Monat: Januar 2019 (Seite 3 von 4)

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung und der Sächsischen Waffenrechtsdurchführungsverordnung

Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen(PDF):  https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/06_ArtikelVO_Wolfsmanagement_Stand_05122018.pdf

 

A. Grundsätzliches
In einem besonderen Bezug auf den Freistaat Sachsen, möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sich folgendermaßen grundsätzlich äußern und dabei seine Presseerklärung vom 20.10.2018 zitieren:

„Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland !

Mit großer Aufmerksamkeit hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die zahlreichen Meldungen aus Ostsachsen vorgenommen, wo mutmaßlich Wölfe eine Herde aus Schafen und Ziegen im Umfang von 151 Tieren angegriffen und dabei 43 Tiere und 18 verletzt haben soll. 28 Tiere galten nach Kenntnisstand der letzten Woche als vermisst, welche man auch als getötet vermutet. Es ist unbestritten immer ärgerlich und tragisch zugleich, wenn Tiere sterben. Jedoch kann der AHA noch nicht vollumfänglich Beweise erkennen, welche Wölfe als Verursacher des Tötens identifiziert. Ferner stellt sich die sehr ernste Frage, inwieweit das Tiergehege ordnungsgemäß zum Beispiel mit stabilen Zäunen und speziellen Hütehunden gesichert war. Darüber geben die gegenwärtig vorliegenden Angaben leider keine Auskunft. Was jedoch aber schnell auf der Tagesordnung steht ist den Abschuss der Wölfe. Dazu eilt sogar der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer (CDU) in das
Gebiet, um Duftmarken eigener Art zu setzen. Es wäre auch wünschenswert, wenn der Mann ebenfalls mal beispielsweise die unmöglichen Haltungsbedingungen von Tieren in Hochleistungsställen, ausgeräumte Agrarlandschaften und die voranschreitende Verbauung offener Landschaft in Augenschein nimmt sowie sich mal kritisch mit den unvermindert anhaltenden Bestrebungen der Stadt Leipzig auseinandersetzt, weiter innerhalb großer Teile seiner Auenwälder als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zahlreiche Bäume zu fällen.

Nun zu guter Letzt haben die Länder Niedersachsen und Brandenburg sowie der Freistaat Sachsen nichts Besseres zu tun, als zu versuchen den Bundesrat dafür zu gewinnen die Schutzbedingungen für den Wolf zu lockern und letztendlich den Abschuss der streng geschützten Tierart zu legalisieren. Der Jäger und FDP-Bundestagsabgeordnete Karlheinz Busen ist da wenigstens ehrlich und benennt die klare Zielrichtung in dem er erklärte „Schutz vor dem Wolf bringt nur der Abschuss….“


Diese Leute mimen mit Krokodilstränen den großen Bewahrer der Tierhaltung in der Landwirtschaft. Dabei lassen sie Tatendrang missen, indem sie in Kumpanei mit Agrarindustriellen merkliche Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere verhindern, die Missstände ermittelnden, dokumentierenden und veröffentlichenden Tierschützer kriminalisieren möchten sowie nun nicht gerade mit aktiven Handeln zur Wiederbelebung ausgeräumter und von Monokulturen geprägter Agrarlandschaften in Erscheinung treten.


Abgesehen davon, dass insbesondere Schafhalter seit Jahrzehnten u.a. ganz andere wirtschaftliche Probleme in Form von schlechten Absatz von Wolle haben. Hier sind Hilfen der unehrlichen Tierfreunde nicht in Sicht. Vollkommen unberücksichtigt bleibt auch, dass das jahrhundertlange gnadenlose Vordringen menschlichen Wirkens in Form von Zersiedelung, Verkehrstrassenbau, Bergbau sowie immer weiterer voranschreitender Intensivierung von Land- und Forstwirtschaft ein Zurückdrängen und eine Zerstörung von angestammten, arten- und strukturreichen Lebensräumen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zur Folge hatten bzw. haben. Tiere wie Wolf, Luchs und Biber sah bzw. sieht man als „Problemtiere“ an. Das führte u.a. dazu, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch tötete man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit
der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende gefunden hatte.


Der Wolf genießt zurzeit folgenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz:


– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II


Auch auf Grund der populistisch-vulgären Bedrohung durch permanent
bestehende Hasspredigen aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte, gilt es den Wolf weiter massiv zu schützen.


Dabei müssen endlich obengenannte Kräfte begreifen, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.

 

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können u.a. die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. So bestehen auch für Tierarten wie Wolf und Luchs eher die Möglichkeit artgerechte Lebensräume zu besiedeln und somit sich besser von menschlichen Siedlungen fernzuhalten.


Für den AHA ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten-
und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei
fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden   Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.


Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirt-schaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.


Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben. Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.


Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.


Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.


Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Halle (Saale), den 20.10.2018 Andreas Liste
Vorsitzender“

Zitat Ende

B. Konkretes


Zu § 4 Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Zu einer ordnungsgemäßen Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit gehört es dazu, aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu Grunde zu legen und entsprechend zu fördern. Ein alleiniger Bezug auf den Managementplan Wolf reicht dazu nicht aus. Ferner gilt es gezielt Umwelt- und Naturschutzvereine einzubeziehen.


Zu § 6 – 9
Diese Auflistungen und Darstellungen lassen sehr viel Raum für Willkür und stellen eine faktische Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht dar. Dabei gilt es folgendes zu berücksichtigen und umzusetzen:

  • Der Mensch hat u.a. seit der letzten Ausrottung des Wolfes im Gebiet des damaligen Deutschen Bundes im Jahr 1850 massive Einschränkungen des Lebensraumes von Tier und Pflanze sowie zu Zerstörungen und Einschränkungen von Natur-, Landschafts- und Biotopräumen vorgenommen. Dazu zählt neben Siedlungs-, Verkehrsanlagenbau- und Gewerbeansiedlungen die Ausweitung von intensiv landwirtschaftlichen Anlagen mit einhergehender Ausräumung der Agrarlandschaften. Hinzu kommt seit dem Jahr 1990 die Zunahme des monokulturellen Anbaus. Einhergehend damit erfolgte ein massiver Personalabbau, welcher eine ordnungsgemäße Betreuung der Tierbestände nicht mehr zulässt.
  •  Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Diese Einschränkungen führen zudem, dass sich Beutetiere immer näher an menschlichen Siedlungen und landwirtschaftlichen Einrichtungen aufhalten und somit den Wolf zwingt sich in der Nähe des Menschen und seiner Nutztiere auf Jagd zu begeben. Eine Veränderung dieser Zustände im Einklang zum Beispiel mit Natura 2000 und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind keinesfalls erkennbar. Im Gegenteil, die gegenwärtige politische Führung des Freistaates Sachsens beschreitet den gegenteiligen Weg. Dazu zählen beispielsweise die forstwirtschaftlichen Zerstörungen in den Auenwäldern an Weißer Elster und Pleiße in den Städten Leipzig und Schkeuditz sowie des Flächenverlustes durch Bebauung und Abbau von Braunkohle.
  • In keinem der obengenannten Paragrafen ist eine rechtssichere Definition zu „zumutbaren Schutzmaßnahmen für die Schaf- und Ziegenhaltung“ erkennbar. Die in der Anlage Fachliche und technische
    Rahmenbedingungen des Wolfsmanagement unter 1. Zumutbare
    Schutzmaßnahmen aufgeführten Maßnahmen gilt es zu fördern, aber auch die Umsetzung zu kontrollieren. Ein Ausbleiben dieser Maßnahmen ist unverzüglich zu sanktionieren und mit Nachdruck auf eine Umsetzung zu drängen.
  • In und an Wohngebieten gilt es darauf zu orientieren das Anfüttern von Tieren nicht nur zu untersagen und sondern auch verstärkt über die ordnungsgemäße Behandlung von Komposthaufen zu informieren. Häufig müssen mutmaßliche Komposthaufen als Abfallplatz für Essensreste herhalten, welche u.a. potentielle Beutetiere des Wolfes bzw. den Wolf anlockt. Hier gilt es ggf. rechtliche Regelungen zu erlassen.

Zu § 11 Entnahme schwer verletzter oder erkrankter Wölfe (Gründe des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 Bundesnaturschutzgesetz)


Eine Feststellung der hier aufgeführten „Gründe“ zur Tötung eines Wolfes ist unkonkret und aus der Ferne schwer bis gar nicht feststellbar. Ferner hat nur ein Veterinär die fachliche Kompetenz Gesundheitszustände sowie Grad und Schwere einer Verletzung eines Tieres festzustellen. Auf Grund des Schutzstatus des Wolfes und der allgemeinen Achtung von Leben gilt es zudem alles zu unternehmen, um eine Genesung der Tiere zu ermöglichen. Jäger sind auf Grund von möglichen bzw. bestehenden Interessenkonflikten und fehlender veterinärmedizinischen Fachkompetenzen komplett aus solchen Einschätzungen und darauf beruhenden Entscheidungen auszuschließen.


Zu § 14 Beeinträchtigung von Managementmaßnahmen


In und an Wohngebieten gilt es darauf zu orientieren das Anfüttern von Tieren nicht nur zu untersagen und sondern auch verstärkt über die ordnungsgemäße Behandlung von Komposthaufen zu informieren. Häufig müssen mutmaßliche Komposthaufen als Abfallplatz für Essensreste herhalten, welche u.a. potentielle Beutetiere des Wolfes bzw. den Wolf anlockt. Hier gilt es ggf. rechtliche Regelungen zu erlassen.


Zu § 15 Wölfe in Natura – 2000 – Gebieten


Vergrämungen und Entnahmen einzelner Wölfe oder Rudel sind in diesen Gebieten komplett auszuschließen. Maßnahmen zur Entwicklung der Tiere sind mit allen Umwelt- und Naturschutzorganisationen abzustimmen.


Zusammenfassung

Der vorliegende „Referentenentwurf zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung und der Sächsischen Waffenrechtsdurchführungsverordnung, Bearbeitungsstand: 05.12.2018  10:00 Uhr“ und seine Anlagen orientieren zu stark auf Vergrämung oder gar  Tötung des Wolfes und würdigt nicht seine ökologische Bedeutung im Gefüge von Natur und Landschaft. Ferner vernachlässigt das Dokument die zu erwartenden Kalamitäten im Zusammenhang mit Nahrungsangeboten, Zustand, Größe, menschlichen Beeinflussungen und Vernetzung von Natur- und Landschaftsräumen.


Selbstverständlich gibt es berechtigte Interessen von Landwirten, aber sie gilt es in das Gesamtbild eines ordnungsgemäßen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einzuordnen. Hier besteht auch im Freistaat Sachsen ein massiver Nachholbedarf, was jedoch den entsprechenden politischen Willen voraussetzt, welcher auch das Handeln der Verwaltungen auf Ebene des Freistaates und der Kommunen zu bestimmen hat. Das setzt aber auch voraus, dass die offenkundig staatlich geförderte bzw. zumindestens geduldete Meinungsführerschaft der Lobbyisten aus Jagd, Waldeigentümern und Landwirtschaft zu beenden ist und durch eine wissenschaftliche Betreuung, Wertung und darauf beruhende sachliche öffentliche Darstellung zu ersetzen ist.


Eine Tötung von Wölfen ist auszuschließen und maximal auf akute Notwehrsituationen zu beschränken. Letztere gilt es am Strafrecht zu orientieren. Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken. Ferner ist der AHA bereit u.a. mit politischen Gremien und Einrichtungen des Freistaates Sachsen, der Land- und Stadtkreise sowie der kreisangehörigen Kommunen zusammenzuarbeiten.


Eine Kontaktaufnahme mit dem AHA ist unter folgender zentralen Anschrift möglich:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

 

AHA fordert Schutz der Fasanerie in Köthen !

Nach weiter gültiger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist die Stadt Köthen einen wertvollen Grün- und Biotopverbund aus, welcher von der Ziethe, ca. 37,5 ha große Ziethebusch, dem Schlosspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und  Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.

Ebenfalls im Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Fasanerie am 18.08.2016 gilt es daher nach Meinung des AHA verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.

Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Schlosspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte.

In dem Blickwinkel betrachtet ist es für den AHA auch weiterhin überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat und weiterhin daran festhält. Dabei hat man nachweisbar massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist.

Laut Landkreis Anhalt- Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen.

Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna und Flora, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische
vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt.

Nach Auffassung des AHA gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren. Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßt der AHA vom Grundsatz her, dass nunmehr der Landrat des Landkreises AnhaltBitterfeld Uwe Schulze die Initiative in die Hand nehmen und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten möchte. Ferner hält es der AHA für richtig, dass dazu eine projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten entstanden ist. Der AHA mahnt jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der AHA erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten.

Der AHA betrachtet es weiter als sehr großen Erfolg des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V., dass es für das Bürgerbegehren gemäß § 26 der Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) 3.329 Unterschriften sammeln konnte und bereits am 03.01.2017 eine Übergabe an den damaligen Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Köthen Dr. Werner Sobetzko (CDU) stattfand.

Dieses Bürgerbegehren bildet gemäß § 26 Absatz 7 KVG LSA, nach Feststellung der Zulässigkeit durch den Stadtrat, die Grundlage für den Bürgerentscheid gemäß § 27 des gleichen Gesetzes. Nach § 27 Absatz 4 KVG LSA entfaltet der Bürgerentscheid dann folgende Wirkung, Zitat: „(4) Ein Bürgerentscheid, der die nach Absatz 3 Satz 2 erforderliche Mehrheit erreicht hat, hat die Wirkung eines Beschlusses der Vertretung. § 65 Abs. 3 findet keine Anwendung. Vor Ablauf von einem Jahr kann er nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert oder aufgehoben werden.“, Zitat Ende

Nunmehr haben das Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. und der AHA am Samstag, den 26.01.2019 eine gemeinsame Neujahreswanderung in die Fasanerie in Köthen geplant.

Diese ca. zweistündige Neujahreswanderung startet 10:00 Uhr an der Ecke
Fasanerieallee/Joachimiallee, Parkplatz Hochschule, Zufahrt Creperie
Wer noch mehr zu der Veranstaltung und den Vorstellungen des
Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. und des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fasanerie, Ziethebusch und Ziethe mit ihrer Aue erfahren möchte, kann sich an folgende Anschriften wenden:

I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Am Montag, den 28.01.2019 findet mit dem 166., das erste Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2019 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Bei dem Treffen steht weiterhin thematisch mit an erster Stelle die beabsichtigte Umgestaltung der Thomasiusstraße mit Pflanzung von 61
Bäumen nach dem voraussichtlichen Ende der Bauarbeiten im Juni 2018. Ebenfalls zählt ganz akut dazu, die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt in Magdeburg gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren.

 

Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen Planungen für den obengenannten Deich zu betrachten. Ferner ist vorgesehen, in Anknüpfung an die gemeinsamen Protestexkursionen von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am
29.09.2015 und der Exkursion am 03.02.2018 zum Hufeisensee sowie am 21.10.2015 und 31.10.2016 zum Gimritzer Damm und der Heideallee weitere Aktivitäten auszuloten. Insbesondere im Hinblick auf die weit fortgeschrittenen Abholzungen und Bauarbeiten, um die Straßenausweitung fortzusetzen. Ebenso zählt die angedachte, überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Bedrohung des Gehölzbestandes vor Ort sowie des Biotop- und Grünverbundes zwischen Dölauer Heide, Hechtgrabenaue und Umland.

Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken. Auch hier haben
bereits massive Abholzungen begonnen. Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. In dem Blickwinkel betrachtet trifft das auch auf das angrenzende Gelände des früheren Schlachthofes zu. Die Initiative
„Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatten bereits mehrfach ihre sehr großer Sorge bezüglich der aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie
deren Umbau zum Kreisel ausgedrückt. Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen im Falle der Umsetzung, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So beabsichtigt man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer
Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zu zerstören. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv von der Säge bedroht. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem
Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 33 Bäumen vor. Hierzu gilt es unbedingt zu beraten und das künftige Vorgehen abzustimmen.


Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven  Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle – Neustadt und im Bereich der Freiimfelder Straße. Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die Folgen der Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor und im Böllberger Weg
sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen und im Pestalozzipark, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen sowie die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in
der Stadt Halle (Saale).


In diesem Zusammenhang gilt es den Beschluss des halleschen Stadtrates vom 27.06.2018 zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchung nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) sowie den vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 191 „Kröllwitz, Wohnbebauung Untere
Papiermühlenstraße“ – Aufstellungsbeschluss des halleschen Stadtrates vom 27.06.2018 zur möglichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes im Medizinerviertel Halle (Saale) zu thematisieren.


Als Thema steht ebenfalls der im Rahmen der halleschen Stadtratssitzung am 26.09.2018 geplante „Variantenbeschluss Hochwasserfolgemaßnahmen Riveufer“ auf der Tagesordnung. In den Planungsunterlagen gibt man als Bestand der Baumallee 146 Linden und 9 Rosskastanien, also gesamt 155 Bäume an. Fällen möchte man insgesamt 99 Bäume, davon 28 Alleebäume. Das sind 18.06 % der Alleebäume. Vorgeschobene Gründe sind angebliche bauliche Notwendigkeiten und der Denkmalschutz.


Hier gilt es die gemeinsame Protestexkursion mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Mittwoch, den 31.10.2018, Treff: 11:00 Uhr Ecke Burgstraße/Riveufer weiter auszuwerten.


Als einer der größten angedachten Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Interesse von Partikularinteressen von offenbar sehr einflussreichen Lobbyisten auf Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) ist die Vorlage zur halleschen Stadtrat am 26.09.2018 mit dem eher unscheinbaren Titel „Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum `Hufeisensee ́, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss. Dieses Machwerk
trotzt von Missachtung des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft,
Gefälligkeitsdiensten für Lobbyisten, Zynismus sowie Ignoranz und fachlicher Inkompetenz.


Als Beratungsthema ist ferner der geplante „Baubeschluss Freiflächengestaltung Universitätsring“ vorgesehen, welcher bei der halleschen Stadtratssitzung am 26.09.2018 stehen soll und die Fällung von mindestens 17 Bäumen beinhaltet.


Ebenfalls gilt es den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178 `Trotha, Solarpark Aschedeponie“ – Beschluss zur öffentlichen Auslegung“ zu thematisieren, welcher auch am 26.09.2018 auf der Tagesordnung des halleschen Stadtrates steht.

Eng damit verbunden steht ebenso die Schaffung von territorialen und thematischen Arbeitsstrukturen der Initiative „Pro Baum“ auf der Tagesordnung.


Ferner gilt darüber zu beraten, welche Verbesserung zur Vorbereitung und Durchführung künftiger hallescher Laternenfeste erforderlich sind, um den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft korrekt und verantwortungsvoll gewährleisten zu können.


Gemeinsam gilt es auch die Planungen für Veranstaltungen für das Jahr 2019 vorzunehmen. Eine große Bedeutung hat die Fortsetzung der gemeinsam mit dem AHA geplanten elften Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“ am Karfreitag, den 19.04.2019.


Darüber hinaus ist die angedachte Förderung der Fassadenbegrünung in der Stadt Halle (Saale) durch Politik und Verwaltung ein sehr wichtiges Beratungsthema.


Das Treffen der Initiative „Pro Baum“ am 28.01.2019 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Arbeitseinsatz Streuobstwiese Dessau/Roßlau

Am Samstag, dem 19.1.2019, fand zum 6. Mal ein Arbeitseinsatz des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder auf der
Streuobstwiese am Landhaus statt. Der AHA hat diese Wiese von der Stadt Dessau zu Betreuung gepachtet.
Ab 10.00 Uhr trafen sich die Mitglieder des Arbeitskreises bei stahlendem Sonnenschein, aber frostigen Temperaturen, um die Apfelbäume zu beschneiden. Dabei kamen lange Leitern, große Astscheren und Sägen zum Einsatz.
Das angefallene Schnittmaterial konnte sehr gut verwendet werden, um einen leider bereits sehr ausgetretenen Trampelpfad zwischen Parkplatz und Landhaus, wieder zu schließen.
Nach ca. 3 Stunden war ein guter Teil des zu erledigenden Baumschnittes beendet.
Im angrenzenden Waldareal nach der Gartenanlage mußten sehr viele große Nadelbäume gefällt werden, die durch die lange Trockenheit im letzten Sommer zur Umsturzgefahr geworden waren.
Ein Blick auf die Streuobstwiese Braunsche Lache zeigte wieder sehr deutlich, daß dringend Handlungsbedarf besteht, wenn Baumbestand und Wiese erhalten bleiben sollen. Der AHA und die Stadt Dessau/Roßlau sind
dafür bereits in Verbindung .
Der nächste Arbeitseinsatz, der den Apfelbaumschnitt am Landhaus fortsetzen soll, ist für den 9.2. 2019, wieder ab 10.00 Uhr geplant.
 
 
Fotos Christine Fröhlich
 
 

 

Stellungnahme zum Vorentwurf des integrierten Gemeindeentwicklungskonzeptes (IGEK) der Stadt Leuna

Zu B. AUSGANGSLAGE, RAHMENBEDINGUNGEN UND REGIONALES PROFIL

Die Betrachtungsweise blendet weitgehend unzulässiger Weise die naturräumliche Einbindung beispielsweise in die Auenlandschaften von Saale sowie Weißer Elster und Luppe aus. Darin ändern auch die Darstellungen zu „II.Natur, Landschaftsraum und Klima nichts. Eng damit verbunden sei darauf verwiesen, dass diese Auenlandschaften eng mit Hochwasser verbunden sind. Daher ist die Begrifflichkeit „Hochwasserschutz“ vollkommen verkehrt. Stattdessen gilt es vom „Umgang mit Hochwasser“ zu sprechen.

Ferner sei im Zusammenhang mit dem Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort Günthersdorf/Kötschlitz auf folgende Stellungnahmen verwiesen:

  • Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz vom 07.10.2014

  • Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren Vorhaben: Erweiterung Höffner Günthersdorf hier: Anhörungsverfahren gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG vom 25.01.2015

  • Stellungnahme zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks – Südliche Erweiterungs-fläche“ der Stadt Leuna, Ortsteil Günthersdorf vom 03.01.2017

  • Stellungnahme zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks – Südliche Erweiterungs-fläche“ der Stadt Leuna, Ortsteil Günthersdorf vom 07.05.2017

Zu E. STRATEGIEN – HANDLUNGSFELDER

Zu I. Weiterentwicklung des Zentrale – Orte – Systems in der Region – Dezentrales Ordnungsmodell

Hier sei im Zusammenhang mit dem ablehnungswürdigen „Hinwirken auf eine Beseitigung der in Sachsen – Anhalt ausgeprägten landes- bzw. regionalplanerischen Restriktionen gegenüber großflächiger Einzelhandelsansiedlungen im Hinblick auf eine

Weiterentwicklung des „Saaleparks“.“ auf die obengenannten vier Stellungnahmen hingewiesen.

Zu II. Landschaftsräumliche Vernetzung – Naturschutz, Landschaftspflege und Landwirtschaft

Hier sei auf folgende Dokumente verwiesen:

Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna vom 13.08.2001

  1. Anliegen

In den Auenlandschaften entlang der Saale im Bereich der Städte Merseburg und Leuna haben sich zahlreiche Veränderungen vollzogen. Dazu gehören landwirtschaftliche Nutzung, Gewässerbegradigungsmaßnahmen, Verbauungen, Luftverschmutzungen von Industrie und Autoverkehr sowie nicht zuletzt Naherholung und Tourismus. Einerseits bieten diese Auenlandschaften vielfältige und zumeist artenreiche Strukturen, aber andrerseits sind alle natürlichen und häufig auch naturnahe Strukturen verloren gegangen. Derartige Spuren sind am Kreypauer Holz und am Wald am Waldbad Leuna ebenfalls sehr deutlich zu erkennen. Jedoch zeigen auch beide Gehölzgebiete Ansätze einer Entwicklung von naturnahen, standortgerechten Strukturen auf. Genau dies noch mehr zu befördern und zu unterstützen sowie wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen, sollen durch die nachfolgenden Vorschläge mehr Befürwortung anregen. Die dargelegten Beobachtung und Vorschläge beruhen auf einer Ganztagsexkursion am 12.08.2001.

  1. Kreypauer Holz

Das 17 ha* große Kreypauer Holz befindet sich in der Gemarkung der Gemeinde Kreypau im Landkreis Merseburg-Querfurt. Direkt an der Saale und an einem Saale-Altarm gelegen ist von seinem Standort her von einem ursprünglichen Hartholzauenwald auszugehen. Davon zeugen insbesondere die südöstlichen Randbereiche, welche in der Baumschicht u.a. mit Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.), Feldulme (Ulmus minor Mill.), Flatterulme (Ulmus laevis Pall.), Feldahorn (Acer campestre L.) und Stieleiche (Quercus robur L.), in der Strauchschicht u.a. mit Schwarzem Holunder (Sambucus nigra L.) und Jungpflanzen oben genannter Arten sowie in u.a. der Krautschicht mit Gefleckten Aronstab (Arum maculatum L.), Echte Nelkenwurz (Geum urbanum L.), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Wald-Ziest (Stachys sylvatica L.), Große Brennnessel (Urtica dioica L.), Große Klette (Arctium lappa L.), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense L.), Gefleckter Taubnessel (Lamium maculatum L.), Giersch (Aegopodium podagraria L.) und Bereifte Brombeere oder Kratzbeere (Rubus caesius L.) bewachsen sind. Im mittleren Bereich ist eine deutliche Naturverjüngung z.B. mit Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.), Feldulme (Ulmus minor Mill.) und Schwarzem Holunder (Sambucus nigra L.) unter den älteren Pappelhybridanpflanzungen zu erkennen. Ansonsten erfolgte unter alten Beständen von Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.) sowie unter Pappelhybridanpflanzungen eine Aufforstung mit Stieleiche (Quercus robur L.), Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.), Bergahorn (Acer pseudoplatanus L.), Wildbirne (Pyrus communis), Vogelkirsche (Cerasus avium L.) und Winterlinde (Tilia cordata Mill.). Zusätzlich siedelten sich zum Beispiel Feldulme (Ulmus minor Mill.) und Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica L.) an. In Richtung des westlichen Teil des Saalealtarmes sind Anpflanzungen von Schwarzerle (Alnus glutinosa L. Gaertn.) zu erkennen. Trotz der Einzäunung hat vermutlich Rehwild deutliche Fegeschäden an zahlreichen Stämmen hinterlassen, was bei den natürlichen Jungwuchs deutlich weniger ausgeprägt ist.

Der sehr schlammreiche Saale-Altarm mit flachen Ufern bildet einen potenziellen Lebensraum für diverse Watvogelarten. Am Beobachtungstag befand sich ferner ein Graureiher (Ardea cinerea) am Uferbereich, welcher insbesondere am Ostufer u.a. mit Blut-Weiderich (Lythrum salicaria L.) bestanden ist. Außerdem bereichern u.a. Silberweide (Salix alba L.) und Wasser-Schwertlilie (Iris pseudacorus L.) die durchaus naturnahe Entwicklung der Weichholzaue, welche zudem noch mit Pappelhybriden durchsetzt ist.

Als eindeutig störend wirken sich die Hundesportanlage mit dem entsprechenden Autoverkehr, den über das Gelände hinaus weit hörbaren und zudem freiherumlaufenden Hunden sowie die nunmehr im Abriss befindliche ehemalige Schießanlage aus. Ohne erkennbaren Nutzen ist der insbesondere außerhalb der Ortslage, östlich vom Holz befindliche Hochwasserschutzdeich anzusehen, welcher eher eine stauende, als abfließende Wirkung bei Hochwasser haben muss.

Aus der grob geschilderten Zustandsanalyse ergeben sich folgende Vorschläge:

  • Bevorzugung einer Sukzession bzw. Naturverjüngung, was zu einer langfristigen Ansiedlung von standortgerechten und ganz wichtig auentypischen Pflanzen führt, zudem Kosten sparend ist und Möglichkeiten zu langfristigen wissenschaftlichen Beobachtungen bietet.
  • Keine Abholzungen, außer bei Gefahr für Personen
  • Eine derartige Entwicklung und der Erhalt der weitgehend auentypischen Krautflora erfordert Möglichkeiten zu finden, um das Verlassen der Wege auch für die Zukunft weitgehend auszuschließen und Schacht- bzw. Grabearbeiten nur auf Sanierungsarbeiten (z.B. bei Ex-Schießanlage) zu beschränken.
  • Prüfung der Möglichkeiten einer Deichverlegung an die Ortslage von Kreypau heran, um einen möglichen Rückstau des Hochwassers im Kreypauer Holz zu verhindern und um zusätzlichen Überflutungsraum zu schaffen.
  • Schrittweise Überlassung der aufgeforsteten Flächen in eine Eigenentwicklung, um somit eine naturnahere Entwicklung und die Entstehung einer breiteren Artenvielfalt zu ermöglichen.
  • Verhinderung der Befestigung von Wegen
  • Einwirkung auf die Hundefreunde, dass ihre Vierbeiner nicht unangeleint durch das Unterholz laufen können. Nur so lassen sich Störungen der Fauna durch das Aufstöbern oder gar Jagen durch Hunde und mögliche Bedrohungen für Besucher des Waldes ausschließen. Perspektivisch ist über eine Umsiedlung der Anlage (z.B. auf sanierte Altindustriestandorte) nachzudenken.

Lang- besser kurzfristig gilt es eine wissenschaftlich fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche in Form einer Diplomarbeit oder durch ein versiertes Planungsbüro erfolgen kann und folgende Inhalte haben sollte:

  • Auswertung vorhandener und Durchführung neuer Erfassungen von Fauna und Flora
  • Untersuchung der Boden- und Wasserqualität
  • Einschätzung des gegenwärtigen Zustandes und des daraus resultierenden Entwicklungspotenzials
  • Bewertung des Biotopverbundes
  • Bewertung des Umganges mit nicht standortgerechten Pflanzen
  • Bewertung der angrenzenden Gebiete
  • Analyse und Vorschläge zur Abwendung von Gefährdungen für das Kreypauer Holz und seines näheren Umfeldes
  • Vorschläge zur Pflege und Entwicklung unter Einbeziehung vorhandener Fauna und Flora und der einheimischen Bevölkerung sowie der Auswirkungen auf die Umwelt
  • Prüfung der Nutzung für Bildung, Lehre und Wissenschaft
  • Prüfung der Nutzung für den sanften Tourismus in Form von Rad- und Wanderwegen im unversiegelten Zustand
  • Prüfung der Möglichkeit und der Notwendigkeit der Beräumung des Saalealtarmes von Schlamm und teilweise vorhandenem Unrat sowie bei Schonung des Gehölzbestandes und des denkbaren Abtransport mit Schiffen auf der Saale

Als Partner könnten zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt in Bernburg oder auch ein versiertes Planungsbüro dienen.

  1. Wald am Waldbad Leuna

Das 13 ha* große Waldstück befindet sich direkt in einem Saalebogen, verkörpert einen Teil der Nordgrenze der Stadt Leuna zur Stadt Merseburg und ist zum größten Teil für das Waldbad eingezäunt. Der Wald bildet den südlichen Zipfel der Auenlandschaft zwischen Saale und Mittelkanal, welche zum größten Teil im Gebiet der Stadt Merseburg liegt. Die Durchwegung ist an das Waldbad gekoppelt und teilweise erheblich mit Unrat, Müll, Betonresten und Gartenabfällen vermutlich vom Bad belastet. In Grundzügen sind entwicklungsfähige Reste eines Hartholzauenwaldes zu erkennen. Im Nordbereich stehen Reihen von Pappelhybriden, welche z.B. von Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.), Feldulme (Ulmus minor Mill.), Bergahorn (Acer pseudoplatanus L.) Spitzahorn (Acer platanoides L.), Eschenahorn (Acer negundo L.), Vogelkirsche (Cerasus avium L.), Winterlinde (Tilia cordata Mill.), Europäischen Pfaffenhütchen (Euonymus europaea) und Schwarzem Holunder (Sambucus nigra L.) in Baum- und Strauchschicht unterwachsen sind. Im sonstigen Waldbereich sind vereinzelt Weißdorn –vermutlich Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus oxyacantha L.)- , Stieleiche (Quercus robur L.) und Schwarzerle (Alnus glutinosa L. Gaertn.) vorhanden.

In der Krautschicht gedeihen u.a. Gefleckter Aronstab (Arum maculatum L.), Wald-Ziest (Stachys sylvatica L.), Große Brennnessel (Urtica dioica L.), Giersch (Aegopodium podagraria L.) und Kleinblütiges Springkraut (Impatiens parviflora DC.). Nicht aus eigener Feststellung heraus, aber laut Aussagen von Besuchern des Gebietes gilt der Wald auch als Standort der Waldtulpe, auch Wildtulpe (Tulipa sylvestris) genannt.

Aus dem gegenwärtigen Zustand heraus ergeben sich folgende Vorschläge:

  • Beförderung der Sukzession bzw. der Naturverjüngung
  • Beräumung des Mülls, Unrats, Bauschuttes und der Gartenabfälle und Verhinderung des Neueintrages
  • Keine Abholzungen, außer bei Gefahr für Personen
  • Ausgliederung der Waldbereiche aus dem Gelände des Bades
  • Verhinderung der Befestigung von Wegen

Lang- besser kurzfristig erscheint es auch in dem Falle als sehr sinnvoll, eine wissenschaftlich fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche in Form einer Diplomarbeit oder durch ein versiertes Planungsbüro erfolgen kann und folgende Inhalte haben sollte:

  • Auswertung vorhandener und Durchführung neuer Erfassungen von Fauna und Flora
  • Untersuchung der Boden- und Wasserqualität
  • Einschätzung des gegenwärtigen Zustandes und des daraus resultierenden Entwicklungspotenzials
  • Bewertung des Biotopverbundes
  • Bewertung des Umganges mit nicht standortgerechten Pflanzen
  • Bewertung der angrenzenden Gebiete
  • Analyse und Vorschläge zur Abwendung von Gefährdungen für den Wald am Waldbad und seines näheren Umfeldes
  • Vorschläge zur Pflege und Entwicklung unter Einbeziehung vorhandener Fauna und Flora und der einheimischen Bevölkerung sowie der Auswirkungen auf die Umwelt
  • Prüfung der Nutzung für Bildung, Lehre und Wissenschaft

Als Partner kämen auch hier die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt in Bernburg oder auch ein versiertes Planungsbüro in Frage.

  1. Abschließendes und Zusammenfassung

Die grob dargelegten Punkte zu den beiden Restauenwäldern zeigen die Notwendigkeit eines sensiblen und fachlich fundierten Herangehens auf. Dazu gehört ebenfalls, dass bevor praktische Arbeiten erfolgen eine wissenschaftlich erstellte Pflege- und Entwicklungskonzeption vorliegen muss, welche das durchaus vorhandene natürliche Entwicklungspotenzial beider Gehölze erkennt, bewertet und fachlich fundiert zu Papier bringt. Ohne Zweifel beide Auenwälder sind standortfremd überprägt, aber der sich entwickelnde neue Pflanzenbestand lässt langfristig gesehen eine auentypische, standortgerechte Entwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren deutlich erkennen. Mit dem Verständnis, gepaart mit viel Geduld, der Schaffung entsprechender wissenschaftlich untersetzter Rahmenbedingungen und einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit ist der Natur mehr geholfen, als mit zwar gut gemeinten, aber zumeist wenig fachlich fundierten Pflegemaßnahmen, welche auch den knappen öffentlichen Geldbeutel unnötigerweise schröpfen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten daran mitzuwirken. Aus diesem Grund möchte der AHA Arbeitsgruppen aus interessierten Personen für beide Auenwälder bilden.

* telefonische Auskunft von Herrn Wunderberg, Stadtverwaltung Leuna am 26.07.2001

Konzeption zur Errichtung eines Feuchtgebietes in der Saaleaue in der Gemeinde Kreypau, unweit des Ortsteiles Wölkau (Landkreis Merseburg-Querfurt) vom 02.10.2006

I. Anliegen der Konzeption

Auen gehören bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der ge-mäßigten Zone. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugs-raum sowie Nahrungsgrundlage. Für den Menschen sind sie bedeutsam als Ausbrei-tungsraum für Hochwasser und Erholungsgebiet. Die durch die Hochwasser herange-tragenen Bodenbestandteile und Nährstoffe ermöglichen zudem eine ertragsreiche und vielfältige Landwirtschaft. Baumaßnahmen (z.B. Eindeichungen, Wohnungs- und Straßenbau) und Abbau von Bodenschätzen und Rohstoffen haben viele Wunden in die Auenlandschaften geschlagen. Hinzu kommen Vermüllungen und Vandalismus.

Die vorliegende Konzeption beabsichtigt mit der Errichtung eines Feuchtgebietes bei Wölkau eine weitere Aufwertung der Auenlandschaft im Gemeindegebiet von Kreypau und darüber hinaus zu erreichen. Somit kann ein weiterer bedeutsamer Lebens-, Rück-zugs- und Nahrungsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entstehen. Perspekti-visch damit verbundene Deichrückverlegungen an die Ortslagen heran tragen zu einer Einbindung in das direkte Hochwassereinzugsgebiet der Saale bei und haben ökolo-gisch und hydrologisch nachhaltige Auswirkungen auf das Gesamtgebiet, welches au-ßerdem weitläufig als Bindeglied zur Elster-Luppe-Aue fungiert.

Darüber hinaus kann die Entwicklung des Feuchtgebietes der wissenschaftlichen For-schung und der Umweltbildung dienen.

II. Lage und gegenwärtiger Zustand

Das angedachte Gebiet befindet sich etwa 400 m nordwestlich des Ortsteils Wölkau der Gemeinde Kreypau. Ein Wanderweg und ein Deich trennen die Senke von der Saale. Die Senke selbst ist etwa 1,50 bis 1,80 m tief und umfasst eine Fläche von etwa 1.680 m². Am Rand befinden sich mehrere Gehölze der Arten Silberweide (Salix alba L.), Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica L.), Eschenahorn (Acer negundo L), Zweigriff-liger Weißdorn (Crataegus laevigata L.) sowie Schwarzer Holunder (Sambucus nigra L.). Als krautige Pflanzen konnten bei ersten Sichtungen folgende Arten festgestellt werden.

Gemeine Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense)

Echtes Barbarakraut (Barbarea vulgaris)

Wilde Karde (Pipsacus fullonum)

Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris)

Wegwarte (Cichorina intybus)

Große Brennnessel (Urtica dioica)

Blutweiderich (Lythrum salicaria)

Filzige Klette (Arctium tomentosum)

Bereifte Brombeere (Rubus caesius)

Reinfarn (Tanacetum vulgare)

Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis)

Rote Taubnessel (Lamium purpureum)

Ackerwinde (Convolvulus arvensis)

Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium)

Kletten-Labkraut (Galium aparine)

Gemeine Quecke (Agropyron repens)

Diese Pflanzenartenliste beansprucht keinesfalls den Anspruch der Vollständigkeit. Je-doch sind zwei Anzeichen deutlich zu erkennen, dass sind Feuchtigkeit am Grund der Senke, was zum Beispiel der Blutweiderich (Lythrum salicaria) dokumentiert sowie Stickstoffreichtum, was zum Beispiel solche Pflanzen wie Große Brennnessel (Urtica dioica), Gemeine Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) und Kletten-Labkraut (Galium aparine) aufzeigen. Der Nährstoffeintrag rührt u.a. von dem Eintrag an pflanzlichen Gartenabfällen sowie von der landwirtschaftlichen Nutzung im Umfeld her. Die land-wirtschaftliche Bearbeitung erfolgt teilweise bis zum direkten Rand der Senke heran. Somit ist mit massivem Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden zu rechnen, welche durch Abdrift und abfließendes Wasser in die Senke gelangt.

Bei höheren Wasserständen in Folge von erhöhten Wasserständen in der Saale und nach ergiebigen Niederschlägen bilden sich in den zentralen bzw. tiefsten Stellen kleine Wasserflächen bzw. Feuchtstellen. Somit ist davon auszugehen, dass mit der Beseiti-gung der ablagerten Abfälle und eines Bodenaushubes von 1 bis 2 m eine Wasserflä-che mit Flachwasserbereichen entstehen könnte.

III. Konzeptionelle Vorbereitung und Umsetzung

Im Vorfeld aller Maßnahmen gilt es die Eigentumsverhältnisse der Senke und der an-grenzenden Ackerflächen zu klären. Ferner sind die zuständigen Einrichtungen des Landes, des Landkreises und der Gemeinde einzubeziehen, um die notwendigen Ge-nehmigungen einzuholen und ggf. Fördermittel zur Umsetzung zu beantragen.

Die bauliche Umsetzung muss mit einem Bagger erfolgen, welcher in der Lage ist mit dem Gelände einer Senke umzugehen und ohne Probleme 1 bis 2 m tief gehen kann. Bei einer Fläche von ca. 1.680 m² und einer Tiefe von 1 bis 2 m ist von einem Volu-men von etwa 1.680 m³ bis 3.360 m³ Aushub auszugehen. Eine Erweiterung des Ge-wässers und seiner Uferzonen um 1 bis 2 m in Richtung des Weges erscheint sinnvoll und trägt zu einer angemessenen Erweiterung des künftigen Feuchtbiotops bei. Die Uferkante sollte genauso geneigt sein wie die bereits vorhandenen Uferbereiche.

Trotz der organischen Gartenabfälle ließe sich das Bodenmaterial aus Aufschüttung für rückgebaute Bauten oder als Bauuntergrund verwenden. Wichtig ist jedoch, dass das Bodenmaterial nicht am Standort verbleibt. Detailliertere Absprachen sind hier noch dringend geboten.

Als Vorteil für die Arbeiten und den Abtransport des Bodens und der Abfälle ist das Vorhandensein eines zweispurigen Weges in unmittelbare Nachbarschaft anzusehen.

Mit dem Aushub des Bodens und der Abfälle sind die Arbeiten abgeschlossen. Im An-schluss daran sollte das nunmehrige Kleingewässer und seine Uferzonen einer sukzes-siven Entwicklung überlassen bleiben. Ferner ist auf einen Schonstreifen von mindes-tens 10 m ab Oberkante der Senke zu orientieren, um den Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden entscheidend zu mindern bzw. gar auszuschließen sowie die Entwicklung eines Saumstreifens mit Stauden und sukzessiver Gehölzbestände zu ermöglichen. Menschlich umgesetzte Pflanzungen und Ansiedlungen von Tieren und Pflanzen sollte im Interesse der Entwicklung einer weitgehenden autochthonen Fauna und Flora sowie aus Gründen eines vermehrten Finanz-, Material- und Pflegeeinsatzes unterbleiben.

Als Partner für den Aushub und Abtransport des Bodens und der Abfälle könnten Un-ternehmen dienen, welche derartiges Material benötigen. Ferner wäre eine praktische Vorführung von Baufirmen sowie ihren Baumaschinen und -geräten im Rahmen von Baumessen der Region denkbar.

IV. Ausblick und Zusammenfassung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat sich zum Ziel gestellt Auenlandschaften zu erhalten und zu schützen sowie Maßnahmen vorzuschla-gen und an deren Umsetzung zu arbeiten, welche auf eine standortgerechte Bereiche-rung der Struktur- und Artenvielfalt orientieren. Das in der Konzeption vorgeschlagene Vorhaben gehört eindeutig dazu und bedarf noch zu prüfender weiterer Maßnahmen. Dazu zählt auf jeden Fall die Deichrückverlegung vom Saaleufer weg und Neuanlage von Deichen an die direkten Ortslagen heran. Neben der Rückgabe umfassender Hochwasserflächen an die Saale mit ihren bekannten allgemeinen ökologischen und hydrologischen Folgen, wäre das angedachte Feuchtgebiet dann an das direkte Wasserregime der Saale angebunden.

Außerdem möchte der AHA in der Zukunft das Gewässer im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten betreuen und dazu interessierte Personen unabhängig von Alter, Geschlecht und Beruf einbeziehen. Dazu zählen Beobachtungen, Erfassungen und Dokumentationen (z.B. zusammen mit Schulen), wissenschaftliche Bearbeitungen (z.B. durch die Martin-Luther-Universität und die Fachhochschule Anhalt in Bernburg) so-wie erforderliche Arbeitseinsätze. Die Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Ein-richtungen sollte u.a. auch in die Erstellung einer oder mehrerer Schutz- und Entwick-lungskonzept(e) für die gesamte Saaleaue zwischen Bad Dürrenberg und Leuna sowie in Verbindung zur Elster-Luppe-Aue münden.

AHA hält den Schutz der Auen in der Stadt Leuna für dringend geboten vom 23.08.2016

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen flächen-deckenden Schutz, Erhalt, Betreuung und naturnahere bis naturnahe Entwicklung von Auenlandschaften für dringend erforderlich und sieht damit verbunden die Notwendigkeit alle entsprechenden Planungen und Handlungen darauf abzustimmen.

Das trifft auch unweigerlich auf die Stadt Leuna zu, wobei es sich um zwei beispielhafte besondere Schwerpunkte handelt.

Für den Bereich des ca. 17 ha großen Göhlitzscher oder Kreypauer Holzes hatte der AHA am 13.08.2001 „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“ fertiggestellt und die damit verbundenen Überlegungen der Stadt Leuna zur Verfügung gestellt. Dazu zählen ins-besondere die Erstellung eines wissenschaftlich fundiertem Schutz- und Entwicklungs-konzeptes, welches unbedingt eine vollständige Erfassung von Fauna und Flora, die Möglichkeiten und Notwendigkeit einer sukzessiven Verjüngung des Auenwaldes, der unversiegelte Erhalt der Wege sowie die Zukunft der Hundesportanlage beinhalten sollte. Ferner regte der AHA dabei die Prüfung des Wiederanschlusses der Saalealtarme an die Saale, einer umfassenden Rückverlegung der Deiche sowie die sukzessive Ausweitung des Auenwaldes auf die nordwestlich angrenzenden Ackerflächen, welche im Nordwesten durch eine Eisenbahnstrecke, im Nordosten durch den Verbindungs-weg zwischen Kreypau und Trebnitz, im Südosten durch Auenwald und Saalealtarm sowie im Südwesten durch die Saale abgegrenzt ist. Eine sukzessive Erweiterung des Restauenwaldes Göhlitzscher oder Kreypauer Holz hätte eine Erweiterung um eine Fläche von ca. 10 ha zur Folge, was zur Beförderung des Arten- und Strukturreichtums sowie zur besseren Filterung des Hochwassers beitragen kann. Leider fehlen noch heute Reaktionen seitens der Stadt Leuna, des Landkreises Saalekreises und nicht zuletzt des Landes Sachsen-Anhalt.

Am Saaleufer unterhalb der Ortslage der Stadt Leuna befindet sich ein im Rahmen der Kanalisierung der 1930er-Jahren abgetrennter, ungefähr 800m langer und 40-50m breiter Saalealtverlauf. Dieser Saalealtverlauf, welcher offenbar in den 1950-er Jahren eine umfassende Auffüllung u.a. mit Saaleschlamm erfuhr, bildet in den Uferbereichen mit seinen Röhrichtbereichen einen sehr bedeutsamen Rückzugs- und Brutraum für verschiedene Vogelarten. Die Abtrennung des Saalealtverlaufes von dem Rest der Saale verschärfte sich noch mit dem Neu- und Ausbau des asphaltierten und betonierten Rad- und Wanderweg, indem man den Damm etwa einen halben Meter erhöhte. Der AHA hält es daher für sehr wichtig, dass derartige bauliche Eingriffe künftig unterbleiben müssen, um eine weitgehend ungestörte Entwicklung der Uferbereiche mit seinen Röhrichtbereichen zu ermöglichen. Jedoch ist der AHA hinsichtlich der starken Nährstoffeintrag –insbesondere aus der Luft und umliegender Bodenflächen- besorgt, was ein alsbaldiges Umkippens des Gewässers befürchten lässt. Der starke Algenbewuchs –selbst in der Wintermonaten- bekräftigen diese Befürchtungen. Auf Anregung des AHA führten am 13.07.2016 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Gewässerökologie der Johann-Gottfried-Borlach-Sekundarschule Bad Dürrenberg umfassende Untersuchungen der Wasserqualität durch, was zu folgender zusammenfassenden Beurteilung des Gewässers führte, Zitat:

Die Beurteilung der Wassergüte erfolgte mittels biologischer Untersuchungsmethoden auf Phyto- und Zooplankton einschließlich der Individuendichte sowie chemische Analysen auf bestimmte chemische Inhaltsstoffe des Wassers. Die biologische Gewässeruntersuchung beschreibt und beurteilt das Gewässer aus biologischer Sicht nach dem Saprobiensystem. Das System basiert auf ökologisch angepassten Organismen (Leitorganismen), die im Wasser leben und fäulnisfähige Stoffe – Saprobier – anzeigen (sapros = Zersetzung, bios = Leben). Die chemische Gewässeruntersuchung hingegen beschreibt und beurteilt das Wasser aus chemischer Sicht nach dem Trophiegrad, der die organische Belastung des Wassers anzeigt, womit man auf die Qualitätsmerkmale des Gewässers schließen kann.

Als ehemaliger Saalealtarm ist dieses Gewässer völlig von der Saale abgeriegelt. Die Speisung des Wasserkörpers erfolgt durch Grundwasser und durch diffuses und ein-fließendes Oberflächenwasser bei Niederschlägen. Ein oberirdischer Abfluss fehlt.

Auffallend bei den chemischen Analysen ist der hohe Sulfatgehalt von 780 mg pro Liter, der weit über dem Grenzwert liegt. Das Gewässer ist sehr reich an pflanzlicher Biomasse. Insbesondere den submersen (untergetauchten) Wasserpflanzen kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Beim Eiweißabbau dieser abgestorbenen pflanzlichen und tierischen Substanz im Wasser wird zunächst Schwefelwasserstoff freigesetzt. Bei genügend Sauerstoff im Wasser wird dieser jedoch rasch zum Sulfat oxydiert (Sulfurikation). Bei Sauerstoffmangel, und dieser trat bei einer Wassertemperatur von über 26°C mit nur 5,45 mg/l ein, reichert sich weiter Schwefelwasserstoff an, der noch zusätzlich aus dem vorhandenen gerade erst gebildeten Sulfat kommt (Desulfurikation). Sulfurikation und Desulfurikation werden von verschiedenen Schwefelbakterien besorgt, die dabei die lebensnotwendige Energie gewinnen. Die milchig, trübe Färbung des Wassers stammt von diesen Bakterien. Entnommene Wasserproben rochen eindeutig nach Schwefelwasserstoff.

Bei der biologischen Wasseranalyse konnten fadenförmige Blaualgen der Ordnung Oscillatoria (Schwingalgen) ermittelt werden, die in Massen auftraten. Auch verschiedene Arten Wimpertierchen die massenweise, stellenweise auch häufig vorkamen. Blaualgen und Wimpertierchen dieser Art sind Anzeiger-Organismen eines stark belasteten Gewässers.

Die Wassergüteklasse dieses Gewässers ergab auf Grund der chemischen und biologischen Analysen die Wassergüteklasse 3 mit der Tendenz zur Wassergüte 3,5 alpha-mesosaprob/polysaprob. In dieser Zone finden Prozesse des Abbaus organischer Stoffe im überwiegenden Maße unter reduktivem Milieu statt. Je nach Wassertemperatur ist Sauerstoff nur noch knapp vorhanden. Dafür kann sich Schwefelwasserstoff mit Geruchsbelästigungen oder auch Methangas bilden. Der Grund ist mit Faulschlamm angereichert.

Biologisch wird diese Wassergüte durch Massenentwicklung von Bakterien gekenn-zeichnet. Neben den massenhaften Bakterien finden sich relativ nur wenige Arten an-derer Lebewesen. Diese wenigen besonders angepassten Arten können allerdings in riesiger Individuenzahl auftreten. Kennzeichnend sind Blaualgen, Wimpertiere und einige Geißeltierchen. “, Zitat Ende

Diese Ergebnisse mahnen ein unverzügliches Handeln an. Die Einstufung in Güteklas-se III—IV = sehr stark verschmutzt ist als sehr besorgniserregend anzusehen. Die Was-serrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 hat dazu u.a. folgendes geregelt, Zitat:

(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflä-chengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen

Systems erreicht wird.“, Zitat Ende

Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schutzes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.

Daher regt der AHA an, Beeinträchtigungsquellen zu suchen und zu prüfen, inwieweit ein Stopp der Negativeinflüsse möglich ist. Ferner ist alles auszuschließen, was ein künstliches Absenken des Wasserstandes begünstigt. Gerade die Abzweigungen von Wasser aus dem Saalebogen zur Bewässerung der öffentlichen Gärten in Leuna gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Ebenso bedarf es nach Meinung des AHA einer wissen-schaftlichen Überprüfung, inwieweit ein Wiederanschluss des Saalealtarmes ökolo-gisch-hydrologisch sinnvoll erscheint und letztendlich, unter Berücksichtigung der Be-lange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, baulich möglich ist.

Plänen der Stadt Leuna, den Saalealtarm ggf. als Hafen zu nutzen und auszubauen, hält der AHA für vollkommen inakzeptabel, da dies zur Zerstörung bzw. Störung eines Lebens- und Rückzugsraumes zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und des Land-schafts- und Stadtbildes führt sowie eine weitere Beeinträchtigung der Wasserqualität befürchten lässt.

Der AHA hält es daher für dringend geboten, dass bei der Planung und Erstellung von Änderungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Leuna diese Untersuchungsergeb-nisse, Tatsachen, Anregungen und Vorschläge ihre Berücksichtigung finden.

AHA fordert umweltverträgliche Nutzung der Seen und Fließgewässer in Sachsen, Sachsen – Anhalt und Thüringen vom 11.12.2016

Im Dezember 2014 erfolgte die Vorlage eines Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkon-zeptes für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen Raum. Das hauptsächlich auf die Gebiete des Freistaates Sachsen und Land Sachsen-Anhalt bezogene Konzept umfasst den Großraum zwischen den großen und mittleren Städten Leipzig, Halle (Saale), Des-sau-Rosslau, Naumburg, Weißenfels, Köthen und Wittenberg. Betroffen sind davon die Fluss- und Seenlandschaften an Elbe, Mulde, Saale, Weißer Elster, Unstrut, Pleiße, Parthe und Floßgraben sowie des Geiseltalsees, der Neuseenlandschaft bei Leipzig, Goitzsche und der Seen im Dübener Park. Es erstreckt sich aber auch bis zum Altenburger Land im Freistaat Thüringen.

Das Konzept ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorrangig von einer umfassenden und intensiven Nutzung der Ge-wässer des Planungsgebietes geprägt. Dazu zählen die Beförderung des motorisierten Bootsverkehrs, die Errichtung von baulichen Anlagen an und in den Gewässern sowie der gezielte Aus- und Neubau von Kanalbauten aller Art. Es fehlt komplett die Berück-sichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Land-schaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenar-ten bietet. Der AHA sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Der-weil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen. Für den AHA haben jahrhundertlanger Bergbau sowie jahrzehntelange Verschmutzungen von Umwelt, Natur und Landschaft genug Schaden angerichtet. Von daher ist ein rasantes und sofortiges Umdenken hin zu einem verantwortungsvollen Denken dringend geboten.

Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dabei beispielsweise das fortgesetzte und intensive Bestreben insbesondere des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, der Landkreise Nordsachsen, Leipzig und Saalekreis sowie der Städte Leipzig, Halle (Saale), Merseburg und Leuna auf Kosten des Steuerzahlers Wassertourismus zu nutzen, um massiv den Motorboot-verkehr zu befördern. Ein entscheidender Schritt dahin ist das Bestreben der sächsischen Staatsregierung im Rahmen der Änderung des Sächsischen Wassergesetzes eine massive Motorisierung der Fließ- und Standgewässer im Freistaat Sachsen zuzulassen, sich massiv für den Ausbau des Floßgrabens in Leipzig einzusetzen und zusammen mit Sachsen-Anhalt die Fortführung des in der Potenzialanalyse Elster-Saale-Kanal aus dem Jahr 2011 mit 106.004.035 Euro veranschlagten Elster-Saale-Kanals zu befördern. In dem Rahmen ist zudem besorgniserregend, dass das mit 37.867.500 Euro veranschlagte Schiffhebewerk für Schiffe mit einer Länge von 45 m ausgelegt sein soll.

Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen-Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teureres, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle – Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.

In dem Blickfeld betrachtet, ist der AHA der Auffassung dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die nunmehr 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude in einem geplanten bzw. kalkulierten Kostenumfang in Höhe von 10.868.875 Millionen Euro. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt.

Neben der massiven Störung des natur- und umweltverträglichen Wassertourismus in Form von Bedrängung der Paddler und Ruderer, ist mit der Zunahme von Verlärmung und Luftverschmutzung zu rechnen. Zudem sieht der AHA die Gefahr in einem motor-bootgerechten Ausbau der Infrastruktur, welche sich u.a. in vermehrten Baumaßnah-men wie Fließgewässerbegradigungen, Uferbefestigungen und der Errichtung von großen Steganlagen manifestieren könnte. Insbesondere Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Weiße Elster und Pleiße sowie ihre Nebengewässer sind von massiven Ausbaumaß-nahmen, Verlärmung und Abgasbelastungen von Motorbooten bedroht.

Eng damit verbunden sind die Belastungen und Bedrohungen der gesamten Planungsregion verbunden.

In der Neuseenlandschaft –ebenso wie in den Fließgewässern-, bedeutet zudem eine Änderung des Sächsischen Wassergesetzes, dass die gegenwärtigen Einschränkungen und Verbote in Sachen Motorbootverkehr aufgehoben wären. Damit ist eine echte Beeinträchtigung des touristischen Wertes des Gebietes verbunden. Darüber hinaus wür-de das nach den ursprünglichen massiven bergbaulichen Eingriffen in die Siedlungs-struktur, in die natürliche Umwelt und in das Landschaftsbild, zu einer erneuten umfas-senden, durch nichts zu rechtfertigten Beeinträchtigung von Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen, in Natur, Landschaft und Umwelt führen.

Ähnlich sieht der AHA die Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt, wo man mit einer Allgemeinverfügung des Landkreises Saalekreises vom 10.08.2012 u.a. das von Motorbooten mit 10 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hat. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann. Es ist unverständlich, warum nicht endlich die dringend notwendige Zeit aufbringen kann, um der Natur die Möglichkeit einer stabilisierenden Entwicklung aufbringen zu lassen. Innerhalb eines Zeitraums von ca. 300 Jahre hat der Mensch diesem Gebiet gewaltige Schäden zugefügt. Nun gilt es der Natur wenigstens 100 Jahre Zeit zu lassen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. Was kann die Natur dafür, wenn der Mensch nicht in der Lage ist die Kommunen ordnungsgemäß finanziell und materiell auszustatten? Abgesehen davon, was der Bund der Steuerzahler erst jüngst Ungereimtheiten bei „Investitionen“ für „Marinas“ zu Tage förderte.

Der AHA fordert daher die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesell-schaft (LMBV) als zuständiger „Bergbausanierer“, den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Behörde, sowie die Anrainerkommunen auf, endlich die voranschreitende, zumeist umwelt- und naturfeindliche Entwicklung im Geiseltalseengebiet zu stoppen. Ferner gilt es im Naturschutzgebiet alle Bauarbeiten zu unterlassen und schon alle diesbezüglichen Planungen zu stoppen. Ferner fordert der AHA die Medien auf, verantwortungsvoll zu handeln und nicht ständig auf eine verstärkte touristische Nutzung zu drängen und diese als Allheilmittel für kommunale Probleme darzustellen.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA den Landtag und die Staatsregierung Sachsens auf, diese Änderung des Wassergesetzes wieder aufzuheben. Ferner appelliert der AHA an den Freistaat Sachsen, an das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis und die Stadt Halle (Saale) die Neuseenlandschaft und den Geiseltalsee sowie die Weiße Elster und die Pleiße von jeglicher Motorisierung freizuhalten.

Stattdessen sollten der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt alles tun, Um-welt, Natur und Landschaft eine weitere und nachhaltigere gesunde Entwicklung zu ermöglichen und in dem Zusammenhang den Tourismus einzuordnen.

Ferner ist es unverständlich, dass u.a. das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des Dop-pelhaushaltes 2015/2016 an der Einstellung der Zugstrecken Klostermansfeld – Wippra (Wipperliese), Wittenberg – Bad Schmiedeberg sowie Merseburg – Schafstädt festhält. Diese drei Bahnstrecken gehören zu touristisch bedeutsamsten Strecken, welche zum Südharz führt, die Wiege der Reformation der Kirche, den Kuranlagen in Bad Schmie-deberg und zur Dübener Heide verknüpft sowie die historische Stadt Merseburg mit den Historischen Kuranlagen & Goethe-Theater Bad Lauchstädt verbindet. Die Erhaltung der Bahnstrecken bildet ein Bindeglied zwischen landesspezifischen Tourismus und Beitrag zur Umsetzung notwendiger Ziele im Umwelt-, Landschafts- und Natur-schutz. Dazu ist es erforderlich alles zu unternehmen, um Touristen von der Straße auf die Schiene zu bringen. Dazu gehören z.B. Koppelung von Eintrittskarten zu Stätten und Veranstaltungen mit den Fahrkarten, die Einrichtung von Rabattsystemen, die Verbesserung von Kapazitäten zur Mitnahme von Fahrrädern sowie verstärkte Werbung für diese Strecken.

Nach Auffassung des AHA bedarf es endlich einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die mitteldeutsche Seen- und Flusslandschaft. Dabei ist es dringend notwendig, den dringenden Erfordernissen der globalen, regionalen und örtlichen Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima Rechnung zu tragen und darauf entsprechende Antworten zu suchen und zu finden.

Hierzu gilt es nach Meinung des AHA unverzüglich die wissenschaftlichen Potenziale u.a. an den Universitäten und Hochschulen in Leipzig, Halle (Saale), Erfurt, Jena, Des-sau-Roßlau, Merseburg und Bernburg zu nutzen.

AHA hält besonderen Schutz der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna für erforderlich vom 18.11.2018

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.

Seine Vorstellungen darzulegen diente eine vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, den 17.11.2018 durchgeführte Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft zwischen Merseburg und Leuna mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel.

Die Exkursion diente der Darstellung der Schutzwürdigkeit und Bedeutung der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna sowie der Gefährdungen für das Gebiet. Ferner möchte der AHA im Rahmen der Exkursion, welche auch zur Rischmühleninsel führt, seine Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser Bereiche der Saaleaue erläutern sowie Überlegungen zum nachteiligen Hochwasserschutz darlegen.

An der ersten Station erläuterte der AHA am in den Jahren 1970 bis 1972 errichteten Wehr vom Vorderen Gotthardteich zur Klia seine diesbezüglichen Überlegungen zum Schutz und zur Entwicklung der Klia.

Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen. So auch im Stadtgebiet von Merseburg. Während die Geisel auf ihrem 20,8 km langen Weg von der Quelle in Mücheln bis zur Mündung in den Gotthardteich z.B. im Bereich der Mündung des Klyegrabens zwischen der Stadt Merseburg und der Gemeinde Geusa durchaus naturnahe Elemente aufweist sind durch den Ausbau der Klia derartige Strukturen dort gänzlich beseitigt worden. Die Ausbaumaßnahmen in der ca. 3 km langen Klia im Zeitraum von Mai 1969 bis Juni 1977 haben einen vollkommen ausgebauten technischen Kanal hinterlassen. Ein Zustand, welcher mit dem heutigen Erkenntnisstand abzulehnen und womöglich zu ändern ist. Dazu bedarf es wissenschaftlicher und technischer Untersuchungen, welche in eine Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung münden.

Dazu legte der AHA am 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vor. Dieser Rahmenplan geht davon aus, dass die Klia im gegenwärtigen Zustand hat einen sehr geringen ökologischen Wert besitzt. Jedoch könnte sie ein sehr wertvolles Bindeglied zwischen der Saale- und Geiselaue darstellen. Um das zu erreichen erfordert es eine nachhaltige Umgestaltung der Klia und ihres Umfeldes, was eine fundierte wissenschaftliche und technische Erarbeitung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung erfordert. Eine Einbeziehung der Bevölkerung von Anfang an schafft bereits in der konzeptionellen Phase eine breite Akzeptanz und befördert ein späteres schöpferisches Mitwirken.

Im weiteren Verlauf der Exkursion legte der AHA seinen Vorschlag dar, welcher die Prüfung und Untersuchung einer Wiederbelebung des alten offenen Abflusses der Geisel beinhaltet.

Der Weg führte weiter zur Rischmühleninsel.

Die Rischmühle, welche eine von 5 Mühlen im Mittelalter darstellte und erstmalig 1284 in einer Urkunde als „Ruschenmuhel“ genannt ist, gab der heutigen Rischmühleninsel ihren Namen. Jedoch hatte die Mühle, welche im Jahre 1939 in Folge eines Großbrandes der Siloanlage ihre Tätigkeit als Papiermühle einstellte recht unterschiedliche Namen. In Ratsurkunden, Chroniken und Kirchenbüchern sind nachfolgende Bezeichnungen vermerkt:

  • im Jahre 1509 „Saalmühle“

  • im Jahre 1576 „molitor Rischensis“ (Rischmühle)

  • im Jahre 1685 „Mühle vor dem Saalthor“

  • im Jahre 1759 „Rischmühle“

Der Standort der Mühle ist fast genau gegenüber der Saalekrümmung, an der Basis der heutigen Halbinsel und inmitten eines früheren Mühlgrabens einzuordnen. Dieser Mühlgraben speiste vermutlich auch die Neumarktmühle und nahm vor der Wiedereinmündung in die Saale die Geisel auf.

In etwa muss sich der Graben parallel zur heutigen B 181 befunden und die nunmehrige Halbinsel als tatsächliche Rischmühleninsel ausgewiesen haben.

Die heutige Rischmühleninsel, welche sich in einem Saalemäander und teilweise in einem Hochwassereinzugsgebiet befindet ist zu großen Teil aufgeschüttet und beherbergt eine im Jahre 1998 erbaute Mehrzweckhalle mit dazugehörigen Parkplätzen, einen geschotterten Veranstaltungsplatz sowie in östlicher Richtung am Saaleufer einen Hartholzrestauenwald. Seit dem Jahre 1999 ist dieser wertvolle Auenbestandteil als ca. 2,7 ha großes flächenhaftes Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ ausgewiesen. Jedoch weist das bedeutsame Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zahlreiche Beeinträchtigungen durch Trittschäden in Form von Trampelpfaden, Vermüllungen und freiherumlaufende Hunde auf.

Nunmehr gilt es nach heutigen Gesichtspunkten unter Beachtung ökologischer, stadtgeschichtlicher und touristischer Aspekte eine Umgestaltung der Rischmühleninsel anzugehen. Die einzelnen Aspekte gilt es mit Bedacht und Vernunft miteinander abzuwägen. Dabei gilt es vorteilhaft rechtzeitig und umfassend die Bevölkerung einzubeziehen und zwar schon in der konzeptionell-gedanklichen Projektphase.

Das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ lässt noch deutlich die Struktur eines saaletypischen Hartholzauenwaldes erkennen. Dazu gehören zum Beispiel das Vorkommen von Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Schwarzen Holunder, Blutrotem Hartriegel, Waldziest, Großer Brennnessel, Scharbockskraut, Goldsternchen, diverse Veilchenarten und Lerchensporn. Ebenfalls kennzeichnend sind die Untergliederungen in Baum-, Strauch- und Kraut-(Feld)schicht.

Der Auenwald weist jedoch eine Breite zwischen gerade einmal 2 bis 3 m bis hin zu etwa maximal 10 m auf. Auf Grund des direkt vorbeiführenden, befestigten Weges beeinträchtigen wegeverlassene Personen und freiherumlaufende Hunde den schmalen Auenwaldstreifen nicht unerheblich. Trampelpfade und teilweise Vermüllungen sowie Beunruhigungen der Tierwelt sind die Folge. Als weitere Probleme sind die teilweise direkt an den Auenwald heranreichenden Aufschüttungen sowie die wegebegleitenden auenuntypischen Baumbestände bestehend aus Gemeiner Eberesche und Baumhasel.

Im Interesse des nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und weiteren Aufwertung des Auenwaldes und damit der gesamten Rischmühleninsel gilt es folgende Maßnahmen zu prüfen und auch umzusetzen:

  • Beseitigung der Aufschüttungen ab dem asphaltierten Weg am Ostrand der geschotterten Fläche

  • In dem Zusammenhang Rückbau des Halbrundweges bis ebengenannten Weges

  • Im Rahmen der Beseitigung der Aufschüttungen, Schaffung von Feuchtgebieten mit Flachbereichen am Rand und unregelmäßig zu mähender Wiesen im Umfeld

  • Sukzessive Erweiterung des Auenwaldes auf die beräumten Flächen – keine Vornahme von Pflanzungen, höchstens Aussaat bzw. Einbringen von Eicheln von den Stieleichen vor Ort

  • Einrichtung eines ökologischen Erkenntnispfades am künftigen Randweg

Im Rahmen der im Jahre 2008 fertiggestellten „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ griff eine damalige Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg dieses Thema auf und bekräftigte entsprechende Vorschläge.

Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es angesichts der Lage im Hochwassergebiet auch die Zukunft der Mehrzweckhalle auf der Rischmühleninsel auf den Prüfstand zu stellen.

Der Weg führte weiter zum sukzessiven Auenwald zwischen Leinpfad parallel zur Saale und Naumburger Straße. Diese Entwicklung fand eine umfassende Störung, als die Stadt Merseburg im Jahre 2009 Fällungen von Hybridpappeln vornahm und somit in den sukzessiven Aufwuchs des Auenwaldes eingriff. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer teilen die Ansicht des AHA, dass derartige Eingriffe künftig unterbleiben müssen. Ebenso begrüßten sie den Vorschlag des AHA, eine angrenzende Wiese in Form von unregelmäßigen Mahden zu betreuen.

Bereits im November 2013 hatte der AHA gefordert, das privatfinanzierte Deichvorhaben in der Stadt Merseburg im Bereich von Werderstraße und Krautstraße sofort einzustellen und stattdessen im konkreten Fall, die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt ursprünglich favorisierte Planung die Bundesstraße 181 zu einem Hochwasserschutzdeich umzufunktionieren erneut aufzugreifen und weiter tiefgreifend zu prüfen, sahen es auch die Exkursionsteilnehmer. Ferner gilt es, ggf. finanziert über Flutgelder, die schrittweise Umsiedlung des Wohn- und Kleingartengebiet an Werderstraße und Krautsstraße anzugehen, um diese Überflutungsgebiete der Saale mittel- bis langfristig freizuräumen bzw. zurückzugeben. So sieht nach Auffassung des AHA nun mal nachhaltiger Umgang mit Hochwasser aus, welcher allen Menschen sowie einer hochwasserbeeinflussten Auenlandschaft zu Gute kommt.

Nunmehr mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass entgegen der obengenannten Mahnungen, Bedenken und Hinweise die Maßnahmen wie geplant Realisierung fanden. Nach einhelliger Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückt sich hier zum wiederholten Male die Arroganz, Ignoranz und Überheblichkeit der zuständigen Behörden aus. Die Umsetzung dieser Maßnahme verdeutlicht wieder einmal mehr, dass Demokratie und echte Mitbestimmung im Land Sachsen-Anhalt maximal auf dem Papier steht, aber nichts mit den realen Verhältnissen zu tun hat. Der AHA versicherte, dass es nun gilt Wege und Möglichkeiten zu ersinnen, um auch an dem Standort einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser zu erwirken.

Eng damit gekoppelt sehen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer weitere massive Deichrückverlegungsmaßnahmen in der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg anzugehen. Schwerpunkte bilden da die Deiche zwischen Leuna und Bad Dürrenberg, zwischen Wölkau und Trebnitz sowie im Bereich der Fasanerie in Merseburg.

Für die ca. 240 ha große Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelskanals beinhaltet das obengenannte im Jahre 2008 erstellte „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelskanals“ zahlreiche Vorschläge zur Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes, zur landwirtschaftlichen Nutzung und im Umgang mit dem Hochwasser.

Am Weg zwischen Merseburg und Leuna, welcher sich zwischen Waldbad Leuna, Auenwald am Waldbad und Alter Saale befindet, regten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer an beidseitig des ca. 145 m langen Weges die Pflanzung von 29 Obstgehölzen an. Dabei können bei einem Pflanzabstand von 10 m sowie einer Länge der Nordbegrenzung des Weges im Umfang von ca. 145,05 m dort 15 Bäume und bei einer Länge der Südbegrenzung des Weges im Umfang von ca. 143,03 m dort 14 Bäume Landschaft und Natur aufwerten. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer halten Pflanzungen und Pflege in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen für sehr sinnvoll. So lassen sich sehr gut praktische Aktivitäten mit umweltbildenden Aspekten verbinden. Der AHA hält dazu die Einbeziehung von Landkreis Saalekreis, der Stadt Leuna und der Eigentümer bzw. Nutzer der benachbarten Agrarflächen für sehr sinnvoll.

Im ca. 13 ha großen Auenwald im Waldbad Leuna mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass Abholzungen von Hybridpappeln weiterhin als Schaden ersichtlich sind. Ebenso problematisch zu sehen ist die zunehmende Vermüllung des Gebietes. Der AHA erläuterte hier den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern die am 13.08.2001 verabschiedeten „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“, welche unbedingt eine naturnahe Entwicklung des Auenwaldes nahe legt.

Ferner nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit sehr großem Interesse die verstärkten Aktivitäten des Bibers auf. Hier gilt es insbesondere im Auenwald am Waldbad verstärkt eine naturnahere Entwicklung zuzulassen und auch den Biber zu schützen.

Die Saaleaue in der Stadt Leuna unterhalb der Stadtteile Rössen und Ockendorf gilt es von jeglicher Bebauung freizuhalten sowie punktuell die sukzessive Entwicklung von Auenwäldern zu ermöglichen. Ferner bedarf die Saale Freiräume, um eine natürliche Dynamik zwischen Prall- und Gleithängen zu ermöglichen. So besteht die Möglichkeit Kräfte im Wasser zu brechen und Sedimente umzuverteilen. Letzteres verhindert zudem die Eintiefung des Flusses, was in trockenen Zeiten eine Austrocknung der Auen zur Folge hat und bei Hochwasser eine Abgabe in die Auen verhindert, da die Ufer dann wie Deiche wirken. Zudem dienen die immer wieder abbrechenden Ufer als Lebens- und Rückzugsräume z.B. für Eisvogel, Uferseeschwalbe und Bienenfresser. Eine Verschotterung behindert die ebengenannten Prozesse und führt zudem zur Verschwendung wertvollen Rohstoffes, wozu Gestein eindeutig dazugehört.

Auf einer gegenwärtig intensiv landwirtschaftlich genutzten, ca. 6,25 ha großen dreieckigen Fläche, welche sich nördlich der Grenze der Städte Leuna und Merseburg sowie westlich des Radwanderweges befindet und nach Westen und Norden ansteigt, begrüßten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den vom AHA vorgetragenen Vorschlag eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Fläche befindet sich auf fruchtbarem Boden, in einem unbeschatteten Gebiet und ist gut erreichbar. Alles positive Kriterien zur Errichtung einer Streuobstwiese. Bei einem Flächenbedarf pro Obstbaum im Umfang von ca. 20 m² berechneten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Möglichkeit der Pflanzung von 3.125 Obstgehölzen. Nunmehr gilt es u.a. die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln sowie den Kontakt zum Landkreis Saalekreis sowie zur Stadt Merseburg zu suchen.

Der südöstlich bis südlich anschließende Graben an der Grenze zwischen den Städten Merseburg und Leuna bedarf unbedingt einer Beräumung der Sohl- und Uferbefestigung, einer darauffolgenden Beförderung der Mäandrierung mit Störhölzern und –steinen sowie der Entwicklung eines mindestens 10 m breiten Schutzstreifens beiderseits der Ufer. Ebenso erscheint es sinnvoll zu sein, den Mündungsbereich wieder komplett zu entsiegeln. Gleiches trifft für das Mündungsgebiet eines Baches in die Saale in der Stadt Leuna im Ortsteil Ockendorf zu.

Mit sehr Sorge berieten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das in der Unterrichtung des Deutschen Bundestages vom 05.08.2016, Drucksache 18/9350 im Bundesverkehrswegeplan 2030 auf Seite 144, unter laufenden Nummer 28 mit „vordringlichen Bedarf“ vermerkte, 11,8 km lange Projekt Ortsumgehung Zöschen – Wallendorf. Das mit der Projektnummer B 181 – G10 – ST versehene Straßenbauvorhaben mit einer Investitionssumme in Höhe von 89,3 Millionen Euro, stellt eine massive Bedrohung der Auenlandschaft zwischen Luppe und Saale dar. Neben einer drohenden massiven Zerschneidung dieses sehr arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, besteht ferner die Gefahr Ausbreitungsraum von Hochwasser einzuschränken. Daran ändert auch eine geplante 1.8 km lange Brücke nichts. Angesichts der in jüngster Zeit geführten Debatten zum Öffentlichen Personennahverkehr –z.B. Straßenbahnverbindung zwischen den Städten Halle (Saale) und Bad Dürrenberg- senden die politischen Verantwortlichen vollkommen falsche Signale in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Wohn- und Lebensqualität aus. Der AHA hatte beispielsweise im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.12.2014 die Überlegungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) zur Schaffung eines Bürgertickets begrüßt und angemahnt den Weg konsequent weiter zu gehen. Diese Forderung bekräftigt der AHA nunmehr mit Nachdruck.

Immerhin weisen noch immer das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang zwischen 69 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von 66 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 25.180 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760,00 ha beträgt.

Ferner besteht die Gefahr des Eingriffes in bestehende Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und –korridore, welche im Falle der Umsetzung des Straßenbauvorhabens künftig dann verstärkt mit Abgas-, Feinstaub- und Lärmbelastung konfrontiert sind.

Abgesehen davon ist davon auszugehen, dass der Wert als Gebiet von Naherholung und Tourismus massiv darunter leidet.

Zum Abschluss der Exkursion bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, dass noch viel Arbeit und Engagement erforderlich ist, um einen ordnungsgemäßen Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaft zwischen den Städten Merseburg und Leuna zu ermöglichen.

Die Gewinnung von Bodenschätzen tritt nicht nur in „scharfer Flächenkonkurrenz“ zur Landwirtschaft, sondern auch zu Umwelt, Natur und Landschaft. Das Umfeld der Stadt Leuna ist von zahlreichen arten- und strukturreichen Landschaften geprägt, welche zum Teil schon geschützt sind bzw. Schutzbedürftigkeit aufzeigen. Ferner greift die Gewinnung von Bodenschätzen sehr stark in den Wasserhaushalt ein, was zudem u.a. nicht mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 vereinbar scheint und welche u.a. folgendes geregelt, Zitat:

(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflä-chengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen

Systems erreicht wird.“, Zitat Ende

Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schut-zes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.

Eine geplante Entwicklung von Flächen mit „Photovoltaik“ sollte nicht auf gesonderten Flächen erfolgen, sondern durch Einbindung in das vorhandene Stadtbild –z.B. auf Dächern und an Wänden- den Abstand und Primärnutzung reduzieren sowie eine übermäßige Flächeninanspruchnahme auf offener Bodenflächen und versiegelten Flächen früherer, womöglich kontaminierter Bereiche ausschließen.

Zu III. Förderung von Tourismus und Naherholung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln.

Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Aus-baus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Bandes aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischer Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften im unteren Saaletal mit Asphalt-trassen zu verantworten.

Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegelten Boden komplett zu versiegeln. Somit werden für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse geschaffen, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwan-derer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.

In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so konnte auch die Gefahr für die Fahrradfahrer und Fußwanderer gesenkt wer-den.

Ferner tragen derartige Baumaßnahmen kräftig zum deutschlandweiten Trend bei, welcher besagt, dass laut Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang zwischen 69 ha Boden erfolgt. Das entspricht in etwa einer Fläche von 66 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 25.180 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760,00 ha beträgt. Es ist auch als Missbrauch anzusehen, wenn aus Mitteln von steuerfinanzierten Hochwasserfonds mit den Versiegelungen eine sehr entscheidende Ursache bei der Zunahme heftiger Hochwasser mit Steuermitteln noch eine weitere Verstärkung erfährt.

In dem Blickwinkel betrachtet sieht der AHA mit sehr großer Sorge flächendeckend und länderübergreifend neue und versiegelte Radstraßen zu bauen. Neben der zu befürchtenden Verstärkung der flächendeckenden Versiegelung von Bodenflächen, entstehen nun Begehrlichkeiten Landschafts- und Naturschutzgebiete in Auenlandschaften mit neuen Brückenbauwerken zu zerschneiden.

Aus diesem Grund hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) von Anfang an die Verantwortlichen aufgefordert, die knappen öffentlichen Mit-tel nicht noch zur flächendeckenden Zerschneidung wertvoller arten- und strukturrei-cher Landschaften zu verwenden und daher den asphaltierten Wegebau sofort zu stop-pen. Stattdessen gilt es dafür Sorge zu tragen, dass der motorisierte Individualverkehr die unbefestigten Wege nicht weiter nutzen und zerfahren kann. Außerdem sind ord-nungsgemäße Beschilderungen und Kontrollen vonnöten.

Ferner ist es notwendig mögliche Stätten der Gastronomie und Übernachtung zu befördern sowie kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Angebote vor Ort besser darzu-stellen und zu kommunizieren.

Abgesehen davon hält es der AHA für dringend geboten, innerhalb der Ortschaften die Bedingungen des Radwegenetzes zu verbessern. Dazu gehören die Beseitigung bauli-cher Schäden, Regelmäßiges Reinigen von Schmutz, Glassplittern und anderem Unrat, Beendigung der häufigen Degradierung zu Parkstreifen für Kraftfahrzeuge, Abstell- und Lagerplatz für Materialien sowie eine umfassende Winterberäumung.

Darüber hinaus sei anzuregen, die Wiederherstellung alter Ortsverbindungswege zu prüfen und diese ggf. unversiegelt wiederentstehen zu lassen. Dies kann gekoppelt mit der Pflanzung bzw. sukzessiven Entwicklung von Gehölz- und Staudenbeständen zur Wiederbelebung vielfältiger Agrarstrukturen führen.

Hinsichtlich des vielgepriesenen Wassertourismus sei auf folgendes grundsätzliches verwiesen:

Dazu zählen u.a. die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 hat dazu u.a. folgendes geregelt, Zitat:

(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflächengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen

Systems erreicht wird.“, Zitat Ende

Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schutzes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.

Ferner besagt der Artikel 6, der RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen folgendes aus, Zitat:

Artikel 6

(1) Für die besonderen Schutzgebiete legen die Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen fest, die gegebenenfalls geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder in andere Entwicklungspläne integrierte Bewirtschaftungspläne und geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art umfassen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen, die in diesen Gebieten vorkommen.

(2) Die Mitgliedstaaten treffen die geeigneten Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten.

(3) Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung und vorbehaltlich des Absatzes 4 stimmen die zuständigen einzelstaatlichen Behörden dem Plan bzw. Projekt nur zu, wenn sie festgestellt haben, daß das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird, und nachdem sie gegebenenfalls die Öffentlichkeit angehört haben.“, Zita Ende

Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) weist unter § 22

Absatz 1 in Verbindung mit § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes folgende „Gesetzlich geschützte Biotope“ aus, Zitat:

(1) Gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes sind zusätzlich:

1. temporäre Flutrinnen in Überschwemmungsgebieten und Auen,

2. hochstaudenreiche Nasswiesen,

3. planar-kolline Frischwiesen,

4. naturnahe Bergwiesen,

5. Halbtrockenrasen,

6. natürliche Höhlen, aufgelassene Stollen und Steinbrüche,

7. Streuobstwiesen,

8. Hecken und Feldgehölze außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen sowie

9. Reihen von Kopfbäumen.

§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt entsprechend.“, Zitat Ende

Die Schaffung weiterer Wasserrastplätze führen zur Versiegelung und Verbau von Uferstrukturen. Dies wiederum beseitigt Ufervegetation, raubt dem Fließgewässer die Möglichkeit naturnaher bis natürlicher Entwicklungsmöglichkeiten, verschärft u.a. durch Behinderung bzw. Beendigung der Mäandrierungsmöglichkeiten die Folgen durch Hochwasser sowie verfälscht und verschlechtert das Landschafts- und Stadtbild.

Zu 4.2. Pflege des ehemaligen Arboretums in Zöschen

Das Vorhaben ist grundsätzlich begrüßenswert, bedarf jedoch einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Nur so ist eine ordnungsgemäße Wiederherstellung möglich, ohne Umwelt, Natur und Landschaft Schaden zuzufügen.

Zu 3. Verbesserung und Weiterentwicklung der Einzelhandelsstrukturen

3.1 „Saalepark“ mit dem Einkaufs- und Erlebniszentrum „Nova Eventis“, mit dem Möbel – Höffner – Einrichtungshaus, mit dem IKEA – Möbelhaus, mit der einzigen staatlich konzessionierten Spielbank in Sachsen – Anhalt

Hier sei erneut auf folgende vier Stellungnahmen verwiesen:

  • Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz vom 07.10.2014

  • Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren Vorhaben: Erweiterung Höffner Günthersdorf hier: Anhörungsverfahren gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG vom 25.01.2015

  • Stellungnahme zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks – Südliche Erweiterungs-fläche“ der Stadt Leuna, Ortsteil Günthersdorf vom 03.01.2017

  • Stellungnahme zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks – Südliche Erweiterungs-fläche“ der Stadt Leuna, Ortsteil Günthersdorf vom 07.05.2017

Zu 1. Bedarfsgerechte Baulandbereitstellung

Im Rahmen der Stellungnahme 27.01.2017 zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Leuna hatte der AHA zur Begründung, zum Punkt 3.2.3. Entwicklungsreserven folgendes geschrieben gehabt, Zitat:

Unter Punkt 3.1.4. ist auf Seite 53 letzter Abschnitt vermerkt, dass man im Entwick-lungszeitraum vom Jahre 2014 bis zum Jahr 2030 von einem Rückgang der Bevölke-rung von 13.842 im Jahr 2014 auf 11.994 im Jahr 2030 ausgeht. Das ist eine Reduzie-rung um 1.840 Menschen. Von daher ist nicht nachvollziehbar, worauf sich dann die „Entwicklungsreserven für Wohnungsbauten“ beziehen. Insofern gilt es stattdessen auf den Erhalt und die Modernisierung von vorhandenen Wohnungsbestand zu orientie-ren. Ferner ist eine Überarbeitung entsprechender Bebauungspläne zu überprüfen und diese Flächen von Planungen zur Bebauung zu befreien.

Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 81 ha statt, was in etwa 116 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Flä-che von zwischen 29.200 ha und 32.050 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt München, welche 31 042,96 ha beträgt.“, Zitat Ende

Diese Einschätzung teilt der AHA grundsätzlich weiterhin.

Zu VIII. Optimierung der Infrastruktur sowie Umweltbelange/Klimaschutz

Zu 1. Bedarfsgerechte Umgestaltung des Straßennetzes (MIV)

Mit sehr Sorge gilt es das in der Unterrichtung des Deutschen Bundestages vom 05.08.2016, Drucksache 18/9350 im Bundesverkehrswegeplan 2030 auf Seite 144, unter laufenden Nummer 28 mit „vordringlichen Bedarf“ vermerkte, 11,8 km lange Projekt Ortsumgehung Zöschen – Wallendorf zu betrachten. Das mit der Projektnummer B 181 – G10 – ST versehene Straßenbauvorhaben mit einer Investitionssumme in Höhe von 89,3 Millionen Euro, stellt eine massive Bedrohung der Auenlandschaft zwischen Luppe und Saale dar. Neben einer drohenden massiven Zerschneidung dieses sehr arten- und strukturreichen Land-schafts- und Naturraumes, besteht ferner die Gefahr Ausbreitungsraum von Hochwasser einzuschränken. Daran ändert auch eine geplante 1.8 km lange Brücke nichts. An-gesichts der in jüngster Zeit geführten Debatten zum Öffentlichen Personennahverkehr –z.B. Straßenbahnverbindung zwischen den Städten Halle (Saale) und Bad Dürren-berg- senden die politischen Verantwortlichen vollkommen falsche Signale in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Wohn- und Lebensqualität aus. Der AHA hatte beispielsweise im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.12.2014 die Über-legungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) zur Schaffung eines Bürgertickets begrüßt und angemahnt den Weg konsequent weiter zu gehen. Diese Forderung bekräftigt der AHA nunmehr mit Nachdruck.

Immerhin weisen noch immer das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang zwischen 69 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von 66 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 25.180 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760,00 ha beträgt.

Ferner besteht die Gefahr des Eingriffes in bestehende Kaltluft- und Frischluftentste-hungsgebiete und –korridore, welche im Falle der Umsetzung des Straßenbauvorha-bens künftig dann verstärkt mit Abgas-, Feinstaub- und Lärmbelastung konfrontiert sind.

Abgesehen davon ist davon auszugehen, dass der Wert als Gebiet von Naherholung und Tourismus massiv darunter leidet.

Zu F. EMPFEHLUNGEN ZUR UMSETZUNG

Eine sehr begrüßenswerte öffentliche Auslage mit Abgabe von Stellungnahmen und einer damit verbundenen Erhebung von Vorschlägen und Einwendungen muss zu einer ordnungsgemäßen Prüfung der Ausführungen sowie einer grundsätzlichen öffentlichen Beratung führen. In dem Blickwinkel schon für sich zu den Handlungsfeldern und Maßnahmen Maßnahmeträger und Akteure sowie Zeitpunkte der Umsetzung festzulegen widerspricht dem obengenannten Ansinnen, lässt Stellungnahmen zur Farce verkommen und hat nichts mit echter Demokratie zu tun, Daher sind solche Übersichten nur als Möglichkeiten aufzuzeigen und nicht als vollendete Tatsachen darzustellen.

Abschließendes

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten sich in den Entwicklungsprozess der Stadt Leuna einzubringen.

Dazu ist der AHA unter folgendem Kontakt zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder

zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg

/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945

Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Anhang: INTEGRIERTES GEMEINDLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT
(IGEK)

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