Die Elbe, mit 1.091,00 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischen Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:

(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad
Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer
Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.

(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von 230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.“, Zitat Ende

Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren in Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden damaligen Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.

Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz 2 geregelt, Zitat:

(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende

Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:

(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und
Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen
.“, Zitat Ende

https://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/Projektseite/GkElbe2020/SharedDocs/Downloads/20210723_AbkommenBinnenwasserstrasseElbeOriginal.html?nn=2964300

Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der Regierungen beider Länder zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen.
Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich.
Zudem verstoßen solche Vorhaben eindeutig gegen die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier ganz besonders gegen die Anliegen der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. die Parlamente der BRD und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf.
Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umganges mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten staaten- und länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften ein.

Unter dem Gesichtspunkt fand am 28.06.2025 eine ca. achtstündige Fahrradexkursion zwischen Děčín und Dresden statt. Dieser ca. 68,00 km lange Abschnitt der Elbe, welcher das ca. 700,00 km² große Elbsandsteingebirge, welches Höhen bis 723,00 m erreichen kann, durchquert, gehört zu den bedeutsamsten Landschaften in Deutschland und Tschechien. Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik aufgeteilte, vorrangig aus Sandstein geprägte Mittelgebirge hat umgangssprachlich auf deutscher Seite den Namen „Sächsische Schweiz“ und auf tschechischer Seite den Namen „České Švýcarsko“ (Böhmische Schweiz). Häufiger ist nunmehr der Begriff „Sächsisch-Böhmische Schweiz“ = „Českosaské Švýcarsko“ prägend.
Diese Vielfalt an Landschaft und Struktur von Umwelt, Natur und Landschaft bietet vielen Tier- Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum sowie bietet Menschen umfassenden Erholungsraum. Vielerorts sind standortgerechte Wiesen- und Waldstrukturen zu erkennen, welche umfassende Räume zu naturnaheren Entwicklungen und damit verbunden eines umfassenden Schutzes bedürfen. In den Hanglagen des Gebirges sind deutlich Folgen der Trocken- und Sommerhitzejahre 2018 bis 2023 sowie die momentane Hitze und Trockenheit erkennbar.
Die Besonderheit und Schutzwürdigkeit ist zwischen der Bundesrepublik Deutschland und derb Tschechischen Republik grenzübergreifend zu betrachten.

So seien u.a. folgende Schutzgebiete zu benennen:

I. Tschechische Republik

  • Nationalpark Böhmische Schweiz (Národní park České Švýcarsko) = ca. 79,00 bis 80,00 km²
  • Landschaftsschutzgebiet Elbsandsteingebirge = 324,00km²

https://www.elbsandsteingebirge.de/boehmische-schweiz/nationalpark.html

https://www.boehmische-schweiz.de/download/np2.pdf

https://mapy.com/de/zakladni?source=area&id=26573&x=14.3477140&y=50.8844142&z=12

https://www.npcs.cz/de

Bundesrepublik Deutschland

  • Nationalparkregion Sächsische Schweiz = rund 9 350,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz = 28 750,00 ha

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5449-VO-Nationalparkregion-Saechsische-Schweiz

  • FFH-Gebiet „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Melde-Nr. 4545-301, Landes-Nr. 034E) = etwa 4.313,00 ha
  • FFH-Gebiet führt die Bezeichnung „Wesenitz unterhalb Buschmühle“, landesinterne Nummer 162, EU-Melde-Nummer 4949-302 = etwa 476,00 ha
  • FFH-Gebiet „Bielatal“ (EU-Melde-Nr. 5050-304, Landes-Nr. 184) = etwa 549,00 ha
  • FFH-Gebiet „Lachsbach- und Sebnitztal“ (EU-Melde-Nr. 5050-302, Landes-Nr. 166) = etwa 628,00 ha
  • FFH-Gebiet „Gottleubatal und angrenzende Laubwälder“ (EU-Melde-Nr. 5049-302, Landes-Nr. 182) = etwa 405,00 ha
  • FFH-Gebiet „Feuchtgebiete am Brand“ (EU-Melde-Nr. 5149-302, Landes-Nr. 183)
  • Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) – Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg DE 4545-452 (landesinterne Nr. 26) = etwa 6 793,00 ha

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11926-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Elbtal-zwischen-Schoena-und-Muehlberg-

https://www.natura2000.sachsen.de/34e-elbtal-zwischen-schona-und-muhlberg-35183.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elbtal-zwischen-schoena-und-muehlberg

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/162_MaP_KF_T.pdf

https://www.natura2000.sachsen.de/184-bielatal-32843.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11914-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Bielatal-

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bielatal

https://www.natura2000.sachsen.de/166-lachsbach-und-sebnitztal-33167.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11900-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Lachsbach-und-Sebnitztal-

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/lachsbach-und-sebnitztal

https://www.natura2000.sachsen.de/182-gottleubatal-und-angrenzende-laubwalder-32879.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11912-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Gottleubatal-und-angrenzende-Laubwaelder-#x6

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/182_MaP_KF_T.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/gottleubatal-und-angrenzende-laubwaelder

https://www.natura2000.sachsen.de/183-feuchtgebiete-am-brand-32861.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11913-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Feuchtgebiete-am-Brand-

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/183_MaP_KF_T.pdf

https://www.natura2000.sachsen.de/26-elbtal-zwischen-schona-und-muhlberg-36475.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5520-VO-Bestimmung-Europaeisches-Vogelschutzgebiet-Elbtal-zwischen-Schoena-und-Muehlberg-

Beispielsweise enthält die Veröffentlichung „Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz“ von Holm Riebe aus dem Jahr 1996 recht informative Angaben zu Natur und Landschaften des Elbsandsteingebirges.

https://www.zobodat.at/pdf/Jb-Verein-Schutz-Bergwelt_61_1996_0077-0094.pdf

Mit dem „Rahmenkonzept für das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz Schriftenreihe des Nationalparks Sächsische Schweiz Heft 8“ gibt es durchaus ein sehr ausbaufähiges Dokument, welche ständigen Anpassungen bedarf, um den vielfältigen und sich ständig zu ändernden Rahmenbedingungen Rechnung tragen zu können.

https://nationalpark-saechsische-schweiz.de/uploads/images/Downloads/7-Grundlagen-NLP-und-LSG-S%C3%A4chsische-Schweiz/2017-Rahmenkonzept-f%C3%BCr-das-LSG-S%C3%A4chsische-Schweiz_Schriftenreihe-des-NLP-S%C3%A4chsische-Schweiz_Heft-8_NLPV.pdf

In dem Zusammenhang sei auch auf die Waldbrände in der Böhmischen und dann ebenfalls in der Sächsischen Schweiz im Sommer 2022 verwiesen. Laut Angaben der Bundeswehr waren, Zitat. „in den Wäldern im deutsch-tschechischen Grenzgebiet ausgebrochen und hatte vor einer Woche auf den Nationalpark Sächsische Schweiz übergegriffen.“, Zitat End, Ferner gibt sie an, Zitat: „Auf deutscher Seite standen am Montag rund 150 Hektar Wald in Flammen, in Tschechien waren es zwischenzeitlich mehr als 1.000 Hektar.“, Zitat Ende

https://www.bundeswehr.de/de/meldungen/waldbrand-in-sachsen-lambrecht-holt-lagebild-vor-ort-ein-5472130

Selbstverständlich gebührt allen Löschkräften sowie freiwilligen Helferinnen/Helfern, wozu Bundeswehr, Feuerwehren und Technisches Hilfswerk gehören, der fortgesetzte Dank für Brandbekämpfung und letztendlich Löschung der verheerenden Brände.
Angesichts der immer wieder aufgestellten Behauptung, dass Totholz als Brandbeschleuniger fungiert, ist eine dringende Versachlichung des Themas dringend geboten. Hier sei auf das vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft veröffentliche Dokument zum Thema „Gutachterliche Stellungnahme auf der Grundlage der Beauftragung vom 30.09.2022 gemäß der Vorhabensbeschreibung vom 23.09.2022 auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 23.08.2022 mit dem Kernthema der Analyse des Einflusses von Totholz auf das Brandgeschehen im Nationalpark Sächsische Schweiz“ verwiesen, welche folgende Schlussfolgerungen enthält, Zitat:

1. Das Totholz hatte im Brandgeschehen verstärkenden Einfluss auf die Intensität am jeweiligen Brandort aber nicht auf eine beschleunigte oder verzögerte Brandausbreitung. Glutnester waren zusätzlich zu den in dieser Hinsicht bekannten Tothölzern in Form von Wurzelstöcken auch in hohen Humusauflagen und in Ablagerungen von organischem Material in Felsspalten entstanden. Mitunter brannten Totholzbereiche an stehenden und liegenden Stämmen von Gemeiner Fichte aber auch Rot-Buche, ohne dass dort ein ausreichend energiespendendes Bodenfeuer erkennbar oder vorhanden war. Dieses noch näher zu untersuchende Phänomen ist wahrscheinlich auf die Brennmaterialien zurückzuführen, die an solchen Stellen infolge der Zersetzung durch Weißfäule verursachende Pilze entstehen und bei der Sicherung der Einsatzkräfte an den Feuerfronten zukünftig stärker zu beachten ist.
2. Die Zugänglichkeit zum Einsatzgebiet war für die Brandbekämpfung mit einer Ausnahme auf allen dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Wegen ohne Einschränkungen gegeben.
3. „Waldbrandschneisen“, unabhängig davon, was man darunter versteht, waren im Brandgebiet nicht vorhanden – wären auch nicht sinnvoll und machbar gewesen.
4. Das Vorhandensein von „Waldbrandschneisen“, unabhängig von deren potenziellen Ausprägungen, hätten die Brandverläufe wahrscheinlich nicht beeinflusst, weil die Hauptausbreitung der Brände über die Waldbrandbekämpfungsfronten hinweg durch Flugfeuer erfolgte. Es ist zudem sehr schwer vorstellbar oder würde extreme Eingriffe in die Gebiete bedeuten, dort 31 angepasste „Waldbrandschneisen“ in Form von Waldbrandriegeln oder Schutz- und Wundstreifensystemen zu errichten und dauerhaft funktionstüchtig zu halten.
5. Unter gleichen Bedingungen würden sich Brandverläufe im Brandgebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz und in bewirtschafteten Wäldern nur wenig unterscheiden. Diese Aussage stützt sich allerdings auf die Betrachtungen des einen aktuellen Brandereignisses, auf die Ansprache potenzieller Brandlasten und auf Analogieschlüsse, weil es schon absolut extrem wenig Waldbrände in Gebirgen Deutschlands gibt, die zudem bisher nicht oder nicht in ausreichender Anzahl unter wirklich vergleichbaren Bedingungen in Totalreservaten und bewirtschafteten Wäldern vorkamen.“, Zitat Ende

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1062086

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es in der Aufarbeitung des Waldbrandes für dringend geboten sich verstärkt Gedanken zum Schutz, zum Erhalt, zur Entwicklung und dem Umgang mit dem sehr bedeutsamen, sehr schützenswerten und länderübergreifenden Natur- und Landschaftsraum Sächsisch-Böhmische Schweiz = Českosaské Švýcarsko zu machen.
Die an der Fahrradexkursion teilnehmenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mussten jedoch, sowohl auf tschechischer, als auch auf deutscher Seite feststellen, dass die baulichen Eingriffe für Verkehrstrassen und Touristen auf der gesamten Strecke zwischen Děčín und Dresden besorgniserregenden Umfang angenommen hat. Dazu zählen insbesondere Parkplätze und ausgedehnte Schiffs- und Bootsanlegeanlagen insbesondere in den Städten und Ortschaften Děčín, Bad Schandau, Königsstein, Rathen, Stadt Wehlen, Pirna, Heidenau und Dresden. Neben dem deutlich nachteiligen Erscheinungsbild in Natur und Landschaft haben diese Eingriffe zu massiven Schädigungen in der Elbaue geführt. Somit erfolgten Einschränkungen von ohnehin knappen Retentionsflächen sowie Flächeninspruchnahmen zu Ungunsten von Natur und Landschaften.
Hier ist ein massives Umdenken erforderlich.
Darüber hinaus sind im Abschnitt zwischen Děčín und Pirna zum Beispiel bei der Kamenice, beim Mühlgrundbach, beim Krippenbach, bei der Biela, beim Pehnabach und beim Struppenbach mehr oder minder deutliche Ausbaumaßnahmen sowie Sohl- und Uferbefestigungen erkennbar. Erfreulicherweise besitzen diese Fließgewässer -außer die Kamenice – unverbaute Einmündungsbereiche in die Elbe. Dazu zählt auch der Einmündungsbereich des Lachsbaches. Beim Mühlgrundbach hat man jedoch massiv Steine und Baumaterialreste in seine Einmündung in die Elbe geschoben. Dies gilt es unverzüglich zu entfernen. Ferner ist es dringend geboten auf wissenschaftlicher Grundlage Maßnahmen zur Beseitigung von Begradigungen sowie Sohl- und Uferbefestigungen zu erarbeiten. Diese Fließgewässer fungieren als Nebengewässer der Elbe als sehr bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für Tiere, Pflanzen und Pilze sowie Biotopverbundräume in das gebirgige Gebiet.
Ferner bildet die Elbaue in den Städten Pirna und Heidenau mit den Nebenfließgewässern Wesenitz, Gottleuba und Müglitz eine andere, eigene Qualität, da die genannten Nebengewässer strecken- und teilweise, insbesondere im Mündungsbereich naturnahe Abschnitte ausweisen, welche zur Gesamtaufwertung des gesamten Landschafts- und Naturraum beitragen. Jedoch erfordert dies massive Anstrengungen das teilweise vermüllen des Mündungsbereichs der Gottleuba in die Elbe in Pirna zu unterbinden. Nach Vollendung des Umbaus der Brücke über die Gottleuba im Mündungsbereich in die Elbe gilt es nunmehr die Möglichkeit Bauschutt und andere Abfälle aus dem Teil der Aue zu beräumen umzusetzen und somit zudem mehr Raum für Hochwasser und naturnaher Entwicklung zu geben. Ebenso gilt es massive Störungen – z.B. durch Zelten und Befahren mit Autos- im Mündungsbereich der Wesenitz in Pirna- Pratzschwitz unbedingt auszuschließen. Der ebengenannte Landschafts- und Naturraum stellt zum einen eine umfassende Aufwertung der Elbaue sowie zum anderen in Form von Biotop- und Grünverbünden und Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten über die Elbenebenfließgewässer Wesenitz, Gottleuba und Müglitz ökologisch sehr wichtige und sehr wertvolle Verbindungen in das Umland dar, was es nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern über entsprechende Räume noch auszuweiten gilt. Dies kann durch Ausweitung der Gewässerschonstreifen beidseitig auf mindestens 10,00 m erfolgen, um so die bereits gut vorangeschrittenen Mäandrierungen räumlich zu erweitern und ferner weitere Sukzessionsräume zu schaffen. Dies ist nicht nur in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz wichtig, sondern ermöglicht verbesserte Aufenthaltsräume von Hochwasser.
Im Stadtgebiet von Pirna gilt es – analog der Vereinigten Weißeritz im Stadtgebiet von Dresden – eine wissenschaftliche Konzeption mit dem Ziel zu erstellen, welche Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung aufzeigt. Als Beispiel kann das direkte Mündungsgebiet in die Elbe dienen. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass illegales Campen unterbleibt. Ferner erscheinen die Gründe für die massiven Fällarbeiten im Mündungsgebiet der Gottleuba in die Elbe nicht erkennbar. Dazu gehört auch die naturnahere Entwicklung des Mündungsbereiches dadurch zu befördern, indem eine Beseitigung von Uferversiegelungen erfolgt.
Mit Unverständnis nahm die Exkursionsgruppe die fortgesetzte Uferbefestigung in Folge von Baumaßnahmen im Mündungsgebiet der Müglitz auf. Hier gilt es analog des Zschonerbaches Naturnähe zu erhalten und zu sichern. Anstatt Möglichkeiten der Beseitigung der restlichen Schwellen wissenschaftlich zu erarbeiten, befestigte man im Bereich der Wanderbrücke weitere Uferbereiche. Das gilt es nach Auffassung der Exkursionsgruppe unverzüglich zurückzubauen, um die ansonsten durchaus sonst gelungene Renaturierung der Müglitz weiter aufzuwerten. Gleiches ist nach Ansicht der Exkursionsgruppe bei der Wiederanbindung des Mühlgrabens an die Müglitz zu prüfen.
Bekanntlich ist Dresden ohne Elbe und ihre Nebengewässer unvorstellbar. Die Elbe durchfließt in einer Länge von ca. 30,00 km das Stadtgebiet und stellt zusammen mit ihrer Aue einen bedeutsamen Landschafts-, Natur- und Kulturraum dar sowie dient als Naherholungsgebiet für Einwohner und Gäste Dresdens. Ebenso ist die Aue als Hochwasserüberflutungsraum unerlässlich. Abgesehen davon benötigen Auen diese Überflutungen, um einer arten- und strukturreichen Fauna und Flora Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum zu bieten. Nicht umsonst zählen Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde.
Alles Gründe, warum – nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch die Elbe und ihre Aue von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, wie vom Ansatz her z.B. in der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000, festgehalten.
Daher betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit fortgesetzter Sorge den Fortbestand der Steganlage im südwestlichen Elbverlauf zur nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des etwa 23,50 ha großen Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des 1.257,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des etwa 4.313,00 ha großen FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen etwa 6 793,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ DE 4545-452 (landesinterne Nr. 26) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5020-Festsetzung-NSG-Elbinseln-Pillnitz-und-Gauernitz-

https://www.natura2000.sachsen.de/34e-elbtal-zwischen-schona-und-muhlberg-35183.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11926-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Elbtal-zwischen-Schoena-und-Muehlberg-

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elbtal-zwischen-schoena-und-muehlberg

https://www.natura2000.sachsen.de/26-elbtal-zwischen-schona-und-muhlberg-36475.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5520-VO-Bestimmung-Europaeisches-Vogelschutzgebiet-Elbtal-zwischen-Schoena-und-Muehlberg-

https://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/verordnung_lsg_elbwiesen.pdf

Die offenbar vom Dresdner Segel-Verein Pillnitzer Insel 1928 e.V. genutzte und betriebene Steganlage gehört nicht in so einen sensiblen Teil der Elbaue. Hier gilt es dringend Alternativlösungen zu erarbeiten.
Nach fortgesetzter bzw. unveränderter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört die Errichtung der 636,00 m langen Waldschlösschenbrücke seit dem Ende des Jahres 2007 zu den großen Negativmaßnahmen in der Stadt Dresden, was u.a. zur Beeinträchtigung des Landschafts- und Stadtbildes sowie zur räumlichen Einschränkung der Elbaue führt und die Aberkennung des Titels UNESCO-Weltkulturerbes im Jahr 2010 zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass laut Medienberichten die ursprünglichen Baukosten in Höhe von 157 Millionen Euro für die nach wie vor klar umstrittene Brücke, auf sich nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro verteuert hatte. Das sich einst ein Elbebiber auf der Brückenbaustelle eingefunden hatte, verdeutlicht zudem zum einen die Bedeutsamkeit dieses Elbabschnittes für diese streng geschützte Tierart und zum anderen, dass es notwendig ist, dass sich die Elbe verstärkt wieder naturnaher entwickeln muss. Das bedeutet im konkreten Fall, dass an den Elbufern eine vermehrte sukzessive Gehölzentwicklung möglich zu sein hat. Somit können sich, neben einer umfassenden Bereicherung an Arten und Strukturen in der Elbaue, Elbebiber ausreichend mit „Baumaterial“ versorgen.
Mit ähnlicher Sorge nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder den Zustand und die Entwicklung der umfassenden Restbestände einer Streuobstwiese in der Elbaue in der Johannstadt-Nord an der Sächsischen Weinstraße, unweit des Fährgartens Johannstadt in Augenschein. Trotz bereits erfolgter Nachpflanzungen, bedarf der Obstbestand unbedingt einer Pflege sowie weiterer umfassender Nachpflanzungen. In dem Zusammenhang regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut an, dass hier die Betreuung der Streuobstwiese mit Einbindung der Bevölkerung sowie mit Unterstützung bzw. Begleitung wissenschaftlicher Einrichtungen, Schulen, Volkshochschule erfolgen muss.
Der AHA erklärt sich immer wieder ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Erstellung und Ausgestaltung einer Elbschutzsatzung in den Stadtgebieten von Dresden, Pirna und Heidenau mit den Auswirkungen auf das Umland mitzuwirken. Dazu zählen auch die Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Weiterentwicklung von Streuobstwiesen, wie z.B. der Streuobstwiese in der Elbaue in Dresden-Johannstadt-Nord.
Zum Abschluss der Fahrradexkursion im Bereich der Elbe am Terrassenufer und der Ruine der Carolabrücke thematisierte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Entwicklung und Zukunft des 11,90 – 12,00 km langen Kaitzbaches, welcher laut Gewässersteckbrief der Landeshauptstadt Dresden zum Kaitzbach folgende Angaben enthält, Zitat:

Zitat Ende

https://stadtplan.dresden.de/getImage/image.ashx?w=500&id=1865799&k=D5CC70831E7789542995F9A42FDA6F62

https://web.archive.org/web/20220706040811/http://www.dresdner-stadtteile.de/Sud/Kaitz/Kaitzbachtal/kaitzbachtal.html

Im Bereich des beschriebenen Mündungsgebietes des Kaitzbaches sind keine Hinweise zur Einmündung in die Elbe erkennbar. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet sich der angedachte Neubau der Carolabrücke an, den Mündungsbereich des Kaitzbaches komplett freizulegen.
Grundsätzlich regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zur Entwicklung des Kaitzbaches an. Alle bisherigen Beschlüsse und Festlegungen des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zu den Gewässern 2. Ordnung sind eher von einem technisch-wasserbaulichen Umgang mit diesen Fließgewässern geprägt. Dabei gilt es eher verstärkt an Freiräumung und Rückgaben von Auen an die Fließgewässer, Einhaltung von Gewässerschutzstreifen beidseitig der Uferoberkante im Umfang von mindestens 10,00 m, um sukzessive Entwicklungsräume, Retentionsflächen, Biotop- und Grünverbünde sowie Entstehung und Ausbreitung von Kalt- und Frischluft zu ermöglichen. Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist sehr wohl das umfassende Konfliktpotenzial in den bebauten Gebieten klar, daher hält er eine wissenschaftliche Erarbeitung für dringend geboten.

https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/hochwasser/oeffentlich/risikomanagement-gewaesser-zweiter-ordnung.php

https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=20802

Die Anlage 7 der Vorlage V0681/20 Hochwasserrisikomanagementplan für den Kaitzbach Hochwasserrisikomanagementplan für den Kaitzbach angegeben Hochwasserrisikomanagementpläne an Gewässern zweiter Ordnung Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage und der TÖB-Beteiligung, hier Hochwasserrisikomanagementplan Kaitzbach zeugen zum Einem von einer Vernachlässigung der vollständigen Beteiligung von „sonstigen Trägern öffentlicher Belange“ und zum Anderen von einer einseitigen Betrachtung des Umganges mit Hochwasser.
Bei einer ordnungsgemäßen Beteiligung der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wären den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden rechtzeitig und umfassend Vorschläge zu einem anderen Umgang mit Hochwasser zugegangen. Der Begriff „Hochwasserschutz“ ist irreführend und in der Korrelation zwischen Auen und Fließgewässern als vollkommen falsch anzusehen, weil sich beide wechselseitig erfordern und benötigen. Dazu gehört u.a. ein vollständiges Umdenken in Richtung Freiräumung und Rückgaben von Auen an die Fließgewässer, Einhaltung von Gewässerschutzstreifen beidseitig der Uferoberkante im Umfang von mindestens 10,00 m, um sukzessive Entwicklungsräume, Retentionsflächen, Biotop- und Grünverbünde sowie Entstehung und Ausbreitung von Kalt- und Frischluft zu ermöglichen. Leider sind diese Aspekte in Planungen und Aktivitäten erschreckenderweise noch immer nur rudimentär oder gar nicht vorhanden. Noch immer sollen Deiche, Hochwasserrückhaltebecken und schnelle Abführung von Wasser das Hauptbetätigungsfeld im Umgang mit Hochwasser bilden. Dabei benötigen wir mehr Wasserrückhaltevermögen in der Fläche, da Niederschlagsarmut, heiße Monate und somit fehlendes Wasser immer häufiger in Erscheinung treten. Wasserrückhaltevermögen in der Fläche reduziert zudem die Wahrscheinlichkeit schneller und starker Hochwasserereignisse. Ein Wasserrückhaltevermögen in der Fläche lässt sich realisieren, indem nicht nur Unterlassung von neuen Bodenversiegelungen stattfinden, sondern Rückbau von Flächenversiegelungen sowie nachhaltige Bearbeitung von Ackerflächen mit mehr Arten und Sorten an Anbaukulturen zur Verbesserung des Edaphons mit Erhöhung des Humusanteils und Verbesserung der Bodenstrukturen mit einhergehender Stärkung und Erweiterung von Gehölzstreifen und -inseln und Saumstreifen aus Hochstauden und Wiesen Eingang in Planung und Handeln finden. Ebenso ist es mit der sukzessiven, naturnahen und standortgerechten Entwicklung von Wald- und Gehölzgebieten zu sehen zu sehen. So entstehen nicht nur stabilere sowie arten- und strukturreichere Wald- und Gehölzgebiete, welche sich wesentlich besser und robuster den künftigen Entwicklungen von Umwelt, Natur und Landschaften, sondern Gestaltungs- und Entwicklungsräume anpassen, die uns nichts weiter als Geduld abverlangen, aber zudem der Wissenschaft, Forschung und Lehre dienen können.
Im Zusammenhang mit dem Kaitzbach hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit grundsätzlicher und ansatzweiser Zustimmung folgende Mitteilung der Landeshauptstadt Dresden zur Kenntnis genommen, Zitat:

Der verrohrte Kaitzbach zwischen der Zinzendorfstraße und der St. Petersburger Straße in der Dresdner Altstadt wird offengelegt und naturnah gestaltet. Damit will das Umweltamt nicht nur den ökologischen Zustand dieses Baches, sondern auch die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verbessern. Dass das ein guter Weg ist, zeigt eine vom Umweltamt beauftragte Machbarkeitsstudie. Die Bauarbeiten am Gewässer sind für 2027 und 2028 terminiert, wenn die Planungen abgeschlossen sind und die wasserrechtliche Genehmigung vorliegt….. Das Ingenieurbüro iKD consult GmbH hat die Machbarkeitsstudie zur Offenlegung des Kaitzbaches auf 540 Meter Länge im Bereich der B-Plangebiete 389 A1 und 2.1 im Jahr 2022 durchgeführt. Im Jahr 2023 entwickelte das Büro Rehwaldt Landschaftsarchitekten ergänzend eine Gestaltungskonzeption, in der die Ziele der Gartendenkmalpflege, der Freiraumgestaltung im innerstädtischen Stadtgebiet und der Gewässerökologie untersucht und planerisch umsetzt wurden. Die Baukosten für die geplante Offenlegung des Kaitzbaches betragen insgesamt etwa 1,92 Millionen Euro (Stand: 2024). Die Maßnahme ist förderfähig mit Fördersätzen von bis zu 90 Prozent.“, Zitat Ende

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/05/pm_022.php

Die beigefügten Dokumente wie Lageplan und Projektzeichnungen erfüllen nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nur rudimentär das vorgegebene Anliegen. Neben der Tatsache, dass der Abschnitt viel zu kurz erscheint und räumliche Fortsetzungsvorhaben nicht erkennbar sind, ist von Naturnähe des freigelegten Fließgewässerabschnittes nichts zu erkennen. Anstatt ein mäandrierendes, sukzessiv sich entwickelndes Fließgewässer mit einem beidseitig der Uferoberkante mindestens 10,00 m breiten Gewässerschutzstreifen zu ermöglichen, zeigt die Planzeichnung einen trapezförmigen, geraden Gewässerverlauf mit mehr oder minder verbauten, monotonen Uferbereichen auf.

https://www.dresden.de/media/bilder/presse/2024_05_06-Offenlegung-Kaitzbach-Lageplan.pdf

https://www.dresden.de/media/bilder/presse/2024_05_06-Offenlegung-Kaitzbach-Perspektiven.pdf

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine derartige Umsetzung nicht begrüßenswert und massiv überarbeitungsbedürftig. Im Zusammenhang mit einer fehlenden Zeitschiene mit einer nachhaltigen und zu mindestens naturnaheren Entwicklung im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und mit Nachdruck die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Elbe und alle ihre Nebengewässer mit ihren jeweiligen Auenlandschaften. Dieses Herangehen entspricht ebenfalls der zwingend umzusetzenden RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier ganz besonders gegen die Anliegen der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Zum Abschluss der Fahrradexkursion bekräftigten die Teilnehmenden die schützenswerte Vielfalt an Arten und Strukturen der Böhmisch-Sächsischen Schweiz, der Elbe, ihrer Nebengewässer und ihrer jeweiligen Auen sowie angrenzender Landschafts- und Naturräume. Diese Vielfalt bietet nicht nur Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebens- und Rückzugsraum, sondern dient der Menschheit als gesunder Lebens- und Erholungsraum, wozu u.a. ebenfalls die Entstehung und Verbreitung von Kalt- und Frischluft gehört. Ein gut ausgeprägter Biotop- und Grünverbund führt zu einer umfassenden Vernetzung dieser arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturräume, was zum Beispiel ebenfalls zur Stabilisierung und Genaustausch beiträgt. Die bestehenden Schutzkategorien gilt es immer wieder den neuen Bedingungen und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedrohen jedoch massive Eingriffe und Störungen aller Art diese dringend notwendigen Entwicklungen, indem länderübergreifende Schutzbestimmungen keine ausreichende Umsetzungen erfahren. Dazu zählen fortgesetzter Ausbau von befestigten Verkehrsverbindungen aller Art, zunehmend ungehemmter Wassersport mit massiver Nutzung der Uferregionen und Wasserflächen, noch immer begradigte und im Sohl- und Uferbereichen versiegelte Fließgewässer, das Vordringen von Menschen in sensible Uferbereiche mit einhergehender Beschlagnahme für individuelle Freizeitaktivitäten bzw. Massenveranstaltungen für Party- und Konzertveranstaltungen aller Art. Dies ist immer wieder mit Befahren mit Kraftfahrzeugen und mehr oder minder Dauercamping verbunden. Dabei haben die Fließgewässer schon genug mit den ebengenannten baulichen Eingriffen des Menschen sowie zunehmender Niederschlagsarmut, hitzereichen Phasen und damit verbundenen Wassermangel zu kämpfen.
Hier fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – endlich ein konsequentes, aber transparentes Handeln ein, um diese verheerenden Entwicklungen erst einmal zu stoppen und noch besser zurückzudrängen. Dazu kann u.a. beitragen, mehr Aufklärungs- und Bildungsarbeit zu leisten, immer mehr innerörtliche Grünräume entstehen zu lassen bzw. zu entwickeln, Räume immer der bisher geplanten und gelebten Vorrangentwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs in laufender und ruhender Form zu entziehen. Ferner gilt es Kulturstätten nicht nur zu sichern, sondern für alle Interessen und Altersgruppen wieder auszuweiten und dazu bestehende Gebäude und Objekte zu nutzen bzw. zurück zu gewinnen. Somit besteht wieder besser die Möglichkeit Freizeit- und Kulturleben in den Wohn- und inneren Ortsgebieten zu ermöglichen.
Dazu sind aber andere, alternative Planungen für Stadt-, Landschafts- und Naturräume dringend erforderlich.
Alle diese Fakten sind auch länderübergreifend im Gesamtraum zwischen den Städten Děčín und Dresden zu beachten und neu zu denken, zu planen und umzusetzen. Dies geht nicht ohne transparente, vollumfängliche und respektvolle Einbeziehung der Bevölkerungen sowie ihrer Initiativen und Vereine.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklärt sich immer wieder ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Initiierung, Erstellung und Ausgestaltung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen mitzuwirken.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt daher seine Aktivitäten länderübergreifend für den Abschnitt der Elbe zwischen Děčín und Pirna zu verstärken. Dazu sollen Exkursionen, Stellungnahmen, Umweltbildungsarbeit, konzeptionelle Vorschläge, die Initiierung und Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten und darauf beruhender Arbeitseinsätze sowie eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit dienen.
Ferner zählt dazu ganz besonders die Bildung einer ehrenamtlichen länderübergreifenden Regionalgruppe Děčín-Pirna. In dem Rahmen möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Interessenten gewinnen, welche sich aktiv für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaft in den Städten Dresden, Pirna und Heidenau, näheren Umgebung sowie zwischen Děčín und Pirna widmen und einsetzen möchten. Hierzu bringt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. seine vielfältigen und jahrzehntelangen Erfahrungen z.B. in den Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Saale und der Mulde ein.

Wer sich mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Verbindung setzen möchte, kann dies unter folgender zentralen Anschrift tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.06.2025