Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
In dem Zusammenhang betrachtet stellen Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit dar. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Bei der fortgesetzten Gesamtbetrachtung haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Innerhalb von Siedlungsgebieten aller Art verschärft sich die Situation der Gehölze durch unbegründete Fällungen, unsachgemäßen und respektlosen Umgang, Beschädigungen und Verletzungen aller Art, chemische Belastungen durch Auftaumittel etc. sowie nicht zuletzt durch Stress, welcher sich in Folge von Hitze, Niederschlagsarmut und Austrocknung entwickelt und verschärft. Hier gilt es nicht nur massiv Einhalt zu gebieten, sondern zudem den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Gehölzen auf neue fachliche, ökologische, städtegestalterische, moralische und nicht zuletzt rechtliche Grundlagen zu stellen.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen auch weitläufig die Auen- und Seenlandschaften der 413,00 km langen Havel mit einem Einzugsgebiet von 24.096,00 km² sowie ihren Nebengewässern.
Im Stadtgebiet von Stadt Brandenburg an der Havel sind hier insbesondere die 57,00 bzw. 61,40 km lange Plane mit einem Einzugsgebiet von 639,00 km², die 34,10 bzw. 35,00 km lange Buckau mit einem Einzugsgebiet 917,00 km² zu nennen.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/NWM-Steckbrief-Plane-Buckau.pdf

https://www.wasserblick.net/servlet/is/170542/Bericht_GEK%20Plane-Buckau.pdf?c

Den Landschafts- und Naturraum der Stadt Brandenburg und der Gemeinde Kloster Lehnin sind insbesondere von den Auen von Havel, Plane und Buckau im Unterlauf bzw. in ihren Mündungsgebieten in den zur Unteren Havel gehörenden Breitlingsee sowie von umfassenden Wald-, Agrar- Bruch- und Wiesengebieten geprägt, welche allesamt mehr oder minder schutzwürdig sind und folgende Schutzgebiete den dringend notwendigen und vielfältigen Schutzstatus zum Ausdruck bringen:

I. Landschaftsschutzgebiete

  • „Brandenburger Wald- und Seengebiet“ – Größe: rund 9.980,00 ha
  • „Schmerzker Busch“ – Größe: 97,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-213013

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/lsg_liste.pdf

II. Naturschutzgebiete

  • „Bruchwald Roßdunk“ – Größe: rund 90,00 ha
  • „Stadthavel“ – Größe: rund 250,00 ha
  • „Rietzer See“ – Größe: rund 1.128,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_bruchwald_rossdunk

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212143

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212019

III. Natura 2000 – Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Gebiete

  • FFH-Gebiet 195 „Mittlere Havel“ – Größe: 800,00 ha
  • FFH-Gebiet 219 „Stadthavel“ – Größe: 255 ha
  • FFH-Gebiet Bruchwald Roßdunk (EU-Gebietscode: DE 3641-303, Landes-Nr. 091) – Größe: 96,54 ha
  • FFH-Gebiet Rietzer See (EU-Gebietscode: DE 3642-302, Landes-Nr. 116) – Größe ca. 1.132,00 ha

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-mittlere-havel-und-stadthavel

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/195-219/FFH-MP-195-219-Kurzfassung.pdf

https://www.natura2000-brandenburg.de/projektgebiete/brandenburg-an-der-havel/stadthavel

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-bruchwald-rossdunk

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/091/FFH-MP-091-Kurzfassung.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bruchwald-rosdunk

https://www.natura2000-brandenburg.de/fileadmin/natura2000/Gebietsfotos/Bruchwald_bei_Rosdunk/Bruchwald_Rosdunk.pdf

https://www.stadt-brandenburg.de/leben/umwelt-und-naturschutz/schutzgebiete#

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-rietzer-see

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/116/FFH-MP116_Kurzfassung.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/rietzer-see

Diese Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit ist prägend für Wald-, Wiesen-, Agrar-, Auen- und Bruchlandschaften. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-. Pflanzen- und Pilzarten, Überflutungsraum und Wasserspeicher, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete, Biotop- und Grünverbundräume, der Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes sowie garantieren bzw. verbessern Lebens- und Erholungsqualitäten der Bevölkerung.
Insbesondere das Havelnebengewässer Plane, welche bei Raben entspringt, ist in verschiedenen Teilabschnitten zahlreicher europäischer und nationaler Schutzgebiete. Zudem dient sie zusammen mit der Buckau als Biotop- und Grünverbundraum zwischen Hohen Fläming und Havel.

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/NWM-Steckbrief-Plane-Buckau.pdf

https://www.wasserblick.net/servlet/is/170545/Plane_DE586_43.pdf?command=downloadContent&filename=Plane_DE586_43.pdf

https://www.natur-brandenburg.de/themen/natura-2000/462-plane-oberlauf

https://www.natur-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/PDF/Hoher-Flaeming/Natura_2000/462_Plane_Oberlauf_rAG/PlaneOberlauf_Karte_ErhZV21.pdf

https://www.natur-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/PDF/Hoher-Flaeming/Natura_2000/462_Plane_Oberlauf_rAG/mp_462_Karte_2_LRT_wert_Biotope_230209_.pdf

https://www.natur-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/PDF/Hoher-Flaeming/Natura_2000/462_Plane_Oberlauf_rAG/PlaneOberlauf_ErhZV21.pdf

Auf Grund der örtlichen, regionalen und überregionalen Bedeutung ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – daher die Erstellung einer länderübergreifenden, wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für dringend geboten, um auch die Natur- und Landschaftsräume einzubeziehen, welche bisher noch keinen besonderen bzw. gesonderten Schutzstatus besitzen. Dabei gilt es nicht nur bestehende Natur- und Landschaftsräume in den Blick zu nehmen, sondern potentielle Wiedererweiterungsräume in den Blick zu nehmen und beispielsweise innerstädtische Fließgewässer in Brandenburg (Havel) wie den ca. 4,50 km langen Jakobsgraben einzubeziehen, welcher zudem einen besonderen historischen und archäologischen Wert aufzuweisen hat.
Eine räumliche Verknüpfung mit weiterem innerstädtischen Grün im Stadtgebiet von Brandenburg ermöglicht eine Ausweitung und Stabilisierung von Biotop- und Grünverbünden mit allen damit verbundenen positiven Effekten als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, für Erholung und Lebensqualität der Bevölkerung sowie für das Stadt- und Landschaftsbild.

Zudem hat die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Anwendung zu finden. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Gleiches ist für den Raum der Gemeinde Kloster Lehnin auszudrücken, welcher zudem eine sehr wichtige Verbindungsfunktion u.a. zum Beelitzer Sander, zum Fläming und zum Baruther Urstromtal darstellt.
Geprägt aus einem Wechsel aus Auen-, Bruch-, Wald-, Wiesen- und Agrarlandschaften beinhalten der Gesamtraum eine große Arten- und Strukturvielfalt, welche es umfassend zu schützen gilt.

Nunmehr haben die Gemeindevertreter der Gemeinde Kloster Lehnin im Rahmen ihrer Sitzung am 23.09.2025 die Aufstellung des „Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriestandort Prieperfichten“ in den Gemarkungen Krahne und Prützke nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB)“ beschlossen und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel am 25.09.2025 den „Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2“ gefasst.

Gemeinde Kloster Lehnin 

https://ris.lehnin.de/ti-1/index.php

https://ris.lehnin.de/ti-1/listen/Beleg_e20256C145DBD8EA9336C9A8AC15588FDC108.pdf#toolbar=1

https://ris.lehnin.de/ti-1/listen/Beleg_p202522C7D0ED3DAD6A66CCD083CC72EB064C.pdf#toolbar=1

https://www.klosterlehnin.de/fotos/4/222140/kloster-lehnin/produkt-und-referenzbilder/vorstellung-des-projektes-nachhaltiges-industriegebiet-paterdamm-krahne

https://www.klosterlehnin.de/news/index.php?news=1131680

Stadt Brandenburg an der Havel

https://www.stadt-brandenburg.de/rathaus/stadtverordnete/termine-vorlagen

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/to010.asp?SILFDNR=4846

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=133106

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/___tmp/tmp/45081036/SaW7nLAhimQQH3vDMsZB3DYVS7lNZtKGVWOTxFHr/4e546336fded6ee8d66d683624be4c95/print.pdf

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7522

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7522

Karte 1: Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans Prieperfichten & Projektskizze; Quelle: Lüder Green Project GmbH und GICON-Gruppe

https://www.klosterlehnin.de/news/index.php?news=1131680

Karte 2: Stadt Brandenburg, Fläche des Bebauungsplanes für ein Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7

Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming ging bereits im Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 Sachverhaltsermittlung und Abwägungsentscheidungen zur Festlegung des großflächigen gewerblich-industriellen Vorsorgestandorts „Brandenburg an der Havel-Paterdamm / Kloster Lehnin-Krahne“ (September 2021) u.a. auf die Problematik der Vernichtung von Waldfläche auf der damals mit 400,00 ha beplanten Fläche ein. Der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, für die Kalt- und Frischluft sowie als Erholungsraum war man sich schon bewusst, spielte das aber unverantwortlich herunter, um die Eignung des Gebietes für die Bebauung festzustellen.

https://havelland-flaeming.de/wp-content/uploads/2022/02/9_5_ergU_1_2_Sachverhalte__Abwaegung_GIV_Paterdamm_Krahne_2021.pdf

Mit dem Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 2. Entwurf vom 26. Juni 2025 hielt die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming weiter an diesen Planungen fest.
Dabei listet die Umweltprüfung zum 2. Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0, Stand 27.05.2025 auf den Seiten 56 bis 59 sehr wohl umfassende Gefährdungen und Beeinträchtigungen für das nunmehr mit einer Gesamtfläche von 169,30 ha große Plangebiet aus, um zu folgendem fatalen Schluss zu kommen, Zitat: „Im Ergebnis der vertiefenden Prüfung können erhebliche Umweltauswirkungen das Plangebiet GIV Brandenburg an der Havel-Paterdamm / Kloster Lehnin-Krahne ausgeschlossen werden.“, Zitat Ende

Dabei beleuchtet Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming beauftragte Firma Bosch & Partner GmbH nur ansatzweise die Bedeutung des bedrohten Waldes mit seiner Fauna, Flora und Funga, als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, als Biotop- und Grünverbund sowie nicht zuletzt als Einzugsgebiete von Plane und Buckau anzusehen sind.

https://www.wasserblick.net/servlet/is/170542/Bericht_GEK%20Plane-Buckau.pdf?com

Dabei hat auch hier die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ klare Rahmen gesetzt. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Auch eine Reduzierung auf eine Gesamtfläche von ca. 170,00 ha – 100,00 ha im Gemeinde Kloster Lehnin und 70,00 ha in der Stadt Brandenburg – kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Vernichtung von großen Teilen des Waldgebietes Lebens- und Rückzugsräume von Fauna, Flora und Funga, die Funktion in der Wasserrückhaltung und -speicherung, als Teil des Biotop- und Grünverbundraumes sowie nicht zuletzt als Erholungsraum zur Folge hat.
Insbesondere gilt es zu bedenken, dass das Gesamtwaldgebiet in einen Raum folgender Schutzgebiete eingebettet ist:

I. Landschaftsschutzgebiete

  • „Brandenburger Wald- und Seengebiet“ – Größe: rund 9.980,00 ha
  • „Schmerzker Busch“ – Größe: 97,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-213013

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/lsg_liste.pdf

II. Naturschutzgebiete

  • „Bruchwald Roßdunk“ – Größe: rund 90,00 ha
  • „Stadthavel“ – Größe: rund 250,00 ha
  • „Rietzer See“ – Größe: rund 1.128,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_bruchwald_rossdunk

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212143

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212019

III. Natura 2000 – Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Gebiete

  • FFH-Gebiet 195 „Mittlere Havel“ – Größe: 800,00 ha
  • FFH-Gebiet 219 „Stadthavel“ – Größe: 255 ha
  • FFH-Gebiet Bruchwald Roßdunk (EU-Gebietscode: DE 3641-303, Landes-Nr. 091) – Größe: 96,54 ha
  • FFH-Gebiet Rietzer See (EU-Gebietscode: DE 3642-302, Landes-Nr. 116) – Größe ca. 1.132,00 ha

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-mittlere-havel-und-stadthavel

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/195-219/FFH-MP-195-219-Kurzfassung.pdf

https://www.natura2000-brandenburg.de/projektgebiete/brandenburg-an-der-havel/stadthavel

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-bruchwald-rossdunk

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/091/FFH-MP-091-Kurzfassung.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bruchwald-rosdunk

https://www.natura2000-brandenburg.de/fileadmin/natura2000/Gebietsfotos/Bruchwald_bei_Rosdunk/Bruchwald_Rosdunk.pdf

https://www.stadt-brandenburg.de/leben/umwelt-und-naturschutz/schutzgebiete#

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-rietzer-see

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/116/FFH-MP116_Kurzfassung.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/rietzer-see

In dem Zusammenhang mit den Planungen zur Zerstörung von mindestens ca. 170,00 ha Wald im Stadtgebiet von Brandenburg (Havel) und im Gebiet der Gemeinde Kloster Lehnin weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017 – 2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019 – 2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es stattdessen für dringend geboten für den Landschafts- und Naturraum zwischen Fläming, Beelitzer Sander und Baruther Urstromtal sowie mit den Auen- und Flusslandschaften von Havel, Plane, Buckau und ihrer jeweiligen Nebengewässer, den Wald-, Agrar-, Wiesen- und Bruchlandschaften eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen. Sie muss Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des gesamten und vielfältigen Natur- und Landschaftsraumes aufzeigen. Aus Sicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören insbesondere die naturnahen und sukzessiven Entwicklungen, der Rückbau von bestehenden Verbauungen und Bodenversiegelungen, die Vermeidung neuer Zerstörungen und Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaften, die Stabilisierung und Verbesserung von Biotop- und Grünverbundräumen sowie die entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung, die dem angepasste Nutzung für Naherholung und Tourismus etc. dazu.
Auf jeden Fall hält die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen flächendeckenden und umfassenden Schutz und Erhalt der der Landschafts- und Naturräume – so auch im Stadtgebiet von Brandenburg (Havel) – für dringend geboten.
Daher sind die Beschlüsse der Gemeindevertreter der Gemeinde Kloster Lehnin im Rahmen ihrer Sitzung am 23.09.2025 zur Aufstellung des „Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriestandort Prieperfichten“ in den Gemarkungen Krahne und Prützke nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB)“ und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel am 25.09.2025 den „Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2“ sofort und unwiderruflich aufzuheben.

Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz und Erhalt sowie der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet hierfür eine sehr gute Plattform.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.01.2026