Autor: aha-dietmar (Seite 130 von 363)

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern nachhaltigen Schutz von Dölauer Heide und Lindbusch!

Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Zudem hat die noch immer weitgehend praktizierte Forstwirtschaft seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Wälder immer mehr zu monokulturellen Holzplantagen umgewandelt. Insbesondere Monokulturen bestehend zum Beispiel aus Waldkiefer, Gemeiner Fichte und Pappelhybriden verdrängten arten- und strukturreiche Waldgebiete. Nicht nur die die Arten- und Strukturvielfalt der Flora hat darunter gelitten, sondern auch die Artenvielfalt der Fauna. Noch immer kann man diese unverantwortliche Entwicklung zum Beispiel in den Auenlandschaften der Städte Leipzig, Schkeuditz, Markkleeberg und Taucha in den Saaleauenwäldern bei Plötzkau, Bernburg und Nienburg, den Auenwäldern zwischen Elbe und Mulde zwischen den Städten Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Roßlau, in den Wäldern des Hakels, der Dölauer Heide und am Ettersberg sowie in den Waldgebieten des Harzes, des Flämings und in Brandenburg beobachten.
Dabei begründet man Kahlschläge, Beseitigung von sukzessiven Gehölzaufwuchs und die anschließende Reih- und Gliedaufforstungen mit unterschiedlichsten nicht nachvollziehbaren Maßnahmen zum angeblichen Schutz bestimmter Gehölzarten. Diese Forstmaßnahmen haben immer wieder das von fein ausgelotete, aber sehr wichtige Gleichgewicht im Gefüge der betroffenen Wälder ins Wanken oder gar zum Zusammenbruch gebracht. Der voranschreitende Klimawandel mit seiner langwierigen und umfassenden Hitze und Trockenheit sowie vermehrten und verstärkten Auftreten von Orkanen insbesondere im Herbst und Frühjahr haben auch den Gehölzen zugesetzt und somit die Waldstrukturen weiter geschwächt. Die vorhandenen Monokulturen und das damit verbundene Fehlen von tierischen Gegenspielern bieten zum Beispiel für diverse Borkenkäferarten verbesserte Vermehrungsmöglichkeiten, welcher sich im Massenbefall der stark geschwächten Bäume zeigt. Dass dabei insbesondere Kiefer- und Fichtenbestände betroffen sind, dürfte eigentlich nicht verwundern.
Neben vielen mahnenden Stimmen aus Wissenschaft und Forschung sowie fortschrittlich denkender Forstleute haben auch die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seit Jahrzehnten eine naturnahe Entwicklung von arten- und strukturreichen Wäldern angemahnt und darauf abgestimmte Schutzmaßnahmen und Nutzungsformen eingefordert.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehen in der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Nutzung die Hauptverantwortung für eine fortschreitende Ausplünderung und Degradierung zu Holzplantagen. Das weitgehende Fehlen von Stoff- und Entwicklungskreisläufen, von arten- und strukturreicher Fauna und Flora mit intakten Nahrungsketten sowie die zunehmend ausbleibenden Niederschläge sehen beide Organisationen als Ursache zum Beispiel für die Kalamitäten von Borkenkäferarten.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben die politischen Verantwortlichen, Verwaltungen und Forsteinrichtungen sowie die Waldeigentümer diese Ursachen und Folgen noch immer nicht korrekt eingeordnet. Anders kann man den mit Steuermitteln finanzierten und durchgeführten Einsatz von Einheiten der Bundeswehr zur Beräumung von mit dem Borkenkäfer befallener Baumstämme und des Einsatzes von Insektiziden nicht werten.
Der Einsatz von Insektiziden führt zu massiven Giftbelastungen in angrenzenden Wohngebieten, der Böden und Gewässer sowie vernichtet zudem auch andere Insektenarten.
Anstatt die Baumstämme vor Ort zu belassen, um nunmehr eine Sukzession zu befördern, Wasser- und Winderosionen einzudämmen bzw. auszuschließen sowie die Ausbreitung der Borkenkäferarten durch Abtransport der Baumstämme zu verhindern, verteilen Laien auch noch Insektizide, um letztendlich der gesamten Insektenfauna noch einen weiteren, womöglich vernichtenden Schlag zu versetzen.
Daher fordern Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den sofortigen Stopp aller mechanischen und chemischen Einsätze in den gestörten bzw. zerstörten Waldgebieten. Stattdessen gilt es naturnahere Entwicklungen der Waldgebiete zu befördern und dabei sukzessiven Aufwuchs zu schützen und zu sichern. Hier tragen Politik, Verwaltungen und Eigentümer die Hauptverantwortung.
Die Sukzessionen dienen nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) der Entwicklung von arten- und strukturreicher Gehölzbestände, welche sich wesentlich besser den Klima- und Standortbedingungen anpassen können, als Aufforstungen. Abgesehen davon, dass solche Aufforstungen umfassender Bewässerungsmaßnahmen bedürfen, um eine Chance zum Anwachsen zu erhalten.
Beide Organisationen verbinden damit die dringende Forderung die Zerstörung naturnaherer bis naturnaher sowie arten- und strukturreicher Waldgebiete zum Beispiel in den Auenwäldern zwischen den Städten Leipzig, Schkeuditz, Markkleeberg und Taucha, entlang von Elbe, Saale und Mulde sowie in den Wäldern des Harzes, des Hakels, des Flämings, in Brandenburg, der Dölauer Heide, am Petersberg im Saalekreis und am Ettersberg durch fortgesetzte punktuelle und flächendeckende Abholzungen zu beenden.
Darüber hinaus gilt es beispielsweise in allen Waldgebieten die sukzessive Entwicklung von Gehölzen aller Art zu befördern, um die monostrukturellen Waldstrukturen aufbrechen zu können.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfordern der nachhaltige Schutz von Umwelt, Natur. Landschaft und Klima sowie die bereits bestehenden klimatischen Realitäten nicht nur sofortiges ein Umdenken, sondern eine vollkommen andere praktische Herangehensweise. Ziel muss es sein, arten- und strukturreiche Waldgebiete zu entwickeln sowie eine umfassende sukzessive Wiederausdehnung von Wäldern anzugehen.
Im Rahmen einer Begehung am 08.01.2023, 09.01.2023 und 16.01.2023 haben nun Mitglieder des AHA festgestellt, dass massive Abholzungen mit Zerstörungen im Gehölz- und Bodenbereich in der Dölauer Heide erfolgten bzw. womöglich noch erfolgen.
Das 740 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ bildet eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale). Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dies drückt sich u.a. auch in dem 62 ha großen Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden ca. 20,6 ha großem Naturschutzgebiet Lindbusch aus. Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.
Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken. Der AHA verweist in dem Zusammenhang auf seine im Sommer 2007 der Stadt Halle (Saale) vorgelegte Konzeption zur Entwicklung des einst im Jahre 1932 angelegten, ca. 5 km langen Naturlehrpfades in der Dölauer Heide. Ferner bekräftigen Initiative „Pro Baum“ und der AHA ihren Vorschlag zur Erstellung einer entsprechenden Schutz- und Entwicklungskonzeption mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan.
Insbesondere die Dölauer Heide zeigt an einigen Stellen noch immer Folgen des stürmisch geprägten Gewitters vom 07.07.2015 auf, was sich in punktuellen oder flächendeckenden Windbruch manifestierte. Ferner haben die besonders starken Trockenjahre 2018 bis 2023 massive Spuren hinterlassen. Erkennbar durch zahlreich abgestorbene Bestände der Waldkiefer. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des AHA ermöglichen nur sukzessive Entwicklungen die Gestaltung stabiler, arten- und strukturreicher Waldbestände, welche eine Chance haben, den massiven Klimaveränderungen etwas entgegenzusetzen. Die bisherige Forstwirtschaft ist mit ihren Massenabholzungen und ihren weitgehenden monokulturellen und strukturarmen Aufforstungen zum Scheitern verurteilt. Dazu tragen u.a. die Kappungen der Pfahlwurzeln in Folge von Unterschneidungen und Rodungen in der jeweiligen Forstbaumschule bei. Auf Grund der Verschärfung der Trockenphasen und Zunahme der Stürme an Häufigkeit und Stärke brauchen Bäume intakte, weiterwachsende Pfahlwurzeln mehr denn je.
Für den Heidesee hatte der AHA im Rahmen seiner Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren „Sanierung Tagebaurestloch Heidesee in Halle (Saale) vom 06.08.2001 u.a. einen umfassenden Schutz und Erhalt der Gehölz- und Röhrichtbereiche eingefordert und hat sich recht ausführlich in seinen Ausführungen zum Teil Überlauf zum Saugraben geäußert.
Sorgen bereitet der momentane Zustand der Streuobstwiesen nördlich und nordwestlich des Heidesees. Hier sind zunehmender Abgang von Süßkirschen und große Lücken im Obstgehölzbestand erkennbar. Hier gilt es neben Schnittarbeiten umfassende Nachpflanzungen vorzunehmen. Andernfalls droht der schleichende Verlust der Streuobstwiese.
Im Bereich zwischen dem ca. 20,6 ha großen Naturschutzgebietes „Lindbusch“, dem 0,84 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Lößhohlweg bei Granau“, dem 1,5 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Feldgehölz südöstlich des Lindbusches“ und der Dölauer Heide gilt es verstärkt auf extensivere Landschaftsformen mit der Möglichkeit der Entwicklung von sukzessiven Gehölzbrücken zwischen den vier Schutzgebieten zu orientieren. Erste Ansätze sind bereits im Umfeld des NSG „Lindbusch“ zu erkennen, wo u.a. Bestände von Sonnenblumen und Luzerne wachsen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weisen in dem Zusammenhang darauf hin, dass Lindbusch und Dölauer Heide zum ca. 705,00 ha großen Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle ((EU-Code: DE 4437-308, Landescode: FFH0122)) gehört. Laut § 1 Absätze 3 und 4 der „ANLAGE NR. 3.128 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “DÖLAUER HEIDE UND LINDBUSCH BEI HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-308, LANDESCODE: FFH0122)“ gehören folgende Natur- und Landschaftsbestandteile dazu, Zitat: „Das Gebiet umfasst einen Waldkomplex am nordwestlichen Stadtrand von Halle, dessen Grenze im Norden die Bebauung Heide-Nord, Dölau und Lieskau bildet, dabei den Kuhberg, den Langen Berg und den Kellerberg einschließt, im Osten von dem Brandbergweg entlang des Krankenbergs und im Süden von dem Siedlungsbereich Heide-Süd und Nietleben begrenzt wird, wobei der Kröllwitzer Berg, der Kirschberg und die Große Sandbreite aus dem Gebiet ausgeschlossen sind. Im äußersten Südwesten liegt das Naturschutzgebiet Lindbusch entlang Über dem Lindbusch im Gebiet und wird von dort im Westen von der südlichen Bebauung Lieskaus und dem Waldheil begrenzt.“, Zitat Ende
Hinsichtlich der der im FFH-Gebiet enthaltenen Schutzgebiete beinhaltet das Dokument folgende Angaben, Zitat: „Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Bischofswiese“ (NSG0117) und „Lindbusch“ (NSG0116) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037SK), überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037HAL), ist eingeschlossen von dem Naturpark „Unteres Saaletal“ (NUP0006LSA), umfasst die Flächennaturdenkmale „Waldohreulenschlafplatz Dölauer Heide“ (FND0002HAL) und „Diptamstandort Dölauer Heide“ (FND0003HAL).“, Zitat Ende.
Auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zu „Natura 2000 in Sachsen-Anhalt“ sind zur faunistischen und floristischen Ausstattung des FFH-Gebietes „Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle“ (FFH0122) folgende Angaben enthalten, Zitat:
Lebensraumtypen und Flora
Bestimmend für die Wälder des Gebietes sind die Bestände des FFH-LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (106 ha). Ihre Baumschicht prägen Trauben-Eiche (Quercus petraea), Winter-Linde (Tilia cordata), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Hainbuche (Carpinus betulus), Flatter-Ulme (Ulmus laevis) und Wild-Birne (Pyrus pyraster). In der unteren Baum- und der Strauchschicht treten Feld-Ulme (Ulmus minor), Hasel (Corylus avellana), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Liguster (Ligustrum vulgare), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna) oder Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) hinzu. Die artenreiche Feldschicht prägen im Frühjahr u. a. Maiglöckchen (Convallaria majalis), Schattenblümchen (Maianthemum bifolium), Vielblütige Weißwurz (Polygonatum multiflorum), Echtes Lungenkraut (Pulmonaria officinalis), Echte Sternmiere (Stellaria holostea) sowie Wald- und Wunder-Veilchen (Viola reichenbachiana, V. mirabilis). Im Sommer erscheinen Wald-Zwenke (Brachypodium sylvaticum), Wald-Reitgras (Calamagrostis arundinacea), Wald-Knaulgras (Dactylis polygama), Verschiedenblättriger Schwingel (Festuca heterophylla), Nickendes und Einblütiges Perlgras (Melica nutans, M. uniflora), Ausdauerndes Bingelkraut (Mercurialis perennis), Berg-Segge (Carex montana) und vereinzelt Türkenbund-Lilie (Lilium martagon).
Auf frischeren Standorten weisen diese Wälder Übergänge zum FFH-LRT 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (108 ha) auf. In Bereichen ärmerer Standorte bilden sich bodensaure Eichenwälder heraus, in denen auch Stiel-Eiche (Quercus robur) sowie Hänge- und Moor-Birke (Betula pendula, B. pubescens) in der Baumschicht Anteile gewinnen. Da diese jedoch nur auf Sandebenen FFH-relevant sind, können sie nicht dem LRT 9190 zugeordnet werden.
Einziger Offenland-Lebensraumtyp ist ein Halbtrockenrasen südlich des Lindbusches, der dem FFH-LRT 6210 Kalk-Trockenrasen (2 ha) zugerechnet werden kann. Aufgrund der fortgeschrittenen Ruderalisierung wird er als Minimalausprägung des LRT bewertet. Weitere typische Arten sind Wiesenhafer (Helictotrichon pratense), Knack-Erdbeere (Fragaria viridis), Echtes Labkraut (Galium verum), Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus), Wiesen-Salbei (Salvia pratensis) und Gelbe Scabiose (Scabiosa ochroleuca).
Fauna
Die Strukturvielfalt sowie die ortsnahe Lage des Gebietes sind Gründe dafür, dass hier eine artenreiche Fledermausfauna anzutreffen ist. Nach Hahn (mdl. Mitt.) sind besonders das individuenreiche Vorkommen der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), aber auch das Auftreten des Großen Mausohrs (Myotis myotis) von Bedeutung. Daneben nutzt eine Vielzahl weiterer Arten wie Brandt-, Bart-, und Fransenfledermaus (Myotis brandtii, M. mystacinus, M. nattereri), Großer und Kleinabendsegler (Nyctalus noctula, N. leisleri), Zwerg-, Mücken- und Rauhautfledermaus (Pipistrellus pipistrellus, P. pygmaeus, P. nathusii) sowie Breitflügelfledermaus und Braunes Langohr (Eptesicus serotinus, Plecotus auritus) das Gebiet als Nahrungshabitat bzw. findet hier seine Fortpflanzungsstätten.
Auf trockenen und offenen Bereichen des Waldgebietes, besonders an den Waldrändern, leben Zauneidechsen (Lacerta agilis). In den Kleingewässern der Dölauer Heide wurde der Kammmolch (Triturus cristatus) nachgewiesen, der aber ebenso wie der Moorfrosch (Rana arvalis) nur kleine Bestände bildet. Für einzelne Bereiche der Heide gibt es zahlreiche Altnachweise vom Eremiten (Osmoderma eremita). Ein ausgewiesenes Habitat mit aktuellem Vorkommen der Art besteht in den Alteichen im Umfeld des „Harzklubstieges“., Zitat Ende
In der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Lindbusch“, Landkreis Saalkreis“ vom 20.04.1995 ist im Schutzzweck § 3 folgendes festgelegt, Zitat:
„(2) In weiten Bereichen ist ein durch Eichen geprägter Mischwald (Galio-Carpinetum) ausgebildet. Hier findet man typische kontinentale Florenelemente, wie z.B. die Türkenbundlilie. Trockenwarme Standorte werden durch vereinzelt auftretende Exemplare des Weißen Diptam charakterisiert. Weiterhin kommen im Gebiet seltene Pilzarten, wie z.B. der Blumenerdstern, vor. Außerdem leben in dem Gebiet seltene und schützenswerte Tierarten, wie z.B. Rotmilan, Schwarzmilan, Mittelspecht, Spitzmausarten, Waldohreule sowie verschiedene Insektenarten, wie der seltene Prachtkäfer Agrilus aurichalceus oder der Bockkäfer Rhopalopus femoratus. Der durch Eichen geprägte Mischwald soll im Rahmen weitgehend unbeeinflußter Sukzessionsprozesse erhalten bleiben, wobei die Duldung der natürlichen Verjüngung im Mittelpunkt stehen wird. Der in Teilen naturnah ausgeprägte Waldrand ist ebenfalls von hohem ökologischem Wert, wobei jedoch der ständige, auch in das Waldinnere hineinreichende Nährstoffeintrag zurückgedrängt werden muß. Dem Wald südwestlich vorgelagert befinden sich Halbtrockenrasen mit unterschiedlichen Stadien der Verbuschung, die dem Cirsio-Brachypodietum zuzuordnen sind. Hier findet man z.B.Neuntöter, Raubwürger, Wachtel, Goldammer und Sperbergrasmücke als Brutvögel. Außerdem dienen die blütenreichen, u.a. mit Alant und Purpurfetthenne bestandene Flächen zahlreichen Insektenarten als Weide.
(3) Der naturraumtypische Charakter dieses Gebietes mit seinen vorgenannten geologischen Geländeformen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensgemeinschaften sollen erhalten, gepflegt und entwickelt werden.“, Zitat Ende
Die beiden sehr bedeutsamen Waldgebiete und ihre angrenzenden Agrar- und Wiesenbereiche sind ohnehin schon stark von Niederschlagsarmut und Sommerhitze betroffen. Beispielsweise für das Jahr 2018 und das Jahr 2019 bezifferte das Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt (LAU) Jahresniederschlagsmengen von knapp über 300 l/m² bzw. 350 l/m². Im Vergleich dazu sei auf das Jahresmittel des Zeitraumes von 1961-1990 verwiesen, welcher fast 500 l/m² betrug. Bis zum 10.08.2022 fielen nach Angaben des LAU 163,10 l/m². Im Vergleich dazu verweist das LAU auf folgende Angaben:


Niederschlagssummen Januar-August
Zeitraum
Niederschlag in l/m²
Jan.-Aug. 2018201,8
Jan.-Aug. 2019206,7
Jan.-Aug. 2022163,1
Vergleichszeitraum Jan.-Aug. 1961-1990310,0

Aus diesen Angaben lässt sich unschwer entnehmen, dass beide Waldgebiete massive Wassersorgen haben und daher nicht zusätzliche Belastungen durch Massenabholzungen oder übermäßige sportliche Aktivitäten benötigen.
Überlegungen Wasser aus dem Heidesee und dem Graebsee überzuleiten halten Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) aus mehreren Gründen für sehr problematisch. Dazu zählen technische Schwierigkeiten wie die Verlegung von Wasserleitungen bergauf mit verbundenen Leitungstrassen und zusätzlichen Pumpleistungen. Zudem benötigen beide Standgewässer und ihr näheres Umfeld selbst das immer knapper werdende Wasser. Weitere Abzweigungen von Wasser führen auch zur Verschärfung der ohnehin sehr angespannten Wasserlage im Saugraben.
Stattdessen regen Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) an die mutmaßlich vor ca. 10 Jahren erfolgten Vertiefungen der Grabensysteme in der Dölauer Heide zu schließe, um eine Abführung von Wasser bei möglichen Starkniederschlagsereignissen bzw. Tauwettersituationen auszuschließen.
Zudem können nur sukzessive Waldentwicklungen zur Schaffung standortgerechter, arten- und strukturreiche sowie besser der angespannten Klimasituation angepasste Waldbestände beitragen.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordern alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalkreises, der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Salzatal auf alles zu tun, um den Schutz und den Erhalt von Dölauer Heide und Lindbusch zu gewährleisten. Dazu gehören der Stopp aller Massenabholzungen und die Beförderung der sukzessiven Entwicklung beider Schutzgebiete.
Speziell zum NSG „Lindbusch“ haben das Land Sachsen-Anhalt, der Landkreis Saalekreis und die Gemeinde Salzatal alles zu unternehmen, um die zerstörerischen sportlichen Aktivitäten zu beenden sowie durch geeignete Absperrmaßnahmen und Kontrollen derartige und andere Störungen bzw. Zerstörungen in der Zukunft auszuschließen.

Die zerstörerischen Aktivitäten in der Dölauer Heide zeigen nach Ansicht des AHA die Notwendigkeit auf, sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt einzusetzen. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, kann sich dazu an folgende Anschrift des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Tel.: 0345 – 2002746

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.01.2023

AHA fordert zusammenhängenden Schutz von Reide und Hufeisensee

Es war am Samstag, dem 21.01.2023, ein leicht winterlich geprägter Morgen, welcher mehr oder minder den Tag prägte. An der Ecke Delitzscher Straße/Käthe-Kollwitz-Straße fanden sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Winterexkursion zum Hufeisensee in Halle (Saale) zusammen, welcher im Rahmen einer Veranstaltungsserie zum 40. Jahrestag der Gründung des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 16.01.1983 stattfand.
Zu Beginn der Veranstaltung gab der Vorsitzende des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) einen umfassenden Überblick zur Entstehung und Entwicklung des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR.
Eine Veranstaltungsmeldung des Kulturbundes der DDR wird für den 16.01.1983 kurz und knapp unter „Art der Veranstaltung: Gründungsveranstaltung des Arbeitskreises Umweltschutz““, „Vorsitzender des Arbeitskreises: Jürgen Bernt-Bärtl“ und als „Ort: Büschdorf, Klub der Werktätigen“ vermerken. Was so lapidar und formell klingt, war die Einleitung einer neuen Etappe in der Geschichte des Kulturbundes der DDR und ganz besonders seiner 1980 gegründeten Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU). Bis dahin setzte sich die GNU aus Fachgruppen wie z.B. Ornithologie, Entomologie und Botanik zusammen. Nunmehr bestand der Wunsch eine Gruppe entstehen zu lassen, welche fachübergreifend als ehrenamtliches Sammelbecken für gesellschaftlichen Umwelt- und Naturschutz in der Stadt Halle (Saale) fungieren sollte. Die Erwartungen von allen Seiten waren groß. Da seien beispielhaft die Staatsmacht, die Stadtleitung Halle des Kulturbundes und der Stadtvorstand Halle der GNU zu nennen, welche sich eine gewisse gelenkte Ventilfunktion erhofften. Dann interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nun sich verstärkt öffentlich in Fragen Umwelt- und Naturschutz einmischen bzw. einbringen wollten. Die offizielle Eröffnungsveranstaltung am 20.02.1983 verdeutlichte diese Anliegen noch mehr und der Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) gab sich auf Grundlage dessen seinen ersten Arbeitsplan. Dabei spielte Büschdorf und der dort existente Alttagebau Hufeisensee eine große Rolle in der Arbeit des jungen AKUS. Neben Eingaben, Diskussionsrunden und Exkursionen fanden schon im ersten Jahr des Bestehens des AKUS zahlreiche Arbeitseinsätze am Hufeisensee statt.
Jedoch blieb der Hufeisensee nicht lange das einzige große Vorhaben des AKUS. Mit dem Engagement von drei jungen Ornithologen, welche sich seit dem Frühjahr 1980 mit dem Restauenwald Peißnitznordspitze beschäftigen, kommt ein weiteres Projekt zum AKUS dazu. Am 29.05.1983 entsteht schließlich eine Patenschaftsgruppe Restauenwald Peißnitznordspitze, welche sehr schnell die Zielsetzung des AKUS mitbestimmte. Ihr Wirken ist es zu verdanken, dass die Peißnitznordspitze sich nunmehr ungestörter entwickeln konnte und am 01.09.1983 eine Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ am damaligen Haus der Jungen Pioniere ihre Arbeit aufnahm. Ferner entstanden im Jahr 1984 die ersten Ideen zur Wiederherstellung eines einstigen zugeschütteten Feuchtbiotopes als Amphibienlaichgewässers. Von 1987 bis 1989 erarbeitete die Peißnitzgruppe dazu eine Konzeption. Mit Hilfe der damaligen Sowjetarmee und der Stadt Halle (Saale) erfolgte schließlich in den Jahren 1990 bis 1992 die Umsetzung der Konzeption. Die nunmehrige Unterschutzstellung der Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet im Jahre 1990 geht schließlich auch auf die Aktivitäten dieser Gruppe zurück.
Anfang des Jahres 1984 entsteht das Projekt „Grüne Wände“, was das ohnehin gespannte Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes noch weiter verschärft. Der Ansatz Wände zu begrünen wird als „Grüne Wende“ falsch verstanden und führte letztendlich zur Absetzung von Jürgen Bernt-Bärtl als Vorsitzenden des AKUS am 20.09.1984. Die Umbenennung der Aktion in „Grüne Hauswände“ und später in „Begrünte Architektur“ sorgte für eine gewisse Entspannung im Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes und konnte somit ihr wertvolles Tun ungestörter entfalten.
Nach der kurzen Leitung durch Hans-Eberhard Franze übernahm Dr. Peter Bliss noch im Jahr 1984 den Vorsitz des AKUS. Mit ihm kam die Idee eines Vorhabens zur Wiederherstellung der Kreuzer Teiche und die Errichtung eines Weihers am Amselgrund in den AKUS. Die von ihm und Michael Krüger im Jahre 1987 erstellte umfassende Konzeption bildet noch heute den Rahmen für Maßnahmen in dem Gebiet.
Der AKUS war nunmehr unentbehrlicher Bestandteil der Umweltarbeit der Stadt Halle (Saale) geworden. Die Erfahrungen und Fachkenntnisse seiner Mitglieder waren nach langzeitlichen Versuchen der Ignoranz und der Zerschlagung des AKUS nicht mehr wegzudenken. Seine Gedanken und Vorstellungen flossen u.a. in die Stadtordnung vom 11.06.1987 (z.B. Verbot der Verwendung von chemischen Auftaumitteln) ein sowie fanden bei Überlegungen zur Entwicklung von Grünverbundachsen im Stadtgebiet Berücksichtigung.
Im Januar 1990 endete die Arbeit des AKUS. Die einzelnen AKUS-Gruppen arbeiteten nunmehr eigenständig. Einige Gruppen existieren noch heute. So entstand aus der Peißnitzgruppe im März 1990 zunächst der Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kulturbund e.V., welcher die direkte Basis für den am 23.02.1991 gegründeten Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bildete. Die IG Verkehrsökologie ließ sich ebenfalls als eingetragener Verein eintragen. Im Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. fanden die IG Müll sowie Öffentlichkeitsarbeit ihr neues zu Hause.
Der AKUS entwickelte sich immer mehr zu einem sehr aktiven und unverzichtbaren Bestandteil der halleschen Umweltarbeit. Nach anfänglich besonders starker Behinderung seiner Arbeit konnte sich der AKUS im zunehmenden Maße einen bedeutsamen Platz erkämpfen. Die in der 7-jährigen AKUS-Arbeit gesammelten Erfahrungen haben u.a. auch in der Tätigkeit des AHA Eingang gefunden.
Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, der Bau einer Wasserrettungsstation sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees. Nun droht noch die Errichtung von Ferienhäusern.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Die letzten beiden heißen und trockenen Sommer in den Jahren 2018, 2019 und 2020 haben zudem die von Anfang an vom AHA genannten Befürchtungen bestätigt, dass ein Golfplatz an dem Standort mit fehlendem Wasser zu kämpfen hat und dann unverantwortlicher Weise den ebenfalls gestressten Hufeisensee anzapft. Nunmehrige Pläne der Stadt Halle (Saale) den Abfluss über den ca. 800 m langen Überlauf zur Reide, um so Wasser im Hufeisensee anzustauen, offenbart die fortgesetzte fachliche Inkompetenz. Abgesehen von der Tatsache, dass auf Grund der weiterfehlenden Erholung der Grundwassersituationen, findet momentan ohnehin kein Abfluss von Wasser des Hufeisensees statt. Angesichts der immer mehr steigenden Bedeutung des Überlaufes als Fließgewässer mit einer standorttypischen Fauna und Flora, dient der Bach als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Wanderstrecke von Lurchen, Fischen und
Kleinorganismen. Im Falle eines Anstieges gilt es daher das Wasser frei abfließen zu lassen, um auch den Überlauf wieder mit Wasser zu versorgen. Es ist unverantwortlich, dass die steuerfinanzierten Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer mehr die Entwicklung des Hufeisensees und seines Umfeldes nach dem Golfplatz auszurichten, dessen Errichtung schon skandalös genug ist. Nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gilt es daher den gesamten Verfahrens- und Entwicklungsweg der Golfanlage sowie mögliche unzulässige Vermischung von privaten und öffentlichen Belangen zu prüfen.
Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Zudem sei angemerkt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom Herbst 2022 – eine Fläche von 19.200,00 ha = 192,00 km².
In dem Zusammenhang sei ebenfalls erwähnt, dass die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft am Westufer des Hufeisensees mit dem zerstörerischen Bau einer DRK-Wasserrettung einen rühmlichen Höhepunkt gefunden hat. In dem Bereich fand eine vollständige oder weitgehende Zerstörung des gesamten Schilf- und Sukzessionsbereiches statt. Es ist skandalös, was hier Verantwortliche aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an Schäden in Natur und Landschaft angerichtet haben. Nach Auffassung des AHA sind Zusammenhänge zwischen der Genehmigung dieses Skandalbaus und der Mitgliedschaft des Vorsitzenden der DRK Wasserrettung Dr. Sven Thomas im Unterstützerverein für Halles nunmehr suspendierten Oberbürgermeister „Hauptsache Halle“ zu vermuten und daher gilt es tiefgründig und lückenlos mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. Der Bau ist auf jeden Fall sofort zu stoppen und die Aufschüttungen sind vollständig zu beseitigen.
Nunmehr beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss noch weitere Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft vornehmen zu wollen. Dabei benennt das vom halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf unterzeichnete Dokument folgende Planungsziele, Zitat:

3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SO Golf TG1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern
3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen
3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SO Freizeit TG4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/ Slipanlage für Boote
3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie
3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee
3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein
3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage
3.8 Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SO Golf TG2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche
3.9 Kennzeichnung einer zweiten Wasserskistrecke auf dem Hufeisensee als Trainigsstrecke bei Bedarf
3.10 Kennzeichnung einer Sportfläche Kutterrudern“, Zitat Ende


Der AHA findet solche Pläne katastrophal und unverantwortlich, da sie den Weg in Richtung weiterer Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft im Bereich des Hufeisensees gehen soll. Laut Medienberichten nimmt bereits jetzt die Golfanlage eine Fläche von sage und schreibe 80,00 ha ein. Flächenmäßige und bauliche Erweiterungen sind weiter geplant. Daher fordert der AHA mit Nachdruck den gesamten Fortgang des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sofort zu stoppen, den Rückbau aller bisherigen Verbauungen und Zerstörungen in Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisensees umzusetzen.
Darüber hinaus fordert der AHA Halles Stadträte auf die geplanten weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Offenbar haben bestimmte Verantwortliche in Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) jegliche Hemmungen verloren mit Steuergeldern einen Feldzug gegen Umwelt, Natur und Landschaft zu führen. Es gilt alle Leute aus ihren Ämtern zu entfernen, welche offenbar für lobbyhafte Partikularinteressen flächendeckend die Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft genehmigen.
Die nunmehrigen Pläne am Nordufer einen Camping- und Caravanstandort zu errichten und sich dabei auf einen skandalösen Bebauungsplan zu berufen bestätigt die auf Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft orientierten Politik der Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Den drohenden verstärkten Ziel- und Quellverkehr von motorisiertem Verkehr scheinen diese Leute dagegen nicht zu stören.
Dabei weist der heutige AHA bereits seit dem Jahr 1983 auf dringende Entwicklung des Gebietes des Hufeisensees als Entwicklungsstandort für Natur und Landschaft sowie für den sanften Tourismus hin. Ferner gilt es den Biotop- und Grünverbund mit der Reide und ihrer Aue zu sichern bzw. zu erweitern.
Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.
Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der AHA vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.

Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.
Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.01.2023

Fotos: Dietmar Hörner

Der AKUS wäre 40 Jahre geworden

Eine Veranstaltungsmeldung des Kulturbundes der DDR wird für den 16.01.1983 kurz und knapp unter „Art der Veranstaltung: Gründungsveranstaltung des Arbeitskreises Umweltschutz““, „Vorsitzender des Arbeitskreises: Jürgen Bernt-Bärtl“ und als „Ort: Büschdorf, Klub der Werktätigen“ vermerken. Was so lapidar und formell klingt, war die Einleitung einer neuen Etappe in der Geschichte des Kulturbundes der DDR und ganz besonders seiner 1980 gegründeten Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU). Bis dahin setzte sich die GNU aus Fachgruppen wie z.B. Ornithologie, Entomologie und Botanik zusammen. Nunmehr bestand der Wunsch eine Gruppe entstehen zu lassen, welche fachübergreifend als ehrenamtliches Sammelbecken für gesellschaftlichen Umwelt- und Naturschutz in der Stadt Halle (Saale) fungieren sollte. Die Erwartungen von allen Seiten waren groß. Da seien beispielhaft die Staatsmacht, die Stadtleitung Halle des Kulturbundes und der Stadtvorstand Halle der GNU zu nennen, welche sich eine gewisse gelenkte Ventilfunktion erhofften. Dann interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nun sich verstärkt öffentlich in Fragen Umwelt- und Naturschutz einmischen bzw. einbringen wollten. Die offizielle Eröffnungsveranstaltung am 20.02.1983 verdeutlichte diese Anliegen noch mehr und der Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) gab sich auf Grundlage dessen seinen ersten Arbeitsplan. Dabei spielte Büschdorf und der dort existente Alttagebau Hufeisensee eine große Rolle in der Arbeit des jungen AKUS. Neben Eingaben, Diskussionsrunden und Exkursionen fanden schon im ersten Jahr des Bestehens des AKUS zahlreiche Arbeitseinsätze am Hufeisensee statt.
Jedoch blieb der Hufeisensee nicht lange das einzige große Vorhaben des AKUS. Mit dem Engagement von drei jungen Ornithologen, welche sich seit dem Frühjahr 1980 mit dem Restauenwald Peißnitznordspitze beschäftigen, kommt ein weiteres Projekt zum AKUS dazu. Am 29.05.1983 entsteht schließlich eine Patenschaftsgruppe Restauenwald Peißnitznordspitze, welche sehr schnell die Zielsetzung des AKUS mitbestimmte. Ihr Wirken ist es zu verdanken, dass die Peißnitznordspitze sich nunmehr ungestörter entwickeln konnte und am 01.09.1983 eine Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ am damaligen Haus der Jungen Pioniere ihre Arbeit aufnahm. Ferner entstanden im Jahr 1984 die ersten Ideen zur Wiederherstellung eines einstigen zugeschütteten Feuchtbiotopes als Amphibienlaichgewässers. Von 1987 bis 1989 erarbeitete die Peißnitzgruppe dazu eine Konzeption. Mit Hilfe der damaligen Sowjetarmee und der Stadt Halle (Saale) erfolgte schließlich in den Jahren 1990 bis 1992 die Umsetzung der Konzeption. Die nunmehrige Unterschutzstellung der Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet im Jahre 1990 geht schließlich auch auf die Aktivitäten dieser Gruppe zurück.
Anfang des Jahres 1984 entsteht das Projekt „Grüne Wände“, was das ohnehin gespannte Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes noch weiter verschärft. Der Ansatz Wände zu begrünen wird als „Grüne Wende“ falsch verstanden und führte letztendlich zur Absetzung von Jürgen Bernt-Bärtl als Vorsitzenden des AKUS am 20.09.1984. Die Umbenennung der Aktion in „Grüne Hauswände“ und später in „Begrünte Architektur“ sorgte für eine gewisse Entspannung im Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes und konnte somit ihr wertvolles Tun ungestörter entfalten.
Nach der kurzen Leitung durch Hans-Eberhard Franze übernahm Dr. Peter Bliss noch im Jahr 1984 den Vorsitz des AKUS. Mit ihm kam die Idee eines Vorhabens zur Wiederherstellung der Kreuzer Teiche und die Errichtung eines Weihers am Amselgrund in den AKUS. Die von ihm und Michael Krüger im Jahre 1987 erstellte umfassende Konzeption bildet noch heute den Rahmen für Maßnahmen in dem Gebiet.
Der AKUS war nunmehr unentbehrlicher Bestandteil der Umweltarbeit der Stadt Halle (Saale) geworden. Die Erfahrungen und Fachkenntnisse seiner Mitglieder waren nach langzeitlichen Versuchen der Ignoranz und der Zerschlagung des AKUS nicht mehr wegzudenken. Seine Gedanken und Vorstellungen flossen u.a. in die Stadtordnung vom 11.06.1987 (z.B. Verbot der Verwendung von chemischen Auftaumitteln) ein sowie fanden bei Überlegungen zur Entwicklung von Grünverbundachsen im Stadtgebiet Berücksichtigung.
Der AKUS und sein Wirken veranlasste auch in Potsdam eine derartige Gruppe zu gründen. So entstand auf Grundlage der nunmehr langjährigen Erfahrungen des AKUS am 07.04.1988 die Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz und Stadtökologie (später Stadtgestaltung), kurz ARGUS, welcher heute noch mit gleichem Namen als eingetragener Verein weiter existiert. Ein prominentes Mitglied war damals der spätere bzw. ehemalige Ministerpräsident des Landes Brandenburg Matthias Platzeck. Ferner nutzte der AKUS alle Möglichkeiten sich mit anderen entsprechenden GNU-Gruppen zu vernetzen. Dafür boten die Öko-Kirmes der IG Stadtökologie in Berlin-Köpenick, die Treffen beim ARGUS in Potsdam sowie nicht zuletzt die vom AKUS und dem Stadtvorstand Halle der GNU am 11.06.1989 im halleschen Heinrich-und-Thomas-Mann-Klub organisierte und durchgeführte Öko-Kirmes genügend Gelegenheiten.
Der AKUS hatte zeitweise sogar an die 40 Mitglieder, wovon alleine 12 Mitglieder zur Peißnitzgruppe gehörten. Innerhalb des AKUS entstanden bis zu seiner Selbstauflösung im Januar 1990 immer mehr Gruppen. Dazu gehörten zum Beispiel die Interessengemeinschaft (IG) Verkehrsökologie, die IG Müll und IG Öffentlichkeitsarbeit.
Im Januar 1990 endete die Arbeit des AKUS. Die einzelnen AKUS-Gruppen arbeiteten nunmehr eigenständig. Einige Gruppen existieren noch heute. So entstand aus der Peißnitzgruppe im März 1990 zunächst der Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kulturbund e.V., welcher die direkte Basis für den am 23.02.1991 gegründeten Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bildete. Die IG Verkehrsökologie ließ sich ebenfalls als eingetragener Verein eintragen. Im Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. fanden die IG Müll sowie Öffentlichkeitsarbeit ihr neues zu Hause.
Der AKUS entwickelte sich immer mehr zu einem sehr aktiven und unverzichtbaren Bestandteil der halleschen Umweltarbeit. Nach anfänglich besonders starker Behinderung seiner Arbeit konnte sich der AKUS im zunehmenden Maße einen bedeutsamen Platz erkämpfen. Die in der 7-jährigen AKUS-Arbeit gesammelten Erfahrungen haben u.a. auch in der Tätigkeit des AHA Eingang gefunden.
Um an das Wirken des vor 40 Jahren gegründeten AKUS zu erinnern und auch im Gedenken an den 20. Todestag des am 17.01.2003 gestorbenen Jürgen Bernt-Bärtl, findet im Jahr 2023 folgende Veranstaltung statt:

Dienstag, den 30.05., um 17.00 Uhr
40. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz
des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983
Exkursion durch das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“
Treffpunkt: Peißnitzhaus (ehem. Pionierhaus)
Dauer: ca. 3 Stunden

Wer noch mehr zu der Geschichte des AKUS und den gegenwärtigen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.01.2023

AHA fordert weiterhin und mit Nachdruck naturnahe Entwicklung des Ettersberges!

Samstag, den 28.01., um 10.00 Uhr
Neujahreswanderung in das NSG „Prinzenschneise“ am Ettersberg in und bei Weimar
Gemeinsam mit der Bürgerinitiative pro Ettersberg
Treffpunkt: Eingang Buttelstedter Straße, Weimar
Dauer: ca. 3 Stunden


Mit großer Genugtuung und Freude hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) einst die Information aufgenommen, dass es der Bürgerinitiative pro Ettersberg gelungen war, am 10.08.2017 dem Thüringer Landtag eine Petition in Papierform mit 2.066 Unterschriften zum Schutz des Waldes auf dem Ettersberg zu überreichen sowie den Petitionsausschuss zu gewinnen am 17.08.2017 den Beschluss zu fassen ab 21.08.2017 die Petitionsplattform für eine Online-Petition freizuschalten.
Die Petition „Schutz des Waldes auf dem Ettersberg“ auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtages war seit dem 02.10.2017 abgeschlossen gewesen. Erfreulicherweise hatten damals 988 Personen ihre Unterschrift für einen dauerhaften Schutz und Erhalt des von Arten- und Strukturreichtum, aber auch historischer Verantwortung geprägten 17 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19 ha), Prinzenschneise (88 ha) und Südhang Ettersberg (408 ha) gewährleisten zu können. Ferner befindet sich der größte Teil der Landschaft im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ geleistet.
Daraufhin gab es zahlreiche Anhörungen und Beratungen mit den Trägern der Petition.
In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass u.a. in einer gemeinsamen ca. dreistündigen Begehung Mitglieder der Bürgerinitiative pro Ettersberg und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 26.07.2017 im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ Spuren von massiven bisherigen forstwirtschaftlichen Eingriffen mit deutlichen Spuren in Form von etwa alle 20 m von der Prinzenschneise nach Norden und Süden in den Wald gefrästen Rückegassen, gefällten Bäumen und zerfahrenen Waldböden und Wegen feststellten.
Darüber hinaus erfolgten auch Abholzungen, welche zu umfassenden Lichtungen führten. Selbst vor dem Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ machten die Abholzungsmaßnahmen des Forstes keinen Halt.
Auf Grund der Tatsachen, dass es sich hier um NSG und ein FFH-Gebiet handelt, leiten sich zwingende Notwendigkeiten ab, wozu ein Verschlechterungsverbot gehört. Die bisher durchgeführten massiven Abholzungen, denen offensichtlich Traubeneichen, Winterlinden, Eschen, Salweiden, Bergahorne und Birken zum Opfer fielen, widersprechen dem ebengenannten Ansinnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher in derartigen schutzwürdigen Gebieten vorrangig eine naturnahe Entwicklung zuzulassen. Die immer vom Forst vorgetragene Behauptung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen die Vermehrung und Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche ermöglichen, ist nicht korrekt. Abgesehen davon, dass die Fällungen und der Einsatz von schwerer Räumtechnik die Struktur der Wälder stören bzw. gar zerstören, entziehen Bodenverdichtungen und übermäßige Lichteinträge die besonderen Entwicklungsmöglichkeiten der empfindlichen und langsam wachsenden Stiel- und Traubeneichenjungbäume. Verschärfung erfährt die Situation, dass auf Grund hoher Nährstoffeinträge Staudenkulturen und verstärkt Spitz- und Bergahorn Einzug halten.
Beide Eichenarten benötigten Halbschatten, um keimen und sich entwickeln zu können. Vereinzelt umstürzende Bäume schaffen dafür ausreichend Raum. Ferner bieten Waldrandbereiche und bestehende Kleinlichtungen sehr guten Entwicklungsraum. Erfreulicherweise konnte damals die Exkursionsgruppe zudem mehrere Bestände an Jungbäumen der Traubeneiche feststellen.
Darüber hinaus dienen Wälder durch Aufnahme von Kohlendioxid sowie der Abgabe von Sauerstoff und Wasser als Teil einer dringend notwendigen Klimaregulierung und gehören somit zum bedeutsamen und unersetzlichen Teil des Klimaschutzes. Ferner dienen Wälder der Naherholung für die einem vielfältigen Stress ausgesetzte Menschheit. Ebenfalls fungieren sie als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie spielen bei dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen eine sehr wichtige Rolle.
Insofern ist eine andere Herangehensweise in den vielfältigen Schutzgebieten dringend nötig. Dazu zählt nunmehr ausschließlich die naturnahe und sukzessive Entwicklung der Waldgebiete am Ettersberg –insbesondere in den drei Naturschutzgebieten, im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ – zuzulassen. Eine Einstellung der Forstwirtschaft ist zudem nicht nur ein Ausdruck eines aktiven Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Förderung eines nachhaltigen Tourismus, sondern ebenfalls ein Gebot der historischen Demut gegenüber der naheliegenden Gedenkstätte Buchenwald.
Von daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und den Landkreis Weimarer Land weiterhin und mit Nachdruck auf, diese obengenannten Ansinnen endlich zu respektieren.
Die von der Bürgerinitiative pro Ettersberg auf der Petitionsplattform Change org. geschaltete die Petition „Schützen Sie den Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar vor forstlicher Ausbeutung!“ hatte letztendlich 46.949 Unterschriften erreicht. Nur so ist es im konkreten Fall weiterhin möglich den Thüringer Landtag zum Handeln zu bewegen und die Thüringer Staatsregierung zu einem nachhaltigen Schutz und Erhalt des Waldgebietes Ettersberg als Teil eines umfassenden Biotopverbundes mit bewaldeten Erosionstälern, Gebüschen und ausgedehnten Streuobstwiesen zu drängen sowie die forstwirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu beenden.
Das war letztendlich auch Inhalt der Anhörung im Thüringer Landtag am 02.02.2018.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind jedoch keine nachhaltigen positiven Änderungen des Umganges mit dem Wald am Ettersberg erkennbar.
In dem Zusammenhang führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, dem 28.01.2023, eine ca. dreistündige Neujahreswanderung im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ in Weimar durch. Im Rahmen dieser Exkursion ist vorgesehen der interessierten Öffentlichkeit über die Ausgangssituation zu informieren und eigene Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des arten- und strukturreichen Waldgebietes darzulegen.
Treff ist 10:00 Uhr am Zugang zur Prinzenschneise an der B 85 – Buttelstedter Straße zwischen Weimar-Schöndorf und Großobringen

Ferner bekräftigt der AHA erneut seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sein Wissen sowie seine Erfahrungen einzubringen. Außerdem bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA an, Interessenten eine Plattform zur Mitwirkung bereitzustellen. Wer Interesse hat sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in Weimar & Weimarer Land einzusetzen, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.01.2023

Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese

Am 14.01.2023 wurde das Streuobstwiesenjahr mit einem geplanten Baumschnitt eröffnet.
Zahlreiche AHA-Mitglieder und interessierte Dessauer machten sich ans Werk, die ersten Bäume zunächst von Wassertrieben und abgestorbenen Ästen zu befreien.
Ein weiteres Augenmerk lag aber diesmal auf den Misteln, die sich in großer Zahl auf den Apfelbäumen angesiedelt hatten. Misteln sind Halbschmarotzer, die zwar selbst Photosynthese betreiben, sich aber mit ihren Saugwurzeln fest auf den Bäumen verankern und diesen Nährstoffe und Wasser entziehen. Werden diese Misteln nicht entfernt, können Äste auch brechen und den Baum auf Dauer schädigen. Man musste z.T hoch in die Bäume hineinklettern, um die Misteln vollständig entfernen zu können. Das Wetter zeigte sich freundlich und der Regen setzte erst am Nachmittag ein.
Nach getaner Arbeit wurde der nächste Arbeitseinsatz am 18.02.2023 bei Kaffee und Kuchen besprochen. Wir würden uns sehr freuen, wenn es zu den nächsten Einsätzen wieder eine solchrege Beteiligung geben würde.

AHA fordert länderübergreifenden Schutz und Erhalt der Königsbrück-Ruhlander Heiden

Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
In dem Zusammenhang ist es wichtig, dass große Waldgebiete wie die 47.076 ha = 470,76 km² großen Königsbrück-Ruhlander Heiden, welche sich länderübergreifend im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg befindet sowie in die Auen von Elbe und Schwarzer Elster und ihrer jeweiligen Nebengewässer eingebunden ist, einen besonderen Schutz erfahren. Die Bedeutung des arten- und strukturreichen und somit sehr bedeutsamen Landschafts- und Naturraumes zeigen die zahlreichen Schutzgebiete auf. So führt das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 61 „Landschaftsökologie, Flächennaturschutz“, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 61 „Landschaftsökologie, Flächennaturschutz“, im Fachbeitrag zum Landschaftsprogramm – Naturraum und Landnutzung – Steckbrief „Königsbrück-Ruhlander Heiden“ | 13 unter dem Punkt 22 Königsbrück-Ruhlander Heiden (KRH) folgendes zu den Schutzgebieten an, Zitat:

Anteil an Schutzgebieten

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

Schutzgebiete nach nationalem Recht
Sechs Landschaftsschutzgebiete belegen 22,2 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} dieser Landschaft. Zentral liegen die LSG Bernsdorfer Teichlandschaft (d 50, 876 ha), Biehla-Weißig (d 06, 552 ha) und „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau (d 51, 4 038 ha), welche typische Ausschnitte der Teich- und Heidelandschaft repräsentieren. Nur mit geringen Anteilen im Gebiet befinden sich die LSG Mittlere Röderaue und Kienheide (d 68, 8 620 ha), Westlausitz (d 05, 29 387 ha) und Knappensee (d 54, 1 127 ha).
Als Naturschutzgebiete stehen 18,7 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} der Königsbrück-Ruhlander Heiden unter Schutz. Damit führt diese Landschaft bezüglich des NSG-Anteils in Sachsen. Herausragende Bedeutung hat die Königsbrücker Heide als größtes sächsisches Wildnisgebiet (D 98). Mit einer Fläche von 7 000 ha im ehemaligen Militärgelände gelegen, bietet sich hier die einmalige Chance, einen weitgehend unzerschnittenen Raum mit vielgestaltigen Lebensräumen erhalten und in seinen natürlichen Prozessen zu verfolgen. Um dies zu gewährleisten, wird die Kernzone mit ca. 5000 ha als Naturentwicklungszone streng geschützt.
Besonders wertvoll sind die an verschiedenen Stellen erhaltenen naturnahen Waldzellen, welche als NSG eine Vorstellung vom ursprünglichen Aussehen der Waldgesellschaften vermitteln können. Naturräumliche Besonderheiten stehen im Gebiet relativ großflächig unter Naturschutz. Dazu zählen das NSG Dubringer Moor (D 78, 1 700 ha) und das Teichgebiet Biehla-Weißig (D 94, 824,6 ha). Im Westen dieser Landschaft steht das Zschornaer Teichgebiet (D 04, 347 ha) unter Naturschutz, in dessen Wäldern, Feucht- und Wasserflächen eine Vielzahl von seltenen Amphibien-, Fisch- und Wasservogelarten beheimatet ist. Kleinere verstreute Naturschutzgebiete repräsentieren Trittsteinbiotope in den Wäldern, Auen und Feuchtgebieten des Gebietes. Dazu gehören die NSG Lugteich bei Grüngräbchen“ (D 05, 53 ha) und Erlenbusch – Oberbusch Grüngräbchen (D 06, 146,55 ha). Die NSG Moorwald am Pechfluss bei Medingen (D 97, 84 ha) und Waldmoore bei Großdittmannsdorf (D 99, 93,5 ha) schützen grundwasserabhängige Feuchtbiotope am Rande der Schotterflächen der Laußnitzer Heide, welche durch den Kiesabbau besonders gefährdet sind.
Der Flächenanteil der unbewirtschafteten Kernzone des NSG Königsbrücker Heide beträgt derzeit ca. 9,3 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}.

Natura 2000

Aus dieser Landschaft wurden 21 FFH-Gebiete gemeldet, die 23,0 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} ihrer Fläche ausmachen. Hierzu zählen alle o. g. NSG, wobei die Namen von FFH- und Naturschutzgebieten teilweise voneinander abweichen. Zusätzlich unter diese Schutzkategorie fallen die FFH-Gebiete „Dammmühlenteichgebiet“ (218 ha, anteilig), „Große Röder zwischen Großenhain und Medingen“ (96 ha, anteilig), „Buchberge bei Laußnitz“ (200 ha), „Fließgewässersystem Kleine Röder und Orla“ (416 ha, anteilig), „Rödertal oberhalb Medingen“ (770 ha, anteilig), „Pulsnitz- und Haselbachtal“ (265 ha, anteilig), Ruhländer Schwarzwasser“ (54 ha), „Teichgruppen Cosel-Zeisholz“ (185 ha), „Großer Rohrbacher Teich“ (47 ha), „Otterschütz“ (210 ha), „Feuchtgebiete Leippe-Torno“ (199 ha) und „Bergbaufolgelandschaft Laubusch“ (350 ha,anteilig).
Teilweise sind die FFH-Gebiete so abgegrenzt, dass sie NSG einschließen, diese jedoch überragen oder mehrere miteinander verbinden. Dies trifft zu auf die Meldegebiete „Teiche um Zschorna und Kleinnaundorf“ (227 ha, anteilig), „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“ (267 ha), „Saleskbachniederung unterhalb Grüngräbchen“ (147 ha), Erlenbusch-Oberbusch Grüngräbchen“ (311 ha), „Cunnersdorfer Teiche“ (104 ha) und „Teichgebiet Biehla-Weißig“ (963 ha).
Die EU-Vogelschutzgebiete (SPA) bedecken 24,2 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} des Gebietes. Gemeldet wurden die Einheiten „Dubringer Moor“ (1849 ha), „Teichgebiet Biehla-Weißig“ (963 ha), „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“ (5075 ha, anteilig), „Teiche nordwestlich Kamenz“ (417 ha, anteilig), „Königsbrücker Heide“ (6931 ha, anteilig), „Laußnitzer Heide“ (1439 ha), „Teiche bei Zschorna“ (1506 ha, anteilig) und „Mittleres Rödertal“ (1942 ha, anteilig).“, Zitat Ende

Die Bedeutung für den Wasserhaushalt findet im gleichen Beitrag folgendermaßen Eingang, Zitat:

Wasserschutzgebiete

Im Gebiet belegen Wasserschutzgebiete 8,9 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} seiner Fläche. Die größten unter ihnen gehören zu den Grundwasserfassungen Tauscha, Schwepnitz und Zschornau-Schiedel. Im äußersten Südwesten wird das Einzugsgebiet des Speichersystems Radeburg auf 37,2 km² Fläche geschützt (Wasserwerk Rödern).“, Zitat Ende

Diese länderübergreifende ökologische und hydrologische Bedeutung 47.076 ha = 470,76 km² großen Königsbrück-Ruhlander Heiden erfordert besonders hohe Verantwortungen zum Schutz und Erhalt sowie zur Entwicklung des Gesamtgebietes und einzelner Teile des Gesamtraumes als Lebens- und Rückzugsraumes für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Eng damit verbunden ist die großräumige Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Lebensraum und Stätte einer dem entsprechend angepassten Naherholung und touristischen Nutzung.
In dem Blickfeld betrachtet erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge das Vorhaben in der 50,00 km² großen Radeburger-Laußnitzer Heide einen weiteren Kiessandtagebau aufzuschließen. Im „Obligatorischen Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a BbergG für das Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Kiessandtagebau Würschnitz-West“ ist dazu 04.12.2018 ist dazu im Erläuterungsbericht unter dem Punkt „0 Vorbemerkung“ folgendes vermerkt, Zitat:

Der Abbau soll auf einer Fläche von 122,3 ha innerhalb einer beantragten Gesamtfläche von rd. 134,7 ha erfolgen, die sich über das BWE Radeburg, das BWE Laußnitz 2 und die Bewilligung Laußnitz 2 erstreckt. Die Berechtsamkeiten, die alle innerhalb des Lagerstättenkomplexes liegen, befinden sich alle in der Verfügbarkeit der Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co KG…..
Gegenstand des vorliegenden Rahmenbetriebsplanes ist die Gewinnung von Sanden und Kiessanden inkl. Transport per Bandanlage bis zur Anschlussstelle an die bereits genehmigte Bandanlage entlang der Straße K 9261 in einer Rahmenbetriebsplanfläche von 134,7 ha mit anschließender Wiedernutzbarmachung.“, Zitat Ende
In dem gleichen Rahmenbetriebsplan gibt man unter dem Punkt „1.5 Konfliktanalyse“ selbst u.a. folgendes an, Zitat:

Für folgende FFH- und SPA-Gebiete im Umfeld des Vorhabens:
– EU-Vogelschutzgebiet „Laußnitzer Heide“ (DE 4748-451)
– FFH-Gebiet „Teiche um Zschorna und Kleinnaundorf“ (DE 4748-301),
– FFH-Gebiet „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“ (DE 4748-303) sowie
– FFH-Gebiet „Große Röder zwischen Großenhain und Medingen“ (DE 4647-301).“, Zitat Ende

In der „Pressemitteilungen 2016 [054/2016 – 24.06.2016] – Raumordnungsverfahren für Kiesabbau im Thiendorfer Ortsteil Würschnitz abgeschlossen – Kiesgewinnung nur eingeschränkt möglich“ führt die Landesdirektion u.a. folgendes an, Zitat:

Unmittelbar westlich und südlich der geplanten Abbaufläche schließen ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) und ein Vogelschutzgebiet des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 an….Es muss mit erheblichen Auswirkungen auf die Natur, Tiere und Pflanzen, das Wasser, den Boden und das Klima gerechnet werden.“, Zitat Ende

Dem ist in der Tat so. Auch wenn das Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG in ihrer Broschüre „Kiestagebau „Würschnitz-West“ versucht ihr Image aufzupolieren und die Zerstörung von Natur und Landschaft in Salamitaktik präsentiert, sind mindestens ca. 134,70 ha Wald erneut vor der Vernichtung bedroht. Dabei gilt es zu beachten, dass der Aufschluss von „Lausnitz 1“ und der genehmigte Aufschluss „Würschnitz 1“ zu Waldverlusten geführt haben bzw. führen.
Hinsichtlich der Gefahren für das Grundwasser sei erwähnt, dass es sich in einem größeren Korridor bewegt und im Rahmen der Kapillarwirkung in einen umfassenden Austausch mit den angrenzenden Bodenschichten befindet. Anhand der zunehmenden Niederschlagsarmut und verstärkten Sommerhitze – so insbesondere in den Jahren 2018 – 2022 – ist mit einer weiteren Verschärfung zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass der Wasseraustausch mit den Wald- und Moorgebieten, Fließ- und Standgewässern bis hin zur Aue der ca. 105,00 km langen Große Röder – einem Nebenfluss der Schwarzen Elster – umfassende Störungen erfährt, wenn der weitere Kiessabbau erfolgt. Somit haben wir es auch mit umfassenden Verstößen mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu tun, welche besonderen Augenmerk auf den Schutz der Gewässer aller Art und des Grundwassers legt. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG in ihrer Broschüre „Kiestagebau „Würschnitz-West“ folgendes aufführt, Zitat:

Rund um das gesamte Abbaugebiet werden 25 Messstellen kontinuierlich überwacht und regelmäßig durch externe Labore überprüft (Grundwassermonitoring). Dieses wird behördlich festgelegt und kontrolliert. Damit es zu keinerlei Beeinträchtigung der Moore kommt, werden wir einen Trockenabbau durchführen und bleiben deutlich über dem Grundwasserspiegel.“

Im Zusammenhang mit der obengenannten Ausgangssituation erscheint es makaber, wenn laut Medienberichten nun das Ordnungsamt des Landkreises Bautzen bis zum 23.01.2023 eine Beräumung der Baumhäuser und Feuerstellen der Protestierenden einfordert. Anstatt sich für das Ende der weiteren Bedrohung der Radeburger-Laußnitzer Heide einzusetzen, wendet sich der Landkreis Bautzen gegen diejenigen Menschen, welche ihn vor Raubbau schützen möchten.
Daher fordert der den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) einen massiven, länder- und raumübergreifenden Schutz und Erhalt der 47.076 ha = 470,76 km² großen Königsbrück-Ruhlander Heiden ein, wozu die 50,00 km² großen Radeburger-Laußnitzer Heide gehört. Dies lässt für weitere massive Eingriffe wie den Aufschluss des Kiessandtagebaus Würschnitz-West“ nicht zu.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, seiner Erfahrungen und fachlich-inhaltlichen Aufstellung und Ausstattung sowie der angedachten Bildung einer Regionalgruppe Dresden und Umland einbringen die in die Fluss- und Auenlandschaften von Elbe und Schwarzer Elster eingebetteten Königsbrück-Ruhlander Heiden zu schützen und zu erhalten.
Wer Interesse hat sich mit einzubringen und mehr zu den Vorstellungen des AHA zu erfahren, kann sich an folgende Anschriften wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Tel.: 0345 – 2002746

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.01.2023

Links:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/wald-besetzung-raeumung-kies-abbau-100.html

https://www.tag24.de/dresden/dresden-wirtschaft/ottendorf-okrilla-proteste-gegen-sandtagebau-wuerschnitz-west-kieswerk-baggert-am-naturschutzgebiet-1011980

https://www.saechsische.de/sachsen/sachsen-umwelt-laussnitzer-heide-matthias-schrack-natur-wirtschaft-kies-oder-wald-5317495-plus.html

https://www.lds.sachsen.de/?ID=11401&art_param=755&reduce=0&search=Würschnitz

https://www.bigdata.sachsen.de/oba/2018_12_04_RBP_KiesWuerschnitzWest.pdf

https://www.natur.sachsen.de/download/22_Koenigsbrueck_Ruhlander_Heiden.pdf

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