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Stellungnahme zur geplanten Errichtung des Wasserkraftwerkes am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz (VLH), Vorhabenträger: Prof. Schuh Securites GmbH – 2. Planänderung vom August 2022 gem. § 73 Abs. 8 VwVfG

Zu dem obengenannten Vorhaben wird folgendermaßen Stellung bezogen:

I. Technischer Erläuterungsbericht

Zu 1 Veranlassung, Aufgabenstellung, Historie
Zu 3.2 Liegenschaften

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass eine Belebung des Bereichs des früheren Turbinenhauses der ehemaligen Papierfabrik Halle-Kröllwitz erfolgt und eine Nutzung zur Nutzung von Energie aus Wasser vorgesehen ist.
Jedoch erscheinen die Übernahme des gesamten Geländes der früheren Papierfabrik Halle-Kröllwitz, welche sich zum Teil in noch ungeklärten Eigentumsverhältnissen und teilweise offensichtlich im Eigentum der Energieversorgung Halle GmbH (EVH) befanden, durch die Prof. Schuh Securities GmbH (PSS) intransparent. Insbesondere da dieses Gebiet neben den beschriebenen Eigentumsverhältnissen einen sehr wichtigen siedlungs- und industriehistorischen Standort, von sehr hoher Bedeutung für Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie nicht zuletzt für das Stadt- und Landschaftsbild an der Nahtstelle der halleschen Stadtteile Kröllwitz und Trotha darstellt.
Neben der Tatsache, dass somit massiv alternative Eigentums- und Entwicklungsmöglichkeiten Behinderungen erfuhren, fehlten grundsätzlich Betrachtungen aus obengenannten Gesichtspunkten des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes. Zudem schreitet besorgniserregend eine massive Monopolisierung der Eigentumsverhältnisse in der Stadt Halle (Saale), insbesondere am Saaleufer von Halle-Kröllwitz statt. Hier gilt es ggf. Bieter- und Auswahlverfahren rechtlich sowie Verquickungen zwischen Einrichtungen und Gesellschaften der Stadt Halle (Saale) mit dem Vorhabenträger einer umfassenden Prüfung zu unterziehen.
Die Antragsunterlagen basieren zumeist auf nicht aktuellen Datengrundlagen. Die Jahre 2018 bis 2020, welche von massiver Niederschlagsarmut sowie Sommerhitze und somit von starker Wasserarmut geprägt waren, haben offensichtlich keinen Eingang in die Betrachtungen zu den Planungen gefunden.
In den Antworten auf die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) mit Stand vom 06.06.2023 schreibt das Ingenieurgesellschaft für Wasserkraftanlagen mbH, dass das Thema Eigentumsverhältnisse „Nicht relevant.“ sei. Warum nicht, begründet das vom Planer finanzierte Unternehmen leider nicht. Es ist schon sehr erheblich, wer und wie Eigentumsverhältnisse und damit verbundene Rechte erhält. Danach richtet sich auch die Planung und die angedachte Umsetzung aus. Also warum ist die Frage zu den Eigentumsverhältnissen „Nicht relevant.“? Die Antwort bleibt der Planer erwartungsgemäß schuldig.

Zu 2.3. Zweck des Vorhabens

Das gesamte Gelände bildet eine bauhistorisch gesehen eine Einheit und ist am Saaleufer punktgenau von dem alten Turbinenhaus geprägt. Einen Vor- und Anbau eines weiteren Gebäudes führt zur massiven Störung des Landschafts- und Stadtbildes. Stattdessen gilt es alle Technik im bisherigen Turbinenhaus einzubauen. Damit einhergehend ist die Wiederherstellung des beseitigten Geschosses sowie ggf. eine bauliche Ertüchtigung der vorhandenen Bausubstanz erforderlich. Insofern erscheint es auch sinnvoll zu sein zu prüfen, ob die Einrichtung von je einer Wohnung in den oberen Geschossen sinnvoll erscheint.

Zu 3.2.3 Dienstbarkeiten

Die Angaben zu den zu den geplanten Zuwegungen widersprechen sich.

In den Antworten auf die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) mit Stand vom 06.06.2023 schreibt das Ingenieurgesellschaft für Wasserkraftanlagen mbH vermerkt man, Zitat: „Die Zuwegung erfolgt während der Bauarbeiten und später für Wartungsarbeiten über die „Obere Papiermühlenstraße“.“, Zitat Ende. Dagegen ist unter Punkt 4.2.1 Bauliche Anlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung folgendes angegeben, Zitat: „Die Zufahrt erfolgt hauptsächlich über eine Verlängerung der Oberen Papiermühlenstraße. Nur für die Errichtung des Fangedamms im Einlaufbereich erfolgt die Andienung der Baustelle für die Arbeiten vom Ufer aus über die Untere Papiermühlenstraße.“, Zitat Ende

Hier gilt es endlich Klarheit herzustellen und die Widersprüche auszuräumen.

II. Umweltverträglichkeitsprüfung & Landschaftspflegerische Begleitplanung

Erfassungen der Fauna und Flora aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzen noch immer keine Aktualität und bedürfen einer kompletten aktuelleren Erfassung bzw. Untersuchung. Eine aktuelle Einschätzung bzw. Abwägung der Ausgangssituation bzw. der möglicher Eingriffsfolgen ist so ungenau.

Die Punkt „6.1. Erfassungen besitzen keine Aktualität (S. 2 / II)“ der „BEANTWORTUNG DER STELLUNGNAHMEN DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) ZUM 2. PLANÄNDERUNGSVERFAHREN für das Wasserkraftwerk am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz (Anpassung der Planfeststellungsunterlagen)“ angebenden Thesen, warum keine aktuelle Inventarisierung von Fauna, Flora und Pilzen erfolgte ist zutiefst unwissenschaftlich und angesichts der Ernsthaftigkeit des Themas und der Sensibilität des Naturschutzgebietes „”Forstwerder“ als Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Saale und zusammen mit dem NSG Peißnitznordspitze das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet.

In den Antworten auf die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) mit Stand vom 06.06.2023 schreibt die Ingenieurgesellschaft für Wasserkraftanlagen mbH, Zitat: „Die Zuwegung erfolgt während der Bauarbeiten und später für Wartungsarbeiten über die „Obere Papiermühlenstraße“.“, Zitat Ende. Dagegen ist unter Punkt 4.2.1 Bauliche Anlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung folgendes angegeben, Zitat: „Die Zufahrt erfolgt hauptsächlich über eine Verlängerung der Oberen Papiermühlenstraße. Nur für die Errichtung des Fangedamms im Einlaufbereich erfolgt die Andienung der Baustelle für die Arbeiten vom Ufer aus über die Untere Papiermühlenstraße.“, Zitat Ende

Hier gilt es endlich Klarheit herzustellen und die Widersprüche auszuräumen.

Zu 2.1.1. Biotoptypen

Auf Seite 11 hat man die Wildtulpe (Tulipa sylvestris) als gefährdet herausgestrichen, aber versäumt einzufügen, dass sie in der Bundesartenschutzverordnung in der Anlage 1 unter Flora als besonders geschützte Art aufgeführt ist, Zitat: „Tulipa spp. 3) 8) – Tulpen +

– alle Arten“, Zitat Ende

https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/anlage_1.html

Insofern ist die unter „Punkt 6.2.1. Biotoptypen: Wildtulpe (S. 2 / II)“ der „BEANTWORTUNG DER STELLUNGNAHMEN DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) ZUM 2. PLANÄNDERUNGSVERFAHREN für das Wasserkraftwerk am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz (Anpassung der Planfeststellungsunterlagen)“ als nicht korrekt anzusehen. Daher ist endlich eine korrekte Angabe zu vermerken.

Zu 6 Eingriffsregelung/Vorschläge für weitere Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen & 3.1 Landschaftspflegerisches Leitbild

Das Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“, als Bestandteil des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder“, zeichnet sich besonders seit der Unterschutzstellung durch vermehrte Sukzessionsentwicklungen im Gesamtgebiet aus. Insbesondere die Absperrmaßnahmen im Nordteil der Saaleinsel befördern diese Situation.

Beeinträchtigungen einer Sukzessiventwicklung sind insbesondere im Südwestteil im Bereich des Wehres festzustellen. Hier sind als Störfaktoren das Angeln, Zelten, Betreten und Rasten zu sehen. Neben einer Wiederherstellung des generellen Angelverbotes, gilt es die Trampelpfade mit Totholz zu verbauen und verstärkte Kontrollen vorzunehmen.

Eine Aus- und Einbringung von Steckholz in und auf dem Forstwerder ist da wenig hilfreich, stört die sukzessive Entwicklung durch Betreten oder Befahren und Einbringen des Pflanzgutes. Sinnvoller erscheint das wiederholte Absammeln von Eicheln auf den Wegen und Streuung des Saatgutes in dem Gesamtgebiet.

Sinnvoller erscheint es zu sein im Umfeld der Wasserkraftanlage Räume der Sukzession zu sichern bzw. zu erhalten. Die bisherige Entwicklung zeigt genau dies auf, dass eine gewisse Erholung der nunmehr abgesperrten Bereiche des NSG „Forstwerder“ eine verstärkte sukzessive Entwicklung in Gang gesetzt haben und zwar mit den Pflanzen, welche die Natur am Standort zulässt und nicht was der Mensch gedenkt einbringen zu wollen.

Ferner gilt es zu prüfen, inwieweit eine empfehlenswerte Anbringung von Nisthilfen für verschiedene Vogelarten (z.B. Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Mauersegler, Wasseramsel, Amsel, Stelzen-, Meisen- und Rotschwänzchenarten) sowie Unterschlupfmöglichkeiten für Fledermäusen und Insekten an bzw. in Gebäuden im Gelände der früheren Papierfabrik möglich ist.

Zu 3.1. Landschaftspflegerisches Leitbild

Zu 3.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Maßnahme A 1 ist unrealistisch, da das letzte Hochwasser 2013 zum massiven Absterben der Bestände des Schwarzen Holunders geführt haben und zudem bereits intensive Sukzessionen z.B. mit Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldulme und Feldahorn eingesetzt haben. Mit den vorgesehenen Maßnahmen ist eine Zerstörung dieses Prozesses verbunden. Dieser Prozess hat sich gerade in den letzten Jahren massiv verstärkt, wozu die Absperrmaßnahmen im Nordwestbereich unweigerlich beigetragen haben. Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begleitet seit dem Jahr 1983 den Entwicklungsprozess auf dem Forstwerder und kann somit über nunmehr einen Entwicklungsprozess von 40 Jahren verfolgen.

Die Darlegungen zu den Punkten „6.3. Maßnahmenvorschläge auf Forstwerder (S. 2 / II)“ und „6.4. Maßnahme A1“ der „BEANTWORTUNG DER STELLUNGNAHMEN DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) ZUM 2. PLANÄNDERUNGSVERFAHREN für das Wasserkraftwerk am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz (Anpassung der Planfeststellungsunterlagen)“ sind daher in keiner Weise nachvollziehbar und zeugen von ausreichend vorhandener fachlicher und örtlicher Kenntnis. Da hilft auch nicht die vollkommen fachlich irrelevante Feststellung „Maßnahme und Maßnahmenbereiche wurden mit der zuständigen Naturschutzbehörde und der Forstbehörde vor Ort abgestimmt.“ etwas. Gerade im Planungsverfahren hat so etwas maximal Informationswert, aber keine fachlich-inhaltliche Relevanz.

Darüber hinaus sei auf die nachfolgenden Inhalte der Stellungnahmen zum Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die geplante Errichtung des Wasserkraftwerkes am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz vom 21.06.2010, 30.12.2017 und vom 12.07.2021 verwiesen:

Vom Grundsatz her begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine umweltfreundliche Gestaltung des Geländes der ehemaligen Papierfabrik in Halle-Kröllwitz. Dazu zählt auch die Nutzung des früheren Turbinenhauses für eine Wasserkraftanlage. Jedoch ergeben sich unseres Erachtens folgende Anregungen und – teilweise schwere – Bedenken:

  1. Das Gelände der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz ist nunmehr in 4 Schutzgebieten eingebettet. Dazu zählen das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Mittleres Saaletal“, das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Ochsenberg“, der Geschützte Landschaftsbestandteil (GLB) „Park an der ehemaligen Papierfabrik“ sowie das FFH-Vorschlagsgebiet und Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“. Damit wird deutlich in welchem vielfältigen, aber auch sensiblen Bereichen das Vorhaben angesiedelt ist. Der größte Teil der Schutzgebiete ist eng mit dem Wasserregime der Saale verbunden. So ist im Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Forstwerder“ von 1996 unter Punkt 4.3.1.2. Hydrologie (Seiten 23/24) sowie unter Punkt 7.5. Wasserwirtschaft (Seite 34) nicht umsonst auf die Auswirkung bisheriger wasserbaulicher Maßnahmen hingewiesen und das Unterbleiben weiterer wasserbaulicher Aktivitäten angemahnt worden. So sind mit einer weiteren Erhöhung des Wehres um 0,16 m mit einer weiteren Verschärfung des Wasserregimes zu rechnen. Bereits jetzt sorgt das gegenwärtige Wehr für einen Rückstau saaleaufwärts und eine weitere Verringerung des Wasserzuflusses im Bereich des ohnehin stark vom Wasser entfernten Forstwerders. Als entsprechender Eingriff ist auch das Schützbauwerk zum Mühlgraben zu werten. Zudem sei erwähnt, dass der Saaleabschnitt nach dem Wehr Rastplatz für Wintergäste (Wasservögel), Nahrungsraum von Wasseramsel und Eisvogel ist. Während der Mühlgraben z.B. dem Eisvogel als Brutgebiet dient. Aus den ebengenannten Gründen wird daher gefordert von einem Aufsatz auf dem Wehr und dem angedachten Schütz zum Mühlgraben Abstand zu nehmen. Abgesehen davon erscheint es unverständlich, dass es keine weiteren hydrologischen Untersuchungen dazu gibt.
    Insofern sind die Ausführungen unter „Punkt 6.5. Verweis auf alte Stellungnahme von 2010 und 2017“ der „BEANTWORTUNG DER STELLUNGNAHMEN DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) ZUM 2. PLANÄNDERUNGSVERFAHREN für das Wasserkraftwerk am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz (Anpassung der Planfeststellungsunterlagen)“ in keiner Weise nachvollziehbar, da der Mangel und die Bedenken noch immer bestehen.
  2. Die mit den angedachten wasserbaulichen Maßnahmen an Wehr und Mühlgraben verbundenen Baumaßnahmen sind offenkundig mit massiven Beeinträchtigungen in den Uferbereichen und deren Vegetation verbunden. Eine Tatsache, welche ebenfalls zu Beeinträchtigungen obengenannter Avifauna führt. Derartige Eingriffe in einem NSG und FFH-Gebiet, was der Forstwerder ist sowie in einem nach § 37 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.07.2004 sind absolut zu unterlassen und somit vollkommen auszuschließen.
  3. Im Rahmen der Errichtung des Wasserkraftwerkes erscheint es sehr sinnvoll eine Gesamtkonzeption für das gesamte Gelände vorzulegen. Dabei gilt zum Einem die Vorschläge dreier Diplomarbeiten der Hochschule Burg Giebichenstein zu berücksichtigen. Eine diesbezügliche Stellungnahme des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 03.02.2003 liegt als Anlage der Stellungnahme bei. Konkret zu den Planungsunterlagen seien jedoch noch folgende Anmerkungen erforderlich: Das Turbinenhaus hatte früher noch ein Stockwerk mehr. Dieses gilt es unbedingt wieder originalgetreu herzustellen. Entsprechende Einsprüche der unteren Denkmalbehörde der Stadt Halle sind nicht nachvollziehbar und keinesfalls akzeptabel. Ferner stellt das Pflaster der oberen Papiermühlenstraße einen standorttypischen Bezug zum Porphyrmassiv und FND Ochsenberg sowie zur Ortslage Kröllwitz dar. Eine Asphaltierung käme einer Zerstörung eines typischen Ortsbildes gleich. Abgesehen davon, dass eine Verbreiterung der Straße mit einem Eingriff in den zum FND gehörendem Nordwestrand des Hohlweges verbunden ist und somit in das Schutzgebiet eingreift. Eine Veränderung von Straßen- und Wegeverbindungen darf nicht zur Beschädigung oder Zerstörung bestehender Altbaumbestände führen. Außerdem gilt es im Gegenzug alte Wege bzw. Straßen zu entsiegeln. Auch sollte die Abwasserentsorgung einer möglichen größeren Nutzung des Geländes Rechnung tragen. Dabei ist zu prüfen, ob dann die Kapazität einer abflusslosen Grube ausreicht.
  4. Die auf dem Forstwerder angedachten „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ gilt es zu ändern. In Folge von Einstreuen von Eicheln in den letzten 3 Herbsten beginnt unter dem Schutz des Schwarzen Holunders ein schrittweises Voranschreiten der Entwicklung von Stieleichen sich abzuzeichnen. Gleiches trifft auch auf die Eschen zu. Holzungs- und Pflanzungsmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt würden diese Entwicklung nachhaltig stören. Dies war so 1996 nicht abzusehen. Auch die Gehölzentwicklung im Nordteil der Insel mit Harthölzern geht zügig voran. Statt Holzungsarbeiten im Holunderbereich vorzunehmen wäre es sinnvoller die Absperrung der früheren Wegeabschnitte im Nordteil der Insel mit Totholz fortzusetzen. Dies befördert die Rückzugsfunktion des Nordteiles und seiner sukzessiven Entwicklung. Einen entsprechenden Vorschlag beinhaltet bereits der Punkt 6.1.2. Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Forstwerder“ von 1996 (Seite 31). Ansonsten sind keine Aktivitäten im Bereich des NSG Forstwerder vorzunehmen.
  5. Auch die Wasseramsel befand sich seit ca. 5 Jahren als vermuteter Brutvogel im Bereich des alten Turbinenhauses. Das Sichten von Jungvögeln im Jahr 2004 ließ diese Vermutung zu. Nun gilt es für die Wasseramsel dauerhafte Brutgelegenheiten zu verschaffen. Der Rote-Liste-Vogel benötigt höhlenförmige Bruträume. Das gilt es unbedingt zu beachten.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.10.2023

Anlage:

Stellungnahme zu den 3 vorliegenden Diplomarbeiten sowie eigene Vorschläge zur Gestaltung des Geländes der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz

Bearbeiter: Stefan Welte, Andreas Liste

I. Einführung mit kurzem geschichtlichem Abriss

Die Errichtung der früheren Kröllwitzer Papiermühle erfolgte 1714/16 am Westufer der Saale am Trothaer Wehr in Verantwortung des Besitzers dem Trothaer Erbmüller Zacharias Kermes. Der Bau besaß zwei Wassermühlen, sechs Geschirre mit zusammen 25 Stampflöchern, drei Bütten sowie sechs Pressen und umfasste ein zweistöckiges Hauptgebäude und ein einstöckiges Häuschen.
Da Kermes nichts von Papierherstellung verstand, stellte er den Sohn eines Colditzer Papiermüllers Johann Christian Keferstein ein.
Im Jahre 1725 kaufte August Hermann Francke die Mühle und verpachtete sie an Johann Christian Keferstein. In der Zeit von 1765 bis 1790 baute die Familie Keferstein einen florierenden Papierhandel auf. Ein großer Brand in der Nacht vom 21. zum 22.10.1823 richtete riesige Schäden an. Um den Wiederaufbau der Mühle absichern zu können schloss sich Keferstein mit Christian Gottlob Germar zusammen, was schließlich zur Gründung der Firma „Keferstein und Germar“ führte.
Auf Grundlage von weltweitem Sammeln von Erfahrungen zur Verbesserung der Papierqualität – vor allem aus Holland – begann Keferstein die Mühle zu modernisieren, wozu er 1840 auch eine Maschine aus England importierte. Als einer der ersten Papierproduzenten in Deutschland begannen die Eigentümer 1868 mit der Produktion des notwendigen Rohstoffes für holzfreies Papier, dem gebleichten Strohstoffes.
In Folge schlechter wirtschaftlicher und politischer Umstände erfolgte 1871 die Umwandlung in die „Actien-Papier-Fabrik“, was auch zum Übergang des Eigentums an große Bankhäuser führte.
Mit der Einführung des so genannten Sulfatverfahrens zur Herstellung des Strohzellstoffes unter Verwendung organischer Schwefelverbindungen im Jahre 1903, breitete sich ein übelriechender Gestank über der Stadt aus. Die Hallenser prägten dafür den Ausspruch: „es cröllwitzt“.
Später ersetzten die Eigentümer die Wasserräder durch Turbinen und errichteten eine Soda- und Zellulosefabrik. Bereits im Jahre 1924 produzierte die Papierfabrik täglich 45.000 kg Schreib- und Druckpapier. Nunmehr begann man in das Exportgeschäft einzusteigen. Deutschland entwickelte sich im Jahr 1927 zum zweitgrößten Papierproduzenten der Welt, wozu einem großen Teil die Papierfabrik in Kröllwitz beitrug.
Die umfangreichen Luftverschmutzungen, welche sich in Form eines unerträglichen Gestanks artikulierte, führten zu massiven und langwierigen Bürgerinitiativen und -protesten. Daraufhin ließ 1940 die faschistische Führung die Fabrik stilllegen und große Teile der Mühle sprengen.
Zu DDR-Zeiten nutzte der VEB Technische Dienst das Gelände. Heute existieren nur noch Ruinen und andere bauliche Reste. Ferner grenzt das Grundstück an das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saaletal“, das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Ochsenberg“ und an den geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) „Park an der Papiermühle Kröllwitz“. Auf der anderen Saaleseite befindet sich das Naturschutzgebiet „Forstwerder“ mit seinen Auenwaldrestbeständen.
Die historischen Gesichtspunkte sowie die ökologischen und landschaftlichen Rahmenbedingungen und Befindlichkeiten gilt es einer künftigen Nutzung zu Grunde zu legen. Alle ökonomischen und touristischen Konzepte sind somit mit den ebengenannten Eckpunkten in Einklang zu bringen. Dies erfordert eine breite, demokratische Einbeziehung aller Verantwortlichen und Interessenten.

II. Mögliche Gestaltungskonzepte für das Gelände

Anstrebenswert ist die Wiederherstellung der noch vorhandenen denkmalswürdigen Bausubstanz und maschinell-technischen Ausstattung. (z.B. das Turbinenhaus in seiner ursprünglichen Gestalt) möglichst in ökologischer und energiesparender Bauweise. Dächer könnten nach Bedarf und Möglichkeit begrünt bzw. im Interesse einer optimalen Ausnutzung der Lichtenergie mit Solaranlagen zur Strom- bzw. Warmwassergewinnung ausgestattet werden. Damit verbunden empfiehlt sich die öffentliche Zugänglichkeit und Besichtigungsmöglichkeiten auf mehrere Formen der umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Nutzung von regenerativen Energiequellen zu orientieren. Dazu gehört auf jeden Fall das Turbinenhaus mit seiner Maschinenausstattung.
Neben der Beseitigung einzelner „neuerer“ Bauten wäre es denkbar geeignete Areale des Komplexes im „Verfallzustand“ zur Veranschaulichung der Vitalität der Natur im Prozess der natürlichen Vegetationssukzession und ihrer besonderen Artenzusammensetzung in Hinblick auf das Themengebiet „was geschieht mit ehemals genutzten und bebauten Flächen, wenn die Eingriffe des Menschen aufhören“ zu erhalten und zu betreuen. Abgesehen davon, dass alte, ungenutzte Gebäudeteile idealen Lebens- und Rückzugsraum z.B. für Fledermäuse, Eulen und Insekten bieten können.
Wie auch in der Diplomarbeit „Arche Aqua“ dargelegt böte sich die Fläche nordwestlich vom Turbinenhaus als exzellenter Standort für Freiluftgastronomie an. Es ist ein sehr geeigneter Ort zum Einkehren und Verweilen mit vielseitigem und attraktivem Ausblick in die Saaleaue und nach Trotha. Die angrenzenden Gebäude gilt es als Gasträume umzubauen und zu nutzen. Die gewonnene Energie könnte direkt vor Ort gewonnen und bereitgestellt werden.
Umwelttechnische, faunistische und botanische Vorfelduntersuchungen des Fabrikgeländes sind auf jeden Fall dringend geboten.

III. Mögliche Ausstellungsthemen

Ein bedeutsamer Kernpunkt gilt es in der Errichtung einer Wasserkraftanlage zu sehen, welche neben der Energieerzeugungsfunktion als „gläsernes Wasserkraftwerk“ fungieren kann. Damit verbunden wären Informationen zur Wasserkraftnutzung an der Saale und ihren Nebengewässern sehr sinnvoll. Damit eng verbunden bietet sich zwingend beim Thema „Regenerative Energien“ ein Vergleich ökologischer und ökonomischer Vor- und Nachteile zu anderen Energieerzeugungsformen an.
Vorstellbar ist weiterhin eine Dokumentation der geschichtlichen Entwicklung des Fabrikgeländes, seines Nutzungswandels, der sozialen, ökonomischen und ökologischen Beziehung zum näheren Umfeld.
Hervorgehoben sollten auch Besonderheiten der Topografie, Geologie, Erdgeschichte, Fauna und Flora sowie der Archäologie.
Angebracht erscheint ferner eine intensive Auseinandersetzung zur Problematik des Umgangs mit industriellen Altlasten und zum Beispiel Aufzeigen möglicher Lösungswege anhand konkreter Beispiele vor Ort.

IV. Anmerkungen zu den vorliegenden 3 Diplomarbeiten

  1. Diplomarbeit „Arche Aqua“ von Jörg Schwulst
    Konzept Arche Aqua ist als Idee von verschiedenem thematischem Schwerpunkt auf dem Fabrikgelände gut.
    Konzept Turbinenhaus „Gläsernes Wasserkraftwerk“ erscheint als Veranschaulichung der Funktionsweise an dieser Stelle sehr sinnvoll.
    Dagegen sorgt „Geophysikalischer Wasserkreislauf“ für eine Überfrachtung und ist somit fehl am Platz. Glasdach und Aufzug in gläserner Röhre beeinträchtigt stark in der vorgeschlagenen Form die denkmalgerechte und historische Wiederherstellung des Gebäudes.
  2. Diplomarbeit „Gestalterische Konzeption für den Zugang zu einem Zentrum für regenerative Energien und beispielhafte Umsetzung“ von Ralph Nitsche
    Die vorgestellten Gestaltungselemente sind interessant, aber stehen in keinem zwingenden thematischen Zusammenhang mit dem alten Fabrikgelände. Die Kosten für deren Herstellung, Installation und Wartung könnten im Verhältnis zum Nutzen sehr hoch sein.
  3. Diplomarbeit „Wärme, Kraft und Licht“
    Die „Energiekaskade“ im Turbinenhaus als Beispiel für die Umwandlung der Energiezustände ist anschaulich. Jedoch stellt sich die Frage, ob sich die Konstruktion in der Größenordnung umsetzen lässt sowie mit dem Betrieb der Turbinen und für deren Betrieb notwendigen Anlagen vereinbar ist.

V. Zusammenfassung

Der gegenwärtige Zustand der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz ist nicht zufrieden stellend, bietet aber andrerseits Raum und Ort für eine vielseitige und zukunftsfähige Gestaltung unter verschiedenen Gesichtspunkten. Eine Kopplung ökologischer und landschaftlicher, historischer, ökonomischer und touristischer Aspekte ist hier bestens möglich. Dies erfordert jedoch neben den vorliegenden Gestaltungsvorschlägen umwelttechnische, faunistische und botanische Untersuchungen, um keine nachhaltigen Schädigungen im Gelände und im Umfeld hervorzurufen, sondern besser und anstrebenswerter eine ökologische und landschaftliche Bereicherung entstehen zu lassen.
Dieses Vorhaben erfordert eine breite demokratische und konzeptionelle Einbindung aller verantwortlichen und interessierten Seiten. Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten auf jeden Fall seine Mitarbeit an.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.02.2003

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2023 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2022 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

In dem Monat Oktober 2023 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:

Samstag, den 28.10., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwald „Wolfener Busch“
Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftli­che Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Hinweis: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.10.2023

Mykologische Exkursion im Dieskauer Park war sehr erfolgreich verlaufen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschaftsschutzgebietes Dieskauer Park mit seiner Auen-, Bruch- und Parklandschaften sowie Wiesen, Streuobstwiesen, Fließ- und Standgewässern als sehr bedeutsamen Landschafts- und Naturraumes entlang der Reide in der Gemeinde Kabelsketal, Ortsteil Dieskau für dringend geboten.

Dazu gehört der Arten- und Strukturreichtum des Parks, welcher u.a. mit dem Flächennaturdenkmal Erlenbruch ein ganz besonderes Schutzgebiet enthält.

Am Samstag, dem 21.10.2023, führten die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland – NABU -, Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ca. dreistündige gemeinsame mykologische Exkursion in das Landschaftsschutzgebiet „Dieskauer Park“ durch. Die Exkursion begann planmäßig 10.00 Uhr am Eingang Dieskauer Schloss.

Bekanntlich ist die Geschichte des 67,00 ha großen Parks mit seinen ca. 12 ha Wasserflächen eng mit dem maßgeblich unter Hieronymus von Dieskau (1565 – 1625) als dreigeschossige Renaissance-Anlage erbauten Schloss Dieskau verbunden, welches in späteren Jahrhunderten immer wieder zeitgenössische Umbauten erfuhr. Ebenfalls zum Schlossensemble gehört die ursprünglich romanische, 1725 im Barockstil erneuerte Kirche St. Anna.

Der Dieskauer Park entstand nach dem Vorbild des Wörlitzer Parks im Zeitraum von 1778 bis 1784 in Zusammenarbeit von Schlossherr in Dieskau und Kanzler der halleschen Universität Carl Christoph von Hoffmann und Gottlieb Schoch. Dem Zeitgeist der Aufklärung folgend, entstand ein Park in der dafür typischen, weitläufigen Art der Landschaftsgestaltung, welche die Aue der Reide eingebunden hat und durch terrassenförmig angelegte Teiche und Kanäle gekennzeichnet ist.
Im Anschluss an das Jahr 1945 veränderte der Park sein Aussehen, indem der Park sich naturnaher entwickelte, Sichtachsen wuchsen zu, Teiche und Kanäle verlandeten, Baulichkeiten verfielen und dem Abriss zum Opfer fielen.
Seit dem Jahr 1998 unterziehen die nunmehrige Gemeinde Kabelsketal mit Unterstützung des Fördervereins „Park Dieskau“ den Park in ausgewählten Teilbereichen einer Wiederherstellung einstiger Gestalt.

Bereits zu Beginn der Exkursion verschafften sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einen entsprechenden Grobüberblick zu Geschichte und Entwicklung des Parks. Im Anschluss daran verdeutlichten die anwesenden Mitglieder des Naturschutzbundes Deutschland, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V., Fachgruppe Mykologie bei der Suche und Auswertung der Funde von 50 verschiedenen Pilzarten, welche ökologische Bedeutung Pilze im Stoffkreislauf der Natur, als Symbiosepartner für verschiedene Gehölzarten sowie Nahrungsgrundlage für Mensch und Tier besitzen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich schnell einig, dass es dringend erforderlich ist Pilze massiv zu schützen. Dazu ist es erforderlich Alt- und Totholz in Natur und Landschaft zu belassen.
Trotz der momentanen oberflächlichen, niederschlagsbedingten hydrologischen Entspannung, diskutierten mit Besorgnis die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer darüber, dass Hitze und Trockenheit auch Spuren in der Pilzflora hinterlassen haben. Es ist davon auszugehen, dass dadurch auch das Pilzmyzel Schaden genommen hat. Dies beeinträchtigt nicht nur die Pilzflora im engeren Sinn, sondern auch ihre besonderen Symbiosen mit Eichen, Birken, Kiefern u.a. Baumarten sowie ihrer Bedeutung im gesamten Waldorganismus, wozu auch eine artübergreifende Kommunikation gehört. Im Rahmen der mykologischen Exkursionen am 19.10.2019 bzw. am 24.10.2020 hatte man 29 bzw. 24 Pilzarten erfasst.

Anknüpfend daran erläuterten die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass bei aller Notwendig- und Richtigkeit der Wiederherstellung von einstiger Ausstrahlung als Park in der Tradition der Zeit der Aufklärung, die zwischenzeitliche naturnahere Wiederentwicklung seit dem Jahre 1945 nicht unbeachtet bleiben darf. Beeinflusst von der Reideaue bildet der einst am 30.11.1966 ausgewiesene Geschützte Park einen arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraum dar. So prägen vielfältige Wiesen, Wasserflächen, Auen- und Bruchlandschaften, Waldbereiche, Streuobstwiesen und Schilfgebiete das Parkgelände. So beherbergt der Park das flächenhafte Naturdenkmal Erlen-Bruchwald im Dieskauer Park. Das Wasserregime unterliegt der näheren hydrologischen Beeinflussung durch Großen Mühlteich sowie von Hoffmanns- und Lautschteich. Im weitläufigeren Raum ist von einer Korrelation mit dem Osendorfer See auszugehen. Jegliche hydrologischen Veränderungen am Wasserstand des Osendorfer Sees wirken sich somit garantiert auf dem gesamten Park aus. Von daher sind alle Maßnahmen am und im Osendorfer See diesen Tatsachen anzupassen.

Mit Sorge betrachteten Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Entwicklung und den Zustand des Schlosses Dieskau. Dem Schloss Dieskau ging mutmaßlich eine mittelalterliche Wasserburg der Herren von Dieskau voraus. Ferner beruht das Schloss auf mehreren Aufbauphasen von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis ins 19. Jahrhundert. Im Jahr 1998 veräußerte die damalige Gemeinde Dieskau das Schloss an Thymo von Rauchhaupt. Angesichts der Tatsache, dass die Sanierungsarbeiten bei Weitem nicht abgeschlossen sind und der bauliche Zustand sich offensichtlich wieder weiter verschlechtert sowie in Anbetracht der vielfältigen, bis hin internationalen historischen und kulturellen Bedeutung des Schlosses in Einheit mit der Evangelischen Kirche St. Anna Dieskau sowie der räumlichen und strukturellen Korrelation mit dem ebenso bedeutsamen Park, sieht der AHA das dringende Erfordernis gemeinsam mit der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Landkreis Saalekreises, der Gemeinde Kabelsketal und dem Eigentümer Thymo von Rauchhaupt unter Einbeziehung der Öffentlichkeit über weitere Schritte und Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Schlosses Dieskau zu beraten. Daraus müssen Lösungen erwachsen, welche nicht nur das Schloss denkmalschutzgerecht baulich sichert und gestaltet, sondern zum öffentlichen Ort für Kultur, Kunst, Geschichte, Gegenwart und Zukunft sowie für Naherholung und Tourismus entwickelt.

Im Bereich des Dieskauer Parks war wieder festzustellen, dass Lärmbelastungen durch den umfassenden Luftfrachtverkehr vorlagen. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Der AHA sieht das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Verzicht auf Triebwerktests im Freien sowie die Erweiterung des Flughafenbetriebes.
Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.
Seitdem sind über sieben Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.

Im Dieskauer Park gilt es nach Auffassung des AHA die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten zu betrachten. Dabei bekräftigt der AHA seine Vorstellungen, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen sind. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.
Dazu gehört auch die Wege keiner baulichen Veränderung zu unterziehen, da neben der momentanen naturnahen Einbettung in den Natur- und Landschaftsraum, ein massiver Eingriff in die Wurzelräume der Altbäume im Wegbereich droht. Das kann zum Absterben der wegbegleitenden Stieleichen, Rosskastanien, Rotbuchen, Silberpappeln, Flatterulmen etc. sowie der sukzessiven Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereiche führen.
In dem Blickpunkt sieht der AHA die dringende Notwendigkeit die Streuobstwiesen im Bereich des Dieskauer Parks zu erhalten, zu schützen und zu pflegen. Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA möchte daher seine Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des Diemitzer Parks einzubringen.

Auf Grund der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche, teils seltener, heimische Pflanzen- und Tierarten, darunter etwa 90 Brutvogelarten, hält der AHA einen umfassenden Schutz der Natur und Landschaft des Parkgebietes für unerlässlich. Daher folgten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer der Ansicht des AHA, dass der Dieskauer Park auch in seiner Eigenschaft als sehr bedeutsamen Teils eines Biotop- und Grünverbundes entlang der Reide, in ein unbedingt zu schaffendes Landschaftsschutzgebiet „Reidetal“ einzubinden gilt.

Wer Interesse hat im AHA mitzuwirken, kann sich an folgenden Kontakt wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.10.2023

Fotos: Christine Fröhlich

Fotos: Andreas Liste

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Im Rahmen von zahlreichen und länderübergreifenden Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Dabei stellt der AHA immer wieder heraus, dass die ca. 74 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands gehörte. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74 km lange Helme, die 39,6 km lange Zorge, die ca. 20 km lange Thyra, die ca. 17 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,8 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Im Rahmen der Fahrradexkursion am 26.10.2019 tauschte sich die Exkursionsgruppe dazu auch mit dem Geschäftsführer des Kreisanglerverbandes Sangerhausen e.V. Frank Gabriel aus. Man kam überein so schnell wie möglich das Thema zu konkretisieren.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – musste immer wieder feststellen, dass das einstige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt sich hartnäckig weigerte den gemeinnützigen und ehrenamtlichen Verein zum Runden Tisch Talsperre Kelbra einzuladen. Bereits zu der Auftaktveranstaltung am 25.06.2020 hatte das einst grüngeführte Ministerium den AHA nicht eingeladen. Eine Antwort, nach welchen Kriterien die Auswahl der Teilnehmenden erfolgte bleibt der zuständige Referatsleiter Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung schuldig.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass das Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Anfang Juni 2019 den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Umwelt- und Naturschutzvereinigung mit den damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannt hatte.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr und mit Nachdruck den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD) auf, den Verein bei Fortsetzung bzw. Neuauflage zum Runden Tisch Talsperre Kelbra einzuladen und somit die bisherige inakzeptable Ausgrenzungspraxis und Hinhaltepolitik zu beenden.

Darüber hinaus möchte der AHA auf folgende Fahrradexkursion hinweisen, zu welchen alle Interessenten und Verantwortlichen recht herzlich eingeladen sind:

Samstag, den 28.10.2023, um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion zum Helmestausee bei Berga-Kelbra,
zur Helme und zur Thyra
Treff : Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Hinweis: Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.

Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.10.2023

AHA fordert Freihaltung der Ackerflächen in Halle-Tornau!

Mit sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Aktivitäten zur Errichtung eines Gefängnisneubaus auf 17,00 ha wertvollem Ackerboden in Halle-Tornau im Bereich zur Bundesautobahn 14.
Vielfältige, dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegenden Informationen zu Folge, hat hier die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt offenbar noch nicht einmal die Mitglieder des Landtages im Vorfeld der skandalösen Baupläne ordnungsgemäß und vollständig informiert.
Ein derartiges Vorgehen zeigt auf, was die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts von echter Demokratie und Transparenz hält. Ferner ist das ein weiterer Vorgeschmack darauf, wie die unter dem Vorwand des „Bürokratieabbaus“ voranschreitende Entmündigung der Bevölkerung aussieht.
Abgesehen von der Belastung des Landschafts- und Stadtbildes sowie der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Dabei kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft mit vielfältigen Anbaukulturen, Feldgehölzen sowie Wiesen- und Staudenbereichen dienen. Es reicht nicht aus Artenschwünde und Landschaftsverarmungen festzustellen, sondern nun gilt es endlich dem entgegenzusteuern.

Das Gebiet kann zudem noch mehr Bedeutung in einem Biotop- und Grünverbund zwischen Götsche, Fuhne, Rieda und Reide sowie Petersberg mit Bergholz, Abatassinenberg, Streuobstwiese in Brachstedt und Burgstetten erhalten.
Der angedachte Neubau zerstört also nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft sowie Lebens- und Wohnqualität vor Ort, sondern hat eine regionale Auswirkung und in der Summe mit anderen baulichen Eingriffen auch darüber hinaus.

An der Stelle sei zudem darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Mit wahrer Demokratie, sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun.

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen notwendig.
Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das angedachte Bauvorhaben in Halle-Tornau als sehr kritisch an und hält es aus obengenannten Gründen für dringend erforderlich, endlich und ersatzlos von dem Vorhaben Abstand zu nehmen.

Ferner möchte der AHA Interessenten gewinnen, in seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie mitzuwirken, um im konkreten Fall, aber auch generell für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft aktiv sein zu können. Wer daran Interesse hat, bitte sich an folgende zentrale Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.10.2023

Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Herrn Burkhard Jung vom 26.06.2023

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle/Saale e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

An alle Fraktionen des
Sächsischen Landtages

Nachrichtlich an

Freistaat Sachsen
Ministerpräsident

Herrn Michael Kretschmer
Sächsische Staatskanzlei
Archivstraße 1

01097 Dresden

An alle Fraktionen des
Stadtrates der Stadt Leipzig

Halle (Saale), den 09.10.2023

Offene Petition vom 09.10.2023 zur Reaktion der Landesdirektion des Freistaates Sachsen vom 25.09.2023 zur Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Herrn Burkhard Jung vom 26.06.2023

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Landtages des Freistaates Sachsen,

die Vorgehensweise eines Referenten für Kommunalwesens der Landesdirektion des Freistaates Sachsen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig mit Teilen seiner Verwaltung bilden die Grundlage der obengenannten Offenen Petition.

Begründung:

I. Grundsätzliches

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet unter Artikel 8 folgende Festlegung, Zitat:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“, Zitat Ende

Die Verfassung des Freistaates Sachsen regelt dies unter Artikel 23 folgendermaßen, Zitat:
(1) Alle haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“, Zitat Ende

Gegen diese Grundsätze verstößt das skandalöse Vorgehen eines Referenten für Kommunalwesens der Landesdirektion des Freistaates Sachsen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig mit Teilen seiner Verwaltung. Ausgerechnet von Verwaltungsmitarbeitenden aus der Stadt Leipzig, welche sich immer wieder passend oder unpassend mit den Ereignissen aus dem Herbst 1989 brüsten. Angesichts der Tatsache, dass sich dieser Tage der Höhepunkt der Ereignisse zum 34. Mal jährt, gibt das Verhalten dieser ebengenannten Teile der staatlichen und kommunalen Verwaltung eine besondere Brisanz.
Darüber hinaus kann der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf eine Vergangenheit bis in das Jahr 1980 verweisen. Im Rahmen des damaligen Arbeitskreises Umweltschutzes Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt des Kulturbundes der DDR (AKUS) fanden ab 1983 regelmäßig Treffen mit stadtökologischen Gruppen aus Leipzig und Merseburg statt, um sich über die Belastungen aus Industrie, Bergbau, Verkehr und Bebauungen für die Menschen, Umwelt, Natur und Landschaften, ihrer vielfältigen Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit auszutauschen und über Maßnahmen zu beraten sowie letztendlich daraus Aktivitäten abzuleiten. Der AKUS war spätestens seit Juni 1987 auch aktiver Teilnehmer an den Ökokirmes in Berlin-Köpenick, welche der DDR-weiten Vernetzung von stadtökologischen Gruppen diente.
Bereits damals erforderte dieses Handeln das Erkennen der Notwendigkeit, Fach- und Sachkompetenz, Mut und Ausdauer, umfassende Öffentlichkeitsarbeit sowie letztendlich die Bereitschaft zum koordinierenden Handeln.
Auf Grund dieser sehr vielfältigen Erfahrungen erfüllt den heutigen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das von Arroganz, Überheblichkeit, von fachlich-sachlicher Inkompetenz und Ignoranz geprägte Agieren und Handeln mit sehr großer Sorge. Hier verdeutlicht sich, dass der gesellschaftliche Rahmen nicht stimmt und die Entfaltung von wahrer Demokratie, welche von umfassender Mitbestimmung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine, Verbände und Initiativen, jedoch nicht von politischer und behördlicher Willkür geprägt sein muss.
Das hat nunmehr den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – veranlasst im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 09.10.2023 diese Offene Petition zu beschließen, um neben den eingangs genannten Vertreterinnen und Vertretern der Politik, auch die Öffentlichkeit von den skandalösen Vorgängen in Kenntnis zu setzen. Wir sind der Überzeugung, dass das Vorgehen gegen den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kein Einzelfall im Umgang mit ehrenamtlichen und gemeinnützigen Organisationen darstellt.
Daher ist schnelles, konsequentes und nachhaltiges Handeln dringend geboten. Genau darum bittet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA.

II. Sachverhalt

Um das Gesamtanliegen verstehen zu können, sei nachfolgende Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Herrn Burkhard Jung vom 26.06.2023 zitiert:

„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

seit dem 03.11.2022 befinden wir uns mit Frau Paula M****** vom Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig zu der Exkursion in die Aue von Pleiße und Weißer Elster am 05.11.2022 im Disput. Frau M****** vertritt die Auffassung, dass die Durchführung der Exkursion einer Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde bedurfte und dies durch Regelungen gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 15 der Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“ vom 8. Juni 1998 begründet sei. Mit Bescheid vom 04.11.2022 erteilte Frau M****** eine naturschutzrechtliche Erlaubnis. In dem Bescheid erfolgte zudem eine Auferlegung einer Kostennote in Höhe von 67,36 EUR. Mit Schreiben vom 10.11.2022 legten wir nach Prüfung aller Umstände begründeten Widerspruch gegen den Bescheid ein, weil er nach rechtlicher und fachlicher Prüfung aller Umstände nicht erforderlich scheint. Somit verbunden ist ebenfalls die Kostennote als nicht rechtens anzusehen. Der fortgesetzte Schriftverkehr mit Frau M******, die Mahnung der Stadtkasse vom 30.01.2023 und das daraus abzuleitende rechtlich und fachlich unkorrekte Festhalten an der Richtigkeit des Bescheides vom 04.11.2022 veranlasste uns am 03.02.2023 eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Herrn Burkhard Jung zu senden. Erst eine Mahnung vom 04.03.2023 löste ein Handeln des Oberbürgermeisters aus.
Zwischenzeitlich teilte der zuständige Sachgebietsleiter Herr Philipp K***** mit Schreiben vom 16. Februar 2023 folgendes mit, Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darüber informieren, dass auf Grundlage einer internen Festlegung der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig naturkundliche Wanderungen, Exkursionen und Schulausflüge in Landschaftsschutzgebieten auf den dort ausgewiesenen Wegen während der Tageszeit Naturkundliche Wanderungen, Exkursionen und mit einer Personenzahl von maximal 30 Personen (inkl. Aufsichtspersonen) ab sofort nicht mehr als Veranstaltung i. S. d. jeweiligen Landschaftsschutzgebietsverordnung gewertet werden.
Hieraus folgt, dass für derartige Nutzungen grundsätzlich keine Erlaubnis gemäß Landschaftsschutzgebietsverordnung mehr erforderlich ist.
Wir bitten Sie, uns diese Veranstaltung dennoch formlos anzuzeigen, damit es bei Nachfragen oder Anzeigen aus der Bevölkerung zu keinen Missverständnissen kommt. Wir weisen darauf hin, dass diese Regelung ausschließlich für die auf dem Gebiet der Stadt Leipzig gelegenen Landschaftsschutzgebiete gilt. Veranstaltungen in Naturschutzgebieten sind weiterhin generell verboten.
Bei Fragen kommen Sie gern auf mich zu.“, Zitat Ende

Hierzu teilten wir mit bzw. fragten folgendes an, Zitat: „Sehr geehrter Herr K*****, recht herzlichen Dank für die Mitteilung. Ihre Angaben haben eher einen Bezug zu den bestehenden Verordnungen. Dennoch können wir nicht nachvollziehen, auf welcher rechtlichen Basis Exkursionen in Naturschutzgebieten nicht erlaubt sein sollen. Beispielsweise die NSG-Festlegung zur Burgaue stammt noch aus DDR-Zeiten und beinhaltet eine derartige Regelung überhaupt nicht. Ferner möchten wir Sie bitten die interne Festlegung der unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung zu stellen, um sie studieren zu können. An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass Rechtsgültigkeiten nur mit öffentlich zugänglichen Rechtsgrundlagen begründet sein dürfen.
Hinsichtlich der Informationen zu den Exkursionen sei erwähnt, dass Sie von uns ohnehin die entsprechenden Presseerklärungen erhalten.“, Zitat Ende

Der fortgesetzte Schriftwechsel vom 21. und 22.03.2023 zeigt auf mit welcher Arbeits- und Handlungsweise man im Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig zu tun hat. Die Wertung der Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde lässt erahnen, was eine Übergabe an das betreffende Amt durch den Oberbürgermeister zur Folge haben musste, Zitat: „Zum einen in Bezug auf die Art und Weise Ihrer Kommunikation gegenüber meiner Kollegin Frau M****** (nur beispielhaft: „bitte studieren Sie noch einmal genau und mit juristischem Fach- und Sachverstand“; „Ihre Ausführungen […] halten einer ordnungsgemäßen Anwendung von Rechtsnormen nicht statt“), gekrönt von einer Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde beim Oberbürgermeister der Stadt Leipzig in einem Standard-Fall, in dem seitens Frau M****** offensichtlich rechtskonform agiert wurde.“, Zitat Ende

Der Amtsleiter Herr Peter Wasem war offenkundig spätestens seit dem Schriftwechsel vom 16.02.2023 in das Verfahren involviert. Daraus leitet sich ab, dass seine am 19.06.2023 vollzogene Mitteilung zur Beendigung der Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Frau Paula M****** weder unparteiisch, noch fair und objektiv erfolgt sein kann.
Bei § 20 und § 21 VwVfG handelt es sich um die einfach-gesetzliche Ausprägung des Gebots der „Lauterkeit und Unparteilichkeit der Amtsträger“ als Teil des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG NVwZ 2009, 1217 [1219]). § 20f. VwVfG ist wesentlicher Bestandteil eines rechtsstaatlichen, also objektiven, unparteiischen, fairen und allein an Recht und Gesetz orientiertem Verwaltungsverfahren. Es gilt sicherzustellen, dass nur solche Bedienstete tätig werden, bei denen keine Umstände vorliegen, die objektiv geeignet sind Misstrauen gegen ein solches rechtsstaatliches, sachgemäßes und unparteiisches Verhalten aufkommen zu lassen.
Insofern ist es nicht nachvollziehbar und auch rechtswidrig, dass der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig dem Amt die Abschlussprüfung und -bewertung einer Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde übergab, wo die betreffende Person arbeitet. Nach unserer Ansicht hat er somit klar gegen die Grundsätze § 20 und § 21 VwVfG verstoßen. In seiner unter § 51 Absätze 1 und 2 Sächsische Gemeindeordnung definierten dienstlichen Aufgaben muss ihm sein rechtswidriges Verhalten klar gewesen sein, so dass zu mindestens von Fahrlässigkeit auszugehen ist. Wir sehen die Verantwortungen gemäß §§ 33 und 34 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz als gegeben an sowie eine Prüfung von Vergehen nach §§ 36 und 47 Beamtenstatusgesetz für dringend erforderlich.
Daher richtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde an Sie als Ministerpräsident, da Sie die Regierung des Freistaates Sachsen führen und Sie letztendlich für das Agieren und Handeln von Verwaltungen im Freistaat die Verantwortung tragen.
Den vorliegenden Schriftverkehr erhalten Sie nachfolgend zugesandt.
Insofern bitten wir um eine fachlich und rechtlich korrekte Bearbeitung dieser Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde.
Ferner wären wir Ihnen für eine Eingangsbestätigung und schnelle Bearbeitung des Verfahrens mit entsprechender Antwort sehr dankbar.
Für Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“, Zitat Ende

Die dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegende Antwort von Herrn Lars Kling Klingberg, Referent Kommunalwesen bei der Landesdirektion des Freistaates Sachsen vom 25.09.2023 auf die Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Herrn Burkhard Jung vom 26.06.2023 geht entweder verzerrt oder gar nicht auf die dargelegten Belange ein. So behauptet er unter dem Punkt I. Dienstaufsichtsbeschwerde, dass der AHA keinen Widerspruch gegen das Handeln aus dem Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig eingelegt hatte. Dabei ignoriert er unseren Widerspruch vom 10.11.2022, welche somit ein förmliches Widerspruchsverfahren auslöst und somit sehr wohl u.a. ein Handeln nach § 20 und § 21 VwVfG. Während der Widerspruchsverfahren und der mit Datum vom 03.02.2023 eingelegten Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Herrn Burkhard Jung versuchte man mehrfach über die Stadtkasse die Verwaltungsgebühr einzutreiben. Insbesondere mit Schreiben vom 07.07.2023 drohte die Stadtkasse Leipzig mit folgenden Maßnahmen, Zitat:

Ich beabsichtige daher, gegen Sie folgende Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten:
eine Kontenpfändung, Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher einschließlich der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen, Türöffnung, Abgabe des Vermögensverzeichnisses vor dem Amtsgericht ggf. durch Erzwingungshaft mittels beantragtem Haftbefehl sowie die Einleitung einer Überprüfung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt usw.“, Zitat Ende

Herr Klingberg kann hier auf Seite 2 im vorletzten Absatz u.a. keine Drohung erkennen.

III. Schlussfolgerungen

Wie bereits unter I. erwähnt setzt sich der heutige gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit dem Jahr 1980 für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften ein. Sein Wirkungsbereich bezieht sich auf die Freistaaten Sachsen und Thüringen, das Land Sachsen-Anhalt sowie teilweise auf die Länder Berlin, Brandenburg und Niedersachsen.
Dabei engagiert sich der AHA insbesondere für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften. Im Raum der Städte Leipzig und Schkeuditz verfolgt der AHA mit Sorge die forstwirtschaftliche Umwandlung von seit nunmehr Jahrzehnten naturnaher entwickelter Auenwälder zu Forstplantagen. Ebenso mahnt der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) seit 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zum Umgang mit Hochwasser ein, welche unbedingt Deichrückverlegungen oder gar -aufhebungen beinhalten sollte. Dabei sei u.a. auf die Ausführungen von Herrn Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung verwiesen, welcher im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 die Auenfläche mit 4.563 ha bezifferte. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Wie bereits erwähnt, verfolgt der AHA mit sehr großer Sorge die vom Freistaat Sachsen und u.a. von der Stadt Leipzig vorangetriebene Umwandlung von naturnaher entwickelten Auenwäldern über umfassende Kahlschläge hin zu Forstplantagen. Dabei zerstört macht man trotz negativer Einwirkungen durch Be- und Verbauungen, Industrie, Zersiedlung und Bergbau über Jahrzehnte naturgewachsener Auenwaldstrukturen. Entsprechende Hinweise des AHA in Form von Stellungnahmen, Presseerklärungen und Exkursionsberichten ignorierten sowohl der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig zumeist. Stattdessen erfuhr der AHA verbale Hassreaktionen oder eben Ignoranz.
Ebenfalls ignorierten Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltung des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig die Einladungen zu den seit über 20 Jahren durchgeführten Exkursionen, welche immer von sorgsamem Umgang mit Natur, Umwelt und Landschaft geprägt sind. Dies lässt sich garantiert nicht, trotz möglicher gebührenfinanzierter Genehmigungen von privaten Holzentnahmen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet von Leipzig sagen.
Die forstwirtschaftlichen Eingriffe und die offensichtlich sehr lockere Vergabe von Genehmigungen von privaten Holzentnahmen sowie die nunmehrigen Wegebaumaßnahmen im südlichen Leipziger Auenwald zeugen nicht gerade vom ernsthaften Bestreben die Auenlandschaft der Stadt Leipzig zu schützen. Daher erscheint die seit November 2022 verstärkt geführte Auseinandersetzung als massiver Versuch der Disziplinierung und des Unterbindens einer deutlichen und langjährigen kritischen Stimme für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften im Stadtgebiet von Leipzig.
Was das mit Demokratie sowie sachlich-kritischen Umgang von Meinungen, Einwendungen, Bedenken und Vorschlägen aus der Bevölkerung und ihren Organisationen zu tun hat bleibt dem AHA verborgen.
Auf jeden Fall sieht der AHA massiven Handlungsbedarf sowohl im gesellschaftlichen und politischen Handeln und Agieren, als auch in Richtung personeller Konsequenzen gegenüber den Akteuren in den genannten Verwaltungen der Landesdirektion des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig.
Der AHA hält an seinen von Respekt gegenüber Umwelt, Natur und Landschaften geprägten Exkursionen fest, welche keine Sport- bzw. Kulturveranstaltung darstellt. Sie dienen der fachlichen Arbeit und Diskussion vor Ort, gehört zur freien Meinungsbildung sowie freien Bewegung in der Öffentlichkeit. Es handelt sich in diesem Jahr um folgende Exkursionen, wozu Sie recht herzlich eingeladen sind, um vor Ort sachlich-fachlich über möglicherweise unterschiedliche Ansichten beraten zu können. Dazu sind Drangsalierungen und Feindseligkeiten aus Politik und Verwaltungen unproduktiv und somit Fehl am Platze.

Samstag, den 04.11.2023, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig
Treff: Haltestelle „Koburger Brücke“ in Leipzig – Connewitz
Ende: „Leipziger Eck“ – Einmündung Pleiße in Elsterflutbecken
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Samstag, den 25.11.2023, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“ in Leipzig-Wahren
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Auf jeden Fall bittet der AHA um sofortige Beendigung dieser Hassaktionen gegen ihn als Organisation sowie damit verbunden gegen seine ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten. Daraus sind umfassende gesellschaftliche, politische sowie personelle Konsequenzen abzuleiten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Liste
Vorsitzender

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