Autor: Dietmar Hörner

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2024

  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631
  • Bitte bringen Sie ihre eigene Lupe mit. Leider können wir Ihnen keine Lupen zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

AHA führt Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 26.10.2024, eine ca. fünfstündige Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe durch.
Im Rahmen der Rundexkursion beabsichtigt der AHA die dringende Schutzwürdigkeit und die vielfältige ökologische Bedeutung des ca. 270 ha Unterluches darzulegen. Dabei möchte der AHA auch auf den von ihm am 04.05.2009 beschlossenen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Rosslau“ in der Stadt Dessau-Rosslau“ eingehen.

Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Roßlau

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch mehr zu der Exkursion und zu Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, kann sich auch an folgende Adresse wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.10.2024

AHA hält besonderen Schutz der Natur und Landschaft in Halles Nordwesten sowie der angrenzenden Bereiche von Petersberg, Wettin-Löbejün und Salzatal für dringend notwendig!

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – widmet sich nunmehr seit 44 Jahren u.a. dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung der arten- und strukturreichen Umwelt, Natur und Landschaft im Raum Stadt Halle (Saale), Gemeine Petersberg, Stadt Wettin-Löbejün und Gemeinde Salzatal.
Zur Entstehung großer Teile dieses Landschaftsraumes und der Einschätzung der geologisch-hydrologischen Beschaffenheit beinhaltet u.a. der Beitrag „Der Wettin-Rhyolith-Beitrag zur Oberflächenverbreitung und Entstehung eines Halleschen Quarzporphyrs“ von Mark Exner und Max Schwab, SSN 0018-0637 Hercynia N. F. 33 (2000): 173-190 173 eine sehr gute Darstellung und Einschätzung.

https://opendata.uni-halle.de//handle/1981185920/95200

Ebenfalls als Beispiel der Darstellung der besonderen Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit ist der Beitrag von Monika Partzsch aus dem Jahr 2007 mit der Überschrift“ Flora, Vegetation und historische Entwicklung der Porphyrkuppenlandschaft zwischen Halle und Wettin (Sachsen-Anhalt)“ zu sehen.

https://opendata.uni-halle.de//handle/1981185920/92016

https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/92016/1/schlechtendalia_volume_15_1809.pdf

In Rahmen zahlreicher Fahrradexkursionen – zuletzt am 04.10.2024 durchgeführt – nahm der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder diesen sehr bedeutsamen, vielfältigen, arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraum in Augenschein, um auf die dringende Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit hinzuweisen.
Zu dem Landschafts- und Naturraum gehören Porphyr- und Kalksteinlandschaften mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Auenlandschaften mit Auenwäldern, -wiesen und Hochstaudenflächen, Wiesen, Streuobstwiesen sowie nicht zuletzt Ackerflächen. Dieser Landschafts- und Naturraum dient als Wohn- und Lebensgebiet zahlreicher Menschen, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen und Pilzarten, Raum für Wissenschaft und Lehre sowie eines unbedingt den Schutzbedingungen anzupassenden Tourismus. Zudem fungiert das Gesamtgebiet als Biotopverbund- und Frisch- und Kaltluftzufuhrraum sowie Kaltluftentstehungsgebiet. In mehreren Darlegungen hebt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das ökologische und landschaftliche Potenzial, das naturnahe Entwicklungspotenzial und nicht zuletzt die Notwendigkeit der Freihaltung von Bebauungen aller Art im Gesamtgebiet hervor.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in den Landschafts- und Naturräumen in Halles Nordwesten sowie in Fortsetzung in der Gemeinde Petersberg, in der Stadt Wettin-Löbejün und der Gemeinde Salzatal eine sehr schützenswerte Region, welche sich sehr vielfältig darstellt. Als Kernstück fungiert das Saaletal, welches von den Lunzbergen und den Brachwitzer Alpen sowie dem Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy eingerahmt ist. Die Lunzberge sind als ca. 64 ha großes Naturschutzgebiet „Lunzberge“ ausgewiesen, während die nördlich gegenüberliegenden Brachwitzer Alpen den Status eines ca. 152,00 ha großen Naturschutzgebietes „Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ besitzen. Beide Naturschutzgebiete sind insbesondere von Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Hangwäldern, Gehölzgruppen und temporären Feuchtgebieten geprägt.
Das Saaletal zwischen Halle (Saale) und Rothenburg ist von umfassenden und vielfältigen Auenlandschaften, Saalealtarmen, kleineren Fließgewässern, Feuchtgebieten, Wiesen- und Hochstaudenflächen, Gehölz- und Streuobstwiesenbeständen sowie Trocken- und Halbtrockengesellschaften geprägt. Die landwirtschaftlichen Flächen sind jedoch leider von anbaukultureller Verarmung geprägt. Von einst ca. 25 sind 5 bis 7 Ackerkulturen übriggeblieben, von denen ein Großteil Humuszehrer sind sowie unmögliche Lebensbedingungen z.B. für Feldhasen, Feldhamster und Bodenbrütern sowie Jagdbedingungen für Greifvögel und Eulen bestehen. Eine Umstellung der Landwirtschaft ist dringend erforderlich, was u.a. die Rückkehr zum Anbau von ca. 25 Ackerkulturen mit ordnungsgemäßer Fruchtfolge, Erhöhung des Gehölzanteils auf den Ackerflächen und Einhaltung von mindestens 10,00 m Gewässerschonstreifen beinhalten muss.
Mit den Naturschutzgebieten ”Saaledurchbruch bei Rothenburg“ (221,00 ha), „Porphyrlandschaft bei Gimritz“ und ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ (152,00 ha) sowie dem Landschaftsschutzgebiet „Saale“ (36.755,50 ha) sind sehr wichtige Schutzgebiete entstanden, welche sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tiere und Pflanzen sowie bedeutsame Biotopverbundräume darstellen.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/saaledurchbruch-bei-rothenburg

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/porphyrlandschaft-bei-gimritz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/porphyrlandschaft-bei-brachwitz

Die Naturschutzgebiete „Porphyrlandschaft bei Gimritz“ und ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ (152,00ha) sind zusammen mit dem 64,00 ha großen Naturschutzgebiet „Lunzberge“ Bestandteil im ca. 822,00 ha großem Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) -Richtlinie FFH-Gebiet „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle“ (EU-Code: DE 4437-302, Landescode: FFH0118)

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=184&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0118.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/porphyrkuppenlandschaft-nordwestlich-halle

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/lunzberge

Nach unveränderter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dabei ist praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Verkehrs- und Umweltpolitik.
Damit sind ebenfalls Biotop- und Grünverbundräume zwischen der Saale und Östliches Harzvorland massiv bedroht. An der Stelle sei daran erinnert, dass bereits die Bundesautobahnen 14 und 38 aus vielfältigen Gründen des Umwelt-, Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes, dem Erhalt von Wohn- und Lebensqualitäten vor Ort, Gründen der Historie und Archäologie sowie dem Erhalt einer zusammenhängenden Agrarlandschaft umstritten sind. Mit dem bereits begonnenen Bau von BAB 143 und L 159n hat man einen von Anfang an befürchteten Dominoeffekt ausgelöst.
Natur- und landschaftsräumlich gesehen ist das Baugebiet von BAB 143 und L 159n von einer bedrohlichen Trasse BAB 71 nicht allzu weit entfernt. Hier sei noch einmal u.a. darauf hingewiesen, dass hier im unmittelbaren 2 km Umkreis des angedachten und bereits begonnen Bebauungsgebietes 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete akut von Zerschneidung bedroht sind. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.
In dem Blickwinkel betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die weitfortgeschrittene Schandbaustelle als klares Versagen von Politik und Verwaltungen des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt, welche im Gleichschritt mit Lobbyverbänden, angepassten Medien und vereinzelten Kommunen agieren. Diese Kräfte sind verantwortlich für die Zerstörung und Zerschneidung wichtiger Landschafts- und Naturräume, welche als Lebens- und Rückzugsräume, Biotop- und Grünverbundräume, Kalt- und Frischluftkorridore sowie eine vielfältiges Landschaftsbild darstellen. Darüber hinaus fungieren die Auen von Saale und Salza sowie ihre Nebengewässer als sehr wichtige Überflutungsräume. Anstatt für dieses skandalöse Verkehrs- und Bauprojekt Natur und Landschaft zu zerstören und zu zerschneiden sowie Siedlungsgebiete zu beeinträchtigen gilt es Agrarräume und Wege wieder mehr aufzuwerten. Dazu gehören neben Anbau einer größeren Vielfalt von Ackerkulturen mit verbundener Fruchtfolge und Umsetzung der Kriterien von biologisch-ökologischer bzw. biologisch-dynamischer Produktion, die Wiederentwicklung von Grün in Form von Gehölzstreifen und -inseln mit Wiesen- und Staudenflächen sowie Wegbegleitgrün. So empfiehlt es sich zum Beispiel entlang des Verbindungsweges zwischen den Stadtteilen Brachwitz und Döblitz der Stadt Wettin-Löbejün mit dreireihigen Gehölzpflanzungen – vorrangig bestehend aus Obstgehölzen wie Apfel, Birne, Süßkirsche, Nussarten etc. – sowie Gehölzen wie Stieleiche, Gemeine Esche und Hainbuche zu bepflanzen.
All zu dem steht das Bauvorhaben BAB 143 und L 159n eindeutig entgegen. Daher unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das erneute gemeinsame Klageverfahren seines kooperativen Mitgliedsvereins Bürgerinitiative Saaletal e.V. und des Naturschutzbundes Deutschland, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V.
Zudem fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Medien auf, endlich die unerträgliche, unsachliche, einseitige und unverantwortliche Pro-Bau-Berichterstattung für das Bauvorhaben BAB 143 und L 159n einzustellen und zu einer unvoreingenommenen, fachlich-fundierten Berichterstattung überzugehen. Eine derartige Berichterstattung hat deutlich wissenschaftlich fundierte Erkenntnis zu berücksichtigen, dass eine weitere Zerschneidung, Störung und Zerstörung von Natur- und Landschaftsräumen sowie der damit verbundenen Umwelt nicht nur Fauna, Flora und Pilzwelt nachhaltig beeinträchtigt, Hochwasserräume einschränkt sowie massiv Kalt- und Frischluftkorridore und -entstehungsgebiete behindert und beseitigt, sondern zudem die Lebensqualität der hier lebenden Menschen einschränkt. Dazu zählen Verlärmungen, Abgas- und Feinstaubbelastungen sowie umfassende Zerstörungen des Landschaftsbildes. Das lässt auch Qualitätseinbußen beim Tourismus erwarten.
Anstatt endlich eine andere, zeitgemäße Verkehrs-, Umwelt- und Baupolitik anzumahnen und anzugehen, wozu Verkehrsvermeidung, Verbesserung der Qualität, Stärkung und Auslastung des Schienenfernverkehrs, des Schienenpersonennahverkehrs und des Öffentlichen Personennahverkehrs gehören, beteiligen und befördern Medien steuerfinanzierte Desinformationen durch die Politik und Verwaltungen von Bund, Land Sachsen-Anhalt und einzelner Kommunen. Da schreckt man auch nicht vor ständiger unqualifizierter, unsachlicher Aufwiegelung der Bevölkerung zurück. Das ist nicht nur ökologisch, sondern sozial und kulturell unverantwortlich und fördert zudem Gewalt und Spaltung der Gesellschaft. Daher sind die Aufrufe zur Demokratie erst dann glaubwürdig, wenn allumfassende Beteiligungsrechte zum Tragen kommen, eine Vielfalt der Meinungen möglich ist und zudem die Erkenntnis Raum ergreift, dass nur ein ordnungsgemäßer, respektvoller und wertschätzender Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften das Leben auf unseren Planeten sichert. In dem Zusammenhang ständig das Bauprojekt BAB 143 und L 159n als Segen für die Menschen zu propagieren ist daher aus obengenannten Gründen nicht nur schlicht und ergreifend falsch, sondern auch brandgefährlich und somit entsprechend unverantwortlich.
In Gesamtbetrachtung der bisherigen jahrzehntelangen Aktivitäten der heutigen, im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht nicht nur die weitere, sondern eher die verstärkte dringende Notwendigkeit den Natur- und Landschaftsraum im Nordwesten Halles sowie der angrenzenden Gebiete in Petersberg, Wettin-Löbejün und Salzatal flächendeckend zu schützen und zu erhalten, die naturnahe und sukzessive Entwicklung zu befördern, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzen zu betrachten sowie ihrer Rolle als Biotop- und Grünverbundraum mit Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebieten und -korridoren zu sehen. Nur eng damit verbunden und dem angepasst können vernünftige Lebens- und Wohnqualitäten sowie damit verbundene Aktivitäten zur Erholung funktionieren.
Dazu gehört aber auch, dass Zerschneidungen dieses sehr wertvollen Landschafts- und Naturraumes mit Verkehrstrassen wie die Bundesautobahn 143 und L 159n unterbleiben müssen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht daher die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.
Dafür bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als eine sehr gute Plattform an.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.10.2024

Fotos: Andreas Liste

AHA hält Schutz der Auenlandschaft im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Die Stadt Dessau-Roßlau ist bekanntlich von dem 1.094,00 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe und von der 124,00 km langen Vereinten Mulde sowie ihre Auen und Nebenflüsse – wie die zum Beispiel die ca. 25,00 km lange Rossel – geprägt. Diese Natur und Landschaft ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es immer wieder sehr wichtig die dringende Schutzwürdigkeit der sehr vielfältigen Elbe und weitgehend unverbauten Mulde und des Mündungsgebietes in die Elbe hervorzuheben. Diese Fluss- und Auenlandschaften an Elbe und Mulde sind Bestandteil des 19.070,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001). Darüber hinaus gehört das 316,00 ha große Naturschutzgebiet „Saalberghau“ zum 3.881,00 ha großen FFH-Gebiet „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ sowie das 1.191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum 2.755,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“. Ferner zählen diese Auengebiete zum weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreich.
Alle diese Auengebiete an Elbe und Mulde gehören zum 125.743,00 ha großen Biosphärenreservat „Mittelelbe“, welches Bestandteil des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ist.
Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.
Der Mündungsbereich der Rossel in die Elbe zählt unweigerlich dazu. Hier gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den entwickelten naturnaheren Charakter des Gebietes mit seiner ausgeprägten Weichholzaue, nitrophilen Staudenflächen und vereinzelten Hartholzaue unbedingt zu erhalten. Die voranschreitende Sukzession führt zur Entstehung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes, welcher vielen Tier- und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum sowie dem Hochwasser von Elbe und Rossel Ausbreitungsraum bieten kann. Jedoch ist es dringend geboten, die Kopfweiden am Nordrand des Gebietet zu schneiden, um sie erhalten zu können.
Im Abschnitt der Rossel zwischen Wasserburg und Oberluch erachtet es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für wichtig die Bestrebungen der Rossel zu befördern, Mäandrierungen zu entwickeln, welche den deutlich wasserbaulich begradigten Charakter des Fließgewässers aufhebt, zu einem strukturell vielfältigen Fließgewässer und einem Stopp der weiteren Eintiefung des Flussbettes beiträgt. Mit Skepsis nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Nutzen des Schöpfwerkes Roßlau auf. Nach seiner Auffassung ist eher die Beseitigung der Hauptursachen für vermehrtes Hochwasser wie u.a. Flächenversiegelung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Forst- und Landwirtschaft anzugehen. Ebenso sind umfassende Reserven bei Deichrückverlegungen vorhanden. Die Deichrückverlegungsmaßnahme im Oberluch gehört eindeutig zu den Schritten in die richtige Richtung.
Einen sehr wichtigen Teil der Elbe-Mulde-Aue bildet das Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe, welche sich im ca. 1.191,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet und zum 2.755,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“ gehört. Begrüßenswert ist, dass die Mulde sich hier weitgehend naturnaher entfalten kann und nicht mit Schiffbarmachungsbaumaßnahmen am Flusssystem konfrontiert ist. Eine vielfältige Struktur mit tieferen und flacheren Bereichen, Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie weitgehend unverbauten Ufern lassen viel Naturnähe und Gestaltungskraft der Natur erkennen. Jedoch hat die bauliche Ausweitung der B 184 einiges an landschaftlichen Schaden und räumliche Einengung des Flussraumes erkennen. Dabei bildet der Wechsel von Prall- und Gleithängen mit mehr oder minder Bewuchs Brutmöglichkeiten z.B. für Eisvögel, Uferseeschwalben und Beutelmeisen.
Die Schotter-, Kies- und Sandbänke bieten dem Flussregenpfeifer idealen Brutraum.
Von daher dürfen diese Bereiche weder Aufenthaltsraum für Angler, noch für Badenden sein.
Der große Raum der Auen von Elbe, Mulde und Rossel bietet u.a. auch Biber, Seeadler, Fischadler, Rot- und Schwarzmilan sowie Weiß- und Schwarzstorch bedeutsamen Lebens- und Nahrungsraum.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zeigt sich immer wieder, dass Auen als unentbehrlicher Überflutungsraum von Fließgewässern zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde zählen. Sie setzen sich aus Auenwäldern, Auenwiesen, Kies- und Schotterflächen, Altverläufen, Stand- und Fließgewässern sowie Schlammflächen zusammen. Somit stellen sie einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten dar. Diese Vielfältigkeit lädt ferner zum Schauen und Erholen ein.
Jedoch sind zahlreiche Auenlandschaften und die dazugehörigen Gewässer von Baumaßnahmen und anderen Beeinträchtigungen der Wasser- und Bodenqualität bedroht. Derartige Gefährdungen gilt es abzuwenden bzw. zu verhindern.
Der AHA legte dazu einen Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die „Kleinen Mückenberge“ nördlich des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe (Stadt Dessau-Roßlau) (2007), Grobkonzeptionelle Überlegungen zum Park am Sieglitzer Berg und zur Nutzung der wiederentstehenden Solitüde (2008), Grundlegende konzeptionelle Vorschläge für das Oberluch Roßlau (Stadt Dessau-Roßlau) zum Schutz, zur Entwicklung, zur Betreuung sowie zur Nutzung für die Umweltbildung und für einen sanften, natur- und umweltverträglichen Tourismus (2008) sowie einen Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Roßlau“ in der Stadt Dessau-Roßlau (2009) vor.
Im Übergangsbereich des Parkbereiches des Beckerbruches und der aktiven Aue der Elbe lassen sich immer wieder interessante Eindrücke zur Gestaltung und Entwicklung des Einzugsgebietes der Elbe verschaffen. Beide Bereiche der Elbaue fungieren als sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie sind als klare internationale Weltkulturerben zu betrachten sind.
Zum Unterluch sei seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende Aspekte hingewiesen:
Das ca. 270,00 ha große Auengebiet Unterluch Roßlau ist fast vollständig von der Elbe umflossen. Nördlich begrenzen das Gewerbegebiet Roßlau-Industriehafen einschließlich des mit der Elbe verbundenen Industriehafenbeckens das Gebiet. Östlich schließen sich die „Kleinen Mückenberge“ und der Mündungsbereich der Mulde an, welcher sich im ca. 1.191,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ und im 2.755,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“ befindet. Im weiteren Sinne mündet in nordöstlicher Richtung die Rossel in einem von weitgehend als Weichholzaue geprägten, sich immer naturnahes entwickelndes Mündungsgebiet in die Elbe ein. In südöstlicher Richtung findet die Elbaue ihre Fortsetzung im Beckerbruch/Georgengarten. Im Süden schließt sich jenseits der Elbe der Stadtteil Ziebigk und der Leopoldhafen an. Elbabwärts in westlicher Richtung setzt sich die Aue mit dem ca. 316,00 ha großen Naturschutzgebiet „Saalberghau“ fort. Das Unterluch Roßlau ist überwiegend in Privatbesitz und teilweise im Eigentum der Landgesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt.
Ferner gehört das Unterluch Roßlau zur Zone III des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“, im Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“, im FFH-Gebiet 125 „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“, im Vogelschutzgebiet SPA 0001 „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ und nicht zuletzt zum Überschwemmungsgebiet der Elbe.
Das hufeneisenförmig ausgeprägte Auengebiet ist großflächig von einer Gehölz offenen, nährstoffreichen, landwirtschaftlich genutzten Wiesenlandschaft geprägt. Im Ufer-bereich gedeihen im größeren bzw. kleineren Umfang hartholz- und weichholzauen-waldtypische Gehölze, wozu Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Silberweide, Korbweide sowie diverse Pappelarten gehören. Zu nennen seien auch Bestände von schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen, welche vorrangig im Uferbereich der Elbe gedeihen und sich zumeist sukzessiv vermehren. Prägend dabei sind zum Beispiel 2 deutlich erkennbare Solitärstieleichen im Westteil des Unterluches. Besonders gut ausgeprägt sind Gehölzabschnitte im West-, Süd- und Ostteil des Gebietes. Ein vermutlich angepflanztes, aber nunmehr sukzessiv untersetztes ca. 1 bis 2 ha großes Gehölzstück prägt den Nordteil des Unterluches im östlichen Bereich. Offene Bereiche zwischen den Gehölzen sind durch nitrophile Hochstauden wie Großer Brennnessel, Rübenkälberkropf, Ackerkratzdistel, Weißer Taubnessel, Purpurtaubnessel und gefleckter Taubnessel bewachsen. Im Wiesenbereich sind Feuchtsenken und Kolke von Gehölzen umstanden.
Besonders ausgeprägt sind im westlichen Teil des Unterluches die weitläufigen Kies- und Sanduferbereiche der Elbe. Diese Strandbereiche sind zum Teil mit Schilf und an gepflasterten Abschnitten mit Wiesenalant bestanden.
Ausgehend von der Tatsache, dass das Landesamt Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Zeit für das Unterluch Roßlau im Rahmen der Managementplanung keine Pflege- und Entwicklungskonzeption erarbeitet, aber das Unterluch Roßlau dringend eine Schutz- und Entwicklungskonzeption benötigt, möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer derartigen Konzeption vorantreiben. Dazu legte der AHA mit Datum vom 04.05.2009 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Roßlau“ in der Stadt Dessau-Roßlau“ vor.
Im Anschluss daran führte die Fahrradexkursion in das das 316,00 ha große einstige Naturschutzgebiet „Saalberghau“. Dieses Naturschutzgebiet ist nunmehr mit Verordnung vom 18.12.2018 in das ca. 8.507,00 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ aufgegangen.
In seiner Stellungnahme vom 24.09.2018 zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 äußerte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen, Zitat:

„I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.
Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.

II. Zum Inhalt

Zu § 5 Zulässige Handlungen:
Zu 7.:

Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.

Zu § 6 Landwirtschaft:
Zu 3 und 4:

Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen – Obstgehölze und weiden – oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.

Zu § 7 Forstwirtschaft:

Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete im künftigen Naturschutzgebiete möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehre sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.

Zu § 8 Jagd

Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.

§ 9 Gewässerunterhaltung

Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arten- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.
Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.

Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei

Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.

Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können. „

Zitat Ende

Leider haben diese Vorschläge nicht im erforderlichen Umfang Eingang in die nunmehrige Verordnung gefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in dem nunmehrigen Naturschutzgebiet die sehr große Möglichkeit die Aue der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale umfassend zu schützen, weiter als Biotop- und Grünverbund entwickeln zu lassen sowie Anknüpfungen an andere bestehende und potentielle Schutzgebiete zu schaffen.

Der Auenwald Saalberghau ist erfreulicherweise von Auskolkungen, Schlenken, Senken und Altverläufen der Elbe geprägt. Dieser Hartholzauenwald bestehend aus Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche und Feldahorn etc., aus Sträuchern wie schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen etc. und krautigen Arten in der Feldschicht wie Buschwindröschen, Scharbockskraut, Lungenkraut, Großer Brennnessel und Gefleckter Taubnessel, bildet einen recht bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Zu hören und zu sehen waren an dem Tag u.a. Klappergrasmücke, Zilpzalp, Schwarz-, Grün- und Buntspecht, Rotmilan sowie Goldammer und Zaunkönig. Über dem östlich angrenzenden Unterluch drehten Rot- und Schwarzmilane ihre Runden. Zum Elbufer hin ist die Landschaft von einer von Auskolkungen sowie u.a. von Hochstauden und Fettwiesen geprägten Weichholzaue mit Schwarzpappeln, Pappelhybriden und Silberweiden bestanden, gekennzeichnet. Der Saalberghau ist erfreulicherweise von guten Beständen an Schwarz-, Grün-, Bunt-. Mittel- und Kleinspecht geprägt ist, dass die Elb- und Muldeaue in und um Dessau-Roßlau zum Beispiel dem Seeadler, dem Fischadler, dem Mäusebussard, dem Rot- und Schwarzmilan sowie Eisvogel, Uferseeschwalbe und Flussregenpfeifer Lebens- und Brutraum bietet. Zahlreiche Spuren, aber auch immer wieder gemachte Beobachtungen des Elbbibers zeigen die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes dieser sehr bedeutsamen Fluss- und Auenlandschaften auf. Im Rahmen der zahlreichen Aufenthalte im Naturschutzgebiet „Saalberghau“ bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Auenwaldes und der Wiesenflächen. Dabei gilt es der sukzessiven Weiter- und Neuentwicklung des Auenwaldes den absoluten Vorrang einzuräumen. Eine entsprechende Entwicklung ist deutlich erkennbar. Die vorgenommenen Abholzungen gehören jedoch nicht zu einer ordnungsgemäßen und naturnahen Entwicklung und führen zu einer inakzeptablen Reduzierung von Trockenholz, als Lebensraum für zahlreiche Insekten, Spinnen und Pilzen. Somit gehört Alt- und Trockenholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald. Hinsichtlich der angeblichen Verkehrssicherheitspflichten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Land Sachsen-Anhalt greift, da im Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt unter § 22 Absatz 3 das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geregelt ist.
Im Südostbereich des Saalberghau, in unmittelbarer Nähe zum Ufer der Elbe ist eine sehr massive Ausbreitung des Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) und eine damit verbundene Verdrängung anderer Pflanzung zu erkennen. Nach Auffassung des AHA gilt es schnellstmöglich mit mechanischen Maßnahmen entgegenzuwirken. Dazu gehören regelmäßige Mahden und Beräumung des Schnittgutes sowie die Beseitigung von bodendeckenden Pflanzenteilen und -resten zum Winter hin, um ein Ausfrieren durch stärkere Fröste zu ermöglichen. Im Anschluss daran gilt es die immer wieder kehrenden Jungtriebe so schnell wie möglich zu entfernen. Dieser Prozess umfasst etwa 10 Jahre, um tatsächlich Erfolge erzielen zu können.
Der AHA ist Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sowie nach Klärung aller rechtlichen, organisatorischen und logistischen Rahmenbedingungen bereit im Rahmen von Arbeitseinsätzen die Sache anzugehen.
Hinsichtlich der Wiesen erscheint es sinnvoll zu sein, dass die Mahd parzelliert erfolgt. So aufgeteilt können Teile beispielsweise zweimal oder einmal im Jahr, einmal gar nicht oder nur teilweise eine Mahd erfahren. Davon ausgehend ist durchaus mit einer Erhöhung von Arten- und Strukturvielfalten an Tieren und Pflanzen sowie einem besseren Schutz von Bruten und Jungtieren zu rechnen.
Bedenklich sieht der AHA noch immer, dass es mit der Errichtung eines Grabensystems am Südrand des Naturschutzgebietes zur massiven Entwässerung und damit verbundenen Austrocknung geführt bzw. führt. In dem Zusammenhang nahm man auch zu dieser Fahrradexkursion entsprechende Wiesenflächen in Augenschein, wo vor einigen Jahren noch Feuchtsenken mit Schilfbeständen existent waren. Hier gilt es unbedingt und unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Eng damit verbunden muss die Basis entstehen, dass eine Wiedervernässung auf einstigem Niveau erfolgt.
Erfreulicherweise führen in diesem Jahr Elbe und Mulde ausreichend Wasser, dass wieder Vernässungen in beiden Auen zu beobachten sind.
Im Bereich Oberbruch/Eichenwiesen war im Rahmen der Fahrradexkursion am 06.04.2024 festzustellen, dass ein großer Teil aus einer rund ausgeprägten Birne herausgebrochen war. Hier empfiehlt der AHA die große Bruchstelle glatt nachzuschneiden und die Schnittstelle mit Baumwachs zu verschließen. Somit verringert sich die Infektionsgefahr und verbessert sich die Wundheilung. Den abgebrochenen Baumteil gilt es als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Pilze vor Ort zu belassen.
Mit großem und fortgesetztem Interesse verfolgt der AHA die Entwicklung nach der Beräumung der Kleingartenanlagen zwischen Braunscher Lache und Mulde aufgenommen, welche bisher in einem umfassenden Überflutungsraum lagen.
Jedoch ist noch immer keine ordnungsgemäße und komplette Beräumung des Gebietes erfolgt. So befinden sich z.B. noch immer Schuttberge, Asbestreste, Versorgungsleitungen, Müll und Unrat in dem Gebiet. Nicht nur, dass eine akute Bedrohung für Umwelt, Natur, Mensch und Tier existiert, besteht die Gefahr der flächendeckenden Verteilung bei Hochwassersituation. Hier ist eine unverzügliche und vollumfängliche Beräumung der Gebiete sehr dringend geboten. Der AHA sieht trotz zunehmender Übernahme durch die Natur die dringende Notwendigkeit der Beräumung des Bauschuttes und der Schadstoffe.
Ebenfalls sieht der AHA die Notwendigkeit wissenschaftlich-konzeptionelle Vorstellungen zur künftigen Entwicklung der einstigen Kleingärten zu entwickeln. Der AHA könnte sich vorstellen die Flächen mit konzentrierten Obstgehölzbeständen zu Streuobstwiesen zu entwickeln, Wiesenbereiche zu extensiven Wiesen zu gestalten sowie in den Randbereichen und anderen größeren Flächen die sukzessive Entwicklung von Auenwaldbeständen zuzulassen bzw. zu ermöglichen.
Im Zusammenhang der Fahrradexkursion am 06.05.2024 erfolgte eine Besichtigung der Streuobstwiese im direkten östlichen Anschluss zur Braunschen Lache, welche der AHA beabsichtigt in die Betreuung zu übernehmen. Hier sind jedoch noch klare Absprachen und Vereinbarungen mit der Stadt Dessau-Roßlau als Flächeneigentümern und zuständige untere Naturschutzbehörde erforderlich. Zwar haben sich die Neuanpflanzungen gut entwickelt, aber der Verlust mehrerer größerer Brombeerbestände als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tierarten ist noch deutlich erkennbar. Ferner dienen auch Brombeerbestände während ihrer Blütephase als wichtige Nahrungsquelle für Insekten. Die Früchte bieten Nahrungsgrundlage zum Beispiel für Säugetiere und Vögel. Daher ist eine derartige Entwicklung wieder zuzulassen.
Ebenfalls erfolgte eine Inaugenscheinnahme der Streuobstwiese nordwestlich des Landhauses.
Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf eine Pflege und Nutzung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwR – anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung ab 01.01.2016 verständigt. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank Zuschüsse der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit den Förderungen durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsabsprachen zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Seit dem 14.01.2017 finden umfassende Schnittarbeiten an den Apfelbäumen und seit dem Sommer 2017 umfassende Mahdarbeiten statt. Ferner erfolgte bereits eine Sortenbestimmung fast aller insgesamt momentan 43 Apfelbäumen.

Der AHA hält es weiterhin bzw. verstärkt für dringend erforderlich einen vollständigen Rückbau des Parkplatzes südlich der Streuobstwiese vorzunehmen, welcher vorrangig Gästen des Landhauses nutzen. Die Beräumung des Parkplatzes dient zum Einem der Verbesserung von Umwelt und Natur sowie eröffnet Möglichkeiten der Erweiterung der Streuobstwiese und schließt ein zunehmendes Befahren der Streuobstwiese mit Beschädigung der Bäume und Wiese aus. Am Tag der Fahrradexkursion hatte die Exkursionsgruppe festgestellt, dass zum einen massive Spuren des Befahrens der Streuobstwiese mit Kraftfahrzeugen sowie umfassende Abholzungen am Südostrand des Parkplatzes erfolgte. Dem abgestellten Container zur Folge, haben Beschäftigte des Eigenbetriebes Stadtpflege der Stadt Dessau-Roßlau diese zerstörerischen Aktivitäten durchgeführt. Hier gilt es die Aktivitäten zu verstärken, um das Ziel letztendlich zu erreichen, dass der Parkplatz eine Komplettberäumung erfährt sowie hier eine Neupflanzung von etwa 5 Obstbäumen erfolgen kann.
Der AHA bedauert zudem, dass die am 01.04.2019 in der Streuobstwiese Am Landhaus vorgenommenen Pflanzungen von zwei Apfelbäumen durch interessierte Schülerinnen und Schüler vom Anhaltischen Berufsschulzentrum „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau (BSZ Dessau-Roßlau) zu keinem dauerhaften Engagement für die Streuobstwiese geführt hat. Daher bekräftigt der AHA seinen dringenden Wunsch einer dauerhaften Partnerschaft mit der Schüler- und Lehrerschaft des Anhaltischen Berufsschulzentrums „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau (BSZ Dessau-Roßlau) zum Schutz, zum Erhalt, zur Betreuung und zur Entwicklung der Streuobstwiesen Am Landhaus und an der Braunschen Lache. Auf dieser Basis lassen sich gemeinsam Arbeitseinsätze, Exkursionen und Erfassungen planen, organisieren und umsetzen.

Der AHA teilt ferner mit, dass an den Samstagen am 20.07.2024, 24.08.2024 und 14.09.2024 Arbeitseinsätze zur Mahd auf der Streuobstwiese nordwestlich des Landhauses geplant sind. Treff: jeweils 10:00 Uhr Eingang Landhaus, Am Landhaus 01. Alle Interessenten sind recht herzlich willkommen.
Ferner weist der AHA darauf hin, dass die Arbeitseinsätze grundsätzlich bei jedem Wetter stattfinden. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Beide Streuobstwiesen befinden sich entweder im oder am Naturschutzgebiet „Untere Mulde“, was einen sensiblen Umgang mit ihnen sowie mit der angrenzenden Natur und Landschaft erfordert.
Ferner beunruhigt den AHA das in beiden ebengenannten Streuobstwiesen weiterhin Hochstände existieren. In dem Zusammenhang gilt es darauf hingewiesen, dass sich diese Jagdeinrichtungen in einem Naturschutzgebiet sowie FFH- und Vogelschutzgebieten befinden. Der AHA fordert daher wiederholt und mit Nachdruck, dass eine flächendeckende Beräumung der Jagdhochstände erfolgt, von denen einige – zum Beispiel in einer Silberweide in den Großen Mückenbergen – direkt fest in Bäumen eingebaut sind. Diesen sensiblen Umgang mit Natur und Landschaft kann der AHA streckenweise in dem Auenwaldgebiet im Dreieck von Mulde, Luisium und Fließgraben nicht erkennen. Hier erfolgten in der jüngsten Vergangenheit massive Fällungen u.a. von Stieleichen und Gemeiner Esche. Beide Baumarten bilden jedoch das Grundgerüst für die Hartholzauenwälder zwischen Elbe und Mulde.
Im Rahmen der nunmehrigen Fahrradexkursion waren in dem Waldgebiet die Fällungen von Hybrid- und Balsampappel und Stieleiche abgeschlossen. Es sind nunmehr Aufforstungen von Stieleiche und Winterlinde erkennbar. Dabei hat man wieder große Teile des Auenwaldes durch die Abholzungen und Befahren mit schwerer Technik erneut bzw. fortgesetzt massiv geschädigt. In dem Zusammenhang dienen bekanntlich auch Totholz als Lebens- und Nahrungsraum von Vogel-, Insekten- und Spinnenarten eine sehr wichtige Funktion. Zudem zerstörte man die sukzessive Entwicklung von naturnahen Auenwäldern.
Im gleichen Blickwinkel sind die massiven Abholzungen von Pappeln und Roteschen zu sehen, welche vor mehreren Jahren im östlichen Teil des Auenwaldes und südöstlich der Großen Mückenberge stattfanden. Dabei störte bzw. zerstörte man unverständlicherweise den auentypischen, sukzessiven Aufwuchs von auentypischen Gehölzen wie z.B. Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldahorn, Feld- und Flatterulme, Blutrotem Hartriegel, Europäischen Pfaffenhütchen und Schwarzen Holunder. Ebenfalls erfolgten eine massive Zerstörung und Verdichtung des Waldbodens mit schwerer Technik. Daher ergeht die dringende Aufforderung an den Flächeneigentümer und die zuständigen Behörden derartige Eingriffe unverzüglich einzustellen und künftig nur auf die Beseitigung von akuten Gefahren für die Menschen auf den Wegen zu beschränken. Ferner gilt es nun das gesamte Auengebiet wieder der sukzessiven Entwicklung zu überlassen, um die Entwicklung eines standortgerechten, arten- und strukturreichen Auenwaldes zu ermöglichen.
Mit großer Sorge war auch wieder im Rahmen der Fahrradexkursion zu beobachten, dass Hundebesitzer im und am Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ mitten in der Brut- und Setzzeit ihre Hunde unangeleint durch die gesamte Aue laufen ließen. Diesen Störungen und Beeinträchtigungen gilt es unbedingt durch verstärkte Kontrollen und Bestrafungen zu begegnen.
Um jedoch Auenlandschaften als Natur- und Landschaftsraum zu erhalten und weiter entwickeln zu lassen, bedarf es jedoch u.a. auch einer umfassenden Bildungs- und Aufklärungsarbeit. Dazu soll das im Jahre 2008 vorgelegte Konzept für einen „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“ beitragen.
Das Vorhaben zielt darauf ab, zum Einem Grundsätzliches über Auen, ihre Bedeutung, ihre Schutzwürdigkeit und Bedrohungen zu erfahren sowie zum anderen spezifische Erläuterungen zu der arten- und strukturreichen Aue im großräumigen Mündungsbereich der Mulde in die Elbe zu bekommen, welches zum ca. 1.191 ha großem Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ gehört.
Nach den Überlegungen des AHA erscheint es am wenigstens natur- und landschaftsprägend sowie am kostengünstigsten zu sein, mit Steinen auf die 14 angedachten Stationen hinzuweisen und dazu ein Begleitheft herauszugeben. Bereits frühzeitig erfolgte eine schriftliche Information an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalts und an die Stadt Dessau-Roßlau.
Dazu gehört u.a. eine einvernehmliche Lösung zum Konzept zu einem „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“, welche der AHA am 09.11.2008 erstellt und vorgelegt hatte.
Der AHA hatte dazu bereits ein Begleitheft gestaltet und dann Kostenkalkulationen zu dessen Herstellung eingeholt. Ferner gilt es sich über die Gestaltung, Einbringung und Kosten für die Hinweissteine Gedanken zu machen.
Das der Fortschritt des Vorhabens scheitert bisher an der gegenwärtigen unverständlichen Blockade- und Verweigerungshaltung der zumeist öffentlich finanzierten Kulturstiftung Dessau-Wörlitz.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich mit der Amtseinführung der damaligen Direktorin und einstigen Vorstand der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang am 07.02.2017 eine neue Arbeits- und Herangehensweise in Bezug auf den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Umweltbildung in den Auen- und Flusslandschaften von Elbe und Mulde erhofft. Diese Hoffnung ist nach Auffassung des AHA vollkommen unbegründet. Die Gespräche zwischen der damaligen Direktorin und Vorständin der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang und führenden Mitarbeitern ihrer Einrichtung sowie Vertretern des AHA am 12.07.2017 führten zu keiner Annährung der sehr kontroversen Ansichten und Positionen. Nach Ansicht des AHA war noch nicht einmal ein ordentlicher Austausch der vollkommen unterschiedlichen fachlich-inhaltlichen Standpunkte möglich. Selbst auf die vereinbarte Zusendung von AHA-Vorstellungen zu Grundsätzen im Umgang mit Hartholzauenwäldern vom 19.07.2017 erfolgte seitens der damaligen Direktorin und Vorständin der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang weder eine Eingangsbestätigung, geschweige denn eine fachlich-inhaltliche Reaktion. Dabei hatte der AHA mit diesen Grundsätzen im Umgang mit Hartholzauenwäldern vom 19.07.2017, „Grobkonzeptionelle Überlegungen zum Park am Sieglitzer Berg und zur Nutzung der wiederentstehenden Solitude“ vom 05.05.2008 und den „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Großen Busch, Stadt Coswig (Anhalt) im Landkreis Wittenberg“ vom 02.08.2010 mitgesandt.
Nach Auffassung des AHA sind nun das Land Sachsen-Anhalt und auch die Stadt Dessau-Roßlau gefordert, der Führung der durch öffentliche Mittel und Spenden finanzierten Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Grundsätze von Demokratie und Formen des ordentlichen Umgangs mit der Bevölkerung und ihrer Initiativen und Vereine zu vermitteln. Ferner erwartet der AHA endlich eine Reaktion auf seine formulierten „Grundsätze im Umgang mit Hartholzauenwäldern“ vom 19.07.2017 zu erhalten.

Nunmehr hat sich die Stadt Dessau-Roßlau um die Bundesgartenschau beworben. Unter der Überschrift „Eine Stadt wird BUGA!“ ist dazu auf der entsprechenden Homepage vermerkt, Zitat:

Am 15. Juli 2023 hat die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG) in ihrer Verwaltungsratssitzung entschieden, die Bewerbung Dessau-Roßlaus als Austragungsort der Bundesgartenschau 2035 anzunehmen. Das Ergebnis fiel einstimmig aus.“, Zitat

https://verwaltung.dessau-rosslau.de/eine-stadt-wird-buga.html

Grundsätzlich kann sich eine Bundesgartenschau dazu beitragen, eine massive Durchgrünung von Ortslagen zu bewirken, Biotop- und Grünverbünde zu schaffen bzw. zu erhalten und zu schützen, Kaltluftentstehungsgebiete und -korridore zu schützen und zu erhalten bzw. auszuweiten, das Ortsbild zu verbessern sowie zur Umweltbildung beitragen.
In der „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“ sind dazu durchaus gute Ansätze von Vorhaben enthalten, wozu auf den Seiten 40/41 „Waggonhalle“ sowie auf den Seiten 48 bis 52 „Schade-Brauerei“ gehören.

https://verwaltung.dessau-rosslau.de/fileadmin/Verwaltungsportal_Dessau-Rosslau/Startseite/News/News_2022/klein_2022-10-24_MABA_BUGA2035_D-R_Buerger_final.pdf

Hinsichtlich der Parkanlagen, hier seien insbesondere der Georggarten, das Areal der Wallwitzburg, der Schillerpark, der Friedrichsgarten und der Stadtpark genannt, gilt es deren Bedeutung für den Umwelt, Natur und Landschaft zu berücksichtigen. Der Stadtpark hat übrigens mit dem Neubau des Bauhausmuseums umfassend Fläche verloren, worauf der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in den Jahren 2013 bis 2017 in zahlreichen Presserklärungen hingewiesen hat.
Sehr bedenklich sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Vorhaben zum Areal Wallwitzhafen, welches zum Teil der WSC-Wassersportclub Wallwitzhafen e.V. als Vereinshafen nutzt.

https://www.wallwitzhafen.de

Unter Berücksichtigung der Aspekte des ordnungsgemäßen Umgangs von Umwelt, Natur und Landschaft und hier mit der Elbe und ihre Aue gilt es das angedachte Vorhaben einer verstärkten Nutzung unter Einbeziehung des Flusses und seines Ufers als sehr bedenklich zu betrachten. Die Elbe und ihre Auen sind bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume von Tieren, Pflanzen sowie Pilzen geprägt und von dynamischen Wasserschwankungen gekennzeichnet, was die Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschafts- und Naturräumen in den gemäßigten Zonen entwickeln lässt.
Daher erscheint es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehr wichtig zu sein u.a. unter den Aspekten Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Pilzwelt sowie des Denkmalschutzes, eher ein Rückbau von ungenutzten Hafenanlagen zu prüfen und zu thematisieren.
Vollkommen inakzeptabel ist für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die auf den Seiten 28 und 31 – 40 aufgezeigte Überlegung zur Errichtung des Bauwerkes „Neue hochwassersichere Verbindung Georggarten und Wallwitzhafen“. Hier besteht die Gefahr eines massiven baulichen Eingriff in einen vielfältig geschützten Landschafts-, Natur- und Hochwasserraum. Zudem besteht die Gefahr einer Schädigung des Stadt- und Landschaftsbildes.
Ähnlich zu sehen ist das mit dem auf den Seiten 31 bis 35 geschilderten „Elbbalkon“. Hier sind Eingriffe in die mit Gehölzen und Stauden bewachsenen Hanglagen und das sich naturnaher entwickelte Mündungsgebiet der Rossel in die Elbe mit dazugehöriger Auenlandschaft zu befürchten. Ebenfalls ist eine Schädigung des Stadt- und Landschaftsbildes zu erwarten.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält eine dringende Überarbeitung der „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“, eine rechtzeitige und vollumfängliche Einbeziehung der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiativen sowie eine Berücksichtigung des „Positionspapiers der DBG für das Weißbuch des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“, welche durchaus positive Aspekte einer ökologischen Entwicklung durch eine Bundesgartenschau enthält.
Unter diesem Aspekt hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Prüfung folgender Themenschwerpunkte für sinnvoll:

► Umgang mit Kleingärten im Blickfeld der Verringerung der Gartennutzungen
► Schaffung und Erhalt von Biotop- und Grünverbundachsen innerhalb des bebauten Stadtgebietes und ins Umland unter Nutzung von Parks, Grünanlagen, Baumalleen sowie Auen- und Flusslandschaften von Elbe und Mulde
► Rückbau von Bodenversiegelungen und Eröffnung der Schaffung bzw. der sukzessiven Entwicklung von Gehölz-, Kraut- und Staudenflächen
► Dauerhafte Umwandlung von öffentlichen Mahdrasen in unregelmäßig und partiell gemähte standortgerechte, arten und strukturreiche Wiesen
► Schutz, Entwicklung und ggf. Neuanlagen von Streuobstwiesen
► Entstehung von Naturerkenntnispfaden

Im Rahmen folgender Exkursionen möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Schutzwürdigkeit von Umwelt, Natur und Landschaft und darin eingebetteten Auen- und Flusslandschaften von Elbe und Mulde hinweisen sowie Möglichkeiten zu deren Schutz, Erhalt und Entwicklungen aufzeigen.

Samstag, den 05.10.2024, um 10.00 Uhr
Exkursion in Dessau-Roßlau
teilweise durch den Schillerpark, zum Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ und das Naturdenkmal „Eichendom“
Treffpunkt: Ecke Walderseestraße/Albrechtstraße (ARAL-Tankstelle)
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 26.10.2024, um 10.00 Uhr
Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau
mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe
Treffpunkt: Bahnhof Roßlau
Dauer: ca. 5 Stunden

Der ehrenamtliche, gemeinnützige und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG – im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein AHA ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Planung und Vorbereitung einer ökologisch, sozial und kulturell geprägten Bundesgartenschau im Jahr 2035 in Dessau-Roßlau mitzuwirken. In dem Zusammenhang bietet er sich auch als Mitwirkungsplattform für Interessenten an.
Er wirbt dazu weiter für eine ehrenamtliche Mitwirkung in seiner Ortsgruppe Dessau-Roßlau, um sich umfassend für den für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften von Elbe, Mulde und Rossel sowie deren Nebengewässer einsetzen zu können. Ferner möchte er seine Aktivitäten zur Pflege und Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus verstärken, auf die Streuobstwiese an der Braunschen Lache ausweiten sowie die Umsetzung seines Konzeptes zu einem „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“ vom 09.11.2008 und seiner grundlegenden konzeptionellen Vorschläge für das Oberluch Roßlau (Stadt Dessau-Roßlau) zum Schutz, zur Entwicklung, zur Betreuung sowie zur Nutzung für die Umweltbildung und für einen sanften, natur- und umweltverträglichen Tourismus vom 05.05.2008 vorantreiben.
Wer sich also ebenfalls für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte und dazu den Aktivitäten der AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA –
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.07.2024

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Immer wieder beobachtet die Initiative „Pro Baum“, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“. Diese besorgniserregenden Zustände muss die Initiative „Pro Baum“ auch bzw. verstärkt am Tag des Baumes am 25.04.2024 feststellen.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Nach der nunmehr durchgeführten Massenabholzung an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, wo Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) gegen jeglichen Fach- und Sachverstand sowie Vernunft und öffentlichem Interesse handelten, sind zwei Winterlinden auf dem Grundstück der Georg-Cantor-Straße 22 bedroht. Dank des beherzten, konsequenten und entschlossenen Handelns von Teilen der Bevölkerung ist es erst einmal gelungen die beiden bedeutsamen und ortsprägenden Bäume zu erhalten.
Während der vom Land Sachsen-Anhalt für „Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung“ mit Stand vom 11.04.2022 „Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bereich Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei, Umweltschutz der Landwirtschaft“ Dipl.-Forstingenieur und Landschaftsgärtnermeister Joachim Steglich für die Fällung der rechten Linde plädierte und wohl nunmehr in Übereinstimmung mit dem von der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig „öffentlich bestelltem und vereidigtem Sachverständige für Baumpflege und Verkehrssicherheit von Bäumen“ Sachverständigenbüro Annett Steinert, welche „Aufträge in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen“ übernimmt, ein Rückschnitt der linken Winterlinde um 25 % empfiehlt.

https://llg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LLFG/Dokumente/04_themen/betriebswirtschaft/sachverstaendige/bw_svw_liste_sv.pdf

http://www.sachverstaendiger-baumpflege-steglich.de/

https://www.steinert.info

Vermutlich war es das Sachverständigenbüro Annett Steinert, welches für die rechte Winterlinde einen Rückschnitt um 50 % empfahl. Selbst diesen Vorschlag griffen weder die Immobilienverwaltung der GP Günter Papenburg AG, noch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Halle (Saale) auf.
Ferner sieht die Initiative „Pro Baum“ einen massiven Interessenkonflikt, wenn laut Mail der Immobilienverwaltung der GP Günter Papenburg AG vom 21. Juni 2024 die „Firma APUS am 26./27.06.2024“ die Fällarbeiten und „Firma Myotis die naturschutzrechtliche Bewertung wie gefordert vornehmen“ soll. Geschäftsführer beider Unternehmen ist nämlich ein und dieselbe Person: Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann
Die Initiative „Pro Baum“ hält stattdessen eine wissenschaftlich fundierte Begutachtung durch Professor Prof. Dr. rer. nat. habil. Helge Bruelheide für dringend geboten, da es sich um zwei ökologisch und stadtgestalterisch sehr wichtige Bäume handelt und daher besondere Sorgfalt geboten ist.

https://www.botanik.uni-halle.de/geobotanik/helge_bruelheide

Die Initiative „Pro Baum“ hält eine transparente Aufarbeitung der Abläufe und damit eine öffentliche Bereitstellung der Gutachten sowie der gesamten Verfahrensabläufe für dringend geboten.

Nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ gilt es anstatt Fällungen vorzunehmen den beiden prächtigen Winterlinden mehr Entlastungen und Freiräume zu verschaffen. Dabei fallen insbesondere die Einschränkungen der Wurzelräume beider Bäume auf, welche einer umfassenden Ausweitung bedürfen, um massiv die Versorgung der Bäume zu verbessern und die Standsicherheiten zu erhöhen. Zudem erscheint es sinnvoll zu sein, außerhalb der Brutzeiten trockene Teile aus den Kronen zu entfernen. Das eröffnet den Bäumen die Möglichkeit ihre Kronen wieder schließen zu können, Eintrittspforten für mögliche Infektionen zu reduzieren bzw. gar auszuschließen sowie Unfallgefahren zu verringern. Der Verlust der beiden Bäume bedeutet nicht nur die Zerstörung von zwei lebenden Individuen, Rückzugsräumen für verschiedene Tier- und Pilzarten, zwei Großspendern von Sauerstoff, Schatten und Luftfeuchtigkeit, Kohlendioxidgroßverwertern und somit Großregulatoren von Klima und Umwelt, sondern stört massiv das sehr nachahmenswerte Gesamtbild einer von Bäumen und Sträuchern in Vorgärten geprägten Straße in Halle (Saale). Anstatt diesen Zustand zu schützen, zu erhalten und weiterzuentwickeln, steht eine massive Bedrohung zweier ökologisch bedeutsamer und stadtprägender Winterlinden im Raum. Das weiterhin Fällungsabsichten bestehen, lassen sich u.a. von der fortgesetzten Sperrung des betreffenden Straßenabschnittes ableiten.
Die Initiative „Pro Baum“ fordert im konkreten Fall die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die beiden Bäume zu erhalten sowie wissenschaftlich-fachlich fundierte Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu erarbeiten und zu erwirken bzw. selbst zu veranlassen. Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.

Die Initiative „Pro Baum“ ist bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Ferner möchte die Initiative „Pro Baum“ das sehr wichtige Thema im Rahmen seines 121. Treffens am Montag, den 29.07.2024 aufgreifen.
Das siebente Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2024 am 29.07.2024 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 26.06.2024

Dresden, Pirna und Heidenau brauchen eine lebendige Elbe – der AHA möchte daran mitwirken

Bekanntlich ist Dresden ohne Elbe und ihre Nebengewässer unvorstellbar. Die Elbe durchfließt in einer Länge von ca. 30 km das Stadtgebiet und stellt zusammen mit ihrer Aue einen bedeutsamen Landschafts-, Natur- und Kulturraum dar sowie dient als Naherholungsgebiet für Einwohner und Gäste Dresdens. Ebenso ist die Aue als Hochwasserüberflutungsraum unerlässlich. Abgesehen davon benötigen Auen diese Überflutungen, um einer arten- und strukturreichen Fauna und Flora Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum zu bieten. Nicht umsonst zählen Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde.
Alles Gründe, warum – nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch die Elbe und ihre Aue von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, wie vom Ansatz her z.B. in der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000, festgehalten.
Daher führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regelmäßig Fahrradrundexkursionen mit folgender Route durch:

Fahrradrundexkursion durch die Elbaue in Dresden und Pirna
u.a. mit Aufenthalt an den Mündungen der Weißeritz, des Zschorner­bach, der Prießnitz und des Mordgrundbaches in die Elbe, Blick zum NSG Pillnitzer Elbinsel, Aufenthalt an der Wesenitz sowie an den Einmün­dungen von Gottleuba, Muglitz und Lockwitzbach in die Elbe
Mit den Wendepunkten elbabwärts Mündung der Weißeritz in die Elbe und elbaufwärts Mündung der Gottleuba in die Elbe in der Großen Kreis­stadt Pirna.
Treffpunkt: Ecke Hasenberg/Terrassenufer, Dresden
Dauer: ca. 7 Stunden

So fand die jüngste und aktuelle derartige Fahrradrundexkursion am Samstag, den 22.06.2024 statt.
Als erste Stationen der Fahrradexkursion, welche an der Carolabrücke startete, nahm die Exkursionsgruppe die Elbaue zwischen Pieschener Allee und Mündung der Weißeritz in Augenschein. Der Schutz und die Entwicklung der ca. 2,00 km langen, im Jahr 1724 angelegte und seit dem 09.05.1996 als 4,8 ha großes Flächennaturdenkmal „Pieschener Allee“ geschützten Vierreihenallee von Winterlinde in der Pieschener Allee findet bei der Exkursionsgruppe Anerkennung, verbunden mit dem Wunsch dahingehend fortzufahren.

https://www.baumkunde.de/baumregister/5706-pieschener_allee_in_dresden/

https://stadtplan.dresden.de/getimage/image.ashx?w=500&id=1679491&k=1081E4FB6478B48F50B9A356D76049AC

In der nordöstlich angrenzenden Auenzone gilt es nach Auffassung der Exkursionsgruppe die Entwicklung früherer Kleingärten hin zu Streuobstwiesen sowie den Erhalt und Schutz der Wiesen- und Hochstaudenflächen mit Auenwaldsukzessionsflächen zu befördern. Diese Entwicklungsrichtung lässt sich übrigens auf einem Großteil der Elbaue zwischen Dresden und Pirna ausweiten.
In Anknüpfung der vergangenen Jahren und entgegen der Beobachtung am 30.06.2018 war in der Elbaue zwischen Nordwestende Pieschener Allee und der Einmündung der Vereinigten Weißeritz in die Elbe diesmal wieder eine partielle Mahd der Wiesen erkennbar. Hier gilt es nach Ansicht der Exkursionsgruppe bei einer partiellen Mahd zu bleiben und darüber hinaus eine unregelmäßige Mahd zu praktizieren. Damit besteht die Gelegenheit z.B. für Bodenbrüter ihre Brut aufzuziehen sowie eine arten- und strukturreiche Wiese entstehen zu lassen.
Erfreulicherweise war ein umfassender blühender Bestand der Kleinen Wiesenraute erkennbar, welche in der Rote-Liste-Kategorie als „Gefährdet“ eingestuft ist.

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Detailseite.html?species_uuid=17b70df9-7eeb-4048-a7a5-ba4dab81647b

Die Ausweisung als 5,0 ha großes Flächennaturdenkmal „Glatthaferwiese am Ostragehege“ am 09.05.1996 war ein sehr wichtiger Schritt, um diese sehr schützenswerte, wechselvolle Auenlandschaft aus Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen mit dem Vorkommen der Kleinen Wiesenraute zu schützen, zu erhalten und weiter entwickeln zu lassen. Mahdmaßnahmen gilt es daher partiell, unregelmäßig und nach Aussaat der Kleinen Wiesenraute vorzunehmen. Auf Grund der voranschreitenden Ausbreitung des Orientalischen Zackenschötchens empfiehlt es streng punktuell, pflanzenbezogene Mahden vor der Blüte vorzunehmen, um eine Beförderung der Ausbreitung einzudämmen.

https://stadtplan.dresden.de/getimage/image.ashx?w=500&id=1679490&k=9C39EFA44EA79FB4C443A3EE12170FFB

Jedoch bedrohen massives Betreten der Wiesen- und Uferbereiche, Partyaktivitäten mit Feuer und Vermüllung, massive Angeltätigkeit mit dem Aufbau ganzer Zeltstädte sowie freiherumlaufende Hunde das Schutzgebiet und angrenzende Natur- und Landschaftsräume.

Im Bereich der Mündung der nunmehr ca. 13.7 km langen Vereinigten Weißeritz stellte die Exkursionsgruppe den hohen und massiven Verbauungsgrad des Mündungsgebietes fest. Erst die direkte Einmündung in die Elbe befreit den Fluss von dem menschlichen Korsett. Der Mündungsbereich, welcher zuletzt im Bereich der Marienbrücke lag, auf Grund der baulichen Raumschaffung für die Eisenbahnverbindung zwischen Dresden-Hauptbahnhof und Dresden-Neustadt etwa 2,5 km Luftlinie und ca. 4 km Flusslinie Elbe nach Westen verlegt wurde, bedarf einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zur Entwicklung und Schutz u.a. im Stadtgebiet von Dresden. Dazu sollten die Aufhebung der Sohl- und Uferbefestigungen, Möglichkeiten zur Schaffung von Retentionsräumen sowie die ökologische Durchlässigkeit gehören.
Nach der Betrachtung der unverständlichen baulichen Eingriffe im Rahmen der Fahrradexkursion am 02.07.2016, nahm die Exkursionsgruppe den nunmehrigen Zustand des einst naturnaheren Mündungsbereichs des Zschonerbaches in die Elbe in Augenschein. Erfreulicherweise haben sich umfassende nitrophile Staudenbereiche bestehend z.B. aus Kratzdistel, Rübenkälberkropf, Wilder Möhre, Kornblume und Brennnessel gebildet, welche u.a. Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Die offensichtliche biologische Befestigung der letzten Uferabschnitte mit Weidensteckhölzern ist so offenbar überwunden, während aber die Schotterung des Mündungsbereiches mit Großsteinen weiterhin massiv die Mäandrierungen des Fließgewässers behindern. Dabei gehört es zum Allgemeingutwissen, dass es Bestreben sein muss Fließgewässern ihre natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten behalten und – wo nicht mehr vorhanden – unbedingt zurückerhalten muss. Nur so lassen sich arten- und strukturreiche Auenlandschaften als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Retentionsfläche für Bäche und Flüsse erhalten, schützen, sichern und entwickeln. Es ist daher unverständlich warum immer wieder Steuermittel für Baumaßnahmen Einsatz finden, während die Natur dies gratis und wesentlich besser tut.
Ferner haben nunmehrige bauliche Eingriffe im Nordwestbereich des Zschonerbaches zur Errichtung einer Abwasserüberleitung Wilsdruff-Kaditz durch den Abwasserzweckverband Wilde Sau und mit Unterstützung des Freistaates Sachsen zu massiven Eingriffen in die Weichholzaue von Elbe und Zschonerbach geführt. Wer die Fällung einer großen Silberweide zu verantworten hat gilt es zudem immer noch zu klären.
Eine grundsätzliche Sanierung des früheren Werftgeländes in Dresden-Übigau begrüßten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion. Sie regten aber an, diese Sanierung mit einer Entsiegelung des angrenzenden Ufers der Elbe zu verknüpfen.
Nach Ansicht des AHA gehört die Errichtung der 636 m langen Waldschlößchenbrücke seit dem Ende des Jahres 2007 zu den großen Negativmaßnahmen in der Stadt Dresden, was u.a. zur Beeinträchtigung des Landschafts- und Stadtbildes sowie zur räumlichen Einschränkung der Elbaue führt und die Aberkennung des Titels UNESCO-Weltkulturerbes im Jahr 2010 zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass laut Medienberichten die ursprünglichen Baukosten in Höhe von 157 Millionen Euro für die nach wie vor klar umstrittene Brücke, auf sich nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro verteuert hatte. Das sich einst ein Elbebiber auf der Brückenbaustelle eingefunden hatte, verdeutlicht zudem zum einen die Bedeutsamkeit dieses Elbabschnittes für diese streng geschützte Tierart und zum anderen, dass es notwendig ist, dass sich die Elbe verstärkt wieder naturnaher entwickeln muss. Das bedeutet im konkreten Fall, dass an den Elbufern eine vermehrte sukzessive Gehölzentwicklung möglich zu sein hat. Somit können sich, neben einer umfassenden Bereicherung an Arten und Strukturen in der Elbaue, Elbebiber ausreichend mit „Baumaterial“ versorgen.
Diese Fakten sind, nach Meinung des AHA, unbedingt in der angedachten Elbschutzsatzung zu verankern. In der Elbschutzsatzung gehören zudem der Schutz und Erhalt der nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000.

https://stadtplan.dresden.de/getimage/image.ashx?w=500&id=1716464&k=6122D783C12C6565360092A3F684FD6D

https://stadtplan.dresden.de/getimage/image.ashx?w=500&id=1716125&k=584F5201AE92A05C13B1FEED897F6638

https://stadtplan.dresden.de/getimage/image.ashx?w=500&id=1679622&k=97CC693F91F8C1EF68DE2AD05D9AB550

https://stadtplan.dresden.de/GETIMAGE/IMAGE.ASHX/?ID=1842603&K=C608F0780424E8D79EC470D7C8427520

Ebenso gilt es dort zum Beispiel den Schutz und den Erhalt der Nebengewässer, wie zum Beispiel der Weißeritz, des Zschonerbaches, der Prießnitz und des Lockwitzbaches, angrenzender Naturschutzgebiete – wie die 195 ha großen Elbtalhänge – sowie die kleineren und größeren Fließgewässer und ihrer Täler beiderseits der Elbe zu beinhalten. Nur somit lässt sich der notwendige zusammenhängende Charakter als Biotop- und Grünverbund darstellen und würdigen. Dazu gehört ebenfalls die vielfältig lebensnotwendige Bedeutung als Retentionsflächen, wie das Junihochwasser 2013 wieder einmal deutlich aufzeigte.
In dem Zusammenhang war das Anliegen des Einbringens von Störhölzern in den Mündungsbereich der Prießnitz in die Elbe nicht nachvollziehbar, während die massiven Sohlbefestigungen erhalten geblieben sind. Diese Störhölzer sind nunmehr wieder verschwunden. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gilt es wissenschaftlich fundierte Pläne zur Beseitigung dieser Sohlbefestigungen zu erarbeiten. Gleiches ist auch für Loschwitzbach und Lockwitzbach. Für die Mitglieder waren die massiven Einkürzungen der Silberweidenbestände nicht nachvollziehbar. Neben der massiven und unnötigen Beschädigungen der Bäume und des Verlustes von Lebens- und Rückzugsraum von Tierarten, führt die nunmehr fehlende Beschattung zur verstärkten Verkrautung des noch immer befestigten Gewässerlaufes.
Ferner bildet die Elbaue in den Städten Pirna und Heidenau mit den Nebenfließgewässern Wesenitz, Gottleuba und Müglitz eine andere, eigene Qualität, da die genannten Nebengewässer strecken- und teilweise, insbesondere im Mündungsbereich naturnahe Abschnitte ausweisen, welche zur Gesamtaufwertung des gesamten Landschafts- und Naturraum beitragen. Jedoch erfordert dies massive Anstrengungen das teilweise vermüllen des Mündungsbereichs der Gottleuba in die Elbe in Pirna zu unterbinden. Nach wie vor ist eine massive Beräumung des Mündungsbereiches der Gottleuba in die Elbe von Bauschutt und anderen Abfälle aus dem Teil der Aue dringend erforderlich und somit zudem mehr Raum für Hochwasser und naturnaher Entwicklung zu geben. Ebenso gilt es massive Störungen – z.B. durch Zelten und Befahren mit Autos – im Mündungsbereich der Wesenitz in Pirna – Pratzschwitz unbedingt auszuschließen. Bedenklich ist auch, dass durch das sommerliche Wetter, selbst bei der extremen Trockenheit, immer wieder Menschen an den Ufern der Elbe grillen. Ein Brand bedroht Menschen, Tiere und Pflanzen bzw. Natur und Landschaften gleichermaßen.
Dabei gehört die ca. 83,00 Kilometer lange Wesenitz und ihre Aue zu einem sehr bedeutsamen und ebenso schützenswerten Natur- und Landschaftsraum, welchen es als Lebens- und Rückzugsraum, Biotop- und Grünverbundraum sowie Bereich der Entstehung und Verbreitung von Kalt- und Frischluft zu schützen, zu erhalten und auszuweiten gilt. Die Einbettung in das etwa 476,00 ha große FFH-Gebiet „Wesenitz unterhalb Buschmühle“ (EU-Melde-Nr. 4949-302, Landes-Nr. 162) bietet dazu eine sehr gute rechtliche und fachliche Grundlage.

https://www.natura2000.sachsen.de/162-wesenitz-unterhalb-buschmuhle-33239.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/wesenitz-unterhalb-buschmuehle

Die Beobachtung eines Eisvogels am Tag der Fahrradexkursion in Pirna, Stadtteil Pratzschwitz trägt zur Bekräftigung des Anliegens bei.

Der ebengenannte Landschafts- und Naturraum stellt zum einen eine umfassende Aufwertung der Elbaue sowie zum anderen in Form von Biotop- und Grünverbünden und Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten über die Elbenebenfließgewässer Wesenitz, Gottleuba und Müglitz ökologisch sehr wichtige und sehr wertvolle Verbindungen in das Umland dar, was es nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern über entsprechende Räume noch auszuweiten gilt. Dies kann durch Ausweitung der Gewässerschonstreifen beidseitig auf mindestens 10 m erfolgen, um so die bereits gut vorangeschrittenen Mäandrierungen räumlich zu erweitern und ferner weitere Sukzessionsräume zu schaffen. Dies ist nicht nur in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz wichtig, sondern ermöglicht verbesserte Aufenthaltsräume von Hochwasser.
Im Stadtgebiet von Pirna gilt es – analog der Vereinigten Weißeritz im Stadtgebiet von Dresden – eine wissenschaftliche Konzeption mit dem Ziel zu erstellen, welche Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung aufzeigt. Als Beispiel kann das direkte Mündungsgebiet in die Elbe dienen. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass illegales Campen unterbleibt. Ferner erscheinen die Gründe für die massiven Fällarbeiten im Mündungsgebiet der Gottleuba in die Elbe nicht erkennbar. Dazu gehört auch die naturnahere Entwicklung des Mündungsbereiches dadurch zu befördern, indem eine Beseitigung von Uferversiegelungen erfolgt.
Mit Unverständnis nahm die Exkursionsgruppe die fortgesetzte Uferbefestigung in Folge von Baumaßnahmen im Mündungsgebiet der Müglitz auf. Hier gilt es analog des Zschonerbaches Naturnähe zu erhalten und zu sichern. Anstatt Möglichkeiten der Beseitigung der restlichen Schwellen wissenschaftlich zu erarbeiten, befestigte man im Bereich der Wanderbrücke weitere Uferbereiche. Das gilt es nach Auffassung der Exkursionsgruppe unverzüglich zurückzubauen, um die ansonsten durchaus sonst gelungene Renaturierung der Müglitz weiter aufzuwerten. Gleiches ist nach Ansicht der Exkursionsgruppe bei der Wiederanbindung des Mühlgrabens an die Müglitz zu prüfen.
Mit fortgesetzter Sorge betrachtete die Exkursionsgruppe die Steganlage im südwestlichen Elbverlauf zur nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Die offenbar vom Dresdner Segel-Verein Pillnitzer Insel 1928 e.V. genutzte und betriebene Steganlage gehört nicht in so einen sensiblen Teil der Elbaue. Hier gilt es dringend Alternativlösungen zu erarbeiten.
Die vermehrte Nutzung der Elbauen und -wiesen für große und kleine Veranstaltungen sowie zahlreicher Partys mit offenen Feuer und Grill nehmen immer mehr besorgniserregende Ausmaße an. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, dass es sich um einen massiv schützenswerten und -bedürftigen Landschafts- und Naturraum handelt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier massiven Handlungsbedarf.
Mit ähnlicher Sorge nahm die Exkursionsgruppe den Zustand und die Entwicklung der umfassenden Restbestände einer Streuobstwiese in der Elbaue in der Johannstadt-Nord an der Sächsischen Weinstraße, unweit des Fährgartens Johannstadt in Augenschein. Der Obstbestand bedarf unbedingt einer Pflege sowie umfassender Nachpflanzungen. In dem Zusammenhang regt die Exkursionsgruppe an, dass hier die Betreuung der Streuobstwiese mit Einbindung der Bevölkerung sowie mit Unterstützung bzw. Begleitung wissenschaftlicher Einrichtungen, Schulen, Volkshochschule erfolgen muss.
Es gilt zudem die enge Korrelation zum 4,2 ha großen, am 06.05.1996 ausgewiesenen Flächennaturdenkmal „Glatthaferwiese am Elbufer Johannstadt“ gilt es dabei mehr und mehr zu entwickeln.

https://stadtplan.dresden.de/getimage/image.ashx?w=500&id=1679489&k=CB831D11C681D24FB27C9174C79712DA

Dazu gehört auch in den Städten Dresden, Pirna und Heidenau die Mahden der zur Brut- und Setzzeit bzw. zum Jungenaufwuchs sowie Blütezeit zu unterlassen sowie partiell und unregelmäßig zu gestalten. Derartige Eingriffe in Staudenflächen sind weitgehend zu unterlassen, um naturnahere Entwicklungen zu befördern und zu schützen.

Die im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklärt sich immer wieder ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Erstellung und Ausgestaltung einer Elbschutzsatzung in den Stadtgebieten von Dresden, Pirna und Heidenau mit den Auswirkungen auf das Umland mitzuwirken. Dazu zählen auch die Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Weiterentwicklung von Streuobstwiesen, wie z.B. der Streuobstwiese in der Elbaue in Dresden-Johannstadt-Nord.
Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt daher seine Aktivitäten in den Stadtgebieten Dresden, Pirna und Heidenau sowie deren Umgebung zu verstärken. Dazu sollen Exkursionen, Stellungnahmen, Umweltbildungsarbeit, konzeptionelle Vorschläge, die Initiierung und Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten und darauf beruhender Arbeitseinsätze sowie eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit dienen.
Ferner zählt dazu ganz besonders die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Dresden, Pirna und Heidenau mit Umland. In dem Rahmen möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche sich aktiv für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaft in den Städten Dresden, Pirna und Heidenau sowie der näheren Umgebung widmen und einsetzen wollen. Hierzu bringt der AHA u.a. seine vielfältigen und jahrzehntelangen Erfahrungen z.B. in den Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Saale und der Mulde ein.
Wer sich mit dem AHA in Verbindung setzen möchte, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176/84001924
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 23.06.2024

Fotos und Videos: Andreas Liste

Fotos: Dietmar Hörner