Monat: August 2018 (Seite 4 von 4)

Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren Haldenkapazitätserweiterung II, Werk Zielitz

Zu I. Rahmenbetriebsplan Haldenkapazitätserweiterung II – HKE II

Zu 1.2 Antrag und Antragsgegenstand
Zu 3.1 Vorhabenbeschreibung
Zu 6.1 Allgemeines, Laufzeit des Vorhabens und Zeitplan
Zu 8.2.2.1 Biotoptypen, Flora und Vegetation

Das angedachte Vorhaben ist von einer massiven Einflussnahme auf Umwelt, Natur und Landschaft sowie damit verbunden auf Wasser und Boden geprägt. Dazu zählen insbesondere die angedachte Inanspruchnahme von zusammen mindestens 229,7 ha zur „Auffahrung von 340 Mio. t Rückstand über einen Zeitraum von ca. 34 Jahren“ sowie von Infrastrukturmaßnahmen. Ebenso ist „zur Sicherstellung der Salzabwasserentsorgung des Werkes Zielitz ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des Salzabwassers in die Elbe“ vorgesehen.
Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass laut WASSERGÜTESTELLE ELBE die Elbe in Magdeburg einen Chloridgehalt im Umfang von 203 mg/l Cl und in Tangermünde in Höhe von 144 mg/l CL aufweist. Das Umweltbundesamt führt zu Salzbelastungen folgendes aus, Zitat: „Gewässerorganismen können ab Konzentrationen über 200 mg/L von Chlorid-Ionen geschädigt werden. Manche Süßwasserorganismen verschwinden erst bei Konzentrationen von mehr als 500 mg/L. Eine biologische Verödung tritt ab 5 g/L ein.“, Zitat Ende. Somit besteht keine Möglichkeit mehr noch mehr salzhaltiges Wasser in die Elbe und andere Fließgewässer einzuleiten. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie lässt auch keine Verschlechterung der Qualität von Grundwasser zu.

Zu 1.3 Wasserrechtliche Erlaubnisse
Zu 2.5 Raumordnerische Belange

Es sei darauf hingewiesen, dass laut WASSERGÜTESTELLE ELBE die Elbe in Magdeburg einen Chloridgehalt im Umfang von 203 mg/l Cl und in Tangermünde in Höhe von 144 mg/l CL aufweist. Das Umweltbundesamt führt zu Salzbelastungen folgendes aus, Zitat: „Gewässerorganismen können ab Konzentrationen über 200 mg/L von Chlorid-Ionen geschädigt werden. Manche Süßwasserorganismen verschwinden erst bei Konzentrationen von mehr als 500 mg/L. Eine biologische Verödung tritt ab 5 g/L ein.“, Zitat Ende. Somit besteht keine Möglichkeit mehr noch mehr salzhaltiges Wasser in die Elbe und andere Fließgewässer einzuleiten. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie lässt auch keine Verschlechterung der Qualität von Grundwasser zu.

Zu 1.4 Von der Planfeststellung ersetzte behördliche Entscheidungen
Zu 8.2.2.1 Biotoptypen, Flora und Vegetation
Zu 8.4.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Die alle aufgeführten geplanten Aufhebungen von Verboten bilden die Grundlage für die Zerstörung von mindestens 232,1 ha arten- und strukturreichen Naturbestandteilen und Landschaften.
Im Rahmen der benannten nationalen und europäischen Schutzgebieten ist vorgesehen zudem 200 ha Wald zu roden. Bereits aus den Planungsunterlagen ist zu entnehmen, dass ein dichtes Netz an Schutzgebieten besteht.
Die angedachte komplette Zerstörung des FFH-Gebiet „Fledermausquartier Bunker Dornberg“ (DE 3636-303) und 200 ha Wald sowie die Beeinträchtigung anderer Schutzgebiete sind nicht ersetzbar und hinnehmbar.
Daher ist dem Vorhaben die Zustimmung zu verweigern.

Weblinks: https://lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen/rahmenbetriebsplan-hke-ii-werk-zielitz/

AHA fordert nachhaltigen Schutz, Erhalt und Betreuung sowie Umgang mit dem Harz, der Selke und ihrer Aue

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat sich am 04.08.2018 zum wiederholten Mal ab Stiege Teile des insgesamt ca. 70 km langen Laufes der Selke angeschaut.
Zu Beginn der Fahrradexkursion am 04.08.2018 berieten die Mitglieder der Exkursionsgruppe folgende Themen:

Nachhaltiger Schutz des Harzes – Hängebrücke „Titan RT“

Mit großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschiedene Vorhaben im 2.226 km² großen Mittelgebirge Harz, welche an verschiedenen Stellen den Bestand und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft des bedeutsamen und vielseitigen Natur- und Landschaftsraum bedrohen. Dazu zählen insbesondere Pläne im Selketal zwei Hochwasserrückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf zu errichten, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sowie Pläne der Stadt Wernigerode Teile des ihr anvertrauten Harzraumes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.

Als ob derartige Überlegungen und Planungen nicht ausreichen, beabsichtigen nun ein Bündnis aus dem Betreiber der Hängebrücke „Titan RT“ an der Rappodetalsperre Harzdrenalin und Forstbetrieb Oberharz, 8.000 m² = 0,8 ha Wald zu roden, um 240 Parkplätze errichten zu können.

Für den AHA ist es unverantwortlich und skandalös, dass ein öffentlicher Waldbesitzer Sachsen-Anhalts so leichtfertig Wald opfert, um weitere Flächen neu versiegeln zu las-sen und den Anstieg des Autoverkehrs im Bereich des Trinkwasserspeichers zu beför-dern. Schon alleine die Genehmigung des Vorhabens des rein auf privaten Gewinn des Unternehmens Harzdrenalin ausgerichtet ist, erscheint schon an sich nicht nach-vollziehbar. Offenbar haben die verantwortlichen Behörden mit gönnerhafter Großzügigkeit ein unnötiges Tourismusprojekt genehmigt, welches entweder ein zu erwarten-des vermehrtes Autoaufkommen nicht berücksichtigt hat oder nach nicht unüblicher Salamitaktik von Behörden im Harz, eine spätere Abholzung von 8.000 m² Wald bewusst mit einkalkuliert hat, um einen zusätzlichen Parkplatz errichten zu lassen.

Der AHA sieht hier einen eklatanten Verstoß gegen einfachste Grundsätze des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, indem man Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, sauerstoffproduzierende und kohlendioxidspeichernde Bäume für weiteren Beton und Asphalt sowie Produzenten von Lärm, Abgasen und Fein-staub opfert. Neben europäischen Richtlinien nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Wasserrahmenrichtlinie, scheinen zudem die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in Sachsen-Anhalt, Deutschlands Verpflichtungen aus dem Klimaschutzab-kommen wenig bzw. gar nicht zu interessieren.

Ein derartiges Vorhaben bringt ferner klar zum Ausdruck, dass man für rückwärtsge-wandten Tourismus- und Bauvorhaben im Interesse privaten Profites, weiterhin rück-sichtslos Teile von Umwelt, Landschaft und Natur zu vernichten gedenkt. Ferner schei-nen öffentliche, steuerfinanzierte öffentliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf Verluste öffentliches Eigentum derartig misszuverwalten. Nach Auffassung des AHA gilt es daher seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalts die strafrechtliche Relevanz sowie die Vergeudung von öffentlichen Mitteln und Eigentum zu prüfen. Weiterlesen

AHA führt Fahrradexkursion durch das Landschaftsschutzgebiet „Muldeaue Pouch-Schwemsal“ bis Bad Düben durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 11.08.2018 eine ca. siebenstündige Fahrradexkursion durch das Landschaftsschutzgebiet „Muldeaue Pouch-Schwemsal“ bis Bad Düben

Fahrtroute: Stadt Bitterfeld, Bergbaufolgelandschaft und Tagebausee „Goitzsche“, Mühlbeck, Pouch, Pouch /Kuhquellmühle, Lober, Das gelbe Wasser, Altwasser „Das Große Wasser“, Altwasser „Alte Mulde Roitzschjora“, Altwasser „Alte Mulde“, Altenhof 1 / 04849 Bad Düben, Stadt Bad Düben, Alaunwerksweg 38 B / 04849 Bad Düben, Brösa, Rösa, Muldetalhang Rösa, Pouch, Mühlbeck, Rückfahrt zum Bahnhof Bitterfeld oder über Friedersdorf, Muldenstein, Muldewehr, Mulde-Leine-Aue, Greppin nach Wolfen.

Im Rahmen dieser Fahrradexkursion ist vorgesehen die Bedeutung, Entwicklungsmöglichkeiten und die Schutzwürdigkeit der Gesamtlandschaft und der einzelnen Bereiche darzulegen. Ferner beabsichtigt der AHA Beeinträchtigungen bzw. Gefahren und deren Abwendung sowie eigene Vorstellungen zum Schutz, zur Entwicklung und zur Betreuung sowie Möglichkeiten der Mitwirkung Interessierter aufzuzeigen. Im dem Zusammenhang möchte der AHA seine ehrenamtliche Ortsgruppe Bitterfeld – Wolfen vorstellen und für eine Mitwirkung werben.

Die Exkursion beginnt um 10.00 Uhr am Bahnhof Bitterfeld.

Der AHA bittet bis zum 09.08.2018 um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer: 0173 – 9917836.

Wer mehr zu der Exkursion und zu den Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA- Ortsgruppe Bitterfeld – Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

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