Autor: aha-dietmar (Seite 3 von 350)

AHA sieht dringende Notwendigkeit beim besseren Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft in der Gemeinde Teutschenthal!

Die Gemeinde Teutschenthal ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von einer vielfältigen Struktur an Landschaft und Natur geprägt. Daher trägt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung eine sehr große Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft. Alleine die Lage der 84,23 km² großen Gemeinde zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach, dem Seengebiet des Mansfelder Landes sowie dem Lintbusch und der Dölauer Heide beinhaltet sehr viel ökologisches Potenzial im Einzelnen, im Gesamten sowie im Grün- und Biotopverbund. So gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alles Erdenkliche zu tun, dass die Entwicklungs- und Gestaltungsplanungen der Gemeinde Teutschenthal auf diese Notwendigkeiten Rücksicht nimmt und sogar noch Erweiterungsräume schafft. Überlegungen des Landkreises Saalekreises Biotopverbundräume über die Laucha bis zur Salza, zum Würdebach, zur Saale, der Mansfelder Seenlandschaft sowie zum Lintbusch und Dölauer Heide zu schaffen bzw. zu entwickeln, gilt es mit den Möglichkeiten und Kapazitäten der Gemeinde Teutschenthal zu begleiten und zu unterstützen.
Des Weiteren hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine klare Positionierung aller Verantwortlichen von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen zu den Folgen des am 11.09.1996 erfolgten spontanen Pfeilerbruchs im westlichen Teil des Ostfeldes in der Grube Teutschenthal für dringend erforderlich, was auf einer Fläche von 2,5 km² zu einem dominoartigen Einbruch des gesamten Ostfeldes in Sekunden in einer Teufe von 620 bis 770 m verursacht und schlagartigen Deckgebirgsabsenkung um 0,5 m führte.
Die gegenwärtige Verfüllungspraxis der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) Grube Teutschenthal erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – jedoch mit sehr großer Sorge.
Eine Verwendung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ist eindeutig abzulehnen. Die Schächte sind wasserbeeinflusst und weisen auf dem Weg eine umfassende Reaktionsfähigkeit auf. Insbesondere die als Schadstoffe aufgeführten Oxide von Magnesium, Kalium, Natrium und Kalzium könnten in Verbindung mit Wasser zu Hydroxiden reagieren, welche starke und sehr umweltbelastende Basen entstehen lassen können. Auf Grund der Tatsache, dass das Wasser der Schächte auch in das Umfeld austritt ist mit umfassenden und nachhaltigen Belastungen der Umwelt einer Region zu rechnen, wo ca. 300.000 Menschen leben. Zudem belastet Abluft die Region, welche mit Ausstoß von giftigem Feinstaub einhergeht.
Aus diesen Gründen haben der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. vereinbart ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und zu optimieren.
In dem Zusammenhang beschloss die Mitgliederversammlung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 03.09.2019 die damalige Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. als kooperatives Mitglied aufzunehmen. Nunmehr hat sich aus der Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. entwickelt. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine sehr große Freude und ebenso ausgeprägte Ehre auf dieser Art und Weise die verdienst- und verantwortungsvolle sowie fachlich fundierte und sehr engagierte ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit der Mitglieder der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. begleiten und unterstützen zu können.
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) in der Salzstraße in Angersdorf unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fachlich fundierte und berechtigte Argumentation der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V., welche die massive und flächendeckende Gefährdung geißelt, die von der unvermindert fortgesetzten Einlagerung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ausgeht.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass der Abfluss des Wassers vom Grubengelände der GTS in Richtung Saale führt und dabei die dringende Gefahr der starken Kontaminierung von Wasser und Boden nicht nur in der Agrarlandschaft und den Auen von Saale und ihrer Nebengewässer existent ist, sondern auch in Richtung der Wohngebiete in Holleben, Angersdorf und Halle (Saale) besteht. Die Stadt Halle (Saale) kann es über das Vordringen von Qualmwasser bei Hochwasser treffen. Insofern muss klar sein, dass nicht nur das Gebiet der Gemeinde Teutschenthal bedroht ist, sondern auch saaleabwärts alle nachfolgenden Gebiete. Darüber muss Klarheit bestehen, weil ansonsten das Ausmaß der Bedrohungen einer unverantwortlichen und gefährlichen Fehleinschätzung unterliegt.

Dabei ist die Gemeinde Teutschenthal von vielfältigen und auch arten- und strukturreichen Landschaften und Naturbestandteilen geprägt. Hier sind insbesondere die Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach mit Nebengewässern und Auen, das 8 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Weinbergholz“ sowie die Streuobstwiesen in der Saaleaue zu nennen.
Das Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzept (IGEK) der Gemeinde Teutschenthal, Stand: Juni 2022 weist auf Seite 81 unter Punkt 12.2 Natur- und Artenschutz folgende Schutzgebiete im Gemeindegebiet aus:

https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/integriertes-gemeindlichens-entwicklungskonzept-igek.html

https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/datei/anzeigen/id/19543,1195/2022-06-30_igek_teutsch_beschlussfassung.pdf

Diese Ausgangssituation bietet unter Einbeziehung von gefluteten Restlöchern der ehemaligen Braunkohletagebaue wie „Langes Handtuch“ bei Teutschenthal und Pappelgrund, den Teichen in Richtung Wansleben am See, den Schlosspark Teutschenthal, der Bergbaufolgelandschaft in Amsdorf mit Asendorfer Kippe, der von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte sowie einer von punktuell und streifenförmig mit Gehölzen, Hochstauden und Wiesen durchsetzten Agrarlandschaft die Möglichkeit des Erhaltes und Entwicklung weiterer schützenswerter Natur- und Landschaftsbestandteile.

https://www.northdata.de/GfB+Baustoffe+GmbH,+Teutschenthal/Amtsgericht+Stendal+HRB+202147

Die dazu notwendigen und bestehenden Biotop- und Grünverbünde reichen dabei bis in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht hier jedoch umfassendes Schutz- und Entwicklungspotential. Die Altlasten aus dem Salz,- Kohle- und Kiesabbau sind eine schwere und mahnende Bürde, welche es jedoch im Interesse der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften zu entwickeln gilt. Hier sind insbesondere die Seenlandschaften und Salzlandschaften zu nennen. Ferner mahnen sie alles zu unternehmen, dass keine neuen Umweltbelastungen hinzukommen, wozu Ausweitung und Neuschaffung neuer Bauflächen für Wohnen, Verkehr und Gewerbe. Ganz besonders sind ebenfalls die Planungen der Kies und Sand Köchstedt GmbH (KSK) zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse DK 0 im Kiessandabbau Köchstedt zu nennen.

https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/DepV.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt klar und deutlich zu bedenken, dass jegliche Ablagerung von Abfällen eine standortfremde Beeinträchtigung und Schädigung von Umwelt, Natur sowie Landschaften und somit auch für die Qualität der Lebens- und Wohnstandorte der Menschen darstellt.
Dazu gehören die nie auszuschließende und dauerhaft drohende Gefahr für Luft, Boden und Wasser, die Einschränkung menschlicher Nutzungen sowie die immerwährende Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes.

In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schlägt alternativ vor, dass die von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte nach Abschluss der Abbaumaßnahmen eine sukzessive Neuentwicklung erfährt.

https://www.northdata.de/GfB+Baustoffe+GmbH,+Teutschenthal/Amtsgericht+Stendal+HRB+202147

Im Rahmen der „Antragsunterlagen zur Genehmigung einer Bauschuttaufbereitungsanlage nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für das Vorhaben Recyclingsammelplatz Köchstedt Kiessandabbaustätte, 2. Überarbeitung im Oktober 2012 gab die Kies und Sand Köchstedt GmbH unter Punkt „1.1 Angaben zum Anlagenbetreiber und zum Vorhaben“ folgende Ausgangsdaten zum Kiesabbau und Pläne an, Zitat:
Die Kies und Sand Köchstedt GmbH betreibt seit 1996 in ordentlicher Form den Abbau von Kiessanden und ihrer Aufbereitung zu hochwertigen Baustoffen für den Straßenbau am Standort Teutschenthal-Eisdorf. Hauptgesellschafter sind die Gebrüder Gropengießer Beteiligungs- und Betriebs GmbH mit Sitz in Wulften (Harz) und die GfB Gesellschaft für Baustoffe und Recycling mbH mit Sitz in Halle/S. Der Antragsteller ist unter der Nummer HRB 6281 im Handelsregister beim Amtsgericht Halle eingetragen.
Die Kies und Sand Köchstedt GmbH hat die Absicht, auf dem Gelände der ehemaligen WGT Liegenschaft bei Köchstedt, ihre gewerbliche Tätigkeit durch die Annahme von Baureststoffen und deren Verarbeitung zu Recyclingprodukten für den Straßenbau auf einem eigenen Recyclingplatz zu erweitern.
Die Antragsfläche liegt westlich von Köchstedt an der Ortsverbindungsstraße nach Teutschenthal.
Sie bildet die nördliche Spitze des Flurstücks 222/5 des Flurs 21 der Gemarkung Teutschenthal. Das Flurstück ist seit 1996 im Besitz des Antragstellers. Das Flurstück umfasst eine Gesamtfläche von 71.478 m²• Für den Recyclingsammelplatz selbst sollen vorhabensbezogen jedoch nur 22.483 m² genutzt werden.“, Zitat Ende
Nach mitgeteilten und dokumentierten Beobachtungen haben Bienenfresser Einzug in die Steilhänge der Kiessandabbaustätte gehalten. Es ist davon auszugehen, dass sich hier ein stabiler Bestand des Zugvogels Bienenfresser entwickelt hat. Somit ist ein weiterer Lebenstandort entstanden, welcher zum wünschenswerten und fortgesetzten Auftrieb der Bestände des Bienenfressers beitragen kann.

https://www.avi-fauna.info/rackenvoegel/bienenfresser

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Detailseite.html?species_uuid=40fdbc52-2932-4e97-8f06-1cc43c0ba5c0&species_organismGroup=V%C3%B6gel&q=Bienenfresser

Desweiteren geht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – davon aus, dass der Standort sich ebenfalls zur Ansiedlung der Uferschwalbe eignet.

https://www.avi-fauna.info/sperlingsvoegel/schwalben/uferschwalbe

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Detailseite.html?species_uuid=6b0efdea-818f-413f-99aa-16a4c5f10acf&species_organismGroup=V%C3%B6gel&q=Uferschwalbe

Ebenfalls bietet sich der Standort mit seinen temporären Tümpelbeständen, Wiesen- und Staudenbeständen sowie perspektivisch Gehölzbeständen als Lebens- und Rückzugsraum für Amphibien, Insekten – wie zum Beispiel Ödlandschrecken, Wildbienen- und Hummelarten – an.

https://www.froschnetz.ch/lebensraum/kiesgruben.php

http://www.tierundnatur.de/oar-ocae.htm

https://www.deutschland-summt.de/wildbienenarten.html

Somit kann eine arten- und strukturreiche Nachfolgeentwicklung stattfinden, nachdem der Kiesabbau einst wertvolle Agrarlandschaft zerstörte.
Eine im Umfeld von Arten- und Kulturreichtum geprägte Agrarlandschaft verstärkt eine derartige positive Entwicklung des Lebens- und Rückzugsraum Kiesgrube noch.
Darüber hinaus können wiederhergestellte und unbefestigte Wege mit aus Gehölzen, Stauden und Wiesen geprägten beidseitigem Begleitgrün nicht nur den Naturstandort, sondern auch das Landschafts- und Ortsbild verbessern. Zudem leistet eine derartige Gesamtentwicklung einen sehr wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Klimas und der Lebensqualität der Menschen vor Ort.
Eine Einbettung in das Grün- und Biotopverbundnetz in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau hinein verstärkt und verbessert die Situation von Umwelt, Natur und Landschaften.
Auf Grund dessen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalekreises und der Gemeinde Teutschenthal auf nach dem Ende des Kiesabbaus eine sukzessive Entwicklung des Standortes und seines näheren Umfeldes zuzulassen und festzulegen und dafür keine „Genehmigung einer Bauschuttaufbereitungsanlage nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für das Vorhaben Recyclingsammelplatz Köchstedt Kiessandabbaustätte“ zu erteilen.

Die vom Umweltbundesamt im Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unterstützt daher eindeutig und vollumfänglich die Aktivitäten seines Mitgliedsvereins der nunmehrigen Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. zum Schutz, zum Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaften und Gesundheit in der Gemeinde Teutschenthal und Umland.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht verstärkte Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auch in diesen Teilen der Gemeinde Teutschenthal für dringend geboten.
Daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die vielfältige und schützenswerte Umwelt, Landschaft und Natur für erforderlich. Dabei gilt es auch die Art und Weise der Agrarnutzungsformen im Gemeindegebiet von Teutschenthal zu betrachten, zu werten und Vorschläge zur Umgestaltung und Entwicklung zu erarbeiten.
In dem Zusammenhang beabsichtigen Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen folgender Neujahresrundwanderung ihre Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften im Exkursionsgebiet in der Gemeinde Teutschenthal zu erläutern und mit einer verantwortlichen und interessierten Öffentlichkeit zu diskutieren:

Samstag, den 10.01.2026, um 10.00 Uhr
Gemeinsame Neujahresrundwanderung mit der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. in Teutschenthal mit folgender Route:
Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost ► Würdebach ► Steinkistengrab in Köchstedt ► Kiessandabbau im Abbaufeld Köchstedt ► Querung des Würdebaches ► Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Treff- und Endpunkt: Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Dauer: ca. 3 Stunden

Wer mehr zu Inhalt und Aktivitäten der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit: E-Mail-Adresse: verein@saalekreis-aufderkippe.de

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Bewältigung der Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der sehr vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft zu unterstützen.
Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die interessierte Bevölkerung auf in der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. mitwirken.
Wer Interesse hat kann sich bitte an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.01.2026

AHA führt Neujahresexkursion zum Forsthaus Salegast durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 10.01.2026, eine ca. fünfstündige Neujahresexkursion zum Forsthaus Salegast durch.

Marschroute: Auenrestwald „Wolfener Busch“, Salegaster Chaussee, Waldweg zur Wegekreuzung „Invalidendreieck“, Katzenbrücke, Wanderweg in Richtung Forsthaus und Conradi- Linde, Rückmarsch über die Auenwiesen Jeßnitz, Mittellache, Salegaster Chaussee in Richtung Wolfen.

Im Rahmen dieser Exkursion beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bedeutung der arten- und strukturreichen Auenlandschaften von Mulde und Fuhne als Lebens- und Rückzugsraum für die umfassende Fauna, Flora und Pilzwelt sowie nicht zuletzt als wertvolles Gebiet für einen sanften, umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Tourismus darzulegen und Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Betreuung dieser wertvollen Natur- und Landschaftsbestandteile zu erläutern.

Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und in dem Zusammenhang für die Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig werben.
Die Exkursion am Samstag, dem 10.01.2026, beginnt 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.

Hinweise:
Die Exkursion findet nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 568 796 31
Zudem findet die Exkursion grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch mehr Interesse zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig

über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.01.2026

Das Neue Jahr im Hakel begrüßen

Zum Schutz und Erhalt der jeweils ca. 1.366,00 ha großen Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, des ca. 6.438,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie des ca. 1.340,00 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna, Flora und Funga gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein umfassendes Maßnahmepaket anzugehen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg33

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/hakel

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/hakel.html

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-suedlich-kroppenstedt-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel-suedlich-kroppenstedt

An erster Stelle gehört die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die drei genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehr große Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten folgender angrenzender Schutzgebiete: die jeweils ca. 1.366,00 ha großen Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, das ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie das ca. 1.340,00 ha große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen.
Ferner verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Aufmerksamkeit mögliche weitere Pläne die Schweinemast in Cochstedt auszubauen und somit die Region mit aus der Sicht des Tierschutzes sehr bedenklichen Stallanlagen, die Luft-, Boden- und Wasserqualität im unmittelbar an den Hakel angrenzenden Gebieten nachhaltig zu schädigen.
Darüber hinaus sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotopverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt ferner die Auffassung, dass die jeweils ca. 1.366,00 ha große Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, das ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie das ca. 1.340,00 ha große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) nur die Möglichkeit besitzen nachhaltig ihrer Schutzfunktionen zu entfalten, wenn sie ihre ökologischen und landschaftlichen Schutz- und Entwicklungsfunktionen weit in das Umland ausdehnen können. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper und Eine zu betrachten.
So lassen sich u.a. die Bestände von Greifvögeln und Eulen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt daher verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zu Bode, Selke, Eine, Wipper und Liethe sowie regelmäßige Hakelexkursionen.

Als erster Schritt im Jahre 2026 dahin gehend dient die ca. zweistündige Neujahreswanderung zum NSG Hakel am Samstag, dem 03.01.2026, welche unter der Überschrift „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ steht und zu der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aufruft.
Treff: 10.00 Uhr in Heteborn, Hakelstraße am Waldrand
Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des vielfältig europäisch und national geschützten Hakels einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben

Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.12.2025

AHA fordert Schluss mit der verstärkten Tötung von Wildtieren!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt mit sehr großer Sorge und Abscheu das verstärkte Streben in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, Wildtiere auf der Basis fadenscheiniger Begründungen zu verfolgen und zu töten. Dabei legen Lobbyverbände und öffentliche Einrichtungen Zahlenwerke vor, welche nicht auf wissenschaftlichen Zählergebnissen beruhen, sondern sich unseriös und makabrer Art und Weise auf Abschüssen und Verkehrsunfällen begründen. Diese vollkommen aussageunfähigen Zahlenangaben sollen dann angebliche Bestandsangaben zu Wildtierbeständen abgeben. Medien von links über konservativ bis rechts verbreiten solche Daten. Diese Zahlenangaben zu Über- oder Unterbeständen dienen dann je nach propagandistischem Erfordernis, der Berechtigung zur Abschlachtung von Wildtieren aller Art. Zudem kommen seltsamerweise zumeist u.a. nur jagdaffine Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltung zu Wort.
Die momentan im Land Sachsen-Anhalt geführte Diskussion zu den Ursachen des schlechten Zustandes der Wälder geht von falschen Tatsachen aus, ist daher unverantwortlich und entbehrt jeglicher ordentlichen Fachlichkeit und Vernunft.
Nicht das Wild trägt dafür die Verantwortung, sondern die Umwandlung von Wäldern zu mehr oder minder monokulturellen Baumplantagen, die langanhaltende und immer mehr zunehmende Niederschlagsarmut und Sommerhitze in Folge des vom Menschen mit verursachten massiven Klimawandels, der Bau von Verkehrstrassen durch Waldgebiete sowie die nunmehr verbesserte Möglichkeit des Baus von Windkraftanlagen in Waldbiotopen bilden die zerstörerischen Ursachen für die Waldbestände.
Angesichts der obengenannten Tatsache, dass es auch im Land Sachsen-Anhalt keine wissenschaftlich fundierte und dauerhafte Tierzählung gibt und die Mutmaßungen zu Wildtierbeständen auf Abschüssen und Verkehrsopfern beruht sind die massiven Aufrufe zur vermehrten Bejagung von Wildtieren zutiefst unwissenschaftlich, unqualifiziert, unverantwortlich und gilt es sofort zu beenden.
Eine Erholung der Wälder ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nur möglich, wenn eine sukzessive Erneuerung und Verjüngung stattfinden kann, eine Förderung und verstärkter Schutz von Prädatoren wie Wolf, Luchs, Greifvogel und Eule sowie ein Schutz, ein Erhalt und die Entwicklung einer arten- und strukturreichen Agrar-, Gewässer- und Waldlandschaft erfolgt.
Nunmehr tritt immer mehr zu Tage, worum es der Jägerschaft mehr oder minder eigentlich geht. Laut Beitrag der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom Montag, den 22.12.2025, Seite 2 unter der Überschrift „Wildfleisch zum Dumpingpreis“ beschwert sich der Geschäftsführer des Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. Wolf Last darüber, dass ein Überangebot die Preise für Wildfleisch in Sachsen-Anhalt massiv fallen lässt. Weiter ist in dem Pressebeitrag vermerkt, Zitat: „Im Dezember gebe es viele Drückjagden, bei denen viel Wild geschossen werde, sagte Wolf Last, Geschäftsführer des Landesjagdverbands, der MZ. Die Jäger fänden häufig aber nur schwer Abnehmer, der lokale Markt sei gesättigt, so Last weiter. `Die Kühltruhen sind voll.` Das habe Auswirkungen auf den Markt.“, Zitat Ende
Diese Aussagen drücken nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – klar und deutlich aus, worum es offensichtlich bei der angeblich so dringend notwendigen Jagd geht: Um das liebe Geld! Bereits jetzt hat jedoch das Land Sachsen-Anhalt laut „Die Zeit“ vom 04.10.2025 folgendes an Steuermittel an die die Jägerschaft ausgereicht, Zitat:
Seit der Einführung der Abschussprämie für Wildschweine Anfang 2021 hat Sachsen-Anhalt gut sechs Millionen Euro ausgezahlt. Das Geld floss für insgesamt 92.923 erlegte Tiere, wie das Landesverwaltungsamt in Halle auf Anfrage mitteilte.“, Zitat Ende
Weiter führt der Beitrag aus, Zitat: „Die Jäger im Land haben zuletzt deutlich mehr Wildschweine erlegt. Im Jagdjahr 2024/25 waren es 34.335 Tiere, wie das Landesverwaltungsamt weiter mitteilte. Im Jagdjahr 2023/24 seien es 29.650 gewesen und in dem davor 26.527. Besonders viel Schwarzwild wurde zuletzt im Landkreis Wittenberg (4.864), im Landkreis Harz (4.453) und im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (4.123) erlegt.
Sachsen-Anhalt zahlt die Abschussprämie auch weiterhin. Den Angaben zufolge sind für das laufende und das kommende Haushaltsjahr jeweils 1,35 Millionen Euro eingeplant.“, Zitat Ende

https://www.zeit.de/news/2025-10/04/gut-sechs-millionen-euro-fuer-erlegte-wildschweine-gezahlt

Das Land Sachsen-Anhalt ist ein starker Verfechter der Jagd und hatte dazu folgendes beschlossen, Zitat: „Mit Beschluss vom 15.10.2020 (Drucksache 7/6747) hat der Landtag von Sachsen-Anhalt die Regierung gebeten, eine Erlegungsprämie in Höhe von 65 Euro zur Schaffung eines Anreizes zur Reduktion der Schwarzwildbestände zu zahlen.“, Zitat Ende

Weiter führt man aus, Zitat: „Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte die Einführung der Prämie im Jahr 2020 beschlossen, um die Reduktion der Schwarzwildbestände zu fördern. Die erneute Bereitstellung der Mittel im Doppelhaushalt 2025/26 in jährlicher Höhe von 1,35 Millionen Euro ermöglicht die Fortführung dieser wichtigen Maßnahme.“, Zitat Ende

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/agrarwirtschaft-laendliche-raeume-fischerei-forst-und-jagdhoheit/forst-und-jagd/jagdhoheit

https://mwl.sachsen-anhalt.de/news-detail/land-sachsen-anhalt-setzt-weiter-auf-praevention-neustart-der-erlegungspraemie-fuer-schwarzwild

https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/landwirtschaft-in-sachsen-anhalt/jagd

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/agrarwirtschaft-laendliche-raeume-fischerei-forst-und-jagdhoheit/forst-und-jagd/jagdhoheit

https://ljv-sachsen-anhalt.de/land-unterstuetzt-ab-sofort-schwarzwildbejagung

Für ein Land, was angeblich so wenig Finanzmittel hat, um seine eigentlichen Aufgaben in Sachen Umwelt, Soziales; Bildung, Wissenschaft und Kultur wahrnehmen zu können, spricht das klar und deutlich Bände. Der Lobbyismus sorgt immer wieder dafür, dass ausreichend Steuermittel für bestimmte Personengruppen zur Verfügung stehen.
Dazu passen wieder die Aussagen von Wolf Last zu der staatlichen Prämie im Beitrag der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom Montag, den 22.12.2025, Seite 2 unter der Überschrift „Wildfleisch zum Dumpingpreis“, Zitat: „Doch die decke die Kosten für Munition, Revierpacht und Sprit häufig nicht, so der Verbandsgeschäftsführer. `Die Jäger sitzen dafür auch stundenlang. Es wäre schön, wenn etwas hängenbleibt.`“, Zitat Ende
Was sagt das uns somit zum Sinn der Jagd? – Es dreht sich auch hier mehr oder minder um das Geld. Dabei behauptet das Land Sachsen-Anhalt ernsthaft unter dem Punkt „Jagd und Waldschutz“, Zitat:
Die Jagd in Sachsen-Anhalt dient dem Schutz der Biotope und ist damit untrennbarer Bestandteil des Ökosystems Wald.
Durch gezielte Jagd werden waldverträgliche Wildbestände erreicht, die zur ökogerechten Waldbewirtschaftung führen. Diese Art von Umweltschutz hat sich auch bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel als sinnvoll erwiesen. Überhöhte Wildbestände stellen Risikofaktoren dar. Die Jagd kann dazu beitragen, den Anstieg der Streckenergebnisse, also die Wildbestände in Sachsen-Anhalt, zu regulieren.
Auch die Übertragung von Krankheiten und Seuchen, wie zum Beispiel die afrikanische Schweinepest, wird durch gezielte Dezimierung der Wildbestände verhindert und kann somit dem Tierschutz zugeordnet werden.“, Zitat Ende

https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/landwirtschaft-in-sachsen-anhalt/jagd

Ein merkwürdiges Verständnis im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften im Allgemeinen sowie mit Wäldern und Agrarlandschaften im Speziellen.
Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen und Begehungen muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine zunehmende Verarmung der Agrarlandschaften feststellen. Von einst ca. 25 Anbaukulturen findet ein Anbau von etwa 5-6 Kulturarten statt, erfolgt eine Zurückdrängung bis Beseitigung von Gewässerschutzstreifen, Feldgehölzen, Ackerrandstreifen sowie Versiegelung von Feldwegen und Acker- und Grünlandflächen. Damit einher gehen Verluste von Lebens- und Rückzugsräumen von Fauna, Flora und Funga, eine Verarmung und Monotonie in den Anbaustrukturen und somit der Agrarlandschaften, zu erwartende und bereits entstandene Verluste an Bodenqualitäten – u.a. in Folge von Humusverlusten und Niederschlagsarmut – sowie nicht zuletzt die Verschlechterung von in vielen Jahrtausenden entstandenen Landschaftsbildern.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften den aktuellen Situationen anzupassen, wozu ein standortgerechter und ortsbürtiger Schutz, Erhalt und Entwicklung von Wäldern, Wiesen, Gewässern, Mooren, Staudenflächen und Feldern einschließlich des Verbotes der Vergrämung oder gar Bejagung von Wildtierarten gehören muss. Ebenso müssen sie verpflichtenden Charakter erhalten.
Diese Erkenntnis darf nicht erst kommen, wenn die Preise für Wildfleisch in den Keller gehen. Wie bemerkte doch Wolf Last zu der staatlichen Prämie im Beitrag der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom Montag, den 22.12.2025, Seite 2 unter der Überschrift „Wildfleisch zum Dumpingpreis“, Zitat: „Die Jäger sollen mehr Wildschweine erlegen, werden sie aber nicht los. `Wenn es keiner isst, sollten wir es auch nicht schießen`, meint Last“, Zitat Ende
Neben der Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt der Agrarlandschaften durch Schutz, Erhalt und Entwicklung entsprechender Landschafts- und Naturbestandteile wie zum Beispiel von Gehölzstreifen und -inseln mit Wiesen- und Staudenflächen und -bestandteilen, Fließ- und Standgewässern mit beidseitig mindestens 10,00 m breiten Gewässerschutzstreifen ab Uferoberkante sowie der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Biotop- und Grünverbünden, gehören der Schutz von Lebens- und Rückzugsräumen von Tieren, Pflanzen und Pilzen dazu.
Alles das muss einhergehen mit respektvollem und schutzwürdigen Umgang mit Tieren wie eben zum Beispiel mit Wolf, Biber, Luchs, Fischotter, Vogelarten – wie zum Beispiel Kormoran, Gänsen und Rabenvögeln – etc. Gleiches gilt für Amphibien, Kriechtiere, Spinnentiere und Insekten. Noch dazu Arten wie Wolf, Luchs etc. entscheidend zur Entwicklung, Regulierung und Stabilisierung der Arten- und Strukturvielfalt von Fauna, Flora und Funga beitragen.
Dass dies noch lange nicht in der Landesregierung Sachsen-Anhalts angekommen zeigt u.a. die Presseerklärung des CDU-geführten Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt vom 03.12.2024 unter der Überschrift „Minister Sven Schulze fordert klare Regeln: Der Wolf gehört ins Jagdrecht!`“`.

https://mwl.sachsen-anhalt.de/news-detail/minister-sven-schulze-fordert-klare-regeln-der-wolf-gehoert-ins-jagdrecht

Dieser Sven Schulze möchte für den CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt nach der der Landtagswahl am 06.09.2025 den bisherigen Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff beerben, welcher sich ebenfalls nicht als Verfechter eines nachhaltigen Umganges mit Umwelt, Natur und Landschaften hervorgetan hat.

Dabei gehören neben dem Respekt des Lebens und dem Ende der menschlichen Anmaßung über das Leben und Tod von Tieren entscheiden zu können, Tiere zu einer arten- und strukturreichen und somit stabilen Umwelt, Natur und Landschaft dazu. Sie bilden ein sehr entscheidendes und bedeutsames Rückgrat im Gefüge von Fauna, Flora und Funga.
Zudem beleben und bereichern sie Landschafts- und Stadtbilder.

In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten……
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert und erwartet mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern zum Schutz, Erhalt und einer damit verbundenen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft und einen sofortigen Stopp der vermehrten Tötung von Wildtieren und einer vermehrten und massiven Hass- und Drohkulisse zum Beispiel gegenüber dem Wolf, dem Schwarz-, Rot-, Dam- und Rehwild, dem Biber, der Kegelrobbe sowie dem Kormoran und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört ferner dazu, sofort den ungehemmten Flächenfrass zu stoppen sowie das ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.
Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung, politische Gremien und Behörden sowie letztendlich an die gesamte Gesellschaft sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf seine zahlreichen Veranstaltungen hin, welche auch im Jahr 2026 durchführen möchte.

Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.12.2025

AHA fordert nachhaltigen Schutz, Erhalt und Umgang mit dem Harz und den Harzvorländern

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die 128,30 km lange Oker und die 183,80 km lange Bode, die 85,00 km lange Wipper sowie südlich angrenzend die ca. 65,00 km lange Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel die 25,60 km lange Ecker,42,90 km lange Ilse, die 47,00 km lange Holtemme, die 64,00 km lange Selke und die 40,00 km lange Zorge dazu.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://www.fgg-elbe.de/dokumente/fachberichte.html?file=tl_files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/okertal

https://www.openstreetmap.org/relation/53968#map=9/52.154/10.463

Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen im Selketal oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Ein weiterer vielfältiger, flächendeckender und massiver Eingriff in den Harz stellt das am 03.08.2016 baugenehmigte und am 07.05.2017 eröffnete Tourismusvorhaben TITAN RT & Gigaswing dar.

https://harzdrenalin.de/ueber-uns

https://fischer-electronic.de/einsatzbereiche/freizeitanlagen/harzdrenalin

In dem Landschafts- und Naturraum stellt die Stadt Wernigerode an der Nahtstelle zwischen Nordharz und nördlichem Harzvorland einen sehr wichtigen Teil des Harzes dar.
Eng damit verbunden ist das Einzugsgebiet von Holtemme, Ilse und Ecker sowie ihrer jeweiligen Nebengewässer, welches laut „Gewässerentwicklungskonzept Holtemme, Ilse, Ecker Vertrags-Nr. 19/N/0452/MD, Stand November 2020“ in etwa eine Gesamtlänge von etwa 190,00 km aufweist.
Das „Gewässerentwicklungskonzept Holtemme, Ilse, Ecker Vertrags-Nr. 19/N/0452/MD, Stand November 2020“ beinhaltet zum Einzugsgebiet auf Seite 5 unter Punkt „2.1 Abgrenzung“ folgende Angaben, Zitat: „Das Einzugsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 534 km² und liegt im Landkreis Harz. Nur ein kleines Stückchen (etwa 3 km²) der zu betrachtenden Holtemme liegt im Landkreis Börde.“, Zitat Ende

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/neu_PDF/5.0_GLD/Dokumente_GLD/Wasserhaushalt_Bio_Gew-Struktur/GEK_Holtemme-Ilse-Ecker/GEK_Holtemme_Endbericht_Textteil_.pdf

Eine rechtliche Basis für den Schutz, den Erhalt von Gewässern bildet die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“. Hier seien insbesondere die Artikel 1, 2 und 4 genannt.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Darin ist geregelt, dass u.a. sowohl Oberflächengewässer, aber ebenfalls Grundwasser etc. besonderen Schutz bedürfen. Unter Artikel 1 ist dazu u.a. folgendes geregelt, Zitat:

Artikel 1

Ziel

Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers zwecks

a) Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt,
b) Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen,
c) Anstrebens eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt, unter anderem durch spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen und durch die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen;
d) Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung seiner weiteren Verschmutzung; und
e) Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren,

Zitat Ende

Welchen Schutzbedarf und Schutzwürdigkeit dieser Landschafts- und Naturraum insgesamt aufweist, drückt sich im 157.596,00 ha (GIS: 158.646,9320 ha) großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie im FFH-GEBIET “HOCHHARZ“ (EU-CODE: DE 4229-301, LANDESCODE: FFH0160) aus, welches „aus einem flächenhaften Teil mit einer Größe von ca. 6.012 ha und einem linienhaften Teil mit einer Länge von ca. 1 km“ besteht.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hochharz-.html

Teilweise tangiert das EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIET “VOGELSCHUTZGEBIET HOCHHARZ“ (EU-CODE: DE 4229-401, LANDESCODE: SPA0018), welches „in zwei Teilflächen untergliedert“ ist „und eine Gesamtgröße von ca. 6.103 ha“ aufweist

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/vogelschutzgebiet-hochharz-.html

Weitläufig besteht zudem ein sehr wichtiger Biotop- und Grünverbund zum Osteroder Holz, zum Schauener Holz und zum Huy.

Diese Biotop- und Verbundräume, in welchen ebenfalls das Einzugsgebiet von Holtemme, Ilse und Ecker sowie ihrer jeweiligen Nebengewässer einen sehr wichtigen Bestandteil darstellt, gilt es nicht nur zu schützen, sondern auszuweiten, wozu die Einbeziehung aller Agrar-, Wald-, Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen gehört.

In dem Blickwinkel betrachtet verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge Pläne auf einer bisher agrarisch genutzten, 120.000,00 m² = 12,00 ha großen Fläche in der Stadt Wernigerode ein „Karls Erlebnis-Dorf“ zu errichten.

https://karls.de/wernigerode

https://s3.eu-central-1.amazonaws.com/redaktion.karls/downloads/3e648156-d6a3-11f0-9c77-52544d1a2c37/pmkarls_erlebnis_dorf_in_wernigerode.pdf

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/harz/karls-erdbeerhof-wernigerode-tourismus-104.html

Diese Agrarfläche weist zwar „nur“ eine Ackerzahl bis 28 auf, bildet aber einen sehr wichtigen Grenzbereich zum 157.596,00 ha (GIS: 158.646,9320 ha) große Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie zum FFH-GEBIET “HOCHHARZ“ (EU-CODE: DE 4229-301, LANDESCODE: FFH0160) aus, welches „aus einem flächenhaften Teil mit einer Größe von ca. 6.012 ha und einem linienhaften Teil mit einer Länge von ca. 1 km“ besteht.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hochharz-.html

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=84ae1d48-12cf-4642-ae1d-4812cf16422d

Ferner ist davon auszugehen, dass diese Agrarfläche Lebens- und Rückzugsraum für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten darstellt, welche eng mit den beiden Schutzgebieten korreliert.
Darüber hinaus bilden solche Agrarflächen sehr bedeutsame Wasserspeicher und -rückhalteräume sowie dienen als Kaltluftentstehungsgebiet. Eingebettet in ein noch weiter auszuweitenden und mehr zu schützenden Biotop- und Grünverbundraum sind Agrarflächen aus jedem Verbau aller Art herauszuhalten.
In dem Blickwinkel betrachtet weist der gegenwärtige Flächennutzungsplan das Planungsgebiet als Teil der „Flächen für Landwirtschaft“ aus.

https://www.wernigerode.de/Stadtentwicklung-Bauen-Wirtschaft/Planen-Bauen-und-Wohnen/Fl%C3%A4chennutzungsplan

https://www.wernigerode.de/PDF/Fl%C3%A4chennutzungsplan_der_Stadt_Wernigerode.PDF?ObjSvrID=3098&ObjID=1661&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1542360999

Dies ist auch wichtig, um im Rahmen einer arten- und kulturreichen, nachhaltigen Agrarnutzung extensiv zur Nahrungs- und Rohstoffversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft beizutragen.

In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großem Unverständnis die einseitigen und euphorischen Darstellungen durch Politik, Verwaltungen und Medien zu dem Vorhaben „Karls Erlebnis-Dorf“.
Wie ein Oberbürgermeister, welcher sich in der Öffentlichkeit mit Firmenkleidung von Karls Markt OHG zeigt, ein ordnungsgemäßes Planungs- und Antragsverfahren durchführen möchte, bleibt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schleierhaft. Es besteht die dringende Gefahr, dass unter diesen Vorzeichen das Planungs- und Antragsverfahren das zur reinen Farce verkommt und somit eine steuerfinanzierte, öffentliche Behörde als Gehilfe eines Privatunternehmens in Erscheinung tritt. Derartige Verquickungen sind generell auszuschließen.

In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten……
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert fortgesetzt die Zerstörung von Teilen des Harzes und somit auch das konkrete Vorhaben zu stoppen.
In dem Zusammenhang gibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass der Harz ein sehr wichtiger Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft darstellt. Das länderübergreifende Mittelgebirge ist ein sehr bedeutsames und schützenswertes Zeugnis der geologischen Entstehung und Entwicklung, der menschlichen Archäologie und Geschichte sowie dient als Wasserspeicher und -versorger, als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Lebens- und Erholungsraum der Menschen sowie Biotop- und Grünverbundraum.
Dazu ist es aber nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten den Natur- und Landschaftsraum mit seiner Vielfalt und Bedeutung im Ganzen zu schützen, vor weiteren störenden und zerstörerischen Eingriffen zu schützen und sogar über Beseitigung menschlicher Eingriffe nachzudenken.

Auf Grundlage dieser dringenden Notwendigkeiten appelliert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Harz und der Stadt Wernigerode das Planungs- und Antragsverfahren „Karls Erlebnis-Dorf“ des Unternehmens Karls Markt OHG zu stoppen.

Ferner sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin voll und ganz bestätigt, seinen Einsatz für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Harzes und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume nicht nur fortzusetzen, sondern gar zu verstärken.

In dem Zusammenhang möchte sich die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform für Interessierte anbieten, um sich gemeinsam und länderübergreifend in den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie im Freistaat für den Schutz, den Erhalt und einer nachhaltigen Entwicklung des Harzes einsetzen zu können.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.12.2025

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten Schutz und Erhalt von Halles zentraler Saaleaue für dringend geboten!

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.

Die Stadt Halle (Saale) ist entscheidend und vielfältig von der 413,00 km langen Saale mit ihrem 24.167,00 km² großem Einzugsgebiet sowie ihrer Auen und Nebengewässer geprägt. Als größtes Nebengewässer im Stadtgebiet ist die 257,00 km lange Weiße Elster mit einem Einzugsgebiet im Umfang von 5.154,00 km² zu nennen.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Beide Flussverläufe sind länderübergreifend und bestimmen ganze Landschafts- und Naturräume. Sie fungieren als Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga, Biotop- und Grünverbundräume, Entstehungsgebiete und Korridore für Kalt- und Frischluft dienen als Wasserspeicher und Retentionsräume, der Erholung der Menschen sowie stellen einen wichtigen Bestandteil in der menschlichen Entwicklungsgeschichte der Menschheit dar.
Bereits am 11.12.1961 beschloss der Rat des Bezirkes die Schaffung eines Landschaftsschutzgebietes „Saale“.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/VO/LSG0034MQ_LSG0034ML_VO-1961.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/VO/LSG0034MQ_LSG0034ML_VO-1961-TK.pdf

Nunmehr besteht im Land Sachsen-Anhalt kreisübergreifend ein 34.616,9443 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Saale“.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/TK/tk_lsg34.pdf

Die Stadt Halle (Saale) hatte am 25.10.2012 für eine Fläche von 2.314,00 ha eine Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) beschlossen.

https://halle.de/leben-in-halle/klimaschutz-und-umwelt/umweltatlas/natur-und-landschaftsschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiete-lsg

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_922-1_Landschaftsschutzgebiet_Saaletal.pdf

Im § 4 Verbote ist u.a. vermerkt, Zitat:
Im Geltungsbereich dieser Verordnung sind alle Handlungen verboten, die zu einer Störung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile führen können oder den Schutzzweck nach § 3 Abs. 3 beeinträchtigen oder diesem zuwiderlaufen.“, Zitat Ende

Zudem verläuft laut § 2 Absatz 1 insgesamt 7.319,90 ha große Überschwemmungsgebiet gemäß § 2 Absatz 2 Verordnung des Regierungspräsidiums Halle zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Saale vom 21.04.1998 ebenfalls durch die Stadt Halle (Saale).

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

https://gfi.themenbrowser.de/umn_lvwa/uegebiet

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/4_landwirtschaftumwelt/404/ueberschwemmungsgebiete/verordnungen/verordnung_saale_3.pdf

01-Kartenauszug Überschwemmungsgebiet Saale in Halle (Saale)

Die Schutzwürdigkeit der halleschen Saaleaue drückt sich ferner in der Einbettung in mehrere europäische Natura 2000 – Gebiete. Dazu zählen folgende Schutzgebiete:

  • FFH-GEBIET “SAALE-, ELSTER-, LUPPE-AUE ZWISCHEN MERSEBURG UND HALLE“ (EU-CODE: DE 4537-301, LANDESCODE: FFH0141) – „Das Gebiet besteht aus 8 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9 km.“
  • EUROPÄISCHES VOGELSCHUTZGEBIET “SAALE-ELSTER-AUE SÜDLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4638-401, LANDESCODE: SPA0021) – „Das Gebiet ist in 2 Teilflächen untergliedert und hat eine Gesamtgröße von ca. 4.762 ha.“
  • FFH-GEBIET “NORDSPITZE DER PEIẞNITZ UND FORSTWERDER IN HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-307, LANDESCODE: FFH0120) – „Das Gebiet ist in 2 Teilflächen untergliedert und hat eine Gesamtgröße von ca. 23 ha.“

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-in-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-halle

Darin eingebettet befindet sich die hallesche zentrale Saaleaue, wozu an der Nahtstelle zwischen der Altstadt von Halle (Saale) und Halle-Neustadt u.a. die Pulverweiden, der Holzplatz, die Salinehalbinsel, das Gebiet um den Sophienhafen/Jungfernwiese, der Sandanger und die Peißnitzinsel gehören.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.

Einen besonderen vielfältigen Bereich in Halles Stadtgebiet, welches eng mit der Aue der Saale verbunden ist, bildet die Klaustorvorstadt und angrenzende Bereiche.

02-Kartenauszug Klaustorvorstadt in Halle (Saale)
Gebiet Packhofgasse * Tuchrähmen * Robert-Franz-Ring * Mansfelder Straße
Mühlgraben mit Aue im unverbauten Zustand
Fläche Ecke Domstraße & Große Klausstraße

Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es diese Fakten und Tatsachen bei der Stadtplanung und -entwicklung klar zu berücksichtigen. Dazu gehören u.a. die Freihaltung von unbebauten Flächen sowie die Prüfung von Flächenentsiegelungen.
In dem Blickwinkel betrachtet verweisen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit der Errichtung der „Flaniermühle“ an dem Ufer des Mühlgrabens im Bereich des Robert-Franz-Ringes zwischen Mühlpforte und Brücke an der Residenz genau das Gegenteil geleistet hatte. Trotz massiver Warnungen und Hinweise sowie Tatsachen haben somit Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Zerstörung weiterer Teile hallescher Saaleaue zu verantworten, welche sich mit seinen Wiesen und Gehölzbeständen durchaus naturnah darstellte und zu einem sehr wichtigen Teil des Biotop- und Grünverbundes entlang der Saale gehört und bisher als grünes Band Auflockerung in die dichte Bebauung zwischen Domviertel und Klaustorvorstadt brachte. Neben der Zerstörung von weiteren Teilen von innerstädtischer Natur und Grün, ist es makaber knapp zehn Jahre nach dem massiven Hochwasser im Juni 2013 die Maßnahme umzusetzen. Dabei vernachlässigt man massiv die Tatsache, dass die gesamte Klaustorvorstadt ein Teil des Hochwasserraumes der Saale darstellt, was sich klar und deutlich beim Sommerhochwasser 2013 zeigte. Nicht nur höhere Wasserstände im Sommer 2023, sondern ebenfalls das Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 und am 11.02.2024 haben das deutlich bestätigt. Immer wieder lässt sich dabei unschwer und deutlich erkennen, dass dabei u.a. die Baustelle überflutet war.
Nunmehr haben Politik und Stadt Halle (Saale) in fortgesetzter unverantwortlicher Weise und entgegen jeglicher Fachlichkeit und Vernunft sowie unter selbstherrlicher Missachtung von Warnungen und Kritik wieder einmal aufgezeigt, welche Feindschaft und Abneigung sie gegenüber Umwelt, Natur und Landschaft hegen und pflegen.
Insofern war es schon unverantwortlich Pläne zur weiteren Flächenversiegelungen in den bisher unversiegelten Teil des Mühlgrabens voranzutreiben, welcher zudem als Kalt- und Frischluftkorridor fungiert. Schon bereits die im Jahr 2017 durchgeführten und später fortgesetzten Abholzungen entlang des Mühlgrabens für ein fachlich sehr zweifelhaftes gewässertouristisches Konzept, haben zu unverantwortlichen und unsinnigen Eingriffen in Aue und Gehölzbeständen geführt.
Nunmehr setzten trotz der jüngsten Hochwasser im Sommer 2023 sowie zum Jahreswechsel 2023/2024 und im Februar 2024 die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen damit verbundener jeglichen ökologischen und hydrologischen Vernunft das Bauvorhaben um. Diese steuerlich finanzierte Schandbaumaßnahme als „Grüner Altstadtring – Mühlgraben Südteil Freiflächengestaltung“ zu bezeichnen ist an Arroganz, Ignoranz, Zynismus und Missachtung eines ordnungsgemäßen Umganges mit Umwelt, Natur und Landschaft in der Stadt Halle (Saale) kaum zu überbieten. Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt tragen Mitverantwortung für die Barbarei an innerstädtischem Grün und Natur und zeigen wieder einmal auf, dass es keinen Geldmangel in öffentlichen Haushalten gibt, sondern offensichtlich für ungehinderte Bauinteressen ungehemmt Steuermittel zur Verfügung stehen. Ebenfalls mitverantwortlich sind die Mitplaner bbz Landschaftsarchitekten Berlin GmbH und der Bauausführer St GrünBau GmbH Leipzig, welche offensichtlich skrupellos Geld auf der Basis von Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft kassieren.
In dem Zusammenhang weisen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Das bauliche Machwerk der Zerstörung von Natur, Landschaft und Umwelt am Mühlgraben in Halles Zentrum zeigt wieder einmal auf, wie verlogen und verantwortungslos Verwaltung und Politik im Bund, im Land Sachsen-Anhalt und in der Stadt Halle (Saale) mit diesem brisanten Thema umgehen. Gleichzeitig setzen diese Einrichtungen massiv steuerfinanzierte öffentliche Gelder ein, um die Zerstörung von öffentlichem und innerstädtischem Grün voranzutreiben und umzusetzen.
Dass trotz Informationen der Bundesrechnungshof und der Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt zu der Verschwendung öffentlicher Gelder im Umfang von rund 998.000,00 Euro keine erkennbaren Reaktionen zeigen, verschärft den Skandal noch mehr.
Daher rufen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und mit Nachdruck den Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt sowie das hallesche Rechnungsprüfungsamt auf, endlich diese zerstörerische Mittelverschwendung festzustellen, zu werten und letztendlich zu stoppen.
Ferner fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fortgesetzt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, dieses Vorhaben die umgesetzten Baumaßnahmen wieder ersatzlos und vollständig zurückzubauen. Es ist nach Ansicht beider Organisationen nicht erforderlich in diesen Teil der Saaleaue bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Natur- und Landschaftsraum erlebbar zu machen. Bereits die bestehenden Blickverbindungen von den Brücken Mühlpforte und Robert-Franz-Ring/Hallorenring/Mansfelder Straße sowie vom Robert-Franz-Ring reichen dazu aus. Stattdessen regen beide Organisationen an, endlich Möglichkeiten der Wiederöffnung der Gerbersaale zu prüfen sowie eine weitere Durchgrünung der Stadt Halle (Saale) mit Ein- und Anbindung an bestehende und zu entwickelnde Biotop- und Grünverbundsysteme voranzutreiben. Dazu können u.a. Vorschläge des früheren Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR sowie Baumpflanzvorschläge der Initiative „Pro Baum“ – z.B. für das Paulusviertel, für Landsberger Straße und Forsterstraße – behilflich sein.
Wenn die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) meint, diese Verschwendung von Steuermitteln für diese landschafts-, umwelt- und naturvernichtende Baumaßnahme mit der Freilegung eines Saalealtarms südlich des Mühlgrabens „ausgleichen“ zu können, dann hat man einen nachhaltigen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft überhaupt nicht begriffen. Es erscheint überhaupt nicht logisch Saaleaue zu versiegeln und anderswo zu öffnen. Anstatt alle verschlossenen Saalealtverläufe wieder freizulegen und zudem Ufer- und Sohlbefestigungen an anderen Standorten der Saale zu beseitigen, gehen Politik und Verwaltung einen vollkommen anderen irregeleiteten Weg.
Insbesondere die in den Jahren 1894/95 mit einem Gewölbe überbaute Gerbersaale gilt es nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einer wissenschaftlich fundierten Überprüfung zur Wiederöffnung zu unterziehen.

https://www.iproconsult.com/de/referenzen/ueberbauung-ueber-der-gerbersaale-halle

https://st.museum-digital.de/object//104762

Ferner regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die stark zubetonierte Fläche zwischen Klausbrücke, Neuer Residenz, Domstraße und Großer Klausstraße zu entsiegeln, um so die Entwicklung einer Blühwiese mit Stauden und Gräsern aller Art zu ermöglichen. Das trägt nicht nur zur Auflockerung und Verbesserung des Stadtbildes bei, sondern führt ebenfalls zur Entwicklung von Nahrungs- und Unterschlupfmöglichkeiten für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Tierarten sowie ermöglicht die Aufnahme von Niederschlagswasser. Inwieweit nunmehr verlegte Versorgungsleitungen dazu im Konflikt stehen und u.a. Umverlegungen erforderlich bzw. möglich sind bedürfen selbstverständlich einer gründlichen Überprüfung.
In Bezug auf die Fläche zwischen Packhofgasse, Tuchrähmen, Robert-Franz-Ring und Mansfelder Straße verweisen beide Umweltorganisationen auf eine Presseerklärung der Initiative „Pro Baum“ vom 15.09.2020 mit der Überschrift „Initiative „Pro Baum“ fordert Schutz der alten Rosskastanie in der Mansfelder Straße“ mit folgendem Inhalt, Zitat:
Mit sehr großer Sorge hat die Initiative „Pro Baum“ Schachtarbeiten auf dem Gelände zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse aufgenommen, da diese zur massiven Bedrohung einer alten, großen Rosskastanie führen können. Bereits die Nutzung der Fläche als Parkplatz für Autos ist bestandsbedrohend, da die Verdichtung des Bodens den Wurzelbereich des ortsprägenden Baumes schädigt, indem eine Unterbindung des Eindringens von Wasser und kein Gasaustausch stattfindet.
Die nunmehrigen Schachtarbeiten mit direkter Ablagerung des Bodenaushubes an dem Baum verschärft noch die bedrohliche Situation für den stattlichen Baum.
Daher fordert die Initiative „Pro Baum“ die Stadt Halle (Saale) als zuständige Behörde auf, alles zu unternehmen, den Baum zu sichern und zu schützen. Dazu gehören die Beendigung der Schachtarbeiten und den Abtrag des Bodenaushubes aus dem unmittelbaren Umfeld der Rosskastanie.
Ferner regt die Initiative „Pro Baum“ an, gemeinsam mit dem Flächeneigentümer eine zukünftige Entwicklung des Gebietes zu erörtern. Die Initiative „Pro Baum“ kann sich die Entwicklung eines Parkes mit weiteren Bäumen, Sträuchern, Wiesenelementen und Sitzgelegenheiten vorstellen. Das verbessert nicht nur das Stadtbild, sondern ist ebenfalls ein Beitrag zum Schutz und zur Entwicklung von Umwelt und Natur sowie dient als Maßnahme des Klimaschutzes im Stadtgebiet von Halle (Saale).“, Zitat Ende

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehen die Überlegungen angesichts der fortgesetzten sukzessiven Entwicklung mit weiteren Gehölzarten wie Salweide und Silberpappel nicht nur bestätigt, sondern lassen deutlich erkennen, dass eine nach eigenen Messungen durchschnittlich 42,80 m langen x 53,73 m breiten = 2,299,64 m² = 0,23 ha großen derartige Grün- und Parkanlage in der Saaleaue zur massiven Aufwertung des Stadtbildes beiträgt. Gekoppelt mit Wiesen- und Staudenentwicklungen sowie Fassadenbegrünungen kann hier ein arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie Erholungs- und Aufenthaltsraum für Menschen entstehen. Eng damit gekoppelt ist ein ordnungsgemäßer Umgang mit Hochwasser zu sehen. Zudem regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die schnellstmögliche Sanierung der massiv gefährdeten, historischen Bausubstanz in der Mansfelder Straße und Packhofgasse an, um so eine standortgerechte, städtebauliche Abrundung zu ermöglichen.
In dem Zusammenhang halten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Gebiet vor.
Außerdem sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier eine dringend notwendige Stärkung und Verbesserung der Biotop- und Grünverbundräume zu den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Mühlgraben und Kotgraben sowie Holzplatz, Sandanger, Peißnitzinsel, Jungfernwiese, Gebiet am Sophienhafen, Würfelwiese und Salinepark.
Dagegen haben angedachte Neubauprojekte wie Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinepark sowie zwischen Sophienhafengebiet und Sandanger zerstörenden Charakter im Landschafts- und Naturraum der Saale und ihrer Aue.
Ferner möchten beide Umwelt- und Naturschutzorganisationen auf nachfolgende Presseerklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 03.05.2020 mit der Überschrift „AHA fordert Schutzmaßnahmen für Vögel an Klausbrücke in Halle (Saale)“ hinweisen, Zitat:
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert immer wieder ein, den Schutz von Tieren im Bereich von Bauwerken zu gewährleisten. Dazu gehört es in der Stadt Halle (Saale) keine weiteren Brücken über die Saale zu bauen und bestehende Brückenbauwerke so zu gestalten, dass Vögel keinen Schaden nehmen oder gar zu Tode kommen können.
Hinweise und Fotos vom 08.04.2020 haben nun aufgezeigt, dass zwei streng geschützte Eisvögel offenbar die durchsichtigen Platten unterhalb des Geländers der Klausbrücke in der Mansfelder Straße über den Mühlgraben nicht gesehen haben und die jeweiligen Aufpralle mit dem Leben bezahlt haben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geht davon aus, dass nicht die einzigen Vögel sind, welche an dem Ort zu Tode kamen und bei Beibehaltung nicht die letzten tödlich verunglückten Tiere waren.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sofortige bauliche Veränderungen durchzuführen, um solche Verluste verhindern zu können.“, Zitat Ende

Erfreulicherweise erfolgte in Folge dessen der Einbau von Milchglas auf der Klausbrücke. Jüngste Beobachtungen zeigen aber, dass nun wieder durchsichtiges Glas auf der Klausbrücke angebracht und nun wieder verstärkte Kollisionsgefahr mit Vögeln besteht.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen Wiedereinbau von Milchglas an die Brückengeländer Klausbrücke, um diese Bedrohung der Vögel wieder stark zu minimieren oder gar auszuschließen.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigen im Rahmen nachfolgender zwei Veranstaltungen auf die Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit des Teils der zentralen Saaleaue in Halle (Saale) hinzuweisen und eigene Vorschläge zu Entwicklung und Schutzes des Gebietes vorzustellen, zu erläutern und zu diskutieren:

Am Montag, dem 26.01.2026, findet das 139. bzw. erste Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt, welches um 19.00 Uhr beginnt. Der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Auf Grund der Tatsache, dass die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier sehr viele gemeinsame Ziele und Ansätze verfolgen und dabei u.a. zum Schutz und zum Erhalt der halleschen Saaleaue zusammenwirken und dabei auch deren Entwicklung im Blick haben, führen die beide Organisationen am Freitag, dem 29.05.2026, eine gemeinsame Fahrradrundexkursion im Rahmen des 3. Langen Tages der Stadtnatur in Halle (Saale) vom 29.-31.05.2026 und aus Anlass des 43. Jahrestages der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983durch Halles zentraler Saaleaue durch. Die Fahrradrundexkursion findet auf folgender Route statt:
Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ►Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treff: 17:00 Uhr Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Endpunkt: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Die Initiative „Pro Baum und die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als ehrenamtliche Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.12.2025

Fotos: Andreas Liste

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