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Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Kabelsketal für dringend geboten. Aus dem Grund führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder Exkursionen durch, erstellt Stellungnahmen und gibt öffentliche Erklärungen dazu ab.
Die Reide bildet zudem ein sehr wichtiges Rückgrat für einen sehr wichtigen und entwicklungsfähigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen dem Naturschutzgebiet Saale-Elster-Luppe-Aue, dem Landschaftsschutzgebiet Dieskauer Park und zum Sagisdorfer Park sowie über die Zuflüsse und Mündungsbereiche zur Kabelske, Diemitzer Graben und zum Hufeisensee. Weitläufiger betrachtet gilt es diesen Biotop- und Grünverbundraum über die nach Norden abfließende Rieda einschließlich des Parks in Ostrau und des flächenhaften Naturdenkmals bei Werderthau bis zur Fuhneaue zu schützen, zu erhalten sowie sukzessiv räumlich auszuweiten. Hier tragen insbesondere die Stadt Halle (Saale) sowie die Landkreise Saalekreis und Anhalt-Bitterfeld, aber auch die Städte Landsberg und Zörbig sowie die Gemeinden Kabelsketal und Petersberg eine besondere und große Verantwortung.
In dem Blickfeld betrachtet sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur den Schutz, Erhalt und die behutsame Betreuung bestehender Inseln und Streifen von Gehölzen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie Feuchtgebieten als dringend erforderlich an, sondern auch die dringende Notwendigkeit diese räumliche Vernetzung entlang des gesamten Gebietes von Reide und Rieda vorzunehmen.
In dem Blickfeld hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sich mehrfach und fortgesetzt ablehnend zu dem Vorhaben Bundesstraße (B) 6 Ortsumgehung (OU) Bruckdorf geäußert.
Die bisherigen Ausführungen des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd wiederholen sich und sind von vollkommener Erkenntnisverweigerung und Ignoranz der bedrohlichen Situation für Umwelt, Natur und Landschaften im Falle der Umsetzung des Feststellungsentwurfes B 6 OU Bruckdorf geprägt.
Der Leiter des Regionalbereiches Herr Peter Lotze vertritt erschreckenderweise unverantwortliche Positionen, welche bereits wissenschaftlich und auch rechtlich widerlegt sind. So hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24.03.2021 sehr wichtige Entscheidungen zu Klimaschutzzielen getroffen, welche zusammenfassend in den fünf Leitsätzen und in der Pressemitteilung vom 29.04.2021 aufgeführt sind.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
Solche Entscheidungen haben öffentlich finanzierte Führungskräfte zu studieren und entsprechend in ihre Amtshandlungen aufzunehmen. Sie sind als geltendes Recht zu werten und dementsprechend ist zu handeln.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte folgendermaßen auf das Vorhaben Bundesstraße (B) 6 Ortsumgehung (OU) Bruckdorf darauf eingehen.
1.) Die dargestellten „Bedarfe“ rühren noch aus Zeiten her, welche das Auto als Allheilmittel der Verkehrsentwicklung darstellt. Dabei lässt das Land Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd moderne Erkenntnisse unberücksichtigt, dass Straßenneubau neuen Verkehr induziert. Dies greift die Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestag vom 01.06.2021 „Straßenbau und Verkehrsentwicklung“, insbesondere auf den Seiten 8 bis 16 auf. Dabei sei zum Beispiel ein Zitat im vorletzten Absatz auf Seite 11 angeführt: „Ein Ausbau des Straßennetzes um ein Prozent in einer Region führt dazu, dass der Autoverkehr dort um ein Prozent zunimmt – und zwar in weniger als zehn Jahren. ‚Eine Verdoppelung der Straßen‘, bringt Turner das Ergebnis auf den Punkt, ‚verdoppelt den Verkehr‘. Mehr Autobahnen seien daher kein probates Mittel zur Bekämpfung des Staus.“, Zitat Ende
Die Bedarfe sind nicht gegeben. Den Nachweis hat das Land Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd nicht erbracht. Da nützen auch keine ständigen Aufzählungen von gesetzlichen Grundlagen. Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund hat ein dicht gestricktes Netz an Verkehrsmöglichkeiten, welche eine Nutzung von Motorisierten Individualverkehr nicht notwendig erscheinen lässt.

https://www.mdv.de/media/file/937fd710
Ähnlich gelagert ist das mit dem Güterverkehr. Insofern ist ein stures Festhalten an angeblich zwingenden Notwendigkeiten des Neubaus weiterer Straßen gegeben.
Wie das öffentliche Interesse zu liegen hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24.03.2021 eindeutig formuliert.
Daher sind unmoderne und künstliche Bedarfe Straßen abzulehnen.
2.) Ferner blendet das Land Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd den vom Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegebenen Abschlussbericht zu Flächensparende Straßennetzgestaltung: Potenziale zur effizienten Entwicklung des Straßennetzes vor dem Hintergrund der Umweltziele der Bundesregierung und des demografischen Wandels, Abschlussdatum: November 2016
3.) Die vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) veröffentlichten Angaben zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland zu ignorieren und daraus nichtvermeidbare Eingriffe in Natur, Landschaften und Umwelt zu deuten ist unverantwortlich und zeugt von einer fanatischen Affinität für Straßenverkehr, welche es im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu beenden gilt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind dahingehend vollkommene Makulatur und Augenwischerei, weil zudem kein Rückbau von verbauter Fläche erfolgt, sondern derartige Maßnahmen in anderen Landschafts- und Naturräumen stattfinden, wo es ebenfalls wieder zu Zerstörungen kommen kann. Als Beispiel dient dazu das Trothaer Wäldchen in Halle (Saale). Abgesehen davon, dass das angedachte Vorhaben nicht notwendig ist, wenn endlich auch bei den Behörden des Landes Sachsen-Anhalt das Verständnis angekommen ist, alle Möglichkeiten der Verkehrsvermeidung zu nutzen.
Die beste und nachhaltigste Vermeidung ist und bleibt daher die Nichtdurchführung des Gesamtvorhabens. So lassen sich zudem Kosten des Steuerzahlers sparen.
4.) Offensichtlich sind die örtlichen Bedingungen überhaupt nicht bekannt. Das Brückenbauwerke keine Landschaften und Naturbestandteile zerschneiden ist Tobak. Für den bedrohten Landschafts- und Naturraum ist es unerheblich, ob ein Brückenbauwerk das Gebiet überspannt oder ein Dammbauwerk das zerschneidet. Die Auswirkungsunterschiede sind unerheblich. Schon in einer abzulehnenden Bauphase ist mit massiven zerstörerischen Eingriffen zu rechnen.
Um den schützenswerten Landschafts- und Naturraum ungestört zu erhalten sind alle Baumaßnahmen dort zu unterlassen. Was ist daran so schwer zu verstehen und zu begreifen?!
Nachfolgend Fotos von dem Straßenbauwahn bedrohten Gebiet, welche am 11.04.2026 entstanden:




Genau in diesen Natur- und Landschaftsraum möchte man das Straßenbauwerk verfrachten und redet vollkommen realitätsfremd sowie fachlichen Tatsachen verweigernd davon, dass Brückenbauwerke „als weitaus weniger schwer bzw. erheblich geringer einzuschätzen“ sind. Woher diese unqualifizierte Behauptung bleibt in diesen Ausführungen außen vor.
Zudem empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Beachtung und Einbeziehung der wissenschaftlichen Ausführungen „Die natürlichen Verhältnisse, Kulturlandschaftswandel und Renaturierungsprobleme im Reide-Einzugsgebiet (im Osten von Halle/Saale)“, ISSN 0018-0637 HercyniaN. F. 33 (2000): 19 1 – 218 von Dr. Günter Zinke
https://www.zobodat.at/pdf/Hercynia_33_0191-0218.pdf
Ein ordnungsgemäßer, fachlich-sachlich und rechtlich Planungsprozess kann nur zur Beendigung des Planungsvorhaben führen. Andere Sicht- und Handlungsweisen bedürfen einer massiven öffentlichen Brandmarkung eines steuerfinanzierten sowie umwelt-, natur- und landschaftszerstörenden Vorhabens.
Die korrekte Verwendung von öffentlichen Mitteln gilt es daher ebenfalls anzuzweifeln.
Zudem verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge die fortgesetzte Planung auf der Basis des vom halleschen Stadtrat am 27.04.2022 mehrheitlich zugestimmten -Ja: 37, Nein: 8, Enthaltungen: 0 – Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 210 Bruckdorf Nord.
https://buergerinfo.halle.de/vo0051.asp?__kvonr=19669
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https://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=202581
https://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=17892
Laut „Zusammenfassende Sachdarstellung und Begründung Bebauungsplan Nr. 210 „Bruckdorf Nord“ Aufstellungsbeschluss“, Punkt 2.1 Lage und Größe des Plangebietes geht es um folgenden Standort und Umfang, Zitat:
„Das Plangebiet befindet sich teilweise in der Flur 1 der Gemarkung Bruckdorf und teilweise in der Flur 2 der Gemarkung Kanena, nördlich der Ortslage Bruckdorf und hat eine Größe von ca. 12 ha Hektar.“, Zitat Ende
Unter dem Punkt „2.3 Städtebauliche Situation“ ist zum Standort u.a. folgendes vermerkt, Zitat:
„Das Plangebiet stellt sich heute als weitestgehend offene Fläche dar, welche landwirtschaftlich genutzt wird. Mittig im Geltungsbereich liegt das Grundstück einer ehemaligen Mühle, welche 1980 eingestürzt ist.“, Zitat Ende
Zur angedachten Verkehrserschließung ist unter dem Punkt „3. Planungsziele und – zwecke“ angegeben, Zitat:
„Verkehrserschließung
- Die Verkehrserschließung des Plangebietes wird hauptsächlich über die Dürrenberger Straße erfolgen. Die aus der Ortslage Bruckdorf führenden Nebenstraßen können auf Grund ihrer Querschnitte bzw. ihrer Anbindungen an die B 6 keine größeren weiteren Verkehrsmengen aufnehmen,
- Erarbeitung eines Erschließungskonzepts mit funktionaler Gliederung in öffentliche und private Verkehrsflächen
- Verkehrsgutachten für Nachweis der Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen
- Einbindung in städtisches Radwegenetz,
- Prüfung einer zusätzlichen Bushaltestelle an der Dürrenberger Straße.“, Zitat Ende
Derartige Planungen verdeutlichen wieder einmal den reaktionären Umgang von Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit Umwelt, Natur und Landschaften.
Im Falle einer Umsetzung des Vorhabens droht ein weiterer Verlust von wertvollem Ackerboden, welcher nicht nur zum Anbau von Agrarkulturen wichtig ist, sondern bei entsprechender Fruchtfolge, bei Arten- und Sortenvielfalt beim Anbau sowie vermehrten Anteil an Flurgehölzen, Stauden- und Wiesenflächen der Aufwertung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Biotop- und Grünverbundraum sowie Kalt- und Frischluftentstehungs und -ausbreitungsgebiet fungiert.

Eine Verbauung führt unweigerlich zur dauerhaften Vernichtung dieser sehr wichtigen Funktionen in Umwelt, Natur und Landschaften. In Angrenzung zur Reide und ihrer Aue erhöht sich der Wert.
Die Vorstellungen zur Verkehrserschließung lassen deutlich erkennen, dass mit massiver innerörtlichen Verkehrsmehrung zu rechnen ist. Dies führt wieder zum Ausgangspunkt der fehlenden Notwendigkeit des Vorhabens Bundesstraße (B) 6 Ortsumgehung (OU) Bruckdorf zurück.
Die eigene Einschätzung, dass die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 210 „Bruckdorf Nord“ eine negative Klimawirkung entfaltet, sollte zu bedenken geben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend erforderlich sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzusetzen. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur weitere Zerschneidungen und Flächenversiegelungen auszuschließen, sondern Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Darüber hinaus es einen verstärkten Eintrag von Feinstaub, Lärm und Abgasen in Wohngebieten sowie Natur- und Landschaftsräumen nicht zuzulassen, besonders wenn man bedenkt, dass die Reideaue zu den Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftbahnen gehört.
Die Herangehensweise des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd zeugen nicht von einer modernen und nachhaltigen Herangehensweise, welche auf Schutz, Erhalt und naturnaher Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft, Verkehrsvermeidung und somit auf eine ernsthafte und dauerhafte Verbesserung der Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung in Halle-Bruckdorf hinsteuert. vom Ein stoisches und nicht nachhaltiges Festhalten an dem Vorhaben lässt erkennen, dass das Land Sachsen-Anhalt nicht an einem schützenden Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften interessiert ist. Dabei verschließt sich die zuständige Landesbehörde jeglicher Erkenntnisse und ignoriert diese nach Vorlage entsprechender Hinweise und Dokumente.
Die Mehrheit in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) handelt ebenso verantwortlich, wenn sie an der Planung des Bebauungsplanes Nr. 210 „Bruckdorf Nord“ festhält und somit weiteren ökologisch entwicklungsfähigen ca. 12,00 ha großen Agrarraum baulich bedroht.
Aus diesen obengenannten Gründen sind Planungen für eine Ortsumgehung B6 in Halle-Bruckdorf und in der Gemeinde Kabelsketal sofort und unwiderruflich zu beenden. Gleiches trifft die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 210 „Bruckdorf Nord“ zu.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtliche und gemeinnützigen Möglichkeiten für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzubringen.
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 19.06.2026

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