Autor: aha-dietmar (Seite 1 von 321)

Stellungnahme zum Antrag auf Erweiterung und Instandsetzung Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt

I. Grundsätzliches
I.1. Allgemein

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Dazu gehört aber auch, dass naturnahe bis natürliche Gewässerstrukturen erhalten und geschützt bleiben und dort wo sie verlorengegangen sind, wieder möglich sein können. Dazu gehören neben der Prüfung des Wiederanschlusses von Altverläufen die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, die Freihaltung von Neuverbauungen und die Beseitigung von bestehenden Verbauungen.

I.2. Presseerklärung AHA setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in Erfurt und Umland ein – Auszug

Die mit 216.267,00 (Stand: 31.12.2023) Menschen bewohnte, 26.988 ha große Hauptstadt des Freistaates Thüringen Erfurt ist sehr stark durch den Fluss Gera geprägt. Die Gera, welche aus der Vereinigung der Wilden und Zahmen Gera in Plaue entsteht, zählt mit Saale, Werra, Unstrut, Ilm und Weißer Elster zu den bedeutsamsten Fließgewässern des Freistaates Thüringen. Laut Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beträgt die Länge der Gera – einschließlich Zahme Gera – von Quelle bis Mündung in die Unstrut 71,50 km. Die Größe des Einzugsgebietes umfasst ca. 1.092,00 km². Zur Geraaue gehört durchaus auch der 5,40 km lange Flutgraben, welcher in den Jahren 1890 bis 1898 entstand und als Aufnahmegewässer für Hochwasser der Gera dient.

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/daten/bevoelkerung/stadt/index.html

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Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – organisierten und am Samstag, den 21.09.2024 durchgeführten Fahrradexkursion betrachteten die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Gera und ihre Aue zwischen den Städten Erfurt und Gebesee. Die Fahrradexkursion endete an der Einmündung der Gera in die Unstrut.
Zu Beginn nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den Flutgraben in Augenschein, welcher zum Exkursionszeitpunkt weniger gut mit Wasser gefüllt war. Somit ist deutlich eine Anknüpfung an die Niederschlagsarmut der Jahre 2018 und 2022 erkennbar. Von der ursprünglichen teilweisen Entspannung der Wassersituation in Folge vermehrter Niederschläge im Jahr 2023, zum Jahreswechsel 2023/2024 sowie Anfang des Jahres 2024 ist kaum noch etwas zu erkennen.
Positiv nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den weitgehend gut ausgeprägten Grünbereich entlang des Flutgrabens und der Gera zwischen Hauptbahnhof und Brücke Motzstraße in Augenschein. Man war übereinstimmend der Auffassung, dass der von Gehölzen, Wiesen, Rasen, Blumenrabatten sowie Kräutern und Stauden geprägte Bereich vermehrt Fortsetzung in die Wohngebiete erhalten sollte, um den Biotop- und Grünverbund sowie die garantiert klimatisch positiven Auswirkungen nicht nur zu stabilisieren, sondern noch auszuweiten. Ferner gilt es die naturnaheren Entwicklungen im Flutgraben zu sichern, um noch besser als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora fungieren zu können.
Die Bauarbeiten im Bereich des Papierwehrs sind sehr groß ausgelegt und haben zu massiven Eingriffen in den Uferbereichen des Flutgrabens geführt. Dabei ist davon auszugehen, dass gewöhnliche Aufenthaltsstandorte von Eisvogel und Wasseramsel in Mitleidenschaft gezogen sind.
Auffällig ist zudem der hohe Versiegelungsgrad von Gera und Flutgraben im Uferbereich. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass es einer wissenschaftlich fundierten Konzeption bedarf, um zu prüfen inwieweit Entsiegelungen im Ufer-, aber auch Sohlbereich möglich ist, um so die Möglichkeit als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora zu verbessern sowie die Gewässerdynamik zu erhöhen. Gleiches trifft für die zahlreichen Wehranlagen im Stadtgebiet zu, welche nicht nur als Rückstau fungieren, sondern eine Wanderung von Fischen von unten und nach oben ausschließen. Womöglich besteht nur die Möglichkeit mit Sohlgleiten die Höhenunterschiede der weitgehend stark begradigten Gera zu überwinden. Trotzdem empfiehlt es sich nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe auch, zu prüfen, inwieweit die Wiederanbindung von weiteren Altverläufen möglich ist.
Im Abschnitt der Gera zwischen Krautland/Mühlgraben und Gera nahm die Exkursionsgruppe ein Pflanzgebiet in der Geraaue in Augenschein. Die Beseitigung von baulichen Altlasten ist sehr begrüßenswert. Im Anschluss daran hätte eine sukzessive Entwicklung ausgereicht, um naturnahe Aufwüchse und Ansiedlungen zu ermöglichen. Dazu gehören nitrophile Staudenflächen ebenso dazu, wie sukzessive Gehölzentwicklungen. Somit besteht die Möglichkeit arten- und strukturreiche sowie stabile Auenlandschaften zu erhalten. Daher gilt es nunmehr diese Entwicklungen zu ermöglichen und zu schützen.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe schätzten ein, dass der Abschnitt der Gera zwischen dem größeren Umfeld des Nordparkes und der Brücke Riethstraße durchaus eine interessante Mischung aus naturnaherer Entwicklung und wasserbaulicher Maßnahmen darstellt. Jedoch bedarf es einer Verstetigung der ansatzweise erkennbaren Mäandrierung der Gera durch Störsteine und -hölzer sowie eines Erhaltes der Kies- und Schotterbereiche als Brutraum für Vogelarten wie Flussregenpfeifer sowie als Laichraum für Amphibien und Fische. Ferner gilt es den Gehölz- und Krautbestand entlang der Gera zu schützen und sukzessive Erweiterungsmöglichkeiten zuzulassen. Auch hiervon profitieren Fauna und Flora. Blühende Gehölze und Kräuter sind zudem nicht nur eine optische Aufwertung für die Bevölkerung, sondern bieten zahlreichen Insekten Nahrung. Dementsprechend gilt es das Mahdregime in den Parkanlagen Erfurts zu entwickeln. Während es im Südwesten Erfurts sehr positive Ansätze gibt, ist eine minimierte, unregelmäßige und parzellierte Mahd u.a. auch im Nordpark zu empfehlen.
Im Bereich der Straße der Nationen nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Umverlegung des Marbaches vom Grundsatz her positiv auf. Sie waren sich aber auch einig, dass für die künftige Entwicklung des Marbaches im Mündungsgebiet in die Gera mehr Naturnähe und Möglichkeit der Sukzession benötigt und eigentlich keiner Bepflanzung bedarf. Neben der Tatsache, dass eine sukzessive Entwicklung die Ansiedlung einer standortgerechten Fauna und Flora befördert, besteht so die Möglichkeit eine wissenschaftliche Begleitung des Fließgewässers und seiner Aue vorzunehmen.
Vom Grundsatz her begrüßten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ebenfalls die Veränderungen in der Geraaue im Bereich von Teichmanns Hof. Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe wäre jedoch eine Bereitstellung eines Raumes zur Entwicklung einer naturnahen Mäandrierung sinnvoller gewesen. Diesen Prozess kann man durch Störsteine und -hölzer umfassend befördern. Die gegenwärtige Variante ist zudem mit massiven Verbau von Steinen verbunden, welche wiederum als immer rarer werdender Rohstoff aus Steinbrüchen stammt, welche massiv Umwelt, Natur und Landschaft beim Abbau, bei der Aufbereitung und beim Abtransport beeinträchtigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigte an dieser Stelle seine immer wieder vorgetragene Auffassung, dass Eingriffe in und Fließgewässern so gering wie möglich und nötig zu halten sind und mehr Raum zur naturnahen Entwicklung gegeben sein muss. Die baulichen Eingriffe sind auf Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, Unrat und Müll sowie auf die Initiierung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen beschränkt bleiben. Nur an Stellen, wo eine Wiederentwicklung von Mäandrierungen und Furkationen ausgeschlossen bleiben muss, sollte die Herstellung von Sohlgleiten erfolgen.

Je weiter nördlicher der Fluss Gera die Stadt Erfurt quert, desto deutlicher lässt sich die Notwendigkeit erkennen den Hochwasser- und Entwicklungsraum dringend auszuweiten und dabei das bestehende Potential des Fließgewässers zu nutzen bzw. einzubeziehen. Einzelne Maßnahmen des Freistaates Thüringen zur Herstellung der Barrierefreiheit haben durchaus sehr positive Spuren hinterlassen. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es jedoch hilfreicher zu sein, die natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten und -kapazitäten der Gera und ihrer Aue besser zu nutzen bzw. einzubeziehen. Ansatzweise beispielhaft gilt es die Maßnahmen zur Herstellung einer Mäandrierung in Erfurt-Gispersleben zu nennen. Nach Auffassung des AHA erscheint es nachhaltiger zu sein, Uferzonen nicht mit Steinpackungen zu befestigen, sondern durch Störsteine und -hölzer die naturnahe Mäandrierung zu befördern. Dies ist auch dem Gesichtspunkt der Gefahr der weiteren Eintiefung der Gera zu sehen.
Im Bereich der Geraaue existieren zahlreiche Reste von Streuobstwiesen, welche sich häufig in einem schlechten Betreuungs- und Pflegezustand befinden. So weist zum Beispiel eine vorrangig aus Süßkirschen bestehende Streuobstwiese in Erfurt-Gispersleben am Nordwestende der Gisbodusstraße, südlich der Bundesautobahn (BAB) 71 eine gute Entwicklungsmöglichkeit auf. Nur bedarf es umfassender und dauerhafter Pflegemaßnahmen, um diese nach eigenen Messungen ca. 196,32 m lange und ca. 37,96 m breite sowie ca. 7.452,31 m² = rund 0,745 ha große Streuobstwiese nicht nur zu erhalten, sondern auch zum Beispiel mit Neupflanzungen weiter zu entwickeln. Hier sind massiv Eigentümer und zuständige Behörden gefordert. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Die Aue der Gera ist von einer gewissen Vielfalt an Landschaft und Natur geprägt. Jedoch auffällig sind der stark gerade Verlauf und die Flussnahe hohe Eindeichung, welche sich bis zur Einmündung in die Unstrut erstreckt. Nach Auffassung des AHA sind hier umfassende Veränderungen erforderlich. Dazu zählen Möglichkeiten der Rückverlegungen der Deiche bis an die Ortslagen heran zu prüfen und ggf. umzusetzen. Somit besteht die Möglichkeit der Gera wieder mehr Retentionsraum zurückzugeben. Zumeist geht das mit Schaffung und Schutz von bestehenden vielfältigen Natur- und Landschaftsbestandteilen einher. Es ist nach Ansicht der Mitglieder der Exkursionsgruppe davon auszugehen, dass Teile von Mahlgera und Mühlgera einst Altverläufe einer bestimmt von vielfältiger Furkation geprägter Gera waren. Gerade im Abschnitt zwischen den Orten Andisleben und Ringleben, wo Gera und Mahlgera eng beieinander fließen, drängt sich massiv der Eindruck auf. Sehr wichtig ist es dabei bestehende Gehölzbestände nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern deren sukzessive Entwicklung und Ausweitung massiv zu sichern.
Ansonsten steht die weitläufige Gehölzarmut in dem Raum einer Landschafts- und Naturstrukturvielfalt entgegen und befördert gerade bei Hitze- und Dürrephasen wie in diesem Sommer die Winderosion. Eng damit verbunden ist eine Beförderung der Mäandrierung der Gera durch Eintrag von Störhölzern.
So steigen die Möglichkeit der Entwicklung und Ausweitung von Lebens- und Rückzugsräumen für Tier- und Pflanzenarten. Ebenso erfolgt eine Abpufferung der Einträge von Nährstoffen und Pestiziden aus der Landwirtschaft.
Somit ließe sich zum Beispiel auch die Biotop- und Grünverbundfunktion der Gera zwischen Erfurt und Umland zur Unstrut optimieren. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
In Walschleben nahm die Exkursionsgruppe den stark begradigten Verlauf des Dorfgrabens in Augenschein. Hier bedarf es mit Hilfe des Eintrages von Störhölzern und -steinen einer Beförderung der Mäandrierung, um das Fließgewässer arten- und strukturreicher entwickeln zu lassen sowie eine weitere Eintiefung – welche u.a. mit Austrocknung des Umlandes einhergeht – zu verhindern. Bereits die stattfindenden Bauarbeiten schränken die Aue des Dorfgrabens ein. Der AHA mahnt eine umfassende Freihaltung der Aue des Dorfgrabens sowie andere Fließgewässer – wie zum Beispiel des Klingergrabens und des Ringelgrabens an. Gleiches trifft natürlich auch auf Gera und Mahlgera zu.
Im Abschnitt der Gera in Gebesee zwischen Gera und Bornklingerbach entdeckte die Mitglieder der Exkursionsgruppe ein Trafohaus, welches nicht mehr in Betrieb ist und weitgehend einen guten Bauzustand aufweist. Hier sei die Umwidmung und Umgestaltung zu einem Rückzugsgebiet für Tiere wie Fledermäuse, Vögel, Insekten und Spinnen angeregt. Dazu sind gewisse Baumaßnahmen wie Ausbesserung des Dachses sowie spezieller Ein- und Ausflugsbereiche erforderlich. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Im Stadtgebiet von Gebesee im Bereich des Gera-Radwanderweges und des Bornklingerbaches war zu beobachten wie das Abladen von Bauschutt in der Geraaue erfolgte. Hier gilt es nicht nur den Bauschutt zu entfernen, sondern auch die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen.
Am Ende der Fahrradexkursion hielten sich die teilnehmenden Mitglieder der Exkursionsgruppe an der Unstrut im Bereich der Einmündung der Gera auf. Dabei drückten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ihre Genugtuung darüber aus, dass der Mündungsbereich der Gera in die Unstrut frei von Verbauungen ist. Ferner erwähnten sie, dass die letzten Abschnitte der Gera vor der Einmündung in die Unstrut Ansätze von Mäandrierungen mit Prall- und Gleithängen bilden. Zahlreiche Beobachtungen von Eisvogelflügen bestätigen die Notwendigkeit die Entwicklung zu sichern. Diesen Prozess gilt es daher zu schützen und zu erhalten. Das bedeutet im konkreten Fall u.a. ein Verzicht auf irgendwelche Verbauungen mit Steinschüttungen. Ferner ist es dringend sowohl Unstrut als auch Gera natürliche Retentionsflächen zurückzugeben, indem man Deichschlitzungen und -rückverlegungen bis hin zu kompletten Deichentfernungen vornimmt. Ferner gilt es das Befahren mit Wasserfahrzeugen mit Vorsicht zu genießen, um die Fauna und Flora sowie die Struktur von Ufer- und Sohlbereichen nicht in Gefahr zu bringen.
An der Stelle sei ferner erwähnt, dass die ca. 192,00 km lange Unstrut als ein sehr bedeutsamer Nebenfluss der Saale fungiert und in seinem über 6.000 km² großen Einzugsgebiet Flüsse wie die Wipper (Einzugsgebiet: 647,00 km²), Helbe (414,00 km²) und Helme (1.318,00 km²) aufnimmt; rechtsseitig sind neben der Gera (1.092,00 km²) die Gramme (357,00 km²) und die Lossa (394,00 km²) zu nennen. In dem Zusammenhang regt der AHA an, u.a. Möglichkeiten länderübergreifend wissenschaftlich zu untersuchen, wie eine Wiederanbindung von Altmäandern der Unstrut erfolgen kann.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Unstrut und ihrer Aue. Die besondere Schutzwürdigkeit im Bereich der Unstrut-Gera-Aue drückt sich insbesondere in den folgenden europäischen und nationalen Schutzgebieten aus:

  • FFH-Gebiet Nr. 39 „Unstrut-Niederung nordöstlich Herbsleben“ = ca. 193,70 ha
  • SPA Nr. 15 „Gera-Unstrut-Niederung um Straußfurt“ = 5.522,56 ha
  • Naturschutzgebiet (NSG) 76 „Herbslebener Teiche“ = 99,30 ha

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh39-map

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/ffh_039_map_ab.pdf

https://www.bfn.de/aba-gebiet/id-225-gera-unstrut-niederung-um-straussfurt-th

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-15-gera-unstrut-niederung-um-straussfurt

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/SPA_MaP/SPA_15_Myotis_AB_20230123.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-076-herbslebener-teiche

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_076_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Herbslebener_Teiche.pdf

Dazu bedarf es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eines grundsätzlichen Wandels im Umgang mit der Agrarlandschaft – auch in und an der Aue von Unstrut und Gera -. Hier sind insbesondere eine vollständige Umwandlung der Landwirtschaft weg von Monokulturen mit Bodenverdichtungen, Massengaben von Mineraldüngern und Pestiziden hin zu arten- und strukturreichen Kulturanbau, Entwicklung von ausgeräumter Landschaft zu mit Feldgehölzen, Wiesen und Stauden geprägten Räumen sowie mit Gehölzen, Wiesen und Hochstauden gekennzeichneten vielfältigen Bergleitgrün an Straßen und Wegen zu sehen.
Das dies dringend geboten ist zeigten die massiven Maismonokulturen in der Unstrut-Gera-Aue im Mündungsgebiet der Gera in die Unstrut, welche zudem zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion am 21.09.2024 von stark verfestigtem Boden geprägt war.
Gerade in einem derartig, richtigerweise umfassenden geschützten Natur- und Landschaftsraum darf so keine Landschaft und Natur aussehen. Hier sind dringend und unverzüglich grundsätzliche und nachhaltige Änderungen geboten.
Damit verknüpft ist nicht nur der Schutz in den jeweiligen Schutzgebieten, sondern ebenfalls der Verbund im Biotop- und Grünverbund des gesamten Natur- und Landschaftsraumes.
Daher ist es erforderlich alle Planungen und Aktivitäten darauf zu orientieren bzw. abzustimmen

Im Stadtgebiet von Erfurt sind ferner zum Beispiel folgende Schutzgebiete zu nennen:

  • geschützter Landschaftsbestandteil „Sulze“ = ca. 9,70 ha
  • geschützter Landschaftsbestandteil „Dreienbrunnen“ in den Gemarkungen Erfurt und Hochheim = 5,57 ha
  • geschützter Landschaftsbestandteil „Geraaue Gispersleben“ = ca.35,00 ha
  • geschützter Landschaftsbestandteil „Geraaue Kühnhausen“ = ca. 36,00 ha
  • Naturdenkmal Lössaufschluss „Lösswand“ / Dreienbrunnenpark
  • Naturdenkmal „3-Quellen“ Auslaugung salinarer Schichten des Mittleren Muschelkalkes

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115670.html

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3217.pdf

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115685.html

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3262.pdf

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3262_-_%C3%9Cbersichtskarte_2.pdf

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3262_-_%C3%9Cbersichtskarte.pdf

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115693.html

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3267.pdf

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3267_-_%C3%9Cbersichtskarte.pdf

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115694.html

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3268.pdf

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3268_-_%C3%9Cbersichtskarte.pdf

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115680.html

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3227.pdf

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/124525.html

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3251.pdf

Die Ausweisung und der Bestand dieser verschiedenen Schutzgebiete sind sehr zu begrüßen und zu unterstützen. Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf es jedoch einer flächendeckenden Zusammenführung der einzelnen Schutzgebiete, welche kommunale Grenzen überschreiten und somit den Biotop- und Grünverbund der Gera, ihrer Aue und Nebengewässer noch mehr garantieren, betonen und hervorheben. Zudem erscheint es nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sinnvoll zu sein ein Landschaftsschutzgebiet „Gera“ von den Quellen bis zur Mündung in die Unstrut auszuweisen.
Ferner mahnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wesentliche Verbesserung der Transparenz zum Bestand der existenten Schutzgebiete an. Dazu zählen eine optimierte Auflistung und Darstellung in den jeweiligen Medien des Freistaates Thüringen und der Anliegerkommunen sowie eine ordnungsgemäße Ausschilderung vor Ort.

Bedauerlicherweise muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine dauerhafte Ignoranz einer Kommunikation durch die Anliegerkommunen der Gera unterhalb der Landeshauptstadt Erfurt feststellen. Die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Landeshauptstadt Erfurt lehnen sogar eine Kommunikation mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – offen ab. Dabei erfordern ein ordnungsgemäßer, fachlich-fundierter sowie schutzorientierter und nachhaltiger Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften eher eine Verstärkung eines sachlich-konstruktiven Umganges miteinander. Das ist auch ein Akt des Respektes der Mitwirkung der Bevölkerung und des ehrenamtlichen Engagements im Rahmen von Vereinen und Initiativen. Nur so lässt sich schrittweise wahrhafte und echte Demokratie entwickeln und mit Leben erfüllen.
Ein konkretes Beispiel kann die Kooperation bei der „Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen“, welche der Freistaat Thüringen für die Antragsteller die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue sowie die Gemeinden Elxleben und Witterda bewilligt hat, sein.

https://gemeinde-elxleben.de/index.php/aktuelles/archiv/erstellung-eines-integralen-hochwasserschutzkonzeptes-fuer-die-gemeinde-elxleben

https://www.vg-gera-aue.de/news/index.php?rubrik=13&news=439765&typ=1

https://www.vg-gera-aue.de/news/index.php?rubrik=1

https://fotos.verwaltungsportal.de/news/4/3/9/7/6/5/gross/252363551.jpg

Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in der Konstellation die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt und deren Umland einzusetzen bzw. einzubringen. Dabei ist sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Entwicklungspotentiale sehr bewusst, welche es nun gilt verstärkt zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel die Wiederanbindung von Altauen an das Hochwasserregime des Flusssystems der Gera, weitere Beendigung und Rückbau von Verbauungen, Aufschüttungen, Bodenversiegelungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Prüfung der besseren Wiederanbindung von Altverläufen an das Gesamtflusssystem, bergbauliche Eingriffe in und an der Aue der Gera sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen. Dazu können nach Ansicht des AHA ganz besonders die Fließgewässersysteme von Gera bis Unstrut beitragen.

Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

An der Stelle sei ferner erwähnt, dass die ca. 192,00 km lange Unstrut als ein sehr bedeutsamer Nebenfluss der Saale fungiert und in seinem über 6.000 km² großen Einzugsgebiet Flüsse wie die Wipper (Einzugsgebiet: 647,00 km²), Helbe (414,00 km²) und Helme (1.318,00 km²) aufnimmt; rechtsseitig sind neben der Gera (1.092,00 km²) die Gramme (357,00 km²) und die Lossa (394,00 km²) zu nennen. In dem Zusammenhang regt der AHA an, u.a. Möglichkeiten länderübergreifend wissenschaftlich zu untersuchen, wie eine Wiederanbindung von Altmäandern der Unstrut erfolgen kann.
Dabei ist sich der AHA der Entwicklungspotentiale sehr bewusst, welche es nun gilt verstärkt zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel die Wiederanbindung von Altauen an das Hochwasserregime des Flusssystems der Unstrut, weitere Beendigung und Rückbau von Verbauungen, Aufschüttungen, Bodenversiegelungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Prüfung der besseren Wiederanbindung von Altverläufen an das Gesamtflusssystem sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen.
Vom Grundsatz ist die Nutzung von vorhandenen Mühlenanlagen zur Umwandlung der Wasserkraft in Elektroenergie zu begrüßen. Jedoch gilt dies daran zu messen, welche Eingriffe und Maßnahmen damit verbunden sind.
Ebenfalls gilt es Bodenverbesserungen durch eine arten- und strukturreichere Agrarnutzung anzugehen. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Einzugsgebiet der Unstrut auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Kleearten (z.B. Rot- und Weißklee, Inkarnatklee) und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die ebengenannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten.

https://www.demonet-kleeluzplus.de/mam/cms15/dateien/steckbrief_luzerne.pdf

https://www.demonet-kleeluzplus.de/mam/cms15/dateien/steckbrief_rotklee.pdf

https://www.ble-medienservice.de/landwirtschaft/0702-1-anbau-und-verwertung-kleinsamiger-leguminosen.html

https://www.naturadb.de/pflanzen/trifolium-repens

https://www.demonet-kleeluzplus.de/mam/cms15/dateien/steckbrief_wei%C3%9Fklee.pdf

https://www.demonet-kleeluzplus.de/mam/cms15/dateien/steckbrief_inkarnatklee.pdf

Zudem sind flächen- und raumdeckend dringend Deichrückverlegung und -beseitigungen vorzunehmen. Somit besteht die Möglichkeit Altauen wieder dem Fließgewässer – hier Unstrut – als aktive Aue anzuschließen.
Im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Hochwasser und der damit verbundenen Dynamik reduzieren sich Hochwasserspitzen sowie besteht die Möglichkeit des umfassenden Austausches von Fauna, Flora und Funga.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte unbedingt für eine wissenschaftlich fundierte Komplexität im nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, Auen und Fließgewässer werben.

Diese Kriterium erfüllen die vorliegenden Planungsunterlagen keinesfalls. Dabei gilt es den Sinn und Zweck von Hochwasserrückehaltebecken, so auch des Hochwasserrückhaltebeckens Straußfurt – u.a. nach den obengenannten Kriterien wissenschaftlich zu überprüfen. Dabei sind zudem u.a. die Qualität und die Funktionen als Lebensraum für Fauna, Flora und Funga, aber eben auch die barrierefreie Durchlässigkeit der Unstrut zu prüfen.
Alles diese Gesichtspunkte fehlen in den Betrachtungen der gegenwärtig vorliegenden Planungsunterlagen.

Schon die angedachten Bauarbeiten bedürfen einer umfassenden Überprüfung in Fragen Nachhaltigkeitigkeit.
So gilt es zu prüfen, inwieweit Zement zur Anwendung kommt. So sind Klimabilanzen, bei Maßnahmen zu bewerten und u.a. die Verwendung von Zement zu berücksichtigen. So gibt die Hüthig GmbH unter „Klimabilanz der Zementindustrie“ folgendes an, Zitat:
Die Zementherstellung ist, je nach Rechenweg und einbezogenen Produktionsprozessen, verantwortlich für 4 bis 8 % der weltweiten CO2-Emissionen.“, Zitat Ende.

https://www.chemietechnik.de/energie-utilities/klimabilanz-der-zementindustrie-372.html

Das Umweltbundesamt weist ebenfalls auf die Klimabelastung durch Zement hin.

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/dokumente/factsheet_zementindustrie.pdf

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt zudem weitere Flächeninanspruchnahmen zu vermeiden.
Es ist dabei zu bedenken, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, trägt das angedachte Vorhaben nicht zur Umsetzung und Entwicklung einer Festigung, Schutz und Weiterentwicklung einer arten- und struktureichen Fluss- und Auenlandschaft Unstrut mit ihren Nebengewässern sowie angrenzenden Natur- und Landschaftsbestandteilen bei.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gilt es eher wissenschaftlich fundiert und umfassend öffentlich beraten und diskutiert die Rückführung der Unstrut in naturnaherer Strukturen von Aue und Flusssystem zu prüfen und ggf. dann umzusetzen. Eine Umsetzung dieses Vorhabens in dieser Form stellt eine klare Behinderung dieses Vorhabens dar.

III. Schlussbemerkungen

Die ca. 192,00 km lange Unstrut fungiert als ein sehr bedeutsamer Nebenfluss der Saale und nimmt in seinem über 6.000 km² großen Einzugsgebiet Flüsse wie die Wipper (Einzugsgebiet: 647,00 km²), Helbe (414,00 km²) und Helme (1.318,00 km²) auf; rechtsseitig sind neben der Gera (1.092,00 km²) die Gramme (357,00 km²) und die Lossa (394,00 km²) zu nennen. In dem Zusammenhang regt der AHA an, u.a. Möglichkeiten länderübergreifend wissenschaftlich zu untersuchen, wie eine Wiederanbindung von Altmäandern der Unstrut erfolgen kann.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in der Konstellation die dringende Notwendigkeit sich verstärkt länderübergreifend für den Schutz, den Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften der Unstrut einzusetzen bzw. einzubringen. Dabei ist sich der AHA der Entwicklungspotentiale sehr bewusst, welche es nun gilt verstärkt zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel die Wiederanbindung von Altauen an das Hochwasserregime des Flusssystems der Unstrut, weitere Beendigung und Rückbau von Verbauungen, Aufschüttungen, Bodenversiegelungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Prüfung der besseren Wiederanbindung von Altverläufen an das Gesamtflusssystem sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen.
Ebenfalls gilt es Bodenverbesserungen durch eine arten- und strukturreichere Agrarnutzung anzugehen.
Um jedoch eine gesamträumliche Betrachtung zum Schutz, zur Entwicklung und zur Betreuung der Unstrut zu erhalten, bedarf es einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. diese Gesichtspunkte betrachten muss. Daraus können sich auch Möglichkeiten zur Nutzung der Wasserkraft an vorhandenen Anlagen ableiten. Das vorliegende „Gesamtkonzept zur Herstellung der Durchgängigkeit der Unstrut“ des Freistaates Thüringen reicht dazu nicht aus.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.04.2025

AHA fordert nachhaltigen Schutz des Bodetals

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich seit mehreren Jahrzehnten intensiv für den Schutz und Erhalt sowie für eine nachhaltige Entwicklung der Bode, ihrer Aue, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Landschaften und Naturräume ein.
Diesem Ziel dient auch die ca. fünfstündige Exkursion durch die Bodeaue zwischen den Städten Thale und Quedlinburg am Samstag, dem 03.05.2025.

Im Rahmen der Exkursion möchte der AHA seine Überlegungen zum Schutz und Erhalt dieses sehr wertvollen Natur- und Landschaftsraumes erläutern und Möglichkeiten zur Mitwirkung aufzeigen.
Dabei beabsichtigt der gemeinnützige und ehrenamtliche AHA seine Überlegungen zur Bildung einer AHA-Regionalgruppe Quedlinburg-Thale darzulegen.

Treff: 10.00 Uhr Bahnhof Thale
Endpunkt: Brühl in Quedlinburg
Dauer: ca. 5 Stunden

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer mehr zur Exkursion erfahren möchte bzw. Interesse hat in einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Quedlinburg-Thale mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.04.2025

Rahmenplan für eine Schulprojektarbeit zum Thema:
„Der Brühlpark in Quedlinburg im Blickfeld von Ökologie, Denkmalpflege und Tourismus“

AHA führte Exkursion durch den Saugrund, den Pfaffengrund und den Goldgrund, das Kliebigtal zum Dippelsbach und der Bösen Sieben durch

Planmäßig führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, den 26.04.2025 seine Exkursion durch den Saugrund, den Pfaffengrund und den Goldgrund, das Kliebigtal zum Dippelsbach und der Bösen Sieben durch. Dabei betrachteten und diskutierten die Teilnehmenden die Vielfältigkeiten, Besonderheiten sowie umfassenden Schutzwürdigkeiten des sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsraum aus dem Blick von Umwelt, Natur und Landschaften sowie Historie und Bergbaugeschichte. Dabei bekräftigte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fortgesetzt die besondere Naturnähe der Verläufe und Aue von Kliebigbach und Dippelsbach in Ober- und Mittellauf, welche es zusammen mit ihrer Aue und angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile besonders zu schützen gilt. Dies drückt sich im Bereich des Saugrundbaches mit der Ausweisung des europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes „Kupferschieferhalden bei Wimmelburg“, FFH 0109, DE 4434-303 sowie im Bereich von Kliebigbach und Dippelsbach mit der Ausweisung des FFH-Gebietes “ „Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz, FFH 0108, DE 4434-301 aus.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/kupferschieferhalden-bei-wimmelburg-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kupferschieferhalden-bei-wimmelburg

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/gipskarstlandschaft-poelsfeld-und-breiter-fleck-im-suedharz-.html?page=1&keyword=

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/gipskarstlandschaft-poelsfeld-und-breiter-fleck-im-suedharz

Umfassendes Thema war auch der zerstörerische Umgang mit der Neuen Hütte im Wimmelburger Goldgrund sowie die unwürdige Behandlung der Mittelalterlichen Schlackenhalde im Hüttengrund, welche vollumfänglich mit dem Wirken von Martin Luthers Vater Hans Luder verbunden ist.

http://www.kupferspuren.eu/index.php?option=com_k2&view=item&id=329:134-neue-huette-im-wimmelburger-goldgrund&Itemid=414&limitstart=3

http://www.kupferspuren.eu/index.php?option=com_k2&view=item&id=329:134-neue-huette-im-wimmelburger-goldgrund&Itemid=414&showall=1

[134] Neue Hütte im Wimmelburger GoldgrundPeterIn der Zeit von 1790 bis 1801 produzierende Hütte am Lichtloch 64 des Froschmühlenstollens in Wimmelburg. 2021 e…

http://www.vmbh-mansfelder-land.de/mansfeld-echo/me/me-2017-2.pdf

Ein ebenfalls immer wieder interessanter Exkursionspunkt bildet in Ahlsdorf an der Hauptstraße der leider vollkommen naturfern ausgebaute Zusammenfluss von Vietzbach und Dippelsbach, welcher den Beginn der Bösen Sieben darstellt.

Hier und anderswo im Exkursionsgebiet sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – massive Veränderungsnotwendigkeiten, welche es wissenschaftlich zu erarbeiten gilt. Als Orientung sind u.a. die naturnahen Situationen in den Ober- und Mittelläufen von Kliebigbach und Dippelsbach sowie die jeweiligen Standortbedingungen heranzuziehen.

In dem Zusammenhang thematisierte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erneut, wiederholt und fortgesetzt seinen Vorschlag in Wimmelburg die Altaue der Bösen Sieben im Raum Hüttenstraße, Eislebener Straße und Hauptstraße zu renaturieren und dem Fließgewässer als aktive Aue wieder zuzuordnen. Das durchschnittlich, nach eigenen Messungen 391,70 m lange, 138,57 m und 54.277,87 m² = 5,43 ha große Altauengebiet der Bösen Sieben kann somit wieder als Retentionsfläche und sukzessiver Landschafts- und Naturraum dienen. Dazu ist eine Beräumung bis zum natürlichen Boden und Rückverlegung der Bösen Sieben in den Südostraum des Gebietes notwendig. Ferner empfiehlt es sich alte Teiche wieder entstehen zu lassen. Auch hier regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption an. Ferner bietet die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen der ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten – die Mitwirkung an.
In dem Kontext möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche und gemeinnützige Plattform für Interessenten fungieren, sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen, schutzwürdigen und geschichtsintensiven Landschafts- und Naturraumes einzusetzen.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Halle (Saale), den 27.04.2025                                                   

Andreas Liste
Vorsitzender

Fotos & Video: Andreas Liste

Initiative „Pro Baum“ und AHA führten Exkursion zum Steintor und Rossplatz in Halle (Saale) durch

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, in der Delitzscher Straße, im Gelände des Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße, Fiete-Schulze-Straße, am Steintor, am Gimritzer Damm, in der Heideallee, auf der Peißnitzinsel, auf der Rabeninsel, in der Dölauer Heide, im „Trothaer Wäldchen“ sowie nicht zuletzt auch am Unterberg/Kapellengasse, am Pfingstanger, auf der Ziegelwiese und in der Georg-Cantor-Straße.
Anlässlich des „Tag des Baumes“ am 25.04.2025 führten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Donnerstag, dem 25.04.2024, eine ca. 1,5-stündige Exkursion im Vorfeld des Tages des Baumes zum Steintor und zum Rossplatz durch.
Im Bezug zum Ausgangspunkt Steintor sei auf folgende Auswertung vom 06.10.2013 zur Exkursion der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 24.09.2013 verwiesen, Zitat:

Bekanntlich sind die Planungen seitens der Stadt Halle (Saale) zum Steintor weit fortgeschritten und rufen beim Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und der Initiative „Pro Baum“ sehr große Besorgnis in Sachen Schutz und Erhalt des umfassenden und bedeutsamen Gehölzbestandes in dem Bereich hervor.
Nach den gegenwärtigen Planungen hat man 59 Bäume als „nicht verkehrsicher“ eingestuft, wovon 10 Bäume die Wertung „gefährliche Bäume“ erhalten haben. Mit der Fällung dieser Bäume und der Abholzungen zu Gunsten der geplanten Verkehrsanlagen hat die Stadt Halle (Saale) schon die Vernichtung von 107 Bäumen in Rechnung gestellt. Hinzu kommt noch die angedachte pauschale Fällung von 28 nektarreichen und blühreichen Robinien. Somit wären eigentlich von den 30 „Restbäumen“ nur noch 2 Bäume übrig.
Das käme einer kompletten Vernichtung des Parks gleich und ist eine Planung, welche nach Auffassung von AHA und Initiative „Pro Baum“ somit unbedingt wieder auf den Prüfstand gehört.
Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ legten dazu am 10.04.2013 dem Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und dem halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand eine gemeinsame Stellungnahme zum Umbau des Steintors in der Stadt Halle (Saale) vor.
Basierend auf dieser Stellungnahme organisierten für den 24.09.2013 beide Organisationen eine Exkursion, wobei die Diskussionen Themenfelder wie z.B. Sinn und Notwendigkeit des Befahrens des Platzes am Steintor mit Kraftfahrzeugen und mögliche Beschränkungen auf Lieferverkehr, Nutzung des bisherigen Parkplatzes am Rand des Parks zur Krausenstraße als künftigen Fuß- und Fahrradweg, Rekonstruktion des Parkplatzes zwischen Franzosenweg, Großer Steinstraße und Krausenstraße mit Wiederbepflanzung mit rot- und weißblühenden Rosskastanien und Neubepflanzung einer Hecke als grüne Abgrenzung zur Großen Steinstraße sowie Verlegung des Fußweges hinter die Haltestelle Am Steintor beinhalteten.
Nach Auffassung von AHA und Initiative „Pro Baum“ gilt es seitens der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) diese Überlegungen und Vorschläge ernstzunehmen und das konstruktive Gespräch zu suchen.“, Zitat Ende

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/04/AnschreibenOBHalleStellungnahmeUmbauSteintor10.04.2013A.pdf

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/04/Stellungnahme-zum-Umbau-des-Steintors_2NEU1.pdf

Das Ergebnis ist ernüchternd und ignorant zugleich, welches Bild das Steintor zur Exkursion am 24.04.2025 vermittelt. Der Umbau des Steintors seit dem Jahr 2015 bis Mai 2017 fand ohne Berücksichtigung der Vorschläge und Überlegungen aus der Stellungnahme vom 10.04.2013 statt, was sich insbesondere dahingehend verdeutlicht, dass der Park eine umfassende Einschränkung räumlicher Art sowie an Bestand von Gehölzen und Wiesen erfahren hat. Die roten Linien in dem nachfolgenden Luftbild zeigen in etwa den heutigen Straßenbahnverlauf auf.

Karte 1: Karte vor dem Umbau Steintor

Karte 2: Karte nach dem Umbau Steintor im Jahr 2025

Das Befahren des Platzes am Steintor mit Kraftfahrzeugen ist zwar nunmehr ausgeschlossen, aber das Ziel eines verkehrsberuhigten Gesamtplatzes erfolgte nicht. Am Tag der Exkursion drückte sich der Fehler u.a. durch ohrenbetäubenden Verkehrslärm aus. Die vorgeschlagene Nutzung des bisherigen Parkplatzes am Rand des Parks zur Krausenstraße als künftigen Fuß- und Fahrradweg ist ausgeblieben. Dafür ging eine komplette Baumreihe verloren. Das Ergebnis der Rekonstruktion des Parkplatzes zwischen Franzosenweg, Großer Steinstraße und Krausenstraße blieb außer einer Reihe Hainbuchen gehölzfrei. Der Vorschlag einer Wiederbepflanzung mit rot- und weißblühenden Rosskastanien und Neubepflanzung einer Hecke als grüne Abgrenzung zur Großen Steinstraße blieb aus. Dabei hat die rot-weiße Bepflanzung mit Rosskastanien nicht nur einen optisch positiven Eindruck, sondern spiegelt Halles Stadtfarben wider. Zudem sorgen Rosskastanien für eine bessere Beschattung. Die angeregte Verlegung des Fußweges hinter die Haltestelle Am Steintor sollte die erste Reihe großer Rosskastanien retten. Fehlanzeige! Die großen, prägenden sowie ökologisch und stadtgestalterisch wertvollen Bäume fielen dem Baugeschehen zum Opfer. Stattdessen kritikfreies Erfolge feiern der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG).

https://havag.com/Stadtbahn/Projekte/Steintor/Allgemeines

Die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind sich einig, dass der geschrumpfte Park mehr Gehölze sowie die Entwicklung einer unregelmäßig und partiell gemähte Wiese benötigt. Nur so lassen sich die ökologische und stadtgestalterische Bedeutung steigern, mehr Schatten in und an den Park umsetzen sowie die Optik durch blühende Wiesen und Gehölze verbessern.
Der Vorschlag einer Wiederbepflanzung mit rot- und weißblühenden Rosskastanien und Neubepflanzung einer Hecke als grüne Abgrenzung zur Großen Steinstraße lässt sich durchaus wenigstens noch einreihig verwirklichen und bleibt daher bestehen.

Erst der Bericht in der Mitteldeutschen Zeitung vom 20.12.2024, Seite 14 führt zu der Erkenntnis, dass der PostTurnSportVerein Halle e.V. und der Zirkus Klatschmohn e.V. einen Plan vorantreiben, welcher den Neubau eines Zirkusgebäudes, einer riesigen, terrassenförmigen Turnhalle und eines Bolzplatzes vorsieht. Nach gegenwärtigen Planungen sollen von 54 Bäumen nur 28 Bäume erhalten bleiben. Das bedeutet die Zerstörung von 26 Bäumen in einem Territorium, wo starke Flächenversiegelung, massiver Kraftfahrzeugverkehr mit Lärm, Abgasen und Feinstaubbelastung sowie mit starker Sommerhitze und Niederschlagsarmut, aber erfreulicherweise ebenfalls Gehölz- und Wiesenflächen wie der Nordfriedhof, der Raum zwischen Berliner Straße, entlang von Paracelsusstraße und Volkmannstraße bis zum Wasserturm Nord und eben der Rossplatz, prägend sind. Der nach eigenen Messungen 13.627,37 m² = 1,36 ha große Park besteht aus Wiesen- und Gehölzflächen und im zentralen Ostteil aus einer Fläche, welche seit dem Jahr 2012 der Zirkus Klatschmohn e.V. nutzt sowie am Südostrand in der Berliner Straße 02 befindet sich die vom PostTurnSportVerein Halle e.V. genutzte Jahn-Sporthalle.

Karte 3: Rossplatz

Der im Rahmen der Sitzung des halleschen Stadtrates vom 21.07.2021 gefasste Beschluss „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 190 Sondergebiet Sport und Freizeit Rossplatz – Aufstellungsbeschluss“ schreibt zum Umgang mit Gehölzen beinhaltet dagegen auf Seite 7 unter dem Punkt „Freiraumplanung“ folgende beschwichtigende Aussagen zum Baumbestand, Zitat:

Der geschützte Baumbestand des Rossplatzes soll weitestgehend erhalten bleiben.
Falls einzelne Eingriffe in den Baumbestand dennoch unvermeidlich sind, werden Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen getroffen.“, Zitat Ende
Dazu passend ist die folgende intransparente Angabe unter dem Punkt „Artenschutz“, Seite 7, Zitat:

In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wurde bereits 2018 eine Artenschutzuntersuchung für die Nordspitze des Rossplatzes durchgeführt. Da sich das Vorhaben in Größe und Position verändert hat, ist eine erneute artenschutzrechtliche Begutachtung des Rossplatzes erforderlich.“, Zitat Ende
Abgesehen davon, dass eine derartige Begutachtung vollständig sein muss, ehe eine Beschlussfassung zu dem Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 190 Sondergebiet Sport und Freizeit Rossplatz erfolgt, fehlt die inhaltliche und fachliche Transparenz. Die Begründung des Aufstellungsbeschlusses beinhaltet jedenfalls keine weiteren Angaben dazu. Gleiches gilt für die Anlage.
Die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordern daher die Vorlage aller bisherigen und aktuellen Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Begutachtungen des Rossplatzes.

http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=17609

https://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=193499

Derartige Pläne reichen offenbar den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht aus, um die Grünoase Rossplatz schrittweise zu zerstören.
So fasste Halles Stadtrat am 26.10.2022 den „Baubeschluss Bolz- und Bikepoloplatz auf dem Rossplatz“.
So beinhaltet der Baubeschluss auf Seite 3, unter dem Punkt „Klimawirkung:“, folgende verheerende Aussage, Zitat:

Durch die Versiegelung von 517 m² unbefestigten Flächen hat das Vorhaben geringfügige klimatisch nachteilige Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Klimaerwärmung und der Wasserspeicherung.“, Zitat Ende

Wieso eine derartige Anlage nur „geringfügige klimatisch nachteilige Auswirkungen“ haben soll bleibt Geheimnis der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale).
Insbesondere zweifelhaft ist diese Behauptung, wenn man die Angaben auf Seite 6, unter Punkt „4 Entwurfslösung“ liest, Zitat:

Das Kleinspielfeld mit Linierung für Fußball wird in Asphaltbelag hergestellt

Keinesfalls begründet und daher sehr merkwürdig ist folgende Feststellung auf Seite 3, unter dem Punkt „Klimawirkung:“ zu werten, Zitat:

Die Versiegelung von unbefestigten Wegeflächen führt zu einer Veränderung der Gestalt von Grundflächen und stellt daher nach § 14 Abs. 1 BNatschG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Der ermittelte Kompensationsbedarf nach dem Bewertungsmodell der Biotoptypen des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von 3.382 Punkten wird aus dem bereits erfolgten Rückbau der „Kleingartenanlage Saaletal Lettin“ (Gemarkung Lettin, Flur 1, Flurstücke 5/1 – 5/38) gedeckt.“, Zitat

Diese Behauptungen sind durch nichts begründet und dargelegt. Somit ist diese Aussage vollkommen wertlos.

http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=17898

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=207319

Am Tag der gemeinsamen Exkursion von Initiative „Pro Baum“ (IPB) und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – waren schon vollendete Tatsachen geschaffen. Ein typisches Vorgehen in der Stadt Halle (Saale), wenn es um die Zerstörung und Beschädigung von Umwelt, Natur und Landschaften geht.

Für die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt das Areal des Rossplatzes mit seinen Wiesen- und Gehölzbestandteilen einen sehr wichtigen Raum für Natur und Umwelt dar, welcher als Lebens- und Rückzugsraumort für Fauna, Flora und Pilzwelt fungiert, als Ort der Naherholung, Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie Teil eines Grün- und Biotopverbundes mit Nordfriedhof und dem Gebiet zwischen Berliner Straße, entlang von Paracelsusstraße und Volkmannstraße bis zum Wasserturm Nord dient. Zudem verbessert das Gehölz- und Grüngebiet das ansonsten stark verbaute Stadtbild.
Eine unregelmäßige und partielle Mahd sowie die Pflanzung von heimischen Gehölzen in Richtung Paracelsusstraße und Berliner Straße können zur weiteren ökologischen und stadtgestalterischen Aufwertung beitragen, indem neue Lebens- und Rückzugsräume für Tiere, Pflanzen und Tiere entstehen sowie eine Abschirmung zu den ebengenannten Straßen erfolgt.
Daher fordern Initiative „Pro Baum“ (IPB) und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den PostTurnSportVerein Halle e.V. und den Zirkus Klatschmohn e.V. auf diese Pläne nicht weiter zu verfolgen. Gerade wer umfassend mit Kindern und Jugendlichen arbeitet trägt eine besondere Verantwortung zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften, weil dies überlebenswichtig für eine Zukunft dieser Generationen ist. Ebenso richten Initiative „Pro Baum“ (IPB) und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den dringenden Appell an Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) eine Verbauung des Rossplatzes mit einhergehenden massiven zerstörerischen Eingriffen in den Wiesen- und Gehölzbestand keinesfalls zuzulassen.
An der Stelle weisen Initiative „Pro Baum“ (IPB) und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „„Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Im Zusammenhang von Studium der Planungsunterlagen, der Bestandssituationen, der bereits geschafften Tatsachen in Form von Asphalt sowie der drohenden Gefahren, welche sich aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 190 Sondergebiet Sport und Freizeit Rossplatz“ ergeben, fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen Stopp aller Bebauungsplanungen sowie den unverzüglichen Rückbau der bereits asphaltierten Fläche für einen „Bolz- und Bikepoloplatz“.

In dem Zusammenhang rufen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Wer Interesse daran hat ehrenamtlich und aktiv mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA – &
Initiative „Pro Baum“

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.04.2025

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert Konzeption zum Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft für die Salinehalbinsel, den Sandanger sowie das Gebiet um den Sophienhafen für dringend geboten!

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
An der Nahtstelle zwischen der Altstadt von Halle (Saale) bilden u.a. die Salinehalbinsel, das Gebiet um den Sophienhafen/Jungfernwiese, Sandanger und die Peißnitzinsel einen sehr wichtigen Bestandteil in der Saaleaue. Über Jahrhunderte nahm der Mensch zum Teil sehr massive Veränderungen am Saaleverlauf in dem Teil der Stadt Halle (Saale) vor. Während Eingriffe zu wasserbautechnischen Einrichtungen mutmaßlich bis zum Jahr 1280 zurückgehen, fanden mit der Verschüttung der Wilden Saale und von Teilen der Elisabethsaale am Holzplatz und am Sandanger in den Jahren 1968 bis 1978 sowie des letzten Teilstückes im Jahr 1987 die letzten größeren Baumaßnahmen statt.
Dies führte unweigerlich zur Verarmung der Natur- und Landschaftsvielfalt sowie reduzierte Retentionsfläche.
Die nachfolgenden Kartenvergleiche lassen das deutlich erkennen.

01-Stadtpan Halle (Saale), mutmaßlich vom Ende der 40er/Anfang der 50 er Jahre im 20. Jahrhundert

02-Google-Earth-Karte Halle (Saale), u.a. Sandanger aus dem Jahr 2025

Daher betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge die bereits erfolgten Neubauten im Bereich des Sophienhafens, den erfolgten Neubau der Brücke zwischen Salinehabinsel und der riesigen Anlegestelle an der Nahtstelle zwischen Hafenstraße und Hafenbahntrasse, der angedachten Umsetzungen der vom halleschen Stadtrat im Rahmen seiner Sitzung am 18.12.2019 gefassten Baubeschlüsse „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ und „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“, der geplante Brückenneubau zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel sowie eine ca. 1,68 ha große Fläche südlich des Sophienhafens zur Bebauung mit „neun Mehrfamilienhäusern mit insgesamt rund 135 Wohneinheiten und ca. 11.575 m² Wohnfläche“ freizugeben.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt ausweiten zu verknüpfen.
Dabei beträgt der Abstand zwischen dem angedachten Brückenstandort in der Franz-Schubert-Straße und der Brücke in der Mansfelder Straße gerade einmal ca. 296,00 m. Der Abstand zwischen der Brücke Mansfelder Straße über die Elisabeth-Saale und dem Ablauf der Wilden Saale umfasst ca. 413,00 m.
Alles Abstände, welche eine Nutzung der bisherigen und nun umfassend sanierten bzw. neugebauten Saalebrücken vom Abstand her erträglich gestaltet.
Diese beiden Brückenbauvorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken weiter Retentionsräume ein und beeinträchtigen das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.

Bei allen geplanten Baumaßnahmen nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind flächendeckende Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers und entlang der Elisabethsaale sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächeninanspruchnahmen und -versiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht überhaupt keine Notwendigkeit derartige landschafts- und naturzerstörenden Baumaßnahmen vorzunehmen und dazu auch noch öffentliche Mittel zu verwenden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier die Gefahr weiterer Eingriffe in Hochwasser-, Natur- und Landschaftsräumen entlang der Saale, welche mit den Asphaltierungen und Abholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen, auf der Würfelwiese sowie in den Bereichen Ziegelwiese und Peißnitz, mit der zusätzlichen Verbauungen im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen sowie den durchgeführten Wegebaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze, der Öffnung der Wilden Saale sowie des angedachten Ausbaus des Mühlgrabens zusammen massive Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaft darstellen. So fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – derartige Aktivitäten in und an der Saaleaue zu stoppen, wozu auch bauliche Aktivitäten am Pfälzer Ufer, an bzw. in den Naturschutzgebieten „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ und „Nordspitze Peißnitz“, für Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel bzw. zwischen Hafenstraße/Hafenbahntrasse und Sandanger sowie Bootsanlegern gehören sowie bestehende Asphaltwege in der Saaleaue sofort zurückzubauen.
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. hat jedenfalls die beiden Brückenbauvorhaben im Rahmen seines Schwarzbuches 2024/25 unter der Doppelüberschrift „Umstrittene Planung: Neue Brücken kosten fast acht Mio. Euro – Fast acht Mio. Euro für zwei neue zweifelhafte Brücken“ aufgegriffen und heftig kritisiert.

https://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/steuergeldverschwendung-alle-faelle/details/umstrittene-planung-neue-bruecken-kosten-fast-acht-mio-euro

Bereits die bisherige Neubebauung des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen hat zu unzulässigen Einschränkungen im mit kontaminierten Aufschüttungen Bereich der Saaleaue geführt. Der AHA begründete damit das dringende Erfordernis sämtliche Neubebauung einzustellen und zurückzubauen sowie den in Folge der langjährigen Nutzung als Gaswerk kontaminierten Boden fachgerecht zu entsorgen.
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt ebenso mit sehr großer Sorge Pläne des Büros des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) zum Abschluss einer „Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis mbH (EVG) für das kommunale Projekt „Entwicklung eines Caravan-Stellplatzes Sandanger„. Mit diesem Plan befasst sich nunmehr in einer „Dringlichkeits-Vorlage“ unter der Vorlage vom 26.03.2025, Vorlagen-Nummer: VIII/2025/00987, Untervorlage VIII/2025/01125 dem Tagesordnungspunkt 6.2., der hallesche Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften am 22.04.2025. Am 30.04.2025 soll die hallesche Stadtrat mit der Vorlage befassen.

https://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=21226

https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=30542&voselect=21226

Dazu beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) momentan im Jahr 2025 62.500,00 Euro und im Jahr 2026 50.000,00 Euro, also insgesamt 112.500,00 Euro Steuermittel in die Hand zu nehmen.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind derartige Vorhaben mitten in einem sehr wichtigen Teil der halleschen Saaleaue, welche zu den bedeutsamsten Überflutungsraum der Saale an der Nahtstelle zwischen der halleschen Altstadt im Osten und Halle-Neustadt im Westen sowie der Peißnitzinsel im Norden und der Saaleaue in Halles Süden gehört, vollkommen unverantwortlich und inakzeptabel. Insbesondere die Hochwasser in den Jahren 1994, 2011 und 2013 sowie ansatzweise die Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 haben das mehr als deutlich aufgezeigt.
Zudem stellt das Gebiet des Sandangers für den ebengenannten Raum einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraum sowie ebenso bedeutsames Entstehungs- und Verteilungsgebiet von Kalt- und Frischluft dar.
Das sind entscheidende Gründe, warum auch der Sandanger zum 39.012,50 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“ bzw. zum 2.314,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) gehört.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_922-1_Landschaftsschutzgebiet_Saaletal.pdf

Mit der schrittweisen Aufgabe der HFC-Sportanlage am Sandanger ab Mai 2023 eröffneten sich neue, dringend notwendige Entwicklungsmöglichkeiten, um die Ansprüche eines regional übergreifenden und ortsnahen Schutz und Erhalt sowie einer entsprechenden naturnahen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften umsetzen zu können.
Dazu zählt als erster Schritt eine vollständige Beseitigung der nunmehr ungenutzten baulichen Anlagen, wozu zum Beispiel Gebäude und versiegelte Flächen gehören. Ebenso wichtig ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Gesamtgebiet.
Bereits jetzt zeigen sich mit der Entstehung von Gehölzsukzessionsflächen, welche sich bestens in den Bestand von Stieleichen, Pyramidenpappel, Gemeiner Esche, Feldahorn, Weißdorn, Hundsrose etc. einbetten, dass die Natur die Wiederentstehung einer arten- und strukturreichen Auenlandschaft anstrebt. Eine ähnliche Entwicklung ist bei der Entstehung von nitrophiler Hochstaudenflächen zu sehen.
Bereits im Jahr 1987 schlug der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU) im Kulturbund der DDR (KB) die Wiederherstellung und -eröffnung der in den Jahren 1968 bis 1978 sowie im Jahr 1987 verschütteten Wilden Saale, welche einst vollständig den westlichen Teil des Sandangers durchquerte.
Seine Nachfolgevereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – griff das Thema bereits seit seiner Gründung am 23.02.1991 mit unterschiedlicher Intensität auf.
Angesichts der katastrophalen, in der Beschlussvorlage des Büros des halleschen Oberbürgermeisters vom 26.03.2025 vorgelegten „Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis mbH (EVG) für das kommunale Projekt „Entwicklung eines Caravan-Stellplatzes Sandanger„, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit, sich verstärkt für eine naturnahe Entwicklung der Saaleaue Sandanger einzusetzen.

Auf Grund der ökologischen Bedeutung dieser Teile der halleschen Saaleaue sowie der zahlreichen akuten, umfassenden strukturellen und planerischen Bedrohungen dieses sehr bedeutsamen Natur- und Landschaftsraumes, hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten, eine wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Salinehalbinsel, dem Sandanger sowie das Gebiet um den Sophienhafen zu erstellen, welche den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft, die Tatsache der Lage im und an der Saaleaue, die Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum, Retentionsfläche für Hochwasser der Saale, zur Entstehung und Weiterleitung von Kalt- und Frischluft, die gegenwärtigen und geplanten vielfältigen Nutzungen als Wohn- und Verkehrsstandorte sowie für Naherholung und Tourismus im Blick haben muss.
Dabei gilt es die Einbettung in den Landschafts- und Naturraum des gesamten Saaleraumes, wozu angrenzend die Saaleauen von Peißnitzinsel, Ziegelwiese, Würfelwiese, Holzplatz, Roßgraben, Passendorfer Wiesen und zwischen Wilder Saale und Gimritzer Damm ganz besonders dazu gehören.
Die im „Baugrundgutachten“ zur angedachten Bebauung einer ca. 1,68 ha großen Fläche südlich des Sophienhafens, unter „Altlasten“ sowie unter „Nutzungs- und schutzgut-bezogene Gefährdungsabschätzung gemäß BBodSchV“ aufgeführten Füllstoffe und Schadstoffe schließen nicht nur eine Wohnungsbebauung komplett aus, sondern erfordern eine flächendeckende Beräumung. In welchem räumlichen Umfang das zu erfolgen hat, bedarf einer umfassenden wissenschaftlichen Analyse. Neben der Gefahr für Leib und Leben der Bauarbeiter sowie möglicher späterer Bewohner führen bauliche Aktivitäten zur mechanischen Aktivität der Schadstoffe im Boden. Das findet Verstärkung durch die schwankenden Wasserstände des offensichtlich kontaminierten Grund- und Schichtwassers, was zudem die Gefahr in sich birgt, dass verstärkt Schadstoffe über den Kotgraben in die Saale gelangt und die bestehende Kontaminierung des Saaleschlamms durch eine Belastung des Wassers verstärkt. Gleiches gilt bei Ausspülungen durch Hochwasser und Starkniederschläge.
Die giftige- und umweltgefährdende Wirkung von Arsen, Blei und Cadmium sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ist als sehr gefährlich für Mensch, Tier und Umwelt einzustufen.
Eine Beräumung dieser sehr gefährlichen Altlasten bedeutet nicht nur eine Verbesserung für Umwelt, Natur und Landschaften und ist ein sehr wichtiger Beitrag für die Gesundheit, sondern gibt wieder Retentionsflächen an die Saale zurück und ermöglicht sukzessive Entwicklungsräume für Fauna, Flora und Pilzwelt. Eng damit verbunden damit sind Verbesserungen des Landschafts- und Stadtbildes sowie des Klimas.
Dazu zählen ebenfalls Maßnahmen wie Rückbau von Bodenversiegelungen zum Beispiel im Bereich der Nordostspitze des Sandangers, welcher einen sich entwickelnden Hartholzauenwald von Elisabethsaale und Wilder Saale trennt. Dieser brüchige Asphaltweg stellt zudem eine umfassende Unfallgefahr dar.
Darüber hinaus hält es der AHA für dringend geboten auch in den Bereichen von Sandanger, Peißnitzinsel, Ziegelwiese, Würfelwiese, Sophienhafen und Salinehalbinsel die Umwandlung der intensiv gemähten, arten- und strukturarmen Rasenflächen in unregelmäßig, partiell gemähte arten- und strukturreiche Wiesen umzuwandeln. So entstehen Blühwiesen, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bieten. Zudem verbessern Blühwiesen optisch das Landschafts- und Stadtbild und das Erlebnis als Erholungsraum.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem wichtig den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Kotgrabens im Blick zu haben, welcher im unverbauten Bereich naturnahere, sehr schützenswerte Strukturen aufweist. Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehr bedeutsam, mindestens die ca. 1,68 ha großen Fläche südlich des Sophienhafens, welche zur Wohnbebauung vorgesehen ist, nach vollständiger Sanierung im unmittelbaren Anschluss an den Kotgraben, als sukzessiven Teil der Saaleaue entwickeln zu lassen. Eine ökologische, hydrologische und optische Aufwertung dieses Teils der halleschen Saaleaue ist zu erwarten. Außerdem bietet sich die Prüfung der Wiederöffnung des Kotgrabens im Bereich der Mansfelder Straße an.
Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Umsetzung seines Rahmenplans für eine Schulprojektarbeit zum Thema: „Die Salinehalbinsel in Halle (Saale) im Blickfeld von Ökologie, Saline als Teil der Stadtgeschichte und Tourismus“ vom 05.01.2004 an, welcher sich auf die ca. 40.000 m² = 4 ha große Salinehalbinsel bezieht.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2024/02/RahmenplanProjektarbeitSalinehalbinselHalleUnterschrift.pdf

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es dringend geboten alles zu tun die bestehende Natur und Umwelt sowie die Landschaften in und an der Saaleaue zum Beispiel im Bereich Salinehalbinsel, Gebiet Sophienhafen/Jungfernwiese, Sandanger und Peißnitzinsel nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern weiter ökologisch aufzuwerten. Dazu zählt unweigerlich die Wiederherstellung des Saalebogens/der Wilden Saale am Holzplatz und am Sandanger.
Im Rahmen einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption gilt es einen Umgang mit dem neu entstandenen Bauten zu erarbeiten. Auf keinen Fall dürfen weiteren Baumaßnahmen stattfinden. Dabei ist es egal, ob es sich dabei um neue Brücken bzw. neue Wohngebiete etc. handelt.
Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem sehr wichtig ebenfalls den Schutz, den Erhalt und die künftige Nutzung des denkmalgeschützten Hauses in der Hafenstrasse 07, erbaut im Jahr 1856 als Verwaltungsgebäude der ersten Gasanstalt in Halle (Saale), im Blick zu haben.

https://archlsa.de/bodendenkmalpflege/fund-des-monats/2016/dezember-2016.html

https://hafenstrasse7.noblogs.org/files/2017/06/U%CC%88berblick-der-Entwicklung-Hallescher-Gasanstalten-als-PDF.pdf

https://www.kulturfalter.de/magazin/stadtgeschichte/vom-stadt-zum-erdgas-die-hallesche-gasversorgung

https://digital.bibliothek.uni-halle.de/hd/periodical/pageview/1188396

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als ehrenamtliche Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.04.2025

Fotos: Andreas Liste

Initiative „Pro Baum“ und AHA führen Exkursion zum Steintor und Rossplatz in Halle (Saale) durch

Anlässlich des „Tag des Baumes“ am 25.04.2025 führen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Donnerstag, dem 25.04.2024, eine ca. 3-stündige Exkursion im Vorfeld des Tages des Baumes zum Steintor und zum Rossplatz durch.
Im Rahmen der Exkursion beabsichtigen beide Organisationen ihre Sichtweisen zu den Entwicklungen und Planungen zum halleschen Steintor und zum Rossplatz darzulegen. Besondere Schwerpunkte bilden dabei die Gegenüberstellungen der von Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – abgegebenen Stellungnahmen zum Umbau des Steintors in der Stadt Halle (Saale) vom 26.07.2012 und 10.04.2013 zur aktuellen Entwicklung des Platzes sowie die gegenwärtigen Planungen und Bauarbeiten auf dem Rossplatz. Dazu möchten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf ihre gemeinsamen Presseerklärungen vom 14.07.2021 und 20.09.2024 eingehen.

Ferner möchten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eigene Entwicklungsvorschläge darlegen sowie Möglichkeiten der Mitwirkung von ehrenamtlich Interessenten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft aufzeigen.
Treff ist 17.00 Uhr am Eingang Steintor-Varieté, Am Steintor 10, 06112 Halle (Saale)

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Darüber hinaus rufen Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf.
Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.04.2025

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/04/AnschreibenOBHalleStellungnahmeUmbauSteintor10.04.2013A.pdf

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/04/Stellungnahme-zum-Umbau-des-Steintors_1.pdf

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/04/Stellungnahme-zum-Umbau-des-Steintors_2NEU1.pdf

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