Monat: März 2017 (Seite 3 von 4)

AHA hält weiterhin Erhalt, Schutz, Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung des Mauerparks in Berlin-Pankow für sehr dringend geboten

Im Jahr 2015 hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit fortgesetzter und verstärkter großer Sorge die Umsetzung des im Rahmen seiner 64. Sitzung am 30. September 2015 gefassten mehrheitlichen Beschlusses des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr des Abgeordnetenhauses zur Annahme Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1 – 64a VE aufgenommen. Dieser Bebauungsplan, welcher die Bebauung einer 3,7 ha großen Fläche nördlich der Gleimstraße und somit das Ende einer potentiellen Norderweiterung des zur Zeit ca. 8,1 ha großen Mauerparks zur Folge hat, stellt einen schwerwiegenden Einschnitt in der Entwicklung, Erweiterung und beim Schutz von bestehenden und potentiellen Grünzonen sowie Biotop- und Grünverbundräumen im Land Berlin und im Speziellen seines Stadtbezirkes Berlin-Pankow dar. Das Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG zielt offenbar zudem auch auf ein vermögendes Klientel ab, was somit nicht zu einer sozialverträglichen Lösung der Wohnungsknappheit in Berlin beiträgt.

Der dem Vorhaben zu Grunde liegende, Ende 2011 abgeschlossene „Mauerpark-Vertrag“ erscheint beim Lesen der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt „Erweiterung des Mauerparks vereinbart – Städtebaulicher Vertrag und weitere Entwicklungen“ vom 06.09.2012 in mehrfacher Hinsicht hoffnungsvoll, aber bedenklich zugleich.

Nunmehr erfüllt den AHA mit großer Sorge das Vorhaben der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zur Errichtung eines sogenannten Stauraumkanals im Mauerpark mit einer Länge von ca. 650 m, einem Durchmesser von etwa 4 m und einem veranschlagten Fassungsvermögen von 7.400 m³ Abwasser und Regenwasser, welcher bei Starkregenereignissen als Zwischenspeicher dienen soll. Dieses Vorhaben reiht sich in einen Plan ein, für insgesamt 300.000 m³ Ab- und Regenwasser einen Stauraum zu schaffen. Diese Staumenge macht nicht ganz die Hälfte des Berliner Abwasseraufkommens im Umfang von ca. sieben Millionen m³ aus.

Der AHA sieht auf jeden Fall ebenfalls eine klare Notwendigkeit den Eintrag von Abwässern in die Berliner Gewässer wie z.B. Spree, Havel, Panke und Wuhle zu unterbinden. Eine andere Herangehensweise beendet nicht die Verschmutzung der Berliner Gewässer und entspricht zudem nicht der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2000.

Jedoch hält der AHA den Weg der Umsetzung des Anliegens für nicht zielführend.

Bereits der Ansatz des Vorhabens ist nach Auffassung des AHA zu kurz gegriffen und zeugt von keiner ordnungsgemäßen grundsätzlichen Analyse der momentanen Ausgangssituation der vielfältigen Ursachen der Probleme.

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegt die jährliche Neuversiegelung bei 120 ha, was einem täglichen Wert von gerundet 0,33 ha entspricht. Ferner ist eine Übersicht interessant, welche der Senat von Berlin der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 06. Februar 2013, Drucksache 17 / 11 529 anfügte, Zitat:

„Anlage 1 : Versiegelungsgrad der Bezirke auf Basis der
Versiegelungskartierung des Umweltatlas Berlin ( Stand:2011)

Gesamtfläche [ha] Gesamtversiegelung [ha] Gesamtversiegelung [%]
Mitte 3.945 2.389 60,6
Friedrichshain-Kreuzberg 2.033 1.309 64,4
Pankow 10.312 3.046 29,5
Charlottenburg-Wilmersdorf 6.472 2.523 39,0
Spandau 9.185 2.394 26,1
Steglitz-Zehlendorf 10.253 2.726 26,6
Tempelhof-Schöneberg 5.309 2.690 50,7
Neukölln 4.497 2.075 46,1
Treptow-Köpenick 16.764 3.154 18,8
Marzahn-Hellersdorf 6.181 2.280 36,9
Lichtenberg 5.215 2.171 41,6
Reinickendorf 8.930 2.434 27,3
Berlin 89.095 29.190 32,8

Gleisschotter ging in die Berechnung zu 100 % versiegelt ein.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder hat mit Stand vom 20.10.2016 folgende statistische Angaben zur Flächenversiegelung in Berlin für den Zeitraum für die Jahre 2000 bis 2015 in km² festgehalten:

2000: 305
2004: 308
2008: 312
2011: 311
2012: 311
2013: 311
2014: 311
2015: 311

Lässt man mal die Abweichung zu den Angaben des Senats im Jahr 2011 im Umfang von 20 km² unberücksichtigt, gilt es festzustellen, dass die Versiegelungsfläche seit 2011 stagniert, aber somit auch nicht abnimmt. Dazu sei folgendes aus der obengenannten Anfrage im Abgeordnetenhaus vom 06. Februar 2013 und einem Teil aus der Antwort des damaligen Senats zitiert:

„Frage 4:
Gibt es beim Senat entsprechende Konzepte und Pläne, die sich aktiv mit dem Ziel der Entsiegelung von Flächen auseinandersetzen bzw. wie kommt der Senat der politischen Vorgabe, mehr Flächen zu Entsiegeln, nach?

Antwort zu 4:
…Mit dem Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ wurde in 2010 – 2012 eine zentral verwaltete Datenbank zur gesamtstädtischen Erfassung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial angelegt. Hier sind mittlerweile über 200 Flächen erfasst worden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Die erfassten Flächen mit Entsiegelungspotenzial werden in der Umweltatlaskarte 01.16 „Entsiegelungspotenziale“ dargestellt und regelmäßig aktualisiert. Auf diese Flächen soll insbesondere im Rahmen der Eingriffsregelung für bodenschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (nach Baurecht und Naturschutzrecht) zurückgegriffen werden
(http://stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/i116.htm), Zitat Ende

Die Ausführungen „01.16 Entsiegelungspotenziale (Ausgabe 2016) der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weisen nunmehr sogar „254 Flächen in dem Kataster der potenziellen Entsiegelungsflächen“ aus. Konkretere Angaben zu den tatsächlichen Flächen lassen sich jedoch nicht entnehmen. Zudem sei darauf verwiesen, dass laut Angaben des Arbeitskreises Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder hat mit Stand vom 20.10.2016 der Flächenversiegelungsgrad in Berlin seit dem Jahr 2011 unverändert bei 311 km² liegt.

Eine Betrachtung der Niederschlagsmengen in Berlin sind vollständigkeitshalber ebenfalls zu erwähnen. Hier führt die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie unter „04.08 Langjährige Niederschlagsverteilung und Abflußbildung durch Niederschläge (Ausgabe 1998)“ unter „Langjährige Niederschlagsverteilung“ aus, Zitat:

„Regionale Einordnung der Niederschlagsverhältnisse Berlins

Im regionalen Maßstab werden die Niederschlagsverhältnisse Berlins durch die Lage im Übergangsbereich zwischen kontinental und mehr ozeanisch geprägtem Klima bestimmt. Berlin gehört im deutschen Vergleich eher zu den trockenen Gebieten. So liegt hier die jährliche Durchschnittsniederschlagsmenge bei 568 mm pro Quadratmeter, während im gleichen Zeitraum auf dem Brocken ca. 1.400 mm niedergehen.., Zitat Ende

Für den AHA ergibt sich aus den obengenannten Daten die zwingende Notwendigkeit die Versiegelungsgrade stark zu reduzieren, die Einrichtung von Dach- und Fassadenbegrünungen zu erhöhen, die Einrichtung von unversiegelten Mulden bzw. Weiher als temporäre Regenwasserrückhaltebecken zu forcieren sowie nun endlich die Umrüstung von Mischwassersystemen in Trennsystemen anzugehen. Neben der Tatsache, dass es Ziel sein muss in niederschlagsärmeren Gebieten Niederschlagswasser im Boden versickern zu lassen, gilt es auch durch o.g. Mulden bzw. Weiher ggf. Rückzugsräume für entsprechend angepasste Tier- und Pflanzenarten zu schaffen sowie Möglichkeiten zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit einzurichten.

Die gegenwärtigen Pläne und Vorhaben zur Errichtung von Stauraumkanälen tragen nicht zur Lösung der grundsätzlichen Probleme wie Flächenversiegelung und ordnungsgemäßer Trennung von Niederschlags- und Abwasser bei. Eine ungefilterte Ableitung von Niederschlagswasser birgt übrigens auch die Gefahr der Einspülung von Abriebresten von Reifen und Bremsbelägen sowie von Ölen, Treib- und Gefahrstoffen.

Daran ändern auch diese Stauraumkanäle nichts. Im konkreten Fall des Mauerparks ist eher noch mit baulichen Beeinträchtigungen eines sehr wichtigen Natur- und Landschaftsbestandteils zu rechnen, welcher als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Teil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundes, Ort der Naherholung sowie Standort der Verbesserung des Klimas fungiert. Der Bau des Stauraumkanals im Mauerpark ist ein weiterer Baustein zur Erhöhung der Flächenversiegelung mit den denn allzu gut bekannten Folgen.

Von daher hält der AHA einen sofortigen Stopp des Vorhabens zur Errichtung eines Stauraumkanals im Mauerpark und alternativ den Erhalt, den Schutz, die Weiterentwicklung und die räumliche Ausdehnung des Mauerparks in Berlin-Pankow für dringend geboten. Dies wäre zudem auch ein sehr wichtiger deutscher Beitrag bei der Umsetzung der im Ergebnis der Klimakonferenz vom 30.11-11.12.2015 in Paris von 195 Staaten der Erde getroffenen Klimaschutzvereinbarung.
Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und fachlichen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA hält Schutz der Auen zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.

Um sich ein aktuelles Bild der Auenlandschaften zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) verschaffen zu können, soll eine am Samstag. den 18.03.2017 geplante, ca. fünfstündige Fahrradexkursion in diesem Landschaftsraum dienen.
Die Fahrradexkursion führt durch die Saaleaue zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna und Merseburg sowie der Saale-Elster-Luppe-Aue zwischen den Städten Merseburg und Halle (Saale) mit Blick zur Mündung der Rippach in die Saale, Aufenthalt am Saalealtarm bei Großkorbetha, in der Saaleaue bei Bad Dürrenberg, im Mündungsbereich des Ellerbaches in die Saale, im Kreypauer(Göhlitzscher) Holz, die Saalealtarme bei Leuna, in der Fasanerie in Merseburg, im Mündungsbereich der Laucha in die Saale und an der Weißen Elster in Halle – Ammendorf.
Im Rahmen der Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraumes sowie Möglichkeiten zur Entwicklung, zum Schutz und Erhalt darzulegen.

In dem Zusammenhang möchte der AHA aufzeigen, wie jeder Interessent daran aktiv mitwirken kann.

Die Fahrradexkursion beginnt 10:00 Uhr ab Vorplatz des Bahnhofes Weißenfels und endet in Halle (Saale) an der Straßenbahnendhaltestelle Halle-Ammendorf, Regensburger Straße

Der AHA bittet um wetterfeste Kleidung und Mitnahme von Rucksackverflegung.

Wer Interesse hat sich noch mehr über die Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA- Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM) zu informieren, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)

Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

AHA erhofft konstruktive Beratungen mit der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erhofft sich mit der Amtseinführung der Direktorin und Vorstand der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang am 07.02.2017 eine neue Arbeits- und Herangehensweise in Bezug auf den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Umweltbildung in den Auen- und Flusslandschaften von Elbe und Mulde.

Dazu gehört an erster Stelle eine einvernehmliche Lösung zum Konzept zu einem „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“, welche der AHA am 09.11.2008 erstellt und vorgelegt hatte. Das Vorhaben soll dazu beitragen zum Einem Grundsätzliches über Auen, ihre Bedeutung , ihre Schutzwürdigkeit und Bedrohungen zu erfahren sowie zum Anderen spezifische Erläuterungen zu der arten- und strukturreichen Aue im großräumigen Mündungsbereich der Mulde in die Elbe zu bekommen, welches zum ca. 1.191 ha großem Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ gehört.
Nach den Überlegungen des AHA erscheint es am wenigstens natur- und landschaftsprägend sowie am kostengünstigsten zu sein, mit Steinen auf die 14 angedachten Stationen hinzuweisen und dazu ein Begleitheft herauszugeben. Bereits frühzeitig erfolgte eine schriftliche Information an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalts und an die Stadt Dessau-Rosslau.

Der AHA hatte dazu bereits ein Begleitheft gestaltet und dann Kostenkalkulationen zu dessen Herstellung eingeholt. Ferner gilt es sich über die Gestaltung, Einbringung und Kosten für die Hinweissteine Gedanken zu machen.
Das hängt leider zurzeit an der unverständlichen Verweigerungshaltung der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz.

Ferner hat der AHA am 05.05.2008 „Grobkonzeptionelle Überlegungen zum Park am Sieglitzer Berg und zur Nutzung der wiederentstehenden Solitude beschlossen und vorgelegt. Anliegen dieser Grobkonzeptionelle Überlegungen ist es, räumlich punktuell Überlegungen anzustellen, Belange des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes in die Entwicklung der großen Natur- und Kulturlandschaft einzubringen. Im konkreten Fall geht es erst einmal um den ca. 25 ha großen Park am Sieglitzer Berg und dem einst bedeutenden Zentrum die Solitude.
Um für den ca. 135 ha umfassenden Großen Busch in der Stadt Coswig (Anhalt) eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption befördern zu können, hatte der AHA am 02.08.2010 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Großen Busch, Stadt Coswig (Anhalt) im Landkreis Wittenberg“ beschlossen und vorgelegt.

Die im Ergebnis der wissenschaftlich-fachlichen Bearbeitung entstandene Schutz- und Entwicklungskonzeption stellt eine grundsätzliche Basis zum weiteren Umgang mit dem Großen Busch dar und eröffnet ggf. Möglichkeiten der Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet. Ferner gilt es sie als Handlungsgrundlage für den Eigentümer Kulturstiftung Dessau-Wörlitz sowie für Nutzer und zuständige Behörden zu verwenden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht es als Aufgabe an, die Konzeption in enger Abstimmung mit Eigentümer und zuständigen Behörden umzusetzen. Besonders die im Aufbau begriffene AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau wird hier die Arbeit vor Ort wahrnehmen. Eine eng damit verbundene Umweltbildungsarbeit soll zur dringend erforderlichen öffentlichen Akzeptanz und Mitwirkung beitragen.

Mit Schreiben vom 04.11.2008 beantragte der AHA bei der damaligen Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Petra Wernicke eine Erweiterung des NSG „Untere Mulde“ und Vogelschutzgebietsneuausweisungen, welche den ca. 450 großen Hartholzauenwald „Salegaster Forst“ (ca. 450 ha), den ca. 20 ha großen Hartholzauenrestwald „Wolfener Busch“ sowie den Muldensteiner Berg mit seinen bewaldeten Hängen, stillgelegten Steinbrüchen und dem Stillgewässer „Walm“ umfasst.

Mit dieser Antragstellung zur Erweiterung des bestehenden NSG „Untere Mulde“ und zur Realisierung der Vogelschutzgebietsneuausweisungen (Salegaster Forst, Wolfener Busch und Muldensteiner Berg) möchte der AHA erreichen, dass die zu schützenden Gebiete – ihrem hohen ökologischen Wert entsprechend – sich als natürliche Waldökosysteme ohne anthropogene Beeinflussung weiterentwickeln können.

Alle ebengenannten Aktivitäten des AHA sind eng mit Eigentumsflächen und Handeln der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz verbunden, so dass ein konstruktiver Kontakt zwischen beiden Organisationen zwingend notwendig erscheint. Leider hat die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz seit dem Jahre 2011 jeglichen Kontakt zum AHA abgebrochen, was zu Einwendungen an den damaligen Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt Stephan Dorgerloh im Jahre 2012 und an den Petitionsauschuss des Landtages Sachsen-Anhalt im Jahre 2013 führte.

Nun appelliert der AHA an die nunmehrige Direktorin der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang gemeinsam konstruktiv, fachlich-fundiert und sachlich über die obengenannten Vorhaben und Anliegen zu beraten und Lösungen zu suchen.

Darüber hinaus möchte der AHA Interessenten einladen, die sich vorstellen könnten ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt, die Entwicklung und die Betreuung der Fluss- und Auenlandschaften an Elbe und Mulde sowie eine eng damit verbundene Umweltbildungsarbeit mitzuwirken.
Wer Interesse hat mehr zu diesen und anderen Vorhaben des AHA vor Ort zu erfahren bzw. gar ehrenamtlich mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschriften:

I. Ortsgruppe Dessau-Roßlau
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
im Schwabehaus
Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 – 66158320
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA hält Schutz der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ für dringend geboten

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist seit über 36 Jahren darauf hin, dass es die Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher zu entwickeln gilt. Dieses Saaleufer, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Jedoch erlaubte die Stadt Halle (Saale) seit der Mitte der neunziger Jahre, als zuständige untere Naturschutzbehörde, die rasante Ausbreitung und Neuanlage von Schiffs- und Bootsanlegern, welche nicht nur das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, sondern zudem Eingriffe in die Natur und den Hochwasserraum der Saale sowie zunehmende Verlärmung und Belastung der Luft mit Abgasen zur Folge haben. Alles Maßnahmen, welche dem Schutzzweck des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal „in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) zuwiderlaufen. Der AHA sieht hier massive Veränderungen erforderlich, um die bauliche Belastung entscheidend zu verringern und maximal auf das Niveau des Jahres 1989 zu beschränken.

2-Halle-Giebichenstein Saaleufer Zwischen Giebichensateinbrücke&Klausberge Silberweide

2-Halle-Giebichenstein Saaleufer Zwischen Giebichensateinbrücke&Klausberge Silberweide

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AHA hält Schutz des Burgstetten für dringend geboten

Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betrachten weiterhin mit großer Sorge den noch immer existenten Plan zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines ca. 90 ha großen „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte –wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten- gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“ ist. Daher unterstützt der AHA ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken des Burgstettenvereins.

Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben.

Deshalb fordert der AHA weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.

Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen. Der AHA fordert daher erneut mit Nachdruck die Gesteinsabbaupläne endlich einzustellen.

Bisher ist leider eine mehr gesamtgesellschaftliche Herangehensweise nicht erkennbar. Dazu gehören u.a. sparsamer Umgang mit den Rohstoffressourcen und von Natur, Umwelt und Landschaft.

Im Rahmen einer gemeinsamen ca. vierstündigen Rundexkursion am Samstag, den 04.03.2017 Niemberg – Burgstetten – Abatassinenberg – Niemberg erläuterten AHA und Burgstetten e.V. den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern die Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Gebietes sowie die Bedrohungen. Ferner besprachen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit des verbesserten Schutz und Erhalt der Rieda, welche häufig begradigt und von fehlenden bzw. zu geringen Gewässerschonstreifen gekennzeichnet ist. Hier legte der AHA dar, dass optimal beidseitig ein Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m, recht gute Entwicklungsmöglichkeiten zur Beförderung einer Mäandrierung sowie eines Bereiches zur naturnahen und sukzessiven Entwicklung von Gehölz- und Staudenflächen bietet. Damit dienen Gewässerschonstreifen als Biotopverbundraum sowie als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Diese Gewässerschonstreifen fungieren zudem als gewisser Puffer gegenüber Abdriften von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der konventionellen Landwirtschaft.

Ferner forderten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den endgültigen Stopp der Planungen zum Abbau von Grauwacke in der Region zwischen der Stadt Ballenstedt und der Stadt Falkenstein (Harz), Ortsteil Meisdorf. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer brachten zum Ausdruck, dass sie es hier auch mit der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH zu tun haben und insofern eine regionalübergreifende Zusammenarbeit sehr sinnvoll erscheint.

Vor und im Anschluss der bzw. an die Begehung des 149,4 m hohen Abatassinenberges erfolgte eine in Augenscheinnahme der insgesamt 38.400 m² = 3,84 ha großen, vorrangig aus Äpfeln und Süsskirschen bestehenden Streuobstwiesen in Brachstedt. Dazu zählen:

  1. Streuobstwiese am Westenteich:

    • Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
    • Fläche: 30.160 m² = 3,016 ha ( davon ca. 40% Laubbäume)
    • Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.

  2. Streuobstwiese Küttener Straße:

    • Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
    • Fläche: 8.240 m² = 0,824 ha
    • Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.

  3. Obstsorten – Apfel (Sortenbestimmung 1996 durch den Landschaftspflegeverband Östliches Harzvorland e.V.) :

    • Albrechtsapfel
    • Ontario
    • Minister von Hammerstein
    • Halberstädter Jungfernapfel
    • Kaiser Wilhelm
    • Goldparmene
    • Rheinischer Bohnapfel
    • Kanadarenette
    • Herberts Renette
    • Boskoop
    • Landsberger Renette
    • Gelber Edelapfel
    • Roter Eiserapfel

Erfreulicherweise fand bereits eine Beweidung durch Schafe statt, welche jedoch unbedingt kontinuierlich fortzusetzen ist. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich ferner einig, dass eine Obstgehölzpflege und Nachpflanzungen dringend geboten sind.

Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigen Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in Absprache mit dem Landkreis Saalekreis sowie der Gemeinde Petersberg und ihres Ortsteils Brachstedt, eine Übernahme der Betreuung und Pflege der Streuobstwiesen in Brachstedt in Betracht kommen könnte. Dazu bedarf es jedoch einer umfassenden Beteiligung von Interessenten sowie finanzieller und materieller Unterstützung.
In dem Zusammenhang legten beide Organisationen dar, wie Interessierte zum Schutz und Erhalt des Burgstetten, des Abatassinenbergs sowie der Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße mit den jeweils angrenzenden Regionen mitwirken können. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Fotos Andreas Liste

AHA führt Fahrradexkursion zum NSG „Tiefkippe Schlaitz“ durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 11.03.2017 eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zum NSG „Tiefkippe Schlaitz“ durch.
Die Fahrtroute umfasst folgende Strecke: Auenrestwald „Wolfener Busch“, Waldweg von der Wegekreuzung „Invalidendreieck“ bis zur Katzenbrücke, auf dem Muldental-Radwanderweg durch den Salegaster Forst und über die Mulde-Leine-Aue bis zum Muldewehr, anschließend durch Muldenstein und am Fuße des Muldensteiner Berges entlang – vorbei an Meisels Grab, dem Standgewässer „Walm“, dem ehemaligen Kraftwerk Muldenstein – bis zum NSG „Tiefkippe Schlaitz“, weiter auf dem Muldental-Radwanderweg zum Einlaufbauwerk am Muldestausee bei Pouch, Radweg über Pouch, Mühlbeck bis Friedersdorf, auf dem Muldental-Radwanderweg bis zum Muldewehr und dann weiter nach Wolfen zum Bahnhof
Treff: 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen
Der AHA beabsichtigt die Fahrradexkursion zu nutzen, um die jeweiligen Natur- und Landschaftsräume und ihre Bedeutung und Schutzwürdigkeit zu erläutern sowie Überlegungen zu deren Schutz, Erhalt und Entwicklung darzulegen.
Ferner möchte der AHA aufzeigen, wie sich Interessenten dabei ehrenamtlich einbringen können.
Wer noch mehr zur „Fahrradexkursion zum NSG „Tiefkippe Schlaitz““ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

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