Monat: Mai 2019 (Seite 3 von 3)

AHA fordert naturnahere Entwicklung der Ufer der Saale!

In der Stadt Halle (Saale) beraten planmäßig der Ausschuss für Planungsangelegenheiten am 14.05.2019, der Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben nach der VOB, VOL, HOAI und VOF am 23.05.2019 sowie der Stadtrat am 29.05.2019 den „Baubeschluss zur Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“. Dabei hat man im städtischen Haushalt Halles für die Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Gesamtkosten in Höhe von 14.308.200,00 Euro veranschlagt. Auf den Anteil der Uferbefestigung (Böschungsbefestigung) sollen hierbei 3.748.000,00 Euro entfallen, welche zu 100 % aus den steuerfinanzierten Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 stammen.
Erwartungs- und erfahrungsgemäß befürchtet nun der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nicht nur eine Verstetigung einer flächendeckenden Uferversiegelungen im halleschen Stadtgebiet, sondern auch noch einen weiteren Ausbau auf Flächen der Stadt Halle (Saale) im Bereich der Elisabethsaale. Der AHA rechnet zudem mit Eingriffen in den Gehölz-, Kraut- und Staudenbestand in den Uferbereichen. Ferner ist dem AHA nicht bekannt, ob ordnungsgemäße Umweltverträglichkeiten stattfanden, welche die Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Vereinbarkeit mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU beleuchten. Daher gilt es ein ordnungsgemäßes Raumordnungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung durchzuführen.
Auf Grund dessen fordert der AHA die halleschen Stadträtinnen und Stadträte in den jeweiligen Sitzungen der Ausschüsse und von Halles Stadtrat die Zustimmung zu verweigern.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.05.2019

Freiwillige sind eingeladen in der UBM zu helfen!

Wie bereits zum 14. Freiwilligentag der Freiwilligenagentur Halle-Saalekreis am 15.09.2018 geschehen, bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auch zum 15. Freiwilligentag am Samstag, dem 18.05.2019 Freiwilligen die Möglichkeit an, in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM), Weiße Mauer 33 in 06217 Merseburg aktiv zu sein.
Bei diesem Freiwilligentag ist geplant mit der Renovierung der beiden Räume der UBM zu beginnen. Nach Abschluss dieser Arbeiten sind zum späteren Zeitpunkt die Fortsetzung und der Abschluss der Registrierung des Buchbestandes und der Datenträger vorgesehen.
Der Arbeitseinsatz am Samstag, dem 18.05.2019, beginnt um 10:00 Uhr und findet in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM), Weiße Mauer 33 in 06217 Merseburg statt.
Neben der praktischen Unterstützung vor Ort, besteht auch die Möglichkeit mit Geld- und Sachspenden hilfreich zu sein.
Wer Interesse hat in der UBM mitzuwirken, kann sich an folgende Anschriften wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 1

06108 Halle (Saale

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ – (UBM)

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

AHA führt Fahrradexkursion in die Fuhneaue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, dem 18.05.2019 , eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion entlang der Fuhne zur Fuhnevogtei sowie zum NSG „Cösitzer Teich“ und zum NSG „Gerlebogker Teiche“ mit folgender Fahrtroute durch:
Fuhnetalweg mit kurzem Abstecher in das Naherholungsgebiet „Fuhneaue“ Wolfen mit dem Gondelteich, Fortsetzung der Radtour über den Fuhnetalweg bis zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“ im Wolfener Naherholungsgebiet und Landschaftsschutzgebiet „Fuhneaue“ und weiter über Salzfurtkapelle – mit Aufenthalt im NSG „Vogtei“ – Besichtigung der Fuhne-Bifurkation, danach über Radegast weiter nach Cösitz, Besichtigung des Cösitzer Parks und des Cösitzer Teiches und anschließend weiter zu den Gerlebogker Teichen, Rückfahrt über Cösitz, Radegast, Löberitz, Zschepkau, Thalheim nach Wolfen

Im Rahmen dieser Exkursion ist vorgesehen die Bedeutung, Entwicklungsmöglichkeiten und die Schutzwürdigkeit der Gesamtlandschaft und der einzelnen Bereiche darzulegen. Ferner beabsichtigt der AHA Beeinträchtigungen bzw. Gefahren und deren Abwendung sowie eigene Vorstellungen zum Schutz, zur Entwicklung und zur Betreuung sowie Möglichkeiten der Mitwirkung Interessierter aufzuzeigen. Im dem Zusammenhang möchte der AHA seine ehrenamtliche Ortsgruppe Bitterfeld – Wolfen vorstellen und für eine Mitwirkung werben.

Die Exkursion beginnt um 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.

Wer mehr zu der Exkursion und zu den Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA Ortsgruppe Bitterfeld – Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen

Zu 1.1 Raumstrukturelle Entwicklung und Interkommunale Kooperation

Zu 1.2 Zentrale Orte

Angesichts der zunehmenden und vielfältigen globalen, europäischen, nationalen, überregionalen und regionalen Bedrohungen von Umwelt, Natur und Landschaft ist es vollkommen unverständlich, dass der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung in Ostthüringen kaum Erwähnung findet. Dabei gilt es die einzelnen Gebiete wie zum Beispiel die Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster und Pleiße sowie angrenzender Natur und Landschaft zu schützen sowie Biotop- und Grünverbünde zu erhalten, zu entwickeln und zu erweitern. Ferner ist nicht nachvollziehbar, auf welcher Basis weitere Flächenversiegelungen für Neubauten für Siedlungen, Tourismusbauten, Gewerbe und Verkehrstrassen geben soll. Dabei stellen solche Aktivitäten einen weiteren Beitrag zur weiter hohen täglichen Flächenversiegelung in Deutschland für Gewerbe-, Wohn- und Verkehrsflächen dar. Laut Unweltbundesamt und Statistischem Bundesamt liegt der Wert bei 66 ha pro Tag, was in etwa im Jahr die Fläche der Stadt Leipzig ergibt. Auf das Jahr hochgerechnet: 66 ha/Tag x 365 Tage im Jahr = 24.090 ha = 241 km². Im Vergleich dazu hat die Stadt Leipzig gegenwärtig eine Fläche von 297,6 km² = 29.760 ha. Stattdessen sind Maßnahmen zum Rückbau und der Flächenentsiegelungen –insbesondere in den wertvollen Natur- und Landschaftsbereichen- zu prüfen und umzusetzen. Als Beispiel sei eine Presserklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. vom 05.05.2016 angeführt, Zitat:

„Bekanntlich gehören Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.
Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA als seine vorrangige Aufgabe an.
Ein sehr wichtiger Teil zur Umsetzung dieser Vorstellungen sieht der AHA z.B. neben Initiierung und Begleitung wissenschaftlicher Arbeiten, Erstellen von Stellungnahmen sowie Durchführung von Arbeitseinsätzen, in der Durchführung von Exkursionen zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Im Rahmen der Exkursionen beabsichtigt der AHA Interessenten die Schutzwürdigkeit von Umwelt, Natur und Landschaft, deren Bedrohung, Möglichkeiten zur Initiierung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen und Möglichkeiten der Mitwirkung eines jeden Einzelnen aufzuzeigen. Darüber hinaus besteht für die Mitglieder des AHA die Möglichkeit, sich immer wieder vor Ort ein aktuelles Bild zur Situation von Umwelt, Natur und Landschaft im Exkursionsgebiet zu verschaffen.
Genau diesem Anliegen diente auch die etwa sechsstündige Fahrradexkursion durch die Saaleaue zwischen den im Freistaat Thüringen liegenden Orten Jena und Großheringen.
Der Ausgangspunkt bildete die Stadt Jena (Saale), welche u.a. sehr stark von der Saale, ihrer Aue sowie den zahlreichen Nebengewässern aus den umliegenden von Muschelkalk und Buntsandstein geprägten Bergen und Hochebenen gekennzeichnet ist. Immer wieder positiv auffallend ist, dass die Saale im Stadtgebiet weitgehend unverbaut im Ufer- sowie Sohlbereich und somit intensiv und vielfältig ausgeprägte Vegetationsstrukturen aufzeigen. Insbesondere Weichholzauengehölze wie z.B. diverse Weidenarten, Schwarz- und Grauerlen sowie Pappelarten sind signifikant. Jedoch ebenfalls Harthölzer wie Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Weißdornarten, Frühblühende Traubenkirsche, Blutroter Hartriegel, Europäisches Pfaffenhütchen sowie sehr vereinzelte Stieleichen gedeihen zumeist sukzessiv entlang der Saale. Die Krautschicht setzt sich u.a. aus Wasserminze sowie Frühjahrsblühern wie Goldsternchen, Scharbockskraut, Veilchenarten efeublättriger Gundermann, Buschwindröschen und Gelbem Windröschen.
Diese Tatsache gilt es dringend zu schützen, zu erhalten und ggf. auszuweiten.
Im Mündungsbereich der Leutra war positiv aufgefallen, dass hier kein Verbau des Gebietes erfolgte. Jedoch verhindern u.a. Schwellen die ökologische Durchlässigkeit, welche eigentlich bis 2015 nach der Europäischen Wasserrahmenrichtline (WRRL) umzusetzen war.
In der Saaleaue nordöstlich und östlich des Burgauer Weges bis zur Lobedaer Straße war deutlich eine Aufweichung der durchaus noch dominierenden Wiesenlandschaft erkennbar, indem der Anbau von Erdbeeren stattfindet. Auf Grund der Lage im Hochwassereinzugsgebiet der Saale sowie der höheren Artenvielfalt auf einer unregelmäßig gemähten oder abgeweideten Wiese hält es der AHA erforderlich jede intensivere bzw. intensive landwirtschaftliche Nutzung auszuschließen. Zudem gilt es zu prüfen, inwieweit eine sukzessive Auenwaldentwicklung -insbesondere entlang der Saale- zu prüfen. Ähnlich zu werten ist das in der Aue nördlich der Saalebrücke Lobedaer Straße zu sehen. Hier ist zudem der Konflikt zwischen Verbauungen im Saaleauenbereich und freier Aue deutlich zu erkennen. Ein Konflikt, welcher ganz besonders das Gebiet der Sportanlagen des Universitätssportvereins und des Ernst-Abbe-Stadions betrifft. Die Folgen des letzten größeren Hochwassers vom Juni 2013 waren mehr oder minder optisch und baulich noch gut zu erkennen. Daher sieht der AHA die dringende Notwendigkeit die weitere Fortführung der Planungen zum Umgang mit Hochwasser nach den aktuellen Gesichtspunkten, Erkenntnissen und Rechtsgrundlagen anzugehen.
Dazu gehört u.a. auch die Prüfung der Asphaltierung von Wanderwegen. Besonders auffällig ist der Ausbau in der Saaleaue östlich und nordöstlich von Göschwitzer Straße und Prüssingstraße. Erfreulicherweise haben Sukzessionen im Ufergebiet der Saale die massiven baulichen Eingriffe wieder relativiert.
Im Bereich des 3,84 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil -einst flächenhaften Naturdenkmal- verdeutlicht sich nach Ansicht des AHA mit dem Auenwaldrest, wie womöglich auch die Saaleaue im Bereich der heutigen Stadt Jena (Saale) ausgesehen haben. Der im Ausgleich der Gebietsverluste für die Straßenbahn Stadtrodaer Straße gesperrte Mittelweg bedarf nach Auffassung des AHA einer noch effektiveren Absperrung und Kontrolle. Während die im Südwestbereich die zur Absperrung abgelegten Pappelstämme den richtigen Ansatz darstellen und bestimmter Ergänzungen bedarf, fehlt im Nordostbereich eine derartige nachhaltige Sperrung komplett. Im Interesse einer vollständigen Absperrung regt der AHA eine entsprechende Sperrmaßnahme auch hier vorzunehmen.
Auf Grund der guten Bestände von Gehölzen entlang der Saale bieten sich sehr interessante Lebensräume für den Elbebiber. Während an zahlreichen Standorten entlang der Saale in Jena alte Fraßspuren zu erkennen sind, zeigten sich in dem Saaleabschnitt zwischen Brücke Stadtrodaer Straße und Camsdorfer Straße an einer Hybridpappel neuere Fraßspuren. Damit ist davon auszugehen, dass sich ein stabiler Bestand an Bibern entwickelt, welcher damit besondere Schutzmaßnahmen erfordert.
Der Abschnitt des Gembdenbach im Bereich Ecke Gembdenbachtal/Am Jenzig verdeutlicht deutlich den Unterschied zwischen naturnaheren Abschnitten -oberhalb- und naturferneren Bereichen -unterhalb-. Nach Auffassung des AHA gilt es naturnahere Entwicklungen anzustreben. Eine derartige Entwicklung benötigt eines beidseitig mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens, unbefestigter Ufer- und Sohlbereiche sowie das Vorhandensein von Störsteinen oder -hölzer.
Mit dem 2,126 ha großem Geschützten Landschaftsbestandteil Erlkönig lässt sich deutlich die Vielfalt des Natur- und Landschaftsraumes oberhalb der Saaleaue erkennen, wozu im konkreten Fall Hangwälder, quellengespeiste Feuchtbiotope und Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Saaletal“ zwischen Göschwitz und Camburg gehören.
Diese landschaftliche Strukturvielfalt prägt den Saaleverlauf im gesamten Exkursionsgebiet bis Großheringen und findet Ergänzung durch Streuobstwiesen, Hecken, Hochstaudenflächen und Solitärgehölzen. Nach Auffassung des AHA befinden sich bedauerlicherweise zahlreiche Streuobstwiesen in keinem guten Zustand. Damit verbunden ist mit Existenzgefahr zu rechnen. Der AHA wäre im Rahmen seiner gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten bei Zustimmung der Eigentümer und zuständigen Naturschutzbehörden grundsätzlich bereit die Patenschaft für Streuobstwiesen zu übernehmen.
Auf dem Weg in Richtung des Jenaer Ortsteiles Kunitz stellten die Exkursionsteilnehmer mit großer Genugtuung fest, dass auf einem Acker in der Saaleaue der Anbau von Luzerne erfolgt. Angesichts der Verarmung der Arten- und Sortenvielfalt von in der DDR-Zeit 25 auf gegenwärtig 5 bis 6 Feldkulturen eine sehr positive Feststellung. Die Verarmung der Vielfalt von Feldkulturen hat eine Verringerung von Lebens- und Nahrungsräumen für zahlreiche Tierarten wie z.B. Hasen, Vogelarten und Insekten zur Folge. So finden Bienen weniger Vielfalt bei der Nektarsuche, Hasen bei der Nahrungssuche sowie können Greifvögel und Eulen Beute machen, weil Mais- und Rapsanbau eine Jagd beispielsweise auf Mäusen nicht zulässt. Die Folge sind Mäusekalamitäten, welche wiederum immer wieder den Ruf von Landwirten nach Bekämpfung mit Giftködern hervorruft und somit Vergiftungsgefahren für andere Tiere h ervorruft. Ferner fehlen mit dem unterbliebenen Anbau von Humusmehrern wie z.B. Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemischen, Möglichkeiten des Erhaltes und der Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit. Ein guter Humusanteil im Boden erhöht die Krümelstruktur, verbessert das Edaphon, das Pufferungs- und Speicherungsvermögen und somit die Durchlässigkeit des Bodens für Wurzeln, Wasser und Nährstoffe. Andrerseits versuchen viele Landwirte durch erhöhte Dünger- und Pestizidgaben die selbst verursachten Defizite auszugleichen. Jedoch können die verfestigten Böden weder Wasser und Nährstoffe aufnehmen, so dass insbesondere bei Starkniederschlägen Bodenerosionen auftreten und dieser Abtrag in Vorfluter und damit auch in Schicht- und Grundwasserleiter gelangen können. Dies führt zu starken Nährstoff- und Pestizidbelastungen von Oberflächengewässern sowie Grund- und Schichtwasser mit verheerenden Folgen für Mensch, Umwelt, Natur und Landschaft. Auch hier gilt es nach Auffassung des AHA das Prinzip Gewinne zu privatisieren und Verluste zu vergesellschaften zu beenden und eine an Vielfalt orientierende, ökologisch ausgerichtete Landwirtschaft zu befördern. Dazu gehört genauso, mehr Feldgehölze mit Krautsaumen zuzulassen, um die landschaftliche und ökologische Vielfalt auch auf den Ackerflächen zu erhöhen.
In Golmsdorf, eine Gemeinde im Norden des thüringischen Saale-Holzland-Kreises und Teil der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, nahmen die Exkursionsteilnehmer im Unterlauf die Gleise in Augenschein. Neben dem massiven naturfernen Ausbau mit Beton im Sohl- und Uferbereich, zeigte sich eine starke Eutrophierung, was sich u.a. in einer starken Veralgung äußert. Nach Auffassung widerspricht das der Zielstellung der WRRL. Daher hält es der AHA für sinnvoll eine wissenschaftliche Konzeption zur naturnaheren Entwicklung des Fließgewässers zu erstellen. Der AHA bietet auch hier seine Unterstützung im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an.
In Dornburg fiel den Exkursionsteilnehmern beim Überqueren der Saale die zum größten Teil der naturnaheren Entwicklung des Flusses auf, welchen es nach Auffassung des AHA unbedingt zu schützen und zu erhalten gilt. Insbesondere auffällig sind das von Kies- und Schotterbänken geprägte Flussbett sowie die sich entwickelnde Weichholzaue im und am Fluss.
Dagegen stellt sich das Bild der Saale in der Ortslage von Camburg anders aus. So diskutierten die Exkursionsteilnehmer mit Blick von Saalebrücke Schmiedehäuser Straße, L 1059 saaleaufwärts über die Uferbefestigungen in Richtung Stadtzentrum und Burg. Trotz der sehr umfassend blühenden Steinweichseln, lässt sich nach Auffassung des AHA, die Notwendigkeit der wissenschaftlichen Prüfung einer Beseitigung der Uferbefestigungen nicht verleugnen.
Entlang des Weges zwischen Saale und Kalksteinfelsen in nordwestlicher Richtung und des deutlich in Baum-, Strauch- und Krautschicht strukturierten Waldbestandes mit Altbäumen – wie zwei große Platanen und einer Blutbuche- im Mündungsgebiet des Trümplingbaches befinden sich nach Meinung der Exkursionsteilnehmer dringend, schutzwürdige, eng miteinander verbundenen Landschafts- und Naturbestandteile. Dazu gehört, dass keine Fällungen, Verbauungen und Abbaumaßnahmen erfolgen.
Welche Folgen der Ausbau von Radwanderwegen hat, erlebten die Exkursionsteilnehmer auf der Strecke zwischen Camburg und Großheringen, insbesondere im Bereich Weichau bis zum Saalealtarm. Neben der Tatsache, dass man am Saalealtarm mitten in der Aue eine kleine Holzhütte errichtet hat, nutzen zahlreiche Personen die eigentlich für Kraftfahrzeuge -außer Landwirtschaftlicher Verkehr frei- gesperrte als normale Straße. Genau das ist ein entscheidender Kritikpunkt seitens des AHA, dass zwar formell Fahrradwanderwege asphaltiert entstehen, aber letztendlich Autoverbindungsstraßen gemeint sind. Abgesehen davon tragen derartig ausgebaute Wege zur weiteren Versiegelung von Flächen bei und bilden für Klein- und Kleinsttiere unüberwindliche Hindernisse. Angesichts der Tatsache, dass laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt in Deutschland täglich zwischen 70 bis 80 ha Boden neue Versiegelung erfahren, gilt es eher zu entsiegeln, als neu zu versiegeln.
In der Gemeinde Großheringen führte die Fahrradexkursion letztendlich zur Mündung der mindestens 134,2 km langen Ilm in die Saale. Der Mündungsbereich stellt zugleich die Grenze des Freistaates Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt dar.
Die Ilm mit ihrem 1.043 km² Einzugsgebiet im mittleren Thüringen und kleinen Teilen in Sachsen-Anhalt, ist weitgehend und fließt streckenweise in einer sehr arten- und strukturreichen Aue entlang.
Fazit der Fahrradexkursion ist es aus Sicht des AHA, einen verstärkten Schutz der Saaleaue zwischen Jena und Großkorbetha anzumahnen. Selbstverständlich gilt es diese Schutzmaßnahmen in das gesamte Flusssystem, so auch das der Ilm, einzubetten, um flächendeckende Wirkung zu entfalten sowie den mehr oder minder bestehenden Biotop- und Grünverbund weiter zu festigen bzw. auszuweiten.“, Zitat Ende

Daher gilt es einen Umweltverbund als ein vorrangiges Planungsziel aufzunehmen.

4. Freiraumstruktur

Wie bereits erwähnt, gilt es große und zusammenhängende Schutzräume zu erhalten, weiter zu entwickeln und auszuweiten. Dies dient der besseren Wandermöglichkeiten von Tieren und der Verbesserung der Verbreitung von Pflanzen, um u.a. sukzessive Entwicklungen zu befördern. Ferner dienen solche Räume der besseren Ventilation von Kalt- und Frischluft. Außerdem gilt es verstärkt Retentionsflächen den Fließgewässern zurückzugeben. Die entsprechenden Planungen der Thüringer Landgesellschaft mbH im Bereich der Weißen Elster können dafür eine Basis bilden.

Die grundsätzliche Sichtweise des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beispielsweise zur Auenlandschaften der Weißen Elster zwischen Gera und Zeitz verdeutlicht sich in seiner nachfolgenden Presseerklärung vom 24.06.2019, Zitat:

„Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 23.06.2018 nahm nunmehr eine Gruppe bestehend aus den Mitarbeitern der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling sowie mit Mitgliedern des AHA, von Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) und der Naturfreunde Gera die Weiße Elster und ihre Aue zwischen den Städten Gera und Zeitz in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und –beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
Bereits bei der Ankunft der Exkursionsgruppe an der Weißen Elster erläuterte der wasserwirtschaftliche Projektleiter Frank Schirmer schwerpunktmäßige Planungen und angedachte Maßnahmen zum Projekt: „Gewässer brauchen mehr Raum: Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Gewässerstruktur an der Weißen Elster von Gera-Milbitz bis zur Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt“. Die fachlich fundierten Ausführungen verdeutlichte sich die Vielfalt der zu bewältigenden Aufgaben. Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten -insbesondere in der Stadt Gera-, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben.
Ein ganz besonderes Augenmerk in der Stadt Gera lenkte die Exkursionsgruppe auf die Mündungsgebiete von Brahme und Erlbach. Bei der Brahme gilt es unbedingt anzumerken, dass 102 ha zum Schutzgebiet 177/5038-303 nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Brahmeaue gehören. Dementsprechend gilt es die Schutzwürdigkeit, die Entwicklung hin zu naturnaheren Strukturen sowie ihre Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten und den Biotop- und Grünverbund zu prüfen und zu beachten. Das Mündungsgebiet des Erlbaches im Nordwesten der Stadt Gera kann ein weiteres bedeutsames Beispiel für umfassende Rückgabe an Aue sein. Hier verhindert momentan ein Deichdreieck, welches im Süden durch BAB 4, im Nordwesten dem Erlbach und einem weiteren Deich sowie nordöstlich der Weißen Elster gegenübersteht. Ein möglicherweise dann ausgedeichtes Gebiet bietet dann Weißer Elster und Erlbach ökologischen Entwicklungsraum sowie dem Hochwasser Ausdehnungsfläche, welche durchaus in nordwestlicher Richtung bei einer Deichentfernung Ausdehnung und somit verbesserten Abfluss finden kann. Hier erscheint es sinnvoll zu sein, neben der Deichentfernung, Möglichkeiten der sukzessiven Entwicklung eines umfassenden Auenwaldes mit Wiesenbereichen zuzulassen. Ferner erscheint es wichtig, Querbauwerke aus dem Erlbach zu entfernen und mit Störsteinen und -hölzern die natürliche Mäandrierung zu befördern. Der AHA hält in so einem Fall eine wissenschaftliche Untersuchung und Konzipierung für notwendig, welche basierend auf umfassenden Erfassungen u.a. von Fauna und Flora, Vorschläge zur Entwicklung des Gesamtgebietes enthalten sollte.
Gleiches gilt es zu prüfen und zu untersuchen in der Aue der Weißen Elster zwischen Gera und Bad Köstritz sowie nördlich von Bad Köstritz, wo neben der häufig fehlenden Gewässerschonstreifen, die Deiche direkt an den Ufern stehen und sogar vereinzelte massive Verschotterungen stattgefunden haben.
Im Bereich des Mündungsgebietes des Stübnitzbaches an der Grenze der Städte Gera und Bad Köstritz mahnte der AHA an zu prüfen, inwieweit ein Rückbau von Sohlbefestigungen im Bereich der Brücke Köstritzer Weg erfolgen kann. Nur so kann eine durchgehende naturnahe Entwicklung des Baches stattfinden.
Im Bereich des Elsterwehres im Stadtgebiet von Bad Köstritz berieten die Exkursionsteilnehmer Möglichkeiten zur Zukunft des Wehres. Der AHA regte dabei an die Reaktivierung des Altverlaufes zu prüfen, um im Rahmen einer Umgehung des Wehres die Durchgängigkeit des Fließgewässers schaffen, Rückgabe von Retentions- und Entwicklungsflächen zu ermöglichen sowie somit auch den Regelungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu entsprechen.
In der Aue zwischen Bad Köstritz und Caaschwitz, wo im Zuge des letzten Hochwassers im Juni 2013 die Weißer Elster kraftvoll ihren ca. 1 km langen Altverlauf zuströmte, erläuterte Frank Schirmer mehrere Varianten zur Entwicklung der Elsteraue bei Bad Köstritz. Die Exkursionsteilnehmer beleuchteten die Tatsache, dass das Gebiet Bestandteil des 48 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz ist und entsprechend bei allen Überlegungen sein muss. Ferner gilt es zu beachten, dass an und in dem Altverlauf der Weißen Elster FFH-geschützte Tiere wie z.B. die Becherfledermaus, der Laubfrosch, der Eremit und der Hirschkäfer vorkommen. Dabei nahmen die anwesenden Mitglieder von AHA, NuKLA und Naturfreunde Gera kritisch Tendenzen zur räumlichen Reduzierung zur Herstellung einer neuen Schlinge der Weißen Elster auf. Sie befürchten, dass die Weiße Elster nicht die alte Länge zurückerhält, sich somit weiter eintieft, nicht ausreichend Raum für sukzessives Auenentwicklungspotential und Hochwasserausbreitungsraum besteht und somit die vollumfänglichen Chancen in Raum und Landschaft weit unter den gegebenen und künftigen Möglichkeiten verbleiben. Ferner verwiesen sie auf die Notwendigkeit der freien Gestaltung des Flusses, seines Altverlaufes und seiner Aue. Dabei gilt es unbedingt großflächig -insbesondere im Bereich des Altverlaufes der Weißen Elster- die Sukzession von standortgerechten Auenwäldern zuzulassen. Diese dienen zur Entwicklung sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie um die Kraft des Hochwassers zu mindern und Wasser in dem Zuge aufzunehmen. Im Angesicht massiver Verschotterungen und wasserbaulicher Baumaßnahmen am gegenüberliegenden Ufer sowie des bereits fertiggestellten Brückenbaus wiederholte der AHA seine Mahnung, dass eine bessere Information und Bündelung in den Händen der Thüringer Landgesellschaft mbH erforderlich ist. Darüber hinaus gilt es Änderungen an der baulichen Schaffung vollendeter Tatsachen zu prüfen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich entlang der Weißen Elster in dem Bereich mit den Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald ein weiteres 164 ha großes FFH-Gebiet mit der Nummer 230/5038-305 befindet.
Im Nachtrag der Fahrradexkursion erscheint es sinnvoll zu sein, in die Entwicklungsmaßnahmen Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung des Gleinabaches einzuplanen. Das Ingenieurbüro für Planung und Umwelt (IPU) hat die Gewässerstrukturklassen des Fließgewässers, welches in den Altverlauf der Weißen Elster mündet, von vollständig und mäßig verändert eingestuft. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen, wozu u.a. die Einhaltung von Gewässerschonstreifen von jeweils mindestens 10 m, der Verbleib von Altholz sowie die Ermittlung von Einträgen aus Haushalten, Gewerbe und Landwirtschaft gehören. Ggf. ist das Einbringen von Störsteinen notwendig, um die Mäandrierung zu befördern.
In Crossen nahmen die Exkursionsteilnehmer die Wehranlage und den Abzweig zum Floßgraben in Augenschein. Die beiden Mitarbeiter der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling erläuterten Überlegungen die Weiße Elster im Bereich ihres Altverlaufes im Bereich der Ochsenwiese wiederzubeleben. Somit erreicht man wieder eine Laufverlängerung, schafft neue Entwicklungsräume und ermöglicht somit einen barrierefreien Verlauf des Flusses, ohne die Bespannung des Floßgrabens in Gefahr zu bringen.
Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Mit der Weißen Elster, der Rippach, der Pleiße und Luppe verknüpft, verlor der jedoch der Floßgraben durch den zunehmenden Ersatz von Brennholz durch Braunkohle immer mehr an Bedeutung. Im Jahre 1864 ereilte der Elsterflößerei die endgültige Einstellung. Während Teile verlandeten, andere Abschnitte dem Bergbau zum Opfer fielen, bestehen u.a. in Crossen, bei Lützen und in Leipzig noch deutlich erkennbare Abschnitte. Dies manifestiert sich z.B. im Abschnitt zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in der Pleiße sowie in dem wiederbelebten Elstermühlengraben.
Die Überlegungen und Planungen des Fördervereins Elsterfloßgraben e.V. den Elster-floßgraben wiederzubeleben, verbindet der AHA mit der dringenden Vorstellung, dass keine massive Veränderung des Landschaftsraumes durch Wegeneubau z.B. mit Asphalt und Beton erfolgt. Auf jeden Fall gehört das begrüßenswerte Vorhaben des Freistaates Thüringen zu den Aktivitäten, die Weiße Elster wieder durchlässiger zu gestalten und entwickeln zu lassen. Diese biologische Durchlässigkeit findet eine rechtliche Basis in der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Im Anschluss daran berieten die Exkursionsteilnehmer, unter zeitweiliger Teilnahme eines Mitgliedes der Bürgerinitiative „Pro-Elsteraue“, die bedrohlichen Pläne in der Aue zwischen Weißer Elster und Floßgraben sowie nordöstlich von Crossen, Ortsteil Ahlendorf den Aufschluss eines Kiesabbaus zu beginnen. Die Exkursionsteilnehmer von AHA, NuKLA, Naturfreunden und Bürgerinitiative „Pro-Elsteraue“ brachten ihr diesbezügliches Unverständnis zum Ausdruck. Ein Abbau von Kies in der Aue der Weißen Elster führt zur Zerstörung von Landschaft und Natur, beraubt der Weißen Elster Entwicklungs- und Retentionstraum, beeinträchtigt das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora sowie führt zu umfassenden Störungen im Wasserhaushalt in der Aue und dem Umland. Gerade wenn man bedenkt, dass mit der jährlichen Niederschlagsmenge im Umfang von 549 mm eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m². Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr. Somit ist von massiven Wasserverlusten auszugehen. Ferner besteht die Gefahr bei Eindringen von Hochwasser, dass Schmierstoffe und Chemikalien in den Fluss, in das Grundwasser und in die Aue gelangen können. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Schaffung von baulichen Strukturen wie der Bau von Transportstraßen für den Abtransport der Abbauprodukte mit Hilfe von schweren LKW. Einhergehend damit ist mit vermehrter Abgas- und Lärmbeeinträchtigung zu rechnen, was zudem die Wohn- und Lebensqualität in Crossen und anderen Orten an der Transportstrecke massiv reduzieren lässt. Daher war man sich schnell einig, dass der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Ausbreitungsraum für Hochwasser und nicht zuletzt als Erholungsraum für die zumeist stressgeplagte Menschheit Vorrang vor Abbau von Kies und den damit verbundenen Beeinträchtigungen, Zerstörungen und Störungen haben muss. Daher gilt es die Aktivitäten zum Schutz der Weißen Elster auch im Raum Crossen zu intensivieren und zu koordinieren. Noch dazu es ist ein offenes Geheimnis ist, dass der Bergwerksbetreiber Ausweitungen in der Aue der Weißen Elster und in Richtung des 421 ha großen FFH- und Vogelschutzgebietes Zeitzer Forst plant.
Der AHA regt stattdessen an, auf diesen Flächen eine Mischentwicklung aus sukzessiv entstehenden Auenwäldern, Wiesen und nachhaltiger Landwirtschaft zu ermöglichen. Somit erhöht sich unweigerlich die Arten- und Strukturvielfalt erheblich und erfahren Biotop- und Grünverbund entlang der Weißen Elster noch mehr Bedeutung.

Auf Grund seiner räumlichen Nähe wiesen die Mitglieder des AHA auf die Bedeutung des Zeitzer Forstes hin. Der Zeitzer Forst, welcher länderübergreifend als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet sowie Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt auf einer Fläche von 1.718 ha und in Thüringen auf einer Fläche von 421 ha sowie insgesamt auf einer Fläche von gesamt 1.585 ha als „Nationales Naturerbe“ ausgewiesen ist, erfordert nach Auffassung des AHA ein sofortiges Ende der militärischen Nutzung des Gebietes und ganz besonders im Hinblick auf die besorgniserregende zunehmende Militarisierung in der Innen- und Außenpolitik. Somit unterstützt der AHA jede Forderung, dass der Zeitzer Forst frei von jeder Art der militärischen Nutzung sein muss. Nur so ist eine nachhaltige und ökologisch vernünftige Entwicklung eines der wenigen großflächigen Waldgebiete im waldarmen Süden Sachsen-Anhalts möglich.
Im Gebiet zwischen Haynsburg, Mödelstein, Raba und dem Mündungsgebiet der Aga in die Weiße Elster erläuterte der AHA der Exkursionsgruppe, sein Unverständnis, dass der Hochwasserdeich sich so nah an der Weißen Elster befindet und dem Fluss so ein großer Teil des Überflutungsraumes fehlt. Der AHA bekräftigte erneut seine Auffassung, dass auch hier umfassende Deichrückverlegungen erforderlich und möglich sind, um der Weißen Elster große Teile ihrer Aue zurückzugeben.
Zusammenfassend kam die Exkursionsgruppe zum Schluss, dass die Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz große Strecken naturnahere Strukturen besitzt, jedoch häufig seiner Aue und seines Überflutungsraumes beraubt ist. Ferner haben Flussverkürzungen zu Gewässereintiefungen und Strukturverarmung geführt. Darüber hinaus bedarf es eines nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und einer darauf beruhenden Entwicklung der wertvollen, arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, welche durchaus vielfältig vernetzt sind. Der Biotopverbund bedarf jedoch einer umfassenden räumlichen Erweiterung, wozu Fließgewässer, Gehölz- und Staudenstreifen, extensive Wiesen- und Streuobstwiesenflächen, Obstbaumalleen, aber nicht zuletzt auch Ackerflächen mit einer größeren Anbaukultur beitragen können. Gegenwärtig prägen ausgedehnte Raps- und Maisanbauflächen, welche von Weizen- und Gersteanbauflächen unterbrochen sind, die Agrarlandschaft. Humusmehrende Ackerkulturen wie Luzerne, Kleegrasgemische und Phacelia fehlen vollständig. Neben der Verschlechterung der Bodenqualität, des stark reduzierten Nahrungsangebots für den Feldhasen, mangelnder Jagdmöglichkeit für Greifvögel und Eulen, geht auch eine Verarmung der landeskulturellen Vielfalt einher. Während zu Zeiten der DDR noch 25 Ackerkulturen auf dem Feld standen, sind es heute gerade mal noch 5 – 7 verschiedene Ackerkulturen. Hier bedarf es einer massiven Änderung auf allen räumlichen und gesellschaftlichen Ebenen.
Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz. „, Zitat Ende

Hinsichtlich der vorliegenden Planungen zum Kiessandtagebau Ahlendorf möchte der Arbneitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. auf seine Stellungnahme zum „Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Ahlendorf“ vom 14.04.2019 verweisen, Zitat:

Zu den Verfahrensunterlagen

II.1. Zu Teil I – Allgemeine Beschreibung des Verfahrens

Zu 1.2 Begründung des Bedarfs

Die dargelegten Begründungen des Bedarfes begründen vordergründig unternehmerische Gründe und stellt somit vorrangig private Interessen des Unternehmens über die Bedürfnisse des Schutz und Erhaltes der Fluss- und Auenlandschaft der Weißen Elster und angrenzender Natur, Landschaften und Wohngebiete.

Zu 2.1.2 Schutzgebiete im Vorhabensgebiet
Zu 2.1.3 Raumordnerische Situation – Regionalplan

Das Abbaugebiet befindet sich in der Tat in keinem ausgewiesenen Schutzgebiet, bildet aber einen sehr bedeutsamen Entwicklungs- und Hochwasserraum des Auen- und Flusssystems der Weißen Elster. Die grundsätzlich begrüßenswerten Bestrebungen des Freistaates Thüringen große Teile der Altaue der Weißen Elster wieder an das Hochwasserregimes des Flusses anzuschließen gilt es dringend mit naturnaher bis naturnahen Entwicklungsräumen zu koppeln. In dem Zusammenhang gilt es zudem dem Fluss auch Raum umfassenden Raum zur Mäandrierung und zur Entstehung sukzessiver Gehölz-, Stauden-, Wiesen- und Krautfloren zu geben. Das geplante Abbaugebiet bietet sich dazu insbesondere aus folgenden Gründen an:

– Der Teil der Weißen Elster zwischen Crossen, Ahlendorf und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt ist eingebettet in zwei noch vorhandenen Flussschlingen, welche ein schnelles Überströmen des Gebietes mit Hochwasser ermöglicht. Eng damit verbunden ist ein Antransport von Saat- und Pflanzgut möglich, um die bereits erwähnte sukzessive Entwicklung zuzulassen.
– Die räumliche Nähe zum länderübergreifenden Naturschutzgebiet Zeitzer Forst, welcher auch aus Europäisches Vogelschutzgebiet und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen ist, rechtfertigt eine besondere Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum. Diese Bedeutung besitzt die Weiße Elster bereits länderübergreifend vom Quellgebiert in Tschechien bis zur Einmündung in die Saale in Halle (Saale).
– Berechtigte Bestrebungen die gesamte Weiße Elster als UNESCO-Weltkulturerbe auszuweisen und die umfassende geologische, landschaftliche und historische Bedeutung dieses Fluss- und Auengebietes rechtfertigen eine Unterschutzstellung als länderübergreifendes Landschaftsschutzgebiet.
– Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Dieses länderübergreifende Kulturdenkmal gilt es dringend zu erhalten und umwelt-, natur- und landschaftsverträglich wieder herzustellen. Dabei spielt der Anschluss an die Weiße Elster in Crossen eine besondere Bedeutung.

Ein Kiessandtagebau in der Aue der Weißen Elster in Ahlendorf behindert diese Entwicklung und zerstört ortsansässige und entwicklungsfähige Natur- und Landschaftsstrukturen.
Hinzu kommt die ernstzunehmende Befürchtung, dass eine spätere Ausweitung des Kiesabbaus nach Süden erfolgt. Besonders dann, wenn eine Genehmigung des nunmehr beantragten Abbaufeldes erfolgt.

Zu 2.1.4 Geologische Verhältnisse
Zu 2.1.5 Hydrogeologische Verhältnisse

Im Falle eines 6,45 ha großen Kiessabbaus und des damit verbundenen Abtrags von Deckschichten ist eine Zerstörung der natürlich gewachsenen Bodenstruktur verbunden. Ebenso besteht die Gefahr, dass durch mögliches Anschneiden der Zechsteinschichten eine schrittweise Versalzung des Grund- und Schichtwassers eintritt. Die Folgen auf das Umfeld können sich negativ auf die Böden, die Vegetation und Bausubstanz auswirken.
Zudem kann auf Grund des Verlustes der kapillaren Wirkung der Böden ein Einpegeln des Wassers eines möglichen ca. 5,8 ha großen Restsees in der Waagerechten erfolgen, so dass womöglich das Wasser in Richtung Weiße Elster ansteigt und vom Fluss abgewandt der Wasserspiegel sinkt. Zudem verstärkt sich die Verdunstung von Grundwasser, was zu nicht erheblichen Wasserverlusten in der Region führen kann.
Ferner ist von einer Verschärfung der hydrologischen Situation im Floßgraben auszugehen, da während des Abbaus und erst recht nach der Einrichtung des Kiessees durch waagerechte Einpegeln und Verdunstung erheblich weniger Wasser zur Verfügung steht.

Zu 2.2 Gesamtkonzept und seine Zielsetzung

Mit einem möglichen Abbau sind nicht nur mit Beeinträchtigungen an Landschaft und Natur, sondern auch mit zusätzlichen Belastungen durch LKW-Verkehr.

II.2. Zu Teil II UVP-Bericht

Zu 2.2.1 Wirkungen der Vorbereitungsphase

An der Stelle sei darauf hinweisen, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Der Bau einer Transportstraße führt zu weiteren Bodenversiegelungen.

Zu 2.2.2 Wirkungen der Abbauphase

Beobachtungen in ähnlichen Anlagen haben aufgezeigt, dass zu Trockenzeiten mit massiven Staubentwicklungen und –verbreitungen zu rechnen ist. Auf Grund der Abbau- und Transportmaßnahmen ist von starker Lärm- und Staubentwicklung sowie Abgasbelastungen auszugehen, welche die gerade mal 30 m entfernte Ortslage Ahlendorf massiv betreffen kann.

Zu 2.3 Nullvariante

Es besteht kein Anspruch auf Gewinnerwirtschaftung für private Interessen auf Kosten des überwiegenden öffentlichen Interesses. Das öffentliche Interesse liegt im Erhalt und positiver Weiterentwicklung der Lebens- und Wohnbedingungen sowie des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft mit Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna und Flora, der Verbesserung von Biotop- und Grünverbundräumen sowie die Bedeutung für den nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser.
Von daher ist der Abbau von Kies im angedachten Bereich nicht akzeptabel.

Zu 4.5.6 Vorbelastungen

Die Schilderungen zu den Altlastenverdachtsflächen lassen nur die Schlussfolgerung zu, dass eine unverzügliche und vollständige Beräumung erfolgt. Dazu ist aber keine Umsetzung des Vorhabens Kiessandtagebau Ahlendorf erforderlich. Hier liegen klare Verantwortungen bei den Verursachern, den Eigentümern der Flächen sowie der zuständigen Umwelt- und Abfallbehörden.

Zu 4.6.5.2 Oberflächengewässer

Die Weiße Elster entspringt nicht im Freistaat Sachsen, sondern im tschechischen As.

Zu 4.6.6 Vorbelastungen

Die dargestellte starke Nitratbelastung gilt es massiv abzubauen und ggf. mit Stillegungen von einzelnen Agrarflächen zu erreichen. Der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt das richtigerweise vor. Ein Aufschluss des Kiessabbaus und die Schaffung eines Folgekiessees können zur starken Algenbelastung der Wasserflächen führen.

Zu 4.7.5.2 Klima

Die vor Ort gemessenen jährlichen Niederschlagsmengen gehen von einem Umfang von 549 mm aus, was eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m² darstellt. Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr.
Somit ist bei einem Kiessabbau mit massiven Wasserverlusten zu rechnen.
Die Niederschlagsmengen im Jahr 2018 gehen von Mengen bis noch nicht einmal 500 mm im Jahr aus. Mit einer derartigen Niederschlagsarmut ist in den nächsten Jahren verstärkt zu rechnen.

Zu 6.3.1 Flächeninanspruchnahme in der freien Landschaft

Das Ergebnis ist in keiner Weise nachvollziehbar. Die Folgebedingungen sind vollkommen anders. Abgesehen von Wirkungen wie die Gefahr der Eutrophierung, Versalzung und Versauerung des Wassers hat der Mensch die gewachsenen Strukturen vor Ort ge- bzw. gar zerstört. Die gegenwärtige Ackerfläche bietet sich gegenwärtig als sukzessiver Entwicklungsraum für Gehölze, Wiesen, Hochstauden und Kräutern an. Eigene Beobachtungen haben zudem gezeigt, dass das Gebiet Jagdraum u.a. des Mäusebussards und des Rotmilans ist.

Zu 6.4.3 Veränderung des Bodenwasserhaushaltes im Auenbereich durch Entstehung des Abbaugewässers

Die prognostizierten Grundwasserunterschiede von 0,1 m nach einem Kiessabbau sind spekulativ und nicht durch klare Berechnungen unterlegt. Insofern sind die Aussagen nicht zielführend. Daraus lässt sich ableiten, dass die Unterschiede auch wesentlich höher sein können.

III. Schlussbemerkungen

Eigene mehrjährige Beobachtungen vor Ort und langjährige Erfahrungen sowie allgemeine und wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen auf, dass Fluss-und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen gehören. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung. Die Errichtung eines Kiessandtagebaus behindert bzw. zerstört das flächenhafte sukzessive Entwicklungspotential, entzieht den Auen ihrer sehr wichtigen hydrologischen und geologischen Basis aus Kies und Sand, welcher für eine weitgehend ungestörten Entwicklung unabdingbar ist.
Daran ändert auch in eine in Aussicht gestellte verschiedene Stillgewässer- und Feuchtgebietsentstehung und –entwicklung etwas. Dafür mindestens 6,45 ha Aue vollkommen zu zerstören ist ein zu hoher und nicht verantwortbarer Preis. Noch dazu die bisherigen Planungsunterlagen wenig belastbare ökologische, geologische und hydrologische Daten und Prognosen enthalten bzw. enthalten können. Zudem besteht die sehr große Gefahr, dass nach bzw. während der veranschlagten 8,5 Jahren langen Abbau- und Nutzungsphase eine Erweiterung des Aufschlusses nach Süden in die Planung geht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schlägt alternativ die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für das Gebiet der Weißen Elster zwischen Crossen, seines Ortsteiles Ahlendorf und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt vor.
Somit besteht die Möglichkeit auf deren Basis den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung dieses bedeutsamen Teils der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster zu organisieren.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet dazu seine Unterstützung an und ist bestrebt dazu vor Ort eine entsprechende Orts- oder Regionalgruppe zu bilden. Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de”, Zitat Ende

Zu 4.6.3 Touristische Infrastruktur

Bereits eine weitgehend intakte Natur und Landschaft bietet sich für eine Nutzung für Naherholung und Tourismus an. Jedoch gilt es diesen so zu gestalten, dass eine Schädigung von Umwelt, Natur und Landschaft unterbleibt. Dazu zählen keine Wegeverbindungen und –befestigung zu errichten, Schaffung neuer Straßen und Parkplätze sowie der Intensivierung von Bauten an und in Gewässern. Jede Verbauung führt zu Versiegelung von Boden, schafft neue Barrieren und Zerschneidungen, Ferner beeinträchtigen sie das Landschaftsbild. Daher muss eine Anpassung des Tourismus und der Naherholung an die Schutz- und Entwicklungsbedürfnisse und –erfordernisse erfolgen und nicht umgekehrt. Daher lehnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. weitere Ausbau- und Intensivierungsmaßnahmen ab. Eher ergeht die Anregung bauliche Rückbaumaßnahmen zu prüfen und umzusetzen sowie eine ökologische Tourismus- und Naherholungskonzeption im Freistaat Thüringen und somit auch in Ostthüringen zu entwickeln sowie derartige Maßnahmen auch länderübergreifend in der Bundesrepublik und mit der Tschechischen Republik anzuregen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.05.2019

Link zum Thema der Stellungnahme auf der Homepage der Regionalen Planungsgesellschaft Ostthüringen:

http://www.regionalplanung.thueringen.de/rpg/ost/regionalplan/fortschr/entwurf/index.asp

AHA führt Fahrradexkursion zum Ziethebusch sowie zu Ziethe und Fuhne durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, dem 11.05.2019, eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zum Ziethebusch, zur Ziethe und zum Mündungsbereich in die Fuhne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne bis zur Mündung in die Saale in Bernburg durch.
Die Fahrradexkursion startet um 10:00 Uhr am Bahnhofsvorplatz, Eingang Bahnhof Köthen und endet am Bahnhof Bernburg.
Im Rahmen der Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA die Schutzwürdigkeit der Fließgewässer Ziethe und Fuhne, ihrer Auenlandschaften, ihrer vielfältigen Struktur- und Artenvielfalt, ihrer Bedeutungen als Biotop- und Grünverbundraum sowie ihrer Funktionen als Retentionsraum darzulegen.
Dabei bilden ganz besonders der Ziethebusch, der Park am Wasserschloss in Großpaschleben, die Auenwaldreste in Trinum und Biendorf, der Mündungsbereich der Ziethe in die Fuhne bei Plömnitz sowie das Mündungsgebiet der Fuhne in die Saale in Bernburg (Saale) sehr wichtige Exkursionsschwerpunkte.
Ferner ist Inhalt der Fahrradexkursion, die gegenwärtigen Vorstellungen des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. für den Schutz und die Entwicklung von Fasanerie und Ziethebusch zu erörtern.
Darüber hinaus ist es Ansinnen der Fahrradexkursion den von der Mitgliederversammlung des AHA am 02.10.2017 beschlossenen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Ziethebusch, Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld“ darzustellen.
Ferner möchte der AHA Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Mitwirkung zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Auenlandschaften von Ziethe und Fuhne sowie angrenzender und verbundener Landschaften und Naturbestandteile aufzeigen.
Wer noch mehr zu den Aktivitäten in dem Exkursionsgebiet und zur Fahrradexkursion an sich erfahren möchte, kann sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06

06420 Könnern (Saale)

Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzende

Halle (Saale), den 03.05.2019

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA am Samstag, dem 04.05.2019, eine ca. zehnstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe. Ebenfalls gehörte der Teil der Aue zwischen Weißer Elster und Neuer Luppe im Stadtgebiet von Schkeuditz dazu.
Im Bereich der Kreuzung Delitzscher Straße und der nunmehrigen Osttangente, welche die erste Station der kurz zuvor begonnenen Fahrradexkursion darstellte, vermittelte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern seine Auffassung zur Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100. Im Falle eines Baus der Osttangente ist von einer weiteren Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.
Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben.
Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen.
Von daher hat der AHA ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.

Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des Weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholten Male verletzt.
Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.
Mit Entsetzen stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass am Ostufer des Diemitzer Graben massive Abholzungen erfolgten. Dabei vernichtete man mindestens 5 Bäume der Art Bergahorn und mehrere Hundsrosen. Neben der Vernichtung dieses Gehölzbestandes, welcher auch u.a. als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungierte, als Beschattung des von Eutrophierung und von häufiger Wasserarmut gekennzeichneten Diemitzer Grabens sowie zur landschaftlichen Auflockerung des eher gehölzarmen Osten Halles beitrug, besteht nun die Gefahr, dass nunmehr Landwirte näher an den Gewässerrand heranpflügen. Daran ändert auch die eingezäunte Anpflanzung am Westufer nichts. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass auch hier sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Vernichtung bestehender Gehölzbetände führen und sehen klare Parallelen zu den Massengehölzvernichtungen der Deutschen Bahn im Trothaer Wäldchen. Daher fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen sowie die Zulassung der Sukzession am Ostufer, um eine Wiederherstellung des Gehölzbestandes zu ermöglichen.
Nach einer umfassenden Inaugenscheinnahme der Reide in den halleschen Stadtteilen Reideburg und Büschdorf, suchten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Gelände am Standort Käthe-Kollwitz-Straße 14 auf, wo der AHA folgende Punkte erläuterte:
Am 14.11.2001 fasste der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) mehrheitlich den Beschluss das Ökologische Schulzentrum in der Käthe-Kollwitz-Straße 14 in Halle – Büschdorf zum 30.11.2001 zu schließen. Das 2,85 ha große Gelände, welches bereits vor dem Jahre 1990 als Schulgarten genutzt wurde, befindet sich im städtischen Eigentum und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Im Zusammenhang mit der Schließung des Schulgartens erfolgte die Herauslösung eines Schulgartenteils für die Grundschule Büschdorf.
Ab der Mitte der neunziger Jahre bestand eine Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zur Zusammenarbeit bezogen auf das Ökologische Schulzentrum Halle – Büschdorf. Leider fand keine umfassende Umsetzung der Vereinbarung statt. Überlegungen des nunmehr aufgelösten AHA-Mitgliedsvereins Internationalen Erholungs- und Bildungswerkes e.V. (IEWB) zur Nutzung eines Teils des Geländes für Kinder- und Freizeitarbeit mit gärtne-rischer Selbstversorgung in der Freizeit und Feriengestaltung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, welche auf Grund finanzieller Schwierigkeiten der Eltern nicht verrei-sen können, blieben bedauerlicherweise in der Anfangsphase stehen.
Einst hatte sogar das Berufliche Bildungswerk e.V. Halle-Saalkreis (BBW) große Teile des früheren Schulgartens von Unrat und Verbauungen beräumt.
Mit den nunmehrigen vom AHA erstellten konzeptionellen Vorschlägen ist vorgesehen teilweise an alten IEWB-Überlegungen anzuknüpfen, aber auch weitergehende Vorstel-lungen darzulegen. Dabei soll die Lage inmitten des halleschen Stadtteiles Büschdorf besondere Berücksichtigung finden.
Das Gelände des früheren Ökologischen Schulzentrums Halle – Büschdorf steht seit dem 01.12.2001 leer und wird nicht genutzt.
Jedoch bietet sich das Terrain für eine vielfältige Nutzung in Sachen Bildung, Freizeit, Naherholung, Kultur sowie Umwelt- und Naturschutz an. Hinzu kommt die räumliche Nähe zu Reide und Kabelske und ihren Auen sowie dem Hufeisensee, welche zudem für Exkursionen sehr geeignet ist. Im konkreten Fall ist daher eine Nutzung für alle Al-tersgruppen möglich bzw. wünschenswert.
Der AHA möchte hier mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen sowie mit dem Fundus der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich-inhaltlich begleitend wirksam werden, während man sich mit der Bildungseinrichtung BBW einig war, dass sie die Trägerschaft übernehmen sollte.
Die von der Mitgliederversammlung des AHA am 05.12.2005 beschlossenen Konzep-tionellen Vorschläge zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf bildeten die Basis für einen umfassenden und längeren Abstimmungsprozess mit dem BBW.
Schließlich übermittelte der AHA mit Schreiben vom 03.10.2006 mit den Konzeptio-nellen Vorschlägen zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf vom 05.12.2005 an alle Fraktionen des halleschen Stadtrates und Halles damaliger Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler. Leider hat es bis heute Niemand der Damen und Herren für nötig gehalten darauf zu reagieren.
Mit Unverständnis hat der AHA nunmehr die in Umsetzung befindlichen Pläne des Geschäftsführers der gleichnamigen Baufirma Thomas Siewert aufgenommen auf dem Gelände 40 Einfamilienhäuser zu errichten. Damit ist ein weiteres grünes Kleinod mit verschiedenen Baum- und Straucharten sowie Wiesen- und Staudenflächen von Zerstörung und Versiegelung bedroht. Dieses Gebiet hat sich seit dem Jahr 2001 zu einem sehr wichtigen Lebens.- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickelt.
Das offenbar der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und eine Mehrheit des halleschen Stadtrates dem wohlwollend gegenüberstehen ist für den AHA nicht verwunderlich. Immerhin haben diese gleichen Leute u.a. Teile der Reide und des Hufeisensee für eine bauliche Zerstörung freigegeben.
Im konkreten Fall fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) auf, derartige Pläne einzustellen! Der AHA beabsichtigt Aktionen und Maßnahmen zu prüfen, um das grüne Kleinod vor der Zerstörung und Vernichtung eines antiökologischen Bündnisses aus Halles Oberbürgermeister, Mitgliedern des halleschen Stadtrates und eines offenbar raffgierigen und rücksichtslosen Bauunternehmers zu schützen.
Am 4,98 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Resttümpel nördlich Kanena“ stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die deutliche Strukturvielfalt, aber auch besorgniserregende Störungen durch Vermüllungen und Feuerstellen fest. Sie drückten die dringende Notwendigkeit des verstärkten Schutzes des flächenhaften Naturdenkmals „Resttümpel nördlich Kanena“.
An der Einmündung der Kabelske in die Reide an der Grenze zwischen Halle (Saale) und Saalekreis nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zusätzlichen Befestigungen am Ufer im Bereich der rekonstruierten Brücke in Augenschein.
Man war sich schnell einig, dass weitere Uferversiegelungen die Gewässerstrukturen schwer schädigen und zudem gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU verstoßen.
Darüber hinaus drückten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die nunmehr beräumte Kleingartenanlage südlich der Reideburger Straße des Kabelsketalortsteiles Zwintschöna in der Reideaue aus. Nachdem man nun nach jahrelanger Aufforderungen des AHA offensichtlich richtigerweise eine Komplettberäumung aller ober- und unterirdischen Bebauungen vorgenommen hatte, erfolgte jedoch leider keine wissenschaftliche Betrachtung des Umgangs mit den Gehölzen und Wiesen im Blick auf der Lage in der Reideaue. Daher schlagen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine sukzessive Entwicklung zu befördern sowie Feuchtgebiete wiederherzustellen. So besteht die Möglichkeit zur Entwicklung einer naturnaheren Entwicklung der einstigen Sumpf- und Moorlandschaft im Einzugsgebiet der nunmehrigen Reide.
In Halle-Kanena nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das vom starken Verfall geprägte Gelände vom früheren Rittergut in Kanena in Augenschein. Der seit den 1990er Jahren leerstehende Dreiseitenhof mit großen Stallgebäuden, an der nördlichen Seite befindlichen Gutshaus und mit östlich angrenzendem Gesindehaus bedarf schneller und fachgerechter umfassender baulicher Erhaltungsmaßnahmen. Am 24.09.2003 beschloss der hallesche Stadtrat die „Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Erhaltung der städtebaulichen Gestalt „Gut Kanena“ (Erhaltungssatzung Nr. 30)“. Zu den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen beinhaltet die Begründung der Satzung folgende Ausführungen, Zitat:

„Die Gutsanlage gehörte zum ehemaligen Stadtgut Halle und die Stadt Halle ist seit 1996, nach erfolgter Vermögenszuordnung, wieder Eigentümer des Grundstücks. Die Gutsanlage steht unter Denkmalschutz, eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt nicht mehr.“, Zitat Ende

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich sehr schnell einig, dass die Stadt Halle (Saale) als Eigentümerin für die Erhaltung dieses bedeutsamen Teils des Stadtteiles Kanena unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Gutshofes Kanena ergreifen muss. Dabei gilt es Aspekte des Schutzes des Denkmales, von Umwelt, Natur und Landschaft zusammenzuführen. So gilt es beispielsweise die baulichen Maßnahmen zum Beispiel so zu gestalten, dass z.B. auch Fledermäuse, Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Singvögel sowie Insekten Unterschlupf finden können. Ebenso ist der Erhalt von Grün zu sichern und der Bestand zu erweitern.
Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten in der Reideaue daran mitzuwirken.

Im Bereich des Dieskauer Parks mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Entsetzen feststellen, dass eine massive Lärmbelastung durch den umfassenden Luftfrachtverkehr durch die DHL vorlag. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sehen das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.
Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.
Seitdem sind fast vier Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.
Im Dieskauer Park diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer um die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten. Dabei bekräftigten sie die Vorstellungen des AHA, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.
Bereits die am 09.12.2015 eröffnete 123 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle lässt noch deutlicher als einst vorgestellt erkennen, welche Zerschneidung u.a. der Saale-Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt.
Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das ist eine Preissteigerung um ca. 40,29 %.
Für den AHA stellt der nunmehr über 23jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt,- Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland.
Der AHA fordert hier massive und ehrliche Veränderungen ein.
Zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den nunmehrig errichteten Supermarkt in Augenschein. Dabei waren sich alle Anwesenden schnell einig, dass die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt, entsprechende Entwicklung durch Dauergrünland gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen.
Die nächste Station bildete der einstige, mitten in der Elster-Luppe-Aue gelegene Tagebau Merseburg-Ost, wo am 01.09.1971 der Aufschluss begann, bei einem 3 bis 6 prozentigen Anteil an Natriumchlorid an der aschefreien Substanz den einzigsten Salzkohle-Tagebau der DDR darstellte und einen flächenmäßigen Gesamtumfang 13 km² aufweist. Im Vorfeld der Tagebauerschließung erfolgten in den 50er und 60er Jahren massive Umverlegungen der Weißen Elster, welche bereits zu nachhaltigen Störungen bzw. Zerstörungen der Elster-Luppe-Aue hervorriefen. Der Tagebau stellte am 30.04.1991 seine Kohleförderung ein. Der 1992 von der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verabschiedete und 1993 behördlich bestätigte Betriebsabschlussplan, die Hauptsanierungsleistungen im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 sowie die Flutungen mit Wasser der Weißen Elster in den Jahren 1998 bis 2000 konnten keine schlüssigen antworten hinsichtlich der voranschreitenden Versalzung und Versauerung des Wassers geben. Somit wechselt die Gefahr von bisheriger Austrocknung der Elster-Luppe-Aue hin zur möglichen Versalzung und Versauerung ganzer Auenbereiche mit negativen Auswirkungen z.B. auf Umwelt, Natur und Landschaft, Gewinnung von Trink- und Brauchwasser sowie von Bausubstanz in den Auenortschaften. Abgesehen davon, dass die Auswirkungen bis weit in die Saaleaue hineinwirken können. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unterstützten daher die Aufforderung des AHA an die LMBV sowie die zuständigen Behörden im Land Sachsen-Anhalt und in den Kommunen endlich geeignete, wissenschaftlich-technisch fundierte Maßnahmen zu erarbeiten, öffentlich zu beraten und dann nach dem Abstimmungsprozess festzulegen und umzusetzen.

Hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer hinsichtlich der Ausgangslage und möglicher Entwicklungswege. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess.
Nach Auffassung des AHA gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.

In dem Zusammenhang mit dem Schlobachshof in der Gemarkung Gundorf, Stadt Leipzig erinnerte der AHA an dessen nun abgeschlossenen Zwangsversteigerung. Dabei ging man von einem Verkehrswert von ca. einer Millionen Euro aus. Das insgesamt ca. 13,64 ha große Grundstück teilt sich in drei Teilgrundstücke auf, wovon ca. 13,19 ha landwirtschaftlicher Nutzung unterliegen und mit verschiedenen Gebäuden bebaut sind sowie sich auf ca. 0,45 ha Wald befindet. Bezeichnend ist dabei auch der Bestand von vier Streuobstwiesen, welche sich bisher weitgehend in einem guten Zustand befand und nunmehr aber umfassender Pflegearbeiten bedarf. Ferner sind deutliche Anzeichen von Absterben von Obstbäumen zu erkennen und haben die Baumlücken an Umfang hinzugewonnen. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer umfassende Nachpflanzungen von Obstgehölzen erforderlich. Ferner scheint es sinnvoll zu sein zu prüfen, ob es bereits eine Erfassung der Obstsorten gibt und wenn keine derartigen Angaben existieren, unverzüglich eine Obstsortenerfassung zu veranlassen. Der AHA erklärte sich schon mehrfach grundsätzlich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten am Schutz, am Erhalt und an der Entwicklung der Elster-Luppe-Aue im Schlobachshof mit seinen wertvollen Gehölz-, Steuobstwiesen- und Wiesenbeständen mitzuwirken.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. 3.800 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.
Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.
Die letzten Hochwasser in den Jahren 2011 und 2013 haben das Gesamtgebiet nachhaltig beeinflusst und verdeutlicht, dass ein anderer Umgang mit Hochwasser dringend erforderlich ist. Dazu zählen Deichrückverlegungen, um so Altauen dem Flusssystem von Weißer Elster und Luppe wieder zur Verfügung zu stellen.
All diese Gesichtspunkte gilt es bei der Planung und Gestaltung der Zukunft des Schlobachshofs zu berücksichtigen.
Nach Auffassung des AHA bedarf es nunmehr einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof, um ggf. all den genannten Aspekten Rechnung tragen zu können.
Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof sowie insgesamt an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption für die gesamte Aue in der Stadt Leipzig mitzuwirken.

Selbstverständlich ist das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung fachlich und räumlich umfassender zu betrachten. Ebenso die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreitet haben und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion mussten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Entsetzen eine flächendeckende Ausweitung der massiven Abholzungen in den Auenwäldern der Elster-Luppe-Aue feststellen. In den Städten Schkeuditz und Leipzig schreckte man auch vor Naturschutzgebieten zurück, welche zumeist auch ein Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie darstellt. Mit diesen verstärkten Abholzungen haben die Verantwortlichen zur weiteren Schädigung bzw. Zerstörung der klassischen Auenwaldstrukturen geführt. Dazu zählt neben den Massenabholzungen auch das Zerfahren des Auenbodens mit schwerer Räumtechnik. Den Abholzungen fielen insbesondere Stieleiche und Gemeine Esche zum Opfer, was eine wirtschaftliche Verwertung vermuten lässt. In Folge der entstandenen Lichtungen haben Spitz- und Bergahorn beste Entwicklungsbedingungen. Im Gegensatz dazu haben an derartigen Standorten zaghafte sukzessive Verjüngungsversuche der Stieleiche ihr jähes Ende gefunden. Der AHA erläuterte den die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die jahrelangen, bisher erfolglosen Bemühungen dieses rein forstwirtschaftlich geprägte, zerstörerische Vorgehen mit den Verantwortlichen zu beraten, um ein Umdenken zu erwirken. Schautafeln beispielsweise im NSG Burgaue zeigen auf, welche verheerende „Bewirtschaftungsformen“ man bereits umgesetzt hatte und noch plant. Auf Grund dieser Informationen ergehen seitens der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aufforderung an die zuständige Staatsanwaltschaft, nunmehr die strafrechtliche Relevanz der brutalen Zerstörungen in den Auenwäldern der Städte Schkeuditz und Leipzig zu prüfen und ggf. zur Anklage zu bringen.

Die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer nahmen die Forderungen des AHA auf, dass endlich ein ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzept für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen –insbesondere in der Aue- auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbefestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder – z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue- wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung der die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen.
Beispielsweise beabsichtigt offenbar die Stadt Leipzig mit dem nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerkes den verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umganges mit Hochwasser, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerkes orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren.
Die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer schlagen alternativ vor, die nunmehrigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.
Im Bereich der Einmündung der Parthe in die Weiße Elster, wo die Exkursion mit dem Fahrrad endete, stellten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Unverständnis fest, dass Gartennutzer weiterhin ungehindert ihren Garten in den Fließraum der Parthe hinein erweitern können. Hier ist unbedingt Abhilfe zu schaffen. Ebenso gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit der kleingärtnerisch belegte Überflutungsraum von Weißer Elster und Parthe, eine schrittweise Freiräumung erfahren kann.
Zusammengefasst sei festgestellt, dass die Fahrradexkursion klar die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe verdeutlichte. Ferner zeigte sie aber auch die Bedrohungspotenziale auf, wozu Verbauungen, Fluglärm und Raubbau durch ungehemmte Abholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören. In dem Zusammenhang erfolgte seitens des AHA eine umfassende Erläuterung eigener Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften.
Ebenso legte der AHA gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auch den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue dar und warb für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe.
Darüber hinaus zeigte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung auf und stellte in dem Zusammenhang seine Mitgliedsvereine IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V., Rudolf-Steiner Verein Elsteraue e.V. und FLUG e.V., die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vor.
Wer Interesse hat im AHA mitzuwirken, kann sich an folgende Kontakte wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176/84001924
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.05.2019

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste

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