem dann mit Schneekanonen gegensteuern zu wollen ist ein weiterer Beitrag zum Klimawandel. Somit verstößt dieses Vorhaben nicht nur gegen jegliche rechtliche Grundlagen auf internationaler und europäischer Ebene und in Verantwortung von Bund und Land Sachsen-Anhalt, sondern auch gegen wissenschaftlich-fachliches Verständnis sowie einem Mindestgebot von Vernunft und Anstand.

Der AHA regt stattdessen ein länderübergreifendes Tourismuskonzept zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen an, welche den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.

Der AHA ist erfreut, dass sich bisher schon 5.405 Personen mit ihrer Unterschrift der Petition „Keine Naturzerstörung – für den Erhalt eines `NATÜRLICHEN Schierke`“ angeschlossen haben. In dem Zusammenhang ruft der AHA weitere Bürgerinnen und Bürger auf, die Petition zu unterzeichnen, welche unter folgendem Link zu finden ist:

Auf jeden Fall ist der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bereit daran mitzuwirken sowie Interessenten zu gewinnen, welche sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes Harz einsetzen möchten.
Der AHA ist unter folgender zentralen Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland

Mit Entsetzen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das fortgesetzte Agieren der Politik in verschiedenen Bundesländern aufgenommen, welche verstärktes Vorgehen gegen die Rückkehr des Wolfes anmahnen. Dabei schrecken diese Leute nicht zurück Hand in Hand mit einigen unverbesserlichen privaten Waldeigentümern, Jägern und Landwirten Wölfe zum Abschuss freizugegeben.

In dem Zusammenhang haben mehrere Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland offenbar einen offensichtlichen Überbietungswettbewerb begonnen, wer sich als größter Hassprediger gegenüber dem Wolf positioniert.

Insbesondere in Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt, aber auch in Brandenburg versuchen sich Politik sowie Lobbyverbände von Jägern, Landwirten und Waldbesitzern als besondere Bekämpfer des Wolfes hervorzutun.

Dabei scheinen diese Leute zu vergessen, dass ein ähnliches Vorgehen dazu führte, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte.

Daraus abgeleitet genießt der Wolf einen umfassenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz. Hier sei ganz bewusst aus der „LEITLINIE WOLF HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ZUM UMGANG MIT WÖLFEN“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt vom 06.07.2017 zitiert:

„1. Rechtliche Situation, Schutzstatus des Wolfes
Der Wolf ist eine heimische, nach internationalen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützte Tierart, deren Vorkommen in Deutschland zurzeit zusammen mit den in Westpolen lebenden Wölfen die Zentraleuropäische Flachlandpopulation bildet.

Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
  • EG Verordnung 338/97 Anhang A
  • FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
  • FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
  • Berner Konvention Anhang II

Gemäß Art. 12 Absatz 1 i.V.m. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf eine in weiten Teilen Europas streng zu schützende Art. Zusätzlich unterliegt der Wolf den Handelseinschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.

Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 Buchst. b) BNatSchG und § 7 Absatz 2 Nr. 14 Buchst. a) BNatSchG umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nehmen die einschlägigen Vorgaben des Art. 12 Absatz 1 Buchst. a) bis d) FFH-RL auf und untersagen das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen, das erhebliche Stören von Wölfen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können von den vorgenannten Verboten Ausnahmen zugelassen werden.

Eine Ausnahme darf jedoch beim Vorliegen einer der in § 45 Absatz 7 Nr. 1 bis 5 BNatSchG genannten Gründe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Zulassung der Ausnahme nicht verschlechtern.

Gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie ist der Wolf zudem eine Art von gemeinschaftlichem Interesse ((prioritäre Art). Die EU verlangt von den Mitgliedsländern, dass sie für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustands gewährleisten bzw. – soweit sich die Art noch nicht in einem solchen Erhaltungszustand befindet – herbeiführen. Die EU verlangt von den Mitgliedsländern außerdem, dass sie alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand dieser Arten erstellen.

Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig.
Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen.“, Zitat Ende

Die nunmehr vom Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Jörg Vogelsänger (SPD) unterzeichnete und am 01.01.2018 als Teil des Wolfmanagementplans in Kraft getretene Brandenburger Wolfsverordnung dagegen, widerspricht eindeutig den internationalen, europäischen und nationalen Schutzbestimmungen.
So überlässt diese Verordnung einem Jeden Einzelnen die Einschätzung ab wann Wölfe auffälliges, problematisches oder aggressives Verhalten zeigen. Auch beinhaltet das Papier mit keiner Silbe die Nachweispflicht, dass Wölfe für Übergriffe bzw. Tötungen auf Nutztiere verantwortlich sind. Es reicht die Mutmaßung aus, um die „nach § 7 berechtigten Personen“ mit Vergrämung bis Tötung der mutmaßlich verantwortlichen Wölfe zu beauftragen. Zu den „nach § 7 berechtigten Personen“ zählen u.a. „wer einen gültigen Jagdschein oder eine andere waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.“ Hier hat man den Bock zum Gärtner gemacht, wo doch Jäger zu den radikalsten und extremistischen Gegnern der Wiederankunft des Wolfes zählen und immer wieder im Verbund mit ähnlich veranlagten Landwirten, Waldeigentümern und ihren Lobbyverbänden für ihre diesbezügliche permanente und unbelehrbare öffentliche Militanz bekannt sind.

Dann stellt sich noch die Frage, ob mit einer anderen waffenrechtlichen Erlaubnis jede Person mit Waffenschein gemeint ist. Somit kann schon bei bloßem Verdacht, dass der Wolf böse ist jeder der eine Waffe besitzen darf, Jagd auf das sehr streng geschützte Tier machen. Fachkompetenz hin, Fachkompetenz her. Ein bitterer Beigeschmack, der da aufkommt, wenn man sich auch noch die unter § 5 geregelte Todesstrafe für Wolfs-Hund-Hybriden anschaut.
Diese Verordnung hat die Büchse der Pandora geöffnet. Ebenso schwach ist die Regelung und Auflistung von „Zumutbaren Maßnahmen zum Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen“. Schon die Bezeichnung ist sehr interessant. Wildernde Hunde zählt man schon mal nicht zu den Verursachern. Was passiert eigentlich, wenn Wolfsgegner gezielt die Tiere anlockt, um sich so das Recht zur Tötung zu schaffen ? Die Verordnung beinhaltet dazu gar nichts
U.a. in dem Blickwinkel betrachtet, fehlen interessanterweise die Auflistung und Androhung von Ahndungen nach dem Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Sollte dieses skandalöse Machwerk weiter Gültigkeit besitzen, bekommen garantiert Ordnungsbehörden, Polizei und Justiz noch eine Menge zu tun. Nur besteht die Gefahr, dass es bei einer zu erwartenden langsamen Bearbeitung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, zu einem sehr gefährlichen Wettlauf mit der erneuten Ausrottung des Wolfes in Brandenburg kommt.
Der AHA fordert den Landtag und die Landesregierung Brandenburgs auf, diese skandalöse für die radikalisierten Wolfsfeinde unter den Jägern, Landwirten und den Waldeigentümern erlassene Verordnung sofort zu stoppen.
Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung müssen sich endlich im Klaren sein, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
In dem Zusammenhang sei an einen sehr interessanten Beitrag der „Märkischen Oderzeitung“ vom 26.11.2008 erinnert, wo Freunde von blutigen Tierjagden ihr Handeln mit dem Fehlen von natürlichen Feinden des Schalenwildes begründeten und dabei explizit Bären und Wölfe benannten.

Nun kehrt der Wolf zurück und übernimmt wieder seine angestammte Funktion als natürlicher Feind und schon mobilisiert u.a. die Jägerschaft gegen seine Ausbreitung. Die Politik liefert dazu die Rechtsgrundlagen. Was für ein offensichtlicher und unverantwortlicher Widerspruch !

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.
Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirt-schaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.
Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.
Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Bäume pflanzen statt abholzen

Das ist das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum neunten Mal auch am Karfreitag, den 14.04.2017 aufgerufen hatten, um Bäume auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen.
Mit der Aktion möchten beide Organisationen immer wieder ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.

Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, am Gimritzer Damm, in der Delitzscher Straße, im Gelände des künftigen Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße, Fiete-Schulze-Straße, am Steintor sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Nunmehr sind z.B. weitere Baumbestände in Teilen der Heideallee und des Gimritzer Damms massiv bedroht.

Erst jüngst holzte man u.a. massiv entlang des Gimritzer Dammes bis zur Heideallee ab, um somit ein Festhalten an einer falschen falschen Umwelt- und Verkehrspolitik der Stadt Halle (Saale) zu manifestieren.

Dieser inakzeptablen und katastrophalen Gehölzschutzpolitik Halles gegenüber Alternativen aufzuzeigen, dient die Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“.

Jedoch führte die wiederholte katastrophale Aufstellung von Buden zwischen den über mehreren Jahren gepflanzten Gehölzen sowie deren Ab- und Aufbau zu umfassenden Schädigungen an einzelnen Gehölzen und Stützpfählen. Entsprechende Anzeigen und Aufforderungen zur Behebung der Schäden an den Veranstalter Stadt Halle (Saale) vom September 2017 haben bisher nicht zum Erfolg geführt. Die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) halten ein derartiges Verhalten für skandalös und fordern endlich Konsequenzen.
Auf Grund eines weiteren unverantwortlichen Umwandelns der Ziegelwiese in einen rechtsfreien Raum des Vandalismus, haben zu Silvester weitere Beschädigungen an den Pfählen stattgefunden.

Daher führen Initiative „Pro Baum“ (IPB) und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, den 13.01.2018 einen gemeinsamen Arbeitseinsatz durch, um die zum Laternenfest 2017 und zum Jahreswechsel 2017/2018 entstandenen Schäden zu beseitigen und neue Pfähle zu setzen.

Treff am 13.01.2018 ist 10:00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese.

Dieser Arbeitseinsatz dient auch der Vorbereitung der zehnten Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“, welche am Karfreitag, den 30.03.2018 stattfindet.

Ebenfalls in Vorbereitung der Aktion rufen die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die hallesche Bevölkerung zur massiven Mitwirkung auf. Dazu können organisatorische und finanzielle Hilfe beitragen.

Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, -z.B. zum Kauf von Bäumen- kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

  • Konto: 380 302 257 oder BIC: NOLADE21HAL
  • Bankleitzahl: 800 537 62 oder IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Bäume“

Darüber hinaus können Interessenten auch organisatorisch mitwirken und sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Das Neue Jahr im Hakel begrüßt

Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002: „Schutzziel der Verordnung ist deshalb die Erhaltung und Entwicklung des vorgenannten Waldkomplexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften und seines agrarisch genutzten Umfeldes als Grundlage der Nahrungskette unter dem besonderen Aspekt des Greifvogelschutzes.“, Zitat Ende, hatten die Bürgerinitiative Hakelwald und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum achten Mal veranlasst, zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ am 06.01.2018 ab Heteborn einzuladen. Weiterlesen

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2018

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2018 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2018“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 22 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
Im Monat Januar 2018 sind folgende ca. vierstündige Erfassungen der Vogelfauna geplant:

Samstag, den 13.01., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“ im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 20.01., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 27.01., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forstes im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2018“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81 in 06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Stellungnahme zur geplanten Errichtung des Wasserkraftwerkes am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz (VLH), Vorhabenträger: Prof. Schuh Securites GmbH – Planänderungen vom November 2017 gem. § 73 Abs. 8 VwVfG

Zu dem obengenannten Vorhaben wird folgendermaßen Stellung bezogen:

I. Technischer Erläuterungsbericht

Zu 1 Veranlassung, Aufgabenstellung, Historie

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass eine Belebung des Bereichs des früheren Turbinenhauses der ehemaligen Papierfabrik Halle-Kröllwitz erfolgt und eine Nutzung zur Nutzung von Energie aus Wasser vorgesehen ist.

Jedoch erscheinen die Übernahme des gesamten Geländes der früheren Papierfabrik Halle-Kröllwitz, welche sich zum Teil in noch ungeklärten Eigentumsverhältnissen und teilweise offensichtlich im Eigentum der Energieversorgung Halle GmbH (EVH) befanden, durch die Prof. Schuh Securities GmbH (PSS) intransparent. Insbesondere da dieses Gebiet neben den beschriebenen Eigentumsverhältnissen einen sehr wichtigen siedlungs- und industriehistorischen Standort, von sehr hoher Bedeutung für Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie nicht zuletzt für das Stadt- und Landschaftsbild an der Nahtstelle der halleschen Stadtteile Kröllwitz und Trotha darstellt.

Neben der Tatsache, dass somit massiv alternative Eigentums- und Entwicklungsmöglichkeiten Behinderungen erfuhren, fehlten grundsätzlich Betrachtungen aus obengenannten Gesichtspunkten des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes. Zudem schreitet besorgniserregend eine massive Monopolisierung der Eigentumsverhältnisse in der Stadt Halle (Saale), insbesondere am Saaleufer von Halle-Kröllwitz statt. Hier gilt es ggf. Bieter- und Auswahlverfahren rechtlich sowie Verquickungen zwischen Einrichtungen und Gesellschaften der Stadt Halle (Saale) mit dem Vorhabenträger einer umfassenden Prüfung zu unterziehen.

Zu 2.3. Zweck des Vorhabens

Das gesamte Gelände bildet eine bauhistorisch gesehen eine Einheit und ist am Saaleufer punktgenau von dem alten Turbinenhaus geprägt. Einen Vor- und Anbau eines weiteren Gebäudes führt zur massiven Störung des Landschafts- und Stadtbildes. Stattdessen gilt es alle Technik im bisherigen Turbinenhaus einzubauen. Damit einhergehend ist die Wiederherstellung des beseitigten Geschosses sowie ggf. eine bauliche Ertüchtigung der vorhandenen Bausubstanz erforderlich. Insofern erscheint es auch sinnvoll zu sein zu prüfen, ob die Einrichtung von je einer Wohnung in den oberen Geschossen sinnvoll erscheint.

Zu 2.5.3. vorzeitiger Beginn

Dieses Ansinnen gilt es abzulehnen, da das Gesamtvorhaben erst einmal der Bewertung aller Einwendungen, Anregungen und Bedenken bedarf. Die Schaffung vollendeter Tatsachen steht dem jedoch entgegen.

II. Umweltverträglichkeitsprüfung & Landschaftspflegerische Begleitplanung

Erfassungen der Fauna und Flora aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzen keine Aktualität und bedürfen einer aktuelleren Erfassung bzw. Untersuchung. Eine aktuelle Einschätzung bzw. Abwägung der Ausgangssituation bzw. der möglicher Eingriffsfolgen ist so ungenau.
In der Abbildung 9 ist eine Zuwegung über die Untere Papiermühlenstraße ausgewiesen, während man im Technischen Erläuterungsbericht u.a. unter Punkt 2.3. eine Zuwegung über die Obere Papiermühlenstraße angibt. Hier gilt es Klarheit herzustellen !

Zu 6 Eingriffsregelung/Vorschläge für weitere Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen & 3.1 Landschaftspflegerisches Leitbild

Das Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“, als Bestandteil des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder“, zeichnet sich besonders seit der Unterschutzstellung durch vermehrte Sukzessionsentwicklungen im Gesamtgebiet aus. Insbesondere die Absperrmaßnahmen im Nordteil der Saaleinsel befördern diese Situation.

Beeinträchtigungen einer Sukzessiventwicklung sind insbesondere im Südwestteil im Bereich des Wehres festzustellen. Hier sind als Störfaktoren das Angeln, Zelten, Betreten und Rasten zu sehen. Neben einer Wiederherstellung des generellen Angelverbotes, gilt es die Trampelpfade mit Totholz zu verbauen und verstärkte Kontrollen vorzunehmen.

Eine Aus- und Einbringung von Steckholz in und auf dem Forstwerder ist da wenig hilfreich, stört die sukzessive Entwicklung durch Betreten oder Befahren und Einbringen des Pflanzgutes. Sinnvoller erscheint das wiederholte Absammeln von Eicheln auf den Wegen und Streuung des Saatgutes in dem Gesamtgebiet.

Sinnvoller erscheint es zu sein im Umfeld der Wasserkraftanlage Räume der Sukzession zu sichern bzw. zu erhalten.

Ferner gilt es zu prüfen, inwieweit eine empfehlenswerte Anbringung von Nisthilfen für verschiedene Vogelarten (z.B. Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Mauersegler, Wasseramsel, Amsel, Stelzenarten, Meisenarten und Rotschwänzchenarten) sowie Unterschlupfmöglichkeiten für Fledermäusen und Insekten an bzw. in Gebäuden im Gelände der früheren Papierfabrik möglich ist.

3.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Maßnahme A 1 ist unrealistisch, da das letzte Hochwasser 2013 zum massiven Absterben der Bestände des Schwarzen Holunders geführt haben und zudem bereits intensive Sukzessionen z.B. mit Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldulme und Feldahorn eingesetzt haben. Mit den vorgesehenen Maßnahmen ist eine Zerstörung dieses Prozesses verbunden.

Darüber hinaus sei auf die nachfolgenden Inhalte der „Stellungnahme zum Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die geplante Errichtung des Wasserkraftwerkes am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz“ vom 21.06.2010 verwiesen:

Vom Grundsatz her wird eine umweltfreundliche Gestaltung des Geländes der ehemaligen Papierfabrik in Halle-Kröllwitz begrüsst. Dazu zählt auch die Nutzung des früheren Turbinenhauses für eine Wasserkraftanlage. Jedoch ergeben sich unseres Erachtens folgende Anregungen und –teilweise schwere- Bedenken:

  1. Das Gelände der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz ist nunmehr in 4 Schutzgebieten eingebettet. Dazu zählen das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Mittleres Saaletal“, das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Ochsenberg“, der Geschützte Landschaftsbestandteil (GLB) „Park an der ehemaligen Papierfabrik“ sowie das FFH-Vorschlagsgebiet und Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“. Damit wird deutlich in welchem vielfältigen, aber auch sensiblen Bereichen das Vorhaben angesiedelt ist. Der größte Teil der Schutzgebiete ist eng mit dem Wasserregime der Saale verbunden. So ist im Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Forstwerder“ von 1996 unter Punkt 4.3.1.2. Hydrologie (Seiten 23/24) sowie unter Punkt 7.5. Wasserwirtschaft (Seite 34) nicht umsonst auf die Auswirkung bisheriger wasserbaulicher Maßnahmen hingewiesen und das Unterbleiben weiterer wasserbaulicher Aktivitäten angemahnt worden. So sind mit einer weiteren Erhöhung des Wehres um 0,16 m mit einer weiteren Verschärfung des Wasserregimes zu rechnen. Bereits jetzt sorgt das gegenwärtige Wehr für einen Rückstau saaleaufwärts und eine weitere Verringerung des Wasserzuflusses im Bereich des ohnehin stark vom Wasser entfernten Forstwerders. Als entsprechender Eingriff ist auch das Schützbauwerk zum Mühlgraben zu werten. Zudem sei erwähnt, dass der Saaleabschnitt nach dem Wehr Rastplatz für Wintergäste (Wasservögel), Nahrungsraum von Wasseramsel und Eisvogel ist. Während der Mühlgraben z.B. dem Eisvogel als Brutgebiet dient. Aus den ebengenannten Gründen wird daher gefordert von einem Aufsatz auf dem Wehr und dem angedachten Schütz zum Mühlgraben Abstand zu nehmen. Abgesehen davon erscheint es unverständlich, dass es keine weiteren hydrologischen Untersuchungen dazu gibt.
  2. Die mit den angedachten wasserbaulichen Maßnahmen an Wehr und Mühlgraben verbundenen Baumaßnahmen sind offenkundig mit massiven Beeinträchtigungen in den Uferbereichen und deren Vegetation verbunden. Eine Tatsache, welche ebenfalls zu Beeinträchtigungen obengenannter Avifauna führt. Derartige Eingriffe in einem NSG und FFH-Vorschlagsgebiet, was der Forstwerder ist sowie in einem nach § 37 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.07.2004 sind absolut zu unterlassen und somit vollkommen auszuschließen.
  3. Im Rahmen der Errichtung des Wasserkraftwerkes erscheint es sehr sinnvoll eine Gesamtkonzeption für das gesamte Gelände vorzulegen. Dabei gilt zum Einem die Vorschläge dreier Diplomarbeiten der Hochschule Burg Giebichenstein zu berücksichtigen. Eine diesbezügliche Stellungnahme des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 03.02.2003 liegt als Anlage der Stellungnahme bei. Konkret zu den Planungsunterlagen seien jedoch noch folgende Anmerkungen erforderlich: Das Turbinenhaus hatte früher noch ein Stockwerk mehr. Dieses gilt es unbedingt wieder originalgetreu herzustellen. Entsprechende Einsprüche der unteren Denkmalbehörde der Stadt Halle sind nicht nachvollziehbar und keinesfalls akzeptabel. Ferner stellt das Pflaster der oberen Papiermühlenstraße einen standorttypischen Bezug zum Porphyrmassiv und FND Ochsenberg sowie zur Ortslage Kröllwitz dar. Eine Asphaltierung käme einer Zerstörung eines typischen Ortsbildes gleich. Abgesehen davon, dass eine Verbreiterung der Straße mit einem Eingriff in den zum FND gehörendem Nordwestrand des Hohlweges verbunden ist und somit in das Schutzgebiet eingreift. Eine Veränderung von Straßen- und Wegeverbindungen darf nicht zur Beschädigung oder Zerstörung bestehender Altbaumbestände führen. Außerdem gilt es im Gegenzug alte Wege bzw. Straßen zu entsiegeln. Auch sollte die Abwasserentsorgung einer möglichen größeren Nutzung des Geländes Rechnung tragen. Dabei ist zu prüfen, ob dann die Kapazität einer abflusslosen Grube ausreicht.
  4. Die auf dem Forstwerder angedachten „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ gilt es zu ändern. In Folge von Einstreuen von Eicheln in den letzten 3 Herbsten beginnt unter dem Schutz des Schwarzen Holunders ein schrittweises Voranschreiten der Entwicklung von Stieleichen sich abzuzeichnen. Gleiches trifft auch auf die Eschen zu. Holzungs- und Pflanzungsmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt würden diese Entwicklung nachhaltig stören. Dies war so 1996 nicht abzusehen. Auch die Gehölzentwicklung im Nordteil der Insel mit Harthölzern geht zügig voran. Das Setzen von Steckhölzern an den Ufern wird dagegen weiterhin begrüßt. Die Gewinnung und das Einbringen entsprechenden Materials würde der AHA gerne übernehmen. Statt Holzungsarbeiten im Holunderbereich vorzunehmen wäre es sinnvoller die Wegeabschnitte im Nordteil der Insel mit Totholz abzusperren. Dies würde die Rückzugsfunktion des Nordteiles und seine sukzessive Entwicklung befördern. Einen entsprechenden Vorschlag beinhaltet bereits der Punkt 6.1.2. Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Forstwerder“ von 1996 (Seite 31). Ferner wird die Wiederaufnahme der Mahdarbeiten im mittleren Bereich der Insel empfohlen, welche ursprünglich bereits zu einer artenreicheren Veränderung des Bereiches führte. Siehe auch Punkt 6.1. besagten Planes auf Seite 29. Bei Bereitstellung entsprechender Geräte (z.B. Spaten, Sägen, Sensen) wäre der AHA bereit diese Arbeiten durchzuführen bzw. wieder aufzunehmen. Ansonsten sind keine Aktivitäten im Bereich des NSG Forstwerder vorzunehmen.
  5. Auch die Wasseramsel befand sich seit ca. 3 Jahre als vermuteter Brutvogel im Bereich des alten Turbinenhauses. Das Sichten von Jungvögeln im Jahr 2004 ließ diese Vermutung zu. Nun gilt es für die Wasseramsel dauerhafte Brutgelegenheiten zu verschaffen. Der Rote-Liste-Vogel benötigt höhlenförmige Bruträume. Das gilt es unbedingt zu beachten.

Anlage:

Stellungnahme zu den 3 vorliegenden Diplomarbeiten sowie eigene Vorschläge zur Gestaltung des Geländes der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz
Bearbeiter: Stefan Welte, Andreas Liste

I. Einführung mit kurzem geschichtlichen Abriss

Die Errichtung der früheren Kröllwitzer Papiermühle erfolgte 1714/16 am Westufer der Saale am Trothaer Wehr in Verantwortung des Besitzers dem Trothaer Erbmüller Zacharias Kermes. Der Bau besaß zwei Wassermühlen, sechs Geschirre mit zusammen 25 Stampflöchern, drei Bütten sowie sechs Pressen und umfasste ein zweistöckiges Hauptgebäude und ein einstöckiges Häuschen.

Da Kermes nichts von Papierherstellung verstand, stellte er den Sohn eines Colditzer Papiermüllers Johann Christian Keferstein ein.

Im Jahre 1725 kaufte August Hermann Francke die Mühle und verpachtete sie an Johann Christian Keferstein. In der Zeit von 1765 bis 1790 baute die Familie Keferstein einen florierenden Papierhandel auf. Ein großer Brand in der Nacht vom 21. zum 22.10.1823 richtete riesige Schäden an. Um den Wiederaufbau der Mühle absichern zu können schloss sich Keferstein mit Christian Gottlob Germar zusammen, was schließlich zur Gründung der Firma „Keferstein und Germar“ führte.

Auf Grundlage von weltweiten Sammeln von Erfahrungen zur Verbesserung der Papierqualität –vor allem aus Holland- begann Keferstein die Mühle zu modernisieren, wozu er 1840 auch eine Maschine aus England importierte. Als einer der ersten Papierproduzenten in Deutschland begannen die Eigentümer 1868 mit der Produktion des notwendigen Rohstoffes für holzfreies Papier, dem gebleichten Strohstoffes.

In Folge schlechter wirtschaftlicher und politischer Umstände erfolgte 1871 die Umwandlung in die „Actien-Papier-Fabrik“, was auch zum Übergang des Eigentums an große Bankhäuser führte.

Mit der Einführung des so genannten Sulfatverfahrens zur Herstellung des Strohzellstoffes unter Verwendung organischer Schwefelverbindungen im Jahre 1903, breitete sich ein übel riechender Gestank über der Stadt aus. Die Hallenser prägten dafür den Ausspruch: „es cröllwitzt“.
Später ersetzten die Eigentümer die Wasserräder durch Turbinen und errichteten eine Soda- und Zellulosefabrik. Bereits im Jahre 1924 produzierte die Papierfabrik täglich 45.000 kg Schreib- und Druckpapier. Nunmehr begann man in das Exportgeschäft einzusteigen. Deutschland entwickelte sich im Jahr 1927 zum zweitgrößten Papierproduzenten der Welt, wozu einem großen Teil die Papierfabrik in Kröllwitz beitrug.

Die umfangreichen Luftverschmutzungen, welche sich in Form eines unerträglichen Gestanks artikulierte, führten zu massiven und langwierigen Bürgerinitiativen und –protesten. Darauf hin ließ 1940 die faschistische Führung die Fabrik stilllegen und große Teile der Mühle sprengen.
Zu DDR-Zeiten nutzte der VEB Technische Dienst das Gelände. Heute existieren nur noch Ruinen und andere bauliche Reste. Ferner grenzt das Grundstück an das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saaletal“, das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Ochsenberg“ und an den geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) „Park an der Papiermühle Kröllwitz“. Auf der anderen Saaleseite befindet sich das Naturschutzgebiet „Forstwerder“ mit seinen Auenwaldrestbeständen.

Die historischen Gesichtspunkte sowie die ökologischen und landschaftlichen Rahmenbedingungen und Befindlichkeiten gilt es einer künftigen Nutzung zu Grunde zu legen. Alle ökonomischen und touristischen Konzepte sind somit mit den ebengenannten Eckpunkten in Einklang zu bringen. Dies erfordert eine breite, demokratische Einbeziehung aller Verantwortlichen und Interessenten.

II. Mögliche Gestaltungskonzepte für das Gelände

Anstrebenswert ist die Wiederherstellung der noch vorhandenen denkmalswürdigen Bausubstanz und maschinell-technischen Ausstattung. (z.B. das Turbinenhaus in seiner ursprünglichen Gestalt) möglichst in ökologischer und energiesparender Bauweise. Dächer könnten nach Bedarf und Möglichkeit begrünt bzw. im Interesse einer optimalen Ausnutzung der Lichtenergie mit Solaranlagen zur Strom- bzw. Warmwassergewinnung ausgestattet werden. Damit verbunden empfiehlt sich die öffentliche Zugänglichkeit und Besichtigungsmöglichkeiten auf mehrere Formen der umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Nutzung von regenerativen Energiequellen zu orientieren. Dazu gehören auf jeden Fall das Turbinenhaus mit seiner Maschinenausstattung.

Neben der Beseitigung einzelner „neuerer“ Bauten wäre es denkbar geeignete Areale des Komplexes im „Verfallzustand“ zur Veranschaulichung der Vitalität der Natur im Prozess der natürlichen Vegetationssukzession und ihrer besonderen Artenzusammensetzung in Hinblick auf das Themengebiet „ was geschieht mit ehemals genutzten und bebauten Flächen, wenn die Eingriffe des Menschen aufhören“ zu erhalten und zu betreuen. Abgesehen davon, dass alte, ungenutzte Gebäudeteile idealen Lebens- und Rückzugsraum z.B. für Fledermäuse, Eulen und Insekten bieten können.

Wie auch in der Diplomarbeit „Arche Aqua“ dargelegt böte sich die Fläche nordwestlich vom Turbinenhaus als exzellenter Standort für Freiluftgastronomie an. Es ist ein sehr geeigneter Ort zum Einkehren und Verweilen mit vielseitigen und attraktiven Ausblick in die Saaleaue und nach Trotha. Die angrenzenden Gebäude gilt es als Gasträume umzubauen und zu nutzen. Die gewonnene Energie könnte direkt vor Ort gewonnen und bereitgestellt werden.

Umwelttechnische, faunistische und botanische Vorfelduntersuchungen des Fabrikgeländes sind auf jeden Fall dringend geboten.

III. Mögliche Ausstellungsthemen

Ein bedeutsamer Kernpunkt gilt es in der Errichtung einer Wasserkraftanlage zu sehen, welche neben der Energieerzeugungsfunktion als „gläsernes Wasserkraftwerk“ fungieren kann. Damit verbunden wären Informationen zur Wasserkraftnutzung an der Saale und ihren Nebengewässern sehr sinnvoll. Damit eng verbunden bietet sich zwingend beim Thema „Regenerative Energien“ ein Vergleich ökologischer und ökonomischer Vor- und Nachteile zu anderen Energieerzeugungsformen an.
Vorstellbar ist weiterhin eine Dokumentation der geschichtlichen Entwicklung des Fabrikgeländes, seines Nutzungswandels, der sozialen, ökonomischen und ökologischen Beziehung zum näheren Umfeld.
Hervorgehoben sollten auch Besonderheiten der Topografie, Geologie, Erdgeschichte, Fauna und Flora sowie der Archäologie.
Angebracht erscheint ferner eine intensive Auseinandersetzung zur Problematik des Umgangs mit industriellen Altlasten und zum Beispiel Aufzeigen möglicher Lösungswege anhand konkreter Beispiele vor Ort.

IV. Anmerkungen zu den vorliegenden 3 Diplomarbeiten

1.) Diplomarbeit „Arche Aqua“ von Jörg Schwulst

Konzept Arche Aqua ist als Idee von verschiedenen thematischen Schwerpunkt auf dem Fabrikgelände gut.
Konzept Turbinenhaus „Gläsernes Wasserkraftwerk“ erscheint als Veranschaulichung der Funktionsweise an dieser Stelle sehr sinnvoll.
Dagegen sorgt „Geophysikalischer Wasserkreislauf“ für eine Überfrachtung und ist somit fehl am Platz. Glasdach und Aufzug in gläserner Röhre beeinträchtigt stark in der vorgeschlagenen Form die denkmalgerechte und historische Wiederherstellung des Gebäudes.

2.) Diplomarbeit „Gestalterische Konzeption für den Zugang zu einem Zentrum für regenerative Energien und beispielhafte Umsetzung“ von Ralph Nitsche

Die vorgestellten Gestaltungselemente sind interessant, aber stehen in keinem zwingenden thematischen Zusammenhang mit dem alten Fabrikgelände. Die Kosten für deren Herstellung, Installation und Wartung könnten im Verhältnis zum Nutzen sehr hoch sein.

3.) Diplomarbeit „Wärme, Kraft und Licht“

Die „Energiekaskade“ im Turbinenhaus als Beispiel für die Umwandlung der Energiezustände ist anschaulich. Jedoch stellt sich die Frage, ob sich die Konstruktion in der Größenordnung umsetzen lässt sowie mit dem Betrieb der Turbinen und für deren Betrieb notwendigen Anlagen vereinbar ist.

V. Zusammenfassung

Der gegenwärtige Zustand der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz ist nicht zufrieden stellend, bietet aber andrerseits Raum und Ort für eine vielseitige und zukunftsfähige Gestaltung unter verschiedenen Gesichtspunkten. Eine Kopplung ökologischer und landschaftlicher, historischer, ökonomischer und touristischer Aspekte ist hier bestens möglich. Dies erfordert jedoch neben den vorliegenden Gestaltungsvorschlägen umwelttechnische, faunistische und botanische Untersuchungen, um keine nachhaltigen Schädigungen im Gelände und im Umfeld hervorzurufen, sondern besser und anstrebenswerter eine ökologische und landschaftliche Bereicherung entstehen zu lassen.
Dieses Vorhaben erfordert eine breite demokratische und konzeptionelle Einbindung aller verantwortlichen und interessierten Seiten. Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten auf jeden Fall seine Mitarbeit an.

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