In der Stadt Halle (Saale) beraten planmäßig der Ausschuss für Planungsangelegenheiten am 14.05.2019, der Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben nach der VOB, VOL, HOAI und VOF am 23.05.2019 sowie der Stadtrat am 29.05.2019 den „Baubeschluss zur Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“. Dabei hat man im städtischen Haushalt Halles für die Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Gesamtkosten in Höhe von 14.308.200,00 Euro veranschlagt. Auf den Anteil der Uferbefestigung (Böschungsbefestigung) sollen hierbei 3.748.000,00 Euro entfallen, welche zu 100 % aus den steuerfinanzierten Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 stammen.
Erwartungs- und erfahrungsgemäß befürchtet nun der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nicht nur eine Verstetigung einer flächendeckenden Uferversiegelungen im halleschen Stadtgebiet, sondern auch noch einen weiteren Ausbau auf Flächen der Stadt Halle (Saale) im Bereich der Elisabethsaale. Der AHA rechnet zudem mit Eingriffen in den Gehölz-, Kraut- und Staudenbestand in den Uferbereichen. Ferner ist dem AHA nicht bekannt, ob ordnungsgemäße Umweltverträglichkeiten stattfanden, welche die Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Vereinbarkeit mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU beleuchten. Daher gilt es ein ordnungsgemäßes Raumordnungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung durchzuführen.
Auf Grund dessen fordert der AHA die halleschen Stadträtinnen und Stadträte in den jeweiligen Sitzungen der Ausschüsse und von Halles Stadtrat die Zustimmung zu verweigern.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.05.2019