Autor: aha-dietmar (Seite 1 von 344)

AHA hält Schutz des Witzschersdorfer Holzes in der Stadt Leuna für erforderlich!

Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Innerhalb von Siedlungsgebieten aller Art verschärft sich die Situation der Gehölze durch unbegründete Fällungen, unsachgemäßen und respektlosen Umgang, Beschädigungen und Verletzungen aller Art, chemische Belastungen durch Auftaumittel etc. sowie nicht zuletzt durch Stress, welcher sich in Folge von Hitze, Niederschlagsarmut und Austrocknung entwickelt und verschärft. Hier gilt es nicht nur massiv Einhalt zu gebieten, sondern zudem den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Gehölzen auf neue fachliche, ökologische, städtegestalterische, moralische und nicht zuletzt rechtliche Grundlagen zu stellen.
In dem Zusammenhang hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Nachricht aufgenommen, dass das 2,80 ha große Witzschersdorfer Holz eine Abholzung der Hälfte seiner Fläche und eine Verteilung von Schlamm aus einem Teich erleiden soll. Als weitere Maßnahmen plant die Verwaltung der Stadt Leuna die abgeholzte Waldfläche zu pflügen, eine Neuanpflanzung vorzunehmen und darum einen Wildschutzzaun zu errichten.

https://leuna.allris.cloud/public

https://leuna.allris.cloud/public/to010?SILFDNR=1982&refresh=false

https://leuna.allris.cloud/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc239213.pdf

Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint diese Planung katastrophal, da hier massive Waldvernichtung vorgesehen ist. Das betrifft nicht nur den Gehölzbestand, sondern den gesamten Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga sowie die gewachsene waldtypische Bodenstruktur.
Der Wald ist Bestandteil des 215,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Floßgraben“ und befindet sich im direkten Einzugsgebiet des Pissener Grabens und des Graben Witzschersdorf. Zudem ist der Wald in eine Wiesen-, Stauden- und Einzelgehölzlandschaft eingebettet. Dies alles hat u.a. die Funktion einen arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraum zu bilden, welcher als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga, als Sauerstoff- und Frischluftproduzent, Kohlendioxidspeicher, Teil eines landschaftsgeschützen Biotop- und Grünverbundraumes sowie nicht zuletzt als Erholungsraum der Bevölkerung und ihrer Gäste dient.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg62

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/VO/LSG0062MQ_VO-1998.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/TK/tk_lsg62.pdf

https://www.leuna.de/de/datei/anzeigen/id/80367,1201/ub_karte_3_fnp_leuna_umweltbericht_ost.pdf

Als Entwicklungsziele sind für das 215,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Floßgraben“ folgende Punkte festgehalten, Zitat:

Das LSG ist mit den Tier- und Pflanzenarten und seinem reich strukturierten Landschaftsbild sowie seinem hohen Erholungswert zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Die Lebensraumfunktion für eine Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten hat innerhalb einer stark anthropogen geprägten Umgebung eine große Bedeutung.
Die Erhaltung der Reste des Hartholzauenwaldes bei Kötzschau und Witzschersdorf ist in Anbetracht der allgemeinen Waldarmut des Großraumes und der hier vorkommenden gefährdeten Waldgesellschaft besonders wichtig.
Diese Ziele sind vorwiegend von einer umweltschonenden Land- und Forstwirtschaft abhängig, die auch den umfassenden Schutz des Bodens vor Erosion beinhalten muß.
Ein wesentliches Entwicklungsziel ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung sowie die harmonische Einbindung von Ortsrändern, Anwesen und sonstigen baulichen Anlagen in die Landschaft.
Insgesamt ist eine naturnahe Entwicklung des Gebietes auch für eine ungestörte Erholung in Natur und Landschaft anzustreben. Dazu sollte auch ein Wegesystem für Wanderungen beitragen.“, Zitat Ende

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg62

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine naturnahe Entwicklung des Wald-, Wiesen-, Hochstauden- und Auengebietes für dringend geboten, wozu die Unterlassung aller forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Witzschersdorfer Holz, unregelmäßige und partielle Mahden der Wiesen, eine arten- und sortenreiche Agrarkultur mit entsprechender Fruchtfolge sowie die Schaffung von Gewässerschutzstreifen beidseitig der Uferoberkanten der Fließgewässer gehören.
Einer Entschlammung des Teiches gilt es einer wissenschaftlichen Untersuchung des Bestandes an Fauna, Flora und Funga, des Wassers sowie des Bodens und des Schlammes vorzuschalten. Daran müssen sich dann Zeitpunkt, Art und Weise sowie der Verbleib des Schlammes richten.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Gebiet des Witzschersdorfer Holzes sowie der angrenzenden Auen-, Wiesen-, Hochstauden- und Agrarflächen.
In dem Zusammenhang ist ebenfalls der Umgang mit dem Efeu im Witzschersdorfer Holz zu betrachten.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat der Efeu eine sehr wichtige ökologische Funktion in Natur, Landschaft und Siedlungsgebieten. Efeu dient der Isolierung von Bäumen und Gemäuern, als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pilzarten. Ferner sorgt seine Spätblüte im Herbst für späte Nahrungsversorgung für Insekten. Die Früchte dienen zum Beispiel Vogelarten wie Zilpzalp, Rotkehlchen, Gartenrotschwanz, Star, Amsel, Mönchsgrasmücke und Drosselarten als Nahrung. Eine Bedrohung für Gehölze ist dann zu erwarten, wenn durch verschiedene Umwelteinflüsse eine Schwächung der Bäume und Sträucher auftreten. Ein vermehrtes Auftreten von Efeu ist ebenfalls ein Ausdruck von Bodenaustrocknung, welche in vermehrter Niederschlagsarmut und starker Sommerhitze ihre Ursache hat. Daher ist es sehr bedeutsam den Wald als Ganzes auch als Wasserspeicher zu erhalten. Jegliche Massenabholzungen und damit verbundene Eingriffe in den Boden befördern die Verdunstung und Beeinträchtigung sowie die Wasserrückhaltung in der Fläche.

https://www.waldwissen.net/de/lebensraum-wald/baeume-und-waldpflanzen/straeucher-krautpflanzen/efeu-der-immergruene-kletterer

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/waldbau/bestandespflege/efeulianen-in-den-rheinauen

http://www.stadtbaum.at/index.php/efeu-als-schadfaktor

https://www.landwirtschaftskammer.de/verbraucher/garten/gartentipp003.htm

https://www.hauenstein-rafz.ch/de/pflanzenwelt/verwendung/standorte/Efeu-an-Baeumen.php

https://www.tree-consult.org/upload/mediapool/pdf/baeume_und_recht/hilsberg_detter-2020-efeu_baumpflegetage.pdf

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/waldbau/bestandespflege/efeu-an-waldbaeumen

https://www.baumpflege-schaffner.de/wissenswertes-rund-um-den-baum/efeu-an-b%C3%A4umen

https://efeugarten.de/verwendung/der-efeu-als-baumberankung.html

https://www.museumaargau.ch/blog/artikel/schadet-efeu-baeumen

Einen Eingriff in den Bestand des Witzschersdorfer Holzes lässt sich auch nicht mit Verkehrssicherheitspflichten begründen. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11 folgendes entschieden, Zitat:

Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.“, Zitat Ende

Die näheren Erläuterungen sind insbesondere unter den Randnummern 7 und 9 – 27 zu finden. Unter Randnummer 22, letzter Satz geht der Bundesgerichtshof noch einmal explizit auf das Wegerecht in Waldgebieten ein.

Auf Grund dieser Ausgangssituationen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Leuna auf, in seiner Sitzung am 27.11.2025 den zerstörerischen Vorhaben der Stadtverwaltung im Witzschersdorfer Holz Einhalt zu gebieten.

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https://leuna.allris.cloud/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc239213.pdf

Die im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit am Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung des Witzschersdorfer Holzes mitzuwirken. Zudem möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ehrenamtliche Plattform für Interessenten bilden, welche diesbezüglich mitwirken möchten. Ferner bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Potential seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ an.
Wer Interesse hat an den Zielen des ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Schkopau-Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“ Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder
Tel.: 0157-83542790
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.11.2025

AHA hält besonderen Schutz der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna für erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen.
Im Raum der Städte Merseburg und Leuna ist der insgesamt 413,00 km lange Fluss Saale mit seinem 24.167,00 km² großen Einzugsgebiet, seiner arten- und strukturreichen Auenlandschaften sowie seinen zahlreichen Nebengewässern, angrenzenden Natur- und Landschaftsräumen prägend.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Seine Vorstellungen darzulegen diente eine vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 22.11.2025, durchgeführte Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft zwischen Merseburg und Leuna mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel.
Die Exkursion diente der Darstellung der Schutzwürdigkeit und Bedeutung der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna sowie der Gefährdungen für das Gebiet. Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen der Exkursion, welche auch zur Rischmühleninsel führt, seine Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser Bereiche der Saaleaue erläutern sowie Überlegungen zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser darlegen.
Der überwiegende Teil der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna befindet sich in folgenden europäischen Schutzgebieten:

BezeichnungGröße
Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle (FFH0141)ca. 1.758,00 ha und im linienhaften Teil Gesamtlänge von ca. 9,00 km.
Saale-Elster-Aue südlich Halle (SPA0021)ca. 4.762,00 ha.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-aue-suedlich-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/natura-2000/managementplanung/abgeschlossene-managementplaene/spa21

An der ersten Station erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am in den Jahren 1970 bis 1972 errichteten Wehr vom Vorderen Gotthardteich zur Klia seine diesbezüglichen Überlegungen zum Schutz und zur Entwicklung der Klia.
Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen. So auch im Stadtgebiet von Merseburg. Während die Geisel auf ihrem 20,8 km langen Weg von der Quelle in Mücheln bis zur Mündung in den Gotthardteich z.B. im Bereich der Mündung des Klyegrabens zwischen der Stadt Merseburg und der Gemeinde Geusa durchaus naturnahe Elemente aufweist sind durch den Ausbau der Klia derartige Strukturen dort gänzlich beseitigt worden. Die Ausbaumaßnahmen in der ca. 3 km langen Klia im Zeitraum von Mai 1969 bis Juni 1977 haben einen vollkommen ausgebauten technischen Kanal hinterlassen. Ein Zustand, welcher mit dem heutigen Erkenntnisstand abzulehnen und womöglich zu ändern ist. Dazu bedarf es wissenschaftlicher und technischer Untersuchungen, welche in eine Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung münden.
Dazu legte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vor. Dieser Rahmenplan geht davon aus, dass die Klia im gegenwärtigen Zustand hat einen sehr geringen ökologischen Wert besitzt. Jedoch könnte sie ein sehr wertvolles Bindeglied zwischen der Saale- und Geiselaue darstellen. Um das zu erreichen erfordert es eine nachhaltige Umgestaltung der Klia und ihres Umfeldes, was eine fundierte wissenschaftliche und technische Erarbeitung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung erfordert. Eine Einbeziehung der Bevölkerung von Anfang an schafft bereits in der konzeptionellen Phase eine breite Akzeptanz und befördert ein späteres schöpferisches Mitwirken.
Im weiteren Verlauf der Exkursion legte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinen Vorschlag dar, welcher die Prüfung und Untersuchung einer Wiederbelebung des alten offenen Abflusses der Geisel beinhaltet.
Der Weg führte weiter zur Rischmühleninsel.
Die Rischmühle, welche eine von 5 Mühlen im Mittelalter darstellte und erstmalig 1284 in einer Urkunde als „Ruschenmuhel“ genannt ist, gab der heutigen Rischmühleninsel ihren Namen. Jedoch hatte die Mühle, welche im Jahre 1939 in Folge eines Großbrandes der Siloanlage ihre Tätigkeit als Papiermühle einstellte recht unterschiedliche Namen. In Ratsurkunden, Chroniken und Kirchenbüchern sind nachfolgende Bezeichnungen vermerkt:

  • im Jahre 1509 „Saalmühle“
  • im Jahre 1576 „molitor Rischensis“ (Rischmühle)
  • im Jahre 1685 „Mühle vor dem Saalthor“
  • im Jahre 1759 „Rischmühle“

Der Standort der Mühle ist fast genau gegenüber der Saalekrümmung, an der Basis der heutigen Halbinsel und inmitten eines früheren Mühlgrabens einzuordnen. Dieser Mühlgraben speiste vermutlich auch die Neumarktmühle und nahm vor der Wiedereinmündung in die Saale die Geisel auf.
In etwa muss sich der Graben parallel zur heutigen B 181 befunden und die nunmehrige Halbinsel als tatsächliche Rischmühleninsel ausgewiesen haben.
Die heutige Rischmühleninsel, welche sich in einem Saalemäander und teilweise in einem Hochwassereinzugsgebiet befindet ist zu großem Teil aufgeschüttet und beherbergt eine im Jahre 1998 erbaute Mehrzweckhalle mit dazugehörigen Parkplätzen, einen geschotterten Veranstaltungsplatz sowie in östlicher Richtung am Saaleufer einen Hartholzrestauenwald. Seit dem Jahre 1999 ist dieser wertvolle Auenbestandteil als ca. 2,7 ha großes flächenhaftes Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ ausgewiesen. Jedoch weist das bedeutsame Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zahlreiche Beeinträchtigungen durch Trittschäden in Form von Trampelpfaden, Vermüllungen und freiherumlaufende Hunde auf.
Nunmehr gilt es nach heutigen Gesichtspunkten unter Beachtung ökologischer, stadtgeschichtlicher und touristischer Aspekte eine Umgestaltung der Rischmühleninsel anzugehen. Die einzelnen Aspekte gilt es mit Bedacht und Vernunft miteinander abzuwägen. Dabei gilt es vorteilhaft rechtzeitig und umfassend die Bevölkerung einzubeziehen und zwar schon in der konzeptionell-gedanklichen Projektphase.
Das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ lässt noch deutlich die Struktur eines saaletypischen Hartholzauenwaldes erkennen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Zeitschrift_fuer_Naturschutz_im_Land_Sachsen-Anhalt/Dateien/Beilagen/47_Jg_2010_N-LSA_SG-Karte_Beiheft.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl-Abgeschlossen/SPA21/SPA21_Karte_1_Schutzgebiete.pdf

Dazu gehören zum Beispiel das Vorkommen von Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Schwarzen Holunder, Blutrotem Hartriegel, Waldziest, Großer Brennnessel, Scharbockskraut, Goldsternchen, diverse Veilchenarten und Lerchensporn. Ebenfalls kennzeichnend sind die Untergliederungen in Baum-, Strauch- und Kraut-(Feld)schicht.
Der Auenwald weist jedoch eine Breite zwischen gerade einmal 2 bis 3 m bis hin zu etwa maximal 10 m auf. Auf Grund des direkt vorbeiführenden, befestigten Weges beeinträchtigen wegeverlassene Personen und freiherumlaufende Hunde den schmalen Auenwaldstreifen nicht unerheblich. Trampelpfade und teilweise Vermüllungen sowie Beunruhigungen der Tierwelt sind die Folge. Als weitere Probleme sind die teilweise direkt an den Auenwald heranreichenden Aufschüttungen sowie die wegebegleitenden auenuntypischen Baumbestände bestehend aus Gemeiner Eberesche und Baumhasel.
Im Interesse des nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und weiteren Aufwertung des Auenwaldes und damit der gesamten Rischmühleninsel gilt es folgende Maßnahmen zu prüfen und auch umzusetzen:

  • Beseitigung der Aufschüttungen ab dem asphaltierten Weg am Ostrand der geschotterten Fläche
  • In dem Zusammenhang Rückbau des Halbrundweges bis ebengenannten Weg
  • Im Rahmen der Beseitigung der Aufschüttungen, Schaffung von Feuchtgebieten mit Flachbereichen am Rand und unregelmäßig zu mähender Wiesen im Umfeld
  • Sukzessive Erweiterung des Auenwaldes auf die beräumten Flächen – keine Vornahme von Pflanzungen, höchstens Aussaat bzw. Einbringen von Eicheln von den Stieleichen vor Ort
  • Einrichtung eines ökologischen Erkenntnispfades am künftigen Randweg

Im Rahmen der im Jahre 2008 fertiggestellten „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ griff eine damalige Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg dieses Thema auf und bekräftigte entsprechende Vorschläge.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es angesichts der Lage am Hochwassergebiet auch die Zukunft der Mehrzweckhalle auf der Rischmühleninsel auf den Prüfstand zu stellen.
In dem Zusammenhang sei auf folgende Ausführungen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt hingewiesen, Zitat:
Rechtskräftige Überschwemmungsgebiete in Sachsen-Anhalt
Überschwemmungsgebiete sind gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder für Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden. Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt ermittelt die Überschwemmungsflächen und stellt diese dem Landesverwaltungsamt zur Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ100) einstellen würde. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten eine Reihe besonderer Schutzvorschriften, die insbesondere gewährleisten sollen, dass das Abfließen des Wassers nicht behindert wird, sich das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen nicht erhöht und das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe verunreinigt wird. Begleitend dazu soll der natürliche Wasserrückhalt durch Reaktivierung von ehemals vorhandenen Überschwemmungsgebieten und ein verbesserter Wasserrückhalt in Gewässer und Aue durch Gewässerrenaturierung erreicht werden.“, Zitat Ende

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

https://gfi.themenbrowser.de/umn_lvwa/uegebiet

Dabei lässt sich deutlich erkennen, dass sich nach gegenwärtiger Darstellung nicht unerhebliche Teile im Überschwemmungsgebiet der Saale befinden.

https://gfi.themenbrowser.de/UMN_LVWA/php/geoclient.php?name=uegebiet&ZOOMTOTABLE=Uegebiet,pdf,verordnung_saale_2

Insbesondere das Hochwasser im Sommer 2013 hat aufgezeigt, dass mehr Fläche der Saaleaue im Bereich der Rischmühleninsel unter Wasser stehen können und bei der weiteren Schädigung bzw. Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften durch Verbrauch von Boden, arten- und strukturarme Agrarnutzungen, bei nicht nachhaltigem Umgang mit Waldgebieten und dann das Beibehalten bzw. Voranschreiten der Umwandlung von Wäldern in Holzplantagen, was ebenfalls ein sehr wichtiger Teil der Ursachen des Klimawandels mit langen Trockenphasen und Starkniederschlägen bildet, mit vermehrten, schneller und höher ansteigendem Hochwasser zu rechnen ist.
Zudem beinhaltet der Managementplan für das EU-SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ SPA_0021 (DE 4638-401) auf den Seiten 164/165 folgenden Vorschlag, Zitat:

Der Saaleabschnitt zwischen Leuna im Süden des PG und Merseburg (Rischmühleninsel) ist bislang nicht Bestandteil des EU SPA. Die Grenze des Vogelschutzgebietes verläuft aktuell östlich des Saaleufers. Aus fachlicher Sicht kann eine Grenzkorrektur in diesem Bereich empfohlen werden, da die hier festgestellten Wasservogelansammlungen mindestens mit denen der unterhalb gelegenen Flussabschnitte vergleichbar sind. Die gilt bspw. Für Blessralle, Gänse- und Zwergsäger. Zudem wird der Abschnitt regelmäßig von Kormoranen als Nahrungshabitat genutzt. In der Vergangenheit konnten hier unregelmäßig auch die Moorente beobachtet werden.“, Zitat Ende

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/natura-2000/managementplanung/abgeschlossene-managementplaene/spa21

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl-Abgeschlossen/SPA21/SPA21_Saale-Elster-Aue-suedlich-Halle.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl-Abgeschlossen/FFH141/FFH141_Karte_2_141_Schutzgebiete.pdf

Nicht nur die Schutzwürdigkeit erfordert eine schnellstmögliche und vollständige Einbindung der beiden Auengebiete in das EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIET “SAALE-ELSTER-AUE SÜDLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4638-401, LANDESCODE: SPA0021) sowie in das FFH-GEBIET “SAALE-, ELSTER-, LUPPE-AUE ZWISCHEN MERSEBURG UND HALLE“ (EU-CODE: DE 4537-301, LANDESCODE: FFH0141), sondern ebenfalls die Einbindung in einen überregionalen arten- und strukturreichen Biotop- und Grünverbundraum.

Dieser Ausgangssituation berücksichtigt keinesfalls der von der Stadtverwaltung von Merseburg vom 30.07.2024 erstellte „Beschluss über die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel„, welcher folgende „Beratungsfolge“ durchlaufen hat, Zitat:

Zitat Ende

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9003007100084

Weiter sei aus der Vorlage zitiert:

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums, südlich der B 181 und hat eine Größe von ca. 25.000 m². Der Geltungsbereich umfasst die östlich und nördlich der Rischmühlen-Halle gelegenen geschotterten Flächen und Parkflächen und die weiter östlich gelegene Grünfläche einschließlich der asphaltierten Umfahrung dieser Flächen auf der Rischmühleninsel. Die Grenzen des Plangebietes sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Camping-, Caravan- und Wohnmobilstellplätzen einschließlich der erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und für die Nutzung von Teilflächen für kulturelle Veranstaltungen geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt.“, Zitat Ende

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=2024-SBUW-1

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9003007100084

Mit dieser Vorlage bringt der Oberbürgermeister der Stadt Merseburg und seine Verwaltung klar zum Ausdruck, was er/sie von einem verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften in der Kommune halten. Wie bereits dargelegt, bildet die Rischmühleninsel in vielfältiger Form einen sehr bedeutsamen Teil der Saaleaue im Stadtgebiet von Merseburg. Dazu zählen insbesondere das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“, die angrenzenden potentiellen Wiesen- und Gehölzflächen und das die nunmehrige Saalehalbinsel Teil des Hochwassereinzugsgebietes der Saale darstellt.
Nunmehr hat der Stadtrat der Stadt Merseburg einstimmig dem Beschluss über die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ zugestimmt.

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9003007100084

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9003007100084

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=ni_2024-SR-134

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=ni_2024-SR-134

Ebenso enthält die Begründung des Flächennutzungsplans Stadt Merseburg 4. Entwurf (Oktober 2024) unter Punkt 5.3.1 „Rechtskräftige und in Aufstellung befindliche Bebauungspläne“ auf Seite 56 den im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nummer 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“.

https://www.merks-merseburg.de/de/datei/anzeigen/id/121677,1055/5_4e_begruendung_fnp_merseburg.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verurteilt mit aller Deutlichkeit die verheerenden und unverantwortlichen Planungen und Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Merseburg.
Im Falle der Umsetzung dieser nunmehr beschlossenen, katastrophalen Planungen ist mit vermehrtem Kraftfahrzeugverkehr, Zerstörung einer potentiell weiter entwickelten Wiese bzw. eines temporären Feuchtgebietes, Verlust als Standort der nachhaltigen ruhigeren Naherholung und Umweltbildung sowie nicht zuletzt mit verstärkt störenden bis zerstörerischem Druck und Beeinflussung auf das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ zu rechnen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat den Eindruck, dass sich auch der nunmehrige Oberbürgermeister der Stadt Merseburg und ein Großteil seiner Verwaltung der ökologischen, historischen und touristischen Bedeutung der Rischmühleninsel im örtlichen und regionalen Kontext verschließt und stattdessen auf umwelt- und naturzerstörenden Tourismus und vermehrten Kraftfahrzeugverkehr setzt.
Wer solche Planungen in die Beschlussrunde gibt, handelt hochgradig unverantwortlich und hat die Zeichen der Zeit im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften nicht in dem Umfang erkannt. Dazu gehört die offensichtliche Unterordnung des Schutzes und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaften sowie eines ordnungsgemäßen Umganges mit Hochwasser unter die Belange eines zerstörerischen und umweltfeindlichen Tourismus.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Mitglieder des Stadtrates und den Oberbürgermeister auf, sofort und unwiderruflich das Vorhaben „Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ zu beenden.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis in der Verantwortung diese unverantwortlichen Planungen in der Stadt Merseburg zu stoppen.
Der Weg führte weiter zum sukzessiven Auenwald zwischen Leinpfad parallel zur Saale und Naumburger Straße. Diese Entwicklung fand eine umfassende Störung, als die Stadt Merseburg im Jahre 2009 Fällungen von Hybridpappeln vornahm und somit in den sukzessiven Aufwuchs des Auenwaldes eingriff. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer teilen die Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass derartige Eingriffe künftig unterbleiben müssen. Im Rahmen der Exkursion bekräftigte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinen Vorschlag eine angrenzende Wiese in Form von unregelmäßigen Mahden zu betreuen.
Bereits im November 2013 hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gefordert, das privatfinanzierte Deichvorhaben in der Stadt Merseburg im Bereich von Werderstraße und Krautstraße sofort einzustellen und stattdessen im konkreten Fall, die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt ursprünglich favorisierte Planung die Bundesstraße 181 zu einem Hochwasserschutzdeich umzufunktionieren erneut aufzugreifen und weiter tiefgreifend zu prüfen, sahen es auch die Exkursionsteilnehmer. Ferner gilt es, ggf. finanziert über Flutgelder, die schrittweise Umsiedlung des Wohn- und Kleingartengebiet an Werderstraße und Krautstraße anzugehen, um diese Überflutungsgebiete der Saale mittel- bis langfristig freizuräumen bzw. zurückzugeben. So sieht nach Auffassung des AHA nun mal nachhaltiger Umgang mit Hochwasser aus, welcher allen Menschen sowie einer hochwasserbeeinflussten Auenlandschaft zu Gute kommt.
Nunmehr musste man erneut feststellen, dass entgegen der obengenannten Mahnungen, Bedenken und Hinweise die Maßnahmen wie geplant Realisierung fanden. Nach fortgesetzter Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – drückt sich hier zum wiederholten Male die Arroganz, Ignoranz und Überheblichkeit der zuständigen Behörden aus. Die Umsetzung dieser Maßnahme verdeutlicht wieder einmal mehr, dass Demokratie und echte Mitbestimmung im Land Sachsen-Anhalt maximal auf dem Papier stehen, aber nichts mit den realen Verhältnissen zu tun hat. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – versicherte, dass es nun gilt Wege und Möglichkeiten zu ersinnen, um auch an dem Standort einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser zu erwirken.
Eng damit gekoppelt sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weitere massive Deichrückverlegungsmaßnahmen in der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg anzugehen. Schwerpunkte bilden da die Deiche zwischen Leuna und Bad Dürrenberg, zwischen Wölkau und Trebnitz sowie im Bereich der Fasanerie in Merseburg.
Für die ca. 240 ha große Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals beinhaltet das obengenannte im Jahre 2008 erstellte „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ zahlreiche Vorschläge zur Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes, zur landwirtschaftlichen Nutzung und im Umgang mit dem Hochwasser. Bisher haben sich weder das Land Sachsen-Anhalt, noch der Landkreis Saalekreis und die Stadt Merseburg gefordert gesehen sich mit dem vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – übermittelten Vorschlägen überhaupt mal auseinanderzusetzen. Ein vollkommen inakzeptabler Zustand.
Stattdessen setzt man die vom Bund und dem Land Sachsen-Anhalt aus dem mit Steuermitteln gespeisten sogenannten Programm „Aufbauhilfe Hochwasser 2013“ geförderten „Bauvorhaben Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme Saale-Region Merseburg Teilprojekt 1.1: Versorgungsleitung Merseburg“ mit der MIDEWA als Bauherrn, welche sehr bedeutsame Teile dieses Teils der Saaleaue tangieren. Als Bauzeit hat man Juli 2020 bis April 2021 angegeben. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, als seit dem Juni 2018 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung, hat nicht die Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten und kritisiert daher Vorgehensweise und das Vorhaben. Ein weiteres Beispiel für die unverantwortliche Ignoranz der Vorschläge der im Jahre 2008 erstellte „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“.
Gleiches gilt für die teilweise Zerstörung einer naturnah entstandenen und aus Silberweiden bestehenden Weichholzauenwaldgesellschaft im Bereich der Alten Saale südöstlich des Abzweiges des Mittelkanals. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert, dass diese sukzessive und naturnahe Entwicklung dieses Teils der Saaleaue umfassenden Schutz genießt und weitere Eingriffe unterbleiben. Nur so kann dieser Lebensraum und Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten erhalten bleiben und sich weiterentwickeln. In dem Zusammenhang regt der AHA umfassende und dauerhafte Kartierungen dieses Gebietes an, um die Schutzwürdigkeit besser darstellen zu können.
Am Weg zwischen Merseburg und Leuna, welcher sich zwischen Waldbad Leuna, Auenwald am Waldbad und Alter Saale befindet, regte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits mehrfach an, beidseitig des ca. 145,00 m langen Weges die Pflanzung von 29 Obstgehölzen vorzunehmen. Dabei können bei einem Pflanzabstand von 10,00 m sowie einer Länge der Nordbegrenzung des Weges im Umfang von ca. 145,05 m dort 15 Bäume und bei einer Länge der Südbegrenzung des Weges im Umfang von ca. 143,03 m dort 14 Bäume Landschaft und Natur aufwerten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält Pflanzungen und Pflege in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen für sehr sinnvoll. So lassen sich sehr gut praktische Aktivitäten mit umweltbildenden Aspekten verbinden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält dazu die Einbeziehung von Landkreis Saalekreis, der Stadt Leuna und der Eigentümer bzw. Nutzer der benachbarten Agrarflächen für sehr sinnvoll. Eine Reaktion seitens des Landkreises Saalekreises und der Stadt Leuna erfolgte bisher leider nicht.
Im ca. 13 ha großen Auenwald im Waldbad Leuna muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fortgesetzt feststellen, dass die Abholzungen von Hybridpappeln weiterhin als Schaden ersichtlich sind. Ebenso problematisch zu sehen ist die zunehmende Vermüllung des Gebietes. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang erneut auf die von ihm am 13.08.2001 verabschiedeten „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“ hin, welche unbedingt eine naturnahe Entwicklung des Auenwaldes nahelegt.
Ferner nahm der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großem Interesse die verstärkten Aktivitäten des Bibers auf. Hier gilt es insbesondere im Auenwald am Waldbad verstärkt eine naturnahere Entwicklung zuzulassen und auch den Biber zu schützen.
Die Saaleaue in der Stadt Leuna unterhalb der Stadtteile Rössen und Ockendorf ist nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von jeglicher Bebauung freizuhalten sowie punktuell die sukzessive Entwicklung von Auenwäldern zu ermöglichen. Ferner bedarf die Saale Freiräume, um eine natürliche Dynamik zwischen Prall- und Gleithängen zu ermöglichen. So besteht die Möglichkeit Kräfte im Wasser zu brechen und Sedimente umzuverteilen. Letzteres verhindert zudem die Eintiefung des Flusses, was in trockenen Zeiten eine Austrocknung der Auen zur Folge hat und bei Hochwasser eine Abgabe in die Auen verhindert, da die Ufer dann wie Deiche wirken. Zudem dienen die immer wieder abbrechenden Ufer als Lebens- und Rückzugsräume z.B. für Eisvogel, Uferseeschwalbe und Bienenfresser. Eine Verschotterung behindert die ebengenannten Prozesse und führt zudem zur Verschwendung wertvollen Rohstoffes, wozu Gestein eindeutig dazugehört.
Im Zusammenhang der sukzessiven und naturnaheren Entwicklung von Auenwäldern ist es zudem wichtig, dass das ebenfalls für bisherige Pappelforsten gelten muss. Diese Gehölzbestände weisen zumeist bereits naturnahe Sukzessionsentwicklung, welche künftig arten- und strukturreiche sowie standortgerechte Auenwälder erwarten lassen. Die Pappeln dienen in der Phase als gewisser Beschattungsschutz vor Austrocknung und Hitze sowie fungieren zudem als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pilzarten. Ein späterer Umbruch als Trockenholz schafft dann neuen begrenzten Raum für Neuverjüngung des sich entwickelnden Waldes.
Im Interesse der Nichtstörung dieser sukzessiven und naturnahen Waldentwicklungsprozesse sind alle forstwirtschaftlichen Eingriffe – zum Beispiel zur Fällung und Beräumung der Pappeln – strikt zu unterlassen, um nicht die Sukzession zu stören bzw. zu zerstören, Lärm und Abgase zu erzeugen sowie Bodenverdichtungen vorzunehmen. Zudem kosten Naturverjüngungen kein Geld.
Auf einer gegenwärtig intensiv landwirtschaftlich genutzten, ca. 6,25 ha großen dreieckigen Fläche, welche sich nördlich der Grenze der Städte Leuna und Merseburg sowie westlich des Radwanderweges befindet und nach Westen und Norden ansteigt, bekräftigte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinen Vorschlag hier eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Fläche befindet sich auf fruchtbarem Boden, in einem unbeschatteten Gebiet und ist gut erreichbar. Alles positive Kriterien zur Errichtung einer Streuobstwiese. Bei einem Flächenbedarf pro Obstbaum im Umfang von ca. 100 m² berechnet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Möglichkeit der Pflanzung von 620 Obstgehölzen.

Nunmehr gilt es u.a. die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln. Ferner sind Bekenntnisse des Landkreises Saalekreis sowie der Stadt Merseburg erforderlich.
Der südöstlich bis südlich anschließende Graben an der Grenze zwischen den Städten Merseburg und Leuna bedarf unbedingt einer Beräumung der Sohl- und Uferbefestigung, einer darauffolgenden Beförderung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen sowie der Entwicklung eines mindestens 10,00 m breiten Schutzstreifens beiderseits der Ufer. Ebenso erscheint es sinnvoll zu sein, den Mündungsbereich wieder komplett zu entsiegeln. Gleiches trifft für das Mündungsgebiet eines Baches in die Saale in der Stadt Leuna im Ortsteil Ockendorf zu.
Mit sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das in der Unterrichtung des Deutschen Bundestages vom 05.08.2016, Drucksache 18/9350 im Bundesverkehrswegeplan 2030 auf Seite 144, unter laufender Nummer 28 mit „vordringlichen Bedarf“ vermerkte, 11,8 km lange Projekt Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf. Das mit der Projektnummer B 181 – G10 – ST versehene Straßenbauvorhaben mit einer Investitionssumme in Höhe von 89,3 Millionen Euro, stellt eine massive Bedrohung der Auenlandschaft zwischen Luppe und Saale dar.

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile

https://mid.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLV/MID/Infrastruktur/Raumordnung-Landesentwicklung/Raumordnungsverfahren/RVP-ZWM/RVP_UL01-_E-Bericht-beidseitig.pdf

Neben einer drohenden massiven Zerschneidung dieses sehr arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, besteht ferner die Gefahr Ausbreitungsraum von Hochwasser einzuschränken. Daran ändert auch eine geplante 1.8 km lange Brücke nichts. Angesichts der in jüngster Zeit geführten Debatten zum Öffentlichen Personennahverkehr – z.B. Straßenbahnverbindung zwischen den Städten Halle (Saale) und Bad Dürrenberg – senden die politischen Verantwortlichen vollkommen falsche Signale in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Wohn- und Lebensqualität aus. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte beispielsweise im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.12.2014 die Überlegungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) zur Schaffung eines Bürgertickets begrüßt und angemahnt den Weg konsequent weiter zu gehen. Diese Forderung bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr mit Nachdruck.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten. “, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Ferner besteht die Gefahr des Eingriffes in bestehende Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und -korridore, welche im Falle der Umsetzung des Straßenbauvorhabens künftig dann verstärkt mit Abgas-, Feinstaub- und Lärmbelastung konfrontiert sind.
Abgesehen davon ist davon auszugehen, dass der Wert als Gebiet von Naherholung und Tourismus massiv darunter leidet.
Im Rahmen seiner Stellungnahme zu den „Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §14 (1) Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt Juli 2020 zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ vom 20.09.2020 wies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – deutlich auf diese Situation hin. Nunmehr gilt es die unverantwortlichen Planungen sofort einzustellen.

https://www.web-conzept-mn.de/31614/unterlagen-zur-unterrichtung-der-oeffentlichkeit-gemaess-%c2%a714-1-landesentwicklungsgesetz-sachsen-anhalt-juli-2020-zum-raumordnungsverfahren-fuer-das-vorhaben-b-181-ortsumgehung-zoeschen

Nunmehr hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Datum vom 12.02.2024 eine Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren B181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg abgegeben. Sie beinhaltet folgende Punkte, Zitat:

„I. Zum Erläuterungsbericht

Laut Punkt 1.1 Planerische Beschreibung, Seite 3 und 1.2 Straßenbauliche Beschreibung, Seiten 7/8 beabsichtigen die Planer „Regelquerschnitte RQ 15,5 und RQ 21“ anzusetzen und von folgendem auszugehen, Zitat: „Die Länge der Baustrecke ergibt sich für die Vorzugsvariante zu ca. 12,963 km“, Zitat Ende.
Das bedeutet eine angedachte verbaute Fläche zwischen 200.926,50 m² und 272.223,00 m². Umgerechnet handelt es sich dabei um Flächen von 20,09 ha bzw. 27,22 ha.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands

In dem Zusammenhang gilt auf die u.a. unter den Punkten 2.4.1 Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung, Seite 8 und 3.2.2 Varianten Abschnitt A – B 181alt bei Günthersdorf bis L 183 (o), ausgewiesen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Seiten 62/63 welche es zitieren gilt:

„- Vorranggebiet für Hochwasserschutz: „Saale“ (LEP LSA , REP Halle)
– Vorranggebiet für Wassergewinnung: „Leuna-Daspig“ (REP Halle)
– Vorranggebiet für Natur und Landschaft „Saale – Elsteraue“ (REP Halle)
– Vorranggebiet für Natur und Landschaft „Wiesen und Kiesgruben bei Schladebach“ (REP Halle)
– Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung: „Kiessandlagerstätte Wallendorf“ (REP Halle)
– Vorrangstandorte für landesbedeutsame, großflächige Industrieanlagen: „Leuna“ (Leuna / Merseburg) (LEP LSA, REP Halle)
– Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem: „Saaletal und Nebentäler“ (REP Halle)
– Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem: „Auengebiet an Elster und Luppe“ (LEP LSA 2010, REP Halle)
– Vordringlich erforderlicher Neu- oder Ausbau bestimmter wichtiger Bundesstraßenverbindungen einschließlich zugehöriger Ortsumgehungen „B 181 Merseburg-Leipzig“ (REP Halle)
Der Planungsraum hat Anteil an insgesamt 5 Natura-2000-Gebieten:
– Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (DE 4537-301),
– FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302),
– FFH-Gebiet „Schafhufe westlich Günthersdorf“ (DE 4638-303),
– FFH-Gebiet „Pfeifengraswiese bei Günthersdorf“ (DE 4639-303)
– FFH-Gebiet „Wiesengebiet westlich Schladebach“ (DE 4638-304)
– FFH-Gebiet „Geiselniederung westlich Merseburg“ (DE 4637-301),
– Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401).
Nach Landesrecht geschützt sind darüber hinaus:
– Naturschutzgebiet (NSG) „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“,
– Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“,
– LSG „Kiesgruben Wallendorf/ Schladebach“,
– LSG „Elster-Luppe-Aue“,
– LSG „Geiselaue“.

Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung: „Kiessandlagerstätte Wallendorf“ (REP Halle) Vorranggebiet für Landwirtschaft: „Raum südlich Zöschen“ (TEP Merseburg (Ost) 1998)
– Vorranggebiet für Natur und Landschaft : „Wiesen und Kiesgruben bei Schladebach“ (REP Halle)
– Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem: „Auengebiet an Elster und Luppe“ (LEP LSA, REP Halle)…
– Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (DE 4537-301),
– FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302),
– FFH-Gebiet „Schafhufe westlich Günthersdorf“ (DE 4638-303),
– Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401).
– Naturschutzgebiet (NSG) „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“,
– Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“,
– LSG „Kiesgruben Wallendorf/ Schladebach“,
– LSG „Elster-Luppe-Aue“,
– LSG „Geiselaue“.“, Zitat Ende
Insbesondere folgende Schutzgebiete sind direkt oder indirekt betroffen:
– FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302),
– FFH-Gebiet „Schafhufe westlich Günthersdorf“ (DE 4638-303),
– Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401).
– Naturschutzgebiet (NSG) „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“,
– Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“,
– LSG „Kiesgruben Wallendorf/ Schladebach“

Die Betroffenheit definiert sich dabei nicht nur über die Bebauung im Schutzgebiet selbst, sondern auch dahingehend, dass Biotopverbundräume verloren gehen sowie umfassende Belastungen mit Lärm, Feinstaub und Abgasen drohen. Dabei ist es dringend geboten gerade die Biotop- und Grünverbundräume nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern zu erweitern, um einen ungehinderten Austausch von Fauna, Flora und Pilzen zu ermöglichen. Gerade diese Komplexität und Vielfältigkeit sind sehr wichtig, um einen ordnungsgemäßen Schutz und Erhalt sowie eine entsprechende Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft zu ermöglichen.
Dazu gehört auch der Erhalt und Schutz von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten sowie ihrer Bahnen. Gerade in einer rasanten Veränderung des Klimas in Richtung Erwärmung ist das dringend geboten. Der Wechsel zwischen langen Trockenphasen und plötzlich starken Niederschlägen sowie der immer weiter voranschreitende Verbrauch von Böden, der Verlust von Waldgebieten und die ausgeräumten, wenig von Fruchtfolge, Artenvielfalt, Humusabbau und verfestigten Böden sorgen für fehlende Wasseraufnahme. Das Wasser fließt oberflächlich ab, erodiert Wald- und Ackerböden und lässt so schneller und umfassender Fließgewässer ansteigen. Folge sind zum Beispiel Hochwassersituationen wie zum Beispiel in den Jahren 1994, 2002/2003, 2011 und 2013, aber auch wie zum Jahreswechsel 2023/2024. Daher ist eine Kehrwende hin zu Flächenentsiegelungen, vielfältigen Agrarlandschaften sowie naturnahe Auen, Wälder und Gewässer dringend geboten. Dem widerspricht jedoch das Vorhaben.
Die unter dem Punkt 2. Begründung des Vorhabens an verschiedenen Stellen angegebenen, angeblichen Bedarfe und Ausführungen zu vermuteten verstärkten Verkehrsaufkommen zeugen von dem fortgesetzten Gedanken, dass ein vermehrter Verkehrstraßenbau das Verkehrsproblem lösen kann. Dabei besagt die allgemeine Erfahrung, dass in Folge derartiger Verkehrstraßenbaumaßnahmen mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergeht. Darauf wiesen bereits Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mit Sondergutachten vom Juli 2005 u.a. auf Seite 77 und das Umweltbundesamt mit der Ausarbeitung Determinanten der Verkehrsentstehung vom August 2005, unter Punkt 5. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsentstehung, Seiten 46 – 51 hin.

https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2004_2008/2005_SG_Umwelt_und_Strassenverkehr.pdf?__blob=publicationFile

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2967.pdf

Das aktuelle Planungsverfahren ignoriert diese Tatsachen vollständig.
Dabei gibt es im Raum Halle-Leipzig und weit darüber hinaus alleine mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) ein umfassendes Angebot an ÖPNV und SPNV, welchen es zu befördern gilt und daher u.a. auch aus diesem Grund den angedachten Straßenneubau überflüssig erscheinen lässt.

https://www.insa.de/fileadmin/content/insa/Service/Linienetzplaene/2023-12-22_Netzplan_MDV.pdf

https://www.insa.de/fahrplanauskunft/liniennetzplaene

III. Schlussbemerkungen

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört es zur absoluten gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Umwelt, Natur und Landschaften zu schützen und zu erhalten sowie eine entsprechende Weiterentwicklung zu ermöglichen. Ohne eine derartige Herangehensweise lässt sich die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen nicht stoppen oder gar umkehren.
Dazu ist eine grundsätzliche Veränderung von globalem bis örtlichem Denken und Handeln dringend erforderlich.
Aus der Gesamtbetrachtung heraus ist somit sofort und unwiderruflich die Planung zur B181 „Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ zu beenden.“, Zitat Ende

https://www.web-conzept-mn.de/47004/stellungnahme-zum-raumordnungsverfahren-b181-ortsumgehung-zoeschen-wallendorf-merseburg

Die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht weiterhin und verstärkt die dringende Notwendigkeit die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster und Luppe, ihrer Nebengewässer sowie angrenzenden Landschafts- und Naturbestandteile zu schützen und zu erhalten.
Das geplante Vorhaben zur B181 „Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ bedroht diesen großräumigen und vielfältig schützenswerten bzw. geschützten Natur- und Landschaftsraum und gilt es daher sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist zusammenfassend bewusst, dass noch viel Arbeit und Engagement erforderlich ist, um einen ordnungsgemäßen Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaft zwischen den Städten Merseburg und Leuna zu ermöglichen.
Im Rahmen des Aufenthaltes in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ würdigte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Bezug auf den 37. Jahrestag der Gründung der Umweltbibliothek Halle am 18.11.1988 in Halles Georgengemeinde. Seit dem Jahr 1990 befand sich die Einrichtung im Reformhaus Halle. Am 16.08.2004 übernahm der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Trägerschaft der Umweltbibliothek, welche am 07.09.2004 ihre Arbeit im Reformhaus Halle wieder aufnahm. Seit dem 22.11.2005 trägt die Umweltbibliothek, welche am 10.03.2007 nach Merseburg umzog, den Namen des am 17.01.2003 verstorbenen ehrenamtlichen Umweltschützers und Literaten Jürgen Bernt-Bärtl.
Während mehreren bisherigen Büroeinsätzen in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fanden umfassende datentechnische Sichtungen, Aufarbeitungen, Sortierarbeiten und Registraturen der Bestände an Literatur und Daten statt. Darüber hinaus hatten die letzten Arbeitseinsätze die Verbesserung der baulichen Situation der Räumlichkeiten zum Ziel. Weitere diesbezügliche Arbeits- und Büroeinsätze sind in Planung. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte die dazu notwendige Finanzierung der Vorhaben über Spenden und Crowdfunding realisieren.

https://www.betterplace.org/de/projects/99442-fuer-eine-umweltfreundliche-bildung?utm_source=project_widget&utm_medium=project_99442&utm_campaign=widget

Wer Interesse hat an den Zielen des ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Schkopau-Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“/ Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461 – 821 98 25 oder
Tel.: 0157 – 835 427 90
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.11.2025

AHA führt Herbstexkursion in die Burgaue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
Auf Grund der weiterhin angedachten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, lädt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu einer Herbstexkursion am Samstag, dem 29.11.2025, Treff: 10.00 Uhr am Haus „Auensee“ in die ca. 277,00 ha große Burgaue ein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht es als absolut erforderlich an, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten ist, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. etwa 5 900,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum ca. 4.925,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des 2.825,00 ha großen Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.

https://www.leipziger-auwald.de/front_content.php?idcat=8

https://www.leipziger-auwald.de/upload/Verordnungen/Verordnung_des_Regierungsprsidiums_Leipzig_zur_Festsetzung_des_Landschaftsschutzgebietes_Leipziger_Auwald.pdf

Ferner zählt angrenzend das insgesamt 598,00 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ dazu, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32,00 ha umfasst. Das direkte Exkursionsgebiet ist zudem vom zweiteiligen, 270,00 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“ geprägt.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15172-Festsetzung-NSG-Luppeaue-

https://www.leipziger-auwald.de/upload/Verordnungen/Verordnung_zur_Festsetzung_des_Naturschutzgebietes_Burgaue_vom_28._Januar_1998.PDF

Daher ist hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als potenziellen Hochwasserraum, als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine Fortsetzung der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Nutzung nicht zu akzeptieren.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es zum Beispiel stattdessen zukunftsbedeutsamer die Eintiefung der Neuen Luppe zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altarme der Weißen Elster und der Luppe ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Rückgabe und damit verbundenen Ausweitung der Retentionsflächen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte ein ordnungsgemäßer Umgang mit dem Hochwasser ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn erfolgen. Daher favorisiert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – statt des Bestandes des Nahleauslassbauwerks umfassende Deichrückverlegungen zu untersuchen und letztendlich umzusetzen.
Im Zusammenhang mit den bereits durchgeführten und weiter angedachten Abholzungen in der Burgaue sowie des nunmehr realisierten Neubaus des Nahleauslassbauwerks hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten in Form einer Herbstexkursion auf das Problem hinzuweisen sowie den Schutz und Erhalt bzw. die Gewährung einer naturnahen Entwicklung der bestehenden Auenwälder einzufordern.
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Unterstützung zu den Überlegungen von Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. darlegen, welche eine Beantragung des Leipziger Auengebietes als UNESCO-Weltkulturerbe beinhalten.
Ferner beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten aufzeigen, wie ehrenamtliche Interessenten für den Schutz und Erhalt der Auenlandschaft mitwirken können und in dem Blickfeld seine im Aufbau begriffene Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen.
Darüber hinaus erhofft sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ausdrücklich auch einen umfassenden, fachlich-inhaltlich-interdisziplinären und einen weniger emotionalen Dialog aller Verantwortlichen und Interessenten vor Ort.
Auf jeden Fall wünscht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine rege Beteiligung.

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist in Leipzig unter folgendem Kontakt zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.11.2025

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern Entwicklung und Schutz von Wiesen im Stadtgebiet von Halle (Saale)!

Laut Wörterbuch der Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften definiert sich die Wiese folgendermaßen, Zitat:

eine besonders mit Gras bewachsene landwirtschaftliche Nutzfläche, die meist zur Gewinnung von Heu oder als Weide dient“, Zitat Ende

https://www.dwds.de/wb/Wiese

Laut Etymologie, welche „als Wissenschaft den Ursprung und die Entstehungsgeschichte von Wörtern“ beschreibt,

https://flexikon.doccheck.com/de/Etymologie

steht Wiese für, Zitat:

Grasfläche’, ahd. wisa (8. Jh.), mhd. wise, asächs. wisa (in Ortsnamen), mnd. mnl. wēse, daneben (wohl mit deminutivem k-Suffix) asächs. wiska (ebenfalls in Ortsnamen), mnd. wisch(e), mnl. wisch. Herkunft ungeklärt. Unsicher bleibt sowohl eine Verbindung mit anord. vīsir ‘Knospe, Spitze’, aengl. wīse ‘Sproß, Stengel’, lit. veĩsti ‘durch Fortpflanzung sich vermehren, (er)zeugen’ als auch mit (ablautend) ahd. waso ‘Rasen, feuchter Erdboden’ (9. Jh.), asächs. waso ‘Rasen, Scholle’, mnd. wāse ‘Schlamm, feuchter Rasen’, mnl. waes, wāse, wāze, nl. waas ‘Schlamm, sumpfiges Land’, aengl. wāse, engl. ooze ‘Schlamm’. Am ehesten wohl verwandt mit awest. vāstra- n. ‘Weide, Gras, Futter’ und hethit. weši- ‘(Vieh)weide’.“, Zitat Ende

https://www.dwds.de/wb/Wiese

Das Bundesamt für Naturschutz unterscheidet zwischen drei Wiesenformen: Streuobstwiesen, Feuchtwiesen und Magerwiesen.

https://naturdetektive.bfn.de/lexikon/zum-lesen/lebensraeume/land/wiesen-und-hecken/wiesenformen.html

Außerdem gibt das Bundesamt für Naturschutz folgende „Stockwerke der Wiese“ an:
„Die Bodenschicht – der Keller der Wiese“; „Die Streuschicht – das Erdgeschoss der Wiese“; „Die Blatt- und Stängelschicht – die erste Etage der Wiese“ sowie „Die Blütenschicht – das Dachgeschoss der Wiese“.

https://naturdetektive.bfn.de/lexikon/zum-lesen/lebensraeume/land/wiesen-und-hecken/stockwerke-der-wiese.html

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft gibt zur Bedeutung von Wiesen folgendes an, Zitat:

Mit einem Maximum von 89 Pflanzenarten auf einem Quadratmeter gehört extensives Grünland zu den artenreichsten Biotoptypen im weltweiten Vergleich. In Mitteleuropa haben über 400 Pflanzenarten ihren Verbreitungsschwerpunkt in Grünlandgesellschaften.“, Zitat Ende

https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/030762/index.php

Die sofatutor GmbH hat unter „Ökosystem Wiese – Zusammenfassung“ folgende Grobüberblick über das Vorkommen von Tierarten je nach Wiesenschicht veröffentlicht, Zitat:

, Zitat Ende

https://www.sofatutor.com/biologie/videos/das-oekosystem-wiese#oekosystem-wiese-biologie

Laut Geologie & Natur in Mitteldeutschland Prof. Dr. Arnold Müller – Geologe / Paläontologe

Kommen u.a. zahlreiche Pilzarten auf den Wiesen Mitteldeutschlands vor, wie „Ellerlinge (Cuphophyllus) und Saftlinge (Hygrocybe)“, „Rötlinge (Entoloma)“, „Samtritterlinge (Dermoloma), Weichritterlinge, Trichterlinge (Clitocybe) und Scheintrichterlinge (Pseudoclitocybe) u.a.“, „Schwindlinge (Marasmius), Helmlinge (Mycena), Rötelritterlinge (Lepista) und Schönköpfe (Calocybe), Kahlköpfe (Psilocybe), Häublinge (Galerina)“, „Champignons oder Ergerlinge (Agaricus), Tintlinge (Coprinus) u.a.“ sowie „Boviste (Stäublinge), Korallen, keulen und Zungen“ vor.

http://www.geologie-natur-mitteldeutschland.de/naturraum-mitteldeutschland/wiesenpilze-md

So war beispielsweise der Pilz des Jahres 2018: Wiesen-Champignon und Pilz des Jahres 2024: Schopf-Tintling

https://www.dgfm-ev.de/pilz-des-jahres/2018-wiesen-champignon

https://www.dgfm-ev.de/presse/pilz-des-jahres-2024-schopf-tintling

Beide Pilzarten sind sehr eng mit Wiesen verbunden.

Für die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ergibt sich daraus eine große vielfältige Bedeutung für Fauna, Flora und Funga, welche ihre Ergänzung als Wasserspeicher, Kaltluftentstehungsgebiet sowie als positives Element im Stadt- und Landschaftsbild findet.
Daher gilt es nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – endlich auch im Stadtgebiet von Halle (Saale) die Bedeutung und Schutzwürdigkeit von Wiesen zu erkennen und entsprechend zu handeln. Statt endlich auf partielle und unregelmäßigen Mahden zu setzen, finden beispielsweise auf der Würfelwiese, Ziegelwiese, auf der Peißnitzinsel und im Saugrabental/Weinbergwiesen ständige Mahdarbeiten statt.
In letzter Zeit stellen Mitglieder der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder und sogar vermehrt fest, dass zum Beispiel auf der Ziegelwiese, auf der Peißnitzinsel und im Saugrabental/Weinbergwiesen nunmehrig ganzjährige Mahden zu beobachten sind.
Während in den Frühjahrs- und Sommermonaten somit Blühbereiche als Lebens-, Rückzugs- und Nahrungsbereiche insbesondere für die Insekten- und Spinnenfauna verloren gehen, zerstören Mahden im Herbst die Überwinterungsstätten von Insekten und Spinnen.
Ferner verlieren in allen Jahreszeiten zum Beispiel der Feldhase und Rehe ihre Nahrungsreviere und Deckungsmöglichkeiten.
Zudem führen die Umwandlungsmahden von Wiesen zu Rasenflächen zur vermehrten Verdunstung von Wasser. Angesichts der Zunahme von Niederschlagsarmut und Zunahme von starker Hitzephasen im späten Frühjahr, im Sommer und zeitigen Herbst eine sehr besorgniserregende Situation.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wiederholt und fortgesetzt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, eine naturnahe Entwicklung von Wiesen im halleschen Stadtgebiet zuzulassen und somit das ständige bzw. häufige Mähen sofort und unwiderruflich zu beenden. Stattdessen sind unregelmäßige und partielle Mahden gefordert, welche zudem die vollständigen Blühphasen und Reifungsphasen von Saatgut im Blick haben müssen.
Um einen besseren Schutz und eine optimale Entwicklung von Wiesen im halleschen Stadtgebiet zu ermöglichen, bieten sich die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform der Mitwirkung der Bevölkerung an.
Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.11.2025

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert umfassenden Schutz der Oder

Die Oder, welche slawisch Odra heißt, ist ein nunmehr ca. 912,00 km langer Strom, welcher bei Oderské vrchy im Mährischen Gebirge in der Tschechischen Republik entspringt, den Südwesten der Republik Polen durchquert, auf ca. 162,00 km die deutsch-polnische Grenze bildet und letztendlich bei Swinemünde in die Ostsee fließt.
Der Name Oder geht wohl aus dem altindischen Sanskrit hervor und heißt so viel wie „der Fluss, der ständig seinen Lauf ändert“. Einst galt die Oder auch als unbändiger Fluss. Jedoch beraubte der preußische Staat im Jahr 1741 den Fluss um fast ein Viertel seiner Länge. Dies ist die Folge von Baumaßnahmen wie Flussbegradigungen und Abschnitt von Flussmäandern, um den Fluss schiffbar zu gestalten. Zudem erfolgte eine bauliche Verlegung des Flussverlaufes im Oderbruch von West nach Ost. In Folge dessen verkürzte sich der Flussverlauf um ca. 190,00 km.
Schließlich erfolgte auf Veranlassung des preußische König Friedrich II die Trockenlegung der etwa 56,00 Kilometer langen und 20,00 Kilometer breiten Sumpffläche dem Oderbruch, einer zwischen Lebus, Küstrin und Bad Freienwalde, nördlich von Frankfurt an der Oder gelegenen, einst ständig überschwemmte Auenlandschaft der Oder.
Im Jahr 1753 scheute man keinen technischen Aufwand, die alte Oder bei Güstebiese einfach abzuriegeln und den einst sehr wilden Fluss in ein neues Bett zu drängen.
Somit ist das Oderbruch die jüngste künstlich geformte Landschaft in Brandenburg.

Insbesondere seit dem Jahr 1945 überließ man auf deutscher und polnischer Seite das etwa 60 Kilometer lange Grenzgebiet im Unteren Odertal zwischen Hohenstaaten und Stettin mehr oder weniger einer naturnahen Entwicklung.
Somit konnte sich eine arten- und strukturreiche Fluss- und Auenlandschaft entwickeln, wo u.a. Biber, Fischotter, Seeadler und Kraniche vorkommen. Gleiches gilt für die Bestände von Amphibien, Fischen und Insekten. Zudem dient diese weitläufige Aue als ausgedehnter Überflutungsraum. Jüngstes größeres Hochwasser war im Jahr 1997 zu verzeichnen.
Diese vielfältige Bedeutung führte im Jahr 1995 zur Ausweisung des Unteren Odertals als deutsch-polnischen Nationalpark, welcher auf deutscher Seite ca. 10.000,00 Hektar und auf polnischer Seite ca. 6.000,00 Hektar umfasst.

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/natpuog_2016

Als Totalreservat beschränkt sich der Zugang nur auf Wissenschaftler bzw. Beschäftigte des Nationalparks.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es das Fluss- und Auengebiet zusammen mit dem entsprechenden Landschafts- und Naturräumen der beiden Nebenflüsse der ca. 808,00 km langen Warthe und der ca. 254,00 km langen Neiße sowie deren Zuflüsse umfassend zu schützen, zu erhalten und einer naturnaheren Entwicklung zu überlassen.
Der am 11. April 1996 von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Polen und der Tschechischen Republik sowie der Europäischen Gemeinschaft geschlossene „VERTRAG über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung“ bietet eine, aber sehr wichtige Entwicklung in diese Richtung.

https://www.mkoo.pl/index.php?mid=1&aid=8&lang=DE

Einen sehr wichtigen Rahmen muss ebenfalls die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere die Artikel 1, 2, 3 und 4 bilden.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://www.mkoo.pl/show.php?fid=3409&lang=DE

Daher erfüllen den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge das fortgesetzte Massenfischsterben, welches offenbar vorrangig auf skandalösen und katastrophalen Salzeinleitungen aus polnischen Kohlegruben beruht. Hinzu kommen noch eng damit verbundene Schwermetallbelastungen. Auf Grund der Niederschlagsarmut und erhöhter Temperaturen sowie damit verbundener sinkender Wassermengen im Flusssystem und der damit einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit und Sauerstoffarmut erhöht sich die Lebensgefahr für Fische und andere Wasserbewohner. Womöglich tun Einträge von Nährstoffen und Pestiziden ihr Übriges.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher den sofortigen Stopp aller Einleitungen von Salzen, Schwermetallen, Nährstoffen und Pestiziden sowie anderer Abwässer, um die Wasserqualität wieder dauerhaft zu verbessern und ein Sterben von Fischen und anderen Wasserbewohnern ausschließen zu können. Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fortsetzung und Verstärkung der Messungen von Wasser und Böden sowie die Veröffentlichung aller Mess- und Forschungsergebnisse sowie damit verbundener Maßnahmepakete.

https://www.mkoo.pl/index.php?mid=40&lang=DE

Daher sind die vielfältigen und umfassenden Verschmutzungen nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Verstoß gegen den am 11. April 1996 von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Polen und der Tschechischen Republik sowie der Europäischen Gemeinschaft geschlossene „VERTRAG über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung“ zu sehen.

https://www.mkoo.pl/index.php?mid=1&aid=8&lang=DE

Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle Vertragsparteien auf sofort alles zu unternehmen, um Verschmutzungen aller Art der Oder zu unterbinden,
Eng damit verbunden sind alle gegenwärtigen bzw. angedachten Ausbauplanungen sofort und unwiderruflich zu beenden und Schiffe dem Fluss anzupassen und nicht umgekehrt. Ferner gilt es zu prüfen, inwieweit die Entfernung von Verbauungen aller Art am und im Fluss erfolgen können.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – können Oder, Warthe und Neiße sehr bedeutsame tschechisch-polnisch-deutsche Gemeinschaftsräume für Fauna, Flora, Pilze, Natur, Landschaft, Umwelt sowie Biotop- und Grünverbünde darstellen. Ein darauf abgestimmter Tourismus ermöglicht der stressgeplagten Menschen diesen Landschafts- und Naturraum zu erleben und schätzen zu lernen. Dazu sind länderübergreifende, umfassende und breit aufgestellte Bildungsaktivitäten dringend geboten.
Im Zuge der Betrachtung der Schutzwürdigkeit der Oder und ihrer Aue nahm der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, den 15.11.2025 eine kurze Fahrradexkursion in die Fluss- und Auenlandschaft der Oder auf deutscher und polnischer Seite in den Städten Frankfurt (Oder) und Słubice vor.
Dabei gehörten auf deutscher Seite der Ziegenwerder sowie auf polnischer Seite ein Auenwald nordwestlich von Słubice und das Rezerwat Łęgi koło Słubic dazu.
Die erste Station bildete der 14,00 ha große Ziegenwerder, welcher von Alter Oder und Oder eingerahmt ist und teilweise eine standortfremde Prägung erfahren hat. Andrerseits weisen die Flächen zur Alten Oder und insbesondere zur Oder umfassende naturnahere Entwicklungspotentiale für den bestehenden Auenwald – mit sukzessiven Erweiterungsbeständen – sowie die Wiesen, Stauden- und Schilfflächen auf. Das gilt es unbedingt zu schützen und zu erhalten sowie umfassend eine Erweiterung zu ermöglichen. Die unversiegelten Wege zur Oder betten sich gut in die Auenlandschaft ein und bedürfen eines entsprechenden Schutzes.
Die Einordnungen in die Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung „Oder am Frankfurter Stadtgebiet mit Ziegenwerder (3653-NW)“ und „Oder am Frankfurter Stadtgebiet mit Ziegenwerder (3653-SW)“ bilden dafür durchaus einen angemessenen rechtlichen und fachlichen Rahmen.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/natur/natura-2000/ffh-erhaltungszielverordnungen/24-erhzv

Eng damit betrachtet sind die Oderwiesen südlich von Frankfurt (Oder) zu sehen. Hier waren bei der Fahrradexkursion am 14.03.2024 mit den noch erkennbaren restlichen Überflutungen durch das Oderhochwasser deutlich der Charakter einer Auenlandschaft wahrzunehmen. Das Vorhandensein von Weidenbeständen sowie die Nachbarschaft zu Restauenwäldern wie Schweinewerder, Berghübel und Eichwald bekräftigten diesen sehr erfreulichen Eindruck und zeigen die Arten- und Strukturvielfalt der Oderauenlandschaft auf. In diese Landschaft passt der zwar begradigte Zustand des Güldendorfer Mühlenfließes, mit seinem Vorhandensein von umgestürzten Gehölzen und freien Uferzonen, bestens hinein.
Das Gesamtgebiet ist erfreulicherweise Bestandteil des „rund 580 Hektar“ großen Naturschutzgebietes „Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand“, des FFH-Gebietes “Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand“ sowie des 31.717.04 ha großen Vogelschutzgebietes (SPA) „Mittlere Oderniederung“.

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_eichwald#

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-im-raum-frankfurt-oder

http://www.natura2000-bb.de/natura2000uebersicht/odertal/vogelschutzgebietmittlereoderniederung/index.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-oderniederung

https://lfu.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/SPA-7020.pdf

Somit sind bestens rechtliche Rahmenbedingungen für den Schutz, den Erhalt und einer naturnahen Entwicklung gegeben. Um dies vollständig umsetzen zu können ist die sofortige Entfernung der Wildzäune – zum Beispiel im Schweinewerder – entlang des Eichwaldweges dringend erforderlich. Die Existenz dieser Wildzäune behindert bzw. verhindert den ungestörten Wildwechsel.

Auf polnischer Seite führte der erste Weg zu einem Auenwald nordwestlich von Słubice, welcher verhältnismäßig naturnah in Erscheinung tritt, aber leider an punktueller Vermüllung leidet. Ebenso haben an vereinzelten Prallhängen der Oder Verschotterungen stattgefunden, welche eine naturnahe Entwicklung der Oder an diesen Stellen verhindert. Daher scheint es sinnvoll zu sein diese Verbauungen wieder zu entfernen. Ebenso gilt es vorsichtig den Müll zu beräumen und das Einbringen neuen Mülls zu unterbinden. Der südliche Anschlussraum bis zur Nadodrzanska bietet sich als sukzessiver Erweiterungsraum für den arten- und strukturreichen Hartholzauenwald mit seinen Oderaltverläufen an. Erste derartige Tendenzen zur sukzessiven Entwicklung eines Hart- und Weichholzauenwaldes sind gut erkennbar.
Entlang der Szczecinska in nordwestlicher Richtung trennt ein massiver Deich beide Auenwaldteile, welcher nördlich der Nordwestspitze des Auenwaldes nordwestlich von Słubice seine neugebaute Fortsetzung findet. Beide Auenwaldteile gehören offensichtlich zum 397,94 ha großem Rezerwat Łęgi koło Słubic (Naturschutzgebiet Łęgi bei Słubice).

http://westisthebest.pl/2256-westisthebest-rezerwat-legi-kolo-slubic

Es ist dringend zu empfehlen eine Deichrückverlegung zu prüfen, um beide Teile des schützten Auenwaldes wieder zu vereinen und der Oder wieder mehr Retentionsflächen zurückzugeben. Der ausgedeichte Teil des Auenwaldes weist zwar erfreulicherweise Qualmwasserstellen aus, aber das kann keine periodische Überflutung ersetzen.
Ferner scheint eine Vereinigung mit dem „rund 676 Hektar“ großen Naturschutzgebiet „Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen“ sowie dem 676 ha großen FFH- Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen sinnvoll zu sein.

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_odertal_frankfurt_lebus#

https://www.natura2000-brandenburg.de/projektgebiete/frankfurt-oder/odertal-frankfurt-lebus-mit-pontischen-haengen

Als Rahmen können zudem das FFH-Gebiet Legi Slubickie und das SPA Dolina Srodkowej Odry dienen.

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/ffoder/FFH-Raum-FF-k1-Uebersicht.pdf

Im Ergebnis der ca. zweistündigen Fahrradexkursion ergibt sich fortgesetzt für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das die Oder, ihre Aue und ihre Nebengewässer im Bereich der Städte Frankfurt (Oder) und Słubice von verschiedenen arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteilen geprägt sind, wozu Auenwälder, Auenwiesen, Feuchtgebiete, Röhrichtbereiche und Staudenflächen gehören. Diese Gebiete dienen zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten als Lebens- und Rückzugsraum sowie bilden die Hauptader für Biotop- und Grünverbünde entlang des Flusses, seiner Nebengewässer und ihrer Auen, aber auch in die urbanen Gebiete hinein, was gleichermaßen für Kalt- und Frischluft zutrifft. Die Hochwässer dienen der Durchfeuchtung, für genetischen Austausch und dienen der Veränderung an Fauna, Flora und Pilzwelt sowie der landschaftlichen Erscheinung. Dazu sind jedoch massive Rückgaben von Retentionsflächen durch Deichrückverlegungen und Rückbaumaßnahmen mit Bodenversiegelungen sowie eine arten- und kulturreiche Landwirtschaft mit umfassender Fruchtfolge und Bodenverbesserung erforderlich.
Zudem gilt es sofort durch den Rückbau der Wildzäune die Behinderung bzw. Verhinderung des Wildwechsels in der Aue zu beenden.
Ferner empfiehlt es sich die Auenwälder einer naturnahen, sukzessiven Verjüngung zu überlassen und daher forstwirtschaftliche Eingriffe, wozu auch Nachpflanzungen gehören, auszuschließen.

Für das gesamte Odergebiet regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin eine staaten- und länderübergreifende, wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption an.

Der gemäß 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten seine Mitwirkung an und ruft die Bevölkerung zur Mitwirkung auf. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, kann sich dazu an folgende zentrale Anschrift des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.11.2025

Fotos: Andreas Liste

AHA sieht dringende Notwendigkeit beim besseren Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft in der Gemeinde Teutschenthal!

Die Gemeinde Teutschenthal ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von einer vielfältigen Struktur an Landschaft und Natur geprägt. Daher trägt nach Ansicht des AHA auch der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung eine sehr große Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft. Alleine die Lage der 84,23 km² großen Gemeinde zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach, dem Seengebiet des Mansfelder Landes sowie dem Lintbusch und der Dölauer Heide beinhaltet sehr viel ökologisches Potenzial im Einzelnen, im Gesamten sowie im Grün- und Biotopverbund. So gilt es nach Auffassung des AHA alles Erdenkliche zu tun, dass die Entwicklungs- und Gestaltungsplanungen der Gemeinde Teutschenthal auf diese Notwendigkeiten Rücksicht nimmt und sogar noch Erweiterungsräume schafft. Überlegungen des Landkreises Saalekreises Biotopverbundräume über die Laucha bis zur Salza, zum Würdebach, zur Saale, der Mansfelder Seenlandschaft sowie zum Lintbusch und Dölauer Heide zu schaffen bzw. zu entwickeln, gilt es mit den Möglichkeiten und Kapazitäten der Gemeinde Teutschenthal zu begleiten und zu unterstützen.
Des Weiteren hält der AHA eine klare Positionierung aller Verantwortlichen von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen zu den Folgen des am 11.09.1996 erfolgten spontanen Pfeilerbruchs im westlichen Teil des Ostfeldes in der Grube Teutschenthal für dringend erforderlich, was auf einer Fläche von 2,5 km² zu einem dominoartigen Einbruch des gesamten Ostfeldes in Sekunden in einer Teufe von 620 bis 770 m verursacht und schlagartigen Deckgebirgsabsenkung um 0,5 m führte.
Die gegenwärtige Verfüllungspraxis der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) Grube Teutschenthal erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – jedoch mit sehr großer Sorge.
Eine Verwendung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ist eindeutig abzulehnen. Die Schächte sind wasserbeeinflusst und weisen auf dem Weg eine umfassende Reaktionsfähigkeit auf. Insbesondere die als Schadstoffe aufgeführten Oxide von Magnesium, Kalium, Natrium und Kalzium könnten in Verbindung mit Wasser zu Hydroxiden reagieren, welche starke und sehr umweltbelastende Basen entstehen lassen können. Auf Grund der Tatsache, dass das Wasser der Schächte auch in das Umfeld austritt ist mit umfassenden und nachhaltigen Belastungen der Umwelt einer Region zu rechnen, wo ca. 300.000 Menschen leben. Zudem belastet Abluft die Region, welche mit Ausstoß von giftigem Feinstaub einhergeht.
Aus diesen Gründen haben der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. vereinbart ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und zu optimieren.
In dem Zusammenhang beschloss die Mitgliederversammlung des AHA am 03.09.2019 die damalige Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. als kooperatives Mitglied aufzunehmen. Nunmehr hat sich aus der Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. entwickelt. Für den AHA ist eine sehr große Freude und ebenso ausgeprägte Ehre auf dieser Art und Weise die verdienst- und verantwortungsvolle sowie fachlich fundierte und sehr engagierte ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit der Mitglieder der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. begleiten und unterstützen zu können.
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) in der Salzstraße in Angersdorf unterstützt der AHA die fachlich fundierte und berechtigte Argumentation der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V., welche die massive und flächendeckende Gefährdung geißelt, die von der unvermindert fortgesetzten Einlagerung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ausgeht.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass der Abfluss des Wassers vom Grubengelände der GTS in Richtung Saale führt und dabei die dringende Gefahr der starken Kontaminierung von Wasser und Boden nicht nur in der Agrarlandschaft und den Auen von Saale und ihrer Nebengewässer existent ist, sondern auch in Richtung der Wohngebiete in Holleben, Angersdorf und Halle (Saale) besteht. Die Stadt Halle (Saale) kann es über das Vordringen von Qualmwasser bei Hochwasser treffen. Insofern muss klar sein, dass nicht nur das Gebiet der Gemeinde Teutschenthal bedroht ist, sondern auch saaleabwärts alle nachfolgenden Gebiete. Darüber muss Klarheit bestehen, weil ansonsten das Ausmaß der Bedrohungen einer unverantwortlichen und gefährlichen Fehleinschätzung unterliegt.

Dabei ist die Gemeinde Teutschenthal von vielfältigen und auch arten- und strukturreichen Landschaften und Naturbestandteilen geprägt. Hier sind insbesondere die Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach mit Nebengewässern und Auen, das 8 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Weinbergholz“ sowie die Streuobstwiesen in der Saaleaue zu nennen.
Das Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzept (IGEK) der Gemeinde Teutschenthal, Stand: Juni 2022 weist auf Seite 81 unter Punkt 12.2 Natur- und Artenschutz folgende Schutzgebiete im Gemeindegebiet aus:

https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/integriertes-gemeindlichens-entwicklungskonzept-igek.html

https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/datei/anzeigen/id/19543,1195/2022-06-30_igek_teutsch_beschlussfassung.pdf

Gelb: Kiesabbaustätte
Rot: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit naturnaher, sukzessiver Entwicklung
Blau: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit Solarpark
Weinrot: Wegabschnitt für zweireihige Obstbaumallee
Gelb: Kiesabbaustätte
Rot: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit naturnaher, sukzessiver Entwicklung
Blau: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit Solarpark

Diese Ausgangssituation bietet unter Einbeziehung von gefluteten Restlöchern der ehemaligen Braunkohletagebaue wie „Langes Handtuch“ bei Teutschenthal und Pappelgrund, den Teichen in Richtung Wansleben am See, den Schlosspark Teutschenthal, der Bergbaufolgelandschaft in Amsdorf mit Asendorfer Kippe, der von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte sowie einer von punktuell und streifenförmig mit Gehölzen, Hochstauden und Wiesen durchsetzten Agrarlandschaft die Möglichkeit des Erhaltes und Entwicklung weiterer schützenswerter Natur- und Landschaftsbestandteile.

https://www.northdata.de/GfB+Baustoffe+GmbH,+Teutschenthal/Amtsgericht+Stendal+HRB+202147

Die dazu notwendigen und bestehenden Biotop- und Grünverbünde reichen dabei bis in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht hier jedoch umfassendes Schutz- und Entwicklungspotential. Die Altlasten aus dem Salz,- Kohle- und Kiesabbau sind eine schwere und mahnende Bürde, welche es jedoch im Interesse der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften zu entwickeln gilt. Hier sind insbesondere die Seenlandschaften und Salzlandschaften zu nennen. Ferner mahnen sie alles zu unternehmen, dass keine neuen Umweltbelastungen hinzukommen, wozu Ausweitung und Neuschaffung neuer Bauflächen für Wohnen, Verkehr und Gewerbe. Ganz besonders sind ebenfalls die Planungen der Kies und Sand Köchstedt GmbH (KSK) zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse DK 0 im Kiessandabbau Köchstedt zu nennen.

https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/DepV.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt klar und deutlich zu bedenken, dass jegliche Ablagerung von Abfällen eine standortfremde Beeinträchtigung und Schädigung von Umwelt, Natur sowie Landschaften und somit auch für die Qualität der Lebens- und Wohnstandorte der Menschen darstellt.
Dazu gehören die nie auszuschließende und dauerhaft drohende Gefahr für Luft, Boden und Wasser, die Einschränkung menschlicher Nutzungen sowie die immerwährende Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes.
Jedoch zeigen Medienberichte, so u.a. die Mitteldeutsche Zeitung am 29.08.2024, Seite 18 auf, dass der Gemeinderat der Gemeinde Teutschenthal am 27.08.2024 einstimmig den Beschluss gefasst hat, der Beschlussvorlage – Aufstellungsbeschluss des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 36 „Innovationspark Mitteldeutschland Teil A“ zuzustimmen. „Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 42 ha

https://ratsinfo.kitu-genossenschaft.de/teutschenthal_bi/vo0050.asp?__kvonr=104446

https://ratsinfo.kitu-genossenschaft.de/teutschenthal_bi/getfile.asp?id=192063&type=do

https://ratsinfo.kitu-genossenschaft.de/teutschenthal_bi/getfile.asp?id=192058&type=do

Das bedeutet einen angedachten Flächenverbrauch von gesamt 42,00 ha – rund 43.000,00 m² = 4,3 ha sogenannte „Ausgleichsfläche“ = 37,70 ha. Darin sind Gebäude-, Verkehrs- und Stellplatzflächen mit einbezogen.
Betroffen ist dabei eine landwirtschaftliche Fläche mit einer Bodenzahl über 75 sowie laut Flächennutzungsplan Teutschenthal Anlage 4 – Bergbau – Vorentwurf 02/2023 zum Einzugsbereich „Steinsalze und Kalisalze einschließlich auftretender Sole, Formationen und Gesteine mit Eignung für behälterlose unterirdische Speicherung“, Nr. der Berechtigung: III-A-d/h-758/90/1043

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=84ae1d48-12cf-4642-ae1d-4812cf16422d

Ferner ist davon auszugehen, dass die angedachte Bebauung dieser Fläche zu einem weiteren Verlust einer Kaltluftentstehungsfläche führt. Dabei haben Kaltluftentstehungsgebiete eine sehr wichtige Funktion für eine positive klimatische Entwicklung.

https://www.staedtebauliche-klimafibel.de/?p=70&p2=6.2.1

Damit eng verbunden ist eine massive Einschränkung bestehender und potentieller Biotop- und Grünverbundräume.
Laut Planung sind 240 Stellplätze für PKW sowie mindesten 50 LKW-Stellplätze vorgesehen. Das bedeutet die Möglichkeiten von Fahrten im Umfang von ca. 480 PKW und 100 LKW, was bei Berücksichtigung von beispielsweise 255 Arbeitstagen im Jahr 2027 im Land Sachsen-Anhalt eine jährliche zusätzliche Fahrbelastung mit ca. 122.400 PKW- und ca. 25.200 LKW-Fahrten bedeuten kann. Eng damit verbunden sind Belastungen mit Abgasen, Feinstaub und Lärm sowie der bestehenden Verkehrstrassen.

https://www.arbeitstage.de/wie_viele_arbeitstage_im_jahr_2027_Sachsen-Anhalt.htm

Zudem verdeutlicht sich eindeutig, warum der Ruf nach der Landesstraße (L) 164n und der Bundesautobahn (BAB) 143 so groß war bzw. ist. Es geht darum neuen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen. Diese nie bewiesene Mär von Verkehrsentlastungen der Region ist somit einmal mehr widerlegt.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Der Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 06.11.2025, Seite 21 zeigt unter der Überschrift „Teutschenthal: XXXLutz hält an Projekt fest“, dass die Bedrohung für die unversiegelten Agrarflächen weiterhin existiert.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin, dass Vorhaben sofort und unwiderruflich zu beenden und dafür wertvolle Agrarfläche unverbaut zu erhalten und nachhaltig zu entwickeln.

Im Zusammenhang mit den vielfältigen Entwicklungen und Entwicklungsmöglichkeiten im Gemeindegebiet von Teutschenthal beabsichtigen Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen folgender Neujahresrundwanderung ihre Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften im Exkursionsgebiet in der Gemeinde Teutschenthal zu erläutern und mit einer verantwortlichen und interessierten Öffentlichkeit zu diskutieren:

Samstag, den 10.01.2026, um 10.00 Uhr
Gemeinsame Neujahresrundwanderung mit der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. in Teutschenthal
mit folgender Route:
Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost ► Würdebach ► Steinkistengrab in Köchstedt ► Kiessandabbau im Abbaufeld Köchstedt ► Querung des Würdebaches ► Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Treff- und Endpunkt: Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Dauer: ca. 3 Stunden

Wer mehr zu Inhalt und Aktivitäten der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und De-ponieregion Halle-Saalekreis e.V. erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kon-taktmöglichkeit: E-Mail-Adresse: verein@saalekreis-aufderkippe.de

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Bewältigung der Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der sehr vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft zu unterstützen.
Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die interessierte Bevölkerung auf in der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. mitwirken.
Wer Interesse hat kann sich bitte an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.11.2025

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