Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Stadt Gera diesen dringenden Schutzanspruch verstärkter in die eigene Stadtplanung aufnimmt.
Laut eines dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorliegenden, undatierten Entwurfes einer „Begründung zum Bebauungsplan B/151/18 ‚Wohnpark Mozartstraße‘“ beabsichtigt die Stadt Gera auf einer Fläche von 8.212,00 m² = 0,82 ha eine Bebauung mit Wohnhäusern vorzunehmen. Dazu ist auf Seite 12 des ebengenannten Dokumentes, unter „Bauweise (§ 22 Bau NVO)“ folgendes vermerkt, Zitat:
Begründung: Die Bauweise ergibt sich aus dem Planungswillen der Stadt zur Bebauung des Quartiers. Im Nordosten ist eine geschlossene Bauweise für zwei aneinandergrenzende Wohnhäuser (dreigeschossige Mehrfamilienhäuser) geplant. Daran schließen sich südlich zwei Doppelhäuser an, die zur bestehenden Bebauung an der Franz-Liszt-Straße überleiten. Westlich der verlängerten Mozartstraße sind drei Einzel-bzw. Doppelhäuser) geplant, die mit ihrer offenen Anordnung den Übergang zum westlich anschließenden Stadtwald bilden. Das geplante Wohnquartier hebt sich somit einerseits von der südlich angrenzenden Bebauung ab, bildet jedoch zugleich den Übergang von dieser Bebauung zu den nördlich anschließenden Sportanlagen.“, Zitat Ende
Unter Punkt „2.1 Regionalplan Ostthüringen“ ist folgendes im Bezug des Hochwassereinzugsgebietes vermerkt, Zitat: „Der Standort des geplanten Wohngebietes ist im Regionalplan Ostthüringen (2012) als Siedlungsfläche übernommen worden, der in diesem Bereich mit dem Vorranggebiet Hochwasserschutz Weiße Elster / Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (HW 10) überlagert ist. „Mit der Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen in die Vorranggebiete Hochwasserschutz wird das erhebliche Risiko einer möglichen Überflutung dieser Siedlungsbereiche und die Notwendigkeit der Planung und Realisierung funktionsfähiger Hochwasserschutzmaßnahmen und -anlagen zum Schutz dieser Siedlungsbereiche vor Hochwasser schon auf regionalplanerischer Ebene sehr deutlich gemacht“ (Begründung zum Z 4-2 RP-OT 2012). Mit der Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahme westlich der Weißen Elster in Gera wurde ein funktionsfähiger Hochwasserschutz hergestellt, der auf ein Hochwasserereignis HQ100 ausgelegt ist. Damit wurden der westlich gelegene Siedlungsbereich und damit auch das Plangebiet vor Hochwasser geschützt. Diese Flächen stehen zugleich als Retentionsräume nicht mehr zur Verfügung. Eine Bebauung ist daher mit dem Ziel 4-2 des Regionalplanes Ostthüringen vereinbar.“, Zitat Ende
Unter dem Punkt „2.3 Rechtliche Festsetzungen und Regelungen nach Fachgesetzen“ ergänzt man noch folgende Vorstellung, Zitat: „Thüringer Wassergesetz (ThürWG) / Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Der Standort befindet sich formell noch im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster, obwohl die Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates Thüringen im Bereich Tschaikowskistraße im sogenannten Bauraum 1 bereits abgeschlossen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Obere Wasserbehörde im Seite 10 TLUBN das Aufhebungsverfahren erst durchführen wird, wenn alle Hochwasserschutzmaßnahmen an der Weißen Elster abgeschlossen sind. Da die Maßnahmen für den Bereich Tschaikowskistraße und damit für das Plangebiet bereits umgesetzt sind und somit für das Plangebiet keine Hochwassergefährdung mehr besteht, wird von der Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplanes ausgegangen.“, Zitat Ende
Diese Aussagen zeugen deutlich davon, dass man selbst aus den Hochwasserereignissen der Jahre 2011 und 2013 nichts gelernt hat. Nicht Einschränkungen von Retentionsflächen der Weißen Elster sind die aktuellen Aufgaben, sondern die Rückgabe von überflutungsfähigen Altauen an den Fluss gehört zu den aktuellen Aufgaben. Hochwassersituationen richten sich im zeitlichen Auftreten nicht an menschliche Festlegungen. Zudem haben vermehrte Hochwasser ihre Ursache in der unvermindert fortgesetzten Bodenversiegelung, einer von wenig Nachhaltigkeit geprägten Landwirtschaft, welche zunehmend zu Bodenverdichtungen führt sowie der zunehmende Verlust an Waldgebieten in Folge von Trockenheit und starker Sommerhitze -insbesondere in den Jahren 2018 bis 2020. Abgesehen davon, dass Deiche nicht vollständig Hochwasser abhalten, sondern Qualmwasser ebenfalls zu Überflutungen führen können, aber ein Abfluss sich schwieriger gestalten kann, da ein Deich den Abfluss während eines sinkenden Hochwassers behindert.
An der Stelle möchte der AHA ferner darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Da ist folgende Aussage unter dem Punkt „Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne)“, Seite 8 der aktuellen Bebauungsplanung überhaupt nicht hilfreich, Zitat: „Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Wohnpark Mozartstraße“ liegt vollständig im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B/87/99 „BUGA 2007 – Hofwiesenpark“ der Stadt Gera (Bekanntgemacht am 27.01.2006).“, Zitat Ende
Derartige Pläne entstanden vor den Hochwasserereignissen der Jahre 2011 und 2013, obwohl schon zu dem Zeitpunkt bekannt gewesen sein muss, dass es sich um eine Retentionsfläche der Weißen Elster handelt.
Selbst die folgende eigene Einschätzung in den ersten beiden Absätzen auf Seite 15 schreckt nicht vor einer Bebauung ab, Zitat: „Bei den Flächen des Plangebietes handelt es sind infolge von Gipsauslaugungen um ein aktives Erdfallgebiet mit einem hohen Gefährdungsrisiko. Das Gebiet wird der Gefährdungsklasse B-b-I-3 gem. Subrosionskataster der TLUG zugeordnet. Im Ergebnis konkreter Baugrunduntersuchungen werden ggf. konstruktive Anpassungen von Bauvorhaben erforderlich.
Erläuterung: Das Plangebiet liegt im Bereich natürlicher Gipsvorkommen. In Folge von Auslaugungsprozessen kann es zu Erdfallerscheinungen kommen, die zu Anpassungen in der statischen Sicherheit führen können.
“, Zitat Ende
Man rechnet durchaus mit Erdfällen, als Kriterium für eine Nichtbebauung lässt es die planende Stadt Gera nicht zu.
Vollkommen unbeachtet bleibt die Bedeutung des Standortes als Biotop- und Grünverbundes zwischen Weißer Elster und Stadtwald, welches zudem dem Frischluftaustausch dienen kann.
Es besteht zudem auch keine Wohnungsnot in der Stadt Gera, was einen derartigen Schritt vielleicht rechtfertigen könnte.
Laut Stadtverwaltung Gera hatte die Stadt mit Stand vom 31.03.2021 eine Einwohnerzahl von 93.167 Einwohner. Mit Stand vom 31.09.2020 lag die Einwohnerzahl noch bei 93 833 Personen. Das bedeutet für diesen Zeitraum einen Rückgang von 666 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Zudem weist die „Sozialstatistik der Stadt Gera“, Stand: 28. Februar 2020, auf Seite 16, unter den Punkten 3.1. für das Jahr 2018 einen Wohnungsbestand für Wohnzwecke im Umfang von 60.508 Wohnungen und davon einen marktaktiven Leerstand von 10,2 % = 6.171,82 Wohnungen aus.
Neben der Tatsache, dass u.a. soziale Verbesserungen dringend geboten sind, um die Abwanderungen zu mindestens zu stoppen, gilt es zuerst den hohen Wohnungsleerstand zu beseitigen, ehe man erneut Flächenverbrauch für neue Mehrfamilienhäuser zulässt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erkennt in dem Entwurfes einer „Begründung zum Bebauungsplan B/151/18 `Wohnpark Mozartstraße`“ der Stadt Gera eine grobe Missachtung ökologischer, klimatischer und hydrologischer Erkenntnisse, Vernunft und Erfordernisse, da man eine Altaue der Weißen Elster sowie ein potentiellen Biotop- und Grünverbund zwischen Stadtwald und Weißer Elster verbaut und dabei noch die Gefahr von Erdfällen missachtet.
Alles Gründe, was eine derartige Bebauungsplanung ausschließen muss. Daher fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Freistaates Thüringen und der Stadt Gera auf, den Fortgang des Bebauungsplans B/151/18 „Wohnpark Mozartstraße“ sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA wiederholt und mit Nachdruck seinen Wunsch und Bereitschaft sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählen selbstverständlich auch das Stadtgebiet Gera sowie der Abschnitt der Weißen Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz. Daher hatte die Mitgliederversammlung des AHA vom 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.05.2021

Fotos: Karolin Zinkeisen