
In Anknüpfung bzw. auf Basis seiner Stellungnahme vom 27.04.2025 und seiner Erwiderung vom 22.02.2026 auf die mit Schreiben vom 10.12.2025 vom Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren zugesandten Erwiderung des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 14.07.2025 möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die nunmehr mit Schreiben vom 27.03.2026 vom Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren zugesandten Erwiderung des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 19.03.2026 wie folgt eingehen:
Die Ausführungen des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd wiederholen sich und sind von vollkommener Erkenntnisverweigerung und Ignoranz der bedrohlichen Situation für Umwelt, Natur und Landschaften im Falle der Umsetzung des Feststellungsentwurfes B 6 OU Bruckdorf geprägt.
Der Leiter des Regionalbereiches Herr Peter Lotze vertritt erschreckenderweise unverantwortliche Positionen, welche bereits wissenschaftlich und auch rechtlich widerlegt sind. So hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24.03.2021 sehr wichtige Entscheidungen zu Klimaschutzzielen getroffen, welche zusammenfassend in den fünf Leitsätzen und in der Pressemitteilung vom 29.04.2021 aufgeführt sind.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
Solche Entscheidungen haben öffentlich finanzierte Führungskräfte zu studieren und entsprechend in ihre Amtshandlungen aufzunehmen. Sie sind als geltendes Recht zu werten und dementsprechend ist zu handeln.
Noch einmal: Die auf Seite 3 gefertigte Zusammenfassung der mit Schreiben vom 10.12.2025 vom Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren zugesandten Erwiderung des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 14.07.2025 unter a) bis h) stammt nicht aus der Stellungnahme vom 27.04.2025. Hier erwartet weiterhin der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Erläuterung, woher die Behörde diese Angaben oder ob es hier eigene Zusammenfassung gegeben hat.
Trotzdem möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen darauf eingehen.
Zu a) und c):
Die Bedarfe sind noch immer nicht gegeben. Den Nachweis hat die Behörde nicht erbracht. Da nützen auch keine ständigen Aufzählungen von gesetzlichen Grundlagen. Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund hat ein dicht gestricktes Netz an Verkehrsmöglichkeiten, welche eine Nutzung von Motorisierten Individualverkehr nicht notwendig erscheinen lässt.

https://www.mdv.de/media/file/937fd710
Ähnlich gelagert ist das mit dem Güterverkehr. Insofern ist ein stures Festhalten an angeblich zwingenden Notwendigkeiten des Neubaus weiterer Straßen gegeben.
Wie das öffentliche Interesse zu liegen hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24.03.2021 eindeutig formuliert.
Daher sind unmoderne und künstliche Bedarfe Straßen abzulehnen.
Zu b):
Die vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) veröffentlichten Angaben zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland zu ignorieren und daraus nichtvermeidbare Eingriffe in Natur, Landschaften und Umwelt zu deuten ist unverantwortlich und zeugt von einer fanatischen Affinität für Straßenverkehr, welche es im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu beenden gilt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind dahingehend vollkommene Makulatur und Augenwischerei, weil zudem kein Rückbau von verbauter Fläche erfolgt, sondern derartige Maßnahmen in anderen Landschafts- und Naturräumen stattfinden, wo es ebenfalls wieder zu Zerstörungen kommen kann. Als Beispiel dient dazu das Trothaer Wäldchen in Halle (Saale). Abgesehen davon, dass das angedachte Vorhaben nicht notwendig ist, wenn endlich auch bei den Behörden des Landes Sachsen-Anhalt das Verständnis angekommen ist, alle Möglichkeiten der Verkehrsvermeidung zu nutzen.
Die beste und nachhaltigste Vermeidung ist und bleibt daher die Nichtdurchführung des Gesamtvorhabens. So lassen sich zudem Kosten des Steuerzahlers sparen.
Zu d):
Offensichtlich sind die örtlichen Bedingungen überhaupt nicht bekannt. Das Brückenbauwerke keine Landschaften und Naturbestandteile zerschneiden ist Tobak. Für den bedrohten Landschafts- und Naturraum ist es unerheblich, ob ein Brückenbauwerk das Gebiet überspannt oder ein Dammbauwerk das zerschneidet. Die Auswirkungsunterschiede sind unerheblich. Schon in einer abzulehnenden Bauphase ist mit massiven zerstörerischen Eingriffen zu rechnen.
Um den schützenswerten Landschafts- und Naturraum ungestört zu erhalten sind alle Baumaßnahmen dort zu unterlassen. Was ist daran so schwer zu verstehen und zu begreifen?!
Nachfolgend Fotos von dem Straßenbauwahn bedrohten Gebiet, welche am 11.04.2026 entstanden:




Genau in diesen Natur- und Landschaftsraum möchte man das Straßenbauwerk verfrachten und redet vollkommen realitätsfremd sowie fachlichen Tatsachen verweigernd davon, dass Brückenbauwerke „als weitaus weniger schwer bzw. erheblich geringer einzuschätzen“ sind. Woher diese unqualifizierte Behauptung bleibt in diesen Ausführungen außen vor.
zu e):
Zu der fachlichen Unkenntnis dieser Behörde gehört es offensichtlich, dass sich die Auswirkungen von Zerschneidungen räumlich sehr weit auswirken können. Das zu bestreiten zeugt von wirklich fehlender Sach- und Fachkenntnis. Die nunmehrigen Ausführungen können diese schwere Bedenken keinesfalls aus dem Weg räumen und bestätigen daher die bereits geäußerten Ausführungen im vollen Umfang. Um mehr Verständnis, Erkenntnis und Fachlichkeit entwickeln zu können sei auf die Publikation „Die natürlichen Verhältnisse, Kulturlandschaftswandel und Renaturierungsprobleme im Reide-Einzugsgebiet (im Osten von Halle/Saale)“ von Herrn Dr. Günter Zinke verwiesen, welche beigefügt ist.
zu f):
Das Festhalten an den falschen Thesen zeugt von fortgesetzter fachlicher Unbelehrbarkeit, um an dem katastrophalen Bauvorhaben festhalten zu können. Auch hier sei zusätzlich auf die Publikation „Die natürlichen Verhältnisse, Kulturlandschaftswandel und Renaturierungsprobleme im Reide-Einzugsgebiet (im Osten von Halle/Saale)“ von Herrn Dr. Günter Zinke verwiesen.
Zu h):
Ein ordnungsgemäßer, fachlich-sachlich und rechtlich Planungsprozess kann nur zur Beendigung des Planungsvorhaben führen. Andere Sicht- und Handlungsweisen bedürfen einer massiven öffentlichen Brandmarkung eines steuerfinanzierten sowie umwelt-, natur- und landschaftszerstörenden Vorhabens.
Die korrekte Verwendung von öffentlichen Mitteln gilt es daher ebenfalls anzuzweifeln.
Abschließendes
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend erforderlich sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzusetzen. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur weitere Zerschneidungen und Flächenversiegelungen auszuschließen, sondern Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Darüber hinaus es einen verstärkten Eintrag von Feinstaub, Lärm und Abgasen in Wohngebieten sowie Natur- und Landschaftsräumen nicht zuzulassen, besonders wenn man bedenkt, dass die Reideaue zu den Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftbahnen gehört.
Die erneuten Ausführungen des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 19.03.2026 haben nichts fachlich Neues hervorgebracht. Ein stoisches und nicht nachhaltiges Festhalten an dem Vorhaben lässt erkennen, dass das Land Sachsen-Anhalt nicht an einem schützenden Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften interessiert ist. Dabei verschließt sich die zuständige Landesbehörde jeglicher Erkenntnisse und ignoriert diese nach Vorlage entsprechender Hinweise und Dokumente.
Das Angebot zur Teilnahme an der Fahrradexkursion in die Saale-Elster-Luppe-Aue zwischen Halle (Saale) und Leipzig am Samstag, dem 11.04.2026, welches auch durch die Reideaue zwischen Halle-Bruckdorf und Kabelsketal-Dieskau führte, hat man ohne Angaben von Gründen und somit stillschweigend ausgeschlagen.
Daraus lassen sich Ignoranz der Schutzanliegen und der Bereitschaft zur öffentlichen Auseinandersetzung vor Ort ableiten.
Aus diesen obengenannten und vorher angeführten Gründen sind Planungen für eine Ortsumgehung B6 in Halle-Bruckdorf und in der Gemeinde Kabelsketal sofort und unwiderruflich zu beenden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtliche und gemeinnützigen Möglichkeiten für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzubringen.
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 12.04.2026

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