Autor: aha-dietmar (Seite 3 von 337)

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2025

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2025 ist, nunmehr 11 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2024 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2025“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

In dem Monat August 2025 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:

  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung statt.
    Bitte melden Sie sich hierfür spätestens am Vortag bis 22.00 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 0176 – 56879631.
    Auch für andere Veranstaltungen, wie z. B. Exkursionen, ist eine Anmeldung am Vorabend erforderlich.
  • Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2025“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176-56879631
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.06.2025

AHA fordert nachhaltigen Schutz, Erhalt und Betreuung sowie Umgang mit dem Harz, der Selke und ihrer Aue

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die 128,30 km lange Oker und die 183,60 km lange Bode, die 85,00 km lange Wipper sowie südlich angrenzend die ca. 81,00 km lange Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel die 25,60 km lange Ecker,42,90 km lange Ilse, die 47,00 km lange Holtemme, die 64,00 km lange Selke und die 40,00 km lange Zorge dazu.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich am 16.08.2025 im Rahmen einer Fahrradexkursion zum wiederholten Mal ab Stiege Teile des insgesamt 64,00 km langen Laufes der Selke angeschaut.

https://www.fgg-elbe.de/dokumente/fachberichte.html?file=tl_files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Im ersten Abschnitt nahm die Exkursionsgruppe das Tal der Hassel in Augenschein. Das insgesamt ca. 30,00 km lange Fließgewässer, welches südlich von Stiege, unweit des Haltepunktes Birkenmoor der Selketalbahn entspringt und letztendlich in das System der Rappbodetalsperre mündet, lässt in dem Bereich deutliche Eutrophierungserscheinungen erkennen. Die Auswirkungen der Nährstoffeinträge aus der intensiveren landwirtschaftlichen Nutzung im Bereich der Wasserscheide zwischen Hassel und Selke sind auch in den angrenzenden Trocken- und Halbtrockenrasenbereichen zu erkennen. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gilt es unbedingt zu prüfen, inwieweit in dem Teil des Harzes eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung ökologisch und ökonomisch sinnvoll erscheint. Immerhin scheinen die Nährstoffe das gesamte Umfeld zu beeinflussen und sich die entsprechenden Einträge über Selke und Hassel talabwärts.
Der Hassel gilt es Unterstützung zu geben und den Raum zu schützen, dass sie sich wieder mäandrieren kann. Dazu gehört das Belassen von Trockenholz und Steinen im Gewässerverlauf, um die Begradigungen wieder aufzuheben bzw. die Einbindung der Altmäander zu ermöglichen bzw. zu befördern.
Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier-, Pflanzen- und Pilzarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals auf ca. 660,00 ha als Naturschutzgebiet „Selketal“ ausgewiesen, welches im 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, im 17.015,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Nordöstlicher Unterharz“ (EU-CODE: DE 4232-401, LANDESCODE: SPA0019) sowie im ca. 4.546,00 ha großen und in linienhaften Teilen gesamt ca. 10,00 km lange nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-CODE: DE 4332-302, LANDESCODE: FFH0096) sowie im FFH-Gebiet “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172), welches aus „15 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 151 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 104 km“ besteht, eingebettet ist. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/selketal

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/schutzgebiete/natura-2000-gebiete/steckbriefe-der-gebiete/selketal-und-bergwiesen-bei-stiege

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=357&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Straßberg und Meisdorf mitten in die schützenswerte und vielfach geschützte Selkeaue zu bauen.

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/schutzkonzepte/hochwasseraktionsplan-selk

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MWU/Umwelt/Wasser/Selke-Dialog/HRB__Stand_06_2017_3_Fassung_16_9_bf.pdf

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/hrb-strassberg/

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/hochwasserrueckhaltebecken-oberhalb-von-strassberg-kann-gebaut-werden-/-willingmann-wichtiger-meilenstein-erreicht#

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/hochwasserrueckhaltebecken-oberhalb-von-strassberg-kann-gebaut-werden-/-willingmann-wichtiger-meilenstein-erreicht

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/hrb-strassberg/

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/_processed_/8/b/csm_211117_Hochwasser_Rueckhaltebecken_2048x1153_91c556e883.jpg

Dabei beabsichtigt das Land Sachsen-Anhalt folgende Eingriffe im Selketal vorzunehmen:

A. Hochwasserrückhaltebecken Straßberg:
– Absperrbauwerk Höhe über Tal 19,00 m
– Dammkronenlänge 260,00 m
– Breite Dammfuß 100,00 m
– Maximalabgabe im HW-Fall 5,3 m³/s
– Rückhaltevolumen 2,53 Mio m³
– Einstaudauer 11 Tage bei HQ 100
– Einstau nur alle 5 Jahre

B: Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf
– Absperrbauwerk Höhe über Tal 15,50 m
– Dammkronenlänge 118,00 m
– Breite Dammfuß 115,00 m
– Maximalabgabe im HW-Fall 20,00 m³/s
– Rückhaltevolumen 1,20 Mio m³
– Einstaudauer 9 Tage bei HQ 100
– Einstau nur alle 5 Jahre

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MWU/Umwelt/Wasser/Selke-Dialog/HRB__Stand_06_2017_3_Fassung_16_9_bf.pdf

Vorsichtige und sehr zurückhaltende Kleinkritik ist aus dem Beitrag „Kohärenzmaßnahme zum HRB Straßberg“ der Technischen Universität Dresden – Fakultät Bauingenieurwesen Institut für Wasserbau und Technische Hydromechanik, welcher offensichtlich im Rahmen 39. Dresdner Wasserbaukolloquium 2016 „Gewässerentwicklung & Hochwasserrisikomanagement“ sein Weg in die Öffentlichkeit fand. Die Autoren wiesen wenigstens ansatzweise auf folgendes hin, Zitat:

An der Selke bei Straßberg wird durch den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt ein Hochwasserrückhaltebecken (HRB) geplant. Durch den Bau sind erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzzielen des FFH-Gebietes „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ nicht auszuschließen“, Zitat Ende

https://izw.baw.de/publikationen/dresdner-wasserbauliche-mitteilungen/0/10_Ludwig_Koh%C3%A4renzma%C3%9Fnahme-HRB-Stra%C3%9Fberg.pdf

Den wahren Hintergrund für diese geplanten Maßnahmen bringt in der Broschüre „Hochwasserschutz an der Selke“, Ausgabe Januar 2016 – Sonderbeilage des Talsperrenbetriebs Sachsen-Anhalt, Blankenburg, Seite 8 eigentlich Christiane von Wagner, Leiterin des Umweltamtes im Salzlandkreis bis zum 30.11.2016 unter der Überschrift „Kommunale Planungssicherheit erst durch Grüne Becken“ auf den Punkt, Zitat:

Unser Handlungsspielraum ist extrem klein”, bringt es Christiane von Wagner, Leiterin des Umweltamtes im Salzlandkreis auf den Punkt. Gemeint ist die fast unüberwindliche Hürde für Neubauten in Überschwemmungsgebieten. Nur bei Nachweis von Ersatzretentionsraum und Entsiegelung gibt es, wenn überhaupt, Sondergenehmigungen. Gesetzliche Grundlage ist eine neue Verordnung, die auf den EU-Hochwassergefahrenkarten basiert.
Für die Selke-Anrainer bedeutet dies faktisch ein Verbot neuer Bau- und Gewerbegebiete. Die Verordnung gilt auch für die Innenverdichtung. Die Folge: Die Siedlungsentwicklung stagniert.
Erst die Umsetzung der Hochwasserkonzeption an der Selke mit dem Bau beider grünen Becken wird die Situation entschärfen. Nach der Neuberechnung der Hochwassergefahrenkarten erhalten Kommunen und Investoren endlich wieder Planungssicherheit.“, Zitat Ende

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/bilder/doc/Broschuere-HW-Schutz-Selke-Ausgabe-2016.pdf

Somit entlarven sich zuständige Einrichtungen von Politik und Verwaltungen im Land Sachsen-Anhalt. Es geht darum die Aue der Selke ohne scheinbare Probleme verbauen zu dürfen und zwar ohne Rücksicht auf Umwelt, Natur und Landschaften sowie natürlich auf Hochwasser, was nun mal zu einer Dynamik eines Fließgewässers dazugehört.

Dabei sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle vorbeugenden und nachhaltigen Maßnahmen im Umgang mit dem Hochwasser für die Ortslagen bei weitem nicht ausgeschöpft. Dazu gehören der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Rückgabe weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Alleine der Bergsee Güntersberge besitzt auf einer Fläche von 7 ha ein ausgewiesenes Fassungsvermögen im Umfang von 150.000 m³. Weiter flussabwärts hat der Elbingstalteich ein weiteres Fassungsvermögen von ca. 36.000 m³. Nach immer wieder geäußerten Auffassungen der Exkursionsgruppe können elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme diese wichtigen Regel- und Steuerungsaufgaben wahrnehmen, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneeschmelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Umganges mit Hochwasser richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von Hochwasserdämmen bei Straßberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen den Ortsteilen der Stadt Harzgerode Straßberg und Alexisbad. Gleiches gilt für die im Jahr 2006 errichtete Kläranlage bei Straßberg, welche unverantwortlicher Weise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.
Ferner ist es dringend geboten der Selke auch naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten im Teil des Unterlaufs ab Hoym verstärkt zu gewährleisten. Dazu gehören die Sicherung und Gewährleistung eines beidseitigen Gewässerschonstreifens von 10,00 m ab Gewässeroberkante, den Schutz und die Sicherung stattfindender Mäandrierungen sowie die Prüfung und Umsetzung der Wiederherstellung von Altverläufen.
Beispielhaft sei dazu die Wiederbelebung der Mäander in der Selkeaue südöstlich des Elbingstalteiches und im Unterlauf zwischen Hoym und Gatersleben genannt. Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an verstärkt die sukzessive Entwicklung von Auenwäldern entlang der Selke zu ermöglichen. Dies führt nicht nur zur Erweiterung der Arten- und Strukturvielfalt, sondern ermöglicht eine zeitweise Speicherung und Reduzierung der Fließgeschwindigkeit von Hochwasser.
Die nunmehr bestehende Staustufe in Gatersleben führt nicht nur zur Behinderung der Durchlässigkeit der Selke, sondern stoppt empfindlich die Fließgeschwindigkeit. Dies hat gerade in Dürrezeiten wie in den Jahren 2018 bis 2024 zu Sauerstoffverlusten geführt, was zum Absterben der Fischbestände in der Selke führen kann.
Diese Herangehensweise drückt sich bereits in der stark auf wasserbaulichen Maßnahmen orientierte Umgang mit Hochwasser drückt sich in den „Einzelmaßnahmen der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt“ vom Mai 2022, herausgegeben im Dezember 2022 aus.

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MWU/Media/Publikationen/Landesstrategie_Hochwasserschutz_Sachsen-Anhalt_2022__Massnahmen.pdf

Maßnahmen wie umfassende Flächenentsiegelungen, Rückgabe von Retentionsflächen an die Fließgewässer, eine arten-, struktur- und vielfaltreiche Agrarnutzung und entsprechender Umgang mit Wäldern spielt hier leider kaum eine Rolle.

Zudem haben die Niederschlagsarmut und deren Folgen, – insbesondere in den Jahren 2018 bis 2025 – nicht nur massive Spuren in den Fließ- und Standgewässern hinterlassen, sondern zeigt auch massive Schäden in den Waldbeständen in den Hanglagen. Somit verstärken sich die Folgen des Orkantiefs der Jahre 2018, 2019 und 2020. Aber auch im Jahr 2025 ist trotz vermehrter Niederschläge, deutliche Wasserarmut erkennbar.
Ganze Bereiche der Wälder sind verschwunden. Insbesondere die Gemeine Fichte, aber auch die Gemeine Kiefer und die Rotbuche sind stark geschädigt bzw. abgängig. Die Reaktion wie massive Abholzungen mit schwerer Technik an den Hängen verschärfen durch Erweiterung der Kahlflächen, Bodenverdichtungen und Schaffung von Fließrinnen die Erosion durch Wind und Wasser.
Erfreulicherweise sind flächendeckend sukzessive Waldentwicklungen zu erkennen. Insbesondere das zum Exkursionszeitpunkt blühende Schmalblättrige Weidenröschen, aber auch die Fruchtbestände von Rotem Holunder und Himbeere zeigten die begonnene Sukzession auf. Seit ca. 13 Jahren kann man das beispielsweise in den Waldbeständen bei Straßberg deutliche erkennen. Diese Sukzession lässt eine standortgerechtere und breitere Artenzusammensetzung z.B. aus Trauben- und Stieleiche, Rotbuche, Eberesche, Zitterpappel, Roten Holunder, Bergahorn sowie Hängebirke, aber auch aus Gemeiner Fichte und Gemeiner Kiefer erkennen. Auch wenn hier massive Trockenschäden erkennbar sind, ist auf der Basis dieser besseren Arten- und Strukturvielfalt ist davon auszugehen, dass sich das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten erhöht sowie Pflanzen sich entwickeln, welche sich den neuen Klimabedingungen besser anpassen können. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geht ferner davon aus, dass sich hier eine stabilere Basis künftiger Hangwälder entwickelt, welche es zu befördern, zu schützen und zu bewahren gilt.
Der AHA bekräftigt daher seine Forderung, dass eine Erstellung einer wissenschaftlich begründeten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Selke, ihrer Aue und Nebengewässer, ihres Einzugsgebietes und angrenzender Biotope sowie zum Schutz, Erhalt, Wiederherstellung und Neuschaffung von Grün- und Biotopverbünden dringend notwendig erscheint. Dazu gilt es wissenschaftliche Einrichtungen einzubeziehen und mit dieser Aufgabe zu beauftragen.

Bereits in einer Presseerklärung vom 30.03.2008 drückte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine große Sorge aus, als die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH weitere 60 ha als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung in das Regionale Entwicklungsprogramm Harz einbringen wollte.
Weiter führte der AHA aus, Zitat:
Das Vorhaben einen Grauwacketagebau in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal einrichten zu dürfen, würde das größte zusammenhängende Waldgebiet im Unterharz nachhaltig schädigen, welches noch frei von Siedlungen und Verkehrstrassen ist. Derartige Gebiete sind wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, tragen zur Klimaverbesserung bei, stellen einen wichtigen Biotopverbundraum zwischen Selketal und Umland dar sowie bieten auf Grund ihrer landschaftlichen Schönheit Möglichkeiten für einen vielgefragten Tourismus.
Daher gilt es nach Auffassung des AHA auf jeden Fall keiner Ausweisung als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung zuzustimmen. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf die zunehmende landesweite bedrohliche Tendenz immer mehr Rohstoffe abzubauen. Dazu zählen die angedachten Braunkohlenabbaugebiete Egelner Südmulde und Lützen, ebenso im Saalekreis am Burgstetten.
Der AHA sieht es als dringend notwendig an, dass sparsam mit den begrenzt vorhandenen Rohstoffen sowie Landschafts- und Naturräumen umzugehen ist. Das erfordert aber auch zahlreiche Bauprojekte auf den Prüfstand zu stellen.“ Zitat Ende
Nunmehr hat die vielfältige Bedrohung des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal durch das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sehr reale und gefährliche Formen angenommen. Der AHA hat sich daher in einer „Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ vom 16.10.2016 wie folgt geäußert, Zitat:

Nach den vorliegenden Dokumenten und Unterlagen beabsichtigt der Vorhabenträger auf einer Gewinnungsfläche von ca. 55,5 ha einen Steintagebau bei Ballenstedt zu errichten. Hinzu sind Lager- und Stellflächen im Umfang von 10,8 ha sowie Fördertrassen im Umfang von bis zu 3,74 ha und ca. 3,6 km Länge vorgesehen. Allein für die Stelzen der Seilbahnanlage geht man von einer Flächeninanspruchnahme im Umfang von 200 m² pro Stelze und der Rodung eines 8 m breiten Waldstreifens aus.
Das bedeutet, dass der Vorhabenträger insgesamt mindestens 70,04 ha in Anspruch nehmen möchte.
Ferner plant der Vorhabenträger bei der offenbar bevorzugten Variante Seilbahn eine dort ca. 46 Millionen Tonnen Gestein bis zu einer Tiefe von 50 m im Zeitraum von ca. 41 Jahren abzubauen. Dabei unterteilt man in drei Zonen Abraum, 1. Zone und 3. Zone. Dabei umfasst der geplante Abraum 10 m sowie die jeweiligen Zonen eine Mächtigkeit von jeweils 20 m.
Das Arbeitszeitregime soll dem Steintagebau Rieder Rieder entsprechen, also Förderung, Aufbereitung in Rieder und Abfrachtung der Produkte werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr.
Abfrachtung mittels SLKW und LKW über Eulenbachtal zur L 242.

Folgende Schutzgebiete sind von dem angedachten Abbauvorhaben direkt bzw. indirekt betroffen:

  • das 620 ha große FFH-Gebiet „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“. 700 m vom geplanten Tagebau entfernt, von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht
  • Das 16.998 ha große SPA-Gebiet „Nordöstlicher Unterharz“ ist ferner von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht.
  • das 4.522 ha groß FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ 600 m entfernt vom geplanten Tagebau
  • FFH-Gebiet Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt
  • 2 Landschaftsschutzgebiete: LSG Harz und nördliches Harzvorland, LSG Harz
  • 4 Naturschutzgebiete: NSG Gegensteine-Schierberg, NSG Alte Burg, NSG Burgesroth-Bruchholz, NSG Selketal
  • 5 flächenhafte Naturdenkmale und 12 Naturdenkmale

Alleine die bestehenden Schutzgebiete weisen die herausgehobene Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit aus, welche im Übrigen ganz gut in den entsprechenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgearbeitet sind. Ein Eingriff in Form des geplanten Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ manifestiert sich u.a. mit an erster Stelle mit der angedachten Fällung von Bäumen im Mindestgesamtumfang von 70,04 ha Inanspruchnahme für den Tagebau und ca. 3,74 ha für die Fördertrasse nach Rieder. Somit ist von einer Fällung von Bäumen im Gesamtumfang von mindestens 73,78 ha auszugehen. Schon alleine diese Fällungen stellen einen massiven Eingriff in einen arten- und strukturreichen Raum dar, welcher eine sehr wichtige Nahtstelle im übergreifenden Biotop- und Grünverbund dieses Teils des Nordharzes darstellt. Dabei spielen die Verbindungsachsen zum Selketal und zu dem Gebiet um die Gegensteine eine sehr wichtige Rolle. Der angedachte neue Steintagebau bildet im Falle der Umsetzung ein neues Hindernis, wo die vollumfänglichen Folgen nicht absehbar sind. Ferner gehört dieser Raum zu einem sehr wichtigen Raum für Naherholung und Tourismus im näheren Sinne für die Stadt Ballenstedt sowie im ferneren Sinn für die Städte Quedlinburg und Falkenstein.
Die teilweise temporär vorhandenen Fließgewässer Uhlenbach, Siebersteinsbach, Amtmannstal, Margeretenschlucht, Rotkehlchenschlucht, Getel, Markstal und Gamwinde sowie Sauerbach dienen zudem noch als Entstehungsgebiete und Ventilationsbahnen für Kalt- und Frischluft. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge zwischen 550 bis 570 mm lässt sich deutlich erkennen, dass Wasser eine große Rolle zur Entwicklung des Gesamtgebietes bildet. Jegliche Veränderungen können zu unvorhersehbaren Entwicklungen im Gesamtraum führen. Insbesondere ist bei den angedachten bergbaulichen Eingriffen mit einer dauerhaften Unterbrechung der Wasserzufuhr zum Markstal und Gamwinde sowie dem Sauerbach zu rechnen. Ein dauerhafter Entzug von Wasser aus Fließ- und Standgewässern eröffnet die Gefahr einer umfassenden Veränderung von Struktur, Fauna und Flora.
Ähnlich ist es mit der Entstehung von Lärm bei Sprengung, Abbau und Abtransport des Gesteins zu sehen. Nicht nur eine massive Veränderung von Struktur und Zusammensetzung von Umwelt, Natur und Landschaft führen zu Beeinträchtigungen in der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, sondern auch Lärm- und Staubentwicklung.
Die Schlussfolgerungen, dass ein Tagebau in dem angedachten Umfang und Entfernung zu den FFH-Gebieten „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“ und „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ bei Entfernungen von 600 bzw. 700 m keine erheblichen Beeinträchtigungen haben sollen, ist eine sehr gewagte Feststellung und entspricht auch nicht den bisherigen Ausführungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung, welche u.a. eine Fülle an sensiblen Tierarten wie z.B. Luchs, Wildkatze und Fledermäuse aufweisen. Ebenso ist häufig von einem Prozess auszugehen, welcher sich von kurz- bis langfristig entsteht und entwickelt.
Somit ist zudem deutlich zu erkennen, dass das angedachte Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ gegen jede Form eines sehr notwendigen, wissenschaftlich-fachlich fundierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz gerichtet ist. Zudem verstößt das Vorhaben gegen die Grundansinnen der nach europäischen Recht verabschiedeten „RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ sowie RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Diese rechtlichen Rahmen gehen von einer notwendigen Verbesserung der ökologischen Situation aus und lassen einer Verschlechterung der Zustände keinen Raum.
Daraus ist zu schlussfolgern, dass eine Genehmigung des Vorhabens Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ weder fachlich, noch rechtlich in Frage kommen kann.
Darüber hinaus gilt es sparsam mit den Bodenschätzen und Rohstoffen umzugehen. Das setzt u.a. voraus, dass laufende und geplante Bau- und Verkehrsprojekte auf den Prüfstand gehören.“

https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/raumvertraeglichkeitspruefungen/raumvertraeglichkeitspruefung-weiterfuehrung-steintagebau-harzer-grauwacke-rieder

https://www.ballenstedt.de/rathaus-und-buergerservice/bekanntmachungen/abschluss-des-verfahrens-zur-raumvertraeglichkeitspruefung-fuer-das-vorhaben-weiterfuehrung-des-steintagebaus-harzer-grauwacke-rieder

Die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt zu bedenken, dass welche zerstörerischen Auswirkungen der Abbau und die Logistik für das Gesamtgebiet haben kann, sich sehr eindrucksvoll und entsprechend bedrohlich bereits die Präsentation der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH vom 01.06.2016 zeigt.

https://www.mdb-gmbh.de/wp-content/uploads/2018/11/MDB-Praesentation-Harzer-Grauwacke-Ballenstedt.pdf

Die Mitglieder der Exkursionsgruppe schlossen sich der Forderung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt und der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH an, das Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen! Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal zu erheben!

Mit großer Sorge nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den stark voranschreitenden Verfall der ca. 3,9 km = 3.900 m langen und durchschnittlich ca. 10 m breiten und somit ca. 39.000 m² = 3,9 ha großen Streuobstwiesenbestände an der Geländekarte in der Stadt Falkenstein (Harz) zwischen den Ortsteilen Meisdorf und Ermsleben zur Kenntnis. Immer mehr ältere Obstbäume sterben ab bzw. brechen auseinander. Dabei sind bereits flächendeckend Streuobstbestände komplett zerstört, größere Baumbestände stark geschädigt sowie kleinere Restbestände, bestehend aus Süßkirsche, Apfel, Hauspflaume, Birne, Mirabelle und Walnuss, noch intakt.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe unterstützen mit Nachdruck die Forderung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass es dringend der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption bedarf, um den Zustand zu analysieren, Sorten zu bestimmen sowie Vorschläge zur Wiederherstellung der Streuobstwiese zu erarbeiten.
Dazu sind aber auch der Landkreis Harz und die Stadt Falkenstein (Harz) sowie der Eigentümer der Fläche gefordert.

Ähnlich sieht es mit einer von Auflösung bedrohten 66,17 m x 27,16 m = 1.797,18 m² Streuobstwiese in der Selkeaue zwischen der Stadt Falkenstein (Harz), Stadtteil Reinstedt und der Stadt Seeland, Stadtteil Hoym aus. Ebenfalls gilt es hier die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen und letztendlich Neupflanzungen und Pflegemaßnahmen zu ergreifen.

Mit sehr großem Unverständnis nahm die Exkursionsgruppe in Augenschein, dass die einstige Eisenbahnstrecke zwischen Ermsleben, Reinstedter Weg und Reinstedt, Am Oland nun einer nach eigenen Messungen 1,490 km = 1.490,00 m langen und 3.30 m breiten Betonpiste in Feld und Flur gewichen ist. Das umfasst eine Fläche von 4.917,00 m² = 0,49 ha. Somit ist eine neue Barriere für Klein- und Kleinsttiere in der Aue der Selke entstanden. Hier gilt es eine Entsiegelung zu prüfen und ggf. anzugehen.
Weiterhin stellte mit Erschrecken die Exkursionsgruppe die massive Neuasphaltierung eines zwar schon befestigten Weges fest, welcher aber nunmehr an räumlichen Umfang zugenommen hat. Neben der Zerschneidung von Landschafts- und Naturraum in der Selkeaue fand hier ein umfassender baulicher Eingriff in den Retentionsraum der Selke und Getel statt.
In dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Der AHA fordert den sofortigen Rückbau dieses Bauwerkes.

In dem Blickfeld sei die „Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches im Rahmen des Selke-Dialogs für einen nachhaltigen Hochwasserschutz an der Selke“ vom 25.06.2018 zu betrachten.

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MWU/Umwelt/Wasser/Selke-Dialog/180626-Gemeinsame-Erklaerung-des-Runden-Tisches-bf.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich und eindeutig, dass es nunmehr gelungen ist, dass man miteinander, statt nur übereinander geredet hat. Jedoch schleierhaft bleiben die Kriterien zur Auswahl der Mitglieder des Runden Tisches durch die damalige Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Claudia Dalbert. Auffällig ist dabei, dass von den 20 Mitgliedern des Runden Tisches, mit dem BUND nur ein Umweltverein anwesend war. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt durchaus auch, dass es zu einer Gemeinsamen Erklärung gekommen ist. Jedoch kann der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Inhalt dieser Gemeinsamen Erklärung bei weitem nicht im vollen Umfang teilen. Dazu gehören folgende Aspekte:

  • Zu Ursachen eines schnellen und starken Hochwasseraufbaus fehlen komplette Aussagen. So sind zum Beispiel noch immer Folgen größerer Fällungen im Waldgebiet unweit von Straßberg zu nennen. Das Wälder massiv Wasser in der Fläche halten, gehört nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Allgemeinwissen
  • Noch immer finden enge Einbauungen der Selke zum Beispiel in Güntersberge und Straßberg keine Erwähnung. Dazu zählt ebenfalls die im Jahr 2006 in die Selkeaue bei Straßberg gebaute Gemeinschaftskläranlage des Zweckverbandes Ostharz für die Orte Straßberg, Güntersberge und Siptenfelde. Auch die Einengung durch Bauwerke der Nordharzautobahn B 6n zwischen Hoym und Gatersleben ignorierten die Planer bereits in der Phase der Stellungnahmen. Hier möchte man offenbar am gegenwärtigen Zustand festhalten.
  • Es fehlen ferner Angaben zu möglichen Rückgaben von Altauen an die Selke. Dazu gehört die Prüfung des baulichen Rückbaus von Fabrikanlagen im Bereich Silberhütte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unterbreitet nunmehr seit fast 22 Jahren diesen Vorschlag. Reaktion bisher gleich Null.
  • Grundsätzlich begrüßenswert sind Planungen zur Wiederbelebung von Altverläufen der Selke zwischen Hoym und Gatersleben. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält jedoch die Überprüfung von entsprechenden Möglichkeiten und Aktivitäten zwischen Meisdorf und Hoym nicht nur für sehr sinnvoll, sondern auch für dringend geboten.
  • Vollkommen inakzeptabel für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist der „Blankocheck“ für das „Hochwassrerrückhaltebecken Straßberg“. Damit verbunden ist akute Gefahr der Zerstörung der kompletten Selkeaue zwischen Güntersberge und Straßberg. Dazu zählen nicht nur das Dammbauwerk mit seinen bekannten Folgen für das Landschaftsbild und den Kaltluftabfluss, sondern auch die angedachten baulichen Befestigungen von Ufer und Sohle mit einhergehender Vernichtung der Mäander, der Ufervegation und der damit verbundenen Lebens- und Rückzugsräumen für Tier- und Pflanzenarten und -gesellschaften. Abgesehen davon, dass neben der Tatsache, dass offensichtlich nicht nur ein Hochwasserrückhaltebecken bei Meisdorf doch noch in der Planung bleibt, sondern man noch zusätzliche Hochwasserrückhaltebecken wie Uhlenbach, Lange Wiese und Ermsleben mit in die rechtlichen und fachlichen Planungen aufnehmen möchte. Wo da jetzt nun die baulichen Entlastungen für das Selketal und ihren Nebengewässern liegen sollen, bleibt für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schleierhaft. Von einst zwei Bauwerken möchte man nun erst einmal planerisch die Zahl auf insgesamt fünf Hochwasserrückhaltebecken erhöhen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann solche Überlegungen und Vorstellungen in keiner Weise mittragen.

Beim Eintreffen im Stadtgebiet Seeland, Ortsteil Gatersleben nahm die Exkursionsgruppe den Stand der Baumaßnahmen für einen strukturreicheren Verlauf der Selke, welche u.a. bereits eine Darstellung im Beitrag „Kohärenzmaßnahme zum HRB Straßberg“ der Technischen Universität Dresden – Fakultät Bauingenieurwesen Institut für Wasserbau und Technische Hydromechanik erfährt, welcher offensichtlich im Rahmen 39. Dresdner Wasserbaukolloquium 2016 „Gewässerentwicklung & Hochwasserrisikomanagement“ sein Weg in die Öffentlichkeit fand. Die Autoren gehen bereits auf den Seiten 71 – 76 auf das Vorhaben ein.

https://izw.baw.de/publikationen/dresdner-wasserbauliche-mitteilungen/0/10_Ludwig_Koh%C3%A4renzma%C3%9Fnahme-HRB-Stra%C3%9Fberg.pdf

Vom Grundsatz her begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Vorhaben, hält es aber für notwendig zu bedenken, dass sich das nunmehrige Baugebiet im FFH-Gebiet “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) befindet und die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik zu beachten ist. In dem Zusammenhang gilt es auf folgende Punkte hinzuweisen und ebenfalls dazu Bedenken auszudrücken:

  • Die Selke mäandrierte einst ebenfalls in dem Teil des Raumes ihres Verlaufes. Die nachfolgende Satellitenaufnahme bestätigt das. Eine Fokussierung auf den einen Standort erscheint daher nicht plausibel. Noch dazu eine Mäandrierung die Arten- und Strukturvielfalt erhöht, den Wasserrückhalt verbessert und Retentionsflächen berücksichtigt.
  • Der angedachte und wasserbaulich geschwungene Verlauf ersetzt keinesfalls die notwendige Eigendynamik des Fließgewässers, welches sich im Wechsel von Prall- und Gleithängen manifestiert. Daher gilt es Sohl- und Uferbefestigungen sowie Pflanzungen und Aussaaten aller Art zu unterlassen. Im Zusammenhang mit der notwendigen hydraulischen Eigendynamik besteht so die Möglichkeit, dass sich eine standortgerechte Fauna, Flora und Funga ansiedelt, welcher zudem sich stabiler gestaltet. Maximal lässt sich das vereinzelte Einbringen von Störhölzern und -steinen rechtfertigen, um die Mäandrierungen zu befördern.
  • Es ist unverständlich, warum der nunmehrige Verlauf nicht bis an die Selke unterhalb der gegenwärtigen Staustufe heranreicht. So besteht weiterhin keine ungehinderten Durchgängigkeit und ein mit dem Rückstau verbundener Langsamfluss, welcher mit mangelnden Sauerstoffeintrag verbunden ist. Daher gilt es unbedingt eine Verlängerung des Verlaufes und damit verbunden eine Wiederbelebung der Gesamtfurkation der Selke aufzugreifen und umzusetzen.
  • Es erscheint eine gezielte Einbindung des Gebietes in Forschung, Lehre und Bildung anzustreben, wobei jedoch Schutzwürdigkeit und Schutzstatus zu beachten sind.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Zusammenfassend sei festzustellen, dass die 64,00 km lange Selke, einen arten- und strukturreichen, schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraum im Harz darstellt. Zersiedlung, die Waldvertrocknung, frühere und geplante Bau- und Abbaumaßnahmen sowie Niederschlagsarmut bedrohen jedoch das Gesamtgebiet. Besonders hervorzuheben sind die angedrohten Hochwasserrückhaltebecken sowie der Gesteinsabbau in und Ballenstedt.
Im Zusammenhang mit dem dringend notwendigen Schutz des Selketals legte die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit ca. zwei Jahrzehnten Vorschläge. Hinweise, Bedenken und Anregungen vor. Leider fanden sie bisher keine Berücksichtigung. Ferner hielten es die Verantwortlich in Politik und Verwaltungen bisher nicht für nötig, ebenfalls den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ordnungsgemäß in die Verfahren einzubeziehen.
Da die angedachten Eingriffe zur Errichtung von Hochwasserrückhaltebecken und zum Abbau von Grauwacke in und bei Ballenstedt einen weiteren Fortgang erfahren, sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gezwungen Beschwerdeverfahren bei der Kommission der Europäischen Union sowie Strafanträge bei den zuständigen Staatsanwaltschaften zu prüfen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht sich daher weiterhin voll und ganz bestätigt, seinen Einsatz für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Selke, ihrer Aue und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume nicht nur fortzusetzen, sondern gar zu verstärken.

Wer in der im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Selke mitwirken möchte, um sich ebenfalls für den Schutz, den Erhalt und einer nachhaltigen Entwicklung des Selketals als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbundraum, als Raum für Kalt- und Frischluftluftkorridoren sowie für den dem Erhalt eines bedeutsamen Naherholungsgebietes einsetzen zu können, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.08.2025

Fotos & Video: Andreas Liste

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung von Elbe, Havel und Tanger ein!

Die Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen.
Außerdem haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einen ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischen Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:

(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer
Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.

(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von
230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.
“, Zitat Ende

Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden damaligen Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.

Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz geregelt, Zitat:

(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende

Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:

(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und
Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen
.“, Zitat Ende

https://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/Projektseite/GkElbe2020/SharedDocs/Downloads/20210723_AbkommenBinnenwasserstrasseElbeOriginal.html?nn=2964300

Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der damaligen Regierungen beider Länder zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen.
Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Parlamente und die aktuellen Regierungen der BRD und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf.
Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgangs mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.
Die Stadt Wittenberge, das Amtsgebiet des Amtes Bad Wilsnack/Weisen sowie die Hansestadt Havelberg sind bekanntlich von dem 1.094,30 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe sowie der 413,00 km langen Havel und ihren Auen geprägt. Darüber hinaus gehören zu der Elbaue flussaufwärts ebenfalls die Aue der Elbe zwischen der Hansestadt Havelberg und der Stadt Tangermünde zu einem Teil der besonders schützenswerten, arten- und strukturreichen Elbaue dazu. Diese Natur und Landschaften ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen.
Auf Grund ihrer Schutzwürdigkeiten befinden sich diese Landschaften und Naturbestandteile im rund 53.000,00 ha großen Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ und im rund 2.124,00 ha großen Naturschutzgebiet „Wittenberge-Rühstädter Elbniederung“.

https://www.elbe-brandenburg-biosphaerenreservat.de

https://www.elbe-brandenburg-biosphaerenreservat.de/biosphaerenreservat/rechtlicher-hintergrund

https://www.elbe-brandenburg-biosphaerenreservat.de/karte/#&g=2&k=

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_witt_rueh_elbniederung#

Darüber hinaus genießt diese arten- und strukturreiche Auen- und Flusslandschaft einen europäischen Schutzstatus, welcher sich laut Managementplanung Natura 2000 für das FFH-Gebiet „Elbe“, „Elbdeichvorland“ und „Elbdeichvorland Jagel“, Punkt 2.1. Allgemeine Beschreibung,“, Seite 3 flächenmäßig folgendermaßen darstellt:

Managementplanung Natura 2000 für die FFH-Gebiete 106 und 325, Seite 27

Tab. 2: Schutzstatus der FFH-Gebiete (NSG, LSG, SPA).

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-elbdeichvorland-und-jagel

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/657-105-505/MP657-105-505.pdf

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/657-105-505/657-105-505_Textkarte_Schutzgebiete_Suedost.pdf

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/106-325/FFH-MP-106-325.pdf

Ferner hat das Land Brandenburg mit Datum vom 2. März 2018, geändert am 31. Januar 2024eine „Siebzehnte Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (17. Erhaltungszielverordnung – 17. ErhZV)“ verabschiedet, welche „10 FFH-Gebiete im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ umfasst.

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/fauna-flora-habitat-gebiete

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/natur/natura-2000/ffh-erhaltungszielverordnungen/17-erhzv

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/17_erhzv

https://mluk.brandenburg.de/n/17ErhZV/17ErhZV-Uebersichtskarte.pdf

Daraus leiten sich klare und vielfältige Verantwortlichkeiten von Politik und Verwaltungen des Bundes, des Landes Brandenburg, des Landkreises Prignitz, der Stadt Wittenberge sowie des Amtes Bad Wilsnack/Weisen mit den dazugehörigen Gemeinden ab. Das trifft ebenso für alle Flächeneigentümer und Nutzenden der Gebiete sowie für die Bevölkerung und Gäste zu.
Insbesondere sind dabei Siedlungs-, Gewerbe- und Industriebau und -nutzungen, Schifffahrt, Landwirtschaft, Verkehr, Tourismus und Forstwirtschaft zu nennen.
Für die Stadt Wittenberge kommt noch die Vorbereitung und letztendlich die Durchführung der achten Landesgartenschau (LAGA) im Jahr 2027 hinzu.
Mit Presseerklärung vom 06.07.2022 teilte die Staatskanzlei Brandenburg folgendes mit, Zitat:
Kabinett beschließt Austragungsort der Landesgartenschau 2027: Wittenberge wird Gastgeberin“, Zitat Ende
Weiterhin beinhaltet diese Presseerklärung folgende Aussage. Zitat:
Die Leitidee einer Landesgartenschau als Schlüsselprojekt für eine nachhaltige Stadtentwicklung bestimmt das Konzept von Wittenberge: von der klimaangepassten Aufwertung innerstädtischer Grünflächen, dem Umgang mit Grünbereichen bis zum Wohngebiet der 1960-er Jahre, in dem zukunftsweisende Lösungsansätze für nicht mehr benötigte Flächen umgesetzt werden sollen.
Das LAGA-Gelände soll sich durch die Stadt ziehen, verschiedene Grünbereiche vernetzen und Gäste auch jenseits des Geländes durch verschiedene Stadtquartiere in die Innenstadt bis zur Elbe führen. Mit der Lage im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg und am europäischen Radfernweg Elberadweg, als Start- und Zielpunkt regionaler Radwege und mit Anlegemöglichkeiten für Flussschiffe und Wasserboottouristen ist Wittenberge als Tor zur Elbtalaue eng verbunden mit dem Ökotourismus in der Region. Die LAGA kann Impulsgeber für den qualitativen und quantitativen Ausbau von Gastronomie und Beherbergung sowie Partner bestehender Angebote werden.“, Zitat Ende

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~06-07-2022-landesgartenschau-2027-wittenberge-wird-gastgeberin

Die Stadt Wittenberge hatte dazu im Mai 2021 eine „Interessenbekundung zur Durchführung der 8. Landesgartenschau des Landes Brandenburg im Jahr 2026“, im März 2022 eine „Bewerbung für die Landesgartenschau 2026“ und mit Datum vom 19.02.2024 eine kompakte Power-Point-Präsentation zu Plänen für die Landesgartenschau im Jahr 2027 vorgelegt.

https://www.wittenberge.de/verzeichnis/visitenkarte.php?mandat=50418

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/15d538907d36cc950ec2e8dbad51490543340/220208_lageplan_1000.pdf

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/15d538907d36cc950ec2e8dbad51490543340/220222_uebersichtsplan_1_7500.pdf

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/15d538907d36cc950ec2e8dbad51490543340/2021-05-03_ame_interessensbekundung_laga_ohne_anlagen_2.0.pdf

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/15d538907d36cc950ec2e8dbad51490543340/laga_bewerbung_wittenberge_medium.pdf

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/e2379d6f807889c6e99228972ef91e3450418/2024-02-19_sa_B_rgerinformationsveranstaltung_FINAL.pdf

Vom Grundsatz her schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein, dass eine Gartenschau eine sehr wichtige Basis für eine Stärkung und Ausweitung der Begrünung unter Einbeziehung von schützenswerten Landschaften und Naturbestandteilen bieten kann.
In der Stadt Wittenberge bilden der Clara-Zetkin-Park, der Stadtpark, der Friedhof Wittenberg mit angrenzendem Gebiet am Schwanenteich und der Wald am Friedensteich mit der Heide zwischen Cumlosen und Wittenberge eine hervorragende, aber auch noch entwicklungsfähige Grün- und Biotopverbindung. Diese Landschafts- und Naturbestandteile dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie als Erholungs- und Entspannungsraum für die Menschen, der Frisch- und Kaltluftentstehung und -versorgung des Stadtgebietes und dienen der Speicherung von Kohlendioxid.
Insbesondere der Stadtpark mit seiner gut ausgeprägten Waldlandschaft und das Gelände am Schwanenteich und der Schwanenteich an sich sind auf Grund ihrer ansatzweisen Naturnähe als besonders bedeutsam und wertvoll einzustufen. In beiden Natur- und Landschaftsbestandteilen mit ihren Wald-, Wiesen- und Standgewässerbestandteilen sind Eingriffe jeglicher Art unbedingt zu unterlassen und stattdessen die naturnahe Entwicklung zu schützen und zu befördern. Dazu gehört auch die Unterlassung der Aufstellung von neuen Laternen. Neben der Tatsache der Verschärfung der Lichtemissionen und ihren generellen Folgen auch für den Menschen, führt künstliches Licht in dunklen Phasen zur Verwirrungen bei Tieren, Pflanzen und Pilzen. Daher legt bereits § 54 Absatz 4 d Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG folgendes fest, Zitat:
(4d) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutz von Tieren und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen von Lichtimmissionen

  1. Grenzwerte für Lichtemissionen, die von Beleuchtungen im Sinne von § 41a Absatz 1 Satz 1 und 2 nicht überschritten werden dürfen, festzulegen,
  2. die durch Beleuchtungen im Sinne von § 41a Absatz 1 Satz 1 und 2 zu erfüllenden technischen Anforderungen sowie konstruktiven Anforderungen und Schutzmaßnahmen näher zu bestimmen,
  3. nähere Vorgaben zur Art und Weise der Erfüllung der Um- und Nachrüstungspflicht für Beleuchtungen an öffentlichen Straßen und Wegen nach § 41a Absatz 1 Satz 3 zu erlassen und den Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem diese Pflicht zu erfüllen ist,
  4. zur Konkretisierung der Anzeigepflicht nach § 41a Absatz 3 Satz 1 insbesondere zu bestimmen, a) welche Beleuchtungen der Anzeigepflicht unterliegen, b) welche Informationen in der Anzeige gegenüber der zuständigen Behörde anzugeben sind.“,

Zitat Ende

Der § 41a Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG ist leider noch nicht in Kraft getreten. Jedoch geht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – davon aus, dass nun langsam die Erkenntnis der vielfältigen Schädigungen durch Lichtimmissionen vorankommt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__54.html

https://datenbank.nwb.de/Dokument/1006119_41a

https://www.aturschutzfonds.de/natur-erleben/naturwacht-nacht/lichtverschmutzung

https://www.sternenpark-westhavelland.de/lichtverschmutzung

https://www.treffpunkt-kommune.de/was-aendert-das-neue-bundesnaturschutzgesetz-fuer-kommunen

https://we-ef.com/de/environment/umwelt-faq-zum-bundesnaturschutzgesetz

Gültig dagegen ist bereits der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes – BNatSchG, welcher unter Absatz 2 Nummer 2 Röhrichtbereiche unter Schutz stellt. Genau das trifft für den Schwanenteich zu.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

Bereits am 13.08.2024 hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen einer Fahrradexkursion festgestellt, dass beide Parks insgesamt eine große Ruhe ausstrahlen und somit auch das Stadtgebiet von Wittenberge aufwerten. Dazu gibt es eine entsprechende Presseerklärung.

In einer nunmehrigen Fahrradexkursion, welche am 13.08.2025 in der ersten Etappe von Wittenberge nach Havelberg und am 14.08.2025 in seiner zweiten Etappe von Havelberg nach Tangermünde führte, nahm man auch das Fahrradexkursionsgebiet vom 13.08.2024 in Augenschein.

Zu Beginn der Fahrradexkursion fiel im Clara-Zetkin-Park auf, dass zwischen den Gehölzen ein kurzgemähter Rasen das Grüngebiet prägt. Dabei ist es im Interesse der Arten- und Strukturvielfalt von Fauna, Flora und Funga sehr wichtig Wiesen zu entwickeln, welche in ihrer Artenzusammensetzung und Struktur sich standorttypisch zusammensetzen und einer unregelmäßigen und partiellen Mahd unterliegen. Zudem verbessern Blühwiesen das Stadtbild, reduziert die Verdunstung und nehmen mehr Niederschlagswasser auf.
Zum Gebiet am Schwanenteich und zum Schwanenteich an sich schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin ein, dass ein sehr interessanter standortgerechter Pflanzenbestand existiert. Eingerahmt von Beständen aus Stieleiche, Hainbuche, Feld- und Spitzahorn, Winterlinde, Zitterpappel und Trauerweide mit umfassenden sukzessiven Jungaufwuchs ist der Schwanenteich von Schilfbeständen geprägt, welche zahlreichen Tierarten wie Wasservögel und Libellen Unterschlupf bietet.
In den Gehölzbestand haben sich auch Spätblühende Traubenkirsche und Schwedische Mehlbeere eingefügt.
Das Gebiet am Schwanenteich besitzt ein umfassendes naturnahes und sukzessives Entwicklungspotential, welches wertzuschätzen, zu schützen und zu fördern gilt. Dazu zählt die Beseitigung der Betonfläche im Süden des Gebietes und stattdessen die Entwicklung einer unregelmäßig und partiell gemähten Wiese vorzunehmen.
Aus dieser Situation ist einzuschätzen, dass jegliche Baumaßnahmen am und im Schwanenteich den schützenswerten Charakter nicht nur stören, sondern gar zerstören.
Ebenfalls abzulehnen sind alle Wegebefestigungsmaßnahmen zum Beispiel mit Beton, Asphalt, Schotter und Split. Nicht nur belastet das zusätzlich den Bewegungs- und Stützapparat der Menschen, sondern führt zur Schaffung neuer Barrieren für Kleinst- und Kleintiere, befördert die Gefahr des Befahrens mit Kraftfahrzeugen und nicht zuletzt findet hier neue Bodenversiegelung statt.
Ferner gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dürfen die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau im Jahr 2027 nicht dazu führen, dass besonders wertvolle Natur- und Landschaftsbestandteile im Kerngebiet der Stadt Wittenberge – wie zum Beispiel der Stadtpark, das Gebiet am Schwanenteich und der Schwanenteich – Schaden nehmen. Stattdessen muss die Landesgartenschau zum dauerhaften Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt beitragen. Ferner gilt es die bestehende Biotop- und Grünverbundachse nicht nur zu sichern und zu schützen, sondern zu erweitern und zwar auch bzw. gerade in Richtung Elbe.
Ferner schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Entwicklung und Einrichtung eines umfassenden Naturerkenntnispfades für alle Parkgebiete und die Aue der Elbe vor. Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Straßenbegrünung auszuweiten, Dach- und Fassaden ebenso zu befördern, wie die Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für Solaranlagen. Außerdem hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA für sehr wichtig bestehende Erfassungen von Fauna, Flora und Pilzwelt im Clara-Zetkin-Park, Stadtpark, Gebiet am Schwanenteich, im Schwanenteich, im Wald am Friedensteich und im Friedensteich zusammenzutragen sowie Neu- und Weitererfassungen unter Einbindung des direkten Umfeldes vorzunehmen.
Überlegungen in Richtung vielseitige Nutzung der Trinkhalle als Ort der Gastronomie, der Begegnung sowie der Umweltbildung begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ausdrücklich und sieht hier eine abgestimmte Einbindung des Wasserturmes als sehr sinnvoll an.
Jedoch zeigt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass sich bereits seine Hinweise, welche er bereits in seiner Presseerklärung vom 15.08.2025 gegeben hatte, sowohl seitens der Stadt Wittenberge und der Landesgartenschau 2027 Wittenberge gGmbH, aber auch seitens des Landes Brandenburg und des Landkreises Prignitz unbeachtet und ohne Reaktion geblieben ist. Ein markantes Beispiel ist der Beginn der massiven Bauarbeiten im sich bisher weitgehend naturnah und sukzessiv entwickelnden Naturpark mit seinem überwiegend standortgerechtem Waldbestand und wohltuend unbefestigten Wegen. Es ist immer unverständlich, warum die öffentliche Handel Steuermittel einsetzt, um sich entwickelnde Naturräume baulich anzugreifen, Lebens- und Rückzugsräume von Fauna, Flora und Funga zu beeinträchtigen bzw. gar zu zerstören sowie mal echte Rückzugs- und Ruheräume in einem Wald erleben zu können. Diese ignorante Herangehensweise zeugt wieder einmal vom Bestreben des Menschen die Natur nach seinen Vorstellungen prägen und gestalten zu wollen und ökologische Not- und Zweckmäßigkeiten an den Rand zu drängen bzw. ins bedeutungslose Abseits zu stellen. Inwieweit überhaupt Erfassungen von Fauna, Flora und Funga sowie damit verbundene Schutzwürdigkeitseinschätzungen erfolgten, bleiben seitens der Stadt Wittenberge und der Landesgartenschau 2027 Wittenberge gGmbH sowie des Landes Brandenburg und des Landkreises Prignitz unbeantwortet. Gleiches gilt für den Schwanenteich und sein Umland.
Offensichtlich haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Brandenburg, des Landkreises Prignitz und der Stadt Wittenberge vergessen, dass es bei den am 10.06.2025 vom Land Brandenburg überreichten weitere 2,45 Millionen Euro für Projekte der Landesgartenschau ebenfalls um Steuermittel handelt und sie offensichtlich massiv zur Zerstörung von weiteren geschützten Natur- und Landschaftsbestandteilen – wie den nach § 30 Absatz 2 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG geschützten Schwanenteich – einsetzen möchte. Eine Landesgartenschau derartig zu nutzen, um schützenswerte Natur- und Landschaftsbestandteile zu schleifen sind hochgradig unverantwortlich.
Angesichts der geplanten zweifelhaften Verwendung öffentlicher Mittel schon in der Waldbeeinträchtigung im Stadtpark – mit 3,49 Millionen Euro Steuergeldern im Hintergrund – und der drohenden Zerstörung des ökologischen Gefüges des Schwanenteiches mit seinem Umfeld, fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fraktionen des Landtages Brandenburg und den Landesrechnungshof Brandenburgs auf den Mittelfluss und damit verbundenen rechtswidrigen Umwelt- und Naturzerstörungen sofort zu stoppen.
Ferner prüft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen.

https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~06-06-2025-leader-foerderung-fuer-laga-wittenberge-2027#

https://www.wittenberge.de/news/1/1080535/nachrichten/zuwendungsbescheide-in-h%C3%B6he-von-245-millionen-euro-f%C3%BCr-projekte-der-landesgartenschau-%C3%BCbergeben.html

Die Fahrradexkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führte schließlich in der ersten Etappe am 13.08.2025 auch in die Elbaue zwischen der Stadt Wittenberge und der zum Amt Bad Wilsnack/Weisen gehörenden Gemeinde Rühstädt, Ortsteil Gnevsdorf sowie dann weiter nach Havelberg.
Der Teil der Elbaue ist von einer landschaftlich und strukturell vielfältigen Natur geprägt. Die zahlreichen Elbaltverläufe lassen erkennen, dass einst eine größere landschaftliche Vielfalt vorherrschte und dass hier die Basis neuer Gedanken zum künftigen Schutz und Entwicklung liegen müssen. Die Beobachtung von Weißstörchen, Silberreiher, Wanderfalken, Bienenfresser, Neuntötern etc. zeigen auf, dass die Tierwelt davon umfassend profitiert. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören dazu im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption Möglichkeiten der Wiederanbindung der Elbaltverläufe der Elbe sowie umfassende Deichrückverlegungen zu prüfen. Nicht nur die Wiedereinbindungen abgetrennter Retentionsflächen ist damit verbunden, sondern ebenfalls die Wiederanbindung von Auenwälder und -wiesen, Feuchtgebieten und Schlammflächen aller Art an das Hochwasserregime von Elbe und auch Havel.
Mit Sorge erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die massive Wegeversiegelung mit Asphalt, welcher neben der Bodenversiegelung, zumeist unüberwindbare Barrieren für Kleinst- und Kleintiere führt, was durch Überfahren, Aufheizung und deckungslose Beute für Fraßfeinde verursacht ist. Zudem laden derartige Stecken zum Rasen ein, was zusätzlich die Unfallgefahren erhöhen können.
Der Gnevsdorfer Vorfluter, als in den Jahren 1937 bis 1956 mit Kriegsunterbrechung um 7,00 km vom Krügerswerder umverlegte Havelmündung, verdeutlicht die starke Gewässerbegradigung einer sonst von vielfältigen Seen strukturierten Havel.
Erfreulich ist die Nutzung der Türme des Gnevsdorfer Wehrs als Brutstandort für Mehlschwalben.
Die 413,00 km lange Havel, welche im Diekenbruch bei Ankershagen im Land Mecklenburg-Vorpommern entspringt, mit den Ländern Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt insgesamt vier Bundesländer durchfließt und bei der brandenburgischen Gemeinde Rühstädt im Landkreis Prignitz in die 1.094,30 km lange Elbe mündet, gehört mit seinen zahlreichen Seen und Mäandern zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern in Deutschland. Zusammen mit ihrem größten, 382,00/403,00 km langen Nebenfluss Spree und weiterer Nebengewässer besitzt die Havel ein Einzugsgebiet im Umfang von 24.096 km². Alleine die Spree nimmt mit einem 10.110,00km² großen Einzugsgebiet, etwa 42,07 % des Einzugsgebiets der Havel ein.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Das Einzugsgebiet ist von einer gewissen Niederschlagsarmut geprägt. Die Seen fungieren einerseits als Wasserspeicher, aber andrerseits auch als Zehrflächen. Laut Angaben aus der Publikation „Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt in Brandenburg“ des Landesumweltamtes Brandenburg ist mit einer Reduzierung der Jahresniederschlagsmengen von bisher 562 mm bis zum Jahr 2050 um 112 mm auf 450 mm zu rechnen. Das entspricht in etwa den gegenwärtigen jährlichen Niederschlagsmengen im Raum Halle-Leipzig im Regenschatten des Harzes.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – lässt sich die ökologische und hydrologische Bedeutung des Havelgebietes mit einer einhergehenden touristischen Attraktivität jedoch nur erhalten und sichern, wenn man mit einer umfassenden Sensibilität mit dem Einzugsgebiet der Havel umgeht. Daher kann ein nachfolgendes Zitat aus der offiziellen Homepage des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brandenburg nur beunruhigen, Zitat:
Für die Berufsschifffahrt und hierbei insbesondere die Güterschifffahrt stellt die West-Ost-Verbindung die wichtigsten Netzbereich dar. Der Elbe-Havel-Kanal als Verlängerung des Mittellandkanals in Richtung Osten sowie die Untere Havel-Wasserstraße von Brandenburg bis Berlin sind die entsprechende Hauptachse. Der Havelkanal mit dem Güterverkehrszentrum Wustermark bildet dabei eine wichtige Zubringerfunktion. Gebündelt sind diese im Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17, in dem diese Wasserstraßen für bis zu 110 m lange Großmotorgüterschiffe mit 2000 t Tragfähigkeit und 185 m – Schubverbände mit 3500 t Tragfähigkeit bei 2,80 m Tiefgang ausgebaut werden.
Derzeit sind als größte Schiffsabmessungen Motorschiffe mit 86,0 m Länge und 9,60 m Breite und Schubverbände mit 125,0 m Länge und 9,00 m Breite zugelassen.
“, Zitat Ende

https://www.wsa-spree-havel.wsv.de/Webs/WSA/Spree-Havel/DE/01_Wasserstrassen/02_Bundeswasserstrassen/61_Untere_Havel_Wasserstrasse/uhw_node.html

https://www.wsa-spree-havel.wsv.de/Webs/WSA/Spree-Havel/DE/02_Schifffahrt/schifffahrt_node.html;jsessionid=5E74E9EBBAB389C1F366B7F78239A95A.live11294

Der jahrzehntelange breite Protest für eine lebendige Fluss- und Auenlandschaft Havel und gegen einen weiteren Ausbau des Fließgewässers zeigt sehr wichtige Erfolge.
Nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat auch die Devise, dass die Schifffahrt den Flüssen und nicht umgekehrt anzupassen ist, an bzw. für Havel und Spree ihre uneingeschränkte Gültigkeit.
Darüber hinaus ist jedoch die Havel auch vor einer übermäßigen touristischen Nutzung zu bewahren. In dem Zusammenhang warnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – davor im Land Brandenburg mit einer Verordnung das Befahren nichtschiffbarer Gewässer mit kleinen Motorbooten erlauben.
Dabei treibt man eine verstärkte Ausweitung des motorisierten Tourismus voran. Neben der verstärkten Belastung mit Lärm und Abgasen ist auch mit einer verstärkten baulichen Veränderung in den schiffbaren und nichtschiffbaren Gewässern zu rechnen. Dazu zählen die Ausweitung bestehender und Errichtung neuer Hafenanlagen. Somit ist von verstärkten Eingriffen in die Uferbereiche der Gewässer auszugehen, was zur Zerstörung bzw. Störung von wichtigen Lebens- und Rückzugsräumen bedeutsamer Tier- und Pflanzenarten führen kann.
Verschärfung erfährt die Situation durch die Verweigerung von Gewässerrandstreifen, welche zudem den Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden vermindern sollen. Dabei ermöglichen mindestens 10,00 m breite Gewässerschonstreifen eine naturnahere Entwicklung der Gewässer.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstoßen Gewässerausbaumaßnahmen aller Art, die Ausweitung des motorisierten Wassertourismus sowie die Verweigerung der Einrichtung von Gewässerrandstreifen klar und deutlich gegen das Anliegen und Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Daher appelliert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an Landtag und Landesregierung Brandenburgs ihre Vorgehensweise zu überprüfen und unverzüglich zu ändern.
Darüber hinaus entsprechen auch die angedachten Ausbaumaßnahmen im Haveleinzugsgebiet keinesfalls der Schutzbedürftigkeit des Flusses, seiner Aue sowie seiner Nebengewässer und verleiht der Binnenschifffahrt auf keinen Fall einen umweltfreundlichen Charakter.
Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Planungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik. Ein entscheidender Teil dieses neuen Denkens und Handeln drückt sich beispielsweise dahingehend aus, verstärkt auf Verkehrsvermeidung zu setzen sowie ernsthaft die Wiederbelebung der laut Eisenbahnbundesamt seit dem Jahr 1994 bundesweit 512,00 stillgelegten bundeseigenen Strecken zu prüfen bzw. anzugehen.

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Stilllegung/ListenStatistiken/listenstatistiken_node.html

https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/infrastruktur/reaktivierung-bahnstrecken

Daher appelliert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung derartige Baupläne einzustellen und stattdessen auf eine Entwicklung und einen Bau von an Elbe, Havel und Spree angepasste Schiffe sowie auf eine intensivere Nutzung eines flächendeckend agierenden Schienennetzes zu orientieren.

Ferner ist auffällig mit welchen wasserbaulichen Überprägung das Vorfeld der Einmündung der Havel und des abzweigenden Gnevsdorfer Vorfluter gekennzeichnet ist. Die massiven beiden Bauwerke „Altarmwehr Quitzöbel“ und „Wehr Neuwerben“, welche sich gerade in der baulichen Instandsetzung befinden, sind prägende Beispiele für eine umfassende und ablehnungswürdige wasserbauliche Überprägung von Fließgewässern und ihren Auen – im konkreten Fall der Havel.
Die damit verbundene Einschränkung oder gar abgebrochene Durchgängigkeit des Flusses kann nicht im Einklang mit dem Anliegen und den Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik stehen.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier einen sofortigen und grundsätzlichen Veränderungsprozess, um Gewässer als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen, als arten- und strukturreichen Entwicklungsraum, wichtigen Wasserspeicherraum, Biotop- und Grünverbundraum, Wärme- und Kohlendioxidspeicher sowie nicht zuletzt als vielfältigen Natur- und Landschaftsraum zu betrachten. Dies ist auch bedeutsam, um diesen arten- und strukturreichen Landschaftsraum als Ort der Erholung für den Menschen zu sehen.
Die alleinige Betrachtung als Verkehrs- und Wirtschaftsraum bzw. Gefahrenquelle bildet diese Bedeutung der Auen- und Gewässerlandschaften nicht korrekt ab und gilt es daher in den Hintergrund zu stellen und den Belangen des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaften unterzuordnen.
Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Erfordernis alle wasserbaulichen auf den Prüfstand zu stellen. Dazu gehören Wehre, Deichanlagen, Staustufen etc.

Bereits am Anfang der zweiten Etappe der Fahrradexkursion war in der Stadt Havelberg im Mühlenholz eine massive Rückegasse mit entsprechenden Schäden im Boden und an der Vegetation festzustellen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es dem leider ausgedeichten Auenwald eine naturnahe Entwicklung anzugedeihen. Der festgestellte Altbestand an Stieleichen sollte Ansporn sein.

https://www.ostdeutsches-baumarchiv.de/photosearch/eiche-1-muehlenholz-havelberg

Gleiches ist mit der Fortführung und Intensivierung von Erfassungen von Fauna, Flora und Funga zu sehen. Eine gute Ausgangsbasis bilden u.a. Die „Beiträge zur aktuellen Flora der Gegend um Havelberg“, Mitt. florist. Kart. Sachsen-Anhalt (Halle 1999) 4: 56 – 69.

https://www.zobodat.at/pdf/Mitt-flor-Kartierung-Sachsen-Anhalt_4_0056-0069.pdf

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/27473/file/Fischer_1999_Havelberg.pdf

Das Mühlenholz ist ebenso wie Gebiete in den „Landkreisen Börde, Jerichower Land und Stendal in den Gemarkungen Altenzaun, Angern, Arneburg, Bölsdorf, Berge, Bertingen, Bittkau, Buch, Burg, Derben, Ferchland, Fischbeck, Glindenberg, Grieben, Hämerten, Havelberg, Heinrichsberg, Hohengöhren, Hohenwarthe, Jerchel, Jerichow, Kehnert, Kehnert-Bertingen, Loitsche, Neuermark-Lübars, Niegripp, Niegripp-Schartau, Nitzow, Parchau, Parey, Ringfurth, Rogätz, Sandau, Sandauerholz, Scharlibbe, Schartau, Schelldorf, Schönfeld, Schönhausen, Storkau, Tangermünde, Toppel, Uetz-Ringfurth, Wendemark, Werben, Wolmirstedt, Wulkau und Zerben“ Bestandteil des ca. 13.607,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes “Elbaue Jerichow“ (EU-CODE: DE 3437-401, Landescode: SPA0011)

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/elbaue-jerichow-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elbaue-jerichow

Das ca. 2.541,00 ha FFH-Gebiet “Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen“ (EU-Code: DE 3238-302, Landescode: FFH0012) stellt zudem im Gebiet „Landkreis Stendal in den Gemarkungen Altenzaun, Arneburg, Hämerten, Hohengöhren, Neuermark-Lübars, Sandau, Sandauerholz, Scharlibbe, Schönfeld, Schönhausen, Storkau und Wulkau“ schützenswerte Natur- und Landschaftsräume unter Schutz.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/elbaue-zwischen-sandau-und-schoenhausen-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elbaue-zwischen-sandau-und-schoenhausen

Hinzu kommt noch der Schutzstatus vom ca. 2.222,00 ha großen FFH-Gebiet “Elbaue Werben und Alte Elbe Kannenberge“ (EU-Code: DE 3138-301, Landescode: FFH0009), welches das Gebiet „Landkreis Stendal in den Gemarkungen Berge, Havelberg, Nitzow, Sandau, Sandauerholz, Toppel, Wendemark und Werben“ umfasst.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/elbaue-werben-und-alte-elbe-kannenberg-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elbaue-werben-und-alte-elbe-kannenberg

Zudem sind das Gesamtgebiet der Elbe-Havel-Aue Bestandteil des 28.730,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Untere Havel“, des 7.607,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Elbtalaue“ und des 4.900,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Tanger-Elbeniederung“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg6

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg92

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg97

Mit dem des 4.900,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Tanger-Elbeniederung“ geht zudem noch das FFH-Gebiet “Tanger-Mittel- und Unterlauf“ (EU-Code: DE 3536-302, Landescode: FFH0034) einher, welches ein „Gebiet …aus einem flächenhaften Teil mit einer Größe von ca. 16 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 59 km“ umfasst.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/tanger-mittel-und-unterlauf-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/tanger-mittel-und-unterlauf

Im Land Sachsen-Anhalt ist der Großteil der Elbaue ebenfalls als Biosphärenreservat „Mittlere Elbe und Mittelelbe“, welches eine Gesamtfläche im Umfang von 1.685.510,00 ha umfasst.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br

Diese Vielzahl europäischer und nationale Schutzgebiete – u.a. in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt – bringen die umfassende Schutzwürdigkeit, aber auch Schutzbedürftigkeit zum Ausdruck.
Das schließt den Ausschluss militärischer Nutzungen aller Art ein. Ein Tieffliegereinsatz mitten in den obengenannten Schutzgebieten im Bereich der Elbaue zwischen Klietz und Arneburg verbreitete mit Erscheinung, Lärm und Abgasen einen sehr verstörenden Eindruck.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bezieht sich das im konkreten Fahrradexkursionsgebiet auf die Flüsse Elbe, Havel und Tanger sowie ihrer Auen, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete.
In den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist auffällig, dass Hochwasserdeiche einen sehr großen Teil der Aue von den Flusssystemen abgeschnitten haben. Das bedeutet wesentlich weniger Retentionsflächen, geringere Durchströmung von Auenwäldern und -wiesen, Hochstaudenflächen und Feuchtgebieten sowie geringere Möglichkeit der Wasserspeicherung in der Gesamtaue.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – muss sich das schnellstmöglich ändern. Zum Beispiel die Retentionsflächenrückgabe im Land Sachsen-Anhalt in Sandau-Nord mit ca. 60,00 ha und in Sandau-Süd mit einer Gesamtfläche von 120,00 ha können dabei nur ein grundsätzlich wichtiger Anfang sein, aber bedarf noch flächendeckender Rückverlegungen oder gar Aufhebungen. Dabei sind auch Abholzungen von Waldgebieten, wie im Maßnahmegebiet Sandau-Nord geschehen, auszuschließen.
Daher bedürfen derartige Maßnahmen länderübergreifend einer wissenschaftlich fundierten Konzeptionsarbeit, welche auch den Umgang mit Wohn- und Wirtschaftsstrukturen im Überflutungsgebiet beinhalten muss.
Eine wieder an die Fließgewässerangeschlossene bisherige „Altaue“ gibt nicht nur umfassenden Überflutungsraum zurück, sondern versorgt die Auenböden besser mit Wasser. Angesichts zunehmender Trocken- und Hitzephasen eine bedeutsame flächendeckende hydrologische Verbesserung.
Zudem ermöglicht die Durchströmung mit Hochwasser bei Sinken der Wasserstände in den Fließgewässern eine schnellere und bessere Rückkehr des Wassers in die Flüsse ohne Anstau des Qualmwassers durch bestehende Deiche. Zudem sind teure und standortfremde Schöpfwerke als obsolet anzusehen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle baulichen Eingriffe in die Fließgewässer und die Auen zu unterlassen und eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen.
Das ermöglicht der Natur die Natur- und Landschaftsräume nach den jeweiligen Standortbedingungen zu entwickeln und kostet uns höchstens Geduld, aber kein Geld. Zudem dient solche Entwicklung der Wissenschaft, Bildung und Lehre.
Auffällig war zudem, dass Rinder und Pferde ungehindert massiv Gehölze schädigen Daher gilt es unbedingt Weiden so einzurichten, dass Gehölze ein- oder ausgezäunt sind und somit den notwendigen Schutz erhalten.
In Tangermünde spielt als Fließgewässer, die 32,00 km lange Tanger mit einem Einzugsgebiet von 480,00 km² eine große Rolle.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Die Tanger ist ein Gewässer 2. Ordnung und mündet über den Hafen in Tangermünde in die Elbe ein. Sie genießt einen vielfältigen Schutz als 4.900,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Tanger-Elbeniederung“ und FFH-Gebiet “Tanger-Mittel- und Unterlauf“ (EU-Code: DE 3536-302, Landescode: FFH0034) einher, welches ein „Gebiet …aus einem flächenhaften Teil mit einer Größe von ca. 16 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 59 km“ umfasst.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/tanger-mittel-und-unterlauf-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/tanger-mittel-und-unterlauf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg97

Jedoch ist der Mündungsbereich stark wasserbaulich überprägt und bedarf einer naturnaheren Entwicklung.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die gesamte Elbaue sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken.
Gleiches gilt für die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau in der Stadt Wittenberge im Jahr 2027.
Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der vom Umweltbundesamt gemäß § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Wittenberge und Havelberg zu intensivieren.
In dem Zusammenhang kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe Altmark-Prignitz-Elbe-Havel-Aue aufzubauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 15.08.2025

Fotos & Video: Andreas Liste

AHA hält es weiterhin für unverantwortlich die Bauvorhaben BAB 143/Westumfahrung Halle und L 159n umzusetzen!

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften.
Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:

Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen.
Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende

https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8557

https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/misc/Deutscher_Erdueberlastungstag_zwei_Tage_frueher_als_vergangenes_Jahr.pdf

Dabei lagen zum Beispiel einst die globalen Überlastungstage in den Jahren 1971 und 1973 in den Monaten Dezember.

https://www.germanwatch.org/de/overshoot

Dazu gehört ebenfalls ein sorgsamer und nachhaltiger Umgang mit unserer Umwelt, Natur und Landschaften, welchen Mensch, Fauna, Flora und Funga, gleichermaßen zum Schutz und Erhalt von Lebens- und Rückzugsräumen benötigen.

Ebenfalls in dem Zusammenhang betrachtet, hat nach unveränderter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dies zeigt sich ebenfalls in den gegenwärtigen mehr oder minder ständigen Erfolgsmeldungen in Medien zum Weiterbau des verheerenden Neubauvorhabens BAB 143/Westumfahrung Halle und L 159n. Das gipfelt u.a. in ein unmögliches Schönreden in einem Beitrag in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 01.08.2025 auf Seite 16 durch den Verkehrsreferenten der Industrie-Handelskammer Halle-Dessau, die Bürgermeister der Stadt Bad Lauchstädt sowie der Gemeinden Salzatal und Teutschenthal. Sie verbinden dies gleich mit eigenen landschafts- und umweltzerstörerischen Maßnahmen wie Neuererschließungen bzw. Erweiterungen von Gewerbegebieten auf bisher unverbauten Ackerböden. Dabei ist modernes, sozial-ökologisches und praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Planungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik. Ein entscheidender Teil dieses neuen Denkens und Handeln drückt sich beispielsweise dahingehend aus, verstärkt auf Verkehrsvermeidung zu setzen sowie ernsthaft die Wiederbelebung der laut Eisenbahnbundesamt seit dem Jahr 1994 bundesweit 512,00 stillgelegten bundeseigenen Strecken zu prüfen bzw. anzugehen. Als Beispiel gilt in der Region die am 28.02.2017 stillgelegte 17,80 km lange Eisenbahnstrecke Bad Lauchstädt (km 10,865) – Schafstädt.

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Stilllegung/ListenStatistiken/listenstatistiken_node.html

https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/infrastruktur/reaktivierung-bahnstrecken

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-der-bahnstrecke-kbs-588-merseburg-schafstaedt

Entsprechende Aktivitäten waren bisher, zu mindestens seitens des Bürgermeisters der Stadt Bad Lauchstädt, nicht zu erkennen.
Ebenfalls in dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.

Damit sind ebenfalls Biotop- und Grünverbundräume zwischen der Saale und Östliches Harzvorland massiv bedroht. An der Stelle sei daran erinnert, dass bereits die Bundesautobahnen 14 und 38 aus vielfältigen Gründen des Umwelt-, Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes, dem Erhalt von Wohn- und Lebensqualitäten vor Ort, Gründen der Historie und Archäologie sowie dem Erhalt einer zusammenhängenden Agrarlandschaft umstritten sind. Mit dem bereits begonnenen Bau von 143 und L 159n hat man einen von Anfang an befürchteten Dominoeffekt ausgelöst.
Natur- und landschaftsräumlich gesehen ist das Baugebiet von BAB 143 und L 159n von einer bedrohlichen Trasse BAB 71 nicht allzu weit entfernt. Hier sei noch einmal u.a. darauf hingewiesen, dass hier im unmittelbaren 2 km Umkreis des angedachten und bereits begonnen Bebauungsgebietes 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutz-gebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete akut von Zerschneidung bedroht sind. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.

Aus dem Grund betrachtet lehnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fortgesetzte einseitige und parteiische Berichterstattungen von Medien gegen den Schutz und den Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften im Interesse von Menschen, Tieren, Pflanzen und Pilzen sowie ihrer Wohn- und Lebensräume ab. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – findet es abscheulich, dass auch gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Medien wie der Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) das Geschäft von Bau- und Autolobbyisten verrichten und mit einseitigen Beiträgen Stimmung für Umwelt-, Natur- und Landschaftszerstörungen verbreiten. Andere, kritische Stimmen kommen beispielsweise bei dem jüngsten Beiträge überhaupt nicht zu Wort.

https://www.mdr.de/suche/suche–100.html?q=A%20143

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft daher die Medien auf endlich sachlich, faktenorientiert und unparteiisch zu dem Thema zu recherchieren und zu berichten. Dazu ist aber u.a. ebenfalls erforderlich zu dem Thema alle Seiten angemessen und wahrheitsgemäß zu Wort kommen zu lassen.

Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Wirtschaft sowie die Politik und die Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen auf, die schon krankhafte Autoaffinität in ihrem Denken und Handeln zu beenden. In dem Zusammenhang gilt es u.a. alle baulichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Bauvorhaben zur Verlängerung der BAB 143 und der L 159n unwiderruflich und sofort zu beenden sowie auch eine Wiederaufnahme der Verlängerung der BAB 71 zu stoppen.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem unverantwortlich, dass die Bauarbeiten zur Errichtung der BAB 143 und der L 159n ungehindert weitergehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – drückt daher weiterhin die dringende Notwendigkeit aus, dass der bedrohte Lebens-, Landschafts- und Naturraum im unteren Saaletal und im östlichen Harzvorland erhalten und von baulicher Zerschneidung und Zerstörung, damit verbundener weiterer Ausdehnung von Flächenversiegelung, Verlärmung sowie Belastungen mit Abgasen und Feinstaub verschont bleibt.
Diese Belastungen treffen sowohl den Menschen, als auch Fauna, Flora und Funga.
Daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die gemeinsame Einreichung der Klage beim Bundesverwaltungsgericht am 23.09.2024 durch seinen kooperativen Mitgliedsverein Bürgerinitiative „Saaletal“ e.V. und dem Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), Regionalverband Halle-Saalkreis e.V.
Weitere Angaben sind unter folgenden Links abrufbar:

https://bi-saaletal.de

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unterstützt ausdrücklich diese Entscheidung und ruft zur vielfältigen Unterstützung der Klage beim Bundesverwaltungsgericht auf. Dazu gehört u.a. die Bereitstellung von Spenden.
Dies ist unter folgender Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. möglich:

BIC: NOLADE21HAL
IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
Saalesparkasse
Verwendungszweck: BAB 143

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des unteren Saaletals und des Östlichen Harzvorlandes erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.08.2025

AHA führt Fahrradexkursion entlang der Selke durch

Die ca. 70 km lange Selke, ihre Aue und die angrenzenden Gebiete gehören zu den ökologisch und strukturell bedeutsamsten Landschaften im mitteldeutschen Raum.
Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals auf ca. 660,00 ha als Naturschutzgebiet „Selketal“ ausgewiesen, welches im 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, im 17.015,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Nordöstlicher Unterharz“ (EU-CODE: DE 4232-401, LANDESCODE: SPA0019) sowie im ca. 4.546,00 ha großen und in linienhaften Teilen gesamt ca. 10,00 km lange nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-CODE: DE 4332-302, LANDESCODE: FFH0096) eingebettet ist. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/selketal

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=357&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1

Jedoch gefährden u.a. Hochwasserstaudammpläne bei Strassberg und Meisdorf, Vorhaben zur Einrichtung eines Grauwacketagebaus in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal sowie andere bauliche Begehrlichkeiten das Refugium.
Um auf die Bedeutung, die damit verbundene Schutzwürdigkeit und auf das umfassende Bedrohungspotenzial hinzuweisen und eigene Vorschläge unterbreiten zu können, führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, den 16.08.2025 eine ca. achtstündige Ganztagesfahrradexkursion entlang der Selke ab Quellgebiet bei Stiege bis zur Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben durch.
Im Rahmen der Fahrradexkursion lässt sich u.a. die Vielfältigkeit des Einzugsgebietes der Selke deutlich nachvollziehen. Während im Ober- und Mittellauf vorrangig bergiges Umland das Bild prägen, dominieren im unteren Lauf weitläufigere Auenlandschaften. Zum Abschluss ist vorgesehen die interessante Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben mit seinen Gehölzbesonderheiten, Wasser-, Wiesen- und Sukzessionsflächen zu besichtigen.
Ferner besteht die Möglichkeit im Rahmen der Fahrradexkursion u.a. das Trockenholz der einstigen Fichtenmonokulturen und die teilweise bereits jahrzehntealte naturnahe und sukzessive Neuentwicklung der Waldgebiete im Harz im Einzugsgebiet der Selke in Augenschein zu nehmen.

Des Weiteren beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen der Fahrradexkursion aufzuzeigen, wie ein Jeder an dem Schutz und Erhalt der Selketal, ihrer Aue und ihres Einzugsgebietes mitwirken kann. In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner für seine im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Gliederungen Arbeitsgruppe Selke und Ortsgruppe Gatersleben werben.

Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradekursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradekursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Treff: 12.00 Uhr Bahnhof Stiege
Ende: Bahnhof in Gatersleben

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.08.2025

Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf“

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. begrüßt grundsätzlich eine Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf“. Somit erhält ein sehr wichtiger Bestandteil von Umwelt, Landschaft und Natur im Stadtgebiet von Halle (Saale) und an der Nahtstelle zur Reide und ihrer Aue sowie zum Dieskauer Park einen Schutzstatus als Landschaftsschutzgebiet. Neben dem Bestehen von Schutzkriterien gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG gilt es durch umfassende Erfassungen von Fauna, Flora und Funga die Vertiefung der Schutzwürdigkeit bzw. des Schutzbedürfnisses zu prüfen.

II. Zu Verordnungstext

§ 2 Schutzgegenstand

Das Landschaftsschutzgebiet umfasst eine Fläche von etwa 581 ha + ca. 25,37 ha = ca. 606.37 ha. Es erstreckt sich im Norden an die Dieselstraße angrenzend im Osten bis zur Leipziger Chaussee und an die Grenze des Stadtgebietes von Halle (Saale) östlich der Straße Am Tagebau, umschließt im Westen die Halde „von der Heydt“ und im Nordwesten die aufgeforsteten ehemaligen Altbergbauflächen bis zur Europachaussee und der Dieselstraße. Die Fläche des Landwirtschaftsbetriebes östlich der Halde „von der Heydt“ ist nicht Teil des LSG.
Die Grenzen des LSG sind in einer Übersichtskarte im Maßstab 1:12.000 mit einer schwarzen gestrichelten Linie eingetragen. Die äußere Kante der Markierung kennzeichnet die Grenze des Schutzgebietes. Sie liegt dieser Verordnung als Anlage 1 bei.
Die Liegenschaftskarten im Maßstab 1:2.000 enthalten die rechtsverbindliche Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes und sind als Anlage 2 Bestandteil dieser Rechtsverordnung. Sie können bei der Stadt Halle (Saale), Untere Naturschutzbehörde, während der Dienststunden von jedermann kostenlos eingesehen werden.

Begründung:
Mit der Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes im halleschen Stadtgebietes in den vielfältigen Landschafts- und Naturbestandteilen um Wald-, Wiesen-, Stauden- und Agrarbereichen bis zum Fluss- und Auengebiet der Reide heran, führt zum besseren Schutz und Erhalt eines entwicklungsfähigen Landschafts- und Naturflächen, sondern bestärkt die notwendige Verbesserung von Biotop- und Grünverbundstrukturen.
Zudem besteht eine nahtlose Verbindung zu einem dringend notwendigen, kreis-übergreifenden Landschaftsschutzgebiet Reide/Rieda in der Stadt Halle (Saale) sowie den Landkreisen Saalkreis und Anhalt-Bitterfeld.

§ 3 Charakter des Schutzgebietes und Schutzzweck

1 Das LSG erstreckt sich nahezu ausschließlich über Flächen, welche vom ehemaligen Braunkohletagebau Bruckdorf in Anspruch genommen und überprägt wurden. Es ist durch Großflächigkeit und Unzerschnittenheit, Störungsarmut, Nährstoffarmut, extreme Relief-, Substrat- und Standortverhältnisse und eine sehr hohe Landschaftsdynamik gekennzeichnet. Große Teile des Gebietes wurden nicht oder nur wenig bergbaulich rekultiviert und stattdessen der natürlichen Entwicklung überlassen. Unter diesen Bedingungen hat sich eine sehr vielfältige Landschaft mit z. T. seltenen Biotoptypen erhalten und entwickelt, in der seltene Tier- und Pflanzenarten zu finden sind. Die vielen unterschiedlichen Geländeformen auf engem Raum bedingen ein sehr abwechslungsreiches Landschaftsbild, welches sehr stark zu seiner Umgebung kontrastiert.

2 Schutzzweck der Verordnung sind

a) die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der naturschutzfachlich bedeutenden und landschaftlich reizvollen Bergbaufolgelandschaft im Osten der Stadt Halle mit ihren unbebauten und kaum durch Wege und Verkehrstrassen oder sonstige Infrastruktureinrichtungen zerschnittenen Teilen, insbesondere

  • der Pionier- und alten Kippenwälder,
  • der Rohbodenstandorte, Magerrasen und Wiesen,
  • der Hecken und Feldgehölze,
  • der naturnahen Stillgewässer unterschiedlicher Größe und Struktur, einschließlich ihrer Ufer- und Verlandungsbereiche sowie der Röhrichte

b) die Sicherung des Gebietes als wesentlicher Bestandteil des ökologischen Verbundsystems und als Habitatkomplex einer artenreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzwelt und Pflanzenwelt,
c) die bewusste Bewahrung des speziellen Gebietscharakters mit den zahlreichen bergbautypischen Ausprägungen und Landschaftselementen, wie Kippen, Halden, Böschungen und Restgewässern und die kulturhistorische Pflege eines landschaftlichen Zeugnisses einer sehr bedeutenden Phase der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Halle sowie
d) die Erhaltung und Entwicklung eines Gebietes für die ungestörte Erholung in Natur und Landschaft am Rande des urbanen Ballungsraumes.

Zur Sicherung des vorgenannten Schutzzweckes soll das Landschaftsschutzgebiet von Bebauung freigehalten werden und die Nutzung von Erholungseinrichtungen natur- und landschaftsverträglich erfolgen. Die Errichtung baulicher Anlagen entsprechend § 3 des Bundeskleingartengesetzes ist möglich.

Begründung:
Der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages hat dazu eine Dokumentation unter der Überschrift „Schutz der Funga neben Fauna und Flora Naturschutzrechtliche Regelungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene“, mit Abschluss der Arbeit: 31. Mai 2022, Aktenzeichen: WD 8 – 3000 – 019/22 erarbeitet und sich dabei u.a. auf Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V. bezogen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/902754/48ea629418c1555d9bf092db4fa66bc2/WD-8-019-22-pdf-data.pdf

https://www.dgfm-ev.de/infothek/was-ist-ein-pilz

https://www.dgfm-ev.de/infothek/lebensweisen-der-pilze

Dabei gilt es den Pilzen endlich einen eigenständigen Schutzanspruch und damit eine entsprechende Erwähnung einzuräumen.

§ 4 Verbote

Im LSG sind alle Handlungen verboten, die zu einer Störung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile führen können oder den Schutzzweck nach §3 Abs. 2 beeinträchtigen oder diesem zuwiderlaufen.
Danach sind insbesondere folgende Handlungen verboten:

  1. die Schädigung des Naturhaushalts,
  2. das Einbringen gebietsfremder Pflanzen, Tier- und Pilzarten und Tierarten,
  3. die Aufforstung von Offenlandflächen,
  4. Aufforstung mit anderen Arten als denen der potentiell natürlichen Vegetation,
  5. die Beeinträchtigung des Wasserhaushalts durch entwässernde Maßnahmen (mit Ausnahme der bestehenden Entwässerungen der Gartenanlagen),
  6. die nachhaltige Störung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  7. die nachteilige Änderung des Landschaftsbilds oder die Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft,
  8. die Beeinträchtigung des Naturgenusses und des Erholungswertes der Landschaft.
  9. Das Deponieren, Lagern und Einbringen von Abfall und Bauschutt aller Art

Begründung:
Der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages hat dazu eine Dokumentation unter der Überschrift „Schutz der Funga neben Fauna und Flora Naturschutzrechtliche Regelungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene“, mit Abschluss der Arbeit: 31. Mai 2022, Aktenzeichen: WD 8 – 3000 – 019/22 erarbeitet und sich dabei u.a. auf Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V. bezogen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/902754/48ea629418c1555d9bf092db4fa66bc2/WD-8-019-22-pdf-data.pdf

https://www.dgfm-ev.de/infothek/was-ist-ein-pilz

https://www.dgfm-ev.de/infothek/lebensweisen-der-pilze

Dabei gilt es den Pilzen endlich einen eigenständigen Schutzanspruch und damit eine entsprechende Erwähnung einzuräumen.

Die Einfügung des Punktes 9 erscheint nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehr wichtig, um immer wieder genannte Deponiepläne von Anfang an zu unterbinden.

§ 9 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

(1) Die Grundzüge der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung des Landschaftsschutzgebietes im Sinne des im § 3 dieser Verordnung genannten Schutzzweckes werden von der Unteren Naturschutzbehörde in einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption einem Pflege- und Entwicklungskonzept dargestellt. Er bildet die fachliche Grundlage für konkrete Maßnahmenplanungen der Unteren Naturschutzbehörde oder der von ihr beauftragten Stellen und für die Erarbeitung eines wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungsplanes Pflege- und Entwicklungsplanes. Die wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption Das Pflege- und Entwicklungskonzept kann in der Unteren Naturschutzbehörde während der Sprechzeiten von jedermann eingesehen werden.

(2) Die nach Maßgabe der wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption des Pflege- und Entwicklungskonzeptes erforderlichen Maßnahmen werden gemäß § 65 BNatSchG von der Unteren Naturschutzbehörde im Einzelfall angeordnet.

(3) Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten sind gem. § 65 BNatSchG verpflichtet, die von der Unteren Naturschutzbehörde angeordneten Maßnahmen zu dulden. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Durchführung der Maßnahmen den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten rechtzeitig anzukündigen.

Begründung:
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. ist es dringend geboten wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeptionen zu erstellen, um dem fachlichen Anspruch eines derartig vielfältigen Landschafts- und Naturraumes abbilden zu können. Dabei gilt es zudem das künftige Landschaftsschutzgebiet einer dauerhaften wissenschaftlichen Betreuung anzugedeihen. Zudem gehört es Pflege und Entwicklung in eine wissenschaftlich-konzeptionelle und übergreifende Schutzbetrachtung einzubeziehen.
Als wissenschaftliche Partner bieten sich zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg, die Hochschule Merseburg sowie die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ an.

III. Schlussbemerkungen

Nach Vornahme und Umsetzung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf gilt es eine entsprechende umfassende Beschilderung vorzunehmen. Dazu gehört eine eng damit gekoppelte Öffentlichkeitsarbeit.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist im Rahmen sei-ner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit am Schutz, am Erhalt und an der Entwicklung eines Landschaftsschutzgebietes „Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf“ mitzuwirken.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.08.2025

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf“ (mit Änderungsvorschlägen)

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