Samstag, den 18.10., um 10.00 Uhr Herbstwanderung zum Schlangenberg Treffpunkt: Bahnhof Wolfen Dauer: ca. 6 Stunden
Voranmeldung bis spätestens 22.00 Uhr am Freitag, dem 17.10.2025, unter: 0176 – 568 796 31
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 18.10.2025, eine ca. sechsstündige Herbstwanderung zum Schlangenberg durch. Marschroute: Auenrestwald „Wolfener Busch“, Waldweg von der Wegekreuzung „Invalidendreieck“ bis zur Katzenbrücke, auf dem Waldweg – am Schlangengraben entlang – durch den Salegaster Forst bis nach Jeßnitz zum Schlangenberg, Rückmarsch über die Auenwiesen Jeßnitz zur Mittellache, Feldweg zur Salegaster Chaussee, weiter über die Salegaster Chaussee zum Feldweg in Richtung Wolfen, durch den Wolfener Busch entlang der Kleingartenanlage „Am Busch“ und vorbei am Tennisplatz, Überquerung der Eisenbahnbrücke. Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und in dem Zusammenhang für die Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen werben. Der Beginn der Exkursion am Samstag, dem 18.10.2025, ist 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen. Die Exkursion findet nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631. Ferner findet die Exkursion grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich. Wer noch umfassender Informationen zur Exkursion erhalten möchte und mehr Interesse an den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen über Evangelisches Kirchspiel Wolfen Leipziger Straße 81
Samstag, den 18.10., um 10.00 Uhr Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau
Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verständigt. In Folge dessen hatte der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen. Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA. Nunmehr ist der nächste und achtundfünfzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, den 18.10.2025 geplant. Dabei ist insbesondere vorgesehen u.a. die Obsternte fortzusetzen sowie einen Apfelbaum zu pflanzen. Interessenten sind selbstverständlich recht herzlich willkommen. Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau. Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Dessau-Roßlau
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält weiterhin die Ausbaupläne des Flughafens Halle-Leipzig für unverantwortlich und gegen die hier lebende Bevölkerung gerichtet sowie schädlich für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima in einem sehr großen Einzugsgebiet im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen. In Ihrer Medieninformation vom 16.09.2024 teilte die Landesdirektion Sachsen jedoch u.a. folgendes mit, Zitat:
„Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle abgeschlossen
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Antrag der Flughafen Leipzig/Halle GmbH auf den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle genehmigt. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung und Umgestaltung des Vorfelds 4 im Südosten der bestehenden Flughafenanlage.“, Zitat Ende
Unter dem Punkt „Details des Ausbauvorhabens“ ist dazu weiter ausgeführt, Zitat:
„Das Vorfeld 4 umfasst aktuell rund 58 Hektar. Im Rahmen des Projekts soll dieser Vorfeldbereich um 39 Hektar innerhalb des Flughafenareals erweitert werden, um bestehende Engpässe zu beseitigen und die Abfertigungskapazitäten an das prognostizierte Sendungsaufkommen bis 2032 anzupassen. Geplant sind neue Enteisungspositionen, eine Schneedeponie und moderne Entwässerungsanlagen. In der Nähe der Frachtterminals sollen weitere Standplätze für Flugzeuge entstehen. Darüber hinaus werden über neue Rollwege Anschlüsse an das bestehende Start- und Landebahnsystem sowie Hochbauflächen geschaffen. Das Vorhaben umfasst zudem temporär genutzte Flächen für Baustelleneinrichtungen und Bodenlagerungen.“, Zitat Ende
Der Planfeststellungsbeschluss ignoriert alle besonders relevanten Aspekte des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaften und somit der Lebensqualität von Mensch, Fauna, Flora und auch Pilzwelt.
In dem Zusammenhang sei auf die skandalöse Entscheidung und Begründung der öffentlich finanzierten und dem Wohl der Menschen, Umwelt, Natur und Landschaften verpflichteten Planfeststellungsbehörde Landesdirektion Sachsen verwiesen, Zitat:
„Die für Nachtflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle sprechenden Belange haben daher nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ein solches Gewicht, dass die Interessen der betroffenen Anwohner auf Neuregelung der Betriebszeiten und damit zur Beschränkung des nächtlichen Flugbetriebs hinter die für Nachtflüge sprechenden Belange zurückgestellt werden können. Die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens gestellten Anträge auf Festsetzung eines absoluten Nachtflugverbots für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle werden somit zurückgewiesen. Das gleiche gilt für Forderungen nach einem Nachtflugverbot in der Kernruhezeit zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr sowie für Forderungen nach einer Kontingentierung oder sonstigen zahlenmäßigen Beschränkung von Flugbewegungen in der Nacht.“, Zitat Ende
Hinsichtlich der enormen Flächenversiegelung sei beispielhaft auf folgendes Zitat aus Punkt 11.7.3 Potenzielle Auswirkungen des Vorhabens auf Seite 755 von 1110 verwiesen:
„Die insoweit mit dem gegenständlichen Planfeststellungsbeschluss zugelassene Flächenerweiterung beträgt allerdings lediglich insgesamt ca. 67,7 ha. Dies erklärt sich daraus, dass die Antragstellerin ihrer Planung auch Flächen zugrunde gelegt hat, die in vorauslaufenden Zulassungsentscheidungen bereits als zu versiegelnde Fläche in der Abwägung berücksichtigt worden sind (vgl. dazu im Einzelnen C III 13.2.4). Auswirkungsseitig liegt insoweit eine Überschätzung und damit eine worst-case-Betrachtung vor.“, Zitat Ende
Als ein weiteres Beispiel seien folgende Ausführungen auf Seite 825 von 1110 zitiert:
„12.3.3.1.3 Betriebsbedingte Auswirkungen Vorhabenbedingt kommt es zu einer Zunahme der Frachtflüge um 8.107 Flugbewegungen im Prognosejahr 2032. Das durch das Vorhaben bedingte zusätzliche Flugverkehrsaufkommen fällt im Wesentlichen in die Nachtzeit. Das Gros der prognostizierten Steigerungen bezieht sich auf den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr, mit Kernzeit 0:30 bis 3:30 Uhr). Den Zeitraum zwischen 5:00 und 8:00 Uhr beanspruchen weniger als 20 Transkontinentalverbindungen (vgl. INTRAPLAN 2020, S. 44 f.). Vögel und Fledermäuse können mit den Luftfahrzeugen kollidieren. Zwischen 2003 und 2016 wurden auf dem Flughafen durchschnittlich 21,8 Vogelschläge/Jahr registriert, davon 13,3 Vogelschläge/Jahr auf dem Flughafengelände (DAVVL 2018). Es handelt sich insoweit um Einzelfälle. Anteilig waren vor allem Turmfalke (42,9 %), Mäusebussard und Lachmöwe (je 10,2 %) betroffen.“, Zitat Ende
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gewinnt immer mehr den Eindruck, dass der Teil des mitteldeutschen Raums Anziehungspunkt für alle Umweltunverantwortlichkeiten und Missachtung von Gesundheit und Lebensqualität darstellt, wo anderswo berechtigterweise andere Standards zur Anwendung gelangen bzw. die Bevölkerung erfolgreich und richtigerweise diese rücksichtslosen, rein profitorientierten Unternehmen davongejagt hat. Dank der menschen- und umweltverachtenden Herangehensweise von Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch der Städte Leipzig und Halle (Saale), kann so ein skandalöser Umgang mit der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen sowie mit Umwelt, Natur, Landschaft und Klima stattfinden. Diese steuerfinanzierten öffentlichen Körperschaften kommen in keiner Weise ihrer diesbezüglichen Fürsorgepflicht nach. Statt eines Endes der Lärmbelastungen in der Nacht, der umfassenden Belastungen mit Abgasen, Kerosin, Kohlendioxid-Ausstoß und Feinstäuben aller Art, möchte man rücksichtslos diese Beeinträchtigungen noch weiter ausweiten. Noch mehr kann man die Interessen der Menschen vor Ort nicht ignorieren und mit Füssen treten. Hier bedarf es nach Ansicht des AHA eines noch härteren und konsequenteren Widerstandes, um diesen üblen Handlungen und Praktiken ein Ende zu setzen.
Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig. Aus der Zusammenfassung der noch immer sehr aktuellen Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ vom November 2006, in überarbeitetet Fassung vom März 2007 sei folgende Zusammenfassung zitiert: „Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Strassenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen. Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlungerhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effektewaren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (3.00 – 5.00 Uhr) zu beobachten. Alle Effekte waren für nächtlichen Strassenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmassnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert“, Zitat Ende
Bereits der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2012 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetags ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.
Seitdem sind über acht Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen. Gleiches gilt für eine gemeinsame Veröffentlichung von Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Robert Koch-Institut (RKI) und Umweltbundesamt (UBA) im „UMWELT MEDIZINISCHER I NFORMATIONSDIENST“, Ausgabe: 2/2007 unter der Überschrift „Arzneimittelverschreibungen als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung durch Fluglärm“
Die vom Umweltbundesamt in der SCHRIFTENREIHE UMWELT & GESUNDHEIT | 02/2010 veröffentlichte Publikation „Risikofaktor nächtlicher Fluglärm – Abschlussbericht über eine Fall-Kontroll-Studie zu kardiovaskulären und psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn“ geht noch spezieller auf das Thema ein. In der Publikationsübersicht des Umweltbundesamtes war dazu folgendes vermerkt, Zitat: „Anlagenband zum Hauptband: Ziel der Fall-Kontroll-Studie war es, den möglichen Einfluss von Fluglärm, insbesondere von nächtlichem Fluglärm auf das Erkrankungsrisiko von Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs und von psychischen Erkrankungen zu ermitteln.“, Zitat Ende
Das u.a. dieses und anderes umfassendes Studienmaterial zu dem obengenannten Themenfeldern der damaligen und somit auch der aktuellen Bundesregierung bekannt sein muss zeigt die Antwort vom 18. 10. 2012, Drucksache 17/11081 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10918 – Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören zu den konkreteren Bedrohungen für Umwelt, Natur und Landschaften nicht nur die zusätzlichen Bauten und mögliche Erweiterungen bzw. Intensivierungen von Flächenversiegelungen, sondern die damit beabsichtigten weiteren Ausweitungen des Frachtverkehrs und der damit verbundenen zu erwartenden zusätzlichen Belastungen des Klimas mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Laut Umweltbundesamt belasten Flüge das Klima und die Umwelt folgendermaßen, Zitat:
„Die Klimawirksamkeit von Flugreisen beruht nicht nur auf dem Ausstoß von CO2, auch andere bei der Verbrennung von Kerosin entstehenden Substanzen wie Stickoxide, Aerosole und Wasserdampf tragen zur Erwärmung der Erdatmosphäre bei. Diese Stoffe wirken sich in luftiger Höhe durch den nur langsamen Abbau stärker aus als am Boden und vergrößern den Treibhauseffekt entsprechend:
Stickoxide bauen unter der Sonneneinstrahlung Ozon auf, das in Reiseflughöhe als starkes Treibhausgas wirkt.
Der Ausstoß von Aerosolen (Partikeln) und von Wasserdampf führt zu einer Veränderung der natürlichen Wolkenbildung.
Diese verschiedenen Effekte summieren sich derart, dass die Treibhauswirkung des Fliegens im Durchschnitt etwa zwei- bis fünfmal höher ist als die alleinige Wirkung des ausgestoßenen CO2.
Der Luftverkehr belastet jedoch nicht nur das globale Klima, er hat auch lokale Auswirkungen. So leiden fast 40 Prozent der deutschen Bevölkerung unter Fluglärm. Dauernder Fluglärm erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herzinfarkt. Bei Kindern im Umkreis von Flughäfen wurden Konzentrations- und Lernschwierigkeiten festgestellt. Auch verschlechtert sich die lokale Luftqualität durch den Ausstoß von z.B. Stickoxiden. Weitere Umweltbelastungen ergeben sich durch den Flächenverbrauch beim Bau und Betrieb von Flughäfen.“, Zitat Ende
Das „Lärmmedizinisches Gutachten Flughafen Leipzig/Halle Planfeststellung bezüglich Kapazitätserweiterung“ des Zentrums für Kardiologie der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz führt u.a. unter dem Punkt „5. Zusammenfassung“ folgendes aus, Zitat:
„Klinische Studien, insbesondere die Arbeiten von Röösli und Mitarbeitern, habensich mit den gesundheitlichen Folgen von Nachtfluglärm beschäftigt und sind zufolgenden Ergebnissen gekommen:
In erster Linie führt der Nachtfluglärm führt zu einer vermehrten Steifigkeit der
Gefäße (48).
Nachtfluglärm führt zu vermehrten herzinfarktbedingten Todesfällen (27).
Nachtfluglärm löst den akuten Herz-Kreislauf-Tod 2 Stunden nach dem Fluglärmereignis aus (30), unabhängig von anderen Verkehrslärmquellen wie Straßen- und Schienenverkehr……..
Neben der Tatsache, dass Lärm mittlerweile als Herz-Kreislauf-Risikofaktor anerkannt ist, müssen alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Menschen, die in der Nähe von Flughäfen wohnen, vor den gesundheitlichen Folgen des Lärms zu schützen.
Wir schließen uns der Betrachtung an, dass das DLR-Schutzkonzept die Anwohner besser schützt als das Fluglärmschutzgesetz, wie oben durch die Beschreibung verschiedener Szenarien dargelegt. Wir schließen uns der Meinung an, dass im Fluglärmschutzgesetz sowohl die Lärmpegel über den Tag/Nacht als auch die Maximallärmpegel ungenügend adressiert werden und dass die stärkere Gewichtung leiserer Fluglärmereignisse im DLR-Lärmschutzkonzept adäquater ist.
Basierend auf der derzeitigen Studienlage sollte davon ausgegangen werden, dass fluglärmbedingte mittlere Außenschallpegel über einen Zeitraum von 24 Stunden beginnend um den Bereich von 40 dB(A) mit gesundheitsschädlichen Effekten einhergehen. Ab diesem Bereich ist ebenfalls mit verstärkter Lärmbelästigung zu rechnen, die als Effektmodifikator bei der Vermittlung negativer gesundheitlicher Konsequenzen gilt. Da vor allem der Nachtfluglärm negative Effekte auf die Gesundheit ausübt, müssen hier strengere Maßnahmen herangezogen werden, um an die Empfehlung der WHO heranzukommen (Innenlärmpegel von weniger als 25 dB L night).
Dennoch sollte man, und dies gilt besonders für die Anwohner die (knapp) außerhalb der Schutzzonen wohnen, aktive Schallschutzmaßnahmen, falls noch nicht eingeführt, anordnen.
Das wären unter anderem:1) CDA Approach (kontinuierlicher Abstieg)2) Höher fliegen und steiler landen3) GPS gesteuerter Anflug über bevölkerungsarme Gebiete
Aufgrund der neuen Datenlage in Bezug auf die negativen Auswirkungen für die Gesundheit zum Thema Nachtfluglärm muss die Zahl der Nachtflüge begrenzt bleiben und kann unserer Meinung nach nicht weiter gesteigert werden.
Aufgrund der Tatsache, dass insbesondere der Nachtfluglärm schädlich für die Gesundheit ist, sollte der Flugverkehr, falls unumgänglich, mehr in den Tag verlagert werden.
Die gesetzlich definierte Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr sollte angestrebt werden.“, Zitat Ende
Im Rahmen seiner „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ – 15. Planänderung“ vom 14.02.2021 verwies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassend auf die bereits bestehenden und zusätzlich drohenden Gefahren, Schäden und Beeinträchtigungen für Umwelt, Natur, Landschaft und Gesundheit der hier lebenden Menschen durch Lärm, Flächenversiegelungen, Abgas- und Feinstaubbelastung hin. Gerade in dem Ballungsraum Halle-Leipzig leben eigenen Recherchen zu Folge in 24 Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts und Sachsens schätzungsweise 1.012.100 Menschen, welche mehr oder minder von den obengenannten Belastungen betroffen sind. Im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle sind nach Markus Kopp, damaliger Vorstand der Mitteldeutschen Flughafen AG in einer Anhörung vor dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt im September 2011, sogar 1,5 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen. Zudem befinden sich insbesondere in den Flussgebieten und Auen von Saale und Weißer Elster zahlreiche Schutzgebiete nach europäischem und nationalem Recht, welche sehr bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellen, als Sauerstoff- und Kaltluftproduzenten zur Verbesserung des Klimas beitragen sowie auf Grund ihrer städte- und landschaftsprägenden Bedeutung ebenso den Menschen als Erholungsraum dienen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben die hier lebenden ca. 1.012.100 bzw. ca. 1.500.000 betroffenen Menschen ein Anspruch auf eine öffentlich und transparent durchgeführte Umweltverträglichkeit, wo sie ordnungsgemäße Informationen erhalten können sowie ihre Bedenken und Hinweise schriftlich und mündlich vortragen können. Das ist zudem ein Zeugnis ernsthafter Demokratie, welche keinen Platz für Kungeleien und Mauscheleien zu Lasten der Menschen sowie von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zulassen darf.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten…… In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Neben den zahlreichen Wohngebebieten in Sachsen-Anhalt und Sachsen sind zudem auf sächsischer Seite das 1078,9 ha große Landschaftsschutzgebiet „Loberaue“, das 5408,04 ha große Landschaftsschutzgebiet Leinetal, das 1261,06 ha große Naturschutzgebiet „Werbeliner See“, das 27,76 ha große Naturschutzgebiet „Spröde“, das ca. 598,00 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ und das ca. 270,00 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“, welche teilweise bzw. vollständig Bestandteile des 6.407,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes Landesinterne Nr.: 3, EU-Meldenr.: 4439-452 „Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch“, des ca. 96,00 ha großen FFH-Gebietes, Landesinterne Nr.: 209, EU-Meldenr.: 4440-303 „Sprödaer Wald und Triftholz“, des etwa 2.525,00 ha großen Gebietes nach Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Leipziger Auensystem“ sowie des ca. 4.952,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes, Landesinterne Nr.: 50E, EU-Meldenr.: 4639-301 „Leipziger Auwald“ sind betroffen. Im Land Sachsen-Anhalt sind insbesondere das ca. 4.762,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Saale-Elster-Aue Südlich Halle“ (EU-Code: DE 4638-401, Landescode: SPA0021), das ca. 1.758,00 ha große und im linienhaften Teil ca. 9,00 km lange FFH-Gebiet “Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (EU-Code: DE 4537-301, Landescode: FFH0141), das ca. 548,00 ha große und in linienhaften Teilen mit ca. 9,00 km lange FFH-Gebiet “Elster-Luppe-Aue“ (EU-Code: DE 4638-302, Landescode: FFH0143), das 4.370,4268 ha große Landschaftsschutzgebiet „Elster-Luppe-Aue“ sowie das 915,00 ha große Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“, das 152,00 ha große Naturschutzgebiet „Elsteraue bei Ermlitz“ und das 379,00 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“ zu benennen.
Alle Wohnstandorte im Ballungsraum Halle-Leipzig sowie die ebengenannten Schutzgebiete sind von massiven Verstärkungen der ohnehin unerträglichen Belastungen durch Lärm, Feinstaub, Verwirbelungen und Ablassen von Kerosin bedroht. Diese Tatsachen gilt es endlich von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt ernstzunehmend und zu berücksichtigen. Alle Einwendungen prallen bisher nicht nur bei der DHL und bei der Mitteldeutschen Flughafen AG ab, sondern ganz besonders auch bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt ab. Dabei weist insbesondere der nunmehrige AHA-Mitgliedsverein IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. seit Beginn der Verkündung der Deutschen Post World Net vom 09.11.2004 am Flughafen Leipzig/Halle ein DHL-Luftfrachtdrehkreuz fachlich fundiert auf die Gefahren bzw. Gefährdungen für Umwelt, Landschaft und Natur durch Lärm, Flächenversiegelungen, Abgas- und Feinstaubbelastungen. Dazu bedient man sich umfassender Stellungnahmen, Unterschriftaktionen, Protestveranstaltungen und der Teilnahme an öffentlichen Bürgerversammlungen, aber auch Klagen vor den Obersten Gerichten der BRD. Die obengenannten Einrichtungen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft antworteten bisher mit Ignoranz, Arroganz und unqualifizierten Äußerungen. Dabei hat der Eid gemäß Artikel 56 Grundgesetz folgenden Inhalt, Zitat: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“, Zitat Ende Die Eidesformeln im Land Sachsen-Anhalt und Freistaat Sachsen haben sehr ähnlichen Inhalt. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstoßen jedoch die Verantwortlichen in der Politik des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt gegen den nunmehr seit 2004 mehrfach geleisteten Eid. Nun haben die Proteste für den Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft sowie Gesundheit und Lebensqualität der Menschen in der Region verständlicherweise eine neue Qualität erreicht. Das hatte die friedliche Blockade einer Einfahrt des DHL-Frachtzentrums durch 54 Klimaaktivisten am 09.07.2021 eindrucksvoll gezeigt. Offensichtlich hat diese Aktion schmerzhaft nicht nur DHL, sondern auch der Staatsregierung Sachsens aufgezeigt, dass ihr Verhalten und ihr Umgang mit den berechtigten Sorgen und Nöten der in der Region lebenden Menschen immer mehr Widerstand erzeugt. Dies zeigen die unqualifizierten und bösartigen von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sowie seines früheren Stellvertreters, dem damaligen Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und einstigen Vorsitzenden der SPD Sachsen Martin Dulig getätigten Äußerungen zu der Protestaktion. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält eine Ausweitung der Vielfalt und Häufigkeit friedlicher Protestaktionen für dringend geboten und fordert in dem Zusammenhang die sofortige und vollständige Einstellung aller rechtlichen und anderen Aktivitäten gegen die 54 Klimaaktivisten wegen Nötigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.
Ebenfalls fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und mit Nachdruck die sofortige Umsetzung eines Nachtflugverbotes für den Flughafen Leipzig/Halle sowie das Ende der gemäß Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) Artikel 5 Absatz 3 völkerrechtswidrigen militärischen Nutzung der Anlagen.
Nur so lassen sich die unverantwortlichen Lärmbeeinträchtigungen, Belastungen mit Abgasen, Feinstaub und Verwirbelungen sowie die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit, Leben und Lebensqualität sowie Umwelt und Natur erheblich reduzieren. Ein Unterlassen der militärischen Nutzung gehört auch des im Artikel 2 der im Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) getroffenen Regelung, „daß vom deutschen Boden nur Frieden ausgeht wird“. Es gehört zu den verfassungsrechtlichen Pflichten der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen Gefahren für Leben und Gesundheit von der Bevölkerung abzuwenden, welcher sich aus Artikel 56 des Grundgesetzes, Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen und Artikel 66 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ableitet.
An den obengenannten Problemen kann auch die Einführung eines Entgeltes nach Lärmklassen seit dem 01.04.2023 durch den Flughafen Leipzig/Halle nichts ändern, weil davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit des Freikaufens besteht. Die neue Entgeltordnung von Lärm- und Nachtzuschlägen tritt nicht nur vollkommen intransparent in Erscheinung, sondern stellt eine reine Augenwischerei dar, weil sich am Problem der Nachtflüge nichts ändert. Daher ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung dringend auf, verstärkt Widerstand gegen Fluglärm und militärische Nutzung zu leisten und sich den bestehenden Organisationen anzuschließen, um die Region Halle/Leipzig vor Nachtfluglärm zu schützen und so ein entscheidendes Stück Lebensqualität zurückzuholen. Nähere und mehr Informationen sind unter folgendem Link einholbar:
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht sich ferner als zentralen diesbezüglicher Anlaufpunkt an, so auch für seinen kooperativen Mitgliedsverein Interessengemeinschaft Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. Folgende AHA-Kontaktadressen stehen zur Verfügung:
I. Sitz des Vereins
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46 E-Mail: aha_halle@yahoo.de
II. Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Weiße Mauer 33
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des einstigen Landschaftsschutzgebietes Dieskauer Park mit seiner Auen-, Bruch- und Parklandschaften sowie Wiesen, Streuobstwiesen, Fließ- und Standgewässern als sehr bedeutsamen Landschafts- und Naturraumes entlang der Reide in der Gemeinde Kabelsketal, Ortsteil Dieskau für dringend geboten. Dazu gehört der Arten- und Strukturreichtum des Parks, welcher u.a. mit dem Flächennaturdenkmal „Erlen-Bruchwald im Dieskauer Park“ ein ganz besonderes Schutzgebiet enthält.
Am Samstag, dem 11.10.2025, führten die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ca. dreistündige gemeinsame mykologische Exkursion in das einstige Landschaftsschutzgebiet „Dieskauer Park“ durch. Die Exkursion hatte ihr dreißigjähriges Jubiläum und war dem am 14.04.2025 verstorbenen Rudolf Knoblich gewidmet, welcher fast 50 Jahre als Pilzberater in Halle ehrenamtlich tätig war, in den Jahren 1995 bis 2021 die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. leitete und somit die am 25.5.1955 gegründete Fachgruppe entscheidend mitprägte. Ihm gilt es ein ehrendes Gedenken zu bewahren.
Nach der Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begann die Exkursion planmäßig 10.00 Uhr am Eingang Dieskauer Schloss.
Bekanntlich ist die Geschichte des 67,00 ha großen Parks mit seinen ca. 12,00 ha Wasserflächen eng mit dem maßgeblich unter Hieronymus von Dieskau (1565 – 1625) als dreigeschossige Renaissance-Anlage erbauten Schloss Dieskau verbunden, welches in späteren Jahrhunderten immer wieder zeitgenössische Umbauten erfuhr. Ebenfalls zum Schlossensemble gehört die ursprünglich romanische, 1725 im Barockstil erneuerte Kirche St. Anna.
Der Dieskauer Park entstand nach dem Vorbild des Wörlitzer Parks im Zeitraum von 1778 bis 1784 in Zusammenarbeit von Schlossherr in Dieskau und Kanzler der halleschen Universität Carl Christoph von Hoffmann und Gottlieb Schoch. Dem Zeitgeist der Aufklärung folgend, entstand ein Park in der dafür typischen, weitläufigen Art der Landschaftsgestaltung, welche die Aue der Reide eingebunden hat und durch terrassenförmig angelegte Teiche und Kanäle gekennzeichnet ist. Im Anschluss an das Jahr 1945 veränderte der Park sein Aussehen, indem der Park sich naturnaher entwickelte, Sichtachsen wuchsen zu, Teiche und Kanäle verlandeten, Baulichkeiten verfielen und dem Abriss zum Opfer fielen. Seit dem Jahr 1998 unterziehen die nunmehrige Gemeinde Kabelsketal mit Unterstützung des Fördervereins „Park Dieskau“ den Park in ausgewählten Teilbereichen einer Wiederherstellung einstiger Gestalt.
Bereits zu Beginn der Exkursion verschafften sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einen entsprechenden Grobüberblick zu Geschichte und Entwicklung des Parks. Im Anschluss daran verdeutlichten die anwesenden Mitglieder des Naturschutzbundes Deutschland, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V., Fachgruppe Mykologie bei der Suche und Auswertung der Funde von 51 verschiedenen Pilzarten, welche ökologische Bedeutung Pilze im Stoffkreislauf der Natur, als Symbiosepartner für verschiedene Gehölzarten sowie Nahrungsgrundlage für Mensch und Tier besitzen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich schnell einig, dass es dringend erforderlich ist Pilze massiv zu schützen. Dazu ist es erforderlich Alt- und Trockenholz in Natur und Landschaft zu belassen. Trotz der momentanen oberflächlichen, niederschlagsbedingten hydrologischen Entspannung, diskutierten mit Besorgnis die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer darüber, dass Hitze und Trockenheit auch Spuren in der Pilzflora hinterlassen haben. Es ist davon auszugehen, dass dadurch auch das Pilzmyzel Schaden genommen hat. Dies beeinträchtigt nicht nur die Pilzflora im engeren Sinn, sondern auch ihre besonderen Symbiosen mit Eichen, Birken, Kiefern u.a. Baumarten sowie ihrer Bedeutung im gesamten Waldorganismus, wozu auch eine artübergreifende Kommunikation gehört. Im Rahmen der mykologischen Exkursionen am 19.10.2019 bzw. am 24.10.2020 hatte man 29 bzw. 24 Pilzarten erfasst. Die mykologische Exkursion am 12.10.2024 ergab eine Erfassung von 50 Pilzarten. In dem Zusammenhang gilt es auf die besondere Bedeutung und Einordnung des Schutzes der Funga hinzuweisen. Der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages hat dazu eine Dokumentation unter der Überschrift „Schutz der Funga neben Fauna und Flora Naturschutzrechtliche Regelungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene“, mit Abschluss der Arbeit: 31. Mai 2022, Aktenzeichen: WD 8 – 3000 – 019/22 erarbeitet und sich dabei u.a. auf Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V. bezogen.
Daher bei gilt es den Pilzen endlich einen eigenständigen Schutzanspruch und damit eine entsprechende Erwähnung einzuräumen.
Anknüpfend daran erläuterten die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass bei aller Notwendig- und Richtigkeit der Wiederherstellung von einstiger Ausstrahlung als Park in der Tradition der Zeit der Aufklärung, die zwischenzeitliche naturnahere Wiederentwicklung seit dem Jahre 1945 nicht unbeachtet bleiben darf. Beeinflusst von der Reideaue bildet der einst am 30.11.1966 ausgewiesene Geschützte Park einen arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraum dar. So prägen vielfältige Wiesen, Wasserflächen, Auen- und Bruchlandschaften, Waldbereiche, Streuobstwiesen und Schilfgebiete das Parkgelände. So beherbergt der Park das flächenhafte Naturdenkmal „Erlen-Bruchwald im Dieskauer Park“.
Das Wasserregime unterliegt der näheren hydrologischen Beeinflussung durch Großen Mühlteich sowie von Hoffmanns- und Lautschteich. Im weitläufigeren Raum ist von einer Korrelation mit dem Osendorfer See auszugehen. Jegliche hydrologischen Veränderungen am Wasserstand des Osendorfer Sees wirken sich somit garantiert auf dem gesamten Park aus. Von daher sind alle Maßnahmen am und im Osendorfer See diesen Tatsachen anzupassen.
Mit Sorge betrachteten Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Entwicklung und den Zustand des Schlosses Dieskau. Dem Schloss Dieskau ging mutmaßlich eine mittelalterliche Wasserburg der Herren von Dieskau voraus. Ferner beruht das Schloss auf mehreren Aufbauphasen von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis ins 19. Jahrhundert. Im Jahr 1998 veräußerte die damalige Gemeinde Dieskau das Schloss an Thymo von Rauchhaupt. Angesichts der Tatsache, dass die Sanierungsarbeiten bei Weitem nicht abgeschlossen sind und der bauliche Zustand sich offensichtlich wieder weiter verschlechtert sowie in Anbetracht der vielfältigen, bis hin internationalen historischen und kulturellen Bedeutung des Schlosses in Einheit mit der Evangelischen Kirche St. Anna Dieskau sowie der räumlichen und strukturellen Korrelation mit dem ebenso bedeutsamen Park, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das dringende Erfordernis gemeinsam mit der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Landkreis Saalekreises, der Gemeinde Kabelsketal und dem Eigentümer Thymo von Rauchhaupt unter Einbeziehung der Öffentlichkeit über weitere Schritte und Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Schlosses Dieskau zu beraten. Daraus müssen Lösungen erwachsen, welche nicht nur das Schloss denkmalschutzgerecht baulich sichert und gestaltet, sondern zum öffentlichen Ort für Kultur, Kunst, Geschichte, Gegenwart und Zukunft sowie für Naherholung und Tourismus entwickelt.
Im Bereich des Dieskauer Parks war wieder festzustellen, dass Lärmbelastungen durch den umfassenden Luftfrachtverkehr vorlagen. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Der AHA sieht das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Verzicht auf Triebwerktests im Freien sowie die Erweiterung des Flughafenbetriebes. Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 351 und 353 eindeutig fest.
Seitdem sind über dreizehn Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen. Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.
Gleiches gilt für eine gemeinsame Veröffentlichung von Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Robert Koch-Institut (RKI) und Umweltbundesamt (UBA) im „UMWELT MEDIZINISCHER I NFORMATIONSDIENST“, Ausgabe: 2/2007 unter der Überschrift „Arzneimittelverschreibungen als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung durch Fluglärm“
Die vom Umweltbundesamt in der SCHRIFTENREIHE UMWELT & GESUNDHEIT | 02/2010 veröffentlichte Publikation „Risikofaktor nächtlicher Fluglärm – Abschlussbericht über eine Fall-Kontroll-Studie zu kardiovaskulären und psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn“ geht noch spezieller auf das Thema ein. In der Publikationsübersicht des Umweltbundesamtes war dazu folgendes vermerkt, Zitat: „Anlagenband zum Hauptband: Ziel der Fall-Kontroll-Studie war es, den möglichen Einfluss von Fluglärm, insbesondere von nächtlichem Fluglärm auf das Erkrankungsrisiko von Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs und von psychischen Erkrankungen zu ermitteln.“, Zitat Ende
Das u.a. dieses und anderes umfassendes Studienmaterial zu dem obengenannten Themenfeldern der damaligen und somit auch der aktuellen Bundesregierung bekannt sein muss zeigt die Antwort vom 18.10.2012, Drucksache 17/11081 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10918 – Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – leiten sich bereits aus dem obengenannten Studienmaterial und Dokumenten erdrückend genug Beweise ab, dass endlich auch im Mitteldeutschen Raum ein Nachtflugverbot und Ausbaustopp des Flughafens Leipzig/Halle zu erlassen ist.
Nicht unerwartet, aber trotzdem mit sehr großem Unverständnis hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Zustimmung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt zur Linienführung des geplanten Neubau der Ortsumgehung (OU) Halle-Bruckdorf im Zuge der Bundesstraße (B) 6 aufgenommen, welche nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfolgte. Dabei orientiert man auf eine Südvariante.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geht in seiner Stellungnahme zum Feststellungsentwurf B 6 OU Bruckdorf vom 27.04.2025 folgendermaßen darauf hin, woraus folgendermaßen auszugsweise zitiert sei:
„Gegenwärtig ist nach gegenwärtigem Feststellungsentwurf B 6 OU Bruckdorf von folgender Bedrohung für den Landschafts- und Naturraum auszugehen:
Unter Punkt 1.2 Straßenbauliche Beschreibung sind folgende Planungsgrößen vermerkt, Zitat: „Länge: Die Baulänge der geplanten B 6 OU Bruckdorf beträgt 2,138 km. Querschnitt: Die geplante B 6 OU Bruckdorf wird in einen innerörtlichen Teil (Bau-km 0+000 bis ca. 0+400) und einen außerörtlichen Teil der freien Strecke (Bau-km ca. 0+400 bis 2+138) untergliedert. Als Straßenquerschnitt für die freie Strecke der B 6 kommt gemäß Richtlinien für die Anlagen von Landstraßen, Ausgabe 2012 (RAL 2012) bei einer Entwurfsklasse EKL 2 der Regelquerschnitt RQ 11,5+ zur Anwendung. Der RQ 11,5+ ist ein einbahnig zweistreifiger Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 8,50 m, der in einzelnen Abschnitten für eine Fahrtrichtung durch einen zusätzlichen Überholfahrstreifen auf drei Fahrstreifen aufgeweitet wird (abschnittsweise dreistreifige Straße). Der Straßenquerschnitt für den innerörtlich gelegenen Teil der B 6 OU Bruckdorf zwischen Beginn der Baustrecke und der OD-Grenze am Knotenpunkt 2 (B 6 OU / B 6 alt) wird gemäß der Anschlussplanung der Stadt Halle als 4-streifiger Straßenquerschnitt mit baulicher Mitteltrennung ausgebildet. Die Fahrbahnbreite der beiden Richtungsfahrbahnen beträgt jeweils 6,50 m mit einerbaulichen Mitteltrennung von 3,0 m.“, Zitat Ende
Laut 3.2.1.4 Variante 2 sind folgende Angaben zur Baustrecke enthalten, Zitat: „Länge der Baustrecke: Von Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+093,00 = 2,093 km gesamt.“, Zitat Ende
Als Flächeninanspruchnahme gibt man folgendes an, Zitat:
„Flächeninanspruchnahme: Die Gesamtfläche der Variante beträgt 6,48 ha.“, Zitat Ende
Neben den verworrenen Zahlenmix, welcher für die Öffentlichkeit nicht eindeutig nachvollziehbar ist, gibt es noch dazu unterschiedliche Angaben zur Länge der geplanten Baustrecke. Immerhin handelt es sich um eine Differenz im Umfang von 45,00 km! Es ist durchaus verständlich, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des halleschen Stadtteils von dem starken Autoverkehr auf der B 6 genervt sind. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ spricht in ihrem Beitrag vom 07.01.2020 von 770 LKW, welche sich an Werktagen durch die Ortslage wälzt. Nur ist es zeitgemäß, auf derartige Fehlentwicklungen in der Verkehrspolitik mit neuen Straßen, wie Ortsumgehungen, zu reagieren? Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist das die Fortsetzung und Verstärkung dieser nun schon seit Jahrzehnten zu Recht kritisierten Verkehrspolitik. Auch die angedachte Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf vermindert keinen einzigen Verkehrsstrom. Im Gegenteil, es ist mit einer Mehrung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Hier möchte man aber gerne das Prinzip aus den Augen aus dem Sinn anwenden. Lärm, Abgas- und Feinstaubbelastung finden dann eben nicht mehr direkt vor der eigenen Haustür, sondern paar Meter in bisher unversiegelter Landschaft und Natur statt. Genau das geschieht bei Umsetzung des Bau- und Verkehrsvorhabens. Während die frühere Vorzugsvariante nördlich von Halle-Bruckdorf eine Kleingartenanlage und die Aue der Reide zerschneidet und verdächtig nahe an das 7 ha große, nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte FFH-GEBIET “ENGELWURZWIESE BEI ZWINTSCHÖNA“ (EU-CODE: DE 4538-301, LANDESCODE: FFH0142) heranrückt, bedeuten die Varianten 1 und 2 im Süden der Ortschaft, ein massives Zerschneiden der Natur- und Landschaftsräume von Reide und Zollteichwiesengraben ihrer Auen.
Das nunmehr bedrohte und von Reide und Zollwiesengraben durchflossene Gebiet ist ein von sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen Bereichen, bestehend aus sukzessiven Restauenwäldern, Hochstauden-, Wiesen und Schilfflächen geprägter Natur- und Landschaftsraum. Daher gilt es eine Ausweitung des FFH-Gebietes “ Engelwurzwiese bei Zwintschöna“ (EU-Code: DE 4538-301, Landescode: FFH0142) wissenschaftlich fundiert zu prüfen. Gleiches gilt für die längst überfällige Einrichtung eines Landschaftsschutzgebietes „Reidetal“. Abgesehen von der Beeinträchtigung des Biotop- und Grünverbundes, greift man so baulich in ein Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet sowie einer damit verbundenen Ventilationsbahn ein. Hinzu kommt, dass eine Tangierung von Bergbaufolgelandschaft zu erwarten ist. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es daher vollkommen unverständlich, dass man angesichts der deutlich erkennbaren negativen Veränderungen des Klimas, welche sich hier in der Region u.a. in den sehr heißen Sommern der Jahre 2018 bis 2025 sowie der darüber hinaus gehenden Wasserdefizite, der sich nicht reduzierenden Beeinträchtigungen für Mensch, Tier und Pflanze sowie der zerstörerischen Gefahren für Klima, Umwelt, Landschaft und Natur, an so einem Verkehrsprojekt festhält. Dabei müssen Verkehrsvermeidung, Nutzung des wahrlich sehr gut ausgebauten Schienennetzes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie Flächenentsiegelungen endlich das Rückgrat einer modernen Umwelt-, Verkehrs- und Planungspolitik bilden. Zudem bemängelt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass er als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband bisher nicht offiziell an dem Verfahren beteiligt wurde. Daher fordert der AHA die zuständige Planungsbehörde auf, das endlich und unverzüglich nachzuholen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft daher die Öffentlichkeit auf, sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört es eine zukunftsfähige und nachhaltige Verkehrs-, Umwelt- und Planungspolitik zu entwickeln, die Wohn- und Lebensqualität durch einen verbesserten Schutz und Erhalt von Klima, Umwelt, Natur und Landschaft zu gewährleisten. Dabei gilt es auch den Biotop- und Grünverbund entlang der Reide weiter zu entwickeln und nicht weiter einzuschränken und zu zerschneiden. Die textlichen und tabellarischen Darstellungen zeugen vom Festhalten am Straßenverkehr. Sie zeugen davon, dass noch immer die Straße das Hauptverkehrsmittel sein soll. Dabei sagt u.a. Prof. Dr. rer. pol. Stefan Bratzel ist Gründer und Direktor des unabhängigen Forschungsinstituts Center of Automotive Management (CAM) an der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach: „Straßen helfen nicht gegen Staus.“
Die Betroffenheit definiert sich dabei nicht nur über die Bebauung im Schutzgebiet selbst, sondern auch dahingehend, dass Biotopverbundräume verloren gehen sowie umfassende Belastungen mit Lärm, Feinstaub und Abgasen drohen. Dabei ist es dringend geboten gerade die Biotop- und Grünverbundräume nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern zu erweitern, um einen ungehinderten Austausch von Fauna, Flora und Pilzen zu ermöglichen. Gerade diese Komplexität und Vielfältigkeit sind sehr wichtig, um einen ordnungsgemäßen Schutz und Erhalt sowie eine entsprechende Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft zu ermöglichen Dazu gehört auch der Erhalt und Schutz von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten sowie ihrer Bahnen. Gerade in einer rasanten Veränderung des Klimas in Richtung Erwärmung ist das dringend geboten. Der Wechsel zwischen langen Trockenphasen und plötzlich starken Niederschlägen sowie der immer weiter voranschreitende Verbrauch von Böden, der Verlust von Waldgebieten und die ausgeräumten, wenig von Fruchtfolge, Artenvielfalt, Humusabbau und verfestigten Böden sorgen für fehlende Wasseraufnahme. Das Wasser fließt oberflächlich ab, erodiert Wald- und Ackerböden und lässt so schneller und umfassender Fließgewässer ansteigen. Folge sind zum Beispiel Hochwassersituationen wie zum Beispiel in den Jahren 1994, 2002/2003, 2011 und 2013, aber auch wie zum Jahreswechsel 2023/2024. Daher ist eine Kehrwende hin zu Flächenentsiegelungen, vielfältigen Agrarlandschaften sowie naturnahe Auen, Wälder und Gewässer dringend geboten. Dem widerspricht jedoch das Vorhaben. Die unter dem Punkt 2. Begründung des Vorhabens an verschiedenen Stellen angegebenen, angeblichen Bedarfe und Ausführungen zu vermuteten verstärkten Verkehrsaufkommen zeugen von dem fortgesetzten Gedanken, dass ein vermehrter Verkehrstraßenbau das Verkehrsproblem lösen kann. Dabei besagt die allgemeine Erfahrung, dass in Folge derartiger Verkehrstraßenbaumaßnahmen mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergeht. Darauf wiesen bereits Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mit Sondergutachten vom Juli 2005 u.a. auf Seite 77 und das Umweltbundesamt mit der Ausarbeitung Determinanten der Verkehrsentstehung vom August 2005, unter Punkt 5. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsentstehung, Seiten 46 – 51 hin.
Das aktuelle Planungsverfahren ignoriert diese Tatsachen vollständig. Dabei gibt es im Raum Halle-Leipzig und weit darüber hinaus alleine mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) ein umfassendes Angebot an ÖPNV und SPNV, welchen es zu befördern gilt und daher u.a. auch aus diesem Grund den angedachten Straßenneubau überflüssig erscheinen lässt. Diese grundsätzlichen Herangehensweisen sind leider auch in dieser Planung nicht erkennbar. Verkehrsmehrung nimmt man sträflich hin und führt das unwissenschaftlich scheinbegründet zur Rechtfertigung der Planung der Ortsumgehung heran. Dabei ist bekannt, dass Lärm-, Abgas- und Feinstaubbelastung eine umfassende Mehrung und Verteilung erfahren. Dafür nimmt man neuen Flächenverbrauch, Zerstörungen an Lebens- und Rückzugsräumen von Fauna, Flora und Funga, von Naherholungs- und Wohnräumen, von Biotop- und Grünverbundräumen sowie Kalt- und Frischluftentstehungs und -verbreitungsräumen in Kauf. Daher stellt ein Bau dieser Ortsumgehung eine massive Verschlechterung der Wohn- und Lebensbedingungen der Menschen vor Ort sowie der Funktion von Umwelt-, Natur und Landschaft dar.
Die Darstellungen unter dem 3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes zu der „Beschreibung des Plangebietes und der Schutzgüter sowie ihrer Funktionen“ und der darin enthaltenen „Ableitung der planungsrelevanten Funktionen/ zu erwartenden Beeinträchtigungen“ treffen die drohende Gefahrenlage schon ganz gut. Bereits die hier getätigten Angaben lassen deutlich erkennen, dass die natur- und landschaftsräumlichen Ausgangssituationen eine derartige Bautätigkeit nicht zulässt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt zudem immer wieder u.a. im Rahmen seiner häufigen Exkursionen und Begehungen in den Gebieten seine Auffassung, dass eine naturnahere Entwicklung der Reide dringend geboten ist. Als einen ersten Schritt in die Richtung ist in der Verbesserung der Wasserqualität seit Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu sehen. Zudem hat die Reide durch ihre sich immer weiter entwickelnde Fließgewässerstruktur, hervorgerufen durch im Gewässer vorhandene Holz- und Steinbarrieren, wechselnde Schlamm- und Kiesbereiche, an ökologischer Bedeutung und Vielfalt zugenommen. So beginnt das Fließgewässer verstärkt zu mäandrieren, es entstehen gewässerbegleitende Gehölz- und Krautbestände sowie unterschiedlich schnell strömende Gewässerabschnitte. Mit den schnellfließenden Bereichen ist der lebensnotwendige Eintrag von Sauerstoff verbunden. Die Reide bildet zudem ein sehr wichtiges Rückgrat für einen sehr wichtigen und entwicklungsfähigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen dem Naturschutzgebiet Saale-Elster-Luppe-Aue, dem Landschaftsschutzgebiet Dieskauer Park und zum Sagisdorfer Park sowie über die Zuflüsse und Mündungsbereiche zur Kabelske, Diemitzer Graben und zum Hufeisensee. Weitläufiger betrachtet gilt es diesen Biotop- und Grünverbundraum über die nach Norden abfließende Rieda einschließlich des Parks in Ostrau und des flächenhaften Naturdenkmals bei Werderthau bis zur Fuhneaue zu schützen, zu erhalten sowie sukzessiv räumlich auszuweiten. Hier tragen insbesondere die Stadt Halle (Saale) sowie die Landkreise Saalekreis und Anhalt-Bitterfeld, aber auch die Städte Landsberg und Zörbig sowie die Gemeinden Kabelsketal und Petersberg eine besondere und große Verantwortung. In dem Blickfeld betrachtet sieht der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur den Schutz, Erhalt und die behutsame Betreuung bestehender Inseln und Streifen von Gehölzen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie Feuchtgebieten als dringend erforderlich an, sondern auch die dringende Notwendigkeit diese räumliche Vernetzung entlang des gesamten Gebietes von Reide und Rieda vorzunehmen.“, Zitat Ende
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten…… In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
An dieser bedrohlichen Situation in der Reideaue und im nordwestlichen Anschluss des Dieskauer Parks hat sich besorgniserregend nichts ins Positives geändert. Daher bekräftigt bzw. verstärkt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die arten- und strukturreiche Aue der Reide im Gesamtraum und somit auch speziell im Bereich zwischen der Stadt Halle (Saale), Stadtteil Bruckdorf und der Gemeinde Kabelsketal, Ortsteil Dieskau von jeglicher Bebauung – so auch einer Ortsumgehung B 6 – freizuhalten.
Im Dieskauer Park gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten zu betrachten. Dabei bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Vorstellungen, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen sind. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park mit einem Naturdenkmal und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue. Dazu gehört auch die Wege keiner baulichen Veränderung zu unterziehen, da neben der momentanen naturnahen Einbettung in den Natur- und Landschaftsraum, ein massiver Eingriff in die Wurzelräume der Altbäume im Wegbereich droht. Das kann zum Absterben der wegbegleitenden Stieleichen, Rosskastanien, Rotbuchen, Silber- und Graupappeln, Flatterulmen etc. sowie der sukzessiven Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereiche führen. In dem Blickpunkt sieht der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit die Streuobstwiesen im Bereich des Dieskauer Parks zu erhalten, zu schützen und zu pflegen. Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte daher seine Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des Diemitzer Parks einzubringen.
Auf Grund der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche, teils seltener, heimische Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, darunter etwa 90 Brutvogelarten, hält der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen umfassenden Schutz der Natur und Landschaft des Parkgebietes für unerlässlich. Der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist daher der fortgesetzten Ansicht, dass der Dieskauer Park auch in seiner Eigenschaft als sehr bedeutsamen Teils eines Biotop- und Grünverbundes entlang der Reide, in ein unbedingt zu schaffendes Landschaftsschutzgebiet „Reidetal“ einzubinden gilt. Mit der Schaffung eines Landschaftsschutzgebietes „Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf“ ist die Basis einer guten Vernetzung in das Stadtgebiet von Halle (Saale) gegeben. Wer Interesse hat im der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mitzuwirken, kann sich an folgenden Kontakt wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führte planmäßig am Samstag, den 27.09.2025 eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion entlang der Fuhne zum Gondelteich, zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, zur Fuhnevogtei, zur Brödelgrabeneinmündung, zur Fuhnevogtei, zum Quellgebiet der Fuhne mit Fuhnebifurkation, zum Quellbusch sowie entlang des Zörbiger Strengbaches bis zum Gut Mößlitz durch. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion erfolgte durch den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erläuterung der Bedeutung der arten- und strukturreichen Auenlandschaften von Fuhne und Zörbiger Strengbach als Lebens- und Rückzugsraum für die umfassende Fauna, Flora und Funga, großräumigen Biotopverbundraum zwischen Saale und Mulde – aber auch in die Auen von Rieda und Zörbiger Strengbach – sowie nicht zuletzt als wertvolles Gebiet für einen sanften, umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Tourismus darzulegen und Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Betreuung dieser wertvollen Natur- und Landschaftsbestandteile zu erläutern. Ferner nahm er zwischen Stumsdorf und Brachstedt sowie Kütten die Rieda in Augenschein. Darüber hinaus führte der Weg zur Streuobstwiese in Brachstedt entlang der Küttener Straße und Am Westengarten. Schließlich endete die Fortsetzung der Fahrradexkursion im Stadtgebiet von Halle (Saale).
Mit dem Start der Fahrradexkursion galt es unbedingt in der Bahnhofstraße am Bahnhof in westlicher Richtung die nunmehr massiv versiegelte Fläche zu thematisieren, wo einst noch vereinzelt Grün vorhanden war. An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten…… In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine schnellstmögliche Wiederaufhebung der massiven Bodenversiegelung sowie die Wiederherstellung bzw. Erweiterung einer arten- und strukturreichen Begrünung für dringend geboten. Sehr empfehlenswert sind einheimische und standortgerechte Pflanzen bzw. Blühpflanzen, welche u.a. Insekten Nahrung und Unterschlupf bieten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten vorstellen daran mitzuwirken und hält die Einbeziehung der Bevölkerung sehr sinnvoll und ratsam.
Die erste folgende Station der Fahrradexkursion bildete die Fuhne im Bereich der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Stadtteil Wolfen im Bereich Leipziger Straße/Steinfurther Straße. An dieser historischen Stelle, wo bis zum Jahre 1815 die Grenze zwischen Kursachsen und Anhalt verlief und bis 1834 eine Zollschranke bestand, war festzustellen, dass die Fuhne kein Wasser führte. Dies ist ein klares Ergebnis der Niederschlagsarmut und Sommerhitze in den Jahren 2018 bis 2025. Flussaufwärts unweit des Gondelteiches wies das Wasser eine bläuliche Färbung auf. Daraus lässt sich ableiten, dass hier umfassend Nährstoffeinträge zur Belastung des Fließgewässers beitragen. Die insgesamt ca. 59,00 km lange Fuhne und ihre umfassende Aue gehören zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der Region. Das Fuhnegebiet ist ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Darüber hinaus stellt die Fuhneaue einen sehr bedeutsamen Biotopverbundraum zwischen Mulde und Saale sowie zu den Nebengewässern wie z.B. Rieda, Ziethe und Zörbiger Strengbach dar.
Die Fuhne und ihre Aue sowie direkt angrenzender Gebiete ist daher im Gesamtraum sowie an einzelnen Standorten mit verschiedenen Schutzgebieten versehen. Im Gebiet der Fahrradexkursion seien folgende Schutzgebiete genannt:
Landschaftsschutzgebiet „Fuhneaue“ – Größe 3.683,00 ha
FFH-Gebiet “Fuhnequellgebiet Vogtei westlich Wolfen“ (EU-Code: DE 4338-301, Landescode: FFH0127) – Größe ca. 48,00 ha
Naturschutzgebiet „Vogtei“ – Größe: 76,70 ha
Flächenhaftes Naturdenkmal „Graureiherkolonie im Reudener Busch“
Flächenhaftes Naturdenkmal Fuhnewiesen zwischen Löberitz und Zehmitz
Geschützter Landschaftsbestandteil „Fuhneaue“ – Größe: 29,5813 ha
Eine fortgesetzte Verschmutzung des Fließgewässers durch Einträge von Abwasser und aus Nährstoffeinträgen aus landwirtschaftlicher Nutzung tragen zur Belastung des Fließgewässers bei und verstoßen zudem gegen die Bestimmungen der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“.
Hier fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung auf, diesen Zustand unverzüglich zu beenden. Im Bereich des Gondelteichs im Naherholungsgebiet Fuhneaue Wolfen über die für die frühere Stadt Wolfen durch die Bitterfelder Qualifizierungs- und Projektierungsgesellschaft erarbeitete und von der früheren ARGE SGB II – Landkreis Bitterfeld, dem Landkreis Bitterfeld sowie der BQP mbH geförderte Renaturierungskonzept für das Fuhnegebiet. Das im Rahmen der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Montag, dem 05.03.2007, der breiten Öffentlichkeit vorgestellte und diskutierte Vorhaben bzw. Projekt „Erarbeitung eines Renaturierungskonzeptes für die Fuhneaue im Raum Wolfen“ soll auch als Basis für die Entwicklung des Naherholungsgebietes Fuhneaue dienen. Mit Sorge war am Tag der Fahrradexkursion die fortgesetzten niedrigen Wasserstände sowie die zunehmende Eintrübung des Wassers festzustellen. Hier bedarf es der Prüfung regelmäßiger Wasserzuführungen aus der Fuhne, naturverträgliche Beräumungen und Möglichkeiten des Eintrags von Sauerstoff. Ferner waren am Tag der Fahrradexkursion im östlichen und westlichen Teil des Naherholungsgebiet Fuhneaue Wolfen massive Verschotterungen und Abholzungen im näheren und weiteren Bereich des Gondelteichs festzustellen. Neben der Uferbefestigung mit Verlust von potentiellen Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna, Flora und Funga waren u.a. Abholzungen von Schwarzerlen, Hundsrosen etc., Zerstörungen von Röhricht- und Schilfbereichen sowie Einengungen des Fließgewässerkörpers erkennbar. Diese Bauarbeiten behindern nicht nur Möglichkeiten von bereits begonnenen und fortgeschrittenen naturnahen Entwicklungen, sondern führte zu Zerstörungen von nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG Gesetzlich geschützten Biotopen.
Darüber hinaus stehen diese Baumaßnahmen im Widerspruch zur Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere zu den Artikeln 1, 3 und 5.
Zudem stellen die Uferverschotterungen eine massive Verschwendung des Rohstoffes Porphyr dar, dessen Gewinnung mit riesigem Aufwand in Steinbrüchen erfolgt, welche umfassend Natur, Landschaften und Umwelt zerstören sowie die Lebensqualität der dort lebenden Menschen beeinträchtigt. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bestrafung der Verantwortlichen sowie die sofortige und vollständige Beseitigung der umfassenden und massiven Steinschüttungen. Inwieweit eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erfolgt gilt es noch zu prüfen.
Weiterhin betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Sorge, Überlegungen und Aktivitäten verstärkt mit Meliorations- bzw. Baumaßnahmen in die Struktur und das Fließverhalten der Fuhne einzugreifen. Ein verstärkter Abfluss ohne Mäandrierung hätte eine weitere Eintiefung des Fließgewässers zur Folge. Das führt zu einer verstärkten Entwässerung der Fuhneaue und entzieht zudem den einmündenden Fließgewässern das Wasser. Die damit einhergehende Austrocknung der Landschaft hätte u.a. den Verlust von Feuchtgebieten zur Folge. Somit gingen wertvolle Biotope verloren, was unweigerlich eine Verarmung an Arten und Struktur zur Folge hätte. Der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert stattdessen u.a. mit Störsteinen und -hölzern eine Mäandrierung der Fuhne zu befördern. Nur so lässt sich ein naturnahes Gewässer entwickeln, so wie es auch die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere zu den Artikeln 1, 3 und 5 einfordern.
Dem würden die genannten Meliorations- bzw. Baumaßnahmen klar widersprechen. Darüber hinaus hält es der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten zu prüfen, wo der Überflutungsraum noch vergrößert werden kann. Dazu ist z.B. der Rückbau von Versiegelungen und Bauten notwendig, welche keinen Nutzen haben. Im Bereich des Fuhnetalweges zwischen Wolfen und Salzfurtkapelle waren mit sehr großer Sorge der flächendeckenden Wiesenmahden festzustellen. Um Bruten und Kleinlebewesen wie Kriechtiere, Amphibien, Insekten und Spinnen besser schützen zu können gilt es das Verfahren der partiellen, unregelmäßigen Mahden anzustreben und diese nach Begehungen umzusetzen. Dies hat zudem zur Folge, dass sich die Arten- und Strukturvielfalt der Wiesen erhöht, indem verschiedene Pflanzenarten durch unterschiedliche Wachstums- und Blühzeiten sowie Saatgutausbildung und -streuung eine Möglichkeit zur Entwicklung haben. Darüber hinaus ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine massive Zurückdrängung des Staudenknöterichs dringend geboten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte dazu mehrfach dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Bitterfeld-Wolfen mehrfach die Organisation und Durchführung von ehrenamtlichen Arbeitseinsätzen angeboten. Leider blieben eindeutig positive Reaktionen aus. Somit bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine ebengenannten Angebote. Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits am 16.11.2013 beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt Ausweisung eines neuen ca. 130,00 ha großen Naturschutz- und Vogelschutzgebietes in der Fuhneaue zwischen Reuden und Salzfurtkapelle beantragt. Das zu schützende Gebiet, welches Gegenstand dieses Antrages ist, umfasst den Erlen-Eschenwald „Reudener Busch“ und ein ökologisch besonders wertvolles Teilstück der Fuhneniederung. Aus Sicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine Ausweisung des zu schützenden Gebietes als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet „Fuhneniederung Reuden-Salzfurtkapelle mit dem Reudener Busch“ dringend geboten, um dieses ökologisch wertvolle Gebiet mit seiner großen Artenvielfalt an Tieren, Pflanzen und Pilzen ausreichend und zusammenhängend schützen zu können. Reaktionen, selbst eine ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, seitens des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Anhalt Bitterfeld stehen noch immer aus.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr erneut und mit Nachdruck das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt sowie den Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf, sich nun endlich mit seinem „Antrag auf Ausweisung eines Natur- und Vogelschutzgebietes „Fuhneniederung Reuden-Salzfurtkapelle mit dem Reudener Busch“ vom 16.11.2013 zu befassen. Wie Beobachtungen von massiven Eingriffen in den Altholzbestand im Südostteil und die massiven Abholzungen im Nordwestteil des Reudener Busch aufzeigen ist ein umfassender und intensiver Schutz des arten- und strukturreichen Restauenwaldes in der Fuhnaue dringend geboten.
Nach Feststellungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sorgen immer wieder Niederschläge, Tauwetter und teilweise gefrorene Böden für ein Ansteigen der Pegel von großen, größeren und kleineren Fließgewässern. Häufig vernachlässigt man nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ganz wichtige Faktoren, welche dazu führen, dass der Anstieg der Wasserstände so rasant und umfassend vonstattengeht. Dazu zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer. Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten, den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10,00 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder -hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett. In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können. Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10,00 m gesichert bzw. ein eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und zurückgebaut werden. Im Fuhneauengebiet westlich der Stadt Bitterfeld-Wolfen und nördlich des Salzfurter Weges stellten die anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Genugtuung fest, dass die Wiesen und in unmittelbare Nähe zur Fuhne und den Waldgebieten nicht vollständig abgemäht waren. Dies ermöglicht eine umfassende Anzahl von blühenden Pflanzen, Deckungsmöglichkeit durch hohe Stauden und Gras sowie Schutz vor starker Austrocknung durch Sonne und Wind. Angesichts der noch massiv nachwirkenden Trockenheit des späten Frühjahrs, des Sommers und großer Teile des Herbstes im Jahr 2018 sowie aus den folgenden Jahren 2019 – 2022 noch immer nicht umfassenden Niederschläge bestehen noch umfassende Wasserdefizite. Mit den vermehrten Niederschlägen zum Jahresende 2023, Jahreswechsel 2023/2024 und Jahresanfang 2024 kam eine gewisse hydrologische Entspannung auch die Auen und Fließgewässergebiete von Fuhne und Zörbiger Strengbach. Jedoch zeigen gerade die Wasserstände der Fuhne auf, dass eine vollständige Entspannung der der Wasserdefizite nicht zu erkennen ist. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verweist hier ferner erneut auf die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) mit der Überschrift „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ zur Kenntnis genommen. In der Zusammenfassung schreibt das UBA im einleitenden Fazit mit Stand vom 6. Juni 2017 auf Seite 23, Zitat:
„Trotz erkennbarer Erfolge im Rahmen des Konzepts2020 wird die Erreichung des Zielwerts von 30 kg N/ha im Gebietsmittel bis zum Jahr 2020 nicht möglich sein. Dieser Wert müsste erreicht werden, um einen Nitrat-Zielwert von ca. 50 mg/l im neu gebildeten Grundwasser zu erreichen. Die durchschnittlichen Herbst-Nmin-Werte lagen zwischen 2011 und 2016 mit 46 bis 54 kg N/ha auf einem erhöhten Niveau – dabei ist kein eindeutiger Trend zu niedrigeren Werten erkennbar. Es zeigt sich, dass nur 40 % der an der Kooperation teilnehmenden Betriebe im Jahr 2016 den gültigen Zielwert von 40 kg N/ha erreicht haben. Prinzipiell bestehen verschiedene Möglichkeiten, um den Erfolg der Kooperationsarbeit zu erhöhen. Zum Beispiel wäre die Teilnahme weiterer landwirtschaftlicher Betriebe im Wasserschutzgebiet an der Kooperation anzustreben. Daneben könnte ein Flächenkauf mit anschließender Verpachtung und Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung (z. B. Ökolandbau), des Gülleexports sowie besonderer Anbauverfahren hilfreich sein. Darüber hinaus wäre eine Verlagerung des Anbaus von stickstoffintensiven Sonderkulturen aus dem Wasserschutzgebiet heraus anzudenken.“, Zitat Ende
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier weiterhin massiven Handlungsbedarf.
Mit Genugtuung waren im Bereich der Fuhneaue zwischen Reuden und Salzfurtkapelle die Aktivitäten des Bibers im Vorfeld der Brödelgrabeneinmündung sowie das Auftreten z.B. von Rotmilan und Mäusebussard zu beobachten. Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es genau diese Aktivitäten zu befördern und zu schützen. Beim Aufenthalt der Ortschaft Zehbitz der Stadt Südliches Anhalt erfolgte der Aufenthalt im Bereich der Sumpfquelle der heutigen Fuhne sowie der Wasserscheide der Fuhne. Bekanntlich teilt sich der Quellzufluss in eine östlliche Fuhne, welche bei Jeßnitz in das Spittelwasser der Mulde mündet sowie eine westliche Fuhne, welche in Bernburg in die Saale fließt. Dieser Teil der Fuhneaue ist sehr schützenswert und befindet sich in folgenden Schutzgebieten:
Landschaftsschutzgebiet „Fuhneaue“ – Größe 3.683,00 ha
FFH-Gebiet “Fuhnequellgebiet Vogtei westlich Wolfen“ (EU-Code: DE 4338-301, Landescode: FFH0127) – Größe ca. 48,00 ha
Im Bereich der Verbindungsstrecke zwischen Löberitz sowie B 183 und Abzweig zur Fuhne und nach Radegast stellte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr seit Jahren eine massive Auslichtung der hauptsächlich aus Äpfeln, Birnen und Süßkirschen bestehenden zweireihigen Obstbaumallee fest. Daher schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine umfassende Nachpflanzung der entstandenen Obstbaumlücken zum Beispiel mit verschiedenen Sorten von Apfel, Süßkirsche, Birne und Pflaume sowie eine Pflege der Bestandsobstbäume vor. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit die Planungen und die Pflanzaktionen fachlich-inhaltlich und praktisch zu begleiten. Zudem machten größere Ackerflächen in Richtung der Fuhne den Eindruck, dass hier der Einsatz von Totalherbiziden erfolgte. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine unverantwortliche Handlung, welche Schädigungen und Beeinträchtigungen an Fauna, Flora und Funga, Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit zur Folge haben kann. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält hier Ermittlungen und Konsequenzen durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Stadt Zörbig für dringend erforderlich. Ggf. ist die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten, um die strafrechtliche Relevanz prüfen zu lassen.
Im Bereich des zur Stadt Zörbig gehörenden Gutes Mößlitz war die Entwicklung und Zustand des Zörbiger Strengbaches Thema. Der ca. 33.30 km lange Zörbiger Strengbach, welcher den Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt durchfließt, hat eine wichtige ökologische Verbindungsfunktion. Mit dem Verringern der hydrologischen Senkkegel, infolge des Ansteigens des Wasserspiegels in den einstigen Bitterfelder Kohlegruben, ist auch mit einer Verbesserung des Wasserhaushaltes zu rechnen. Jedoch haben in der Vergangenheit Begradigungen, Einengungen des Gewässerschonstreifens und nicht zuletzt Abwassereinleitungen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Fließgewässers geführt. Deshalb nimmt sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit dem Jahre 1995 verstärkt des Schutzes, des Erhaltes und der Weiterentwicklung des Zörbiger Strengbaches an. Die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf der Basis eines Rahmenplanes vom 04.10.2000 initiierte und vom Institut für Geographie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg betreute Diplomarbeit zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für den ca. 33 km langen Zörbiger Strengbach ist im Rahmen einer Vortragsveranstaltung am 23.02.2002 im Gut Mößlitz in Zörbig erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Auf Grundlage von Auswertungen vorhandener bzw. teilweiser neuer Erfassungen von Fauna und Flora sowie geografischer, archäologischer und historischer Daten ist mit der Diplomarbeit eine wissenschaftlich fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption entstanden, welche bereits im Bereich des Gutes erste praktische Umsetzungsphasen erfuhr. Immerhin steckt im bei Glesien in Sachsen entspringenden und nördlich von Mößlitz in die Fuhne mündenden Strengbach und seiner Restaue ein mögliches Entwicklungspotenzial in Richtung Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Rückgrat für ein Biotopverbundraum und nicht zuletzt als Raum für sanften Tourismus. Zu den ersten Ergebnissen dieser Aktivitäten im Ergebnis der obengenannten gehören weitere Erfassungsarbeiten im Bereich des Gutes Mößlitz in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Gut Mößlitz sowie die Fertigstellung von wissenschaftlichen Arbeiten zur Parkanlage Dammendorf/Quetzdölsdorf im März 2007 auf der Grundlage eines Rahmenplanes vom 04.10.2004. In allen Dokumenten und Arbeiten ist die Notwendigkeit dargelegt, dem Zörbiger Strengbach einen ausreichenden Gewässerschonstreifen einzuräumen, Biotopverbundräume zu erhalten und zu erweitern, die Abwassereinleitungen einzustellen, Verbauungen und andere Beeinträchtigungen im Uferbereich zu unterlassen bzw. gar zu beseitigen sowie verstärkt Retentionsflächen zu schaffen. Die meisten Gemeinden und Städte entlang des Fließgewässers sowie der zuständige Unterhaltungsverband „Fuhne-Ziethe“ haben grundsätzliches Interesse an der Mitwirkung zur Umsetzung der konzeptionellen Vorschläge bekundet. In Erinnerung an die missbräuchliche Nutzung der durchschnittlich 235,50 m langen und durchschnittlich 133,73 m breiten sowie somit durchschnittlich 31.493,42 m² = 3,15 ha großen Streuobstwiese im Nordwestbereich des Gutes Mößlitz am 30.09.2023 als Massenparkplatz für Kraftfahrzeuge und eines vorhandenen Verkehrsleitsystems, mahnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein Unterlassen des Befahrens und Parkens mit Kraftfahrzeugen aller Art dringend geboten ist. Neben den zugefügten Bodenverdichtungen sowie der Belastungen mit Abgasen und Feinstaub sendet die Nutzung als Parkplatz ein falsches Signal im Zusammenhang Verkehrsvermeidung sowie umfassenden Reduzierung von Motorisierten Individualverkehr. Dazu zählt auch das grundsätzliche Erfordernis der Wiederbelebung der „Zörbiger Saftbahn“. Hierzu seien folgende Angaben zitiert:
„Auf der im Jahre 1897 eröffneten und gut 20 Kilometer langen Nebenbahnstrecke zwischen Bitterfeld und Stumsdorf herrschte mehr als acht Jahrzehnte ein reger Reise- und Güterverkehr. Für Berufspendler in das Kohle- und Chemierevier von Bitterfeld und Wolfen, aber auch für zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe sowie Tagebau- und Industrieunternehmen galt die Nebenstrecke als unverzichtbar. Nach 1990 kam der Güterverkehr gänzlich zum Erliegen; das Fahrgastaufkommen war zeitweilig nahezu bedeutungslos. Bedingt durch die schlechte finanzielle Lage des Landes, hatte die CDU-Landesregierung den Personennahverkehr bei der Deutschen Bahn AG zum 1. Oktober 2002 abbestellt.
Nach gescheiterten Übernahmebemühungen durch private Eisenbahnunternehmen, setzte sich die Stadt Zörbig für den Erhalt der Bahnstrecke ein und gründete eine kommunale Infrastrukturgesellschaft, welche die Bahnstrecke von der Deutschen Bahn AG übernahm, mit dem Ziel, die wirtschaftsnahe Infrastruktur für Gewerbebetriebe zu erhalten und die Lebensqualität für die Anwohner zu sichern. Nach einer Teil-Reaktivierung können seit August 2005 wieder Güter auf dem Streckenabschnitt Bitterfeld – Zörbig transportiert werden. Um die beiden Landkreisstädte Köthen und Bitterfeld per Schiene zu verbinden, existieren Pläne und Untersuchungen einer Nahverkehrsverbindung über die Saftbahnstrecke.“, Zitat Ende
Im Bereich der Stadt Zörbig, Ortsteil Rieda galt es die Notwendigkeit des verbesserten Schutzes und Erhalt der Rieda zu thematisieren, welche häufig begradigt und von fehlenden bzw. zu geringen Gewässerschonstreifen gekennzeichnet ist. Hier legte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dar, dass optimal beidseitig ein Gewässerschonstreifen von mindestens 10,00 m, recht gute Entwicklungsmöglichkeiten zur Beförderung einer Mäandrierung sowie eines Bereiches zur naturnahen und sukzessiven Entwicklung von Gehölz- und Staudenflächen bietet. Damit dienen Gewässerschonstreifen als Biotopverbundraum sowie als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Diese Gewässerschonstreifen fungieren zudem als gewisser Puffer gegenüber Abdriften von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der konventionellen Landwirtschaft. Entlang des ca. 2.35 km langen Verbindungsweges zwischen Rieda und der zur Gemeinde Petersberg gehörenden Ortschaft Brachstedt besteht zwar eine mit Obstgehölzen sowie verschiedenen weiteren Gehölzen, Stauden und Gräsern bewachsener Feldrandstreifen, welcher aber von Vermüllung von Beschädigungen geprägt ist. Neben einen verbesserten allgemeinen Schutz, bedarf es einer umfassenden Beräumung von Müll und Unrat. Darüber hinaus empfiehlt es sich die beiden wegbegleitenden Grünbereiche zu erweitern sowie die unzumutbare Wegbefestigung zu beseitigen und gegen eine entsiegelte, naturnahere Wegqualität zu tauschen. Das Wegbegleitbegrün kann aus nachgepflanzten Obstgehölzen sowie sukzessiven Gehölz-, Stauden- und Wiesenbeständen bestehen. Zudem bedürfen die noch vorhandenen Obstgehölzen umfassender Pflegemaßnahmen. Somit kann der Gesamtweg wieder verstärkt eine Biotop- und Grünverbundfunktion darstellen und bildet außerdem keine unüberwindbare Barriere für Klein- und Kleinsttiere.
In Brachstedt erfolgte eine in Augenscheinnahme der insgesamt 38.400 m² = 3,84 ha großen, vorrangig aus Äpfeln und Süßkirschen bestehenden Streuobstwiesen in Brachstedt. Dazu zählen:
1. Streuobstwiese am Westenteich:
Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt Fläche: 30.160 m² = 3,016 ha (davon ca. 40 % Laubbäume) Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.
2. Streuobstwiese Küttener Straße:
Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt Fläche: 8.240 m² = 0,824 ha Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.
3. Obstsorten – Apfel (Sortenbestimmung 1996 durch den Landschaftspflegeverband Östliches Harzvorland e.V.):
Albrechtsapfel
Kanadarenette
Ontario
Herberts Renette
Minister von Hammerstein
Boskoop
Halberstädter Jungfernapfel
Landsberger Renette
Kaiser Wilhelm
Gelber Edelapfel
Goldparmene
Roter Eiserapfel
Rheinischer Bohnapfel
Erfreulicherweise fand bereits eine Beweidung durch Schafe statt, welche jedoch unbedingt kontinuierlich fortzusetzen ist. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich ferner einig, dass eine Obstgehölzpflege und Nachpflanzungen dringend geboten sind. Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben immer wieder bekräftigt Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in Absprache mit dem Landkreis Saalekreis sowie der Gemeinde Petersberg und ihres Ortsteils Brachstedt, eine Übernahme der Betreuung und Pflege der Streuobstwiesen in Brachstedt in Betracht kommen könnte. Dazu bedarf es jedoch einer umfassenden Beteiligung von Interessenten sowie finanzieller und materieller Unterstützung. Beim Blick zum 149,4 m hohen Abatassinenberg verdeutlicht sich die dringende Notwendigkeit, seinen Schutz und Erhalt im Zusammenhang mit dem Bergholz im Bereich des Petersberges, Burgstetten, der Rieda, des Zörbiger Strengbaches, der Fuhne sowie der Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße voranzutreiben. Der arten- und strukturreiche Abatassinenberg ist in das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet „Petersberg“ eingebettet.
Im Rahmen der Fahrradexkursion nahm der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fortgesetzte und zunehmende Vermüllung der Landschaft und massiven ackerseitigen Beschädigungen von Begleitgrün entlang von Straßen und Wegen – so zum Beispiel entlang der westlichen Verlängerung der Küttener Straße in Brachstedt in Augenschein. So verstärkt sich zum Beispiel in der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt an der Küttener Straße im Bereich der beiden betonierten Lagerflächen in nordöstlicher Richtung die umfassende Vermüllung. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es nicht nur den Müll zu beräumen und Neuvermüllungen zu verhindern, sondern beide Betonbuchten komplett zu entfernen und die entsiegelten Bodenflächen einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen. Dies führt nicht nur zur Entsiegelung von Bodenflächen, sondern trägt zur Erweiterung und Verbesserung von Einzelbiotopen bei, welches aber besser und umfassender in Biotop- und Grünverbundsystemen zu vernetzen gilt. Zudem hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – entlang der Küttener Straße eine umfassende Pflege der beidseitig angeordneten Obstbaumallee sowie Nachpflanzungen von Obstbäumen für dringend geboten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist nun seit Jahrzehnten auf umfassende Entwicklungsmöglichkeiten im Entstehungsgebiet der Rieda hin. Der temporär mit Wasser gefüllte Verlauf der Rieda ist von einzelnen sehr lückenhaften Gehölzbeständen, bestehend zum Beispiel aus Mirabellen, Silberweiden und Hybridpappeln, sowie kaum vorhandenen Gewässerschonstreifen geprägt. Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den „Quellbereich“ umfassend zu renaturieren sowie in einer Mindestbreite von 10,00 m einen Gewässerschonstreifen zu sichern und damit verbunden eine sukzessive Entwicklung zuzulassen. Dies trägt zu einer verbesserten strukturellen Entwicklung bzw. Entwicklungsmöglichkeiten von Natur, Landschaft und Umwelt bei. Von einer Renaturierung des „Quellgebietes“ verspricht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls die Entstehung eines Feuchtgebietes bis hin zur verbesserten Befüllung der Rieda in dem Abschnitt mit Wasser. Zudem widersprechen andere Herangehensweisen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere zu den Artikeln 1, 3 und 5.
Zudem möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nochmals an den vom Umweltbundesamt vom Mai 2017 mit dem Titel „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ hinweisen.
Im Bereich des Verbindungsweges zwischen der Gemeinde Petersberg, Ortsteile Kütten und Brachstedt und der Kreisstraße (K) 2134 lässt sich sehr gut erkennen, welche verheerende Eingriffe durch die Verlegung von elektrischen Leitungen im Rahmen des Vorhabens SuedOstLink stattfinden. Ganze Schichten von wertvollem, über Jahrmillionen gewachsenen Boden zerschneiden Baumaschinen. Die Folgen bleiben auf ewig erhalten. Das ist ein Grund, warum das Vorhaben keinesfalls als nachhaltig anzusehen ist. Im Bereich des Verbindungsweges zwischen der Gemeinde Petersberg, der Stadt Landsberg, Stadtteil Oppin und der Stadt Halle (Saale) steht nunmehr seit mehreren Jahren ein Trafohäuschen leer. Hier hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits mehrfach angeregt einen Umbau vorzunehmen, um Unterschlupfmöglichkeiten von Insekten, über Vögeln, bis hin zu Kleinsäugern zu lassen. Leider haben weder der Landkreis Saalekreis, noch die Stadt Landsberg zu dem Vorschlag Stellung bezogen. Nunmehr liegen erfreulicherweise die Zustimmungen des Flächeneigentümers und des einstigen Netzbetreibers vor diese Maßnahmen ergreifen zu können. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt nunmehr an, dass unter Federführung der Stadt Landsberg der Um- bzw. Ausbau anzugehen ist. Auf jeden Fall ist der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten daran mitzuwirken. Auf dem Weg zum Stadtgebiet von Halle (Saale) befasste man sich in Höhe des zur Gemeinde Petersberg gehörigen Ortsteiles Gutenberg mit dem Rätsch. Der Rätsch ist am nordöstlichen Ortsrand von Gutenberg, südlich der Straße nach Oppin gelegen. Die frühere eigenständige Gemeinde Gutenberg befindet sich ca. 8 km nördlich von Halle und gehört zum Saalekreis. Das FND Rätsch liegt einerseits in einem Talbereich und erstreckt sich zum anderen über einen Hang. Die dieses Gebiet umgebende Hügellandschaft ist von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. Das Flächennaturdenkmal Rätsch ist ein Erlen-Eschen-Wald und gehört zu den wenigen geschützten Feuchtwaldgebieten im Saalekreis. Das Gebiet ist floristisch sehr wertvoll, da der vorhandene Mischbestand aus Erlen und Eschen im gewissen Sinne eine Einmaligkeit darstellt. Als Auenlandschaft ist er hydrologisch, ornithologisch und herpetologisch wertvoll. Der Rätsch ist ein Quellgebiet mit sauberem Wasserangebot. Daraus lässt sich auch der Name Rätsch ableiten. Rätsch kommt aus dem Slawischen und bedeutet so viel wie „nasse Wiese“. Durch vier Schneckengesellschaften mit 32 nachgewiesenen Arten ist das Schutzgebiet repräsentativ für vergleichbare Biotope im hercynischen Raum. Der Rätsch bildet eine wichtige ökologische Nische. Er entwickelt sich immer mehr zum Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, weil diese in der näheren Umgebung keine ausreichenden Lebensbedingungen mehr vorfinden. Der Rätsch umfasst eine Gesamtfläche von ca. 5,00 ha. Aufgrund verschiedener struktureller Merkmale und Bedingungen lässt sich das Gebiet in folgende 4 Zonen einteile:
Zone 1: Sukzessionsfläche mit nitrophilen Hochstauden Zone 2: 300m² großer Erlen-Eschen-Auenwald mit Schichtwasserquellen Zone 3: Feuchtwiese Zone 4: Trockenhänge
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es alles zu unternehmen, um dieses sehr wertvolle Landschafts- und Naturgebiet zu schützen und ggf. die am Rand der Zone 3 befindlichen, ca. 500 m³ umfassende Mülldeponie zu beräumen, um Schädigungen für Umwelt und Natur zu beenden. Ein vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen der Locale 2000 gestellter Antrag fand leider keine Zustimmung. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es jedoch wichtig, dass Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung des FND Rätsch wieder verstärkt anzugehen. In dem Blickwinkel betrachtet ist es unverantwortlich, dass offensichtlich in Verantwortung von ALMIRO – Oppiner Sport-, Freizeit- und Zuchthof die Errichtung eines runden Bauwerkes in das Quellgebiet des Gutenberger Baches erfolgte. Hier erfolgte eine unzulässiger Eingriff in einen sehr wichtigen Natur- und Landschaftsraum, welcher der Gutenberger Bach an sich darstellt, aber auch hinsichtlich der Funktionen als ein sehr wichtiger Wasserversorger des Rätsch, Kalt- und Frischluftbahn in Richtung Rätsch und Gutenberg sowie als Biotop- und Grünverbund in das Umland. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen sofortigen Rückbau dieses Skandalbauwerkes. Im Bereich der Stadt Halle (Saale) erinnerten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion an die Vorschläge des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Schutz, zur Erhaltung und der Entwicklung des Seebener Busches, welcher auf 9,5 ha als geschützter Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ ausgewiesen ist. Um den 9,5 Hektar (ha) großen geschützten Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ und das ihn umgebene Umland auch zukünftig als einmaliges Kleinod in der Landschaft zu erhalten, stellten der Vogelschutz-online e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Jahre 2001 an die Stadt Halle einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP).
Nach Vorstellung der beiden Vereine soll das Gelände der ehemaligen Geflügelfarm Seeben nicht wie angedacht zur Wohnbebauung ausgeschrieben werden, sondern als „Pufferzone“ an den Seebener Busch angegliedert und der natürlichen Sukzession überlassen werden. Außerdem sollen zwei derzeitig durch den Ökohof bewirtschaftete Flächen – innerhalb des Seebener Busches – das „Heidengrab“ und die „Fasanerie“ zur Erweiterung der Streuobstwiese bzw. zur Aufforstung freigegeben werden. Der Antrag basiert auf systematischen Kartierungsergebnissen der Avifauna der Jahre 2000 und 2001 im Vergleich zum Brutvogelatlas von Halle und Umgebung 1998 sowie einer Erfassung des Stadtplanungsamtes von 1995. Anhand der Daten kommt die herausragende Bedeutung des Seebener Busches für die Vogelwelt (80 bisher nachgewiesene Vogelarten) klar zum Ausdruck. Nachdem der Antrag, der von umfangreichen Daten untermauert wird, im Juli 2001 den Fraktionen des halleschen Stadtrates und der der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zugegangen war, äußerte sich das hallesche Stadtplanungsamt ablehnend. Außerdem fand eine Anhörung bei der damaligen HAL-Fraktion statt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. hatte im Jahr 2008 der Stadt Halle (Saale) vorgeschlagen, auf der ca. 2,4 ha großen Fläche der einstigen Fasanerie westlich des Seebener Busches angrenzend an den Franzosensteinweg eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Streuobstwiese ist als Ergänzung eines Restes einer alten Obstanlage am westlichen Rande des Seebener Busches zu sehen. Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus, in Unterscheidung zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen. Auf Streuobstwiesen stehen hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten und Sorten. Streuobstwiesen sind meist charakterisiert durch eine Bewirtschaftung ohne Einsatz synthetischer Behandlungsmittel. Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung). Die Imkerei spielt zur Bestäubung eine wichtige Rolle. Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas. Für die Streuobstwiese eignen sich nur robuste, veredelte oder unveredelte Hochstämme. Obwohl die Wildformen meist hohe Ansprüche an Boden und Klima stellen, wurden spezielle widerstandsfähige Sorten gezüchtet. Die Sortenvielfalt hat stets einen regionalen Bezug; traditionelle Artenzusammensetzung und Sortenauswahl weisen einen sehr hohen Spezialisierungsgrad an unterschiedliche Standorte und Nutzungen auf. Von den über 3.000 Apfelsorten Mitteleuropas sind nur 60 im deutschen Handel: Streuobstwiesen sind das Genreservoir alter Regionalsorten (so genannte alte Obstsorten). Auf extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen komplettiert je nach Artenzusammensetzung, Standortfaktoren und Zweitnutzung (Weide, Wiese, Acker) eine artenreiche Tierwelt (Fauna) die Lebensgemeinschaft (Biozönose). Insbesondere ist die Streuobstwiese ein wichtiger Lebensraum für Vögel und Gliederfüßer (Insekten und Spinnen). Zu dem Gesamtprojekt hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Stadt Halle (Saale)im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 03.03.2008 eine „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ beschlossen und unmittelbar im Anschluss daran der Stadt Halle (Saale) zugeleitet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte dieses Vorhaben auf jeden Fall mit zahlreichen Partnern umsetzen, wozu neben der Stadt Halle (Saale) und dem Ökogut Seeben, z.B. die Initiative „Pro Baum“, die Volkshochschulen in Halle und im Saalekreis, allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen gehören können bzw. sollten. Ganz besonders möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ansprechen an dem ökologisch sehr bedeutsamen, aber auch sehr arbeitsintensiven Vorhaben mitzuwirken. Leider tun sich die Flächeneigentümer Stadt Halle (Saale) und der Pächter „Ökohof Seeben“ schwer damit sich ernsthaft und zielführend mit den konzeptionellen Vorschlägen auseinanderzusetzen. Dabei ist schnelles Handeln geboten, um letztendlich die bestehende Streuobstwiese im nordöstlichen Anschluss an den Seebener Busch großräumig zu erweitern und sie in dem Zusammenhang zu „verjüngen“. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte mehrfach beide Einrichtungen um ernsthafte Beratungen zu seinen Vorschlägen gebeten. Dieses Gebiet bildet ein sehr wichtiges Bindeglied an der Wasserscheide zwischen Saale und Reide auch zur Götsche und zu dem Alttagebaugebiet Mötzlicher Teiche. Beide Gebiete sind sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Daher betrachtet hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch Medienberichte mit großer Sorge, welche besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die sogenannten Vorzugsvarianten im Planungsgebiet südlich der Rennbahn und im halleschen Norden unweit des Hafens über Götschemündungsgebiet und Seebener Busch bis zu den Mötzlicher Teichen erscheinen daher für den AHA aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch. Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt. Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung. Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können. Insofern kann für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt. Ferner hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen. Die gegenwärtigen Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft auf Grund einer fortgesetzten veralteten Verkehrspolitik erfordern auch ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auen von Saale und Götsche im Stadtgebiet von Halle (Saale) und dem angrenzenden Saalekreis sowie des Gebietes von Aschedeponie Sennewitz über Seebener Busch bis Mötzlicher Teiche. Darüber hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Genugtuung die Einstellung der Planungen eines Gewerbegebiet Tornau/Oppin durch die Stadt Halle (Saale) aufgenommen. In dem Zusammenhang beabsichtigte man offenbar eine 175,00 ha große Ackerfläche komplett neu zu versiegeln. Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden. An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind. Hinsichtlich der durchgeführten Baumvernichtungsarbeiten im ca. 85.000 m² = ca. 8,5 ha großen Waldgebiet im Nordosten von Halle-Trotha zwischen Karl-Ernst-Weg, Verlängerter Mötzlicher Straße und Am Hang sowie östlich der Bahnstrecke Halle-Hannover bekräftigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion die Forderung von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Baumzerstörungen sofort und unwiderruflich zu beenden, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen sowie eine Beräumung des Waldgebietes von Müll und Unrat vorzunehmen. in Augenschein genommen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion unterstützen den Vorschlag von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Deutsche Bahn als Fläche und Maßnahme zur Umsetzung der sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen alternativ die Pflanzung und mindestens fünfjährige vollständige Pflege einer Streuobstwiese auf der früheren, ca. 2,36 ha großen Fasanerie östlich des Seebener Busches vorzunehmen. Die bisher intensiv vom Ökohof Seeben genutzte Ackerfläche grenzt nördlich an eine bestehende Streuobstwiese an. Ferner können nun entsprechende Alternativplanungen auf der Ackerfläche zwischen Halles Ortsteil Tornau und Landsbergs Stadtteil Oppin erfolgen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist ein flächendeckender, regionalübergreifender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft dringend geboten. Dazu zählt auch der Raum zwischen den Städten Bitterfeld-Wolfen, Südliches Anhalt, Zörbig, Landsberg, Halle (Saale) und Wettin-Löbejün sowie der Gemeinde Petersberg. Dabei bilden die Auenlandschaften von Mulde und Saale sowie Fuhne, Zörbiger Strengbach, Rieda und Götsche sowie die eingebetteten Gesteins-, Agrar- und Waldlandschaften von Burgstetten, Abatassinenberg und Petersberg mit Bergholz einen sehr wichtigen Verbundraum. Hier bieten sich Biotop- und Grünverbundräume an. Naturnahen Entwicklungen gilt es Vorrang einzuräumen, aber Streuobstwiese, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Kopfweiden sowie der Erhalt, Schutz und die Mehrung von Wegbegleitgrün z.B. mit Obstgehölzen bedürfen menschlicher Aktivitäten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft daher alle Interessenten auf sich massiv zum Schutz und Erhalt sowie Entwicklung dieses Gebietes und der angrenzenden Regionen einzusetzen. Dazu können sich Interessenten an folgende Anschriften wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11