Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Entwicklung von Biotop- und Grünverbünden, Verbesserung von Landschafts- und Ortsbildern urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich in dem Zusammenhang nunmehr seit dem Jahr 1980 für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Elbe, Schwarzer Elster, Mulde, Saale, Havel etc. sowie ihrer Nebengewässer ein. Weitere sehr bedeutsame Nebengewässer der Elbe bilden Moldau und Eger
Die Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Bei allen wissenschaftlichen Betrachtungen sind zudem nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die bestehenden Schutzgebiete zu berücksichtigen sowie ggf. räumlich und inhaltlich zu optimieren. Ferner bedarf es der Beachtung des Anliegens und der Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung der 124,00 km langen Vereinten Mulde mit einem Einzugsgebiet von 7.400 km² bilden dabei einen sehr bedeutsamen Fokus.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert in dem Zusammenhang nach wie vor angesichts der letzten wiederholt starken Hochwasser u.a. in den Jahren 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 in Folge der Schneeschmelze in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen „Hochwasserschutz“, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht.
Im Zuge einer wissenschaftlich fundierten Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption des gesamten Fluss- und Auenraums der gesamten Muldeverläufe sind dabei u.a. die Ausweisung von Sukzessionsräumen zur Wiederherstellung von standortgerechten Auenwäldern und -wiesen zu untersuchen und vorzunehmen. Solche Maßnahmen müssen einhergehen müssen einhergehen mit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zum Umgang mit dem Hochwasser.
Insbesondere die Vereinte Mulde, welcher ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe ist, bedarf einer entsprechenden Betrachtung. Der 124,00 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen.
Jedoch ebenfalls sind auch die Fluss- und Auenlandschaften von Zwickauer Mulde und von Freiberger Mulde einzubeziehen.
Dabei müssen insbesondere die Höhen und Abflussmengen sowie die Dauer der Hochwasser der Jahre 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 Berücksichtigung finden, um das Mindestmaß an Rückgabe von Altaue an das Hochwasserregime der Mulde ermitteln zu können. Ferner ist allgemein bekannt, dass gerade Auenwälder Hochwasserspitzen brechen, Hochwassermengen aufnehmen und Wasserspeichern sowie wie ein Rechen für Sedimente und Schwemmgut fungieren. Darüber hinaus hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten den Umfang der gesamten Altaue zu erfassen und auszuloten, inwieweit eine Rückgabe an das Flusssystem der Mulde möglich ist. Dazu ist es zudem wichtig Rückbaumaßnahmen in der Aue sowie im Ufer- und Sohlbereich der Mulde möglich ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat immer wieder das Thema zu seinen Muldekonferenzen in den Jahren 1997 und 2007 in Raguhn sowie im Jahr 2017 in Muldenstein aufgegriffen. Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltungen des Freistaates Sachsen haben bisher leider nicht daran teilgenommen.
Hochwasser gehören zum Flussregime dazu und sind Ursache dafür, dass Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Begradigungen, Deichbaumaßnahmen bis an die Flüsse heran, Flächenversiegelungen, massiver Verlust von Wäldern sowie Bodenverdichtungen in der Landwirtschaft in Folge des Einsatzes von schwerer Technik und zunehmender Anbau von Monokulturen beeinträchtigen die Speicher- und Pufferfunktion der Böden und führen zu schnelleren Hochwassersituationen bei stärkeren Niederschlagsphasen. Oft einhergehend mit Bodenerosionen hat der Mensch somit Hochwasser erst zu Katastrophen gemacht.
Die mit umfassenden Steuermitteln finanzierten Baumaßnahmen zur Errichtung von Poldern und als sogenannten „Hochwasserschutz“ verkauften Aktivitäten führen dagegen zu keinem Millimeter Rückgabe von Altaue an den Fluss. Das angedachte und zumeist sehr schnelle Einströmen von Hochwasser bei entsprechender Hochwasserhöhe führt stattdessen zu katastrophalen Bedingungen für Fauna, Flora und Funga in den Poldergebieten, da insbesondere Wucht und Schnelligkeit des Vordringens der Wassermassen Tieren nicht ausreichend die Möglichkeit der Flucht bieten. Im Freistaat Sachsen konnte man das zum Beispiel bei den Hochwassersituationen in den Jahren 2011 und 2013 in Leipzig bei der Betätigung des Auslaufwerkes der Nahle zur plötzlichen Flutung der Burgaue feststellen.
Im Rahmen einer am Bürgerhaus Eilenburg beginnenden und endenden ca. 4,20 km langen und etwa 1,50 Stunden andauernden Rundexkursion am Donnerstag, den 07.05.2026 im Rahmen der Vorbereitung der geplanten Vierten Muldekonferenz am Samstag, den 25.09.2027 in der Großen Kreisstadt Eilenburg in die Mulde-Lossa-Aue, war immer wieder festzustellen, dass die Mulde weitgehend unverbaut durch ihre Aue fließen kann.

Wichtig ist es dabei, dass dies keine Veränderung erfährt sowie die Aue wieder Retentionsflächen zurückerhält und die Verbindung zu den Altverläufen erhalten bleibt. Ein richtiger Schritt zum Schutz des Gebietes der Mulde zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg war die Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“ vom 20.12.2001. Das etwa 1.453,00 ha große Naturschutzgebiet umfasst Flächen im engeren Raum der Muldeaue zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMU-NI2-20070726-KF01-A010.pdf
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15224-Aend-VO-NSG-Vereinigte-Mulde-Eilenburg-Bad-Dueben-
Zudem ist der Teil der Muldeaue als ca. 9.636,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Mulde“ ausgewiesen.
https://www.gemeinde-bennewitz.de/portal/seiten/schutzgebiete-900000038-22940.html
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMU-NI2-20070726-KF01-A010.pdf
Das Bundesamt für Naturschutz ordnet den Natur- und Landschaftsraum der Mittleren und Unteren Mulde als „Bedeutsame Landschaften“ ein.
https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/mittlere-und-untere-mulde
Die Schutzwürdigkeit und den Schutzbedarf drücken im Exkursionsgebiet zudem das ca. 10.210,00 ha große Vogelschutzgebiet „Vereinigte Mulde“, das 5.905,00 ha große FFH-Gebiet „Vereinigte Mulde und Muldeauen“ (EU-Melde-Nr. 4340-302, Landes-Nr. 065E) sowie das über die 21,00 km lange Lossa verbundene etwa 491,00 ha große FFH-Gebiet mit der Bezeichnung „Lossa und Nebengewässer“, EU-Melde-Nummer 4542-302 aus.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMU-NI2-20070726-KF01-A010.pdf
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5562
https://www.natura2000.sachsen.de/19-vereinigte-mulde-36573.html
https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/19_Vereinigte-Mulde_1-2.pdf
https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/19_Vereinigte-Mulde_2-2.pdf
https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/065E_MaP_KF_T.pdf
https://www.natura2000.sachsen.de/65e-vereinigte-mulde-und-muldeauen-34733.html
https://www.natura2000.sachsen.de/198-lossa-und-nebengewasser-32645.html
https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/198_MaP_KF_K.PDF
Bereits die Blicke vom Deich Friedrich-Ebert-Straße zeigten optisch die Bedeutsamkeit der Muldeaue als bedeutsamer Fluss mit seiner Aue, Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Raum der Entstehung und des Transportes von Kalt- und Frischluft sowie als sehr bedeutsamer Raum für Biotop- und Grünverbund. Jedoch am Standort haben die Brücken für die Eisenbahn und die Bundesstraße 87 zu massiven Zerschneidungen geführt. Beim Überqueren der Brücke der Bundesstraße 87 verschärfte sich dieser Eindruck.
Angelangt in der Mulde-Lossa-Aue eröffnet sich ein arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsraum, welcher von Wiesen, Hochstaudenflächen, Gehölzstandorten und damit verbundenen Sukzessionen geprägt sind. Insbesondere die vorangeschrittene Sukzession der Stieleiche ist besonders schützenswert und ist vor jeglicher Zerstörung – wie zum Beispiel Mahd, Abholzungen und Feuer – zu bewahren.
Im südöstlichen Anschluss sowie im Mündungsgebiert der Lossa und ihr gegenüber auf der anderen Muldeseite existieren jedoch große Bestände des Japanischen Staudenknöterich.

Den Japanischen Staudenknöterich gilt es einzudämmen bzw. komplett an den Standorten zu beseitigen, um eine weitere Ausbreitung zu beenden. Jahrzehntelange Erfahrungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besagen, dass zuerst ständige Mahd erforderlich ist, um Assimilation, Wachstum und Nährstoffansammlung in den massiven Wurzelbereichen einzuschränken bzw. gar zu unterbinden. Im Winter besteht sogar die Möglichkeit des Eindringens von Frost, welcher den Beständen von Staudenknöterich massiv bis zerstörerisch zusetzt. Fortgesetzte, langjährige Beseitigung junger Austriebe mit ihren Rhizomen führt letztendlich zum Auslöschen des betroffenen Bestandes.
Das Mündungsgebiet der 21,00 km langen Lossa in die Vereinte Mulde, welche über ein Einzugsgebiet im Umfang von 153,00 km² verfügt ist sehr vielfältig geprägt.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Von naturnahem Verlauf bis Betonschwelle ist die Bandbreite der Lossa im Mündungsgebiet der Lossa in die Vereinte Mulde zu beschreiben. Am Tag der Exkursion war zu sich beobachten, wie ein größere Fisch versuchte eine Betonschwelle zu überwinden. Diese Feststellung verbindet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit der dringenden Forderung diese Betonschwelle zugunsten einer Förderung der Mäandrierung zu beseitigen. Dies entspricht zudem den Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere den Artikeln 1, 2, 4 und 5.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Im Bereich der Kastanienallee im Bereich der Festwiesen befindet sich eine größere betonierte Fläche im Bereich der Muldeaue. Solche Betonflächen sind naturfern, unterbinden die natürlichen Bodenfunktionen sowie behindern die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften.
In dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Ebenfalls sind die im Bereich der Festwiese vorgenommenen Abholzungen im Weichholzauenbestand als besorgniserregend anzusehen, weil sie die betreffenden Gehölze massiv beschädigt bis zerstört sowie die Nutzung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga einschränkt bis verhindert.
Zusammenfassend sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Auen von Mulde und Lossa mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Menschen, Fauna, Flora und Funga, als Biotop- und Grünverbundraum, Entstehungsgebiet und Ausbreitungsraum von Kalt- und Frischluft sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit an allen wissenschaftlichen und praktischen Aktivitäten mitzuwirken, um so nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen herbeiführen zu können. zur wissenschaftlichen und praktischen Arbeiten daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.
Dazu möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Bevölkerung eine ehrenamtliche Plattform zur Mitwirkung anbieten.
Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide-Mulde-Elbe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 08.05.2026
Fotos & Video: Andreas Liste


































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