Im Rahmen von zahlreichen und länderübergreifenden Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Dabei stellt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder heraus, dass die ca. ca. 65,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands gehörte.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 einen Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 40,00 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 65,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes im Umfang von 163,00 km² beraten können.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.
Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebiete und ein FFH-Gebiet sowie ein Naturschutzgebiet. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA – SPA 04 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee“, das FFH-Gebiet Nr. 11 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ und das 541,50 ha große Naturschutzgebiet „Schloßberg – Solwiesen“ sowie im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004).
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt
Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 81,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein.
Auf Grund seiner räumlichen Nähe zum 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ sowie zum 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie letztendlich ebenfalls zum ca. 6.022,00 ha großen FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz. Dazu gehört alle Pläne zur Durchführung von Probebohrungen sofort und unwiderruflich zu stoppen.
https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1
Zahlreiche wissenschaftliche und fachliche Veröffentlichungen stellen umfassend diesen vielfältig und dringend schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraum dar. Dazu zählen zum Beispiel „Gipskarstlandschaft Südharz – aktuelle Forschungsergebnisse und Perspektiven“, Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz, NNA-Berichte, 11. Jahrgang, Heft 2, 1998 sowie „Von den Hainholz-Prozessen bis zur Planung des Biosphärenreservats ’’Südharz” (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) – knapp 40 Jahre Naturschutz für die Südharzer Gipskarstlandschaft, Göttinger Naturkundliche Schriften 5, 1999: 151-167, © 1999 Biologische Schutzgemeinschaft Göttingen
https://www.nna.niedersachsen.de/publikationen/nna_berichte/nna-berichte-im-pdf-format-137026.html
https://www.zobodat.at/pdf/Goettinger-Naturkdl-Schr_5_0151-0167.pdf
Im Rahmen zahlreicher Presseerklärungen hatte sich der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig dazu positioniert.
https://www.web-conzept-mn.de/?s=S%C3%BCdharz
In dem Blickpunkt verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge Planungen zum „3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“, welcher „vom 01.09.2025 bis einschließlich 03.11.2025
auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen“
https://regionalplanung.thueringen.de/nordthueringen
veröffentlicht ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich in seiner „Stellungnahme zum 3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“ vom 03.10.2025 umfassend dazu geäußert.
Auf Grund der räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch engen Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete gilt es zudem eine Thematisierung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Gesamtraumes vorzunehmen.
In dem Zusammenhang hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Fahrradexkursion durchführen wollen und dazu alle Interessenten und Verantwortlichen recht herzlich eingeladen:
Samstag, den 01.11.2025
Fahrradrundexkursion zur Helme, zum Helmestausee bei Berga-Kelbra und zur Thyra
Treff: um 09.30 Uhr am Bahnhof Berga-Kelbra
Ende: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden
Diese Fahrradexkursion hatte jedoch mit einer katastrophalen und von massiven Umwegen geprägten Anreise mit der Bahn sowie den Sperrungen auf der Basis der „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Geflügel und gehaltenen Vögelndes Kyffhäuserkreises“ sowie der Sperrung des Geländes der Talsperre Kelbra aus betrieblichen Gründen für den Besucherverkehr durch den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Anstalt des öffentlichen Rechts und damit verbundenen Einschränkungen zu tun.
https://www.talsperrenbetrieb-lsa.de/aktuelles
Ansonsten stand der Fahrradexkursion am 01.11.2025 rechtlich nichts im Wege. Die Allgemeinverfügungen „zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest)“ des Landkreises Mansfeld-Südharz beinhaltet kein allgemeines Betretungsverbot. Der Landkreis Kyffhäuserkreis hat den unmittelbaren Bereich des Helmestausees gesperrt. Die Grenze bildet genau der Weg der Fahrradexkursion. Entsprechende Veröffentlichungen des Landkreises Nordhausen liegen dazu momentan nicht vor.
https://landkreis-nordhausen.de
Die Fahrradexkursion, welche am im Umbau begriffenen Bahnhof Berga-Kelbra begann, sorgte für die erneute und schon jahrelang vorgetragene Forderung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass Bahnhofsgebäude in ein Tourismuszentrum in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Harz und Kyffhäuser mit entsprechenden Anschlüssen an den Bahn- und Busverkehr sowie für Fahrrad- und Fußwanderer umzubauen und zu gestalten. Dazu gehören Möglichkeiten für Informationen, Übernachtungen und einer angepassten Gastronomie.
Damit erfahren der Bahnhof und die Ortslage sowie Tourismus, Naherholung und Wertschätzung der vielfältig räumlich, geologisch, hydrologisch, ökologisch, archäologisch und historisch geprägten länderübergreifenden Region einen großen Auftrieb.
Zudem bietet sich Gehölzpflanzungen auf dem Vorplatz des Bahnhofes sowie im Bereich der abgerissenen Gebäude des Bahnhofes an.
Dies bedeutet eine weitere Aufwertung des Bahnhofgeländes in gestalterischer und ökologischer Hinsicht.
Der nächste Weg führte zur einstigen 29,55 km langen Strecke der Kyffhäuserkleinbahn, welche über die Strecke Artern-Berga-Kelbra verlief. Die Nutzung des gesamten Streckenverlaufes begann am 21.12.1916 und endete mit der letzten Fahrt am 05.06.1966. Am 15.03.1967 erteilte der damalige Minister für Verkehrswesen der DDR Erwin Kramer die Weisung zur Streckenstillegung.
https://www.kyffnet.de/Geschichte/Kyffhauser-Kleinbahn/kyffhauser-kleinbahn.html
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/FUIUWZQKEDKTR6NYMXC62C6HRESSCHPT
https://www.pro-bahn.de/fakten/v_minis_ddr.htm
Nunmehr hat sich im Gebiet der Fahrradexkursion entlang der Strecke der einstigen Kyffhäuserkleinbahn zwischen Berga und Kelbra ein sehr vielfältiger sowie arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze in der Helme-Thyra-Aue entwickelt, welcher nunmehr durch die Kleine Kiesgrube ihre Ergänzung findet. Am Tag der Fahrradexkursion waren zahlreiche Zugbewegungen und Aufenthalte von Graukranichen, Graugänsen, Schwanzmeisen etc. zu beobachten.
Auf Grund dieser Basis schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits seit mehreren Jahren vor eine nach eigenen Messungen durchschnittlich 551,85 m lange und durchschnittlich 78,71 m, gegenwärtig landwirtschaftlich genutzte ca. 43.436,11 m² = 4,34 ha große Auenfläche zwischen Kleiner Kiesgrube, Strecke der einstigen Kyffhäuserkleinbahn, Mündungsgebiet der Thyra in die Helme sowie der Thyra in eine sich sukzessiv entwickelndes Auenwald- und Hochstaudengebiet umwandeln zu lassen. Dies trägt zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung des Gesamtgebietes bei und erweitert den Bestand an Lebens- und Rückzugsgebieten für Fauna, Flora und Funga.
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Karte Verbandsgemeinde Goldene Aue – Berga: Feld in der Helme-Thyra-Aue zwischen Neuer Kiesgrube – Ex-Strecke Kyffhäuserkleinbahn – Mündungsgebiet Thyra in Helme
Dieser Teil der Helme-Thyra-Aue ist Bestandteil des 1.113,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Helmestausee Berga-Kelbra“ und des aus „6 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km“ bestehenden FFH-Gebietes “Gewässersystem der Helmeniederung“ (EU-Code: DE 4533-301, Landescode: FFH0134) sowie grenzt nordöstlich unmittelbar an das ca. 785,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Helmestausee-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004) an.
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=200&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/gewaessersystem-der-helmeniederung
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt
Die bereits bestehende Schutzwürdigkeit erfährt somit eine größere Bedeutung.
Am Tag der Fahrradexkursion war bedauerlicherweise auf dieser Ackerfläche ein von Aviäre Influenza (Geflügelpest) Graukranich-Jungvogel zu beobachten. Ebenfalls befand sich auf der Fläche ein stark angefressener Graukranichkadaver.
Im südwestlichen angrenzenden Randbereich einstigen insgesamt 29,55 km langen Strecke der Kyffhäuserkleinbahn in Kelbra lag ein toter adulter Graukranich.
Die krankheitsbedingten Verluste in der Vogelwelt sind als sehr besorgniserregend anzusehen.
Vom Vogelbeobachtungsturm war ein guter Überblick auf die etwa 600,00 ha große Talsperre Kelbra mit ihrer großen Anzahl an Wasservögeln möglich. Der länderübergreifende Blick in die gesamte Goldene Aue, zum Harz, zur Badraer Schweiz und zum Kyffhäuser verdeutlichte erneut die dringende zusammenhängende Betrachtung der aneinandergrenzenden, schützenswerten, vielfältig geschützten Landschafts- und Naturraumes.
https://www.talsperrenbetrieb-lsa.de/talsperre-kelbra
Insofern ist eine verstärkte und optimierte Zusammenarbeit des Freistaates Thüringen des Landes Sachsen-Anhalts nur zu begrüßen. Nur gilt es die Willensbekundungen als Basis wissenschaftlich fundierter Grundlagen und unter Einbeziehung der Bevölkerung anzugehen und umzusetzen.
Die im Ergebnis der gemeinsamen Beratungen der Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Thüringen am 28.10.2025 in Stolberg, welche die Ministerpräsidenten beider Länder Dr. Reiner Haseloff und Prof. Dr. Mario Voigt leiteten, erstellte gemeinsame „Stolberger Erklärung“ beinhaltet u.a. folgende sehr wichtige Aussagen, Zitate: „Gemeinsames Hochwasserkonzept“ und „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser soll vertieft werden“, Zitate Ende
https://www.sachsen-anhalt.de/startseite/news-detail/kabinettssitzung-mit-thueringen
Unter der Überschrift „Gemeinsames Hochwasserkonzept“ ist nachfolgendes vermerkt, Zitat:
„Sachsen-Anhalt und Thüringen werden künftig beim Hochwasserschutz enger zusammenarbeiten. So wollen beide Länder ein länderübergreifendes Hochwasserschutzkonzept für die Helme erarbeiten. Ziel ist es, die Erfahrungen aus dem Winterhochwasser 2023/2024 aufzugreifen und gemeinsam wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der betroffenen Regionen zu entwickeln. Das gemeinsame Konzept soll die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Helme -von der Talsperre Kelbra bis zur Mündung in die Unstrut – koordinieren und optimieren. Im Mittelpunkt stehen dabei eine abgestimmte Defizitanalyse, hydraulische Modellierungen für verschiedene Hochwasserszenarien sowie die Ableitung nachhaltiger Schutzmaßnahmen. Der Prozess wird vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) und dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) begleitet und soll rund vier Jahre dauern. Für die Erstellung des Konzepts sind etwa 200.000 Euro veranschlagt, die von beiden Ländern gemeinsam finanziert werden.“, Zitat Ende
Diese Aussagen heben offensichtlich die am 28.06.2024 bekanntgegebene „Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung zur Deich-Sanierung an der Helme“ vom 28.06.2024, welche „Mario Suckert als Präsident des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) und Martina Große-Sudhues als Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)“ vornahmen, auf Regierungsebenenniveau.
Für den der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – deutet sich die Gefahr an, dass neuere, höhere und breitere Hochwasserdeiche an ihren bisherigen Standorten beidseitig der Helme und ihrer Nebengewässer die Aue durchziehen sowie andere Wasserbaumaßnahmen immer mehr Naturferne zur Folge haben.
Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrück-verlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Dieses Vorgehen entspricht auch bzw. eher der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Unter dem Punkt „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser soll vertieft werden.“ haben sich die Regierungen des Freistaates Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt auf folgendes verständigt, Zitat:
„Um ihre einzigartige Kulturlandschaft zu erhalten und gleichzeitig ihre wirtschaftliche und touristische Entwicklung nachhaltig zu stärken, haben Sachsen-Anhalt und Thüringen vereinbart, die Zusammenarbeit ihrer Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser zu vertiefen. Die Region zwischen Südharz und Kyffhäuser gehört zu den landschaftlich und ökologisch wertvollsten Gebieten Deutschlands und ist zugleich ein Raum mit großem Entwicklungspotenzial. Deshalb soll die Zusammenarbeit der Naturparke und Biosphärenreservate gezielt ausgebaut werden. Eine nachhaltige Regionalentwicklung soll Ökologie, Wirtschaft und Tourismus miteinander verbinden.“, Zitat Ende
Wenn es beide Länder ernst meinen mit der „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser“, dann verständigen sich beide Länder mit dem Land Niedersachsen auf ein sofortiges und unwiderrufliches Ende des Abbaus von Gips in den schützenswerten sowie europäisch und national vielfältig geschützten Gipskarstlandschaften im Südharz und auch im Kyffhäuser.
Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichtums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicher Weise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.
https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf
Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören:
- Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
- Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
- FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
- Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz
Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.
https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf
Zudem hat folgender Abwägungsbeschluss in der nunmehrigen Landesentwicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt und die damit drohenden Folgen nichts zu suchen:
Bild 2 (2025 11 02 archive(1))
Anstatt verantwortungslos fachlich und räumlich äußerst dringliche große Vorranggebiete für Natur und Landschaft verringern zu wollen, gilt es verantwortungsvoll derartige Vorranggebiete länderübergreifend auszuweiten.
Hier verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls auf die „Gemeinsame Stellungnahme der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll-und Deponieregion Halle Saalekreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Zweiten Entwurf zur Neuaufstellung Neufassung des Landesentwicklungsplanes Sachsen – Anhalt“ vom 12.10.2025
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschafts-räumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören beispielsweise die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, der Betrieb und das ständige Ausweitungsbestreben des Tourismusvorhabens TITAN RT & Gigaswing, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Dabei lautet ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Süd-harz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23
„Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, Zitat Ende
Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.
In dem Zusammenhang gibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass der Harz ein sehr wichtiger Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft darstellt. Das länderübergreifende Mittelgebirge ist ein sehr bedeutsames und schützenswertes Zeugnis der geologischen Entstehung und Entwicklung, der menschlichen Archäologie und Geschichte sowie dient als Wasserspeicher und -versorger, als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Lebens- und Erholungsraum der Menschen sowie Biotop- und Grünverbundraum.
Dazu ist es aber nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten den Natur- und Landschaftsraum mit seiner Vielfalt und Bedeutung im Ganzen zu schützen, vor weiteren störenden und zerstörerischen Eingriffen zu schützen und sogar über Beseitigung menschlicher Eingriffe nachzudenken.
Hier tragen insbesondere der Freistaat Thüringen sowie die Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen eine sehr große Verantwortung, welche das Handeln der Kommunen beeinflussen muss.
Zum Abschluss der Fahrradexkursion regte der Aufenthalt am Gebäudekomplex Bahnhofstraße 21 b an, Möglichkeiten der Errichtung einer Umwelt- und Naturschutzstation „Goldene Aue“ in Berga in Bahnhofsnähe und Nahe zur Helme-Thyra-Aue, zum Südharz, zum Kyffhäuser und zur Badraer Schweiz zu prüfen.
In der Anbetracht der obengenannten engen räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen massiv voranzutreiben, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 02.11.2025

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