Jahr: 2016 (Seite 15 von 39)

AHA fordert sofortiges Ende der militärischen Nutzung der Colbitz-Letzlinger Heide

Im Ergebnis der gewaltigen politischen und gesellschaftlichen Umbrüche in Mittel- und Osteuropa in den Jahren 1989 bis 1991/92 und der damit einhergehenden Auflösung des Warschauer Vertrages als politisches und militärisches Bündnis einstiger sozialistischer Staaten in Europa und Asien, bestand die bisher letzte sehr große Chance der friedlichen Schaffung des gemeinsamen Hauses Europa, mit der einhergehenden Auflösung der NATO. Dieser Prozess hätte unweigerlich eine sehr große Auswirkung auf die ganze Welt gehabt, um langjährige Konflikte zu lösen sowie nachhaltig abzurüsten sowie flächendeckend eine ABC-Waffen-freie Erde zu schaffen.

Diesen Prozess der friedlichen Koexistenz gilt es jedoch verstärkt anzugehen, da die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Welt –z.B. in der Ukraine, im Nahen und Mittleren Osten, Nordafrika und am bzw. im Kaukasus- bedrohliche Ausmaße angenommen haben und nehmen. Der wieder voranschreitenden Aufrüstung gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit massiver Vertrauensbildung, Völkerverständigung und letztendlich massiver Abrüstung zu begegnen.

Daher nimmt der AHA mit fortgesetzten Unverständnis zur Kenntnis, dass in der insgesamt ca. 8,5 km² großen Colbitz-Letzlinger Heide noch immer Militärs aus zahlreichen Mitglieds- und Freundesstaaten der NATO massiv und intensiv Krieg üben. Nach dem Beginn der militärischen Nutzung im Jahr 1934, bestand nach der Nutzung der Streitkräfte der UdSSR bzw. GUS in den Jahren 1945 und 1994, die sehr große Chance, dass das größte unbewohnte Gebiet Deutschlands zwischen den Städten Gardelegen, Haldensleben, Wolmirstedt und Tangermünde gelegen, eine friedliche Nutzung erfährt. Insbesondere als der Landtag Sachsen-Anhalts im Jahre 1991 die zivile Nutzung der größten nicht landwirtschaftlich genutzten Freifläche Deutschlands mit seinem Reservoir von ca. 3,5 Mrd. Kubikmeter Trinkwasser beschloss, was in etwa das 30-fache Fassungsvermögen der Rappbodetalsperre ausmacht und allein 700.000 Menschen –einschließlich der Landeshauptstadt Magdeburg- mit Trinkwasser bester Qualität versorgt.

Die Colbitz-Letzlinger Heide bildet mit seinem Bestand an Alt-Eichen und Kiefernforsten sowie Flächen an Heiden- und Ginsterflächen einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche u.a. vom Aussterben bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten, wie z. B. Schwarzstorch, Wiedehopf, Birkwild, Baumfalke, Gold- und Hirschkäfer, Glattnatter und Kreuzotter. Ferner gehört zur Colbitz-Letzlinger Heide mit ca. 185 ha der größte geschlossene Lindenwaldbestand Europas.

Alle diese Fakten bestärken den nunmehr seit mehr als zwei Jahrzehnten geforderten Abzug der Bundeswehr und ihrer Verbündeten sowie der damit verbundenen Forderung einer friedlichen Nutzung der Colbitz-Letzlinger Heide. Der Aufbau des mit 6 km² Europas größtem „Übungszentrum für Aufruhrbekämpfung“ seit dem Jahr 2012, welches den Namen Schnöggersburg trägt, bringen Bundesregierung und Bundeswehr klar zum Ausdruck, dass ihnen der mehrheitliche Drang der Bevölkerung nach Frieden und gegen Gewalt offenbar egal erscheint. Dabei verletzt man nach Auffassung des AHA auch noch geltendes Völkerrecht. Nach allgemeinem Kenntnisstand haben am 12.09.1990 die Außenminister der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs sowie der BRD und der DDR den „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (2 + 4 Vertrag) unterzeichnet, welcher im Artikel 2 besagt (Zitat):

„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar“ (Zitat Ende).

Ferner enthält der 2 + 4 Vertrag Artikel 5, Absatz 3 u.a. nachfolgende Festlegung (Zitat):

„Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt“ (Zitat Ende)

Für den AHA ergibt sich in dieser ernstzunehmenden Lage, welche klar gegen die genannten Teile es 2 + 4 Vertrages verstoßen, die klare Forderung unbedingt und sofortig alle militärischen Aktivitäten der Colbitz-Letzlinger Heide einzustellen. Dazu gehört auch die Beendigung aller baulichen Aktivitäten an der dazugehörigen Infrastruktur. Der AHA fordert in dem Zusammenhang die Bevölkerung auf, schriftlich beim Deutschen Bundestag, beim Bundesrat und bei der Bundesregierung, aber auch beim Landtag und der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt für ein Ende der militärischen Nutzung des Flughafens und für eine friedliche Nutzung der Colbitz-Letzlinger Heide zu protestieren.

Der AHA ruft daher zur Teilnahme und Unterstützung der Demonstrationen und Aktivitäten der Bürgerinitiative OFFENe HEIDe auf. Wer sich ebenfalls für eine ausschließlich friedliche Nutzung der Colbitz-Letzlinger Heide einsetzen möchte, kann sich auch an folgende zentrale Anschrift des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA hält Überprüfung der Wohnungspolitik in Deutschland für dringend geboten

Im Blickpunkt des Zustroms von Flüchtlingen nach Europa, insbesondere nach Österreich, Deutschland und den skandinavischen Ländern, verstärkt sich momentan der Ruf nach Wohnungsneubau.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgt dem grundsätzlichen Verständnis ebenfalls für asylrechtlich anerkannte Migranten ausreichend und umfassend angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Laut „Asylgeschäftsstatistik für den Monat Juli 2016“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge haben alleine im bisherigen Berichtsjahr 2016 insgesamt 479.620 Personen einen Asylantrag gestellt, davon 468.762 als Erstantrag und 10.858 Folgeanträge.

Im Zeitraum von Januar bis Juli 2016 fällte man gesamt 338.709 Entscheidungen, wovon es 313.042 Erstanträge und 23.009 Folgeanträge sind. Ferner zählen noch 182 Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren sowie 181 über Wiederaufnahmeverfahren.

Davon traf man bisher im Jahr 2016 für 336.051 Personen eine Entscheidung, wovon 165 .375 eine Rechtsstellung als Flüchtling, 39.278 Personen nach § 4 Asylgesetz (AsylG) Subsidiären Schutz und 3.155 Personen Abschiebungsverbot erhalten haben.

Dagegen steht laut vom Statistischem Bundesamt für Statistik zusammengetragener Daten in „Gebäude und Wohnungen Bestand an Wohnungen und Wohngebäuden Bauabgang von Wohnungen und Wohngebäuden Lange Reihen ab 1969 – 2014“ ausschnittsweise im Zeitraum der Jahre 1993 bis 2014 deutschlandweit ein Abgang 190.994 ganzer Wohngebäude. Allein im Jahr 2014 ist die Zahl mit 6 421 Wohngebäuden beziffert. Im Rahmen einer jüngst abgehaltenen Konferenz in Gotha bekräftigen laut „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) vom 11.03.2016 und „Neues Deutschland“ vom 12.03.2016 ostdeutsche Oberbürgermeister, dass der Wohnungsabriss weitergehen muss. Die weiteren Angaben in der SZ beinhalten weiter, dass der Leerstand im Osten bis 2030 nahezu flächendeckend deutlich über zehn Prozent, vielerorts sogar über 20 Prozent liegen soll.

Daraus leitet man einen Bedarf an Rückbau mit rund 624 000 Wohnungen im Osten und 60 000 Wohnungen im Westen ab. In den Zahlen sei die Nachfrage nach Wohnungen für Flüchtlinge allerdings noch nicht berücksichtigt. Die SZ sei weiter folgendermaßen zitiert, „Nach Angaben des Deutschen Städtetages flossen in beide Programme 2015 jeweils 105 Millionen Euro, für dieses Jahr seien jeweils rund 98 Millionen vorgesehen. Anders als im Westen wird das Programm Ost ausschließlich von Bund und Land finanziert – die Kommunen brauchen keinen Eigenanteil zu leisten.“, Zitat Ende Nach Auffassung des AHA gilt es vorrangig diesen Prozess zu stoppen, um den Sozialwohnungsbestand auf diesem Weg zu erweitern. Weiter gibt der AHA zu bedenken, dass laut Statistischem Bundesamt eine „Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche um 73 ha pro Tag von 2010 bis 2013“ erfolgte. Ein sehr besorgniserregender Prozess, was den zunehmenden Ruf nach vermehrtem Wohnungsneubau in einem sehr umstrittenen Bild erscheinen lässt.

Laut Ausführungen des „Neuen Deutschland“ vom 16./17.04.2016 stellte am 15.04.2016 der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin Andreas Geisel SPD zwölf große Wohnungsbaustandorte vor, in welchen nach Fertigstellung in rund 45.000 neuen Wohnungen etwa 100.000 Menschen wohnen sollen.
Medienberichte führen auch aktuell immer wieder geplante umfangreiche Wohnungsabrisse im direkten Umfeld von Berlin aus.

Für den AHA besonders auffällig und problematisch zugleich erscheint die angedachte Bebauung eines ca. 73 ha großen Feldes in der Elisabeth-Aue im Norden Berlins. Eingebettet in das „Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde“ und in das europäischen Natura 2000-Schutzgebiet „Tegeler Fließtal“ sowie als Teil des „Naturparks Barnim“ ist eine Bebauung hier vorzunehmen als denkbar ungünstig anzusehen. Die Planungsfläche gilt es stattdessen als ein sehr wichtiges Teil eines Biotop- und Biotopverbundes zwischen den obengenannten Schutzgebieten, zum Botanischen Volkspark, über den Nordgraben zur 29 km langen Panke sowie nicht zuletzt in die umgebenen Wohngebiete zu erhalten und zu entwickeln. Dazu gehört die Tatsache, dass die Sicherung als Kaltluftgebiet mit entsprechenden Ventilationsbahnen in die Umgebung dringend erhalten bleiben muss. In dem Blickfeld betrachtet ist nach Auffassung des AHA beispielsweise ebenfalls einer erneuten Forcierung von Bebauungen auf dem 280 ha großen Gelände des einstigen Berliner Flughafen Tempelhof eine Abfuhr zu erteilen. Pläne in einem Gesetzentwurf des Senates verpackt am Rand des Gebietes auf 30 ha 4.700 Wohnungen und Bürokomplexe zu errichten, erhielten im Mai 2014 per Volksentscheid eine deutliche Absage. Dieses Votum zu respektieren gebietet schon alleine die Achtung demokratisch zu Stande gekommener Entscheidungen.

In dem Blickfeld fordert der AHA Berlins Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Andreas Geisel auf demokratisch zu handeln, klar und deutlich jegliche Bebauungsstandorte auf den Prüfstand zu stellen. Jegliche Zurückweisung diesbezüglicher Diskussion sind einfach inakzeptabel und bedürfen starken bürgerschaftlichen Widerstandes.

Der AHA vertritt nachhaltig die Auffassung, dass wir nicht weniger, sondern mehr Grüngebiete aller Größen benötigen, welche es gilt in Biotop- und Grünverbünde zusammenzufassen. Derartige Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen dienen der Verbesserung des Stadtklimas und –bildes, einer hohen Wohn- und Lebensqualität, einer umfassenden Naherholung und Entspannung der Bevölkerung sowie nicht zuletzt als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten.

Daher begrüßt der AHA auch Verhandlungen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg zur Unterbringung von Flüchtlingen. Fragen von sozial verträglichen Wohnen sowie Erhalt, Schutz und Weiterentwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft dürfen keine weitere Zuspitzung erfahren. Daher sind bundesweite sowie länder- und kommunalübergreifende Lösung mehr denn je erforderlich und dringend geboten.

Im Interesse einer verstärkten ökologischen Entwicklung in Bund, Ländern und Kommunen beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Wohngebieten im Verhältnis zu Umwelt, Natur und Landschaft zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746; Fax.: 01805-684 308 363
Internet: https://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de

AHA führt Fahrradexkursion in das Untere Saaletal und das östliche Harzvorland durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 03.09.2016 eine ca. achtstündige Fahrradrundexkursion in das Untere Saaletal und das östliche Harzvorland zwischen der Stadt Halle (Saale) und der der Stadt Wettin-Löbejün mit folgenden Schwerpunkten durch:

Geschützter Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Dölauer Heide, Naturschutzgebiet (NSG) Lintbusch, Einmündung des Würdebaches in die Salza in Köllme, Laweke, Kloschwitzer Grund, Saaleaue zwischen Kloschwitz und Friedeburg, Schlenze; Mündungsbereich der Schlenze in die Saale; Saaleaue zwischen Rothenburg und Brachwitz, Brachwitzer Alpen sowie Mündungsgebiet der Götsche.
Treff: Eingang „Bergschenke“ in Halle-Kröllwitz
Ende: Halle-Trotha

Im Rahmen dieser großräumigen Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA eine Veranschaulichung der vielfältigen ökologischen Bedeutung dieser arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturräume. Ferner ist es Sinn dabei die Schutzwürdigkeit und Bedeutung sowie die bestehenden Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft in dieser Region aufzuzeigen und mit den Exkursionsteilnehmern vor Ort zu erörtern und zu diskutieren. In dem Zusammenhang beabsichtigt der AHA eigene Vorstellungen zur Entwicklung, zum Schutz und zu Betreuung dieses großräumigen Gebietes darzulegen und zu erläutern. Dabei möchte der AHA Möglichkeiten der Mitwirkung durch Interessenten darstellen und in Aufbau begriffene ehrenamtliche AHA-Gruppen vorstellen.
Treff ist 10:00 Uhr am Eingang „Bergschenke“ in Halle-Kröllwitz.

AHA fordert Schutz der Fasanerie in Köthen

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist die Stadt Köthen einen wertvollen Grün- und Biotopverbund aus, welcher von der Ziethe, ca. 37,5 ha große Ziethebusch, dem Schlosspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.

Ebenfalls im Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Fasanerie am 18.08.2016 gilt es daher nach Meinung des AHA verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.

Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Schlosspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte.

In dem Blickwinkel betrachtet ist es für den AHA überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat. Dabei hat man nachweisbar massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen.
Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna und Flora, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt. Nach Auffassung des AHA gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren.

Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten fordert der AHA den Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Stadt Köthen erneut und mit Nachdruck auf, unverzüglich eine wissenschaftliche Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile zu veranlassen. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der AHA erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten.

Im Anschluss und im Ergebnis der sehr gelungenen Informationsveranstaltung am 18.08.2016, welche neben zahlreichen fachlich-inhaltlichen Darlegungen und Diskussionen, wenig bis gar keine Kooperationsbereitschaft des Umweltamtes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen aufzeigte, unterstützt der AHA das Anliegen des Bürgerbündnisses für Köthen ein Bürgerbegehren gemäß § 26 der Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) durchzuführen.
Daher ruft der AHA alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köthen auf, das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift zum Erfolg zu führen. Dieses Bürgerbegehren bildet dann gemäß § 26 Absatz 7 KVG LSA, nach Feststellung der Zulässigkeit durch den Stadtrat, die Grundlage für den Bürgerentscheid gemäß § 27 des gleichen Gesetzes. Nach § 27 Absatz 4 KVG LSA entfaltet der Bürgerentscheid dann folgende Wirkung, Zitat:

„(4) Ein Bürgerentscheid, der die nach Absatz 3 Satz 2 erforderliche Mehrheit erreicht hat, hat die Wirkung eines Beschlusses der Vertretung. § 65 Abs. 3 findet keine Anwendung. Vor Ablauf von einem Jahr kann er nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert oder aufgehoben werden.“, Zitat Ende

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit mit dem AHA über seine zentrale Anschrift sowie seinen Orts- und Regionalgruppen in Bitterfeld-Wolfen und Wettin-Könnern-Bernburg in Kontakt zu treten. Wer Interesse hat mit dem AHA Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Fotos: Bürgerbündnis Köthen/Werner Zabel

Initiative „Pro Baum“ und AHA laden am Dienstag, den 06.09.2016 zur öffentlichen Begehung in das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ sehen es für dringend erforderlich an, die hallesche Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieser Teil der Saaleaue, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Ferner bilden diese Saaleauenlandschaften ein zentrales Element des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal in der kreisfreien Stadt Halle (Saale)“.

Seit mehreren Jahren müssen AHA und die Initiative „Pro Baum“ vermehrt feststellen, dass immer wieder massive Fällungen von Gehölzen u.a. auf der ca. 60 ha großen Peißnitzinsel stattfinden.

Alle seitens des AHA gegebenen zahlreichen Bedenken und Hinweise blieben bisher unbeantwortet und unberücksichtigt. Stattdessen mussten AHA-Mitglieder am Freitag, den 04.03.2016 beobachten, dass umfassende Wegebauarbeiten bis an das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ heran erfolgen. Diese aus dem Fluthilfefond vom Steuerzahler finanzierten und der Querfurter Bauhütte GmbH ausgeführten Bauarbeiten haben zu massiven Eingriffen in Umwelt, Landschaft und Natur geführt. Ungehindert der Tatsache, dass im März die Brutzeit voranschreitet, Säugetierarten -wie Igel- sich noch im Winterschlaf befinden, realisierte man erhebliche Boden-, Fäll- und Ausholzungsarbeiten.

Die gegenwärtigen massiven zerstörerischen Eingriffe im Überflutungsgebiet der Saale, als „Hochwasserschadensbeseitigung“ deklarierten Arbeiten sind nach Auffassung des AHA und der Initiative „Pro Baum“ vollkommen inakzeptabel, zeugen erneut deutlich und unübersehbar von einem weiteren Beispiel schwerster Missachtungen naturschutzfachlicher und –rechtlicher Mindestnormen durch die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale).

Nunmehr möchte die Stadt Halle (Saale) Pläne umsetzen, den Weg im Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ komplett neu auszubauen und zu schottern. Abgesehen davon, dass das unzulässige und unnötige bauliche Eingriffe darstellen, ist mit massiven Schädigungen der Wurzelbereiche der Altbäume zu rechnen. Bereits Probegrabungen können nachhaltige Schädigungen z.B. an den ca. 200 bis 300 Jahre alten Stieleichen und Platanen hervorrufen. Neben der Beschädigung der Wurzeln, welche dann Pilzen als Eintrittspforten dienen, ist mit Einschränkungen in der Nahrungsaufnahme und der Standfestigkeit zu rechnen.

Zu keinem bisher durchgeführten bzw. geplanten Eingriff am bzw. im Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ sowie FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ fand eine ordnungsgemäße Beteiligung gemäß § 29 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) statt.

Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ forderten bzw. fordern daher immer wieder mit Nachdruck die Stadt Halle (Saale) als zuständige untere Naturschutzbehörde auf, die Arbeiten unverzüglich zu stoppen. An die Verantwortlichen im Bund und im Land Sachsen-Anhalt appellierten bzw. appellieren beide Organisationen die zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft missbrauchten Steuergelder zurückzufordern.

Derartige Vorkommnisse und Ereignisse führen nach Auffassung des AHA dazu, dass sein seit dem Jahr 1980 bestehendes Engagement zum Schutz, Erhalt, Betreuung und Entwicklung der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ dringend geboten ist und sogar eher einer umfassenden Verstärkung bedarf.

Auf Grund der fortgesetzten und geplanten Störungen und Zerstörungen am bzw. im Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ sowie FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ haben Initiative „Pro Baum“ und AHA Vertreter/-innen von Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) zu einer öffentlichen Begehung am Dienstag, den 06.09.2016 eingeladen.

Treff: 16:30 Uhr am Eingang des Peißnitzhauses.
Selbstverständlich ist dazu auch die interessierte Öffentlichkeit recht herzlich willkommen!

Wer noch mehr zu den Aktivitäten beider Organisationen auf der Peißnitzinsel erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

AHA hält den Schutz der Auen in der Stadt Leuna für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen flächendeckenden Schutz, Erhalt, Betreuung und naturnahere bis naturnahe Entwicklung von Auenlandschaften für dringend erforderlich und sieht damit verbunden die Notwendigkeit alle entsprechenden Planungen und Handlungen darauf abzustimmen. Das trifft auch unweigerlich auf die Stadt Leuna zu, wobei es sich um zwei beispielhafte besondere Schwerpunkte handelt.

Für den Bereich des ca. 17 ha großen Göhlitzscher oder Kreypauer Holzes hatte der AHA am 13.08.2001 „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“ fertiggestellt und die damit verbundenen Überlegungen der Stadt Leuna zur Verfügung gestellt. Dazu zählen insbesondere die Erstellung eines wissenschaftlich fundiertem Schutz- und Entwicklungskonzeptes, welches unbedingt eine vollständige Erfassung von Fauna und Flora, die Möglichkeiten und Notwendigkeit einer sukzessiven Verjüngung des Auenwaldes, der unversiegelte Erhalt der Wege sowie die Zukunft der Hundesportanlage beinhalten sollte. Ferner regte der AHA dabei die Prüfung des Wiederanschlusses der Saalealtarme an die Saale, einer umfassenden Rückverlegung der Deiche sowie die sukzessive Ausweitung des Auenwaldes auf die nordwestlich angrenzenden Ackerflächen, welche im Nordwesten durch eine Eisenbahnstrecke, im Nordosten durch den Verbindungsweg zwischen Kreypau und Trebnitz, im Südosten durch Auenwald und Saalealtarm sowie im Südwesten durch die Saale abgegrenzt ist. Eine sukzessive Erweiterung des Restauenwaldes Göhlitzscher oder Kreypauer Holz hätte eine Erweiterung um eine Fläche von ca. 10 ha zur Folge, was zur Beförderung des Arten- und Strukturreichtums sowie zur besseren Filterung des Hochwassers beitragen kann. Leider fehlen noch heute Reaktionen seitens der Stadt Leuna, des Landkreises Saalekreises und nicht zuletzt des Landes Sachsen-Anhalt.

Foto vom Saalebogen in Leuna-A

Foto vom Saalebogen in Leuna-A

Am Saaleufer unterhalb der Ortslage der Stadt Leuna befindet sich ein im Rahmen der Kanalisierung der 1930er-Jahren abgetrennter, ungefähr 800m langer und 40-50m breiter Saalealtverlauf. Dieser Saalealtverlauf, welcher offenbar in den 1950-er Jahren eine umfassende Auffüllung u.a. mit Saaleschlamm erfuhr, bildet in den Uferbereichen mit seinen Röhrichtbereichen einen sehr bedeutsamen Rückzugs- und Brutraum für verschiedene Vogelarten. Die Abtrennung des Saalealtverlaufes von dem Rest der Saale verschärfte sich noch mit dem Neu- und Ausbau des asphaltierten und betonierten Rad- und Wanderweg, indem man den Damm etwa einen halben Meter erhöhte. Der AHA hält es daher für sehr wichtig, dass derartige bauliche Eingriffe künftig unterbleiben müssen, um eine weitgehend ungestörte Entwicklung der Uferbereiche mit seinen Röhrichtbereichen zu ermöglichen. Jedoch ist der AHA hinsichtlich der starken Nährstoffeintrag –insbesondere aus der Luft und umliegender Bodenflächen- besorgt, was ein alsbaldiges Umkippens des Gewässers befürchten lässt. Der starke Algenbewuchs –selbst in der Wintermonaten- bekräftigen diese Befürchtungen. Auf Anregung des AHA führten am 13.07.2016 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Gewässerökologie der JohannGottfried-Borlach-Sekundarschule Bad Dürrenberg umfassende Untersuchungen der Wasserqualität durch, was zu folgender zusammenfassenden Beurteilung des Gewässers führte, Zitat:

„Die Beurteilung der Wassergüte erfolgte mittels biologischer Untersuchungsmethoden auf Phyto- und Zooplankton einschließlich der Individuendichte sowie chemische Analysen auf bestimmte chemische Inhaltsstoffe des Wassers. Die biologische Gewässeruntersuchung beschreibt und beurteilt das Gewässer aus biologischer Sicht nach dem Saprobiensystem. Das System basiert auf ökologisch angepassten Organismen (Leitorganismen), die im Wasser leben und fäulnisfähige Stoffe – Saprobier – anzeigen (sapros = Zersetzung, bios = Leben). Die chemische Gewässeruntersuchung hingegen beschreibt und beurteilt das Wasser aus chemischer Sicht nach dem Trophiegrad, der die organische Belastung des Wassers anzeigt, womit man auf die Qualitätsmerkmale des Gewässers schließen kann.
Als ehemaliger Saalealtarm ist dieses Gewässer völlig von der Saale abgeriegelt. Die Speisung des Wasserkörpers erfolgt durch Grundwasser und durch diffuses und einfließendes Oberflächenwasser bei Niederschlägen. Ein oberirdischer Abfluss fehlt.
Auffallend bei den chemischen Analysen ist der hohe Sulfatgehalt von 780 mg pro Liter, der weit über dem Grenzwert liegt. Das Gewässer ist sehr reich an pflanzlicher Biomasse. Insbesondere den submersen (untergetauchten) Wasserpflanzen kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Beim Eiweißabbau dieser abgestorbenen pflanzlichen und tierischen Substanz im Wasser wird zunächst Schwefelwasserstoff freigesetzt. Bei genügend Sauerstoff im Wasser wird dieser jedoch rasch zum Sulfat oxydiert (Sulfurikation). Bei Sauerstoffmangel, und dieser trat bei einer Wassertemperatur von über 26°C mit nur 5,45 mg/l ein, reichert sich weiter Schwefelwasserstoff an, der noch zusätzlich aus dem vorhandenen gerade erst gebildeten Sulfat kommt (Desulfurikation). Sulfurikation und Desulfurikation werden von verschiedenen Schwefelbakterien besorgt, die dabei die lebensnotwendige Energie gewinnen. Die milchig, trübe Färbung des Wassers stammt von diesen Bakterien. Entnommene Wasserproben rochen eindeutig nach Schwefelwasserstoff.
Bei der biologischen Wasseranalyse konnten fadenförmige Blaualgen der Ordnung Oscillatoria (Schwingalgen) ermittelt werden, die in Massen auftraten. Auch verschiedene Arten Wimpertierchen die massenweise, stellenweise auch häufig vorkamen. Blaualgen und Wimpertierchen dieser Art sind Anzeiger-Organismen eines stark belasteten Gewässers.
Die Wassergüteklasse dieses Gewässers ergab auf Grund der chemischen und biologischen Analysen die Wassergüteklasse 3 mit der Tendenz zur Wassergüte 3,5 alphamesosaprob/polysaprob. In dieser Zone finden Prozesse des Abbaus organischer Stoffe im überwiegenden Maße unter reduktivem Milieu statt. Je nach Wassertemperatur ist Sauerstoff nur noch knapp vorhanden. Dafür kann sich Schwefelwasserstoff mit Geruchsbelästigungen oder auch Methangas bilden. Der Grund ist mit Faulschlamm angereichert.Biologisch wird diese Wassergüte durch Massenentwicklung von Bakterien gekennzeichnet. Neben den massenhaften Bakterien finden sich relativ nur wenige Arten anderer Lebewesen. Diese wenigen besonders angepassten Arten können allerdings in riesiger Individuenzahl auftreten. Kennzeichnend sind Blaualgen, Wimpertiere und einige Geißeltierchen. “, Zitat Ende

Foto vom Saalebogen in Leuna-B

Foto vom Saalebogen in Leuna-B

Diese Ergebnisse mahnen ein unverzügliches Handeln an. Die Einstufung in Güteklasse III—IV = sehr stark verschmutzt ist als sehr besorgniserregend anzusehen. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 hat dazu u.a. folgendes geregelt, Zitat:

„(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflächengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen Systems erreicht wird.“, Zitat Ende

Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schutzes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.

Daher regt der AHA an, Beeinträchtigungsquellen zu suchen und zu prüfen, inwieweit ein Stopp der Negativeinflüsse möglich ist. Ferner ist alles auszuschließen, was ein künstliches Absenken des Wasserstandes begünstigt. Gerade die Abzweigungen von Wasser aus dem Saalebogen zur Bewässerung der öffentlichen Gärten in Leuna gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Ebenso bedarf es nach Meinung des AHA einer wissenschaftlichen Überprüfung, inwieweit ein Wiederanschluss des Saalealtarmes ökologisch-hydrologisch sinnvoll erscheint und letztendlich, unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, baulich möglich ist.

Plänen der Stadt Leuna, den Saalealtarm ggf. als Hafen zu nutzen und auszubauen, hält der AHA für vollkommen inakzeptabel, da dies zur Zerstörung bzw. Störung eines Lebens- und Rückzugsraumes zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und des Landschafts- und Stadtbildes führt sowie eine weitere Beeinträchtigung der Wasserqualität befürchten lässt.

Der AHA hält es daher für dringend geboten, dass bei der Planung und Erstellung von Änderungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Leuna diese Untersuchungsergebnisse, Tatsachen, Anregungen und Vorschläge ihre Berücksichtigung finden.

Auf Grund der Vielzahl der vielfältigen Aufgaben, wo sich der AHA einbringen möchte, ruft der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein zur Mitwirkung in seiner mit der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich und räumlich gekoppelten Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg auf. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)

Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Anhang: Der alter Saalearm unterhalb von Leuna (PDF 1MB)

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