Jahr: 2017 (Seite 39 von 40)

AHA fordert weiterhin vollständigen Schutz und Erhalt des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal

Bereits in einer Presseerklärung vom 30.03.2008 drückte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seine große Sorge aus, als die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH weitere 60 ha als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung in das Regionale Entwicklungsprogramm Harz einbringen wollte.
Weiter führte der AHA aus, Zitat:

„Das Vorhaben einen Grauwacketagebau in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal einrichten zu dürfen, würde das größte zusammenhängende Waldgebiet im Unterharz nachhaltig schädigen, welches noch frei von Siedlungen und Verkehrstrassen ist. Derartige Gebiete sind wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, tragen zur Klimaverbesserung bei, stellen einen wichtigen Biotopverbundraum zwischen Selketal und Umland dar sowie bieten auf Grund ihrer landschaftlichen Schönheit Möglichkeiten für einen vielgefragten Tourismus.
Daher gilt es nach Auffassung des AHA auf jeden Fall keiner Ausweisung als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung zuzustimmen. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf die zunehmende landesweite bedrohliche Tendenz immer mehr Rohstoffe abzubauen. Dazu zählen die angedachten Braunkohlenabbaugebiete Egelner Südmulde und Lützen, ebenso im Saalekreis am Burgstetten.
Der AHA sieht es als dringend notwendig an, dass sparsam mit den begrenzt vorhandenen Rohstoffen sowie Landschafts- und Naturräumen umzugehen ist. Das erfordert aber auch zahlreiche Bauprojekte auf den Prüfstand zu stellen.“ Zitat Ende

Nunmehr hat die vielfältige Bedrohung des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal durch das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sehr reale und gefährliche Formen angenommen. Der AHA hat sich daher in einer „Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben Stein-tagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ vom 16.10.2016 wie folgt geäußert, Zitat:

„Nach den vorliegenden Dokumenten und Unterlagen beabsichtigt der Vorhabenträger auf einer Gewinnungsfläche von ca. 55,5 ha einen Steintagebau bei Ballenstedt zu errichten. Hinzu sind Lager- und Stellflächen im Umfang von 10,8 ha sowie Fördertrassen im Umfang von bis zu 3,74 ha und ca. 3,6 km Länge vorgesehen. Allein für die Stelzen der Seilbahnanlage geht man von einer Flächeninanspruchnahme im Umfang von 200 m² pro Stelze und der Rodung eines 8 m breiten Waldstreifens aus.
Das bedeutet, dass der Vorhabenträger insgesamt mindestens 70,04 ha in Anspruch nehmen möchte.
Ferner plant der Vorhabenträger bei der offenbar bevorzugten Variante Seilbahn eine dort ca. 46 Millionen Tonnen Gestein bis zu einer Tiefe von 50 m im Zeitraum von ca. 41 Jahren abzubauen. Dabei unterteilt man in drei Zonen Abraum, 1. Zone und 3. Zone. Dabei umfasst der geplante Abraum 10 m sowie die jeweiligen Zonen eine Mächtigkeit von jeweils 20 m.
Das Arbeitszeitregime soll dem Steintagebau Rieder Rieder entsprechen, also Förderung, Aufbereitung in Rieder und Abfrachtung der Produkte werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr.
Abfrachtung mittels SLKW und LKW über Eulenbachtal zur L 242.

Folgende Schutzgebiete sind von dem angedachten Abbauvorhaben direkt bzw. indirekt betroffen:

  • das 620 ha große FFH-Gebiet „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“. 700 m vom geplanten Tagebau entfernt, von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht
  • Das 16.998 ha große SPA-Gebiet „Nordöstlicher Unterharz“ ist ferner von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht.
  • das 4.522 ha groß FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ 600 m entfernt vom geplanten Tagebau
  • FFH-Gebiet Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt
  • 2 Landschaftsschutzgebiete: LSG Harz und nördliches Harzvorland, LSG Harz
  • 4 Naturschutzgebiete: NSG Gegensteine-Schierberg, NSG Alte Burg, NSG Burgesroth-Bruchholz, NSG Selketal
  • 5 flächenhafte Naturdenkmale und 12 Naturdenkmale

Alleine die bestehenden Schutzgebiete weisen die herausgehobene Schutzwürdigkeit und –bedürftigkeit aus, welche im Übrigen ganz gut in den entsprechenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgearbeitet sind. Ein Eingriff in Form des geplanten Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ manifestiert sich u.a. mit an erster Stelle mit der angedachten Fällung von Bäumen im Mindestgesamtumfang von 70,04 ha Inanspruchnahme für den Tagebau und ca. 3,74 ha für die Fördertrasse nach Rieder. Somit ist von einer Fällung von Bäumen im Gesamtumfang von mindestens 73,78 ha auszugehen. Schon alleine diese Fällungen stellen einen massiven Eingriff in einen arten- und strukturreichen Raum dar, welcher eine sehr wichtige Nahtstelle im übergreifenden Biotop- und Grünverbund dieses Teils des Nordharzes darstellt. Dabei spielen die Verbindungsachsen zum Selketal und zu dem Gebiet um die Gegensteine eine sehr wichtige Rolle. Der angedachte neue Steintagebau bildet im Falle der Umsetzung ein neues Hindernis, wo die vollumfänglichen Folgen nicht absehbar sind. Ferner gehört dieser Raum zu einem sehr wichtigen Raum für Naherholung und Tourismus im näheren Sinne für die Stadt Ballenstedt sowie im ferneren Sinn für die Städte Quedlinburg und Falkenstein.
Die teilweise temporär vorhandenen Fließgewässer Uhlenbach, Siebersteinsbach, Amtmannstal, Margeretenschlucht, Rotkehlchenschlucht, Getel, Markstal und Gamwinde sowie Sauerbach dienen zudem noch als Entstehungsgebiete und Ventilationsbahnen für Kalt- und Frischluft. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge zwischen 550 bis 570 mm lässt sich deutlich erkennen, dass Wasser eine große Rolle zur Entwicklung des Gesamtgebietes bildet. Jegliche Veränderungen können zu unvorhersehbaren Entwicklungen im Gesamtraum führen. Insbesondere ist bei den angedachten bergbaulichen Eingriffen mit einer dauerhaften Unterbrechung der Wasserzufuhr zum Markstal und Gamwinde sowie dem Sauerbach zu rechnen. Ein dauerhafter Entzug von Wasser aus Fließ- und Standgewässern eröffnet die Gefahr einer umfassenden Veränderung von Struktur, Fauna und Flora.
Ähnlich ist es mit der Entstehung von Lärm bei Sprengung, Abbau und Abtransport des Gesteins zu sehen. Nicht nur eine massive Veränderung von Struktur und Zusammensetzung von Umwelt, Natur und Landschaft führen zu Beeinträchtigungen in der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, sondern auch Lärm- und Staubentwicklung.
Die Schlussfolgerungen, dass ein Tagebau in dem angedachten Umfang und Entfernung zu den FFH-Gebieten „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“ und „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ bei Entfernungen von 600 bzw. 700 m keine erheblichen Beeinträchtigungen haben sollen, ist eine sehr gewagte Feststellung und entspricht auch nicht den bisherigen Ausführungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung, welche u.a. eine Fülle an sensiblen Tierarten wie z.B. Luchs, Wildkatze und Fledermäuse aufweisen. Ebenso ist häufig von einem Prozess auszugehen, welcher sich von kurz- bis langfristig entsteht und entwickelt.
Somit ist zudem deutlich zu erkennen, dass das angedachte Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ gegen jede Form eines sehr notwendigen, wissenschaftlich-fachlich fundierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz gerichtet ist. Zudem verstößt das Vorhaben gegen die Grundansinnen der nach europäischen Recht verabschiedeten „RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ sowie RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Diese rechtlichen Rahmen gehen von einer notwendigen Verbesserung der ökologischen Situation aus und lassen einer Verschlechterung der Zustände keinen Raum.
Daraus ist zu schlussfolgern, dass eine Genehmigung des Vorhabens Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ weder fachlich, noch rechtlich in Frage kommen kann.
Darüber hinaus gilt es sparsam mit den Bodenschätzen und Rohstoffen umzugehen. Das setzt u.a. voraus, dass laufende und geplante Bau- und Verkehrsprojekte auf den Prüfstand gehören.“

Der AHA fordert nun die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt und der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH auf, das Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen ! Ferner ruft der AHA die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal zu erheben!

In dem Zusammenhang ist am Samstag, den 21.01.2017 eine ca. dreistündige gemeinsame Neujahreswanderung mit dem Fremdenverkehrsverein Meisdorf und dem Heimatverein Meisdorf in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und Selketal vorgesehen.
Treff ist um 10.00 Uhr: am Hotel zum Falken, Falkensteiner Weg 2b in 06463 Falkenstein OT Meisdorf/Harz (hinter der Jugendherberge)

Die Veranstalter bitten um zahlreiches Erscheinen, um vor Ort noch einmal mit aller Deutlichkeit die Schutzwürdigkeit des bedrohten Waldgebietes zwischen Ballenstedt und dem Selketal hervorzuheben.
Ferner beabsichtigt der AHA im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Selke Interessenten dafür zu sammeln. Wer Interesse daran hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1
06466 Gatersleben
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Das Neue Jahr im Hakel begrüßt

Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002: „Schutzziel der Verordnung ist deshalb die Erhaltung und Entwicklung des vorgenannten Waldkomplexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften und seines agrarisch genutzten Umfeldes als Grundlage der Nahrungskette unter dem besonderen Aspekt des Greifvogelschutzes.“, Zitat Ende, hatten die Bürgerinitiative Hakelwald und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum siebten Mal veranlasst, zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ am 07.01.2017 ab Heteborn einzuladen.

Umrahmt von einer winterlichen Atmosphäre mit Schnee, bewölktem Himmel und vereinzeltem Sonnenschein, verwies der Vorsitzende des AHA Andreas Liste zu Beginn der Exkursion mit 33 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, auf die Bedeutung des ca. 1.366,00 ha großen, als Naturschutzgebiet sowie nach europäischem Recht nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und als Vogelschutzgebiet ausgewiesene vielfältige Mischwaldgebiet. Dabei gilt es alles zum Schutz und Erhalt des von sehr großer Artenvielfalt an Fauna und Flora geprägten Schutzgebietes zu unternehmen und ein entsprechendes umfassendes Maßnahmepaket anzugehen. An erster Stelle gehört nach Auffassung des AHA, die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine weitgehend ungestörte sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Umfeld des Hakels auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen.

19-Hakel Westteil Blick Von Weg Von Heteborn Nach Nordosten

19-Hakel Westteil Blick Von Weg Von Heteborn Nach Nordosten


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Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2017

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2017 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2017“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 22 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
Im Monat Januar 2017 sind folgende jeweils ca. vierstündige Erfassungen der Vogelfauna geplant:

Januar

Samstag, den 14.01., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“ im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 21.01., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 28.01., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forstes im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2017“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA führt ersten Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der AHA eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. Nunmehr hat der AHA mit großer Freude und großem Dank den Bescheid der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau erhalten. Mit der superschnellen Bewilligung des Antrages durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret mit den Pflege- und Betreuungsmaßnahmen beginnen zu können.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der erste diesbezügliche Arbeitseinsatz am Samstag, den 14.01.2017 vorgesehen. Dazu sollen Baumschnittarbeiten stattfinden. Interessenten sind recht herzlich willkommen.
Der AHA bittet dabei um wetterfeste Arbeitskleidung, wozu unbedingt festes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe gehören.
Treff ist 10:00 Uhr am Eingang zum Landhaus in Dessau-Roßlau.
Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau – Roßlau

im Schwabehaus
Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 – 66158320
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA hält weiterhin Schutz und Erhalt des Stadtforstes in der Hansestadt Salzwedel für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verfolgt seit längerer Zeit mit größter Unruhe und Sorge die Ausschreibungen zum Verkauf von Waldflächen in der Hansestadt Salzwedel. Nach eigenen Angaben der Hansestadt handelt es sich dabei um Zitat:

„Veräußerung von ca. 1.032 ha Waldflächen (einschl. ca. 21 ha Wege-, Gewässer-, Gewerbe- und Landwirtschaftsflächen) in der Gemarkung Salzwedel über zwei Verkaufslose zu ca. 654 ha und 378 ha.“, Zitat Ende

Im konkreten Fall geht es um 1.032 ha Waldflächen des Buchhorstes, welcher u.a. von Stieleichen-, Rotbuchen- und Bruchwäldern geprägt ist.
Ferner hat die Hansestadt Salzwedel Waldflächen des „Bürgerholz“ folgendermaßen zum Verkauf ausgeschrieben, Zitat:

„Die Hansestadt Salzwedel beabsichtigt ca. 400 ha Ihres Waldbesitzes (einschließlich 7 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche) in der Gemarkung Salzwedel zu veräußern.“, Zitat Ende

Hinzu kommt noch der geplante Verkauf von Waldflächen in den Ortsteilen Gerstedt und Königstedt, Zitat:

„Die Hansestadt Salzwedel beabsichtigt die Veräußerung von Waldflächen in einer Gesamtgröße von 277.255 m² im Ortsteil Gerstedt sowie in einer Gesamtgröße von 140.990 m² im Ortsteil Königstedt.“, Zitat Ende.

Bei letzterer Ausschreibung gibt man als Grund an, Zitat:

„Grundlage der beabsichtigten Veräußerung ist der Beschluss des Stadtrates der Hansestadt Salzwedel „Verbindliche Planung zur stufenweisen Reduzierung des Liquiditätsvolumens aus kameralen Altfehlbeträgen“ vom 04.05.2016.“, Zitat Ende

Nach der jüngst in seiner Presseerklärung vom 09.10.2016 geäußerten Ansicht des AHA, ist dies ein verheerendes Vorgehen zum Abbau von Kommunalschulden, weil hier die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes keine Berücksichtigung finden. Insbesondere auf Buchhorst und Bürgerholz bezogen ist das ein inakzeptabler Vorgang. Beide sehr arten- und strukturreichen Waldgebiete gehören nicht nur zum 2.903,00 ha großen Schutzgebiet Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, sondern ebenfalls zum „Grünen Band“, welches den Verlauf der einstigen Staatsgrenze zwischen der DDR und BRD markiert, eine Länge von 1.393 km aufweist, entlang der westlichen Landesgrenzen von Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verläuft, ein bundesweit relevantes Biotopverbundsystem darstellt sowie auf einer Idee von mehreren Umweltverbänden, Stiftungen und Naturschutzbehörden in neun Bundesländern aus dem Jahr 1989 beruht. In dem vom Bundesamt für Naturschutz im Jahre 2006 herausgegebenen und federführend vom Landesverband Bayern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) erarbeiteten Studie „Naturschutzfachliche Schwerpunktgebiete im Grünen Band“ gehört der Stadtforst der Hansestadt Salzwedel unter den Namen „Nr. 7: Harper Mühlenbach bis Feuchtgrünland bei Salzwedel“ zu 32 aufgeführten Schwerpunktgebieten und dort zu 18 Schwerpunktgebieten mit bundesweiter Bedeutung. Ferner beinhaltet das FFH-Gebiet „Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel“ 8 Lebensraumtypen, welche auch für die Natur und Landschaft nördlich der Hansestadt Salzwedel prägend sind. Ferner steht dieses wertvolle Schutzgebiet mit dem im Land Niedersachsen, Landkreis Lüchow-Dannenberg angrenzenden ca. 308 ha großen Naturschutzgebiet „Blütlinger Holz“ in enger Verbindung. Eingebettet in die Flussysteme von Jeetzel und Dumme gilt es nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern insbesondere aus der Sicht eines wissenschaftlich fundierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes alles zu tun, diesen arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum –z.B. für den Kranich, den Moorfrosch- zu schützen, zu erhalten und Möglichkeiten einer räumlichen Weiterentwicklung zu prüfen. Eingebettet in einen bundesweiten Biotopverbund kann dieses Schutzgebiet auch einem bewussten, natur-, umwelt- und landschaftsschonenden Tourismus dienen.

Dies Alles ist nur möglich, wenn es unter hundertprozentiger öffentlicher Kontrolle bleibt und kein Verkauf erfolgt. Hier sind auch das Land Sachsen-Anhalt und der Altmarkkreis Salzwedel gefragt, um der Hansestadt Salzwedel finanziell, fachlich-inhaltlich und moralisch unter die Arme zu greifen.

In dem Blickwinkel betrachtet, begrüßt der AHA das Vorhaben der schwarz-rot-grünen Regierungskoalition Sachsen-Anhalts, 378 ha aus dem Gesamtpaket im Umfang von 1.400 ha zu kaufen. Aus der Sicht des AHA kann dieser Plan nur der Beginn des Stopps des Waldausverkaufs der Hansestadt Salzwedel sein. Daher gilt es weiterhin dahingehend zu wirken, dass der Gesamtverkauf der Waldbestände Salzwedels nicht zu realisieren.

Dazu könnte z.B. ein umfassendes und qualifiziertes Entschuldungsprogramm der Kommunen Sachsen-Anhalts beitragen, wovon u.a. die Hansestadt Salzwedel profitieren könnte.

Der AHA bekräftigt daher erneut seine grundsätzliche Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeit, fachlich-inhaltlich an dem Schutz, dem Erhalt, der Entwicklung und der Betreuung von Umwelt, Natur und Landschaft in der Hansestadt Salzwedel mitzuwirken.
Wer Interesse an daran mitzuarbeiten und dahingehend in einer möglichen ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Hansestadt Salzwedel mit Wirkungskreis in den Landkreis Lüchow-Dannenberg hinein mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA begrüßt Erhalt der Elisabethaue im Norden Berlins

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatte mit Presseerklärung vom 08.05.2016 erklärt, dass er es mit großer Sorge die angedachte Bebauung eines ca. 73 ha großen Feldes in der Elisabeth-Aue im Norden Berlins sieht. Eingebettet in das „Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde“ und in das europäischen Natura 2000-Schutzgebiet „Tegeler Fließtal“ sowie als Teil des „Naturparks Barnim“ ist eine Bebauung hier vorzunehmen als denkbar ungünstig anzusehen. Die Planungsfläche gilt es stattdessen als ein sehr wichtiges Teil eines Biotop- und Biotopverbundes zwischen den obengenannten Schutzgebieten, zum Botanischen Volkspark, über den Nordgraben zur 29 km langen Panke sowie nicht zuletzt in die umgebenen Wohngebiete zu erhalten und zu entwickeln. Dazu gehört die Tatsache, dass die Sicherung als Kaltluftgebiet mit entsprechenden Ventilationsbahnen in die Umgebung dringend erhalten bleiben muss. In dem Blickfeld betrachtet ist nach Auffassung des AHA beispielsweise ebenfalls einer erneuten Forcierung von Bebauungen auf dem 280 ha großen Gelände des einstigen Berliner Flughafen Tempelhof eine Abfuhr zu erteilen. Pläne in einem Gesetzentwurf des Senates verpackt am Rand des Gebietes auf 30 ha 4.700 Wohnungen und Bürokomplexe zu errichten, erhielten im Mai 2014 per Volksentscheid eine deutliche Absage. Dieses Votum zu respektieren gebietet schon alleine die Achtung demokratisch zu Stande ge-kommener Entscheidungen.
In dem Blickfeld forderte der AHA in seiner Presseerklärung vom 08.05.2016 Berlins damaligen Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Andreas Geisel auf, demokratisch zu handeln, klar und deutlich jegliche Bebauungsstandorte auf den Prüfstand zu stellen. Jegliche Zurückweisung diesbezüglicher Diskussion sind einfach inakzeptabel und bedürfen starken bürgerschaftlichen Widerstandes.
Der AHA vertritt weiterhin nachhaltig die Auffassung, dass wir nicht weniger, sondern mehr Grüngebiete aller Größen benötigen, welche es gilt in Biotop- und Grünverbünde zusammenzufassen. Derartige Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen dienen der Verbesserung des Stadtklimas und –bildes, einer hohen Wohn- und Lebensqualität, einer umfassenden Naherholung und Entspannung der Bevölkerung sowie nicht zuletzt als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten.
Daher begrüßt der AHA nun die Ankündigung des nunmehrigen rot-rot-grünen Senats Berlins, die Elisabeth-Aue nicht zu bebauen. Nun gilt es konkrete Schritte zu ergreifen, wozu die Beendigung des Planungsverfahrens gehört. Ferner regt der AHA an, für die Elisabeth-Aue eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen, welche die direkte Entwicklung des Gebietes, die Einbindung in ein raumübergreifendes Biotop- und Grünverbundsystems, Nutzungsmöglichkeiten für Wissenschaft und Bildung sowie Möglichkeiten für einen umwelt- und naturverträgliche Naherholung beinhaltet.

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der AHA bereit hier Unterstützung zu leisten und dahingehend vor Ort eine entsprechende Arbeitsgruppe mit Interessenten zu bilden. Ferner beabsichtigt der AHA mit Interessenten im Interesse einer verstärkten ökologischen Entwicklung in Bund, Ländern und Kommunen beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Wohngebieten im Verhältnis zu Umwelt, Natur und Landschaft zu bilden. Wer in diesen Arbeitsgruppen mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746; Fax.: 01805-684 308 363
Internet: https://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de

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