Monat: Januar 2019 (Seite 4 von 4)

AHA fordert weiterhin und verstärkt naturnahe Entwicklung des Ettersberges

Der Samstag, der 12.01.2019 ist ein Wintertag mit Schnee im Wald und vereinzelten Regenschauern. An diesem Tag fanden sich am Treffpunkt am Zugang zur Prinzenschneise an der B 85 – Buttelstedter Straße zwischen Weimar-Schöndorf und Großobringen zur Neujahreswanderung in das Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ am Ettersberg in und bei Weimar Personen ein, um an der geplanten Neujahreswanderung teilzunehmen.

Ausgangspunkt der Veranstaltung waren folgende Feststellungen:
Der AHA ist der Auffassung, dass ein dauerhafter Schutz und Erhalt des von Arten- und Strukturreichtum, aber auch historischer Verantwortung geprägten 17 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19 ha), Prinzenschneise (88 ha) und Südhang Ettersberg (408 ha) gewährleisten zu können. Ferner befindet sich der größte Teil der Landschaft im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ dringend geboten ist.

In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass u.a. in einer Begehung am 26.07.2017 im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Spuren von massiven bisherigen forstwirtschaftlichen Eingriffen mit deutlichen Spuren in Form von etwa alle 20 m von der Prinzenschneise nach Norden und Süden in den Wald gefrästen Rückegassen, gefällten Bäumen und zerfahrenen Waldböden und Wegen feststellten.

Darüber hinaus erfolgten auch Abholzungen, welche zu umfassenden Lichtungen führten. Selbst vor dem Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ machten die Abholzungsmaßnahmen des Forstes keinen Halt.
Auf Grund der Tatsachen, dass es sich hier um NSG und ein FFH-Gebiet handelt, leiten sich zwingende Notwendigkeiten ab, wozu ein Verschlechterungsverbot gehört. Die bisher durchgeführten massiven Abholzungen, denen offensichtlich Traubeneichen, Winterlinden, Eschen, Salweiden, Bergahorne und Birken zum Opfer fielen, widersprechen dem ebengenannten Ansinnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher in derartigen schutzwürdigen Gebieten vorrangig eine naturnahe Entwicklung zuzulassen. Die immer vom Forst vorgetragene Behauptung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen die Vermehrung und Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche ermöglichen, ist nicht korrekt. Abgesehen davon, dass die Fällungen und der Einsatz von schwerer Räumtechnik die Struktur der Wälder stören bzw. gar zerstören, entziehen Bodenverdichtungen und übermäßige Lichteinträge die besonderen Entwicklungsmöglichkeiten der empfindlichen und langsam wachsenden Stiel- und Traubeneichenjungbäume. Verschärfung erfährt die Situation, dass auf Grund hoher Nährstoffeinträge Staudenkulturen und verstärkt Spitz- und Bergahorn Einzug halten.

Beide Eichenarten benötigten Halbschatten, um keimen und sich entwickeln zu können. Vereinzelt umstürzende Bäume schaffen dafür ausreichend Raum. Ferner bieten Waldrandbereiche und bestehende Kleinlichtungen sehr guten Entwicklungsraum. Erfreulicherweise konnte damals die Exkursionsgruppe zudem mehrere Bestände an Jungbäumen der Traubeneiche feststellen.

Darüber hinaus dienen Wälder durch Aufnahme von Kohlendioxid sowie der Abgabe von Sauerstoff und Wasser als Teil einer dringend notwendigen Klimaregulierung und gehören somit zum bedeutsamen und unersetzlichen Teil des Klimaschutzes. Ferner dienen Wälder der Naherholung für die einem vielfältigen Stress ausgesetzte Menschheit. Ebenfalls fungieren sie als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie spielen bei dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen eine sehr wichtige Rolle.

Insofern ist eine andere Herangehensweise in den vielfältigen Schutzgebieten dringend nötig. Dazu zählt nunmehr ausschließlich die naturnahe und sukzessive Entwicklung der Waldgebiete am Ettersberg –insbesondere in den drei Naturschutzgebieten, im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ – zuzulassen. Eine Einstellung der Forstwirtschaft ist zudem nicht nur ein Ausdruck eines aktiven Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Förderung eines nachhaltigen Tourismus, sondern ebenfalls ein Gebot der historischen Demut gegenüber der naheliegenden Gedenkstätte Buchenwald.

Von daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und den Landkreis Weimarer Land weiterhin auf, diese obengenannten Ansinnen endlich zu respektieren.

Die von der Bürgerinitiative pro Ettersberg auf der Petitionsplattform Change org. geschaltete die Petition „Schützen Sie den Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar vor forstlicher Ausbeutung!“ hatte letztendlich 46.949 Unterschriften erreicht. Nur so ist es im konkreten Fall weiterhin möglich den Thüringer Landtag zum Handeln zu bewegen und die Thüringer Staatsregierung zu einem nachhaltigen Schutz und Erhalt des Waldgebietes Ettersberg als Teil eines umfassenden Biotopverbundes mit bewaldeten Erosionstälern, Gebüschen und ausgedehnten Streuobstwiesen zu drängen sowie die forstwirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu beenden.
Das war letztendlich auch Inhalt der Anhörung im Thüringer Landtag am 02.02.2018.

Zu Beginn der Neujahreswanderung im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ in Weimar am Samstag, den 12.01.2019 stellte die Exkursionsgruppe eine umfassende Vermüllung im Wegebereich sowie eine defekte Schrankenanlage fest, welche zudem deutliche Spuren von Umfahrungen zeigte. Hier war man sich schnell einig, dass der Müll zu beseitigen und die Verursacher festzustellen und zu belangen sind sowie eine vollständige Wiederherstellung einer wirksamen Absperrung dringend geboten ist. Ferner ist in zum Beispiel in dem Bereich des Zugangs zur Prinzenschneise an der B 85 – Buttelstedter Straße zwischen Weimar-Schöndorf und Großobringen die Aufstellung einer ordnungsgemäßen Beschilderung des Naturschutzgebietes mit Hinweisen zu Verhaltensweisen in dem Schutzgebiet dringend erforderlich ist. Immerhin entdeckte die Exkursionsgruppe einige Personen mit unangeleinten Hunden.

Im weiteren Verlauf der Neujahreswanderung waren Folgen des Orkans „Friederike“ am 18.01.2018 sowie der langjährigen Abholzungen in den Bereichen Linkersches Holz, Borntal und Hagenbruchschen Holz deutlich erkennbar. Neben den nunmehr häufig u.a. mit Trameten und Becherlingen bepilzten Baumstümpfen waren die Rückegassen mit den mehr oder minder tiefen Fahrspuren deutlich erkennbar. Dabei kam zum Ausdruck, dass die bisherige forstwirtschaftliche Nutzung den Wald massiv geschädigt hat und bei Fortsetzung dieser Holzwirtschaft weitere massive Schädigungen zu erwarten sind. Für die Exkursionsgruppe kann eine sukzessive Entwicklung des Waldes am Ettersberg als Alternative in Frage kommen. Erfreulicherweise haben sich im Linkerschen Holz und im Borntal umfassende Jungbestände von Traubeneiche und Rotbuche entwickelt, welches unbedingt zu schützen und zu erhalten gilt. Dies bedeutet u.a. dass ein Betreten und Befahren dieser Bereiche unbedingt auszuschließen sind.

Die Exkursionsgruppe bekräftigte zudem die Tatsache, dass die Prinzenschneise drei Naturschutzkategorien nach nationalem und europäischem Recht besitzt. Dazu gehören der Status als Naturschutzgebiet sowie die Ausweisung als EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“. Da verbietet sich aus Sicht des AHA jegliche forstwirtschaftliche Nutzung. Ferner haben es Politik und Verwaltung versäumt Holzbedarfe zu ermitteln, langfristig Waldflächen zu erweitern und somit einen größeren Holzaufwuchs verhindert. Nunmehr auf die Baumbestände von Schutzgebieten zurückzugreifen ist der falsche Weg, da diese als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungiert sowie sehr große Bedeutungen als Erholungsraum für die Bevölkerungen und im Biotop- und Grünverbund besitzen.
Mit Entsetzen hat die Exkursionsgruppe die umfassende Aufschichtung von Stämmen von Traubeneichen, Rotbuchen, Birken, Winterlinden und Bergahorn im Bereich des Heichelheimer Weges aufgenommen. Die abgeholzten Stämme verdeutlichten, dass Thüringen Forst offenbar an den Abholzungen festhält, obwohl Linkersches Holz, Borntal und Hagenbruchschen Holz kaum noch Bäume mit mutmaßlichem Alter über 150 Jahren enthalten. Das nicht mehr Vorhandensein von Altbaumbeständen als bedeutsamer Lebensraum und Nahrungsmöglichkeit für zahlreiche Tierarten, ihrer klimarelevanten Funktionen sowie als prägende Elemente des Wald- und Landschaftsbildes erfüllte die Exkursionsgruppe mit sehr großer Sorge.
Für den AHA ergeben sich aus der Veranstaltung folgende Schlussfolgerungen, Anregungen und Vorschläge:

  • Die Abholzungen mit einhergehendem Einsatz von schwerer Technik innerhalb eines sehr vielfältigen Schutz- und Erholungsgebietes haben deutlich sichtbar zu massiven Schädigungen am Gehölzbestand und an den Böden geführt. Daher erscheint ein genereller Ausschluss der forstwirtschaftlichen Nutzung im Interesse einer naturnahen Entwicklung der sinnvollste Weg zu sein. Die Entwicklung des Waldes befindet sich eng in einer Korrelation mit Klima und Wetter. Menschliche Eingriffe verschärfen eher die Situation und behindern die standortgerechte Entwicklung der Natur. Darin eingebettet ist eine weitere Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche möglich. Der Wald in der Prinzenschneise verfügt über die notwendige Saatgutbasis und punktuellen Lichtverhältnisse. Besondere Entwicklungsräume bestehen auf Lichtungen in Folge von Baumumstürzen und an Saumenbereichen. Erfreulicherweise haben sich Sämlingsbestände von Traubeneiche und Rotbuche weiterentwickeln. Das lässt die Einschätzung zu, dass eine sukzessive Verjüngung des Waldbestandes erfolgen kann. Gezielte zusätzliche Aussaaten von Eicheln gilt es zu prüfen und zu testen. Andrerseits reicht die natürliche Verjüngung des Waldes aus, um den Waldbestand zu erhalten und zu
    verjüngen. Ein Befahren und Betreten bzw. forstwirtschaftliche Aktivitäten bedrohen jedoch diese sehr wünschenswerte Entwicklung.
  • Als gültige Rechtsgrundlagen und Behandlungsrichtlinien für das NSG „Prinzenschneise gelten noch immer Anordnungen und Behandlungsrichtlinien aus den sechziger und achtziger Jahren. Dazu zählen die Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete vom 30. März 1961 sowie die Behandlungsrichtlinie für das NSG „Prinzenschneise“ aus dem Jahr 1965, die Allgemeine Behandlungsrichtlinie für die Naturschutzgebiete des Bezirks Erfurt vom Oktober 1987 und der überarbeitete Entwurf einer „speziellen Behandlungsrichtlinie“ aus dem Jahr 1988. Eine der europäischen Natura-2000 – Richtlinie angepasste Verordnung des Naturschutzgebietes liegt nicht vor, ist aber längst überfällig. Eine FFH-taugliche Überprüfung und Wertung fehlt momentan vollständig. Schon diese Tatsache macht einen sofortigen Stopp aller forstwirtschaftlichen Aktivitäten in der Prinzenschneise erforderlich.
  • Die Zertifizierung nach dem System Pan European Forest Certification (PEFC) ist keinesfalls unumstritten. Im gewissen Sinne ist PEFC als Gegenmodell zu dem im Jahr 1993 ins Leben gerufenen Forest Stewardship Council (FSC) zu sehen. Im Gegensatz zum FSC, wo Umweltverbände und Waldbesitzer praktisch gleiches Mitspracherecht besitzen, gründeten Mitte der neunziger Waldbesitzerverbände und die Forstindustrie u.a. in Europa PEFC, welche diese Mitspracherechte nicht in dieser Form praktiziert. Zudem basieren die FSC-Audits auf vielen Vorschriften und behördliche Überwachungsmechanismen für Umweltschutz. Aber auch der FSC ist nicht ganz unumstritten, da er teilweise auch Baumplantagen zertifiziert hat. Ein wesentlicher Kritikpunkt an allen Zertifizierungssystemen ist jedoch, dass man sich die Zertifizierungen „erkauft“. Zudem leben auch die sogenannten „unabhängigen“ Gutachter davon. Im konkreten Fall ist vollkommen unverständlich, wie ein von umfassenden Abholzungen angegriffener Wald wie das Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ ein PEFC-Zertifikat erhalten kann.
  • Aus diesen Wahrnehmungen und Feststellungen heraus erscheint es dringend notwendig zu sein, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für den gesamten Ettersberg zu erstellen. Diese kann durchaus auf umfassende Erfassungen zu Fauna, Flora, Geologie, Geschichte und Archäologie zurückgreifen und aufbauen. Diese wissenschaftliche Arbeit muss dann als öffentliche Beratungs- und Diskussionsgrundlage dienen und letztendlich in eine für die Verwaltungen und Allgemeinheit verbindlichen politischen Entscheidungs- und Beschlussprozess einmünden. Dazu zählen u.a. den Natura 2000 – Recht angepasste Verordnungen für die Naturschutzgebiete im Bereich des Ettersberges. Insofern gilt es umfassende Gesprächsformate zur Politik im Freistaat, zur Stadt Weimar und Landkreis Weimarer Land sowie aber auch zu wissen-schaftlichen Einrichtungen anzubahnen, weiterzuentwickeln und zu intensivieren. Ferner gilt es das dringende Schutzbedürfnis des Ettersberges und die verbundene Umsetzung nationaler und europäischer Naturschutzregeln im Wahlkampf zu den Wahlen zum Landtag des Freistaates Thüringen am 27.10.2019 zu thematisieren.
  • Es gilt sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Ettersberges im Blickfeld als vielfältigen Natur- und Landschaftsraum mit ökologischer, historischer, archäologischer und touristischer Bedeutung einzusetzen. In dem
    Verbund spielt das vielfältig geschützte 88 ha große Waldgebiet „Prinzenschneise“ eine sehr wichtige Bedeutung.
    Im Rahmen weiterer möglicher Exkursionen gilt es die interessierte Öffentlichkeit über die Ausgangssituation zu informieren und eigene Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des arten- und strukturreichen Waldgebietes darzulegen.

Ferner bekräftigt der AHA erneut seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sein Wissen sowie seine Erfahrungen einzubringen. Außerdem bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA an, Interessenten eine Plattform zur Mitwirkung bereitzustellen. Wer Interesse hat sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in Weimar & Weimarer Land einzusetzen, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Fotos Andreas Liste

Fotos Isabell Schneider

 

AHA führt Schnittarbeiten auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.

Am Samstag, den 10.11.2018 fand nunmehr der fünfte öffentliche Arbeitseinsatz statt. Im Rahmen des ca. vierstündigen Arbeitseinsatzes führten die sieben Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassende Mahdarbeiten durch. Dabei achtete man aber darauf, dass blühende Pflanzen erst einmal stehen bleiben, um Insekten noch ausreichend Nahrung bieten zu können.

Im Anschluss an den sehr schweißtreibenden, aber sehr erfolgreichen Arbeitseinsatz nahmen Teilnehmerinnen und Teilnehmer die 5.713,9 m² ≈ 0,57 ha große Streuobstwiese an der Braunschen Lache in Augenschein. Auf Grund des sehr besorgniserregenden Zustandes und des umfassenden Entwicklungspotentials war man sich schnell einig, dass der AHA sehr an einer Übernahme der Betreuung und Pflege der Streuobstwiese interessiert ist.

Nunmehr ist der nächste und sechste öffentliche Arbeitseinsatz in der Streuobstwiese am Landhaus ist am Samstag, den 19.01.2019 vorgesehen.
Dabei ist vorgesehen Schnittarbeiten an den Obstbäumen vorzunehmen.
Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen.

Der AHA bittet dabei um wetterfeste Arbeitskleidung, wozu unbedingt festes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe gehören.
Treff ist 10:00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 01 in Dessau-Roßlau.

Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau – Roßlau
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2019 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2019“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 13 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

Im Monat Januar 2019 sind folgende ca. vierstündige Erfassungen der Vogelfauna geplant:

Samstag, den 19.01.2019, um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“ im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 26.01.2019, um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forstes im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2019“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Evangelisches Kirchspiel Wolfen im OT Wolfen
Leipziger Straße 81 in 06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA fordert weiterhin und mit Nachdruck naturnahe Entwicklung des Ettersberges

Mit großer Genugtuung und Freude hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) einst die Information aufgenommen, dass es der Bürgerinitiative pro Ettersberg gelungen war, am 10.08.2017 dem Thüringer Landtag eine Petition in Papierform mit 2.066 Unterschriften zum Schutz des Waldes auf dem Ettersberg zu überreichen sowie den Petitionsausschuss zu gewinnen am 17.08.2017 den Beschluss
zu fassen ab 21.08.2017 die Petitionsplattform für eine Online-Petition freizuschalten.

Die Petition „Schutz des Waldes auf dem Ettersberg“ auf der  etitionsplattform des Thüringer Landtages war seit dem 02.10.2017  abgeschlossen gewesen. Erfreulicherweise hatten damals 988 Personen ihre Unterschrift für einen dauerhaften Schutz und Erhalt des von Arten- und Strukturreichtum, aber auch historischer Verantwortung geprägten 17 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19 ha), Prinzenschneise (88 ha) und Südhang Ettersberg (408 ha) gewährleisten zu können.

Ferner befindet sich der größte Teil der Landschaft im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ geleistet.

Darauf hin gab es zahlreiche Anhörungen und Beratungen mit den Trägern der Petition. In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass u.a. in einer gemeinsamen ca. dreistündigen Begehung Mitglieder der Bürgerinitiative pro Ettersberg und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 26.07.2017 im Bereich des Naturschutzgebietes
„Prinzenschneise“ Spuren von massiven bisherigen forstwirtschaftlichen
Eingriffen mit deutlichen Spuren in Form von etwa alle 20 m von der Prinzenschneise nach Norden und Süden in den Wald gefrästen Rückegassen, gefällten Bäumen und zerfahrenen Waldböden und Wegen feststellten.

Darüber hinaus erfolgten auch Abholzungen, welche zu umfassenden Lichtungen führten. Selbst vor dem Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ machten die Abholzungsmaßnahmen des Forstes keinen Halt.

Auf Grund der Tatsachen, dass es sich hier um NSG und ein FFH-Gebiet handelt, leiten sich zwingende Notwendigkeiten ab, wozu ein Verschlechterungsverbot gehört. Die bisher durchgeführten massiven Abholzungen, denen offensichtlich Traubeneichen, Winterlinden,
Eschen, Salweiden, Bergahorne und Birken zum Opfer fielen, widersprechen dem ebengenannten Ansinnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher in derartigen schutzwürdigen Gebieten vorrangig eine naturnahe Entwicklung zuzulassen. Die immer vom Forst vorgetragene Behauptung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen die Vermehrung und Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche ermöglichen, ist nicht korrekt. Abgesehen davon, dass die Fällungen und der Einsatz von schwerer Räumtechnik die Struktur der Wälder stören bzw. gar zerstören, entziehen Bodenverdichtungen und übermäßige Lichteinträge die besonderen Entwicklungsmöglichkeiten der empfindlichen und langsam wachsenden
Stiel- und Traubeneichenjungbäume. Verschärfung erfährt die Situation, dass auf Grund hoher Nährstoffeinträge Staudenkulturen und verstärkt Spitz- und Bergahorn Einzug halten.

Beide Eichenarten benötigten Halbschatten, um keimen und sich entwickeln zu können. Vereinzelt umstürzende Bäume schaffen dafür ausreichend Raum. Ferner bieten Waldrandbereiche und bestehende Kleinlichtungen sehr guten Entwicklungsraum. Erfreulicherweise
konnte damals die Exkursionsgruppe zudem mehrere Bestände an Jungbäumen der Traubeneiche feststellen.

Darüber hinaus dienen Wälder durch Aufnahme von Kohlendioxid sowie der Abgabe von Sauerstoff und Wasser als Teil einer dringend notwendigen Klimaregulierung und gehören somit zum bedeutsamen und unersetzlichen Teil des Klimaschutzes. Ferner dienen Wälder der Naherholung für die einem vielfältigen Stress ausgesetzte Menschheit.

Ebenfalls fungieren sie als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie spielen bei dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen eine sehr wichtige Rolle.

Insofern ist eine andere Herangehensweise in den vielfältigen Schutzgebieten dringend nötig. Dazu zählt nunmehr ausschließlich die naturnahe und sukzessive Entwicklung der Waldgebiete am Ettersberg –insbesondere in den drei Naturschutzgebieten, im EU-Vogelschutzgebiet
Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ – zuzulassen.
Eine Einstellung der Forstwirtschaft ist zudem nicht nur ein Ausdruck eines aktiven Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Förderung eines nachhaltigen Tourismus, sondern ebenfalls ein Gebot der historischen Demut gegenüber der naheliegenden Gedenkstätte Buchenwald.

Von daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und den Landkreis Weimarer Land weiterhin und mit Nachdruck auf, diese obengenannten Ansinnen endlich zu respektieren.

Die von der Bürgerinitiative pro Ettersberg auf der Petitionsplattform Change org. geschaltete die Petition „Schützen Sie den Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar vor forstlicher Ausbeutung!“ hatte letztendlich 46.949 Unterschriften erreicht. Nur so ist es im konkreten Fall weiterhin möglich den Thüringer Landtag zum Handeln zu bewegen und die Thüringer Staatsregierung zu einem nachhaltigen Schutz und Erhalt des
Waldgebietes Ettersberg als Teil eines umfassenden Biotopverbundes mit bewaldeten Erosionstälern, Gebüschen und ausgedehnten Streuobstwiesen zu drängen sowie die forstwirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu beenden.
Das war letztendlich auch Inhalt der Anhörung im Thüringer Landtag am 02.02.2018.

Darüber hinaus führen die Bürgerinitiative pro Ettersberg und der AHA am Samstag, den 12.01.2019 gemeinsam eine ca. dreistündige eujahreswanderung im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ in Weimar durch. Im Rahmen dieser Exkursion ist vorgesehen der interessierten Öffentlichkeit über die Ausgangssituation zu informieren
und eigene Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des arten- und strukturreichen Waldgebietes darzulegen.

Treff ist 10:00 Uhr am Zugang zur Prinzenschneise an der B 85 – Buttelstedter Straße zwischen Weimar-Schöndorf und Großobringen
Ferner bekräftigt der AHA erneut seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sein Wissen sowie seine Erfahrungen einzubringen.

Außerdem bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA an, Interessenten eine Plattform zur Mitwirkung bereitzustellen. Wer Interesse hat sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in Weimar & Weimarer Land einzusetzen, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Das Neue Jahr im Hakel begrüßt

Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002:

„Schutzziel der Verordnung ist deshalb die Erhaltung und Entwicklung des vorgenannten Waldkomplexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften und seines agrarisch genutzten Umfeldes als Grundlage der Nahrungskette unter dem besonderen Aspekt des Greifvogelschutzes.“, Zitat Ende,

hatten die Bürgerinitiative Hakelwald und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum neunten Mal veranlasst, zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ am 05.01.2019 ab Heteborn einzuladen.

Umrahmt von einer Mischung aus Nordwestwind, Hochnebel und Sprühregen verwies der Vorsitzende des AHA Andreas Liste zu Beginn der ca. 5 km langen Exkursion mit ca. 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, auf die Bedeutung des ca. 1.366,00 ha großen, als Naturschutzgebiet sowie nach europäischem Recht nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und als Vogelschutzgebiet ausgewiesene vielfältige Mischwaldgebiet. Dabei gilt es alles zum Schutz und Erhalt des von sehr großer Artenvielfalt an Fauna und Flora geprägten Schutzgebietes zu unternehmen und ein entsprechendes umfassendes Maßnahmepaket anzugehen. An erster Stelle gehört nach Auffassung des AHA, die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine weitgehend ungestörte sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Umfeld des Hakels auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen.

Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem AHA Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen. Immerhin leben noch ca. 70 Brutvogelarten, darunter z.B. in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 9 Greifvogelarten als Brutvögel: Schwarzmilan, Rotmilan, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Turmfalke und Baumfalke. Alles Vogelarten, welche unteren besonderen Schutz stehen müssen.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten fest, dass es endlich in der Frage Schutz und Entwicklung des Hakels voranzukommen gilt. Hinsichtlich einer Nutzung des Flugplatzes Cochstedt, ist von einer Zunahme der Vielfachbelastung für die

Avifauna auszugehen. Zu den Vielfachbelastungen gehören aber auch ganz besonders die intensivere forstwirtschaftliche Nutzung sowie die zunehmende landwirtschaftliche Monokultur in Form des flächendeckenden Anbaus von Mais und Raps. Während Ersteres auf die Brutstandorte einwirkt, führt der gegenwärtige Feldbau zu herben Verlusten an Nahrungsräumen.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten mit Bedauern fest, dass in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt hat. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.

Zur Frage des möglicherweise steigenden Holzbedarfs erneuerte der AHA seinen dringenden Vorschlag diesen in neue Waldflächen umzurechnen. Dem gilt es jedoch ein wissenschaftlich fundiertes Waldkonzept zu Grunde zu legen.

Alles dies gehört in eine ordentliche wirtschaftliche Betrachtung hinein. Es kann nach Ansicht des AHA nicht sein, dass die Gewinne privatisiert sind und die Folgeschäden die Gesellschaft zu tragen habe. In dem Zusammenhang bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt der Wert der täglichen Neuversiegelung von Boden in Deutschland bei 66 ha pro Tag, was in etwa 92,44 Fußballfeldern mit den internationalen Maßen 68 m x 105 m = 7.140 m² = 0,714 ha und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 24.090 ha entspricht. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29 760 ha = 297,60 km² beträgt.

Daraus ist eine sehr große Gefahr für die Landwirtschaft sowie Umwelt, Natur und Landschaft abzuleiten.

Mit Entsetzen und Unverständnis stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine massive Verstärkung der Nutzung bestehender sowie Schaffung neuer Rückegassen fest, welche sehr deutliche Bodenverdichtungen und Zerstörungen an der Flora hinterlassen haben. Ferner war eine deutliche Verstärkung der Abholzungstätigkeiten zu erkennen, wobei insbesondere Stiel- und Traubeneiche, Rotbuche, Winterlinde und Birke der Säge zum Opfer fielen. Ebenso für Unverständnis sorgte die vermehrte Aufstellung von Hochsitzen, was auf eine verstärkte Jagdtätigkeit schließen lässt.

Die gegenwärtig gültigen Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) zielt darauf ab, den Mischwaldbestand in seiner Vielfalt sowie die dort lebende vielfältige Fauna und Flora zu schützen und zu entwickeln. Ein Holzeinschlag darf nach § 5 NSG-VO u.a. nur außerhalb der Zeit vom 1.3. bis 31.8. eines jeden Jahres und eine Holzrückung in der Zeit vom 15.03. bis 31.08. eines jeden Jahres erfolgen.

Die Holzabfuhr darf in der Zeit vom 2.3. bis 31.8. eines jeden Jahres nur entlang des Hauptweges (Cochstedter Weg) und dem Kreuzweg im Kleinen Hakel stattfinden.

Eine Fläche von 33,69 ha ist als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten.

Ebenso besagt der seit 2004 bestehende Forsteinrichtungsplan, dass eine Durchforstung auf den Flächen nur alle 10 Jahre erfolgen darf, um weitere Störungen auf den Flächen zu vermeiden. Beobachtungen von Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sowie AHA-Mitgliedern besagen, dass dies bereits häufig nach 5 bis 6 Jahren erfolgt. Zudem liegt kein neuer Entwurf des Forsteinrichtungsplans vor.

Im § 4a der Änderung der NSG-VO vom 25.04.2002 ist nunmehr eine Schutzzone mit einer Größe von ca. 3 707 ha festgeschrieben. Sie erstreckt sich nördlich und südlich um den “Großen Hakel” und den “Kleinen Hakel” in den Gemarkungen der Gemeinden Cochstedt, Schadeleben, Friedrichsaue, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn, Kroppenstedt und Hakeborn. Die Grenze verläuft vom Ortsausgang der Gemeinde Hedersleben in nordöstlicher Richtung entlang der Landesstraße L 66 bis zur Grenze der Gemarkung ca. 500 m südöstlich der Gemeinde Heteborn.

In ihr sind folgende Handlungen verboten:

  • die Bodengestalt zu verändern oder Böden zu versiegeln,
  • Bodenschätze abzubauen,
  • den Landschaftscharakter zu verändern,
  • die Art oder das Ausmaß der bestehenden Grundstücksnutzung zu ändern,
    nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen oder sonstige Grünlandflächen umzubrechen oder in eine andere Nutzung zu überführen,
  • bauliche Anlagen mit Ausnahme jagdlicher Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu verändern,
  • auch wenn dies keiner öffentlich rechtlichen Genehmigung bedarf
  • Diese dient dazu auch das Umfeld des Schutzgebietes Hakel nachhaltig zu schützen.

Daher sieht der AHA nunmehr auch die Notwendigkeit die Presseerklärung der zuständigen Staatsanwaltschaft zuzuleiten, um die strafrechtliche Relevanz prüfen zu lassen.
Im Rahmen der Exkursion erläuterte der AHA weiterhin, dass der Hakel, eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine zur Entwicklung und Stabilisierung von Biotopverbundräumen beitragen kann. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.
Zum Abschluss der Exkursion lud der AHA zu folgender Fahrradexkursion ein:

Samstag, den 06.07.2019, Beginn: um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion mit folgender Route:
Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben -> Naturschutzgebiet Hakel -> Bode mit Aufenthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaensefurther Busch -> Bahnhof Stassfurt
Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben
Endpunkt: Bahnhof Staßfurt
Dauer: ca. 6 Stunden

Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des NSG Hakel einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1
06466 Gatersleben
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos Andreas Liste

Fotos Christoph Schade

Bürgerinitiative Saaletal Startet Crowdfunding für die A143, um die Arbeiten für Anwälte und Gutachter zu finanzieren

Liebe Autobahngegner,

die Vorbereitungen für den Bau der A143 haben in Form von archäologischen Ausgrabungen begonnen und sollen demnächst erweitert werden. Das ist erst einmal gar nicht schlecht. Vielleicht werden dadurch wertvolle Funde zu Tage gefördert.

In der Zwischenzeit läuft die Klage von Herrn Rohrmoser vorm Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die die BI-Saaletal inhaltlich unterstützt und die das Blatt noch wenden könnte. Die inhaltliche Zuarbeit für die Anwälte ist recht kostenintensiv und bildet die einzige verbleibende Chance die Autobahn in letzter Minute doch noch zu stoppen. Bisher konnten wir bereits höhere Summen aufbringen um die ökologischen Belange vor Gericht einzubringen. Um diesen Weg weiter zu gehen, müssen in den nächsten Monaten weitere Arbeiten, wie Verkehrsgutachten erbracht werden, um vor Gericht handfeste Argumente liefern zu können.

Um die Arbeiten für Anwälte und Gutachter zu finanzieren, hat die Bürgerinitiative Saaletal eine Crowdfunding –Kampagne bei visionbakery.com gestartet. Einen Spendenaufruf in Form eines Werbespots gibt es seit Donnerstag im Luchs- und Puschkino sowie im Zazie zu sehen. Wir hoffen damit viele Unterstützer zu erreichen, denn noch ist alles offen.

Die Crowdfunding–Kampagne läuft bis zum 26.02.2019 14:45:16 MEZ. Bis dahin müssen wir etwa 15.000 EUR  eingesammelt haben.

Bitte unterstützt diese Aktion mit Eurer Spende, erzählt Freunden und Bekannten davon, nutzt Eure Netzwerke über WhatsApp, Facebook, Email oder vom Mund zum Ohr, um möglich vielen möglichst direkt davon zu erzählen.

Nur wenn wir die Summe zusammenbekommen, haben wir noch eine Chance.

Jeder Euro zählt. Auf das wir uns im Mai freuen können, klickt bitte hier für Eure Unterstützung:

http://www.visionbakery.com/no-a143

und bei Fragen einfach: crowd@bi-saaletal.de

Es grüßt und dankt
die BI-Saaletal

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