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AHA zieht negative Bilanz nach Bauabschluss und Eröffnung der Waldschlösschenbrücke

Am 24.08.2013 erfolgte die Eröffnung der hochgradig umstrittenen Waldschlösschenbrücke, nachdem zuvor nach sechs Jahren der skandalöse Bau seinen Abschluss fand.

Es ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut der Anlass darauf hinzuweisen, welchen Stellenwert offenbar der Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie des Gutes Kulturlandschaft im nunmehrigen 21. Jahrhundert einnimmt. Die Brückenplaner und –bauer haben dabei immer u.a. ausgeblendet, dass ein bedeutsamer Teil der Kultur- und Naturlandschaft Elbe sowie Fluss, Auen und Hochwasser eine ökologisch und hydrologisch lebensnotwendige Einheit darstellen. Sie bilden eine wichtige Wechselbeziehung. Hochwasser formen zudem die Auen und Flüsse immer neu, durchfeuchtet das Auengebiet und versorgt sie mit neuem Schlick sowie führt genetisch frische Fauna und Flora heran. Vergessen haben diese Verantwortlichen aber auch, dass vermehrte Hochwasser durch zunehmende Versiegelungen, Fließgewässerausbau und –begradigungsmaßnahmen sowie Einengung von Hochwasserausbreitungsräumen an Heftigkeit und Unberechenbarkeit zu nehmen. Dazu tragen auch solche skandalösen Bauwerke wie die Waldschlößchenbrücke bei. Laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt, erfolgt täglich eine Versiegelung von 81 ha Boden, was einer Fläche von etwa 116 Fußballfeldern entspricht bzw. in einem Jahr der Fläche der Stadt München gleichkommt.

Außerdem weist der AHA darauf hin, dass jegliche derartige Bebauungen selbstverständlich Lebens- und Rückzugsraum von Fauna und Fora sowie Biotopverbundräume stört bzw. gar zerstört. Unberücksichtigt haben die Verantwortlichen auch, dass mit der Wasserrahmenrichtlinie auch europäisches Recht tangiert wird. Somit gilt es gar eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission zu prüfen.
Nach Auffassung des AHA zeigt sich immer wieder, dass die Entscheidung des UNESCO-Welterbekomitees vom 25.06.2009 im spanischen Sevilla das Dresdner Elbtal aus der Liste des Weltkulturerbes zu streichen nicht nur zu erwarten und folgerichtig, sondern auch konsequent war. Ein eindeutiges Warnzeichen an alle, welche denken in solchen Denkmalgebieten derartige oder ähnliche Bauwerke zu errichten, wie die nun im Bau befindliche Waldschlößchenbrücke im Dresdner Elbtal.

Die Abererkennung des Weltkulturerbetitels ist aber nicht nur ein Ergebnis einer kleinkarierten, wenig weltoffenen sowie gegen Natur-, Landschafts- Umwelt- und Denkmalschutz gerichteten Politik des Freistaates Sachsen und letztendlich auch der Stadt Dresden geschuldet, sondern auch der duldenden und inkonsequenten Herangehensweise des Bundes anzulasten.

Das die Planung, der Beginn, die Fortsetzung und der bevorstehende Abschluss des Baus zu einer Zerschneidung eines ökologisch, landschaftlich und historisch bedeutsamen Teils des Dresdner Elbtals führt und somit unweigerlich eine Aberkennung des durch die UNESCO verliehenen Weltkulturerbetitels droht, war oft genug angemahnt worden und somit allen Beteiligten und Verantwortlichen bekannt. Dies stellt nicht nur ein Verlust für die Stadt Dresden und den Freistaat Sachsen, sondern auch für die ganze Bundesrepublik und die Europäische Union dar. Zudem ist die Glaubwürdigkeit im Zusammenhang mit der Zielsetzung des Weltkulturerbeabkommens nachhaltig erschüttert. Das berufen auf einen Bürgerentscheid, welcher genau diese Tragweite ausblendete und das Verhindern eines umfassenderen und aktuelleren Bürgerentscheides, war bzw. ist unverantwortlich und erfordert nun eine entsprechende Reaktion des Bundes, welche im nationalen Maßstab eine besondere Verantwortung in der Umsetzung internationaler Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten wahrzunehmen hat.

Bereits das bisher 160 Millionen Euro und nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro teure Vorhaben an sich ist schon skandalös genug. Anstatt schon aus Gründen des Klimawandels und der damit eng verbundenen Verschmutzung der Luft sowie der massiven Verschwendung von Energie nun endlich eine sofortige grundlegende und radikale Wende der Verkehrs- und Baupolitik einzuleiten, setzt man weiter auf den Kfz.-Verkehr.

Im konkreten Fall zeichnet sich zudem eine massive Zerschneidung des landschaftlich einmaligen und wertvollen Elbtales ab. Schon alleine das ist eigentlich ein entscheidender Grund die Brücke nicht zu bauen. Von gewissen Einschränkungen als Hochwassergebiet und Frischluftkorridor gar nicht zu reden. Gerade auch die Hochwasserereignisse im August 2002 und im September 2010 sowie die gegenwärtig steigenden Wasserstände müssten noch genug Sensibilität hervorrufen, um Verbauungen in bzw. an Retentionsflächen zu unterlassen.
Der Verlust des UNESCO-Titels Weltkulturerbe birgt somit nach Auffassung des AHA noch andere Gefahren für das Elbtal in sich, welche darin liegen könnten, dass man nunmehr womöglich noch mehr Baumaßnahmen planen und umsetzen möchte, welche gleichartige oder ähnliche Ausmaße wie die Waldschlösschenbrücke aufweisen.

Die bestehenden Naturschutzgesetze sind vor dem Hintergrund des fortgesetzten Artensterbens und der schleichenden Vernichtung der natürlichen Lebensgrundlagen entstanden. Dass private Investoren oft diese Dimension nicht im Blick haben und meinen, ihre Bauvorhaben seien „halb so schlimm“, ist bereits problematisch. Bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand mit all ihren Naturschutzverwaltungen und -behörden ist eine derartige Haltung jedoch ein Eklat.

Nunmehr hat auf Basis einer Klage der Grünen Liga Sachsen das Bundesverwaltungsgericht mit zwei Beschlüssen vom 06.03.2014, dass gegen die Planungen und den Bau der Waldschlösschenbrücke Bedenken bestehen sowie die Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, zur Auslegung von Fragen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Bereits in dieser ist deutlich absehbar, dass die in der Planungs- und Bauphase verantwortlichen sächsischen Staatsregierungen sowie Gremien der Stadt Dresden offenbar Rechtsbeugung begangen haben und dabei der Kultur- und Naturlandschaft Dresdens schweren Schaden zufügten. Der AHA fordert daher bereits jetzt, dass politische und womöglich auch juristische Konsequenzen daraus abzuleiten gilt. Als nächsten Schritt ruft der AHA die Wahlberechtigten auf am 31.08.2014 bei der Landtagswahl für mehr Achtung für Kultur sowie Schutz von Umwelt, Landschaft und Natur abzustimmen.
Auf Grund der ggf. grundsätzlich nicht gebannten, sondern eher steigenden Bedrohung des Elbtals mit seiner ökologischen, landschaftlichen und kulturhistorischen Bedeutung ruft der AHA zudem zur generellen zumindestens europa- und bundesweiten Unterstützung des Wirkens zum Erhalt dieses Landschafts- und Naturbestandteiles sowie praktisch einstigen UNESCO-Weltkulturerbes auf. Nur so lassen sich der Landschafts- und Lebensraum sowie die optisch einmalige Verknüpfung mit den Kulturgütern der Stadt Dresden sichern. Dazu möchte der AHA mit beitragen, in dem er entsprechende Aktivitäten im Einzugsgebiet der Elbe mit bündeln hilft.

Nunmehr beabsichtigt der AHA im Jahr 2013 seine Aktivitäten in Dresden und seiner Umgebung zu verstärken.

Wer Interesse hat generell ehrenamtlich mitzuwirken, kann zudem in der im Aufbau befindlichen AHA-Regionalgruppe Dresden und Umland mitarbeiten. Der AHA ist unter folgender Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
(AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA hält Ausweisung des UNESCO-Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt eindeutig den Vorstoß der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt zur Ausweisung des ca. 30.034 Hektar großen Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz als UNESCO-Biosphärenreservat. Dieses von einer vielfältigen Fauna und Flora, geologischen Raritäten und kulturhistorischen Besonderheiten geprägte Gebiet am Rande der Goldenen Aue bedarf eines länderübergreifenden Schutzes mit internationalen Schutzstatus. Eine Stärkung des Schutzstatus des Südharzes ergäbe sich zudem aus der Tatsache, wenn der Freistaat Thüringen und das Land Niedersachsen sich der Ausweisung anschließen würden, welche aus einer umfassenden und vielfältig geprägten Landschaft aus Karstgebieten, weitläufigen Buchenwäldern, Äckern, Streuobstwiesen, der Auenlandschaft der Thyra sowie Wiesen besteht.

In dem Blickfeld verurteilt der AHA die Entscheidung der 23.638 ha großen Gemeinde Südharz sich nicht der Schutzausweisung als UNESCO-Biosphärenreservat anzuschließen. Somit klammert sich diese Gemeinde aus einer Entwicklung aus, welche neben dem Natur- und Landschaftsschutz, auch Chancen für einen sanften, umwelt-, natur- und landschaftsverträglichem sowie bildungsorientiertem Tourismus eröffnet. Daher appelliert der AHA an die Gemeinde Südharz ihre Auffassung zu revidieren und sich zukunftsorientiert für die Schutzausweisung als UNESCO-Biosphärenreservat zu entscheiden.
Nach Auffassung des AHA wäre sogar eine Einbeziehung des Kyffhäuser Gebirges mit der vorgelagerten Helmeaue bis Sangerhausen sowie die Heranführung nordwestlichen Grenzen des geplanten Biosphärenreservates bis an das Naturschutzgebiet Oberes Selketal in dem Abschnitt zwischen Güntersberge und Strassberg heran sehr sinnvoll. Somit besteht die ökologisch sehr bedeutsame Möglichkeit der Schaffung eines großen ausgedehnten und gesicherten Biotopverbundraumes. Zudem drückt sich somit die Sicherung, der Schutz, der Erhalt und die Betonung einer landschaftlichen, ökologischen, kulturellen, historischen und archäologischen Vielfalt aus.

Darüber hinaus vertritt der AHA die Meinung, dass eine Zerstückelung der 918 ha großen Kernzone in 16 Teilflächen als störend, hinsichtlich der Entwicklung eines besonderen Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen sowie der besonderen Landschafts- und Naturräumen, anzusehen ist. Hier bedarf es einer entsprechenden Korrektur durch die Landesregierung.
Die Auffassung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalts teilt der AHA insoweit, dass die Landesregierung noch in diesem Jahr bei der UNESCO einen Antrag auf Anerkennung stellt.
Der AHA wäre auch bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten, eine entsprechende ehrenamtliche Regionalgruppe zu bilden, welche sich der Ausweisung als UNESCO-Biosphärenreservat sowie dem Schutz, Erhalt und Entwicklung des Gebietet widmet.

AHA möchte Arbeitsgruppe zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe bilden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat mit sehr großem Interesse den Vorschlag von Herrn Wolfgang Stoiber aufgenommen, für die Auenlandschaften in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz sowie deren Umland den Status eines UNESCO-Weltkulturerbes zu beantragen. Das setzt im Rahmen einer umfassenden fachlich-inhaltlichen Vorbereitung, jedoch auch ein vollständiges Umdenken des nationalen Schutzbestrebens für die Auenlandschaft in der Region voraus.
Dazu zählt zu aller Erst die Würdigung des Natur- und Landschaftsraumes, aber auch der kulturellen und historischen Ressourcen der Region.
Aus ökologischer Sicht benötigen beispielsweise die Weiße Elster, die Luppe sowie ihre Nebengewässer, wie Pleiße und Parthe, ein vollkommen neues überregionales bzw. länderübergreifendes Schutz- und Entwicklungskonzept, einschließlich der Städte Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz und ihres Umlandes, welches fachlich-fundierten Gesichtspunkten standhält, auf eine naturnahe Entwicklung setzt und nicht einem kurzsichtigen wirtschaftlichem Diktat unterliegt. Gleiches trifft für einen nachhaltigen Hochwasserschutz zu.
Daher erscheint es auch sehr sinnvoll zu sein, ein UNESCO-Weltkulturerbe in der gesamten Saale-Elster-Luppe im Raum zwischen den Städten Leipzig, Schkeuditz, Halle (Saale) und Merseburg zu verorten. Auch ist vorstellbar den Raum der Weißen Elster zwischen den Städten Zeitz und Leipzig mit einzubeziehen.
Der Status des UNESCO-Weltkulturerbes soll die landschaftliche, kulturelle und historische Bedeutung der jeweiligen Region hervorheben, aber auch Verknüpfungen in nationaler und internationaler Hinsicht schaffen. Dabei spielen nicht nur wissenschaftliche Konzeptionen eine Rolle, sondern es gilt im Rahmen des Schutzgedankens auch die Bevölkerung intensiv mit einzubeziehen und so auch mitzunehmen.
Dazu zählen z.B. Bildungsveranstaltungen, Ideenwettbewerbe und kulturelle Veranstaltungen.
Um den Gedanken des UNESCO-Weltkulturerbes in die Öffentlichkeit zu tragen, fachlich-inhaltliche Gesichtspunkte für eine mögliche Ausweisung zu erarbeiten, abzuwägen und auszuloten sowie zahlreiche Partner zu suchen und zu finden, möchte der AHA eine spezielle ehrenamtliche Arbeitsgruppe dazu bilden. Diese ehrenamtliche Arbeitsgruppe des AHA soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben sich zu dem Thema einzubringen. Dabei spielen Alter, Geschlecht, Nationalität und Beruf keine Rolle. Es zählt nur das Interesse sich für den Gedanken des UNESCO-Weltkulturerbes sowie für den Schutz von Natur, Umwelt und Landschaft einzusetzen.
Wer in einer AHA-Arbeitsgruppe UNESCO-Weltkulturerbe mitarbeiten möchte, kann sich über folgende Wege melden:

Per E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Und über den Postweg:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig

Oder per Telefon/Fax:

Tel.: 0176/84001924
Fax.: 01805-684 308 363

AHA führt Fahrradexkursion in Auenlandschaften zwischen Halle und Leipzig durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 05.05.2012 eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Dabei ist folgende Route vorgesehen:

Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe in die Weiße Elste

Treffpunkt: 10.00 Uhr Kreuzung Otto-Stomps-Straße/Reideburger Straße/Fiete-Schulze-Straße in Halle (Saale)

Ende: Hauptbahnhof Leipzig, Ausgang Kurt-Schumacher-Straße

Im Rahmen der Fahrradexkursion ist vorgesehen die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe darzulegen. Ferner ist aber auch vorgesehen Bedrohungspotenziale wie Verbauungen, Fluglärm und Raubbau aufzuzeigen sowie eigene Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften zu erläutern.

Ebenso beabsichtigt der AHA auch den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue darzulegen und für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe werben.

Darüber hinaus möchte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung aufzeigen und in dem Zusammenhang seine Mitgliedsvereine IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V., Rudolf-Steiner Verein Elsteraue e.V. und FLUG e.V., die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Ortsgruppe Merseburg sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vorstellen.

Im Zusammenhang mit der Fahrradexkursion bittet der AHA dringend darum wetterfester Kleidung und Schuhe anzuziehen sowie Rucksackverpflegung mitzunehmen.

 

Andreas Liste

Vorsitzender

AHA möchte Arbeitsgruppe zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe bilden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat mit sehr großem Interesse den Vorschlag von Herrn Wolfgang Stoiber aufgenommen, für die Auenlandschaften in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz sowie deren Umland den Status eines UNESCO-Weltkulturerbes zu beantragen. Das setzt im Rahmen einer umfassenden fachlich-inhaltlichen Vorbereitung, jedoch auch ein vollständiges Umdenken des nationalen Schutzbestrebens für die Auenlandschaft in der Region voraus.

Dazu zählt zu aller Erst die Würdigung des Natur- und Landschaftsraumes, aber auch der kulturellen und historischen Ressourcen der Region.

Aus ökologischer Sicht benötigen beispielsweise die Weiße Elster, die Luppe sowie ihre Nebengewässer, wie Pleiße und Parthe, ein vollkommen neues überregionales bzw. länderübergreifendes Schutz- und Entwicklungskonzept, einschließlich der Städte Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz und ihres Umlandes, welches fachlich-fundierten Gesichtspunkten standhält, auf eine naturnahe Entwicklung setzt und nicht einem kurzsichtigen wirtschaftlichem Diktat unterliegt. Gleiches trifft für einen nachhaltigen Hochwasserschutz zu.

Daher erscheint es auch sehr sinnvoll zu sein, ein UNESCO-Weltkulturerbe in der gesamten Saale-Elster-Luppe im Raum zwischen den Städten Leipzig, Schkeuditz, Halle (Saale) und Merseburg zu verorten.

Der Status des UNESCO-Weltkulturerbes soll die landschaftliche, kulturelle und historische Bedeutung der jeweiligen Region hervorheben, aber auch Verknüpfungen in nationaler und internationaler Hinsicht schaffen. Dabei spielen nicht nur wissenschaftliche Konzeptionen eine Rolle, sondern es gilt im Rahmen des Schutzgedankens auch die Bevölkerung intensiv mit einzubeziehen und so auch mitzunehmen.

Dazu zählen z.B. Bildungsveranstaltungen, Ideenwettbewerbe und kulturelle Veranstaltungen.

Um den Gedanken des UNESCO-Weltkulturerbes in die Öffentlichkeit zu tragen, fachlich-inhaltliche Gesichtspunkte für eine mögliche Ausweisung zu erarbeiten, abzuwägen und auszuloten sowie zahlreiche Partner zu suchen und zu finden, möchte der AHA eine spezielle ehrenamtliche Arbeitsgruppe dazu bilden.

Wer in einer AHA-Arbeitsgruppe UNESCO-Weltkulturerbe mitarbeiten möchte, kann das über folgenden Kontakt melden:

 

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.

Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176/84001924

Fax.: 01805-684 308 363

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Internet: http://www.aha-halle.de

 

Andreas Liste

Vorsitzender des AHA