Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt eindeutig den Vorstoß der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt zur Ausweisung des ca. 30.034 Hektar großen Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz als UNESCO-Biosphärenreservat. Dieses von einer vielfältigen Fauna und Flora, geologischen Raritäten und kulturhistorischen Besonderheiten geprägte Gebiet am Rande der Goldenen Aue bedarf eines länderübergreifenden Schutzes mit internationalen Schutzstatus. Eine Stärkung des Schutzstatus des Südharzes ergäbe sich zudem aus der Tatsache, wenn der Freistaat Thüringen und das Land Niedersachsen sich der Ausweisung anschließen würden, welche aus einer umfassenden und vielfältig geprägten Landschaft aus Karstgebieten, weitläufigen Buchenwäldern, Äckern, Streuobstwiesen, der Auenlandschaft der Thyra sowie Wiesen besteht.

In dem Blickfeld verurteilt der AHA die Entscheidung der 23.638 ha großen Gemeinde Südharz sich nicht der Schutzausweisung als UNESCO-Biosphärenreservat anzuschließen. Somit klammert sich diese Gemeinde aus einer Entwicklung aus, welche neben dem Natur- und Landschaftsschutz, auch Chancen für einen sanften, umwelt-, natur- und landschaftsverträglichem sowie bildungsorientiertem Tourismus eröffnet. Daher appelliert der AHA an die Gemeinde Südharz ihre Auffassung zu revidieren und sich zukunftsorientiert für die Schutzausweisung als UNESCO-Biosphärenreservat zu entscheiden.
Nach Auffassung des AHA wäre sogar eine Einbeziehung des Kyffhäuser Gebirges mit der vorgelagerten Helmeaue bis Sangerhausen sowie die Heranführung nordwestlichen Grenzen des geplanten Biosphärenreservates bis an das Naturschutzgebiet Oberes Selketal in dem Abschnitt zwischen Güntersberge und Strassberg heran sehr sinnvoll. Somit besteht die ökologisch sehr bedeutsame Möglichkeit der Schaffung eines großen ausgedehnten und gesicherten Biotopverbundraumes. Zudem drückt sich somit die Sicherung, der Schutz, der Erhalt und die Betonung einer landschaftlichen, ökologischen, kulturellen, historischen und archäologischen Vielfalt aus.

Darüber hinaus vertritt der AHA die Meinung, dass eine Zerstückelung der 918 ha großen Kernzone in 16 Teilflächen als störend, hinsichtlich der Entwicklung eines besonderen Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen sowie der besonderen Landschafts- und Naturräumen, anzusehen ist. Hier bedarf es einer entsprechenden Korrektur durch die Landesregierung.
Die Auffassung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalts teilt der AHA insoweit, dass die Landesregierung noch in diesem Jahr bei der UNESCO einen Antrag auf Anerkennung stellt.
Der AHA wäre auch bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten, eine entsprechende ehrenamtliche Regionalgruppe zu bilden, welche sich der Ausweisung als UNESCO-Biosphärenreservat sowie dem Schutz, Erhalt und Entwicklung des Gebietet widmet.