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AHA fordert sofortiges Nachtflugverbot am Flughafen Halle-Leipzig

Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig.
Aus der Zusammenfassung der Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm:
Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ vom November 2006, in überarbeitetet Fassung vom März 2007 sei folgende Zusammenfassung zitiert:
„Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Strassenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen.
Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlung erhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effekte waren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (3.00-5.00 Uhr) zu beobachten.
Alle Effekte waren für nächtlichen Strassenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmassnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert“, Zitat Ende
Der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2012 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetag ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.
Im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle sind nach Markus Kopp, damaliger Vorstand der Mitteldeutschen Flughafen AG in einer Anhörung vor dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt im September 2011, 1,5 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen.

Älteren Medienberichten zu Folge, starten und landen alleine 60 DHL-Flieger jede Nacht auf dem Flughafen Leipzig/Halle. Ferner beabsichtigt die Bundesregierung auch ausländische Frachtflieger zu dem Flughafen zu lenken.
Medienberichte von Ende des Jahres 2018 gaben an, dass DHL die Sendungen von gegenwärtig 350.000 bis zum Jahr 2030 auf 800.000 erhöhen möchte. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 waren es auch 150.000 Sendungen. Aktuell fliegen in der Zeit von 23:00 bis 05:00 Uhr im Schnitt 65 Flieger der DHL. Die Flüge möchte DHL aber auf 80 bis 85 Flüge erhöhen. Um die Ausweitung möchte die Tochter der Deutschen Post AG 210 Milliarden Euro zur Erweiterung von Rollwegen und Standflächen für Flugzeuge. Gegenwärtig parkt man vor den DHL-Sortierzentren 60 Flugzeuge. Künftig möchte DHL noch weitere 36 zusätzliche Parkpositionen schaffen.
Hinzu kommt, dass der Flughafen Leipzig/Halle beabsichtigt die Logistik für Privatflugzeuge auszuweiten, indem das Unternehmen einen weiteren Hangar errichten möchte.
Nach Ansicht des AHA ist somit mit einer massiven Mehrung der Belastung der Luft mit Abgasen und Feinstaub sowie nicht zuletzt des Nachtfluglärms zu rechnen.

Nunmehr hat man begonnen im nördlichen Bereich des Flughafens Leipzig/Halle neue Standflächen für Flugzeuge, Logistikhallen und Bürogebäude zu bauen. Dafür hat laut Medienberichten der Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Flughafen AG (MFAG) ein Investitionsprogramm in Höhe von ca. 500 Millionen Euro beschlossen. Diese Baumaßnahme hängt offensichtlich mit der Schaffung einer deutschen Tochter der russischen Volga-Dnepr zusammen.

Der fortgesetzte Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle geht einher mit einer falschen Entwicklung im Zusammenhang Lärm- und Klimaschutz sowie flächendeckenden Weiterverbau von Flächen. Offenbar sind diese Gesichtspunkte weder bei den politisch Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt, noch bei denen in Sachsen angekommen.

In dem Blickwinkel betrachtet hatte der AHA im März 2018 mit sehr großem Interesse wahrgenommen, dass die Planungsverbände Halle und Westsachsen auf Grund neuer Lärmschutzberechnungen eine Ausweitung der Siedlungsbeschränkungsbereiche vorgenommen haben. Aus Sicht des AHA ist das ein sehr richtiger Schritt, schützt aber nicht die bereits vor Ort lebende Bevölkerung vor dem bereits bestehenden massiven und der Gefahr des weiter steigenden Fluglärms. Nach Auffassung des AHA ist nunmehr ein Handeln von Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt und der betroffenen und der am Flughafen Leipzig/Halle beteiligten Kommunen gefordert, um die Ursachen des Problems zu beseitigen, ein weiteren Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle und sofort ein striktes Nachtflugverbot zu erlassen, um somit endlich ein damit verbundenen Schutz der Bevölkerung vor Nachtfluglärm zu gewährleisten. Den gegenwärtigen Plänen der DHL und des Flughafens Leipzig/Halle gilt es unverzüglich ein Riegel vorzuschieben, um neben der zusätzlichen Verlärmungsgefahr, eine weitere Belastung der Luft mit zusätzlichen Abgasen und Feinstaub sowie Versiegelung von Flächen zu unterbinden.
Darüber hinaus hält es der AHA für dringend geboten nun endlich die Zersiedlung des ländlichen Raumes und der Randbereiche von Großstädten zu stoppen. Das trifft auch für den Raum zwischen und im direkten Umfeld der Städte Leipzig und Halle (Saale) zu.
An der Stelle weist der AHA darauf hin, dass das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt ermittelt haben, dass gegenwärtig in Deutschland eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden stattfindet. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Land-wirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der nunmehrige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dazu folgendes vermerkt, Zitat:

„Flächenschutz
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat End

Nach Auffassung des AHA, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Versiegelungsgrades, viel zu hoch.
Andrerseits existieren in den Städten Leipzig und Halle (Saale) noch immer Wohnungsleerstände.
In dem Zusammenhang sei festgestellt, dass der „Monitoringbericht Wohnen 2016/2017“ der Stadt Leipzig auf Seite 27 folgende Aussagen enthält, Zitat:
„3.3. WOHNUNGSLEERSTAND
Ende 2015 standen in Leipzig (geschätzt10) insgesamt etwa 19.000 Wohnungen leer. Das entspricht einer Leerstandsquote von knapp 6 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} (Abb. 20). Damit hat sich der Leerstand seit der Wohnungs- und Bestandserhebung im Rahmen des Zensus 2011 von rund 40.000 leer stehenden Wohnungen und 12 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} halbiert. Von den etwa 19.000 leer stehenden Wohnungen waren etwa 10.000 Wohnungen dem marktaktiven Leerstand zuzurechnen, d.h. sie stehen kurzfristig zur Vermietung zur Verfügung. Das sind 3 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} aller Wohnungen. Rund 9.000 leer stehende Wohnungen stehen als nicht marktaktiver Leerstand kurzfristig nicht zur Verfügung, können aber durch Sanierung marktgängig gemacht werden.“, Zitat Ende

Das Dokument „INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT ISEK Halle 2025“ mit Stand November 2017 beinhaltet auf Seite 114 folgende Aussage, Zitat:

„Insgesamt könnte es in den betreffenden Großwohnsiedlungen mit einem Leerstand von 7.200 WE (2013) bzw. 13 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} bis zum Jahr 2025 einen Leerstandszuwachs von ca. 5.000 WE auf 22 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} Leerstand geben.“, Zitat Ende

Hier sieht der AHA unverzüglichen Handlungsbedarf in den Städten Leipzig und Halle (Saale) und somit keine Basis in der Fortsetzung der Zersiedlung und der damit verbundenen neuen Bodenversiegelung, Einschränkung von Landwirtschaftlicher Nutzfläche, Kaltluftentstehungsgebieten sowie von Biotop- und Grünverbundräumen. Ebenso ist mit Zunahme von Motorisierten Individualverkehr zu rechnen, da sich der Pendelverkehr zwischen dem ländlichen Raum sowie den beiden Großstädten verstärkt. Damit verbunden sind ebenfalls vermehrter Verkehrslärm, aber auch Verstärkung von Umweltbelastungen durch Abgase und Feinstaub.
Daher fordert der AHA einen generellen Stopp der baulichen Ausweitung auf unversiegelte Bodenflächen.

Ebenfalls fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiterhin und mit Nachdruck eine sofortige Umsetzung eines Nachtflugverbotes für den Flughafen Leipzig/Halle. Nur so lassen sich die unverantwortlichen Lärmbeeinträchtigungen sowie die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit, Leben und Lebensgefahren sowie Umwelt und Natur erheblich reduzieren. Es gehört zu den verfassungsrechtlichen Pflichten der politischen Verantwortlichen Gefahren für Leben und Gesundheit von der Bevölkerung abzuwenden.
Ferner ruft der AHA die Bevölkerung auf sich verstärkt gegen Fluglärm zu wehren und sich den bestehenden Organisationen anzuschließen, um die Region Halle/Leipzig vor Nachtfluglärm zu schützen, um so ein entscheidendes Stück Lebensqualität zurückzuholen.
Der AHA sieht sich auch als diesbezüglicher Anlaufpunkt an, so auch für die beiden Mitgliedsvereine Interessengemeinschaft Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. und des Fördervereins für Lärm- Umwelt- und Gesundheitsschutz e.V. (FLUG). Folgende AHA-Kontaktadressen stehen zur Verfügung:

Sitz des Vereins:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Ortsgruppe Merseburg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Regionalgruppe Leipzig und Umland

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.06.2019

AHA hält Freiraum für Spree weiter für dringend geboten!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), ein ehrenamtlicher und gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzverein, welcher in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg, in den Freistaaten Sachsen und Thüringen, aber auch im Land Berlin seine Aktivitäten entfaltet, verfolgt seit vielen Jahren mit großer Aufmerksamkeit und Sorge sowie mit ebenso großem Interesse die Diskussion um den Spreeabschnitt zwischen der Eisenbrücke und Michaelbrücke im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das eher als „Mediaspree“ bekannte Vorhaben von Unternehmen die offenen Bereiche der Spree zu verbauen hat zurecht umfassenden Widerstand hervorgerufen, wie ja das Abstimmungsergebnis von 87 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} gegen das Vorhaben „Mediaspree“ bei dem Bürgerentscheid im Juli 2008, aufzeigt.
Der AHA betrachtet dabei weiterhin mit großem Unverständnis und Sorge wie man hier mit dem nun dokumentierten Bürgerwillen umgegangen ist und hält es daher für weiterhin dringend geboten das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 13.07.2008 nun endlich umzusetzen und Profitinteressen Einzelner dafür zurückzustellen.
In östlicher Richtung bestehen nun weitere Planungen zu Verbauungen am Ufer der Spree. Dazu hatte das Bezirksamt Berlin-Lichtenberg am 05.03.2019 Bebauungsplanentwurf XVII-4 “Ostkreuz” beschlossen und der Bezirksverordnetenversammlung vorgelegt, welche voraussichtlich am 16.05.2019 über den Planungsentwurf entscheidet.
Am 29.05.2019 hatte nun die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in einer Sondersitzung, an welcher laut Sitzungsprotokoll 49 Bezirksverordnete anwesend waren, mehrheitlich den Bebauungsplanentwurf XVII-4 “Ostkreuz” angenommen.
Das Sitzungsprotokoll führt zum Abstimmungsergebnis aus, Zitat: „mehrheitlich gegen zwei Stimmen der Bezirksverordneten von Bündnis 90/Die Grünen, eine Stimme einer fraktionslosen Bezirksverordneten und zwei Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. sowie zwei Stimmenthaltungen zugestimmt.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verurteilt entschieden diese Entscheidung und fordert das Land Berlin auf diese Entscheidung zu stoppen.

Dabei ist nämlich die Nordwestspitze der/des 1,6 km langen Rummelsburger Bucht bzw. Rummelsburger See, welcher eine Seefläche von ca. 45 ha aufweist und misst an der breitesten Stelle 330 m misst, noch von flächendeckender Verbauung verschont geblieben. Der einstige Spreeverlauf war ab 1850 von industrieller Nutzung geprägt.
Eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin (UEP II) und von der Europäische Union (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung -EFRE) von der Freie Universität Berlin, Institut für Geographische Wissenschaften im Zeittraum vom 01.11.2013 bis 30.11.2015 erstelltes Projekt „RuBuS – Bilanzierung und physikochemische Charakterisierung der gegenwärtigen Sedimentdynamik in der Rummelsburger Bucht“ schildert sehr eindrucksvoll und besorgniserregend zugleich die Entwicklung und den gegenwärtigen Zustand der Rummelsburger Bucht bzw. des Rummelsburger Sees. Bereits die nachfolgend zitierte Schilderung des Untersuchungsgebietes und der Entstehung der Rummelsburger Bucht lassen die Entwicklung und die Problemsituation deutlich erkennen:

„Die Rummelsburger Bucht bzw. der Rummelsburger See ist ein Teilstück eines alten Spreearmes im östlichen Zentrum von Berlin….. Die Bucht hat eine Länge von 1,6 km und misst an der breitesten Stelle 330 m. Die Seefläche beträgt mehr als 45 ha. Die maximale Tiefe der Bucht wird mit 4,3 bis 4,8 m angegeben, die mittlere Tiefe liegt bei ca. 2,3 m. Das Volumen des Wasserkörpers beträgt ungefähr 1,1 Mio. m³. Auf Grund der Stauregelung der Spree unterliegt der Wasserstand nur geringen Schwankungen. Der Gewässerboden ist fast durchgängig mit mehr als 1 m mächtigem Faulschlamm bedeckt, lediglich an einigen Uferzonen sowie im südöstlichen Teilbecken befinden sich wenige Bereiche, welche keine Bedeckung des Sandes mit Schlammablagerungen aufweisen (WOLTER & RIPL 1998, WERNER 2011). Zuflüsse zur Rummelsburger Bucht sind neben der Spree, die bis Stralau ein Einzugsgebiet von 9707 km² entwässert, der Ruschegraben im Norden sowie der Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben (MHG) am südöstlichen Ende des Nordufers…., die jeweils der Oberflächenentwässerung und dem Überlauf der Kanalisation städtischer Gebiete dienen. Der Ruschegraben entwässert eine Fläche von 9,38 km², während der MHG ein Einzugsgebiet von 27 km² umfasst. Beide Gräben sind im Unterlauf verrohrt. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen 1999 wurde der Zufluss der Spree und des MHG durch das Einbringen einer Spundwand von der Rummelsburger Bucht abgetrennt, es besteht lediglich eine Verbindung durch eine 18 m breite Öffnung etwa in der Mitte der Spundwand (Abb. 6). Die Länge der Bucht verringerte sich dadurch auf etwa 1,2 km und die Ausdehnung beträgt gegenwärtig etwas mehr als 33 ha(SENSTADT 2001, WOLTER & RIPL 2001). Seit dem Bau der Spundwand hat vor allem der Zufluss aus dem stark versiegelten Einzugsgebiet des Ruschegrabens einen Einfluss auf die Bucht.
Entstanden ist die Rummelsburger Bucht durch mehrfache Verlagerungen des Hauptstroms der Spree in der Vergangenheit. Ehemals verlief dieser in Verlängerung der langgestreckten Rummelsburger Bucht und umschloss die Stralauer Insel im Norden. Der südliche Flussarm entspricht dem heutigen Hauptstrom … Durch die Verlandung des ehemaligen Gerinnes der Spree nordwestlich von Stralau entstand die heutige Rummelsburger Bucht (HEILMANN 1929).“, Zitat Ende
Die umfassende und intensive jahrzehntelange industrielle Nutzung führte zur umfassenden Belastung der Böden, des Schlammes und der Sedimente im und am Rummelsburger See. Die am Projekt beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Institutes für Geographische Wissenschaften der Freie Universität Berlin ermittelten dabei Kohlenstoff, Stickstoff, Phosphor, Schwefel, auch die Metalle Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium, Eisen, Mangan, Zink, Aluminium, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel und Blei sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Polychlorierte Biphenyle (PCB), extrahierbare organische Halogenverbindungen (EOX), flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX), leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) und Cyanide.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Berlin hat zudem im Zusammenhang der im Jahr 1999 zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung begonnenen und im Jahr 2001 beendeten Maßnahmen, folgende Angaben zur Geschichte des Rummelsburger Sees veröffentlicht, Zitat:
„Da See und Umfeld im Zweiten Weltkrieg allerdings Ziel umfangreicher Luftangriffe waren, musste vor der Sanierung eine Kampfmittelsuche auf einer Fläche von ca. 375.000 Quadratmetern gestartet werden. Geborgen wurden 5.200 Kilogramm Kampfmittel, darunter 5 Bombenblindgänger. Danach wurden insgesamt 70.000 Kubikmeter Schlamm entnommen, an Land transportiert und aufbereitet. 60.000 Kubikmeter hochbelasteter Filterkuchen fiel an.“, Zitat Ende
Diese Angaben lassen vermuten, dass auch das angedachte Bebauungsplangebiet als Altverdachtsfläche einzustufen ist, da es einst direkt von der industriellen Nutzung, welche Ausgangspunkt der umfassenden Belastung von Böden und Wasser waren, eingerahmt war. Im Vorfeld der Weltjugendspielen 1973 erfolgte die Beseitigung des Schiffsfriedhofes im Nordwesten der Bucht.
In diesen sensiblen und stark belasteten Mündungsbereichen von Ruschegraben und Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben (MHG) beabsichtigt nun das Bezirksamt Berlin-Lichtenberg von der Bezirksverordnetenversammlung eine Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf XVII-4 “Ostkreuz” zu erhalten. Dabei möchte man u.a. Wohnungen errichten sowie Einzelhandel, Büros und Ärzte ermöglichen. Gleichzeitig ist vorgesehen mit der Bebauung von offensichtlich stark belasteten Flächen, die Beseitigung von entstandenen bzw. sich sukzessiv entwickelnden Gehölz-, Stauden- und Wiesenstandorten in Kauf zu nehmen. Dabei benötigen die Ufer der Spree nicht mehr, sondern eher weniger Bebauung.
Eigentlich müsste schon zu bedenken geben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 66 ha stattfindet, was in etwa 92,44 Fußballfeldern mit den internationalen Maßen 68 m x 105 m = 7.140 m² = 0,714 ha und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 24.090 ha entspricht. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29 760 ha beträgt.
Stattdessen gilt es gezielt die Beräumung des bundeseigenen hoch eutrophen und stark belasteten Gewässers Rummelsburger Bucht anzugehen, was u.a. den Regelungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Während die „Berliner Zeitung“ vom 16.01.2016 Sanierungskosten im Umfang von 250 Millionen Euro schreibt, gibt der „Der Tagespiegel“ in einem Beitrag vom 23.05.2017 „nur“ noch ein Betrag von 20 Millionen Euro an. Angesichts des Sanierungsumfanges erscheint der letztgenannte Betrag wenig realistisch zu sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es daher für notwendig von einer zusätzlichen Verbauung der bestehenden und potentiellen Natur- und Grünbereiche Abstand zu nehmen und stattdessen die vollständige Beräumung der Rummelsburger Bucht anzugehen sowie wissenschaftliche Konzeptionen zur Renaturierung von Ruschegraben und Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben (MHG) zu erstellen und öffentlich zu diskutieren.
Nach weiterbestehender Auffassung des AHA gilt es zudem auch diesen Spreeabschnitt weitgehend seine räumliche Offenheit behalten, um eine weitere sukzessive Entwicklung von Grünraum zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um vereinzelte Grünräume, als Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten, Raum eines sanften Tourismus für die Bevölkerung und ihren Gästen sowie als Entstehungs- und Ventilationsraum für Kalt- und Frischluft nicht nur zu erhalten, sondern noch weiter entwickeln zu lassen. Darüber hinaus trägt Grün zur umfassenden Auflockerung eines oft stark und umfassend verbauten Stadtraumes bei. Nach Meinung des AHA sollte sogar eine Prüfung dahingehend erfolgen, inwieweit eine weitere Aufweitung und Vernetzung bestehender Grünbereiche zu zusammenhängenden Grünräumen entlang des 44 km langen Spreeabschnittes in der deutschen Hauptstadt möglich ist. Dazu bieten zum Beispiel die Mündungsbereiche von Erpe/Neuhagener Fließ, Wuhle und Panke sehr gute Ansätze und Möglichkeiten, um die Biotop- und Grünverbünde in das Stadtgebiet und bis in das Land Brandenburg hineinzuführen sowie räumlich und strukturell auszuweiten.
Ferner könnte so eine dringend notwendige Entsiegelung von Uferbereichen der Spree stattfinden, um das Nebengewässer der Havel im Einzugsbereich der 1.091,47 km langen Elbe ökologisch und auch touristisch durchgängiger zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch der Bereich des Zentrums, beispielsweise vom Areal des Alexanderplatzes bis zum Hauptbahnhof, kein Tabu darstellen. Angesichts der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) der EU im gewissen Sinne fachlich und rechtlich gesehen auch eine Verpflichtung.

Der AHA verweist zwar auf die gegenwärtige weitgehende verschärften Wasserarmut der Spree in Folge der nunmehr ausbleibenden Abpumpungen von Grundwässern der jetzt endlich stillgelegten Braunkohletagebauen aus dem 2.500 km² großem Lausitzer Gebiet und der noch anhaltenden, langwierigen Wiedereinpegelung der jahrzehntelangen abgesenkten Grundwasserspiegel, was aber nach Abschluss des hydrologischen Veränderungsprozesses in einigen Jahrzehnten, eine nachhaltige Veränderung des Wasserregimes zur Folge haben wird. Trotz der Trockenheit im Zeitraum vom April 2018 bis Oktober 2018 andauernde Trockenheit, kann das eine erfreuliche Mehrung der Wassermengen der Spree bedeuten und womöglich perspektivisch auch zu Hochwassersituationen führen. Dafür benötigt man dann jedoch auch Retentionsflächen in der nunmehr verbauten innerstädtischen Berliner Spreeaue. Was liegt da näher, dass es gilt unverbaute Spreeabschnitte nicht Beton, Asphalt und Stahl zu opfern, sondern stattdessen nicht nur zu erhalten, sondern eher noch räumlich auszuweiten. In dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein, die gegenwärtig stattfindende sukzessive Entwicklung der Uferbegrünung noch weiter zu entwickeln und weiteren Raum zu geben sowie durch einen, unversiegelten geschickt geführten Uferweg nicht zu beeinträchtigen.
Der AHA weist ferner darauf hin, dass alle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der Spree keinesfalls eine rein Berliner Angelegenheit darstellt, sondern in einer Gesamtentwicklung im 148.268 km² großem Elbeeinzugsgebiet zu sehen ist. Die insgesamt ca. 400 km lange Spree ist als Nebengewässer der ca. 325 km langen Havel somit Bestandteil dieses gesamten Gebietes.
In dem Blickfeld betrachtet, gilt es einen vollkommen neuen Umgang mit der Berliner Spree, ihrer Auen, ihrer Nebengewässer sowie der damit verbundenen Fragen wie Ökologie, Wohn- und Erholungsqualität sowie nachhaltiges Wirtschaften zu entwickeln.

Der heutige AHA ist bereit, seine nunmehr 39 Jahre gesammelten Erfahrungen einzubringen und im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an einer ökologisch orientierten Entwicklung der Spree, ihrer Nebengewässer und ihres Umfeldes mitzuwirken.
Daher beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Landesgruppe in Berlin zu bilden, welche sich der ebengenannten Thematik annehmen soll.
Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.06.2019

AHA sieht weiterhin in den gegenwärtigen Planungen zu den Bauvorhaben BAB 143/Westumfahrung Halle und L 159n eine sehr gefährliche Mogelpackung

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder hat das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt hat. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dabei ist praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Verkehrs- und Umweltpolitik.
Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen dringend notwendigen Beitrag dazu nicht geleistet und muss sich nun den Vorwurf gefallen lassen, als Beteiligter bei der voranschreitenden Zerstörung und Beeinträchtigung von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zu fungieren.
Dabei dürfte auch diesen Richtern nicht entgangen sein, dass Deutschland zu den 195 Staaten der Erde gehört, welche im Ergebnis der Klimakonferenz vom 30.11-11.12.2015 in Paris eine Klimaschutzvereinbarung getroffen haben.
Mit dem Übereinkommen von Paris verpflichten sich alle Staaten der Welt, Maßnah-men zum Klimaschutz zu unternehmen, um die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C bzw. 1,5 °C gegenüber vorindustriellem Niveau zu begrenzen.
Dabei gilt es zu wissen, dass laut der vom Umweltbundesamt veröffentlichten Übersicht „Emission der von der UN-Klimarahmenkonvention abgedeckten Treibhausgase“ im Jahr 2018 in Deutschland ein Gesamtausstoß im Umfang von 866 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente erfolgt ist, wovon 163 Millionen alleine durch den Verkehr verursacht ist. Somit nimmt der Verkehr einen Anteil in Höhe von 18,82 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} des Kohlendioxid-Ausstoßes ein.
Ferner müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 66 ha statt, was in etwa 92,44 Fußballfeldern mit den internationalen Maßen 68 m x 105 m = 7.140 m² = 0,714 ha und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 24.090 ha entspricht. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29 760 ha beträgt.
Im konkreten Fall weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiter darauf hin, dass nach seiner Ansicht die gegenwärtigen Planungen zu den Bauvorhaben Westumfahrung Halle/BAB 143 sowie L159n eine riesige ökologische, landschaftliche und siedlungspolitische Mogelpackung darstellt. Die Einplanungen von sogenannten Grünbrücken, verlängerten Tunneln sowie neuen und räumlich verschobenen Wällen ändern nichts daran, dass die erneut der Öffentlichkeit vorgelegten Planungen eindeutig den vom Naturschutzbund (NABU) beim Bundesverwaltungsgericht mit am 17. Januar 2007 verkündeten Urteil erstrittenen vorläufigen Stopp des Bauvorhabens Westumfahrung Halle/BAB 143 unterlaufen. Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht nämlich richtigerweise den umwelt- und naturzerstörerischen Charakter des Planungswerks der DEGES und des darauf aufbauenden Planfeststellungsbeschlusses des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt unterstrichen. Den Mut aufzubringen an dieser Fortschreibung der Rechtsprechung hatten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts offenbar nicht. Mit dem weitgehendem Beibehalten der bisherigen Trassenführung bekräftigt das Bundesverwaltungsgericht unverantwortlicher Weise auch die Sichtweise der steuerfinanzierten DEGES, dass es keine Alternativplanung gibt, welche nicht zur Schädigung bzw. Vernichtung von großen Teilen ökologisch bedeutsamen und schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteilen führt. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der betroffene Raum sich in einem erdgeschichtlich sehr langen Zeitraum entwickelt hat. Heute manifestiert sich dieser langwierige Prozess in einem ökologisch und landschaftlich arten- und strukturreichen Raum. In dem Zusammenhang sei noch einmal erwähnt, dass sich im unmittelbaren Umfeld im 2 km Umkreis 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete durchschnitten werden würden. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.
Umweltverbände und –vereine haben immer wieder auf verkehrstechnische Alternativen hingewiesen. Verkehrstechnisch gesehen bieten im Westen die B86/B 180 und die B 180 im Raum Sangerhausen bzw. Eisleben zusammen mit den geplanten und bereits gebauten Ortsumgehungen eine Verbindung zwischen der BAB 38 und der BAB 14. Während im Süden und Osten die BAB 9 über die Anschlussstelle Peißen eine Umgehung der Stadt Halle (Saale) darstellt. Zudem führen erst derartige Autobahnen zu einer Vermehrung von Autoverkehr im regionalen und überregionalen Blickfeld gesehen. Die veranschlagten Baukosten von 38 Millionen Euro allein für das Bauprojekt im Raum Salzmünde sind eindeutig für den Erhalt und Ausweitung des Schienennetzes der Bahn und den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs besser aufgehoben.
Insgesamt gesehen ist eine arten- und strukturreiche Kulturlandschaft mit Schutzgebieten nationaler, europäischer und internationaler Kategorien in ihrem Zusammenhang bedroht, welche zudem uraltes Siedlungs- und Naherholungsgebiet des Menschen ist. Das angedachte Autobahnvorhaben verstößt zudem eindeutig gegen das Recht der Europäischen Union, welche gebetsmühlenartig durch alle möglichen Bundes- und Landespolitiker gepriesen wird.
Die Stadt Halle (Saale) kann ferner ihren Beitrag dahingehend leisten, indem sie Einschränkungen bezüglich des Durchgangsverkehrs trifft. Eine angebliche verkehrliche Entlastung der Stadt Halle (Saale) konnten die Planer bisher nicht glaubhaft beweisen. Alle bisherigen Behauptungen in Bezug auf die BAB 14 und die Osttangente in Halle (Saale) haben sich bisher nicht bestätigt. Insbesondere auch, weil man den sehr hohen Anteil an Ziel- und Quellverkehr in der Stadt Halle (Saale) offenbar außen vor lässt.
Der AHA fordert daher weiter ein massives Umdenken in der Verkehrs-, Umwelt-, Naturschutz- und Finanzpolitik, um derartige Verkehrsprojekte nicht weiter fortzusetzen und räumlich auszudehnen.
Ein bereits in Gang kommendes stumpfsinniges Frohlocken der Gegner eines echten Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zeugt nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) davon, dass man die dringende Notwendigkeit eines sofortigen und nachhaltigen Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima gleichermaßen Menschen, Tieren und Pflanzen dient. Ferner sollten diese Einrichtungen und Personen wissen, dass ein Weiterbau der BAB 143 ein Beispiel für die Verlogenheit und das offenkundige Scheitern von Politik und Verwaltungen bei der tatsächlichen Umsetzung einer zukunftsfähigen Umwelt- und Verkehrspolitik darstellt. Davor die Augen zu verschließen ist hochgradig unverantwortlich und trägt zur Zerstörung der Grundlagen des Lebens auf unserer einmaligen Erde bei.
Aus den oben genannten Gründen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiterhin mit aller Deutlichkeit und Dri nglichkeit dieses kostenintensive, landschafts-, natur- und siedlungsfeindliche BAB 143-Projekt endgültig zu den Akten zu legen. Nur so lässt sich ein sehr wichtiger Beitrag zum Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima leisten. Nicht warme Worte, sondern Taten sind gefragt!

Der AHA bedankt sich bei dem Geschäftsführer der Kaolin- und Tonwerke Salzmünde GmbH Jürgen Rohrmoser, dass er beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Weiterbau der BAB 143 geklagt hat.
Gleichzeitig gilt es gegenüber der Bürgerinitiative Saaletal e.V. sehr großen Respekt und Dank auszudrücken, deren Mitglieder und Freunde in ihrer Freizeit engagiert und fundiert das fachliche, finanzielle und organisatorische Rückgrat der Klage gebildet haben.
Ebenso dankt der AHA den Rechtsvertretern des Klägers, welche exzellent die juristische Seite vertreten hatten.

Nach Auffassung des AHA sollte nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung durch das Bundesverwaltungsgericht über weitere Schritte zum Schutz des Unteren Saaletals und der angrenzenden Wohngebiete, Umwelt, Natur und Landschaft vor einer Zerschneidung einer 12,6 km langen und mit einer angedachten Nutzbreite zwischen 26 bis 56 m geplanten BAB 143 beraten werden. Dazu könnten Klagen beim Bundesverfassungsgericht bzw. Europäischen Gerichtshof, aber auch Protest- und Mahnaktionen gehören.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) drückt zudem weiterhin die dringende Notwendigkeit aus, dass der bedrohte Lebens-, Landschafts- und Naturraum im unteren Saaletal erhalten und von baulicher Zerschneidung und Zerstörung, damit verbundener weiterer Ausdehnung von Flächenversiegelung, Verlärmung sowie Belastungen mit Abgasen und Feinstaub verschont bleibt.

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des unteren Saaletals erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.06.2019

Link der Pressemitteilung Nr 46/2019 des Bundesverwaltungsgericht:

https://www.bverwg.de/pm/2019/46

AHA begrüßt angedachten Stopp der Planungen zum Gewerbegebiet Tornau/Oppin

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat mit großem Interesse und gewisser Genugtuung die Überlegungen des halleschen Oberbürgermeisters und seiner Verwaltung aufgenommen, dem Stadtrat Halles vorzuschlagen die Planungen zum Gewerbegebiet Tornau/Oppin zu stoppen.

Auch wenn offensichtlich rein finanzielle Gründe ausschlaggebend sein sollen und nicht Belange des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes, begrüßt der AHA diesen Schritt und fordert daher den halleschen Stadtrat auf dem Anliegen des halleschen Oberbürgermeisters und seiner Verwaltung zu folgen.

Unter anderem im Rahmen seiner am Samstag, dem 30.03.2019, durchgeführten ca. sechsstündigen Fahrradrundexkursion in den nördlichen Saalekreis mit Aufenthalt in der Fasanerie am geschützten Landschaftsbestandteil Seebener Gutspark; im Bergholz mit Naturschutzgebiet Bergholz am Petersberg; im Schlosspark Ostrau; an der Riede; im flächenhaften Naturdenkmal Feuchtwald bei Werderthau sowie im flächenhaften Naturdenkmal Sumpfzypressen-Hain bei Mösthinsdorf „Schlossfuhne“, erläuterte der AHA u.a. seine Position zu einem Gewerbegebiet in Halle-Tornau.
Dabei hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder seine sehr große Sorge zur Fortsetzung bzw. Forcierung der Planungen zu einem Gewerbegebiet Tornau/Oppin zum Ausdruck gebracht, welche offenbar zur Komplettversiegelung einer 175 ha großen Ackerfläche führen sollte.
Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken geben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 69 ha Boden stattfindet. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußball-feldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind. Ferner dienen solche Ackerflächen als Kaltluftentstehungsgebiet.
Der AHA warnt gleichzeitig vor Plänen der Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) womöglich anderswo bisher unversiegelten Boden für sogenannte Gewerbegebiete zu verbauen. Auch hier gelten obengenannte Gründe.

Nunmehr gilt es dazu Interessenten gewinnen, welche bereit sind im AHA zum Erhalt und Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.06.2019

Für AHA lassen sich nachhaltiger Schutz der Auen und eine damit verbundene Hoch- und Grundwasserkonzeption in Leipzig und Umland nicht voneinander trennen

Leipzig – Nahle an der Burgaue, Mai 2019

Wie bereits mehrfach benannt sowie von vielen Menschen hautnah erlebt, führten zahlreiche Flüsse wie z.B. Elbe, Donau, Saale und Mulde sowie ihre Nebengewässer sehr umfassendes Hochwasser im Juni 2013. Dazu zählen auch ganz klar und deutlich Weiße Elster/Nahle/Luppe, Pleiße und Parthe. Diesmal ausgelöst durch umfassende Niederschlagswasser – aber auch in Folge umfassender Schmelzwasser möglich- , verschärft sich immer wieder die Situation durch umfassend versiegelte Flächen, ausgeräumte Landschaften, überbaute und verschüttete Bäche und Flussarme sowie fehlende Hochwasserausbreitungsräume entlang der Fließgewässer.
Mit dem Anstieg der Grundwasser in Folge der Flutung der früheren Tagebaue ist zudem mit umfassenden Wiederanstiegen der Grundwasserstände zu rechnen.
Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher auch im Raum der Städte Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz in verantwortlicher Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen, Begleitung durch wissenschaftliche Einrichtungen sowie massiver Einbeziehung der Bevölkerung und ihrer Vereine, Verbände und Initiativen unverzüglich eine aktuelle und nachhaltige Konzeption zum Schutz und Entwicklung der Auenlandschaft im Kontext zu einer darauf abgestimmten Hoch- und Grundwasserkonzeption zu entwickeln.
Als Ausgangspunkt sei sich folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Nach gefestigter Auffassung des AHA ist das eine zutiefst besorgniserregende bzw. bedenkliche Ausgangssituation. Besonders, wenn man sich vor Augen führen muss, dass Aue und Fließgewässer eine enge Verbindung darstellen. Das zum Beispiel große Teile von Auenwäldern im Süden Leipzigs –wo die Pleiße in die Weiße Elster mündet- und im Norden Leipzigs und in Schkeuditz großflächig naturgeschützte Auenwälder wie die Burgaue und Verschlossenes Holz in Schkeuditz hinter Deichen vom Hochwasser abgeschirmt sind, zeugt von einer nicht zu verbergenden Ironie. Eng damit verbunden ist zu hinterfragen, worin der Sinn und Zweck des einst im Jahr 1970 gebauten und nunmehr erfolgten Neubau des Nahleauslassbauwerks liegen soll, wenn umfassende Deichrückverlegungen Altauen wieder in die rezente Auen zurückführen und somit Nahle, Neue Luppe und Weißer Elster wieder einen umfassenden Überflutungsraum zurückerhalten.
Schwerpunkte sollten nach Ansicht des AHA daher an erster Stelle die Einstellung bzw. der Ausschluss von Verbauungen und Versiegelungen in bestehenden Auen und Altauen sowie in Bereichen von verschütteten Altgewässern sein. Ferner ist es erforderlich bestehende versiegelte Flächen zu überprüfen, ob ein Rückbau erfolgen kann.
Eine besondere große Bedeutung kommt zudem einer umfassenden, flächen- und raumdeckenden Rückverlegung von Deichen zu. Dies führt zur Erweiterung von Hochwasserausbreitungsraum, Verringerung von Hochwasserhöhen und damit einer Verringerung der Hochwasserkatastrophengefahr sowie nicht zuletzt auch zur wichtigen Wiederherstellung einer direkten ökologischen und hydrologischen Verbindung zwischen Aue und Fließgewässer. Insbesondere die Auen an Elster, Luppe und Nahle im Norden von Leipzig und im angrenzenden Schkeuditz würden ganz besonders davon profitieren.
Auch der Bereich der Elster-Pleiße-Aue sowie die in Flutung begriffenen Alttagebaue in den Städten Leipzig und Markkleeberg bedürfen einer Einbeziehung in das Hoch- und Grundwasserkonzept. Neben Hochwasser ist mit Wiederanstieg von Grundwasser zu rechnen. Hier sollte nach Auffassung des AHA zum Beispiel der Raum zwischen Markkleeberger See und Pleiße unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des Geländes der Agra eine besondere Rolle erhalten. So könnte u.a. die Wiederherstellung des alten Verlaufes der Mühlpleiße in Erwägung gezogen werden, um das Wasserabflusssystem zu verbessern sowie zudem eine weitere landschaftliche und ökologische Aufwertung des Raumes zu ermöglichen. Ferner ist das gesamte Gebiet von neuen Verbauungen freizuhalten und zu prüfen, inwieweit bestehende Verbauungen und Versiegelungen einen vollständigen bzw. zu mindestens einen teilweisen Rückbau erfahren können.
Der AHA warnt jedoch immer wieder davor die Alttagebaue verstärkt als Auffangbecken für Hochwasser zu nutzen. Mit einer, laut Leipziger Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal, bestehenden Aufnahmekapazität des Zwenkauer Sees im Umfang von 15 Millionen Kubikmetern Flutwasser sind nach Auffassung des AHA aber auch massive Gefahren durch Eintrag von in die Weiße Elster eingespülten Sedimenten, Geröll, Nährstoffen und Pestiziden verbunden. Diese sind gerade während solcher massiven Hochwasser wie Anfang Juni 2013 in dem Fließgewässer enthalten und könnten langfristig die Wasserqualität beeinträchtigen sowie zur schrittweisen Verlandung beitragen. Zudem sei zu bedenken, dass mit Ende der Flutung im Jahr 2014 der dann ca. 10 km² große Zwenkauer See ein Fassungsvermögen von 172 Millionen Kubikmeter haben soll und sich somit ausreichend gefüllt sein dürfte. Da niemand konkret Häufigkeit und Höhe von Hochwasser voraussagen kann, ist dann womöglich mit massiven Wasserschwankungen in einem noch instabilen Alttagebau zu rechnen. Es ist durchaus mit Zeiträumen zwischen 50 und 100 Jahren zu rechnen. Die Zeitrechnung beim Zwenkauer See beginnt mit Beendigung des Braunkohleabbaus im Jahre 1999.
Ferner erfolgt eine Unterbrechung des Weitertransportes von Sedimenten und Geröll, was einhergehend mit Begradigungen von Fließgewässern, zur Eintiefung der Gewässersohlen beitragen und somit eine fortgesetzte Austrocknung der Auen in trockenen Zeiten sowie eine Anbindung an die Aue erschwert oder gar ausschließt. Ein Einströmen von Hochwasser ist entweder kaum oder gar nicht möglich.
Die gegenwärtige Herangehensweise des Umweltbürgermeisters Heiko Rosenthal an den Umgang mit Hochwasser in der nördlichen Aue ist schwer nachzuvollziehen. Auch hier ist eine dringende Deichrückverlegung erforderlich, um eine Wiedereinbeziehung der Aue in das regelmäßige Hochwasserregime von Nahle, Luppe und Weißer Elster zu ermöglichen. Was Herr Rosenthal als „Unkontrollierte Überflutungen“ für „nicht zielführend“ erklärt, gehört zur typischen Dynamik einer Auenlandschaft dazu und darüber definiert sie sich zudem ihre Fauna und Flora. Nur so lassen sich die mit den Austrocknungserscheinungen verbundenen vermehrten Aufkommen von Spitz- und Bergahorn einschränken, da diese Gehölze maximal zwischen 15 und 30 Tagen vertragen. An dieser Stelle sei auf die nachvollziehbare Definition für naturnahe Auen von Professor Dr. Bernd Gerken in seinem Buch „Auen verborgene Lebensadern der Natur“ auf Seite 113 verwiesen, welche sich grob in drei Punkten zusammenfassen lässt, Zitat:

„1.) Auftreten ausgeprägter, periodischer Wasserstandsschwankungen im Rhythmus der natürlichen Wasserführung im Fluß (Schwankungen um 2 bis 4 m)
2.) Abgestuft unterschiedlich lange Überflutungszeiträume in periodischer Folge in Abhängigkeit von der natürlich-naturnahen Geländegestalt (Uferzonen z.B. mehr als 200 Tage; Senken/Flutmulden im Auenwald-/Auenwiesen-Verband um 100 bis über 200 Tage; Hartholzaue-Standorte bis 50, selten mehr Tage im Jahr).
3.) Auftreten der Überflutungen in Form von flächenhaften Abflusses….“, Zitat Ende

Ferner definiert er Auen folgendermaßen, Zitat: „germanisch: auwia, ouwa = Land am Wasser, nasse Wiese, Insel…. Auen sind Ökosysteme höheren Ranges, die aus dem Fließgewässersystem und den angrenzenden Hochflut-beeinflussten Teillebensräumen bestehen.“, Zitat Ende.
Dem folgerichtig ist Professor Bernd Gerkens Definition für einen Auenwald, Zitat: „Wald im Einflussbereich periodischer Überflutungen, die im natürlichen Rhythmus des Wassergangs erfolgen, wie er vom Abflussregime bestimmt wird.“, Zitat Ende.

Nunmehr ist es unser aller Aufgabe genau diese Funktionen wieder herzustellen und alle Projekte daran auszurichten. Eine Revitalisierung von Altarmen muss aber einer gründlichen wissenschaftlichen Prüfung nach ökologischen und hydrologischen Gesichtspunkten unterliegen. Dazu zählen u.a. die Artenzusammensetzung in dem Bereich der Altarme und ihres direkten Umfeldes, der technische Aufwand und deren Folgen für Natur, Landschaft und Umwelt sowie den damit verbundenen finanziellen Aufwand. Nach Auffassung des AHA sind diese Prüfungen nicht ausreichend erfolgt und fehlt zudem eine deutlich erkennbare nachhaltiger länderübergreifende Herangehensweise mit dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt. Momentan ist erst einmal dafür Sorge zu tragen, dass ein weiteres Eintiefen der Gewässersohlen von Luppe und Nahle unterbleibt. Als sehr wichtigen Schritt dahingehend ist die Zulassung der Mäandrierung, wie in der Nahle bereits fortschreitend geschehen und die Schaffung von Möglichkeiten der Gewässerdurchlässigkeit, um den Weitertransport von Sedimenten und Geröll aus Weißer Elster sowie ihrer Nebengewässer wie z.B. Pleiße und Parthe zu ermöglichen.
Jedoch bedarf insbesondere die Mäandrierung einer Rückgabe von einstiger Aue an das Flusssystem der Weißen Elster/Luppe/Nahle, was sich sehr gut mit Deichrückverlegungen koppeln lässt. Darüber hinaus gilt es den Prozess der Mäandrierung in Gang zu setzen, was durch Störsteine und -hölzer geschehen kann. Diese Maßnahmen können auch zur Erhöhung der Gewässersohle beitragen, da es zum gewissen Verlangsamung des Weitertransportes und –flusses sowie Verbleib von Sedimenten und Geröll führen kann. Ferner bleibt die Durchlässigkeit z.B. für Fische gewahrt.
All diese Maßnahmen tragen zur Revitalisierung der Auenlandschaft der Weißen Elster/Luppe/Nahle sowie ihrer Nebengewässer bei. Sie erhalten ihre natürliche Funktion zurück, führen zur Wiederherstellung auentypischer Tier- und Pflanzenstrukturen und sorgen für eine Zurückdrängung weniger auentypischer und auentypischer Arten, ermöglichen somit eine Ausbreitung des Hochwassers und damit eine entsprechende Reduzierung der Höhen von Hochwasserwellen sowie tragen somit zu einen flächendeckenden, länderübergreifenden Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz und nachhaltigem Umgang mit Hochwasser bei. Eng damit verbunden ist auch die Attraktivität zur Nutzung als entsprechend eingeordneten Naherholungsraum. Insofern erfüllt die Aue auch weiterhin ihre Erholungsfunktion für die stressgeplagte Menschheit. Diesbezügliche Sorgen von Leipzigs Umweltbürgermeister sind vollkommen unbegründet und somit nicht nachvollziehbar.
Zusammengefasst hält es der AHA für dringend geboten die „12 Thesen zu Erhaltung, Schutz und Renaturierung des Leipziger Auensystems“ von Prof. Dr. Gerd K. Müller (*07.09.1929 – †07.03.2012) zum Grundsatz des Handelns zum Schutz und der Entwicklung der Auen in Leipzig und ihres Umlandes sowie des damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser zu erklären.

Die nunmehr von der Landestalsperrenverwaltung vorgelegten Berechnungen und Dokumente geben nach Auffassung des AHA eigentlich keine neuen Erkenntnisse wider. Auf die offensichtlichen Kernaussagen durch Begradigung zu stark eingetiefte Fließgewässer, fehlende Niederschläge und fehlendes Hochwasser haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Umwelt- und Naturschutzorganisationen immer wieder hingewiesen. Daher sind selbst die offenbar nicht wissenschaftlich fundierten Angaben der Landestalsperrenverwaltung für den AHA nichts Neues und Überraschendes, denn die Aussagen fehlendes Wasser, Verbau an falschen Stellen der Aue und Landwirtschaft im Hochwassereinzugsgebiet haben Wissenschaft sowie Umwelt- und Naturschutzorganisationen schon seit Jahrzehnten fast gebetsmühlenartig immer wieder vorgetragen. In dem Zusammenhang hat kein ernstzunehmender Wissenschaftler und keine korrekt arbeitende Umwelt- und Naturschutzorganisation behauptet, dass alleine wieder einströmendes Hochwasser in die bisherige Altaue nun alle vergangenen und aktuellen Beeinträchtigungen durch den Menschen, wozu Abholzungen, Flächenversiegelungen und Verbauungen, Bodenverdichtungen, intensive Landwirtschaft, Bergbau, Grundwasserabsenkungen sowie Einengung der Retentionsflächen gehören, sofort und unübersehbar beseitigen könnten. Dazu sind die Eingriffe zu umfassend und zu lang gewesen bzw. sind es noch. Daher gilt es unbedingt naturnahere Landschafts- und Naturräume vor Eingriffen zu schützen, derartige Räume – vorrangig sukzessiv – ausweiten zu lassen sowie Kulturlandschaften wie Wiesen, Streuobstwiesen, Kopfweiden und Alleen zu sichern und zu betreuen.
Ferner geht offensichtlich das Dokument von der falschen Annahme aus, dass nur eine vollständige Bespannung der Auenlandschaft mit Hochwasser hilfreich für Natur und Landschaft sei. Dabei berücksichtigen die Autoren dieser Simulationen und Berechnungen nicht das natürliche Vermögen der Böden kapillar Wasser weiterzuleiten. Dazu bedarf es aber unverdichteter Böden, welche durch Masseneinsätze von Holzerntemaschinen und schwerer Landwirtschafts- und Baumaschinen häufig mit Verdichtungen zu kämpfen haben. Daher kann das Dokument der Landestalsperrenverwaltung auch als Aufforderung gelten Auenböden nicht mit schwerer Technik zu befahren und damit weiter zu verdichten und somit zu schädigen, indem sie ihre vielfältigen Speicherungs-, Leitungs- und Pufferungsfunktionen verlieren.
Außerdem appelliert der AHA an die Politik und an die Verwaltungen endlich mit der Falschdarstellungen aufzuräumen, dass Hochwasser vorrangig als Katastrophen anzusehen sind und sogar Natur und Landschaft schaden. Dabei vernachlässigen zahlreiche politisch und behördliche Verantwortliche, dass Auen und Hochwasser eine Einheit bilden und der Mensch zum Beispiel durch Vernichtung und Beschädigungen der Auen, Verbauungen und Einengungen der Retentionsflächen, Überflutungen zu Katastrophen gemacht haben. Daher gehören nach Ansicht des AHA auf jeden Fall auch Bebauungen aller Art in der Aue auf den Prüfstand.
Das Dokument bestärkt somit eher die dringende Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption mit integriertem Teil Umgang mit Hochwasser für die Auen in Leipzig, Schkeuditz, Markkleeberg sowie deren Umländer. Dazu muss nach Auffassung des AHA neben einer umfassenden Erfassung von Fauna, Flora, Geologie, Hydraulik (Niederschlag, Grund- und Schichtwassersituation), der Grad der bestehenden und noch zu erwartenden Eintiefung der begradigten Fließgewässer und des gegenwärtigen Zustandes und Umganges mit den Auenlandschaften sowie der bestehenden und neu geplanten Verbauungen in und an der Aue, u.a. eine Höhenmodellierung der Auenlandschaften und angrenzender Gebiete gehören. Abgesehen davon, dass sich die Einteilung der Häufigkeit und der Höhe von Hochwasser in gewissen Zeiträumen immer wieder als realitätsfremd herausgestellt haben.
Zudem fordert der AHA erneut auch die Verantwortlichen in Sachsens Politik und Verwaltungen auf, diesbezüglich länderübergreifend mit Tschechien, Thüringen und Sachsen-Anhalt zusammenzuarbeiten.
Außerdem erwartet der AHA eine unverzügliche öffentliche Vorlage der bereits in den Medien auszugsweise dargestellten Berechnungen und Dokumente durch die Landestalsperrenverwaltung, um diese Ergebnisse einer kritischen Diskussion zu unterziehen.

Der AHA möchte seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen in den Stadtgebieten von Leipzig, Schkeuditz und Markkleeberg sowie deren Umländer, aber auch länderübergreifend in Form von folgenden vier Exkursionen vor Ort darlegen:

Samstag, den 21.09.2019, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“
entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster
Treffpunkt: Bahnhof Taucha
Dauer: ca. 5 Stunden

Samstag, den 28.09.2019, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion durch die Aue der Weißen Elster
zwischen Zeitz und Leipzig
Im Rahmen der Fahrradexkursion ist ein Aufenthalt im FahrrradStop Göbitz mit Imbissversorgung vorgesehen. Daher wird um Voranmeldung bis zum 31.08.2019 gebeten.
Treffpunkt: Bahnhof Zeitz, Ausgang Baenschstraße unweit der Weißen Elster
Ende: Leipziger Eck, Einmündung der Pleiße in die Weiße Elster
Dauer: ca. 6 Stunden

Samstag, den 02.11.2019, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haltestelle „Koburger Brücke“ (Bus 70: Richtung „Markleeberg-West“)
Endpunkt: Hauptbahnhof Leipzig
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Samstag, den 23.11.2019, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung aktueller Konzeptionen zum nachhaltigen Schutz und Entwicklung der Auen und einer eng damit verknüpften Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.06.2019

Reaktion auf folgenden Artikel in der Leipziger Volkszeitung:

https://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Selbst-ohne-Deiche-wuerde-Leipzigs-Auwald-nicht-wie-erhofft-geflutet

AHA führt Fahrradexkursion zu den Niesauer Stillingen durch

Samstag, den 15.06., um 10.00 Uhr
Radexkursion zu den Niesauer Stillingen
Route: Bahnhof Wolfen, Überqueren der Eisenbahnbrücke am Wolfener Busch, weiter auf der Zufahrtsstraße zur Siedlung „Am Busch“ in Richtung des alten Klärwerkes, anschließend weiter auf dem Fahrradweg entlang der Fuhne und entlang der Kleingartenanlage „Kochs Mühle“ in Richtung Jeßnitz, von Jeßnitz über die Raguhner Straße/K 2050 nach Raguhn, von Raguhn nach Marke auf dem Muldeauenweg am Finkenbach entlang – vorbei am Finkenberg, an der Ortschaft Priorau und dem Zesen-Denkmal – bis nach Marke, weiter auf dem Muldeauenweg bis zum NSG „Taubequellen“ und anschließend über die Alte Leipziger Straße nach Schierau, weiter durch Schierau (Bahnhofstraße, K 2050, Niesauer Weg) nach Niesau und weiter zu den Niesauer Stillingen, Rückfahrt über Schierau, Priorau und Raguhn nach Wolfen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 5 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, dem 15.06.2019, eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zu den Niesauer Stillingen
Fahrtroute: Bahnhof Wolfen, Überqueren der Eisenbahnbrücke am Wolfener Busch, weiter auf der Zufahrtsstraße zur Siedlung „Am Busch“ in Richtung des alten Klärwerkes, anschließend weiter auf dem Fahrradweg entlang der Fuhne und entlang der Kleingartenanlage „Kochs Mühle“ in Richtung Jeßnitz, von Jeßnitz über die Raguhner Straße/K 2050 nach Raguhn, von Raguhn nach Marke auf dem Muldeauenweg am Finkenbach entlang – vorbei am Finkenberg, an der Ortschaft Priorau und dem Zesen-Denkmal – bis nach Marke, weiter auf dem Muldeauenweg bis zum NSG „Taubequellen“ und anschließend über die Alte Leipziger Straße nach Schierau, weiter durch Schierau (Bahnhofstraße, K 2050, Niesauer Weg) nach Niesau und weiter zu den Niesauer Stillingen, Rückfahrt über Schierau, Priorau und Raguhn nach Wolfen
In Anbetracht der Tatsache der besonderen Schutzwürdigkeit der Fluss- und Auenlandschaften von Elbe und Mulde sowie der Fuhne und des Gebietes der Taubequellen sowie angrenzender Landschafts- und Naturräume, ist vorgesehen die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses arten- und strukturreichen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes darzulegen. Insbesondere die vielfältige Natur und Landschaft des Stromes Elbe sowie der weitgehend unverbauten Mulde bieten einen wichtigen ökologischen, kulturellen und touristischen Verbindungsraum.
Ferner hält es der AHA für dringend notwendig auf zahlreiche Bedrohungspotenziale hinzuweisen.
Darüber hinaus beabsichtigt der AHA im Rahmen der Fahrradexkursion eigene Vorstellungen zum Schutz und Entwicklung des Exkursionsgebietes darzulegen. Dazu zählen u.a. konzeptionelle Vorschläge. Ebenso möchte der AHA Vorschläge aufzeigen, wie Interessierte ehrenamtlich mitwirken können und dabei für seine Ortsgruppen Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Roßlau werben.
Die Fahrradexkursion beginnt 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.
Der AHA bittet um wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk. Ferner empfiehlt der AHA Rucksackverpflegung mitzunehmen.

Wer noch mehr Interesse an den Aktivitäten des AHA in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.06.2019

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