Zu 1.1 Raumstrukturelle Entwicklung und Interkommunale Kooperation
Zu 1.2 Zentrale Orte
Angesichts der zunehmenden und vielfältigen globalen, europäischen, nationalen, überregionalen und regionalen Bedrohungen von Umwelt, Natur und Landschaft ist es vollkommen unverständlich, dass der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung in Ostthüringen kaum Erwähnung findet. Dabei gilt es die einzelnen Gebiete wie zum Beispiel die Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster und Pleiße sowie angrenzender Natur und Landschaft zu schützen sowie Biotop- und Grünverbünde zu erhalten, zu entwickeln und zu erweitern. Ferner ist nicht nachvollziehbar, auf welcher Basis weitere Flächenversiegelungen für Neubauten für Siedlungen, Tourismusbauten, Gewerbe und Verkehrstrassen geben soll. Dabei stellen solche Aktivitäten einen weiteren Beitrag zur weiter hohen täglichen Flächenversiegelung in Deutschland für Gewerbe-, Wohn- und Verkehrsflächen dar. Laut Unweltbundesamt und Statistischem Bundesamt liegt der Wert bei 66 ha pro Tag, was in etwa im Jahr die Fläche der Stadt Leipzig ergibt. Auf das Jahr hochgerechnet: 66 ha/Tag x 365 Tage im Jahr = 24.090 ha = 241 km². Im Vergleich dazu hat die Stadt Leipzig gegenwärtig eine Fläche von 297,6 km² = 29.760 ha. Stattdessen sind Maßnahmen zum Rückbau und der Flächenentsiegelungen –insbesondere in den wertvollen Natur- und Landschaftsbereichen- zu prüfen und umzusetzen. Als Beispiel sei eine Presserklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. vom 05.05.2016 angeführt, Zitat:
„Bekanntlich gehören Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.
Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA als seine vorrangige Aufgabe an.
Ein sehr wichtiger Teil zur Umsetzung dieser Vorstellungen sieht der AHA z.B. neben Initiierung und Begleitung wissenschaftlicher Arbeiten, Erstellen von Stellungnahmen sowie Durchführung von Arbeitseinsätzen, in der Durchführung von Exkursionen zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Im Rahmen der Exkursionen beabsichtigt der AHA Interessenten die Schutzwürdigkeit von Umwelt, Natur und Landschaft, deren Bedrohung, Möglichkeiten zur Initiierung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen und Möglichkeiten der Mitwirkung eines jeden Einzelnen aufzuzeigen. Darüber hinaus besteht für die Mitglieder des AHA die Möglichkeit, sich immer wieder vor Ort ein aktuelles Bild zur Situation von Umwelt, Natur und Landschaft im Exkursionsgebiet zu verschaffen.
Genau diesem Anliegen diente auch die etwa sechsstündige Fahrradexkursion durch die Saaleaue zwischen den im Freistaat Thüringen liegenden Orten Jena und Großheringen.
Der Ausgangspunkt bildete die Stadt Jena (Saale), welche u.a. sehr stark von der Saale, ihrer Aue sowie den zahlreichen Nebengewässern aus den umliegenden von Muschelkalk und Buntsandstein geprägten Bergen und Hochebenen gekennzeichnet ist. Immer wieder positiv auffallend ist, dass die Saale im Stadtgebiet weitgehend unverbaut im Ufer- sowie Sohlbereich und somit intensiv und vielfältig ausgeprägte Vegetationsstrukturen aufzeigen. Insbesondere Weichholzauengehölze wie z.B. diverse Weidenarten, Schwarz- und Grauerlen sowie Pappelarten sind signifikant. Jedoch ebenfalls Harthölzer wie Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Weißdornarten, Frühblühende Traubenkirsche, Blutroter Hartriegel, Europäisches Pfaffenhütchen sowie sehr vereinzelte Stieleichen gedeihen zumeist sukzessiv entlang der Saale. Die Krautschicht setzt sich u.a. aus Wasserminze sowie Frühjahrsblühern wie Goldsternchen, Scharbockskraut, Veilchenarten efeublättriger Gundermann, Buschwindröschen und Gelbem Windröschen.
Diese Tatsache gilt es dringend zu schützen, zu erhalten und ggf. auszuweiten.
Im Mündungsbereich der Leutra war positiv aufgefallen, dass hier kein Verbau des Gebietes erfolgte. Jedoch verhindern u.a. Schwellen die ökologische Durchlässigkeit, welche eigentlich bis 2015 nach der Europäischen Wasserrahmenrichtline (WRRL) umzusetzen war.
In der Saaleaue nordöstlich und östlich des Burgauer Weges bis zur Lobedaer Straße war deutlich eine Aufweichung der durchaus noch dominierenden Wiesenlandschaft erkennbar, indem der Anbau von Erdbeeren stattfindet. Auf Grund der Lage im Hochwassereinzugsgebiet der Saale sowie der höheren Artenvielfalt auf einer unregelmäßig gemähten oder abgeweideten Wiese hält es der AHA erforderlich jede intensivere bzw. intensive landwirtschaftliche Nutzung auszuschließen. Zudem gilt es zu prüfen, inwieweit eine sukzessive Auenwaldentwicklung -insbesondere entlang der Saale- zu prüfen. Ähnlich zu werten ist das in der Aue nördlich der Saalebrücke Lobedaer Straße zu sehen. Hier ist zudem der Konflikt zwischen Verbauungen im Saaleauenbereich und freier Aue deutlich zu erkennen. Ein Konflikt, welcher ganz besonders das Gebiet der Sportanlagen des Universitätssportvereins und des Ernst-Abbe-Stadions betrifft. Die Folgen des letzten größeren Hochwassers vom Juni 2013 waren mehr oder minder optisch und baulich noch gut zu erkennen. Daher sieht der AHA die dringende Notwendigkeit die weitere Fortführung der Planungen zum Umgang mit Hochwasser nach den aktuellen Gesichtspunkten, Erkenntnissen und Rechtsgrundlagen anzugehen.
Dazu gehört u.a. auch die Prüfung der Asphaltierung von Wanderwegen. Besonders auffällig ist der Ausbau in der Saaleaue östlich und nordöstlich von Göschwitzer Straße und Prüssingstraße. Erfreulicherweise haben Sukzessionen im Ufergebiet der Saale die massiven baulichen Eingriffe wieder relativiert.
Im Bereich des 3,84 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil -einst flächenhaften Naturdenkmal- verdeutlicht sich nach Ansicht des AHA mit dem Auenwaldrest, wie womöglich auch die Saaleaue im Bereich der heutigen Stadt Jena (Saale) ausgesehen haben. Der im Ausgleich der Gebietsverluste für die Straßenbahn Stadtrodaer Straße gesperrte Mittelweg bedarf nach Auffassung des AHA einer noch effektiveren Absperrung und Kontrolle. Während die im Südwestbereich die zur Absperrung abgelegten Pappelstämme den richtigen Ansatz darstellen und bestimmter Ergänzungen bedarf, fehlt im Nordostbereich eine derartige nachhaltige Sperrung komplett. Im Interesse einer vollständigen Absperrung regt der AHA eine entsprechende Sperrmaßnahme auch hier vorzunehmen.
Auf Grund der guten Bestände von Gehölzen entlang der Saale bieten sich sehr interessante Lebensräume für den Elbebiber. Während an zahlreichen Standorten entlang der Saale in Jena alte Fraßspuren zu erkennen sind, zeigten sich in dem Saaleabschnitt zwischen Brücke Stadtrodaer Straße und Camsdorfer Straße an einer Hybridpappel neuere Fraßspuren. Damit ist davon auszugehen, dass sich ein stabiler Bestand an Bibern entwickelt, welcher damit besondere Schutzmaßnahmen erfordert.
Der Abschnitt des Gembdenbach im Bereich Ecke Gembdenbachtal/Am Jenzig verdeutlicht deutlich den Unterschied zwischen naturnaheren Abschnitten -oberhalb- und naturferneren Bereichen -unterhalb-. Nach Auffassung des AHA gilt es naturnahere Entwicklungen anzustreben. Eine derartige Entwicklung benötigt eines beidseitig mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens, unbefestigter Ufer- und Sohlbereiche sowie das Vorhandensein von Störsteinen oder -hölzer.
Mit dem 2,126 ha großem Geschützten Landschaftsbestandteil Erlkönig lässt sich deutlich die Vielfalt des Natur- und Landschaftsraumes oberhalb der Saaleaue erkennen, wozu im konkreten Fall Hangwälder, quellengespeiste Feuchtbiotope und Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Saaletal“ zwischen Göschwitz und Camburg gehören.
Diese landschaftliche Strukturvielfalt prägt den Saaleverlauf im gesamten Exkursionsgebiet bis Großheringen und findet Ergänzung durch Streuobstwiesen, Hecken, Hochstaudenflächen und Solitärgehölzen. Nach Auffassung des AHA befinden sich bedauerlicherweise zahlreiche Streuobstwiesen in keinem guten Zustand. Damit verbunden ist mit Existenzgefahr zu rechnen. Der AHA wäre im Rahmen seiner gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten bei Zustimmung der Eigentümer und zuständigen Naturschutzbehörden grundsätzlich bereit die Patenschaft für Streuobstwiesen zu übernehmen.
Auf dem Weg in Richtung des Jenaer Ortsteiles Kunitz stellten die Exkursionsteilnehmer mit großer Genugtuung fest, dass auf einem Acker in der Saaleaue der Anbau von Luzerne erfolgt. Angesichts der Verarmung der Arten- und Sortenvielfalt von in der DDR-Zeit 25 auf gegenwärtig 5 bis 6 Feldkulturen eine sehr positive Feststellung. Die Verarmung der Vielfalt von Feldkulturen hat eine Verringerung von Lebens- und Nahrungsräumen für zahlreiche Tierarten wie z.B. Hasen, Vogelarten und Insekten zur Folge. So finden Bienen weniger Vielfalt bei der Nektarsuche, Hasen bei der Nahrungssuche sowie können Greifvögel und Eulen Beute machen, weil Mais- und Rapsanbau eine Jagd beispielsweise auf Mäusen nicht zulässt. Die Folge sind Mäusekalamitäten, welche wiederum immer wieder den Ruf von Landwirten nach Bekämpfung mit Giftködern hervorruft und somit Vergiftungsgefahren für andere Tiere h
ervorruft. Ferner fehlen mit dem unterbliebenen Anbau von Humusmehrern wie z.B. Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemischen, Möglichkeiten des Erhaltes und der Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit. Ein guter Humusanteil im Boden erhöht die Krümelstruktur, verbessert das Edaphon, das Pufferungs- und Speicherungsvermögen und somit die Durchlässigkeit des Bodens für Wurzeln, Wasser und Nährstoffe. Andrerseits versuchen viele Landwirte durch erhöhte Dünger- und Pestizidgaben die selbst verursachten Defizite auszugleichen. Jedoch können die verfestigten Böden weder Wasser und Nährstoffe aufnehmen, so dass insbesondere bei Starkniederschlägen Bodenerosionen auftreten und dieser Abtrag in Vorfluter und damit auch in Schicht- und Grundwasserleiter gelangen können. Dies führt zu starken Nährstoff- und Pestizidbelastungen von Oberflächengewässern sowie Grund- und Schichtwasser mit verheerenden Folgen für Mensch, Umwelt, Natur und Landschaft. Auch hier gilt es nach Auffassung des AHA das Prinzip Gewinne zu privatisieren und Verluste zu vergesellschaften zu beenden und eine an Vielfalt orientierende, ökologisch ausgerichtete Landwirtschaft zu befördern. Dazu gehört genauso, mehr Feldgehölze mit Krautsaumen zuzulassen, um die landschaftliche und ökologische Vielfalt auch auf den Ackerflächen zu erhöhen.
In Golmsdorf, eine Gemeinde im Norden des thüringischen Saale-Holzland-Kreises und Teil der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, nahmen die Exkursionsteilnehmer im Unterlauf die Gleise in Augenschein. Neben dem massiven naturfernen Ausbau mit Beton im Sohl- und Uferbereich, zeigte sich eine starke Eutrophierung, was sich u.a. in einer starken Veralgung äußert. Nach Auffassung widerspricht das der Zielstellung der WRRL. Daher hält es der AHA für sinnvoll eine wissenschaftliche Konzeption zur naturnaheren Entwicklung des Fließgewässers zu erstellen. Der AHA bietet auch hier seine Unterstützung im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an.
In Dornburg fiel den Exkursionsteilnehmern beim Überqueren der Saale die zum größten Teil der naturnaheren Entwicklung des Flusses auf, welchen es nach Auffassung des AHA unbedingt zu schützen und zu erhalten gilt. Insbesondere auffällig sind das von Kies- und Schotterbänken geprägte Flussbett sowie die sich entwickelnde Weichholzaue im und am Fluss.
Dagegen stellt sich das Bild der Saale in der Ortslage von Camburg anders aus. So diskutierten die Exkursionsteilnehmer mit Blick von Saalebrücke Schmiedehäuser Straße, L 1059 saaleaufwärts über die Uferbefestigungen in Richtung Stadtzentrum und Burg. Trotz der sehr umfassend blühenden Steinweichseln, lässt sich nach Auffassung des AHA, die Notwendigkeit der wissenschaftlichen Prüfung einer Beseitigung der Uferbefestigungen nicht verleugnen.
Entlang des Weges zwischen Saale und Kalksteinfelsen in nordwestlicher Richtung und des deutlich in Baum-, Strauch- und Krautschicht strukturierten Waldbestandes mit Altbäumen – wie zwei große Platanen und einer Blutbuche- im Mündungsgebiet des Trümplingbaches befinden sich nach Meinung der Exkursionsteilnehmer dringend, schutzwürdige, eng miteinander verbundenen Landschafts- und Naturbestandteile. Dazu gehört, dass keine Fällungen, Verbauungen und Abbaumaßnahmen erfolgen.
Welche Folgen der Ausbau von Radwanderwegen hat, erlebten die Exkursionsteilnehmer auf der Strecke zwischen Camburg und Großheringen, insbesondere im Bereich Weichau bis zum Saalealtarm. Neben der Tatsache, dass man am Saalealtarm mitten in der Aue eine kleine Holzhütte errichtet hat, nutzen zahlreiche Personen die eigentlich für Kraftfahrzeuge -außer Landwirtschaftlicher Verkehr frei- gesperrte als normale Straße. Genau das ist ein entscheidender Kritikpunkt seitens des AHA, dass zwar formell Fahrradwanderwege asphaltiert entstehen, aber letztendlich Autoverbindungsstraßen gemeint sind. Abgesehen davon tragen derartig ausgebaute Wege zur weiteren Versiegelung von Flächen bei und bilden für Klein- und Kleinsttiere unüberwindliche Hindernisse. Angesichts der Tatsache, dass laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt in Deutschland täglich zwischen 70 bis 80 ha Boden neue Versiegelung erfahren, gilt es eher zu entsiegeln, als neu zu versiegeln.
In der Gemeinde Großheringen führte die Fahrradexkursion letztendlich zur Mündung der mindestens 134,2 km langen Ilm in die Saale. Der Mündungsbereich stellt zugleich die Grenze des Freistaates Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt dar.
Die Ilm mit ihrem 1.043 km² Einzugsgebiet im mittleren Thüringen und kleinen Teilen in Sachsen-Anhalt, ist weitgehend und fließt streckenweise in einer sehr arten- und strukturreichen Aue entlang.
Fazit der Fahrradexkursion ist es aus Sicht des AHA, einen verstärkten Schutz der Saaleaue zwischen Jena und Großkorbetha anzumahnen. Selbstverständlich gilt es diese Schutzmaßnahmen in das gesamte Flusssystem, so auch das der Ilm, einzubetten, um flächendeckende Wirkung zu entfalten sowie den mehr oder minder bestehenden Biotop- und Grünverbund weiter zu festigen bzw. auszuweiten.“, Zitat Ende
Daher gilt es einen Umweltverbund als ein vorrangiges Planungsziel aufzunehmen.
4. Freiraumstruktur
Wie bereits erwähnt, gilt es große und zusammenhängende Schutzräume zu erhalten, weiter zu entwickeln und auszuweiten. Dies dient der besseren Wandermöglichkeiten von Tieren und der Verbesserung der Verbreitung von Pflanzen, um u.a. sukzessive Entwicklungen zu befördern. Ferner dienen solche Räume der besseren Ventilation von Kalt- und Frischluft. Außerdem gilt es verstärkt Retentionsflächen den Fließgewässern zurückzugeben. Die entsprechenden Planungen der Thüringer Landgesellschaft mbH im Bereich der Weißen Elster können dafür eine Basis bilden.
Die grundsätzliche Sichtweise des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beispielsweise zur Auenlandschaften der Weißen Elster zwischen Gera und Zeitz verdeutlicht sich in seiner nachfolgenden Presseerklärung vom 24.06.2019, Zitat:
„Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 23.06.2018 nahm nunmehr eine Gruppe bestehend aus den Mitarbeitern der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling sowie mit Mitgliedern des AHA, von Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) und der Naturfreunde Gera die Weiße Elster und ihre Aue zwischen den Städten Gera und Zeitz in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und –beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
Bereits bei der Ankunft der Exkursionsgruppe an der Weißen Elster erläuterte der wasserwirtschaftliche Projektleiter Frank Schirmer schwerpunktmäßige Planungen und angedachte Maßnahmen zum Projekt: „Gewässer brauchen mehr Raum: Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Gewässerstruktur an der Weißen Elster von Gera-Milbitz bis zur Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt“. Die fachlich fundierten Ausführungen verdeutlichte sich die Vielfalt der zu bewältigenden Aufgaben. Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten -insbesondere in der Stadt Gera-, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben.
Ein ganz besonderes Augenmerk in der Stadt Gera lenkte die Exkursionsgruppe auf die Mündungsgebiete von Brahme und Erlbach. Bei der Brahme gilt es unbedingt anzumerken, dass 102 ha zum Schutzgebiet 177/5038-303 nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Brahmeaue gehören. Dementsprechend gilt es die Schutzwürdigkeit, die Entwicklung hin zu naturnaheren Strukturen sowie ihre Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten und den Biotop- und Grünverbund zu prüfen und zu beachten. Das Mündungsgebiet des Erlbaches im Nordwesten der Stadt Gera kann ein weiteres bedeutsames Beispiel für umfassende Rückgabe an Aue sein. Hier verhindert momentan ein Deichdreieck, welches im Süden durch BAB 4, im Nordwesten dem Erlbach und einem weiteren Deich sowie nordöstlich der Weißen Elster gegenübersteht. Ein möglicherweise dann ausgedeichtes Gebiet bietet dann Weißer Elster und Erlbach ökologischen Entwicklungsraum sowie dem Hochwasser Ausdehnungsfläche, welche durchaus in nordwestlicher Richtung bei einer Deichentfernung Ausdehnung und somit verbesserten Abfluss finden kann. Hier erscheint es sinnvoll zu sein, neben der Deichentfernung, Möglichkeiten der sukzessiven Entwicklung eines umfassenden Auenwaldes mit Wiesenbereichen zuzulassen. Ferner erscheint es wichtig, Querbauwerke aus dem Erlbach zu entfernen und mit Störsteinen und -hölzern die natürliche Mäandrierung zu befördern. Der AHA hält in so einem Fall eine wissenschaftliche Untersuchung und Konzipierung für notwendig, welche basierend auf umfassenden Erfassungen u.a. von Fauna und Flora, Vorschläge zur Entwicklung des Gesamtgebietes enthalten sollte.
Gleiches gilt es zu prüfen und zu untersuchen in der Aue der Weißen Elster zwischen Gera und Bad Köstritz sowie nördlich von Bad Köstritz, wo neben der häufig fehlenden Gewässerschonstreifen, die Deiche direkt an den Ufern stehen und sogar vereinzelte massive Verschotterungen stattgefunden haben.
Im Bereich des Mündungsgebietes des Stübnitzbaches an der Grenze der Städte Gera und Bad Köstritz mahnte der AHA an zu prüfen, inwieweit ein Rückbau von Sohlbefestigungen im Bereich der Brücke Köstritzer Weg erfolgen kann. Nur so kann eine durchgehende naturnahe Entwicklung des Baches stattfinden.
Im Bereich des Elsterwehres im Stadtgebiet von Bad Köstritz berieten die Exkursionsteilnehmer Möglichkeiten zur Zukunft des Wehres. Der AHA regte dabei an die Reaktivierung des Altverlaufes zu prüfen, um im Rahmen einer Umgehung des Wehres die Durchgängigkeit des Fließgewässers schaffen, Rückgabe von Retentions- und Entwicklungsflächen zu ermöglichen sowie somit auch den Regelungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu entsprechen.
In der Aue zwischen Bad Köstritz und Caaschwitz, wo im Zuge des letzten Hochwassers im Juni 2013 die Weißer Elster kraftvoll ihren ca. 1 km langen Altverlauf zuströmte, erläuterte Frank Schirmer mehrere Varianten zur Entwicklung der Elsteraue bei Bad Köstritz. Die Exkursionsteilnehmer beleuchteten die Tatsache, dass das Gebiet Bestandteil des 48 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz ist und entsprechend bei allen Überlegungen sein muss. Ferner gilt es zu beachten, dass an und in dem Altverlauf der Weißen Elster FFH-geschützte Tiere wie z.B. die Becherfledermaus, der Laubfrosch, der Eremit und der Hirschkäfer vorkommen. Dabei nahmen die anwesenden Mitglieder von AHA, NuKLA und Naturfreunde Gera kritisch Tendenzen zur räumlichen Reduzierung zur Herstellung einer neuen Schlinge der Weißen Elster auf. Sie befürchten, dass die Weiße Elster nicht die alte Länge zurückerhält, sich somit weiter eintieft, nicht ausreichend Raum für sukzessives Auenentwicklungspotential und Hochwasserausbreitungsraum besteht und somit die vollumfänglichen Chancen in Raum und Landschaft weit unter den gegebenen und künftigen Möglichkeiten verbleiben. Ferner verwiesen sie auf die Notwendigkeit der freien Gestaltung des Flusses, seines Altverlaufes und seiner Aue. Dabei gilt es unbedingt großflächig -insbesondere im Bereich des Altverlaufes der Weißen Elster- die Sukzession von standortgerechten Auenwäldern zuzulassen. Diese dienen zur Entwicklung sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsräume für
zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie um die Kraft des Hochwassers zu mindern und Wasser in dem Zuge aufzunehmen. Im Angesicht massiver Verschotterungen und wasserbaulicher Baumaßnahmen am gegenüberliegenden Ufer sowie des bereits fertiggestellten Brückenbaus wiederholte der AHA seine Mahnung, dass eine bessere Information und Bündelung in den Händen der Thüringer Landgesellschaft mbH erforderlich ist. Darüber hinaus gilt es Änderungen an der baulichen Schaffung vollendeter Tatsachen zu prüfen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich entlang der Weißen Elster in dem Bereich mit den Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald ein weiteres 164 ha großes FFH-Gebiet mit der Nummer 230/5038-305 befindet.
Im Nachtrag der Fahrradexkursion erscheint es sinnvoll zu sein, in die Entwicklungsmaßnahmen Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung des Gleinabaches einzuplanen. Das Ingenieurbüro für Planung und Umwelt (IPU) hat die Gewässerstrukturklassen des Fließgewässers, welches in den Altverlauf der Weißen Elster mündet, von vollständig und mäßig verändert eingestuft. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen, wozu u.a. die Einhaltung von Gewässerschonstreifen von jeweils mindestens 10 m, der Verbleib von Altholz sowie die Ermittlung von Einträgen aus Haushalten, Gewerbe und Landwirtschaft gehören. Ggf. ist das Einbringen von Störsteinen notwendig, um die Mäandrierung zu befördern.
In Crossen nahmen die Exkursionsteilnehmer die Wehranlage und den Abzweig zum Floßgraben in Augenschein. Die beiden Mitarbeiter der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling erläuterten Überlegungen die Weiße Elster im Bereich ihres Altverlaufes im Bereich der Ochsenwiese wiederzubeleben. Somit erreicht man wieder eine Laufverlängerung, schafft neue Entwicklungsräume und ermöglicht somit einen barrierefreien Verlauf des Flusses, ohne die Bespannung des Floßgrabens in Gefahr zu bringen.
Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Mit der Weißen Elster, der Rippach, der Pleiße und Luppe verknüpft, verlor der jedoch der Floßgraben durch den zunehmenden Ersatz von Brennholz durch Braunkohle immer mehr an Bedeutung. Im Jahre 1864 ereilte der Elsterflößerei die endgültige Einstellung. Während Teile verlandeten, andere Abschnitte dem Bergbau zum Opfer fielen, bestehen u.a. in Crossen, bei Lützen und in Leipzig noch deutlich erkennbare Abschnitte. Dies manifestiert sich z.B. im Abschnitt zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in der Pleiße sowie in dem wiederbelebten Elstermühlengraben.
Die Überlegungen und Planungen des Fördervereins Elsterfloßgraben e.V. den Elster-floßgraben wiederzubeleben, verbindet der AHA mit der dringenden Vorstellung, dass keine massive Veränderung des Landschaftsraumes durch Wegeneubau z.B. mit Asphalt und Beton erfolgt. Auf jeden Fall gehört das begrüßenswerte Vorhaben des Freistaates Thüringen zu den Aktivitäten, die Weiße Elster wieder durchlässiger zu gestalten und entwickeln zu lassen. Diese biologische Durchlässigkeit findet eine rechtliche Basis in der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Im Anschluss daran berieten die Exkursionsteilnehmer, unter zeitweiliger Teilnahme eines Mitgliedes der Bürgerinitiative „Pro-Elsteraue“, die bedrohlichen Pläne in der Aue zwischen Weißer Elster und Floßgraben sowie nordöstlich von Crossen, Ortsteil Ahlendorf den Aufschluss eines Kiesabbaus zu beginnen. Die Exkursionsteilnehmer von AHA, NuKLA, Naturfreunden und Bürgerinitiative „Pro-Elsteraue“ brachten ihr diesbezügliches Unverständnis zum Ausdruck. Ein Abbau von Kies in der Aue der Weißen Elster führt zur Zerstörung von Landschaft und Natur, beraubt der Weißen Elster Entwicklungs- und Retentionstraum, beeinträchtigt das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora sowie führt zu umfassenden Störungen im Wasserhaushalt in der Aue und dem Umland. Gerade wenn man bedenkt, dass mit der jährlichen Niederschlagsmenge im Umfang von 549 mm eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m². Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr. Somit ist von massiven Wasserverlusten auszugehen. Ferner besteht die Gefahr bei Eindringen von Hochwasser, dass Schmierstoffe und Chemikalien in den Fluss, in das Grundwasser und in die Aue gelangen können. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Schaffung von baulichen Strukturen wie der Bau von Transportstraßen für den Abtransport der Abbauprodukte mit Hilfe von schweren LKW. Einhergehend damit ist mit vermehrter Abgas- und Lärmbeeinträchtigung zu rechnen, was zudem die Wohn- und Lebensqualität in Crossen und anderen Orten an der Transportstrecke massiv reduzieren lässt. Daher war man sich schnell einig, dass der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Ausbreitungsraum für Hochwasser und nicht zuletzt als Erholungsraum für die zumeist stressgeplagte Menschheit Vorrang vor Abbau von Kies und den damit verbundenen Beeinträchtigungen, Zerstörungen und Störungen haben muss. Daher gilt es die Aktivitäten zum Schutz der Weißen Elster auch im Raum Crossen zu intensivieren und zu koordinieren. Noch dazu es ist ein offenes Geheimnis ist, dass der Bergwerksbetreiber Ausweitungen in der Aue der Weißen Elster und in Richtung des 421 ha großen FFH- und Vogelschutzgebietes Zeitzer Forst plant.
Der AHA regt stattdessen an, auf diesen Flächen eine Mischentwicklung aus sukzessiv entstehenden Auenwäldern, Wiesen und nachhaltiger Landwirtschaft zu ermöglichen. Somit erhöht sich unweigerlich die Arten- und Strukturvielfalt erheblich und erfahren Biotop- und Grünverbund entlang der Weißen Elster noch mehr Bedeutung.
Auf Grund seiner räumlichen Nähe wiesen die Mitglieder des AHA auf die Bedeutung des Zeitzer Forstes hin. Der Zeitzer Forst, welcher länderübergreifend als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet sowie Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt auf einer Fläche von 1.718 ha und in Thüringen auf einer Fläche von 421 ha sowie insgesamt auf einer Fläche von gesamt 1.585 ha als „Nationales Naturerbe“ ausgewiesen ist, erfordert nach Auffassung des AHA ein sofortiges Ende der militärischen Nutzung des Gebietes und ganz besonders im Hinblick auf die besorgniserregende zunehmende Militarisierung in der Innen- und Außenpolitik. Somit unterstützt der AHA jede Forderung, dass der Zeitzer Forst frei von jeder Art der militärischen Nutzung sein muss. Nur so ist eine nachhaltige und ökologisch vernünftige Entwicklung eines der wenigen großflächigen Waldgebiete im waldarmen Süden Sachsen-Anhalts möglich.
Im Gebiet zwischen Haynsburg, Mödelstein, Raba und dem Mündungsgebiet der Aga in die Weiße Elster erläuterte der AHA der Exkursionsgruppe, sein Unverständnis, dass der Hochwasserdeich sich so nah an der Weißen Elster befindet und dem Fluss so ein großer Teil des Überflutungsraumes fehlt. Der AHA bekräftigte erneut seine Auffassung, dass auch hier umfassende Deichrückverlegungen erforderlich und möglich sind, um der Weißen Elster große Teile ihrer Aue zurückzugeben.
Zusammenfassend kam die Exkursionsgruppe zum Schluss, dass die Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz große Strecken naturnahere Strukturen besitzt, jedoch häufig seiner Aue und seines Überflutungsraumes beraubt ist. Ferner haben Flussverkürzungen zu Gewässereintiefungen und Strukturverarmung geführt. Darüber hinaus bedarf es eines nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und einer darauf beruhenden Entwicklung der wertvollen, arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, welche durchaus vielfältig vernetzt sind. Der Biotopverbund bedarf jedoch einer umfassenden räumlichen Erweiterung, wozu Fließgewässer, Gehölz- und Staudenstreifen, extensive Wiesen- und Streuobstwiesenflächen, Obstbaumalleen, aber nicht zuletzt auch Ackerflächen mit einer größeren Anbaukultur beitragen können. Gegenwärtig prägen ausgedehnte Raps- und Maisanbauflächen, welche von Weizen- und Gersteanbauflächen unterbrochen sind, die Agrarlandschaft. Humusmehrende Ackerkulturen wie Luzerne, Kleegrasgemische und Phacelia fehlen vollständig. Neben der Verschlechterung der Bodenqualität, des stark reduzierten Nahrungsangebots für den Feldhasen, mangelnder Jagdmöglichkeit für Greifvögel und Eulen, geht auch eine Verarmung der landeskulturellen Vielfalt einher. Während zu Zeiten der DDR noch 25 Ackerkulturen auf dem Feld standen, sind es heute gerade mal noch 5 – 7 verschiedene Ackerkulturen. Hier bedarf es einer massiven Änderung auf allen räumlichen und gesellschaftlichen Ebenen.
Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz. „, Zitat Ende
Hinsichtlich der vorliegenden Planungen zum Kiessandtagebau Ahlendorf möchte der Arbneitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. auf seine Stellungnahme zum „Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Ahlendorf“ vom 14.04.2019 verweisen, Zitat:
„Zu den Verfahrensunterlagen
II.1. Zu Teil I – Allgemeine Beschreibung des Verfahrens
Zu 1.2 Begründung des Bedarfs
Die dargelegten Begründungen des Bedarfes begründen vordergründig unternehmerische Gründe und stellt somit vorrangig private Interessen des Unternehmens über die Bedürfnisse des Schutz und Erhaltes der Fluss- und Auenlandschaft der Weißen Elster und angrenzender Natur, Landschaften und Wohngebiete.
Zu 2.1.2 Schutzgebiete im Vorhabensgebiet
Zu 2.1.3 Raumordnerische Situation – Regionalplan
Das Abbaugebiet befindet sich in der Tat in keinem ausgewiesenen Schutzgebiet, bildet aber einen sehr bedeutsamen Entwicklungs- und Hochwasserraum des Auen- und Flusssystems der Weißen Elster. Die grundsätzlich begrüßenswerten Bestrebungen des Freistaates Thüringen große Teile der Altaue der Weißen Elster wieder an das Hochwasserregimes des Flusses anzuschließen gilt es dringend mit naturnaher bis naturnahen Entwicklungsräumen zu koppeln. In dem Zusammenhang gilt es zudem dem Fluss auch Raum umfassenden Raum zur Mäandrierung und zur Entstehung sukzessiver Gehölz-, Stauden-, Wiesen- und Krautfloren zu geben. Das geplante Abbaugebiet bietet sich dazu insbesondere aus folgenden Gründen an:
– Der Teil der Weißen Elster zwischen Crossen, Ahlendorf und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt ist eingebettet in zwei noch vorhandenen Flussschlingen, welche ein schnelles Überströmen des Gebietes mit Hochwasser ermöglicht. Eng damit verbunden ist ein Antransport von Saat- und Pflanzgut möglich, um die bereits erwähnte sukzessive Entwicklung zuzulassen.
– Die räumliche Nähe zum länderübergreifenden Naturschutzgebiet Zeitzer Forst, welcher auch aus Europäisches Vogelschutzgebiet und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen ist, rechtfertigt eine besondere Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum. Diese Bedeutung besitzt die Weiße Elster bereits länderübergreifend vom Quellgebiert in Tschechien bis zur Einmündung in die Saale in Halle (Saale).
– Berechtigte Bestrebungen die gesamte Weiße Elster als UNESCO-Weltkulturerbe auszuweisen und die umfassende geologische, landschaftliche und historische Bedeutung dieses Fluss- und Auengebietes rechtfertigen eine Unterschutzstellung als länderübergreifendes Landschaftsschutzgebiet.
– Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Dieses länderübergreifende Kulturdenkmal gilt es dringend zu erhalten und umwelt-, natur- und landschaftsverträglich wieder herzustellen. Dabei spielt der Anschluss an die Weiße Elster in Crossen eine besondere Bedeutung.
Ein Kiessandtagebau in der Aue der Weißen Elster in Ahlendorf behindert diese Entwicklung und zerstört ortsansässige und entwicklungsfähige Natur- und Landschaftsstrukturen.
Hinzu kommt die ernstzunehmende Befürchtung, dass eine spätere Ausweitung des Kiesabbaus nach Süden erfolgt. Besonders dann, wenn eine Genehmigung des nunmehr beantragten Abbaufeldes erfolgt.
Zu 2.1.4 Geologische Verhältnisse
Zu 2.1.5 Hydrogeologische Verhältnisse
Im Falle eines 6,45 ha großen Kiessabbaus und des damit verbundenen Abtrags von Deckschichten ist eine Zerstörung der natürlich gewachsenen Bodenstruktur verbunden. Ebenso besteht die Gefahr, dass durch mögliches Anschneiden der Zechsteinschichten eine schrittweise Versalzung des Grund- und Schichtwassers eintritt. Die Folgen auf das Umfeld können sich negativ auf die Böden, die Vegetation und Bausubstanz auswirken.
Zudem kann auf Grund des Verlustes der kapillaren Wirkung der Böden ein Einpegeln des Wassers eines möglichen ca. 5,8 ha großen Restsees in der Waagerechten erfolgen, so dass womöglich das Wasser in Richtung Weiße Elster ansteigt und vom Fluss abgewandt der Wasserspiegel sinkt. Zudem verstärkt sich die Verdunstung von Grundwasser, was zu nicht erheblichen Wasserverlusten in der Region führen kann.
Ferner ist von einer Verschärfung der hydrologischen Situation im Floßgraben auszugehen, da während des Abbaus und erst recht nach der Einrichtung des Kiessees durch waagerechte Einpegeln und Verdunstung erheblich weniger Wasser zur Verfügung steht.
Zu 2.2 Gesamtkonzept und seine Zielsetzung
Mit einem möglichen Abbau sind nicht nur mit Beeinträchtigungen an Landschaft und Natur, sondern auch mit zusätzlichen Belastungen durch LKW-Verkehr.
II.2. Zu Teil II UVP-Bericht
Zu 2.2.1 Wirkungen der Vorbereitungsphase
An der Stelle sei darauf hinweisen, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Der Bau einer Transportstraße führt zu weiteren Bodenversiegelungen.
Zu 2.2.2 Wirkungen der Abbauphase
Beobachtungen in ähnlichen Anlagen haben aufgezeigt, dass zu Trockenzeiten mit massiven Staubentwicklungen und –verbreitungen zu rechnen ist. Auf Grund der Abbau- und Transportmaßnahmen ist von starker Lärm- und Staubentwicklung sowie Abgasbelastungen auszugehen, welche die gerade mal 30 m entfernte Ortslage Ahlendorf massiv betreffen kann.
Zu 2.3 Nullvariante
Es besteht kein Anspruch auf Gewinnerwirtschaftung für private Interessen auf Kosten des überwiegenden öffentlichen Interesses. Das öffentliche Interesse liegt im Erhalt und positiver Weiterentwicklung der Lebens- und Wohnbedingungen sowie des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft mit Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna und Flora, der Verbesserung von Biotop- und Grünverbundräumen sowie die Bedeutung für den nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser.
Von daher ist der Abbau von Kies im angedachten Bereich nicht akzeptabel.
Zu 4.5.6 Vorbelastungen
Die Schilderungen zu den Altlastenverdachtsflächen lassen nur die Schlussfolgerung zu, dass eine unverzügliche und vollständige Beräumung erfolgt. Dazu ist aber keine Umsetzung des Vorhabens Kiessandtagebau Ahlendorf erforderlich. Hier liegen klare Verantwortungen bei den Verursachern, den Eigentümern der Flächen sowie der zuständigen Umwelt- und Abfallbehörden.
Zu 4.6.5.2 Oberflächengewässer
Die Weiße Elster entspringt nicht im Freistaat Sachsen, sondern im tschechischen As.
Zu 4.6.6 Vorbelastungen
Die dargestellte starke Nitratbelastung gilt es massiv abzubauen und ggf. mit Stillegungen von einzelnen Agrarflächen zu erreichen. Der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt das richtigerweise vor. Ein Aufschluss des Kiessabbaus und die Schaffung eines Folgekiessees können zur starken Algenbelastung der Wasserflächen führen.
Zu 4.7.5.2 Klima
Die vor Ort gemessenen jährlichen Niederschlagsmengen gehen von einem Umfang von 549 mm aus, was eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m² darstellt. Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr.
Somit ist bei einem Kiessabbau mit massiven Wasserverlusten zu rechnen.
Die Niederschlagsmengen im Jahr 2018 gehen von Mengen bis noch nicht einmal 500 mm im Jahr aus. Mit einer derartigen Niederschlagsarmut ist in den nächsten Jahren verstärkt zu rechnen.
Zu 6.3.1 Flächeninanspruchnahme in der freien Landschaft
Das Ergebnis ist in keiner Weise nachvollziehbar. Die Folgebedingungen sind vollkommen anders. Abgesehen von Wirkungen wie die Gefahr der Eutrophierung, Versalzung und Versauerung des Wassers hat der Mensch die gewachsenen Strukturen vor Ort ge- bzw. gar zerstört. Die gegenwärtige Ackerfläche bietet sich gegenwärtig als sukzessiver Entwicklungsraum für Gehölze, Wiesen, Hochstauden und Kräutern an. Eigene Beobachtungen haben zudem gezeigt, dass das Gebiet Jagdraum u.a. des Mäusebussards und des Rotmilans ist.
Zu 6.4.3 Veränderung des Bodenwasserhaushaltes im Auenbereich durch Entstehung des Abbaugewässers
Die prognostizierten Grundwasserunterschiede von 0,1 m nach einem Kiessabbau sind spekulativ und nicht durch klare Berechnungen unterlegt. Insofern sind die Aussagen nicht zielführend. Daraus lässt sich ableiten, dass die Unterschiede auch wesentlich höher sein können.
III. Schlussbemerkungen
Eigene mehrjährige Beobachtungen vor Ort und langjährige Erfahrungen sowie allgemeine und wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen auf, dass Fluss-und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen gehören. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung. Die Errichtung eines Kiessandtagebaus behindert bzw. zerstört das flächenhafte sukzessive Entwicklungspotential, entzieht den Auen ihrer sehr wichtigen hydrologischen und geologischen Basis aus Kies und Sand, welcher für eine weitgehend ungestörten Entwicklung unabdingbar ist.
Daran ändert auch in eine in Aussicht gestellte verschiedene Stillgewässer- und Feuchtgebietsentstehung und –entwicklung etwas. Dafür mindestens 6,45 ha Aue vollkommen zu zerstören ist ein zu hoher und nicht verantwortbarer Preis. Noch dazu die bisherigen Planungsunterlagen wenig belastbare ökologische, geologische und hydrologische Daten und Prognosen enthalten bzw. enthalten können. Zudem besteht die sehr große Gefahr, dass nach bzw. während der veranschlagten 8,5 Jahren langen Abbau- und Nutzungsphase eine Erweiterung des Aufschlusses nach Süden in die Planung geht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schlägt alternativ die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für das Gebiet der Weißen Elster zwischen Crossen, seines Ortsteiles Ahlendorf und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt vor.
Somit besteht die Möglichkeit auf deren Basis den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung dieses bedeutsamen Teils der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster zu organisieren.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet dazu seine Unterstützung an und ist bestrebt dazu vor Ort eine entsprechende Orts- oder Regionalgruppe zu bilden. Der Kontakt lautet:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de”, Zitat Ende
Zu 4.6.3 Touristische Infrastruktur
Bereits eine weitgehend intakte Natur und Landschaft bietet sich für eine Nutzung für Naherholung und Tourismus an. Jedoch gilt es diesen so zu gestalten, dass eine Schädigung von Umwelt, Natur und Landschaft unterbleibt. Dazu zählen keine Wegeverbindungen und –befestigung zu errichten, Schaffung neuer Straßen und Parkplätze sowie der Intensivierung von Bauten an und in Gewässern. Jede Verbauung führt zu Versiegelung von Boden, schafft neue Barrieren und Zerschneidungen, Ferner beeinträchtigen sie das Landschaftsbild. Daher muss eine Anpassung des Tourismus und der Naherholung an die Schutz- und Entwicklungsbedürfnisse und –erfordernisse erfolgen und nicht umgekehrt. Daher lehnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. weitere Ausbau- und Intensivierungsmaßnahmen ab. Eher ergeht die Anregung bauliche Rückbaumaßnahmen zu prüfen und umzusetzen sowie eine ökologische Tourismus- und Naherholungskonzeption im Freistaat Thüringen und somit auch in Ostthüringen zu entwickeln sowie derartige Maßnahmen auch länderübergreifend in der Bundesrepublik und mit der Tschechischen Republik anzuregen.
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 09.05.2019
Link zum Thema der Stellungnahme auf der Homepage der Regionalen Planungsgesellschaft Ostthüringen:
http://www.regionalplanung.thueringen.de/rpg/ost/regionalplan/fortschr/entwurf/index.asp
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