Im Zuge der sehr umstrittenen, ökologisch sehr fragwürdigen Osttangente gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bereits am 06.01.1999 folgende Stellungnahme ab, Zitat:

Stellungnahme zum Entwurf des Planfeststellungsverfahrens Haupterschließungsstraße Gewerbegebiete Halle – Ost Industriestraße bis Dieselstraße Im Zusammenhang der Errichtung der Straße sind folgende Maßnahmen als erforderlich anzusehen:

  1. Reduzierung der Merseburger Straße zwischen Industriestraße und Dieselstraße auf insgesamt 2 Fahrspuren zugunsten von Rad- und Fußwegen sowie eines üppigen Grünstreifens, da laut der vorliegenden Planungsunterlagen der betreffende Abschnitt künftig verkehrsreduziert sein soll.
  2. Fahrverbot für Schwerlastzüge aller Art in der Merseburger Straße zwischen Industriestraße und Dieselstraße
  3. Einrichtung einer 30 km/h – Zone in unter 1.) und 2.) genanntem Abschnitt
  4. In dem unter 1.) und 2.) genannten Abschnitt ist das Befahren nur für Anlieger zuzulassen.
  5. Bodenflächen sind andere Flächen zu entsiegeln, welche nicht mehr benötigt werden (z.B. im Bereich der Auenlandschaften). Geeignete Flächen sind in Zusammenarbeit mit interessierten Umweltvereinen heraus zu suchen

Diese Forderungen stehen im Einklang mit den in der Agenda 21 formulierten Zielen, welchen nunmehr auch die Stadt Halle (Saale) beigetreten ist. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet hiermit seine Mitarbeit an.“, Zitat Ende

Aufbauend auf einer Stellungnahme vom 11.08.2009, gab der AHA am 06.12.2012 nachfolgende Positionierung ab, Zitat:

Stellungnahme zum Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den geplanten Neubau des 4. Abschnittes der Haupterschließungsstraße Gewerbegebiet Halle-Ost, Delitzscher Straße bis B 100

I. Grundsätzliches

Es ist unumstritten, dass weltweit ein nicht mehr aufzuhaltender Klimawandel eingesetzt hat. Dieser Wandel dokumentiert sich durch Extremwetterlagen, welche sich gegenwärtig hauptsächlich bei Anrainern des Pazifischen und Atlantatischen Ozeans sowie in Ländern in der südlichen Hemisphäre durch langanhaltende Dürren, starke Stürme und Starkniederschläge. Aber auch in den gemäßigten Zonen zeichnen sich schrittweise ähnlich geartete Veränderungen ab. Die Konferenzen in Rio de Janeiro und in Kyoto haben leider nicht zum gewünschten Erfolg geführt.
Allein in Deutschland gehen täglich etwa 130 ha Boden für Baumaßnahmen –insbesondere für verkehrstrassen- verloren. Das entspricht in etwa 66 Fußballfelder und jährlich die Fläche der Stadt München. Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren schrittweise der Eintrag von Stickstoff aus der Luft von jährlich 40 kg auf 50 kg erhöht. Entsprechende Veränderungen an der Vegetation sind deutlich zu erkennen.
Die Stadt Halle (Saale) hatte sich Mitte der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zum Agenda 21 – Prozess und zum Klimabündnis bekannt. Jedoch zeugt das praktische Handeln eher von einer anderen Entwicklung, wie das konkrete Vorhaben erneut zeigt. Man setzt auf extensive „Verkehrslösungen“, welche auf mehr und nicht weniger Kfz.-Verkehr setzen. Dazu beabsichtigt man den Verkehr an den Rand der Stadt Halle (Saale) zu verlegen, ohne konkrete Maßnahmen zur Verkehrseinschränkung in den zentrumsnaheren Gebieten zu benennen und den Einwohnerschwund zu berücksichtigen. Landschaft, Natur, Erholungs- und Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanze opfert man dafür ohne Rücksicht auf Verluste. Fakt ist, die Stadt Halle (Saale) hat in einem ernstgemeinten Klimabündnis nichts mehr zu suchen.
In Anknüpfung an die Stellungnahme vom 11.08.2009 wird folgende Stellungnahme abgegeben:

II. Erläuterungsbericht

Zu 1.1. und 2.2.:
Diese Darstellung beruht auf Mutmaßungen. Hier wäre aufzuzählen, welche Entlastungen schon die bereits bestehenden Straßenabschnitte gebracht haben. Darüber hinaus erscheint es wichtig zu benennen, welche verkehrsordnungspolitische Maßnahmen ergriffen worden, um den „Entlastungseffekt“ zu verstärken. Mutmaßungen und Wunschvorstellungen können nicht eine Sinnhaftigkeit eines derartigen Straßenbauvorhabens begründen.

Zu 2.1.:
Wie kann es sein, dass die Vorhabensbehörde auch die Behörde ist, welche dann die Abwägungen im Beteiligungsverfahren und letztendlich den Planfeststellungsbeschluss zu fassen hat. Als Einwender bezweifeln wir eindeutig die angemessene Objektivität.

Zu 2.3.:
Den Verkehr per Autobahnen an die Stadt Halle (Saale) heranzuführen, welcher die Stadt Halle (Saale) heranzuführen haben die Umweltverbände schon immer kritisiert. Stattdessen traten und treten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) genau für derartige unlogische Verkehrsvorhaben ein (siehe Unterschriftenkampagne der früheren halleschen Oberbürgermeisterin). Die bisherigen Erfahrungen und fehlenden Nachweise lassen daher die sogenannten Entlastungseffekte ernsthaft bezweifeln. Prognosen ersetzen keinesfalls die Darstellung der tatsächlichen Entlastungseffekte. Eine derartige Darstellung fehlt komplett.

Zu 2.5.:
Eine Behauptung, dessen Beweis fehlt. Eine wahre Umweltentlastung kann u.a. nur durch eine vollkommen geänderte Verkehrspolitik erfolgen. Dazu gehören Verkehrsvermeidung sowie die Beförderung von Schienenverkehr sowie ÖPNV. Des Weiteren gilt es großflächige Flächenentsiegelungen vorzunehmern.

Zu 3.:
Entgegen aller verbalen Darstellungen handelt es sich um das Gesamtgebiet, welches man mit einer weiteren Straße zerschneiden und auf ca. 5,4 ha neu versiegeln (einst 5,3 ha) möchte, um partiell schon existierende ökologisch wertvolle Bereiche sowie potenziell wertvolle Entwicklungsgebiete. Schwerpunkte sind dabei im weiteren und näheren Sinne die Reide und ihre Aue, der Sagisdorfer Park, die Dautzscher Felskuppe, der Goldberg, das Gehölz bei Büschdorf sowie die Gehölz- und Krautstrukturen im Bereich des Bahndammes und im Oberlauf des Diemitzer Grabens. Ein biotopverbindenes Entwicklungspotenzial bietet der Diemitzer Graben. Das weitgehend naturferne und stark eingetiefte Fließgewässer und Nebengewässer der Reide lässt aber Bemühungen einer naturnaheren Mäandrierung sowie Gehölz- und Krautbewuchs an den Ufern erkennen. Jedoch selbst die gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschonstreifen von 5 m Breite beiderseitig der Ufer sind nicht umgesetzt. Als zuständige Behörde war die Stadt Halle (Saale) bisher nicht in der Lage diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Im Übrigen verpflichtet auch die WRRL der EU die Umsetzung von gewässerverbessernden Maßnahmen, wozu folgende Maßnahmen gehören sollten:

  • Einrichtung eines beidseitig mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens, um Abdrift von den Äckern in das Gewässer zu mindern und Entwicklungsräume für eine sukzessive Pflanzenentwicklung zu ermöglichen.
  • Zulassung einer sukzessiven Pflanzenentwicklung. Keine Pflanzung und schon gar nicht Abholzungen, wie vom Unterhaltungsverband „Untere Saale“ gefordert.
  • Einbringen von Störsteinen und –hölzern, um bei strömungsstarken Zeiten eine Mäandrierung sowie die Schaffung wechselvoller Ufer –flach und steil- zu ermöglichen.

Die angedachte Straße versiegelt nicht nur ca. 5,4 ha der Gesamtfläche, sondern zerschneidet wichtigen Lebens- und Erholungsraum. Ferner belegen die vorliegenden Gutachten, dass sich der Lärm und die Abgasbelastungen empfindlich erhöhen. Die angedachten Lärmschutzwände bestätigen das Problem. Zudem sprechen folgende Verluste ihre eigene Sprache:

  • 2,0 (einst 1,9 ha) weg- und straßenbegleitende krautige Vegetation, feuchte Hochstaudenfluren und Ruderalflächen
  • 275 m² Heckenbiotop
  • 190 m² Gebüsch
  • 2.495 m² Heckenbiotope an der B 100
  • 89 Einzelbäume (Laub- und Obstbäume)
  • 30 m² vom Diemitzer Graben
  • 15,5 ha (einst 15 ha) Ackerflächen
  • 0,1 ha diverse Gärten

Wie Landschaften zerschnitten und zerstört werden zeigt ganz deutlich der Straßenabschnitt westlich des Hufeisensees. Derartige Verluste können nicht „ausgeglichen“ oder „ersetzt“ werden, da sie überbaut werden sollen. Daher gelten folgende Forderungen:

  • Kein Straßenbau mit den obengenannten und anderen bekannten Folgen
  • Verstärkung der Biotopfunktionen
  • Renaturierung des Diemitzer Grabens mit Schaffung bzw. Durchsetzung der Gewässerschonstreifen
  • Entwicklung von vielfältigem Wegbegleitgrün in Form von Pflanzungen und sukzessiver Entwicklung
  • Erhalt und Entwicklung eines sanften Tourismus
  • Erhalt des Gesamtgebietes als Nahrungs- und Lebensraum für zahlreiche Tiere.
  • Nutzung der wertvollen Ackerböden für eine biologisch ausgerichtete Landwirtschaft
  • Im Bereich des Graebsees gilt es die angedachte Fläche zu entsiegeln und einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen. Noch naturnaher und kostengünstiger geht es wahrlich nicht.

Gegenwärtig werden ein Großteil der Ackerflächen nicht den Bodenwerten angemessen genutzt. Nicht Monokulturen dürfen die Flächen prägen, sondern eine vielfältige und konsequente Fruchtfolge. Dies trägt u.a. zur Verbesserung der Bodenqualität, Verbesserung der ackerbaulichen Struktur sowie des Nahrungsangebotes für viele Tiere bei. Der Straßenbau würde auf einer Fläche von ca. 5,3 ha dem Boden genau diese Funktion nehmen. Es gilt zukunftsorientiert und nachhaltig zu denken und zu handeln.

Zu 4.2.:
Die Senkung der Prognosen für Kfz in 24 h in Höhe von z.B. 3.357, 3.434 und gar 6.176 lässt die Notwendigkeit des Vorhabens noch mehr bezweifeln. Nach der Auffassung des Einwenders scheinen die Bevölkerungsentwicklungen der Stadt Halle (Saale) und des Landkreises Saalekreis bei den Prognosen zu wenig Berücksichtigung zu finden.

III. Schalltechnische Untersuchungen

Zu 5.3.:
Die beste Lärmvermeidung ist die Nichtdurchführung der Baumaßnahme. Im konkreten Fall ist keinesfalls die Notwendigkeit des Bauvorhabens plausibel nachgewiesen worden. Daher gilt es auch die Nullvariante aufzunehmen.

IV. Schadstoffuntersuchungen

Auf Grund der Existenz einzelner Straßenabschnitte dieser Umgehung wäre es auch mal ratsam gewesen aufzuführen die Schadstoffbelastungen dort geändert haben. Hier lassen sich durchaus Vergleiche zu dem Planungsgebiet ziehen. Die Untersuchung erscheint hier wenig aufklärend.

V. Landschaftliche Beleitplanung

Siehe zu Punkt 3 des Erläuterungsberichtes. Hinweis: Ebereschen sind keine standortgerechten Gehölze!

VI. Zusammenfassung

Die Planungsunterlagen verdeutlichen erwartungsgemäß weiterhin keinesfalls die Notwendigkeit der angedachten Straße. Stattdessen setzt man traditionell auf eine Extensivierung des Straßenverkehrs. Dass damit bekanntermaßen eher eine Mehrung des Verkehrs erfolgt, findet keine Berücksichtigung. Daher kann aus obengenannten Gründen das angedachte Straßenvorhaben keine Zustimmung finden.“, Zitat Ende

Der AHA betrachtet daher mit großer Sorge den Baubeginn des letzten Abschnittes der Osttangente, da offenbar die vielfältigen Einwendungen –insbesondere von Anwohnern- keine ausreichende Berücksichtigung fanden.