Zu I. Rahmenbetriebsplan Haldenkapazitätserweiterung II – HKE II

Zu 1.2 Antrag und Antragsgegenstand
Zu 3.1 Vorhabenbeschreibung
Zu 6.1 Allgemeines, Laufzeit des Vorhabens und Zeitplan
Zu 8.2.2.1 Biotoptypen, Flora und Vegetation

Das angedachte Vorhaben ist von einer massiven Einflussnahme auf Umwelt, Natur und Landschaft sowie damit verbunden auf Wasser und Boden geprägt. Dazu zählen insbesondere die angedachte Inanspruchnahme von zusammen mindestens 229,7 ha zur „Auffahrung von 340 Mio. t Rückstand über einen Zeitraum von ca. 34 Jahren“ sowie von Infrastrukturmaßnahmen. Ebenso ist „zur Sicherstellung der Salzabwasserentsorgung des Werkes Zielitz ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des Salzabwassers in die Elbe“ vorgesehen.
Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass laut WASSERGÜTESTELLE ELBE die Elbe in Magdeburg einen Chloridgehalt im Umfang von 203 mg/l Cl und in Tangermünde in Höhe von 144 mg/l CL aufweist. Das Umweltbundesamt führt zu Salzbelastungen folgendes aus, Zitat: „Gewässerorganismen können ab Konzentrationen über 200 mg/L von Chlorid-Ionen geschädigt werden. Manche Süßwasserorganismen verschwinden erst bei Konzentrationen von mehr als 500 mg/L. Eine biologische Verödung tritt ab 5 g/L ein.“, Zitat Ende. Somit besteht keine Möglichkeit mehr noch mehr salzhaltiges Wasser in die Elbe und andere Fließgewässer einzuleiten. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie lässt auch keine Verschlechterung der Qualität von Grundwasser zu.

Zu 1.3 Wasserrechtliche Erlaubnisse
Zu 2.5 Raumordnerische Belange

Es sei darauf hingewiesen, dass laut WASSERGÜTESTELLE ELBE die Elbe in Magdeburg einen Chloridgehalt im Umfang von 203 mg/l Cl und in Tangermünde in Höhe von 144 mg/l CL aufweist. Das Umweltbundesamt führt zu Salzbelastungen folgendes aus, Zitat: „Gewässerorganismen können ab Konzentrationen über 200 mg/L von Chlorid-Ionen geschädigt werden. Manche Süßwasserorganismen verschwinden erst bei Konzentrationen von mehr als 500 mg/L. Eine biologische Verödung tritt ab 5 g/L ein.“, Zitat Ende. Somit besteht keine Möglichkeit mehr noch mehr salzhaltiges Wasser in die Elbe und andere Fließgewässer einzuleiten. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie lässt auch keine Verschlechterung der Qualität von Grundwasser zu.

Zu 1.4 Von der Planfeststellung ersetzte behördliche Entscheidungen
Zu 8.2.2.1 Biotoptypen, Flora und Vegetation
Zu 8.4.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Die alle aufgeführten geplanten Aufhebungen von Verboten bilden die Grundlage für die Zerstörung von mindestens 232,1 ha arten- und strukturreichen Naturbestandteilen und Landschaften.
Im Rahmen der benannten nationalen und europäischen Schutzgebieten ist vorgesehen zudem 200 ha Wald zu roden. Bereits aus den Planungsunterlagen ist zu entnehmen, dass ein dichtes Netz an Schutzgebieten besteht.
Die angedachte komplette Zerstörung des FFH-Gebiet „Fledermausquartier Bunker Dornberg“ (DE 3636-303) und 200 ha Wald sowie die Beeinträchtigung anderer Schutzgebiete sind nicht ersetzbar und hinnehmbar.
Daher ist dem Vorhaben die Zustimmung zu verweigern.

Weblinks: https://lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen/rahmenbetriebsplan-hke-ii-werk-zielitz/