Autor: Frank Hahn (Seite 79 von 120)

AHA führt Exkursion in Leipzigs Pleiße-Elster-Aue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 09.11.2013 eine ca. dreieinhalbstündige Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieser Auenlandschaft sowie Möglichkeiten zu deren Schutz und Weiterentwicklung aufzuzeigen. Dazu gehört ferner über Potenziale der Ausweitung von Retentionsflächen, die naturnahe und standortgerechte Entwicklung des Auenwaldes sowie die Nutzung für Bildung und Naherholung zu beraten. Dabei beabsichtigt der AHA eigene Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und zur Weiterentwicklung der Auenlandschaft darzulegen. Dazu zählt die Vorrangigkeit einer naturnahen Entwicklung, die Ausweitung von Retentionsflächen und das Ende flächendeckender Abholzungen.
Ebenfalls ist ebenfalls vorgesehen erste Vorstellungen zu den Gedanken zur Ausweisung der Elsteraue als UNESCO-Weltkulturerbe vorzustellen. In dem Zusammenhang möchte der AHA Varianten der Mitwirkung von ehrenamtlichen Interessenten aufzeigen und seine im Aufbau begriffene Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen.

Treff ist 10.00 Uhr an der Straßenbahnhaltestelle „Koburger Brücke“ der Linie 9 in Richtung „Markleeberg-West“. Enden wird die Exkursion spätestens am Hauptbahnhof Leipzig.

AHA fordert sofortige Einstellung der Wohnbebauungsplanung der GWG in Halle – Dölau

Mit Unverständnis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Absicht der Gesellschaft für Wohn- und Gewerbeimmobilien Halle-Neustadt mbH (GWG) aufgenommen auf dem Gelände des früheren Ausflugslokals „Heideschlösschen“ eine Trabantensiedlung bestehend aus viergeschossigen Mehrfamilienhäusern mit mehr als 50 Wohnheiten zu errichten. Nach Auffassung des AHA stellt eine derartige Bebauung einen massiven Eingriff in die Struktur des historischen Ortskerns dar. Noch dazu die Notwendigkeit der Errichtung weiteren Wohnraums in Halle (Saale) im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung nicht erkennbar ist. Nach Angaben der halleschen Stadtverwaltung hatte Halle im Jahr 2012 einer Einwohnerzahl in Höhe von 232.535, was zwar gegenüber dem Jahr 2011 eine Erhöhung, ausgehend von 231.639 Menschen, um 896 Personen darstellt, aber trotzdem noch nicht einmal die Einwohnerzahl des Jahres 2006 mit 233.874 erreichte. Laut Integriertem Stadtentwicklungskonzept der Stadt Halle (Saale) für das „Stadtumbaugebiet Neustadt“ aus dem Jahre 2007 hatte alleine Halle – Neustadt bis dahin seit dem 30.06.1990 39.252 Einwohner verloren.
Aus dem Konzept ist folgendes zum Leerstand und Gebäudeabbruch vermerkt, Zitat:

„Leerstand und Gebäudeabbruch
Im Jahr 2002 standen von den vorhandenen 35.500 Wohnungen etwa 7.300, das sind etwa 20 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} des Bestandes, leer.
Bis Ende 2005 wurden 2.140 Wohnungen abgebrochen, weitere 3.316 Wohnungen sind für einen Abbruch bis zum Jahr 2010 angemeldet. Nach Umsetzung aller angemeldeten Abbrüche würden den Neustädtern ca. 30.000 Wohnungen zur Verfügung stehen. Entsprechend dem projizierten Einwohnerrückgang auf ca. 44.000 Einwohner im Jahr 2015 und einem Haushaltsfaktor von ca. 1,8 Bewohnern / Wohnung werden aber langfristig nur ca. 24.600 Wohnungen benötigt, so dass auch nach Umsetzung der angemeldeten Gebäudeabbrüche weiterhin mit ca. 5.400 leer stehenden Wohnungen zu rechnen ist, was einer Leerstandsquote von ca. 18 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} entspricht.)“, Zitat Ende
Weiter führt das Konzept aus, dass der GWG mit Stand vom 31.12.2005 in Halle-Neustadt auf einer Fläche von 66,928 ha einen Wohneinheitsteil in Höhe von 11.891 Wohneinheiten (WE) gehört. Das entspricht ein Flächenanteil von 10 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} und WE-Anteil von 35,6 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}.
Das Konzept führt zum angedachten über KfW-Förderung finanzierte Abbruchvolumen in Halle-Neustadt aus, Zitat:
„Mit der Fortschreibung wird das mit den abbruchbereiten Eigentümern abgestimmte
Abbruchvolumen gegenüber dem 2001 beschlossenen Konzept von 4.500 auf 5.500 WE erhöht. Die Fortschreibung wird notwendig, um die entstandenen Problemlagen vertiefend zu betrachten und das städtebauliche Leitbild für die Neustadt zu schärfen.“

, Zitat Ende. Die GWG zählt eindeutig zu den „abbruchbereiten Eigentümern“. Daraus ergibt sich für den AHA die Frage, wozu ist dann eine Wohnbebauung der GWG in Halle – Dölau erforderlich?
Mit einer Bebauung ist zudem der Bestand des 1870 errichteten Heideschlösschen in Gefahr. Ebenso bedroht eine derartige Bebauung den Altbaumbestand, welcher ebenso ortsprägend ist wie die Altbebauung, der nordwestlich angrenzende Hechtgraben und die sich südöstlich anschließende Dölauer Heide. Bezüglich des Hechtgrabens sowie der angrenzenden Restaue hat der AHA immer wieder gefordert dem ca. 5 km langem Fließgewässer mehr Raum zurückzugeben, um somit Überflutungsflächen und Entwicklungsraum für eine naturnahere Entwicklung von Fauna und Flora zu ermöglichen. Darauf verweisen auch Studien der Martin-Luther-Universtät und des Planungsbüros TRIOPS aus den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Der AHA hatte ebenfalls seit dem Zeitraum die Bedeutung des Hechtgrabens als Biotop- und Grünverbund sowie Kalt- und Frischluftbahn zwischen Dölauer Heide und Saaleaue hingewiesen. Damit verbunden forderte der AHA immer wieder ein, eine Umbauung der Dölauer Heide nicht zuzulassen, um sie nicht noch weiter ihrer ökologisch notwendigen landschaftlichen und räumlichen Verbindungen zum Umland zu berauben.
Für den AHA tun sich massive Parallelen zu der vorerst vom Verwaltungsgericht Halle gestoppten Bebauung des Paulusparks auf. Daher appelliert der AHA an den Stadtrat der Stadt Halle (Saale), den halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand und nicht zuletzt an die GWG die Planungen zur Wohnbebauung auf dem Gelände des Heideschlösschen in Halle – Dölau sofort einzustellen.

Andreas Liste
Vorsitzender

AHA fordert sofortige Einstellung aller Planungen zum Weiterbau des Saale-Elster-Kanals!

Mit unvermindert sehr großer Skepsis und ebenso umfassenden Unverständnis verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Fortsetzung der Überlegungen zu einem Weiterbau des Saale-Elster-Kanals bis zur Saale bei Kreypau. Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen-Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teueres, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle – Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.

Ferner wären auch massive bauliche Maßnahmen an dem 8 km langen nicht gebauten Teil erforderlich. Als Beispiel sei die Notwendigkeit erwähnt, dass ein 22 m Höhenunterschied zwischen Saale und dem Kanal zu überwinden wäre. Dazu plante man damals in Wüsteneutzsch bei Kreypau eine große Schleuse, welche als Doppelschleuse ausgelegt war und der Hub der beiden Schleusenkammern jeweils 10 Meter betragen sollte. Auch wenn die obere Schleusenkammer noch zu ca. 75{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} fertiggestellt wurde, begann man bei der unteren Schleusenkammer lediglich mit den Erdarbeiten für die Fundamente. Trotz alledem müsste womöglich ein kompletter Neubau erfolgen. Darüber hinaus ist man zwar heute ohne weiteres in der Lage Schleusen mit 30 m Hubhöhe zu errichten und zu betreiben, aber im konkreten Fall stellt sich die Frage nach dem Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Die bisher vorliegenden Potenzialanalysen gehen selbst von Problemen in der Kostendeckung aus. Nicht umsonst setzt man auch auf Einnahmen aus Vignetten, Parkgebühren und nicht zuletzt auf die Entstehung neuer Wohn- und Gewerbegebiete entlang des Kanals. Angesichts der Tatsache, dass das Gesamtgebiet im Landschaftsschutzgebiet, Europäischem Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet sowie im Überschwemmungsgebiet bzw. im Einzugsgebiet von Hochwasser liegt, sind das angesichts des allseits bekannten Arten- und Strukturreichtums an Fauna und Flora sowie des jüngsten Hochwassers im Juni 2013 die falschen Signale.

Nicht unbeachtet bleiben darf, dass sich in dem bereits existierenden Kanalteil eine eigene Fauna und Flora entwickelt hat, welche im Falle eines weiteren Ausbaus, Schaden -bis zur Totalvernichtung- davontragen könnte. Das trifft im übrigen auf die gesamte Saale-Elster-Luppe-Aue zu. Des weiteren befindet sich der Raum zwischen Halle und Leipzig im Regenschatten des Harzes und ist daher von Niederschlagsarmut gekennzeichnet. In naher Zukunft ist von einer Reduzierung der jährlichen Niederschlagsmengen von derzeit ca. 450 mm auf 300 mm auszugehen. Dagegen liegt die Verdunstung bei offenen Wasserflächen erst einmal weiterhin bei ca. 700 mm im Jahr. Auf Grund des voranschreitenden Klimawandels ist somit mit einer umfassenden Verschärfung dieser Situation und somit mit einer weiteren Wasserverknappung zu rechnen. Andrerseits lässt sich durchaus von verstärkten Hochwassersituationen auszugehen, wie erst jüngst das Junihochwasser 2013 aufzeigte.
Derartige Entwicklungen und Tatsachen finden in den bestehenden Potenzialanalysen nicht umfassend genug Berücksichtigung.
Ebenso bedenklich erscheint das Bestreben den individuellen und wirtschaftlichen motorisierten Bootsverkehr zu befördern. Dies hat sich am deutlichsten in der jüngsten Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes manifestiert. Dabei hatte man alle massiven und nachvollziehbaren Gründe dies nicht zu tun gröblichst vernachlässigt. Somit erhöht ein Saale-Elster-Kanal mit massiver Nutzung durch motorisierte Schiffe und Boote erheblich die Gefahr des Ausbaus der Fließgewässer im Stadtgebiet von Leipzig an Pleiße und Floßgraben sowie in der Neuseenlandschaft im Süden der Stadt. Ferner ist bei Eintreten des prognostizierten Bootsverkehrs mit einer massiven Zunahme der Abgas- und Lärmbelastungen sowie durch den Betrieb der Motorschrauben mit starken Auf- und Verwirbelungen im Gewässerbett zu rechnen. Dies führt zu massiven Beeinträchtigungen an der Gewässerfauna und -flora Ebenfalls besteht die Gefahr, dass weitere Verbauungen im Uferbereich der Saale z.B. für Bootsanlegestellen entstehen könnten. Das man sich da wenig um Bau- und Umweltrecht schert, haben z.B. die illegal errichteten Bootsanlegestellen in den Saalekreisortschaften Brachwitz und Salzmünde klar verdeutlicht.

In dem Blickfeld betrachtet, ist der AHA der Auffassung dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die nunmehr 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel in Höhe der bisher veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 106.004.035 Euro -u.a. für Kanal und Schiffshebewerk- wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt die Neuversiegelung von Boden am Tag immer wieder zwischen 80 bis 120 ha hin und her schwankt, stellen derartige Pläne ein verheerendes Signal dar. Mit dem Entzug des Bodens und ist eine Beendigung seiner natürlichen Speicher-, Rückhalte-, Puffer- und Lebensraumfunktion verbunden.

Auf Grund der Brisanz des Vorhabens fordert der AHA die Verantwortlichen und Geldgeber des Gutachtens im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen, im Landkreis Saalekreis sowie in den Städten Halle (Saale) und Leipzig auf, die von Ihnen in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie selbstkritisch zu betrachten, eine weitere Belastung der steuerfinanzierten öffentlichen Haushalte durch eine weitere Planung für den Saale-Elster-Kanal auszuschließen sowie die zu erwartenden Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaft nicht zuzulassen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Bilder Schutz des Unterluchs Rosslau

Fotos: Andreas Liste

AHA setzt sich für den Schutz des Unterluchs Rosslau ein

Das ca. 270,00 ha große Auengebiet Unterluch Rosslau ist fast vollständig von der Elbe umflossen. Im Norden begrenzen das Gewerbegebiet Rosslau – Industriehafen einschließlich des mit der Elbe verbundenen Industriehafenbecken das Gebiet. Im Osten schließen sich die „Kleinen Mückenberge“ und der Mündungsbereich der Mulde an, welcher sich im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet. In südöstlicher Richtung findet die Elbaue ihre Fortsetzung im Beckerbruch/Georgengarten. Im Süden schließt sich jenseits der Elbe der Stadtteil Ziebigk und der Leopoldhafen an. Elbabwärts in westlicher Richtung setzt sich die Aue mit dem ca. 316 ha großem Naturschutzgebiet „Saalberghau“ fort. Das Unterluch Rosslau ist überwiegend in Privatbesitz und teilweise im Eigentum der Landgesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt.
Das Unterluch gehört zur Zone III des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“, im Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“, im FFH-Gebiet 125 „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“, im Vogelschutzgebiet SPA 0001 „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ und nicht zuletzt zum Überschwemmungsgebiet der Elbe Das hufeneisenförmig ausgeprägte Auengebiet ist großflächig von einer gehölzoffenen, nährstoffenreichen, landwirtschaftlich genutzten Wiesenlandschaft geprägt. Im Uferbereich gedeihen im größeren bzw. kleineren Umfang hartholz- und weichholzauenwaldtypische Gehölze, wozu Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Silberweide, Korbweide sowie diverse Pappelarten gehören. Zu nennen seien auch Bestände von schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen, welche vorrangig im Uferbereich der Elbe gedeihen und sich zumeist sukzessiv vermehren. Prägend dabei sind zum Beispiel 2 deutlich erkennbare Solitärstieleichen im Westteil des Luches. Besonders gut ausgeprägt sind Gehölzabschnitte im West-, Süd- und Ostteil des Gebietes. Ein vermutlich angepflanztes, aber nunmehr sukzessiv untersetztes ca. 1 bis 2 ha großes Gehölzstück prägt den Nordteil des Luches im östlichen Bereich. Offene Bereiche zwischen den Gehölzen sind durch nitrophile Hochstauden wie Großer Brennnessel, Rübenkälberkropf, Ackerkratzdistel, Weißer Taubnessel und gefleckter Taubnessel bewachsen. Im Wiesenbereich sind Feuchtsenken und Kolke von Gehölzen umstanden.
Besonders ausgeprägt sind im westlichen Teil des Luches die weitläufigen Kies- und Sanduferbereiche der Elbe. Diese Strandbereiche sind zum Teil mit Schilf und an gepflasterten Abschnitten mit Wiesenalant bestanden. Im Nordwestteil des Luches im Bereich des Industriehafenbeckens breiten sich deutlich Bestände der Rotesche aus.
Besorgniserregend sind die intensive Angeltätigkeit, welche mit massiven Trittschäden und Vermüllungen im Uferbereich sowie unkontrollierten Autoverkehr verbunden ist. Ferner befinden sich besonders im südlichen Bereich des Luches etwa alle 100 m Hochstände, welche in Bäume eingebaut worden. Damit verknüpft sind deutlich massive Schädigungen der betroffenen Bäume zu erkennen. Im Südteil ist zudem eine Art Unterstand aus Beton erkennbar, welcher nunmehr von Gehölzen eingewachsen ist.
Ein Wegesystem ist nur im nördlichen Bereich des Luches erkennbar. Ansonsten bestimmen Fahrrinnen, welche von maschineller landwirtschaftlicher Nutzung zeugen, das infrastrukturelle Bild. Das Unterluch ist unausgewiesen nur von der Straße Industriehafen aus erreichbar. Somit ist ein massenhaftes touristisches Aufkommen nicht erkennbar und auch nicht zu erwarten, was im konkreten Fall ideale Ausgangsbedingungen für eine verstärkte naturnahe Entwicklung bietet
Ausgehend von der Tatsache, dass das Landesamt Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Zeit für das Unterluch Rosslau im Rahmen der Managementplanung keine Pflege- und Entwicklungskonzeption erarbeitet, aber das Unterluch Rosslau dringend eine Schutz- und Entwicklungskonzeption benötigt, möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Erstellung einer derartigen Konzeption vorantreiben. Dazu legte der AHA mit Datum vom 04.05.2009 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Rosslau“ in der Stadt Dessau-Rosslau“ vor.
Der ehrenamtlich wirkende AHA möchte die Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für dieses Auengebiet im Rahmen seiner Möglichkeit begleiten und sich für eine umfassende praktische Umsetzung einsetzen, was strukturell u.a. in der Gründung einer entsprechenden Arbeitsgruppe sein Ausdruck finden soll. Die zu erstellende Arbeit hat daher die dringende Aufgabe dazu eine fundierte Handlungsgrundlage für die zuständigen Behörden, Eigentümer und Pächter, aber auch für die Bevölkerung und nicht zuletzt für den AHA zu bilden. Im Interesse einer weiteren Beobachtung des Gebietes wird ferner eine weitere, fortlaufende Bearbeitung und Begleitung der Entwicklung empfohlen.
Seit dem Zeitpunkt bemüht sich nun der AHA mit wissenschaftlichen Einrichtungen wie die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt in Bernburg. Wer Interesse hat ehrenamtlich sich im Rahmen der AHA-Ortsgruppe Dessau-Rosslau für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Unterluchs Rosslau zu engagieren, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau – Rosslau
im Schwabehaus
Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau
Tel.:0340 – 66158320;
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

AHA möchte sich für den Schutz und die Entwicklung der Helme einsetzen

Einst gehörte die ca. 74 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Menge an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander entwickeln sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu können. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Der AHA fordert daher den Freistaat Thüringen und das Land Sachsen-Anhalt, aber auch die angrenzenden Kommunen in beiden Ländern auf, aktiv dafür Sorge zu tragen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen, die Helme vollständig ökologisch durchlässig und strukturreich zu gestalten und entwickeln zu lassen sowie eine umfassende Wiederentstehung einer durchgängigen, umfassenden, arten- und strukturreichen Helmeaue, als Lebens- und Rückzugsraum sowie flussverbundenen Überflutungsraum zu ermöglichen. In dem Zusammenhang bietet der AHA seine umfassenden Erkenntnisse und Erfahrungen an, die Möglichkeit der ehrenamtlichen Mitwirkung sowie die Initiierung und Begleitung von örtlichen und flächendeckenden wissenschaftlichen Arbeiten an.

Der AHA möchte nunmehr im Rahmen einer ca. vierstündigen Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Berga-Kelbra am Samstag, den 02.11.2013 seine eigenen Vorstellungen und Überlegungen vor Ort darlegen und mit einer interessierten Öffentlichkeit umfassend diskutieren. Ebenso beabsichtigt der AHA die Bildung einer ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Helme vorzustellen sowie deren Inhalte und Ziele darzulegen.

Die Fahrradexkursion beginnt 10:00 Uhr am Bahnhof Berga-Kelbra, wo sie nach etwa vier Stunden wieder enden soll.

Andreas Liste
Vorsitzender

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