Autor: aha-dietmar (Seite 2 von 63)

Stellungnahme zur Verkehrsstation Lampertswalde – Erneuerung Bahnsteig

I. Grundsätzliches

Alle Planungs- und Bauaktivitäten gilt es darauf zu orientieren, dass nicht nur diese Aktivitäten auf bereits versiegelten Bodenflächen stattfindet und neuer Flächenfrass zu unterbinden ist, sondern sogar Flächenentsiegelungen stattfinden.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

II. Erläuterungsbericht

Zu 1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens)
Zu 4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes
Zu 5 Beschreibung des geplanten Zustandes

In Anknüpfung an die unter I. Grundsätzliches aufgeführten Aspekte sowie der in den Planungsunterlagen genannten Vermeidungsaspekte hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dringend geboten, dass alle Baumaßnahmen und Aktivitäten der Baustellenlogistik darauf orientiert sind den Gehölzbestand zu sichern sowie Möglichkeiten der Ausweitung von Grünflächen, bestehend aus Wiesen- und Gehölzflächen zu erweitern. Zudem gilt es nicht nur keine Neuversiegelung bzw. Neuverbrauch von Boden zu vermeiden, sondern Flächenentsiegelungen sowie Bodensanierungen in Folge der Kontaminierungen zum Beispiel mit Treib- und Schmierstoffen sowie Auftaumitteln anzugehen.
Unter Punkt 5.5 Hochbauten ist folgendes dargestellt, Zitat:
5.5 Hochbauten
Alle Gebäudeteile des im Kapitel 4.5 beschriebenen Geräteschalthauses werden ersatzlos abgebrochen. Die Materialien sind der entsprechenden Entsorgung zuzuführen. Die Baugrube wird, mit aus dem Bahnsteigbau vorhandenem Ausbaumaterial verfüllt.
Gemäß den vorliegenden Bestandsunterlagen verfügt das Gebäude über keinen Anschluss an die Versorgungsleitungen Dritter. Dementsprechend sind keine Maßnahmen erforderlich.“, Zitat Ende
Im Zusammenhang seien die Ausführungen unter Punkt 4.5 Hochbauten zitiert:
4.5 Hochbauten
Im Bereich des Bahnsteigzugangs steht ein eingeschossiges, nicht unterkellertes Geräteschalthaus (6,00×4,20×2,50).“, Zitat Ende

Eine Verfüllung mit „Ausbaumaterial“ erscheint nicht sinnvoll zu sein. Auf der Fläche im Umfang von 25,2 m² lassen sich zwei Bäume in Anknüpfung an den Gehölzbestand im südwestlichen Anschluss zur Bahnhofstraße pflanzen. Gekoppelt mit einem arten- und strukturreichen Wiesenbestand mit eingebrachten Frühjahrsblühern, ermöglicht den Rückbau von versiegelter Bodenfläche mit einhergehender die Erweiterung von Lebens- und Rückzugsräumen von Fauna, Flora und Pilzen, 25,2 m² neuer Versickerungsfläche sowie Verbesserung der Optik vor Ort. Als Baumarten empfehlen sich u.a. Feldahorn, Wildobstarten wie Vogelkirsche, Holzbirne und -apfel und Mirabelle.

Die unter Punkt 5.4 Zuwegung aufgeführten Planungen, Zitat:
Aufgrund der Umgestaltung der Zuwegung zum Außenbahnsteig werden die bestehenden Fahrradständer zurückgebaut und durch eine neue Anlage ersetzt.
Die neue Anlage wird im Bereich des abzubrechenden Geräteschalthauses aus 6 Reihenbügeln für insgesamt 12 Fahrräder realisiert.“, Zitat Ende, gilt es eine Platzierung an den Rändern des Bahnhofsgebäudes, aber auch eine Einschränkung des Parkplatzes zu prüfen.

Leider existieren keine Angaben zur Zukunft und Nutzung des Bahnhofsgebäudes. Hier empfiehlt es sich zu prüfen, inwieweit eine Nutzung als Übernachtungsstätte sowie Auskunftsort mit Warte- und Unterstellplätzen für Gepäck und Fahrräder möglich ist. Ferner empfehlen sich Fassadenbegrünung und Platzierungen von Solaranlagen auf den Dachflächen.

Darüber hinaus ist beim Umbau des Bahnsteiges sowie der Verbindungswege und angrenzenden Plätze die Verwendung von wasserdurchlässigem Material zu prüfen.

https://baukobox.de/wissen/522-wasserdurchlaessige-belaege

https://ökofuge.de/oekofuge-bettungssand/wasserdurchlaessiger-unterbau

III. Abschließendes

Vom Grundsatz her ist die Sanierung und Verbesserung des Bahnnetzes zu begrüßen. Das muss jedoch schonend bis positiv für Umwelt, Natur und Landschaft erfolgen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.04.2024

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Anhoerung/Sachsen/2024/0314_PF_Verkehrsstation_Lampertswalde/0314_PUAuslegung_Verkehrsstation_Lampertswalde.html;jsessionid=8448BBDEA2AF65AE1286D607A1B09BA1.live21321

AHA führt Exkursion in die „Fasanerie“ östlich von Merseburg durch

AHA hält Schutz der Auenlandschaft im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führte am Samstag, dem 06.04.2024, eine Fahrradexkursion zu den Naturschutzgebieten „Saalberghau“ und „Untere Mulde“ unweit des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe mit Vorstellung der Projektes Betreuung der Streuobstwiese „Am Landhaus“ und des geplanten Naturerkenntnispfades durch.
Der Treff war um 10.00 Uhr Bahnhof Roßlau
Im Rahmen der ca. sechsstündigen Fahrradexkursion war es Ziel des AHA die dringende Schutzwürdigkeit der sehr vielfältigen Elbe und weitgehend unverbauten Mulde und des Mündungsgebietes in die Elbe hervorzuheben. Diese Fluss- und Auenlandschaften an Elbe und Mulde sind Bestandteil des 19.070 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001). Darüber hinaus gehört das 316,00 ha große Naturschutzgebiet „Saalberghau“ zum 3.881,00 ha großen FFH-Gebiet „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ sowie das 1.191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum 2.755,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“. Ferner zählen diese Auengebiete zum weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreich.
Alle diese Auengebiete an Elbe und Mulde gehören zum 125.743 ha großen Biosphärenreservat „Mittelelbe“, welches Bestandteil des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ist.
Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.
Die erste Station bildete der Mündungsbereich der Rossel in die Elbe. Hier gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den entwickelten naturnaheren Charakter des Gebietes mit seiner ausgeprägten Weichholzaue, nitrophilen Staudenflächen und vereinzelten Hartholzaue unbedingt zu erhalten. Die voranschreitende Sukzession führt zur Entstehung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes, welcher vielen Tier- und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum sowie dem Hochwasser von Elbe und Rossel Ausbreitungsraum bieten kann. Jedoch ist es dringend geboten, die Kopfweiden am Nordrand des Gebietet zu schneiden, um sie erhalten zu können.
Im Abschnitt der Rossel zwischen Wasserburg und Oberluch erachten es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für wichtig die Bestrebungen der Rossel zu befördern, Mäandrierungen zu entwickeln, welche den deutlich wasserbaulich begradigten Charakter des Fließgewässers aufhebt, zu einem strukturell vielfältigen Fließgewässer und einem Stopp der weiteren Eintiefung des Flussbettes beiträgt. Mit Skepsis nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Nutzen des Schöpfwerkes Roßlau auf. Nach seiner Auffassung ist eher die Beseitigung der Hauptursachen für vermehrtes Hochwasser wie u.a. Flächenversiegelung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Forst- und Landwirtschaft anzugehen. Ebenso sind umfassende Reserven bei Deichrückverlegungen vorhanden. Die Deichrückverlegungsmaßnahme im Oberluch gehört eindeutig zu den Schritten in die richtige Richtung.
Einen sehr wichtigen Schwerpunkt der Exkursion bildete das Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe, welche sich im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet. Begrüßenswert ist, dass die Mulde sich hier weitgehend naturnaher entfalten kann und nicht mit Schiffbarmachungsbaumaßnahmen am Flusssystem konfrontiert ist. Eine vielfältige Struktur mit tieferen und flacheren Bereichen, Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie weitgehend unverbauten Ufern lassen viel Naturnähe und Gestaltungskraft der Natur erkennen. Jedoch hat die bauliche Ausweitung der B 184 einiges an landschaftlichen Schaden und räumliche Einengung des Flussraumes erkennen. Dabei bildet der Wechsel von Prall- und Gleithängen mit mehr oder minder Bewuchs Brutmöglichkeiten z.B. für Eisvögel, Uferseeschwalben und Beutelmeisen.
Die Schotter-, Kies- und Sandbänke bieten dem Flussregenpfeifer idealen Brutraum.
Von daher dürfen diese Bereiche weder Aufenthaltsraum für Angler, noch für Badenden sein.
Ebenfalls nahm man die Bruthilfen für Mehlschwalben an den Brücken in Augenschein. Es ist zu hoffen, dass die Tiere diese Unterstützung schnellstmöglich und vollständig in Anspruch nehmen.
Der große Raum der Auen von Elbe, Mulde und Rossel bietet u.a. auch Biber, Seeadler, Rot- und Schwarzmilan sowie Weiß- und Schwarzstorch bedeutsamen Lebens- und Nahrungsraum.
Die AHA-Fahrradexkursion verdeutlichte wieder einmal, dass Auen als unentbehrlicher Überflutungsraum von Fließgewässern zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Sie setzen sich aus Auenwäldern, Auenwiesen, Kies- und Schotterflächen, Altverläufen, Stand- und Fließgewässern sowie Schlammflächen zusammen. Somit stellen sie einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar. Diese Vielfältigkeit lädt ferner zum Schauen und Erholen ein.
Jedoch sind zahlreiche Auenlandschaften und die dazugehörigen Gewässer von Baumaßnahmen und anderen Beeinträchtigungen der Wasser- und Bodenqualität bedroht. Derartige Gefährdungen gilt es abzuwenden bzw. zu verhindern.
Der AHA legte dazu einen Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die „Kleinen Mückenberge“ nördlich des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe (Stadt Dessau-Roßlau) (2007), Grobkonzeptionelle Überlegungen zum Park am Sieglitzer Berg und zur Nutzung der wiederentstehenden Solitüde (2008), Grundlegende konzeptionelle Vorschläge für das Oberluch Roßlau (Stadt Dessau-Roßlau) zum Schutz, zur Entwicklung, zur Betreuung sowie zur Nutzung für die Umweltbildung und für einen sanften, natur- und umweltverträglichen Tourismus (2008) sowie einen Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Roßlau“ in der Stadt Dessau-Roßlau (2009) vor.
Im Übergangsbereich des Parkbereiches des Beckerbruches und der aktiven Aue der Elbe verschafften sich die Exkursionsteilnehmenden ein Bild zur Gestaltung und Entwicklung des Einzugsgebietes der Elbe. Beide Bereiche der Elbaue fungieren als sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie sind als klare internationale Weltkulturerben zu betrachten sind.
Zum Unterluch erläuterte der AHA den Exkursionsteilnehmenden folgende Aspekte:
Das ca. 270,00 ha große Auengebiet Unterluch Roßlau ist fast vollständig von der Elbe umflossen. Nördlich begrenzen das Gewerbegebiet Roßlau-Industriehafen einschließlich des mit der Elbe verbundenen Industriehafenbeckens das Gebiet. Östlich schließen sich die „Kleinen Mückenberge“ und der Mündungsbereich der Mulde an, welcher sich im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet. Im weiteren Sinne mündet in nordöstlicher Richtung die Rossel in einem von weitgehend als Weichholzaue geprägten, sich immer naturnahes entwickelndes Mündungsgebiet in die Elbe ein. In südöstlicher Richtung findet die Elbaue ihre Fortsetzung im Beckerbruch/Georgengarten. Im Süden schließt sich jenseits der Elbe der Stadtteil Ziebigk und der Leopoldhafen an. Elbabwärts in westlicher Richtung setzt sich die Aue mit dem ca. 316 ha großen Naturschutzgebiet „Saalberghau“ fort. Das Unterluch Roßlau ist überwiegend in Privatbesitz und teilweise im Eigentum der Landgesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt.
Ferner gehört das Unterluch Roßlau zur Zone III des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“, im Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“, im FFH-Gebiet 125 „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“, im Vogelschutzgebiet SPA 0001 „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ und nicht zuletzt zum Überschwemmungsgebiet der Elbe.
Das hufeneisenförmig ausgeprägte Auengebiet ist großflächig von einer Gehölz offenen, nährstoffreichen, landwirtschaftlich genutzten Wiesenlandschaft geprägt. Im Uferbereich gedeihen im größeren bzw. kleineren Umfang hartholz- und weichholzauen-waldtypische Gehölze, wozu Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Silberweide, Korbweide sowie diverse Pappelarten gehören. Zu nennen seien auch Bestände von schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen, welche vorrangig im Uferbereich der Elbe gedeihen und sich zumeist sukzessiv vermehren. Prägend dabei sind zum Beispiel 2 deutlich erkennbare Solitärstieleichen im Westteil des Unterluches. Besonders gut ausgeprägt sind Gehölzabschnitte im West-, Süd- und Ostteil des Gebietes. Ein vermutlich angepflanztes, aber nunmehr sukzessiv untersetztes ca. 1 bis 2 ha großes Gehölzstück prägt den Nordteil des Unterluches im östlichen Bereich. Offene Bereiche zwischen den Gehölzen sind durch nitrophile Hochstauden wie Großer Brennnessel, Rübenkälberkropf, Ackerkratzdistel, Weißer Taubnessel, Purpurtaubnessel und gefleckter Taubnessel bewachsen. Im Wiesenbereich sind Feuchtsenken und Kolke von Gehölzen umstanden.
Besonders ausgeprägt sind im westlichen Teil des Unterluches die weitläufigen Kies- und Sanduferbereiche der Elbe. Diese Strandbereiche sind zum Teil mit Schilf und an gepflasterten Abschnitten mit Wiesenalant bestanden.
Ausgehend von der Tatsache, dass das Landesamt Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Zeit für das Unterluch Roßlau im Rahmen der Managementplanung keine Pflege- und Entwicklungskonzeption erarbeitet, aber das Unterluch Roßlau dringend eine Schutz- und Entwicklungskonzeption benötigt, möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer derartigen Konzeption vorantreiben. Dazu legte der AHA mit Datum vom 04.05.2009 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Roßlau“ in der Stadt Dessau-Roßlau“ vor.
Im Anschluss daran führte die Fahrradexkursion in das das 316,00 ha große einstige Naturschutzgebiet „Saalberghau“. Dieses Naturschutzgebiet ist nunmehr mit Verordnung vom 18.12.2018 in das ca. 8.507 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ aufgegangen.
In seiner Stellungnahme vom 24.09.2018 zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 äußerte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen, Zitat:

„I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.
Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.

II. Zum Inhalt

Zu § 5 Zulässige Handlungen:

Zu 7.: Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.

Zu § 6 Landwirtschaft:
Zu 3 und 4:

Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen – Obstgehölze und Weiden- oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.

Zu § 7 Forstwirtschaft:

Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete im künftigen Naturschutzgebiete möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehre sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.

Zu § 8 Jagd

Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.

§ 9 Gewässerunterhaltung

Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arte- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.
Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.

Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei

Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.
Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können. „

Zitat Ende

Leider haben diese Vorschläge nicht im erforderlichen Umfang Eingang in die nunmehrige Verordnung gefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in dem nunmehrigen Naturschutzgebiet die sehr große Möglichkeit die Aue der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale umfassend zu schützen, weiter als Biotop- und Grünverbund entwickeln zu lassen sowie Anknüpfungen an andere bestehende und potentielle Schutzgebiete zu schaffen.

Der Auenwald Saalberghau ist erfreulicherweise von Auskolkungen, Schlenken, Senken und Altverläufen der Elbe geprägt. Dieser Hartholzauenwald bestehend aus Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche und Feldahorn etc., aus Sträuchern wie schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen etc. und krautigen Arten in der Feldschicht wie Buschwindröschen, Scharbockskraut, Lungenkraut, Großer Brennnessel und Gefleckter Taubnessel, bildet einen recht bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Zu hören und zu sehen waren an dem Tag u.a. Klappergrasmücke, Zilpzalp, Schwarz-, Grün- und Buntspecht, Rotmilan sowie Goldammer und Zaunkönig. Über dem östlich angrenzenden Unterluch drehten Rot- und Schwarzmilane ihre Runden. Zum Elbufer hin ist die Landschaft von einer von Auskolkungen sowie u.a. von Hochstauden und Fettwiesen geprägten Weichholzaue mit Schwarzpappeln, Pappelhybriden und Silberweiden bestanden, gekennzeichnet. Der Saalberghau ist erfreulicherweise von guten Beständen an Schwarz-, Grün-, Bunt-. Mittel- und Kleinspecht geprägt ist, dass die Elb- und Muldeaue in und um Dessau-Roßlau zum Beispiel dem Seeadler, dem Fischadler, dem Mäusebussard, dem Rot- und Schwarzmilan sowie Eisvogel, Uferseeschwalbe und Flussregenpfeifer Lebens- und Brutraum bietet. Zahlreiche Spuren, aber auch immer wieder gemachte Beobachtungen des Elbbibers zeigen die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes dieser sehr bedeutsamen Fluss- und Auenlandschaften auf. Im Rahmen des Aufenthaltes Naturschutzgebiet „Saalberghau“ bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Auenwaldes und der Wiesenflächen. Dabei gilt es der sukzessiven Weiter- und Neuentwicklung des Auenwaldes den absoluten Vorrang einzuräumen. Eine entsprechende Entwicklung ist deutlich erkennbar. Die vorgenommenen Abholzungen gehören jedoch nicht zu einer ordnungsgemäßen und naturnahen Entwicklung und führen zu einer inakzeptablen Reduzierung von Trockenholz, als Lebensraum für zahlreiche Insekten, Spinnen und Pilzen. Somit gehört Alt- und Trockenholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald. Hinsichtlich der angeblichen Verkehrssicherheitspflichten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Land Sachsen-Anhalt greift, da im Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt unter § 22 Absatz 3 das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geregelt ist.

Im Südostbereich des Saalberghau, in unmittelbarer Nähe zum Ufer der Elbe ist eine sehr massive Ausbreitung des Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) und eine damit verbundene Verdrängung anderer Pflanzung zu erkennen. Nach Auffassung des AHA gilt es schnellstmöglich mit mechanischen Maßnahmen entgegenzuwirken. Dazu gehören regelmäßige Mahden und Beräumung des Schnittgutes sowie die Beseitigung von bodendeckenden Pflanzenteilen und -resten zum Winter hin, um ein Ausfrieren durch stärkere Fröste zu ermöglichen. Im Anschluss daran gilt es die immer wieder kehrenden Jungtriebe so schnell wie möglich zu entfernen. Dieser Prozess umfasst etwa 10 Jahre, um tatsächlich Erfolge erzielen zu können.
Der AHA ist Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sowie nach Klärung aller rechtlichen, organisatorischen und logistischen Rahmenbedingungen bereit im Rahmen von Arbeitseinsätzen die Sache anzugehen.
Hinsichtlich der Wiesen erscheint es sinnvoll zu sein, dass die Mahd parzelliert erfolgt. So aufgeteilt können Teile beispielsweise zweimal oder einmal im Jahr, einmal gar nicht oder nur teilweise eine Mahd erfahren. Davon ausgehend ist durchaus mit einer Erhöhung von Arten- und Strukturvielfalten an Tieren und Pflanzen sowie einem besseren Schutz von Bruten und Jungtieren zu rechnen.
Bedenklich sieht der AHA noch immer, dass es mit der Errichtung eines Grabensystems am Südrand des Naturschutzgebietes zur massiven Entwässerung und damit verbundenen Austrocknung geführt bzw. führt. In dem Zusammenhang nahm man auch zu dieser Fahrradexkursion entsprechende Wiesenflächen in Augenschein, wo vor einigen Jahren noch Feuchtsenken mit Schilfbeständen existent waren. Hier gilt es unbedingt und unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Eng damit verbunden muss die Basis entstehen, dass eine Wiedervernässung auf einstigem Niveau erfolgt.
Erfreulicherweise führen in diesem Jahr Elbe und Mulde ausreichend Wasser, dass wieder Vernässungen in beiden Auen zu beobachten sind.
Im Bereich Oberbruch/Eichenwiesen war im Rahmen der Fahrradexkursion festzustellen, dass ein großer Teil aus einer rund ausgeprägten Birne herausgebrochen war. Hier empfiehlt der AHA die große Bruchstelle glatt nachzuschneiden und die Schnittstelle mit Baumwachs zu verschließen. Somit verringert sich die Infektionsgefahr und verbessert sich die Wundheilung. Den abgebrochenen Baumteil gilt es als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Pilze vor Ort zu belassen.
Mit großem und fortgesetztem Interesse verfolgt der AHA die Entwicklung nach der Beräumung der Kleingartenanlagen zwischen Braunscher Lache und Mulde aufgenommen, welche bisher in einem umfassenden Überflutungsraum lagen.
Jedoch ist noch immer keine ordnungsgemäße und komplette Beräumung des Gebietes erfolgt. So befinden sich z.B. noch immer Schuttberge, Asbestreste, Versorgungsleitungen, Müll und Unrat in dem Gebiet. Nicht nur, dass eine akute Bedrohung für Umwelt, Natur, Mensch und Tier existiert, besteht die Gefahr der flächendeckenden Verteilung bei Hochwassersituation. Hier ist eine unverzügliche und vollumfängliche Beräumung der Gebiete sehr dringend geboten. Der AHA sieht trotz zunehmender Übernahme durch die Natur die dringende Notwendigkeit der Beräumung des Bauschuttes und der Schadstoffe.
Ebenfalls sieht der AHA die Notwendigkeit wissenschaftlich-konzeptionelle Vorstellungen zur künftigen Entwicklung der einstigen Kleingärten zu entwickeln. Der AHA könnte sich vorstellen die Flächen mit konzentrierten Obstgehölzbeständen zu Streuobstwiesen zu entwickeln, Wiesenbereiche zu extensiven Wiesen zu gestalten sowie in den Randbereichen und anderen größeren Flächen die sukzessive Entwicklung von Auenwaldbeständen zuzulassen bzw. zu ermöglichen.
Im Zusammenhang der Exkursion erfolgte eine Besichtigung der Streuobstwiese im direkten östlichen Anschluss zur Braunschen Lache, welche der AHA beabsichtigt in die Betreuung zu übernehmen. Hier sind jedoch noch klare Absprachen und Vereinbarungen mit der Stadt Dessau-Roßlau als Flächeneigentümern und zuständige untere Naturschutzbehörde erforderlich. Zwar haben sich die Neuanpflanzungen gut entwickelt, aber der Verlust mehrerer größerer Brombeerbestände als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tierarten ist noch deutlich erkennbar. Ferner dienen auch Brombeerbestände während ihrer Blütephase als wichtige Nahrungsquelle für Insekten. Die Früchte bieten Nahrungsgrundlage zum Beispiel für Säugetiere und Vögel. Daher ist eine derartige Entwicklung wieder zuzulassen.
Ebenfalls erfolgte eine Inaugenscheinnahme der Streuobstwiese nordwestlich des Landhauses.
Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Seit dem 14.01.2017 finden umfassende Schnittarbeiten an den Apfelbäumen und seit dem Sommer 2017 umfassende Mahdarbeiten statt. Ferner erfolgte bereits eine Sortenbestimmung fast aller insgesamt momentan 43 Apfelbäumen.

Der AHA hält es weiterhin bzw. verstärkt für dringend erforderlich einen vollständigen Rückbau des Parkplatzes südlich der Streuobstwiese vorzunehmen, welcher vorrangig Gästen des Landhauses nutzen. Die Beräumung des Parkplatzes dient zum Einem der Verbesserung von Umwelt und Natur sowie eröffnet Möglichkeiten der Erweiterung der Streuobstwiese und schließt ein zunehmendes Befahren der Streuobstwiese mit Beschädigung der Bäume und Wiese aus. Am Tag der Fahrradexkursion hatte die Exkursionsgruppe festgestellt, dass zum einen massive Spuren des Befahrens der Streuobstwiese mit Kraftfahrzeugen sowie umfassende Abholzungen am Südostrand des Parkplatzes erfolgte. Dem abgestellten Container zur Folge, haben Beschäftigte des Eigenbetriebes Stadtpflege der Stadt Dessau-Roßlau diese zerstörerischen Aktivitäten durchgeführt. Hier gilt es die Aktivitäten zu verstärken, um das Ziel letztendlich zu erreichen, dass der Parkplatz eine Komplettberäumung erfährt sowie hier eine Neupflanzung von etwa 5 Obstbäumen erfolgen kann.
Der AHA bedauert zudem, dass die am 01.04.2019 in der Streuobstwiese Am Landhaus vorgenommenen Pflanzungen von zwei Apfelbäumen durch interessierte Schülerinnen und Schüler vom Anhaltischen Berufsschulzentrum „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau (BSZ Dessau-Roßlau) zu keinem dauerhaften Engagement für die Streuobstwiese geführt hat. Daher bekräftigt der AHA seinen dringenden Wunsch einer dauerhaften Partnerschaft mit der Schüler- und Lehrerschaft des Anhaltischen Berufsschulzentrums „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau (BSZ Dessau-Roßlau) zum Schutz, zum Erhalt, zur Betreuung und zur Entwicklung der Streuobstwiesen Am Landhaus und an der Braunschen Lache. Auf dieser Basis lassen sich gemeinsam Arbeitseinsätze, Exkursionen und Erfassungen planen, organisieren und umsetzen.

Der AHA teilt ferner mit, dass an den Samstagen den 15.06.2024, 20.07.2024, 24.08.2024 und 14.09.2024 Arbeitseinsätze zur Mahd auf der Streuobstwiese nordwestlich des Landhauses geplant sind. Ferner sind an den Samstagen, den 12.10.2024, 16.11.2024 und 07.12.2024 weitere Arbeitseinsätze vorgesehen. Treff: jeweils 10.00 Uhr Eingang Landhaus, Am Landhaus 01. Alle Interessenten sind recht herzlich willkommen.
Ferner weist der AHA darauf hin, dass die Arbeitseinsätze grundsätzlich bei jedem Wetter stattfinden. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Beide Streuobstwiesen befinden sich entweder im oder am Naturschutzgebiet „Untere Mulde“, was einen sensiblen Umgang mit ihnen sowie mit der angrenzenden Natur und Landschaft erfordert.
Ferner beunruhigt den AHA das in beiden ebengenannten Streuobstwiesen weiterhin Hochstände existieren. In dem Zusammenhang gilt es darauf hingewiesen, dass sich diese Jagdeinrichtungen in einem Naturschutzgebiet sowie FFH- und Vogelschutzgebieten befinden. Der AHA fordert daher wiederholt und mit Nachdruck, dass eine flächendeckende Beräumung der Jagdhochstände erfolgt, von denen einige – zum Beispiel in einer Silberweide in den Großen Mückenbergen – direkt fest in Bäumen eingebaut sind.
Diesen sensiblen Umgang mit Natur und Landschaft kann der AHA streckenweise in dem Auenwaldgebiet im Dreieck von Mulde, Luisium und Fließgraben nicht erkennen. Hier erfolgten in der jüngsten Vergangenheit massive Fällungen u.a. von Stieleichen und Gemeiner Esche. Beide Baumarten bilden jedoch das Grundgerüst für die Hartholzauenwälder zwischen Elbe und Mulde.
Im Rahmen der nunmehrigen Fahrradexkursion waren in dem Waldgebiet die Fällungen von Hybrid- und Balsampappel und Stieleiche abgeschlossen. Es sind nunmehr Aufforstungen von Stieleiche und Winterlinde erkennbar. Dabei hat man wieder große Teile des Auenwaldes durch die Abholzungen und Befahren mit schwerer Technik erneut bzw. fortgesetzt massiv geschädigt. In dem Zusammenhang dienen bekanntlich auch Totholz als Lebens- und Nahrungsraum von Vogel-, Insekten und Spinnenarten eine sehr wichtige Funktion. Zudem zerstörte man die sukzessive Entwicklung von naturnahen Auenwäldern.
Im gleichen Blickwinkel sind die massiven Abholzungen von Pappeln und Roteschen zu sehen, welche vor mehreren Jahren im östlichen Teil des Auenwaldes und südöstlich der Großen Mückenberge stattfanden. Dabei störte bzw. zerstörte man unverständlicherweise den auentypischen, sukzessiven Aufwuchs von auentypischen Gehölzen wie z.B. Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldahorn, Feld- und Flatterulme, Blutrotem Hartriegel, Europäischen Pfaffenhütchen und Schwarzen Holunder. Ebenfalls erfolgten eine massive Zerstörung und Verdichtung des Waldbodens mit schwerer Technik. Daher ergeht die dringende Aufforderung an den Flächeneigentümer und die zuständigen Behörden derartige Eingriffe unverzüglich einzustellen und künftig nur auf die Beseitigung von akuten Gefahren für die Menschen auf den Wegen zu beschränken. Ferner gilt es nun das gesamte Auengebiet wieder der sukzessiven Entwicklung zu überlassen, um die Entwicklung eines standortgerechten, arten- und strukturreichen Auenwaldes zu ermöglichen.
Mit großer Sorge war auch wieder im Rahmen der Fahrradexkursion zu beobachten, dass Hundebesitzer im und am Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ mitten in der Brut- und Setzzeit ihre Hunde unangeleint durch die gesamte Aue laufen ließen. Diesen Störungen und Beeinträchtigungen gilt es unbedingt durch verstärkte Kontrollen und Bestrafungen zu begegnen.
Um jedoch Auenlandschaften als Natur- und Landschaftsraum zu erhalten und weiter entwickeln zu lassen, bedarf es jedoch u.a. auch einer umfassenden Bildungs- und Aufklärungsarbeit. Dazu soll das im Jahre 2008 vorgelegte Konzept für einen „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“ beitragen.
Das Vorhaben soll dazu beitragen zum Einem Grundsätzliches über Auen, ihre Bedeutung, ihre Schutzwürdigkeit und Bedrohungen zu erfahren sowie zum anderen spezifische Erläuterungen zu der arten- und strukturreichen Aue im großräumigen Mündungsbereich der Mulde in die Elbe zu bekommen, welches zum ca. 1.191 ha großem Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ gehört.
Nach den Überlegungen des AHA erscheint es am wenigstens natur- und landschaftsprägend sowie am kostengünstigsten zu sein, mit Steinen auf die 14 angedachten Stationen hinzuweisen und dazu ein Begleitheft herauszugeben. Bereits frühzeitig erfolgte eine schriftliche Information an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalts und an die Stadt Dessau-Roßlau.
Dazu gehört u.a. eine einvernehmliche Lösung zum Konzept zu einem „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“, welche der AHA am 09.11.2008 erstellt und vorgelegt hatte.
Der AHA hatte dazu bereits ein Begleitheft gestaltet und dann Kostenkalkulationen zu dessen Herstellung eingeholt. Ferner gilt es sich über die Gestaltung, Einbringung und Kosten für die Hinweissteine Gedanken zu machen.
Das der Fortschritt des Vorhabens scheitert bisher an der gegenwärtigen unverständlichen Blockade- und Verweigerungshaltung der zumeist öffentlich finanzierten Kulturstiftung Dessau-Wörlitz.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich mit der Amtseinführung der damaligen Direktorin und einstigen Vorstand der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang am 07.02.2017 eine neue Arbeits- und Herangehensweise in Bezug auf den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Umweltbildung in den Auen- und Flusslandschaften von Elbe und Mulde erhofft. Diese Hoffnung ist nach Auffassung des AHA vollkommen unbegründet. Die Gespräche zwischen der damaligen Direktorin und Vorständin der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang und führenden Mitarbeitern ihrer Einrichtung sowie Vertretern des AHA am 12.07.2017 führten zu keiner Annährung der sehr kontroversen Ansichten und Positionen. Nach Ansicht des AHA war noch nicht einmal ein ordentlicher Austausch der vollkommen unterschiedlichen fachlich-inhaltlichen Standpunkte möglich. Selbst auf die vereinbarte Zusendung von AHA-Vorstellungen zu Grundsätzen im Umgang mit Hartholzauenwäldern vom 19.07.2017 erfolgte seitens der damaligen Direktorin und Vorständin der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang weder eine Eingangsbestätigung, geschweige denn eine fachlich-inhaltliche Reaktion. Dabei hatte der AHA mit diesen Grundsätzen im Umgang mit Hartholzauenwäldern vom 19.07.2017, „Grobkonzeptionelle Überlegungen zum Park am Sieglitzer Berg und zur Nutzung der wiederentstehenden Solitude“ vom 05.05.2008 und den „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Großen Busch, Stadt Coswig (Anhalt) im Landkreis Wittenberg“ vom 02.08.2010 mitgesandt.

Nach Auffassung des AHA sind nun das Land Sachsen-Anhalt und auch die Stadt Dessau-Roßlau gefordert, der Führung der durch öffentliche Mittel und Spenden finanzierten Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Grundsätze von Demokratie und Formen des ordentlichen Umgangs mit der Bevölkerung und ihrer Initiativen und Vereine zu vermitteln. Ferner erwartet der AHA endlich eine Reaktion auf seine formulierten „Grundsätze im Umgang mit Hartholzauenwäldern“ vom 19.07.2017 zu erhalten.

Der ehrenamtliche, gemeinnützige und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein AHA wirbt weiter für eine Mitwirkung in seiner Ortsgruppe Dessau-Roßlau, um sich umfassend für den für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften von Elbe, Mulde und Rossel sowie deren Nebengewässer einsetzen zu können. Ferner möchte er seine Aktivitäten zur Pflege und Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus verstärken, auf die Streuobstwiese an der Braunschen Lache ausweiten sowie die Umsetzung seines Konzeptes zu einem „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“ vom 09.11.2008 und seiner grundlegenden konzeptionellen Vorschläge für das Oberluch Roßlau (Stadt Dessau-Roßlau) zum Schutz, zur Entwicklung, zur Betreuung sowie zur Nutzung für die Umweltbildung und für einen sanften, natur- und umweltverträglichen Tourismus vom 05.05.2008 vorantreiben.
Wer sich also ebenfalls für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte und dazu den Aktivitäten der AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.04.2024

Fotos: Andreas Liste

Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland!

Mit großer Aufmerksamkeit nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder die zahlreichen Medienmeldungen aus allen Teilen des Bundesgebiet, dass Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde Angriffen des Wolfes zum Opfer gefallen seien. Ohne überhaupt klare fachliche Bestätigungen vorliegen zu haben, stellen Medien und betroffene Landwirte dies als Tatsache fest.
Es ist unbestritten immer ärgerlich und tragisch zugleich, wenn Tiere sterben. Jedoch kann der AHA noch nicht vollumfänglich Beweise erkennen, welche Wölfe als Verursacher des Tötens identifiziert. Ferner stellt sich die sehr ernste Frage, inwieweit das Tiergehege ordnungsgemäß zum Beispiel mit stabilen Zäunen und speziellen Hütehunden gesichert war. Darüber geben häufig die gegenwärtig vorliegenden Angaben leider keine Auskunft. Was jedoch aber schnell auf der Tagesordnung steht ist, dass vereint Bundes- und Landespolitiker vorwiegend aus CDU, CSU, SPD, FDP und AfD im Einklang mit Lobbyverbänden von Waldeigentümern, Jägern und Bauern den Abschuss der Wölfe fordern. Dabei wäre es nach Ansicht des AHA auch sehr wünschenswert, wenn diese Leute ebenfalls mal beispielsweise die unmöglichen Haltungsbedingungen von Tieren in Hochleistungsställen, ausgeräumte Agrarlandschaften und die voranschreitende Verbauung offener Landschaft in Augenschein nehmen sowie sich mal kritisch mit den unvermindert anhaltenden Bestrebungen von Forstbetrieben und Waldeigentümern auseinandersetzen, weiter selbst innerhalb von Schutzgebieten, welche als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren, zahlreiche Bäume zu fällen.
Nunmehr gab die „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 03.04.2024, Seite 13 unter der Überschrift „Jäger warnt vor Wölfen“ von Tanja Goldbecher einem Jäger und Landwirt sowie in der gleichen Zeitung am 04.04.2024. Seite 16, von Luisa König der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt ausgiebig öffentlich Raum die populistische Mär von der notwendigen Bejagung des Wolfes Raum. Dabei gibt selbst das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt folgendes zum Bestand des Wolfes an, Zitat:

Der Wolf breitet sich in Sachsen-Anhalt weiter aus, seine Population wächst allerdings nur noch moderat an. Die Zahl der Tiere ist im Monitorjahr 2022/23 um 14 auf 201 gestiegen. Hinzu kommen 36 Tiere, die sich in grenzübergreifenden Territorien bewegen. Die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 24 auf 27 zu, die Zahl der Welpen pro Rudel stagnierte bei 3,5.

Bis auf wenige Ausnahmen befindet sich der Großteil der Wolfsreviere im Norden und Osten Sachsen-Anhalts. Sieben Reviere verlaufen grenzübergreifend mit Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Niedersachsen. Die meisten Wolfsterritorien gibt es im Landkreis Wittenberg.“, Zitat Ende

https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/naturschutz/wolf

Ferner führt Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt zur Auswirkung der Ausbreitung des Wolfes auf die „Nutztiere“ aus, Zitat:

Trotz moderatem Populationswachstum gingen die Übergriffe auf Nutztiere um 21,3 Prozent auf 59 zurück; im Vorjahreszeitraum wurden 75 Übergriffe registriert. Rückläufig war dabei auch die Zahl getöteter Tiere; sie nahm um 40,1 Prozent auf 176 ab. Im Vorjahreszeitraum wurden bei 294 getöteten Nutztieren Wölfe als Verursacher nachgewiesen oder waren nicht auszuschließen. Die Anzahl durch Wölfe getöteter Nutztiere sank damit auf den niedrigsten Wert seit 2018. Eine Übersicht zu Nutztierrissen in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.

Die meisten Nutztierrisse ereigneten sich dort, wo wolfsabweisender Herdenschutz fehlte oder der wolfsabweisende Mindestschutz der Zäunung nicht eingehalten wurde. Die meisten registrierten Übergriffe gab es im Jerichower Land (22%) und Salzwedel (20%). Das Monitoringjahr 2022/23 macht deutlich: Nicht die Anzahl der Wölfe ist für die Übergriffe auf Nutztiere entscheidend, sondern ob wolfsabweisender Herdenschutz vorhanden ist.“, Zitat Ende

https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/naturschutz/wolf

Also selbst diese Aussagen verhindern leider nicht, dass immer wieder die Mär vom bösen Wolf die Runde macht. Die obengenannten Fakten ignorieren immer wieder Funktionäre von Landwirtschaft und Sachsen-Anhalt so wie in dem Beitrag „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 03.04.2024 geschehen.
Stattdessen verbreitet man Falschdarstellungen zum Thema Wolf und schürt Ängste vor dem Tier. Ferner fehlt aktives Handeln zur Wiederbelebung ausgeräumter und von Monokulturen geprägter Agrarlandschaften.
Vollkommen unberücksichtigt bleibt auch, dass das jahrhundertlange gnadenlose Vordringen menschlichen Wirkens in Form von Zersiedelung, Verkehrstrassenbau, Bergbau sowie immer weiterer voranschreitender Intensivierung von Land- und Forstwirtschaft ein Zurückdrängen und eine Zerstörung von angestammten, arten- und strukturreichen Lebensräumen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zur Folge hatten bzw. haben. Tiere wie Wolf, Luchs und Biber sah bzw. sieht man als „Problemtiere“ an. Das führte u.a. dazu, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch tötete man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende gefunden hatte.
Der Wolf genießt zurzeit folgenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz:

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) – Anhang II

https://cites.org/sites/default/files/eng/app/2023/E-Appendices-2023-11-25.pdf

  • EG-Verordnung 338/97 – AnhangA

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997R0338-20130810&from=LT

  • FFH-Richtlinie 92/43/EWG – AnhangII; prioritäre Art

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A52021XC1209%2802%29

  • FFH-Richtlinie 92/43/EWG – AnhangIV

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A52021XC1209%2802%29

  • FFH Richtlinie 92/43/EWG – Anhang V

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A52021XC1209%2802%29

  • BernerKonvention – Anhang II

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:21979A0919(01)

Auch auf Grund der populistisch-vulgären Bedrohung durch permanent bestehende Hasspredigen aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte, gilt es den Wolf weiter massiv zu schützen.
Dabei müssen endlich obengenannte Kräfte begreifen, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
Der AHA sieht in dem Zusammenhang die fortgesetzte und zunehmende Gefahr, dass im Interesse der Lobbyverbände der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte auch die einfachere Tötung von Luchs, Biber, Fischotter u.a. anderer streng geschützter Tierarten droht. Abgesehen davon, dass es eine fortgesetzte und durchaus verstärkte Anmaßung des Menschen darstellt, über Leben und Tod von Tieren zu entscheiden.

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können u.a. die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. So bestehen auch für Tierarten wie Wolf, Luchs, Biber und Fischotter eher die Möglichkeit artgerechte Lebensräume zu besiedeln und somit sich besser von menschlichen Siedlungen fernzuhalten.
Für den AHA ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und -bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts-, Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und -streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Eine vollkommen inakzeptable Situation, welche es nicht zur stoppen, sondern rückgängig zu machen gilt.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übriggeblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik und Verwaltungen im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.
Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass, ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Ferner gilt es endlich den Abbau und das Verbrennen fossiler Brennstoffe zu beenden, dies zum Beispiel durch dezentrale Wind- und Sonnenkraftanlagen zu ersetzen sowie eine andere Verkehrspolitik anzugehen.
Nunmehr gilt es alles zu unternehmen, dass der Wolf und die Wolfshybriden ihren angemessenen Schutzstatus behalten.
Alle diese Aspekte fehlen immer wieder mehr oder minder in den Mediendarstellungen. So auch in den Beiträgen in der Mitteldeutschen Zeitung vom 03.04.2024, auf Seite 13 unter der Überschrift „Jäger warnt vor Wölfen“ von Tanja Goldbecher sowie vom 04.04.2024. Seite 16, von Luisa König Während auch hier wieder einmal Vertreter der Jagd und Landwirtschaft sowie für ihre Affinität zu Jagd, Agrarindustrie, Umwelt-, Natur- und Landschaftszerstörung bekannten Vertreter der CDU ausgiebig Raum für ihre wolfsfeindlichen Äußerungen erhalten, bleiben auffällig und signifikant anderen Sichtweisen kaum Entfaltungsmöglichkeiten. Das hat nichts mit angemessener journalistischer Sorgfaltspflicht und damit verbundener ausgewogener Berichterstattung zu tun und ist angesichts der vielfältigen Hasspredigen in Richtung des Lebewesens Wolf, seiner Wichtigkeit für die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie der erneuten massiven Bedrohung der Tierart, hochgradig unverantwortlich. Dabei führt zum Beispiel das dichte Verkehrsnetz in Deutschland, immer wieder zu schweren bis tödlichen Verletzungen bei von Verkehrsunfällen betroffenen Wölfen. Gleiches trifft leider auch für andere Tierarten zu. Hier trägt insbesondere die in dem Beitrag der Mitteldeutschen Zeit vom 04.04.2024 einseitig und privilegiert erwähnte CDU und ihre wolfsfeindlichen Meinungen eine entscheidende Mitverantwortung.

Der AHA ruft daher die Öffentlichkeit auf sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört auch der ökologisch korrekte Umgang mit Wildtieren und die gezielte Tötung – insbesondere geschützter Tiere – auszuschließen. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet zudem dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.04.2024

AHA hält wissenschaftlich fundierte und ökologische Wassertourismuskonzeption für den Salzlandkreis für erforderlich

Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, als Biotop- und Grünverbundraum, als Korridore und Entstehungsgebiete von Frisch- und Kaltluft, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider häufig anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Seine Vorstellungen darzulegen dienen zum Beispiel immer wieder vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchgeführte Exkursionen u.a. im Saaletal im Landkreis Salzlandkreis.
Die Schutzwürdigkeit in der Saaleaue drückt sich u.a. durch folgende nationale und europäische Schutzgebiete aus, welche räumlich gesehen eine Direktanbindung an die Saale haben:

I. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)

► „Auenwälder bei Plötzkau (FFH0164)“
► „Nienburger Auwald-Mosaik (FFH0103)“
► „Saaleaue bei Groß Rosenburg (FFH0053)“

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/?para=stadt_land&sort=desc#search

II. Europäisches Vogelschutzgebiet gemäß Vogelschutz-Richtlinie

► „Auenwald Plötzkau (SPA0017)“

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

III. Naturschutzgebiete

► „Auwald bei Plötzkau“
► „Sprohne“
► „Teufelsgrund und Saalehänge“
► „Steckby-Lödderitzer Forst“

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt

IV. Landschaftsschutzgebiet

► „Saale“

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg

Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen.
Die obengenannten nationalen und europäischen Schutzgebiete bringen diese Bedeutung klar und deutlich zum Ausdruck.
Ebenfalls zu nennen als besonders wertvolle Saaleauenlandschaften sind das Mündungsgebiet der Schlenze in die Saale in Friedeburg, der Severin bei Könnern-Trebnitz und Alsleben Gnölbzig mit dem Saalealtverlauf und dem Schlosspark in Trebnitz, Das Mündungsgebiet des Baches aus Schackstedt in Alsleben (Saale), der Park zu Poplitz, das Mündungsgebiet des Schlackenbaches in Alsleben (Saale), das Mündungsgebiet der Wipper, das Krumbholz, Das Mündungsgebiet der Fuhne, den Dröbelschen Busch, der Saalealtverlauf bei Nienburg mit Lippoldiswerder, angrenzenden Auenwäldern wie bei Grimschleben und die Sprohne, das Mündungsgebiet der Bode, die Saalealtverläufe bei Calbe (Saale), der Hasselbusch bei Klein-Rosenburg sowie letztendlich das Mündungsgebiet der Saale in die Elbe.
Ebenso bedeutsam und schützenswert sind die weiteren Saalealtverläufe um den früheren Auenwald Zinkenbusch zwischen Plötzkau und Großwirschleben, im Auenwald Plötzkau sowie im Mündungsgebiet der Wipper in die Saale.
Alle diese sehr schützenswerten und bedeutsamen Bestandteile von Umwelt, Natur und Landschaften sind eng miteinander und mit angrenzenden Biotopen verbunden. Sie dienen als Lebensraum und Rückzugsgebiete für zahlreiche Tier-, Pflanzen und Pilzarten, bilden vielfältige landschaftliche Besonderheiten, dienen als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete und -korridore. Sie haben eine sehr große Bedeutung für den Biotop- und Grünverbund.
Alles diese Eigenschaften bedeuten hohe Lebens- und Erholungsqualitäten, welche keine Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen an und in der Saale, angrenzenden Fließgewässern sowie Natur und Landschaften erfahren darf.

Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits den voranschreitenden flächendeckenden Verbau von Uferzonen der Saale für wassertouristische Anlagen aller Art. Unter Missachtung des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaften sowie im Rahmen eines ordnungsgemäßen Umganges mit Hochwasser besteht die Gefahr der massiven Neuerrichtung und Erweiterung bestehender Anlegestellen. Der AHA fordert deshalb nunmehr eine wissenschaftlich fundierte natur-, landschafts- und umweltfreundliches Wassertourismuskonzeption zu entwickeln, welches der landschaftlichen und natürlichen Vielfalt der Saale und ihrer Aue sowie dem ordnungsgemäßen Umgang mit Hochwasser Rechnung trägt, nicht nur vordergründig dem Profit Einzelner dient und dem baulichen Wildwuchs an Steganlagen aller Art endlich Einhalt gebietet. Dazu gehört aber auch die bestehenden Steganlagen nach rechtlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu überprüfen.
Aber auch solche Standortschwerpunkte wie die Städte Bernburg, Könnern, Halle (Saale), Merseburg, Leuna, Bad Dürrenberg, Weißenfels und Naumburg sowie die Gemeinde Schkopau sind einer kritischen und umweltverträglichen Prüfung bzw. Betrachtung zu unterziehen.
Dieses Wassertourismuskonzept gilt es unter Einbeziehung aller Verantwortlichen und Interessenten zu entwickeln und rechtlich verbindlich zu erklären.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Medienberichten folgend beabsichtigen Politik und Verwaltung des Landkreises Salzlandkreis nunmehr den Wassertourismus, gekoppelt mit baulichen Maßnahmen am Fluss und in der Aue der Saale voranzutreiben. Laut dieser Medienberichte beabsichtigt der Salzlandkreis sieben neue Steganlagen entlang der Saale mit Längen zwischen 21 und 70 m sowie Breiten von 2,50 m in Alsleben, Großwirschleben, Gröna, Calbe (Saale) und Nienburg (Saale) zu errichten. Dafür sind 3,7 Millionen Euro Steuergelder eingeplant.
Angesichts der bisherigen negativen Erfahrungen und der zu befürchtenden Bedrohungen, Störungen und Zerstörungen sowie der obengenannten Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes, verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dies mit sehr großer Aufmerksamkeit, Skepsis und Unverständnis. Ferner fordert der AHA den Stopp derartiger zerstörerischen Verschwendung von Steuermitteln.
Außerdem regt der AHA dringend eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für den Salzlandkreis an, welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale im Salzlandkreis nicht bedingungslos dem Tourismus auszuliefern, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.

Daher ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich für ein natur-, landschafts- und umweltverträgliches Tourismuskonzept einzusetzen, welches weitläufig zur Abstimmung mit derartigen Aktivitäten, im Land Sachsen-Anhalt sowie den Freistaaten Sachsen und Thüringen beiträgt.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste

Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.04.2024

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