Monat: Januar 2021 (Seite 2 von 2)

AHA fordert Schutz der Fasanerie in Köthen!

Nach weiter gültiger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist die Stadt Köthen einen wertvollen Grün- und Biotopverbund aus, welcher von der Ziethe, ca. 37,5 ha große Ziethebusch, dem Schlosspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.
Ebenfalls im Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Fasanerie am 18.08.2016 gilt es daher nach Meinung des AHA verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.
Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Schlosspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte.
In dem Blickwinkel betrachtet ist es für den AHA auch weiterhin überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat und weiterhin daran festhält. Dabei hat man nachweisbar massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen.
Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna und Flora, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt. Nach Auffassung des AHA gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren.
Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßt der AHA vom Grundsatz her, dass der Landrat des Landkreises AnhaltBitterfeld Uwe Schulze die Initiative in die Hand genommen hatte und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten wollte. Ferner hielt es der AHA für richtig, dass dazu eine projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten entstanden ist. Der AHA mahnt jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der AHA erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten.
Ferner weist der AHA darauf hin, dass der gemeinnützige und ehrenamtliche Verein Mitwirkungsrechte als vom Umweltbundesamt anerkannter Umwelt- und Naturschutzvereinigung besitzt.
Im Rahmen einer Neujahreswanderung am 09.01.2021 nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das von Schnee geprägte Waldgebiet in Augenschein. Dabei stellten sie fest, dass erfreulicherweise noch sehr große Bereiche der Fasanerie eine strukturreiche Zusammensetzung aufweisen, welche sich durch eine vielfältige Artenzusammensetzung und dem Verbleib von Alt- und Totholz und von Wurzeltellern auszeichnet. Thema war erneut die einst vorgenommenen umfassenden Totalabholzungen und die Einkürzungen von Stämmen zum Beispiel von Stieleichen und Eschen. Während die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für diese massiven Einkürzungen im Wegebereich noch ein gewisses Verständnis aufbrachten, um Gefährdungen zu minimieren und dabei aber ebenfalls einen großen Anteil an Alt- und Totholz als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pilze zu erhalten, hatten sie überhaupt kein Verständnis dafür im inneren Waldbereich erfolgten Einschnitte. Das Hören und Sehen u.a. eines Eichhörnchens sowie von Grün- und Buntspechten bestätigten diese ökologische Bedeutung der Fasanerie. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bekräftigten erneut die dringende Notwendigkeit sämtliche Abholzungen und Stammeinkürzungen künftig zu unterlassen. Im Falle einer fortgesetzten fehlenden Einsicht in Teilen des Stadtrates sowie in der Verwaltung der Stadt Köthen unter Leitung des Oberbürgermeisters Bernd Hauschild, fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer daher den Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Uwe Schulze und seine Verwaltung in ihrer Eigenschaft als Kommunalaufsicht sowie untere Naturschutz- und Forstbehörde auf, per Anweisung diese massiven Eingriffe zu stoppen. Ferner sehen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit ggf. die strafrechtliche Relevanz gegen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Köthen prüfen zu lassen.
Erfreulicherweise stellten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass das reichliche Vorhandensein von Eicheln zu einem umfassenden, bald einjährigem Jungaufwuchs der Stieleiche geführt hat. Nun gilt es diese Sukzession zu schützen, indem ein Betreten des Waldes und eine Mahd der Wegränder unterbleiben. Insbesondere im Nordwestteil der Fasanerie an den Nahtstellen zum Tierpark und zum Buschteich sowie des Durchgangweges hatten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein vermehrtes Jungaufkommen an Stieleichen festgestellt.
In Bezug auf den Tierpark bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Unverständnis zu den Abholzungen und das Verbleiben der Damhirsche in einem Feuchtgebiet. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zeugt das nicht von Sach- und Fachgerechtigkeit bei der tierhygienischen Haltung der Tiere, im Umgang mit dem anvertrauten Gehölzbestand und mit einem eigentlichen schützenswerten Feuchtbiotop, welches von starker Eutrophierung geprägt ist. Daher empfehlen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Rückgabe des Nordteiles des Tierparks an den Waldbestand der Fasanerie und Beseitigung der Ursachen der Eutrophierung, was zudem der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Ferner gilt es die offensichtlich nicht genehmigte bauliche Erweiterung des Tierparks im Westbereich in Richtung eines Feucht- und Quellgebietes unverzüglich zurückzunehmen und über Konsequenzen gegenüber den Verantwortlichen zu beraten und letztendlich entsprechende Festlegungen zu treffen.
Um die Bevölkerung noch mehr mit der umfassenden Bedeutung der Fasanerie als Ort des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Geschichte, der Erholung sowie Wissenschaft und Bildung vertraut zu machen, regten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die konzeptionelle Erarbeitung eines Heimatkunde- und Naturerkenntnispfades durch die Fasanerie an. Hier bietet sich u.a. die Einbindung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen wie die benachbarte Hochschule Anhalt, Schulen in der Stadt Köthen sowie die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld an.
Die herausragende Bedeutung der Fasanerie als arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, das erhebliche bestehende naturnahe Entwicklungspotenzial, das Angebot als Naherholungs- und Erholungsraum für die Bevölkerung sowie als Stätte der Wissenschaft und Bildung erfordern die Erstellung einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Als wissenschaftliche Partner können hier u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt fungieren.
Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer lässt sich nur so eine wissenschaftlich fundierte Diskussions- und Handlungsgrundlage erarbeiten, welche momentan in der Tiefe fehlt. In dem Zusammenhang gilt es auch einen Runden Tisch zur Fasanerie zu beleben, an dem die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen, Umweltorganisationen, Vereine und Bürgerinitiativen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschaft und Bildung vertreten sind.
Das Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. und der AHA bekräftigten erneut ihre Bereitschaft sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten fachlich-inhaltlich und organisatorisch einzubringen.

Wer noch mehr zu der Veranstaltung und den Vorstellungen des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. und des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fasanerie, Ziethebusch, Zehringer Busch und Ziethe mit ihrer Aue erfahren möchte, ist recht herzlich zu folgender Fahrradexkursion eingeladen:

Samstag, den 05.06., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion anlässlich des Tages der Umwelt zur Fuhne-Mün­dung in die Saale in Bernburg
über den Ziethebusch, zur Ziethe und zum Mündungsbereich in die Fuh­ne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne
Treffpunkt: Bahnhof Köthen
Dauer: ca. 5 Stunden

Ferner kann sich jede Interessentin bzw. jeder Interessent an folgende Anschriften wenden:

Sitz des Vereins

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345  200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Internet: http://www.aha-halle.de

Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06

06420 Könnern (Saale)

Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.01.2021

Fotos von winterlichen Impressionen in Köthen: Dietmar Hörner

Das Neue Jahr im Hakel begrüßt

Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002: „Schutzziel der Verordnung ist deshalb die Erhaltung und Entwicklung des vorgenannten Waldkomplexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften und seines agrarisch genutzten Umfeldes als Grundlage der Nahrungskette unter dem besonderen Aspekt des Greifvogelschutzes.“, Zitat Ende, hatten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum elften Mal veranlasst, zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ am 02.01.2021 ab Heteborn einzuladen.
Umrahmt von einer Mischung aus Windstille, vereinzelten Schneestellen und wolkentrübes Wetter verwies der Vorsitzende des AHA Andreas Liste zu Beginn der ca. 5 km langen Exkursion auf die Bedeutung des ca. 1.366,00 ha großen, als Naturschutzgebiet sowie nach europäischem Recht nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und als Vogelschutzgebiet ausgewiesene vielfältige Mischwaldgebiet. Dabei gilt es alles zum Schutz und Erhalt des von sehr großer Artenvielfalt an Fauna und Flora geprägten Schutzgebietes zu unternehmen und ein entsprechendes umfassendes Maßnahmepaket anzugehen. An erster Stelle gehört nach Auffassung des AHA, die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine weitgehend ungestörte sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verwies ferner darauf, dass immer wieder Massenabholzungen ganze Wälder bzw. Waldbereiche stören bzw. zerstören sowie mit gezielten reihenweisen Aufforstungen eine Umwandlung in Forstplantagen erfolgt. Als Beispiele führte der AHA dabei die Saaleauenwälder Sprohne, Dröbelschen Busch und Auwald Plötzkau, die Auenwälder in den Städten Leipzig und Schkeuditz, den Ettersberg in der Stadt Weimar und im Landkreis Weimarer Land, das Bergholz am Petersberg im Saalekreis sowie die Dölauer Heide im Gebiet der Stadt Halle (Saale) an.
Hier bedarf es nach Ansicht des gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eines massiven Umdenkens und darauf aufbauenden Handelns, was eine Hinwendung zu sich naturnah und sukzessiv entwickelnden Wäldern sein muss. Eine Holzentnahme außerhalb von Schutzgebieten aller Art gilt es dem anzupassen.
Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Umfeld des Hakels auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen. Insofern waren die Anwesenden auch sehr positiv angetan, dass Felder in Angrenzung an die Ortslage von Heteborn mit Gründüngungs- und Blühpflanzen wie Phacelia bestanden waren.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem AHA Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen. Immerhin leben noch ca. 70 Brutvogelarten, darunter z.B. in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 9 Greifvogelarten als Brutvögel: Schwarzmilan, Rotmilan, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Turmfalke und Baumfalke. Alles Vogelarten, welche unteren besonderen Schutz stehen müssen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten fest, dass es endlich in der Frage Schutz und Entwicklung des Hakels voranzukommen gilt. Hinsichtlich einer Nutzung des Flugplatzes Cochstedt, ist von einer Zunahme der Vielfachbelastung für die Avifauna auszugehen. Zu den Vielfachbelastungen gehören aber auch ganz besonders die intensivere forstwirtschaftliche Nutzung sowie die zunehmende landwirtschaftliche Monokultur in Form des flächendeckenden Anbaus von Mais und Raps. Während Ersteres auf die Brutstandorte einwirkt, führt der gegenwärtige Feldbau zu herben Verlusten an Nahrungsräumen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten mit Bedauern fest, dass in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt hat. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Zur Frage des möglicherweise steigenden Holzbedarfs erneuerte der AHA seinen dringenden Vorschlag diesen in neue Waldflächen umzurechnen. Dem gilt es jedoch ein wissenschaftlich fundiertes Waldkonzept zu Grunde zu legen.
Alles dies gehört in eine ordentliche wirtschaftliche Betrachtung hinein. Es kann nach Ansicht des AHA nicht sein, dass die Gewinne privatisiert sind und die Folgeschäden die Gesellschaft zu tragen habe. In dem Zusammenhang bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, dass zur Zeit das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Daraus ist eine sehr große Gefahr für die Landwirtschaft sowie Umwelt, Natur und Landschaft abzuleiten.
Im Vorfeld der Domburg, welche auf dem mit 244 m über NN höchsten Punkt des Hakels steht, hat man nun ebenfalls mit Aufforstungen von Eichen und anderen Bäumen einen weiteren Grundstein für die Umwandlung des Hakels vom Wald zu Forstplantagen gelegt. Auffällig ist immer wieder das Befahren mit Kraftfahrzeugen und neben den Spuren von Massenabholzungen die fortgesetzte Plünderung von Holz durch Privatpersonen. Das Befahren des Hakels hat man durch massive Wegverbreiterungen und Schotteraufschüttungen sowie offenstehende Schranken vereinfacht. Für Fußgänger und Fahrradfahrer haben jedoch diese Aufschüttungen eher zur Verschlechterung der Nutzung der betroffenen Wege geführt.
Ebenso mit Entsetzen und Unverständnis stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine massive Verstärkung der Nutzung bestehender sowie Schaffung neuer Rückegassen fest, welche zwischen 40 bis 60 cm tiefe Furchen und somit sehr deutliche Bodenverdichtungen und Zerstörungen an der Flora hinterlassen haben. Insbesondere im Bereich des Wassertals im Südostbereich des Großen Hakels ist eine deutliche Verstärkung der Abholzungstätigkeiten zu erkennen, wobei insbesondere Stiel- und Traubeneiche, Rotbuche, Hainbuche, Bergahorn und Winterlinde der Säge zum Opfer fielen. Eine stichprobenartige Zählung ergab, dass der Forst u.a. 120 Jahre alte Eichen gefällt hatte. Dabei hatte man zudem den angrenzenden Weg stark beschädigt. Ebenso für Unverständnis sorgte die vermehrte Aufstellung von Hochsitzen, was auf eine verstärkte Jagdtätigkeit schließen lässt.
Die gegenwärtig gültigen Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) zielt darauf ab, den Mischwaldbestand in seiner Vielfalt sowie die dort lebende vielfältige Fauna und Flora zu schützen und zu entwickeln. Ein Holzeinschlag darf nach § 5 NSG-VO u.a. nur außerhalb der Zeit vom 1.3. bis 31.8. eines jeden Jahres und eine Holzrückung in der Zeit vom 15.03. bis 31.08. eines jeden Jahres erfolgen.
Die Holzabfuhr darf in der Zeit vom 2.3. bis 31.8. eines jeden Jahres nur entlang des Hauptweges (Cochstedter Weg) und dem Kreuzweg im Kleinen Hakel stattfinden.
Eine Fläche von 33,69 ha ist als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten.
Ebenso besagt der seit 2004 bestehende Forsteinrichtungsplan, dass eine Durchforstung auf den Flächen nur alle 10 Jahre erfolgen darf, um weitere Störungen auf den Flächen zu vermeiden. Beobachtungen von Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sowie AHA-Mitgliedern besagen, dass dies bereits häufig nach 5 bis 6 Jahren erfolgt. Zudem liegt kein neuer Entwurf des Forsteinrichtungsplans vor.
Im § 4a der Änderung der NSG-VO vom 25.04.2002 ist nunmehr eine Schutzzone mit einer Größe von ca. 3 707 ha festgeschrieben. Sie erstreckt sich nördlich und südlich um den “Großen Hakel” und den “Kleinen Hakel” in den Gemarkungen der Gemeinden Cochstedt, Schadeleben, Friedrichsaue, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn, Kroppenstedt und Hakeborn. Die Grenze verläuft vom Ortsausgang der Gemeinde Hedersleben in nordöstlicher Richtung entlang der Landesstraße L 66 bis zur Grenze der Gemarkung ca. 500 m südöstlich der Gemeinde Heteborn.
In ihr sind folgende Handlungen verboten:

  • die Bodengestalt zu verändern oder Böden zu versiegeln,
  • Bodenschätze abzubauen,
  • den Landschaftscharakter zu verändern,
  • die Art oder das Ausmaß der bestehenden Grundstücksnutzung zu ändern,
  • nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen oder sonstige Grünlandflächen umzubrechen oder in eine andere Nutzung zu überführen,
  • bauliche Anlagen mit Ausnahme jagdlicher Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn dies keiner öffentlich rechtlichen Genehmigung bedarf

Diese dient dazu auch das Umfeld des Schutzgebietes Hakel nachhaltig zu schützen.
Daher sieht der AHA nunmehr auch die Notwendigkeit die Presseerklärung der zuständigen Staatsanwaltschaft zuzuleiten, um die strafrechtliche Relevanz prüfen zu lassen.
Im Rahmen der Exkursion erläuterte der AHA weiterhin, dass der Hakel, eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine zur Entwicklung und Stabilisierung von Biotopverbundräumen beitragen kann. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Ferner weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) darauf hin, dass in jüngster Geschichte beginnend im Jahr 1830 und letztmalig im Jahr 1919 acht Gebiete am Rand des gesamten Hakelgebietes sowie westlich, nordwestlich und nördlich von Heteborn mit dem Lindholz, dem Westernholz, Der große Findling, Fasanenteich und Der kleine Findling fünf weitere Waldgebiete gerodet hatte. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es diese gerodeten Waldgebiete unverzüglich sukzessiv wieder entstehen zu lassen, um so mit der Wiederherstellung der einstigen Waldausdehnung beginnen zu können. Dies ist für den Schutz und Erhalt von Fauna und Flora, zur Verbesserung des Klimas sowie für einen umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus wichtig und dient letztendlich so auch der Naherholung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion legten ebenfalls dar, dass mehrmonatige Trockenphasen gepaart mit heißen Sommern, insbesondere in den Jahren 2018 und 2019 ohnehin Fauna und Flora in den Wäldern, so auch im Hakel, stressen. Schon aus dem Blickwinkel betrachtet, verbietet es sich, die forstwirtschaftliche Nutzung fortzusetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher sich verstärkt und massiver für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.

Zum Abschluss der Exkursion lud der AHA zu folgender Fahrradexkursion ein:

Samstag, den 03.07., um 10.00 Uhr
Radexkursion von Gatersleben nach Staßfurt
Route: Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staats­domäne in Gatersleben, NSG Hakel, Bode mit Auf­enthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaense­further Busch, Staßfurt
Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben
Endpunkt: Bahnhof Staßfurt
Dauer: ca. 6 Stunden

Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des NSG Hakel einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1

06466 Gatersleben

Internet: http://www.aha-halle.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.01.2021

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Regina Hoppe

Fotos: Isabell Schneider

Der Salegaster Forst im Januar 2021

Der AHA beginnt das Jahr 2021 mit einer Neujahrsexkursion durch den Salegaster Forst bei Wolfen

Am 02.01.2021 trafen sich Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu einer Neujahrsexkursion um 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.
Der Weg führte durch den „Wolfener Busch“ Richtung Salegaster Forst.
Am Rande des „Wolfener Busches“ ist mit den Vorbereitungen für die Bauarbeiten zur Erweiterung des Klärwerkes des Abwasserzweckverbundes der Stadt Wolfen begonnen worden. Damit ist die Möglichkeit der Schaffung einer Verbindung zwischen den beiden Biotopen „Wolfener Busch“ und Salegaster Forst unwiederbringlich verloren gegangen. Dieses Bauvorhaben hat mit einer Generationen übergreifenden Nachhaltigkeit nichts zu tun.

Der Winter und der Wald bedeuten, durch das Fehlen des Laubes der Bäume und des Buschwerkes, vor allem Durchblick.
Die dominierenden Farben sind grau und graubraun. Aber auch das kräftige Grün des Mooses, welches besonders leuchtet, die Farben der Flechten, sowie das zarte junge Blattgrün der Krautschicht des Waldbodens, treten deutlich hervor.
Für den Wald und die Tiere bedeutet der Winter Ruhe. Sie war überall zu spüren.

Leider mußten wir umfangreiche Baumfällungen am Wegesrand feststellen. In der Presse war dazu eine Ankündigung erfolgt, abgestorbene Bäume aus Sicherheitsgründen zu fällen. Die von uns gesichteten gefällten Bäume zeigten alle ein gesundes Kernholz. Selbst der Ansatz der Knospen an den Zweigen war gut zu erkennen. Womit ist diese Aktion zu rechtfertigen?

Unsere Wanderung führte uns ein Stück entlang des Schlangengrabens zum ehemaligen Forsthaus Salegast und der Conradi-Linde, zur alten Kirchenruine des ehemaligen Ortes Salegast und zum Schlangenberg, einer kleinen Anhöhe unbekannten Ursprungs. Auf dem Rückweg überquerten wir die Auenwiesen von Jeßnitz.
Begleitet wurden wir von dem Gesang der Buchfinken und des Kleibers, dem Rufen des Eichelhähers und der Kolkraben und dem betriebsamen Klopfen des Spechtes.

Text und Fotos: Sabine Schauer

Stellungnahme zur geplanten Herstellung der linearen Durchgängigkeit der Ulster

in Unterbreitbach/Räsa in Anlehnung an die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)

Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Ferner gilt es einst baulich durchführte Begradigungen von Fließgewässern wissenschaftlich fundiert wieder aufzuheben, um eine naturnahe bis natürliche Gewässerdynamik wieder herzustellen, die Sohleintiefungen mit einhergehender Entwässerung der Aue und Behinderung der Überflutungen sowie somit eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt gewährleisten zu können.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

Zu den Verfahrensunterlagen

Grundsätzlich begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Beseitigung von Querbauwerken, um so eine Gewässerdurchgängigkeit gewährleisten zu können. Insbesondere Fische profitieren von der Wiederherstellung solcher Durchgängigkeit.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht jedoch die Notwendigkeit länderübergreifend und flächendeckend die ca. 57,00 km lange Ulster die ursprüngliche und in den 60er bis 80er Jahren beseitigte Mäandrierung wiederherstellen bzw. entwickeln zu lassen. Insbesondere die Flussabschnitte zwischen Motzlar und Geisa, Buttlar und Wenigentaft sowie Pferdsdorf und Unterbreizbach bedürfen einer Wiederherherstellung bzw. –entwicklung von Mäandern. Hier gilt es insbesondere die Gestaltungskräfte der Natur zu nutzen, welche aber vollständige Rückbaumaßnahmen von Sohl- und Uferbefestigungen aller Art in und an der Ulster bedürfen.
Diese Entwicklung sorgt für eine Wiederherstellung einer höheren Arten- und Strukturvielfalt, verlangsamt den Wasserabfluss, bietet durch Wiederverlängerung des Flusses eine Erhöhung der Aufnahmekapazität von Wasser und bessere Einbindung in die dazugehörige Auenlandschaft. Daher gilt es auch eine sukzessive Wiederentwicklung von Auenwäldern zu prüfen.
Nur so lassen sich die angedachten Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit der Ulster in Unterbreitbach/Räsa in Anlehnung an die europäische Wasserrahmen-richtlinie (EG-WRRL) nachhaltiger einordnen.

III. Schlussbemerkungen

Bekanntlich gehören Fluss-und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Nach Auffassung des AHA empfiehlt der AHA für den Gesamtverlauf der Ulster folgende Aktivitäten zu entfalten:

  • Wissenschaftliche Prüfung, ob die Wiederanbindung bzw. herstellung der Altverläufe der Ulster möglich bzw. sinnvoll erscheinen.
  • Es gilt eine sukzessive Entstehung eines Auenwaldes zu prüfen, um a) das standorttypische Arten- und Strukturspektrum entstehen zu lassen, b) Ungehindertes Wurzelwachstum zu ermöglichen und c) wiesen- und staudenreiche Zwischenzeiträume bieten Insekten sehr viele Nahrung und Unterschlupf.
  • Wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaft der Ulster von Quelle bis Einmündung in Werra.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.01.2021

AHA fordert nachhaltigen Schutz des Ziegelrodaer Forstes!

Wie Medienberichten vom 31.12.2020 zu entnehmen ist, hat der Förderverein der Arche Nebra im Ziegelrodaer Forst im Bereich des zur Stadt Nebra gehörenden Mittelberges Bauarbeiten zur Errichtung eines Kunstwanderweges begonnen. Dass mit rund 180.000,00 Euro Steuermitteln aus dem europäischen Förderprogramm Leader geförderte Vorhaben soll bereits im Bereich des Landkreises naturschutzrechtlich genehmigt sein und sich im Bereich des Landreises Burgenlandkreis im Genehmigungsverfahren befinden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist darauf hin, dass das sich auf dem Ziegelrodaer Bundsandsteingebiet befindliche ca. 8.200,00 ha große Waldgebiet eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum, hydrologischer Speicherraum, Naherholungsraum für die Bevölkerung, Biotop- und Grünverbundraum zwischen Helme, Unstrut, Saale, Seengebiet zwischen Eisleben, Röblingen am See und Seeburg sowie als Sauerstoffspender, Frischlufterzeuger und Kohlendioxidspeicher hat. Diese vielfältige Funktion schlägt sich auch in den Unterschutzstellungen als Landschaftsschutzgebiete Unstrut-Triasland (31.452,00 ha) und Finne-Triasland (8.000,00 ha) sowie des 2.315,00 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützten Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau (FFH0136). In der „ANLAGE NR. 3.142 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “ZIEGELRODAER BUNTSANDSTEINPLATEAU“ (EU-CODE: DE 4634-302, LANDESCODE: FFH0136)“ ist zudem unter § 1 Absatz 4 zudem folgendes aufgeführt, Zitat: „Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Sandberg“ (NSG0121) und „Steinklöbe“ (NSG0123), überschneidet sich mit den Landschaftsschutzgebieten „Unstrut-Triasland“ (LSG0040BLK) und „Unstrut-Triasland“ (LSG0040MQ), ist eingeschlossen vom Naturpark „Saale-Unstrut-Triasland“ (NUP0002LSA) und umfasst die Flächennaturdenkmale „Lautersburgteich mit umgebenden Quellen“ (FND0031MQ), „Neue Tongruben“ (FND0032MQ) und „Talwiesen“ (FND0024MQ).“, Zitat Ende.
Unter dem § 2 „Gebietsbezogener Schutzzweck“ obengenannter Anlage sind zudem folgende Schutzzwecke vermerkt, Zitat „Der Schutzzweck des Gebietes umfasst ergänzend zu Kapitel 1 § 5 dieser Verordnung:

(1) die Erhaltung des auf dem Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau befindlichen Komplexes gebietstypischer Lebensräume, insbesondere der großflächigen störungsarmen, reich strukturierten, alt- und totholzreichen Laub- und Laubmischwälder verzahnt mit Fließ- und Stillgewässern sowie bedeutende xerotherme, artenreiche Offenlandlebensräume,

(2) die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile:

LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi), 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia: besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen), 6240* Subpannonische Steppen-Trockenrasen, Weitere LRT: 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation, 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum), 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum), 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli), 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum), einschließlich ihrer jeweiligen charakteristischen Arten, hier insbesondere Bologneser Glockenblume (Campanula bononiensis), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Dreizähniges Knabenkraut (Orchis tridentata), Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), Hundswurz (Anacamptis pyramidalis), Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Laubfrosch (Hyla arborea), Mittelspecht (Dendrocopos medius), Moorfrosch (Rana arvalis), Nacktstängel-Schwertlilie (Iris aphylla), Neuntöter (Lanius collurio), Purpur-Knabenkraut (Orchis purpurea), Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Schlingnatter (Coronella austriaca), Stängelloser Tragant (Astragalus exscapus), Verkannter Wasserschlauch (Utricularia australis), Violette Schwarzwurzel (Scorzonera purpurea), Weiße Waldhyazinthe (Platanthera bifolia), Wiesen-Kuhschelle (Pulsatilla pratensis), Wildkatze (Felis silvestris), Zauneidechse (Lacerta agilis), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus); konkrete Ausprägungen und Erhaltungszustände der LRT des Gebietes sind hierbei zu berücksichtigen, Arten gemäß Anhang II FFH-RL: Prioritäre Arten: *Eremit (Osmoderma eremita), Weitere Arten: Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), Großes Mausohr (Myotis myotis), Hirschkäfer (Lucanus cervus), Kammmolch (Triturus cristatus), Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus).“, Zitat Ende

Alleine diese Fakten bekräftigen die sehr hohe Schutzwürdigkeit und –notwendigkeit. Jegliche Eingriffe führen zu massiven Störungen oder gar Zerstörungen.
Bereits die Wegeasphaltierungen und die im Jahr 2007 vollendete Errichtung des 30 m hohen Aussichtsturm auf dem Mittelberg, welche mit den umfassenden Massenabholzungen und Baumaßnahmen haben zu massiven in das wertvolle, häufig von Naturverjüngung geprägte Waldgebiet geführt.
Es ist immer wieder für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) unverständlich und keinesfalls nachvollziehbar, dass Erlebbarkeit von Waldgebieten noch immer mit Baumaßnahmen in diesen sehr bedeutsamen Natur- und Landschaftsbestandteil verbunden sein soll. Gerade naturverjüngender, arten- und strukturreicher Wald bietet seinen Besucherinnen und Besuchern die beste standortgerechte Anschauung. Andere Darstellungen zeugen von noch immer vorhandenen falschem Verständnis mit Natur, Landschaften und Umwelt, welche es unbedingt und unverzüglich zu überwinden gilt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen strikten und unantastbaren Schutz des Ziegelrodaer Forstes sowie angrenzender Gebiete für dringend geboten und fordert als vom Umweltbundesamt anerkannter Umwelt- und Naturschutzvereinigung die sofortige Vorlage aller Antragsunterlagen in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis ein, um ordnungsgemäß und sachgerecht eine Stellungnahme abgeben zu können. Ferner sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein in der natur- und umweltzerstörenden Wirkung des Vorhabens unter Verwendung von 180.000,00 Euro öffentlicher Gelder, ein dringenden Prüfungsbedarf durch den Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt.
Alternativ betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die dringende Notwendigkeit der vollständigen Entwicklung des Ziegelrodaer Forst als naturverjüngenden Wald mit Prüfung von sukzessiven Ausweitungsmöglichkeiten und zur Festigung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie dem Schutz, dem Erhalt und Weiterentwicklung von Grün- und Biotopverbünden. Dazu kann u.a. die Bedeutung als Quellgebiet der etwa 12 km lange Querne, welches ein recht wechselvolles Fließgewässer darstellt und sich insbesondere im Gewässerlauf oberhalb von Lodersleben als interessanter naturnaher Abschnitt mit zahlreichen Mäandern und artenreicher Vegetation auszeichnet.
Vereinzelte Quellen bereichern das Gesamtbild. Jedoch bereits kurz vor Lodersleben sind im Gegensatz dazu deutlich die Ergebnisse von Begradigungsmaßnahmen zu erkennen.
Davon ausgehend beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine ehrenamtliche Regionalgruppe Ziegelrodaer Forst zu bilden. In ihr können sich interessierte Menschen, aber auch Organisationen, zusammenfinden, welche sich aus der Sicht des Umwelt- Landschafts- und Naturschutzes ehrenamtlich für den Erhalt, Schutz und Betreuung des Ziegelrodaer Forstes einsetzen möchten. Wer sich für eine derartige Gruppe und ihrer möglichen Inhalte interessiert, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder oder
zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
Ortsgruppe Merseburg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl (UBM)
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 525 62 945

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.01.2021

Neuere Beiträge »