Seite 174 von 479

AHA fordert naturnahere Entwicklung und Freihaltung des Saugrabentals zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd von Verbauungen aller Art!

Bekanntlich ergaben sich mit dem Abzug der sowjetischen Streitkräfte bis zum Juli 1991 aus der Stadt Halle (Saale) auch für die einstige Garnison im heutigen Stadtteil Heide-Süd neue Entwicklungschancen. Dazu zählte nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Wiederherstellung eines offenen, landschaftlich und ökologisch sehr vielfältigen Tals des Saugrabens bzw. Nördlichen Kolonistengrabens. Nach zahlreichen und zähen Debatten nahm die hallesche Stadtpolitik im Frühjahr 1995 den Anlauf diesen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund sowie Kaltluft- bzw. Frischluftkorridor wiederentstehen zu lassen und von Bebauung freizuhalten. Mit dem Straßenkorridor der Blücherstraße besteht jedoch eine nicht zu unterschätzende Zerschneidungsfunktion. Ferner konnten es sich die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nicht verkneifen immer wieder massiv in das Fließgewässer und sein Tal mit Verschotterungen sowie übermäßiger Mahd der Wiesen und Schilfbestände einzugreifen. Darüber hinaus fand bzw. findet eine schrittweise weitere Heranführung neuer Wohnbebauungen von Heide-Süd an das Tal statt. Ebenso zerstörte man im September 2015 im Bereich der Kreuzung Blücherstraße/Begonienstraße eine wertvolle Wiese, um dort einen neuen Parkplatz für die nunmehrige Eissporthalle zu errichten. Diese Wiese grenzte nicht nur an Gehölzstrukturen und somit an das sich entwickelnde Gefüge des Saugrabens, sondern stellte bisher in der Blühphase Insekten zahlreich Nahrung zur Verfügung und bot Hasen Nahrung und Trocknungsfläche nach Niederschlägen. Diese Kriterien spielten offensichtlich bei den dafür Verantwortlichen keine Rolle. Der AHA muss daher feststellen, dass wieder eine Wiese Bulldozern, Schotter und nunmehr abgestellten Autos zum Opfer gefallen ist. Ferner versiegelte man grundlos und großzügig eines Wiesenbereiches für eine nunmehr eröffnete Wasserstofftankstelle. Neben den weiteren Verlust eines Lebens- und Rückzugsraum, weist der AHA darauf hin, dass es sich hier durchaus um Überflutungsaum der Saale handelt. In dem Blickwinkel betrachtet, hält der AHA weiterhin einen Rückbau für dringend geboten.
Zwischenzeitlich zeichnet sich offensichtlich eine weitere Bedrohung für den freien Raum im Saugrabental ab. Offenbar beabsichtigt eine evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland von der Stadt Halle (Saale) 16.000 m² = 1,6 ha Fläche auf den Weinbergwiesen in Heide-Süd, um dort eine Grundschule mit einer Kapazität für 300 Schülerinnen und Schüler zu bauen, welche im Jahr 2023 fertiggestellt zu sein.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist das Vorhaben vom Grundsatz her als sehr begrüßenswert anzusehen, da es nicht weniger, sondern mehr Standorte für gute und qualifizierte Bildung geben muss.
Jedoch führt ein Bau auf den Weinbergwiesen eine weitere räumliche Einschränkung des Saugrabentals mit seinen angrenzenden Gehölz-, Wiesen- Stauden-und Wasserflächen mit Feuchtgebieten.
An der Stelle möchte der AHA noch einmal darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.„, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Nunmehr ist zu festzustellen, dass in der Blücherstraße westlich der Stasiunterlagenbehörde massive Eingriffe in den seit dem Jahr 1990 sukzessiv entwickelnden Gehölzbereich der Saugrabenaue massive Ab- und Ausholzungen stattgefunden hatten. In dem Zusammenhang zerstörte man Bäume und Sträucher. Dabei griff man nicht nur unverantwortlicher Weise in einen größeren stabilen, arten- und strukturreichen Gehölzbestand ein, sondern beseitigte weiteren Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist ein erneutes Beispiel für einen unsachgemäßen und unverantwortlichen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft in der Stadt Halle (Saale), welchen es endlich zu beenden gilt.
Daher fordert der AHA den halleschen Stadtrat sowie den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), seine Beigeordneten und seine Verwaltung auf den Schutz und Erhalt der Saugrabenaue und Weinbergwiesen mit Gehölz-, Wiesen- Stauden-und Wasserflächen mit Feuchtgebieten sowie ihrer sehr wichtigen Bedeutung als Biotop- und Grünverbund sowie Kaltluft- bzw. Frischluftkorridor zu orientieren und daher eine weitere Verbauung und Eingriffe in Natur und Landschaft nicht zuzulassen. Ferner gilt es sukzessive Gehölzentwicklungen nicht nur im Bestand zu erhalten, sondern auch deren Ausweitung zu fördern und zu schützen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.02.2021

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert zusammenhängenden Schutz von Reide und Hufeisensee

Es war am Samstag, dem 30.01.2021, ein winterlich geprägter Morgen mit Schneedecke vom vorangegangen Tag und teilweiser Tendenz zum Abtauen. An der Ecke Delitzscher Straße/Käthe-Kollwitz-Straße fanden sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Winterexkursion zum Hufeisensee in Halle (Saale) zusammen, welcher ebenfalls vom 37. Jahrestag der Gründung des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 16.01.1983 gekennzeichnet war.
Zu Beginn der Veranstaltung gab der Vorsitzende des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) kurz einen Überblick zur Entstehung und Entwicklung des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR.
Eine Veranstaltungsmeldung des Kulturbundes der DDR wird für den 16.01.1983 kurz und knapp unter „Art der Veranstaltung: Gründungsveranstaltung des Arbeitskreises Umweltschutz““, „Vorsitzender des Arbeitskreises: Jürgen Bernt-Bärtl“ und als „Ort: Büschdorf, Klub der Werktätigen“ vermerken. Was so lapidar und formell klingt, war die Einleitung einer neuen Etappe in der Geschichte des Kulturbundes der DDR und ganz besonders seiner 1980 gegründeten Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU). Bis dahin setzte sich die GNU aus Fachgruppen wie z.B. Ornithologie, Entomologie und Botanik zusammen. Nunmehr bestand der Wunsch eine Gruppe entstehen zu lassen, welche fachübergreifend als ehrenamtliches Sammelbecken für gesellschaftlichen Umwelt- und Naturschutz in der Stadt Halle (Saale) fungieren sollte. Die Erwartungen von allen Seiten waren groß. Da seien beispielhaft die Staatsmacht, die Stadtleitung Halle des Kulturbundes und der Stadtvorstand Halle der GNU zu nennen, welche sich eine gewisse gelenkte Ventilfunktion erhofften. Dann interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nun sich verstärkt öffentlich in Fragen Umwelt- und Naturschutz einmischen bzw. einbringen wollten. Die offizielle Eröffnungsveranstaltung am 20.02.1983 verdeutlichte diese Anliegen noch mehr und der Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) gab sich auf Grundlage dessen sein ersten Arbeitsplan. Dabei spielte Büschdorf und der dort existente Alttagebau Hufeisensee eine große Rolle in der Arbeit des jungen AKUS. Neben Eingaben, Diskussionsrunden und Exkursionen fanden schon im ersten Jahr des Bestehens des AKUS zahlreiche Arbeitseinsätze am Hufeisensee statt.
Jedoch blieb der Hufeisensee nicht lange das einzige große Vorhaben des AKUS. Mit dem Engagement von drei jungen Ornithologen, welche sich seit dem Frühjahr 1980 mit dem Restauenwald Peißnitznordspitze beschäftigen, kommt ein weiteres Projekt zum AKUS dazu. Am 29.05.1983 entsteht schließlich eine Patenschaftsgruppe Restauenwald Peißnitznordspitze, welche sehr schnell die Zielsetzung des AKUS mitbestimmte. Ihr Wirken ist es zu verdanken, dass die Peißnitznordspitze sich nunmehr ungestörter entwickeln konnte und am 01.09.1983 eine Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ am damaligen Haus der Jungen Pioniere ihre Arbeit aufnahm. Ferner entstanden im Jahr 1984 die ersten Ideen zur Wiederherstellung eines einstigen zugeschütteten Feuchtbiotopes als Amphibienlaichgewässers. Von 1987 bis 1989 erarbeitete die Peißnitzgruppe dazu eine Konzeption. Mit Hilfe der damaligen Sowjetarmee und der Stadt Halle (Saale) erfolgte schließlich in den Jahren 1990 bis 1992 die Umsetzung der Konzeption. Die nunmehrige Unterschutzstellung der Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet im Jahre 1990 geht schließlich auch auf die Aktivitäten dieser Gruppe zurück.
Anfang des Jahres 1984 entsteht das Projekt „Grüne Wände“, was das ohnehin gespannte Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes noch weiter verschärft. Der Ansatz Wände zu begrünen wird als „Grüne Wende“ falsch verstanden und führte letztendlich zur Absetzung von Jürgen Bernt-Bärtl als Vorsitzenden des AKUS am 20.09.1984. Die Umbenennung der Aktion in „Grüne Hauswände“ und später in „Begrünte Architektur“ sorgte für eine gewisse Entspannung im Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes und konnte somit ihr wertvolles Tun ungestörter entfalten.
Nach der kurzen Leitung durch Hans-Eberhard Franze übernahm Dr. Peter Bliss noch im Jahr 1984 den Vorsitz des AKUS. Mit ihm kam die Idee eines Vorhabens zur Wiederherstellung der Kreuzer Teiche und die Errichtung eines Weihers am Amselgrund in den AKUS. Die von ihm und Michael Krüger im Jahre 1987 erstellte umfassende Konzeption bildet noch heute den Rahmen für Maßnahmen in dem Gebiet.
Der AKUS war nunmehr unentbehrlicher Bestandteil der Umweltarbeit der Stadt Halle (Saale) geworden. Die Erfahrungen und Fachkenntnisse seiner Mitglieder waren nach langzeitlichen Versuchen der Ignoranz und der Zerschlagung des AKUS nicht mehr wegzudenken. Seine Gedanken und Vorstellungen flossen u.a. in die Stadtordnung vom 11.06.1987 (z.B. Verbot der Verwendung von chemischen Auftaumitteln) ein sowie fanden bei Überlegungen zur Entwicklung von Grünverbundachsen im Stadtgebiet Berücksichtigung.
Im Januar 1990 endete die Arbeit des AKUS. Die einzelnen AKUS-Gruppen arbeiteten nunmehr eigenständig. Einige Gruppen existieren noch heute. So entstand aus der Peißnitzgruppe im März 1990 zunächst der Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kulturbund e.V., welcher die direkte Basis für den am 23.02.1991 gegründeten Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bildete. Die IG Verkehrsökologie ließ sich ebenfalls als eingetragener Verein eintragen. Im Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. fanden die IG Müll sowie Öffentlichkeitsarbeit ihr neues zu Hause.
Der AKUS entwickelte sich immer mehr zu einem sehr aktiven und unverzichtbaren Bestandteil der halleschen Umweltarbeit. Nach anfänglich besonders starker Behinderung seiner Arbeit konnte sich der AKUS im zunehmenden Maße einen bedeutsamen Platz erkämpfen. Die in der 7-jährigen AKUS-Arbeit gesammelten Erfahrungen haben u.a. auch in der Tätigkeit des AHA Eingang gefunden.

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, der Bau einer Wasserrettungsstation sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees. Nun droht noch die Errichtung von Ferienhäusern.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Die letzten beiden heißen und trockenen Sommer in den Jahren 2018, 2019 und 2020 haben zudem die von Anfang an vom AHA genannten Befürchtungen bestätigt, dass ein Golfplatz an dem Standort mit fehlendem Wasser zu kämpfen hat und dann unverantwortlicher Weise den ebenfalls gestressten Hufeisensee anzapft. Nunmehrige Pläne der Stadt Halle (Saale) den Abfluss über den ca. 800 m langen Überlauf zur Reide, um so Wasser im Hufeisensee anzustauen, offenbart die fortgesetzte fachliche Inkompetenz. Abgesehen von der Tatsache, dass auf Grund der weiterfehlenden Erholung der Grundwassersituationen, findet momentan ohnehin kein Abfluss von Wasser des Hufeisensees statt. Angesichts der immer mehr steigenden Bedeutung des Überlaufes als Fließgewässer mit einer standorttypischen Fauna und Flora, dient der Bach als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Wanderstrecke von Lurchen, Fischen und Kleinorganismen. Im Falle eines Anstieges gilt es daher das Wasser frei abfließen zu lassen, um auch den Überlauf wieder mit Wasser zu versorgen. Es ist unverantwortlich, dass die steuerfinanzierten Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer mehr die Entwicklung des Hufeisensees und seines Umfeldes nach dem Golfplatz auszurichten, dessen Errichtung schon skandalös genug ist. Nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gilt es daher den gesamten Verfahrens- und Entwicklungsweg der Golfanlage sowie mögliche unzulässige Vermischung von privaten und öffentlichen Belangen zu prüfen.
Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion nahmen am Westufer des Hufeisensees auch den zerstörerischen Fortschritt der Baustelle für die angedachten Bauten der DRK-Wasserrettung in Augenschein und stellten fest, dass in dem Bereich eine vollständige oder weitgehende Zerstörung des gesamten Schilf- und Sukzessionsbereiches zu erkennen ist. Es ist skandalös, was hier Verantwortliche aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an Schäden in Natur und Landschaft angerichtet haben. Nach Auffassung des AHA sind Zusammenhänge zwischen der Genehmigung dieses Skandalbaus und der Mitgliedschaft des Vorsitzenden der DRK Wasserrettung Dr. Sven Thomas im Unterstützerverein für Halles Oberbürgermeister „Hauptsache Halle“ zu vermuten und daher gilt es tiefgründig und lückenlos mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. Der Bau ist auf jeden Fall sofort zu stoppen und die Aufschüttungen sind vollständig zu beseitigen.
Nunmehr beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss noch weitere Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft vornehmen zu wollen. Dabei benennt das vom halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf unterzeichnete Dokument folgende Planungsziele, Zitat:

„3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SO Golf TG1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern
3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen
3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SO Freizeit TG4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/ Slipanlage für Boote
3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie
3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee
3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein
3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage
3.8 Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SO Golf TG2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche
3.9 Kennzeichnung einer zweiten Wasserskistrecke auf dem Hufeisensee als Trainigsstrecke bei Bedarf
3.10 Kennzeichnung einer Sportfläche Kutterrudern“
, Zitat Ende

Der AHA findet solche Pläne katastrophal und unverantwortlich, da sie den Weg in Richtung weiterer Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft im Bereich des Hufeisensees gehen soll. Daher fordert der AHA mit Nachdruck den gesamten Fortgang des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sofort zu stoppen, den Rückbau aller bisherigen Verbauungen und Zerstörungen in Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisensees umzusetzen.
Darüber hinaus fordert der AHA Halles Stadträte auf die geplanten weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Offenbar haben bestimmte Verantwortliche in Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) jegliche Hemmungen verloren mit Steuergeldern einen Feldzug gegen Umwelt, Natur und Landschaft zu führen. Es gilt alle Leute aus ihren Ämtern zu entfernen, welche offenbar für lobbyhafte Partikularinteressen flächendeckend die Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft genehmigen.
Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.
Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der AHA vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.
Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.01.2021

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Sabine Schauer

Die Barbarei gegen unsere bauliches Erbe findet kein Ende

Liebe Freunde des Denkmalschutzes, der Bau- und
Industriekultur, der Soziokultur und der nachhaltigen Stadtentwicklung,

die Barbarei gegen unsere bauliches Erbe findet kein Ende, sie läuft ungebremst weiter, und alle übergeordneten Instanzen, kulturellen Thinktanks und die deutsche Öffentlichkeit versagen. Man kann es nicht anders beurteilen. Die letzten noch nicht gesicherten Denkmäler fallen, vor allem im Osten der Republik, und wenn sie aus dem 18. Jahrhundert stammen. Nicht weil die Gelände gebraucht würden, nein! Sondern weil der Bürgermeister den Anblick einer Architektur nicht mehr erträgt, die er selbst hat verfallen lassen. Danach entsteht: NICHTS.

Deutschland zuckt die Schultern. Ein überregionale Aufmerksamkeit gibt es nicht.

Einen besonders krassen Fall müssen wir Ihnen heute vorstellen:

Seit letzter Woche läuft der Abriss eines einmaligen, ausgezeichneten Denkmals der Montanindustrie des 18. Jahrhunderts im Mansfelder Land (Sachsen-Anhalt), dass nebenbei auch einen starken Bezug zu Luthers Vater hatte, der nebenan ebenfalls Eisen schmolz, wenngleich 300 Jahre zuvor. Die NEUE HÜTTE in Wimmelburg von 1788(!).

Die Umstände sind so atemberaubend, dass man es nicht glauben mag:

– Das Ensemble erhielt 2015 einen Denkmalpreis aus der Hand von Kultusminister Stephan Dorgerloh.
– Ein Nachnutzung des Geländes ist nicht geplant, der Bauschutt soll in den Kellergewölben versenkt werden.
– Eine denkmalpflegerische Dokumentation des Bestandes wurde nicht vorgenommen.
– Ein einziger Beamter des Landesamtes hat gegen alle fachlichen Urteile die Genehmigung erteilt.
– Der Abriss wird zu 70{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} aus Landesmitteln finanziert. „Renaturierung!“ nennen sie das.
– Der Abriss erfolgt, obwohl es ein Kaufangebot gab und Fördermittel für den Erhalt. Aus einem lokalen Facebook-post:

„als dann die Fördermillionen angeboten wurden und jetzt der Investor (ein großer Sozialverband) immer noch an seinem Kaufangebot festhält, kann ich die Gemeinde einfach nicht mehr verstehen! Man sollte dem Investor und damit dem Denkmal doch eine Chance einräumen!“

(Bergrat Plümicke)

Wir sind immer noch geschockt über diese unfassbare Barbarei.

Zugleich aber entschlossen, dieses Zustände in die bundesdeutsche Öffentlichkeit zu bringen. Eine Petition gegen die sinnlose und verlogene Förderung dieser Abrisse mit Mitteln der EU und des Bundes unter schönfärberischen Titeln („Wiederbelebung von Brachflächen“) ist in Arbeit.
Wir brauchen eine Rote Liste der gefährdeten Denkmäler, deutschlandweit, mit täglicher Aktualisierung, um im Vorfeld rechtzeitig aktiv werden zu können.
Eine grundsätzliche, an Beispielen reiche Stellungnahme von uns zur deutschen Abriss-Mentalität und zur Fehlallokation von Fördermitteln finden Sie hier:

Mehr Schande als Fleck? Die Verachtung historischer Bausubstanz und die Ideologie der Moderne in Deutschland

Unten etwas öffentlich zugängliches Material rund um den Sakandalabriss in Sachsen-Anhalt.

Vernetzen Sie sich mit uns auf Facebook.

Es freut sich über Ihre Rückmeldung und grüßt traurig

Dr. Jan Kobel

Noch eine Fundsache zur Hütte: Neue Hütte im Wimmelburger Goldgrund

AHA fordert weiterhin und verstärkt naturnahe Entwicklung des Ettersberges!

Der Samstag, der 23.01.2021, ist ein winterlicher Tag, welcher die Prinzenschneise in ein winterliches Weiß hüllte und so der Waldlandschaft einen sehr schönen Anblick gab. An diesem Tag begann pünktlich um 10:00 Uhr am Treffpunkt am Zugang zur Prinzenschneise an der B 85 – Buttelstedter Straße zwischen Weimar-Schöndorf und Landgemeinde Am Ettersberg, Ortsteil Großobringen die Neujahreswanderung in das Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ am Ettersberg.

Der weiter aktuelle fachlich-inhaltliche Ausgangspunkt der Veranstaltung waren folgende Feststellungen:

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist der Auffassung, dass ein dauerhafter Schutz und Erhalt des von Arten- und Strukturreichtum, aber auch historischer Verantwortung geprägten 17 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19 ha), Prinzenschneise (88 ha) und Südhang Ettersberg (408 ha) gewährleisten zu können. Ferner befindet sich der größte Teil der Landschaft im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ dringend geboten ist.
In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass u.a. in einer Begehung am 26.07.2017 im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Spuren von massiven bisherigen forstwirtschaftlichen Eingriffen mit deutlichen Spuren in Form von etwa alle 20 m von der Prinzenschneise nach Norden und Süden in den Wald gefrästen Rückegassen, gefällten Bäumen und zerfahrenen Waldböden und Wegen feststellten.
Darüber hinaus erfolgten auch Abholzungen, welche zu umfassenden Lichtungen führten. Selbst vor dem Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ machten die Abholzungsmaßnahmen des Forstes keinen Halt.
Auf Grund der Tatsachen, dass es sich hier um NSG und ein FFH-Gebiet handelt, leiten sich zwingende Notwendigkeiten ab, wozu ein Verschlechterungsverbot gehört. Die bisher durchgeführten massiven Abholzungen, denen offensichtlich Traubeneichen, Winterlinden, Eschen, Salweiden, Bergahorne und Birken zum Opfer fielen, widersprechen dem ebengenannten Ansinnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher in derartigen schutzwürdigen Gebieten vorrangig eine naturnahe Entwicklung zuzulassen. Die immer vom Forst vorgetragene Behauptung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen die Vermehrung und Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche ermöglichen, ist nicht korrekt. Abgesehen davon, dass die Fällungen und der Einsatz von schwerer Räumtechnik die Struktur der Wälder stören bzw. gar zerstören, entziehen Bodenverdichtungen und übermäßige Lichteinträge die besonderen Entwicklungsmöglichkeiten der empfindlichen und langsam wachsenden Stiel- und Traubeneichenjungbäume. Verschärfung erfährt die Situation, dass auf Grund hoher Nährstoffeinträge Staudenkulturen und verstärkt Spitz- und Bergahorn Einzug halten.
Beide Eichenarten benötigten Halbschatten, um keimen und sich entwickeln zu können. Vereinzelt umstürzende Bäume schaffen dafür ausreichend Raum. Ferner bieten Waldrandbereiche und bestehende Kleinlichtungen sehr guten Entwicklungsraum. Erfreulicherweise konnte damals die Exkursionsgruppe zudem mehrere Bestände an Jungbäumen der Traubeneiche feststellen.
Darüber hinaus dienen Wälder durch Aufnahme von Kohlendioxid sowie der Abgabe von Sauerstoff und Wasser als Teil einer dringend notwendigen Klimaregulierung und gehören somit zum bedeutsamen und unersetzlichen Teil des Klimaschutzes. Ferner dienen Wälder der Naherholung für die einem vielfältigen Stress ausgesetzte Menschheit. Ebenfalls fungieren sie als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie spielen bei dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen eine sehr wichtige Rolle.
Insofern ist eine andere Herangehensweise in den vielfältigen Schutzgebieten dringend nötig. Dazu zählt nunmehr ausschließlich die naturnahe und sukzessive Entwicklung der Waldgebiete am Ettersberg –insbesondere in den drei Naturschutzgebieten, im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ – zuzulassen. Eine Einstellung der Forstwirtschaft ist zudem nicht nur ein Ausdruck eines aktiven Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Förderung eines nachhaltigen Tourismus, sondern ebenfalls ein Gebot der historischen Demut gegenüber der naheliegenden Gedenkstätte Buchenwald.
Von daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und den Landkreis Weimarer Land weiterhin auf, diese obengenannten Ansinnen endlich zu respektieren.
Die von der Bürgerinitiative pro Ettersberg auf der Petitionsplattform Change org. ge-schaltete die Petition „Schützen Sie den Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar vor forstlicher Ausbeutung!“ hatte letztendlich 46.949 Unterschriften erreicht. Nur so ist es im konkreten Fall weiterhin möglich den Thüringer Landtag zum Handeln zu bewegen und die Thüringer Staatsregierung zu einem nachhaltigen Schutz und Erhalt des Waldgebietes Ettersberg als Teil eines umfassenden Biotopverbundes mit bewaldeten Erosionstälern, Gebüschen und ausgedehnten Streuobstwiesen zu drängen sowie die forstwirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu beenden.
Das war letztendlich auch Inhalt der Anhörung im Thüringer Landtag am 02.02.2018.
Zu Beginn der Neujahreswanderung im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ in Weimar am Samstag, dem 23.01.2021, war festzustellen, dass zwar zwei Schilder auf das Verbot des Befahrens der Prinzenschneise hinwies, aber die bisher offensichtlich schadhafte Schranke nun vollkommen verschwunden ist. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es eine ordnungsgemäße Absperranlage wiederherzustellen, um ein illegales Befahren des Gebietes mit Kraftfahrzeugen aller Art ausschließen zu können. Ferner ist in zum Beispiel in dem Bereich des Zugangs zur Prinzenschneise an der B 85 – Buttelstedter Straße zwischen Weimar-Schöndorf und Großobringen die Aufstellung einer ordnungsgemäßen Beschilderung des Naturschutzgebietes mit Hinweisen zu Verhaltensweisen in dem Schutzgebiet dringend erforderlich ist.
Der seit dem Jahr 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverband Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigt erneut seine Position, welche das Ende der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung beinhaltet, um eine naturnahe Sukzession zu sichern. Ferner verwies der AHA darauf, dass in den Jahren 2018 bis 2020 extreme Trockenheit, gekoppelt mit sehr starker Hitze in den jeweiligen Sommern vorherrschte. Dies führte nicht nur bei Mensch und Tier zu umfassenden Stresssituationen, sondern auch bei den Pflanzen und so auch bei den Bäumen. Zudem ist der Mensch nicht in der Position einschätzen zu können, welche Arten in dem Gesamtorganismus Wald am besten gedeihen können. Es ist auf Grund der rasant voranschreitenden Klimaveränderung, welche sich u.a. durch lange Trockenphasen sowie häufigere und heftigere Stürme manifestieren können, noch dringender erforderlich der Natur die sukzessive Entwicklung zu überlassen, um stabile Waldbestände zu behalten bzw. entwickeln zu lassen. Darüber hinaus ist es sehr wichtig verstärkt Waldgebiete weiter sukzessiv ausdehnen zu lassen, um seit mehreren Jahrhunderten verlorenes Terrain zurückzugewinnen. Dies ist für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima, aber auch zur behutsamen Gewinnung des Rohstoffes Holz und der Ausweitung nachhaltiger Erholung wichtig. Eine Fortsetzung der gegenwärtigen Forstwirtschaft hat zu massiven Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt geführt. Forstwirtschaftliche Eingriffe in Naturschutzgebieten müssen schon von sich aus ausgeschlossen sein.
Die zur Exkursion am 25.01.2020 anwesenden Angehörigen von ThüringenForst meinten, dass die momentane Pflege wichtig ist, um Licht zu schaffen für eine Naturverjüngung der Eiche. Ferner besteht bereits heute und in der Zukunft ein verstärkter Bedarf an Holz und den gälte es im Lande zu gewinnen. Zudem ist der Wald in den letzten beiden Jahrhunderten geschrumpft und daher keine diesbezügliche Sorge nachvollziehbar. Ferner habe man doch die Abstände der Rückegassen ausgeweitet. Ebenso sei die Entnahme von Totholz im Zuge der Verkehrssicherheitspflicht erforderlich.
Der AHA entgegnete, dass ja nun der Großteil der alten und älteren Gehölze aus dem Bereich der Prinzenschneise entnommen ist. Ferner kritisierte er die auch am Exkursionstag stattfindende lautstarke von privatem Brennholz, wie die betreffenden Personen selbst bestätigten. Auch derartige Eingriffe gehören beendet.
Zudem gehört Alt- und Totholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald. Hinsichtlich der angeblichen Verkehrssicherheitspflichten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Freistaat Thüringen greift, da im Thüringer Waldgesetz unter § 6 Absatz 1 Satz 2 das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geregelt ist.
Im weiteren Verlauf der Neujahreswanderung waren noch immer Folgen des Orkans „Friederike“ am 18.01.2018 sowie der langjährigen Abholzungen in den Bereichen Linkersches Holz, Borntal und Hagenbruchschen Holz erkennbar. Neben den nunmehr häufig u.a. mit Trameten und Becherlingen bepilzten Baumstümpfen waren trotz selbst gemessener 5 cm Schneeschicht die Rückegassen mit den mehr oder minder tiefen Fahrspuren deutlich erkennbar. Dabei kam zum Ausdruck, dass die bisherige forstwirtschaftliche Nutzung den Wald massiv geschädigt hat und bei Fortsetzung dieser Holzwirtschaft weitere massive Schädigungen zu erwarten sind. Erfreulicherweise ist jedoch im zunehmenden Maße eine vielfältige Sukzession erkennbar. Der Schnee sorgte auch für die Erkennbarkeit kleiner Jungbäume. Für den AHA verdeutlicht sich so, dass eine sukzessive Entwicklung des Waldes am Ettersberg als Alternative in Frage kommen kann und muss. Erfreulicherweise haben sich im Linkerschen Holz und im Borntal umfassende Jungbestände von Traubeneiche und Rotbuche entwickelt, welches unbedingt zu schützen und zu erhalten gilt. Dies bedeutet u.a. dass ein Betreten und Befahren dieser Bereiche unbedingt auszuschließen sind.
Der AHA bekräftigt zudem die Tatsache, dass die Prinzenschneise drei Naturschutzkategorien nach nationalem und europäischem Recht besitzt. Dazu gehören der Status als Naturschutzgebiet sowie die Ausweisung als EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“. Da verbietet sich aus Sicht des AHA jegliche forstwirtschaftliche Nutzung. Ferner haben es Politik und Verwaltung versäumt Holzbedarfe zu ermitteln, langfristig Waldflächen zu erweitern und somit einen größeren Holzaufwuchs verhindert. Nunmehr auf die Baumbestände von Schutzgebieten zurückzugreifen ist der falsche Weg, da diese als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungiert sowie sehr große Bedeutungen als Erholungsraum für die Bevölkerungen und im Biotop- und Grünverbund besitzen.
Ein stark reduziertes Vorhandensein von Altbaumbeständen als bedeutsamer Lebensraum und Nahrungsmöglichkeit für zahlreiche Tierarten, ihrer klimarelevanten Funktionen sowie als prägende Elemente des Wald- und Landschaftsbildes erfüllte insbesondere die anwesenden AHA-Mitglieder mit sehr großer Sorge.

Für den AHA ergeben sich aus der Veranstaltung folgende Schlussfolgerungen, Anregungen und Vorschläge:

  • Die Abholzungen mit einhergehendem Einsatz von schwerer Technik innerhalb eines sehr vielfältigen Schutz- und Erholungsgebietes haben deutlich sichtbar zu massiven Schädigungen am Gehölzbestand und an den Böden geführt. Daher erscheint ein genereller Ausschluss der forstwirtschaftlichen Nutzung im Interesse einer naturnahen Entwicklung der sinnvollste Weg zu sein. Die Entwicklung des Waldes befindet sich eng in einer Korrelation mit Klima und Wetter. Menschliche Eingriffe verschärfen eher die Situation und behindern die standortgerechte Entwicklung der Natur. Darin eingebettet ist eine weitere Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche möglich. Der Wald in der Prinzenschneise verfügt über die notwendige Saatgutbasis und punktuellen Lichtverhältnisse. Besondere Entwicklungsräume bestehen auf Lichtungen in Folge von Baumumstürzen und an Saumenbereichen. Erfreulicherweise haben sich Sämlingsbestände von Traubeneiche und Rotbuche weiterentwickeln. Das lässt die Einschätzung zu, dass eine sukzessive Verjüngung des Waldbestandes erfolgen kann. Gezielte zusätzliche Aussaaten von Eicheln gilt es zu prüfen und zu testen. Andrerseits reicht die natürliche Verjüngung des Waldes aus, um den Waldbestand zu erhalten und zu verjüngen. Ein Befahren und Betreten bzw. forstwirtschaftliche Aktivitäten bedrohen jedoch diese sehr wünschenswerte Entwicklung.
  • Als gültige Rechtsgrundlagen und Behandlungsrichtlinien für das NSG „Prinzenschneise gelten noch immer Anordnungen und Behandlungsrichtlinien aus den sechziger und achtziger Jahren. Dazu zählen die Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete vom 30. März 1961 sowie die Behandlungsrichtlinie für das NSG „Prinzenschneise“ aus dem Jahr 1965, die Allgemeine Behandlungsrichtlinie für die Naturschutzgebiete des Bezirks Erfurt vom Oktober 1987 und der überarbeitete Entwurf einer „speziellen Behandlungsrichtlinie“ aus dem Jahr 1988. Eine der europäischen Natura-2000-Richtlinie angepasste Verordnung des Naturschutzgebietes liegt nicht vor, ist aber längst überfällig. Eine FFH-taugliche Überprüfung und Wertung fehlt momentan vollständig. Schon diese Tatsache macht einen sofortigen Stopp aller forstwirtschaftlichen Aktivitäten in der Prinzenschneise erforderlich.
  • Die Zertifizierung nach dem System Pan European Forest Certification (PEFC) ist keinesfalls unumstritten. Im gewissen Sinne ist PEFC als Gegenmodell zu dem im Jahr 1993 ins Leben gerufenen Forest Stewardship Council (FSC) zu sehen. Im Gegensatz zum FSC, wo Umweltverbände und Waldbesitzer praktisch gleiches Mitspracherecht besitzen, gründeten Mitte der neunziger Waldbesitzerverbände und die Forstindustrie u.a. in Europa PEFC, welche diese Mitspracherechte nicht in dieser Form praktiziert. Zudem basieren die FSC-Audits auf vielen Vorschriften und behördliche Überwachungsmechanismen für Umweltschutz. Aber auch der FSC ist nicht ganz unumstritten, da er teilweise auch Baumplantagen zertifiziert hat. Ein wesentlicher Kritikpunkt an allen Zertifizierungssystemen ist jedoch, dass man sich die Zertifizierungen „erkauft“. Zudem leben auch die sogenannten „unabhängigen“ Gutachter davon. Im konkreten Fall ist vollkommen unverständlich, wie ein von umfassenden Abholzungen angegriffener Wald wie das Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ ein PEFC-Zertifikat erhalten kann.
  • Aus diesen Wahrnehmungen und Feststellungen heraus erscheint es dringend notwendig zu sein, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für den gesamten Ettersberg zu erstellen. Diese kann durchaus auf umfassende Erfassungen zu Fauna, Flora, Geologie, Geschichte und Archäologie zurückgreifen und aufbauen. Diese wissenschaftliche Arbeit muss dann als öffentliche Beratungs- und Diskussionsgrundlage dienen und letztendlich in eine für die Verwaltungen und Allgemeinheit verbindlichen politischen Entscheidungs- und Beschlussprozess einmünden. Dazu zählen u.a. den Natura 2000-Recht angepasste Verordnungen für die Naturschutzgebiete im Bereich des Ettersberges. Insofern gilt es umfassende Gesprächsformate zur Politik im Freistaat, zur Stadt Weimar und Landkreis Weimarer Land sowie aber auch zu wissenschaftlichen Einrichtungen anzubahnen, weiterzuentwickeln und zu intensivieren. Ferner gilt es das dringende Schutzbedürfnis des Ettersberges und die verbundene Umsetzung nationaler und europäischer Naturschutzregeln im Wahlkampf zu den Wahlen zum achten Landtag des Freistaates Thüringen am 26.09.2021 zu thematisieren.
  • Es gilt sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Ettersberges im Blickfeld als vielfältigen Natur- und Landschaftsraum mit ökologischer, historischer, archäologischer und touristischer Bedeutung einzusetzen. In dem Verbund spielt das vielfältig geschützte 88 ha große Waldgebiet „Prinzenschneise“ eine sehr wichtige Bedeutung.
    Im Rahmen weiterer möglicher Exkursionen gilt es die interessierte Öffentlichkeit über die Ausgangssituation zu informieren und eigene Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des arten- und strukturreichen Waldgebietes darzulegen.
  • Angesichts der nahen Lage zur Gedenkstätte Buchenwald und der Kenntnis der dort massenhaft verübten Verbrechen der deutschen Faschisten, gebietet es sich die angrenzenden Wälder vor störenden bis zerstörerischen Eingriffen zu bewahren und im Gedenken an die zahlreichen Opfer auch dort Ruhe zu wahren. Das trifft auch für das Ende der durch den Wald hallenden Schüsse einer Schießanlage zu.

Ferner bekräftigt der AHA erneut seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sein Wissen sowie seine Erfahrungen einzubringen. Außerdem bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA an, Interessenten eine Plattform zur Mitwirkung bereitzustellen. Wer Interesse hat sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in Weimar & Weimarer Land einzusetzen, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste

Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.01.2021

Fotos: Andreas Liste

Der AHA fordert umfassende Untersuchungen der Belastung der Neuen Hütte im Goldgrund von Wimmelburg auf Schwermetalle und Schwefelverbindungen

Der Abbruch der Neuen Hütte ist soweit fortgeschritten, dass nunmehr der Abriss der Mauern des Hüttengebäudes/Ofenhaus stattfindet.
Dabei handelt es sich um das Kernstück des Gebäudekomplexes.
Historisch ist es wichtig zu wissen, dass die Neue Hütte bereits auf dem Gelände einer älteren Hütte errichtet wurde.
Diese Tatsache und der Betrieb der Neuen Hütte als Schmelzhütte der Kupferverhüttung in den Jahren 1790 – 1801 ergibt die Schlussfolgerung, dass der Boden bis in tiefere Schichten, das Umfeld durch das Brennen und Rösten des Kupferschiefers, hier besonders unterer und oberer Hüttenhof, das ehemalige Kohlenlager westlich des Südturmes sowie die gesamte Bausubstanz, besonders das Ofenhaus mit dem Kupferschmelzofen( Mansfelder Hohe Ofen nach Ehrenberg) mit Schwermetallen und Schwefelverbindungen kontaminiert sind.
Mit den derzeitigen Abbrucharbeiten entfällt der Schutz des Hüttengebäudes vor äußeren Einflüssen, besonders des Zustromes von Wasser. Das Wasser dringt in den Bereich ein und spült die Schwermetalle und Schwefelverbindungen in das Umfeld, besonders in den Goldgrundbach und dessen Aue. Auf den weiteren Verlauf über die Böse Sieben ist davon auszugehen, dass eine Einspülung dieser chemischen Verbindungen bis mindestens in den Süßen See erfolgt.
Auch spielt eine Besonderheit eine wichtige Rolle. Das Gebäude ist über den Kunstschacht mit dem Froschmühlenstollen verbunden, welcher aktuell nicht genutztes unbelastetes Süßwasser über die Wimmelburger Schlotten bis in den Süßen See transportiert. Auch in dieses Stollensystem werden die Schwermetalle, deren Verbindungen und die Schwefelverbindungen gespült sowie weiter bis zum Süßen See getragen. Diese Fakten stehen im Widerspruch zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, Bundesbodenschutzgesetz und zur Bundesbodenschutzverordnung.
Warum man diese Vorgänge aus dem EU-Fond zum Bodenschutz fördert und sie der Renaturierung dienen soll, ist bisher ein gut gehütetes Geheimnis der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für zwingend geboten, dass das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz unverzüglich ein unabhängiges zertifiziertes Ingenieurbüro oder Institut mit der Untersuchung der Schwermetallbelastungen und der Belastung mit Schwefelverbindungen mit dem Ziel beauftragt, notwendige Entscheidungen zum Schutz der Bevölkerung von Umwelt und Natur zu treffen.
Auch die Beschäftigten der von der Gemeinde Wimmelburg beauftragten Firma Jaeger sind den Gefahren ausgesetzt, was deren Gesundheit wohl negativ beeinflusst. Das Tragen von Schutzkleidung ist bisher nicht festzustellen.
Offensichtlich kennt die Firma, welche nicht aus dem Mansfelder Land kommt, die Risiken für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter nicht.
Das Öffnen des Ofenhauses ist ein bisschen vergleichbar mit dem Öffnen der Büchse der Pandora.
Der wohl zweckmäßigste Lösungsansatz ist das Öffnen des Ofenhauses zu unterlassen und das Ofenhaus des Hüttengebäudes mit einer stabilen Betondecke abzudecken.
Aber dafür fehlen den Verantwortlichen wohl das Interesse, der Mut und das Geld, wobei das Geldproblem zu lösen wäre, wenn man sich nicht einseitig auf den Abriss festlegen würde.
Wo ein Wille ist, ist ja bekanntlich auch ein Weg.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.01.2021

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »