Autor: aha-dietmar (Seite 254 von 364)

Bau der A 143 – was wir brauchen, das sind Fakten!

Seit der Wiedervereinigung und der damit verbundenen Erstellung eines Bundesverkehrswegeplans auf dem Reißbrett ist die Diskussion über die A 143 im Gange. Brauchen wir diese Autobahn oder brauchen wir sie nicht, daran scheiden sich schon seit geraumer Zeit die Geister! Nach über zwei Jahrzehnten Diskussion wird nun am 28.05.2019 über das Schicksal der A 143 und damit über das Schicksal des Saaletals beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Diese Entscheidung dürfen wir nicht dem Zufall überlassen, sondern sollten sehr gut das Für und Wider dieser Autobahn abwägen. Und damit dies möglich wird, brauchen wir wissenschaftliche Expertisen zum Thema Verkehrsentwicklung und zum Thema Naturschutz. Zu glauben, dass die Planungsgesellschaft der Autobahn (DEGES) solche Expertisen einholt, wäre mehr als naiv, da die Planungsgesellschaft naturgemäß ein Interesse an dem Bau dieser Autobahn haben muss.

Schließlich geht es mittlerweile um mehr als 350 Mio EUR. Deshalb ist die Bürgerinitiative Saaletal e.V. fest entschlossen, für die Entscheidung zum Bau der A143 eine wissenschaftliche und unabhängige Basis zu schaffen, auf der die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes fußen muss.

Dafür benötigen wir die starke finanzielle Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger, denen etwas daran liegt, Steuergelder nur für erwiesenermaßen notwendige Straßenprojekte einzusetzen und Naturzerstörung nur da zu akzeptieren, wo die Naturzerstörung unumgänglich ist und in hohem Maße anderweitig kompensiert werden kann!

Die Bürgerinitiative Saaletal e.V. finanziert deshalb die Erstellung eines aktuellen Verkehrsgutachtens und zahlreiche naturschutzrelevante Expertisen, welche die Auswirkungen des Baues der A 143 auf die Natur des Saaletals objektiv einschätzen sollen.

Wir würden uns daher sehr freuen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sich an der derzeit laufenden Spendenaktion (Crowdfunding) auf dem Internetportal VisionBakery, Stichwort A 143 (www.visionbakery.com/no-a143) beteiligen würden, da wir nur so den 5-stelligen Finanzbedarf decken können, um die Entscheidung zur A 143 auf eine sachliche Basis zu bringen . Auch auf der Homepage der Bürgerinitiative Saaletal e.V. kann man ohne großen Aufwand schnell
zur Spendenaktion finden. Die Spendenaktion läuft nur bis zum 26.02.19, es bleibt daher nicht viel Zeit!

Vorstand
BI Saaletal e.V.

BI Saaletal e.V. | Vorstandsvorsitzende Dr. St. Gassal, Dr. C. Kunze | Große Klausstr. 11 | 06108 Halle/S. VR 5238 Amtsgericht Stendal | Steuer-Nr. 110/142/48538 Bankverbindung: Volksbank Halle (Saale) e.G. | IBAN: DE72 8009 3784 0001 0060 61 Internet: www.bi-saaletal.de | Email: info@bi-saaletal.de

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung und der Sächsischen Waffenrechtsdurchführungsverordnung

Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen(PDF):  https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/06_ArtikelVO_Wolfsmanagement_Stand_05122018.pdf

 

A. Grundsätzliches
In einem besonderen Bezug auf den Freistaat Sachsen, möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sich folgendermaßen grundsätzlich äußern und dabei seine Presseerklärung vom 20.10.2018 zitieren:

„Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland !

Mit großer Aufmerksamkeit hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die zahlreichen Meldungen aus Ostsachsen vorgenommen, wo mutmaßlich Wölfe eine Herde aus Schafen und Ziegen im Umfang von 151 Tieren angegriffen und dabei 43 Tiere und 18 verletzt haben soll. 28 Tiere galten nach Kenntnisstand der letzten Woche als vermisst, welche man auch als getötet vermutet. Es ist unbestritten immer ärgerlich und tragisch zugleich, wenn Tiere sterben. Jedoch kann der AHA noch nicht vollumfänglich Beweise erkennen, welche Wölfe als Verursacher des Tötens identifiziert. Ferner stellt sich die sehr ernste Frage, inwieweit das Tiergehege ordnungsgemäß zum Beispiel mit stabilen Zäunen und speziellen Hütehunden gesichert war. Darüber geben die gegenwärtig vorliegenden Angaben leider keine Auskunft. Was jedoch aber schnell auf der Tagesordnung steht ist den Abschuss der Wölfe. Dazu eilt sogar der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer (CDU) in das
Gebiet, um Duftmarken eigener Art zu setzen. Es wäre auch wünschenswert, wenn der Mann ebenfalls mal beispielsweise die unmöglichen Haltungsbedingungen von Tieren in Hochleistungsställen, ausgeräumte Agrarlandschaften und die voranschreitende Verbauung offener Landschaft in Augenschein nimmt sowie sich mal kritisch mit den unvermindert anhaltenden Bestrebungen der Stadt Leipzig auseinandersetzt, weiter innerhalb großer Teile seiner Auenwälder als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zahlreiche Bäume zu fällen.

Nun zu guter Letzt haben die Länder Niedersachsen und Brandenburg sowie der Freistaat Sachsen nichts Besseres zu tun, als zu versuchen den Bundesrat dafür zu gewinnen die Schutzbedingungen für den Wolf zu lockern und letztendlich den Abschuss der streng geschützten Tierart zu legalisieren. Der Jäger und FDP-Bundestagsabgeordnete Karlheinz Busen ist da wenigstens ehrlich und benennt die klare Zielrichtung in dem er erklärte „Schutz vor dem Wolf bringt nur der Abschuss….“


Diese Leute mimen mit Krokodilstränen den großen Bewahrer der Tierhaltung in der Landwirtschaft. Dabei lassen sie Tatendrang missen, indem sie in Kumpanei mit Agrarindustriellen merkliche Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere verhindern, die Missstände ermittelnden, dokumentierenden und veröffentlichenden Tierschützer kriminalisieren möchten sowie nun nicht gerade mit aktiven Handeln zur Wiederbelebung ausgeräumter und von Monokulturen geprägter Agrarlandschaften in Erscheinung treten.


Abgesehen davon, dass insbesondere Schafhalter seit Jahrzehnten u.a. ganz andere wirtschaftliche Probleme in Form von schlechten Absatz von Wolle haben. Hier sind Hilfen der unehrlichen Tierfreunde nicht in Sicht. Vollkommen unberücksichtigt bleibt auch, dass das jahrhundertlange gnadenlose Vordringen menschlichen Wirkens in Form von Zersiedelung, Verkehrstrassenbau, Bergbau sowie immer weiterer voranschreitender Intensivierung von Land- und Forstwirtschaft ein Zurückdrängen und eine Zerstörung von angestammten, arten- und strukturreichen Lebensräumen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zur Folge hatten bzw. haben. Tiere wie Wolf, Luchs und Biber sah bzw. sieht man als „Problemtiere“ an. Das führte u.a. dazu, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch tötete man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit
der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende gefunden hatte.


Der Wolf genießt zurzeit folgenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz:


– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II


Auch auf Grund der populistisch-vulgären Bedrohung durch permanent
bestehende Hasspredigen aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte, gilt es den Wolf weiter massiv zu schützen.


Dabei müssen endlich obengenannte Kräfte begreifen, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.

 

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können u.a. die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. So bestehen auch für Tierarten wie Wolf und Luchs eher die Möglichkeit artgerechte Lebensräume zu besiedeln und somit sich besser von menschlichen Siedlungen fernzuhalten.


Für den AHA ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten-
und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei
fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden   Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.


Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirt-schaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.


Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben. Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.


Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.


Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.


Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Halle (Saale), den 20.10.2018 Andreas Liste
Vorsitzender“

Zitat Ende

B. Konkretes


Zu § 4 Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Zu einer ordnungsgemäßen Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit gehört es dazu, aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu Grunde zu legen und entsprechend zu fördern. Ein alleiniger Bezug auf den Managementplan Wolf reicht dazu nicht aus. Ferner gilt es gezielt Umwelt- und Naturschutzvereine einzubeziehen.


Zu § 6 – 9
Diese Auflistungen und Darstellungen lassen sehr viel Raum für Willkür und stellen eine faktische Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht dar. Dabei gilt es folgendes zu berücksichtigen und umzusetzen:

  • Der Mensch hat u.a. seit der letzten Ausrottung des Wolfes im Gebiet des damaligen Deutschen Bundes im Jahr 1850 massive Einschränkungen des Lebensraumes von Tier und Pflanze sowie zu Zerstörungen und Einschränkungen von Natur-, Landschafts- und Biotopräumen vorgenommen. Dazu zählt neben Siedlungs-, Verkehrsanlagenbau- und Gewerbeansiedlungen die Ausweitung von intensiv landwirtschaftlichen Anlagen mit einhergehender Ausräumung der Agrarlandschaften. Hinzu kommt seit dem Jahr 1990 die Zunahme des monokulturellen Anbaus. Einhergehend damit erfolgte ein massiver Personalabbau, welcher eine ordnungsgemäße Betreuung der Tierbestände nicht mehr zulässt.
  •  Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Diese Einschränkungen führen zudem, dass sich Beutetiere immer näher an menschlichen Siedlungen und landwirtschaftlichen Einrichtungen aufhalten und somit den Wolf zwingt sich in der Nähe des Menschen und seiner Nutztiere auf Jagd zu begeben. Eine Veränderung dieser Zustände im Einklang zum Beispiel mit Natura 2000 und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind keinesfalls erkennbar. Im Gegenteil, die gegenwärtige politische Führung des Freistaates Sachsens beschreitet den gegenteiligen Weg. Dazu zählen beispielsweise die forstwirtschaftlichen Zerstörungen in den Auenwäldern an Weißer Elster und Pleiße in den Städten Leipzig und Schkeuditz sowie des Flächenverlustes durch Bebauung und Abbau von Braunkohle.
  • In keinem der obengenannten Paragrafen ist eine rechtssichere Definition zu „zumutbaren Schutzmaßnahmen für die Schaf- und Ziegenhaltung“ erkennbar. Die in der Anlage Fachliche und technische
    Rahmenbedingungen des Wolfsmanagement unter 1. Zumutbare
    Schutzmaßnahmen aufgeführten Maßnahmen gilt es zu fördern, aber auch die Umsetzung zu kontrollieren. Ein Ausbleiben dieser Maßnahmen ist unverzüglich zu sanktionieren und mit Nachdruck auf eine Umsetzung zu drängen.
  • In und an Wohngebieten gilt es darauf zu orientieren das Anfüttern von Tieren nicht nur zu untersagen und sondern auch verstärkt über die ordnungsgemäße Behandlung von Komposthaufen zu informieren. Häufig müssen mutmaßliche Komposthaufen als Abfallplatz für Essensreste herhalten, welche u.a. potentielle Beutetiere des Wolfes bzw. den Wolf anlockt. Hier gilt es ggf. rechtliche Regelungen zu erlassen.

Zu § 11 Entnahme schwer verletzter oder erkrankter Wölfe (Gründe des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 Bundesnaturschutzgesetz)


Eine Feststellung der hier aufgeführten „Gründe“ zur Tötung eines Wolfes ist unkonkret und aus der Ferne schwer bis gar nicht feststellbar. Ferner hat nur ein Veterinär die fachliche Kompetenz Gesundheitszustände sowie Grad und Schwere einer Verletzung eines Tieres festzustellen. Auf Grund des Schutzstatus des Wolfes und der allgemeinen Achtung von Leben gilt es zudem alles zu unternehmen, um eine Genesung der Tiere zu ermöglichen. Jäger sind auf Grund von möglichen bzw. bestehenden Interessenkonflikten und fehlender veterinärmedizinischen Fachkompetenzen komplett aus solchen Einschätzungen und darauf beruhenden Entscheidungen auszuschließen.


Zu § 14 Beeinträchtigung von Managementmaßnahmen


In und an Wohngebieten gilt es darauf zu orientieren das Anfüttern von Tieren nicht nur zu untersagen und sondern auch verstärkt über die ordnungsgemäße Behandlung von Komposthaufen zu informieren. Häufig müssen mutmaßliche Komposthaufen als Abfallplatz für Essensreste herhalten, welche u.a. potentielle Beutetiere des Wolfes bzw. den Wolf anlockt. Hier gilt es ggf. rechtliche Regelungen zu erlassen.


Zu § 15 Wölfe in Natura – 2000 – Gebieten


Vergrämungen und Entnahmen einzelner Wölfe oder Rudel sind in diesen Gebieten komplett auszuschließen. Maßnahmen zur Entwicklung der Tiere sind mit allen Umwelt- und Naturschutzorganisationen abzustimmen.


Zusammenfassung

Der vorliegende „Referentenentwurf zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung und der Sächsischen Waffenrechtsdurchführungsverordnung, Bearbeitungsstand: 05.12.2018  10:00 Uhr“ und seine Anlagen orientieren zu stark auf Vergrämung oder gar  Tötung des Wolfes und würdigt nicht seine ökologische Bedeutung im Gefüge von Natur und Landschaft. Ferner vernachlässigt das Dokument die zu erwartenden Kalamitäten im Zusammenhang mit Nahrungsangeboten, Zustand, Größe, menschlichen Beeinflussungen und Vernetzung von Natur- und Landschaftsräumen.


Selbstverständlich gibt es berechtigte Interessen von Landwirten, aber sie gilt es in das Gesamtbild eines ordnungsgemäßen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einzuordnen. Hier besteht auch im Freistaat Sachsen ein massiver Nachholbedarf, was jedoch den entsprechenden politischen Willen voraussetzt, welcher auch das Handeln der Verwaltungen auf Ebene des Freistaates und der Kommunen zu bestimmen hat. Das setzt aber auch voraus, dass die offenkundig staatlich geförderte bzw. zumindestens geduldete Meinungsführerschaft der Lobbyisten aus Jagd, Waldeigentümern und Landwirtschaft zu beenden ist und durch eine wissenschaftliche Betreuung, Wertung und darauf beruhende sachliche öffentliche Darstellung zu ersetzen ist.


Eine Tötung von Wölfen ist auszuschließen und maximal auf akute Notwehrsituationen zu beschränken. Letztere gilt es am Strafrecht zu orientieren. Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken. Ferner ist der AHA bereit u.a. mit politischen Gremien und Einrichtungen des Freistaates Sachsen, der Land- und Stadtkreise sowie der kreisangehörigen Kommunen zusammenzuarbeiten.


Eine Kontaktaufnahme mit dem AHA ist unter folgender zentralen Anschrift möglich:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

 

AHA fordert Schutz der Fasanerie in Köthen !

Nach weiter gültiger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist die Stadt Köthen einen wertvollen Grün- und Biotopverbund aus, welcher von der Ziethe, ca. 37,5 ha große Ziethebusch, dem Schlosspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und  Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.

Ebenfalls im Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Fasanerie am 18.08.2016 gilt es daher nach Meinung des AHA verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.

Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Schlosspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte.

In dem Blickwinkel betrachtet ist es für den AHA auch weiterhin überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat und weiterhin daran festhält. Dabei hat man nachweisbar massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist.

Laut Landkreis Anhalt- Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen.

Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna und Flora, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische
vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt.

Nach Auffassung des AHA gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren. Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßt der AHA vom Grundsatz her, dass nunmehr der Landrat des Landkreises AnhaltBitterfeld Uwe Schulze die Initiative in die Hand nehmen und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten möchte. Ferner hält es der AHA für richtig, dass dazu eine projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten entstanden ist. Der AHA mahnt jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der AHA erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten.

Der AHA betrachtet es weiter als sehr großen Erfolg des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V., dass es für das Bürgerbegehren gemäß § 26 der Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) 3.329 Unterschriften sammeln konnte und bereits am 03.01.2017 eine Übergabe an den damaligen Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Köthen Dr. Werner Sobetzko (CDU) stattfand.

Dieses Bürgerbegehren bildet gemäß § 26 Absatz 7 KVG LSA, nach Feststellung der Zulässigkeit durch den Stadtrat, die Grundlage für den Bürgerentscheid gemäß § 27 des gleichen Gesetzes. Nach § 27 Absatz 4 KVG LSA entfaltet der Bürgerentscheid dann folgende Wirkung, Zitat: „(4) Ein Bürgerentscheid, der die nach Absatz 3 Satz 2 erforderliche Mehrheit erreicht hat, hat die Wirkung eines Beschlusses der Vertretung. § 65 Abs. 3 findet keine Anwendung. Vor Ablauf von einem Jahr kann er nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert oder aufgehoben werden.“, Zitat Ende

Nunmehr haben das Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. und der AHA am Samstag, den 26.01.2019 eine gemeinsame Neujahreswanderung in die Fasanerie in Köthen geplant.

Diese ca. zweistündige Neujahreswanderung startet 10:00 Uhr an der Ecke
Fasanerieallee/Joachimiallee, Parkplatz Hochschule, Zufahrt Creperie
Wer noch mehr zu der Veranstaltung und den Vorstellungen des
Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. und des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fasanerie, Ziethebusch und Ziethe mit ihrer Aue erfahren möchte, kann sich an folgende Anschriften wenden:

I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Am Montag, den 28.01.2019 findet mit dem 166., das erste Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2019 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Bei dem Treffen steht weiterhin thematisch mit an erster Stelle die beabsichtigte Umgestaltung der Thomasiusstraße mit Pflanzung von 61
Bäumen nach dem voraussichtlichen Ende der Bauarbeiten im Juni 2018. Ebenfalls zählt ganz akut dazu, die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt in Magdeburg gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren.

 

Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen Planungen für den obengenannten Deich zu betrachten. Ferner ist vorgesehen, in Anknüpfung an die gemeinsamen Protestexkursionen von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am
29.09.2015 und der Exkursion am 03.02.2018 zum Hufeisensee sowie am 21.10.2015 und 31.10.2016 zum Gimritzer Damm und der Heideallee weitere Aktivitäten auszuloten. Insbesondere im Hinblick auf die weit fortgeschrittenen Abholzungen und Bauarbeiten, um die Straßenausweitung fortzusetzen. Ebenso zählt die angedachte, überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Bedrohung des Gehölzbestandes vor Ort sowie des Biotop- und Grünverbundes zwischen Dölauer Heide, Hechtgrabenaue und Umland.

Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken. Auch hier haben
bereits massive Abholzungen begonnen. Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. In dem Blickwinkel betrachtet trifft das auch auf das angrenzende Gelände des früheren Schlachthofes zu. Die Initiative
„Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatten bereits mehrfach ihre sehr großer Sorge bezüglich der aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie
deren Umbau zum Kreisel ausgedrückt. Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen im Falle der Umsetzung, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So beabsichtigt man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer
Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zu zerstören. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv von der Säge bedroht. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem
Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 33 Bäumen vor. Hierzu gilt es unbedingt zu beraten und das künftige Vorgehen abzustimmen.


Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven  Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle – Neustadt und im Bereich der Freiimfelder Straße. Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die Folgen der Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor und im Böllberger Weg
sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen und im Pestalozzipark, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen sowie die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in
der Stadt Halle (Saale).


In diesem Zusammenhang gilt es den Beschluss des halleschen Stadtrates vom 27.06.2018 zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchung nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) sowie den vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 191 „Kröllwitz, Wohnbebauung Untere
Papiermühlenstraße“ – Aufstellungsbeschluss des halleschen Stadtrates vom 27.06.2018 zur möglichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes im Medizinerviertel Halle (Saale) zu thematisieren.


Als Thema steht ebenfalls der im Rahmen der halleschen Stadtratssitzung am 26.09.2018 geplante „Variantenbeschluss Hochwasserfolgemaßnahmen Riveufer“ auf der Tagesordnung. In den Planungsunterlagen gibt man als Bestand der Baumallee 146 Linden und 9 Rosskastanien, also gesamt 155 Bäume an. Fällen möchte man insgesamt 99 Bäume, davon 28 Alleebäume. Das sind 18.06 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} der Alleebäume. Vorgeschobene Gründe sind angebliche bauliche Notwendigkeiten und der Denkmalschutz.


Hier gilt es die gemeinsame Protestexkursion mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Mittwoch, den 31.10.2018, Treff: 11:00 Uhr Ecke Burgstraße/Riveufer weiter auszuwerten.


Als einer der größten angedachten Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Interesse von Partikularinteressen von offenbar sehr einflussreichen Lobbyisten auf Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) ist die Vorlage zur halleschen Stadtrat am 26.09.2018 mit dem eher unscheinbaren Titel „Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum `Hufeisensee ́, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss. Dieses Machwerk
trotzt von Missachtung des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft,
Gefälligkeitsdiensten für Lobbyisten, Zynismus sowie Ignoranz und fachlicher Inkompetenz.


Als Beratungsthema ist ferner der geplante „Baubeschluss Freiflächengestaltung Universitätsring“ vorgesehen, welcher bei der halleschen Stadtratssitzung am 26.09.2018 stehen soll und die Fällung von mindestens 17 Bäumen beinhaltet.


Ebenfalls gilt es den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178 `Trotha, Solarpark Aschedeponie“ – Beschluss zur öffentlichen Auslegung“ zu thematisieren, welcher auch am 26.09.2018 auf der Tagesordnung des halleschen Stadtrates steht.

Eng damit verbunden steht ebenso die Schaffung von territorialen und thematischen Arbeitsstrukturen der Initiative „Pro Baum“ auf der Tagesordnung.


Ferner gilt darüber zu beraten, welche Verbesserung zur Vorbereitung und Durchführung künftiger hallescher Laternenfeste erforderlich sind, um den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft korrekt und verantwortungsvoll gewährleisten zu können.


Gemeinsam gilt es auch die Planungen für Veranstaltungen für das Jahr 2019 vorzunehmen. Eine große Bedeutung hat die Fortsetzung der gemeinsam mit dem AHA geplanten elften Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“ am Karfreitag, den 19.04.2019.


Darüber hinaus ist die angedachte Förderung der Fassadenbegrünung in der Stadt Halle (Saale) durch Politik und Verwaltung ein sehr wichtiges Beratungsthema.


Das Treffen der Initiative „Pro Baum“ am 28.01.2019 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Arbeitseinsatz Streuobstwiese Dessau/Roßlau

Am Samstag, dem 19.1.2019, fand zum 6. Mal ein Arbeitseinsatz des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder auf der
Streuobstwiese am Landhaus statt. Der AHA hat diese Wiese von der Stadt Dessau zu Betreuung gepachtet.
Ab 10.00 Uhr trafen sich die Mitglieder des Arbeitskreises bei stahlendem Sonnenschein, aber frostigen Temperaturen, um die Apfelbäume zu beschneiden. Dabei kamen lange Leitern, große Astscheren und Sägen zum Einsatz.
Das angefallene Schnittmaterial konnte sehr gut verwendet werden, um einen leider bereits sehr ausgetretenen Trampelpfad zwischen Parkplatz und Landhaus, wieder zu schließen.
Nach ca. 3 Stunden war ein guter Teil des zu erledigenden Baumschnittes beendet.
Im angrenzenden Waldareal nach der Gartenanlage mußten sehr viele große Nadelbäume gefällt werden, die durch die lange Trockenheit im letzten Sommer zur Umsturzgefahr geworden waren.
Ein Blick auf die Streuobstwiese Braunsche Lache zeigte wieder sehr deutlich, daß dringend Handlungsbedarf besteht, wenn Baumbestand und Wiese erhalten bleiben sollen. Der AHA und die Stadt Dessau/Roßlau sind
dafür bereits in Verbindung .
Der nächste Arbeitseinsatz, der den Apfelbaumschnitt am Landhaus fortsetzen soll, ist für den 9.2. 2019, wieder ab 10.00 Uhr geplant.
 
 
Fotos Christine Fröhlich
 
 

 

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