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AHA fordert weiterhin und mit Nachdruck naturnahe Entwicklung des Ettersberges!

Samstag, den 28.01., um 10.00 Uhr
Neujahreswanderung in das NSG „Prinzenschneise“ am Ettersberg in und bei Weimar
Gemeinsam mit der Bürgerinitiative pro Ettersberg
Treffpunkt: Eingang Buttelstedter Straße, Weimar
Dauer: ca. 3 Stunden


Mit großer Genugtuung und Freude hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) einst die Information aufgenommen, dass es der Bürgerinitiative pro Ettersberg gelungen war, am 10.08.2017 dem Thüringer Landtag eine Petition in Papierform mit 2.066 Unterschriften zum Schutz des Waldes auf dem Ettersberg zu überreichen sowie den Petitionsausschuss zu gewinnen am 17.08.2017 den Beschluss zu fassen ab 21.08.2017 die Petitionsplattform für eine Online-Petition freizuschalten.
Die Petition „Schutz des Waldes auf dem Ettersberg“ auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtages war seit dem 02.10.2017 abgeschlossen gewesen. Erfreulicherweise hatten damals 988 Personen ihre Unterschrift für einen dauerhaften Schutz und Erhalt des von Arten- und Strukturreichtum, aber auch historischer Verantwortung geprägten 17 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19 ha), Prinzenschneise (88 ha) und Südhang Ettersberg (408 ha) gewährleisten zu können. Ferner befindet sich der größte Teil der Landschaft im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ geleistet.
Daraufhin gab es zahlreiche Anhörungen und Beratungen mit den Trägern der Petition.
In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass u.a. in einer gemeinsamen ca. dreistündigen Begehung Mitglieder der Bürgerinitiative pro Ettersberg und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 26.07.2017 im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ Spuren von massiven bisherigen forstwirtschaftlichen Eingriffen mit deutlichen Spuren in Form von etwa alle 20 m von der Prinzenschneise nach Norden und Süden in den Wald gefrästen Rückegassen, gefällten Bäumen und zerfahrenen Waldböden und Wegen feststellten.
Darüber hinaus erfolgten auch Abholzungen, welche zu umfassenden Lichtungen führten. Selbst vor dem Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ machten die Abholzungsmaßnahmen des Forstes keinen Halt.
Auf Grund der Tatsachen, dass es sich hier um NSG und ein FFH-Gebiet handelt, leiten sich zwingende Notwendigkeiten ab, wozu ein Verschlechterungsverbot gehört. Die bisher durchgeführten massiven Abholzungen, denen offensichtlich Traubeneichen, Winterlinden, Eschen, Salweiden, Bergahorne und Birken zum Opfer fielen, widersprechen dem ebengenannten Ansinnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher in derartigen schutzwürdigen Gebieten vorrangig eine naturnahe Entwicklung zuzulassen. Die immer vom Forst vorgetragene Behauptung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen die Vermehrung und Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche ermöglichen, ist nicht korrekt. Abgesehen davon, dass die Fällungen und der Einsatz von schwerer Räumtechnik die Struktur der Wälder stören bzw. gar zerstören, entziehen Bodenverdichtungen und übermäßige Lichteinträge die besonderen Entwicklungsmöglichkeiten der empfindlichen und langsam wachsenden Stiel- und Traubeneichenjungbäume. Verschärfung erfährt die Situation, dass auf Grund hoher Nährstoffeinträge Staudenkulturen und verstärkt Spitz- und Bergahorn Einzug halten.
Beide Eichenarten benötigten Halbschatten, um keimen und sich entwickeln zu können. Vereinzelt umstürzende Bäume schaffen dafür ausreichend Raum. Ferner bieten Waldrandbereiche und bestehende Kleinlichtungen sehr guten Entwicklungsraum. Erfreulicherweise konnte damals die Exkursionsgruppe zudem mehrere Bestände an Jungbäumen der Traubeneiche feststellen.
Darüber hinaus dienen Wälder durch Aufnahme von Kohlendioxid sowie der Abgabe von Sauerstoff und Wasser als Teil einer dringend notwendigen Klimaregulierung und gehören somit zum bedeutsamen und unersetzlichen Teil des Klimaschutzes. Ferner dienen Wälder der Naherholung für die einem vielfältigen Stress ausgesetzte Menschheit. Ebenfalls fungieren sie als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie spielen bei dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen eine sehr wichtige Rolle.
Insofern ist eine andere Herangehensweise in den vielfältigen Schutzgebieten dringend nötig. Dazu zählt nunmehr ausschließlich die naturnahe und sukzessive Entwicklung der Waldgebiete am Ettersberg –insbesondere in den drei Naturschutzgebieten, im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ – zuzulassen. Eine Einstellung der Forstwirtschaft ist zudem nicht nur ein Ausdruck eines aktiven Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Förderung eines nachhaltigen Tourismus, sondern ebenfalls ein Gebot der historischen Demut gegenüber der naheliegenden Gedenkstätte Buchenwald.
Von daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und den Landkreis Weimarer Land weiterhin und mit Nachdruck auf, diese obengenannten Ansinnen endlich zu respektieren.
Die von der Bürgerinitiative pro Ettersberg auf der Petitionsplattform Change org. geschaltete die Petition „Schützen Sie den Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar vor forstlicher Ausbeutung!“ hatte letztendlich 46.949 Unterschriften erreicht. Nur so ist es im konkreten Fall weiterhin möglich den Thüringer Landtag zum Handeln zu bewegen und die Thüringer Staatsregierung zu einem nachhaltigen Schutz und Erhalt des Waldgebietes Ettersberg als Teil eines umfassenden Biotopverbundes mit bewaldeten Erosionstälern, Gebüschen und ausgedehnten Streuobstwiesen zu drängen sowie die forstwirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu beenden.
Das war letztendlich auch Inhalt der Anhörung im Thüringer Landtag am 02.02.2018.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind jedoch keine nachhaltigen positiven Änderungen des Umganges mit dem Wald am Ettersberg erkennbar.
In dem Zusammenhang führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, dem 28.01.2023, eine ca. dreistündige Neujahreswanderung im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ in Weimar durch. Im Rahmen dieser Exkursion ist vorgesehen der interessierten Öffentlichkeit über die Ausgangssituation zu informieren und eigene Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des arten- und strukturreichen Waldgebietes darzulegen.
Treff ist 10:00 Uhr am Zugang zur Prinzenschneise an der B 85 – Buttelstedter Straße zwischen Weimar-Schöndorf und Großobringen

Ferner bekräftigt der AHA erneut seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sein Wissen sowie seine Erfahrungen einzubringen. Außerdem bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA an, Interessenten eine Plattform zur Mitwirkung bereitzustellen. Wer Interesse hat sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in Weimar & Weimarer Land einzusetzen, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.01.2023

Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese

Am 14.01.2023 wurde das Streuobstwiesenjahr mit einem geplanten Baumschnitt eröffnet.
Zahlreiche AHA-Mitglieder und interessierte Dessauer machten sich ans Werk, die ersten Bäume zunächst von Wassertrieben und abgestorbenen Ästen zu befreien.
Ein weiteres Augenmerk lag aber diesmal auf den Misteln, die sich in großer Zahl auf den Apfelbäumen angesiedelt hatten. Misteln sind Halbschmarotzer, die zwar selbst Photosynthese betreiben, sich aber mit ihren Saugwurzeln fest auf den Bäumen verankern und diesen Nährstoffe und Wasser entziehen. Werden diese Misteln nicht entfernt, können Äste auch brechen und den Baum auf Dauer schädigen. Man musste z.T hoch in die Bäume hineinklettern, um die Misteln vollständig entfernen zu können. Das Wetter zeigte sich freundlich und der Regen setzte erst am Nachmittag ein.
Nach getaner Arbeit wurde der nächste Arbeitseinsatz am 18.02.2023 bei Kaffee und Kuchen besprochen. Wir würden uns sehr freuen, wenn es zu den nächsten Einsätzen wieder eine solchrege Beteiligung geben würde.

AHA fordert länderübergreifenden Schutz und Erhalt der Königsbrück-Ruhlander Heiden

Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
In dem Zusammenhang ist es wichtig, dass große Waldgebiete wie die 47.076 ha = 470,76 km² großen Königsbrück-Ruhlander Heiden, welche sich länderübergreifend im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg befindet sowie in die Auen von Elbe und Schwarzer Elster und ihrer jeweiligen Nebengewässer eingebunden ist, einen besonderen Schutz erfahren. Die Bedeutung des arten- und strukturreichen und somit sehr bedeutsamen Landschafts- und Naturraumes zeigen die zahlreichen Schutzgebiete auf. So führt das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 61 „Landschaftsökologie, Flächennaturschutz“, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 61 „Landschaftsökologie, Flächennaturschutz“, im Fachbeitrag zum Landschaftsprogramm – Naturraum und Landnutzung – Steckbrief „Königsbrück-Ruhlander Heiden“ | 13 unter dem Punkt 22 Königsbrück-Ruhlander Heiden (KRH) folgendes zu den Schutzgebieten an, Zitat:

Anteil an Schutzgebieten

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

Schutzgebiete nach nationalem Recht
Sechs Landschaftsschutzgebiete belegen 22,2 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} dieser Landschaft. Zentral liegen die LSG Bernsdorfer Teichlandschaft (d 50, 876 ha), Biehla-Weißig (d 06, 552 ha) und „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau (d 51, 4 038 ha), welche typische Ausschnitte der Teich- und Heidelandschaft repräsentieren. Nur mit geringen Anteilen im Gebiet befinden sich die LSG Mittlere Röderaue und Kienheide (d 68, 8 620 ha), Westlausitz (d 05, 29 387 ha) und Knappensee (d 54, 1 127 ha).
Als Naturschutzgebiete stehen 18,7 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} der Königsbrück-Ruhlander Heiden unter Schutz. Damit führt diese Landschaft bezüglich des NSG-Anteils in Sachsen. Herausragende Bedeutung hat die Königsbrücker Heide als größtes sächsisches Wildnisgebiet (D 98). Mit einer Fläche von 7 000 ha im ehemaligen Militärgelände gelegen, bietet sich hier die einmalige Chance, einen weitgehend unzerschnittenen Raum mit vielgestaltigen Lebensräumen erhalten und in seinen natürlichen Prozessen zu verfolgen. Um dies zu gewährleisten, wird die Kernzone mit ca. 5000 ha als Naturentwicklungszone streng geschützt.
Besonders wertvoll sind die an verschiedenen Stellen erhaltenen naturnahen Waldzellen, welche als NSG eine Vorstellung vom ursprünglichen Aussehen der Waldgesellschaften vermitteln können. Naturräumliche Besonderheiten stehen im Gebiet relativ großflächig unter Naturschutz. Dazu zählen das NSG Dubringer Moor (D 78, 1 700 ha) und das Teichgebiet Biehla-Weißig (D 94, 824,6 ha). Im Westen dieser Landschaft steht das Zschornaer Teichgebiet (D 04, 347 ha) unter Naturschutz, in dessen Wäldern, Feucht- und Wasserflächen eine Vielzahl von seltenen Amphibien-, Fisch- und Wasservogelarten beheimatet ist. Kleinere verstreute Naturschutzgebiete repräsentieren Trittsteinbiotope in den Wäldern, Auen und Feuchtgebieten des Gebietes. Dazu gehören die NSG Lugteich bei Grüngräbchen“ (D 05, 53 ha) und Erlenbusch – Oberbusch Grüngräbchen (D 06, 146,55 ha). Die NSG Moorwald am Pechfluss bei Medingen (D 97, 84 ha) und Waldmoore bei Großdittmannsdorf (D 99, 93,5 ha) schützen grundwasserabhängige Feuchtbiotope am Rande der Schotterflächen der Laußnitzer Heide, welche durch den Kiesabbau besonders gefährdet sind.
Der Flächenanteil der unbewirtschafteten Kernzone des NSG Königsbrücker Heide beträgt derzeit ca. 9,3 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}.

Natura 2000

Aus dieser Landschaft wurden 21 FFH-Gebiete gemeldet, die 23,0 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} ihrer Fläche ausmachen. Hierzu zählen alle o. g. NSG, wobei die Namen von FFH- und Naturschutzgebieten teilweise voneinander abweichen. Zusätzlich unter diese Schutzkategorie fallen die FFH-Gebiete „Dammmühlenteichgebiet“ (218 ha, anteilig), „Große Röder zwischen Großenhain und Medingen“ (96 ha, anteilig), „Buchberge bei Laußnitz“ (200 ha), „Fließgewässersystem Kleine Röder und Orla“ (416 ha, anteilig), „Rödertal oberhalb Medingen“ (770 ha, anteilig), „Pulsnitz- und Haselbachtal“ (265 ha, anteilig), Ruhländer Schwarzwasser“ (54 ha), „Teichgruppen Cosel-Zeisholz“ (185 ha), „Großer Rohrbacher Teich“ (47 ha), „Otterschütz“ (210 ha), „Feuchtgebiete Leippe-Torno“ (199 ha) und „Bergbaufolgelandschaft Laubusch“ (350 ha,anteilig).
Teilweise sind die FFH-Gebiete so abgegrenzt, dass sie NSG einschließen, diese jedoch überragen oder mehrere miteinander verbinden. Dies trifft zu auf die Meldegebiete „Teiche um Zschorna und Kleinnaundorf“ (227 ha, anteilig), „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“ (267 ha), „Saleskbachniederung unterhalb Grüngräbchen“ (147 ha), Erlenbusch-Oberbusch Grüngräbchen“ (311 ha), „Cunnersdorfer Teiche“ (104 ha) und „Teichgebiet Biehla-Weißig“ (963 ha).
Die EU-Vogelschutzgebiete (SPA) bedecken 24,2 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} des Gebietes. Gemeldet wurden die Einheiten „Dubringer Moor“ (1849 ha), „Teichgebiet Biehla-Weißig“ (963 ha), „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“ (5075 ha, anteilig), „Teiche nordwestlich Kamenz“ (417 ha, anteilig), „Königsbrücker Heide“ (6931 ha, anteilig), „Laußnitzer Heide“ (1439 ha), „Teiche bei Zschorna“ (1506 ha, anteilig) und „Mittleres Rödertal“ (1942 ha, anteilig).“, Zitat Ende

Die Bedeutung für den Wasserhaushalt findet im gleichen Beitrag folgendermaßen Eingang, Zitat:

Wasserschutzgebiete

Im Gebiet belegen Wasserschutzgebiete 8,9 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} seiner Fläche. Die größten unter ihnen gehören zu den Grundwasserfassungen Tauscha, Schwepnitz und Zschornau-Schiedel. Im äußersten Südwesten wird das Einzugsgebiet des Speichersystems Radeburg auf 37,2 km² Fläche geschützt (Wasserwerk Rödern).“, Zitat Ende

Diese länderübergreifende ökologische und hydrologische Bedeutung 47.076 ha = 470,76 km² großen Königsbrück-Ruhlander Heiden erfordert besonders hohe Verantwortungen zum Schutz und Erhalt sowie zur Entwicklung des Gesamtgebietes und einzelner Teile des Gesamtraumes als Lebens- und Rückzugsraumes für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Eng damit verbunden ist die großräumige Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Lebensraum und Stätte einer dem entsprechend angepassten Naherholung und touristischen Nutzung.
In dem Blickfeld betrachtet erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge das Vorhaben in der 50,00 km² großen Radeburger-Laußnitzer Heide einen weiteren Kiessandtagebau aufzuschließen. Im „Obligatorischen Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a BbergG für das Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Kiessandtagebau Würschnitz-West“ ist dazu 04.12.2018 ist dazu im Erläuterungsbericht unter dem Punkt „0 Vorbemerkung“ folgendes vermerkt, Zitat:

Der Abbau soll auf einer Fläche von 122,3 ha innerhalb einer beantragten Gesamtfläche von rd. 134,7 ha erfolgen, die sich über das BWE Radeburg, das BWE Laußnitz 2 und die Bewilligung Laußnitz 2 erstreckt. Die Berechtsamkeiten, die alle innerhalb des Lagerstättenkomplexes liegen, befinden sich alle in der Verfügbarkeit der Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co KG…..
Gegenstand des vorliegenden Rahmenbetriebsplanes ist die Gewinnung von Sanden und Kiessanden inkl. Transport per Bandanlage bis zur Anschlussstelle an die bereits genehmigte Bandanlage entlang der Straße K 9261 in einer Rahmenbetriebsplanfläche von 134,7 ha mit anschließender Wiedernutzbarmachung.“, Zitat Ende
In dem gleichen Rahmenbetriebsplan gibt man unter dem Punkt „1.5 Konfliktanalyse“ selbst u.a. folgendes an, Zitat:

Für folgende FFH- und SPA-Gebiete im Umfeld des Vorhabens:
– EU-Vogelschutzgebiet „Laußnitzer Heide“ (DE 4748-451)
– FFH-Gebiet „Teiche um Zschorna und Kleinnaundorf“ (DE 4748-301),
– FFH-Gebiet „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“ (DE 4748-303) sowie
– FFH-Gebiet „Große Röder zwischen Großenhain und Medingen“ (DE 4647-301).“, Zitat Ende

In der „Pressemitteilungen 2016 [054/2016 – 24.06.2016] – Raumordnungsverfahren für Kiesabbau im Thiendorfer Ortsteil Würschnitz abgeschlossen – Kiesgewinnung nur eingeschränkt möglich“ führt die Landesdirektion u.a. folgendes an, Zitat:

Unmittelbar westlich und südlich der geplanten Abbaufläche schließen ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) und ein Vogelschutzgebiet des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 an….Es muss mit erheblichen Auswirkungen auf die Natur, Tiere und Pflanzen, das Wasser, den Boden und das Klima gerechnet werden.“, Zitat Ende

Dem ist in der Tat so. Auch wenn das Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG in ihrer Broschüre „Kiestagebau „Würschnitz-West“ versucht ihr Image aufzupolieren und die Zerstörung von Natur und Landschaft in Salamitaktik präsentiert, sind mindestens ca. 134,70 ha Wald erneut vor der Vernichtung bedroht. Dabei gilt es zu beachten, dass der Aufschluss von „Lausnitz 1“ und der genehmigte Aufschluss „Würschnitz 1“ zu Waldverlusten geführt haben bzw. führen.
Hinsichtlich der Gefahren für das Grundwasser sei erwähnt, dass es sich in einem größeren Korridor bewegt und im Rahmen der Kapillarwirkung in einen umfassenden Austausch mit den angrenzenden Bodenschichten befindet. Anhand der zunehmenden Niederschlagsarmut und verstärkten Sommerhitze – so insbesondere in den Jahren 2018 – 2022 – ist mit einer weiteren Verschärfung zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass der Wasseraustausch mit den Wald- und Moorgebieten, Fließ- und Standgewässern bis hin zur Aue der ca. 105,00 km langen Große Röder – einem Nebenfluss der Schwarzen Elster – umfassende Störungen erfährt, wenn der weitere Kiessabbau erfolgt. Somit haben wir es auch mit umfassenden Verstößen mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu tun, welche besonderen Augenmerk auf den Schutz der Gewässer aller Art und des Grundwassers legt. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG in ihrer Broschüre „Kiestagebau „Würschnitz-West“ folgendes aufführt, Zitat:

Rund um das gesamte Abbaugebiet werden 25 Messstellen kontinuierlich überwacht und regelmäßig durch externe Labore überprüft (Grundwassermonitoring). Dieses wird behördlich festgelegt und kontrolliert. Damit es zu keinerlei Beeinträchtigung der Moore kommt, werden wir einen Trockenabbau durchführen und bleiben deutlich über dem Grundwasserspiegel.“

Im Zusammenhang mit der obengenannten Ausgangssituation erscheint es makaber, wenn laut Medienberichten nun das Ordnungsamt des Landkreises Bautzen bis zum 23.01.2023 eine Beräumung der Baumhäuser und Feuerstellen der Protestierenden einfordert. Anstatt sich für das Ende der weiteren Bedrohung der Radeburger-Laußnitzer Heide einzusetzen, wendet sich der Landkreis Bautzen gegen diejenigen Menschen, welche ihn vor Raubbau schützen möchten.
Daher fordert der den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) einen massiven, länder- und raumübergreifenden Schutz und Erhalt der 47.076 ha = 470,76 km² großen Königsbrück-Ruhlander Heiden ein, wozu die 50,00 km² großen Radeburger-Laußnitzer Heide gehört. Dies lässt für weitere massive Eingriffe wie den Aufschluss des Kiessandtagebaus Würschnitz-West“ nicht zu.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, seiner Erfahrungen und fachlich-inhaltlichen Aufstellung und Ausstattung sowie der angedachten Bildung einer Regionalgruppe Dresden und Umland einbringen die in die Fluss- und Auenlandschaften von Elbe und Schwarzer Elster eingebetteten Königsbrück-Ruhlander Heiden zu schützen und zu erhalten.
Wer Interesse hat sich mit einzubringen und mehr zu den Vorstellungen des AHA zu erfahren, kann sich an folgende Anschriften wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Tel.: 0345 – 2002746

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.01.2023

Links:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/wald-besetzung-raeumung-kies-abbau-100.html

https://www.tag24.de/dresden/dresden-wirtschaft/ottendorf-okrilla-proteste-gegen-sandtagebau-wuerschnitz-west-kieswerk-baggert-am-naturschutzgebiet-1011980

https://www.saechsische.de/sachsen/sachsen-umwelt-laussnitzer-heide-matthias-schrack-natur-wirtschaft-kies-oder-wald-5317495-plus.html

https://www.lds.sachsen.de/?ID=11401&art_param=755&reduce=0&search=Würschnitz

https://www.bigdata.sachsen.de/oba/2018_12_04_RBP_KiesWuerschnitzWest.pdf

https://www.natur.sachsen.de/download/22_Koenigsbrueck_Ruhlander_Heiden.pdf

Das Neue Jahr im Hakel begrüßt

Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002: „SchutzzielderVerordnung ist deshalb die Erhaltung und Entwicklung des vorgenannten Waldkomplexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften und seines agrarischgenutzten Umfeldes als Grundlage der Nahrungskette unter dem besonderen Aspekt des Greifvogelschutzes.“, Zitat Ende, hatten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum zwölften Mal veranlasst, zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ am 07.01.2023 ab Heteborn einzuladen. Erschienen waren neben zahlreichen interessierten Personen auch der Leiter des Forstbetrieb Ostharz des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt Hans Christian Schattenberg sowie der Revierleiter Falko Friedel.
Umrahmt von einer Mischung aus Windstille und durchaus frühlingshaften Bedingungen verwies der Vorsitzende des AHA Andreas Liste zu Beginn der ca. 5 km langen Exkursion auf die Bedeutung des ca. 1.366,00 ha großen, als Naturschutzgebiet sowie nach europäischem Recht nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und als Vogelschutzgebiet ausgewiesene vielfältige Mischwaldgebiet. Dabei gilt es alles zum Schutz und Erhalt des von sehr großer Artenvielfalt an Fauna und Flora geprägten Schutzgebietes zu unternehmen und ein entsprechendes umfassendes Maßnahmepaket anzugehen. An erster Stelle gehört nach Auffassung des AHA, die Beendigung der forst- wirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine weitgehend ungestörte sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verwies ferner darauf, dass immer wieder Massenabholzungen ganze Wälder bzw. Waldbereiche stören bzw. zerstören sowie mit gezielten reihenweisen Aufforstungen eine Umwandlung in Forstplantagen erfolgt. Als Beispiele führte der AHA dabei die Saaleauenwälder Sprohne, Dröbelschen Busch und Auwald Plötzkau, die Auenwälder in den Städten Leipzig und Schkeuditz, den Ettersberg in der Stadt Weimar und im Landkreis Weimarer Land, das Bergholz am Petersberg im Saalekreis sowie die Dölauer Heide im Gebiet der Stadt Halle (Saale) an.
Hier bedarf es nach Ansicht des gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eines massiven Umdenkens und darauf aufbauenden Handelns, was eine Hinwendung zu sich naturnah und sukzessiv entwickelnden Wäldern sein muss. Eine Holzentnahme außerhalb von Schutzgebieten aller Art gilt es dem anzupassen.
Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Umfeld des Hakels auf Vor wendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen un weigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten.
Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bo denfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäu sebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen. Insofern waren die Anwesenden auch sehr positiv angetan, dass Felder in Angrenzung an die Ortslage von Heteborn mit Gründüngungs- und Blühpflanzen wie Phacelia bestanden waren.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem AHA Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen. Immerhin leben noch ca. 70 Brutvogelarten, darunter z.B. in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 9 Greifvogelarten als Brutvögel: Schwarzmilan, Rotmilan, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Turmfalke und Baumfalke. Alles Vogelarten, welche unteren besonderen Schutz stehen müssen.
Der AHA bekräftigte im Rahmen der Exkursion, dass es endlich in der Frage Schutz und Entwicklung des Hakels voranzukommen gilt. Hinsichtlich einer Nutzung des Flugplatzes Cochstedt, ist von einer Zunahme der Vielfachbelastung für die Avifauna auszugehen. Zu den Vielfachbelastungen gehören aber auch ganz besonders die intensivere forstwirtschaftliche Nutzung sowie die zunehmende landwirtschaftliche Monokultur in Form des flächendeckenden Anbaus von Mais und Raps. Während Ersteres auf die Brutstandorte einwirkt, führt der gegenwärtige Feldbau zu herben Verlusten an Nahrungsräumen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten mit Bedauern fest, dass in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt hat. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Zur Frage des möglicherweise steigenden Holzbedarfs erneuerte der AHA seinen dringenden Vorschlag diesen in neue Waldflächen umzurechnen. Dem gilt es jedoch ein wissenschaftlich fundiertes Waldkonzept zu Grunde zu legen.
Im Rahmen der Exkursion erläuterten der Leiter des Forstbetrieb Ostharz des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt Hans Christian Schattenberg sowie der Revierleiter Falko Friedel ihre Sichtweise zur forstwirtschaftlichen Nutzung, welche ihrer Ansicht konform mit der gültigen Verordnung zum Naturschutzgebiet “Hakel” ist und auf der Basis der Absprachen mit den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Harz und Salzlandkreis erfolge. Sie meinten, dass die forstwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich seien, um den Bestand der Eichen dauerhaft zu sichern. Ferner dienen die forstwirtschaftlichen Eingriffe der Sicherung des Saatgutstandortes für die Vogelkirsche. Die umfassende Entnahme von Holz, welche Auskunft beider leitenden Vertreter des Forstbetriebes Ostharz des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt durch Privatpersonen diene der Linderung sozialer Probleme und beruht auf der Genehmigung des Revierleiter Falko Friedel. Als Voraussetzungen dienen folgende zitierte Kriterien:
Als Voraussetzung zur Brennholzwerbung benötigen Sie einen Befähigungsnachweis im Umgang mit der Motorkettensäge und die dazugehörige Schutzausrüstung bestehend aus:

– Helm (Kombination mit Gehör- und Sichtschutz)
– Schnittschutzhose
– Schnittschutzschuhe
– Schutzhandschuhe

Einen Befähigungsnachweis erhalten Sie unter anderem in den Lehrgängen des Forstlichen Bildungszentrums Sachsen-Anhalts (FBZ)., Zitat Ende

https://www.landesforstbetrieb.de/4-ostharz

Die anwesenden Mitglieder des AHA sowie Teilnehmende der Exkursion teilten keinesfalls die dargelegten Sichtweisen beider Forstleute und bekräftigten die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes des nach europäischen und nationalem Recht geschützten Hakels, einer dringend notwendigen naturnahen, sukzessiven Entwicklung des Waldgebietes, des Stopps jeglicher forstwirtschaftlicher Eingriffe durch öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen sowie die gründliche Prüfung einer allumfassenden sukzessiven, räumlichen Erweiterung des Hakels. Zudem erfolgte die verstärkte Forderung zur Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption als Diskussions- und Beratungsgrundlage für eine FFH-verträgliche und dem angepasste Schutzgebietsverordnung sowie Festlegungen von umfassenden Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen.

Im Zusammenhang mit den Nutzungen im Umland des Hakels verwies der AHA zudem darauf, dass zurzeit das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom Oktober 2022- eine Fläche von 19.200,00 ha = 192,00 km².

Daraus ist eine sehr große Gefahr für die Landwirtschaft sowie Umwelt, Natur und Landschaft abzuleiten.
Im Vorfeld der Domburg, welche auf dem mit 244 m über NN höchsten Punkt des Hakels steht, hat man nun ebenfalls mit Aufforstungen von Eichen und anderen Bäumen einen weiteren Grundstein für die Umwandlung des Hakels vom Wald zu Forstplantagen gelegt. Auffällig ist immer wieder das Befahren mit Kraftfahrzeugen und neben den Spuren von Massenabholzungen die fortgesetzte Plünderung von Holz durch Privatpersonen. Das Befahren des Hakels hat man durch massive Wegverbreiterungen und Schotteraufschüttungen sowie offenstehende Schranken vereinfacht. Für Fußgänger und Fahrradfahrer haben jedoch diese Aufschüttungen eher zur Verschlechterung der Nutzung der betroffenen Wege geführt.
Daher waren sich Teilnehmende der Exkursion schnell einig, dass der Einsatz zum Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung des Hakel dringend und verstärkt weitergehen muss. Die fortgesetzte und tiefgründig ausgeprägte Ignoranz, Arroganz und Inkompetenz der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen zwingen dazu.
Ebenso für Unverständnis sorgte die vermehrte Aufstellung von Hochsitzen, was auf eine verstärkte Jagdtätigkeit schließen lässt.
Die gegenwärtig gültige Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) zielt darauf ab, den Mischwaldbestand in seiner Vielfalt sowie die dort lebende vielfältige Fauna und Flora zu schützen und zu entwickeln. Ein Holzeinschlag darf nach § 5 NSG-VO u.a. nur außerhalb der Zeit vom 1.3. bis 31.8. eines jeden Jahres und eine Holzrückung in der Zeit vom 15.03. bis 31.08. eines jeden Jahres erfolgen. Die Holzabfuhr darf in der Zeit vom 2.3. bis 31.8. eines jeden Jahres nur entlang des Hauptweges (Cochstedter Weg) und dem Kreuzweg im Kleinen Hakel stattfinden.
Eine Fläche von 33,69 ha ist als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten.
Ebenso besagt der seit 2004 bestehende Forsteinrichtungsplan, dass eine Durchforstung auf den Flächen nur alle 10 Jahre erfolgen darf, um weitere Störungen auf den Flächen zu vermeiden. Beobachtungen von Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern sowie AHA-Mitgliedern besagen, dass dies bereits häufig nach 5 bis 6 Jahren erfolgt. Zudem liegt kein neuer Entwurf des Forsteinrichtungsplans vor.
Im § 4a der Änderung der NSG-VO vom 25.04.2002 ist nunmehr eine Schutzzone mit einer Größe von ca. 3 707 ha festgeschrieben. Sie erstreckt sich nördlich und südlich um den “Großen Hakel” und den “Kleinen Hakel” in den Gemarkungen der Gemein- den Cochstedt, Schadeleben, Friedrichsaue, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn, Kroppenstedt und Hakeborn. Die Grenze verläuft vom Ortsausgang der Gemeinde Hedersleben in nordöstlicher Richtung entlang der Landesstraße L 66 bis zur Grenze der Gemarkung ca. 500 m südöstlich der Gemeinde Heteborn.
In ihr sind folgende Handlungen verboten:

  • die Bodengestalt zu verändern oder Böden zu versiegeln,
  • Bodenschätze abzubauen,
  • den Landschaftscharakter zu verändern,
  • die Art oder das Ausmaß der bestehenden Grundstücksnutzung zu ändern,
  • nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen oder sonstige Grünlandflächen umzubrechen oder in eine andere Nutzung zu überführen,
  • bauliche Anlagen mit Ausnahme jagdlicher Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn dies keiner öffentlich rechtlichen Genehmigung bedarf

Diese dient dazu auch das Umfeld des Schutzgebietes Hakel nachhaltig zu schützen.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/hakel

Im Rahmen der Exkursion erläuterte der AHA weiterhin, dass der Hakel, eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine zur Entwicklung und Stabilisierung von Biotopverbundräumen beitragen kann. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See bietet die Möglichkeit der Entwicklung zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Ferner weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) darauf hin, dass in jüngster Geschichte beginnend im Jahr 1830 und letztmalig im Jahr 1919 acht Gebiete am Rand des gesamten Hakelgebietes sowie westlich, nordwestlich und nördlich von Heteborn mit dem Lindholz, dem Westernholz, Der große Findling, Fasanenteich und Der kleine Findling fünf weitere Waldgebiete gerodet hatte. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es diese gerodeten Waldgebiete unverzüglich sukzessiv wieder entstehen zu lassen, um so mit der Wiederherstellung der einstigen Waldausdehnung beginnen zu können. Dies ist für den Schutz und Erhalt von Fauna und Flora, zur Verbesserung des Klimas sowie für einen umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus wichtig und dient letztendlich so auch der Naherholung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion legten ebenfalls dar, dass mehrmonatige Trockenphasen gepaart mit heißen Sommern, insbesondere in den Jahren 2018 bis 2022 ohnehin Fauna und Flora in den Wäldern, so auch im Hakel, stressen. Schon aus dem Blickwinkel betrachtet, verbietet es sich, die forstwirtschaftliche Nutzung fortzusetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher sich verstärkt und massiver für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zum Harz, zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.
Zum Abschluss der Exkursion lud der AHA zu folgender Fahrradexkursion ein:

Samstag, den 01.07.2023, um 10.00 Uhr
Radexkursion von Gatersleben nach Staßfurt
Route: Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staats­domäne in Gatersleben, NSG Hakel, Bode mit Aufenthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaense­further Busch, Staßfurt
Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben
Endpunkt: Bahnhof Staßfurt
Dauer: ca. 6 Stunden

Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des NSG Hakel einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Gatersleben

Schmiedestraße 1

06466 Gatersleben

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.01.2023

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Isabell Schneider

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Samstag, den 14.01., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz in der Streuobstwiese „Am Landhaus“
Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau

Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und vierunddreißigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, dem 14.01.2023, geplant.
Dabei ist vorgesehen mit den Schnittarbeiten zu beginnen.
Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen.
Der AHA bittet dabei um wetterfeste Arbeitskleidung, wozu unbedingt festes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe gehören.
Ferner findet die Teilnahme auf eigene Gefahr statt.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 01 in Dessau-Roßlau.
Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.01.2023

Das Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle-Trotha bedarf besonderer Schutzmaßnahmen!

Der ca. 7 ha große Forstwerder in Halle-Trotha ist ein Naturschutzgebiet, welches zusammen mit dem 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze das Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet und einen sehr wertvollen Bestandteil in der halleschen Saaleaue darstellt. Mit seiner vielfältigen Landschafts- und Naturstruktur, bestehend aus Hart- und Weichholzaue, Kies- und Schlammflächen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie sukzessiven Gehölzbereichen, bietet der Forstwerder zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum. Eng damit verbunden nutzen zahlreiche Menschen aus nah und fern die Aue zur Erholung und Entspannung.
Um genau diese Vielfalt zu erhalten, gilt es nun Bestandteile des NSG und FFH-Gebietes einer ungestörten Entwicklung zu überlassen. Dazu ist es jedoch erforderlich störende frühere Wegverbindungen und Trampelpfade zu verschließen.
In Anknüpfung an vorangegangene Arbeitseinsätze hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) geplant mit Hilfe vieler Interessenten den Zustand der Absperrungen an früheren Wegen und Trampelpfaden an mehreren Stellen weiter zu ergänzen und zu verbessern.
Das Ziel der Maßnahmen ist also die Schaffung eines abgesperrten Bereiches im Nordteil und am Südwestufer des NSG und FFH-Gebietes im Anschluss an das Saalewehr der Saaleaueninsel in Halles Norden, um eine ungestörte naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Ferner dient es der Sicherheit, da die steilen Prallhänge durch Abbrüche immer wieder Veränderungen unterliegen.
Der AHA ruft somit Interessenten auf, an dem Arbeitseinsatz am Samstag, den 14.01.2023 teilzunehmen.
Treff ist 10.00 Uhr am Fuße der Bogenbrücke zum Forstwerder am Ende der Pfarrstraße in Halle-Trotha.
Der AHA bittet um Teilnahme in wetterfester Arbeitskleidung mit Arbeitshandschuhen und festem Schuhwerk. Zudem erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Das Mitbringen einer Bügelsäge wäre zum Vorteil.
Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA im NSG Forstwerder erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.01.2023

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