Im Jahr 2015 hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit fortgesetzter und verstärkter großer Sorge die Umsetzung des im Rahmen seiner 64. Sitzung am 30. September 2015 gefassten mehrheitlichen Beschlusses des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr des Abgeordnetenhauses zur Annahme Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1 – 64a VE aufgenommen. Dieser Bebauungsplan, welcher die Bebauung einer 3,7 ha großen Fläche nördlich der Gleimstraße und somit das Ende einer potentiellen Norderweiterung des zur Zeit ca. 8,1 ha großen Mauerparks zur Folge hat, stellt einen schwerwiegenden Einschnitt in der Entwicklung, Erweiterung und beim Schutz von bestehenden und potentiellen Grünzonen sowie Biotop- und Grünverbundräumen im Land Berlin und im Speziellen seines Stadtbezirkes Berlin-Pankow dar. Das Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG zielt offenbar zudem auch auf ein vermögendes Klientel ab, was somit nicht zu einer sozialverträglichen Lösung der Wohnungsknappheit in Berlin beiträgt.

Der dem Vorhaben zu Grunde liegende, Ende 2011 abgeschlossene „Mauerpark-Vertrag“ erscheint beim Lesen der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt „Erweiterung des Mauerparks vereinbart – Städtebaulicher Vertrag und weitere Entwicklungen“ vom 06.09.2012 in mehrfacher Hinsicht hoffnungsvoll, aber bedenklich zugleich.

Nunmehr erfüllt den AHA mit großer Sorge das Vorhaben der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zur Errichtung eines sogenannten Stauraumkanals im Mauerpark mit einer Länge von ca. 650 m, einem Durchmesser von etwa 4 m und einem veranschlagten Fassungsvermögen von 7.400 m³ Abwasser und Regenwasser, welcher bei Starkregenereignissen als Zwischenspeicher dienen soll. Dieses Vorhaben reiht sich in einen Plan ein, für insgesamt 300.000 m³ Ab- und Regenwasser einen Stauraum zu schaffen. Diese Staumenge macht nicht ganz die Hälfte des Berliner Abwasseraufkommens im Umfang von ca. sieben Millionen m³ aus.

Der AHA sieht auf jeden Fall ebenfalls eine klare Notwendigkeit den Eintrag von Abwässern in die Berliner Gewässer wie z.B. Spree, Havel, Panke und Wuhle zu unterbinden. Eine andere Herangehensweise beendet nicht die Verschmutzung der Berliner Gewässer und entspricht zudem nicht der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2000.

Jedoch hält der AHA den Weg der Umsetzung des Anliegens für nicht zielführend.

Bereits der Ansatz des Vorhabens ist nach Auffassung des AHA zu kurz gegriffen und zeugt von keiner ordnungsgemäßen grundsätzlichen Analyse der momentanen Ausgangssituation der vielfältigen Ursachen der Probleme.

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegt die jährliche Neuversiegelung bei 120 ha, was einem täglichen Wert von gerundet 0,33 ha entspricht. Ferner ist eine Übersicht interessant, welche der Senat von Berlin der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 06. Februar 2013, Drucksache 17 / 11 529 anfügte, Zitat:

„Anlage 1 : Versiegelungsgrad der Bezirke auf Basis der
Versiegelungskartierung des Umweltatlas Berlin ( Stand:2011)

Gesamtfläche [ha] Gesamtversiegelung [ha] Gesamtversiegelung [%]
Mitte 3.945 2.389 60,6
Friedrichshain-Kreuzberg 2.033 1.309 64,4
Pankow 10.312 3.046 29,5
Charlottenburg-Wilmersdorf 6.472 2.523 39,0
Spandau 9.185 2.394 26,1
Steglitz-Zehlendorf 10.253 2.726 26,6
Tempelhof-Schöneberg 5.309 2.690 50,7
Neukölln 4.497 2.075 46,1
Treptow-Köpenick 16.764 3.154 18,8
Marzahn-Hellersdorf 6.181 2.280 36,9
Lichtenberg 5.215 2.171 41,6
Reinickendorf 8.930 2.434 27,3
Berlin 89.095 29.190 32,8

Gleisschotter ging in die Berechnung zu 100 % versiegelt ein.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder hat mit Stand vom 20.10.2016 folgende statistische Angaben zur Flächenversiegelung in Berlin für den Zeitraum für die Jahre 2000 bis 2015 in km² festgehalten:

2000: 305
2004: 308
2008: 312
2011: 311
2012: 311
2013: 311
2014: 311
2015: 311

Lässt man mal die Abweichung zu den Angaben des Senats im Jahr 2011 im Umfang von 20 km² unberücksichtigt, gilt es festzustellen, dass die Versiegelungsfläche seit 2011 stagniert, aber somit auch nicht abnimmt. Dazu sei folgendes aus der obengenannten Anfrage im Abgeordnetenhaus vom 06. Februar 2013 und einem Teil aus der Antwort des damaligen Senats zitiert:

„Frage 4:
Gibt es beim Senat entsprechende Konzepte und Pläne, die sich aktiv mit dem Ziel der Entsiegelung von Flächen auseinandersetzen bzw. wie kommt der Senat der politischen Vorgabe, mehr Flächen zu Entsiegeln, nach?

Antwort zu 4:
…Mit dem Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ wurde in 2010 – 2012 eine zentral verwaltete Datenbank zur gesamtstädtischen Erfassung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial angelegt. Hier sind mittlerweile über 200 Flächen erfasst worden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Die erfassten Flächen mit Entsiegelungspotenzial werden in der Umweltatlaskarte 01.16 „Entsiegelungspotenziale“ dargestellt und regelmäßig aktualisiert. Auf diese Flächen soll insbesondere im Rahmen der Eingriffsregelung für bodenschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (nach Baurecht und Naturschutzrecht) zurückgegriffen werden
(http://stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/i116.htm), Zitat Ende

Die Ausführungen „01.16 Entsiegelungspotenziale (Ausgabe 2016) der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weisen nunmehr sogar „254 Flächen in dem Kataster der potenziellen Entsiegelungsflächen“ aus. Konkretere Angaben zu den tatsächlichen Flächen lassen sich jedoch nicht entnehmen. Zudem sei darauf verwiesen, dass laut Angaben des Arbeitskreises Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder hat mit Stand vom 20.10.2016 der Flächenversiegelungsgrad in Berlin seit dem Jahr 2011 unverändert bei 311 km² liegt.

Eine Betrachtung der Niederschlagsmengen in Berlin sind vollständigkeitshalber ebenfalls zu erwähnen. Hier führt die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie unter „04.08 Langjährige Niederschlagsverteilung und Abflußbildung durch Niederschläge (Ausgabe 1998)“ unter „Langjährige Niederschlagsverteilung“ aus, Zitat:

„Regionale Einordnung der Niederschlagsverhältnisse Berlins

Im regionalen Maßstab werden die Niederschlagsverhältnisse Berlins durch die Lage im Übergangsbereich zwischen kontinental und mehr ozeanisch geprägtem Klima bestimmt. Berlin gehört im deutschen Vergleich eher zu den trockenen Gebieten. So liegt hier die jährliche Durchschnittsniederschlagsmenge bei 568 mm pro Quadratmeter, während im gleichen Zeitraum auf dem Brocken ca. 1.400 mm niedergehen.., Zitat Ende

Für den AHA ergibt sich aus den obengenannten Daten die zwingende Notwendigkeit die Versiegelungsgrade stark zu reduzieren, die Einrichtung von Dach- und Fassadenbegrünungen zu erhöhen, die Einrichtung von unversiegelten Mulden bzw. Weiher als temporäre Regenwasserrückhaltebecken zu forcieren sowie nun endlich die Umrüstung von Mischwassersystemen in Trennsystemen anzugehen. Neben der Tatsache, dass es Ziel sein muss in niederschlagsärmeren Gebieten Niederschlagswasser im Boden versickern zu lassen, gilt es auch durch o.g. Mulden bzw. Weiher ggf. Rückzugsräume für entsprechend angepasste Tier- und Pflanzenarten zu schaffen sowie Möglichkeiten zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit einzurichten.

Die gegenwärtigen Pläne und Vorhaben zur Errichtung von Stauraumkanälen tragen nicht zur Lösung der grundsätzlichen Probleme wie Flächenversiegelung und ordnungsgemäßer Trennung von Niederschlags- und Abwasser bei. Eine ungefilterte Ableitung von Niederschlagswasser birgt übrigens auch die Gefahr der Einspülung von Abriebresten von Reifen und Bremsbelägen sowie von Ölen, Treib- und Gefahrstoffen.

Daran ändern auch diese Stauraumkanäle nichts. Im konkreten Fall des Mauerparks ist eher noch mit baulichen Beeinträchtigungen eines sehr wichtigen Natur- und Landschaftsbestandteils zu rechnen, welcher als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Teil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundes, Ort der Naherholung sowie Standort der Verbesserung des Klimas fungiert. Der Bau des Stauraumkanals im Mauerpark ist ein weiterer Baustein zur Erhöhung der Flächenversiegelung mit den denn allzu gut bekannten Folgen.

Von daher hält der AHA einen sofortigen Stopp des Vorhabens zur Errichtung eines Stauraumkanals im Mauerpark und alternativ den Erhalt, den Schutz, die Weiterentwicklung und die räumliche Ausdehnung des Mauerparks in Berlin-Pankow für dringend geboten. Dies wäre zudem auch ein sehr wichtiger deutscher Beitrag bei der Umsetzung der im Ergebnis der Klimakonferenz vom 30.11-11.12.2015 in Paris von 195 Staaten der Erde getroffenen Klimaschutzvereinbarung.
Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und fachlichen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de