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AHA fordert sofortiges Nachtflugverbot am Flughafen Halle-Leipzig

Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig. Aus der Zusammenfassung der Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm:
Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ vom November 2006, in überarbeitetet Fassung vom März 2007 sei folgende Zusammenfassung zitiert:

Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Strassenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen. Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlung erhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effekte waren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (3.00-5.00 Uhr) zu beobachten. Alle Effekte waren für nächtlichen Strassenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmassnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert“.

Der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2013 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetag ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.
Im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle sind nach Markus Kopp, Vorstand der Mitteldeutschen Flughafen AG in einer Anhörung vor dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt im September 2011, 1,5 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert daher eine sofortige Umsetzung eines Nachtflugverbotes für den Flughafen Leipzig/Halle. Nur so lassen sich die unverantwortlichen Lärmbeeinträchtigungen sowie die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit, Leben und Lebensgefahren sowie Umwelt und Natur erheblich reduzieren. Es gehört zu den verfassungsrechtlichen Pflichten der politischen Verantwortlichen Gefahren für Leben und Gesundheit von der Bevölkerung abzuwenden. Ferner ruft der AHA die Bevölkerung auf sich verstärkt gegen Fluglärm zu wehren und sich den bestehenden Organisationen anzuschließen, um die Region Halle/Leipzig vor Nachtfluglärm zu schützen, um so ein entscheidendes Stück Lebensqualität zurückzuholen. Der AHA sieht sich auch als diesbezüglicher Anlaufpunkt an, so auch für die beiden Mitgliedsvereine Interessengemeinschaft Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. und des Fördervereins für Lärm- Umwelt- und Gesundheitsschutz e.V. (FLUG). Folgende AHA-Kontaktadressen stehen zur Verfügung:

I. Geschäftsstelle in Halle
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

II. Regionalgruppe Leipzig und Umland
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netze)
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA möchte Arbeitsgruppe zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe bilden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat mit sehr großem Interesse den Vorschlag von Herrn Wolfgang Stoiber aufgenommen, für die Auenlandschaften in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz sowie deren Umland den Status eines UNESCO-Weltkulturerbes zu beantragen. Das setzt im Rahmen einer umfassenden fachlich-inhaltlichen Vorbereitung, jedoch auch ein vollständiges Umdenken des nationalen Schutzbestrebens für die Auenlandschaft in der Region voraus.

Dazu zählt zu aller Erst die Würdigung des Natur- und Landschaftsraumes, aber auch der kulturellen und historischen Ressourcen der Region.

Aus ökologischer Sicht benötigen beispielsweise die Weiße Elster, die Luppe sowie ihre Nebengewässer, wie Pleiße und Parthe, ein vollkommen neues überregionales bzw. länderübergreifendes Schutz- und Entwicklungskonzept, einschließlich der Städte Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz und ihres Umlandes, welches fachlich-fundierten Gesichtspunkten standhält, auf eine naturnahe Entwicklung setzt und nicht einem kurzsichtigen wirtschaftlichem Diktat unterliegt. Gleiches trifft für einen nachhaltigen Hochwasserschutz zu.

Daher erscheint es auch sehr sinnvoll zu sein, ein UNESCO-Weltkulturerbe in der gesamten Saale-Elster-Luppe im Raum zwischen den Städten Leipzig, Schkeuditz, Halle (Saale) und Merseburg zu verorten.

Der Status des UNESCO-Weltkulturerbes soll die landschaftliche, kulturelle und historische Bedeutung der jeweiligen Region hervorheben, aber auch Verknüpfungen in nationaler und internationaler Hinsicht schaffen. Dabei spielen nicht nur wissenschaftliche Konzeptionen eine Rolle, sondern es gilt im Rahmen des Schutzgedankens auch die Bevölkerung intensiv mit einzubeziehen und so auch mitzunehmen.

Dazu zählen z.B. Bildungsveranstaltungen, Ideenwettbewerbe und kulturelle Veranstaltungen.

Um den Gedanken des UNESCO-Weltkulturerbes in die Öffentlichkeit zu tragen, fachlich-inhaltliche Gesichtspunkte für eine mögliche Ausweisung zu erarbeiten, abzuwägen und auszuloten sowie zahlreiche Partner zu suchen und zu finden, möchte der AHA eine spezielle ehrenamtliche Arbeitsgruppe dazu bilden.

Wer in einer AHA-Arbeitsgruppe UNESCO-Weltkulturerbe mitarbeiten möchte, kann das über folgenden Kontakt melden:

 

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.

Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176/84001924

Fax.: 01805-684 308 363

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Internet: http://www.aha-halle.de

 

Andreas Liste

Vorsitzender des AHA

AHA fordert verstärkt sofortiges Ende der militärischen Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle

Mit großer Sorge nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Mitteilung der Mitteldeutschen Flughafen AG zur Kenntnis, wonach im Jahre 2011 auf dem Flughafen Leipzig – Halle rund 400.000 USA-Soldaten zwischenlandeten. Somit dient der Flughafen Leipzig – Halle weiterhin zur völkerrechtswidrigen Verlegung von USA-Truppen in von bzw. nach Irak und Afghanistan.

Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand des AHA haben am 12.09.1990 die Außenminister der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs sowie der BRD und der DDR den „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (2 + 4 Vertrag) unterzeichnet, welcher im Artikel 2 besagt (Zitat): „Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar“ (Zitat Ende).  Ferner enthält der 2 + 4 Vertrag Artikel 5, Absatz 3 u.a. nachfolgende Festlegung (Zitat): „Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt“ (Zitat Ende). Für den AHA ergeben sich in der anhaltenden ernstzunehmenden Lage, dass somit klar weiter gegen die genannten Teile des 2 + 4 Vertrages, welcher Teil des Völkerrechtes darstellt, sowie gegen die Artikel 25 und 26 des Grundgesetzes verstoßen wird.

Dies verdeutlichte der AHA als er sich in einem Fragebogen am 03.07.2006 an die damaligen Mitglieder der Landtage Sachsen-Anhalts und Sachsens, die Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt und Sachsen die Professoren Wolfgang Böhmer und Georg Milbradt, die Stadträtinnen und Stadträte der Städte Halle (Saale) und Leipzig, die damalige Oberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale) Ingrid Häußler sowie den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Burkard Jung wendete und um unverzügliche Beantwortung bat.

Der AHA hält es zudem weiterhin für dringend geboten die breite Öffentlichkeit von der fortgesetzten Militarisierung des Flughafens Leipzig-Halle in Kenntnis zu setzen und die tatsächlichen und möglichen Auswirkungen auf die Kriege in Irak und Afghanistan, Verstöße gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie Sicherheit, Umwelt und Lebensqualität darzulegen. Wer sich ebenfalls in den Widerstand gegen die Militarisierung des Flughafens Leipzig/Halle einbringen möchte, kann sich an folgende Anschrift wenden:

 

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

Internet: http://www.aha-halle.de

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste

Vorsitzender

Anhang: Fragebogen-Militär-Flughafen-Halle-Leipzig

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